Amtsblatt Werdau 2015-11

Transcrição

Amtsblatt Werdau 2015-11
Amtsblatt der
Stadt Werdau
Werdau
Königswalde
Langenhessen
Leubnitz
Steinpleis
12. November 2015
Nr. 11 | 5. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis
Lärmaktionsplan Bahn.
............................. S. 2
Stellenausschreibung
Azubi
............................ S. 2
Beschlüsse Stadtrat
..................... S. 3 + 4
Bekanntmachung
Stadtwerke
..................... S. 5 + 6
Kulturprogramm
„Weihnachten in Werdau 2015“..... S. 7 + 8
Händlerübersicht
Wochenmarkt....... S. 9
i
Aktuelle Infos von
Feuerwehr, JUH und ..
DRK........... S. 10 - 12
i
Städtekooperation „terra
plisnensis“.S. 12 + 13
i
www.werdau.de
Liebe Werdauerinnen und Werdauer,
sehr geehrte Gewerbetreibende und Unternehmer,
in zahlreichen Berichten in den Amtsblättern der
vergangenen Monate und Jahre habe ich Sie über
kleine und große Projekte informieren können,
die unsere Stadt zum Positiven verändern,
Missstände Schritt für Schritt beseitigen und
nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Das ist
in dieser Form nur durch eine sparsame Haushaltsführung und dem erfolgreichen Einwerben
von Fördermitteln möglich.
Um diesen Weg auch in Zukunft fortsetzen zu
können, liegt dem Stadtrat und mir die Finanzausstattung und das freiwillige Angebotsspektrum
unserer Stadt sehr am Herzen. Jedes Jahr zur
Haushaltsberatung müssen wir uns der Frage
stellen was können und was wollen wir uns für
unsere Bürger leisten.
Deshalb ist im Jahr 2014 der Grundsatzbeschluss gefasst worden, ein Konzept zur weiteren
Haushaltskonsolidierung zu erstellen. Dieses
beinhaltet die Untersuchung von rund 40 Maßnahmen zur langfristigen Kostensenkung und
Einnahmensteigerung.
Auf der Seite der laufenden Einnahmen stehen
neben den Gebühren, auch die kommunalen
Steuern auf dem Prüfstand. Seit 2010 bzw. teilweise sogar seit 2004 sind die Sätze in Werdau
nicht mehr angepasst worden. Den deutlichen
Steigerungen bei den laufenden Ausgaben,
z. B. Tarifanpassungen, Kreisumlage oder Betriebskosten konnte sich die Stadt Werdau
seitdem nicht entziehen.
Der Stadtrat und ich können vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen.
Deshalb ist der Beschluss gefasst worden die
Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die
Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer zum 1. Januar 2016 wie folgt
anzupassen:
1. Grundsteuer A
Hebesatz 300 v. H. seit 2010 - Hebesatz ab
01.01.2016 310 v. H. ->
Erhöhung um 3,33 Prozent
2. Grundsteuer B
Hebesatz 440 v. H. seit 2010 - Hebesatz ab
01.01.2016 455 v. H. ->
Erhöhung um 3,41 Prozent
Beispiele: Garage
0,31 EUR im Jahr
durchschnittliches
Einfamilienhaus
4,50 EUR im Jahr
durchschnittliches
Mehrfamilienwohnhaus 7,50 EUR im Jahr
3.Gewerbesteuer
Hebesatz 375 v. H. seit 2004 - Hebesatz ab
01.01.2016 405 v. H. ->
Erhöhung um 8 Prozent
4.Hundesteuer
seit 2005 für den 1. Hund 50 EUR/Jahr - ab
01.01.2016 für den 1. Hund 84 EUR/Jahr
5.Vergnügungssteuer
seit 2010 12 % - ab dem 01.01.2016 14 %
Stefan Czarnecki, Oberbürgermeister
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2
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
12. November 2015
❑ Neubaugebiet Sorge/Str. zur Friedenssiedlung
hat sich die Stadt zu diesem Schritt entschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Information
zur Veröffentlichung des Pilot-Aktionsplanes Teil
A und zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage
der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das
Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Seit dem 1. Januar
2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung
an den Haupteisenbahnstecken des Bundes zuständig. Um die
Grundlage für die weitere Lärmaktionsplanung zu schaffen, erstellt
das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten PilotLärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte
des Jahres 2016 fertig gestellt und veröffentlicht wird.
Im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hatten die
Bürgerinnen und Bürger bis Ende Juni 2015 die Gelegenheit, ihr
Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern; über
17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse der 1. Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Pilot-Lärmaktionsplanung
ausgewertet und veröffentlicht. Das Dokument ist im Internet
unter dem folgenden Link abrufbar: Lärmaktionsplanung des
Eisenbahn-Bundesamtes.
Die Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 15. November beginnt,
bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung
zum bisherigen Verlauf der Lärmaktionsplanung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamts richtet
sich an die Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen,
kommunale Verwaltungen etc. die von Schienenlärm betroffen sind.
Die Beteiligungsplattform
kann über folgenden Link erreicht werden:
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
werden die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend als Teil
B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der zukünftige
Teil B werden zusammen genommen den vollständigen PilotLärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben.
Wohin mit dem Müll?
„Auflösung Wertstoffsammelplatz Gutenbergstraße + Umsetzung Wertstoffsammelplatz am
Richard-Wagner-Park in Werdau
Werte Bürger,
zum Jahresende 2015 wird der Wertstoffsammelplatz in der Gutenbergstraße in Werdau aufgelöst. Grund für diese Maßnahme
ist die ständige Verschmutzung durch illegale Müllablagerungen
und die Abgeschiedenheit des Platzes.
In der 51. KW 2015 werden die Glascontainer und bis zum
31.12.2015 die Altkleidersammelcontainer von den jeweiligen
Firmen beräumt.
Da sich auch genug Ausweichplätze in unmittelbarer Umgebung
befinden:
❑ Breitscheidplatz/bei FFW
❑ Neubaugebiet Kranzberg - B.-Brecht-Str./ehem. Kaufhalle
❑ Zwickauer Str./Seiteneingang Gaststätte Friesen
Des Weiteren wurde der Wertstoffsammelplatz Am RichardWagner-Park um ca. 150 m versetzt. Er befindet sich nun direkt
am Richard-Wagner-Park (siehe Bild).
Nähere Auskünfte werden durch die Stadtverwaltung Werdau Tel.:
(03761) 594-325 erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Piehler
Fachbereichsleiter
Stadtentwicklung und Bau
Stellenausschreibung
Die Stadt Werdau schreibt zum Ausbildungsbeginn 1. September
2016 eine
Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten in
der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
aus.
Mindestvoraussetzungen sind:
❑ Realschulabschluss 10. Klasse, guter Notendurchschnitt,
mind. Note 2 in den Fächern Deutsch und Mathematik
❑PC-Grundkenntnisse
❑ Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften
❑ aufgeschlossenes freundliches Auftreten, sehr gute Umgangsformen
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt (Kopie des Nachweises ist
beizufügen).
Ausbildungsinformationen:
❑ Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
❑ Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag
für Auszubildende des
❑ öffentlichen Dienstes (TVAöD) in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie sich für eine berufliche Perspektive in der öffentlichen
Verwaltung interessieren, richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 01.12.2015 an die
Stadtverwaltung Werdau
Fachbereich Bildung/Zentrale Steuerung
Markt 10 - 18
08412 Werdau
Wir bitten um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages.
Stefan Czarnecki
Oberbürgermeister
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011
- Widerspruchsrecht Im Bundesgesetzblatt wurde am 2. Mai 2011 (BGBI. I S. 678) das
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) zur Umset-
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
zung der Wehrrechtsreform verkündet. Diese Reform beinhaltet im
Wesentlichen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und
gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes.
Mit der Neuregelung sind die Meldebehörden verpflichtet, dem
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich
bis zum 31. März Familienname, Vornamen und gegenwärtige
Anschrift von jungen Frauen und Männern mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Diese Datenübermittlung dient dazu, Adressen zu erhalten, um
eventuell zukünftigen Freiwilligen Informationsmaterial über die
Streitkräfte zu übersenden.
Nach § 18 Abs. 7 MRRG (Melderechtsrahmengesetz) besteht
ein Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung an das
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Mit dieser
Bekanntmachung werden alle jungen Frauen und Männer, die im
Jahr 2017 das 18. Lebensjahr vollenden werden, mit Hauptwohnsitz in Werdau gemeldet sind und der Datenübermittlung an das
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr im März
2016 nicht zustimmen, aufgefordert, ihren Widerspruch bis spätestens 28. Februar 2016 schriftlich oder zur Niederschrift in der
Stadtverwaltung Werdau
Fachdienst Einwohner- und Meldewesen
Markt 10 - 18
08412 Werdau
einzulegen.
3
Änderungen für Vermieter durch
das Bundesmeldegesetz
Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird bundesweit eingeführt
Mit dem Bundesmeldegesetz wird das Melderecht in Deutschland
harmonisiert und fortentwickelt. Mit Inkrafttreten am 01.11.2015
wird es erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Der meldepflichtigen Person wird zur Anmeldung des Wohnsitzes
2 Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung
des Wohnsitzes muss dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung soll Scheinmeldungen verhindern
und es dem Wohnungsgeber ermöglichen Kenntnis darüber zu erlangen, wer tatsächlich unter der jeweiligen Adresse angemeldet ist.
In einigen Fällen ist die Wohnungsgeberbestätigung auch bei
Auszug notwendig, dies betrifft in der Regel die Fälle Wegzug ins
Ausland und ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung.
Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie
z. B. Wohnungsverwaltungen. Der Wohnungsgeber kann jedoch
auch Hauptmieter sein, welcher Wohnungen oder Zimmer untervermietet.
Diese Mitwirkungspflicht bei Meldevorgängen bedeutet in der
Praxis, dass ein Formular auszufüllen ist. Folgende Angaben
sind zum Beispiel in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten
Werdau, 09. Oktober 2015
Czarnecki
Oberbürgermeister
Beschränkte Ausschreibung
nach Öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
a) Große Kreisstadt Werdau, FB Stadtentwicklung und Bau,
Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Tel.-Nr.: (03761 594331, Fax:
03761 594275, E-Mail: [email protected]
b) Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach VOB/A
d) Los 001/16 Restauratorische Aufarbeitung der historischen
Metallfenster
e) Sanierung Friedhofskapelle Werdau, Brüderstraße 80, 08412
Werdau
f) Anzahl Fenster: 99 Stück, Fläche: ca. 118 m2, Historische
Metallfenster verglast mit Ornamentglasscheiben fachgerecht unter denkmalpflegerischen Aspekten aufarbeiten.
g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in mehrere Losen: nein
i) Ausführungsfristen: Los 001/16: Beginn: 04.01.2016, Ende:
30.11.2016
j) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind
nicht zugelassen
m) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 27.11.2015,
Anschrift: Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau
p) Sprache: deutsch
u) Nachweise für die Eignung der Bieter: Nachweise gemäß
VOB/A §6, Abs. 3 sowie Nachweise, dass das Unternehmen
vergleichbare Leistungen im denkmalpflegerischen Bereich
realisiert hat
w) Landkreis Zwickau, Amt für Kommunalaufsicht, Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau
• Name und Anschrift des Vermieters,
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
• die Anschrift der Wohnung,
• die Namen der meldepflichtigen Personen.
Das entsprechende Formular für die Stadt Werdau steht ab
02.11.2015 unter www.werdau.de (Menüpunkt Aktuelles) zur Verfügung. Darüber hinaus kann es auch per E-Mail unter [email protected] angefordert werden. In Papierform ist es in der
Stadtverwaltung Werdau während der Öffnungszeiten erhältlich.
Das Bundesmeldegesetz können Sie unter www.gesetze-iminternet.de abrufen.
Beschlüsse Stadtrat
vom 24.09.2015
Beschluss Nr. SR-14-125
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, den gegen die Umbenennung des beschränkt-öffentlichen Weges „Schwarzer Weg“,
Werdau, OT Leubnitz, in „Am SAXAS-Werk“ eingegangenen Widersprüchen nicht abzuhelfen und sie als unzulässig zurückzuweisen.
Beschluss Nr. SR-14-120
Der Stadtrat stimmt der Entlastung des Geschäftsführers der
Sport und Freizeit GmbH Werdau, Herrn Steffen Pause, für das
Geschäftsjahr bis zum 31.12.2014 zu.
Beschluss Nr. SR-14-121
Der Stadtrat stimmt der Entlastung des Geschäftsführers der
Stadtwerke Werdau GmbH, Herrn Steffen Pause, für das Geschäftsjahr bis zum 31.12.2014 zu.
Beschluss Nr. SR-14-122
Der Stadtrat stimmt der Entlastung der Geschäftsführer der
Gebäude- und Grundstücksverwaltungs-GmbH, Herrn Steffen
Pause und Herrn Klaus Müller, für das Geschäftsjahr bis zum
31.12.2014 zu.
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Beschluss Nr. SR-14-129
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die in der Anlage
aufgeführten Produkt/Sachkonten des Ergebnishaushaltes die
Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres
2014 in der jeweils angegebenen Höhe auf das Haushaltsjahr 2015.
Die Gesamtsumme der Übertragung von Haushaltsermächtigungen
beträgt 284.126,16 EUR.
Beschluss Nr. SR-14-128
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 460.000 EUR im Produkt 21.51.01.01
- Diesterweg-Oberschule, Sachkonto 099511 - Hochbaumaßnahmen, Maßnahme 12110011 - Sanierung Schule und Turnhalle für
das Haushaltsjahr 2015.
Die Deckung erfolgt durch Streichung von folgenden im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018 geplanten Investitionsmaßnahmen:
1. Maßnahme 14220001 IGG Langenhessen
2015
50.000 EUR
2016 120.000 EUR
2. Maßnahme 12SAN401 Stadtumbaugeb. Östl. Stadtzentr.
2016 125.000 EUR
(zusätzliche Eigenmittel für den Straßenbau Hohe Straße)
2017
86.000 EUR
3. Maßnahme 14213008 Fußweg Straße der Jugend
2015
30.000 EUR
4. Maßnahme 14213009 Straße an der Feuerwehr (Lbn)
2017
60.000 EUR
Beschluss Nr. SR-14-130
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
Ersatzneubau der Brücke Rathausstraße in Werdau, OT Leubnitz, den 2. und 3. Nachtrag in Höhe von 18.481,95 EUR (brutto)
zu bestätigen. Die Kosten werden zu 100 % an die Stadtwerke
Werdau GmbH weiterberechnet.
Beschluss Nr. SR-14-131
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
Ersatzneubau der Brücke Siedlung und der Stützwand von Brücke Siedlung bis Brücke Parkstraße in Werdau, OT Leubnitz, den
3. - 6. Nachtrag in Höhe von insgesamt 84.658,55 EUR (brutto)
zu bestätigen.
Die zwischenzeitliche Finanzierung der im Haushaltsplan nicht
geplanten Mehrausgaben erfolgt durch die Maßnahme H134493 - Instandsetzung Brücke Mühlenstraße mit Ersatzneubau
Stützwand Turnhallenstraße. Diese Maßnahme wird in 2015 nicht
weiter bearbeitet.
Beschluss Nr. SR-14-132
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt das Städtebauliche
Entwicklungskonzept - Stadtteilkonzept „Werdau - Östliches
Stadtzentrum“, in der vorliegenden Fassung der 1. Fortschreibung
vom September 2015.
Beschluss Nr. SR-14-133
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
Instandsetzung Brücke Kirchschulstraße in Werdau, OT Langenhessen, den 1. und 2. Nachtrag in Höhe von insgesamt 12.936,42
EUR (brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-134
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt den Ersatzneubau
des Überbaus der Brücke Poststraße in Werdau einschließlich
Stützwandrückbau unterstrom rechts entsprechend dem anliegenden
Entwässerungsplan und Bauwerkspläne sowie der beigefügten
Erläuterung und Begründung mit einer Gesamtkostensumme von
max. 975.000 EUR (brutto) mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Hochwasserschäden 2013 vom 03.09.2013“.
12. November 2015
Beschluss Nr. SR-14-135
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt:
1. Die bei der Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 a
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Hinweise, wurden mit folgendem Ergebnis geprüft. (Anlage 1)
2. Dem Abschluss des Durchführungsvertrages mit dem Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht
wird gebilligt.
4. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung beauftragt,
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. SR-14-117
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die angebotene Schenkung einer Fertigteilgarage des Feuerwehrvereins Königswalde
e. V. anzunehmen. Die Schenkung ist mit der Zweckbindung der
weiteren Nutzung der Garage durch die Freiwillige Feuerwehr
Königswalde verbunden.
Beschluss Nr. SR-14-136
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlage anzunehmen.
Beschlüsse Technischer
Ausschuss vom 13.10.2015
Beschluss Nr. TA-14-119
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, der Fa
Mosebach GmbH, Gewerbering 13, 08056 Zwickau für die Baumaßnahme Umsetzung Brandschutzkonzept Kindertagesstätte
„Sonnenschein“ Werdau für das Los 009/15 Elektroinstallation,
den Zuschlag in Höhe von 93.214,30 EUR (brutto) zu erteilen.
Der Zuschlag kann erst nach der Zustimmung des Stadtrates zum
Baubeschluss erteilt werden.
Beschluss Nr. TA-14-120
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den
7. Nachtrag der Fa. Bauunternehmen Voitel, Kitscherstraße 80,
08451 Crimmitschau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau,
für das Los 07.3/14 - Baumeisterarbeiten Turnhalle, in Höhe von
17.153,85 EUR (brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. TA-14-121
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt, den
1. Nachtrag der Fa. Gottsmann GmbH, Nordstraße 10, 08451
Crimmitschau, für die Baumaßnahme Sanierung Diesterwegschule
einschließlich Turnhalle, Holzstraße 23, 08412 Werdau, für das
Los 025/15 - Trockenbauarbeiten Decke Sporthalle in Höhe von
176,85 EUR (brutto) zu bestätigen.
Warnmeldung vor
Spendenbetrug
Betrüger geben sich als hilfebedürftige Flüchtlinge aus
In den letzten Tagen und Wochen ist vermehrt ein osteuropäisches Trio unter falschen Angaben in der Öffentlichkeit, vor und
in Werdauer Geschäften unterwegs.
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Die beiden jungen Männer und eine Frau geben vor Asylbewerber
zu sein, die dringend auf Spenden angewiesen sind. Dies entspricht jedoch nicht der Realität! Es handelt sich um Einwohner
der Europäischen Union, die die derzeitige Situation ausnutzen
und unter Angabe falscher Tatsachen versuchen an Bargeld zu
kommen. Von Unterstützungen ist abzusehen, im Zweifelsfall kann
von den Grundstücks-/Geschäftseigentümern ein Platz- bzw.
Hausverbot erteilt sowie die Polizei alarmiert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ortsansässigen
Asylbewerber durch den Landkreis Zwickau, die Firma European
Homecare GmbH bzw. den Werdauer Helferkreis betreut und
versorgt werden.
Diese Einzelfälle sollen jedoch niemand von aktiver Hilfe abhalten. Daher ist es wichtig, dass Spenden zielgerichtet bedürftigen
Asylbewerbern zugutekommen. Ihre Hilfsangebote richten Sie
bitte an den Werdauer Helferkreis, welchen Sie unter helferkreis@
werdau.net erreichen.
Bestellkarte für Biotonne kommt
mit Abfallgebührenbescheid
Warum eine Biotonne? Weil sie BIOlogisch ist, die Umwelt schützt
und Geld spart!
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Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau teilt mit,
dass in Zeiten, in denen der Umweltschutz immer wichtiger wird,
können auch kleine Aktionen einen großen Beitrag hierzu leisten
können, zum Beispiel das getrennte Sammeln von Bioabfall. Dadurch werden kompostierbare Abfälle zu wertvoller Humuserde.
Da die Entleerungsgebühr für die Bioabfalltonnen im Vergleich
zu der für die Restabfalltonne auch noch 30 Prozent geringer ist,
lohnt sich die Anschaffung einer Biotonne gleich doppelt.
Ab Mitte Oktober 2015 enthalten die verschickten Abfallgebührenbescheide für die Abfallentsorgung an die Grundstückseigentümer
oder -verwalter die Bestellkarte für die Biotonne.
Zu den Abfallgebührenbescheiden informiert das Amt weiterhin,
dass alle Änderungen der Personenzahl oder der Einwohnergleichwerte sowie alle durchgeführten Entleerungen bis September 2015
berücksichtigt wurden. Die endgültige Endabrechnung für dieses
Jahr erfolgt mit dem Jahresbescheid im Frühjahr 2016
5
Bekanntmachungen der
LEADER-Region Zwickauer Land
Zukunft fördern
Informationsveranstaltung zur LEADER-Strategie
am 10.12.
Die Zukunftsregion Zwickau lädt alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Werdau, sowie der Gemeinden Langenbernsdorf,
Lichtentanne, Fraureuth zur LEADER-Informationsveranstaltung
am Donnerstag, den 10.12.2015, ab 18 Uhr, in den Stadtverordnetensaal des Rathauses Werdau (Markt 10 - 18, 08412 Werdau) ein.
Das Wort LEADER, französisch im Ursprung, jedoch englisch
betont, bezeichnet einen Ansatz der Europäischen Union, die
Bevölkerung an der Entwicklung ihrer ländlichen Regionen teilhaben zu lassen.
Dies passiert mittels der Möglichkeit, über die LEADER-Zusammenschlüsse in Netzwerken an der Entwicklung der Region mitzuwirken, oder auch selbst von den Fördergeldern der Europäischen
Union und des Landes Sachsen zu profitieren.
Die LEADER-Region Zwickauer Land ist eine Partnerschaft zahlreicher privater und 18 kommunaler Akteurinnen und Akteure der
ländlichen Räume in und um Zwickau herum und adressiert mit
der Veranstaltung am 10. Dezember 2015 insbesondere Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die Wege zur Umsetzung
ihrer Ideen suchen.
In sechs Handlungsfeldern sieht die Region Entwicklungsbedarf
bis 2020 und offeriert bspw. Unter-stützung für Handwerksbetriebe
bei der Fachkräftegewinnung, ermöglicht den Ausbau touristischer
Angebote oder die Sicherung dörflicher Infrastrukturen.
Das Regionalmanagement der Zukunftsregion organisiert daher für Werdau, Langenbernsdorf, Lichtentanne, Fraureuth am
10. Dezember 2015 in Werdau einen informativen Abend mit praktischen Beispielen, eingängigen Erklärungen und der Möglichkeit,
eigene Ideen in einer Schnellberatungsrunde prüfen zu lassen.
Weitere Informationen zur LEADER-Region bereits vorab unter
www.zukunftsregion-zwickau.de oder im persönlichen Kontakt
mit dem Regionalmanagement unter der Telefonnummer: 0375
30354-104/-105/-106.
Geänderte Abfallentsorgung
Leerung der Abfallbehälter verschiebt sich
Bedingt durch den Buß- und Bettag ändern sich die Termine für
die Abholung der Wertstoffe und Abfälle in der 47. Kalenderwoche 2015.
Die Leerung für Mittwoch, den 18. November 2015 (Buß- und
Bettag) erfolgt ab Donnerstag, den 19. November 2015.
Weitere Abholtermine in der genannten Kalenderwoche können
sich ggf. bis zum Samstag verschieben.
Die Abfallbehälter sind somit, außer am jeweiligen Feiertag, immer am eigentlichen Entsorgungstag bis 07:00 Uhr zur Leerung
bereitzustellen.
Neue Preise für die
Grundversorgung mit Erdgas
Mit Wirkung zum 01.01.2016 ändern sich die Preise für die
Grundversorgung im Haushalt und Gewerbe mit Erdgas aus dem
Niederdrucknetz der Stadtwerke Werdau GmbH auf Grundlage
des § 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Nachfolgend finden Sie das dann gültige Preisblatt.
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
12. November 2015
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
12. November 2015
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
9
nahe zu bringen. Schon bald zeigte sich, dass das Quartett
neben klassischen Werken auch Programme unterhaltender
Kammermusik aus den verschiedensten Epochen mit großem
Erfolg in seinen Konzerten spielte. Den ersten Engagements im
sächsisch-thüringischen Raum folgten bald weitere Konzerte
in vielen Städten der Bundesrepublik. Auch im Ausland konnte
das Ensemble seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. So
weilte das Quartett zu zwei Gastspielen 1998 und im Juni 2000
in Salzburg. 1998, 1999 und 2000 gastierte es in den USA, hier
u. a. in Chicago.
Neues sächsisches
Landesmesseprogramm 2016
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr bietet Fördermöglichkeiten
Weihnachtskonzert mit Vogtland
Philharmonie
Rathaussaal Werdau lädt zu festlichem Konzert ein
Alle Jahre wieder kommen nicht nur das Christuskind, sondern auch Mitglieder der Vogtland Philharmonie zum begehrten Weihnachtskonzert in den Rathaussaal Werdau. Am Mittwoch, dem 2. Dezember, überreicht das „Freund-Quartett“ um
19.30 Uhr unterhaltsame Musikpräsente, um auf die besinnliche
Zeit einzustimmen. Die vier Musiker Stephan Freund (1. Violine
und Moderation), Susanne Schwind (2. Violine), René Pinnow
(Viola) und Sigrid Störr (Violoncello) präsentieren dabei in ihrem
Programm „Kammermusik und die Kindheit großer Komponisten“
oder „Wie wird man berühmt“, verschiedene Werke von Georg
Friedrich Händel, Johann Sebastian Bach, Joseph Haydn, Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven, Franz Schubert
und Arcangelo Corelli.
Karten für den Konzertabend zu 10,00 EUR (ermäßigt 5,00 EUR)
erhalten Sie an der Bürgerinformation des Rathauses Werdau
(03761 5940) oder an der Abendkasse.
Hintergrundinformation: Das Streichquartett wurde von Stephan
Freund, 1. Konzertmeister der Vogtland Philharmonie Greiz/
Reichenbach, im Jahre 1983 gegründet. Sein Anliegen war es,
Musik aus Vergangenheit und Gegenwart in der vogtländischen
Region Sachsens und Thüringens einem interessierten Publikum
Das sächsische Landesmesseprogramm 2016 bietet sächsischen
Unternehmen im kommenden Jahr eine Teilnahme an insgesamt
50 Messen im Ausland und auf wichtigen internationalen Messen
in Deutschland an. Präsentiert wird ein umfangreiches Programm
in verschiedenen Branchen wie beispielsweise Maschinen- und
Anlagenbau, Umwelt- und Energietechnik, Mikroelektronik, Mobilität,
Handwerk, Bauen, Tourismus und Ernährungswirtschaft. Erstmals
wird auch dem sächsischen Verlagswesen auf der Internationalen
Frankfurter Buchmesse die Möglichkeit zur Präsentation an einem
Gemeinschaftsstand angeboten.
Etwa die Hälfte dieser Messen finden im Ausland statt, wo für
Produkte „Made in Saxony“ gute Exportchancen bestehen.
Schwerpunkte werden 2016 erneut Messen in Europa (14 Messen),
aber auch zunehmend Messen in Asien bzw. der Golfregion sein.
Daneben werden die erfolgreichen Präsentationen zum Beispiel
auf der Semicon West in San Francisco (USA) oder der nanotech
in Tokio (Japan) fortgesetzt. Der Freistaat Sachsen zeigt damit
kontinuierlich weiterhin starke Präsenz auf den Weltmärkten.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Etwa ein Drittel der Wirtschaftsleistung erzielen wir bereits im Export. Der Erfolg der sächsischen
Wirtschaft, zahlreiche Arbeitsplätze, Einkommen und damit der
Lebensstandard der Sachsen sind erheblich von unserem Erfolg
auf den internationalen Märkten abhängig. Unser Ziel ist es daher, die Internationalisierung unserer Wirtschaft weiter voran zu
treiben. Wir wollen den noch immer bestehenden Rückstand zur
gesamtdeutschen Exportquote aufholen und mehr Unternehmen
für das Auslandsgeschäft gewinnen.“
Das Landesmesseprogramm besteht aus Firmengemeinschaftsständen des Freistaats Sachsen und der sächsischen Kammern,
die im Rahmen der Außenwirtschaftsinitiative Sachsen (AWIS) die
Unternehmen gemeinsam bei der Erschließung internationaler
Märkte unterstützen. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) organisiert
die landeseigene Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS)
15 sogenannte ‚Sachsen-live‘ Gemeinschaftsstände, an denen
sich sächsische Unternehmen unter einem gemeinsamen Dach
‚Sachsen!‘ auf Zukunftsmärkten präsentieren können. Zudem
übernimmt die WFS auch für das Sächsische Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft die Organisation und Durchführung
der Messegemeinschaftsstände ‚Sachsen genießen‘. Auch die
sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie die sächsischen Handwerkskammern organisieren zahlreiche Firmengemeinschaftsstände im Rahmen dieses Landesmesseprogramms.
Das Landesmesseprogramm 2016 ist erhältlich im zentralen
Broschürenversand des Freistaates Sachsen unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25021.
10 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
12. November 2015
Städtepartnerschaft wird gelebt
Werdaus neue Erdenbürger
Ende September und Anfang Oktober diesen Jahres konnte sich
die Stadt Werdau wieder über viele neugeborene Bürger freuen,
die in der Pleißentalklinik zur Welt kamen.
Tyron Petzold-Funke
Johannes Matthias Damrau
Arthur Horst Helmut Guderle
Alexa Neudecker
Klara-Luise Piehler
Lotta Ursula Scheufler
Elli Merula Klemm
Werdau
Werdau
Werdau, OT Steinpleis
Werdau OT Königswalde
Werdau
Werdau
Werdau OT Langenhessen
Mia Cataleya Lange
Noori Constanze Wißen
Erik Franke
Nele Tretina
Anni Wimmer
Celina Rittrich
Werdau
Werdau
Werdau
Werdau
Werdau OT Langenhessen
Werdau OT Steinpleis
25 Jahre Feuerwehrfreundschaft
Röthenbach a. d. Pegnitz und Werdau
Anlässlich der seit 25 Jahren bestehenden Feuerwehrpartnerschaft
besuchte die Freiwillige Feuerwehr Werdau am 24. Oktober 2015
die Freiwillige Feuerwehr Röthenbach an der Pegnitz. Darüber
hinaus feierten die Gastgeber ihr 140-jähriges Bestehen.
Der abendliche Festempfang war der richtige Rahmen um diese
Freundschaft zu würden, in Wort und Bild ließ man ein Vierteljahrhundert Revue passieren und konnte dabei auf viele gemeinsame
Aktivitäten zurückblicken.
Seitens der Werdauer Feuerwehr übergaben Wehrleiter Jürgen
Daßler und sein Stellvertreter Sascha Klappstein ihr Geschenk
an den Kommandanten Klaus Keim. Dieser, dem erst kürzlich
das Steckkreuz für besondere Verdienste vom Bayerischen
Innenminister verliehen wurde, leitet die rund 80 Mann starke
Feuerwehr seit 1989.
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die gesamte Stadtverwaltung Werdau wünscht ALLEN Kindern und deren Eltern ein
gesundes, glückliches und langes Leben hier in unserer Heimat!
Floriansjünger sagen
„Dankeschön!“
Freiwillige Feuerwehr Steinpleis freut sich über die
Unterstützung zum 125. Jubiläum
Die FF Steinpleis möchte sich auf diesem Wege bei allen Bürgern von Steinpleis für das entgegengebrachte Vertrauen und
die anlässlich ihres 125-jährigen Geburtstag eingegangenen
zahlreichen Spenden bedanken. Sie ermöglichten ein einmaliges
Fest mit guter Stimmung und ebenso guten Ergebnissen bei den
Stadtmeisterschaften im Löschangriff, die in diesem Jahr vor
allem für die Wettkampfgruppe der Männer ein Heimspiel waren.
Axel Reinert nahm als Stellvertreter des Oberbürgermeisters der
Stadt Werdau an den Feierlichkeiten teil und überreichte eine
Laterne. Die Verbundenheit der Partnerstädte wird durch die in
Glas eingravierte Stadtwappen symbolisiert. Bei dieser Gelegenheit
hob Herr Reinert die Bedeutung der Städtepartnerschaft hervor
und lud Klaus Hacker, den 1. Bürgermeister unserer Partnerstadt,
durch Übergabe einer Stadtradtour-Warnweste zur Mitfahrt bei
der kommenden Radtour nach Werdau ein.
Mit musikalischer Unterhaltung durch die Stadtkapelle Röthenbach endet der Festakt für die Kameraden nach dem öffentlichen
Frühschoppen an der Feuerwache. Das Fazit aller, eine gelebte
Feuerwehrfreundschaft mit Geschichte und Zukunft.
Sie sind wieder da!
„Es macht uns stolz und ist uns eine Freude solch einen Rückenhalt
in der Bevölkerung unseres Ortes zu haben. Wir, ihre Feuerwehr,
werden auch weiterhin stets für Sie da sein und ihr Hab und Gut
schützen“, verspricht Ortswehrleiter Marcel Dietel.
Auf diesem Wege wünschen die ehrenamtlichen Kameraden allen
Einwohnern eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start
ins neue Jahr.
„L(i)eben in Werdau!“-Dispoplaner 2016 ab sofort
verfügbar
Die neuen Dispoplaner „L(i)eben in Werdau 2016!“ in den Formaten
DIN A3, DIN A2, DIN A1 und 100 x 70 cm sind ab sofort kostenlos
bei der Stadtverwaltung Werdau erhältlich.
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Ermöglicht wurde das Projekt, wie bereits in den vergangenen
Jahren, durch die gemeinsame Finanzierung von Stadt, Gewerbetreibenden und Organisationen aus Werdau.
Durch seine auf unsere Stadt zugeschnittene Gestaltung und
den Eintrag vieler wichtiger Veranstaltungstermine und nützlicher
Hinweise kommt er sowohl in Geschäften und Büros
als auch im Privatbereich gut an. „Bei der Bildauswahl stehen
diesmal ganz bewusst Menschen und nicht Bauwerke im Vordergrund. Denn sie sind es, die unsere Heimat so besonders
machen“, erklärt André Kleber, Fachdienstleiter Stadtmarketing.
Johanniter feiern
25-jähriges Jubiläum
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitern
feiern gemeinsam
Vor nun bereits 25 Jahren wurden der Kreisverband Werdau, der
Ortsverband Kirchberg und auch der Kreisverband Plauen der
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. gegründet. Anlässlich dieses 25-jährigen Jubiläums im Landkreis Zwickau sowie im Vogtlandkreis
hatte der Regionalverband Zwickau/Vogtland am Freitag, dem
2. Oktober Gäste und Partner aus Politik und Wirtschaft wie auch
die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter aus den Einrichtungen
der Johanniter zu einem Jubiläums- und Familienfest in die Geschäftsstelle an der Uferstraße in Werdau eingeladen.
Der Regionalvorstand des Regionalverbandes Zwickau/Vogtland
Pierre Söllner dankte allen, die in den vergangenen Jahren beim
Aufbau und der Weiterentwicklung aller Dienstleistungen der
Johanniter mitgeholfen haben. Auch der Oberbürgermeister der
Stadt Werdau, Herr Stefan Czarnecki, fand lobende Worte für das
Engagement der Johanniter in Werdau.
11
Im Zuge des Festes wurden Mitarbeiter, welche bereits seit
25 Jahren bei den Johannitern tätig sind, ausgezeichnet. Ebenso
erhielten 18 ehrenamtliche Helfer das Leistungsabzeichen der
Johanniter in Bronze bzw. Silber für ihr langjähriges Engagement
in Kindertagesstätten, Sozialstationen, Fahrdienst, Ausbildung
sowie im Katastrophenschutz und somit die tägliche Arbeit der
Johanniter ehrenamtlich unterstützen.
Die Johanniter betreiben in beiden Landkreisen insgesamt
30 Einrichtungen, davon u. A.
5 Sozialstationen, 2 Fahrdienste, 2 Rettungswachen und 9 Kindertagesstätten. Derzeit sind 341 haupt- und 183 ehrenamtliche
Mitarbeiter im Regionalverband beschäftigt. In den vergangenen
Jahren konnten die Dienste der Johanniter erfolgreich ausgebaut werden. So wurden Ende 2014 520 Patienten durch die
ambulanten Pflegedienste betreut, dies sind nun (Stand Ende
September) bereits 600 Patienten. In den Fahrdiensten Werdau
und Plauen gab es ein Plus von 158 % zum Vorjahr an Fahrten
zu verzeichnen. Das neueste Objekt im Regionalverband ist das
„Johanniter-Zentrum in Wilkau-Haßlau“, welches mit einem Betreuten Wohnen, einer Tagespflege sowie einer Sozialstation im
März 2015 offiziell eingeweiht wurde.
Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Johannitern?
Dann rufen Sie unter 03761 8883-16 an!
Pilotlehrgang großer Erfolg
DRK-Kreisverband führt erstmals Erste-Hilfe-Seminar
in Werkstatt für angepasste Arbeit durch
Es war ein Erste-Hilfe-Lehrgang der besonderen Art, den die
DRK-Wasserwacht Koberbachtalsperre vor wenigen Tagen
in der Diakonie-Werkstatt für angepasste Arbeit im Werdauer
Ortsteil Langenhessen durchführte. Denn die Ortsgruppe des
DRK-Kreisverbandes Zwickauer Land löste an diesem Tag das
Versprechen ein, dass sie im Rahmen einer Integrationsveranstaltung im Frühjahr gegeben hatte: Einen Begegnungskurs für
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu halten.
Von diesen Beeinträchtigungen konnte man ganz praktisch jedoch kaum etwas bemerken, im Gegenteil. „Ich bin begeistert,
wie groß das Wissen und die Bereitschaft ist, Neues zu lernen“,
berichtet Lena Hartel, die seit vielen Jahren ehrenamtliche Rettungsschwimmerin und Sanitäterin der Wasserwacht ist. An diesem
Tag assistierte sie gemeinsam mit Kameradin Sarah Gregor bei
der Durchführung der Veranstaltung. „Weder die 13 Teilnehmer
noch wir wussten, worauf wir uns wirklich einlassen. Doch schon
nach wenigen Minuten war das Eis gebrochen und wir konnten
gemeinsam sogar mehr schaffen, als ursprünglich vorgesehen
war. Respekt!“, fasst Ausbilder André Kleber den Tag zusammen.
12 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Im Rahmen des Kurses lernten und übten die Teilnehmer das
Erkennen und den richtigen Umgang mit unterschiedlichen Notfallsituationen und Verletzungen, das Absetzen eines Notrufes
und die Grundlagen der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Egal ob
in der ganzen Gruppe oder bei mehreren Stationsübungen auf
dem Werksgelände, unter möglichst realistischen Bedingungen
konnten die Ersthelfer ihr Wissen immer wieder praktisch testen.
Das erzeugte natürlich auch viel Aufmerksamkeit und Interesse
bei anderen Mitarbeitern. „Aufgrund des heutigen Lehrgangs
wurden wir förmlich mit Interessensbekundungen überhäuft. Ich
denke, es wird wohl nicht die letzte Zusammenarbeit sein“, freut
sich Jenny Becker vom sozialen Dienst der Diakonie-Werkstatt.
Städtekooperation
„terra plisnensis“
Weihnachtsmärchen hat am
25. November Premiere
„Kalif Storch“ heißt das diesjährige Weihnachtsmärchen des Kinderund Jugendtheaters Harlekin e. V. aus Crimmitschau. Premiere
hat das Stück in der Bearbeitung von Steffi Kraft am Mittwoch,
dem 25. November um 17 Uhr im Theater Crimmitschau.
Weitere Aufführungen sind am 28. November um 15 Uhr, am
2. Dezember um 17 Uhr, am 5. und 6. Dezember um 15 Uhr, am
9. Dezember um 17 Uhr, am 12. Dezember um 15 Uhr und am
14. Dezember um 17 Uhr.
Karten gibt es an der Theaterkasse (Mo. - Do. 14 - 19 Uhr, Fr. 9 12 Uhr, Tel. 03762 47888) oder beim Harlekin e. V. (Tel. 03762 2455).
Preise: Kinder 4,00 Euro, Erwachsene 7,00 Euro.
„Alle Jahre wieder …“
heißt das Motto des Crimmitschauer Weihnachtsmarktes
2015, der vom 4. - 13. Dezember stattfinden wird.
Er wird auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit bieten, sich in
der Mittags- oder Nachmittagspause, nach der Arbeit oder am
Wochenende auf einen Snack, eine Leckerei oder einen Glühwein
zu treffen und zu plaudern, und sich dabei von der weihnachtlichen
Atmosphäre auf das Fest und das nahe Jahresende einstimmen
zu lassen.
12. November 2015
von verschiedenen Künstlern und von Crimmitschauer Kindereinrichtungen für gute Laune und Besinnlichkeit sorgen. Mit von
der Partie ist erneut Robby Vincenz, der singende Wirt von der
Crimmitschauer Gaststätte „Prießnitz“.
Am Sonntag, dem 6. Dezember, wird etwas Besonderes zu erleben sein: ab 16.00 Uhr erwartet der Nikolaus die Kinder, denn
schließlich ist Nikolaustag und da gibt es bekanntlich eine süße
Kleinigkeit …
Der Weihnachtsmann, begleitet vom Stadtmaskottchen Türmel,
wird täglich um 16.00 Uhr den Adventskalender öffnen, in dem
sich Zeichnungen von Crimmitschauer Kindern befinden. Die kleinen Künstler werden für ihre Werke mit einem kleinen Geschenk
belohnt. Alle Kinderzeichnungen, die keinen Platz im Kalender
finden, sollen wieder in den Schaufenstern der Innenstadt und
zusätzlich in der St. Laurentiuskirche ausgestellt werden.
Einen festen Platz im Weihnachtsmarktgeschehen haben sich das
Weihnachtsbasteln und die Weihnachtsbäckerei im Rathaus erobert.
Beides gibt’s wieder an den Weihnachtsmarkt-Wochenenden:
jeweils Samstag und Sonntag von 16.00 bis 19.00 Uhr.
Der Crimmitschauer Weihnachtsmarkt hat bis zum 13. Dezember
wie folgt geöffnet: Montag bis Samstag von 10.00 bis 19.00 Uhr
und Sonntag von 13.00 bis 19.00 Uhr.
Mehr Infos: www.crimmitschau.de
Der Förderverein Fraureuther
Porzellan e. V. informiert
Aufgrund großer Nachfrage organisiert der Förderverein Fraureuther
Porzellan auch dieses Jahr wieder einen Verkauf aus Zweiter Hand.
Bei diesem „Porzellan-Trödelmarkt“ haben alle Porzellanfreunde
und Interessierte (keine Händler) die Möglichkeit, selbst Porzellan aus ihrem Bestand zu verkaufen bzw. zu kaufen. Der Verein
verkauft allerdings aus seinem Bestand nichts.
Termin:
Zeit:
Ort: 29.11.2015 (1. Advent)
14.00 - 17.00 Uhr
Herrenhaus, Fabrikgelände 12, 08427 Fraureuth
Der Vorstand
Mehr Infos: www.fraureuth.de
8. Meeraner
Märchenweihnachtsmarkt
Vom 26. bis 29. November 2015 wird es wieder
märchenhaft auf dem Meeraner Teichplatz
Vom 26. bis 29. November 2015 wird es wieder märchenhaft auf
dem Meeraner Teichplatz!
Ein großes Angebot an weihnachtlichen Gaumen-Genüssen und
handwerklichen Produkten wird es an den rund 30 Marktbuden
geben. Auf der Bühne wird ein abwechslungsreiches Programm
12. November 2015
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Zum 8. Meeraner Märchenweihnachtsmarkt sind alle Besucher aus
Nah und Fern herzlich eingeladen, das weihnachtliche Flair der
liebevoll geschmückten Markthütten vor der Kulisse der Kirche St.
Martin und der Italienischen Treppe und ein abwechslungsreiches
Bühnenprogramm zu genießen.
Die Vorbereitungen laufen derzeit auf Hochtouren, informiert
der Handels- und Gewerbeverein Meerane e. V. (HGV), der den
Märchenweihnachtsmarkt mit Unterstützung der Stadt Meerane
durchführt.
„Die Händler und Gastronomen haben wieder viel Weihnachtliches
im Gepäck und freuen sich auf Ihren Besuch! Es gibt vielfältige
Weihnachtsdekoration und Geschenkartikel zum Fest und natürlich
kulinarische Leckereien zur Weihnachtszeit! Der Weihnachtsmann
kommt täglich vorbei, und die Märchenfee überrascht die Kinder
jeden Tag mit einem anderen Märchen“, informiert Claudia Blümel,
Pressesprecherin des HGV.
Geöffnet ist der 8. Meeraner Märchenweihnachtsmarkt täglich
von 15:00 bis 20:00 Uhr, Freitag/Samstag bis 24:00 Uhr (Änderungen möglich!)
Holzgestalten in der Galerie ART IN
Vernissage zur Ausstellung der Plauener
Künstlerin Anja Werner am 18. November
Die Plauener Künstlerin Anja Werner wird ab 18. November 2015
Holzgestalten und Arbeiten aus Holz in der Meeraner Galerie ART
IN zeigen. Damit schließt eine interessante Präsentation das Ausstellungsgeschehen 2015 der Galerie ART IN ab und leitet über
in das Ausstellungsjahr 2016.
Zur Vernissage zur Ausstellung am Mittwoch, 18. November 2015,
19:30 Uhr, lädt der Meeraner Kunstverein e. V. alle Interessenten
ganz herzlich ein.
Anja Werner studierte bei Prof. Brockhage in Schneeberg Holzgestaltung und arbeitet heute als Diplomdesignerin mit eigener
Werkstatt in Plauen. Sie unterrichtet an der Fachoberschule für
Gestaltung und leitet das Art Collektiv Plauen.
Anja Werner selbst sagt über
ihre Arbeit: „Ich spalte Holz,
lege im Holz Gestalten frei und
bearbeite sie zu Persönlichkeiten
und Individuen. So entsteht eine
Beziehung zwischen meinem
Gestaltungswillen und der Vorgabe durch den Naturstoff Holz
... seine Lebendigkeit und Eigenwilligkeit bleibt erhalten und
in meinen Gestalten bewahrt.
Die Ausstellung ist vom
18. November 2015 bis
10. Januar 2016 in der Galerie
ART IN im Kunsthaus, Markt
1, zu sehen.
Öffnungszeiten: Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag 14:00 18:00 Uhr, Sonntag 14:00 17:00 Uhr.
13
Zu Weihnachten Leben schenken
DRK lädt zur Blutspende in den letzten
Dezemberwochen
Ein unbezahlbares Geschenk ist es, schwer kranken oder verletzten
Menschen das Leben zu schenken. Blutspender sind immer auch
Lebensretter. Gerade zu Weihnachten, wenn mehrere Feiertage
aufeinander folgen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Kliniken
und Arztpraxen der Region mit lebensrettenden Blutpräparaten
zu versorgen.
Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit von 35 bis
42 Tagen. Auch in den letzten Wochen des Jahres und zum Jahreswechsel sind zahlreiche Patienten auf Präparate aus Spenderblut
angewiesen, zum Beispiel im Rahmen der Therapie während einer
Krebserkrankung.
Wer sich als Blutspender auf einem DRK-Termin an den Weihnachtsfeiertagen eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen schwer
kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen. Aus einer
Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende
Präparate gewonnen werden: Erythrozyten, Thrombozyten und
Blutplasma.
Auf allen DRK-Blutspendeterminen zwischen dem 21. und dem
30. Dezember erhalten die Blutspenderinnen und Blutspender
selbst ein kleines Dankeschön sowie den traditionellen Imbiss
nach der Spende.
Spendetermine
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das
entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 1194911 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
In Werdau können Sie wie folgt spenden:
Samstag, 05.12.2015, 09:00 - 12:00 Uhr
Johanniter-Unfallhilfe, Uferstraße 31, Werdau
Donnerstag, 10.12.2015, 14:00 - 18:30 Uhr
DRK Altes Schützenhaus, Zwickauer Str. 37, Werdau
Dienstag, 22.12.2015, 13:00 - 18:30 Uhr
Pleißental-Klinik, Ronneburger Str. 106, Werdau
Warum ist Blutspenden beim DRK so wichtig?
Blutspender sind „Lebensretter“, etwa 107 Millionen Blutspenden
werden weltweit pro Jahr benötigt. Mit einer Blutspende kann bis
zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland werden über das Jahr gesehen durch die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes
ca. 3,6 Millionen Vollblutspenden für die Versorgung der Kliniken
in Deutschland bereitgestellt. Das Deutsche Rote Kreuz sichert
auf diese Weise ca. 70 Prozent der notwendigen Blutversorgung
in der Bundesrepublik Deutschland, nach strengen ethischen
Normen - freiwillig, gemeinnützig und unentgeltlich.
Mehr Infos: www.meerane.de
Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Die nächste Ausgabe
erscheint am:
Donnerstag, dem 10. Dezember 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 30. November 2015
14 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
12. November 2015
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur,
gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufruf für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
LEADER-Entwicklungsstrategie Zwickauer Land
Handlungsfeld D Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER - Entwicklungsstrategie ist die Grundlage zur Förderung von Projekten in ländlichen Räumen aus dem LEADER
Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Maßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der
Region ist auf unserer Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
Nr. des Aufrufes:
02-2015-D OSG
Datum des Aufrufes: 26.10.2015, 09:00 Uhr
Einreichfrist:
21.12.2015 16:00 Uhr
Einzureichen bei:
Zukunftsregion Zwickau
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
Das entsprechende Formblatt der Region finden Sie unter folgenden Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.
php 4. Quartal 2015 Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales zum Download. Dieses ist ausgefüllt im Projektbüro
einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Später eingesendete Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Ziele des Handlungsfeldes D
In diesem Handlungsfeld konzentrieren sich Vorhaben auf die bedarfsgerechte Entwicklung der einzelnen Siedlungen. Um einem
Leerstand vorzubeugen, werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die sich auf Nachnutzung und Umnutzung von leer stehender Gebäudesubstanz konzentrieren. Bedeutsam ist ebenso der Erhalt von öffentlichen Gebäuden. Maßnahmen wie z.B. Eingrünungen,
Grünstrukturen, Spielplätze, Dorfplätze für das Miteinander der Generationen, erhalten ebenfalls Unterstützung.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld D steht ein Budget von insgesamt 1.856.498 Millionen Euro zur Verfügung. In der
gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld D 7.425.990 Millionen Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes: Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen im Bereich Ortsentwicklung, Grundversorgung
und Soziales. Für Investitionen in diesem Bereich kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden,
welcher je nach Zuwendungsempfänger/in bei einem Prozentsatz von 15 % - 70 % liegen kann. Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 EUR.
Voraussetzung:
Die antragstellende Person ist Eigentümer/in oder in gleichgestellten Eigentumsverhältnissen, eine Gebietskörperschaft, ein nicht gewerblicher Zusammenschluss, eine Natürliche Person oder Träger/in eines Unternehmens.
Ausführungszeitraum:Das Vorhaben sollte im Jahr 2016 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld D des Aktionsplans
Maßnahme antragstellende Personen
Budget im
Budget der ges.
Projektaufruf
Förderperiode
D 1.01 Um- Wiedernutzung leer
stehender oder leer
fallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
• Natürliche Personen
843.863 EUR
3.375.450 EUR
D 1.02 Abriss und Rückbau von
wirtschaftlich nicht
tragfähiger Bausubstanz,
Renaturierung von
Brachflächen
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbl. Zusammenschlüsse
· Natürliche Personen
· Träger von Unternehmen
28.129 EUR
112.515 EUR
D 1.03 Platzgestaltung, Aufwertung
und Entwicklung v.
Freiraumstrukturen
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
· Träger von Unternehmen
267.223 EUR
1.068.993 EUR
· Gebietskörperschaften
28.129 EUR
112.515 EUR
D 1.04
Dorfumbaupläne 12. November 2015
15
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Maßnahme antragstellende Personen
Budget im
Budget der ges.
Projektaufruf
Förderperiode
D 2.01 Um-und Wiedernutzung leer
stehender Bausubstanz für
die nicht gewerbliche
Grundversorgung
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
168.773 EUR
675.090 EUR
D 2.02 Außensanierung be-
stehender ländlicher Bausubstanz für die nicht
gewerbliche
Grundversorgung
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
337.545 EUR
1.350.180 EUR
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
· Träger von Unternehmen
112.515 EUR
450.060 EUR
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
70.322 EUR
281.288 EUR
D 2.03
Ausbau von Angeboten/
Infrastrukturen für die
Grundversorgung
D 3.01 investive und nicht investive
Vorhaben zum Ausbau und
zur Qualifikation von
Strukturen der Freiwilligenarbeit und des bürgerlichen
Engagements
Vorhabenauswahl: Diese erfolgt auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ anhand der Auswahlkriterien
und wird limitiert durch das Budget der Region.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Kohärenzkriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Kohaerenzpruefung- Mehrwert.pdf
Fachprüfung: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Fachpruefung.pdf
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen,
den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichfrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zu einer Aufstellung einer Reihenfolge der eingereichten Vorhaben.
Vorhaben, die aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung.
Bei einem weiteren Aufruf des Handlungsfeldes besteht die Möglichkeit, das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Begünstigten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle
für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartner: Frau Isabel Schauer/Frau Damaris Falk/Frau Angela Zieger
Bosestraße 1
08056 Zwickau
[email protected]
Tel: 0375 30354-106/105/104
Fax: 0375 30354-107
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl und Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 01.02.2016.
16 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Jugendliche Retter können auf
ganzer Linie überzeugen
Ehrenamtliche Sanitäter des DRK KV Zwickauer
Land sind Sachsens Spitze
Einen großen Erfolg konnten 7 ehrenamtliche Sanitäterinnen und
Sanitäter des DRK Kreisverbandes Zwickauer Land e. V. am vergangenen Wochenende verbuchen. Die Mitglieder der Ortsgruppe
Wasserwacht Koberbachtalsperre vertraten den Kreisverband bei
den Landesmeisterschaften des Jugendrotkreuzes der Stufe III
(17 - 27 Jahre) im westsächsischen Mülsen.
In den Themengebieten
Erste Hilfe, Rot-KreuzWissen, Musisch-Kulturelle Bildung, Soziales
sowie Sport- und Spiel
konnten sie sich nicht nur
gegen 6 weitere Teams
aus Sachsen sondern
auch gegen 5 Mannschaften aus Sachsen-Anhalt
durchsetzen.
Fotograf: Ralph Köhler
Für die Gruppe um Leiterin Denise Haustein war das ein riesiger
Erfolg, zumal bereits die Nachwuchsmannschaft „Bambini“ im
Sommer diesen Jahres den Titel holen konnte. Profitiert haben die
jungen Retter dabei sicher auch von Ihrer vielen Erfahrung, die sie
bei ihren Einsätzen bei regionalen Veranstaltungen und zuletzt im
Rahmen der Hilfe in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen
für Asylbewerber gesammelt hatten.
Kontakt: www.wasserwacht-kober.de
12. November 2015