Deutsch als Fremdsprache - Die Otto-von-Guericke

Transcrição

Deutsch als Fremdsprache - Die Otto-von-Guericke
Stellenausschreibung
An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist folgender Lehrauftrag zu besetzen:
Lehrbeauftragte/r für das Fach Deutsch als Fremdsprache
Sprachenzentrum
Entgeltgruppe:
Einstellungsdatum:
12.10.2015
Befristung:
Arbeitszeit:
max. 6 SWS
Das Sprachenzentrum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sucht ab dem
Wintersemester 2015/16
Lehrbeauftragte für das Fach Deutsch als Fremdsprache.
Der Einsatz erfolgt in sprachpraktischen Kursen für Studierende auf dem Niveau A1
bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Vorausgesetzt werden
Deutsch als Muttersprache, ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in DaF/DaZ
und unterrichtspraktische Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Fremdsprachendidaktische Kenntnisse sind erforderlich.
Der Lehrauftrag umfasst bis zu 6 Semesterwochenstunden und ist immer auf die
Dauer eines Semesters befristet. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis und beträgt
anfänglich 25,- Euro pro Unterrichtseinheit (45 min). Fahrkosten werden nicht übernommen. Die Tätigkeit ist selbstständig und nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Pomraenke, Tel.: 0391 / 67-56519;
E-Mail: [email protected].
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Otto-von-GuerickeUniversität setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
Aussagekräftige Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.08.2015 (Posteingang) an:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Sprachenzentrum, z. Hd. Dr. J. Pomraenke
Postfach 4120
39016 Magdeburg
oder per E-Mail an: [email protected]
(E-Mail Bewerbungen sind bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei zuzusenden!)
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird.
Bewerbungskosten (d.i. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen) werden nicht erstattet.