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Rundschreiben 2/2009
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Editorial
Ihre Fachinformationen
▪ Abrechnung/Honorarverteilung
Neue Versichertenkarten – Ersatzverfahren
Konventionelle Abrechnungsmöglichkeit für ältere Ärzte verlängert
Wegfall der bisherigen Regelungen und Vorgaben zum § 115b SGB V
GOP 30401 – nur bei bestimmten Indikationen berechnungsfähig
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▪ Verordnung und Wirtschaftlichkeit
Praxisbesonderheiten für Richtgrößenprüfungen
Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im Jahr 2008
Wirkstoff AKTUELL zu Duloxetin (Cymbalta®)
Schutzimpfungs-Richtlinie ergänzt
Hilfsmittel-Richtlinie neu gefasst Einführung eines Sonderrezeptes (T-Rezept) für die Verordnung von Thalidomid- und Lenalidomid-haltigen Arzneimitteln
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▪ Qualitätssicherung
Umsetzung Qualitätsmanagement in Arztpraxen bis 31.12.2009
Schon genug Fortbildungspunkte?
Qualitätszirkel – 4. Nationales Tutorentreffen der KVen in Berlin
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▪ Verträge
Korrektur der Übersicht der am IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden BKKen
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▪ Ärztliche Selbstverwaltung
Bericht über die Vertreterversammlung am 25.02.2009
Wahl der Mitglieder für die Beratenden Fachausschüsse für die haus­ärztliche und fachärztliche
Versorgung in der Vertreterversammlung der KV Thüringen am 3. Juni 2009
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▪ Informationen
Gesundheitsfonds: Ihre Dokumentation zählt
Patientenflyer im Internet abrufbar
Broschüre für Risikomanagement in Arztpraxen bei Influenzapandemie erschienen
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Terminkalender
Termine zur Abrechnungsannahme für das II. Quartal 2009
Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena am 15. April 2009
Thüringer Gesundheitswoche
Sonographie: Grundkurs und Aufbaukurs
Fortbildungscurriculum für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
03.03.2009
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Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen
Programm zur ärztewoche thüringen 2009
Politisches Diskussionsforum am 29. Mai 2009 in Berlin
Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen
Anlagen
Anlage 1 – Praxisbesonderheiten: Bereich Arznei- und Verbandmittel (Anlage 1 zur Prüfvereinbarung)
Anlage 2 – Kennzeichnung Praxisbesonderheiten/Arzneimittelund Heilmittel
Anlage 3 – Wirkstoff AKTUELL Duloxetin (Cymbalta®)
Anlage 4 – Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien: Redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung/
Anpassung Sehhilfen
Anlage 5 – Einverständniserklärung zur Führung eines Punktekontos
Anlage 6 – Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten zum Nachweis
von Fortbildungspunkten zwischen der OPK und der KV Thüringen
Anlage 7 – Anmeldungsformular zum Tag der Niedergelassenen
Thüringer Verordnungsreport
Beilage
Interessante Fortbildungsveranstaltungen einschl. Anmeldeformular (gelbes Blatt)
Impressum
Herausgeber:
verantwortlich:
Redaktion:
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Druck:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Sven Auerswald
Babette Landmann
03643 559-0
03643 559-191
www.kvt.de
[email protected]
Druck Repro und Verlag OHG Erfurt
KV Thüringen - RS 2/2009
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Editorial
Weimar, 03.03.2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie in allen anderen KV-Regionen Deutschlands so hat die Honorarreform zum 01.01.2009 zu erheblichen
Diskussionen und Irritationen in der Ärzteschaft geführt. Die Diskussion über die Verteilung der deutlich
höheren Honorarmenge tritt derzeit bundesweit in den Vordergrund. Der Vorteil einer Neuregelung in Richtung Morbiditätsverlagerung zu den Krankenkassen und endlich die Abkehr von der Kopfpauschalen-Regelung wird überhaupt nicht mehr betrachtet. Sicherlich müssen einige Regelungen des Beschlusses des
Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 an regionale Besonderheiten angepasst werden. Die
Grundlage der Honorierung auf einen Leistungsbedarf je Versicherten und der Versuch, diese Vergütung
möglichst bundeseinheitlich zu gestalten, sollte nicht gänzlich verdammt werden.
Der Vorstand der KV Thüringen hat sich aufgrund der noch anstehenden Nachbesserungen, welche allerdings alle ohne Nachschussverpflichtung an Geld durch die Krankenkassen umgesetzt werden müssen,
entschlossen, möglichst wenig von der jetzt gültigen Basis des Beschlusses des Bewertungsausschusses
abzuweichen. Im Vordergrund der Nachbesserung in Thüringen wird die Sicherstellung der Versorgung
stehen. Anlässlich des Treffens mit den Berufsverbandsvorsitzenden am 25. Februar 2009 wurde vom
Vorstand der KV Thüringen die Bitte geäußert, aus Sicht der Ärzte diese Besonderheiten der Leistungs­
erbringung zu benennen. Jedem muss allerdings dabei klar sein, dass jede Besonderheit, d. h., jede besondere Vergütung, das Basis-Regelleistungsvolumen senken wird, da nicht mehr Geld ins System kommen wird.
Am 25. Februar 2009 fand die Vertreterversammlung der KV Thüringen statt. Im Ergebnis dieser Vertreterversammlung wurden drei Beschlüsse gefasst, welche jetzt die Basis für die Neuberechnung der Regel­
leistungsvolumina darstellen. Näheres zur Vertreterversammlung können Sie in diesem Rundschreiben im
Bericht, Seite 9, nachlesen. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Vorwürfe gegen den Vorstand der
KV Thüringen erhoben und immer wieder wurde die einheitliche Meinung des Vorstandes hinterfragt. An
dieser Stelle möchten wir noch einmal ganz klar formulieren, dass alle Vorstandsbeschlüsse zur Honorarverteilung der Jahre 2007 und 2008 auf der Grundlage der Festlegungen des Bewertungs­ausschusses zur
Trennung und Weiterentwicklung der Gesamtvergütung einstimmig gefasst wurden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sicherlich bemerkt haben, bekommen Sie Ihre monatlichen
Abschlagszahlungen eine Woche früher überwiesen und monatlich in gleicher Höhe.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Med. Regina Feldmann
1. Vorsitzende
Sven Auerswald
2. Vorsitzender
KV Thüringen - RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Abrechnung/Honorarverteilung
Neue Versichertenkarten – Ersatzverfahren
In den ersten KV-Regionen sind bereits die neuen Krankenversichertenkarten an Versicherte ausgegeben worden, sodass erste Patienten mit diesen neuen Versichertenkarten in Thüringer Arztpraxen vorstellig werden. Da die eingesetzten Lesegeräte diese Versichertenkarten nicht immer verarbeiten können,
­empfehlen wir derzeit das sogenannte Ersatzverfahren. Immerhin handelt es sich derzeit noch um relativ
wenige Patienten. In der nächsten Zeit wird das weitere Vorgehen hinsichtlich der Ausstattung der Arzt­
praxen mit neuen Lesegeräten erörtert. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.
Ihre Ansprechpartner: Claus Wähnert, Telefon 03643 559-408
Angelika Kulpe, Telefon 03643 559-421
Konventionelle Abrechnungsmöglichkeit für ältere Ärzte verlängert
Die Änderung der Richtlinie für den Einsatz von IT–Systemen in der Arztpraxis ermöglicht die Verlängerung der konventionellen Abrechnungsmöglichkeit für Ärzte, die im Jahr 2008 das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Bisher konnten Vertragsärzte, die das 63. Lebensjahr überschritten haben, ihre Kassenärztliche Vereinigung längstens bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte beauftragen, das
maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen.
Nunmehr besteht für diese Vertragsärzte die Möglichkeit, konventionelle Abrechnungen bei Zustimmung
der KV bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Onlineanwendungen der elektronischen
Gesundheitskarte einzureichen.
Diese Änderung der Richtlinie wurde im Deutschen Ärzteblatt, Heft 48 vom 28.11.2008 veröffentlicht.
Ihr Ansprechpartner: Claus Wähnert, Telefon 03643 559-408
Wegfall der bisherigen Regelungen und Vorgaben zum § 115b SGB V
Wir hatten im vergangenen Rundschreiben darauf hingewiesen, dass in Thüringen ab 2009 keine gesonderte Vergütung der Leistungen nach § 115b SGB V vereinbart ist. Somit ist keine gesonderte Kennzeichnung mittels GOP 88115 bzw. Scheinuntergruppe 20 „Selbstausstellung“ mehr notwendig.
Auf Grund der vielen Nachfragen möchten wir nochmals auf Folgendes hinweisen:
– OPS sind nur vom Operateur in der Abrechnung anzugeben.
– Die Angabe des OP-Datums ist bei der Abrechnung der postoperativen Behandlung (Kap. 31.4) immer
notwendig.
– Wenn der Operateur die postoperative Behandlung nicht selbst erbringt, wird diese Leistung an einen
anderen Arzt überwiesen. Auf dieser Überweisung notiert der Operateur das OP-Datum und die Abrechnungsposition des Kap. 31.4 für den weiterbehandelnden Kollegen. Die Abrechnungsposition für alle
Haus- und Kinderärzte ist die GOP 31600. Für die weiterbehandelnden Fachärzte ist die zutreffende
GOP 31601 – 31735 laut Anhang 2 des EBM vom Operateur zu ermitteln.
GOP 30401 – nur bei bestimmten Indikationen berechnungsfähig
Aus gegebenen Anlass möchten wir auf die bestehenden Beschlüsse der Partner der Bundesmantelverträge hinweisen, in denen die Leistungserbringung der GOP 30401 (Intermittierende apparative Kompressionstherapie) an bestimmte Indikationen gebunden ist (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 39 vom 28. September 2007).
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Die GOP 30401 ist nur bei folgenden Indikationen berechnungsfähig:
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Varikose, primär und sekundär I83,
Varizen der unteren Extremität, Zustand nach Thrombose I80, mit der Diagnosesicherheit „Z“,
Postthrombotisches Syndrom I87.0,
AVK mit Ödem I73.9,
Posttraumatische Ödeme I97.8,
Zyklisch idiopathische Ödeme R60,
Lymphödeme I89.0,
Hereditäres Lymphödem Q82.0,
Lipödeme R60,
Chronisch venöse Insuffizienz peripherer I87.2,
Ulcus cruris venosum L97.
Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung:
Frau Barthel
App. 480
Frau Rudolph
App. 494
Frau Aßmann
App. 492
Frau Richter
App. 456
Frau Böhme
App. 454
Frau Gimbel
App. 430
Frau Bose
App. 451
Frau Reimann
App. 452
Frau Schöler
App. 437
Frau Stöpel
App. 438
Frau Kokot
App. 441
Frau Kölbel
App. 444
Kinderärzte
Internisten
Allgemein­
mediziner
Praktiker
Kinderärzte
Internisten
Allgemein­
mediziner
Praktiker
Gynäkologen
Orthopäden
Physikal. Med.
Urologen
Abrechnungs­
bereich 89...
Abrechnungs­
bereich
90.../91...
Neurologen
Nervenärzte
Psychotherap.
HNO-Ärzte
Augenärzte
Hautärzte
Einrichtungen
Notfälle/Einrichtungen
MVZ
ermächtigte
Ärzte
Fachchemiker
Laborärzte
Pathologen
Humangenetik
Belegärzte
Chirurgen
Radiologen
Nuklearmed.
Dialyseärzte
Dialyse-Einr.
MKG
Neurochirurgen
Anästhesisten
Pneumologen
Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail [email protected] möglich.
Ve r o r d n u n g u n d W i r t s c h a f t l i c h k e i t
Praxisbesonderheiten für Richtgrößenprüfungen
Die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern zur Vereinbarung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der
vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung) unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben nach dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind noch nicht abgeschlossen. Die neue Prüfvereinbarung wird nach
Beendigung des Unterschriftsverfahrens bekannt gemacht.
In Anlage 1 des vorliegenden Rundschreibens finden Sie die von den Vertragspartnern gemeinsam
vorgesehenen Indikationsgebiete, Wirkstoffgruppen bzw. Therapien, welche von der Prüfungsstelle bei der
Bewertung der Richtgrößenüberschreitung vorab – d. h. vor Einleitung eines Prüfverfahrens – in Abzug zu
bringen sind. Diese Abrechnungspositionen sind auf den Behandlungsscheinen mit A zu kennzeichnen.
A bedeutet abzugsfähig von Amts wegen.
Weitere Praxisbesonderheiten ermittelt die Prüfungsstelle gemäß § 106 Abs. 5a SGB V im Falle eines
Prüfverfahrens auf Antrag des Arztes. Als Hilfestellung für deren Beantragung verweisen wir auf Anlage 2,
in welcher die Therapien aufgelistet sind, welche von der KV Thüringen als zusätzliche, über die mit den
Krankenkassen vereinbarten, hinausgehenden Indikatoren für Praxisbesonderheiten angesehen werden.
Die Aufstellung der KV Thüringen ist nicht abschließend, da nicht alle kostenintensiven Therapien eine
Abrechnungsposition erhalten können. So könnten Sie beispielsweise die gesamte Arzneimitteltherapie
eines transplantierten Patienten in Ihre Beantragung als Praxisbesonderheit aufnehmen.
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Für die Beantragung von Praxisbesonderheiten sowie für die Prüfung durch die Prüfgremien wird empfohlen, bei der Verordnung einer entsprechenden Arzneimittel- oder Heilmitteltherapie die Abrechnungspositionen auf den Behandlungsscheinen aufzutragen. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit und
deren jeweilige Höhe obliegt in jedem Fall der Prüfungsstelle bzw. im Falle eines Widerspruchsverfahrens dem Beschwerdeausschuss.
Ihre Ansprechpartner für medizinische bzw. pharmakologische Fragestellungen:
– Dr. med. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
– Dr. med. Urs Dieter Kuhn, Telefon 03643 559-767
Ihre Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Prüfverfahrens:
– Gerhard Zimmer, Telefon 03643 559-770
– Thomas Kaiser, Telefon 03643 559-771
– Margareta Köhler, Telefon 03643 559-772
Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im Jahr 2008
Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen hat der KV Thüringen folgende Übersicht über Anträge
der Krankenkassen auf Einzelfallprüfungen (nach § 10 der Prüfvereinbarung vom 14. Oktober 2005) zur
Verfügung gestellt, über welche wir Sie gern informieren möchten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Hiermit wird keine rechtliche Wertung der Verordnungsfähigkeit vorgenommen.
Antragsgrund (Krankenkasse)
Antragsgegenstand
Arzneimittel-Richtlinie* (AMR) Ziffer 3. und 5.
– Wirtschaftlichkeit
Exubera, Leukonorm, Tilidin
AMR Ziffer 11. – Verordnung während stationärem Aufenthalt
AMR Ziffer 11. – Verordnung während RehaAufenthalt
AMR Ziffer 11. – Verordnung nach dem Todestag
AMR Ziffer 12. – Erprobung vor der Zulassung
oder außerhalb der Zulassungsindikation
AMR Ziffer 15.1 – Diätetische Lebensmittel
AMR Ziffer 16. – Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34
Abs. 1 Satz 2 SGB V
Rezeptur statt Fertigarzneimittel: Aredia, Atropin, Kevatril, 1 M
Kaliumchlorid, Mesna Cell, Pamidron, Solu Decortin, Zometa
Verschiedene Arzneimittel
Verschiedene Arzneimittel
Verschiedene Arzneimittel
Humira
Scandi Shake
ACC 600, Actihaemyl, Aknederm Salbe, Al­pha Liponsäu­re,
Ambrohexal, Ba­sodexan Fett, Bepan­then Augen-/Nasensalbe/Wund­salbe, Buscopan, Canifug, Castellani mit Mi­conazol, Chlorhexamed, Cholago­gum, Cimi­cifuga, Clotrimazol, Contrac­tubex,
Cornere­gel, Craegium nova 450, Cystium Solidago, Der­mowas,
Diclofenac Gel,
Dimethicon, Dolobe­ne Gel, Dorithricin, Epi Pevaryl, Espumisan,
Extin N, Faktu akut, Finalgon, Fungizid, Ge­laspon, Gelomyrtol
forte,
Goldgeist, Heparin 60 000, Iberogast, Ibupro­fen, Imidin, Imodi­
um, Indo Top, Kamillenbad, Keltican N, Le­faxin, Legalon,
Lemocin, Limptar N, Lino­la Urea, Liponsäure, Loceryl Nagellack,
Maa­loxan, Magaldrat, Magastron, Migraene Kra­nit, Mil­gamma,
Mirfulan, Mitosyl, Mucosol­van, Mycosert, NAC akut, Neurium
600, Om­niflora,
Optiderm, Paverysat F, Pasta zinci, Pan-Ophtal, Panthenol,
Perente­rol forte, Perocur forte, Petadolex, Phlogenzym, Pos­
terisan supp., Pyolysin, Rheumon Lotion, Rio­pan, Sab Simplex,
Salvysat,
Silibene, Si­lomat, Sily­marin, Sweatosan N, Terzolin, Thiobitum,
Thiocta­cid, Thiogamma, Thomasin, Traumasept, Tyrosur Puder
und Gel, Vagi Hex, Venoru­ton, Vertigo Vomex, Vertigoheel, Vo­
mex A,
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Antragsgrund (Krankenkasse)
Antragsgegenstand
AMR Ziffer 16.10 – Apothekenpflichtige Arzneimittel sind (wenn medizinisch möglich) vorrangig
zu verordnen (ggf. zu Lasten des Versicherten)
AMR Ziffer 17.4 – Arzneimittel gegen Reisekrankheit
AMR Ziffer 18.3, Anlage 8 Life-style-Arzneimittel
AMR Ziffer 20.1.l – Stimulantien (außerhalb d.
zugelassenen Indikation)
AMR Ziffer 20.2.f – Immunstimulantien
AMR Ziffer 20.2g – Mineralstoffe
AMR Ziffer 24.– 29., Anlage 9 – Off-label-use
Aerius, Xusal, Xyzall, Voltaren Emulgel
§ 24 a SGB V
keine GKV-Leistung ab dem vollendeten 20.
Lebensjahr
Importarzneimittel nach § 73/3 Arznei­
mittelgesetz, die in Deutschland nicht zugelassen sind
Impfstoffe auf Einzelverordnung statt über
Sprechstundenbedarf
Impfstoffe auf Sprechstundenbedarf statt über
Einzelverordnung
Impfstoff außerhalb des empfohlenen Lebensalters
Verordnung während des Ruhens der Arztzulassung
Fehlen der Substitutionsgenehmigung nach
§§ 2, 7 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Heilmittel-Richtlinien
Scopoderm
Caverject, Intrinsa, Muse, Nebido, Vi­ridal
Medikinet
Uro Vaxom, Subreum
Selenase 100 peroral
Axura, Cellcept, Concerta, Dronabinol, Gra­zax, Mabthera, Ritalin, Strattera, Subutex 0,4 mg, Yentreve
verschiedene orale Kontrazeptiva
Cycloserin, Glau­norm AT, Heparin sodium, Maliasin, Melatonin,
Olbetam, Phos­phat san­doz, Xenacine
Encepur, Engerix B, FSME, Hepatitis Impf­stoff, Masern Impfstoff, Pneumovax, Triplo­vax
Gardasil
Gardasil
Verschiedene Arzneimittel
Subutex 2 mg, Methaddict
Verordnung von klassischer Massagetherapie (KMT) plus Fango
bei Indikationen bei denen dies nicht als Heilmittel angegeben
ist;
kein Indikationsschlüssel angegeben;
Verordnung von KMT unter WS2a entspricht nicht den Heilmittel-Richtlinien
* Den vollständigen Wortlaut der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) des Gemeinsamen Bundesausschusses entnehmen Sie bitte den Verträgen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Seite 567 – 583 (Stand 1. Oktober 2007), welche Sie im Dezember 2007 zusammen
mit dem neuen EBM erhalten haben. Sie finden die Arzneimittel-Richtlinie auch im Internet unter www.g-ba.de oder www.kvt.de.
Bitte beachten Sie insbesondere Punkt 16.10 der Arzneimittel-Richtlinie: „Die Verpflichtung des Vertragsarztes zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibt von diesen Regelungen unberührt. Der Vertragsarzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch
notwendig, ausreichend und zweckmäßig sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.“
D. h. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel sind vorrangig in der Therapie zu nutzen, wenn dies fachlich ausreichend und zweckmäßig ist. Die Kosten sind dann vom gesetzlich krankenversicherten Patienten nach Vollendung des 12. (bzw. bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen erst nach Vollendung des
18.) Lebensjahres selbst zu tragen. Nur falls mit den nicht verschreibungspflichti­gen Arzneimitteln
kein ausreichender Therapieerfolg erzielt werden kann oder wenn diese z. B. kontraindiziert sind,
können rezeptpflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet
werden. Krankenkassen haben hier verstärkt Prüfanträge bei verschreibungspflichtigen Antihistaminika
gestellt (siehe Tabelle).
Achtung!
Auch bei Fehlverordnungen von Impfstoffen (auf den Namen des Patienten oder Bezug über den Sprechstundenbedarf) kann es zu Prüfanträgen der Krankenkassen kommen! Fast alle gemäß Schutz­impfungsRichtlinie zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Impfstoffe sind aus Wirtschaftlichkeitsgründen über den
Sprechstundenbedarf zu beziehen.
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Auf den Namen des Patienten sind derzeitig die folgenden Impfstoffe zu verordnen:
– Impfstoff gegen Humane Papillomaviren,
– Twinrix (wenn Hepatitis A und B nicht einzeln geimpft werden können),
– Impfstoff gegen Meningokokken C bei Indikationsimpfungen.
Bitte beachten Sie bei der Verordnung von Arzneimitteln stets
– die Therapieempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß Punkt 14 (Anlage 4)
der Arzneimittel-Richtlinie,
– die Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) in der
jeweils aktuellen Fassung sowie
– die Informationen der KBV und der AKdÄ „Wirkstoff AKTUELL“, welche regelmäßig dem Deutschen
Ärzteblatt beiliegen und jeweils in der Anlage des KV-Rundschreibens für Sie abgedruckt sind.
Auch zukünftig werden wir Sie über die aktuellen bei der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen eingegangenen Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen nach § 10 der Prüfvereinbarung informieren, sofern uns diese vorliegen. Bitte nutzen Sie im Falle eines Prüfverfahrens unser Beratungsangebot
und nehmen Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Prüfungsstelle wahr.
Unabhängig von Prüfverfahren besteht unverändert das Angebot der praxisindividuellen Pharma­
kotherapieberatung auf der Basis der Verordnungsanalyse nach pharmPro. Dies kann bisher von allen
interessierten Vertragsärzten kostenfrei genutzt werden und soll Ihnen Unterstützung bei der Vermeidung von unwirtschaftlichen Verordnungen sowie Vergleiche zu den Verordnungen Ihrer Fachgruppe
u. v. m. geben. Fordern Sie bitte bei Interesse unter der Telefonnummer 03643 559-762 unser Informationsheft „Arzneikosten unter der Lupe“ an und nutzen Sie die Möglichkeit, einen Termin für die individuelle Beratung zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Wirkstoff AKTUELL zu Duloxetin (Cymbalta®)
Das Referat Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt aktuelle
Therapiehinweise nach den Arzneimittel-Richtlinie als Informationsblätter „Wirkstoff AKTUELL“ Ausgabe
03/2009 zur Verfügung.
In Anlage 3 dieses Rundschreibens erhalten Sie zu Duloxetin (Cymbalta®) neben den Hinweisen für Indikation, Wirksamkeit und Kosten zusätzlich Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise.
Diese aktuelle Version sowie das Literaturverzeichnis zu Duloxetin (Cymbalta®) finden Sie wie alle bisherigen Informationsblätter auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.
de/publikationen/116.html.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Dr. Urs Dieter Kuhn, Telefon 03643 559-767
Schutzimpfungs-Richtlinie ergänzt
Da die Dokumentation der erstmaligen Influenza-Schutzimpfung von Kindern vor dem 13. Geburtstag
sowie die notwendige zweimalige Influenzaimpfung von unter dreijährigen Kindern im Dokumentationsschlüssel der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nicht eindeutig geklärt war, hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit einem Beschluss, der zum 11. Februar 2009 in Kraft trat, die folgende Fußnote in Anlage 2
der SI-RL zu den Dokumentationsnummern ergänzt:
„Bei der Influenza-Impfung von Kindern unter 36 Monaten und bei erstmaliger InfluenzaImpfung von Kindern unter 13 Jahren ist die Nummer 89112 zweimal zu dokumentieren.“
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Unabhängig davon informiert die Ständige Impfkommission (STIKO), dass die seit dem Jahr 2004 empfohlene allgemeine Varizellenimpfung bereits jetzt zu einer deutlichen Reduktion der Varizellenmorbidität
geführt hat. Die STIKO hat sich „eingehend mit der Frage der Notwendigkeit und des optimalen Zeitpunktes
einer zweiten Dosis bei der Varizellenimpfung (monovalente Impfstoffe) entsprechend den veränderten
Fachinformationen beschäftigt. Aufgrund der verfügbaren Daten ist die Notwendigkeit einer zweiten Impfung gegeben.“ (Epidemiologisches Bulletin Nr. 41 vom 10. Oktober 2008, Seite 355)
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Hilfsmittel-Richtlinie neu gefasst
Die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Beschluss,
der zum 7. Februar 2009 in Kraft trat, neu gefasst. Inhaltliche Änderungen erfolgten im Kapitel „B.
Sehhilfen“. Im Übrigen wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Begriffsbestimmungen
den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung angepasst.
Besonders sei an dieser Stelle auf § 7 hingewiesen. Hier wird der Inhalt der Hilfsmittelverordnung beschrieben. Den vollständigen Wortlaut der neu gefassten Richtlinie entnehmen Sie bitte der
Anlage 4 dieses Rundschreibens. Weitere Informationen auch zum Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter
www.rehadat.de.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Einführung eines Sonderrezeptes (T-Rezept) für die Verordnung von
Thalidomid- und Lenalidomid-haltigen Arzneimitteln
Im Rahmen eines zentralen Verfahrens erhielten im Juni 2007 ein Lenalidomid-haltiges und ein Thalidomid-haltiges Fertigarzneimittel eine Zulassung zur Behandlung des Multiplen Myeloms. Auf Grund
der teratogenen Eigenschaften können diese Präparate im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes ab dem
8. Februar 2009 nur auf einem nummerierten zweiteiligen amtlichen Vordruck des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem sogenannten T-Rezept verordnet werden. Dies betrifft sowohl
Fertigarzneimittel als auch Rezepturen. Die Formulare können beim BfArM angefordert werden.
Auf der Internetseite des BfArM können unter www.bfarm.de/Pharmakovigilanz/AMVV Thalidomid/Lenalidomid kostenfrei die Formulare zur Erstanforderung von T-Rezepten, Aufklärungsbögen für Patienten,
­Patientenbroschüren und Fach- und Gebrauchsinformationen angefordert werden. Ausführliche Informa­
tionen finden Sie weiterhin im Deutschen Ärzteblatt, Heft 5 vom 30. Januar 2009.
Ihre Ansprechpartnerin: Gisela Bedau, Telefon 03643 559-764
Qualitätssicherung
Umsetzung Qualitätsmanagement in Arztpraxen bis 31.12.2009
Die zum 01.01.2006 in Kraft getretene Qualitäts­management-Richtlinie gibt den Zeitrahmen für die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vor. Somit sind Vertragsärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits vertragsärztlich tätig waren,
innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
vollständig einzuführen und im Anschluss an die Selbstbewertung weiterzuentwickeln. Die Planungsphase
– Ist-Zustand der Praxis erheben und Ziele, Inhalte und Verantwortlichkeiten festlegen – musste bereits am
31.12.2007 abgeschlossen sein.
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Bitte denken Sie daran, dass bis spätestens 31.12.2009 (Umsetzungsphase) alle Grundelemente unter
Verwendung aller Instrumente eingeführt werden müssen.
Bis 31.12.2010 ist eine Selbstbewertung der Praxis hinsichtlich der Einführung der Grundelemente und
Instrumente nach dieser Richtlinie einschließlich der jeweiligen Zielerreichung vorzunehmen.
Zur Unterstützung bei der Einführung eines QM-Verfahrens bietet die KV Thüringen auch im Jahr 2009
Einführungsseminare QEP an folgenden Terminen an:
Freitag, 24. April 2009 und Samstag, 25. April 2009,
Freitag, 5. Juni 2009 und Samstag, 6. Juni 2009,
Freitag, 14. August 2009 und Samstag, 15. August 2009,
Freitag, 25. September 2009 und Samstag, 26. September 2009 sowie
Freitag, 13. November 2009 und Samstag, 14. November 2009.
Die Seminare finden jeweils freitags von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis
15.45 Uhr statt. Diese Seminare sind kostenpflichtig. Nähere Auskünfte zu den Einführungsseminaren
sowie zur Qualitätsmanagement-Richtlinie erhalten Sie von Kerstin Budach, Telefon 03643 559-749.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: Silke Jensen, Telefon 03643 559-232.
Schon genug Fortbildungspunkte?
Bis 30. Juni 2009 Nachweis des Fortbildungszertifikates
Nochmals möchten wir Sie an den Stichtag zum Nachweis������������������������������������������������
Ihres Fortbildungszertifikates erinnern und Ihnen �����������������������������������������������������
detaillierte Informationen zu diesem Thema aufzeigen.
1. Rechtliche Grundlage
Mit der Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 ist die ärztliche Fort­bildung nachweispflichtig geworden. Innerhalb von fünf Jahren sind durch den Besuch anerkannter Veranstaltungen
250 Fortbildungspunkte zu sammeln.
2. Wer ist nachweispflichtig?
Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die vor dem 01.07.2004 an der vertragsärztlichen Ver­sorgung teilnehmen, müssen ihre Fortbildung nachweisen. Dies gilt auch für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in
einem Medizinischen Versorgungszentrum oder bei einem Vertragsarzt sowie für ermächtigte Leistungserbringer. Außerdem gilt diese Nachweispflicht für Ärzte in Teilzeitbeschäftigung.
3. Unterbrechung der Frist
Eine Unterbrechung der Fünfjahresfrist ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag erlaubt. Bei Ruhen der
Zulassung verlängert sich der Fortbildungszeitraum um diese Zeit. Dies kann nur auf Anordnung des Zulassungsausschusses erfolgen.
4. Wo kann der Punktestand aktuell eingesehen werden?
Die Landesärztekammer Thüringen bzw. die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) führen die
Punktekonten ihrer Mitglieder. Alle besuchten Fortbildungs­veranstaltungen sowie die dafür vergebenen
Fortbildungspunkte werden diesem Konto gutgeschrieben. Auf der Homepage der Landesärztekammer unter www.laek-thueringen.de können Sie Ihren Punktestand aktuell einsehen. Die OPK bietet nach unserer
Kenntnis einen solchen Service noch nicht an.
5. Wie weise ich gegenüber der KV Thüringen meine Fortbildungspflicht nach?
Sie ermächtigen die Landesärztekammer Thüringen mit dem in Anlage 5 beigefügtem Formular zur Weitergabe Ihres Fortbildungspunktestandes bzw. dem Datum des Erhaltes des Fortbildungszertifikates an die
KV Thüringen. Bitte senden Sie dieses Formular an die Landesärzekammer Thüringen.
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
In einem zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Länder und der OPK vereinbartem
regelmäßigen Datenaustausch erhält die KV Thüringen die Information über den Stand der Fortbildung der
Psychologischen Psychotherapeuten.
Das in Anlage 6 beigefügte Formular ermächtigt zum Datenaustausch zwischen OPK und KV Thüringen. Sollten Sie noch nicht Ihre Ermächtigung erteilt haben, bitte holen Sie das dringend nach und senden
Sie der KV Thüringen das Formular per Telefax zurück.
Sollten Sie keinem Datenaustausch zustimmen, müssen Sie zum Stichtag 30.06.2009 das Fortbildungszertifikat der KV Thüringen vorlegen.
6. Frühzeitige Kontrolle
Sie sind in der Vergangenheit vielfältig und umfassend über Ihre Fortbildungspflicht, die Fristen, Ausnahmeregelungen und die Folgen einer unzureichenden Fortbildung informiert wurden. Der Gesetzgeber
schreibt zwingend eine Honorarkürzung vor, wenn kein Nachweis über die Fortbildungsverpflichtung geführt wird. Bitte reichen Sie zeitnah Ihre Teilnahmebestätigungen bei der Landesärztekammer
Thüringen – Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung – ein und beantragen Sie ein Fortbildungszertifikat.
Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720
Qualitätszirkel – 4. Nationales Tutorentreffen der KVen in Berlin
Am 28.11. und 29.11.2008 fand in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) das diesjährige Treffen
der Tutoren statt. Es war das vierte Mal, dass die Tutoren der Länder-KVen ihre Erfahrungen austauschten
und sich neue Anregungen und Module für die Zirkelarbeit holen konnten. Herr Dr. Köhler, Vorsitzender der
KBV, betonte bei seinem einführenden Referat die Rolle der Qualitätssicherung und der Qualitätszirkel als
wesentliche Faktoren in den Vertragsver­handlungen mit Politik und Krankenkassen: „Qualität als Wettbewerbsfaktor in der ambulanten Versorgung“.
Über das Erfolgsmodell „Qualitätszirkel“ sprach Frau Dr. Diel von der KBV. Mehr als 8.000 Qualitätszirkelsitzungen wurden 2007 bundesweit von ca. 59.000 Teilnehmern besucht. In neun von 17 Kassenärztlichen
Vereinigungen arbeiten Tutoren bei der Aus- und Weiterbildung der QZ-Moderatoren mit. Die Themen der
unter Leitung der KBV und den Tutoren erarbeiteten Dramaturgien wurden erweitert und in einem neuen
Handbuch herausgegeben.
Im anschließenden Vergleich berichteten die einzelnen Länder-KVen über die Arbeit der Tutoren. In Thüringen werden die QZ-Moderatoren durch Tutoren ausgebildet, die Tutoren sind vom KV-Vorstand in den
beratenden Ausschuss für die Weiterentwicklung der Qualitätszirkelarbeit berufen. Die Tutoren erarbeiten
die KV-eigenen Grundsätze zur Arbeit in den Qualitätszirkeln, sie führen die Supervision der QZ-Moderatoren durch und sind in die Entscheidungsprozesse der Anerkennung von QZ-Sitzungen und der finanziellen Förderung der Sitzungen mit einbezogen. Keine andere Kassenärztliche Vereinigung konnte ähnliches
aufweisen.
Im zweiten Teil des Tutorentreffens wurden neue Dramaturgien bearbeitet und in Gruppenarbeit auf ihre
praktische Anwendbarkeit überprüft. Acht Dramaturgien
–
–
–
–
–
–
–
–
Patienten­fallkonferenz
Rückmeldesysteme
Patientensicherheit
Pharmakotherapie
evidenzbasierte Medizin
QEP im Qualitätszirkel
Moderatorenausbildung und
Experteninterview
stehen uns inzwischen zur Verfügung.
Wir werden auch im Jahre 2009 einen Ausbildungszyklus für Moderatoren und die jährliche Supervision
anbieten. Die Termine sind bereits im Rundschreiben 1/2009 veröffentlicht worden.
Als Sprecher der Tutoren der KV Thüringen kann ich feststellen, dass wir uns gut gerüstet in das Jahr 2009
begeben haben, die Zusammenarbeit mit unserer Institution Kassenärztliche Vereinigung und der KBV ist
KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
fruchtbar und tragend. Die Arbeit in den Qualitätszirkeln als Form der innerärztlichen Fortbildung hat in
Thüringen einen hohen Stand. Dementsprechend legen wir großen Wert auf eine qualitativ hochwertige
Arbeit in den Qualitätszirkeln.
Autor: Dr. med. Erhard Schäfer
Sprecher der Tutoren der KV Thüringen
Ve r t r ä g e
Korrektur der Übersicht der am IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden BKKen
Im Rundschreiben 12/2008, Anlage 7 informierten wir Sie über die am IV-Vertrag „Hallo Baby“ und an
der Zusatzvereinbarung Sonographie teilnehmenden Betriebskrankenkassen. Dort ist versehentlich die
Gothaer BKK noch als teilnehmende Krankenkasse aufgeführt. Diese fusionierte bereits zum 30.09.2008
mit der Deutschen BKK. Die Deutsche BKK (VKNR 07423) nimmt an diesem Vertrag nicht teil.
Wir bitten Sie, dies zukünftig zu berücksichtigen. Für die bereits berechneten Fälle wird die KV Thüringen
versuchen, mit der Deutschen BKK eine Kulanzregelung zu erwirken.
Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Schellhardt, Telefon 03643 559-134
Ärztliche Selbstverwaltung
Bericht über die 22. Sitzung der Vertreterversammlung der KV Thüringen
am 25. Februar 2009
ß Bericht der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der durchgeführten Trennung der Gesamt­
vergütung
Im Ergebnis der Sonder-Vertreterversammlung am 26.11.2008 wurde eine Arbeitsgruppe zur Klärung
offener Fragen im Rahmen der Veränderung des Trennungsfaktors (rBest) eingesetzt. Die Arbeits­gruppe
erhielt entsprechend des Beschlusses der Sonder-Vertreterversammlung am 26.11.2008 den Auftrag, die
Berechnung der trennungsrelevanten Gesamtvergütung ab dem Jahr 2000 zu analysieren und der
Vertreterversammlung einen Bericht vorzulegen.
Hintergrund waren die sich aus der Veränderung des Trennungsfaktors in Thüringen ergebenden
Verschiebungen der Honoraranteile vom I. Quartal 2008 zum II. Quartal 2008 für den haus- und fachärztlichen
Versorgungsbereich. Wir berichteten bereits im Rundschreiben 11/2008 über die Diskussionen im Rahmen
der Vertreter- und Sonder-Vertreterversammlung im November.
Herr Dr. Köhler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Mitglied der gegründeten
Arbeitsgruppe, berichtete über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Zunächst stellte er fest, dass im Rahmen
der Verteilung und der Ermittlung des Trennungsfaktors rBest die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses sowie die gesamtvertraglichen Regelungen in der Regel korrekt umgesetzt wurden. Folgende
Ausnahmen stellte er verbal dar:
„1. Die extrabudgetäre Vereinbarung der BKK für Katalogleistungen des ambulanten Operierens im Jahr
2002 führte nicht zu einer Anpassung des Trennungsfaktors rBest.
2. Die seit dem Jahr 2000 mit den Ersatzkassen und der AOK vereinbarten Katalog­leistungen des
ambulanten Operierens führten infolge der vertraglichen Gestaltung zu einer die Fachärzte
begünstigenden Reduzierung der trennungsrelevanten Gesamt­vergütung. Herr Dr. Köhler führte aus,
dass sich daraus ein resultierender Vorteil für die Fachärzte pro Jahr von ca. 4,2 Mio. Euro ergebe.
3. Die im Jahr 2005 mit der AOK vereinbarten zusätzlichen Gelder für die Richtlinien-Psychotherapie
wurden nicht zweckgebunden eingesetzt. Der daraus resultierende Vorteil für die Hausärzte wurde mit
ca. 210.000 Euro angegeben.“
Herr Dr. Köhler gab folgende Empfehlung ab:
„Vor dem Hintergrund der aus der Analyse zu ziehenden Feststellungen empfiehlt die Kassenärztliche
Bundesvereinigung die Umsetzung der Kann-Regelung in Nr. 4 aus dem 142. Beschluss des
KV Thüringen – RS 2/2009
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Bewertungsausschusses ab dem 1. Quartal 2007; gleichzeitig sind die Berechnungen zum rBest in den
Jahren 2002 bis 2006 nicht anzupassen. Konkret ist der Anpassungsfaktor ab dem 1. Quartal 2007 gemäß
Möglichkeit 3. anzupassen (Beschlusses des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vom
07.10.2008 und 29.10.2008) bei zusätzlicher Berücksichtigung des Vorwegabzugs der Nachzahlungen für
Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie seitens der AOK sowie die Rückführung des Vorwegabzugs für
die so genannten „Katalogleistungen“ des ambulanten Operierens in die jeweiligen Versorgungsbereiche.“
Dies begründete er wie folgt:
„Ein Aufheben der Honorarbescheide ab 2002 für alle Vertragsärzte des Bezirks der Kassenärztlichen
Vereinigung Thüringen ist aus Verwaltungsgründen und in dem sich daraus ergebenden notwendigen
Erklärungsbedarf gegenüber jedem Vertragsarzt nicht anzustreben. In dieser Zeit profitierten die Fachärzte
mit einem Volumen in Höhe von ca. 21 Mio. Euro über den gesamten Zeitraum. Zur Kompensation des
hieraus resultierenden Nachteils für die hausärztliche Versorgung wird ab dem 1. Quartal 2007 die Basis
für die Honorarverteilung mit dem anteiligen Betrag für 2007 angepasst. Dieser Effekt bewirkt, dass sich bei
der Honorargestaltung im Jahre 2009 und zukünftig keine negativen Auswirkungen ergeben.“
In der nachfolgenden Diskussion ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die dargestellte Analyse die hausoder fachärztliche Seite stärker oder weniger belastet. Herr Dr. Köhler führte aus, dass formal korrekte
Handlungen im gesamten Überprüfungszeitraum vorgelegen hätten. Allein die dadurch eingetretenen
Ergebnisse hätten in der Vergangenheit im Wesentlichen stärker die hausärztliche Seite finanziell belastet.
Diese Aussagen wurden von den haus- und fachärztlichen Mitgliedern der Vertreterversammlung
unterschiedlich bewertet.
Im Nachgang der Diskussion wurden durch die Vertreterversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen beschließt, die Honorarverteilung für die Jahre 2007 und
2008 auf der Basis des Vorschlages der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchzuführen.
Der Beschluss erging mit 15 Stimmen für den Antrag und 12 Gegenstimmen.
2.
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen beschließt, ggf. resultierende Honorarverluste aus der
Neuberechnung des Jahres 2007 mit Finanzmitteln aus den Rückstellungen der jeweiligen
Versorgungsbereiche auszugleichen.
Der Beschluss erging mit 13 Stimmen für den Antrag, 12 Gegenstimmen und zwei Stimm­
enthaltungen.
3.
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen beschließt eine Härtefallregelung zum Aus­gleich von
Honorarrückgängen infolge der Neuberechnung des Trennungsfaktors rBest 2008 im fachärztlichen
Gesamtvergütungsanteil aus Rückstellungen des fachärztlichen Ver­sorgungsbereiches des Jahres
2008. Mit dieser Härtefallregelung sollen Umsatzverluste aus der Gesamtvergütung von mehr als 5 %
unter der Voraussetzung gleichbleibender Behand­lungsfallzahlen ausgeglichen werden.
Der Beschluss erging mit 15 Stimmen für den Antrag, vier Gegenstimmen und acht Stimm­
enthaltungen.
ß Bericht des Vorstandes
Der Vorstand berichtete über die Honorarreform 2009 und die Bekanntgabe der Regelleistungs­volumen.
Die Auskehrung der Regelleistungsvolumen hat zu zahlreichen Widersprüchen und Anträgen geführt.
Bundesweite Proteste von Ärzten, die sich benachteiligt fühlen, und die tatsächlichen Überprüfungen und
neu gerechneten Regelungen haben dazu geführt, dass durch einen erneuten Beschluss des
Bewertungsausschusses die Möglichkeit besteht, in den KVen eigene Regelungen zur Umsetzung der
Regelleistungsvolumen einzusetzen. Dies war u. a. auch Inhalt einer nachfolgenden Be­rufs­ver­bände­
veranstaltung.
ß Beratende Fachausschüsse
Zur besseren Unterstützung der Vertreterversammlungs-Arbeit und der Darstellung fachgruppenspezi­
fischer Problematiken hat sich die Vertreterversammlung entschieden, die ehemals vorhandenen
Beratenden Fachausschüsse für die hausärztliche und für die fachärztliche Versorgung wieder­zubeleben. Bereits in der Vertreterversammlung im Juni 2009 sollen die Beratenden Fachausschüsse gewählt
werden.
Die nächste reguläre Vertreterversammlung findet am 3. Juni 2009 statt.
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KV Thüringen – RS 2/2009
Ihre Fachinformationen
Wahl der Mitglieder für die Beratenden Fachausschüsse für die haus­ärztliche
und fachärztliche Versorgung in der Vertreterversammlung der KV Thüringen
am 3. Juni 2009
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen hat am 25.02.2009 beschlossen, für die noch laufende Amtszeit (d. h. bis zum 31.12.2010) je einen Beratenden Fachausschuss für die hausärztliche und für die fachärztliche Versorgung zu bilden. Den Ausschüssen ist vor Entscheidungen der Vertreterversammlung oder
des Vorstandes der KV Thüringen in den die Sicherstellung der haus- und fachärzt­lichen Versorgung berührenden wesentlichen Fragen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Ausschüsse bestehen jeweils aus fünf Mitgliedern der KV Thüringen, die dem jeweiligen Versorgungsgebiet angehören müssen. Die Mitglieder und je ein Stellver­treter sind von allen Mitgliedern der Vertreterversammlung gemeinsam zu wählen. Mitglieder des Vorstandes der KV Thüringen oder Vorsitzender bzw.
dessen Stell­vertreter der Vertreterversammlung dürfen nicht Mitglieder der Fachaus­schüsse sein.
Wenn Sie Interesse daran haben, sich als Mitglied in den Beratenden Fachausschuss für die hausärztliche
oder die fachärztliche Versorgung wählen zu lassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies kurz schriftlich mitteilen könnten. Parallel werden die Berufsverbände angeschrieben mit der Bitte, geeignete Kandidaten zu benennen. Sollten Sie Mitglied eines Berufsverbandes sein, wäre eine Abstimmung zwischen Ihnen und Ihrem Berufsverband sinnvoll. Wir bitten Sie, uns Ihre Wahlvorschläge bis spätestens 15. Mai 2009
mitzuteilen. Fragen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen können Sie an die Rechtsabteilung
der KV Thüringen richten.
Ihre Ansprechpartnerin im Justitiariat: Ass. jur. Bettina Jäger, Telefon: 03643 559-140,
Telefax: 03643 559-139, E-Mail: [email protected]
Informationen
Gesundheitsfonds: Ihre Dokumentation zählt
Die Thüringer Krankenkassen informieren:
„Zum 01.01.2009 sind mit dem Gesundheitsfonds und dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
(Morbi-RSA) weitreichende Änderungen in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft getreten. Doch welche Auswirkungen haben diese Neuerungen konkret für Sie in der vertragsärztlichen Versorgung?
▪ Worauf basiert der Morbi-RSA?
Krankenkassen erhalten für jeden Versicherten eine Grundpauschale, die sich an Alter, Geschlecht und
Erwerbsminderungsstatus orientiert. Dazu kommt gegebenenfalls ein morbiditätsorientierter Zuschlag. Neben den bisherigen Merkmalen des Risikostrukturausgleiches wie z. B. Alter und Geschlecht wird dazu
nun die Krankheitslast der Versicherten anhand von 80 definierten Krankheiten unter Nutzung der ICD-10Codierung berücksichtigt. Die Zuweisung der finanziellen Mittel an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond orientiert sich damit an den korrekt dokumentierten ärztlichen Diagnosen aus dem ambulanten
und stationären Sektor.
▪ Wie wird festgelegt, ob eine Krankenkasse für Versicherte einen Morbiditätszuschlag erhält?
Ärzte und Krankenhäuser müssen in ihren Abrechnungen jede Diagnose nach ICD-10 verschlüsseln, die
Behandlungsanlass waren. Von den über 15.000 ICD-10-Codes stehen ca. 3.800 mit einer der 80 ausgewählten Krankheiten in Verbindung. Für die 80 ausgewählten Krankheiten wurden insgesamt 106 Morbiditätsgruppen (sog. HMG) in Abhängigkeit ihres Schweregrades und der Kostenhomogenität gebildet. Die
Diagnosen der niedergelassenen Ärzte führen jedoch erst dann zur Einstufung des Versicherten in eine
Morbiditätsgruppe, wenn eine Diagnose derselben Morbiditätsgruppe in mindestens einem weiteren Abrechnungsquartal des Kalenderjahres bestätigt werden konnte.
KV Thüringen – RS 2/2009
11
Ihre Fachinformationen
▪ Welche Bedeutung spielt die Arzneimitteltherapie bei der Zuordnung zu den einzelnen Morbiditätsgruppen?
Zusätzlich ist bei einigen Erkrankungen (ca. 730 ICD-10-Codes) ein entsprechender Therapienachweis
erforderlich. Dies ist bei solchen Krankheiten nötig, die eine spezifische Arzneimitteltherapie (z. B. die
Verordnung von oralen Antidiabetika bei Diabetes mellitus Typ II) erfordern. Die Arzneimitteltherapie ist
daran geknüpft, dass aus einer therapeutischen Wirkstoffgruppe eine bestimmte durchschnittliche Anzahl
von Tagesdosen (Defined Daily Doses DDD) verordnet wurde. Bei chronischen Erkrankungen mit Therapienachweis werden Versicherte aufgrund ihrer ambulanten Diagnosen den entsprechenden hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG) nur zugeordnet, wenn sie mindestens 183 definierte Tagesdosen von den
Erkrankungen zugeordneten Wirkstoffgruppen aufweisen. Tritt dagegen ein akutes Krankheitsgeschehen
auf, werden Versicherte aufgrund ihrer ambulanten Diagnosen den entsprechenden HMG zugeordnet,
wenn sie mindestens zehn definierte Tagesdosen der den Krankheiten zugeordneten Wirkstoffgruppen
aufweisen."
Patientenflyer im Internet abrufbar
Anfragen von Ärzten haben die KV Thüringen mit der Bitte erreicht, Patientenflyer für die Arztpraxen zur
Verfügung zu stellen. Gern kommen wir dieser Bitte nach. Die bereits veröffentlichten Patienteninforma­
tionen der KV Thüringen zu den Themen
▪
▪
▪
▪
▪
▪
Arzneimittelversorgung in Thüringen
Heilmittelversorgung in Thüringen
Selbsthilfe in Thüringen
Notfalldienst in Thüringen
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in der GKV
Zuzahlungen und Praxisgebühr
haben wir aktualisiert und auf unseren Internetseiten eingestellt. Bei Bedarf können wir Ihnen die o. g.
Flyer zur Verfügung stellen. Außerdem sind diese als pdf-Datei herunterladbar unter www.kvt.de – Rubrik
„Publikationen/Flyer“.
Ihre Ansprechpartnerin: Marion Letetzki, Telefon 03643 559-192
Broschüre für Risikomanagement in Arztpraxen bei Influenzapandemie erschienen
Der Nationale Pandemieplan sieht im Pandemiefall vor, die Versorgung von Influenzapatienten möglichst lange ambulant durchzuführen.
Gleichzeitig sollen Patienten frühzeitig aus der stationären Behandlung in den ambulanten Bereich übernommen werden. Den Arztpraxen
kommt daher in der Pandemieplanung eine wesentliche Rolle zu. Alle
niedergelassenen Ärzte sind daher gehalten, sich bereits in der interpandemischen Phase durch einen praxisinternen Notfallplan auf den
Pandemiefall vorzubereiten. Die vorliegende Handlungsanleitung „Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen“ soll Sie dabei
unterstützen.
Der von Ärzten mit erarbeitete praxisinterne Pandemieplan soll mittels
Checklisten und Kopiervorlagen helfen, die Verantwortlichkeiten, die
räumliche und/oder zeitliche Patientenlenkung, die Kommunikationswege nach außen, die zusätzlichen hygienischen, diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes,
die interpandemische Bevorratung und die Patienteninformation festzulegen.
Die Broschüre ist kostenfrei herunterladbar bei der „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege“ unter www.bgw-online.de.
Ihre Ansprechpartner:Dipl.-Med. Dietmar Hennicke, ärztlicher Pandemiebeauftragter der KV Thüringen,
Telefon: 03634 611-555 (Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Dipl.-Stom. Ursula Liebeskind, Pandemiebeauftragte der Landesärztekammer,
Telefon: 03641 614-102
12
KV Thüringen – RS 2/2009
Terminkalender
Termine zur Abrechnungsannahme für das II. Quartal 2009
▪ Konventionelle Annahme der Abrechnungsunterlagen in der KV Thüringen
Mittwoch bis Freitag:
Samstag: Montag bis Donnerstag:
01.04.2009 bis 03.04.2009
04.04.2009
06.04.2009 bis 09.04.2009
08.00 – 18.00 Uhr
08.00 – 15.00 Uhr
08.00 – 18.00 Uhr
Hinweis für Kurierdienste!
Am Mittwoch und Samstag erfolgt keine Annahme von Kurierdiensten.
Eine Verlängerung der Abgabefrist bedarf der Genehmigung durch die KV und kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden.
Ihr Ansprechpartner für konventionelle Annahme: Axel Börner, Telefon: 03643 559-403
Telefax: 03643 559-491
E-Mail: [email protected]
▪ Online-Annahme über KVTOP
Der Zeitraum für die Online-Annahme beginnt generell am 20. Tag des letzten Monats im Quartal und
endet am 20. Tag des ersten Monats im Folgequartal. Abweichend hiervon endet die Online-Annahme der
Dialyse-Dateien zeitgleich mit der konventionellen Annahme (siehe o. g. Termine). Weitere Informationen
unter www.kvtop.de.
Ihre Ansprechpartnerin für Online-Annahme: Mandy Seitz, Telefon 03643 559-115
Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena
Die nächste Veranstaltung der Arzneimittelkommission des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität
Jena findet gemeinsam mit allen interessierten niedergelassenen Vertragsärzten und Apothekern am
15. April 2009, um 17.15 Uhr statt.
Thema:
Evidenzbasierte Therapie bei Diabetes
Referent: Ort:
Leitung/
Moderation:
Auskunft/
Anmeldung:
Prof. Dr. Ulrich-Alfons Müller
Universitätsklinikums Jena, Klinik für Innere Medizin III
Hörsaal der Klinik für Innere Medizin, Erlanger Allee 101, Jena-Lobeda Ost
PD Dr. rer. nat. habil. M. Hippius (Institut für Klinische Pharmakologie) und
PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann (Apotheke des Klinikums)
Apotheke des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena,
PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann, Telefon 03641 932- 5401
Die Veranstaltung wird mit zwei Punkten der Kategorie A auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer anerkannt.
Ihre Ansprechpartnerin in der KVT: Dr. Editha Kniepert, Telefon 03643 559-760
Thüringer Gesundheitswoche
Der Tradition der Vorjahre folgend, wird im Monat März die Gesundheitswoche, in diesem Jahr in der Zeit
vom 7. März. bis 15. März 2009 unter dem Motto „Vorsorge – das stärkste Mittel gegen Krebs!“ stattfinden.
Der Startschuss für die Gesundheitswoche wird am 07.03.2009 anlässlich der Eröffnung der Gesundheitsmesse im Rahmen der Thüringen Ausstellung gegeben.
KV Thüringen – RS 2/2009
13
Terminkalender
Sonographie: Grundkurs und Aufbaukurs
Termine für Grundkurs:
Termin für Aufbaukurs:
7. Mai bis 10. Mai 2009 und 25. Juni bis 28. Juni 2009
18. Juni bis 21. Juni 2009
Seminarort:
Radiologische Praxis, Dr. med. habil. M. Eger,
Breitscheidstraße 91, 07407 Rudolstadt
Kosten für Grundkurs: 300,00 €
Kosten für Aufbbaukurs: 350,00 €
Ihre Anmeldung können Sie unter
Telefon: 03672 3570-15,
Telefax: 03672 3570-16 oder
E-Mail: [email protected]
vornehmen.
Die Zertifizierung für Fortbildungspunkte wurde bei der Landesärztekammer Thüringen beantragt.
Fortbildungscurriculum für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Das Fortbildungscurriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ für Arzthelferinnen/Medizinische
Fachangestellte wird die KV Thüringen gemeinsam mit der LÄK Thüringen erstmals zur ärztewoche thüringen 2009 anbieten.
Das Curriculum zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten im zunehmend bedeutsam werdenden Bereich der Patientenbegleitung und Koordination über die in der Ausbildung
vorgesehenen Ziele und Inhalte hinaus. Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte sollen den Arzt bei
der strukturierten Behandlung insbesondere chronisch kranker Patienten und der Koordination von Therapie- und Sozialmaßnahmen qualifiziert unterstützen.
Der Umfang des Curriculums beträgt 40 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs einschließlich der Module „Kommunikation und Gesprächsführung“/„Wahrnehmung und Motivation“. Das Curriculum
kann als Baustein für die Aufstiegsfortbildung „Arztfachhelferin“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 53
Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden. Die Module 1 „Kommunikation
und Gesprächsführung“ und 2 „Wahrnehmung und Motivation“ sind als „eigenständige“ bzw. transferierbare Module gestaltet, die – einmal abgeleistet – in anderen Curricula innerhalb eines Zeitraumes von fünf
Jahren anerkannt werden.
Termine
Modul 1:
Modul 2:
Kommunikation und Gesprächsführung
03.04.2009, 9.00–17.00 Uhr (im Rahmen der ärztewoche thüringen 2009)
Ansprechpartnerin: Ina Kopp, Telefon 03641 614-142
Wahrnehmung und Motivation
26.09.2009, 9.00–17.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Susann Binnemann, Telefon 03643 559-230
Modul 3: Interaktion mit chronisch kranken Patienten
1. Halbjahr 2010
Ansprechpartner: Stefan Heller, Telefon 03641 614-145
Modul 4: Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen
2. Halbjahr 2010
Ansprechpartner: Stefan Heller, Telefon 03641 614-145
Die Themenbeschreibungen zu den einzelnen Modulen können Sie dem Online-Fortbildungskalender der
KV Thüringen unter www.kvt.de entnehmen.
14
KV Thüringen – RS 2/2009
Terminkalender
Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen
Datum/Uhrzeit
Mittwoch,
04.03.2009
14:00–17:00 Uhr
Mittwoch,
04.03.2009
14:00–17:00 Uhr
Mittwoch,
04.03.2009
09:00–12:00 Uhr
Mittwoch,
04.03.2009
14:00–17:00 Uhr
Mittwoch,
04.03.2009
14:00–18:00 Uhr
Samstag,
07.03.2009
09:00–15:00 Uhr
Samstag,
07.03.2009
10:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
11.03.2009
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
11.03.2009
15:00–19:00 Uhr
Mittwoch,
11.03.2009
15:00–19:00 Uhr
Samstag,
14.03.2009
09:00–13:00 Uhr
Mittwoch,
18.03.2009
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
18.03.2009
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
18.03.2009
10:00–14:00 Uhr
Zielgruppe/
Gebühr/BNR
Aktuelle Aspekte der Insulintherapie des Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Vertragsärzte
Typ-2-Diabetes – Welche Therapie bei
Schmechel, Erfurt
45,00 €
welchen Patienten?
Buchungsnr. 931
Zertifizierung: 4 Punkte, Kategorie A
Thema
Referent
Kinder- und Erwachsenenimpfung
Dr. med. Anke Möckel, Mitarbeiterin des Referats Verordnungsund Wirtschaftlichkeitsberatung
der KVT, Weimar
EBM für Praxispersonal – hausärztlicher Steffen Göhring, Leiter der
Versorgungsbereich
Abteilung Leistungsabrechnung
der KVT, Weimar
Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1007
Praxispersonal
Kostenfrei
Buchungsnr. 1022
Schweigepflicht, Datenschutz und digitale Ass. jur. Matthias Zenker, Refe- Vertragsärzte,
Archivierung in der Arztpraxis
rent für Grundsatzfragen in der Psychotherap.
KVT, Weimar
Zertifizierung: 3 Punkte, Kategorie A
45,00 €
Buchungsnr. 1127
Mir geht‘s gut! – Mit Stress richtig umge- Ulrike Czerny, ärztlich geprüfte Praxispersonal
hen
Gesundheitsberaterin, Kneipp- 45,00 €
Beraterin, Fastenbegleiterin,
Buchungsnr. 1032
Anti-Stress-Managerin, Erfurt
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Karin Diehl, Arztfachhelferin,
Praxispersonal
(Grundkurs)
Trainerin, Frankfurt/Main
80,00 €
Buchungsnr. 986
Bevor Ihre Arbeit mit Ihnen durchbrennt Dipl.-Theol. Torsten KlattVertragsärzte,
– Anregungen und Strategien für ein
Braxein, Coach, Supervisor,
Psychotherap.
gesundes Ärzte-Arbeitsleben
Paartherapeut; Programm Salus
80,00 €
Medici, Praxisentwicklung,
Zertifizierung: 10 Punkte Kategorie C
Buchungsnr. 939
Berlin
EBM für Neueinsteiger – hausärztlicher
Versorgungsbereich
Zertifizierung: 3 Punkte Kategorie A
Steffen Göhring, Leiter der
Hausärzte
Abteilung Leistungsabrechnung Kostenfrei
der KVT, Weimar
Buchungsnr. 954
Zeitmanagement in vier Stunden oder Die Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Praxispersonal
Uhr tickt ...
Coach, Mediatorin, Teamleiterin, 45,00 €
Ziola GmbH, Eisenach
Buchungsnr. 998
Buchhaltung in der Arztpraxis – Grundla- Dipl.-Ök. Sabina Surrey, Gotha Vertragsärzte,
ge betriebswirtschaftlicher Praxisführung
Psychotherap.,
(Grundkurs)
Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1060
PC-Grundlagen (Aufbaukurs)
Dipl.-Ing. Peter Grasshoff, Mit- Vertragsärzte,
arbeiter und Lehrausbilder der Psychotherap.,
IT-Abteilung der KVT, Weimar
Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1084
Einstiegsseminar zur LeistungsabrechPetra Werner, Mitarbeiterin
Vertragsärzte, Psynung für Ärzte (Neueinsteiger)
der HA Abrechnung der KVT,
chotherap.
Weimar
Kostenfrei,
Zertifizierung: 4 Punkte Kategorie A
Buchungsnr. 921
Diabetes-Schulungskurs für Praxisperso- Dr. med. Silke Haschen, Erfurt Praxispersonal
nal, Teil 2 (unabhängig vom DMP)
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Rainer 30,00 €
Lundershausen, Schwerpunkt- Buchungsnr. 1014
praxis Erfurt, ltd. Konsiliararzt,
Median-Klinik Bad Berka
Excel (Grundkurs)
Dipl.-Math. oec. Frank Iffland,
Vertragsärzte, PsyMitarbeiter der IT-Abteilung der chotherap., PraxisKVT, Weimar
personal
45,00 €
Buchungsnr. 1064
KV Thüringen – RS 2/2009
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Terminkalender
Datum/Uhrzeit
Thema
Referent
Freitag, 20.03.2009 Die erste Praxis-Webseite
15:00–19:00 Uhr
Dipl.-Inf. Sven Dickert, Mitarbeiter der IT-Abteilung der KVT,
Weimar
Mittwoch,
25.03.2009
15:00–19:00 Uhr
Wie sag ich es meinem Chef?
Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin,
Coach, Mediatorin, Teamleiterin,
Ziola GmbH, Eisenach
Mittwoch,
25.03.2009
15:00–18:00 Uhr
Veranstaltung ist ausgebucht!
EBM für Praxispersonal – fachärztlicher
Versorgungsbereich
Steffen Göhring, Leiter der
Abteilung Leistungsabrechnung
der KVT, Weimar
Mittwoch,
25.03.2009
15:00–19:00 Uhr
Seminar zum Beratungsprogramm des
Ulrike Czerny, ärztlich geprüfte
Praxispersonals – Schlank werden ohne Gesundheitsberaterin, KneippHungerkur
Beraterin, Fastenbegleiterin,
Anti-Stress-Managerin, Erfurt
Familienunternehmen Arztpraxis – Balan- Dipl.-Theol. Torsten Klattce zwischen Beruf, Familie und Partner- Braxein, Coach, Supervisor,
schaft
Paartherapeut; Programm Salus
Medici, Praxisentwicklung,
Berlin
Samstag,
28.03.2009
10:00–16:00 Uhr
Zielgruppe/
Gebühr/BNR
Vertragsärzte, Psychotherap., Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1095
Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1001
Praxispersonal
Kostenfrei
Buchungsnr. 1027
Praxispersonal
45,00 €
Buchungsnr. 1037
Vertragsärzte, Psychotherap., Praxispersonal, Familienangehörige
80,00 €
Buchungsnr. 1111
Für die Anmeldung Ihrer Seminare haben wir ein Formular erstellt. Sie finden dieses stets auf der Rückseite
der Beilage „Interessante Fortbildungsveranstaltungen“ (gelbes Blatt).
Bei Ihrer Anmeldung können Sie außerdem unter folgenden Möglichkeiten wählen:
– Telefon: 03643 559-232, Silke Jensen
– Telefax: 03643 559-291
– online: www.kvt.de (unter der Rubrik: Termine – Fortbildungskalender)
Programm zur ärztewoche thüringen 2009
▪ Informationen
Tagungsort
congress centrum neue weimarhalle
UNESCO-Platz 1
99423 Weimar
Anmeldung
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Thüringen
Ina Kopp
Telefon:03641 614-142; Telefax:03641 614-149
E-Mail: [email protected]
▪ 3. bis 4. April 2009: Kurse
Freitag
– Möglichkeiten und Grenzen der stationären und ambulanten Palliativbehandlung beim betagten
Patienten aus Sicht der Physiotherapie
– Wenn einer eine Reise tut ... Aktuelles aus der Reisemedizin
– Refresherkurs Verkehrsmedizin
– Notfallseminar für Praxisteams (PP)
– Balintgruppe
– Neue Versorgungsformen – Kooperationsmöglichkeiten und Filialbildung – Voraussetzungen und Möglichkeiten nach den neuen gesetzlichen Bundes- und Landesregelungen
– Fortbildungscurriculum für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte „Patientenbegleitung und
Koordination“ – Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung (PP)
– Einstiegsseminar zur Leistungsabrechnung für Praxispersonal (Neueinsteiger) (PP)
– Injektionstechniken (PP)
– Hygienemanagement in der Arztpraxis (PP)
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KV Thüringen – RS 2/2009
Terminkalender
– Der gute Ton am Telefon – Erfolgreiches Telefonieren in der Arztpraxis – Grundkurs (PP)
– Schweigepflicht, Datenschutz und digitale Archivierung in der Arztpraxis (PP)
Freitag bis Samstag
– Basiscurriculum Palliativmedizin für niedergelassene Ärzte
– 1. Kurswochenende „Palliative Strategien im Rahmen des Gesamtkonzeptes“
– Interaktiver Langzeit-EKG-Kurs – Refresherkurs und zur Erlangung des Qualifikationsnachweises
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
– Doppler-/Duplexsonografie-Refresherkurs Arterien – Venen – Lymphgefäße komplett
Samstag
– Existenzgründertag
– Praxisabgabeseminar
Mit (PP) gekennzeichnete Veranstaltungen sind für Praxispersonal geeignet.
▪ 4. April 2009: Plenarveranstaltung
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„Die Generation 50plus“ – Erkrankungen, Diagnostik, Therapie
Warum Abgrenzung zwischen älteren und geriatrischen Patienten
OP-Indikation im Spannungsfeld zwischen Notwendigkeit und Risiken
Prinzipien der Pharmakotherapie bei älteren Patienten – Gefahren für Arzt und Patient (Ergebnisse
von Pharmakovigilanzstudien in Jena und Weimar)
Hauterkrankungen im Alter
Psoriasis als Systemerkrankung – Bedeutung der Biologics in der Systemtherapie
Herzschwäche – ein zunehmendes Problem der alternden Bevölkerung
Onkologische Erkrankungen im fortgeschrittenen Lebensalter – Konsequenzen und Entscheidungsfindung
Diagnostik und Therapie kolorektaler Karzinome, eine Standortbestimmung
Benigne Prostatahypertrophie – Urologe und Hausarzt in der Kompetenz
Lebensqualität!
Neue Tendenzen in der Inkontinenz- und Deszensuschirurgie
Praxis der Sinne
Schwindel im Alter – Ursachen, Diagnostik und Therapieoptionen
Chronischer Schmerz – Therapiemöglichkeiten
Abschlussdiskussion
▪ 3. April 2009: Start- und Orientierungshilfe
– Start- und Orientierungshilfe für PJler und Weiterbildungsassistenten
▪ 4. April 2009: Veranstaltungen der Berufsverbände
– Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.: „Hauterkrankungen und Hauttumoren im Alter“
– Berufsverband der Frauenärzte e. V.: Landesverband Thüringen
– Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V.: Modul – Objektive audiometrische Verfahren „Curriculum Audiologie/Neurootologie“
▪ 4. April 2009: Pflegetagung
– Pflegefachliche Herausforderungen – Strukturgrenzen überwinden
▪ 4. April 2009: Sonstige Veranstaltungen
– Veranstaltung für die Bevölkerung
– Seniorenveranstaltung
▪ 4. April 2009: Rahmenprogramm
– Thüringer Ärzteorchester e. V.
– Lesung
Weitere Details zur ärztewoche können Sie im Internet unter www.aerztewoche-thueringen.de nachlesen!
KV Thüringen – RS 2/2009
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Terminkalender
Politisches Diskussionsforum am 29. Mai 2009 in Berlin
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laden Sie zu einem Forum am 29. Mai
2009 in Berlin speziell für die Anliegen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein.
Der Tag der Niedergelassenen ist eine Veranstaltung im Rahmen des Deutschen Ärzteforums beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit. Höhepunkt ist die politische Diskussionsveranstaltung mit dem
Thema
„Ambulante Versorgung 2020 – verplant, verkauft, verstaatlicht?“
Hier debattiert der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler am 29. Mai um 11.00 Uhr in der Berliner
ICC-Lounge mit Politikern über die Zukunft der Niedergelassenen.
An allen drei Tagen des Hauptstadtkongresses (27. – 29. Mai 2009) bietet Ihnen der Info-Markt der KVen
und der KBV einen Überblick über das Service- und Dienstleistungsangebot. Im Mittelpunkt stehen dabei
die Themen Abrechnung, Arzneimittel, Qualität und Sicherstellung.
Da sich die KVen und die KBV intensiv für die Fortbildung einsetzen, können sich Vertragsärzte und
-psychotherapeuten am Tag der Niedergelassenen direkt fortbilden und aus einem Programm von sechs
verschiedenen Workshops wählen.
Für die Teilnahme am Tag der Niedergelassenen bekommen Sie sechs Fortbildungspunkte. Der Eintritt
ist für Sie als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut und Ihr begleitendes Praxispersonal frei. Melden Sie sich an! Hierzu können Sie das Formular in Anlage 7 nutzen. Alle Informationen können Sie
außerdem unter www.tag-der-niedergelassenen.de nachlesen.
Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen
Für nachfolgende Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bei Anmeldungen und Auskünften an die
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Thüringen
Postfach 100740, 07740 Jena
Telefon: 03641 614-142, -143, -145
Telefax: 03641 614-149
E-Mail: [email protected]
▪ 18. Medizinisch-Juristisches Kolloquium
Themen:
– Ärztliche Leichenschau
– Gewahrsamstauglichkeit
– Attestierung der Verhandlungsfähigkeit“
Referenten:
Dr. med. Ricarda Arnold, Jena
Prof. Dr. Karsten Fehn, Köln
Prof. Dr. med. Gita Mall, Jena
Dr. med. Uwe Straubel, Erfurt
Termin: 14.03.09, 9.00 bis 13.00 Uhr
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua
Leitung:
Prof. Dr. med. Gita Mall, Jena
Gebühr:
kostenfrei
Zertifizierung: 5 Punkte, Kategorie A
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KV Thüringen – RS 2/2009
Terminkalender
▪ Medizin in der Literatur 11. Thema „Schöne neue Welt“ von Aldous Huxley
Zeit:
Gebühr:
Ort:
Leitung:
28.04.09, 18.00 bis 20.00 Uhr
kostenfrei
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Prof. Dr. Dietrich von Engelhardt, Lübeck
▪ Workshop Ärztliche Begutachtung „Spezielle Begutachtungsfragen aus großen klinischen Gebieten“
Termin:13.06.09, 9.00 bis 16.30 Uhr
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua
Leitung:
Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg
Gebühr:
bitte erfragen
Zertifizierung:10 Punkte, Kategorie C
▪ 100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin nach dem Curriculum der Bundesärztekammer
Termine: Block 1:
04.06.09 bis 06.06.2009
Block 2:13.08.09 bis 15.08.2009 und 04.09.09 bis 05.09.2009
Block 3:
02.10.09 bis 03.10.2009
Blöcke 4 u. 5: 20.11.09 bis 21.11.2009
Ort:
Block 1, 2, 4 und 5 in Jena; Block 3 in Bad Berka
Leitung:
PD Dr. rer. nat. Rainer Schubert, Jena, Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena
Gebühr:
800 €
Zertifizierung: 100 Punkte, Kategorie H
▪ Aktuelles zum Impfen – Refresherkurs
Termin:
Ort: Leitung: Gebühr: Zertifizierung: 29.04.09, 14.00 bis 20.15 Uhr
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena
50 €
8 Punkte, Kategorie A
▪ Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
Termin: Gebühr: Ort: Leitung: Zertifizierung:
10.06.09 bis 12.06.09, Mittwoch 15.00 Uhr bis Freitag 13.00 Uhr
160 € Teilnahme ein Arzt und eine Schwester, weitere Gebühren bitte erfragen
Haus 6, Universitätsklinikum Jena, Bachstraße 18, 07743 Jena
Prof. Dr. med. Ulrich Alfons Müller, Jena
7 Punkte, Kategorie C
▪ Refresherkurs Verkehrsmedizin
Themen:
– Fahren und soziales Befinden im Alter – Epidemiologische Aspekte der Fahrunfälle im Alter
– Pharmakologische Aspekte der Multimorbitität im Alter und Fahrtauglichkeit
– Herzkreislauferkrankungen und Fahrtauglichkeit
– Psychopharmaka und andere Medikamente und Fahrtüchtigkeit
Termin: 03.04.09, 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort:
congresscentrum neue weimarhalle, UNESCO Platz 1, 99423 Weimar
Gebühr: 40 €
KV Thüringen – RS 2/2009
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Terminkalender
Fortbildungsveranstaltung für Praxispersonal
▪ Notfallseminar für das Praxisteam
Themen:
– Richtlinien der CPR mit und ohne Hilfsmittel
– Richtlinien der erweiterten CPR
– Vorhaltung von Notfallmedikamenten und -materialien in der Praxis
– Training von Notfallsituationen
Termin:
03.04.09, 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort:
Weimar
Leitung:
Dr. med. Jens Reichel, Jena, Dr. med. Katrin Pahlke, Jena
Gebühr:
100 € für einen Arzt/Praxismitarbeiter/in; 40 € für jede/n weitere Praxismitarbeiter/in
Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C
▪ Intensivkurs für Arzthelferinnen
Themen:
– Modul 1: Verwaltung/Praxisorganisation: Praxisorganisation, Abrechnung, Rechtliche Fragen
– Modul 2: Hygiene und Labor: Präanalytik, Praxishygiene
– Modul 3: Medizin: Impfen, Herz-Kreislauferkrankungen, EKG-Auffrischungskurs, Diabetes, Wundver-
sorgung, Notfälle
Termine:
Ort: Gebühr: 20
24.04.09 bis 25.04.09 und 08.05.09 bis 09.05.09,
jeweils Freitag 9.00 Uhr bis Samstag 15.15 Uhr
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
250 €
KV Thüringen – RS 2/2009

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