(150420F\366rderung durch Stiftungen_\334bersicht.xlsx)
Transcrição
(150420F\366rderung durch Stiftungen_\334bersicht.xlsx)
Stiftung Förderinhalt/-zweck Förderhöhe stiftungen.org - das Portal für Stiftungen und das Stiftungswesen in Deutschland mit Onlinedatenbank - Buch "Verzeichnis Deutscher Stiftungen", Bände 1-3 Stiftungsportraits und Register - oder als CD-Rom www.stiftungen.org http://www.stiftungen.org/de/service/stift ungssuche.html Bundesverband Deutscher Stiftungen Team Information und Dokumentation Telefon (030) 89 79 47-56 Fax (030) 89 79 47-25 Fördertipps - monatlicher Newsletter/Rundschreiben per E-Mail mit Fördertipps und Seminarangeboten für Vereine www.foerderratgeber.de www.spendenideen.de Null Euro Urbanismus - seit Juni 2007 Transferstelle Nationale Stadtpolitik - Zusammenstellung von "Good-Practice"-Projekten und Maßnahmen aus dem Bereich Städtebau, Stadtplanung und Stadtentwicklung die sich durch einen verhältnismäßig geringen Einsatz kommunaler finanzieller Mittel auszeichnen oder sich als kostenneutral für die Kommunen erwiesen haben/ vorbildlicher und effizienter Umgang mit kommunalen Mitteln - vorgestellt werden Projekte, die sich aus der Diskussion um leere Kassen und als Alternativen ergeben haben - z. B. Bürgerschaftliches Engagement, Public Private Partnership, (Stadt)Sponsoring, urbane Landwirtschaft oder "weniger ist mehr"-Projekte Förderfristen und -bedingungen Kontakt http://www.null-euro-urbanismus.de/ Seite 1 von 7 Freiwilligenagentur Nordharzregion http://www.diakoniehalberstadt.de/index.php/freiwilligenagentur-nordharzregion-65 - Förderung des eherenamtlichen Engagements im Harzkreis - Ansprechpartner für Menschen, dich sich für freiwilliges Engagement interessieren > passgenaue Vermittlung, Fortbildungen, Veranstaltungen - Ansprechpartner für Kirchengemeinden, Vereine, Kommunen und Einrichtungen, die die Unterstützung ehrenamtlich engagierter Menschen in Anspruch nehmen möchten > Information und Beratung bei der Erschließung von Tätigkeitsfeldern für bürgerschaftliches Engagement Kontaktbüro Wernigerode Burgstraße 11 38855 Wernigerode Tel.: 03943 265050 Fax: 03943 209736 E-Mail: [email protected] Kontaktbüro Halberstadt Johannesbrunnen 35 38820 Halberstadt Tel.: 03941 6963-23 Fax: 03941 6963-30 E-Mail: [email protected] Kontaktbüro Quedlinburg Carl-Ritter-Str. 16 06484 Quedlinburg Tel.: 03946 907395 Fax: 03946 907396 E-Mail: [email protected] Aktion Mensch - fördert Vereine, Stiftungen, GmbHs, Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften - Zielgruppe der Förderung: Kinder & Jugendliche bis 27 Jahre, Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten - Förderfelder: Bildung, Arbeit, Freizeit, selbstbestimmtes Leben und Wohnen, Kinder und Jugendliche, Beratung und Unterstützung, Barrierefreiheit - Mittel für Aktionen, Projekte, Anschub, Investitionen, Vorlauf- und Planungsaktivitäten z. B. in Barrierefreiheit investitieren: Förderung des Erwerbs, der 40% der förderfähigen Baumaßnahmen und des Inventars Gesamtkosten/ max. 110.000 € z. B. nicht-staatliche KiTa will Gebäude vergrößern, um Angebote für Kinder 30% der ff. Gesamtkosten mit Behinderung zu schaffen z. B. Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, auch 70 % des Listenpreises, Nutzfahrzeuge (z. B. im Rahmen einer Bürgerbusaktion) Auto besorgt "Aktion Mensch" Seite 2 von 7 - Antragstellung online - neben Personalkosten auch Förderung projektbezogener Sachkosten, sowie Erwerb von Grundstücken/ Immobilien oder Baumaßnhamen - Fördermöglichkeiten teilweise kombinierbar - Abschlagszahlungen möglich zur Unterstützung der Liquidität von Antragstellern - z. T. auch keine Eigenmittel nötig - Förderung von Erwerb, Baumaßnahmen und Inventar - Förderung von Erwerb, Baumaßnahmen und Inventar https://www.aktion-mensch.de/projekteengagieren-undfoerdern/foerderung.html Aktion Mensch e.V. Heinemannstr. 36 53175 Bonn Telefon: 0228 2092-5272 [email protected] Deutsches Kinderhilfswerk Themenfonds z. B. "Spielraum" > gefördert werden Projekte, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld, in der Schule oder Kindertagesstätte schaffen z. B. "Kinderkultur" > gefördert werden Projekte, welche der Entwicklung kultureller Identität von Kindern und Jugendlichen dienen max. 5.000 € (Honorarkosten bis max. 50% der Gesamtfördersumme); 20 % der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittelfinanzierung z. B. Sonderfonds "Mehr Mut zum Ich 2015" - finanzielle Unterstützung für Projekte, Einrichtungen und Initiativen, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und jungen Müttern speziell dem Thema "Selbstwergefühl von Mädchen" widmen z. B. Sonderfonds "Fanta - Spielplatzinitiative" - bewerben können sich Spielplatzeigentümer, Kommunen, Vereine und Privatpersonen mit ihrem Spielplatz einmalig 5.000 € oder bis zu 15.000 € für Workshopreihen -Förderantrag nur online möglich - Anträge können ganzjährig gestellt werden; Stichtage der Bearbeitung: je 31.03. und 30.09.; Entscheidung und Antwort innerhalb von 4 Wochen - Vorschuss bis zu 50% der Zuschusssumme möglich - 20 % Über- oder Unterschreitung einzelner Kostenposotionen möglich - rechnerischer Vernwendungsnachweis und Sachbericht bis 6 Wochen nach Projektende - Antragsfrist: 01.03.-31.07.2015 https://www.dkhwfoerderdatenbank.de/themenfonds.html Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Leipziger Straße 116-118 10117 Berlin [email protected] Tel.: 030/308693-55 - Bewerbungsfrist: 01.-21.04.2015 - bis zu 20.000 € Sanierungsuntersützung; jährlich wiederkehrend im Frühjahr Platz 2 und 3 je 10.000 €; Platz 4-15 je 5.000 €; Platz 16-100 je 1.000 € bis zu 7.000 € Stiftung Mitarbeit + z. B. "Werkstatt Vielfalt" Robert Bosch Stiftung - fördert langfristige Projekte (6-24 Monate), die zu einer lebendigen Nachbarschaft in der Gemeinde oder im Dorf beitragen; die Projekte sorgen dafür, dass Vielfalt zur Normalität wird - finanzielle Förderung und Projektwerkstatt mit Tipps von Fachleuten, Erfahrungsaustausch und Anregungen für die Weiterentwicklung des Programms - Projekte, die - das Miteinander junger Menschen (8-27 Jahre) mit anderen Jugendlichen oder Menschen fördern, - das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen und die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement nutzen oder - die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld unterstützen - Antragsteller: Initiativgruppen, Bürgerbüros, gemeinnützige Vereine, Schulen, außerschulische Partner von Schulen (z. B. Förderverein), Universitäten, städtische Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, religiöse Vereinigungen oder Migrantenorganisationen Seite 3 von 7 - neue Ausschreibungsrunde vom 17.03. bis 15.09.2015 (inzwischen 6. Runde seit 2013) - bis Mitte/Ende Dezember 2015 Bescheid, ob das Vorhaben gefördert wird - Förderantrag per Brief an Stiftung Mitarbeit (Formular auf Webseite) - Anträge auch in Kooperation mit Partnern möglich - Förderausschluss: keine allgemeine Förderung von Vereinsarbeit; keine Finanzierung von Deckungslücken, die durch reduzierte öffentliche Förderung entstanden sind; keine Förderung von Vorhaben von Einzelpersonen - Eigen- und Drittmittel sind nicht Voraussetzung aber wünschenswert - Eigenmittel (z. B. Teilnehmerbeiträge) sollen vorhanden sein - Auslagenersetz für Ehrenamtliche und Übungsleiterpauschale möglich http://www.mitarbeit.de/werkstatt_vielfal t.html Stiftung Mitarbeit Ellerstraße 67 53119 Bonn Tel.: (02 28) 6 04 24-12/-17 Fax: (02 28) 6 04 24-22 E-Mail: [email protected], [email protected] Stiftung Mitarbeit z. B. "Starthilfe" '- Starthilfezuschüsse für kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie für neue bürgerschaftliche Initiativen und Gruppen, die in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales innovativ tätig sind - wesentlich: es wird beispielhaft aufgezeigt, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können - Stiftung Mitarbeit will Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen Baucamps des Internationalen Bauordens - Junge Leute (inzwischen aber auch rüstige Senioren) schuften freiwillig für einen guten Zweck - in einer internationalen Gruppe bauen und renovieren die Freiwilligen gemeinsam und unterstützen damit soziale und gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen - sie arbeiten 2-3 Wochen, zw. 7 und 8 h am Tag (Wochenenden sind arbeitsfrei) - die Freiwilligen zahlen für die Teilnahme an einem Baucamp eine Anmeldegebühr, der Bauorden übernimmt die Kosten für die Haftpflicht- und Unfallversicherung während des Baucamps und zahlt den Projekten außerhalb Deutschlands einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung der Freiwilligen; An- und Abreise zahlen die Freiwilligen selbst - Gruppe aus 8-12 TeilnehmerInnen, keine Baufachleute sondern engagierte Laien; gute Arbeitsanleitung nötig formlos und unbürokratisch vergebene Mikro-Förderungen bis zu € 500,- Stiftungsgemeinschaft - fördert, vernetzt und berät interkulturelle Gärten sowie Projekte des Urban Gardening und Offene Werkstätten anstiftung & etormis - Sie fördert insbesondere nachbarschaftliche, lokale und regionale Beziehungsnetze, die Partizipation ethnischer und anderer Minderheiten, (auch: Stiftung Interkultur/ Futur Zwei/ soziale, kulturelle und handwerkliche Eigenarbeit, Wege, die helfen, den Ressourcenverbrauch zu verringern und eine ökologische und sozial Stiftung verträgliche Ökonomie voranbringen Zukunftsfähigkeit) - fördert Partizipation über produktives Tätigsein - Grundvoraussetzung: dass die GärtnerInnen möglichst von Anfang an an der Projektplanung beteiligt werden - innovative Aktivitäten der Zivilgesellschaft in Stadt und Region Seite 4 von 7 - Antragsfristen für 2015: 18.05., 24.08., 02.11.2015 - Nachricht über die Bewilligung binnen 4 Wochen - Beantragung möglich für Sachmittel / Ausstattungsgegenstände, Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit, Mittel für die Dokumentationen der Aktion, Kosten für erste Gründungsschritte - Nicht förderfähig sind Einzelpersonen, Personalkosten, Honorare, Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Mietkosten, Tagungen, Ferienfreizeiten, Reisen, Verpflegungskosten, laufende bzw. bereits beendete Projekte / »etablierte« Initiativen, Projekte mit großem Fördervolumen, Vorhaben mit abgeschlossenem Nutzerkreis, Kindergarten-, Schul- Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien - Förderantrag schriftlich per Post Stiftung Mitarbeit Ellerstraße 67 D-53119 Bonn Tel.: 0228-60424-0 Fax: 0228-60424-22 E-Mail: [email protected] - Als Projektpartner des Bauordens kümmern Sie sich um: eine (einfache) Unterkunft für die Freiwilligen, eine qualifizierte Arbeitsanleitung sowie Verpflegung (Bauorden zahlt einen Zuschuss) - Beitrag von 380 € kann auch reduziert oder ganz erlassen werden - formloser "Antrag" zur Kooperation mit kurzer Projektvorstellung per E-Mail, oder telefonisch (später Fragebogen) http://www.bauorden.de/1-0-Start.html - Förderanträge werden formlos entgegengenommen und müssen mindestens Angaben des Projektträgers über Inhalt, Maßnahmen, Kosten- und Zeitplanung enthalten - eigentliche Projektbeschreibung sollte drei DIN A4-Seiten nicht überschreiten - förderfähige Sachkosten: Gartengeräte sowie Pflanzen, Samen und Erde, Material für handwerkliche Aktivitäten (Gegenstände sind zu inventarisieren), Geräte und Maschinen, Werkzeuge und vergleichbare Anschaffungen, Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen - nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken, extern vergebene Bauvorhaben und Personalkosten - Mittelverwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes erfolgen http://anstiftung.de/ Internationaler Bauorden Schützenstr. 1 67061 Ludwigshafen Tel. 0621/6355 4946 Fax 0621/6355 4947 info@]bauorden.de Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis gemeinnützige GmbH Daiserstr. 15, Rgb. 81371 München Tel.: 089/ 74 74 60-0 Fax: 089/ 74 74 60-30 E-Mail: [email protected] "Einmischen und Anstoßen" - für soziokulturelle Projekte - Projekte aller Art, die originell und innovativ Themen der Zeit aufgreifen und zum Nachdenken und Nachmachen anregen (Theater, Erinnerungsarbeit, Performance, Film, Oper, Musical, Popkonzert, Fotoarbeiten, Lesungen, Kunstaktionen, HipHop, Musiktheater, filmische Dokumentationen; an ungewöhnlichen Orten, mit Profis und engagierten Laien) - gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden (Modellcharakter) - die Förderung ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen zwischen 3.000 € und max. 26.000 € pro Vorhaben (i.d.R. 50% der Gesamtkosten/finanzierung) - Bewerbung zweimal jährlich möglich (die Ausschreibung für das zweite Halbjahr 2015 ist an kein spezielles Thema und auch an keine Kunst- und Kultursparte gebunden) - Einsendeschluss: 02.05.2015 - Förderentscheidung: Ende Juni 2015 - Antrag online per .pdf - Achtung Doppelförderung: der Fonds Soziokultur darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), von einer vom BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz) oder von der Kulturstiftung des Bundes erhalten "Eine Chance für die Jugend"/ Junge Kulturinitiativen '- Ziel ist, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen - Begünstigte: junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben (aus dem Antrag muss dabei erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll) - unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung (z. B. Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, Hip-Hop-Event, Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes usw. ) - Beratung und kostenloses Seminar zum Erfahrungsaustausch durch den Fonds 2.000 Euro pro Vorhaben (i.d.R. 50% der Gesamtkosten/finanzierung) - Einsendeschluss ist der 02.05. und 02.11. - Förderentscheidung: Mitte Januar bzw. Anfang Juli - gesonderter "schlanker" Antragsvordruck; online per .pdf Kunststiftung Sachsen- - die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Anhalt Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte - Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden - gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts - Gewährt werden Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben, Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen, Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten), Kunstankäufe u.a. - gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind - weitere Sonderförderprogramme wie: "wage-mutig – die Filmförderung", "Art Affairs – das Messeprogramm", "frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung" Teilfinanzierung des Projekts (bis zu 50 % der Gesamtkosten) - kleinere Projekte (Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro) können zu 100 % gefördert werden - Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten als Empfehlung für weitere Akquisen möglich - Zeitraum der Förderung frei wählbar Bewerbungen bis 10.06.2015; jährlich wieder - Antragsformular online per .pdf Fonds Soziokultur http://www.fondssoziokultur.de/html/sozioset.html Fonds Soziokultur Haus der Kultur Weberstraße 59a 53113 Bonn Tel.: 02 28 / 97 14 47 90 Fax: 02 28 / 97 14 47 99 E-Mail: [email protected] http://www.kunststiftung-sachsenanhalt.de/web/foerdermoeglichkeiten/in dex.html Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt Neuwerk 11 06108 Halle (Saale) Tel.: 0345 29 89 72 94 Fax: 0345 29 89 72 95 E-Mail: [email protected] Seite 5 von 7 Stiftung Umwelt, Natur- - fördert die Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben, Pflanzung je max. 10.000 € von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen und Klimaschutz des Landes Sachsen- Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen, Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Anhalt Pflanzung Baum des Jahres, Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen, Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung, Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen, Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a., Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes, Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse, die von allgemeinem Interesse sind, Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum Weltumwelttag - insbesondere: ökologische und vielfältige Gestaltung des Umfeldes von Kindereinrichtungen, z. B. Errichtung von Ökogärten - fördert soziale, kulturelle und sportliche Projekte, den Umweltschutz sowie die Denkmalpflege von Kirchen und anderen kulturhistorisch wertvollen Bauten Sportpatenschaften - richten sich an alle gemeinnützigen Sportvereine und Landesfachverbände des Sports in Sachsen-Anhalt - die Lotto-Patenschaften dienen im weitesten Sinne der Ausübung des Sports http://www.sunk-lsa.de Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt Steubenallee 2 39104 Magdeburg Tel.: 0391-541 50 55 Fax: 0391-5 41 50 57 E-Mail: [email protected] - Eigenmittel in Höhe von 10 der Gesamtausgaben nötig - gefördert werden i.d.R. die Sach- bzw. Materialkosten, ggf. zeitlich begrenzt, die fachliche Anleitung und/oder die Betreuung des Vorhabens - die Umsetzung des Projektes muss mit Unterstützung (Eigenleistung) durch Eltern, Kinder, Angestellte der Einrichtung und Interessierte realisiert werden - der Einbau von energiesparender Technik in Vereinen kann mit bis zu 20% der Kosten bzw. mit max. 3.000,00 € gefördert werden - insbesondere: Einbau von energiesparender Technik in Sportvereinen LOTTO SachsenAnhalt - Förderantrag jeweils online und zum Herunterladen - Entscheidung durch den Vorstand im Rahmen seiner turnusgemäß stattfindenden Sitzungen - Abrechnung soll innerhalb drei Monate nach Projektabschluss erfolgen - Eigenanteil von mind. 10. % (auch durch ehrenamtliche EIgenarbeitsleistungen möglich) - gefördert werden Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, und, wenn unabdingbar, Personalausgaben, sowie Ausgaben für Dienstleistungen Dritter, für die Beschaffung von Informationsmaterial und für die Organisation von Veranstaltungen und deren Dokumentation ab 2.500 € bis zu 75.000 € - Antragsformular online zum Herunterladen (50 % der Gesamtkosten) - Antrag zw. 2.500 und 15.000 € muss spätestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden (zw. 2 und 4 Monaten bedarf einer detaillierten gesonderten Begründung) - Antragssumme über 15.000 € > spät. 6 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn - der Eigenmittelanteil soll i.d.R. mind. 15 % der Gesamtkosten betragen - Mittel können abgefordert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist (Mittel weiterer Stellen sind als Bewilligungsbescheide in Kopie nachzuweisen) - Verwendungsnachweis binnen 3 Monate bis zu 15.000 € - Anmeldestichtage sind der 31. März (für Sportpatenschaften zum Sportjahr) und der 30. September (für Sportpatenschaften zum Kalenderjahr) - Vergabe zweimal jährlich: zum 1. Juli für das Sportjahr/Sportsaison und zum 1. Januar für das Kalenderjahr - die Vereine brauchen – anders als bei der klassischen Projektförderung durch LOTTO – bei den Sport-Patenschaften keinen finanziellen Eigenanteil zu erbringen Seite 6 von 7 www.lottosachsenanhalt.de > "LOTTO fördert" Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt - Abteilung Recht/Projektförderung Stresemannstraße 18 39104 Magdeburg Tel.: 0391/5963-165 Fax: 0391/5963-191 E-Mail: [email protected] Ostdeutsche Sparkassenstiftung - Antragsfristen: je 10.01. und 10.07. des laufenden Jahres (Einreichung mind. 12 bis 18 Monate vor Beginn des zur Förderung beantragten Projektes) - Vorhaben darf frühestens vier Wochen nach der Frühjahrs- bzw. Herbstsitzung des zuständigen Landeskuratoriums realisiert werden - antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und SachsenAnhalt - Erbringung von Eigenmitteln ist nachzuweisen; zusätzlich sollten weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. öffentliche Zuwendungen, ausgeschöpft werden - für geförderte Leistungen, die der Projektträger bei Dritten in Auftrag geben möchte (z. B. Publikationen, Restaurierungen, Ausstellungsgestaltungen von Museen) wird die Vorlage von drei Vergleichsangeboten erwartet - Förderanträge sind über diejenige Sparkasse einzureichen, in deren Geschäftsgebiet das Vorhaben des Antragstellers vorrangig stattfindet (Adresse der zuständigen Sparkasse ist unter www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de hinterlegt > Stellungnahme) - Auszahlung: 80 % des bewilligten Gesamtbudgets in Teilbeträgen, wenn Zahlungen im Rahmen des Projektes fällig werden - Verwendungsnachweis: bis spät. 31.10. des auf das Datum der schriftlichen Förderzusage folgenden Kalenderjahres - eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen - gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst im ländlichen sowie städtischen Raum Seite 7 von 7 http://www.ostdeutschesparkassenstiftung.de/foerderung.html Ostdeutsche Sparkassenstiftung Leipziger Straße 51 10117 Berlin Tel.: 030 2069-1855 Fax: 030 2069-2857 E-Mail: [email protected] Antragstellung bei: Harzsparkasse PF 10 11 28 38841 Wernigerode (Sitz: Gustav-Petri-Straße 8, 38855 Wernigerode) Tel.: 03943 658-0 Fax: 03943 658-100099