Gesamtpräsentation - Immobilien schenken und vererben.pptx
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IMMOBILIEN RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN – VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM FAMILIENKREIS Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) Böhmerwaldstraße 14, 4020 Linz 03. April 2014 BANKHAUS SPÄNGLER IMMOBILIEN RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN – VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM FAMILIENKREIS Mag. Walter Schnitzhofer Mag. Rosemarie Macheiner, CFP® Linz, am 3. April 2014 Spängler M&A GmbH BANKHAUS SPÄNGLER Spängler M&A GmbH 3 FAMILIENSTRATEGIE - VERMÖGENSNACHFOLGE Aufstellung des Gesamtvermögens Bewertung der Firmenbeteiligungen Gebäudebewertung Substanz-/Ertragswert Liebe Generationsrivalitäten Geschwisterrivalitäten Materielle Absicherung der Übergeber Persönliche Interessen Geld Macht Angeheiratete/ Lebenspartner Ertragsmöglichkeiten Spängler M&A GmbH Stiftungen Anrechnung von Schenkungen 4 KONFLIKTVERMEIDUNG BEI DER ÜBERGABE Gespräch in der Familie Konsens in der Familie Rechtzeitige Planung Spängler M&A GmbH Blick auf das Gesamtvermögen 5 STRUKTURIERTER ÜBERGABEPROZESS Gespräch mit den Übergebern Fragestellungen Gespräch mit den Übernehmern/ Familienmitgliedern Einzelinterviews Gemeinsames Gespräch in der Familie Konsensfindung • Welches Vermögen gibt es? • Strukturierte Interviews in • Von allen akzeptierter einem vertraulichen Rahmen Umsetzungsvorschlag • Was soll wann und an wen • Sichtweisen der Betroffenen übergeben werden? (Wünsche/Sorgen) • Was ist zu beachten? • Lösungskompetenzen der Betroffenen Spängler M&A GmbH UMSETZUNG Optimierung • Einbindung der Rechtsund Steuerexperten 6 ANSPRECHPARTNER Mag. Walter Schnitzhofer Generalbevollmächtigter Geschäftsführer Spängler M&A GmbH Tel +43 (0) 662 8686 DW 4010 Fax +43 (0) 662 8686 DW 4099 [email protected] Mag. Rosemarie Macheiner, CFP® Stiftungsservice/Recht Tel +43 (0) 662 8686 DW 4020 Fax +43 (0) 662 8686 DW 4099 [email protected] Schwarzstraße 17 Sie finden uns auch unter: www.spaengler-ma.at Spängler M&A GmbH 7 IMMOBILIEN - RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN zivilrechtliche Kernthemen Dr. Franz Mittendorfer April 2014 AUSTRIA BELGIUM CHINA CZECH REPUBLIC HUNGARY POLAND ROMANIA SLOVAKIA GERMANY TURKEY scwp.com Überblick § Übertragung von Immobilien unter Lebenden - - - - - Schenkungsvertrag / Übergabsvertrag Zurückbehaltung von Rechten an der Immobilie Belastungs- und Veräußerungsverbot Schenkungsanrechnung Exkurs: „Pflegeregress“ § Übertragung von Immobilien von Todes wegen - - - - Letztwillige Verfügungen Schenkung auf den Todesfall Wohnungseigentum und Mietrecht im Todesfall Gesetzliches Vorausvermächtnis des Ehegatten Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 9 Übertragung von Immobilien unter Lebenden Schenkungsvertrag / Übergabsvertrag § Zweiseitiges Rechtsgeschäft - Zustimmung des Beschenkten nötig - Eigentumserwerb an Immobilien durch Grundbucheintragung - zur Eintragung ins Grundbuch müssen Unterschriften auf dem Vertrag notariell beglaubigt sein § Geschenkgeber kann sich Rechte an der Immobilie zurückbehalten und / oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einräumen lassen Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 11 Zurückbehaltung von Rechten an der Immobilie § Wohnungsgebrauchsrecht - dingliches Recht zum Gebrauch der Wohnung für eigene Wohnzwecke § Fruchtgenussrecht - dingliches Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen - beinhaltet das Recht, die Immobilie zu vermieten bzw. zu verpachten aber auch die Pflicht, die Immobilie instand zu halten § Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenussrecht werden durch Eintragung ins Grundbuch begründet Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 12 Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364c ABGB) - Verbot an den Beschenkten, die Immobilie ohne Zustimmung des Berechtigten zu belasten (z.B. zu verpfänden) und zu veräußern - durch Eintragung ins Grundbuch erlangt das Verbot absolute Drittwirkung, d.h. es verhindert die Begründung entgegenstehender Rechte Dritter - Eintragung ins Grundbuch nur zugunsten Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern - Alternative bei fehlender Eintragungsfähigkeit (z.B. bei Geschwistern): Verbücherung eines Vorkaufsrechts Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 13 Schenkungsanrechnung § Bestimmte Angehörige muss der Erblasser bedenken (Pflichtteilsberechtigte) – bei Verabsäumung wird sein letzter Wille durch das Gesetz korrigiert § Schenkungsanrechnung - dient der Verhinderung der Umgehung des Pflichtteilsrechts - unter Lebenden gemachte Schenkungen werden zum Nachlass hinzugerechnet, wodurch sich ein erhöhter Pflichtteil ergibt - Deckung des erhöhten Pflichtteils primär durch den Nachlass, subsidiär durch den Beschenkten - Ausnahme für Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen über zwei Jahre vor dem Tod Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 14 Exkurs: Pflegeregress (§§ 45 ff. OÖ. Sozialhilfegesetz) § Kosten eines Pflegeheims in OÖ: EUR 3.000,00 – EUR 4.000,00 pro Monat § Deckung der Pflegeheimkosten - primär durch Pension und Pflegegeld sowie eigenes Vermögen - subsidiär durch Sozialhilfe § Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf Vermögen, das in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Pflegeleistung verschenkt wurde § Empfehlung: Vermögen rechtzeitig an nächste Generation weitergeben Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 15 Übertragung von Immobilien von Todes wegen Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge Um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen oder sonstige spezielle Anordnungen zu treffen stehen zur Verfügung: § Einseitige Rechtsgeschäfte von Todes wegen - Verfügungen und Erklärungen des letzten Willens – Testament § Zweiseitige Rechtsgeschäfte von Todes wegen - Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 17 Gültigkeitsvoraussetzungen letztwilliger Verfügung § § § § Testierfähigkeit Testierabsicht Fehlen von Willensmängeln Formvorschriften - eigenhändiges Testament - fremdhändiges Testament - öffentliche Testamente § Möglichkeit und Erlaubtheit des Inhalts Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 18 Mögliche inhaltliche Gestaltung (1) § Erbseinsetzung - Aufteilung des Nachlasses nach Quoten - Ersatzerbschaft • Berufung weiterer Erben für den Fall, dass der Ersteingesetzte nicht Erbe wird • beliebig viele Ersatzerben einsetzbar - Nacherbschaft (fideikommissarische Substitution) • Möglichkeit des Erblassers, eine Reihe von Erben zu bestimmen, die nacheinander an die Erbschaft gelangen • Grenze bei Immobilien: unbeschränkt viele Zeitgenossen, nur ein Nichtzeitgenosse des Erblassers einsetzbar Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 19 Mögliche inhaltliche Gestaltung (2) § Vermächtnis (Legat) - Zuwendung des Erblassers, die nicht in der Hinterlassung eines Erbteils besteht, sondern eines einzelnen Vermögensgegenstands (z.B. einer Liegenschaft) - schuldrechtlicher Anspruch auf den Vermächtnisgegenstand gegen die Erben - auch hier Möglichkeit der Einsetzung von Ersatzvermächtnisnehmern und Nachvermächtnisnehmern - kann z.B. auch in einem Fruchtgenussrecht des Ehegatten an einer Immobilie zulasten der erbenden Kinder bestehen Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 20 Mögliche inhaltliche Gestaltung (3) § Erbvertrag - vom Erblasser mit seinem Ehegatten / eingetragenen Partner geschlossener Vertrag, worin er ihn unwiderruflich zur Erbschaft beruft - schränkt Testierfreiheit des Erblassers ein, nimmt ihm aber nicht die Freiheit, bis zu seinem Tod über sein Vermögen nach Belieben zu verfügen - Formerfordernis einer letztwilligen Verfügung und zusätzlich Notariatsaktspflicht - darf höchstens drei Viertel des Nachlasses betreffen Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 21 Schenkung auf den Todesfall § Zwei verschiedene Arten - unechte Schenkung auf den Todesfall: Vermächtnis - echte Schenkung auf den Todesfall: Vertrag § Unentgeltliche Zuwendung, die erst nach dem Tod des Schenkenden erfolgen soll - in Vertragsform nur wirksam, wenn der Schenkungsvertrag in Notariatsaktsform errichtet wird und der Schenkende ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet - für den Schenkenden bindend Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 22 Wohnungseigentum im Todesfall Wohnungseigentum kann vererbt werden, es ist dabei zu unterscheiden zwischen: § Tod des Alleineigentümers § Tod eines Eigentümerpartners Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 23 Tod des Alleineigentümers § Wohnungseigentum an einer Immobilie kann höchstens zwei Personen gemeinsam zustehen (§ 12 WEG) § Bei mehr als zwei Erben: - Einigung über Aufteilung - Gründung einer eingetragene Personengesellschaft und Erwerb der Immobilie durch diese - Versteigerung durch das Verlassenschaftsgericht Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 24 Tod eines Eigentümerpartners § § 14 WEG: Der Anteil des Verstorbenen geht von Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Partners über (Anwachsung) § Gegenleistung: Bezahlung eines Übernahmspreises an die Verlassenschaft durch den überlebenden Partner - grundsätzlich Hälfte des Verkehrswerts - Begünstigung für pflichtteilsberechtigten Partner, wenn Wohnung dringendem Wohnbedürfnis dient Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 25 Mietrecht, gesetzliches Vorausvermächtnis § Mietrecht (§ 14 Abs 2 MRG) - Eintrittsrecht naher Angehöriger in den Mietvertrag zur Absicherung eines dringenden Wohnbedürfnisses (diese Angehörigen verdrängen die Erben) § Gesetzliches Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten / eingetragenen Partners (§ 758 ABGB) - gesetzliches Benutzungsrecht an der Ehewohnung - kommt nur subsidiär zur Anwendung Immobilien – Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 26 Kontakt Franz Mittendorfer Dr.iur., Mag.rer.soc.oec., LL.M. (EMORY) Rechtsanwalt, Partner Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH A-4020 Linz, Böhmerwaldstraße 14 Tel. +43 732 603030-541 Fax +43 732 603030-500 [email protected] scwp.com AUSTRIA BELGIUM CZECH REPUBLIC HUNGARY ROMANIA GRAZ BRÜSSEL PILSEN BUDAPEST BUKAREST SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH [email protected] SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH [email protected] SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner v.o.s advokátní kancelář [email protected] SCWP SCHINDHELM Zimányi & Fakó Rechtsanwälte [email protected] SCHINDHELM Schindhelm & Asociatii S.C.A. [email protected] POLAND SLOVAKIA BRESLAU BRATISLAVA SDZLEGAL SCHINDHELM Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, [email protected] SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner s.r.o. [email protected] PRAG LINZ SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH [email protected] WELS SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH [email protected] WIEN SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH [email protected] CHINA SHANGHAI SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [email protected] SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner v.o.s advokátní kancelář [email protected] GERMANY HANNOVER SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [email protected] WARSCHAU SDZLEGAL SCHINDHELM Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając I Wspólnicy sp.k. [email protected] OSNABRÜCK SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [email protected] © Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH | Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) ist Mitglied der SCWP Schindhelm Services SE, Allianz europäischer Wirtschaftskanzleien. TURKEY ISTANBUL SCHINDHELM Dr. Dogan & Koyuncu Rechtsanwälte [email protected] Immobilien schenken und vererben Steuerliche Kernthemen Dr. Christian Huber Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 3. April 2014 Linz Übersicht GrESt 1. Schenkung im Familienkreis 2. Übergabe mit Gegenleistung im Familienkreis ¬ Wohnrecht, Fruchtgenussrecht ¬ Schuldübernahme ¬ Kaufpreis Bemessungsgrundlage Satz bis 31.5.2014 nach 31.5.2014 % 3x EHW 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) 2 3x EHW, außer Gegenleistung ist höher 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) 2 3x EHW, außer Gegenleistung ist höher Gemeiner Wert 3. Übergabe außerhalb Familienkreis 3,5 Übersicht GrESt 4. Vererbung, Vermächtnis, Pflichtteil im Familienkreis ¬ Anwachsung Wohnungseigentumshälfte 5. Vererbung, Vermächtnis außerhalb Familienkreis 6. Erbteilung bzw Verkauf durch Erben Bemessungsgrundlage Satz bis 31.5.2014 nach 31.5.2014 3x EHW 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) 2 Übernahmepreis 3x EHW 2 3x EHW Gemeiner Wert ¬ Vor Einantwortung nur 1x GrESt für Erwerber ¬ Nach Einantwortung GrESt für Erben + GrESt für Erwerber % 3,5 Familienkreis (§ 4 Abs 2 Z 1 lit a GrEStG) GrESt ¬ Ehegatten ¬ Eingetragene Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften) ¬ Lebensgefährten (gemeinsamer Hauptwohnsitz) Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner ¬ Verwandte in gerader Linie ¬ zB Kinder, Enkel, Eltern ¬ Verschwägerte in gerader Linie ¬ Schwiegerkinder ¬ Schwiegereltern ¬ Stief-, Wahl- oder Pflegekinder ¬ Stiefkind: Kind des Ehegatten oder eingetragenen Partners Standorte Kontaktdaten (aus einer früheren Ehe oder außerehelich) ¬ Wahlkind: Adoption (§§ 191 ff ABGB Annahme an Kindesstatt) ¬ Pflegekind: Obsorge für das Kind (§§ 184 f ABGB) ¬ und deren Kinder und Ehegatten ¬ Geschwister ¬ Nichten und Neffen 32 3.4.2014 Weitere GrESt-Begünstigungen GrESt Immo-ESt ¬ Übergabe von Liegenschaften Sonstige Steuern im Rahmen eines Betriebes im Familienkreis Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 3x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag ¬ Übergabe von Land- und Forstwirtschaften im Familienkreis ¬ Bis 31.5: ¬ 1x EHW oder ¬ 3x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag 33 3.4.2014 1x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag GrESt ¬ „Anschreiben des Ehegatten“ = Immo-ESt Schenkung des halben Wohnsitzes an den Ehegatten Sonstige Steuern Ansprechpartner ¬ höchstens 150 m² Wohnnutzfläche ¬ Wohnsitz, der dringendem Standorte Kontaktdaten Wohnbedürfnis dient (keine andere geeignete Wohnung verfügbar) ¬ Schenkung des bestehenden Wohnsitzes ¬ Schenkung des neu erworbenen Wohnsitzes ¬ Bezug innerhalb von 3 Monaten ab Kauf oder Errichtung (Errichtung längstens innerhalb von 8 Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums) ¬ Gemeinsame Nutzung für 5 Jahre 34 3.4.2014 steuerfrei 1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr GrESt Immo-ESt ¬ Von gleicher Bemessungsgrundlage wie GrESt Sonstige Steuern Ansprechpartner ¬ Selbstberechnung von GrESt + Grundbuchsgebühr durch Rechtsanwalt/Notar ab 2015 möglich Standorte Kontaktdaten 35 3.4.2014 GrESt Fallbeispiel GrESt Immo-ESt Schenkung Wohnung unter Wohnrechtsvorbehalt an Tochter Sonstige Steuern Der Vater (70 Jahre) schenkt seine Wohnung seiner Tochter. Ansprechpartner Er behält sich dafür das lebenslängliche Wohnrecht vor. Standorte ¬ Verkehrswert: ¬ 3-facher Einheitswert: ¬ Wert des Wohnrechtes: Kontaktdaten 200.000 30.000 78.500 10.000 x 3 600 (Miete) x 12 x 10,9 Lösung: Übergabe Bemessungsgrundlage Steuersatz GrESt 36 3.4.2014 bis 31.5. ab 31.5. 78.500 30.000 2% 2% 1.570 600 Immo-ESt GrESt Immo-ESt 1. Veräußerung von Grundstücken Sonstige Steuern Ansprechpartner ¬ Verkauf Standorte ¬ Übergabe mit Gegenleistung ≥ 50 % des Verkehrswertes ¬ häufig Schuldübernahmen ¬ Vorbehalte von Wohn- und Fruchtgenussrechten ¬ keine Gegenleistung, sondern Reduktion des Wertes der Kontaktdaten übergebenen Liegenschaft ¬ Tausch (zB Erbteilung mit überwiegender Ausgleichszahlung) 37 3.4.2014 GrESt 2. Befreiungen Immo-ESt Sonstige Steuern ¬ Hauptwohnsitzbefreiung ¬ Zweijahresfrist: durchgehend zwischen Anschaffung oder Ansprechpartner Herstellung und Veräußerung ¬ Fünfjahresfrist: durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung ¬ + Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb 1 Jahres ¬ für Gebäude und für Grund und Boden (1.000 m² Grenze) Standorte Kontaktdaten ¬ Selbst hergestelltes Gebäude ¬ erstmalige Errichtung (nicht Haussanierung, Aufstockung, Zubau) ¬ in eigener Arbeitsleistung oder als Bauherr mit Bauherrenrisiko ¬ insoweit keine Nutzung zur Einkünfteerzielung in den letzten 10 Jahren vor der Veräußerung ¬ nur für Gebäude (Grund und Boden steuerpflichtig) 38 3.4.2014 GrESt 3. Altgrundstücke (Spekulationsfrist am 31.3.2012 abgelaufen) Immo-ESt Sonstige Steuern ¬ Wenn Umwidmung ¬ nach dem 31. Dezember 1987 und ¬ nach dem letzten entgeltlichen Erwerb oder ¬ Umwidmung nach Veräußerung, bei engem zeitlichen und Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung à Immo-ESt iHv 15% des Veräußerungserlöses (60% des Veräußerungserlöses ist laut Gesetz Bemessungsgrundlage, davon 25% Immo-ESt) ¬ In allen anderen Fällen ¬ zB keine Umwidmung, Umwidmung vor 1988, Umwidmung vor entgeltlichem Erwerb à Immo-ESt iHv 3,5% des Veräußerungserlöses (14% des Veräußerungserlöses ist laut Gesetz Bemessungsgrundlage, davon 25% Immo-Est) 39 3.4.2014 GrESt 4. Neugrundstücke (Spekulationsfrist am 31.3.2012 noch nicht abgelaufen oder danach entgeltlich erworben) Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Veräußerungserlös - Anschaffungskosten - Herstellungsaufwendungen - Instandsetzungsaufwendungen + Bisherige Absetzung für Abnutzung (zB bei VuV) - Kosten Selbstberechnung Zwischensumme - Inflationsabschlag (2% p.a. ab 11. Jahr, max 50%) Standorte Kontaktdaten Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn davon 25% Immo-ESt 40 3.4.2014 GrESt Fallbeispiele GrESt + Immo-ESt Immo-ESt Schenkung Wohnung mit Schuldübernahme an Tochter Sonstige Steuern Der Vater (70 Jahre) schenkt seine Wohnung + Hypothekarkredit seiner Tochter. Ansprechpartner Standorte ¬ Verkehrswert: ¬ 3-facher Einheitswert: ¬ Hypothekarkredit: Kontaktdaten 200.000 30.000 110.000 10.000 x 3 Lösung GrESt: Übergabe Bemessungsgrundlage Steuersatz GrESt 41 3.4.2014 bis 31.5. ab 31.5. 110.000 30.000 2% 2% 2.200 600 GrESt Lösung Immo-Est: Immo-ESt Sonstige Steuern Vater: Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Verkauf oder Schenkung Gegenleistung ≥ 50 % Hauptwohnsitzbefreiung 2-Jahres-Frist oder 5-Jahres-Frist Altgrundstück Verkaufspreis x (3,5 % oder 15 %) Immo-ESt Neugrundstück (Veräußerungspreis – Anschaffungskosten) x 25 % Immo-ESt Tochter: ? 42 3.4.2014 Vererbung Wohnhaus + Hypothekarkredit an 4 Kinder GrESt ¬ Erbteilung ¬ Verkauf Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Lösung: Kontaktdaten GrESt 43 3.4.2014 Wenn vor Einantwortung: nur 1x GrESt für Erwerber Erbteilung 3x EHW x 2 % Verkauf Kaufpreis x 3,5 % Immo-ESt Wenn vor Einantwortung Erbteilung Steuerpflichtiger Verkauf zwischen Erben nur, wenn Ausgleichszahlung > 50 % Verkauf Anteiliger steuerpflichtiger Verkauf durch alle Erben Sonstige Steuern GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner ¬ Keine Schenkungsmeldepflicht für Grundstücksschenkungen ¬ Auch nicht für ausländische Grundstücksschenkungen ¬ Auch nicht für mittelbare Grundstücksschenkungen (Geld zum Erwerb eines Grundstückes) Standorte Kontaktdaten ¬ Nicht vergessen: Umsatzsteueroption bei Schenkung von vermieteten Grundstücken prüfen ¬ Wiedereinführung Erbschafts- und Schenkungssteuer? 44 3.4.2014 Für Ihre Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung! Dr. Christian Huber LeitnerLeitner GmbH A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T +43 732 70 93-200, F +43 732 70 93-805 E [email protected] ¬ LeitnerLeitner Consulting d.o.o. GrESt SRB 11000 BEOGRAD, Uzun Mirkova 3 T +381 11 655 51 05, F +381 11 655 51 06 E [email protected] Immo-ESt ¬ BMB Leitner k.s. Sonstige Steuern SK 811 01 BRATISLAVA, Zámocká 32 T +421 2 591 018-00, F +421 2 591 018-50 E [email protected] Ansprechpartner ¬ STALFORT Legal. Tax. Audit. Standorte RO 012083 BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 T +40 21 301 03 53, F +40 21 315 78 36 E [email protected] Kontaktdaten ¬ Leitner + Leitner Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12, Viziváros Office Center T +36 1 279 29-30, F +36 1 209 48-74 E [email protected] ¬ LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T +43 732 70 93-0, F +43 732 70 93-156 E [email protected] ¬ Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 T +386 1 563 67-50, F +386 1 563 67-89 E [email protected] ¬ LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 T +43 662 847 093-0, F +43 662 847 093-825 E [email protected] ¬ Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH 71 000 SARAJEVO, Kranjčevićeva 4a/I T +387 63 684-883, F +387 33 206-181 E [email protected] ¬ Tascheva & Partner GB 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 T +359 2 939 89 60, F +359 2 981 75 93 E [email protected] ¬ MDDP PL 00-542 WARSZAWA, 49 Mokotowska Street T +48 22 322 68 88, F +48 22 322 68 89 E [email protected] ¬ LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T +43 1 718 98 90, F +43 1 718 98 90-804 E [email protected] ¬ Leitner + Leitner Consulting d.o.o. 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