Betriebsfahrrad Arbeitssicherheit - a2011
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Betriebsfahrrad Arbeitssicherheit - a2011
Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Industriefahrrad, Dienstfahrrad: Fahrradfahren auf dem Betriebsgelände und im Außendienst Stand: Januar 2013, alle Angaben ohne Gewähr. Keine Garantie auf Vollständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslagen 1 a Fahrräder 1 b Gefährdungen 2 Rechtsgrundlagen 3 Wartung/Sicherheit 4 Technische Daten/Sicherheit 5 Fahrpraxis 5 a Straßenverkehr 5 b Lastentransporte 6 Empfehlungen 7 Spezialfall Elektrofahrräder/Segway 8 Ergänzungen/weitere Themengebiete 9 Vorteile von Betriebsfahrrädern 10 Unfallbeispiele 1 Ausgangslagen 1 a Fahrradarten/Einsatzgebiete Private Fahrräder: • • • Nicht dienstliche Benutzung (Arbeitsweg; Abstellplatz innerhalb des Geländes bzw. Fahrt direkt zum Arbeitsplatz). Dienstliche Benutzung: Fortbewegungsmittel auf dem Werksgelände während der Arbeit. Dienstliche Benutzung auf öffentlichen Straßen (ggf. Mischform) Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrräder: • Benutzung nur auf dem Betriebsgrundstück • Als „Dienstfahrrad“ auch außerhalb des Geländes (analog zum „Dienstwagen“), evtl. inklusive privater Benutzung. Mischform: Fahrt von Betriebsteil zu Betriebsteil über öffentliche Straßen • Private Fahrräder, die in Betriebsmittel übergehen: • als Spende von Mitarbeitern • schleichend durch längere Nutzung ausschließlich im Betrieb. Elektroantrieb-/unterstützung Spezialfahrräder (Lastenfahrräder, evtl. 3 und 4 Räder) Marktübersicht: www.nutzrad.de betrifft mich nicht bei mir 1 b Gefährdungen Unfallgefahren Maßnahmen Sturz (ohne Fremdeinwirkung, ohne technische Mängel) während der Fahrt: a) Fahrfehler Einweisung, Fahrsicherheitstraining b) schlechter Zustand der Verkehrsfläche (baulich/witterungsbedingt a) Sturz aufgrund defekter oder unzureichend befestigter Teile (z.B. sich verdrehender Lenker, sich verdrehende Griffgummis, schlechte Bremsen, zu geringer Reifenluftdruck) Sturz durch Fehlverhalten (unerlaubte Personenmitnahme, zu schnelles Fahren, Überladung; nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung) Kollission mit Gegenständen (Hindernisse wie Regale, Poller usw.) Kollission mit Pflicht zur Funktionsprüfung vor Benutzung; regelmäßige technische Kontrollen • • • • • Fußgängern anderen Fahrradfahrern Kraftfahrzeugen Flurförderzeugen sonstigen beweglichen Betriebseinrichtungen baulich (dauerhaft/temporär z.B. aufgrund von Baustellen): Sicherung der Gefahrstellen, Sperrung oder bauliche Nachbesserung b) witterungsbedingt: Benutzungsregeln mit Beschränkungen z.B. für nasse oder vereiste Fahrbahnen Betriebsanweisung zur sachgemäßen Benutzung, Informationen Kennzeichnung der Verkehrswege a) auf dem Betriebsgelände: Verkehrswege kennzeichnen, Gefahrstellen absichern, Schulung der Mitarbeiter. b) im Straßenverkehr: Straßenverkehrsordnung beachten, ggf. schulen. Verletzungsarten Weichteilverletzungen: • Abschürfungen o oberflächlich o tief, ggf. verunreinigt (Infektionsgefahr) • Riss- und Quetschwunden Brüche: • • • • Schlüsselbein und Schultereckgelenk Oberschenkelhals (Sturz auf Hüfte) Ellbogen-, Unterarm- und Handgelenk (Abstützreaktion) Kopfverletzungen Für mich relevant? Sonstige Gefährdungen: Maßnahmen Kleidung gerät in die Speichen (vor allem am Hinterrad;) Am Lenker befestigte Tüten geraten in die Vorderradspeichen (Überschlaggefahr) Unerlaubte Mitnahme von Personen auf dem Gepäckträger/auf Lastenfahrrädern: Sturzgefahr; Gefahr, dass Hände oder Füße in Speichen geraten, mangels geeigneter Festhalte Ladungssicherheit: • Ladungsverlust, • schlecht befestigte Zurrmittel, die in die Speichen/den Antrieb geraten, • Bruch von Fahrradteilen aufgrund Überladung Abgenutzte, rutschige Pedale: Abrutschgefahr, Kontrollverlust über das Fahrzeug Scharfkantige Pedale (Metallspitzen) können Fleischverletzungen z.B. an den Waden verursachen. Unterkühlung von Körperteilen aufgrund nicht geeigneter Kleidung (vor allem durch Kälte, Wind, Nässe) Fehlender/beschädigter Kettenschutz: Schnürsenkel können sich im Antrieb verheddern Kettenspannung zu niedrig: Kette kann abspringen, Rücktrittbremse verliert damit ihre Funktion Bremszug-Ende nicht mit Endkappe verquetscht: Der Draht spleist auf, die einzelnen feinen Drähte verursachen schmerzhafte „Piekser“. Akku-Ladegerät ist defekt oder Feuchtigkeit ausgesetzt: Kurzschluss und Stromschlag möglich. Falsches Ladekabel: Verwechslungsgefahr mit „Kaltgerätestecker“ bei einigen Akkumodellen (unterschiedliche Spannungen). Mögliche Folgen: • Sicherung löst aus. • Feuer, Rauchbildung oder Explosion. • Fahrrad unter Spannung "Rockschutz" (Speichenschutz am Hinterrad) installieren, Kleiderordnung Betriebsanweisung für die Mitnahme für Gepäck Verbot der Mitnahme von Personen auf Fahrrädern Für mich relevant? Schulung für die Ladungssicherung, Bereitstellung von geeignetem Befestigungsmaterial, Betriebsanweisung mit Angabe der Gewichtsgrenzen und maximalen Volumina Pflicht zur Funktionsprüfung vor Benutzung; regelmäßige technische Kontrollen Pedaltyp wechseln Geeignete Kleidung festlegen/bereitstellen Sichtprüfung vor Fahrtantritt, Hosenschutz (Klettband oder Spange), geschlossener Kettenkasten Regelmäßige technische Kontrolle Regelmäßige technische Kontrolle Regelmäßige technische Kontrolle, Schutz gegen Feuchtigkeit Nur geeignete Stecker verwenden, entsprechende Betriebsanweisung Passive Sichtbarkeit Wichtig ist gute Erkennbarkeit des Fahrradfahrers bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen: Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Nebel. Problemfelder Die Dienstfahrräder sind schwarz lackiert. Die Arbeitskleidung ist dunkel (Blaumann). Die Schicht beginnt bei Dunkelheit oder endet nach Sonnenuntergang. Ungleichmäßige Beleuchtung des Betriebsgeländes (dunkle Ecken, Schatten, Blendungen durch Hallenbeleuchtung). Ablenkung durch Geschehnisse im seitlichen Blickfeld (dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf dem Betriebsgelände). betrifft mich nicht bei mir Lösungsmöglichkeiten Technisch: Fahrräder in Signalfarben lackieren. Fahrräder mit Reflektoren versehen. . Beleuchtungssituation des Geländes optimieren. Organisatorisch: Benutzungsbeschränkungen (z.B. Nachtfahrverbot) Getrennte Verkehrswege für Fußgänger, Fahrradfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer Geschwindigkeitsbeschränkungen für KFZ-Verkehr Persönlich: Warnwesten oder Reflex- Sicherheitsumhang zur Verfügung stellen. betrifft mich nicht bei mir 2 Rechtsgrundlagen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2 Danach hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (§ 3 Absätze 1 und 3 BetrSichV). Hier ist insbesondere auf die betriebliche Verkehrswegsituation abzustellen. Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A1.8 Verkehrswege Ausgabe November 2012 Anforderungen an Verkehrswege, die für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden. (bis 2012 Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 "Verkehrswege" (aufgehoben)) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 67 Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Bei rein innerbetrieblichem Verkehr können einzelne nach Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise lichttechnische Einrichtungen entbehrlich sein, wenn z.B. die Fahrräder nur tagsüber genutzt werden. DIN EN 1078 "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen" Fahrradhelme sind keine klassische PSA. Für den Schutz der Mitarbeiter sind sie sinnvoll. Es besteht keine verkehrsrechtliche Tragepflicht. Daraus können Akzeptanzprobleme entstehen. 3 Wartung/Sicherheit Grundsätzlich gilt: der Mitarbeiter hat sich vor Benutzung durch Prüfung von der Verkehrssicherheit zu überzeugen. Wichtige Prüfpunkte sind: Prüfung vor Fahrtantritt Sichtprüfung: • Reifendruck (Plattfuss) • offensichtlich fehlende, unzureichend befestigte, teilweise beschädigte oder vollständig defekte Teile Funktionsprüfung • Bremsen • Beleuchtung Batterieladezustand bei E-Bikes Fahrradhelm aufgesetzt? i.O. defekt Reparaturen durch eigene Mitarbeiter sind das Fachkräfte? durch externe Dienstleister ja nein Regelmäßige Überprüfung Die regelmäßige Überprüfung stellt den verkehrssicheren bzw. betriebssicheren Zustand fest. Informationen zu Prüffristen und Prüfpunkten : vorhanden fehlt Bedienungsanleitung des Fahrrades (Angaben zur Wartung und Pflege und die zulässigen Drehmomente der Schraubbefestigungen) Herstellerangaben: Checkliste für die Überprüfung (Prüfpunkte) sowie Angaben für die Zeitabstände (z.B. „alle 1.000 km bzw. jährlich“). Generelle ADFC-Empfehlung: regelmäßig – mindestens jährlich Detaillierte Prüfpunkte liefert die Checkliste des ADFC: http://www.fa-technik.adfc.de/Werkstatt/Checkliste/ Betriebliche Regelung Sinnvoll ist eine betriebliche Regelung bzw. Betriebsanweisung: erledigt Regelung Zustandsüberwachung Festlegung Sicherheitausstattung (Mindeststandard) Zuständigkeiten (wer macht was, wann, wo) mit Kontaktdaten Betrieblicher Ablauf im Pannen- und Reparaturfall Betrieblicher Ablauf im Fall eines Unfalls/Sturzes Evtl. Zusatz: Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden. nicht erledigt Zusätzliche Sicherheitsregeln betrifft mich* hier nicht Ggf. betriebsspezifische Sicherheitsregeln erforderlich (Fahren ohne Licht in explosionsgefährdeten Bereichen, abweichende Vorfahrtsregelungen). * Meine betriebsspezifischen Besonderheiten sind: Schulungen Goldene Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit: http://www.adfc.de/goldeneregeln/seite-1verkehrssicherheit-fuer-radfahrer Vortrag „Sicher Radfahren" des ADFC mit Tipps und Erklärungen in Wort und Bild als PDF-Datei: http://www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=http://www.adfc.de/files/2/1 10/113/Sicher_Rad_fahren_-_komprimiert.pdf Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens: http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html Tipps für sicheres Radfahren im Winter: http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure_2010/service/mobilitaetstipps/VCDTipps_fuer_sicheres_Radfahren_im_Winter.pdf Externe Dienstleister für Wartung und Reparaturen Beispiele für die Übernahme der Arbeiten durch soziale Einrichtungen/Werkstätten: • • • • http://www.alsterarbeit.de/aktuelles_8B1CED81224241F68F8908A72EBCEAA3.htm http://www.lebeninhassel.de/fahrradwerkstatt.html http://www.martinshof-bremen.de/martinshof-bremen/startseite/aktuelles/newsarchiv/preisverleihung-im-convention-center.html http://www.die-junge-werkstatt.de/aktuelles/neue-abteilung-fahrrad-service.37.1.html Beispiele für einen freien Anbieter, mit Ablaufschema für Reparaturen: • http://www.chempark.de/index.php?page_id=1963 Interner Fahrrad-TÜV Beispiel Bayer in Leverkusen mit 8800 Betriebsfahrrädern: Für Pflege und Wartung sind die Beschäftigten selbst verantwortlich. Da dies aber erfahrungsgemäß nicht immer funktioniert, gibt es seit 1979 einen Fahrrad-TÜV von etwa 20 Mitarbeitern. Dieser TÜV ist einer der Gründe, daß in der Gesamtzahl der BayerArbeitsunfälle die Radunfälle eine geringe Rolle spielen. Ganze acht Unfälle wurden 1997 verzeichnet. Im gleichen Zeitraum geschahen dagegen 55 Unfälle beim Gehen auf gerader Fläche durch Glatteis und Schlaglöcher. http://www.leverkusen.com/guide/index.php?view=00026 4 Technische Daten/Sicherheit Zuladung: Information, wieviele Kilogramm zugeladen werden dürfen (Personen/Ladung). bekannt unbekannt Leergewicht des Fahrrads und zul. Gesamtgewicht inkl. Fahrer und Beladung. Quelle: Herstellerangabe, Bedienungsanleitung, Garantiebedingungen. Zuladung der einzelnen Lasteneinrichtungen (Gepäckträger), Ladeflächen Sicherheit: Für die Betriebssicherheit bzw. die Verkehrssicherheit notwendige Sicherheitseinrichtungen. Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) Das verkehrssichere Fahrrad (ADFC): http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuerradfahrer/richtige-ausstattung/technische-ausstattung Vorgeschriebene Ausstattung eine helltönende Klingel zwei voneinander unabhängige Bremsen zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht und ein Dynamo als Stromquelle Reflektorstreifen auf dem Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (zwei pro Rad) oder weiße Speichenstrips („3M Speichenreflektoren“) ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer Rückstrahler hinten. Die erforderlichen Reflektoren können in die Beleuchtungskörper integriert sein ja nein Empfohlene Zusatzausstattung hochwertige Schlösser ja Standlichtanlage Kettenschutz ein stabiler Gepäckträger Schutzbleche für die Laufräder Evtl. pannensichere Bereifung (Zusammenfassung aus mehreren Quellen (ADFC, Polizeiwebsites) für Fahrräder im Straßenverkehr) Betriebssicherheit, 3 Optionen: nein Kreuzchen Identisch mit Anforderungen an Verkehrssicherheit Geringere Anforderungen (keine Lichtanlage nötig, wenn nur bei Tageslicht oder in Hallen gefahren wird) Höhere Anforderungen (Ex-Schutz, zusätzliche Signaleinrichtungen, schnittsichere Hallenbereifung, ggf. Vollgummibereifung) Verschleißteile, Betriebsdaten: Empfohlener Reifendruck Reifenprofil (Reifen regelmäßig auf Risse/Beschädigungen kontrollieren). Reifenflanken haben oft schneller Risse als das Profil selbst. ja Fahrradhelme: Merkmale eines guten Fahrradhelms: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/helm Es gibt in Deutschland im Straßenverkehr keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. nein 5 Fahrpraxis 5 a Straßenverkehr Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo.de Verkehrszeichen für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen Was ist überhaupt ein Fahrrad? Auszug aus einem Forumsbeitrag bei http://www.verkehrsportal.de: „Eine Legaldefinition für das Fahrrad existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Deshalb lehnt man sich hilfsweise an Art 1 Buchstabe l des Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 an, nach dem ein "Fahrrad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern ist, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird." Folgt man dieser Auslegung, sind also auch 3-Räder der beschriebenen Art, mehrspurige Lastenfahrräder wie Rikschas oder Fahrräder mit Anhängern Fahrräder im Sinn der StVO, wenn sie die übrigen Kriterien eines Fahrrads erfüllen. Radwegebenutzungspflicht Grundsätzlich haben die Führer dieser Fahrräder angelegte Radwege zu benutzen, wenn eine Benutzungspflicht besteht (runde blaue Schilder Nr. 237, 240 oder 241). Nach Rz 23 der VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StvO) zu § 2 sollen jedoch die Führer nicht-einspuriger Fahrräder (wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger) in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radwegs nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar ist (z.B. Radwege zu schmal für die Breite des Fahrrads) nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen. Straßenbenutzungspflicht Die Benutzung der Straße ist die Regel, sofern kein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist. Ausnahmen: zum Beispiel benutzen Postzusteller den Fußweg, um von einem zum nächsten Gebäude zu fahren, auch wenn die Distanz größer ist. (Anmerkung des Verfassers: Gesetzliche Regelung bzw. Ausnahmegenehmigung dazu konnte ich nicht finden. Vielleicht gibt es keine besondere Regelung, sondern nur Duldung). 5 b Lastentransporte Lastenfahrräder können bis zu 500 Kilogramm Zuladung transportieren. Lastentransport auf Gepäckträgern mit speziellen Lastenfahrräder ja nein Technisches/Ladungssicherung Eignung des Fahrrads für die Transportaufgabe (Gepäckträger, Tasche(n), sicher befestigter Korb, ggf. Lastenfahrrad) Zuladungsgrenzen (siehe technische Daten). Zuladungsmaße Beladungsregeln nötig/vorhanden? (z.B. Lastverteilung) Auswirkungen auf das Fahrverhalten (Beladung über der relevant? Mitarbeiter informiert? Vorderachse, Bremsweg etc.) Geeignete Transportbehältnisse bereitgestellt: Fahrradtasche, Rucksack, Kisten usw.? Beschränkungen (Gefahrstoffe; leichte aber voluminöse Ladung) Anhängerbetrieb, besondere Anforderungen (Kupplungssysteme, Fahrverhalten, Beladungstechnik) Sicherung der Ladung vor unbefugtem Zugriff Zurrmittel Auf herkömmliche Fahrradspanner verzichten, diese können „zurückschnalzen“ Klemmschlossgurte Spanngurte Netz mit Gummizug. Aufbewahrung der Zurrmittel am Fahrrad sinnvoll relevant? vorhanden? Informationen zum Gepäcktransport mit dem Fahrrad: http://www.wikipedalia.com/index.php?title=Gep%C3%A4cktransport 6 Empfehlungen Betrifft mich Nicht bei uns Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Gelände. Funktionsprüfung vor jedem Fahrantritt vorschreiben: Bremsen, Reifenzustand, Reifendruck, Schaltung, Licht Pflicht, bei Rückgabe Mängel anzuzeigen (ggf. Formular zur Verfügung stellen: Rückgabeformular/Fehlermeldung) Strikte Trennung privater Fahrräder und Betriebsfahrräder oder Einbeziehung dienstlich genutzter Privatfahrräder in betriebliche Regelungen. Klare Benutzungsregeln, z.B.: wer darf welche Räder wann und wo benutzen; wo sind Schlösser und Schlüssel verwahrt. Besondere Einweisung bei Spezialfahrrädern (Lastendreiräder, E-Antrieb) aufgrund der besonderen Fahreigenschaften. Bereitstellung von Luftpumpen mit passenden Köpfen (zwei Varianten: Dunlop/französisch und Autoventil). Einbeziehung des Betriebsrats bei betrieblicher Regelung. Information für die Fahrradbenutzer mit der Vorgehensweise bei einem Unfall/Sturz. (z.B. außerordentliche Technische Prüfung des Rades im Anschluss) 7 Spezialfall Elektrofahrräder/Segway Pedelec: Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec, bis 25 km/h) E-Bike: Unlimitierte Tretunterstüzung bzw. Zweiräder mit Elektroantrieb (E-Bike, bis 45 km/h, mit Versicherungskennzeichen). Fahrerlaubnispflicht, Versicherungspflicht, Helmpflicht beachten. Informationsquelle für Pedelecs und E-Bikes: 1. E-Bike oder Pedelec - worin liegt eigentlich der Unterschied? Wie viel kostet eine Akku-Ladung? http://www.elektrobike-online.com/know-how/kauftipps/was-sie-ueber-das-thema-e-bike-unbedingtwissen-sollten.602607.410636.htm 2. http://www.adfc.de/pedelecs/uebersicht---pedelecs: • • • • • • 3. Elektrorad-Typen Tipps zu Auswahl, Kauf und Akku-Pflege Technik Recht Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum. Akkus für Elektrofahrräder 10 Tipps für sicheres Fahren (http://www.elektrobike-online.com/know-how/pedelec-und-fahrradwissen/sicher-unterwegs-auf-pedelec-und-e-bike.621517.410636.htm). Auszug/Zusammenfassung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bedienungsanleitung der E-Bikes/Pedelecs lesen Funktionsprüfung (Bremsen, Reifendruck) vor Fahrtantritt verpflichtend Sitzposition und andere Variablen individuell einstellen (z.B. Lenkerhöhe) An Schubeffekt gewöhnen, mit niedriger Unterstützungsstufe beginnen in technisch schwierigen Situationen besser im Stehen fahren Gleichgewicht für langsames Fahren trainieren Vorausschauendes Fahren Kurvenfahren üben Vollbremsung üben Hindernisse überwinden übven Segway Der Segway Personal Transporter ist ein elektrisch angetriebenes Einpersonen-Transportmittel, das sich durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance hält. Informationen zu Verkehrssicherheit, Unfallrisiken und Rechts- und Zulassungsfragen liefert de.wikipedia.org/wiki/Segway_Personal_Transporter. Wichtig: Fahrtraining für Anfänger Akku-Aufladung Hersteller-(Sicherheits-)hinweise beachten, Mitarbeiter unterweisen Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum. 8 Ergänzungen/weitere Themengebiete Zusatzausstattung Betrifft mich Spritzschutzkleidung/Regenschutzkleidung Winterkleidung/Regenschutzkleidung Überschuhe, Schutzbrille, Handschuhe, Kälteschutz fürs Gesicht (z.B. Sturmhaube) Pannenhilfe-Austattung (Werkzeugtasche) Schnellspanner zur einfachen Sitzhöhenverstellung. Am Fahrrad befindlicher, allgemein genutzter Fahrradhelm (z.B. in einem Lenkerkorb aufbewahrt) Nicht bei uns Organisatorisches Betrifft mich Nicht bei uns Betrifft mich Nicht bei uns Betrifft mich Nicht bei uns Einheitliches Erscheinungsbild (Corporate Design, Corporate Identity) Transport-/Benutzungsbeschränkungen z.B. für Chemikalien Transport-/Benutzungsbeschränkungen z.B. im Winter (Eisglätte) Alkoholverbot für den Betrieb von Fahrrädern Diebstahlsicherheit Flottenmanagement (softwaregestützt, mit Ortungsmöglichkeit, für größere Fuhrparks) Fahrradleasing, z.B. http://www.leaserad.de/ Geeignete Abstellanlagen, evlt. überdacht, abschließbar Transport der Fahrräder zu externen Fachfirmen (Fahrradwerkstatt, bei Reparaturen). Ggf. Abholservice nutzen. Betriebliche Zusatzleistungen Fahrsicherheitstraining. Beispiele und weiterführende Links: http://www.adfcbw.de/tuebingen/presse/fahrsicherheitstraining/ Fahrsicherheitstraining der Deutschen Post in Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsschutz und der zuständigen Berufsgenossenschaft für ihre Zusteller: http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,Postzusteller-ueben-ihr-%E2%80%9Etaegliches-Brot%E2%80%9C_arid,43822.html Pannenhilfe-Kurs (Technikkurs) Sonstiges Aufstellen von Fahrrädern zu Werbezwecken bzw. Werbung am dienstlich genutzen Fahrrad. Infos: • http://a2011.wordpress.com/2012/01/20/werbefahrrader-ab-bzwaufstellen-darf-man-das/ • http://www.leezenreklame.de/werbefahrrad.html Best Practice: Zustelldienste (Post) setzen seit langer Zeit Fahrräder ein. In größeren Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sind ebenfalls Betriebsfahrräder verbreitet. Mit etwas Glück oder Beziehungen können von dort betriebliche Regelungen/Vorlagen übernommen werden. Umweltschutz/Entsorgung Die von einem Fahrrad ausgehenden Umweltgefahren sind eher gering. Dennoch sind einige Punkte zu beachten: Betrifft mich Wartungsarbeiten: Kettenöl nicht auf den Boden tropfen lassen. Den Boden nicht mit Fett (Kugellager) verunreinigen. Defekte Fahrradschläuche und Fahrradmäntel fachgerecht entsorgen. Defekte Akkus (E-Bikes) fachgerecht entsorgen (Rücknahmepflicht des Fahrradhändlers). Nicht bei uns Beispiele/Links: Publikation der DGUV: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustellen von Sendungen - BGI/GUV-I 8637 Dezember 2008; Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8637.pdf Beispiel für eine Bedienungsanleitung (Firma Diamant): http://www.diamantrad.com/fileadmin/down…_print_0403.pdf 9 Vorteile von Betriebsfahrrädern Beispiel BASF Ludwigshafen (größter BASF-Standort): 14.000 Fahrräder für den Werksverkehr sowie für den Arbeitsweg. Etwa 5.000 Mitarbeiter nutzen die Fahrräder für Ihren Weg zur Arbeit. Unternehmen profitieren von der Fahrradnutzung. Werksfahrräder sind ein effizientes Transport- und Verkehrsmittel. Sie sind unkompliziert, kostengünstig, emissionsfrei und flexibel einsetzbar. Sie eignen sich für dienstliche oder auch für private Fahrten (Arbeitsweg). Wenn viele Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit kommen, sind weniger Parkplätze nötig. Fahrradfahren dient der Gesundheitsförderung. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: • • • auf dem Betriebsgelände und in großen Werkhallen mobil sein. dabei Werkzeuge, Ersatzteile, Pakete oder Waren transportieren. im innerstädtischen Außendienst schnell, günstig und ohne Parkplatzproblem vorankommen. Der Nutzen ist einfach erweiterbar: • • höhere Lasten durch spezielle Lastenfahrräder größere Reichweite durch Elektrounterstützung Das Fahrrad kann sinnvoll in das betriebliche Mobilitätskonzept integriert werden. Beispiel BASF Ludwigshafen (größter Standort): 14.000 Fahrräder für den Werksverkehr sowie für den Arbeitsweg. Etwa 5.000 Mitarbeiter nutzen die Fahrräder für Ihren Weg zur Arbeit. Bayer in Leverkusen: ca. 8800 rote Werks-Fahrräder: http://www.leverkusen.com/guide/index.php?view=00026 10 Unfallbeispiele 07. Juni 2012 35-Jähriger stirbt nach Fahrradsturz In Penzberg (Landkreis Weilheim-Schongau) ist am Mittwoch ein 35-jähriger Mann an den Folgen eines Fahrradsturzes gestorben. Nach Polizeiangaben ereignete sich der Unfall am vergangenen Freitagvormittag auf dem Betriebsgelände einer Firma. Der Mitarbeiter war mit dem Fahrrad zwischen zwei Betriebsgebäuden unterwegs, als er plötzlich stürzte und sich dabei schwerste Kopfverletzungen zuzog. Anschließend wurde der Mann mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen, wo er seinen Verletzungen erlag. Das Fahrrad, mit dem der 35-Jährige gestürzt war, wurde noch am Tag des Unfalls von der Kripo Weilheim sichergestellt. Es wird nun auf technische Mängel untersucht. http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/35-Jaehriger-stirbt-nach-Fahrradsturz-id20469751.html 12.02.10 Tausende Postzusteller in Deutschland fahren auf vereisten Wegen Fahrrad – für viele endet die Tour im Krankenhaus: Gesplitterte Knochen und schwere Kopfverletzungen nehmen im Winter-Chaos drastisch zu. …. "Wir verzeichnen derzeit dreimal mehr Knochenbrüche und schwere Prellungen unserer Zusteller", sagt Jörg Koens, Sprecher der Deutschen Post AG in Hamburg, einem Bereich mit 1500 Zustellern. ….. http://www.welt.de/wirtschaft/article6352835/Der-Knochen-Job-der-Brieftraeger-im-Eis-Chaos.html 09.01.2007 Radfahrer auf Werksgelände von Gabelstapler erfasst und mitgeschleift worden. Diagnose: Bruch des linken Schienbeinkopfes. Psychische Beschwerden: Seit dem Unfall sei er nicht mehr Fahrrad gefahren aus Angst vor erneuten Unfällen.