Aktuelle Info-Broschüre zur neuen Ausstellung
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Aktuelle Info-Broschüre zur neuen Ausstellung
Memorium Nürnberger Prozesse Übersicht Die Ausstellung – Eine »Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.« Robert H. Jackson, Hauptankläger der USA, am 21. November 1945 Sportübungen 2 das memorium Nürnberger prozesse Das Terrorregime der Nationalsozialisten hatte zu einem Zivilisationsbruch und zu menschlichem Leid von bis dahin unvorstellbaren Ausmaßen geführt. Durch die Nürnberger Prozesse, in denen sich 1945/46 erstmals in der Geschichte Repräsentanten eines Staates wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten mussten, wurde der Saal 600 im Nürnberger Justizgebäude zu einem Ort der Weltgeschichte. Ohne die Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prinzipien wären eine Aufarbeitung des Unrechts und die Entwicklung zu einer internationalen Völkerstrafgerichtsbarkeit nicht möglich gewesen. Das 2010 eröffnete Memorium Nürnberger Prozesse besteht aus einer umfassend informierenden Dokumentationsausstellung und dem Schwurgerichtssaal: Die „Kraft des Ortes“ und die „Macht der Worte“ verbinden sich zu einem Erkenntnisort, der eine Lücke in der Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft zwischen geschichtsbezogener Dokumentation sowie gegenwarts- und zukunftsorientierter Aufklärungsund Bildungsarbeit schließt. DAS MEMORIUM Nürnberg Eingang zum Memorium Nürnberger Prozesse Einblick von der Ausstellungsebene in den Saal Ausstellungsszenario, 2010 Das Nürnberger Justizgebäude, 2010 4 Gerichtsort Nürnberg Für die im August 1945 von den Alliierten auf der Londoner Konferenz getroffene Entscheidung, das erste Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg durchzuführen, gab es vor allem infrastrukturelle Gründe. Der kaum beschädigte Justizpalast an der Fürther Straße bot mit 530 Büros und 80 Verhandlungssälen Platz für das zahlreiche Personal aus vier Nationen. Das nördlich unmittelbar angrenzende Gefängnis vereinfachte die Unterbringung und den Schutz der Gefangenen. Zu ihnen zählten ja nicht nur die Angeklagten, sondern auch etliche belastete Zeugen, gegen die später selbst verhandelt wurde. Nürnbergs historische Rolle als „Stadt der Reichsparteitage“ und als Verkündungsort der „Rassengesetze“ war zwar nicht für die Wahl als Gerichtsort ausschlaggebend, verlieh ihm aber eine besondere symbolische Bedeutung. GerichtsortNürnberg Das alte Zellengefängnis Ständige Bewachung im Gefängnistrakt, 1945/46 Der hölzerne Verbindungsgang zum Gericht Der Justizpalast mit dem dahinter liegenden Gefängnis, 1945/46 6 Der Saal 600 – Umbau für den Prozess Im August 1945 beschlagnahmten die Amerikaner den gesamten Justizpalast und bauten ihn für den Prozess um. Dies betraf vor allem den Schwurgerichtssaal mit der Raumnummer 600. Die größte bauliche Veränderung war der Einbau von Zuschauertribünen. Die heutige Rückwand des Saals wurde herausgebrochen, um Platz für Pressevertreter zu gewinnen. Darüber bauten die Amerikaner eine Empore für Zuschauer ein. Heute sind dort vier kleine Fenster, durch die man von der Ausstellungsebene aus in den Saal blicken kann. An der Decke des Saals hingen anstelle der früheren Kronleuchter große Lichtstrahler. Sie waren notwendig, weil die Saalfenster aus Sicherheitsgründen verhängt wurden und um Filmaufnahmen während des Verfahrens machen zu können. Mehrere neu geschaffene Wanddurchbrüche über und in der Holzvertäfelung dienten als Einsichtsmöglichkeiten für die Berichterstatter und Kameraleute. Der Saal 600umbau US-Offiziere besichtigen den Saal 600, 1945 Durchbruch über der Holzvertäfelung Blick zur neuen Pressetribüne Saal 600 nach dem Umbau 8 Die Angeklagten Prozessparteien Angeklagte Auch wenn maßgebliche Figuren des „Dritten Reichs“ sich ihrer Verantwortung durch Selbstmord (Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler) entzogen hatten, gelang es den Alliierten nach Kriegsende, der wichtigsten Vertreter der Partei, Politik, Wirtschaft und des Militärs habhaft zu werden und sie vor Gericht zu stellen. Untere Reihe von links: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht Göring im Zeugenstand Obere Reihe von links: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche Angeklagt, aber nicht vor Gericht: Robert Ley (Selbstmord vor Prozessbeginn), Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (wegen Krankheit, † 1950), Martin Bormann (vermisst, † 1945) Ein Verteidiger spricht mit von Papen Die Angeklagten Julius Streicher in seiner Zelle Ausstellungsszenographie: Die Angeklagten-Ecke 10 Ankläger und richter Am 20. November 1945 begann das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs gegen führende Vertreter des NS-Regimes. Die vier Alliierten stellten sowohl die Richter (Vorsitz: Großbritannien) wie auch die Ankläger. In seiner Eröffnungsansprache am 21. November formulierte der amerikanische Hauptankläger, Robert H. Jackson, den hohen Anspruch an den Prozess: „Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, dass dieser Prozess einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.“ Prozessparteien Ankläger Robert H. Jackson Hauptankläger der USA Geoffrey Lawrence Richter Großbritanniens Gerichtsvorsitzender General Roman A. Rudenko Hauptankläger der Sowjetunion Iona T. Nikitschenko Richter der UdSSR Hartley William Shawcross Hauptankläger Großbritanniens Francis A. Biddle Richter der USA Auguste Champetier de Ribes Hauptankläger Frankreichs Henri Donnedieu des Vabres Richter Frankreichs Ausstellungsszenographie: Die Richterwand 12 Die Verteidiger Die Angeklagten konnten sich entweder selbst oder mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. Trotz ihres eingeschränkten Handlungsspielraums bei der Beschaffung von Dokumenten und Zeugen behaupteten sich die Verteidiger in einigen Punkten gegen die oft besser vorbereiteten Ankläger. Sie versuchten auch als Gruppe ihre Interessen durchzusetzen und vermochten die Annahme von Verteidigungsmaterial in ihrem Sinne zu regeln. Prozessparteien verteidiger Einige der Verteidiger, 1945/46 die Zeugen und Beweise Im Verlauf des Prozesses wurden insgesamt mehr als 280 Zeugen befragt. Das Gericht musste sie nicht persönlich anhören, sondern konnte sich auch auf eidesstattliche Erklärungen („affidavits“) von Zeugen beziehen. Nicht zuletzt aufgrund der Aussagen von Überlebenden des Holocaust erfuhr die Weltöffentlichkeit die Dimension der verbrecherischen Politik des „Dritten Reiches“ einschließlich des Völkermordes. Als Beweismittel dienten der Anklagebehörde neben Zeugenvernehmungen auch Filmaufnahmen von den durch alliierte Streitkräfte befreiten Konzentrationslagern. Marie-Claude Vaillant-Coutourier berichtete über die Verbrechen in den Konzentrationslagern Auschwitz und Ravensbrück, 28. Januar 1946 Präsentation von Beweismaterial im Gerichtssaal Ausstellungsszenographie: Die Verteidiger, Dolmetscher 14 Die urteile prozessverlauf Urteile Der Prozess umfasste 218 Verhandlungstage. Oft boten langwierige Verlesungen und Vernehmungen dem Betrachter wenig Abwechslung. Gleichwohl gab es etliche Tage, an denen Zeugen, Ankläger und Beweise für Aufsehen sorgten. Am 31. August 1946 konnten die Angeklagten sich mit kurzen Stellungnahmen letztmalig an das Gericht und die Öffentlichkeit wenden. Anschließend vertagte sich das Gericht für die Urteilsberatungen bis zum 30. September. Die zweitägige Verkündung der Urteile stieß international auf ein großes Medieninteresse. Am 30. September erfolgte die Darlegung des Beweismaterials gegen die Angeklagten und gegen die als verbrecherisch eingestuften Organisationen NSDAPFührerkorps, Gestapo, Sicherheitsdienst und SS (mit Ausnahme der Reiter-SS). Am Vormittag des 1. Oktober verlasen die Richter im Wechsel zunächst die Verurteilungen und die drei Freisprüche mit Begründungen. Am Nachmittag verkündete das Gericht die Strafmaße: drei Freisprüche, zwölfmal Tod durch den Strang (gegen Bormann in Abwesenheit), drei lebenslange und vier langjährige Freiheitsstrafen. Sonderausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. Oktober 1946 Ausstellungsszenographie: Tafeln mit dem Prozessverlauf, Urteilswand 16 Die Nachfolgeprozesse Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher blieb nicht die einzige Anstrengung, die NS-Verbrechen strafrechtlich zu ahnden. In Nürnberg standen zwischen 1946 und 1949 in zwölf Nachfolgeprozessen 177 hochrangige Mediziner, Juristen und Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Beamte und Diplomaten vor US-Militärgerichten. Die Verfahren belegten, wie sehr die deutsche Führungsschicht zum Entstehen und Funktionieren des NS-Regimes beigetragen hatte. Der einsetzende Kalte Krieg und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland führten jedoch dazu, dass die Hälfte der in den Nachfolgeprozessen zum Tode Verurteilten begnadigt und die zu Freiheitsstrafen Verurteilten fast alle vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Weitere NS-Strafprozesse – auch vor deutschen Gerichten – folgten. Am bekanntesten wurden der Frankfurter Auschwitz-Prozess zwischen 1963 und 1965 und der Majdanek-Prozess in Düsseldorf von 1975-81. Nachfolgeprozesse aufarbeitung Die Anklagebank im Nürnberger Ärzteprozess, 1946 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach im Krupp-Prozess, 1947 Frankfurter Auschwitz-Prozess, 1964 Ausstellungsszenographie: Die Nachfolgeprozesse 18 Von Nürnberg nach Den Haag Zurückblickend scheint ein gerader Weg vom Nürnberger Prozess 1945 zum heutigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu führen. Doch das „Versprechen von Nürnberg“, Staatsverbrechen zu ahnden, blieb Jahrzehnte lang unerfüllt. Erstmals zu den Verbrechen während der Kriege auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren setzte der UN-Sicherheitsrat einen Internationalen Strafgerichtshof ein. Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Er ist ein unabhängiges Gericht auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags („Römisches Statut“ von 1998). Damit unterliegen in der Regel nur die Mitgliedstaaten seiner Gerichtsbarkeit. Wichtige Großmächte wie die USA, Russland, Indien, China oder Israel haben das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs immer noch nicht ratifiziert. Mit der 2010 festgelegten Definition des Angriffskriegs als Tatbestand schließt sich jedoch immerhin die letzte Lücke im Bogen zum Nürnberger Prozess. Nürnberg sieht sich dem moralischen Erbe des Prozesses u.a. mit der Installation der „Straße der Menschenrechte“ und der Verleihung des Nürnberger Menschenrechtspreises (alle zwei Jahre) verpflichtet. Nürnberger prinzipien Sitz des IStGH in Den Haag Richter des IStGH in Den Haag Die Straße der Menschenrechte grundsatz I Jede Person, die eine Handlung begeht, welche nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, ist hierfür verantwortlich und unterliegt der Bestrafung. grundsatz II Die Tatsache, dass das innerstaatliche Recht keine Strafe für eine Handlung vorsieht, die nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, befreit die Person, welche diese Handlung begangen hat, nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht. grundsatz III Die Tatsache, dass eine Person eine nach dem Völkerrecht als Verbrechen geltende Handlung als Staatsoberhaupt oder staatlicher Verantwortungsträger begangen hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht. grundsatz IV Die Tatsache, dass eine Person auf Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht, vorausgesetzt, sie hatte tatsächlich die Möglichkeit einer moralischen Entscheidung. grundsatz V Jede Person, die eines Verbrechens nach dem Völkerrecht angeklagt ist, hat das Recht auf ein faires Verfahren nach Maßgabe der Tatsachen und des Rechts. grundsatz VI Die folgenden Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar: a) Verbrechen gegen den Frieden: i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchfüh- rung eines Angriffskriegs oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen; ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der unter Ziffer i genannten Handlungen. b)Kriegsverbrechen: Verletzungen der Kriegsgesetze oder -gebräuche, darunter, ohne darauf beschränkt zu sein, Ermor dung, Misshandlung oder Deportation zur Sklaven arbeit oder zu einem anderen Zweck von Angehöri gen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Ge bieten, Ermordung oder Misshandlung von Kriegs gefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung. c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an einer Zivilbevölkerung, oder Verfolgung aus politi- schen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn diese Handlungen oder Verfolgung in Ausführung eines Verbrechens gegen den Frieden oder eines Kriegsverbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen gegen den Frieden oder einem Kriegs verbrechen begangen werden. grundsatz VII Die Teilnahme an der Begehung eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne des Grundsatzes VI ist ein Verbrechen nach dem Völkerrecht. Juni 1950 20 Der Saal 600 heute Sämtliche Ein- und Umbauten ließ die Bayerische Justizverwaltung nach Rückgabe des Saals ab 1961 beseitigen. Die Rückwand wurde geschlossen, der Richtertisch wieder an die Stirnseite versetzt und die Anklagebank verkleinert. Trotz des Rückbaus lässt der Saal noch etwas von der Atmosphäre erahnen, als erstmals in der Weltgeschichte hochrangige Staatsvertreter als Verbrecher in einem fairen Prozess vor den Augen der Weltöffentlichkeit abgeurteilt wurden. Die historische Bedeutung des Saals 600 als Verhandlungsstätte eines „Weltgerichts“ blieb lange Zeit unterschätzt. Auch nach der Eröffnung des „Memoriums Nürnberger Prozesse“ bleibt der Schwurgerichtssaal ein Ort lebendiger Rechtsprechung, in dem bis zum heutigen Tag große Strafprozesse statt finden. Aus diesem Grund kann die Besichtigungsmöglichkeit des Saals während der Woche eingeschränkt sein. Der Saal 600heute »Dass vier groSSe Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.« Robert H. Jackson Darin liegt die eigentliche Bedeutung dieses Ortes, des Saals 600 im Nürnberger Gerichtsgebäude. Der Saal 600 heute 22 Ausstellungsplan 3.OG Zwei Teile der originalen Anklagebänke von 1945/46 Heutiger Blick auf den verbleibenden Rest des alten Gefängnisses, 2009 Kiste der US-Armee für den Transport von Beweisdokumenten zum Nürnberger Prozess Historischer Schaltschrank der Amerikaner für die Steuerung der Saalbeleuchtung 1945-1949 Modell des Saals, das den Bauzustand von 1945 zeigt Einblick in den Saal 600, 2010 24 impressum kontakt Herausgeber museen der stadt nürnberg – Dr. Matthias Henkel Hans-Christian Täubrich Kontakt Memorium Nürnberger Prozesse museen der stadt nürnberg Bärenschanzstraße 72 • 90429 Nürnberg Tel.: (0911) +49 (0)911 321 – 79372 Fax: (0911) +49 (0)911 321 – 79373 Email: [email protected] www.museen.nuernberg.de texte und Redaktion Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Dr. Alexander Schmidt, Dr. Martina Christmeier Ausstellungsentwürfe Büro Müller-Rieger; CAD Markus Flämig abbildungen Christine Dierenbach; ICC-CPI/Wim van Cappellen; museen der stadt nürnberg; National Archives, College Park, MD, USA; Niklas Rollenhagen; Stadtarchiv Nürnberg layout Delia Marshall, perplex GmbH, München umschlag Udo Bernstein Produktion Osterchrist Druck und Medien GmbH, Nürnberg Das Memorium Nürnberger Prozesse ist eine Einrichtung der Stadt Nürnberg. Der Bau wurde finanziert aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und aus Mitteln des Kulturfonds sowie der Bayerischen Landesstiftung des Freistaats Bayern. Öffnungszeiten Mittwoch bis Montag von 10-18 Uhr dienstags geschlossen wichtiger Hinweis Der Saal 600 ist immer noch ein Ort der Rechtsprechung. Seine Besichtigung im Rahmen des Ausstellungsbesuchs kann daher nicht immer garantiert werden. Bitte informieren Sie sich unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten.