Aktuelle Info-Broschüre zur neuen Ausstellung

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Aktuelle Info-Broschüre zur neuen Ausstellung
Memorium
Nürnberger
Prozesse
Übersicht
Die Ausstellung – Eine
»Die Untaten, die wir zu verurteilen
und zu bestrafen suchen, waren
so ausgeklügelt, so böse und von so
verwüstender Wirkung, dass die
menschliche Zivilisation es nicht
dulden kann, sie unbeachtet zu
lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht
überleben.«
Robert H. Jackson,
Hauptankläger der USA,
am 21. November 1945
Sportübungen
2
das memorium Nürnberger prozesse
Das Terrorregime der Nationalsozialisten hatte zu
einem Zivilisationsbruch und zu menschlichem Leid
von bis dahin unvorstellbaren Ausmaßen geführt.
Durch die Nürnberger Prozesse, in denen sich
1945/46 erstmals in der Geschichte Repräsentanten
eines Staates wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten mussten, wurde der Saal 600 im Nürnberger Justizgebäude zu einem Ort der Weltgeschichte. Ohne die
Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prinzipien
wären eine Aufarbeitung des Unrechts und die
Entwicklung zu einer internationalen Völkerstrafgerichtsbarkeit nicht möglich gewesen.
Das 2010 eröffnete Memorium Nürnberger Prozesse
besteht aus einer umfassend informierenden Dokumentationsausstellung und dem Schwurgerichtssaal:
Die „Kraft des Ortes“ und die „Macht der Worte“
verbinden sich zu einem Erkenntnisort, der eine Lücke
in der Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft
zwischen geschichtsbezogener Dokumentation sowie
gegenwarts- und zukunftsorientierter Aufklärungsund Bildungsarbeit schließt.
DAS
MEMORIUM
Nürnberg
Eingang zum Memorium Nürnberger Prozesse
Einblick von der Ausstellungsebene in den Saal
Ausstellungsszenario, 2010
Das Nürnberger Justizgebäude, 2010
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Gerichtsort Nürnberg
Für die im August 1945 von den Alliierten auf der
Londoner Konferenz getroffene Entscheidung, das
erste Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg durchzuführen, gab es vor allem
infrastrukturelle Gründe. Der kaum beschädigte
Justizpalast an der Fürther Straße bot mit 530
Büros und 80 Verhandlungssälen Platz für das
zahlreiche Personal aus vier Nationen.
Das nördlich unmittelbar angrenzende Gefängnis
vereinfachte die Unterbringung und den Schutz
der Gefangenen. Zu ihnen zählten ja nicht nur die
Angeklagten, sondern auch etliche belastete Zeugen,
gegen die später selbst verhandelt wurde. Nürnbergs
historische Rolle als „Stadt der Reichsparteitage“
und als Verkündungsort der „Rassengesetze“ war
zwar nicht für die Wahl als Gerichtsort ausschlaggebend, verlieh ihm aber eine besondere symbolische Bedeutung.
GerichtsortNürnberg
Das alte Zellengefängnis
Ständige Bewachung im Gefängnistrakt,
1945/46
Der hölzerne Verbindungsgang zum
Gericht
Der Justizpalast mit dem dahinter
liegenden Gefängnis, 1945/46
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Der Saal 600 – Umbau für den Prozess
Im August 1945 beschlagnahmten die Amerikaner
den gesamten Justizpalast und bauten ihn für den
Prozess um. Dies betraf vor allem den Schwurgerichtssaal mit der Raumnummer 600. Die größte
bauliche Veränderung war der Einbau von Zuschauertribünen. Die heutige Rückwand des Saals wurde
herausgebrochen, um Platz für Pressevertreter zu
gewinnen. Darüber bauten die Amerikaner eine
Empore für Zuschauer ein. Heute sind dort vier
kleine Fenster, durch die man von der Ausstellungsebene aus in den Saal blicken kann.
An der Decke des Saals hingen anstelle der früheren
Kronleuchter große Lichtstrahler. Sie waren notwendig, weil die Saalfenster aus Sicherheitsgründen
verhängt wurden und um Filmaufnahmen während
des Verfahrens machen zu können. Mehrere neu
geschaffene Wanddurchbrüche über und in der
Holzvertäfelung dienten als Einsichtsmöglichkeiten
für die Berichterstatter und Kameraleute.
Der Saal
600umbau
US-Offiziere besichtigen den Saal 600,
1945
Durchbruch über der Holzvertäfelung
Blick zur neuen Pressetribüne
Saal 600 nach dem Umbau
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Die Angeklagten
Prozessparteien
Angeklagte
Auch wenn maßgebliche Figuren des „Dritten Reichs“ sich ihrer
Verantwortung durch Selbstmord (Adolf Hitler, Joseph Goebbels,
Heinrich Himmler) entzogen hatten, gelang es den Alliierten nach
Kriegsende, der wichtigsten Vertreter der Partei, Politik, Wirtschaft
und des Militärs habhaft zu werden und sie vor Gericht zu stellen.
Untere Reihe von links:
Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm
Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank,
Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht
Göring im Zeugenstand
Obere Reihe von links:
Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel,
Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer,
Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche
Angeklagt, aber nicht vor Gericht: Robert Ley (Selbstmord vor
Prozessbeginn), Gustav Krupp von Bohlen und Halbach
(wegen Krankheit, † 1950), Martin Bormann (vermisst, † 1945)
Ein Verteidiger spricht mit von Papen
Die Angeklagten
Julius Streicher in seiner Zelle
Ausstellungsszenographie: Die Angeklagten-Ecke
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Ankläger und richter
Am 20. November 1945 begann das Verfahren des
Internationalen Militärgerichtshofs gegen führende
Vertreter des NS-Regimes. Die vier Alliierten stellten
sowohl die Richter (Vorsitz: Großbritannien) wie auch
die Ankläger. In seiner Eröffnungsansprache am
21. November formulierte der amerikanische Hauptankläger, Robert H. Jackson, den hohen Anspruch
an den Prozess:
„Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen
werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher
reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu
bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel
innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit
herantreten, dass dieser Prozess einmal der Nachwelt
als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.“
Prozessparteien
Ankläger
Robert H. Jackson
Hauptankläger der USA
Geoffrey Lawrence
Richter Großbritanniens
Gerichtsvorsitzender
General Roman A. Rudenko
Hauptankläger der Sowjetunion
Iona T. Nikitschenko
Richter der UdSSR
Hartley William Shawcross
Hauptankläger Großbritanniens
Francis A. Biddle
Richter der USA
Auguste Champetier de Ribes
Hauptankläger Frankreichs
Henri Donnedieu des Vabres
Richter Frankreichs
Ausstellungsszenographie: Die Richterwand
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Die Verteidiger
Die Angeklagten konnten sich entweder selbst oder
mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. Trotz ihres eingeschränkten Handlungsspielraums bei der Beschaffung
von Dokumenten und Zeugen behaupteten sich die
Verteidiger in einigen Punkten gegen die oft besser
vorbereiteten Ankläger. Sie versuchten auch als Gruppe
ihre Interessen durchzusetzen und vermochten die
Annahme von Verteidigungsmaterial in ihrem Sinne
zu regeln.
Prozessparteien
verteidiger
Einige der Verteidiger, 1945/46
die Zeugen und Beweise
Im Verlauf des Prozesses wurden insgesamt mehr als
280 Zeugen befragt. Das Gericht musste sie nicht persönlich anhören, sondern konnte sich auch auf eidesstattliche Erklärungen („affidavits“) von Zeugen beziehen. Nicht zuletzt aufgrund der Aussagen von Überlebenden des Holocaust erfuhr die Weltöffentlichkeit die
Dimension der verbrecherischen Politik des „Dritten
Reiches“ einschließlich des Völkermordes. Als Beweismittel dienten der Anklagebehörde neben Zeugenvernehmungen auch Filmaufnahmen von den durch
alliierte Streitkräfte befreiten Konzentrationslagern.
Marie-Claude Vaillant-Coutourier berichtete über
die Verbrechen in den Konzentrationslagern
Auschwitz und Ravensbrück, 28. Januar 1946
Präsentation von Beweismaterial im Gerichtssaal
Ausstellungsszenographie: Die Verteidiger, Dolmetscher
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Die urteile
prozessverlauf
Urteile
Der Prozess umfasste 218 Verhandlungstage. Oft
boten langwierige Verlesungen und Vernehmungen
dem Betrachter wenig Abwechslung. Gleichwohl
gab es etliche Tage, an denen Zeugen, Ankläger und
Beweise für Aufsehen sorgten. Am 31. August 1946
konnten die Angeklagten sich mit kurzen Stellungnahmen letztmalig an das Gericht und die Öffentlichkeit wenden. Anschließend vertagte sich das Gericht
für die Urteilsberatungen bis zum 30. September.
Die zweitägige Verkündung der Urteile stieß international auf ein großes Medieninteresse. Am 30.
September erfolgte die Darlegung des Beweismaterials gegen die Angeklagten und gegen die als verbrecherisch eingestuften Organisationen NSDAPFührerkorps, Gestapo, Sicherheitsdienst und SS
(mit Ausnahme der Reiter-SS). Am Vormittag des
1. Oktober verlasen die Richter im Wechsel zunächst
die Verurteilungen und die drei Freisprüche mit
Begründungen. Am Nachmittag verkündete das
Gericht die Strafmaße: drei Freisprüche, zwölfmal Tod
durch den Strang (gegen Bormann in Abwesenheit),
drei lebenslange und vier langjährige Freiheitsstrafen.
Sonderausgabe der „Süddeutschen Zeitung“
vom 1. Oktober 1946
Ausstellungsszenographie: Tafeln mit dem Prozessverlauf, Urteilswand
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Die Nachfolgeprozesse
Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher blieb
nicht die einzige Anstrengung, die NS-Verbrechen
strafrechtlich zu ahnden. In Nürnberg standen zwischen 1946 und 1949 in zwölf Nachfolgeprozessen
177 hochrangige Mediziner, Juristen und Industrielle,
SS- und Polizeiführer, Militärs, Beamte und Diplomaten vor US-Militärgerichten. Die Verfahren belegten,
wie sehr die deutsche Führungsschicht zum Entstehen und Funktionieren des NS-Regimes beigetragen
hatte. Der einsetzende Kalte Krieg und die Gründung
der Bundesrepublik Deutschland führten jedoch dazu,
dass die Hälfte der in den Nachfolgeprozessen zum
Tode Verurteilten begnadigt und die zu Freiheitsstrafen Verurteilten fast alle vorzeitig aus der Haft
entlassen wurden.
Weitere NS-Strafprozesse – auch vor deutschen
Gerichten – folgten. Am bekanntesten wurden der
Frankfurter Auschwitz-Prozess zwischen 1963 und
1965 und der Majdanek-Prozess in Düsseldorf von
1975-81.
Nachfolgeprozesse
aufarbeitung
Die Anklagebank im Nürnberger
Ärzteprozess, 1946
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach
im Krupp-Prozess, 1947
Frankfurter Auschwitz-Prozess, 1964
Ausstellungsszenographie: Die Nachfolgeprozesse
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Von Nürnberg nach Den Haag
Zurückblickend scheint ein gerader Weg vom Nürnberger Prozess 1945 zum heutigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu führen. Doch das „Versprechen
von Nürnberg“, Staatsverbrechen zu ahnden, blieb
Jahrzehnte lang unerfüllt. Erstmals zu den Verbrechen
während der Kriege auf dem Gebiet des ehemaligen
Jugoslawien in den 1990er Jahren setzte der UN-Sicherheitsrat einen Internationalen Strafgerichtshof ein.
Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Er ist ein unabhängiges
Gericht auf der Grundlage eines völkerrechtlichen
Vertrags („Römisches Statut“ von 1998). Damit unterliegen in der Regel nur die Mitgliedstaaten seiner
Gerichtsbarkeit. Wichtige Großmächte wie die USA,
Russland, Indien, China oder Israel haben das Statut
des Internationalen Strafgerichtshofs immer noch nicht
ratifiziert. Mit der 2010 festgelegten Definition des
Angriffskriegs als Tatbestand schließt sich jedoch immerhin die letzte Lücke im Bogen zum Nürnberger Prozess.
Nürnberg sieht sich dem moralischen Erbe des Prozesses u.a. mit der Installation der „Straße der Menschenrechte“ und der Verleihung des Nürnberger
Menschenrechtspreises (alle zwei Jahre) verpflichtet.
Nürnberger
prinzipien
Sitz des IStGH in Den Haag
Richter des IStGH in Den Haag
Die Straße der Menschenrechte
grundsatz I
Jede Person, die eine Handlung begeht, welche nach
dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, ist hierfür
verantwortlich und unterliegt der Bestrafung.
grundsatz II
Die Tatsache, dass das innerstaatliche Recht keine
Strafe für eine Handlung vorsieht, die nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, befreit die Person,
welche diese Handlung begangen hat, nicht von ihrer
Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht.
grundsatz III
Die Tatsache, dass eine Person eine nach dem Völkerrecht als Verbrechen geltende Handlung als Staatsoberhaupt oder staatlicher Verantwortungsträger begangen
hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht.
grundsatz IV
Die Tatsache, dass eine Person auf Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, befreit
diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach
dem Völkerrecht, vorausgesetzt, sie hatte tatsächlich
die Möglichkeit einer moralischen Entscheidung.
grundsatz V
Jede Person, die eines Verbrechens nach dem Völkerrecht angeklagt ist, hat das Recht auf ein faires Verfahren nach Maßgabe der Tatsachen und des Rechts.
grundsatz VI
Die folgenden Verbrechen sind als Verbrechen nach
dem Völkerrecht strafbar:
a) Verbrechen gegen den Frieden:
i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchfüh-
rung eines Angriffskriegs oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen
oder Zusicherungen;
ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der unter Ziffer i genannten Handlungen.
b)Kriegsverbrechen:
Verletzungen der Kriegsgesetze oder -gebräuche, darunter, ohne darauf beschränkt zu sein, Ermor dung, Misshandlung oder Deportation zur Sklaven arbeit oder zu einem anderen Zweck von Angehöri gen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Ge bieten, Ermordung oder Misshandlung von Kriegs gefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung.
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder
andere unmenschliche Handlungen, begangen an einer Zivilbevölkerung, oder Verfolgung aus politi-
schen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn diese Handlungen oder Verfolgung in Ausführung
eines Verbrechens gegen den Frieden oder eines Kriegsverbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen gegen den Frieden oder einem Kriegs verbrechen begangen werden.
grundsatz VII
Die Teilnahme an der Begehung eines Verbrechens
gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder
eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im
Sinne des Grundsatzes VI ist ein Verbrechen nach
dem Völkerrecht.
Juni 1950
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Der Saal 600 heute
Sämtliche Ein- und Umbauten ließ die Bayerische
Justizverwaltung nach Rückgabe des Saals ab 1961
beseitigen. Die Rückwand wurde geschlossen, der
Richtertisch wieder an die Stirnseite versetzt und
die Anklagebank verkleinert. Trotz des Rückbaus
lässt der Saal noch etwas von der Atmosphäre erahnen, als erstmals in der Weltgeschichte hochrangige Staatsvertreter als Verbrecher in einem
fairen Prozess vor den Augen der Weltöffentlichkeit
abgeurteilt wurden.
Die historische Bedeutung des Saals 600 als Verhandlungsstätte eines „Weltgerichts“ blieb lange
Zeit unterschätzt. Auch nach der Eröffnung des
„Memoriums Nürnberger Prozesse“ bleibt der
Schwurgerichtssaal ein Ort lebendiger Rechtsprechung, in dem bis zum heutigen Tag große Strafprozesse statt finden. Aus diesem Grund kann die
Besichtigungsmöglichkeit des Saals während der
Woche eingeschränkt sein.
Der Saal
600heute
»Dass vier groSSe Nationen, erfüllt
von ihrem Siege und schmerzlich
gepeinigt von dem geschehenen
Unrecht, nicht Rache üben, sondern
ihre gefangenen Feinde freiwillig
dem Richterspruch des Gesetzes
übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht
jemals der Vernunft eingeräumt hat.«
Robert H. Jackson
Darin liegt die eigentliche Bedeutung dieses Ortes, des Saals 600 im
Nürnberger Gerichtsgebäude.
Der Saal 600 heute
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Ausstellungsplan 3.OG
Zwei Teile der originalen
Anklagebänke von 1945/46
Heutiger Blick auf den verbleibenden
Rest des alten Gefängnisses, 2009
Kiste der US-Armee für den Transport von
Beweisdokumenten zum Nürnberger Prozess
Historischer Schaltschrank der Amerikaner
für die Steuerung der Saalbeleuchtung
1945-1949
Modell des Saals, das den
Bauzustand von 1945 zeigt
Einblick in den Saal 600, 2010
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impressum
kontakt
Herausgeber museen der stadt nürnberg – Dr. Matthias Henkel
Hans-Christian Täubrich
Kontakt
Memorium Nürnberger Prozesse
museen der stadt nürnberg
Bärenschanzstraße 72 • 90429 Nürnberg
Tel.: (0911) +49 (0)911 321 – 79372
Fax: (0911) +49 (0)911 321 – 79373
Email: [email protected]
www.museen.nuernberg.de
texte und Redaktion Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
Dr. Alexander Schmidt, Dr. Martina Christmeier
Ausstellungsentwürfe
Büro Müller-Rieger; CAD Markus Flämig
abbildungen
Christine Dierenbach; ICC-CPI/Wim van Cappellen;
museen der stadt nürnberg; National Archives,
College Park, MD, USA; Niklas Rollenhagen;
Stadtarchiv Nürnberg
layout Delia Marshall, perplex GmbH, München
umschlag Udo Bernstein
Produktion Osterchrist Druck und Medien GmbH, Nürnberg
Das Memorium Nürnberger Prozesse ist eine Einrichtung der Stadt
Nürnberg. Der Bau wurde finanziert aus Mitteln des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien und aus Mitteln des Kulturfonds sowie der Bayerischen Landesstiftung des Freistaats Bayern.
Öffnungszeiten
Mittwoch bis Montag von 10-18 Uhr
dienstags geschlossen
wichtiger Hinweis
Der Saal 600 ist immer noch ein Ort der
Rechtsprechung. Seine Besichtigung im
Rahmen des Ausstellungsbesuchs kann
daher nicht immer garantiert werden.
Bitte informieren Sie sich unter oben
genannten Kontaktmöglichkeiten.

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