PDF-Datei - Finanzämter in Bayern

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PDF-Datei - Finanzämter in Bayern
Informationen
zu
ELSTER / ElsterFormular
Homepage des Finanzamt Günzburg
www.finanzamt-guenzburg.de
Hilfestellungen auf der Homepage des Finanzamtes.
Hier werden eventuelle Probleme, die auftauchen, mit Lösungsmöglichkeiten
dargestellt.
Aktuelles
Im letzten Jahr sind 10.991
Einkommensteuererklärungen im Finanzamt
Günzburg elektronisch eingegangen.
• Ziel des Projektes
• ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist
ein Projekt der deutschen
Steuerverwaltung, das die sichere
elektronische Übermittlung von
Steuerdaten zum Ziel hat.
• Grundgedanke des Projektes
• Neben den Steuerberatern erstellen immer
mehr Bürger ihre Steuererklärungen am
Computer. Bei dieser Gelegenheit werden
die Daten für den Ausdruck der
Steuererklärungsformulare elektronisch
erfasst. Diese bereits erfassten
elektronischen Daten will die
Steuerverwaltung zur Weiterverarbeitung in
den Rechenzentren der einzelnen
Bundesländer nutzen.
Nutzen und Vorteile
des ELSTERVerfahrens
•
Für die Steuerverwaltung vermindert sich durch die
elektronische Datenübermittlung der Aufwand für
die Datenerfassung und damit senken sich die
Kosten. Davon profitiert letztlich auch der Bürger.
•
Für die Einkommensteuererklärung entfällt der
aufwändige Formulardruck und die Klebeheftung
des Mantelbogens.
•
Bei den Anmeldesteuern entfällt die
Papierübermittlung vollständig.
•
Der Bürger kann sich sicher sein, dass seine
sachlich richtigen Angaben auch zutreffend als
Eingabewerte übernommen werden.
•
Bei etwaigen Engpässen in der Datenerfassung
werden verlängerte Bearbeitungszeiten vermieden.
•
Abhängig von der genutzten Steuersoftware ist
anhand der an den Steuerzahler bzw. Steuerberater
elektronisch übermittelten Bescheiddaten auch per
Programm feststellbar, ob das Finanzamt von der
Einkommensteuererklärung abgewichen ist.
Zusatzanwendungen
Digitale Signatur
seit 01.01.2006
Zertifizierung unter
www.
www.elsteronline erforderlich
Online Dienste
seit 01.01.2006
Elektronische
Lohnsteuerbescheinigung
seit 01.01.2005
Bereitstellung von
Einkommensteuerbescheiddaten
bereits realisiert
Das Steuerprogramm der
Steuerverwaltung zum Download
oder auf CD-Rom für jedermann
Mit ElsterFormular können Sie Ihre
Steuererklärung am PC ausfüllen
und die Daten anschließend
verschlüsselt mit ELSTER per
Internet an die Steuerverwaltung
übermitteln.
ElsterFormular ist eine reine
Ausfüllsoftware, die keinerlei
steuerberatende Funktionalitäten
beinhaltet.
ElsterFormular steht für die
Veranlagungszeiträume 2005/2007
und 2007 zur Verfügung.
ElsterFormular ist das offizielle
Programm der Steuerverwaltung
von Bund und Ländern.
Informationen zum
Programm "ElsterFormular
Zielgruppe
Das Programm ElsterFormular ist für
alle gedacht, die auch die
Erklärungsvordrucke auf Papier ohne
weitergehende Hilfe ausfüllen können.
Für Steuerzahler, die mehr Hilfe
benötigen,
gibt es kommerzielle Produkte
namhafter Steuersoftwarehersteller
und andere Freeware, die ebenfalls
die elektronische Datenübermittlung
mit ELSTER unterstützen.
Seit 2005
Nicht nur die
Einkommensteuererklärung,
sondern auch:
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Zerlegung Gewerbesteuermessbetrag
-Umsatzsteuervoranmeldung
- Lohnsteueranmeldung
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Programmfunktionen
Eingabe anhand der Formularoberfläche.
Hilfefunktion entsprechend der amtlichen Anleitung.
Plausibilitätsprüfungen, um die reibungslose Bearbeitung beim
Finanzamt zu erleichtern.
Sichere und dem Stand der Technik entsprechende Übertragung der
Daten via Internet an die Steuerverwaltung. Die Verschlüsselung
erfolgt über ein hybrides Verfahren unter Verwendung der Verfahren
RSA (2048 Bit) und 3DES (112 Bit).
Ausdruck der Komprimierten Einkommensteuererklärung.
Online-Aktualisierung der Software über SSL-Verbindung. Um die
Software laufend verbessern zu können und damit die Supportkosten
zu senken ist das Online-Update für die Nutzung zwingend vorgesehen.
Steuerberechnung
Elektronische Bescheiddatenabholung und -darstellung
Vergleichsfunktion mit der die Erklärungsdaten und die Daten des
Steuerbescheids auf evtl. Abweichungen hin überprüft werden können,
Datenübernahmefunktion, wenn im Vorjahr ElsterFormular genutzt
wurde,
Ausdruck des Übertragungsprotokolls (nur bei Anmeldungssteuern),
----------------------------------------------------------Neuaufnahmen: ElsterFormular können Sie auch dann
verwenden, wenn Ihnen bisher noch keine Steuernummer
zugeteilt wurde ("Neuaufnahme"), allerdings nur dann
wenn das entsprechende Bundesland Neuaufnahmen mit
ELSTER technisch unterstützt. (Hinweis: Die elektronische
Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw.
Lohnsteuer-Anmeldungen ohne Steuernummer ist nicht
möglich.)
Technische
Voraussetzungen
•
•
•
PC mit Windows-Betriebssystem:
Windows 2000 (ab SP 2) Windows XP und
Viesta. (Win98, ME evtl. Probleme)
Für die ggf. erforderliche Installation der
Datenbankzugriffs-Schnittstelle mittels der
Setups MDAC 2.8 und DAO 3.6 werden
unter Windows 2000 und Windows XP
Administratorrechte benötigt. Mindestens
75 MB freien Speicherplatz auf Ihrer
Festplatte (davon 25 MB auf Ihrer
Systemplatte) Internetzugang Drucker für
den Ausdruck der Komprimierten
Steuererklärung / des
Übertragungsprotokolls.
WICHTIG: Wenn Ihr Rechner oder Ihr
Netzwerk durch eine Firewall geschützt ist,
beachten Sie bitte unsere Hinweise auf der
Homepage.
•
Internetzugang über das Windows-DFÜNetzwerk (Modem / ISDN) usw
Drucker für den Ausdruck der
Einkommensteuererklärung
Die Komprimierte
Steuererklärung
Da die Steuererklärung im Rahmen von
ELSTER innerhalb der Verwaltung
elektronisch bearbeitet wird, ist die
Abgabe einer komprimierten
(vereinfachten) Steuererklärung
zugelassen.
Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass
nur Erklärungstexte gedruckt werden,
die für den jeweiligen Steuerfall relevant
sind.
Außerdem ergeben sich für den Ausdruck
weitere Vorteile, so ist z. B. der
Rückseitendruck nicht mehr erforderlich.
Wichtig: Die Komprimierte
Steuererklärung muss eigenhändig
unterschrieben werden und per Post an
das Finanzamt geschickt werden.
Seit 01.01.2006 kann auch völlig papierlos gesendet
werden.
Hierzu ist eine Registrierung im „OnlinePortal“
erforderlich.
Näheres unter: www.elsteronline.de
Das Übertragungsprotokoll verbleibt bei Ihnen und ist der Nachweis,
dass die Übertragung erfolgte.