SEPA-Mandat - Landkreis Südliche Weinstraße

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SEPA-Mandat - Landkreis Südliche Weinstraße
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
An das Hauptzollamt:
Saarbrücken
Präsident-Baltz-Str. 5
66119 Saarbrücken
Ich ermächtige die unten genannte Zahlungsempfängerin, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der
unten genannten Zahlungsempfängerin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug
einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird.
Zudem gelten folgende Regelungen:
- Die Vorabinformation über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch den an die/den Halter/in gerichteten Steuerbescheid. Hierbei werden
Zahlungsbetrag, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung sowie die u.g. Gläubiger-Identifikationsnummern mitgeteilt. Die Mandatsreferenznummer wird im
Steuerbescheid oder in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
- In dem Falle, dass die/der Girokontoinhaber/in nicht identisch mit der/dem Halter/in ist, obliegt es der/dem Halter/in die/den Girokontoinhaber/in
über die mitgeteilte Information in Kenntnis zu setzen.
- In dem Falle, dass die/der Girokontoinhaber/in identisch mit der/dem Halter/in ist, wird die u.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung
verwendet. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Regelung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des
Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.)
Zahlungsempfängerin
S07
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE09ZZZ00000000001
Bundeskasse Trier, Dasbachstr. 15, 54292 Trier
Girokontoinhaber/in
S01
Vorname und Nachname oder Firma
S02
Straße und Hausnummer
S03
Postleitzahl
Ort
S04
Land
Kontoverbindung
Girokontoinhaber/in
S05
IBAN (International Bank Account Number)
Hinweis: Die Angabe des BIC ist nicht erforderlich, wenn Ihre IBAN mit "DE" beginnt.
S06
BIC (Business Identifier Code)
Name der Bank
Tag
Monat
Jahr
S13
Ort der Unterschrift
Name der Halterin /
des Halters
Datum der Unterschrift
X
Unterschrift Girokontoinhaber/in
S24
Vorname und Nachname oder Firma
Tag
Zulassungsdaten
Jahr
S26
S25
Amtliches Kennzeichen
Erklärung
der Halterin/
des Halters
Monat
Datum der Zulassung
Ich werde die/den o.g. Girokontoinhaber/in nach Eingang des Steuerbescheides über die für den Einzug mitgeteilten
Informationen in Kenntnis setzen.
Ich erkläre mich einverstanden, dass die o.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet werden
kann. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie
sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.)
X
Unterschrift der Halterin/ des Halters (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind)
032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift (02/2014)
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Service-Center Kfz-Zulassung
76829 Landau, An der Kreuzmühle 2
Tel.: 06341 - 940 309; Fax: 06341 - 940 504
Mail: [email protected]
www.suedliche-weinstrasse.de
Vollmacht zur Vorlage
bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Erteiler der Vollmacht (künftiger Fahrzeughalter):
Familienname bzw. Firmenname
_______________________________________________
Vorname
_______________________________________________
Straße und Hausnummer
_______________________________________________
PLZ und Wohnort/Firmensitz
_______________________________________________
Bevollmächtigte Person bzw. Firma
Familienname bzw. Firmenname
_______________________________________________
Vorname
_______________________________________________
Straße und Hausnummer
_______________________________________________
PLZ und Wohnort/Firmensitz
_______________________________________________
Hiermit bevollmächtige ich die obenstehende Person/Firma, das Fahrzeug mit dem
Kennzeichen bzw. der Fahrzeug-Identifizierungsnummer
_______________________________________________
auf meinen/unseren Namen zuzulassen bzw. umzuschreiben und alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Ich bin damit
einverstanden, dass die Zulassungsbehörde der bevollmächtigten Person eventuell bestehende Kostenrückstände aus
vorausgegangenen Zulassungs-/Abmeldeverfahren mitteilen darf.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass dem/der Bevollmächtigten meine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben
werden dürfen.
Die Bescheinigung gilt in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass des
Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person. Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
(SEPA-Mandat) ist unabhängig dieser Vollmacht zusätzlich der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.
eVB-Nr. (Versicherungsnachweis)
Ich möchte eine Umweltplakette?
nein
ja
Wunschkennzeichen reserviert?
nein
ja: LD / SÜW - ___________
Evtl. Bemerkungen
___________________________________________
___________________________________________
_________________
Datum
_________________________________
Unterschrift des Fahrzeughalters
10.01.2014
Informationen zum SEPA-Mandat
(Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
Die Kfz-Zulassungsstellen der Stadtverwaltung Neustadt, der Kreisverwaltungen
Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße informieren darüber, dass seit dem 01.02.2014 alle
Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz für die Zulassung oder Umschreibung eines
Fahrzeuges ein gültiges SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer benötigen.
Seit dem 01.02.2014 werden Fahrzeuge nur noch mit einem
gültigen SEPA-Mandat zugelassen oder umgeschrieben!
Was steckt dahinter?
Seit dem Jahr 2004 musste für die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges eine
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abgegeben werden. Durch das Inkrafttreten der
sogenannten SEPA-Verordnung wird das bisherige Zahlungsverfahren mit Einzugsermächtigungen europaweit vereinheitlicht. Inländische Überweisungen und Lastschriften
werden ab dem 01.02.2014 durch europäische SEPA-Überweisungen und SEPALastschriften abgelöst. Statt Kontonummer und Bankleitzahl kommen künftig die
internationale Bankkontonummer (IBAN) und die international gültige Bankleitzahl (BIC) zum
Einsatz.
Wo finde ich meine IBAN und BIC?
Sie finden beide Angaben auf Ihren Kontoauszügen bzw. auf Ihrer Bankkarte. Ansonsten
können Sie sich bei Ihrer Bank informieren.
Was ist mit meinen schon angemeldeten Fahrzeugen?
Alle vor dem 01.02.2014 abgegebenen Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer werden
automatisch umgestellt. Sie müssen nichts tun.
Wo bekomme ich ein SEPA-Formular und wie fülle ich es aus?
Die Kfz-Zulassungsstellen der Stadt Neustadt, der Landkreise Bad Dürkheim und
Südliche Weinstraße haben das gültige amtliche SEPA-Formular für die Kfz-Steuer im
Internet hinterlegt, damit Sie es herunterladen und ausdrucken können.
(www.neustadt.eu, www.kreis-bad-duerkheim.de und www.suedliche-weinstrasse.de den Suchbegriff
„Kfz-Steuer“ eingeben).
Außerdem können Sie das SEPA-Formular auch direkt bei den Kfz-Zulassungsstellen
erhalten.
Das unveränderte SEPA-Formular muss mit den Unterschriften des Kontoinhabers und des
Halters des Fahrzeuges vorgelegt werden.
Ich komme nicht selbst zur Kfz-Zulassungsstelle. Kann ich jemand bevollmächtigen?
Vorsicht! Falls Sie jemanden bevollmächtigen, ein Fahrzeug für Sie zuzulassen, müssen Sie
das ausgefüllte und von Ihnen persönlich unterschriebene SEPA-Formular der von Ihnen
bevollmächtigten Person mitgeben, da die Vollmacht für die Zulassung Ihres Fahrzeuges die
bevollmächtigte Person nicht berechtigt, das SEPA-Mandat zu Lasten Ihres Kontos zu
unterschreiben.
SÜW 07.04.2014

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