3.2 NRW. BANK Förderprogramm - Post
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3.2 NRW. BANK Förderprogramm - Post
Lehrstuhl für Industrial Sales Engineering Barrierefreies Bauen Zuschüsse und Kredite für Eigentümer/ Vermieter Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen Stand: März 2011 Barrierefreies Bauen Informationen für Eigentümer/ Vermieter Inhaltsverzeichnis 1. Einführende Informationen 2. Betroffene Eigentümer Zuschüsse 2.1 Kostenträger: Gesetzliche Unfallversicherung 2.2 Kostenträger: Pflegeversicherung 2.3 Kostenträger: KFW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (Zuschuss 455) 2.4 Kostenträger: Bund & Länder Wohngeldgesetz 3. Eigentümer und Vermieter Kredite 3.1 Kostenträger: KFW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (Kredit 155) 3.2 Kostenträger: NRW. Bank Förderprogramm 4. Weiterführende Informationen Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 2 1. Einführende Informationen Aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall sowie mit fortschreitendem Alter können Barrieren in der Wohnung zum Hindernis werden. Der Abbau von Barrieren ist häufig mit Umbaumaßnahmen verbunden, die Kosten mit sich bringen. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, nach individueller Bewertung durch die maßgeblichen Stellen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gelder. Diese Informationen unterliegen ständigen rechtlichen Änderungen, unterscheiden sich kommunal sowie auf Länderebene und die Vergabe der Zuschüsse und Kredite ist in letzter Konsequenz eine Einzelfallentscheidung durch die maßgeblichen Stellen (Banken, Behörden etc.). Diese Präsentation stellt betroffenen Eigentümern/ Vermietern Informationen über den Zugang zu Zuschüssen und Krediten für Maßnahmen des Barrierefreien Bauens zur Verfügung. Informationen für Mieter und Arbeitgeber werden in separaten Präsentationen zur Verfügung gestellt. Alle Angaben in dieser Präsentation sind ausdrücklich ohne Gewähr Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 3 1. Einführende Informationen Zuschüsse und Kredite Zuschüsse und zinsgünstige Kredite werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Kostenträger können sein: Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) gesetzliche Pflegeversicherung KfW Förderprogramme NRW Bank Förderprogramme Bund & Länder Wohngeldgesetz Andere Entstehen Kosten, die Fördermittel weit übersteigen, sollte der Umzug in eine den Erfordernissen der Betroffenen entsprechende Wohnung in Erwägung gezogen werden. Auch hier können unter Umständen Fördermittel gewährt werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 4 2. Kostenträger: GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 5 2.1 Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) Nach einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständiger Kostenträger. Ist der Umbau einer vorhandenen Wohnung oder eines vorhandenen Hauses notwendig und möglich, dann werden die Kosten von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen vollständig oder anteilig getragen. Die Leistungen der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Versicherten gewährt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) unter www.dguv.de Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 6 2.2 Kostenträger: PFLEGEVERSICHERUNG Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 7 2.2 Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Pflichtversicherung. Maßgeblich ist das Pflegeversicherungsgesetz. Ansprechpartner ist in der Regel die zuständige Krankenkasse Voraussetzungen für die Förderung: Alle Versicherten haben nach §11 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Anspruch auf medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder zu verbessern. Gefördert werden pflegebedürftige Menschen, die nach einer Prüfung durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen in die Pflegestufen I,II oder III eingestuft wurden. Eine Bezuschussung kommt z. B. in Betracht, wenn durch die Maßnahme häusliche Pflege ermöglicht wird, um eine Heimunterbringung zu vermeiden. Zur Feststellung eines Förderbedarfs bezüglich der Verbesserung des Wohnumfeldes wird der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, der den individuellen Fall im Hinblick auf Erfordernisse und bauliche Gegebenheiten prüft. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 8 2.2 Pflegeversicherung Wofür werden Zuschüsse gewährt? Grundsätzlich gelten alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, als eine einzelne Maßnahme. Bei Veränderung des Pflegebedarfes und damit verbundenen neuen Erfordernissen kann eine neue Maßnahme beantragt werden. Eine weitere evt. bezuschusste Maßnahme kann der Umzug in eine den Erfordernissen gemäße Wohnung sein. Auch hier erfolgt eine Einzelfallentscheidung Geförderte Maßnahmen außerhalb der Wohnung (Auswahl) • • • • • • • • • Einbau eines Personenaufzuges (Eigentümer) Anpassung des Aufzuges an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers Installation eines ebenerdigen Zugangs, Anbringen von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte Installation von Handläufen auf beiden Seiten farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb Einbau einer Gegensprechanlage Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 9 2.2 Pflegeversicherung Geförderte Maßnahmen innerhalb der Wohnung (Auswahl) • • • • • • • • • Schaffung von Bewegungsflächen Änderung des Bodenbelags um Stolperquellen, Rutsch - und Sturzgefahren zu beseitigen Veränderung der Heizung, Änderung Lichtschalter/Steckdosen, Heizungsventile in Greifhöhe Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch), Treppenlifte, Sitzlifte, Hausnotruf Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Türanschläge, Fenstergriffe auf Greifhöhe Hausnotruf Küche: U.a. Armaturen, rutschhemmender Bodenbelag, Absenkung von Hängeschränken etc. Bad: U.a. Einbau nicht vorhandene Bad/WC/Dusch, Armaturen, Badewanneneinstiegshilfen etc Schlafzimmer: U. a. Bettzugang, Lichtschalter/Steckdosen etc. Maßnahmen, die in der Regel NICHT gefördert werden (Auswahl) • • • • • • Telefon, Kühlschrank, Waschmaschine Wärmedämmung, Schallschutz, Reparatur Treppenstufen, Brandschutzmaßnahmen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus Rollstuhlgarage, Errichtung eines überdachten Sitzplatzes, Antrieb einer Markise Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Schönheitsreparaturen Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, allgemeine Modernisierungsmaßnahmen Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 10 2.2 Pflegeversicherung Antragsstellung Der Antrag ist vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Das Antragsformular ist bei Pflegeversicherung erhältlich. Kostenvoranschläge zusammen mit einer Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und einer Begründung der geplanten Maßnahme können die Bearbeitung der Beantragung positiv beeinflussen und verkürzen. Hilfreich ist auch ein Einkommensnachweis zur Ermittlung des Eigenanteils. Zuschusshöhe (Kosten abzgl. Eigenanteil) max. 2557,00 Euro Ein Eigenanteil von 10% muss in der Regel übernommen werden, vorausgesetzt er übersteigt nicht 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Der Eigenanteil entfällt, wenn der Pflegebedürftige keine eigenen Einnahmen hat. Einnahmen weiterer Angehöriger im gleichen Haushalt werden nicht beachtet. Das Vermögen der Antragsteller ist für die Bewilligung ohne Belang. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 11 2.2 Pflegeversicherung Ausschlusskriterien Der Anspruch gegenüber Pflegekassen oder der privaten Pflegeversicherung entfällt, sobald ein anderer Leistungsträger zuständig ist. Zuschüsse werden nur für den Haushalt gewährt, in dem der pflegebedürftige Antragsteller gemeldet ist. Eine Antragsstellung ist zwingend vor den Umbaumaßnahmen zu stellen. Gleichzeitiger Anspruch auf andere Leistungen Die Bewilligung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes durch die Pflegekasse bzw. einen anderen Leistungsträger schließt einen gleichzeitigen Anspruch auf Pflege-/Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 12 2.3 Kostenträger: KFW FÖRDERPROGRAMM Altersgerechtes Umbauen Zuschuss 455 Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 13 2.3 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) Im Programm 455 fördert die KfW Bankengruppe (früher „Kreditanstalt für die Wiederaufbau) Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren oder den Kauf. Förderkriterien Der Zuschuss als Förderung kommt Privatpersonen jeden Alters zugute, unabhängig von jeglicher Einschränkung des Antragsstellers. Nicht gefördert werden bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser, gewerblich genutzte Flächen. Damit ein Zuschuss gewährt werden kann, müssen die geförderten Projekte bestimmten Maßgaben entsprechen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass mit Umbau oder Neuerwerb vorhandene Barrieren beseitigt werden sollen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 14 2.3 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) Folgende Maßnahmen sind z. B. förderfähig: Kauf einer neu umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein /Zweifamilienhauses, die eine Barrierefreiheit garantieren Erschließungssysteme Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Zugang zu Gebäuden oder Wohnungen, Aufzugsanlagen/Treppenanlagen, Rampen, etc. Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung Flure, Veränderung der Raumgeometrie von Wohnräumen, Türen, Fenster, etc. Bad Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitäreinrichtungen, Vorkehrungen zur Sicherheit Sonstiges Armaturen, Bedienelemente, Gemeinschaftsräume Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 15 2.3 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) Technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen. Die technischen Mindestanforderungen definieren die technischen Mindeststandards, die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im KfW-Programm zu erfüllen sind. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Kombination mit anderen Fördermitteln Eine Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder für eine bereits mit dem Zuschuss geförderte Maßnahme ist nicht möglich. Detaillierte Erläuterungen sind auf der Homepage der KfW Bankengruppe zu finden. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Zuschuss/Antrag_und_Dokumente.jsp Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 16 2.3 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) Antragsstellung Der Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen direkt bei der KfW Bankengruppe gestellt werden. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen muss der Verwendungsnachweis in Verbindung mit den Rechnungen der Fachunternehmen eingereicht werden. Darauf wird der Förderbetrag auf überwiesen. Der Vorgang der Antragsstellung ist der Homepage der KfW Bankengruppe zu entnehmen. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Zuschuss/Antrag_und_Dokumente.jsp#Antrag Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 17 2.3 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) Konditionen Berechnung des Zuschusses: Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Höhe der Investitionen, der Mindestbetrag für eine bezuschusste Umbaumaßnahme liegt bei 6000 Euro, Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Grundsätzlich werden 5 % der förderfähigen Kosten von der KfW Bankengruppe erstattet. Der Höchstbetrag liegt bei 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Detaillierte Erläuterungen sind auf der Homepage der KfW Bankengruppe zu finden. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Zuschuss/Antrag_und_Dokumente.jsp Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 18 2.4 Kostenträger: BUND & LÄNDER Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 19 2.4 Bund & Länder Wohngeldgesetz Der Bund und die Länder bezuschusst mit dem Programm „Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz“ Eigentümer eines Eigenheimes. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. Es ist möglich Finanzierungszuschüsse für den Bau und die Verbesserung vom Eigenheim und Eigentumswohnungen zu erlangen. Förderkriterien Leistungszuschüsse erhalten nur Eigentümer von Eigenheim oder Eigentumswohnung. Es wird nur der selbstgenutzte Wohnraum gefördert. Die mögliche Erteilung von Finanzierungszuschüssen basiert auf: • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedern. • der Höhe des Gesamteinkommens. • der Höhe der zuschussfähigen Belastung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 20 2.4 Bund & Länder Wohngeldgesetz Ausschlusskriterien Der Anspruch wird verwehrt, wenn die betroffenen Personen bereits Empfänger von Transferleistungen (Bsp. Arbeitslosengeld II) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind. Konditionen Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach den erwähnten Förderkriterien und dem Wohngeldgesetz. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Wohngeldstelle zu erfragen. Detailliertere Erläuterungen zum Wohngeldgesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. http://www.bmvbs.de/Staedtebau-und-Wohnungswesen/Wohnraumfoerderung,1567/Wohngeld.htm Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 21 3.1 Kostenträger: KFW FÖRDERPROGRAMM Altersgerechtes Umbauen Kredit 155 Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 22 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Im Programm 155 fördert die KfW Bankengruppe den Erwerb umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen, die ein Barriere freies Wohnen gewährleistet. Förderkriterien Diese Förderung soll vor allem Vermietern von Wohnungsbeständen jeder Art zugute kommen. Es werden alle Maßnahmen gefördert, die den Mietern das Wohnen erleichtern, unabhängig vom Alter oder Art der Beeinträchtigung. . Nicht gefördert werden: Umschuldungen, Bezuschussung von bereits begonnenen/beendeten Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser, Heime, die unter das Heimgesetz oder entsprechende Vorschriften der Länder fallen, Gewerbeflächen. Die KfW Bankengruppe finanziert den Kauf oder barrierereduzierende Umbaumaßnahmen von Wohnungen und Wohngebäuden. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 23 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Folgende Maßnahmen sind z. B. förderfähig: Kauf einer neu umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein /Zweifamilienhauses, die eine Barrierefreiheit garantieren Erschließungssysteme Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Zugang zu Gebäuden oder Wohnungen, Aufzugsanlagen/Treppenanlagen, Rampen, etc. Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung Flure, Veränderung der Raumgeometrie von Wohnräumen, Türen, Fenster, etc. Bad Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitäreinrichtungen, Vorkehrungen zur Sicherheit Sonstiges Armaturen, Bedienelemente, Gemeinschaftsräume Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 24 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen. Die technischen Mindestanforderungen definieren die technischen Mindeststandards, die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im KfW-Programm zu erfüllen sind. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen sind auf der Homepage der KfW Bankengruppe zu finden. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Kredit/Antrag_und_Dokumente.jsp Kombination mit anderen Fördermitteln Eine Kombination mit zusätzlichen Förderprogrammen ist möglich. Weitere Informationen auf www.kfw.de Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 25 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Antragsstellung • Der Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei Ihrer Hausbank gestellt werden. • Der Antrag wird von Ihrer Hausbank ausgefüllt. • Dem Antrag beizufügen ist die „Bestätigung zum Kreditantrag Altersgerecht Umbauen - Kredit" . Nach Beendigung der Maßnahmen muss der Hausbank eine von Ihnen und Ihrem ausführenden Handwerker unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen„ überreicht werden. Gegenüber der Hausbank müssen innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens der ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel nachgewiesen werden. Der Vorgang der Antragsstellung ist der Homepage der KfW Bankengruppe zu entnehmen. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Kredit/Antrag_und_Dokumente.jsp Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 26 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Konditionen Aktuelle Zinssätze und Darlehenskonditionen Je nachdem welcher Zeitpunkt (Kreditzusage oder Antragseingang) für den Antragssteller günstiger ist, wird der passende Zinssatz festgesetzt. Im Zeitraum der Anlaufjahre, wobei das erste Jahr in jedem Fall tilgungsfrei ist, berechnen sich die Zinsen vierteljährlich und ausschließlich auf den abgerufenen Kreditbetrag. Sollzins (Effektzins) Pro Jahr Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung 1,80 % (1,81%) 10 Jahre 2 Jahre 10 Jahre 2,10 % (2,12%) 20 Jahre 3 Jahre 10 Jahre 2,35 % (2,37%) 30 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 27 3.1 KfW Förderprogramm Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) Weitere Informationen: • Die Finanzierung der Umbaumaßnahmen oder die Kosten eines Umbaus bei Erwerb kann zu 100 % erfolgen werden. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. • 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der KfW Bankengruppe. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen__Kredit/Konditionen.jsp Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 28 3.2 Kostenträger: NRW. BANK FÖRDERPROGRAMM Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 29 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Das Förderprogramm der NRW .BANK ist ein zinsgünstiges Darlehen für Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Förderkriterien Das Förderprogramm der NRW Bankengruppe kommt allen Personen als Eigentümer/Eigentümerin oder als anderweitig Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu Gute. Nicht gefördert werden : • bereits begonnene Umbaumaßnahmen, • Maßnahmen die an Wohngebäuden durchgeführt werden sollen, für die eine Förderzusage innerhalb der letzten 5 Jahre erteilt, dann aber zurückgegeben worden ist, • Gebäude, an denen Planungs- oder Baumängel bestehen, • Maßnahmen in Wohngebäuden mit mehr als 4, in Innenstädten und Innenstadtrandlagen mit mehr als 6 Vollgeschossen, • Maßnahmen in Wohnungen, die kleiner als 34 Quadratmeter sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 30 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Folgende Maßnahmen werden z. B. gefördert: • Raumgeometrieänderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen. • Maßnahmen zur Ausstattungsverbesserungen, wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen, • Einbau neuer, Barriere reduzierenden Türen • Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse (barrierefrei), • Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs, • Aufzugsmodernisierung, • Bau von Wegen zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen • Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks, • Umbaumaßnahmen in Küche, Bad (barrierefrei). Weitere Informationen können Sie der Homepage der NRW .BANK entnehmen. http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/Mietwohnraum_09/Barrierefreiheit/index.html Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 31 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Bei der Planung der durchzuführenden Umbaumaßnahmen müssen bestimmte Kriterien beachtet werden. Diese orientieren sich an diesen Voraussetzungen: • Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche sowie ein Bad müssen ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein. • Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche ausgestattet sein. • Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein. Mögliche Ausnahmen sind bei der jeweiligen Bewilligungsstelle zu erfragen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 32 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Antragsstellung • Der Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt, beantragt werden. • Zur Beantragung wird ein Formular vorgeschrieben, das bei der Bewilligungsbehörde erhältlich ist. • Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen. • Mit dem Hinweis der Fertigstellung der Maßnahme ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Zusätzlich finden Sie auf der Homepage der NRW .BANK die nötige Unterlagen und Informationen. http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/Mietwohnraum_09/Barrierefreiheit/index.html Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 33 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Konditionen Die maximale Darlehenshöhe beträgt: • 15.000 Euro pro Wohnung. Ausnahmen sind Wohnungen, die für die Beherbergung von pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf genutzt werden. Dort beträgt die maximale Förderhöhe 30.000 Euro pro Wohnung, jedoch beschränkt sich die Darlehenshöhe auf 50 % der anerkannten Baukosten. • 3.000 Euro (Zusatz-) Darlehen pro erschlossener Wohnung, bei Errichtung eines Barrierefreien Erschließungssystem. Die maximale Darlehenshöhe wird bei 60 % der anerkannten förderfähigen Baukosten begrenzt. • 2.100 Euro (Zusatz-) Darlehen pro erschlossener Wohnung, wenn erstmalig ein Aufzug eingebaut wird. Die maximale Darlehenshöhe wird bei 60 % der anerkannten förderfähigen Baukosten begrenzt. Nicht gefördert werden Darlehensbeträge unter 1500 Euro pro Wohnung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 34 3.2 NRW. BANK Förderprogramm Konditionen Die aktuellen Darlehenskondiitionen und Zahlungsbedingungen, bezüglich Zinsen, Tilgung und Verwaltungskosten entnehmen Sie bitte der Homepage der NRW.BANK oder aus einem Beratungsgespräch mit Ihrer Bewilligungsbehörde. http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/Mietwohnraum_09/Barrierefreiheit/index.html Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 35 4. Weiterführenden Informationen Links: • • • • www.nullbarriere.de www.baufoerderer.de www.barrierefrei-bauen.de http://barrierefrei.de/foerderungssuche • • • • www.nrwbank.de www.kfw.de www.integrationsaemter.de www.hvbg.de Literatur: • Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung: Zuschüsse, Vergünstigungen , Erleichterungen kennen und voll ausschöpfen von Bernd Röger • Barrierefrei - Bauen für die Zukunft: Neue Normen DIN 18040-1/-2 bereits eingearbeitet von Ulrike Rau • PlanungsCheck Barrierefreies Bauen von Jürgen Dettbarn-Reggentin Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen ständigen, gesetzlichen Änderungen / Stand: März 2011 36