Geschichte der Ordonnanzwaffen

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Geschichte der Ordonnanzwaffen
Definition
Entsprechend der Übersetzung aus dem Französischen für Ordonnanz, auch Ordonanz,
(ordonnance - Befehl, Anordnung), ist die Ordonnanzwaffe die militärische, dem Soldaten
zugeteilte, also befohlene oder angeordnete Dienstwaffe. Auch nach der Ausmusterung
dieser Waffen bleibt ihnen die Bezeichnung „Ordonnanzwaffe“ erhalten.
Sprachgebrauch
Der Begriff „Ordonnanzwaffe“ ist nicht mit dem in der deutschen Sprache verwendeten
Begriff „Dienstwaffe“ oder dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff
„Service Weapon“ (= „Dienstwaffe“), gleichzusetzen, da der Begriff „Dienstwaffe“ im
deutschen und englischen Sprachraum auch beispielsweise die Waffen der Polizei-,
Ordnungs- und Justizbediensteten etc. einschließt. Auch bei privaten
Sicherheitsunternehmen mit nicht hoheitlichen Aufgaben wird der Begriff „Dienstwaffe“
verwendet.
Schützenverbände differenzieren entsprechend ihrer Sportordnungen deshalb meist in
Dienstrevolver und Dienstpistolen sowie Ordonnanzgewehre, da Faustfeuerwaffen oft
sowohl bei Militär und Polizei eingeführt werden, Gewehre aber vornehmlich beim Militär.
Geschichte
Die Anfänge der Ordonnanzbewaffnung gehen auf das Aufkommen stehender Heere und
die daraus resultierende Vereinheitlichung im Militärwesen des 18. Jahrhunderts zurück.
Vorläufer der Ordonnanzwaffen finden sich schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts und
zum Anfang des 17. Jahrhunderts. Neue Strategien, Taktiken und Ausbildungsstandards
erforderten eine standardisierte Ausrüstung auch in Bezug auf die Bewaffnung, was
wiederum Auswirkungen auf die mittlerweile industriellen Fertigungstechniken von
Waffen hatte.
Konstruktion und Ausstattung
Die Konstruktion, Beschaffenheit und Ausstattung von Ordonnanzwaffen folgte seit dem
18. Jahrhundert den Anforderungen für den Kriegseinsatz. Anfänglich bestand das Ziel
nur darin, einheitliche Waffen zu günstigen Kosten industriell zu fertigen. Daran hat sich
bis heute nichts geändert; hinzu kamen die Anforderungen an Robustheit,
Verwendbarkeit von Munition befreundeter Staaten, und sonstige auf Militärtaktik und
weiterer Ausrüstung basierende Anforderungen.
Seit etwa 1850 ist eine stetige Kaliberverkleinerung zu beobachten, zunächst von etwa
19 mm auf 14 mm, dann auf 11 mm und 8 mm (alles Schwarzpulverwaffen). Dies führte
nach Erfindung der raucharmen Nitrozellulosepulver in Verbindung mit
Vollmantelgeschossen zu weiteren Kaliberverkleinerungen bis hinunter zu 5,45 mm (5,45
× 39 mm), was zwischenzeitlich von Soldaten wegen der zu geringen
barrikadebrechenden Wirkung bemängelt wird. Dachte man noch vor dem Ersten
Weltkrieg, dass künftig Gefechte (Graben und Stellungskämpfe) auf Entfernungen von
über 400 Metern ausgetragen würden, so ist heute klar, dass für die Infanterie weiterhin
eine Kampfentfernung von etwa 50 bis 300 Metern realistisch ist. Bereits das HK G3 der
Deutschen Bundeswehr verfügt über ein Visier bis höchstens 400 Meter.
Ordonnanzwaffen unterscheiden sich von ggf. baugleichen Waffen für den zivilen
Gebrauch in Ausstattung und Ausführung. Für den militärischen Einsatz verfügen
Ordonnanzwaffen häufig über einfachere Visierungen, robuste und matte
Oberflächenbeschichtungen, geänderte Schäftungen und weniger relevante
Ausstattungsmerkmale (z.B. Fangösen an Pistolen, etc.).
Ordonnanzschießen
Viele Schützenverbände bieten u.a. auch Disziplinen für Ordonnanzwaffen an. Es
kommen dabei meist Repetiergewehre zum Einsatz, Halbautomatische Selbstladegewehre
werden u.a. in der Schweiz, z.b. das (Sturmgewehr 57 bzw. Sturmgewehr 90), und auch
in Deutschland, z.B. das Ljungman AG-42 und andere, auf einer Distanz von 100 m
verwendet. Zum Teil werden von den Verbänden auch Kurzwaffendisziplinen auf 25 m
angeboten. Überwiegend wurden Ordonnanzwaffen in sehr großen Stückzahlen gefertigt
und sind daher verhältnismäßig günstig in brauchbarem Zustand zu erwerben. Besonders
beliebte Ordonnanzgewehre sind Carl Gustaf M/96, Karabiner 31, Lee-Enfield und K98.
Viele Ordonnanzschützen betätigen sich auch als Wiederlader und stimmen ihre Munition
speziell auf die Waffe ab.