Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden

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Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden
Hundepension
Katrin Blume
Gehrhof 18
39615 Seehausen (Altmark)
Tel. 039 386.794 590
Mobil 0175.495 85 30
[email protected]
www.wiewau.de
Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden
Die Unterbringung wird vereinbart zwischen der WieWau Hundepension und:
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefon/Mobil
E-Mail
für den Hund / für die Hunde:
Name:
Rasse:
Wurfdatum:
Chip-Nr.:
◊ Rüde
◊ Hündin
◊ kastriert / sterilisiert
◊ Rüde
◊ Hündin
◊ kastriert / sterilisiert
Krankheiten/
Allergien:
Medikamente/
Dosierung:
Tierarzt/
Telefon:
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Besonderheiten/Bemerkungen:
WieWau Hundepension
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Hundepension
Katrin Blume
Gehrhof 18
39615 Seehausen (Altmark)
Tel. 039 386.794 590
Mobil 0175.495 85 30
[email protected]
www.wiewau.de
Unterbringung
Hinweise: Bitte geben Sie für Ihren Hund / Ihre Hunde ausreichende Mengen gewohntes Futter
und ein Körbchen / eine Decke mit, damit sich Ihr Tier bei uns rundum wohl fühlen kann.
Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Impfausweis für den Hund und einen Nachweis Ihrer
Hundehalter-Haftpflicht mit. Bitte denken Sie auch an eventuell nötige Medikamente.
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Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den Geschäftsbedingungen der WieWau Hundeschule.
Die erfassten Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken datentechnisch verarbeitet und
nicht an Dritte weitergegeben.
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Ankunft :
Abholung:
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Dauer:
Tage
Stunden
Sonstiges:
Gesamtbetrag
Anzahlung / am
€
Betrag
€
Datum / Katrin Blume
_______________________________________________________
Buchungsbestätigung
Ort / Datum
Hundehalter
Ort / Datum
Katrin Blume
_______________________________________________________
Bankverbindung
Kreissparkasse Stendal
IBAN: DE64 8105 0555 0101 0228 75
BIC:NOLADE21SDL
Betrag dankend erhalten.
WieWau Hundepension
Ort / Datum
Katrin Blume
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Hundepension
Katrin Blume
Gehrhof 18
39615 Seehausen (Altmark)
Tel. 039 386.794 590
Mobil 0175.495 85 30
[email protected]
www.wiewau.de
Geschäftsbedingungen Wiewau Hundepension
(Stand: Juli 2016)
1. Oben genannter Hund wird während des angegebenen Zeitraumes in der WieWau Hundepension in den dem Hundehalter bekannten Räumen untergebracht und betreut. Die
WieWau Hundepension verpflichtet sich, den Hund artgerecht und individuell zu versorgen
und zu beschäftigen.
2. Wir berechnen 12,00 € pro Hund und Tag, nach dem ersten Tag erfolgt die Abrechnung
stundengenau mit 0,50 € pro Stunde, exklusive Futter und Training. Für die Tagesbetreuung („Kita-Betrieb“) berechnen wir einen Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu 6 Stunden), darüber hinaus wird eine Tagespauschale von 8,50 € erhoben. Zusätzliche Fütterung und/oder
Trainingseinheiten werden nach Absprache berechnet.
3. Eine Reservierung des Pensionsplatzes ist gegen Abgabe des unterschriebenen Vertrages
und bei einer Anzahlung von 5,00 € pro Hund und Tag möglich.Der Hundehalter erhält den
Vertrag als Buchungsbestätigung von der WieWau Hundepension per Mail oder postalisch
zurück, wenn die Anzahlung eingegangen ist. Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist die Hälfte der Anzahlung als Entschädigungsaufwand zu zahlen, bei
Rücktritt in einem Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft
sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag.
4. Ist es dem Hundehalter nicht möglich, den Hund /die Hunde zum vereinbarten Termin abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Anderenfalls behält sich die WieWau Hundepension
bei Vollbelegung vor, das Tier in anderen Räumen unterzubringen.
5. Der Hundehalter bestätigt durch seine Unterschrift, dass sein Hund /seine Hunde vollständig geimpft und entwurmt ist /sind bzw. dass ein Nachweis für fehlenden Wurmbe fall vorliegt. Soll während der Unterbringungszeit ein Mittel gegen Zecken / Flöhe verabreicht werden, ist dies mitzubringen. Anderenfalls wird der Hund vorsorglich mit Kokosöl eingerieben.
6. Im Fall einer Verletzung oder Erkrankung erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden,
die notwendigen tierärztlichen Behandlungen durch einen Tierarzt, den die WieWau Hundepension bestimmt, vornehmen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hundehalter wissentlich ein an einer ansteckenden Krankheit leidendes
Tier in die Pension ohne die WieWau Hundepension davon in Kenntnis zu setzen, trägt er
auch die Kosten für Desinfektionsmaßnahmen sowie die Behandlung angesteckter Tiere.
7. Der Hundehalter haftet für von seinem Hund verursachte Schäden.
8. Die WieWau Hundepension haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
9. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und der Aufenthalt nicht vom Hundehalter verlängert, behält sich die WieWau Hundepension vor, den Hund nach einer Übergangsfrist von 14 Tagen anderweitig unterzubringen bzw. weiterzuvermitteln. Die Kosten
hierfür werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
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Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und erkenne diese an. Ich versichere,
dass mein Hund haftpflichtversichert, geimpft und frei von Parasiten ist.
Ort / Datum
WieWau Hundepension
Unterschrift Hundehalter
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