Amtsblatt Nr. 15 vom 20.07.2005

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Amtsblatt Nr. 15 vom 20.07.2005
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20. Juli 2005
Nummer 15
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16. Jahrgang
KU R Z I N F O R M I E RT
Sprechstunde mit
Eugen Kirchdörfer
Perfekter Mix: Domhof-Flair
und ganz erlesene Klänge
Noch vier Wochen bis zum 4. Zwickauer
Stadtfest. In diesem Jahr werben Plakate
und Flyer mit dem Slogan: „Stars hautnah
– Party pur – Du mittendrin“ für die große
Sommerfete in der Zwickauer Innenstadt.
Das Motto ist dabei alles andere als ein leeres Versprechen. Die Bühnenprogramme
stehen mittlerweile und man erkennt: der
Mix macht’s.
Besondere musikalische Farben liefert auch
in diesem Jahr – und man kann mittlerweile schon sagen traditionell – die Domhofbühne. Das Areal zwischen dem Domhof
und den Priesterhäusern bietet wieder einmal das sommerleichte Ambiente für Folk,
Country und etwas andere Pop-Performances.
Z W I C K A U
Am Dienstag, dem 2. August 2005, lädt Bürgermeister Eugen Kirchdörfer (Dezernat Finanzen und Zentrale Dienste) zu einer Bürgersprechstunde ein. Die Sprechstunde findet
von 17 bis 18 Uhr im Rathaus, Hauptmarkt
1, Zimmer 214 statt.
Interessierte Zwickauerinnen und Zwickauer
erhalten im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sprechstunden die Möglichkeit, mit
den Bürgermeister ins Gespräch zu kommen
sowie Hinweise und Kritik zu äußern.
Sparkasse Zwickau
dpw
www.stadtfest-zwickau.de
Sachsenmarkt am
nächsten Mittwoch
Am Mittwoch, dem 27. Juli 2005, findet von
9 bis 17 Uhr der beliebte Sachsenmarkt auf
dem Hauptmarkt statt. Angeboten werden
dabei wieder zahlreiche Erzeugnisse aus dem
Freistaat Sachen bzw. aus den neuen
Bundesländern. Auch für das Leibliche Wohl
ist bestens gesorgt.
Start zur 2. Etappe der
21. Sachsen-Tour
International
am 21. Juli 2005, 10.50 Uhr
auf dem Hauptmarkt
in Zwickau.
Freitag, 19. August, 19 Uhr
Behinderungen
durch Sachsentour
BLACK SHEEP
Feinster Irish Fast Folk
Die selbsternannten schwarzen Schafe der
deutschen Folkszene mixen ungeniert Folk
und Rock und brauen daraus ein ganz eigenes, berauschendes, starkes Gesöff, das den
Namen „Fast Folk“ zu Recht trägt. Klar ist
irisch-keltischer Folk die Basis des Ganzen,
aber wenn Bassgitarren brüllen und ein rasend-hämmerndes Rockschlagzeug den Takt
angibt, bekommt das Wort „Ceilidh“, die
große, feuchtfröhliche Musikparty der Gälen
eine ganz neue Bedeutung – irgendwo zwischen Punk und Polka, Jigs’n’Reels und Rock
‘n’ Roll.
Akkordeon, Mandoline und Tin-Whistle, sowie die uralte keltische Rahmentrommel
Bodhrán – diese archaischen und scheinbar
so wenig zeitgemäßen Instrumente verbreiten
anheimelnde Pub-Stimmung und lassen die
Hafenkneipen der „Grünen Insel“ förmlich erahnen – nur um von heavy daherrockenden
Drums, Bass und Gitarren mit einem mächtigen Tritt in den Allerwertesten direkt ins
„Hier und Jetzt“ befördert zu werden – Pogo
und Slam-Dance mit einem Glas Guinness in
der Hand? Aber sicher!
Ob auf großen Festivalbühnen, in Live-Clubs
oder verrauchten, engen Kneipen und Pubs –
die unbändige Spielfreude der schwarzen
Schafe und die Magie des „Fast-Folks“ funktionieren, schlagen die Brücke zwischen den
britischen Inseln und dem Kontinent, zwischen Gestern und Heute und zwischen Band
und Publikum und hinterlassen singende,
tanzende und schwitzende Menschen in allen
Ecken des Landes.
www.fastfolk.de
Samstag, 20. August, 22.30 Uhr
Sonntag, 21. August, 17 Uhr
SILVERWOOD
Der Zeitgeist tickt
LOS SANTANOS
Latinrock-Band aus Dresden
Die Schublade „Modern Country“ ist für SILVERWOOD ebenso zu eng, wie ihre Charakterisierung als „Rock-Country“, „Country-Pop“
oder „Rockin´ Country“. SILVERWOOD machen
SILVERWOOD-Musik und die gehört auch live
zum Besten, was zurzeit auf deutschen Bühnen
zu hören und zu sehen ist. Der Vergleich mit
Shania Twain, den die charismatische Sängerin MIRUNA nicht zu scheuen braucht, erzählt
aber auch nur die halbe Wahrheit.
Frisch dekoriert mit dem „Rock/Pop Preis 2004“
und im Gepäck ihr neues Album „My Side OF
Town“ (AGR/Universal) werden SILVERWOOD
in diesem Jahr auf Festivals und bei ihren LiveKonzerten ihren Ruf als eine der besten LiveBands Deutschlands unter Beweis stellen. Ihre
Melange aus Singer/Songwriter-Elementen,
countryesken Instrumentierungen und eine
gute Portion Swing, Rythm & Blues, Funk, Soul
und Irish Folk, garniert mit unbändiger Energie
und dem Sexappeal von Miruna macht SILVERWOOD einmalig und unverwechselbar.
Seit 1998 arbeitet das Gründungsduo Miruna
und Tix Kovacs am SILVERWOOD Sound. Verstärkt um den Multiinstrumentalisten Heiko
Ahrend bilden die Drei auch das Kernteam von
SILVERWOOD und zeichnen auch für die Kompositionen verantwortlich.
www.silverwood.de
„los SANTANOS“ – dieser Name ist Programm. Es ist die Musik von Carlos Santana,
dieser Ausdruck des lateinamerikanischen Lebensgefühls, der die Musiker der Band fasziniert und inspiriert. Und genau das haben sie
sich auf die Fahnen geschrieben – lateinamerikanische Musik nicht nur zu spielen, sondern zu leben, das Publikum mit diesem unbeschreiblichen Ausdruck der Lebensfreude
zu infizieren.
Latinrock ist schwer angesagt – aber eigentlich war er nie richtig abgesagt. Gerade Santana hat die Verschmelzung traditioneller lateinamerikanischer Musikelemente mit
bodenständiger Rockmusik zur Perfektion getrieben. Für „los SANTANOS“ Grund genug,
die Musik dieser Band zu interpretieren und
die Bühne damit in ein Feuerwerk aus zeitlos
schönen Gitarrenlinien, wirbelnden Gesangsparts und schweren Orgelklängen, begleitet
von einem Schlagzeug- und Percussiongewitter, zu verwandeln.
Die Musiker dieser Dresdner Latinrock-Band
stammen aus Angola, Bolivien, Deutschland
und Peru.
www.santanos.de
Texte: Angebote der Bands
Nähere Infos unter www.stadtfest-zwickau.de
Durch den Start der 2. Etappe zur Sachsentour kommt des morgen ab 10.50 Uhr zu
kurzen Verkehrsbehinderungen auf folgenden Straßen: Dr.-Friedrichs-Ring, Am
Schwanenteich, Humboldtstraße und Reichenbacher Straße. Im Zusammenhang mit
dem neutralen Start in der Innere Schneeberger Straße wird der Bereich Hauptmarkt/
Innere Schneeberger Straße/Keplerstraße/
Kornmarkt von etwa 6 Uhr bis gegen Mittag
gesperrt.
Die Stadtverwaltung Zwickau
bleibt am Freitag, dem
22. Juli 2005 geschlossen.
Die Stadt Zwickau trauert um
Dr. Jürgen Eisenreich
Er verstarb plötzlich und unerwartet am 7. Juli im Alter von 59 Jahren.
Mit Dr. Eisenreich verliert Zwickau einen Menschen, der mit großem Engagement in seiner Heimatstadt wirkte. Von 1990 bis 1994 gehörte er
der CDU-Fraktion der Zwickauer Stadtverordnetenversammlung an, die
aus den Wahlen vom 6. Mai 1990 als stärkste Kraft hervorging.
Dr. Eisenreich war in verschiedenen Ausschüssen aktiv und zudem ein
Jahr lang Vorsitzender der Fraktion.
Die Stadt Zwickau wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Dietmar Vettermann
Oberbürgermeister
Zwickau, im Juli 2005
ARCHITEKTURFORUM
ZWICKAU
2005
Nutzungserweiterung
Sanierung, Restaurierung und Freiraumgestaltung
Sanierung und Restaurierung
Sanierung und Neubau einschließlich Ausstattung und Ausstellungsgestaltung
Lutherkirche in Zwickau
ehem. Direktorenvilla im Städtischen Klinikum
Jugendstilvilla
Karl-Keil-Straße 35
August Horch Museum Zwickau
Audistraße 3
Audistraße 7
Brunnenstraße 24
2
ZWICKAUER PULSSCHLAG
Nummer 15, 20. Juli 2005
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G D E S Z W E C K V E R B A N D E S A B FA LLW I RTS C H A F T Z W I C K AU
Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Zwickau vom 15.06.2005
Aufgrund von § 3 Abs. 2 und von § 4 Abs.
2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai
1999 (SächsGVBl. S. 261), das zuletzt durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 05. Mai 2004
(SächsGVBl. S. 148, 156) geändert worden
ist, i.V.m. §§ 46, 47 und des Sächsischen
Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit
(SächsKomZG) vom 19. August 1993
(SächsGVBl. S. 815), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 05. Mai 2004
(SächsGVBl. S. 148, 156) geändert worden
ist, i.V.m. §§ 4 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) beschloss die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau –
im Folgenden Zweckverband genannt – am
14.06.2005 folgende Satzung.
Mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums
Chemnitz vom 01.07.2005 (Az.: 6.1.3.048970.40-4) wurde dem Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung gemäß § 7 der
Abfallwirtschaftssatzung des ZAZ zugestimmt.
§1
Ziele der
Abfallwirtschaft
(1) Jeder ist gehalten,
- das Entstehen von Abfällen zu vermeiden,
- die Menge der Abfälle zu vermindern,
- den Schadstoffgehalt in den Abfällen so gering wie möglich zu halten,
- zur Verwertung der nichtvermeidbaren Abfälle beizutragen.
(2) Abfälle sind so zu überlassen, dass ein
möglichst großer Anteil verwertet werden
kann.
(3) Nichtverwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen.
(4) Der Zweckverband ist im Rahmen seiner
Tätigkeit verpflichtet, die in Abs. 1 aufgeführten Grundsätze vorbildlich zu verwirklichen.
§2
Aufgaben des
Zweckverbandes
(1) Der Zweckverband betreibt die Anlagen zur
Verwertung, soweit dies nicht die Verbandsmitglieder tun, und die Anlagen zur Beseitigung der im Verbandsgebiet angefallenen
Abfälle als öffentliche Einrichtungen. Die Abfallentsorgung umfasst das Behandeln, Lagern
und Ablagern von Abfällen zur Verwertung
oder Beseitigung. Die Abfallwirtschaftssatzungen der Zweckverbandsmitglieder bezüglich des Einsammelns und Beförderns von Abfällen bleiben unberührt.
(2) Der Zweckverband übernimmt an den Abfallentsorgungsanlagen Siedlungsabfälle und
produktionsspezifische Abfälle im Sinne der
Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) im
Rahmen dieser Satzung und der darauf aufbauenden Satzungen.
(3) Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung
seiner Pflichten Dritter bedienen.
§3
Mitwirkung der
Zweckverbandsmitglieder
Die Zweckverbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Zweckverband innerhalb der von ihm
gesetzten angemessenen Frist die jeweils benötigten Daten zur Verfügung zu stellen und
die tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die
für die Feststellung der Überlassungspflicht,
die Festsetzung und Erhebung von Gebühren
und Abgaben erforderlich sind.
§4
Voraussetzung
für die Entsorgung
(1) Abfälle sind alle bewegliche Sachen, die
unter die in Anhang I des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) aufgeführten
Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet
werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
(2) Der Zweckverband übernimmt die im Verbandsgebiet überlassenen Abfälle, mit Ausnahme der im § 7 genannten Abfälle, die
- von den Zweckverbandsmitgliedern oder
von diesen beauftragten Dritten
- von Selbstanlieferern
(unmittelbarer Abfallerzeuger bzw. andere
Dritte)
dem Zweckverband übergeben werden.
§5
Definition
von Abfallarten
Nachfolgende Definitionen haben Gültigkeit
für diese und sonstige darauf beruhende Satzungen.
1. Bauabfälle
Sammelbegriff für Abfälle aus dem Bauwesen. Zu den Bauabfällen zählen Bauschutt,
Straßenaufbruch, Bodenaushub und Baustellenabfälle.
Aus praktischen Erwägungen hat auch der Begriff „Baumischabfall“ seine Berechtigung.
1.1. Bodenaushub
Nicht kontaminiertes, natürlich gewachsenes
oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial.
Gilt auch für Material mit bis zu 10 Vol-%
mineralischen Fremdbestandteilen wie Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch.
1.2. Bauschutt
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch
mit geringfügigen Fremdanteilen.
Gilt in der Regel, wenn der Anteil der nichtmineralischen Stoffe 5 Vol-% nicht überschreitet und eine weitergehende Eliminierung
dieser Stoffe aufgrund ihrer geringen Größe
unzumutbar ist. Als Bauschutt gilt auch der
mineralische Anteil aus der Sortierung und
Klassierung von Baumischabfall.
Ein Gemisch aus Bauschutt und Bodenaushub
zählt zum Bauschutt, wenn der Bauschuttanteil 10 Vol-% überschreitet.
1.3. Straßenaufbruch
Mineralische Stoffe, die hydraulisch, mit Bitumen oder Teer gebunden oder ungebunden
im Straßenbau verwendet waren.
1.4. Baustellenabfälle
Überwiegend nichtmineralische Stoffe aus
Bautätigkeit und Renovierungsarbeiten, wie
Wasser- und Abwasserrohre, Elektroleitungen,
Fensterrahmen, Tapeten, Verpackungen von
Baumaterialien usw.
1.5. Baumischabfall
Mischung aus mineralischen (Bauschutt) und
nichtmineralischen (Baustellenabfälle) Stoffen aus Bautätigkeit und Renovierungsarbeiten.
Liegt der mineralische Anteil über 75 Vol-%,
hat sich dafür auch der Begriff „unsortierter
Bauschutt“ eingebürgert.
2. Feste Siedlungsabfälle
Sammelbegriff für Haushaltsabfälle, Gewerbeabfälle und Abfälle von öffentlichen Flächen.
2.1. Haushaltsabfälle
Sammelbegriff für alle Abfälle aus privaten
Haushalten und Geschäften, die von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden.
2.1.1. Restabfälle aus Haushalten
Nach Vermeidung und getrennter Erfassung
von Altstoffen, Bioabfällen und Problemstoffen verbleibende Abfälle, die in genormten,
im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behältern
gesammelt und einer Entsorgung zugeführt
werden.
2.1.2. Altstoffe aus Haushalten
Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die
getrennt von den Restabfällen gesammelt werden und die zur Wiederverwendung oder der
Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind.
Dazu zählen Druckerzeugnisse, Papier, Pappe,
Karton, Glas, Metalle und sonstige Altstoffe.
2.1.3. Bioabfälle aus Haushalten
Biologisch abbaubare nativ- oder derivativ organische Abfallanteile (z.B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle, Speisereste), die
getrennt von den Restabfällen in genormten,
im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behältern
gesammelt, transportiert und der Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer
Zwischen- oder Endprodukte zugeführt werden.
2.1.4. Problemstoffe aus Haushalten
Von den Restabfällen getrennt gesammelte
schadstoffhaltige feste, flüssige und gasförmige Abfälle, an deren weitere Entsorgung besondere Anforderungen gestellt werden.
2.1.5. Sperrige Abfälle
Feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht
in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.
2.1.6. Sperrige schadstoffhaltige Abfälle
Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit und ihres
Schadstoffpotentials getrennt von den Restabfällen, Problemstoffen und den sperrigen
Abfällen gesammelt, transportiert und behandelt werden (z.B. Kühlschränke, Fernsehgeräte
u. ä.).
2.2. Gewerbeabfälle
Sammelbegriff für feste, nicht produktionsspezifische Abfälle aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen (Gewerbebetriebe, Geschäfte,
Dienstleistungsbetriebe, öffentliche Einrichtungen, u. a. ), die wie Haushaltsabfälle entsorgt, aber getrennt von ihnen gesammelt werden und sich aufgrund ihrer stofflichen
Zusammensetzung nicht wesentlich von den
Haushaltsabfällen unterscheiden.
2.2.1. gewerbliche Restabfälle
Nach Vermeidung und getrennter Erfassung
von Altstoffen, Bioabfällen und Problemstoffen verbleibende Abfälle, die einer Entsorgung
zugeführt werden.
2.2.2. gewerbliche Altstoffe
Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die
getrennt von den gewerblichen Restabfällen
gesammelt werden und die zur Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer
Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind.
Dazu zählen Druckerzeugnisse, Papier, Pappe,
Karton, Glas, Metalle und sonstige Altstoffe.
2.2.3. gewerbliche Bioabfälle
Biologisch abbaubare nativ- oder derivativ organische Abfallanteile (z.B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle, Speisereste), die
getrennt von den gewerblichen Restabfällen
gesammelt, transportiert und der Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer
Zwischen- oder Endprodukte zugeführt werden.
2.2.4. gewerbliche Problemstoffe
Von den gewerblichen Restabfällen getrennt
gesammelte schadstoffhaltige feste, flüssige
und gasförmige Abfälle (nach Kleinmengenverordnung bis zu 500 kg pro Jahr), an deren
weitere Entsorgung besondere Anforderungen
gestellt werden.
2.3. Abfälle von öffentlichen Flächen
2.3.1. Parkabfälle
Überwiegend pflanzliche Abfälle aus der Pflege
öffentlicher Flächen und Anlagen, wie z. B.
Parkanlagen, Gärten, Grünflächen, Friedhöfe
sowie Straßenbegleitgrün.
2.3.2. Straßenkehricht
Feste Abfälle aus der öffentlichen Straßenreinigung (Kehrmaschinen und Handreinigung),
wie z. B. Straßen- und Reifenabrieb, Laub
sowie Streumittel des Winterdienstes, Rückstände aus Siel-, Kanalisations- und Gullyreinigung sowie Abfälle aus der Papierkorbentleerung.
2.3.3. Marktabfälle
Feste Abfälle aus Betrieb und Reinigung öffentlicher Märkte (außer Groß- und Einkaufsmärkte), wie z. B. Obst- und Gemüseabfälle
und nicht verwertbare Verpackungsmaterialien.
3. Abfälle aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
Sammelbegriff für Abfälle aus der Abwassersammlung und -behandlung, Wasseraufbereitung und der Gewässerunterhaltung.
Dazu gehören Fäkalien und Fäkalschlamm,
Klärschlamm, Wasserreinigungsschlämme,
sonstige Rückstände aus Abwasseranlagen,
z. B. Rechengut, sowie Baggerschlamm u. ä.
3.1. Fäkalien
In abflusslosen Sammelgruben und Behältern
anfallende Exkremente menschlichen Ursprungs, soweit sie nicht in Abwasserbehandlungsanlagen eingebracht werden.
3.2. Fäkalschlamm
Bei der Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) anfallender
Schlamm.
3.3. Klärschlamm
Bei der Behandlung von Abwasser in kommunalen und entsprechenden industriellen Abwasserbehandlungsanlagen
anfallender
Schlamm, auch soweit er entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt
wurde.
§6
Anschluss- und
Überlassungspflicht
(1) Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur
Beseitigung aus Haushaltungen und anderen
Herkunftsbereichen im Zweckverbandgebiet
sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, ihre Abfälle an die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes bzw. die von ihm
genutzten Anlagen nach Maßgabe dieser Satzung anzuschließen und die Abfallentsorgungsanlagen zu benutzen.
Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder
juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder Zusammensetzung
dieser Abfälle bewirken.
Besitzer von Abfällen ist jede natürliche oder
juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat.
(2) Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung
zur Überlassung von Abfällen an die Zweckverbandsmitglieder zum Einsammeln und Befördern der Abfälle entsprechend deren Abfallwirtschaftssatzungen.
Insoweit sind diese verpflichtet, die eingesammelten Abfälle dem Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau nach Maßgabe dieser
Satzung zu überlassen. Abfälle, die gemäß § 6
Abs. 2 der Anschluss- und Überlassungspflicht
der Zweckverbandsmitglieder unterliegen,
gelten dem Zweckverband gegenüber mit
ordnungsgemäßer Übergabe an die Zweckverbandsmitglieder entsprechend deren jeweiliger Abfallwirtschaftssatzung als ordnungsgemäß i. S. d. § 6 Abs. 1 überlassen.
§7
Ausschluss von der
Entsorgungspflicht
(1) Von der Entsorgungspflicht sind alle Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen ausgeschlossen, die nicht in der Anlage 1 dieser Satzung aufgeführt sind und
deren Inhaltsstoffe die in der Anlage 2 dieser
Satzung aufgeführten Zuordnungswerte überschreiten.
Für alle Abfallstoffe, die nicht aus privaten
Haushalten stammen, ist ein Nachweis zu
erbringen, dass die Abfälle gemäß der Positivliste und den Maximalwerten lt. der
BimSch-Genehmigung in der Restabfallvorbehandlungsanlage (RAVBA) behandelt werden können bzw. die Zuordnungskriterien
gemäß Anhang 1 der Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV – vom 20.02.2001 zur Abfallablagerung auf Deponien eingehalten werden.
(2) Von der Entsorgungspflicht sind alle Abfälle zur Beseitigung ausgeschlossen, soweit
diese der Rücknahmepflicht aufgrund einer
nach § 24 des KrW-/AbfG unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen.
(3) Weiterhin sind von der Ablagerung die
Stoffe Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch ausgeschlossen. Ausgenommen davon
sind die für deponie-spezifische Baumaßnahmen erforderliche Mengen.
§8
Abfallentsorgungsanlagen
(1) Der Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau hat durch den Abschluss eines Entsorgungsvertrages die Entsorgungsgesellschaft
des Landkreises Zwickauer Land mbH, 08141
Reinsdorf, Lößnitzer Str. 98 mit der umfassenden Entsorgung aller von ihm oder in seinem Auftrag satzungskonform angelieferten
und überlassenen Restabfälle beauftragt.
Dazu wurde eine Restabfallvorbehandlungsanlage in Reinsdorf, Lößnitzer Str. 98 errichtet.
(2) Mit ordnungsgemäßer Übergabe an der Abfallentsorgungsanlage wird der Abfall Eigentum des Zweckverbandes.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau
übergibt diesen Abfall zeitgleich an den beauftragten Dritten zur weiteren Behandlung
und Entsorgung.
(3) Näheres wird in der Benutzungsordnung
der Restabfallvorbehandlungsanlage geregelt.
§9
Regelung
der Abfallströme
(1) An die vom Zweckverband Abfallwirtschaft
Zwickau beauftragten Entsorgungsanlage dürfen nur Abfälle aus dem Gebiet des Zweckverbandes verbracht werden. Aus wichtigem
Grund kann der Zweckverband Ausnahmen
zulassen.
(2) Die Einzugsbereiche der Abfallentsorgungsanlage werden durch die jeweiligen Benutzungsordnung festgelegt, soweit der
Zweckverband im Einzelfall nichts anderes regelt.
(3) Bei Abweichungen vom üblichen Anlagenbetrieb besteht kein Anspruch auf Einhaltung der festgelegten Annahmemodalitäten.
(4) Schadensersatz- und sonstige Ansprüche
sind insoweit ausgeschlossen.
§ 10
Nachweispflicht
(1) Die Anlieferer sind zur Auskunft über Art,
Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie
über den Ort des Anfalls verpflichtet.
(2) In begründeten Zweifelsfällen hat der Anlieferer bzw. dessen Auftraggeber nachzuweisen, dass es sich nicht um von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Stoffe handelt.
Solange der erforderliche Nachweis nicht erbracht ist, muss der Abfall zurückgewiesen
werden.
§ 11
Gebühren
(1) Für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlage werden zur Deckung des Aufwandes
Gebühren erhoben. Bei der Bemessung der Gebühren werden alle Kosten berücksichtigt, die
bei der Erfüllung der dem Zweckverband obliegenden Aufgaben anfallen.
(2) Soweit Abfallerzeuger und Besitzer (§ 6)
dem Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns aufgrund der Abfallwirtschaftssatzung / Abfallgebührensatzung den Zweckverbandsmitgliedern unterliegen, werden die Gebühren im
Sinne des Absatzes 1 gemäß § 9 Abs. 1 SächsKAG aufgrund der jeweiligen Gebührensatzung von den Zweckverbandsmitgliedern erhoben.
(3) Näheres wird in einer Gebührensatzung geregelt.
§ 12
Haftung
(1) Die Benutzer der vom Zweckverband betriebenen bzw. genutzten Anlagen zur Entsorgung der Abfälle haben für Schäden, die
durch schuldhafte Nichtbeachtung dieser Satzung oder der Benutzungsordnung entstehen,
Schadenersatz zu leisten. In solchen Fällen haben die Benutzer den Zweckverband auch von
allen gegen ihn gerichteten Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) Der Zweckverband haftet gegenüber den
Benutzern der von ihm betriebenen bzw. genutzten Anlagen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch gegenüber Dritten.
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 47 Abs. 2, § 6
Abs. 2 SächsKomZG, § 124 Abs. 1 und Abs. 2
SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a. § 9 Abs. 1 Abfälle auf eine Entsorgungsanlage des Zweckverbandes verbringt;
b. der in § 9 Abs. 2 festgelegten Benutzerordnung handelt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig entgegen § 10 Abs. 1 seiner
Auskunftspflicht nicht oder teilweise nicht
nachkommt oder die erforderlichen Nachweise
nicht, unvollständig oder falsch erbringt.
(3) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen
1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu EUR
1.000,00 geahndet werden.
(4) Weitere Straf- und Bußgeldvorschriften
bleiben hiervon unberührt.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Abfallwirtschaftssatzung vom 02.12.1997
und die 1. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 26.02.2003 tritt mit
In-Kraft-Treten dieser Satzung gemäß Abs. 1
außer Kraft.
Werdau, den 15.06.2005
Otto
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO bzw. §
3 Abs. 5 SächsLKrO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
beim Zustandekommen dieser Satzung nach
Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann. Es sei denn, dass
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 der SächsGemO bzw. § 48
Abs. 2 der SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO bzw. § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO
genannten Frist
• die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
• die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
bzw. § 3 Abs. 5 Satz 2 SächsLKrO genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Anlagen zur
Abfallwirtschaftssatzung
des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Zwickau
auf Seite 3
dieser Ausgabe
Nummer 15, 20. Juli 2005
ZWICKAUER PULSSCHLAG
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Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Zwickau
Anlage 2 zu § 7 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Zwickau
Abfallstoffe, die in der Restabfallvorbehandlungsanlage der EGZ mbH
angenommen werden:
1. Gütekriterien für die Behandlung in der
Restabfallvorbehandlungsanlage
Abfallschlüssel
Bezeichnung nach AVV
Folgende Gütekriterien und Richtwerte dürfen nicht über- bzw. unterschritten werden:
Abfälle zur Beseitigung aus Haushaltungen
gemischte Siedlungsabfälle
Sperrige Abfälle zur Beseitigung aus Haushaltungen
Sperrmüll
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Papier und Pappe
Metalle
sonstige Fraktionen a.n.g.
biologisch abbaubare Abfälle
andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
gemischte Siedlungsabfälle aus freien Bereich
Marktabfälle
Abfälle aus der Kanalreinigung
Sperrige Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
Sperrmüll
Erdmassen (Klasse Z 2 und höher)
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen und nicht
verwertbar sind 2
Bauschutt (Klasse Z 2 und höher)
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 01 06* fallen und nicht verwertbar sind 2
Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme
derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und
Pappabfällen
Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Kunststoffabfälle
Farb- und Lackabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
Glasfaserabfall
Kunststoffspäne und -drehspäne
Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
Verpackungen aus Papier und Pappe
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
Baustellenabfälle
Holz
Kunststoff
gemischte Bau- und Abbruchabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17
09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
Sortierreste und Störstoffe aus Sortieranlagen
sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
Straßenkehricht, Abfälle aus der Gullyreinigung, Rechengut
Sieb- und Rechenrückstände
Sandfangrückstände
Krankenhausabfälle
spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht
keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Dachpappe (Kohlenteer und teerhaltige Produkte)
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Asbesthaltige Baustoffe
asbesthaltige Baustoffe
Sonstige Abfälle zur VerwertungS
Altreifen
Bleibatterien
gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile1 enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die
unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
Schüttdichte
kg/m3
> 200
Störstoffe
Keramik/Steine/Porzellan
Glas
Gew.-%
Gew.-%
<2
<2
20 03 01
20 03 07
20 01 01
20 01 40
20 01 99
20 02 01
20 02 03
20 03 01
20 03 02
20 03 06
19 12 07
20 01 38
20 03 07
17 05 04
17 01 07
03 01 05
03 03 07
04 02 21
04 02 22
07 02 13
08 01 12
10 01 01
10 09 08
10 11 03
12 01 05
12 01 17
15 01 01
19 05 01
17 02 01
17 02 03
17 09 04
19 12 12
19 08 01
19 08 02
18 01 01
18 01 04
17 03 03*
17 06 05*
16 01 03
16 06 01*
20 01 23*
20 01 35*
20 01 36
Erklärung:
1 Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. unter 16 06 aufgeführte
und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas
2 Der Bauschutt bzw. die Erdmassen müssen mind. Z 2 haben und den Zuordnungskriterien gem.
Anlage zur Abfallablagerungsverordnung entsprechen
S Annahme dieser Abfallarten an der Restabfallvorbehandlungsanlage – Gebühren gem. Gebührenliste der EGZ mbH
Elastomere Bestandteile
nach Absprache
Die angelieferten Abfälle müssen shredder- bzw. schneidfähig sein.
Ausnahme: Abfälle der Abfallschlüsselnummern 17 03 03 * (Kohlenteer und teerhaltige Produkte)
und 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) werden ohne mechanische Behandlung in der Restabfallvorbehandlungsanlage umgeladen und zur ordnungsgemäßen Beseitigung verbracht.
Die Festlegung von weiteren Gütekriterien bzw. Grenzwerten von physikalischen und chemischen
Eigenschaften bleibt der EGZ mbH vorbehalten.
2. Zuordnungskriterien für die Ablagerung
Es sind die im Anhang der Abfallablagerungsverordnung genannten oder gleichwertige Analysenverfahren anzuwenden.
Parameter
Dimension
Zuordnungswert
Festigkeit
Flügelscherfestigkeit
axiale Verformung
einaxiale Druckfestigkeit
kN/m2
%
kN/m2
≥ 25
≤ 20
≥ 50
Organischer Anteil des
Trockenrückstandes der
Originalsubstanz
bestimmt als Glühverlust
Bestimmt als TOC
3
Z U S TE LLU N G E N
Öffentliche Zustellungen gemäß § 15 Abs. 1
und 2 Verwaltungszustellungsgesetz für den
Freistaat Sachsen (SächsVwZG) vom 21. April
1993 Gesetzesverordnungsblatt (GVBl.) S.
362
Für Frau
Staatsangehörigkeit: Vietnam, zurzeit ohne
festen Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland, liegt im Verwaltungszentrum,
Werdauer Straße 62, Einwohner- und Standesamt, Sachgebiet Ausländerbehörde, Haus 3,
Zimmer 124 folgendes Schriftstück bereit:
Ausweisungsverfügung vom 06.07.2005, Az.:
336420/13/04
Vollzug Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des
Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil 1 Nr. 41 S. 190)
hier: Ausweisung
Dieses Schriftstück kann in der oben genannten Dienststelle dienstags von 8.00 Uhr bis
12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden.
Dieses Schriftstück vom 06.07.2005 gilt an
dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag
des Aushängens der Benachrichtigung zwei Wochen verstrichen sind (§ 15 Abs. 3 Satz 2
SächsVwZG).
Zwickau, 11.07.2005
Martina Maaß
Leiterin Einwohner- und Standesamt
Masse-%
Masse-%
≤5
≤3
extrahierbare
lipophile Stoffe der
Originalsubstanz
Masse-%
≤ 0,8
Eluatkriterien
pH-Wert
Leitfähigkeit
TOC
Phenole
Arsen
Blei
Cadmium
Chrom-VI
Kupfer
Nickel
Quecksilber
Zink
Fluorid
Ammonium-N
Cyanide, leicht freisetzbar
AOX
wasserlöslicher Anteil (Abdampfrückstand)
µS/cm
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
Masse-%
5,5 - 13,0
≤ 50.000
≤ 100
≤ 50
≤ 0,5
≤1
≤ 0,1
≤ 0,1
≤5
≤1
≤ 0,02
≤5
≤ 25
≤ 200
≤ 0,5
≤ 1,5
≤6
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
Stadt Zwickau
Verfahrensweise bei der Umsetzung der Satzung über Ehrungen
und Auszeichnungen der Stadt Zwickau
Die Stadt Zwickau kann nach der Satzung über
Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt
Zwickau einmal jährlich die Verleihung
- des Ehrenbürgerrechts,
- der Stephan-Roth-Bürgermedaille und
- der Martin-Römer-Ehrenmedaille
vornehmen. Vorschlagsberechtigt für diese Ehrungen und Auszeichnungen sind die Bürger
der Stadt Zwickau.
bürgermeister der Stadt Zwickau zuzuleiten.
Dafür ist die Verwendung eines Antragsformulars möglich, welches in der Bürgerberatung im
Rathaus sowie an der Information des Verwaltungszentrums, Werdauer Str. 62, erhältlich ist.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Lasch (Tel.
831808; Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, Oberbürgermeisteramt, Postfach 200933,
08009 Zwickau).
Mit dieser Bekanntmachung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge bis 31.08.2005 dem Ober-
Zwickau, 07.07.2005
Mathias Merz
amt. Leiter Oberbürgermeisteramt
Für Herrn
zuletzt wohnhaft: Alter Steinweg 4, 08056
Zwickau, liegt beim Rechtsamt der Stadt
Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer
207, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom: 11.07.2005
Aktenzeichen: BV 14.17275.4 AB
Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten
Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags
von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30
Uhr in Empfang genommen werden.
Zwickau, 11.07.2005
Rechtsamt der Stadt Zwickau
Für Herrn
zuletzt wohnhaft in: Horst-Hoffmann-Str. 8,
08058 Zwickau, liegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Zwickau, Werdauer Str.
62, Haus 3, Zimmer 230, folgende Schriftstücke
zur Abholung bereit:
Anordnung vom: 29.06.2005
Aktenzeichen: Schw 323141/Z-GK23/05
Gebührenbescheid vom: 29.06.2005
Kassenzeichen: 13.35808.2/Z-GK23/05
Diese Schriftstücke können in der genannten
Dienststelle während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.00
Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr sowie Freitag
von 8.00 bis 11.00 Uhr (in geraden Kalenderwochen) in Empfang genommen werden.
Zwickau, den 13.07.2005
Kfz-Zulassungsbehörde
Zwickauer Pulsschlag
im Internet unter
www.zwickau.de/amtsblatt
A K T U E LLE G RU N D S T Ü C K S A N G E B OTE D E R S TA DT Z W I C K AU
Die Stadt Zwickau verkauft nachfolgend aufgeführte Grundstücke:
Flurstück 1370/1, Gemarkung Zwickau
(Saarstraße)
Freiheitsstraße 101 (OT Cainsdorf )
teilsaniertes Wohngebäude,
Grundstücksgröße: 350 m2
Jüdenhainer Straße 56
(OT Schneppendorf )
Jüdenhainer Straße 19
(OT Schneppendorf )
Wohngebäude mit einer Wohnfläche v. 303 m2
(6 WE), Grundstücksgröße: 670 m2
Wohngebäude mit einer Wohnfläche v. 336 m2
(5 WE), Grundstücksgröße: ca. 708 m2
unbebaut, Grundstücksgröße: 1.194 m2
Flurstück 47/2, Gemarkung Zwickau
(Keplerstraße)
unbebaut, Grundstücksgröße: 1.194 m2
Jüdenhainer Straße 19 in Schneppendorf
Dänkritzer Straße 11 in Mosel
Freiheitsstraße 101 in Cainsdorf
Dänkritzer Straße 11
(OT Mosel)
Dorfstraße 25 (OT Hartmannsdorf )
Kopernikusstraße 12 in Marienthal
Kopernikusstraße 12
Stadtteil Marienthal
leerstehendes Wohngebäude,
Grundstücksgröße: 930 m2
leerstehendes Wohngebäude,
Grundstücksgröße: 1.210 m2
Emil-Rosenow-Straße 19
(OT Oberplanitz)
saniertes Gebäude mit Anbau und PKW-Garage, Grundstücksgröße: 11.700 m2
Jüdenhainer Straße 56 in Schneppendorf
Flurstück 846, Gemarkung
Eckersbach (Stauffenbergstraße)
unbebaut, vormals Parkplatz,
Grundstücksgröße: ca. 5.522 m2
Mehrfamilienwohnhaus mit Verkaufsraum im
EG (leerstehend), Grundstücksgröße: 278 m2
Altenburger Straße 116
(OT Mosel)
leerstehendes Gebäude, wurde als Kinderhort
genutzt, Grundstücksgröße: 2.570 m2
Bei Interesse an einem der Grundstücke bitten
wir um Einreichung eines Kaufgebotes mit Nutzungskonzeption und Finanzierungsnachweis
an die Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschaftsamt, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau.
Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen gern persönlich oder telefonisch
unter der Ruf-Nr. 0375 832301 zur Verfügung.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter
www.zwickau.de, Aktuelles, Verkauf und Vermietung. Hier erwarten Sie weitere interessante
Angebote.
4
ZWICKAUER PULSSCHLAG
Nummer 15, 20. Juli 2005
AU S Z E I C H N U N G S V E R A N S TA LT U N G A M 1 6 . J U L I 2 0 0 5 I M AU G U S T H O R C H M U S E U M Z W I C K AU
ArchitekturForum Zwickau 2005
würdigt vier gelungene Bauwerke
Sanierung und Neubau einschließlich Ausstattung und Ausstellungsgestaltung
Bauwerke erhalten
Edelstahlplaketten
Mit einer Auszeichnungsveranstaltung des
ArchitekturForums Zwickau fand am
Samstag, dem 16. Juli 2005 im August
Horch Museum Zwickau zum 8. Mal die
gelungene Rekonstruktion, Sanierung sowie
der Neubau von Bauwerken Anerkennung
und Belobigung. Die Auswahl und Präsentation der Objekte erfolgte durch die vier
Träger des ArchitekturForums – die IHKRegionalkammer Zwickau, die Stadtverwaltung Zwickau, die Kreishandwerkerschaft Zwickau und Zwickauer Land und
die Architektenkammer, Kammergruppe
Zwickau.
Anliegen des seit 1997 initiierten ArchitekturForums ist es, der interessierten
Öffentlichkeit herausragende Architektur
vorzustellen und damit Baukultur und Bauwirtschaft zu fördern.
Ausgezeichnete
Bauobjekte
August Horch Museum Zwickau
Audistraße 7
Sanierung und Neubau einschließlich
Ausstattung und Ausstellungsgestaltung
Bauherr:
August Horch Museum Zwickau GmbH
Audistraße 7, 08058 Zwickau
Generalplanung:
Himmelfürst Architekten + Ingenieure
Himmelfürststraße 7A, 08062 Zwickau
Ausstattung und Ausstellungsgestaltung:
Ö-Konzept Zwickau
Audistraße 3, 08058 Zwickau
Lutherkirche in Zwickau
Brunnenstraße 24
Nutzungserweiterung
Bauherr:
Ev.-Luth. Luthergemeinde Zwickau
Bahnhofstraße 22, 08056 Zwickau
Planung:
Architekturbüro Thaut + Stiehler
Himmelfürststraße 7A, 08062 Zwickau
Jugendstilvilla
Audistraße 3
August Horch Museum
Jugendstilvilla Audistraße 3
Die Spannung bei der Öffnung der verschlüsselten Verfasserumschläge, die immer erst nach
der Festlegung auf einen 1. Preis durch das
Preisgericht vorgenommen wird, war groß.
Hatte man doch einen ‚großen’ Wettbewerb
durchgeführt, dabei einige prominente, hoch
anerkannte Büros eingeladen und weitere Bewerber dazugelost, insgesamt 40 Teilnehmer.
Die Jury war sich zudem sicher ob der Qualität
des Siegerentwurfs und die Juryvorsitzenden
Carlo Weber und Peter Kulka konnten nur mit
Mühe die Mutmaßungen über vermutete Verfasser unterdrücken – zu viele Namen bekannter Büros wurden gemurmelt.
Doch dann die Eröffnung : ... – ARGE ZWICKAU ARCHITEKTEN – oh Schreck, das klingt
nach Planungskombinat, nach Provinz und
nach trotziger Zusammenrottung der Chancenlosen.
Aber der Entwurf war doch gar nicht so
schlecht? ...eigentlich sogar sehr gut..., sozusagen einstimmig der beste!?
Für mich war dieser Wettbewerbsgewinn in
mehrerer Hinsicht Anlass zur Freude, zunächst
natürlich, weil die vermeintlich ‚Chancenlosen’ gewonnen hatten, insbesondere unterstützt durch zwei Absolventen, die an meiner
Reichenbacher Architekturschule ihr Diplom
gemacht haben: Sylvia Schellenberg und Michael Uhlig. Andererseits aber wurde doch
auch das Wettbewerbswesen an sich gestärkt,
hatte sich doch in einem anonymen Verfahren die beste Konzeption durchgesetzt – unabhängig von Erfahrung, Reputation oder Prominenz.
Das gebaute Ergebnis rechtfertigt die Entscheidung des Preisgerichts ohne Einschränkung. Die Arge Zwickau Architekten wurde
später umbenannt in die Arge Himmelfürst,
dahinter verbergen sich die Zwickauer Büros
Thaut und Stiehler sowie ARC Pfaffhausen
und Staudte, also eine Projektgemeinschaft
aus gestandenen, erfahrenen Architekten in
Zusammenarbeit mit jungen Absolventen, aus
Tragwerksplanern und Landschaftsarchitekten – ein sinnvoller und unter dem Strich erfolgreicher Zusammenschluss für dieses Projekt.
Die Gebäude des ehemaligen Audi-Werksgeländes, die Wirkungsstätte August Horchs,
wurden wieder belebt und zu einem der seltenen Museumsbauten umgebaut, in denen die
Exponate in ihrer früheren Produktionsstätte
gezeigt werden können.
Die Auseinandersetzung mit dem Bestand
scheint auf klassische Weise gelungen: hier
der Bestand mit seinen historischen Klinkerfassaden, dort die moderne Ergänzung, die sich
Die Sanierung und Restaurierung denkmalgeschützter, repräsentativer Villen beschränkt
sich leider zunehmend auf eine mehr oder weniger gelungene Wiederherstellung des äußeren Habitus. Ihr Innenleben wird allzu oft mit
dem Verweis auf so genannte „heutige Ansprüche“ willkürlich verändert und dabei das
noch vorhandene Interieur unwiederbringlich
zerstört. Diesbezügliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde werden zumeist als lästig
empfunden. Stellen sie doch in gewisser Weise
einen Eingriff in die Privatsphäre der Bauherren dar, der noch dazu mit zusätzlichen, im
Vorfeld schwer kalkulierbaren Kosten verbunden ist.
So liest sich denn auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Jugendstilvilla
Audistraße 3 wie eine Liste zusätzlicher, unüberschaubarer und teurer Unannehmlichkeiten, die zu den sonst üblichen Auflagen die
Fassade betreffend noch dazu kommen. Inwieweit der Hinweis darauf, dass die Zumutbarkeit durch die Beantragung von Denkmalfördermitteln hergestellt werden kann Hoffnungen schöpfen lässt, sei an dieser Stelle dahingestellt. Also wozu überhaupt der ganze
Aufwand, wenn es dann womöglich doch keiner sieht oder haben will.
Doch manchmal kommt der Zufall zu Hilfe.
Diesmal in Form von ö_konzept Zwickau. Es
hatte sich wohl herumgesprochen, dass die
Firma bereits seit einiger Zeit nach größeren,
adäquaten Räumen suchte und trotz vermeintlichen Überangebots in Zwickau nichts
Geeignetes, den Ansprüchen und der Firmenphilosophie Entsprechendes, finden konnte.
Es war also nahe liegend, das noch unsanierte
Haus ins Spiel zu bringen. Letztlich mussten
die Innenarchitekten und Werbefachleute von
ö_konzept doch schließlich am Besten wissen,
was zu ihnen passt und welches Potenzial in
dem verlassenen Gebäude steckt.
Die zweigeschossige Villa umgeben von einem
Garten mit originaler Einfriedung entsprach
den Vorstellungen. Dank dessen, dass das Flächenangebot und die Lage des Objekts passten
durch Beton und große Glasflächen zu erkennen gibt und somit als zeitgemäße Ergänzung
ablesbar bleibt.
Trotz dieses markanten Neubauteils – des
Kopfbaus, der Eingang, Shop und eine Veranstaltungsfläche aufnimmt, wurde die Dominanz des Bestandes nie in Frage gestellt. Der
Charakter des bestehenden Ensembles bleibt,
gesehen von der Audistraße aus, erhalten, die
Neubauergänzungen fügen sich selbstbewusst
aber zurückhaltend und sinnfällig ein und
symbolisieren die Nutzungsänderung des ehemaligen Industriekomplexes.
Auch die innere Organisation überzeugt. Als
Auftakt des Museumsrundganges überquert
eine großzügige Rampe die Sonderausstellungsfläche und gibt bereits hier interessante
Aus- und Einblicke auf die einzelnen Ausstellungsbereiche frei.
Der Rundgang setzt sich über eine Rampe ins
Untergeschoss fort, hier wurde der Fußboden
des Ausstellungsbereiches um zirka einen Meter abgesenkt, raumhohe Verglasungen öffnen
diesen Bereich in einen neuen Innenhof, der
wiederum die Ausstellungsflächen erweitert
und Raum bietet für vielfältige Sonderveranstaltungen.
Insgesamt ist ein Ensemble entstanden, dass
auch höheren architekturkritischen Maßstäben genügt. Dass dabei zudem ein interessanter publikumswirksamer Anziehungspunkt als
Museum und Ausstellungsfläche für viele Bürger und Besucher entstanden ist, ist ein Glücksfall. Dazu kann man den Planern und Bauherren, insbesondere aber der Stadt Zwickau
nur herzlich gratulieren.
Prof. Christian Knoche
Fachbereich Architektur
Westsächsische Hochschule Zwickau (FH)
Sanierung und Restaurierung
Bauherr und Eigentümer (ab 2002):
Gunter Schmalz
Sonnenstraße 6, 08060 Zwickau
Projektentwicklung
und Genehmigungsplanung:
PWS-Conzept Projektentwicklungsgesellschaft Sachsen GmbH
Bodelschwinghstraße 25, 09116 Chemnitz
rewa – Bauplanung GmbH
Am Mühlgraben 4, 09350 Lichtenstein
Baubetreuung:
Architekturbüro Thomas Wende
M.-Götze-Str. 14, 09350 Lichtenstein
Innenarchitektur und Ausstattung:
Ö-Konzept Zwickau
Audistraße 3, 08058 Zwickau
Ehem. Direktorenvilla im HBK
Städtsiches Klinikum, Karl-KeilStraße 35
Sanierung, Restaurierung
und Freiraumgestaltung
Bauherr:
Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau
Städtisches Klinikum
Karl-Keil-Straße 35, 08060 Zwickau
Planung:
Architekturbüro Petra König
Inn. Plauensche Str. 2A, 08056 Zwickau
Freiraumplanung:
ARC Pfaffhausen und Staudte GbR
Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau
Träger des
ArchitekturForums
Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen, Regionalkammer Zwickau,
Äußere Schneeberger Str. 34, 08056 Zwickau • Kreishandwerkerschaft Zwickau
und Zwickauer Land, Katharinenstr. 27,
08056 Zwickau • Architektenkammer
Sachsen, Kammergruppe Zwickau, Wiesenburger Str. 3, 08134 Wildenfels • Stadt
Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Sanierung und Restaurierung
Nutzungserweiterung
Lutherkirche in Zwickau
Werden, Sein und Vergehen. Der Mensch prägt
das ihn Umgebende. Mangel, Bedarfsdeckung
und Überfluss sind somit durchaus Kriterien zur
Beschreibung von Situationen, in denen sich
die Baukörper und der von ihnen beschriebene
Raum, kurz Städte, befinden. Wachstum ist das
Reagieren auf Mangel, etwas Fehlendes kann
geordnet hinzugefügt werden – ein eher positiv besetzter Begriff. Das nicht mehr Benötigte,
so nicht mehr Finanzierbare, ist dagegen zunehmend vom Verfall bedrohter Überfluss und
damit ein Problem. Geordnetes Schrumpfen in
Städtebau und Architektur ist das Verhindern
des Verfalls.
Das gilt für Zwickau, das gilt für Kirchen, das
gilt für die Lutherkirche in Zwickau.
Vorschläge zum Umgehen mit diesem Zuviel
drängen sich dem Planer immer deutlicher als
die Herausforderung auf. Anpassen geht vielgestaltig vor sich. Man kann wegnehmen, rückbauen. Man kann ergänzen. Gut, wenn die äußere Hülle das ermöglicht.
Also unlängst die Lutherkirche: Die steht seit
1906 geweiht in der Bahnhofsvorstadt, ist markant, ist Jugendstil, umhüllt Raum, sehr viel
Raum. Der ist in 100 Jahren nicht mehr geworden, wohl aber die Menschen, die ihn benötigen weniger. Das Bauwerk bedarf der
Instandsetzung, in Teilen der Modernisierung.
Zusätzliche Aufgaben der Jugendbetreuung stehen an. Das Geld ist knapp. Kann man das zusammenbringen? Die Lösung ist gefunden; das
Ergebnis erlebbar.
Achtung hier sind drei Karton! Die Lokalpresse
titelte schon mal „´Boxen´ in der Lutherkirche“.
Die Architekten von Thaut + Stiehler nennen
es 3 Raumkuben im historischen Kontext. Das
Bauwerk erhaben, ein Denkmal, das Innere im
Sommer angenehm kühl, im Winter nur aufwändig beheizbar – die Jugendgemeinde
braucht Platz für Aktivitäten im Haus des Herrn,
für Gespräche, für die Betreuung von Müttern
mit ihren Kindern, für ein Bistro mit Kleinküche.
Der historische Kontext ist Größe. Kann man
den Raum portionieren, kann man Wände ein-
ziehen? Man kann! Einfach, gerade, logisch –
nicht nur Wände; klare Kanten definieren
3-fach neues transparentes Drinnen, sparsam
eingeschobener Zeitgeist im hüllenden Denkmalbestand. Da wird nicht zaghaft angepasst,
nicht schamhaft versteckt. Es wird selbstbewusst hergezeigt. Da ist das Alte, das herausfordert. Hier ist das Neue, die Antwort – nicht
unumstritten, aber mutig.
Man spürt förmlich den jungen frischen Wind,
der durch ein etabliertes Büro weht, der den
Denkmalschutz überzeugt, der den Auftraggeber, die evangelisch-lutherische Luthergemeinde
Zwickau, gewinnt.
Inzwischen sind die drei unter der Nordempore
eingefügten, zum sakralen Hauptraum hin vollflächig verglasten „Raumboxen“ im Alltag angekommen. Die Nutzer haben sich die Raumfolge angeeignet. Das Kirchenschiff hat für die
Zukunft bemerkenswerte Beiboote.
Beim Hinausgehen sehe ich noch blau. Der Sanitärbereich auf der Südseite der Eingangshalle
funktioniert nicht nur wieder, er ist ein cooler
Farbtupfer, eine große Geste für alle Fälle. Auch
hier ist der Bedürftige nicht Sucher, sondern
Finder. Ich finde das gut.
Ein Dank den Beteiligten. Und schauen Sie doch
dort mal rein.
Helmut Pfefferkorn
Leiter des Stadtplanungsamtes
sowie genügend Parkplätze auf dem Gelände
(was in Zeiten nach Erfindung der Parkgebühren wichtig ist) zur Verfügung standen,
wurden sich Bauherr und zukünftiger Mieter
handelseinig.
Das Team um Eva Kaluza plante und gestaltete
ihr neues Domizil und der Bauherr ließ sie gewähren. Dass es sich gelohnt hat, zeigt das Ergebnis: eine vorbildlich gelungene Symbiose
von Alt und Neu. Außen erstrahlt das Gebäude
mit seiner Ornamentik, den Gesimsen und Umrahmungen, dem Sichtfachwerk sowie der
wiederhergestellten Turmhaube im alten Glanz.
Im Inneren verschmilzt entstehungszeittypischer Jugendstil mit schlichter Moderne und
Hightech. Ohne größere Umbauten wurde die
neue Nutzung in die alte Hülle adoptiert und
zu alledem, in gewisser Weise, der Öffentlichkeit zugängig. Zu bewundern ist nunmehr eine,
im Inneren junge und frische, attraktive Hundertjährige, die nunmehr die Begierde mancher weckt, die sie schon tot geglaubt hatten.
Günter Schönherr
Freier Architekt
Sanierung, Restaurierung und Freiraumgestaltung
Ehem. Direktorenvilla im HBK
Gestatten Sie mir einen Rückblick auf den zum
ArchitekturForum 2004 gewürdigten Standort
der Zwickauer Energieversorgung. War es doch
gerade auch das neue Elektrizitätswerk an der
Ecke Stiftstraße/Werdauer Straße mit seinem
fortwährenden Ruß- und Aschefall und den
ständigen Erschütterungen, über das sich der
Direktor des benachbarten Kreiskrankenstifts
Prof. Dr. Heinrich Braun so sehr beklagte. Diese
Situation dürfte seine Idee, ein neues Krankenhaus fernab vom Schmutz und Lärm der
Großstadt inmitten unbelasteter Natur – „in
der Ruhe, die der Kranke körperlich und seelisch ersehnt“ – zu bauen, maßgeblich beeinflusst haben. Sie verwirklichte sich schließlich
mit dem 1913 begonnenen und 1921 in Betrieb genommenen Krankenhausneubau auf
dem ca. 300.000 Quadratmeter großen Grundstück in Marienthal. Auf der Grundlage des
von Prof. Dr. Braun entworfenen Gesamtkonzeptes der Anlage und der maßgeblich von
ihm bestimmten Bau- und Funktionspläne aller der Krankenbehandlung dienenden Gebäude entstand ein Musterbau eines zu dieser
Zeit völlig neuen Krankenhaustyps, der auch
als Pavillon-System bezeichnet wird. Das
Zwickauer Krankenhaus galt seinerzeit als eines der größten, modernsten und schönsten
Krankenhäuser Deutschlands.
Gründe, die im Zuge der Fortschreibung der
Zwickauer Denkmalliste bereits im Oktober
1990 dazu führten, das damalige Bezirkskrankenhaus „Heinrich Braun“ unter Denkmalschutz zu stellen. Nur dass das Haus zu
diesem Zeitpunkt – im Alter von immerhin 70
Jahren – schon lange nicht mehr zu den modernsten Deutschlands gehörte.
Ein Großteil der bestehenden Gebäude wurde
inzwischen unter Beachtung denkmalpflegerischer Belange saniert und modernisiert, Unbrauchbares wurde abgerissen, ein hochmodernes operatives Zentrum neu errichtet ohne
die Gesamtanlage zu beeinträchtigen.
Für die 1928/29 errichtete Villa – u. a. Wohnhaus von Prof. Dr. Kulenkampff, ärztlicher Direktor des Krankenstifts von 1933-1942 und
Schwiegersohn von Heinrich Braun – wurde
im April 1999 ein Abbruchantrag gestellt. Die
Bausubstanz war auf Grund jahrelangen Leerstandes stark geschädigt, das Haus an sich
scheinbar wenig tauglich im eigentlichen
Krankenhausbetrieb. Auch gab es Bedenken
gegenüber einer möglichen Nutzung als künftiges Direktionsgebäude.
Nach der Ablehnung des Abbruchgesuchs
durch den Denkmalschutz gab es im September 1999 eine erste vielversprechende Hoff-
nung durch eine Sanierungsstudie des Architekturbüros Gaszler. Leider verschlechterte sich
der Bauzustand der Villa bis zum Baubeginn
im Jahr 2002 aber dann so dramatisch, dass
selbst wir Denkmalpfleger die Villa nun unrettbar verloren glaubten.
Mit der weiterführenden Planung und einer
bewusst denkmalgerechten, sensiblen Baubegleitung der Sanierungsmaßnahme gelang es
schließlich dem beauftragten Büro König und
Partner dann doch zu realisieren, was wir in
unserer Stellungnahme zu o. g. Studie wie folgt
formulierten: „Nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen und dem Vergleich mit dem
bauzeitlichen Bestand kann festgestellt werden, dass die neue Nutzung in jeder Hinsicht
denkmalverträglich bei nahezu 100%-igem Erhalt des Bestandes eingeordnet wurde. Wenn
es dann noch im Verlauf der Bauarbeiten gelingt, die mit der Studie fixierten Vorgaben
hinsichtlich der weitestgehenden Reparatur der
bauzeitlichen Ausstattung zu realisieren und
eine harmonische Verbindung mit den notwendigen neuen Elementen herzustellen, wird
die Sanierungsmaßnahme ein bemerkenswertes Beispiel des behutsamen Umgangs mit einem Kulturdenkmal bei gleichzeitig neuer Nutzung darstellen.“ Dass unser Hinweis zur
Rekonstruktion der ehemaligen Gartengestaltung Beachtung und Realisierung fand, dafür
gebührt der Landschaftsarchitektin Sylvia
Staudte in Anbetracht des verwilderten Zustandes Anerkennung für das Aufspüren des
historischen Gestaltungsprinzips.
Ich möchte mich bei allen am Projekt und am
Bau Beteiligten für die Rettung der ehemaligen
Direktorenvilla bedanken.
Steffi Haupt
Leiterin des Büros für Denkmalpflege und Archäologie
Nummer 15, 20. Juli 2005
B E K A N N TM AC H U N G
Stadt Zwickau
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2005
Die vom Stadtrat am 28.04.2005 beschlossene
Haushaltssatzung 2005 wurde dem Regierungspräsidium Chemnitz mit Schreiben vom
18.05.2005 übergeben.
Die Haushaltssatzung 2005 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2005
wurde durch das RP Chemnitz nicht beanstandet.
Die Haushaltssatzung 2005 einschließlich Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25. bis
29.07.2005 in der Stadtkämmerei, Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 1, Zimmer 314 und im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeit öffentlich aus.
Zwickau, 19.07.2005
Waltraut Löscher
Amtsleiterin Stadtkämmerei
Aktuelle Ferienangebote
im Internet unter
www.zwickau.de
Zwickauer Pulsschlag unter
www.zwickau.de/amtsblatt
ZWICKAUER PULSSCHLAG
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
Stadt Zwickau
5
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“
Haushaltssatzung der Stadt Zwickau für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund von § 74 der SächsGemO vom 18.03.2003 hat der Stadtrat am 28.04.2005 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.1. den Einnahmen
242.663.760 EUR
davon im Verwaltungshaushalt
183.434.900 EUR
im Vermögenshaushalt
59.228.860 EUR
1.2. den Ausgaben
252.601.220 EUR
davon im Verwaltungshaushalt
193.372.360 EUR
im Vermögenshaushalt
59.228.860 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(ohne Umschuldung) von
0 EUR
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
14.082.076 EUR
§2
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
für die Stadtkasse auf
36.000.000 EUR
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Robert-SchumannKonservatoriums wird festgesetzt auf
50.000 EUR
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
420 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
470 v.H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf
470 v.H.
der Steuermessbeträge
(Die Hebesätze wurden bereits am 27.01.05 vom Stadtrat beschlossen)
Zwickau, den 19.07.2005
Vettermann
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ Nr. 03/2005 über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum B-Plan
„Vettermannstraße“ Gemarkung Mülsen St.
Jacob
Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2005 mit Beschluss Nr.
05/2005 beschlossen,
1. den Entwurf des Bebauungsplanes „Vettermannstraße“ des BauBeratungs- & Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Wolfgang Hertrampf,
Parkstraße 12, 08056 Zwickau vom
05.07.2005, bestehend aus Planzeichnung,
Textteil und der Begründung vom 05.07.2005,
zu billigen und
2. die Beteiligung der Bürger sowie der Träger
öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB in der vor dem
20.07.2004 geltenden Fassung durchzuführen.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem
04.08.2005 über einen Zeitraum von einem Monat
- in der Gemeindeverwaltung Mülsen im Bauamt OT Thurm, Rathausweg 7, während der
Dienststunden Mo 8-12 Uhr und 13-15 Uhr,
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr, Mi 8-12 Uhr,
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr sowie Fr 8-12
Uhr und
- in der Stadtverwaltung Zwickau (Verwaltungszentrum), Werdauer Straße 62, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Haus 4, Eingang
D, Zimmer 152, während der Dienststunden
Mo/Mi/Do 7-12 Uhr und 13-15 Uhr sowie
Di 7-12 Uhr und 13-17 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von
jedermann Anregungen vorgebracht und
schriftlich im Bauamt eingereicht oder zur
Niederschrift gegeben werden.
Mülsen, 11.07.2005
Müller
Verbandsvorsitzender
Verbandsversammlung „Industrieund Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“:
Beschlüsse vom 5. Juli 2005:
03/2005:
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes „Industrie- und
Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“
04/2005:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ für
das Haushaltsjahr 2005
05/2005:
Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes
„Vettermannstraße“ im Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen sowie die Beteiligung
der Bürger durch Auslegungen nach § 3 Abs. 2
und der Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung
Ö F F E N T L I C H E AU S S C H R E I B U N G E N D E R S TA DT Z W I C K AU
Bitum. Deckenerneuerung der
Cainsdorfer Hauptstraße zwischen
Kirch- und Lindenstraße
a) Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer
Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ:
08009, Tel. 0375 836628, Fax: 0375 836666,
E-Mail: [email protected]
b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung
c) Ausführung von Bauleistungen nach VOB/B
d) Zwickau, Ortsteil Cainsdorf, Cainsdorfer
Hauptstraße, 08064 Zwickau
e) Bituminöse Deckenerneuerung der Cainsdorfer Hauptstraße zwischen Kirchstraße und
Lindenstraße
LOS 1 – Straßenbau
420 t Bituminöse Tragschicht
210 t Asphaltbeton
425 m Borde verlegen
LOS 2 – Landschaftsbau
21 m3 Mutterboden des AG liefern / abdecken
LOS 3 – enviaM
360 m Kabelgraben herstellen
190 m Verlegen von Schutzrohren
LOS 4 – Straßenbeleuchtung
15 m3 Kabelgraben herstellen
220 m Verlegen von Schutzrohren
f) Aufteilung in mehrere Lose: ja
Vergabe der Lose an verschiedene Bieter:
nein
g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein
h) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:
/1-3-2005: Beginn: 33. KW 2005,
Ende: 41. KW 2005;
i) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Stadt Zwickau,
Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen,
Tiefbauamt,
Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang C,
Zimmer 1077, Werdauer Straße 62, 08056
Zwickau Tel. 0375 836628, Fax: 0375
836666
Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Bis: 21.07.2005, 10:00 Uhr
j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme:
/1-3-2005: 25,00 EUR;
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Zahlungseinzelheiten: Rückerstattung erfolgt nicht
Zahlungsempfänger: Stadt Zwickau, Tiefbauamt
Verwendungszweck: Verdingungsunterlagen
Deckenerneuerung Cainsdorfer Hauptstraße
k) Einreichungsfrist: 21.07.2005, 10:00 Uhr;
Zusätzliche Angaben: Die Angebote sind in
einem verschlossenen und gekennzeichneten
Umschlag einzureichen bei: Anschrift siehe
a), Haus 5, Eingang C, Zimmer 1077, Sekretariat mit der Aufschift siehe e) und „Angebot nicht öffnen“
l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich
zu richten sind: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Tel. 0375 836628, Fax: 0375 836666
m) Deutsch
n) Bieter und deren Bevollmächtigte
o) Ort der Eröffnung der Angebote:
wie a) Haus 5, Eingang C, Zimmer 1071
Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los /1-3-2005:
21.07.2005 10:00 Uhr;
p) vor Auftragserteilung Sicherheitsleistung in
Höhe von 5 % der Auftragssumme durch Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
q) Zahlungsbedingungen nach Verdingungsunterlagen
r) Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter
s) gemäß VOB (A) § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a –
g zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und der Sozialversicherung, ein höchstens 3 Monate alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung, Freistellungsbescheinigung
(§ 48 b EStG) des zuständigen Finanzamtes,
Referenzen
t) 19.08.2005
u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote:
zulässig
v) Regierungspräsidium Chemnitz,
Rechtsaufsichtsbehörde,
Altchemnitzer Straße 41,
09105 Chemnitz
Umgehungsstraße Neuplanitz:
Ausführung von
Landschaftsbauarbeiten
a) Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer
Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ:
08009, Tel.-Nr.: 0375 836627, Fax: 0375
836666, Email: [email protected]
b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung
c) Ausführung von Landschaftsbauarbeiten
d) Zwickau, 08064 Zwickau
e) Umgehungsstraße Neuplanitz – Los 12.2:
Landschaftsbauarbeiten für Baulos 6 (Baukm 2+800 bis 3+560)
ca. 10.500 m2 Bodenvorbereitung (Locker
und Planum)
94 St. Hochstämme liefern und pflanzen
ca. 9.100 St. Sträucher / Bodendecker liefern und pflanzen
ca. 2.600 m2 Nassansaat (Gehölzansaat)
ca. 7.300 m2 Rasenansaat
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:
insgesamt 3 Jahre
f) Aufteilung in mehrere Lose: nein
g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein
h) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:
12.2/66.4-02/05: Beginn: 36. KW 2005,
Ende: 50. KW 2005;
i) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: ab 18.07.2005, gegen Vorlage Verrechnungsscheck / bestätigte Überweisung, bei
Planungsbüro GÖL mbH,
Schlossberg 7,
07570 Weida,
Tel.-Nr.: 036603 71479-0,
Fax: 036603 714794
Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Bis: 10.08.2005, 16:00 Uhr
Digital einsehbar: nein
j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme:
12.2/66.4-02/05: 20,00 EUR;
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Zahlungseinzelheiten: Gebühr für Übersendung der Unterlagen per
E-Mail: 10,00 EUR,
Bitte gewünschte Form angeben!
Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Einzahlung auf genanntes Konto
möglich.
Zahlungsempfänger: Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH
Kreditinstitut: Geraer Bank
Kontonummer: 5500710,
Bankleitzahl: 830 645 68
Verwendungszweck: Bepflanzung Umgehungsstraße Neuplanitz
k) Einreichungsfrist: 11.08.2005, 14:00 Uhr
l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich
zu richten sind:
Stadt Zwickau,
Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen,
Tiefbauamt,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau,
PF: 200933, PLZ: 08009, Tel.-Nr.: 0375
836627, Fax: 0375 836666
m) Deutsch
n) Bieter und ihre Bevollmächtigten
o) Ort der Eröffnung der Angebote: wie a; Haus
5, Eingang C, Zimmer 1071
Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote:
Bei Gesamtvergabe Los 12.2/66.4-02/05:
11.08.2005 14:00;
p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von
5 v. H. und Gewährleistungsbürgschaft in
Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme
q) nach VOB (B) § 16
s) gemäß VOB (A) § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a –
f – Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
und Mindestlohnerklärung – Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und der Sozialversicherung – ein höchstens 3 Monate
alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister
nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung – Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des
zuständigen Finanzamtes – Referenzen
t) 12.09.2005
u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote:
zulässig
v) Regierungspräsidium Chemnitz,
VOB-Stelle,
Altchemnitzer Straße 41,
09105 Chemnitz
Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten,
Straßenbeleuchtungsarbeiten
Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau nach VOB/A
a) Stadtverwaltung Zwickau, Garten- u. Friedhofsamt, Werdauer Str. 62, Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang C, Zi. 2052, 08056
Zwickau, Tel. 0375 836704
b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung
c) Ausführung von Bauleistungen:
Tiefbau- u. Landschaftsbauarbeiten, Straßenbeleuchtungsarbeiten
d) Ort der Ausführung:
Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring zwischen
Schumannplatz/Kreisigstraße u. Innere Plauensche Straße
Der Baubereich wird auf die Fußgängerpromenade zwischen Straßenbord und den
stadtkernseitigen Grundstücksgrenzen auf
einer Ausbaulänge von ca. 150 m begrenzt.
e) Abbrucharbeiten:
- ca. 220 m2 pflanzliche Bodendecke lösen
- ca. 110 m Bordstein aus Granit aufnehmen
- ca. 100 m2 Kleingranitpflaster aufnehmen
- ca. 260 m2 Betonplatten 1,2 x 1,2 m aufnehmen
- ca. 100 m2 Gehwegplatten aus Beton aufnehmen
Bodenarbeiten:
- ca. 900 m3 Bodenaushub (Unterbau, Gräben)
- ca. 500 m3 Baumsubstrat nach FLL liefern
und einbauen
- ca. 60 St. Tiefenbelüftungen nach FLL herstellen
- ca. 15 m3 Oberboden einbauen
Beleuchtungs- und Kabelarbeiten:
- ca. 565 m Kabel Straßenbeleuchtung u.
LSA-Kabel verlegen
- 3 Beleuchtungsmasten (Höhe ca.10 m) demontieren und neu aufstellen
Befestigte Flächen:
- ca. 130 m3 Frostschutz-/Tragschichten herstellen
- ca. 165 m Granitbord einbauen
- ca. 325 m Pflasterzeile (ein- oder zweizeilig) herstellen
- ca. 320 m2 Plattenbelag aus Betonplatten
60x40x8 cm
- ca. 190 m2 Pflasterdecke aus Kleingranitpflaster herstellen
- ca. 60 m2 Unbefestigte Deckschicht herstellen
Pflanzarbeiten:
- 27 Stück Alleebäume (StU. 20-25) liefern
und pflanzen einschl. Fertigstellungs- u.
Entwicklungspflege
- 30 m2 Gehölzpflanzung einschl. F. u. EPflege anlegen
- Koordinierung der Tiefbauarbeiten mit der
Verlegung von mehreren Elt- und Fernsprechkabeln in einem Gemeinschaftsgraben über den gesamten Baubereich
- Abbrucharbeiten an aufgegebenen Kanalanlagen, Stubbenbeseitigung
- Behinderungen durch Versorgungsmedien
und Grundstücksandienungen
- Einbau von Schutzelementen zur langfristigen Sicherung von Versorgungsmedien
f) Aufteilung in Lose: ja
Möglichkeit, Angebote einzureichen: alle
Lose; Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein
Zusätzliche Angaben:
Los 1 – Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten
Los 2 – Straßenbeleuchtungsarbeiten
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein
h) Ausführungsfrist:
Beginn: 29.08.2005, Ende: 10.11.2005
Koordinierung der Tiefbauarbeiten mit Verlegung von mehreren Elt- und Fernsprechkabeln verschiedener Unternehmen in einem Gemeinschaftsgraben
i) Abholung der Verdingungsunterlagen: ab
20.07.05, Anschrift: siehe a)
j) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Kostenbeitrages: 15,00 EUR
Erstattung: nein
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Post- u. Banküberweisung,
Konto-Nr.: 2244003976,
BLZ: 870 550 00,
Geldinstitut: Sparkasse Zwickau
Verwendungszweck: 58100.10000
k) Ende der Angebotsfrist:
11.08.05, 14.00 Uhr
l) Angebote sind zu richten an:
Anschrift siehe a)
m) Das Angebot ist abzufassen in: deutsch
n) Bei der Öffnung der Angebote dürfen anwesend sein: Bieter und ihre Bevollmächtigten
o) Angebotseröffnung: 11.08.2005, 14.00 Uhr,
Anschrift siehe a)
p) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsu. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von
3 v. H. der Auftragssumme einschl. der
Nachträge
q) Zahlungsbedingungen gem. Verdingungsunterlagen
r) Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
s) Geforderte Eignungsnachweise: Der Bieter
hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a – g) VOB/A. Der Bieter hat eine Bescheinigung über die Eintragung in der Berufsgenossenschaft und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorzulegen; des Weiteren den Auszug aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1
GO (nicht älter als drei Monate), bis zu dessen Vorliegen eine eidesstattliche Erklärung.
Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
t) Die Bindefrist endet am: 16.09.2005
u) Änderungsvorschlage oder Nebenangebot:
nicht zulässig
v) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe a)
Vergabeprüfstelle:
Regierungspräsidium Chemnitz, VOB-Stelle
Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
Tel. 0371 5321341-43
Beförderung und Zustellung von
Briefsendungen im Gewichtsbereich
von 21 g bis 1000 g
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und
Hauptamt, Poststelle,
Sitz: Verwaltungszentrum Haus 9, Zimmer
110, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau,
PF: 200933, PLZ: 08009, Tel. 0375 831039,
Fax: 0375 831055,
E-Mail: [email protected]
Den Zuschlag erteilende Stelle: dito.
Stelle, bei der die Angebote einzureichen
sind: Stadtverwaltung Zwickau, Abt. Organisation und Datenverarbeitung,
Sitz:
Verwaltungszentrum, Haus 2, Zimmer 209,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF:
200933, PLZ: 08009, Tel. 0375 831030, Fax:
0375 831010, E-Mail: [email protected]
Nachprüfstelle: Regierungspräsidium Chemnitz, Nachprüfungsbehörde, Referat 34, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz Tel.Nr.: 0371 5321341, Fax: 0371 5321929,
Email: [email protected]
b) Leistungen – Öffentliche Ausschreibung
c) Ausführungsort: siehe a), 08056 Zwickau
Art und Umfang der Leistung: Beförderung
und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich von 21 g bis 1000 g
Zuschlagskriterien: Wirtschaftlichkeit (Preis,
Qualität, Kundendienst, andere Kriterien)
d) Aufteilung in mehrere Lose: nein
e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:
„A1/2005“ Beginn: 12.09.2005
f) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: siehe a),
Anforderung der Verdingungsunterlagen:
bis 25.07.2005, 12:00 Uhr
g) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der
die Verdingungsunterlagen und das Anschreiben eingesehen werden können: siehe
a), Digital einsehbar: nein
h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme:
„A1/2005“: keine Zahlungseinzelheiten: Die
Unterlagen liegen ab 15.07.2005 zur Abholung bereit. Bitte bei Anforderung der Verdingungsunterlagen frankierten (1,44 Euro)
und adressierten Briefumschlag (A4) beilegen.
Lieferform: Papier
i) Ablauf der Angebotsfrist (§ 18): 04.08.2005,
12:00 Uhr
Zusätzliche Angaben: Die Angebote sind in
doppelter Ausfertigung und in zwei geschlossenen Umschlägen einzureichen, wobei beide Umschläge deutlich mit der Aufschrift: „A1/2005 Gewerbliche Beförderung
und Zustellung von Briefsendungen, bitte
nicht öffnen!“ und ein Umschlag zusätzlich
mit der Aufschrift „Kopie“ zu kennzeichnen
sind.
k) Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen (§ 14): entfällt
l) Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder
Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gemäß Verdingungsunterlagen
m) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4), die gegebenenfalls vom
Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers (§ 2) verlangt werden:
entsprechend SächsVergabeDVO vom
17.12.2002 § 5 Absatz 1
n) Zuschlags- und Bindefrist (§ 19): 12.08.2005
o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote (§ 27).
ZWICKAUER PULSSCHLAG
6
Nummer 15, 20. Juli 2005
Der Oberbürgermeister der
Stadt Zwickau gratuliert
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G D E R S TA DT Z W I C K AU
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von
Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten
Kostensatzung der Stadt Zwickau vom 14.07.2005
Aufgrund von § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 698) und § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.03.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 55) hat der Stadtrat der Stadt Zwickau am 30.06.2005 folgende
Satzung beschlossen.
Tarif- Tarif- Gegenstand der Amtshandlung
grp. Nr.
052
Artikel 1
1
Das Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis), das Anlage zu § 2 der Kostensatzung
der Stadt Zwickau vom 11.03.2004 ist, wird wie folgt neu gefasst:
Tarif- Tarif- Gegenstand der Amtshandlung
grp. Nr.
0
000
001
110
Gebühren in EUR
111
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Amtshandlungen
Die Vorschriften zu den besonderen Amtshandlungen gehen den Vorschriften zu den
allgemeinen Amtshandlungen vor.
Anordnungen im Einzelfall
Beglaubigungen
1. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie
und dergleichen von eigenen Urkunden
Werden mehrere gleichlautende Abschriften,
Fotokopien und dergleichen gleichzeitig
beglaubigt, so kann die für die zweite und
jede weitere Beglaubigung zu erhebende Gebühr auf die Hälfte, jedoch auf nicht weniger
als 5 ermäßigt werden.
2. Beglaubigungen von Unterschriften oder
Handzeichen
2
201
5 bis 250
0,50 je angefangene Seite,
höchstens die für die Erteilung
des Originals vorgesehene
Gebühr, mindestens 5; ist die
Erteilung des Originals gebührenfrei, beträgt die Gebühr
0,50 je angefangene Seite,
mindestens 5
202
203
204
4
Erteilung einer Bescheinigung
1. Erteilung einer Bescheinigung
über steuerlich absetzbare Spenden
2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung
Einsicht in Akten, Auskünfte
1. Einsicht in Akten und amtliche Bücher,
soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.
Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne u. ä.
für die Unterrichtung der Öffentlichkeit
bestimmten Schriftstücke oder Pläne
2. Einsicht in eine einfache Bauakte
3. Einsicht in Bauakten von Gewerbegrundstücken mit einer Grundstücksfläche von
1.000 m2 bis 5.000 m2
größer 5.000 m2 bis 25.000 m2
größer 25.000 m2
4. Erteilung von Auskünften, die über § 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen:
- Erteilung von schriftlichen Auskünften zu
Lichtsignalanlagen
- Erstellen von Gutachten zu Schadensfällen
an Bäumen und Flächen
- Nachforschungsauftrag zu Verstorbenen und
Grabstätten
501
502
Gesundheit, Sport, Erholung
Reisemedizinische Beratung
Erteilung einer Einfahrtsgenehmigung für
öffentliche Park- und Grünanlagen
14
11
5 bis 50
61
0,50 je Akte oder Buch,
mindestens 5
Die Gebühr erhöht sich um die
Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher
mehr als 10 Jahre vergangen
sind.
610
611
612
25
613
614
49
97
194
615
616
617
005
006
007
Fristverlängerungen
1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf
einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis
oder Bewilligung erforderlich machen würde.
2. Fristverlängerung in anderen Fällen
Erteilung einer Zweitschrift
Aufnahme einer Niederschrift
Schreibauslagen
1. ohne Berücksichtigung der Art der
Herstellung für die ersten 50 Seiten
für jede weitere Seite
62
60 bis 215
621
17 bis 146
1/10 bis 1/4 der für die Genehmigung oder Bewilligung
vorgesehenen Gebühr,
mindestens 5
5 bis 25
031
032
033
034
035
05
051
Besondere Amtshandlungen
Finanzverwaltung
Ersatz einer Hundesteuermarke
Erteilung einer Zweitschrift für einen
Steuerbescheid
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erteilung einer Forderungsaufstellung
Erteilung einer Bescheinigung für das Finanzamt
Statistik und Wahlen
Abgabe von Gebietsgliederungen
Stadt Zwickau gesamt
623
7
1/10 bis 1/2 der für die Erst
schrift vorgesehenen Gebühr,
mindestens 5; ist die Erteilung
der Erstschrift gebührenfrei,
beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5
70
5 bis 40 je angefangene Stunde
703
701
702
704
0,50 je Seite
0,15
Angefangene Seiten werden
voll berechnet.
2. wenn die Anfertigung einer Abschrift
besonders zeitraubend oder kostspielig ist
bis 2,50 je Seite
3. wenn die Ausfertigung einer Abschrift für den
Dienstgebrauch einer Behörde oder für Lehr-,
Studien- und ähnliche Zwecke erteilt wird
0,05 je angefangene Seite
03
Bau- Wohnungswesen, Verkehr
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), der
Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und des
Investitionszulagengesetzes (InvZulG)
Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2
Satz 1, §§ 24 ff. BauGB)
Herabsetzung des Verkaufspreises auf den
Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB)
Erteilung eines Negativzeugnisses
(§§ 24 bis 28 BauGB)
Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB
kostenfrei nach § 3 Abs. 1
Nr. 3 SächsVwKG
kostenfrei nach § 3 Abs. 1
Nr. 3 SächsVwKG
43
kostenfrei nach § 3 Abs. 1
Nr. 3 SächsVwKG
23 bis 90
Planungsrechtliche Bewertung von Flurstücken
nach §§ 30, 34, 35 BauGB
Erteilung einer Bescheinigung nach § 3a InvZulG 25
Erteilung einer Beitragsbescheinigung für
20 je Grundstück
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge
Abgabe von Bebauungsplänen, Vorhabens17 bis 33
und Erschließungsplänen und deren Entwürfe
39
622
004
Schulen
Erteilung einer Bescheinigung über einen Schul- 17
besuch nach Beendigung des Schulverhältnisses
kostenfrei ist die Erteilung einer Bescheinigung
über einen Schulbesuch im Rahmen des bestehenden Schulverhältnisses und in sozialen Belangen
(z. B. Antrag auf Kindergeld, Wohngeld, Bafög,
Renten usw.)
Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines
5
Schülerausweises
Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines
25
Originalzeugnisses
Beglaubigung eines Schulzeugnisses
5
6
6
003
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Fundsachen
5 bis 32
Fertigung von Fundanzeigen, Aufbewahrung,
Weiterleitung von Dokumenten, Ermittlung des
Verlierers, Durchführung der Versteigerung u.ä.
Fundtiere
10 bis 50
Ergreifung, Verwahrung, Eigentümerfeststellung
Soziale Sicherung
Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines
Zwickau-Passes
5 bis 50
kostenfrei
10
2, mindestens 5
5 bis 63
401
5
002
je Stadtbezirk
je Ortsteil
Statistische Daten und Informationen
Gebühren in EUR
71
711
712
Wohnungsbauförderung und Wohnungsbaufürsorge, Wohnungsunternehmen
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
20
Ausnahmen
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zum 16
Bezug einer mit Wohnungsbaufördermitteln des
Freistaates Sachsen geförderten Wohnung
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
5 bis 10
nach SächsBelG sowie bundesweit
Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung
Allgemeine Amtshandlungen
Gehölzschutzsatzung (GehölzSchS)
Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung
aufgrund einer Satzung
Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw.
Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 701
Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (GehölzSchS)
Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (Satzung zum GLB*
„Feuchtgebiet Maxhütte“)
Besondere Amtshandlungen
Erteilung einer Genehmigung oder Versagung
der Genehmigung für die Aufstellung einer
Müllschleuse
Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten auf städtischen
Friedhöfen mit Einfahrtsrecht
5 bis 1.240
5 bis 620
17 bis 709
19 bis 618
8 bis 324
20
* Geschützter Landschaftsbestandteil
6
5
10
12
15
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
dieser Satzung entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.
****************
Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen.
50
Zwickau, 14.07.2005
Dietmar Vettermann, Oberbürgermeister
Ortsrecht der Stadt Zwickau im Internet
unter www.zwickau.de/ortsrecht
Einen Auszug der Bekanntmachungen der
Stadt Zwickau, die im „Zwickauer Pulsschlag“ veröffentlicht wurden, findet man
auf den städtischen Internetseiten unter
www.zwickau.de/ortsrecht. Bei der Auswahl
der hinterlegten Dokumente wurde besonderer Wert auf allgemein interessierende
Themen gelegt. Die Rechtsverbindlichkeit
richtet sich ausschließlich nach dem im
„Zwickauer Pulsschlag“ veröffenlichten
Stand.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des
Rechtsamtes der Stadtverwaltung Zwickau
unter Tel. 833001 gern zur Verfügung
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
zum Geburtstag
96 Jahre
am 20. Juli:
am 23. Juli:
am 24. Juli:
am 27. Juli:
90 Jahre
am 27. Juli:
am 28. Juli:
Ilse Ernst
Erna Hübner
Rosa Starke
Berta Schöngraf
Hanna Hüttner
Siegfried Bach
zum Ehejubiläum
65 Jahre verheiratet
(eiserne Hochzeit)
am 20. Juli:
Gerda und Gerhart Krauß
60 Jahre verheiratet
(diamantene Hochzeit)
am 26. Juli:
Luci und Herbert Holzmüller
50 Jahre verheiratet
(goldene Hochzeit)
am 20. Juli:
Irmgard und Siegfrid Bachmann
Christa und Heinz Tröger
am 21. Juli:
Christa und Joachim Lehmann
am 23. Juli:
Christa und Werner Tittmann
am 24. Juli:
Erika und Joachim Clauß
am 26. Juli:
Katharina und Gerhard Heinelt
Brigitte und Günter Martin
am 28. Juli:
Ruth und Heinz Wagner
am 30. Juli:
Elisabeth und Rolf Fabian
Ilse und Alois Galle
Gertraude und Karl-Heinz Grimm
Gudrun und Rudolf Heimbold
Anneliese und Gerhard Kramer
Johanna und Dieter Mehner
Lisa und Willy Meier
Elfriede und Dieter Pampel
Sigrid und Roland Rosenbaum
Margitta und Gerhard Saupe
Marianne und Hans Thiele
Lieselotte und Eberhard Voß
*) soweit im Melderegister des
Einwohnermeldeamtes erfasst
B E K A N N TM AC H U N G
Ungültigkeitserklärung
eines Dienstausweises
Der von der Stadtverwaltung Zwickau ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 2123,
lautend auf den Namen Wollesen, Uwe, wird
mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt.
Zwickau, 12.07.2005
Personal- und Hauptamt
Die nächste Ausgabe des
Zwickauer Pulsschlag
erscheint am 3. August 2005.
IMPRESSUM
Zwickauer Pulsschlag
Amtsblatt der Stadt Zwickau
16. Jahrgang, 15. Ausgabe
Herausgeber:
Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar
Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Amtlicher und redaktioneller Teil
des Amtsblattes
verantwortlich: Angelika Michaelis,
Leiterin Sachgebiet Pressebüro/Pressesprecher,
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Dirk Häuser
Tel.: (0375) 83 18 12
Petra Schink
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (0375) 83 18 17
Verlag:
Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz,
Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz
Geschäftsführer Christian Jaeschke
Anzeigenteil verantwortlich:
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Hauptstraße 13, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 54 92 61 13
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Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren
Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem
an den Informationen von Verwaltungszentrum
und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen
sowie in der Tourist Information Zwickau
kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in
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urheberrechtlich geschützt.

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