(150420F\366rderung durch Stiftungen_\334bersicht.xlsx)

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(150420F\366rderung durch Stiftungen_\334bersicht.xlsx)
Stiftung
Förderinhalt/-zweck
Förderhöhe
stiftungen.org
- das Portal für Stiftungen und das Stiftungswesen in Deutschland mit
Onlinedatenbank
- Buch "Verzeichnis Deutscher Stiftungen", Bände 1-3 Stiftungsportraits und
Register
- oder als CD-Rom
www.stiftungen.org
http://www.stiftungen.org/de/service/stift
ungssuche.html
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Team Information und Dokumentation
Telefon (030) 89 79 47-56
Fax (030) 89 79 47-25
Fördertipps
- monatlicher Newsletter/Rundschreiben per E-Mail mit Fördertipps und
Seminarangeboten für Vereine
www.foerderratgeber.de
www.spendenideen.de
Null Euro Urbanismus - seit Juni 2007 Transferstelle Nationale Stadtpolitik
- Zusammenstellung von "Good-Practice"-Projekten und Maßnahmen aus
dem Bereich Städtebau, Stadtplanung und Stadtentwicklung die sich durch
einen verhältnismäßig geringen Einsatz kommunaler finanzieller Mittel
auszeichnen oder sich als kostenneutral für die Kommunen erwiesen haben/
vorbildlicher und effizienter Umgang mit kommunalen Mitteln
- vorgestellt werden Projekte, die sich aus der Diskussion um leere Kassen
und als Alternativen ergeben haben
- z. B. Bürgerschaftliches Engagement, Public Private Partnership,
(Stadt)Sponsoring, urbane Landwirtschaft oder "weniger ist mehr"-Projekte
Förderfristen und -bedingungen
Kontakt
http://www.null-euro-urbanismus.de/
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Freiwilligenagentur
Nordharzregion
http://www.diakoniehalberstadt.de/index.php/freiwilligenagentur-nordharzregion-65
- Förderung des eherenamtlichen Engagements im Harzkreis
- Ansprechpartner für Menschen, dich sich für freiwilliges Engagement
interessieren
> passgenaue Vermittlung, Fortbildungen, Veranstaltungen
- Ansprechpartner für Kirchengemeinden, Vereine, Kommunen und
Einrichtungen, die die Unterstützung ehrenamtlich engagierter Menschen in
Anspruch nehmen möchten
> Information und Beratung bei der Erschließung von Tätigkeitsfeldern für
bürgerschaftliches Engagement
Kontaktbüro Wernigerode
Burgstraße 11
38855 Wernigerode
Tel.: 03943 265050
Fax: 03943 209736
E-Mail: [email protected]
Kontaktbüro Halberstadt
Johannesbrunnen 35
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 6963-23
Fax: 03941 6963-30
E-Mail: [email protected]
Kontaktbüro Quedlinburg
Carl-Ritter-Str. 16
06484 Quedlinburg
Tel.: 03946 907395
Fax: 03946 907396
E-Mail: [email protected]
Aktion Mensch
- fördert Vereine, Stiftungen, GmbHs, Unternehmergesellschaften, Kirchen,
Genossenschaften
- Zielgruppe der Förderung: Kinder & Jugendliche bis 27 Jahre, Menschen mit
Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Förderfelder: Bildung, Arbeit, Freizeit, selbstbestimmtes Leben und
Wohnen, Kinder und Jugendliche, Beratung und Unterstützung,
Barrierefreiheit
- Mittel für Aktionen, Projekte, Anschub, Investitionen, Vorlauf- und
Planungsaktivitäten
z. B. in Barrierefreiheit investitieren: Förderung des Erwerbs, der
40% der förderfähigen
Baumaßnahmen und des Inventars
Gesamtkosten/ max.
110.000 €
z. B. nicht-staatliche KiTa will Gebäude vergrößern, um Angebote für Kinder 30% der ff. Gesamtkosten
mit Behinderung zu schaffen
z. B. Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, auch
70 % des Listenpreises,
Nutzfahrzeuge (z. B. im Rahmen einer Bürgerbusaktion)
Auto besorgt "Aktion
Mensch"
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- Antragstellung online
- neben Personalkosten auch Förderung projektbezogener
Sachkosten, sowie Erwerb von Grundstücken/ Immobilien oder
Baumaßnhamen
- Fördermöglichkeiten teilweise kombinierbar
- Abschlagszahlungen möglich zur Unterstützung der Liquidität von
Antragstellern
- z. T. auch keine Eigenmittel nötig
- Förderung von Erwerb, Baumaßnahmen und Inventar
- Förderung von Erwerb, Baumaßnahmen und Inventar
https://www.aktion-mensch.de/projekteengagieren-undfoerdern/foerderung.html
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 2092-5272
[email protected]
Deutsches
Kinderhilfswerk Themenfonds
z. B. "Spielraum" > gefördert werden Projekte, die bewegungsfördernde und
interessante Spielorte im Wohnumfeld, in der Schule oder Kindertagesstätte
schaffen
z. B. "Kinderkultur" > gefördert werden Projekte, welche der Entwicklung
kultureller Identität von Kindern und Jugendlichen dienen
max. 5.000 €
(Honorarkosten bis max.
50% der
Gesamtfördersumme);
20 % der Gesamtkosten
durch Eigen- oder
Drittmittelfinanzierung
z. B. Sonderfonds "Mehr Mut zum Ich 2015"
- finanzielle Unterstützung für Projekte, Einrichtungen und Initiativen, die sich
im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und jungen Müttern speziell dem
Thema "Selbstwergefühl von Mädchen" widmen
z. B. Sonderfonds "Fanta - Spielplatzinitiative"
- bewerben können sich Spielplatzeigentümer, Kommunen, Vereine und
Privatpersonen mit ihrem Spielplatz
einmalig 5.000 € oder bis
zu 15.000 € für
Workshopreihen
-Förderantrag nur online möglich
- Anträge können ganzjährig gestellt werden; Stichtage der
Bearbeitung: je 31.03. und 30.09.; Entscheidung und Antwort
innerhalb von 4 Wochen
- Vorschuss bis zu 50% der Zuschusssumme möglich
- 20 % Über- oder Unterschreitung einzelner Kostenposotionen
möglich
- rechnerischer Vernwendungsnachweis und Sachbericht bis 6
Wochen nach Projektende
- Antragsfrist: 01.03.-31.07.2015
https://www.dkhwfoerderdatenbank.de/themenfonds.html
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
[email protected]
Tel.: 030/308693-55
- Bewerbungsfrist: 01.-21.04.2015
- bis zu 20.000 €
Sanierungsuntersützung; jährlich wiederkehrend im Frühjahr
Platz 2 und 3 je 10.000 €;
Platz 4-15 je 5.000 €;
Platz 16-100 je 1.000 €
bis zu 7.000 €
Stiftung Mitarbeit +
z. B. "Werkstatt Vielfalt"
Robert Bosch Stiftung
- fördert langfristige Projekte (6-24 Monate), die zu einer lebendigen
Nachbarschaft in der Gemeinde oder im Dorf beitragen; die Projekte sorgen
dafür, dass Vielfalt zur Normalität wird
- finanzielle Förderung und Projektwerkstatt mit Tipps von Fachleuten,
Erfahrungsaustausch und Anregungen für die Weiterentwicklung des
Programms
- Projekte, die
- das Miteinander junger Menschen (8-27 Jahre) mit anderen Jugendlichen
oder Menschen fördern,
- das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander
vertiefen und die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten
für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement nutzen oder
- die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem
Lebensumfeld unterstützen
- Antragsteller: Initiativgruppen,
Bürgerbüros, gemeinnützige Vereine, Schulen, außerschulische Partner von
Schulen (z. B. Förderverein), Universitäten, städtische Jugendeinrichtungen,
Kirchengemeinden, religiöse Vereinigungen oder Migrantenorganisationen
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- neue Ausschreibungsrunde vom 17.03. bis 15.09.2015
(inzwischen 6. Runde seit 2013)
- bis Mitte/Ende Dezember 2015 Bescheid, ob das Vorhaben
gefördert wird
- Förderantrag per Brief an Stiftung Mitarbeit (Formular auf
Webseite)
- Anträge auch in Kooperation mit Partnern möglich
- Förderausschluss: keine allgemeine Förderung von Vereinsarbeit;
keine Finanzierung von Deckungslücken, die durch reduzierte
öffentliche Förderung entstanden sind; keine Förderung von
Vorhaben von Einzelpersonen
- Eigen- und Drittmittel sind nicht Voraussetzung aber
wünschenswert
- Eigenmittel (z. B. Teilnehmerbeiträge) sollen vorhanden sein
- Auslagenersetz für Ehrenamtliche und Übungsleiterpauschale
möglich
http://www.mitarbeit.de/werkstatt_vielfal
t.html
Stiftung Mitarbeit
Ellerstraße 67
53119 Bonn
Tel.: (02 28) 6 04 24-12/-17
Fax: (02 28) 6 04 24-22
E-Mail: [email protected],
[email protected]
Stiftung Mitarbeit
z. B. "Starthilfe"
'- Starthilfezuschüsse für kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen
finanziellen und personellen Ressourcen sowie für neue bürgerschaftliche
Initiativen und Gruppen, die in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales innovativ tätig
sind
- wesentlich: es wird beispielhaft aufgezeigt, wie Zusammenschlüsse von
Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten
können
- Stiftung Mitarbeit will Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an
Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische
Mitverantwortung zu übernehmen
Baucamps des
Internationalen
Bauordens
- Junge Leute (inzwischen aber auch rüstige Senioren) schuften freiwillig für
einen guten Zweck
- in einer internationalen Gruppe bauen und renovieren die Freiwilligen
gemeinsam und unterstützen damit soziale und gemeinnützige Einrichtungen
und Organisationen
- sie arbeiten 2-3 Wochen, zw. 7 und 8 h am Tag (Wochenenden sind
arbeitsfrei)
- die Freiwilligen zahlen für die Teilnahme an einem Baucamp eine
Anmeldegebühr, der Bauorden übernimmt die Kosten für die Haftpflicht- und
Unfallversicherung während des Baucamps und zahlt den Projekten
außerhalb Deutschlands einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung der
Freiwilligen; An- und Abreise zahlen die Freiwilligen selbst
- Gruppe aus 8-12 TeilnehmerInnen, keine Baufachleute sondern engagierte
Laien; gute Arbeitsanleitung nötig
formlos und
unbürokratisch vergebene
Mikro-Förderungen
bis zu € 500,-
Stiftungsgemeinschaft - fördert, vernetzt und berät interkulturelle Gärten sowie Projekte des Urban
Gardening und Offene Werkstätten
anstiftung & etormis
- Sie fördert insbesondere nachbarschaftliche, lokale und regionale
Beziehungsnetze, die Partizipation ethnischer und anderer Minderheiten,
(auch: Stiftung
Interkultur/ Futur Zwei/ soziale, kulturelle und handwerkliche Eigenarbeit, Wege, die helfen, den
Ressourcenverbrauch zu verringern und eine ökologische und sozial
Stiftung
verträgliche Ökonomie voranbringen
Zukunftsfähigkeit)
- fördert Partizipation über produktives Tätigsein
- Grundvoraussetzung: dass die GärtnerInnen möglichst von Anfang an an
der Projektplanung beteiligt werden
- innovative Aktivitäten der Zivilgesellschaft in Stadt und Region
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- Antragsfristen für 2015: 18.05., 24.08., 02.11.2015
- Nachricht über die Bewilligung binnen 4 Wochen
- Beantragung möglich für Sachmittel / Ausstattungsgegenstände,
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit, Mittel für die Dokumentationen
der Aktion, Kosten für erste Gründungsschritte
- Nicht förderfähig sind Einzelpersonen, Personalkosten, Honorare,
Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Mietkosten, Tagungen,
Ferienfreizeiten, Reisen, Verpflegungskosten, laufende bzw.
bereits beendete Projekte / »etablierte« Initiativen, Projekte mit
großem Fördervolumen, Vorhaben mit abgeschlossenem
Nutzerkreis, Kindergarten-, Schul- Hochschul- und Studienprojekte,
Stipendien
- Förderantrag schriftlich per Post
Stiftung Mitarbeit
Ellerstraße 67
D-53119 Bonn
Tel.: 0228-60424-0
Fax: 0228-60424-22
E-Mail: [email protected]
- Als Projektpartner des Bauordens kümmern Sie sich um: eine
(einfache) Unterkunft für die Freiwilligen, eine qualifizierte
Arbeitsanleitung sowie Verpflegung (Bauorden zahlt einen
Zuschuss)
- Beitrag von 380 € kann auch reduziert oder ganz erlassen werden
- formloser "Antrag" zur Kooperation mit kurzer Projektvorstellung
per E-Mail, oder telefonisch (später Fragebogen)
http://www.bauorden.de/1-0-Start.html
- Förderanträge werden formlos entgegengenommen und müssen
mindestens Angaben des Projektträgers über Inhalt, Maßnahmen,
Kosten- und Zeitplanung enthalten
- eigentliche Projektbeschreibung sollte drei DIN A4-Seiten nicht
überschreiten
- förderfähige Sachkosten: Gartengeräte sowie Pflanzen, Samen
und Erde, Material für handwerkliche Aktivitäten (Gegenstände
sind zu inventarisieren), Geräte und Maschinen, Werkzeuge und
vergleichbare Anschaffungen, Reisekostenzuschüsse zu
Vernetzungstreffen
- nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken, extern
vergebene Bauvorhaben und Personalkosten
- Mittelverwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach
Ablauf des Förderzeitraumes erfolgen
http://anstiftung.de/
Internationaler Bauorden
Schützenstr. 1
67061 Ludwigshafen
Tel. 0621/6355 4946
Fax 0621/6355 4947
info@]bauorden.de
Stiftungsgemeinschaft anstiftung &
ertomis
gemeinnützige GmbH
Daiserstr. 15, Rgb.
81371 München
Tel.: 089/ 74 74 60-0
Fax: 089/ 74 74 60-30
E-Mail: [email protected]
"Einmischen und Anstoßen"
- für soziokulturelle Projekte
- Projekte aller Art, die originell und innovativ Themen der Zeit aufgreifen und
zum Nachdenken und Nachmachen anregen (Theater, Erinnerungsarbeit,
Performance, Film, Oper, Musical, Popkonzert, Fotoarbeiten, Lesungen,
Kunstaktionen, HipHop, Musiktheater, filmische Dokumentationen; an
ungewöhnlichen Orten, mit Profis und engagierten Laien)
- gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und
Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden (Modellcharakter)
- die Förderung ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes
begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen
zwischen 3.000 € und
max. 26.000 € pro
Vorhaben (i.d.R. 50% der
Gesamtkosten/finanzierung)
- Bewerbung zweimal jährlich möglich (die Ausschreibung für das
zweite Halbjahr 2015 ist an kein spezielles Thema und auch an
keine Kunst- und Kultursparte gebunden)
- Einsendeschluss: 02.05.2015
- Förderentscheidung: Ende Juni 2015
- Antrag online per .pdf
- Achtung Doppelförderung: der Fonds Soziokultur darf keine
Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), von einer vom BKM
ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds,
Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende
Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz) oder von der
Kulturstiftung des Bundes erhalten
"Eine Chance für die Jugend"/ Junge Kulturinitiativen
'- Ziel ist, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen
Praxisfeld zu ermutigen
- Begünstigte: junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich
zu einer Initiative zusammengeschlossen haben (aus dem Antrag muss dabei
erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der
Jugendlichen geplant und realisiert werden soll)
- unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem
konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung (z. B.
Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, Hip-Hop-Event, Fotoausstellung zum
Wandel eines Dorfes usw. )
- Beratung und kostenloses Seminar zum Erfahrungsaustausch durch den
Fonds
2.000 Euro pro Vorhaben
(i.d.R. 50% der
Gesamtkosten/finanzierung)
- Einsendeschluss ist der 02.05. und 02.11.
- Förderentscheidung: Mitte Januar bzw. Anfang Juli
- gesonderter "schlanker" Antragsvordruck; online per .pdf
Kunststiftung Sachsen- - die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten
und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der
Anhalt
Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie
interdisziplinäre Projekte
- Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen
eingereicht werden
- gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts
- Gewährt werden Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als
Gesamtvorhaben, Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder
unterstützende Marketingmaßnahmen, Publikationen (keine
wissenschaftlichen Arbeiten), Kunstankäufe u.a.
- gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und
innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam
sind
- weitere Sonderförderprogramme wie: "wage-mutig – die Filmförderung", "Art
Affairs – das Messeprogramm", "frei-raum – Ausstellungs- und
Galerieförderung"
Teilfinanzierung des
Projekts (bis zu 50 % der
Gesamtkosten)
- kleinere Projekte
(Finanzumfang von bis zu
5.000 Euro) können zu
100 % gefördert werden
- Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten als
Empfehlung für weitere Akquisen möglich
- Zeitraum der Förderung frei wählbar
Bewerbungen bis 10.06.2015; jährlich wieder
- Antragsformular online per .pdf
Fonds Soziokultur
http://www.fondssoziokultur.de/html/sozioset.html
Fonds Soziokultur
Haus der Kultur
Weberstraße 59a
53113 Bonn
Tel.: 02 28 / 97 14 47 90
Fax: 02 28 / 97 14 47 99
E-Mail: [email protected]
http://www.kunststiftung-sachsenanhalt.de/web/foerdermoeglichkeiten/in
dex.html
Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt
Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 29 89 72 94
Fax: 0345 29 89 72 95
E-Mail: [email protected]
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Stiftung Umwelt, Natur- - fördert die Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben, Pflanzung je max. 10.000 €
von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen
und Klimaschutz
des Landes Sachsen- Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen,
Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen, Pflanzung von Obstbaumalleen,
Anhalt
Pflanzung Baum des Jahres, Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu
Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen,
Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen
der Freizeitgestaltung, Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen
Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen, Arbeiten mit
Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a., Maßnahmen des vorbeugenden
Klima- und Ressourcenschutzes, Veröffentlichungen im Rahmen der
Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse, die von allgemeinem
Interesse sind, Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum
Weltumwelttag
- insbesondere: ökologische und vielfältige Gestaltung des Umfeldes von
Kindereinrichtungen, z. B. Errichtung von Ökogärten
- fördert soziale, kulturelle und sportliche Projekte, den Umweltschutz sowie
die Denkmalpflege von Kirchen und anderen kulturhistorisch wertvollen
Bauten
Sportpatenschaften
- richten sich an alle gemeinnützigen Sportvereine und Landesfachverbände
des Sports in Sachsen-Anhalt
- die Lotto-Patenschaften dienen im weitesten Sinne der Ausübung des
Sports
http://www.sunk-lsa.de
Stiftung Umwelt, Natur- und
Klimaschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Steubenallee 2
39104 Magdeburg
Tel.: 0391-541 50 55
Fax: 0391-5 41 50 57
E-Mail: [email protected]
- Eigenmittel in Höhe von 10 der Gesamtausgaben nötig
- gefördert werden i.d.R. die Sach- bzw. Materialkosten, ggf.
zeitlich begrenzt, die fachliche Anleitung und/oder die Betreuung
des Vorhabens
- die Umsetzung des Projektes muss mit Unterstützung
(Eigenleistung) durch Eltern, Kinder, Angestellte der Einrichtung
und Interessierte realisiert werden
- der Einbau von energiesparender Technik in Vereinen kann mit
bis zu 20% der Kosten bzw. mit max. 3.000,00 € gefördert werden
- insbesondere: Einbau von energiesparender Technik in Sportvereinen
LOTTO SachsenAnhalt
- Förderantrag jeweils online und zum Herunterladen
- Entscheidung durch den Vorstand im Rahmen seiner
turnusgemäß stattfindenden Sitzungen
- Abrechnung soll innerhalb drei Monate nach Projektabschluss
erfolgen
- Eigenanteil von mind. 10. % (auch durch ehrenamtliche
EIgenarbeitsleistungen möglich)
- gefördert werden Sachausgaben, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, und, wenn
unabdingbar, Personalausgaben, sowie Ausgaben für
Dienstleistungen Dritter, für die Beschaffung von
Informationsmaterial und für die Organisation von Veranstaltungen
und deren Dokumentation
ab 2.500 € bis zu 75.000 € - Antragsformular online zum Herunterladen
(50 % der Gesamtkosten) - Antrag zw. 2.500 und 15.000 € muss spätestens 4 Monate vor
Maßnahmebeginn eingereicht werden (zw. 2 und 4 Monaten bedarf
einer detaillierten gesonderten Begründung)
- Antragssumme über 15.000 € > spät. 6 Monate
vor dem geplanten Maßnahmebeginn
- der Eigenmittelanteil soll i.d.R. mind. 15
% der Gesamtkosten betragen
- Mittel können abgefordert werden, wenn der Nachweis erbracht
wird, dass die Gesamtfinanzierung
gesichert ist (Mittel weiterer Stellen sind
als Bewilligungsbescheide in Kopie nachzuweisen)
- Verwendungsnachweis binnen 3 Monate
bis zu 15.000 €
- Anmeldestichtage sind der 31. März (für Sportpatenschaften zum
Sportjahr) und der 30. September (für Sportpatenschaften zum
Kalenderjahr)
- Vergabe zweimal jährlich: zum 1. Juli für das
Sportjahr/Sportsaison und zum 1. Januar für das Kalenderjahr
- die Vereine brauchen – anders als bei der klassischen
Projektförderung durch LOTTO – bei den Sport-Patenschaften
keinen finanziellen Eigenanteil zu erbringen
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www.lottosachsenanhalt.de
> "LOTTO fördert"
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
- Abteilung Recht/Projektförderung Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/5963-165
Fax: 0391/5963-191
E-Mail: [email protected]
Ostdeutsche
Sparkassenstiftung
- Antragsfristen: je 10.01. und 10.07. des laufenden Jahres
(Einreichung mind. 12 bis 18 Monate vor Beginn des zur Förderung
beantragten Projektes)
- Vorhaben darf frühestens vier Wochen nach der Frühjahrs- bzw.
Herbstsitzung des zuständigen
Landeskuratoriums realisiert werden
- antragsberechtigt sind als gemeinnützig
anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit
Geschäfts- bzw.
Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
und SachsenAnhalt
- Erbringung von Eigenmitteln ist nachzuweisen; zusätzlich sollten
weitere
Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. öffentliche Zuwendungen,
ausgeschöpft werden
- für geförderte Leistungen, die der Projektträger bei Dritten in
Auftrag geben möchte (z. B.
Publikationen, Restaurierungen, Ausstellungsgestaltungen von
Museen) wird die
Vorlage von drei Vergleichsangeboten erwartet
- Förderanträge sind über diejenige
Sparkasse einzureichen, in deren Geschäftsgebiet das Vorhaben
des Antragstellers vorrangig stattfindet (Adresse der zuständigen
Sparkasse ist unter www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
hinterlegt > Stellungnahme)
- Auszahlung: 80 % des bewilligten Gesamtbudgets in
Teilbeträgen, wenn Zahlungen im Rahmen des Projektes fällig
werden
- Verwendungsnachweis: bis spät. 31.10. des auf das Datum der
schriftlichen Förderzusage folgenden Kalenderjahres
- eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische
Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien
für die Projekt- und Förderentscheidungen
- gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen
der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der
Literatur oder der Darstellenden Kunst im ländlichen sowie städtischen Raum
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http://www.ostdeutschesparkassenstiftung.de/foerderung.html
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Tel.: 030 2069-1855
Fax: 030 2069-2857
E-Mail: [email protected]
Antragstellung bei:
Harzsparkasse
PF 10 11 28
38841 Wernigerode
(Sitz: Gustav-Petri-Straße 8, 38855
Wernigerode)
Tel.: 03943 658-0
Fax: 03943 658-100099

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