Rad-Gutachten

Transcrição

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TREH2__35
47670
NG8 10/2012
RE
RE dark
5½J x 14H2 LK 4x100 ET 35
TREH2SA35
TREH2KA35
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
47670*07
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ:
TREH
Inhaber der ABE
und Hersteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47670*07
Die ABE-Nr. 47670 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ TREH, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0169-09-WIRD/N8 vom 04.10.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 52 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 15.11.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0169-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.10.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47670*07
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1446
Seite: 1 von 12
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 670
366-0169-09-WIRD/N8
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Typ:
TREH
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
TREH1SA32W581
I.
TREH2SA35W581
TREH2SA35W571
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH1SA32D581
TREH1SA32O581
TREH1SA32W581
TREH1SA32581
TREH1SA32581
TREH1SA32581
TREH2KA35D581
TREH2KA35O581
TREH2KA35W581
TREH2KA35581
TREH2SA35D581
TREH2SA35O581
TREH2SA35W581
TREH2SA35581
PCZTREH2SA40
D541
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
Lochkreis
(mm) /
-zahl
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
zul.
Radlast
(kg)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD98 ET32
PCD98 ET32
PCD98 ET32
PCD98 ET32
PCD98 ET32
PCD98 ET32
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET40
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
ohne
98/4
98/4
98/4
98/4
98/4
98/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
32
32
32
32
32
32
35
35
35
35
35
35
35
35
40
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
460
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1861
10/09
01/12
03/09
05/09
05/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
05/10
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
35
35
35
35
35
560
560
560
560
560
1890
1890
1890
1890
1890
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 12
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
TREH2KA35D566
TREH2KA35O566
TREH2KA35W566
TREH2KA35566
TREH2SA35D566
TREH2SA35O566
TREH2SA35W566
TREH2SA35566
TREH2KA35D571
TREH2KA35O571
TREH2KA35W571
TREH2KA35571
TREH2SA35D571
TREH2SA35O571
TREH2SA35W571
TREH2SA35571
TREH2KA35D591
TREH2KA35O591
TREH2KA35W591
TREH2KA35591
TREH2SA35D591
TREH2SA35O591
TREH2SA35W591
TREH2SA35591
TREH2KA35D601
TREH2KA35O601
TREH2KA35W601
TREH2KA35601
TREH2KA35601
TREH2KA35601
TREH2SA35D601
TREH2SA35O601
TREH2SA35W601
TREH2SA35601
TREH3SA38D634
TREH3SA38O634
TREH3KA16O651
TREH3SA16D651
TREH3SA16O651
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD108 ET38
PCD108 ET38
PCD108 ET16
PCD108 ET16
PCD108 ET16
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
ohne
ohne
ohne
100/4
100/4
100/4
100/4
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100/4
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100/4
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100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
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16
16
16
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560
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
1890
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1890
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1890
01/12
03/09
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01/12
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10/09
01/12
03/09
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05/09
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10/09
01/12
03/09
05/09
05/12
05/12
01/12
10/09
01/12
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
TREH3SA16W651
TREH3SA16651
TREH6KA32D541
TREH6KA32O541
TREH6KA32W541
TREH6KA32541
TREH6SA32D541
TREH6SA32O541
TREH6SA32W541
TREH6SA32541
TREH6KA32D571
TREH6KA32O571
TREH6KA32W571
TREH6KA32571
TREH6SA32D571
TREH6SA32O571
TREH6SA32W571
TREH6SA32571
I.1.
PCD108 ET16
PCD108 ET16
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
ohne
ohne
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
108/4
108/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
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100/5
100/5
65,1
65,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
16
16
32
32
32
32
32
32
32
32
32
32
32
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32
32
32
560
560
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
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1890
1890
1861
1861
1861
1861
1861
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1861
1861
1861
1861
1861
1861
1861
1861
1861
1861
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke
: Dezent RE
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 6,9 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREH2KA35D601:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TREH
Radausführung
: --
: PCD100 ET35
Radgröße
: --
: 5 1/2 J X 14 H2
Typzeichen
: KBA 47670
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 10.09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 4 von 12
Herkunftsmerkmal
: --
: m.i.Germany/ MIC/MII
Gießereikennzeichnung
: --
: ZCW ww. MS ww. HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-003853-A0-144 vom 08.04.2009 und mit Nr.
RP-003860-A0-144 vom 13.05.2009 und mit Nr. RP-003947-C0-144 vom 29.06.2012 und mit Nr.
RP-004343-B0-144 vom 29.06.2012 liegt vor.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
2 CITROEN
7 CITROEN
1 FIAT
8 FIAT
4 FORD
Ausführung
ET
erstellt am
TREH1SA32D581;
TREH1SA32O581;
TREH1SA32W581;
TREH1SA32581
TREH2KA35D581;
TREH2KA35O581;
TREH2KA35W581;
TREH2KA35581;
TREH2SA35D581;
TREH2SA35O581;
TREH2SA35W581;
TREH2SA35581
TREH1SA32D581;
TREH1SA32O581;
TREH1SA32W581;
TREH1SA32581
TREH2KA35D581;
TREH2KA35O581;
TREH2KA35W581;
TREH2KA35581;
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TREH2SA35O581;
TREH2SA35W581;
TREH2SA35581
TREH1SA32D581;
TREH1SA32O581;
TREH1SA32W581;
TREH1SA32581
32
04.10.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
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liegt bei
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liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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5 FORD
3 PEUGEOT
6 PEUGEOT
19 CITROEN
27 DAIHATSU
25 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
22 KIA
26 MAZDA
24 NISSAN
21 OPEL / VAUXHALL
20 PEUGEOT
28 MARUTI, SUZUKI
23 TOYOTA
18 CITROEN
14 DAIHATSU
TREH2KA35D581;
TREH2KA35O581;
TREH2KA35W581;
TREH2KA35581;
TREH2SA35D581;
TREH2SA35O581;
TREH2SA35W581;
TREH2SA35581
TREH1SA32D581;
TREH1SA32O581;
TREH1SA32W581;
TREH1SA32581
TREH2KA35D581;
TREH2KA35O581;
TREH2KA35W581;
TREH2KA35581;
TREH2SA35D581;
TREH2SA35O581;
TREH2SA35W581;
TREH2SA35581
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
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liegt bei
32
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40
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liegt bei
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
PCZTREH2SA40D541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
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TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
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40
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04.10.2012
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liegt bei
liegt bei
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liegt bei
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
16 KIA
15 MAZDA
10 NISSAN
17 OPEL / VAUXHALL
12 PEUGEOT
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
35
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liegt bei
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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13 MARUTI, SUZUKI
9 TOYOTA
33 DAIHATSU
31 HONDA
29 KIA
30 MITSUBISHI
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D541;
TREH2KA35O541;
TREH2KA35W541;
TREH2KA35541;
TREH2SA35D541;
TREH2SA35O541;
TREH2SA35W541;
TREH2SA35541
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 9 von 12
32 PROTON PERSONA
34 ROVER
35 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
36 OPEL, OPEL / VAUXHALL
39 SEAT
37 SKODA
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
TREH2KA35D561;
TREH2KA35O561;
TREH2KA35W561;
TREH2KA35561;
TREH2SA35D561;
TREH2SA35O561;
TREH2SA35W561;
TREH2SA35561
TREH2KA35D566;
TREH2KA35O566;
TREH2KA35W566;
TREH2KA35566;
TREH2SA35D566;
TREH2SA35O566;
TREH2SA35W566;
TREH2SA35566
TREH2KA35D566;
TREH2KA35O566;
TREH2KA35W566;
TREH2KA35566;
TREH2SA35D566;
TREH2SA35O566;
TREH2SA35W566;
TREH2SA35566
TREH2KA35D571;
TREH2KA35O571;
TREH2KA35W571;
TREH2KA35571;
TREH2SA35D571;
TREH2SA35O571;
TREH2SA35W571;
TREH2SA35571
TREH2KA35D571;
TREH2KA35O571;
TREH2KA35W571;
TREH2KA35571;
TREH2SA35D571;
TREH2SA35O571;
TREH2SA35W571;
TREH2SA35571
35
04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
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liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 10 von 12
38 VOLKSWAGEN
40 NISSAN
43 AUTOMOBILES DACIA S.A.
41 NISSAN
42 RENAULT
44 FORD
45 MAZDA
47 CITROEN
TREH2KA35D571;
TREH2KA35O571;
TREH2KA35W571;
TREH2KA35571;
TREH2SA35D571;
TREH2SA35O571;
TREH2SA35W571;
TREH2SA35571
TREH2KA35D591;
TREH2KA35O591;
TREH2KA35W591;
TREH2KA35591;
TREH2SA35D591;
TREH2SA35O591;
TREH2SA35W591;
TREH2SA35591
TREH2KA35D601;
TREH2KA35O601;
TREH2KA35W601;
TREH2KA35601;
TREH2SA35D601;
TREH2SA35O601;
TREH2SA35W601;
TREH2SA35601
TREH2KA35D601;
TREH2KA35O601;
TREH2KA35W601;
TREH2KA35601;
TREH2SA35D601;
TREH2SA35O601;
TREH2SA35W601;
TREH2SA35601
TREH2KA35D601;
TREH2KA35O601;
TREH2KA35W601;
TREH2KA35601;
TREH2SA35D601;
TREH2SA35O601;
TREH2SA35W601;
TREH2SA35601
TREH3SA38D634;
TREH3SA38O634
TREH3SA38D634;
TREH3SA38O634
TREH3KA16O651;
TREH3SA16D651;
TREH3SA16O651;
TREH3SA16W651;
TREH3SA16651
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
16
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 12
46 PEUGEOT
48 TOYOTA
52 CHRYSLER (USA)
49 SEAT
51 SKODA
50 VOLKSWAGEN
TREH3KA16O651;
TREH3SA16D651;
TREH3SA16O651;
TREH3SA16W651;
TREH3SA16651
TREH6KA32D541;
TREH6KA32O541;
TREH6KA32W541;
TREH6KA32541;
TREH6SA32D541;
TREH6SA32O541;
TREH6SA32W541;
TREH6SA32541
TREH6KA32D571;
TREH6KA32O571;
TREH6KA32W571;
TREH6KA32571;
TREH6SA32D571;
TREH6SA32O571;
TREH6SA32W571;
TREH6SA32571
TREH6KA32D571;
TREH6KA32O571;
TREH6KA32W571;
TREH6KA32571;
TREH6SA32D571;
TREH6SA32O571;
TREH6SA32W571;
TREH6SA32571
TREH6KA32D571;
TREH6KA32O571;
TREH6KA32W571;
TREH6KA32571;
TREH6SA32D571;
TREH6SA32O571;
TREH6SA32W571;
TREH6SA32571
TREH6KA32D571;
TREH6KA32O571;
TREH6KA32W571;
TREH6KA32571;
TREH6SA32D571;
TREH6SA32O571;
TREH6SA32W571;
TREH6SA32571
16
04.10.2012
liegt bei
32
04.10.2012
liegt bei
32
04.10.2012
liegt bei
32
04.10.2012
liegt bei
32
04.10.2012
liegt bei
32
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 12 von 12
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radzeichnung AEZP Bl.1-3
Radzeichnung CO Bl.1-3
Radzeichnung Meshindo
Radzeichnung Wanfeng
Tabele Zentrierringe
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zentrierringe
Unterlagen
AEZ S01-01
AEZ M01
ZT 2000
9.Ausfertigung
Dezent RE
TREH
W-375455-8328-00
56111455
-RP-003860-A0-144
RP-003853-A0-144
RP-004343-B0-144
RP-003947-C0-144
Ringe 60
Datum / Änderung / Datum
31.10.1999 1/01.09.2002
22.11.1994 2/12.04.2002
15.08.2000
18.05.2012
25.09.2009 16.05.2012
05.12.2011 16.05.2012
09.02.2009
20.02.2009
28.08.2006
13.05.2009
08.04.2009
29.06.2012
29.06.2012
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TREH
des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG
04.10.2012
58809 Neuenrade-Küntrop
Datum:
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREH
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:04.10.2012
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Seite: 1 von 2
Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26J:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREH
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 5 FORD
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D581
TREH2KA35O581
TREH2KA35W581
TREH2KA35581
TREH2SA35D581
TREH2SA35O581
TREH2SA35W581
TREH2SA35581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFF
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
KA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e3*2001/116*0280*..
RU8
kW
51 - 55
Reifen
165/65R14
175/65R14
185/55R14 80
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12T; 51G
12A
12A
11A; 12A; 24M
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 5 FORD
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 5 FORD
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 3 von 3
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 6 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D581
TREH2KA35O581
TREH2KA35W581
TREH2KA35581
TREH2SA35D581
TREH2SA35O581
TREH2SA35W581
TREH2SA35581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm
PEUGEOT BIPPER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2007/46*0012*..
A
50 - 55 175/65R14 82
N127
225L
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/60R14 86
195/65R14 89
Auflagen zu Reifen
5DK
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 6 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 6 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 7 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D581
TREH2KA35O581
TREH2KA35W581
TREH2KA35581
TREH2SA35D581
TREH2SA35O581
TREH2SA35W581
TREH2SA35581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm
CITROEN NEMO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2007/46*0013*..
A
50 - 55 175/65R14 82
N130
225L
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/60R14 86
195/65R14 89
Auflagen zu Reifen
5DK
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 7 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 7 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D581
TREH2KA35O581
TREH2KA35W581
TREH2KA35581
TREH2SA35D581
TREH2SA35O581
TREH2SA35W581
TREH2SA35581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm,
für Typ : 312
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFF
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm,
für Typ : 182; 188; 223; 840; 159; 225L; 185; LANCIA 835; 843; 176;
LANCIA 840; 176 C; 178; 169
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFXN
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, für Typ :
LANCIA 836; ALFA ROMEO 930; 930; 187
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFZN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 835; LANCIA 836;
LANCIA 840; 159; 176; 176 C; 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L;
840; 843; 930
100 Nm für Typ : 169; 312
ALFA ROMEO 145/146
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G731
ALFA
66 - 95 175/65R14
ROMEO
185/60R14
930
195/55R14-82
e3*96/27*0029*..
930
205/55R14-85
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 22B; 24D; 51G
11A; 22B; 24D; 24J
11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
3-türig; 5-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; FF0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
FIAT BRAVA, BRAVO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0019*..,
182
55 - 76 165/65R14
G983
55 - 83 175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
FIAT DOBLO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*98/14*0071*..
223
46 - 77
Reifen
175/70R14
175/70R14C
175/75R14C
FIAT FIORINO, QUBO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
N157
225L
54 - 55 175/65R14 82
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/60R14 86
195/65R14 89
FIAT MAREA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*93/81*0003*..,
185
55 - 77
e3*95/54*0003*..
55 - 83
Reifen
175/70R14
185/65R14-86
195/60R14-85
FIAT PALIO WEEKEND
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0033*..
178
51 - 74 175/65R14
185/60R14-82
FIAT PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*2001/116*0151*.. 38 - 44
169
40 - 55
Reifen
165/70R14
175/65R14 82
165/65R14
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12A; 51G
12A; 51G
11A; 12A; 21B; 21L; 22B;
22G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 75I; 76J
Auflagen zu Reifen
5DK
Auflagen
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76J
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 22F; 24J
Auflagen
nur bis
e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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FIAT PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*2001/116*0151*.. 51 - 55
169
169
e3*2001/116*0151*..
44 - 55
FIAT PUNTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*96/27*0022*..,
176
40 - 44
176 C
G488
G775
40 - 65
46 - 65
Reifen
185/65R14
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
165/70R14
185/65R14
51G
51G
Reifen
165/60R14-75
165/65R14-78
185/50R14 77
185/60R14-82
195/55R14-82
165/65R14
175/60R14-78
185/55R14-79
165/65R14-78
185/60R14-82
195/55R14-82
185/50R14 77
Auflagen zu Reifen
5BV
11A; 54A
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22D; 367; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 22B; 22D; 367; 54A 721; 725; 73C; 74A;
51G
74H; 74P
176
e3*96/27*0022*..,
G488
96 - 98
165/65R14
185/55R14
185/60R14-82
195/55R14-82
11A; 22B; 22D; 367
11A; 22B; 22D; 367
nicht Dieselmotor; 11A;
5CV; 54A
51G; 52J
51G
11A; 21B; 22B; 22D; 367
11A; 21B; 22B; 22D; 367
188
e3*98/14*0048*..
44 - 70
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14
12T; 51G
12K; 51J
12K; 51G
54 - 65
FIAT SEICENTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/79*0036*..
187
29 - 40 175/50R14
Auflagen
Nur FIAT Panda 4x4
Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
Nicht FIAT Panda
4x4 Cross;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76J; FES
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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FIAT TEMPRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F449
159
55 - 83
159
F449/1
51 - 55
51 - 83
Reifen
165/65R14
175/65R14
185/60R14
185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
165/65R14
175/65R14
185/60R14
185/60R14-82
51G
51G
51G
FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2007/46*0064*..
312
48 - 63 185/55R14 80 12A
185/60R14 82 12A
185/65R14 86 12A
51 - 55 165/65R14
12T; 51G
165/70R14
12T; 51G
51 - 63 175/60R14 79 12R
175/65R14
12T; 51G
e3*2007/46*0064*..
312
51
165/65R14
51G
51 - 74 175/60R14 79
175/65R14
51G
185/55R14 80
185/60R14 82
195/60R14 86
FIAT 500 / 500 ABARTH
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0261*.. 51
312
165/65R14
51 - 74 175/60R14 79
175/65R14
185/55R14 80
185/60R14 82
195/60R14 86
LANCIA DEDRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F303/1
LANCIA
57 - 83 175/65R14
835
185/60R14
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
Auflagen
Nur Fiat Panda
(Kombi);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
Nur Fiat 500; Fiat
500 C (Cabrio);
Nicht LANCIA
Ypsilon; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; 916;
FE0
Auflagen
Nur Fiat 500; Fiat
500 C (Cabrio);
Nicht LANCIA
Ypsilon; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; 916;
FE0
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; FES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 5 von 8
LANCIA DEDRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F303/2
LANCIA
55 - 83 175/65R14
835
185/60R14
LANCIA DELTA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*96/27*0021*..,
LANCIA
51
G489
836
51 - 66
66
LANCIA
836
e3*96/27*0021*..,
G489
51
51 - 83
66
LANCIA Y
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
H262
LANCIA
40 - 63
840
e3*95/54*0004*..
840
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
185/65R14
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
185/65R14
Reifen
165/65R14
175/65R14-82
185/60R14
195/55R14-82
LANCIA YPSILON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0149*.. 44 - 70
843
185/65R14
195/60R14 86
195/65R14 89
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
Pkw geschlossen;
Frontantrieb; bis
Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; FES
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
nur Ausf. mit FzBreite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
51G
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
11A; 22B; 51G
nur Ausf. mit Fz11A; 22B; 51G
Breite 1703mm;
11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 51G
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 21B; 22B
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; 76T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 8 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : E11; E12T; XP9F(a); E12J; L5; P9; E12U; P1F; P2;
XP13M(a); E11U; P1; XP9(a); E10
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : AB1
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U;
XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9
TOYOTA AYGO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0236*.., 40 - 50
AB1
155/65R14 75
Auflagen zu Reifen
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
2-türig; 4-türig;
e11*2007/46*0055*..
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 79
TOYOTA COROLLA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G072
E10
53 - 65 165/70R14
185/65R14-82
53 - 84 175/65R14
185/60R14
185/60R14-82
195/60R14-85
84
185/65R14
11A; 21Q; 22I
11A; 22I
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22B
51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Radtyp: TREH
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TOYOTA COROLLA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0043*..
E11
51 - 63 165/70R14
e11*98/14*0102*..
E11U
51 - 81 175/65R14
185/60R14-82
185/65R14
195/60R14-86
e11*2001/116*0180*.., 71
E12J
175/70R14
E12T
E12U
e11*98/14*0180*..
e11*2001/116*0181*..,
e11*98/14*0181*..
e11*2001/116*0179*..,
e11*98/14*0179*..
Schrägheck;
195/60R14 86
10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
TOYOTA STARLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0020*..
P9
55
165/60R14-75
165/65R14-79
175/60R14-79
185/55R14-79
185/60R14-82
TOYOTA YARIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0064*.., 48 - 63
P1
175/65R14-82
e6*98/14*0064*..
e2*2001/116*0248*..,
e2*98/14*0248*..
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Kombi; Stufenheck;
185/65R14 86
TOYOTA PASEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0019*..
L5
66
185/60R14
195/55R14-82
P1F
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 22B
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24J
51G
185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22B; 367
11A; 22B; 367; 54A
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B
Auflagen
3-türig; 5-türig;
11A; 21B; 22B
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*2001/116*0248*.. 51
XP9(a)
165/70R14 81
e11*2001/116*0249*..
XP9F(a)
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86 11A; 24M
Auflagen
Toyota Yaris;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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TOYOTA YARIS VERSO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0066*.., 55 - 78
P2
175/65R14-82
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24M
11A; 22B; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
e6*98/14*0066*..
185/60R14-82
195/60R14-86
TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0152*.. 51
XP13M(a)
175/65R14 82
51 - 73 175/70R14 84
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
205/60R14 88
11A; 26P
11A; 26P
11A; 26P; 27I
11A; 26P; 27I
11A; 24J; 26P; 27I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 6 von 6
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
TOYOTA
XP13M(a)
e11*2007/46*0152*..
TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27B
27I
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 335
x = 250
y = 285
x = 320
y = 325
x = 270
y = 275
Achse
HA
HA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27H
27F
26N
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 335
x = 300
y = 335
x = 320
y = 325
x = 320
y = 325
Aufweiten
um [mm]
8
19
8
25
Achse
HA
HA
VA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 10 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 85 Nm
PIXO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e6*2001/116*0124*..
HF
kW
50
Reifen
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 80
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248
11A; 22I; 24J; 248
11A; 22I; 241; 244; 246;
247
11A; 22B; 241; 244; 246;
247
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 10 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 10 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 11 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : PA; PAG
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
ACCENT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0103*.. 71 - 83
MC
e4*2001/116*0110*..
MCT
Reifen
175/70R14
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*96/79*0092*..
MX
40 - 44 165/60R14 75 11A; 21L; 22B; 24C; 51J
185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 24M
185/55R14-78 11A; 21B; 21L; 22B; 24C;
24M; 54A
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e4*98/14*0037*..
LC
55 - 78 185/60R14-82 11A; 21B; 21L; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 11 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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HYUNDAI ATOS-PRIME
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0220*. 43 - 46
MXI
165/60R14 75
175/50R14 74
185/50R14 77
HYUNDAI GETZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0066*..
TB
46 - 72 165/65R14 79
46 - 81 175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
e4*2001/116*0123*.. 48 - 72
TBI
165/65R14 79
48 - 78 175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
HYUNDAI I10
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0131*.. 49 - 63
PA
e11*2001/116*0357*..
PAG
HYUNDAI i20
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0333*.. 55 - 94
PB
e11*2007/46*0129*..
PBT
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 51J
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 21P; 22I; 24C; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen zu Reifen
5CW; 51J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
5CW; 51J
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Reifen
165/60R14
175/60R14 79
185/55R14 80
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Reifen
175/70R14 84
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
205/60R14 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 248
11A; 24J; 244
11A; 24C; 244
11A; 24C; 244
11A; 22H; 24C; 244
Auflagen
2-türig; 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J; 4BO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 11 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 11 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 11 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 12 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
PEUGEOT 107
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0237*.. 40 - 50
P
e11*2007/46*0057*..
PG
P
PG
e11*2001/116*0237*.. 40 - 50
e11*2007/46*0057*..
Reifen
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 79
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 79
Auflagen zu Reifen
11A; 21Q; 22I
11A; 22I
11A; 21Q; 22I; 24M
11A; 22I; 24M
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 12 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 12 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MARUTI, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : ER; EG; GF; FF; FH; EZ
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : MM
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : H00; EX; MZ;
MM; MH; NH
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 80 Nm für Typ : FH
85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
100 Nm für Typ : MM
110 Nm für Typ : H00; MM
ALTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e6*2001/116*0123*..
GF
kW
50
Reifen
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 80
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248
11A; 22I; 24J; 248
11A; 22I; 241; 244; 246;
247
11A; 22B; 241; 244; 246;
247
Auflagen
4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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IGNIS, SWIFT NEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0047*..
FH
61 - 80 165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
SPLASH
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0130*.. 48 - 69
EX
Reifen
165/70R14 81
175/65R14 82
175/70R14 84
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
SUBARU JUSTY G3X
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0071*.. 51 - 73
NH
165/70R14
175/65R14 82
175/70R14 84
185/60R14 82
195/60R14 86
SUZUKI ALTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*98/14*0086*..
FF
46
Reifen
165/60R14 75
SUZUKI BALENO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0024*..,
EG
52 - 73 175/60R14-79
e6*95/54*0024*..,
52 - 89 165/65R14 M+S
e6*98/14*0024*..,
185/60R14-82
H032
195/60R14-85
SUZUKI IGNIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0070*.. 51 - 73
MH
Reifen
165/70R14
175/65R14 82
175/70R14 84
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
11A; 22B; 54A
Auflagen zu Reifen
51G
24K
24K
24K
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
SUZUKI LIANA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*98/14*0054*..
ER
66 - 78
Reifen
185/65R14
195/60R14 86
SUZUKI SWIFT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0102*.. 68
EZ
165/70R14 81
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
EZ
e4*2001/116*0102*..
67 - 75
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
195/65R14 89
EZ
e4*2001/116*0102*..
68
165/70R14 81
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22L
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen zu Reifen
Auflagen
ab
e4*2001/116*0102*02;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
ab
e4*2001/116*0102*02;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
nur bis
e4*2001/116*0102*01;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
nur bis
e4*2001/116*0102*01;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
ab
e4*2001/116*0090*04;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
nur bis
e4*2001/116*0090*03;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
11A; 24M
11A; 24M
51G
11A; 24M
11A; 24M
EZ
e4*2001/116*0102*..
67 - 75
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
195/65R14 89
51G
MZ
e4*2001/116*0090*..
51 - 75
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
195/65R14 89
51G
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
195/65R14 89
51G
MZ
e4*2001/116*0090*..
51 - 75
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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SUZUKI WAGON R
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0311*.. 39
H00
155/65R14
e4*2001/116*0042*.. 39 - 69
MM
165/60R14 75
165/60R14 79
175/60R14 79
185/50R14 77
185/55R14 80
MM
e4*98/14*0042*..
39 - 56
155/65R14
165/60R14 75
175/60R14 79
185/50R14 77
185/55R14 80
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 21B; 24M; 5BV
11A; 21B; 24M; 5CW
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
51G
11A; 21B; 24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
Auflagen
ab
e4*2001/116*0042*07;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Radschrauben;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nur bis
e4*98/14*0042*06;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Radmuttern;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 14 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIHATSU
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
DAIHATSU CUORE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0072*.. 43
L2
175/50R14 74
L27
e6*2001/116*0110*..
51
155/65R14 75
165/60R14 75
165/65R14 79
175/60R14 79
L7
e6*93/81*0057*..
40 - 41
185/50R14 77
DAIHATSU MOVE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0058*..
L9
40 - 41 175/50R14-74
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 24J; 24M
Frontantrieb;
11A; 22I; 24C; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22I; 24C; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 22I; 24C; 24D
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
367
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 14 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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DAIHATSU SIRION
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0054*..
M1
40 - 75 165/65R14
175/60R14-79
DAIHATSU YRV
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*98/14*0077*..
M2
64
165/65R14
175/60R14 79
185/55R14 80
185/60R14 82
M2
e6*98/14*0077*..
43 - 64
43 - 95
MATERIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0198*.. 67 - 76
M4
SIRION
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0147*.., 64 - 67
M3
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 21B
11A; 21B
165/65R14
175/60R14 79
51G
Reifen
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Reifen
175/65R14 82
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Allradantrieb;
185/60R14 82
195/60R14 86
11A; 24J
11A; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
M3
e13*2001/116*0147*.., 51 - 76
e13*2003/97*0147*..
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
SIRION, JUSTY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0147*.., 64 - 67
M3
175/65R14 82
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Allradantrieb;
11A; 24J
11A; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82
195/60R14 86
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 14 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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SIRION, JUSTY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0147*.., 51 - 76
M3
175/65R14 82
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82
195/60R14 86
TREVIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0174*.. 43
L65
Reifen
155/65R14 75
165/60R14 75
165/65R14 79
175/60R14 79
185/55R14 80
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24M
11A; 22B; 24C; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 916
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 14 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 14 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
MAZDA DEMIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0093*..,
DW
46 - 55 165/65R14-79
e1*98/14*0093*..
175/60R14
185/55R14-80
MAZDA MX-3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*96/79*0027*..
EC
65 - 79
95 - 98
MAZDA MX-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*93/81*0163*..
NA
66 - 96
NB
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..
Reifen
185/65R14
195/60R14-85
205/60R14-88
175/70R14
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
81 - 103 175/70R14
81 - 107 175/65R14
185/60R14
185/65R14-86
195/60R14-86
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
11A; 22B
51G; 52J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
11A; 24J; 51G
11A; 21L; 24C; 54A
11A; 24C
51G; 52J
51G; 52J
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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MAZDA 323
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*96/27*0023*..
BA
52 - 65
54 - 65
BA
e13*96/27*0023*..,
G878
52 - 84
54
54 - 65
BA
e13*96/27*0023*..,
G878
65
65 - 84
BJ
BJD
e1*97/27*0094*..,
e1*98/14*0094*..
e1*98/14*0181*..
52 - 96
53 - 65
Reifen
185/65R14-85
195/60R14-85
185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 24M
11A; 22B
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
165/70R14-79
175/65R14-82
185/60R14-82
195/55R14-82
175/65R14-82
185/60R14-82
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
185/60R14-82
185/65R14
195/60R14-86
175/65R14
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
Ottomotor
Ottomotor; 11A; 22B
Ottomotor; 11A; 22B
nicht 74kW Diesel; 5DK
51G
11A; 22B
51G
Auflagen
Mazda 323P;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Mazda 323C/S;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Mazda 323F;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 16 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : TA; DC; DE; BA
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : DC
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
JB / Rio
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0093*.. 65 - 83
DE
KIA RIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0132*..
DC
55 - 72
DC
e11*98/14*0132*..
55 - 72
Reifen
175/70R14
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
51G
Reifen
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 80L
11A; 21B; 22B; 80L
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
nur bis
e11*98/14*0132*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ab
e11*98/14*0132*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
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Picanto or Morning
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2007/46*0256*..
TA
50 - 63 155/65R14 75
165/60R14 75
175/50R14 74
185/50R14 77
185/55R14 80
PICANTO, SA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0085*.. 44 - 48
BA
44 - 55
Reifen
165/60R14 75
185/50R14 77
175/60R14 79
185/55R14 79
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 248; 26P; 27F
11A; 24J; 248; 26N; 26P;
27F
11A; 241; 244; 246; 247;
26B; 26N; 27F
11A; 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
11A; 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24D
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 916
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 16 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 16 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 16 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
KIA
TA
e4*2007/46*0256*..
Picanto or Morning
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 210
y = 250
x = 260
y = 300
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27F
27H
26J
26N
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 245
x = 400
y = 245
x = 260
y = 300
x = 260
y = 300
Aufweiten
um [mm]
34
8
20
8
Achse
HA
HA
VA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 17 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : H00
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : H00; GMIA;
H-B
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : H00
110 Nm für Typ : GMIA; H-B; H00
AGILA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e50*2001/116*0010*.. 48 - 69
GMIA
e4*2001/116*0135*..
H-B
H00
e1*98/14*0141*..
43 - 59
Reifen
165/70R14 81
175/65R14 82
175/70R14 84
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
155/65R14
165/60R14 75
165/60R14 79
175/60R14 79
185/50R14 77
185/55R14 80
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
51G
nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 24M; 5BV
11A; 21B; 24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4BH
ab e1*98/14*0141*08;
Radschrauben;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 17 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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AGILA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0141*..
H00
43 - 55
Reifen
155/65R14
165/60R14 75
175/60R14 79
185/50R14 77
185/55R14 80
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 21B; 24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24D; 24J; 367; 80G
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0141*07;
Radmuttern;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 17 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 17 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 18 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D541
TREH2KA35O541
TREH2KA35W541
TREH2KA35541
TREH2SA35D541
TREH2SA35O541
TREH2SA35W541
TREH2SA35541
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
CITROEN C1
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0238*.. 40 - 50
P
e11*2007/46*0056*..
PG
P
PG
e11*2001/116*0238*.. 40 - 50
e11*2007/46*0056*..
Reifen
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 79
155/65R14 75
165/60R14 75
175/60R14 79
185/55R14 79
Auflagen zu Reifen
11A; 21Q; 22I
11A; 22I
11A; 21Q; 22I; 24M
11A; 22I; 24M
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 18 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 18 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 29 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : FA
110 Nm für Typ : FB
KIA SEPHIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*95/54*0021*..,
FA
59 - 82
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
e4*98/14*0024*..
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Reifen
185/60R14
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Reifen
185/65R14
195/60R14-86
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 33J; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
G485
KIA SHUMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*96/27*0024*..,
FB
65 - 85
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 29 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 30 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
LANCER STATION WAGON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/79*0061*..
CAO
50 - 83 175/65R14-82
G230
CAOW
185/60R14
185/60R14-82
195/60R14-85
205/55R14-85
MITSUBISHI COLT, LANCER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G005
CAO
103
185/60R14
195/60R14
CAO
G005
50 - 83
55
175/65R14-82
185/60R14
195/60R14-85
175/60R14-82
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
51J
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 367
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 51G
11A; 22B; 22F; 24J; 24M;
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Frontantrieb;
11A; 22B; 22F; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 22B; 22F
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 30 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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MITSUBISHI COLT, LANCER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0031*..
CJO
55 - 76 175/65R14-82
66 - 76 185/60R14-82
185/65R14
Auflagen zu Reifen
Colt; 11A; 22B
Colt; 11A; 22B; 51G
Auflagen
Colt; Lancer
Stufenheck;
Schrägheck; 3-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 30 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller
: HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
MB4; MB7
HONDA CIVIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*93/81*0017*..
EG2
118
Reifen
185/65R14
195/60R14
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 51G
11A; 24D; 51G
EG2
G069
118
175/65R14
195/60R14
51G
11A; 24D; 51G
EH6
e6*93/81*0016*..
92
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24D
EH6
G070
92
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24D
EJ1
G623
92
175/65R14
185/60R14
185/60R14-82
195/55R14-82
51G
51G
HA8; 11A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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HONDA CIVIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G624
EJ2
74
Reifen
175/65R14-82
185/60R14
185/60R14-82
195/55R14-82
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
Auflagen zu Reifen
51G
HA8; 11A
51G
51G
11A; 24J
EJ6
e6*93/81*0013*..
77
EJ8
e6*93/81*0014*..
92
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24J
EJ9
e6*93/81*0006*..
55 - 66
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24J
EK1
e6*93/81*0008*..
84
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24J
EK3
e6*93/81*0007*..
84
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
51G
51G
11A; 24J
EP1
EP2
EP4
EU5
EU6
EU7
EU8
MA8
e11*98/14*0173*..
e11*98/14*0174*..
e11*98/14*0188*..
e11*98/14*0158*..
e11*98/14*0159*..
e11*98/14*0160*..
e11*98/14*0161*..
e11*93/81*0018*..
66 - 81
185/70R14 88
195/65R14 89
55 - 66
MA8
G916
66
MA9
e11*93/81*0022*..
66
MA9
G917
66
MB1
e11*93/81*0023*..
83 - 93
175/65R14
185/60R14-82
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14-82
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14-82
185/60R14-82
195/60R14-85
205/55R14-85
51G
51G
51G
51G
51G
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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HONDA CIVIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G918
MB1
83 - 93
MB2
MB3
MB4
MB7
e11*96/27*0067*..
e11*96/27*0068*..
e11*96/27*0069*..
e11*96/27*0071*..
55 - 85
63 - 77
HONDA JAZZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*98/14*0088*..
GD1
57 - 61
e6*98/14*0087*..
GD5
e6*2001/116*0101*..
GE2
e6*2001/116*0102*..
GE3
e6*2001/116*0126*.. 66 - 73
GE6
e6*2001/116*0125*..
GG1
e6*2001/116*0127*..
GG2
e6*2001/116*0128*..
GG3
HONDA LOGO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*98/14*0061*..
GA3
48
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14-82
195/60R14-85
185/65R14
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Reifen
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 24J; 24M
Reifen
175/65R14-82
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
nur
e6*2001/116*0126*00;
nur
e6*2001/116*0125*00;
nur
e6*2001/116*0127*00;
nur
e6*2001/116*0128*00;
Steilheck; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 32 PROTON
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: PROTON PERSONA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PROTON PERSONA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm
PROTON PERSONA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*92/53*0002*..,
C9,C96,47 - 99 185/60R14
e11*93/81*0002*..
L,-S,-M
e11*92/53*0003*..,
C97,-S,e11*93/81*0003*..
L,S,-M
e11*92/53*0004*..,
C98,-S,e11*93/81*0004*..
L,S,-M
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 51G
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 32 PROTON
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 33 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIHATSU
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
DAIHATSU APPLAUSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0046*..
A1
73
175/65R14-82
185/60R14
DAIHATSU CHARADE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G464
G 200
44 - 66 165/65R14-79
e6*95/54*0034*..
G2
44 - 77 175/60R14-79
185/50R14 77
185/55R14-78
185/60R14-82
195/55R14-82
205/55R14-85
DAIHATSU GRAN MOVE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0032*..
G3
66 - 67 175/65R14
185/60R14-82
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
51G
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22G
11A; 22B
11A; 22B; 54A
11A; 22B
11A; 22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 33 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 33 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 34 ROVER
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D561
TREH2KA35O561
TREH2KA35W561
TREH2KA35561
TREH2SA35D561
TREH2SA35O561
TREH2SA35W561
TREH2SA35561
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : XW
110 Nm für Typ : F; RF; RT; T
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*93/81*0016*..
F
44 - 107 175/65R14
11A; 22B; 51G
e11*93/81*0016*..,
RF
185/60R14-82 11A; 21B; 22B
H224
195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M; 367
55 - 107 175/70R14
11A; 22B; 51G
185/65R14
11A; 21B; 22B; 51G
ROVER 200/400 SERIE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0030*..
XW
82
175/65R14
185/60R14-82
195/60R14-85
ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..
RT
74 - 110 175/70R14
185/65R14 86
195/60R14 86
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Rover 200 u. 25;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Rover 45;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 34 ROVER
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..,
RT
55 - 100 175/65R14
H093
185/65R14-86
195/60R14-85
76 - 100 185/60R14
ROVER 45
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..
T
74 - 110 175/70R14
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J
51G
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Rover 400;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
Rover 45;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 34 ROVER
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
TREH
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Fahrzeughersteller
: DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D566
TREH2KA35O566
TREH2KA35W566
TREH2KA35566
TREH2SA35D566
TREH2SA35O566
TREH2SA35W566
TREH2SA35566
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
KOREA (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : CHIS; KLAS; KLAJ; KL1M; KL1T
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : SUPJ; KLAT;
KLEJ; KLAJ; SUPT; UU6J; KLETN
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : KLAS; KL1T
AVEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e4*2007/46*0270*..
KL1T
kW
51 - 74
Reifen
175/80R14 88
185/70R14 88
185/75R14 89
195/65R14 89
195/70R14 91
DAEWOO ESPERO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*93/81*0007*..,
KLEJ
66 - 77 185/65R14
e13*95/54*0007*..
185/65R14-86
195/60R14-85
Auflagen zu Reifen
12T
12M
12T
12M
12M
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
nur ABV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
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DAEWOO ESPERO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
H019
KLEJ
66 - 77 185/65R14
195/60R14
195/60R14-85
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
nur ABV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
DAEWOO KALOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0063*..
KLAS
53 - 69 175/65R14 82
185/60R14 82
Auflagen zu Reifen
51J
11A; 24J
Auflagen
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
DAEWOO LANOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*96/27*0017*..,
KLAT
55 - 73 175/65R14-82
e4*97/27*0017*..,
55 - 78 185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
SUPT
e4*98/14*0017*..
e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e13*93/81*0006*..,
KLETN
44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B
e13*95/54*0006*..,
185/60R14-82 11A; 22B; 22F
H018
DAEWOO NUBIRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0018*.., 66 - 98
KLAJ
185/65R14-86
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J
Auflagen
Kombi; Stufenheck 4-
195/60R14-86
11A; 22B; 24C
185/65R14
195/60R14-86
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 22B; 24C
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; DF2
Kombi; Stufenheck 4türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; DF1
e4*98/14*0018*..
KLAJ
SUPJ
UU6J
e4*96/27*0018*..,
e4*97/27*0018*..,
e4*98/14*0018*..
e4*96/27*0025*..
e4*96/27*0004*..
66 - 98
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
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DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0017*.. 55 - 73
KLAT
175/65R14-82 11A; 22B
55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B
KALOS, AVEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0063*.. 53 - 69
KLAS
Reifen
175/60R14 79
175/65R14 82
185/60R14 82
195/60R14 86
KLAS
e4*2001/116*0063*..
55 - 74
175/60R14 79
175/65R14 82
185/55R14 80
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
KLAS
e4*2001/116*0063*..
53 - 69
175/65R14 82
185/60R14 82
KLAS
e4*2001/116*0063*..
53 - 69
175/65R14 82
185/60R14 82
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
51J
51J
Auflagen
Aveo Variante SN./
Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
11A; 24J
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
51J
Aveo Variante SH./
11A; 21S; 51J
Version 5..; ab
11A; 21S
e4*2001/116*0063*18;
11A; 21S
Schrägheck 4-türig;
11A; 21P; 21T
Frontantrieb;
11A; 21P; 21T; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
51J
Nicht Aveo; nur bis
11A; 24J
e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
51J
Nicht Aveo; nur bis
11A; 24J
e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
TREH
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SPARK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e50*2007/46*0006*.. 48 - 60
CHIS
Reifen
155/65R14 75
155/70R14 77
165/60R14 75
165/65R14 79
175/60R14 79
175/65R14 82
185/55R14 80
185/60R14 82
SPARK, M300, MATIZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2007/46*0129*..
KL1M
48 - 60 155/65R14 75
155/70R14 77
165/60R14 75
165/65R14 79
175/60R14 79
175/65R14 82
185/55R14 80
185/60R14 82
Auflagen zu Reifen
56G
11A; 24J
11A; 24J
11A; 22I; 24J; 248
11A; 22I; 24J; 248
11A; 21P; 22I; 242; 245;
248; 270
11A; 21P; 22I; 242; 245;
248; 270
Auflagen zu Reifen
56G
11A; 24J
11A; 24J
11A; 22I; 24J; 248
11A; 22I; 24J; 248
11A; 21P; 22I; 242; 245;
248; 270
11A; 21P; 22I; 242; 245;
248; 270
Auflagen
4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
TREH
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Stand: 04.10.2012
TREH
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D566
TREH2KA35O566
TREH2KA35W566
TREH2KA35566
TREH2SA35D566
TREH2SA35O566
TREH2SA35W566
TREH2SA35566
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
ASTRA-F
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G065
OPEL
40 - 100
ASTRA-F
e1*96/79*0074*..,
T92
e1*98/14*0074*..
OPEL
ASTRA-F
T92
G065
OPEL
ASTRA-FCABR.
T92/Conv
G372
T92
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
40 - 60
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
52 - 85
e1*96/79*0076*..
40 - 60
Reifen
175/65R14
185/60R14
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
175/65R14-82
185/60R14
185/60R14-82
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
175/65R14
185/60R14
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
51G
51J
51G
51J
51J
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51G; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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ASTRA-F
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/79*0074*..,
T92
40 - 85 185/65R14-85
e1*98/14*0074*..
40 - 110 175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
e1*96/79*0075*..,
T92/Kombi
40 - 100 185/65R14-85
e1*98/14*0075*..
40 - 110 175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
e1*96/79*0075*..,
T92/Kombi
42 - 60 175/65R14
e1*98/14*0075*..
185/60R14
185/65R14-85
195/60R14-85
205/55R14-85
ASTRA-G
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*97/27*0086*..,
T98
48
e1*98/14*0086*..
48 - 85
e1*97/27*0101*..,
T98/NB
48 - 92
T98V
T98/KOMBI
T98V
e1*98/14*0101*..
e1*97/27*0092*..
e1*97/27*0087*..,
e1*98/14*0087*..
e1*97/27*0092*..
48 - 85
48 - 92
COMBO-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0291*..
Combo-C
48 - 66
COMBO-C e1*98/14*0179*..
DE*2007/46*0129*..,
Combo-C-
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
Auflagen
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nicht Pirschausf.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nicht Pirschausf.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Reifen
165/70R14
175/70R14
185/65R14
185/70R14
195/60R14-86
195/65R14-89
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
51G
11A; 22L
11A; 22L
175/70R14
185/65R14
185/70R14
195/60R14-86
195/65R14-89
51G
51G
51G
Auflagen
Limousine;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 915; QEV
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 915
Reifen
175/65R14
175/70R14
185/60R14 86
Auflagen zu Reifen
51G
51G
5EM
Auflagen
4-Loch Radanschluss;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14 86
5EM; 54F
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4MK
Reifen
185/70R14 88
195/65R14 89
205/60R14 88
Auflagen zu Reifen
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4BH
e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-CVAN
Combo-CVan-CNG
K886
DE*2007/46*0131*..
CORSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e50*2001/116*0001*.. 44 - 74
GMIB
e1*2001/116*0379*..
S-D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Corsa Van
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0505*..
S-D/VAN
44 - 74
CORSA VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e50*2007/46*0055*.. 44 - 74
S-D/V
CORSA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G290
CORSA-B
78 - 80
CORSA-B
G290
33 - 66
Reifen
185/70R14 88
195/65R14 89
205/60R14 88
Auflagen zu Reifen
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4BH
Reifen
185/70R14 88
195/65R14 89
205/60R14 88
Auflagen zu Reifen
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4BH
Reifen
165/65R14
175/65R14
185/55R14-78
185/60R14
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 51G
11A; 22B; 24C; 24D; 51G
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
51G
11A; 24C; 24D; 33H; 51G
11A; 24C; 24D; 33H
11A; 24C; 24D; 33H
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
33H
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
33H
11A; 22B; 24C; 24D; 33J
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J; 54F
11A; 24D; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J
11A; 22B; 24C; 24D;
51G; 52J
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
165/65R14
165/65R14-78
175/60R14-78
185/55R14-78
185/60R14-82
S93
e1*96/27*0053*..,
e1*98/14*0053*..
33 - 66
175/60R14-78
185/60R14-82
33 - 78
165/65R14
185/55R14-78
78
175/65R14
185/60R14
CORSA-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0148*..
CORSA-C
43 - 66
CORSA-C
e1*98/14*0148*..
43 - 66
Reifen
175/65R14
185/60R14 82
195/60R14 86
175/65R14
185/60R14 82
195/60R14 86
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24M
11A; 21B; 22B; 24M
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig;
11A; 21B; 22B; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 24M
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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CORSA-C-VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
CORSA-C- L659
43 - 66
VAN
CORSA-CVAN
L659
43 - 66
MERIVA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66
TIGRA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*93/81*0014*..,
S93
66 - 78
e1*95/54*0014*..,
Coupe
e1*98/14*0014*..
VECTRA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*93/81*0030*..,
J96
55 - 85
J96/Kombi
e1*95/54*0030*..
e1*95/54*0044*..
Reifen
175/65R14
185/60R14 82
195/60R14 86
175/65R14
185/60R14 82
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24M
11A; 21B; 22B; 24M
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig;
11A; 21B; 22B; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 24M
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
Reifen
175/70R14
185/65R14 86
195/60R14 86
195/65R14 89
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24M
11A; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4BH
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14-85
205/55R14-85
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24D; 24J; 51G
11A; 24D; 24J
11A; 22B; 22F; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Reifen
175/70R14
185/70R14-88
195/65R14-89
205/60R14-88
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22B
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D571
TREH2KA35O571
TREH2KA35W571
TREH2KA35571
TREH2SA35D571
TREH2SA35O571
TREH2SA35W571
TREH2SA35571
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
CITIGO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2007/46*1169*.. 44 - 55
AA
Reifen
165/65R14 79
165/70R14 81
175/60R14 79
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
FELICIA VANPLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
H780
795
40 - 50 175/60R14
VANPLUS
175/65R14-82
185/55R14-78
185/60R14
SKODA FELICIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0011*..
791
40 - 55 175/60R14
175/65R14-82
185/55R14-78
185/60R14-82
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen zu Reifen
12R
12R
12R
12R
12A
12A
11A; 12A; 245; 248
Auflagen
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 51G
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 21B; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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SKODA FELICIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G952
791
40 - 55 175/60R14
175/65R14
185/55R14-78
185/60R14
e11*93/81*0019*..,
795
40 - 55 175/60R14
H110
175/65R14-82
185/55R14-78
185/60R14
SKODA FELICIA FUN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*96/79*0074*..
797
47 - 55 175/65R14-82
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 21B; 22B; 51G
51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 51G
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 3 von 3
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D571
TREH2KA35O571
TREH2KA35W571
TREH2KA35571
TREH2SA35D571
TREH2SA35O571
TREH2SA35W571
TREH2SA35571
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
UP!
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e13*2007/46*1167*..
AA
kW
44 - 55
VW CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e9*93/81*0007*..,
9KV
42 - 66
9KVF
9U
e9*98/14*0007*..
H337
H498
40 - 55
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Reifen
165/65R14 79
165/70R14 81
175/60R14 79
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
12R
12R
12R
12R
12A
12A
11A; 12A; 245; 248
Auflagen
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14 86
175/65R14-82
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12X; 51G
11A; 12A; 21B; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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VW LUPO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0085*.., 37 - 55
6X
Reifen
185/50R14 77
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R14-78
11A; 22B; 24J; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Reifen
175/60R14-79
185/50R14 77
185/55R14-79
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22L; 24M; 51J
11A; 22B; 22L; 24M; 5CV
11A; 22B; 22L; 24M
175/60R14-78
185/50R14 77
185/55R14-78
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
Auflagen
Polo GP (Facelift
Okt.1999); ab
e1*98/14*0069*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 76R
nur bis
e1*98/14*0069*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
e1*97/27*0085*..,
e1*98/14*0085*..
VW POLO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0069*..
6N
37 - 55
6N
6NF
e1*96/79*0069*..,
e1*98/14*0069*..,
G774
G951
33 - 55
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 38 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 39 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D571
TREH2KA35O571
TREH2KA35W571
TREH2KA35571
TREH2SA35D571
TREH2SA35O571
TREH2SA35W571
TREH2SA35571
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
IBIZA,CORDOBA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*93/81*0001*..,
6K
37 - 74 175/65R14-82
e9*98/14*0001*..
185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
12G; 51J
12G
195/60R14-86
12A
6K
e9*93/81*0001*..,
e9*98/14*0001*..
37 - 74
175/65R14-82
185/60R14-82
195/60R14-86
12G; 51J
12G
12A
6K
e9*93/81*0001*..
40 - 74
175/65R14-82
185/60R14-82
195/60R14-86
12G; 51J
12G
12A
6K
G406
33 - 85
185/60R14
185/60R14-82
51G
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
ab e9*93/81*0001*07;
CORDOBA;
CORDOBAVARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
IBIZA; ab
e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J; 76T
bis
e9*93/81*0001*06;
CORDOBA-VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J; 76T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 39 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Seite: 2 von 5
IBIZA,CORDOBA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*93/81*0001*..,
6K
33 - 66 185/55R14-79
G406
33 - 85 175/65R14-82
185/60R14-82
Auflagen zu Reifen
12G; 51J
12G; 51J
12A
Auflagen
IBIZA; bis
e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J; 76T
bis
e9*93/81*0001*06;
CORDOBA;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J; 76T
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
6K
6K/C
e9*93/81*0001*..
G613
37 - 66
37 - 85
185/55R14-79
175/65R14-82
185/60R14-82
12G; 51J
12G; 51J
12A
6K/C
G613
44 - 85
185/60R14
185/60R14-82
12K; 51G
12K
MII
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e13*2007/46*1168*..
AA
kW
44 - 55
Reifen
165/65R14 79
165/70R14 81
175/60R14 79
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
12R
12R
12R
12R
12A
12A
11A; 12A; 245; 248
Auflagen
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Reifen
185/50R14 77
185/55R14-78
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
185/50R14 77
185/55R14-78
11A; 22B; 24M
11A; 22B; 24M
Auflagen
ab e1*95/54*0049*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
bis
e1*95/54*0049*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Reifen
175/65R14
185/60R14
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12X; 51G
11A; 12A; 21B; 367
SEAT AROSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*95/54*0049*..,
6H
37 - 55
e1*98/14*0049*..
6H
e1*95/54*0049*..
37 - 55
SEAT INCA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e9*93/81*0006*..,
9KS
42 - 66
9KSF
e9*98/14*0006*..,
H307
H308
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 39 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 39 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 39 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D591
TREH2KA35O591
TREH2KA35W591
TREH2KA35591
TREH2SA35D591
TREH2SA35O591
TREH2SA35W591
TREH2SA35591
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
59,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
NISSAN ALMERA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0025*..
N15
55 - 73 175/65R14
185/60R14-82
185/65R14
185/65R14-86
195/60R14-85
205/55R14-85
NISSAN MICRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0021*..,
K11
40 - 60 165/60R14-75
G220
185/50R14 77
185/55R14 79
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Auflagen zu Reifen
51G
51G
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 367
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21R; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 21R; 22I; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 40 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 41 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D601
TREH2KA35O601
TREH2KA35W601
TREH2KA35601
TREH2SA35D601
TREH2SA35O601
TREH2SA35W601
TREH2SA35601
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : K13
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN7
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : F1; K12
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : F1; K13
113 Nm für Typ : K12
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
NISSAN KUBISTAR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
L195
F1
42 - 60 165/70R14
165/70R14C
165/75R14C
42 - 70 175/65R14
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12T; 51G; 56G
12T; 51G; 56G
12T; 51G
Auflagen
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
NISSAN MICRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0195*.. 48 - 65
K12
165/70R14
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
e13*2007/46*1111*.. 59 - 72
K13
165/70R14 81
175/65R14 82
185/60R14 82
185/65R14 86
195/60R14 86
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24C; 248
Auflagen
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76J
4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 41 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 41 NISSAN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D601
TREH2KA35O601
TREH2KA35W601
TREH2KA35601
TREH2SA35D601
TREH2SA35O601
TREH2SA35W601
TREH2SA35601
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: RENAULT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B56; C06; JA
105 Nm für Typ : SR
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
LOGAN,SANDERO, DUSTER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0323*.., 50 - 77
SR
185/70R14 88
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Logan MCV (Kombi);
195/65R14 89
11A; 24M
51G
5EA; 51J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Nicht Sandero
e2*2007/46*0013*..
SR
e2*2001/116*0323*..
50 - 64
165/80R14
175/70R14 84
185/70R14 88
195/65R14 89
SR
e2*2001/116*0323*.., 50 - 65
e2*2007/46*0013*..
165/80R14 85
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/65R14 89
11A; 24J; 24M
Stepway; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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RENAULT CLIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0126*..,
B
40 - 72 165/65R14
e2*98/14*0126*..
40 - 79 185/55R14-80
185/60R14 82
42 - 72 175/65R14
55 - 72 175/60R14
B
e2*93/81*0126*..
40 - 66
47 - 66
66
165/65R14
175/65R14
175/60R14
RENAULT LAGUNA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G638
B56
61 - 83 185/65R14
195/60R14-86
195/65R14-89
205/60R14-88
RENAULT MEGANE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0010*..,
BA
47 - 72 175/70R14
e2*98/14*0010*..
47 - 79 185/60R14-82
e2*93/81*0009*..,
DA
195/60R14-86
e2*98/14*0009*..
47 - 84 175/65R14-82
66 - 72 185/65R14
80 - 84 185/60R14-82
195/60R14-86
e2*93/81*0103*..,
EA
66 - 84 175/65R14
e2*98/14*0103*..
185/60R14-82
195/60R14-85
KA
LA
e2*98/14*0192*..
e2*93/81*0072*..,
e2*98/14*0072*..
47 - 70
47 - 72
47 - 84
66 - 72
Auflagen zu Reifen
51G
nicht Stufenheck
nicht Stufenheck
51G
51G
12T; 51G
12K; 51G
12K; 51G
Auflagen
CLIO (Schrägheck);
THALIA (Stufenheck);
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74U
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 51J
11A; 22B
11A; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
11A; 22B; 22D; 24M
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; RE8; 4KL; 4RP
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24M
51G
175/70R14
185/65R14-86
195/60R14-86
51G
175/70R14
175/65R14-82
185/60R14-82
195/60R14-86
185/65R14
51G
11A; 22B; 24M
11A; 22B; 24M
51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; RE8; 4LJ; 4QU
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; RE8; 4AV
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; RE8; 4MB; 4RA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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RENAULT MEGANE SCENIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0068*..,
JA
55 - 66 175/70R14
e2*98/14*0068*..
185/65R14-86
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
nur bis
e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J; RE1; 4KY;
4PA
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74U
Reifen
175/65R14
185/60R14
165/65R14
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
12A; 51G
12K; 51G; 52J
175/65R14-82
185/60R14-82
824
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74U;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
RENAULT TWINGO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0071*..,
C06
40 - 55 155/65R14
e2*98/14*0071*..,
G391
RENAULT 19
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G073
X 53
81
99
X 53
G073
43 - 66
TWINGO, WIND
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0359*.. 43 - 75
N
165/65R14
175/65R14
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 125
Nm;
Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0009*..,e2*98/14*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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4KY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0068*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0103*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0072*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0068*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0103*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0072*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0009*..,e2*93/81*0010*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
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Fahrzeughersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 5 1/2 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREH2KA35D601
TREH2KA35O601
TREH2KA35W601
TREH2KA35601
TREH2SA35D601
TREH2SA35O601
TREH2SA35W601
TREH2SA35601
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 105 Nm
LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2007/46*0030*..
SD
50 - 77 185/70R14 88
195/65R14 89 11A; 24M
SD
e2*2007/46*0030*..
50 - 64
165/80R14
175/70R14 84
185/70R14 88
195/65R14 89
SD
e2*2007/46*0030*..
50 - 65
165/80R14 85
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/65R14 89
51G
5EA; 51J
11A; 24J; 24M
zul.
Radlast
(kg)
560
560
560
560
560
560
560
560
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
1890
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
01/12
03/09
05/09
10/09
01/12
03/09
05/09
Auflagen
Logan MCV (Kombi);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Nicht Sandero
Stepway; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
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LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2001/116*0314*.. 50 - 77
SD
185/70R14 88
195/65R14 89 11A; 24M
SD
e2*2001/116*0314*..
50 - 64
165/80R14
175/70R14 84
185/70R14 88
195/65R14 89
SD
e2*2001/116*0314*..
50 - 65
165/80R14 85
175/70R14 84
185/65R14 86
185/70R14 88
195/65R14 89
51G
5EA; 51J
11A; 24J; 24M
Auflagen
Logan MCV (Kombi);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Nicht Sandero
Stepway; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 43 DACIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREH
Stand: 04.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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