Kreisverwaltungsreferat
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Telefon: 233-24602 Telefax: 233-25575 [email protected] Herr Hetzel Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Gewerbeangelegenheiten KVR-I/31 Ladenöffnungskonzept für das Jahr 2008 Antrag Nr. 02-08 / A 03813 der FDP vom 04.07.2007 2 Anlagen Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 18.12.2007 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die FDP hat am 04.07.2007 den in der Anlage 1 beigefügten Antrag Nr. 02-08/A 03813 gestellt. Danach soll der Stadtrat der Landeshauptstadt München ein Ladenöffnungskonzept für das Jahr 2008 – für mindestens vier Sonntagsöffnungen – beschließen. Eine Ladenöffnung soll am Sonntag, den 15.06.2008 zum 850. Stadtgründungsfest sowie am ersten Adventsonntag erfolgen. Rechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar: Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG kann durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen abweichend von den gesetzlichen Ladenschlusszeiten (§ 3 LadSchlG) an jährlich höchstens vier Sonnund Feiertagen geöffnet sein dürfen. Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden. In der Ladenschlussverordnung der Landeshauptstadt München (Anlage 2) wurden bereits der Faschingssonntag (§ 4) sowie der erste Oktoberfestsonntag und der Tag der Deutschen Einheit (§ 5) – allerdings nur für ein begrenztes Warensortiment - freigegeben. Darüber hinaus hatte der Stadtrat durch Verordnung vom 20.06.2000 anlässlich der Feierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Eingemeindung von Laim sowie durch Verordnung vom 08.09.2005 anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der 100-jährigen Stadterhebung Pasings jeweils einmalig einen verkaufsoffenen Sonntag für die dortigen Stadtbezirke festgelegt. Der Antrag des Bezirksausschusses Giesing im Jahre 2004 (150-jährige Eingemeindung Giesings) wurde dagegen abgelehnt. Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist dem Gesetzgeber in Form einer institutionellen Garantie aufgegeben. Auch wenn ein Wandel in der Annahme der Gestaltung der Sonn- und Feiertage feststellbar ist, liegen keine aktuellen Gründe vor, über die bereits jetzt vorhandenen Regelungen hinaus, weitere verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Die Gewerkschaften lehnen eine weitere Sonntagsöffnung kategorisch ab. Auf die Beschäftigten im Handel, in der Mehrzahl Frauen, würden dadurch noch höhere Belastungen zukommen. Seite 2 Mit einer Freigabe von Sonntagen würde der letzte gesellschaftliche Zeitanker, nämlich der grundsätzlich arbeitsfreie Sonntag, beseitigt. Die Interessen von ca. 83.000 Einzelhandelsbeschäftigten müssten berücksichtigt werden. Darüber hinaus sei der Münchner Einzelhandel national Spitze bezüglich Umsätze und Kundenfrequenzen. Das Erzbischöfliche Ordinariat München bittet die Stadtverwaltung, keine Sonntagsöffnung zuzulassen. Gerade der Sonntag habe einen hohen Stellenwert als Tag des Glaubens, der Familie und der gesellschaftlichen Beziehungen. Wie frühere Ausdehnungen und Ausnahmen bei der Ladenöffnung gezeigt hätten, bewirke sie zudem keine Umsatzsteigerungen, sondern höchstens Umsatzverlagerungen zu Gunsten einiger weniger Geschäfte und Extra-Belastungen für viele Verkäuferinnen und Verkäufer. Das Evang. Luth. Dekanat stellt ebenfalls die Bedeutung eines gemeinsamen arbeitsfreien Tages in der Woche für die Familien und die Gesellschaft in den Mittelpunkt seiner Überlegungen. Vermehrte Ausnahmeregelungen zur Schaffung weiterer Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen in München stellten eine Aushöhlung des Ladenschlussgesetzes dar. Der geplante Sonntag zum 850. Stadtgründungsfest am 15.6.2008 wäre ein gerade noch vertretbarer Kompromiss. Weitere Sonntage würden abgelehnt. Der Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V und die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern erklärten gemeinsam, dass die Position des Münchner Einzelhandels trotz der Vielfalt und Qualität des Angebots nicht mehr unangefochten sei. In ganz Deutschland und auch in Bayern würden verkaufsoffene Sonntage schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg genutzt, um die Attraktivität des Standortes zu steigern. Die Erfahrungen zeigten, dass verkaufsoffene Sonntage zur Belebung der Innenstädte und Ortskerne beitragen, zusätzliche Kaufkraft binden und das Image einer Stadt verbessern könnten. Eine moderne, kunden- und dienstleistungsorientierte Metropole wie München müsse sich ihren Platz als Einkaufsstadt langfristig sichern. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft - Abteilung Wirtschaftsförderung - lehnt einen verkaufsoffenen Sonntag beim 850.Stadtgeburtstag sowie am ersten Adventsonntag mit Rücksicht auf Tradition und kirchliche Belange ab. Die Planungen für den Stadtgründungstag sähen einen verkaufsoffenen Sonntag auch gar nicht vor. Der Sonntag sei ein Ruhetag und sollte ein solcher bleiben. Im Rahmen des Stadtjubiläums könne auch an den Samstagen bis 20.00 Uhr eingekauft und gefeiert werden. Das Kreisverwaltungsreferat schließt sich der Meinung des Referats für Arbeit und Wirtschaft an. Es ist zudem der Auffassung, dass die Abhaltung eines weiteren verkaufsoffenen Sonntags weder den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger noch den Bedürfnissen des Einzelhandels entspricht. Im Jahre 2006 hat die Landeshauptstadt München aufgrund einer Ermächtigung durch die Bayer. Staatsregierung während der Fußball WM am zweiten WM-Sonntag allen Verkaufsstellen im Stadtgebiet München die Ladenöffnung zwischen 12.00 Uhr und 24.00 Uhr gestattet. Der Einzelhandel musste allerdings anschließend feststellen, dass zwar eine große Anzahl Besucher angezogen wurde, aber abgesehen von WM - „Devotionalien“ wie Fähnchen und Trikots aller Nationalmannschaften, Trillerpfeifen und T-Shirts weniger als erwartet eingekauft wurde und der große Umsatz ausblieb. Das zeigt, dass die bisherige Münchner Regelung mit drei zugelassenen verkaufsoffenen Sonn- bzw. Feiertagen während des Oktoberfests und an Fasching, beschränkt auf bestimmte Stadtbezirke und ein dem Anlass entsprechendes Warensortiment, nach wie vor zeitgemäß ist. Die Freigabe eines weiteren Sonntags – ein fünfter Sonntag ist rechtlich ohnehin nicht möglich - ist daher abzulehnen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der HA I - Gewerbeangelegenheiten-, Herr Stadtrat Wolfswinkler, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. Seite 3 II. Antrag des Referenten 1.Der Antrag Nr. 02-08 / A 03813 der FDP vom 04.07.2007, zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, wird abgelehnt. 2.Der Antrag Nr. 02-08 / A 03813 der FDP ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium-HA II-V (3x) an das Direktorium-Dokumentationsstelle an das Direktorium-HA II-Rechtsabteilung an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei V. WV. bei Kreisverwaltungsreferat-GL 10 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt 2. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 3. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I zu weiteren Veranlassung Am ........................ Kreisverwaltungsreferat – GL 10 I.A.