Amtsblatt Nr. 15 vom 20.07.2005
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Amtsblatt Nr. 15 vom 20.07.2005
Z W I C K A U E R 20. Juli 2005 Nummer 15 PULSSCHLAG A M T S B L A T T D E R R O B E R T - S C H U M A N N - S T A D T 4 . Z W I C K AU E R S TA DT F E S T V O M 1 9 . B I S 2 1 . AU G U S T 2 0 0 5 16. Jahrgang KU R Z I N F O R M I E RT Sprechstunde mit Eugen Kirchdörfer Perfekter Mix: Domhof-Flair und ganz erlesene Klänge Noch vier Wochen bis zum 4. Zwickauer Stadtfest. In diesem Jahr werben Plakate und Flyer mit dem Slogan: „Stars hautnah – Party pur – Du mittendrin“ für die große Sommerfete in der Zwickauer Innenstadt. Das Motto ist dabei alles andere als ein leeres Versprechen. Die Bühnenprogramme stehen mittlerweile und man erkennt: der Mix macht’s. Besondere musikalische Farben liefert auch in diesem Jahr – und man kann mittlerweile schon sagen traditionell – die Domhofbühne. Das Areal zwischen dem Domhof und den Priesterhäusern bietet wieder einmal das sommerleichte Ambiente für Folk, Country und etwas andere Pop-Performances. Z W I C K A U Am Dienstag, dem 2. August 2005, lädt Bürgermeister Eugen Kirchdörfer (Dezernat Finanzen und Zentrale Dienste) zu einer Bürgersprechstunde ein. Die Sprechstunde findet von 17 bis 18 Uhr im Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 214 statt. Interessierte Zwickauerinnen und Zwickauer erhalten im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sprechstunden die Möglichkeit, mit den Bürgermeister ins Gespräch zu kommen sowie Hinweise und Kritik zu äußern. Sparkasse Zwickau dpw www.stadtfest-zwickau.de Sachsenmarkt am nächsten Mittwoch Am Mittwoch, dem 27. Juli 2005, findet von 9 bis 17 Uhr der beliebte Sachsenmarkt auf dem Hauptmarkt statt. Angeboten werden dabei wieder zahlreiche Erzeugnisse aus dem Freistaat Sachen bzw. aus den neuen Bundesländern. Auch für das Leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Start zur 2. Etappe der 21. Sachsen-Tour International am 21. Juli 2005, 10.50 Uhr auf dem Hauptmarkt in Zwickau. Freitag, 19. August, 19 Uhr Behinderungen durch Sachsentour BLACK SHEEP Feinster Irish Fast Folk Die selbsternannten schwarzen Schafe der deutschen Folkszene mixen ungeniert Folk und Rock und brauen daraus ein ganz eigenes, berauschendes, starkes Gesöff, das den Namen „Fast Folk“ zu Recht trägt. Klar ist irisch-keltischer Folk die Basis des Ganzen, aber wenn Bassgitarren brüllen und ein rasend-hämmerndes Rockschlagzeug den Takt angibt, bekommt das Wort „Ceilidh“, die große, feuchtfröhliche Musikparty der Gälen eine ganz neue Bedeutung – irgendwo zwischen Punk und Polka, Jigs’n’Reels und Rock ‘n’ Roll. Akkordeon, Mandoline und Tin-Whistle, sowie die uralte keltische Rahmentrommel Bodhrán – diese archaischen und scheinbar so wenig zeitgemäßen Instrumente verbreiten anheimelnde Pub-Stimmung und lassen die Hafenkneipen der „Grünen Insel“ förmlich erahnen – nur um von heavy daherrockenden Drums, Bass und Gitarren mit einem mächtigen Tritt in den Allerwertesten direkt ins „Hier und Jetzt“ befördert zu werden – Pogo und Slam-Dance mit einem Glas Guinness in der Hand? Aber sicher! Ob auf großen Festivalbühnen, in Live-Clubs oder verrauchten, engen Kneipen und Pubs – die unbändige Spielfreude der schwarzen Schafe und die Magie des „Fast-Folks“ funktionieren, schlagen die Brücke zwischen den britischen Inseln und dem Kontinent, zwischen Gestern und Heute und zwischen Band und Publikum und hinterlassen singende, tanzende und schwitzende Menschen in allen Ecken des Landes. www.fastfolk.de Samstag, 20. August, 22.30 Uhr Sonntag, 21. August, 17 Uhr SILVERWOOD Der Zeitgeist tickt LOS SANTANOS Latinrock-Band aus Dresden Die Schublade „Modern Country“ ist für SILVERWOOD ebenso zu eng, wie ihre Charakterisierung als „Rock-Country“, „Country-Pop“ oder „Rockin´ Country“. SILVERWOOD machen SILVERWOOD-Musik und die gehört auch live zum Besten, was zurzeit auf deutschen Bühnen zu hören und zu sehen ist. Der Vergleich mit Shania Twain, den die charismatische Sängerin MIRUNA nicht zu scheuen braucht, erzählt aber auch nur die halbe Wahrheit. Frisch dekoriert mit dem „Rock/Pop Preis 2004“ und im Gepäck ihr neues Album „My Side OF Town“ (AGR/Universal) werden SILVERWOOD in diesem Jahr auf Festivals und bei ihren LiveKonzerten ihren Ruf als eine der besten LiveBands Deutschlands unter Beweis stellen. Ihre Melange aus Singer/Songwriter-Elementen, countryesken Instrumentierungen und eine gute Portion Swing, Rythm & Blues, Funk, Soul und Irish Folk, garniert mit unbändiger Energie und dem Sexappeal von Miruna macht SILVERWOOD einmalig und unverwechselbar. Seit 1998 arbeitet das Gründungsduo Miruna und Tix Kovacs am SILVERWOOD Sound. Verstärkt um den Multiinstrumentalisten Heiko Ahrend bilden die Drei auch das Kernteam von SILVERWOOD und zeichnen auch für die Kompositionen verantwortlich. www.silverwood.de „los SANTANOS“ – dieser Name ist Programm. Es ist die Musik von Carlos Santana, dieser Ausdruck des lateinamerikanischen Lebensgefühls, der die Musiker der Band fasziniert und inspiriert. Und genau das haben sie sich auf die Fahnen geschrieben – lateinamerikanische Musik nicht nur zu spielen, sondern zu leben, das Publikum mit diesem unbeschreiblichen Ausdruck der Lebensfreude zu infizieren. Latinrock ist schwer angesagt – aber eigentlich war er nie richtig abgesagt. Gerade Santana hat die Verschmelzung traditioneller lateinamerikanischer Musikelemente mit bodenständiger Rockmusik zur Perfektion getrieben. Für „los SANTANOS“ Grund genug, die Musik dieser Band zu interpretieren und die Bühne damit in ein Feuerwerk aus zeitlos schönen Gitarrenlinien, wirbelnden Gesangsparts und schweren Orgelklängen, begleitet von einem Schlagzeug- und Percussiongewitter, zu verwandeln. Die Musiker dieser Dresdner Latinrock-Band stammen aus Angola, Bolivien, Deutschland und Peru. www.santanos.de Texte: Angebote der Bands Nähere Infos unter www.stadtfest-zwickau.de Durch den Start der 2. Etappe zur Sachsentour kommt des morgen ab 10.50 Uhr zu kurzen Verkehrsbehinderungen auf folgenden Straßen: Dr.-Friedrichs-Ring, Am Schwanenteich, Humboldtstraße und Reichenbacher Straße. Im Zusammenhang mit dem neutralen Start in der Innere Schneeberger Straße wird der Bereich Hauptmarkt/ Innere Schneeberger Straße/Keplerstraße/ Kornmarkt von etwa 6 Uhr bis gegen Mittag gesperrt. Die Stadtverwaltung Zwickau bleibt am Freitag, dem 22. Juli 2005 geschlossen. Die Stadt Zwickau trauert um Dr. Jürgen Eisenreich Er verstarb plötzlich und unerwartet am 7. Juli im Alter von 59 Jahren. Mit Dr. Eisenreich verliert Zwickau einen Menschen, der mit großem Engagement in seiner Heimatstadt wirkte. Von 1990 bis 1994 gehörte er der CDU-Fraktion der Zwickauer Stadtverordnetenversammlung an, die aus den Wahlen vom 6. Mai 1990 als stärkste Kraft hervorging. Dr. Eisenreich war in verschiedenen Ausschüssen aktiv und zudem ein Jahr lang Vorsitzender der Fraktion. Die Stadt Zwickau wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Dietmar Vettermann Oberbürgermeister Zwickau, im Juli 2005 ARCHITEKTURFORUM ZWICKAU 2005 Nutzungserweiterung Sanierung, Restaurierung und Freiraumgestaltung Sanierung und Restaurierung Sanierung und Neubau einschließlich Ausstattung und Ausstellungsgestaltung Lutherkirche in Zwickau ehem. Direktorenvilla im Städtischen Klinikum Jugendstilvilla Karl-Keil-Straße 35 August Horch Museum Zwickau Audistraße 3 Audistraße 7 Brunnenstraße 24 2 ZWICKAUER PULSSCHLAG Nummer 15, 20. Juli 2005 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G D E S Z W E C K V E R B A N D E S A B FA LLW I RTS C H A F T Z W I C K AU Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau vom 15.06.2005 Aufgrund von § 3 Abs. 2 und von § 4 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 261), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 05. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 156) geändert worden ist, i.V.m. §§ 46, 47 und des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 05. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 156) geändert worden ist, i.V.m. §§ 4 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) beschloss die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau – im Folgenden Zweckverband genannt – am 14.06.2005 folgende Satzung. Mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 01.07.2005 (Az.: 6.1.3.048970.40-4) wurde dem Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAZ zugestimmt. §1 Ziele der Abfallwirtschaft (1) Jeder ist gehalten, - das Entstehen von Abfällen zu vermeiden, - die Menge der Abfälle zu vermindern, - den Schadstoffgehalt in den Abfällen so gering wie möglich zu halten, - zur Verwertung der nichtvermeidbaren Abfälle beizutragen. (2) Abfälle sind so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. (3) Nichtverwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen. (4) Der Zweckverband ist im Rahmen seiner Tätigkeit verpflichtet, die in Abs. 1 aufgeführten Grundsätze vorbildlich zu verwirklichen. §2 Aufgaben des Zweckverbandes (1) Der Zweckverband betreibt die Anlagen zur Verwertung, soweit dies nicht die Verbandsmitglieder tun, und die Anlagen zur Beseitigung der im Verbandsgebiet angefallenen Abfälle als öffentliche Einrichtungen. Die Abfallentsorgung umfasst das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung. Die Abfallwirtschaftssatzungen der Zweckverbandsmitglieder bezüglich des Einsammelns und Beförderns von Abfällen bleiben unberührt. (2) Der Zweckverband übernimmt an den Abfallentsorgungsanlagen Siedlungsabfälle und produktionsspezifische Abfälle im Sinne der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) im Rahmen dieser Satzung und der darauf aufbauenden Satzungen. (3) Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter bedienen. §3 Mitwirkung der Zweckverbandsmitglieder Die Zweckverbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Zweckverband innerhalb der von ihm gesetzten angemessenen Frist die jeweils benötigten Daten zur Verfügung zu stellen und die tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung der Überlassungspflicht, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Abgaben erforderlich sind. §4 Voraussetzung für die Entsorgung (1) Abfälle sind alle bewegliche Sachen, die unter die in Anhang I des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. (2) Der Zweckverband übernimmt die im Verbandsgebiet überlassenen Abfälle, mit Ausnahme der im § 7 genannten Abfälle, die - von den Zweckverbandsmitgliedern oder von diesen beauftragten Dritten - von Selbstanlieferern (unmittelbarer Abfallerzeuger bzw. andere Dritte) dem Zweckverband übergeben werden. §5 Definition von Abfallarten Nachfolgende Definitionen haben Gültigkeit für diese und sonstige darauf beruhende Satzungen. 1. Bauabfälle Sammelbegriff für Abfälle aus dem Bauwesen. Zu den Bauabfällen zählen Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodenaushub und Baustellenabfälle. Aus praktischen Erwägungen hat auch der Begriff „Baumischabfall“ seine Berechtigung. 1.1. Bodenaushub Nicht kontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial. Gilt auch für Material mit bis zu 10 Vol-% mineralischen Fremdbestandteilen wie Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch. 1.2. Bauschutt Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Gilt in der Regel, wenn der Anteil der nichtmineralischen Stoffe 5 Vol-% nicht überschreitet und eine weitergehende Eliminierung dieser Stoffe aufgrund ihrer geringen Größe unzumutbar ist. Als Bauschutt gilt auch der mineralische Anteil aus der Sortierung und Klassierung von Baumischabfall. Ein Gemisch aus Bauschutt und Bodenaushub zählt zum Bauschutt, wenn der Bauschuttanteil 10 Vol-% überschreitet. 1.3. Straßenaufbruch Mineralische Stoffe, die hydraulisch, mit Bitumen oder Teer gebunden oder ungebunden im Straßenbau verwendet waren. 1.4. Baustellenabfälle Überwiegend nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeit und Renovierungsarbeiten, wie Wasser- und Abwasserrohre, Elektroleitungen, Fensterrahmen, Tapeten, Verpackungen von Baumaterialien usw. 1.5. Baumischabfall Mischung aus mineralischen (Bauschutt) und nichtmineralischen (Baustellenabfälle) Stoffen aus Bautätigkeit und Renovierungsarbeiten. Liegt der mineralische Anteil über 75 Vol-%, hat sich dafür auch der Begriff „unsortierter Bauschutt“ eingebürgert. 2. Feste Siedlungsabfälle Sammelbegriff für Haushaltsabfälle, Gewerbeabfälle und Abfälle von öffentlichen Flächen. 2.1. Haushaltsabfälle Sammelbegriff für alle Abfälle aus privaten Haushalten und Geschäften, die von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. 2.1.1. Restabfälle aus Haushalten Nach Vermeidung und getrennter Erfassung von Altstoffen, Bioabfällen und Problemstoffen verbleibende Abfälle, die in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behältern gesammelt und einer Entsorgung zugeführt werden. 2.1.2. Altstoffe aus Haushalten Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die getrennt von den Restabfällen gesammelt werden und die zur Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind. Dazu zählen Druckerzeugnisse, Papier, Pappe, Karton, Glas, Metalle und sonstige Altstoffe. 2.1.3. Bioabfälle aus Haushalten Biologisch abbaubare nativ- oder derivativ organische Abfallanteile (z.B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle, Speisereste), die getrennt von den Restabfällen in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behältern gesammelt, transportiert und der Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte zugeführt werden. 2.1.4. Problemstoffe aus Haushalten Von den Restabfällen getrennt gesammelte schadstoffhaltige feste, flüssige und gasförmige Abfälle, an deren weitere Entsorgung besondere Anforderungen gestellt werden. 2.1.5. Sperrige Abfälle Feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden. 2.1.6. Sperrige schadstoffhaltige Abfälle Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit und ihres Schadstoffpotentials getrennt von den Restabfällen, Problemstoffen und den sperrigen Abfällen gesammelt, transportiert und behandelt werden (z.B. Kühlschränke, Fernsehgeräte u. ä.). 2.2. Gewerbeabfälle Sammelbegriff für feste, nicht produktionsspezifische Abfälle aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen (Gewerbebetriebe, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche Einrichtungen, u. a. ), die wie Haushaltsabfälle entsorgt, aber getrennt von ihnen gesammelt werden und sich aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung nicht wesentlich von den Haushaltsabfällen unterscheiden. 2.2.1. gewerbliche Restabfälle Nach Vermeidung und getrennter Erfassung von Altstoffen, Bioabfällen und Problemstoffen verbleibende Abfälle, die einer Entsorgung zugeführt werden. 2.2.2. gewerbliche Altstoffe Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die getrennt von den gewerblichen Restabfällen gesammelt werden und die zur Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind. Dazu zählen Druckerzeugnisse, Papier, Pappe, Karton, Glas, Metalle und sonstige Altstoffe. 2.2.3. gewerbliche Bioabfälle Biologisch abbaubare nativ- oder derivativ organische Abfallanteile (z.B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle, Speisereste), die getrennt von den gewerblichen Restabfällen gesammelt, transportiert und der Wiederverwendung oder der Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte zugeführt werden. 2.2.4. gewerbliche Problemstoffe Von den gewerblichen Restabfällen getrennt gesammelte schadstoffhaltige feste, flüssige und gasförmige Abfälle (nach Kleinmengenverordnung bis zu 500 kg pro Jahr), an deren weitere Entsorgung besondere Anforderungen gestellt werden. 2.3. Abfälle von öffentlichen Flächen 2.3.1. Parkabfälle Überwiegend pflanzliche Abfälle aus der Pflege öffentlicher Flächen und Anlagen, wie z. B. Parkanlagen, Gärten, Grünflächen, Friedhöfe sowie Straßenbegleitgrün. 2.3.2. Straßenkehricht Feste Abfälle aus der öffentlichen Straßenreinigung (Kehrmaschinen und Handreinigung), wie z. B. Straßen- und Reifenabrieb, Laub sowie Streumittel des Winterdienstes, Rückstände aus Siel-, Kanalisations- und Gullyreinigung sowie Abfälle aus der Papierkorbentleerung. 2.3.3. Marktabfälle Feste Abfälle aus Betrieb und Reinigung öffentlicher Märkte (außer Groß- und Einkaufsmärkte), wie z. B. Obst- und Gemüseabfälle und nicht verwertbare Verpackungsmaterialien. 3. Abfälle aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Sammelbegriff für Abfälle aus der Abwassersammlung und -behandlung, Wasseraufbereitung und der Gewässerunterhaltung. Dazu gehören Fäkalien und Fäkalschlamm, Klärschlamm, Wasserreinigungsschlämme, sonstige Rückstände aus Abwasseranlagen, z. B. Rechengut, sowie Baggerschlamm u. ä. 3.1. Fäkalien In abflusslosen Sammelgruben und Behältern anfallende Exkremente menschlichen Ursprungs, soweit sie nicht in Abwasserbehandlungsanlagen eingebracht werden. 3.2. Fäkalschlamm Bei der Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) anfallender Schlamm. 3.3. Klärschlamm Bei der Behandlung von Abwasser in kommunalen und entsprechenden industriellen Abwasserbehandlungsanlagen anfallender Schlamm, auch soweit er entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt wurde. §6 Anschluss- und Überlassungspflicht (1) Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen im Zweckverbandgebiet sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, ihre Abfälle an die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes bzw. die von ihm genutzten Anlagen nach Maßgabe dieser Satzung anzuschließen und die Abfallentsorgungsanlagen zu benutzen. Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken. Besitzer von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat. (2) Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Überlassung von Abfällen an die Zweckverbandsmitglieder zum Einsammeln und Befördern der Abfälle entsprechend deren Abfallwirtschaftssatzungen. Insoweit sind diese verpflichtet, die eingesammelten Abfälle dem Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau nach Maßgabe dieser Satzung zu überlassen. Abfälle, die gemäß § 6 Abs. 2 der Anschluss- und Überlassungspflicht der Zweckverbandsmitglieder unterliegen, gelten dem Zweckverband gegenüber mit ordnungsgemäßer Übergabe an die Zweckverbandsmitglieder entsprechend deren jeweiliger Abfallwirtschaftssatzung als ordnungsgemäß i. S. d. § 6 Abs. 1 überlassen. §7 Ausschluss von der Entsorgungspflicht (1) Von der Entsorgungspflicht sind alle Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen ausgeschlossen, die nicht in der Anlage 1 dieser Satzung aufgeführt sind und deren Inhaltsstoffe die in der Anlage 2 dieser Satzung aufgeführten Zuordnungswerte überschreiten. Für alle Abfallstoffe, die nicht aus privaten Haushalten stammen, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Abfälle gemäß der Positivliste und den Maximalwerten lt. der BimSch-Genehmigung in der Restabfallvorbehandlungsanlage (RAVBA) behandelt werden können bzw. die Zuordnungskriterien gemäß Anhang 1 der Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV – vom 20.02.2001 zur Abfallablagerung auf Deponien eingehalten werden. (2) Von der Entsorgungspflicht sind alle Abfälle zur Beseitigung ausgeschlossen, soweit diese der Rücknahmepflicht aufgrund einer nach § 24 des KrW-/AbfG unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen. (3) Weiterhin sind von der Ablagerung die Stoffe Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind die für deponie-spezifische Baumaßnahmen erforderliche Mengen. §8 Abfallentsorgungsanlagen (1) Der Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau hat durch den Abschluss eines Entsorgungsvertrages die Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH, 08141 Reinsdorf, Lößnitzer Str. 98 mit der umfassenden Entsorgung aller von ihm oder in seinem Auftrag satzungskonform angelieferten und überlassenen Restabfälle beauftragt. Dazu wurde eine Restabfallvorbehandlungsanlage in Reinsdorf, Lößnitzer Str. 98 errichtet. (2) Mit ordnungsgemäßer Übergabe an der Abfallentsorgungsanlage wird der Abfall Eigentum des Zweckverbandes. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau übergibt diesen Abfall zeitgleich an den beauftragten Dritten zur weiteren Behandlung und Entsorgung. (3) Näheres wird in der Benutzungsordnung der Restabfallvorbehandlungsanlage geregelt. §9 Regelung der Abfallströme (1) An die vom Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau beauftragten Entsorgungsanlage dürfen nur Abfälle aus dem Gebiet des Zweckverbandes verbracht werden. Aus wichtigem Grund kann der Zweckverband Ausnahmen zulassen. (2) Die Einzugsbereiche der Abfallentsorgungsanlage werden durch die jeweiligen Benutzungsordnung festgelegt, soweit der Zweckverband im Einzelfall nichts anderes regelt. (3) Bei Abweichungen vom üblichen Anlagenbetrieb besteht kein Anspruch auf Einhaltung der festgelegten Annahmemodalitäten. (4) Schadensersatz- und sonstige Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen. § 10 Nachweispflicht (1) Die Anlieferer sind zur Auskunft über Art, Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie über den Ort des Anfalls verpflichtet. (2) In begründeten Zweifelsfällen hat der Anlieferer bzw. dessen Auftraggeber nachzuweisen, dass es sich nicht um von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Stoffe handelt. Solange der erforderliche Nachweis nicht erbracht ist, muss der Abfall zurückgewiesen werden. § 11 Gebühren (1) Für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlage werden zur Deckung des Aufwandes Gebühren erhoben. Bei der Bemessung der Gebühren werden alle Kosten berücksichtigt, die bei der Erfüllung der dem Zweckverband obliegenden Aufgaben anfallen. (2) Soweit Abfallerzeuger und Besitzer (§ 6) dem Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns aufgrund der Abfallwirtschaftssatzung / Abfallgebührensatzung den Zweckverbandsmitgliedern unterliegen, werden die Gebühren im Sinne des Absatzes 1 gemäß § 9 Abs. 1 SächsKAG aufgrund der jeweiligen Gebührensatzung von den Zweckverbandsmitgliedern erhoben. (3) Näheres wird in einer Gebührensatzung geregelt. § 12 Haftung (1) Die Benutzer der vom Zweckverband betriebenen bzw. genutzten Anlagen zur Entsorgung der Abfälle haben für Schäden, die durch schuldhafte Nichtbeachtung dieser Satzung oder der Benutzungsordnung entstehen, Schadenersatz zu leisten. In solchen Fällen haben die Benutzer den Zweckverband auch von allen gegen ihn gerichteten Ansprüchen Dritter freizustellen. (2) Der Zweckverband haftet gegenüber den Benutzern der von ihm betriebenen bzw. genutzten Anlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch gegenüber Dritten. § 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 47 Abs. 2, § 6 Abs. 2 SächsKomZG, § 124 Abs. 1 und Abs. 2 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen a. § 9 Abs. 1 Abfälle auf eine Entsorgungsanlage des Zweckverbandes verbringt; b. der in § 9 Abs. 2 festgelegten Benutzerordnung handelt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 10 Abs. 1 seiner Auskunftspflicht nicht oder teilweise nicht nachkommt oder die erforderlichen Nachweise nicht, unvollständig oder falsch erbringt. (3) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000,00 geahndet werden. (4) Weitere Straf- und Bußgeldvorschriften bleiben hiervon unberührt. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Abfallwirtschaftssatzung vom 02.12.1997 und die 1. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 26.02.2003 tritt mit In-Kraft-Treten dieser Satzung gemäß Abs. 1 außer Kraft. Werdau, den 15.06.2005 Otto Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO bzw. § 3 Abs. 5 SächsLKrO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass 1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 der SächsGemO bzw. § 48 Abs. 2 der SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO bzw. § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist • die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder • die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO bzw. § 3 Abs. 5 Satz 2 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Anlagen zur Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau auf Seite 3 dieser Ausgabe Nummer 15, 20. Juli 2005 ZWICKAUER PULSSCHLAG A N L A G E N Z U R A B FA LLW I RTS C H A F TS S AT Z U N G D E S Z W E C K V E R B A N D E S A B FA LLW I RTS C H A F T Z W I C K AU Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau Anlage 2 zu § 7 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Zwickau Abfallstoffe, die in der Restabfallvorbehandlungsanlage der EGZ mbH angenommen werden: 1. Gütekriterien für die Behandlung in der Restabfallvorbehandlungsanlage Abfallschlüssel Bezeichnung nach AVV Folgende Gütekriterien und Richtwerte dürfen nicht über- bzw. unterschritten werden: Abfälle zur Beseitigung aus Haushaltungen gemischte Siedlungsabfälle Sperrige Abfälle zur Beseitigung aus Haushaltungen Sperrmüll Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Papier und Pappe Metalle sonstige Fraktionen a.n.g. biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle aus freien Bereich Marktabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrige Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Sperrmüll Erdmassen (Klasse Z 2 und höher) Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen und nicht verwertbar sind 2 Bauschutt (Klasse Z 2 und höher) Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen und nicht verwertbar sind 2 Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Farb- und Lackabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen Glasfaserabfall Kunststoffspäne und -drehspäne Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen Verpackungen aus Papier und Pappe nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Baustellenabfälle Holz Kunststoff gemischte Bau- und Abbruchabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Sortierreste und Störstoffe aus Sortieranlagen sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen Straßenkehricht, Abfälle aus der Gullyreinigung, Rechengut Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Krankenhausabfälle spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Dachpappe (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) Kohlenteer und teerhaltige Produkte Asbesthaltige Baustoffe asbesthaltige Baustoffe Sonstige Abfälle zur VerwertungS Altreifen Bleibatterien gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile1 enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Schüttdichte kg/m3 > 200 Störstoffe Keramik/Steine/Porzellan Glas Gew.-% Gew.-% <2 <2 20 03 01 20 03 07 20 01 01 20 01 40 20 01 99 20 02 01 20 02 03 20 03 01 20 03 02 20 03 06 19 12 07 20 01 38 20 03 07 17 05 04 17 01 07 03 01 05 03 03 07 04 02 21 04 02 22 07 02 13 08 01 12 10 01 01 10 09 08 10 11 03 12 01 05 12 01 17 15 01 01 19 05 01 17 02 01 17 02 03 17 09 04 19 12 12 19 08 01 19 08 02 18 01 01 18 01 04 17 03 03* 17 06 05* 16 01 03 16 06 01* 20 01 23* 20 01 35* 20 01 36 Erklärung: 1 Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas 2 Der Bauschutt bzw. die Erdmassen müssen mind. Z 2 haben und den Zuordnungskriterien gem. Anlage zur Abfallablagerungsverordnung entsprechen S Annahme dieser Abfallarten an der Restabfallvorbehandlungsanlage – Gebühren gem. Gebührenliste der EGZ mbH Elastomere Bestandteile nach Absprache Die angelieferten Abfälle müssen shredder- bzw. schneidfähig sein. Ausnahme: Abfälle der Abfallschlüsselnummern 17 03 03 * (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) und 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) werden ohne mechanische Behandlung in der Restabfallvorbehandlungsanlage umgeladen und zur ordnungsgemäßen Beseitigung verbracht. Die Festlegung von weiteren Gütekriterien bzw. Grenzwerten von physikalischen und chemischen Eigenschaften bleibt der EGZ mbH vorbehalten. 2. Zuordnungskriterien für die Ablagerung Es sind die im Anhang der Abfallablagerungsverordnung genannten oder gleichwertige Analysenverfahren anzuwenden. Parameter Dimension Zuordnungswert Festigkeit Flügelscherfestigkeit axiale Verformung einaxiale Druckfestigkeit kN/m2 % kN/m2 ≥ 25 ≤ 20 ≥ 50 Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt als Glühverlust Bestimmt als TOC 3 Z U S TE LLU N G E N Öffentliche Zustellungen gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG) vom 21. April 1993 Gesetzesverordnungsblatt (GVBl.) S. 362 Für Frau Staatsangehörigkeit: Vietnam, zurzeit ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, liegt im Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Einwohner- und Standesamt, Sachgebiet Ausländerbehörde, Haus 3, Zimmer 124 folgendes Schriftstück bereit: Ausweisungsverfügung vom 06.07.2005, Az.: 336420/13/04 Vollzug Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil 1 Nr. 41 S. 190) hier: Ausweisung Dieses Schriftstück kann in der oben genannten Dienststelle dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden. Dieses Schriftstück vom 06.07.2005 gilt an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag des Aushängens der Benachrichtigung zwei Wochen verstrichen sind (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SächsVwZG). Zwickau, 11.07.2005 Martina Maaß Leiterin Einwohner- und Standesamt Masse-% Masse-% ≤5 ≤3 extrahierbare lipophile Stoffe der Originalsubstanz Masse-% ≤ 0,8 Eluatkriterien pH-Wert Leitfähigkeit TOC Phenole Arsen Blei Cadmium Chrom-VI Kupfer Nickel Quecksilber Zink Fluorid Ammonium-N Cyanide, leicht freisetzbar AOX wasserlöslicher Anteil (Abdampfrückstand) µS/cm mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l Masse-% 5,5 - 13,0 ≤ 50.000 ≤ 100 ≤ 50 ≤ 0,5 ≤1 ≤ 0,1 ≤ 0,1 ≤5 ≤1 ≤ 0,02 ≤5 ≤ 25 ≤ 200 ≤ 0,5 ≤ 1,5 ≤6 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G Stadt Zwickau Verfahrensweise bei der Umsetzung der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Zwickau Die Stadt Zwickau kann nach der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Zwickau einmal jährlich die Verleihung - des Ehrenbürgerrechts, - der Stephan-Roth-Bürgermedaille und - der Martin-Römer-Ehrenmedaille vornehmen. Vorschlagsberechtigt für diese Ehrungen und Auszeichnungen sind die Bürger der Stadt Zwickau. bürgermeister der Stadt Zwickau zuzuleiten. Dafür ist die Verwendung eines Antragsformulars möglich, welches in der Bürgerberatung im Rathaus sowie an der Information des Verwaltungszentrums, Werdauer Str. 62, erhältlich ist. Nähere Auskünfte erteilt Herr Lasch (Tel. 831808; Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, Oberbürgermeisteramt, Postfach 200933, 08009 Zwickau). Mit dieser Bekanntmachung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge bis 31.08.2005 dem Ober- Zwickau, 07.07.2005 Mathias Merz amt. Leiter Oberbürgermeisteramt Für Herrn zuletzt wohnhaft: Alter Steinweg 4, 08056 Zwickau, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 207, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 11.07.2005 Aktenzeichen: BV 14.17275.4 AB Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden. Zwickau, 11.07.2005 Rechtsamt der Stadt Zwickau Für Herrn zuletzt wohnhaft in: Horst-Hoffmann-Str. 8, 08058 Zwickau, liegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 230, folgende Schriftstücke zur Abholung bereit: Anordnung vom: 29.06.2005 Aktenzeichen: Schw 323141/Z-GK23/05 Gebührenbescheid vom: 29.06.2005 Kassenzeichen: 13.35808.2/Z-GK23/05 Diese Schriftstücke können in der genannten Dienststelle während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr (in geraden Kalenderwochen) in Empfang genommen werden. Zwickau, den 13.07.2005 Kfz-Zulassungsbehörde Zwickauer Pulsschlag im Internet unter www.zwickau.de/amtsblatt A K T U E LLE G RU N D S T Ü C K S A N G E B OTE D E R S TA DT Z W I C K AU Die Stadt Zwickau verkauft nachfolgend aufgeführte Grundstücke: Flurstück 1370/1, Gemarkung Zwickau (Saarstraße) Freiheitsstraße 101 (OT Cainsdorf ) teilsaniertes Wohngebäude, Grundstücksgröße: 350 m2 Jüdenhainer Straße 56 (OT Schneppendorf ) Jüdenhainer Straße 19 (OT Schneppendorf ) Wohngebäude mit einer Wohnfläche v. 303 m2 (6 WE), Grundstücksgröße: 670 m2 Wohngebäude mit einer Wohnfläche v. 336 m2 (5 WE), Grundstücksgröße: ca. 708 m2 unbebaut, Grundstücksgröße: 1.194 m2 Flurstück 47/2, Gemarkung Zwickau (Keplerstraße) unbebaut, Grundstücksgröße: 1.194 m2 Jüdenhainer Straße 19 in Schneppendorf Dänkritzer Straße 11 in Mosel Freiheitsstraße 101 in Cainsdorf Dänkritzer Straße 11 (OT Mosel) Dorfstraße 25 (OT Hartmannsdorf ) Kopernikusstraße 12 in Marienthal Kopernikusstraße 12 Stadtteil Marienthal leerstehendes Wohngebäude, Grundstücksgröße: 930 m2 leerstehendes Wohngebäude, Grundstücksgröße: 1.210 m2 Emil-Rosenow-Straße 19 (OT Oberplanitz) saniertes Gebäude mit Anbau und PKW-Garage, Grundstücksgröße: 11.700 m2 Jüdenhainer Straße 56 in Schneppendorf Flurstück 846, Gemarkung Eckersbach (Stauffenbergstraße) unbebaut, vormals Parkplatz, Grundstücksgröße: ca. 5.522 m2 Mehrfamilienwohnhaus mit Verkaufsraum im EG (leerstehend), Grundstücksgröße: 278 m2 Altenburger Straße 116 (OT Mosel) leerstehendes Gebäude, wurde als Kinderhort genutzt, Grundstücksgröße: 2.570 m2 Bei Interesse an einem der Grundstücke bitten wir um Einreichung eines Kaufgebotes mit Nutzungskonzeption und Finanzierungsnachweis an die Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschaftsamt, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau. Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen gern persönlich oder telefonisch unter der Ruf-Nr. 0375 832301 zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.zwickau.de, Aktuelles, Verkauf und Vermietung. Hier erwarten Sie weitere interessante Angebote. 4 ZWICKAUER PULSSCHLAG Nummer 15, 20. Juli 2005 AU S Z E I C H N U N G S V E R A N S TA LT U N G A M 1 6 . J U L I 2 0 0 5 I M AU G U S T H O R C H M U S E U M Z W I C K AU ArchitekturForum Zwickau 2005 würdigt vier gelungene Bauwerke Sanierung und Neubau einschließlich Ausstattung und Ausstellungsgestaltung Bauwerke erhalten Edelstahlplaketten Mit einer Auszeichnungsveranstaltung des ArchitekturForums Zwickau fand am Samstag, dem 16. Juli 2005 im August Horch Museum Zwickau zum 8. Mal die gelungene Rekonstruktion, Sanierung sowie der Neubau von Bauwerken Anerkennung und Belobigung. Die Auswahl und Präsentation der Objekte erfolgte durch die vier Träger des ArchitekturForums – die IHKRegionalkammer Zwickau, die Stadtverwaltung Zwickau, die Kreishandwerkerschaft Zwickau und Zwickauer Land und die Architektenkammer, Kammergruppe Zwickau. Anliegen des seit 1997 initiierten ArchitekturForums ist es, der interessierten Öffentlichkeit herausragende Architektur vorzustellen und damit Baukultur und Bauwirtschaft zu fördern. Ausgezeichnete Bauobjekte August Horch Museum Zwickau Audistraße 7 Sanierung und Neubau einschließlich Ausstattung und Ausstellungsgestaltung Bauherr: August Horch Museum Zwickau GmbH Audistraße 7, 08058 Zwickau Generalplanung: Himmelfürst Architekten + Ingenieure Himmelfürststraße 7A, 08062 Zwickau Ausstattung und Ausstellungsgestaltung: Ö-Konzept Zwickau Audistraße 3, 08058 Zwickau Lutherkirche in Zwickau Brunnenstraße 24 Nutzungserweiterung Bauherr: Ev.-Luth. Luthergemeinde Zwickau Bahnhofstraße 22, 08056 Zwickau Planung: Architekturbüro Thaut + Stiehler Himmelfürststraße 7A, 08062 Zwickau Jugendstilvilla Audistraße 3 August Horch Museum Jugendstilvilla Audistraße 3 Die Spannung bei der Öffnung der verschlüsselten Verfasserumschläge, die immer erst nach der Festlegung auf einen 1. Preis durch das Preisgericht vorgenommen wird, war groß. Hatte man doch einen ‚großen’ Wettbewerb durchgeführt, dabei einige prominente, hoch anerkannte Büros eingeladen und weitere Bewerber dazugelost, insgesamt 40 Teilnehmer. Die Jury war sich zudem sicher ob der Qualität des Siegerentwurfs und die Juryvorsitzenden Carlo Weber und Peter Kulka konnten nur mit Mühe die Mutmaßungen über vermutete Verfasser unterdrücken – zu viele Namen bekannter Büros wurden gemurmelt. Doch dann die Eröffnung : ... – ARGE ZWICKAU ARCHITEKTEN – oh Schreck, das klingt nach Planungskombinat, nach Provinz und nach trotziger Zusammenrottung der Chancenlosen. Aber der Entwurf war doch gar nicht so schlecht? ...eigentlich sogar sehr gut..., sozusagen einstimmig der beste!? Für mich war dieser Wettbewerbsgewinn in mehrerer Hinsicht Anlass zur Freude, zunächst natürlich, weil die vermeintlich ‚Chancenlosen’ gewonnen hatten, insbesondere unterstützt durch zwei Absolventen, die an meiner Reichenbacher Architekturschule ihr Diplom gemacht haben: Sylvia Schellenberg und Michael Uhlig. Andererseits aber wurde doch auch das Wettbewerbswesen an sich gestärkt, hatte sich doch in einem anonymen Verfahren die beste Konzeption durchgesetzt – unabhängig von Erfahrung, Reputation oder Prominenz. Das gebaute Ergebnis rechtfertigt die Entscheidung des Preisgerichts ohne Einschränkung. Die Arge Zwickau Architekten wurde später umbenannt in die Arge Himmelfürst, dahinter verbergen sich die Zwickauer Büros Thaut und Stiehler sowie ARC Pfaffhausen und Staudte, also eine Projektgemeinschaft aus gestandenen, erfahrenen Architekten in Zusammenarbeit mit jungen Absolventen, aus Tragwerksplanern und Landschaftsarchitekten – ein sinnvoller und unter dem Strich erfolgreicher Zusammenschluss für dieses Projekt. Die Gebäude des ehemaligen Audi-Werksgeländes, die Wirkungsstätte August Horchs, wurden wieder belebt und zu einem der seltenen Museumsbauten umgebaut, in denen die Exponate in ihrer früheren Produktionsstätte gezeigt werden können. Die Auseinandersetzung mit dem Bestand scheint auf klassische Weise gelungen: hier der Bestand mit seinen historischen Klinkerfassaden, dort die moderne Ergänzung, die sich Die Sanierung und Restaurierung denkmalgeschützter, repräsentativer Villen beschränkt sich leider zunehmend auf eine mehr oder weniger gelungene Wiederherstellung des äußeren Habitus. Ihr Innenleben wird allzu oft mit dem Verweis auf so genannte „heutige Ansprüche“ willkürlich verändert und dabei das noch vorhandene Interieur unwiederbringlich zerstört. Diesbezügliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde werden zumeist als lästig empfunden. Stellen sie doch in gewisser Weise einen Eingriff in die Privatsphäre der Bauherren dar, der noch dazu mit zusätzlichen, im Vorfeld schwer kalkulierbaren Kosten verbunden ist. So liest sich denn auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Jugendstilvilla Audistraße 3 wie eine Liste zusätzlicher, unüberschaubarer und teurer Unannehmlichkeiten, die zu den sonst üblichen Auflagen die Fassade betreffend noch dazu kommen. Inwieweit der Hinweis darauf, dass die Zumutbarkeit durch die Beantragung von Denkmalfördermitteln hergestellt werden kann Hoffnungen schöpfen lässt, sei an dieser Stelle dahingestellt. Also wozu überhaupt der ganze Aufwand, wenn es dann womöglich doch keiner sieht oder haben will. Doch manchmal kommt der Zufall zu Hilfe. Diesmal in Form von ö_konzept Zwickau. Es hatte sich wohl herumgesprochen, dass die Firma bereits seit einiger Zeit nach größeren, adäquaten Räumen suchte und trotz vermeintlichen Überangebots in Zwickau nichts Geeignetes, den Ansprüchen und der Firmenphilosophie Entsprechendes, finden konnte. Es war also nahe liegend, das noch unsanierte Haus ins Spiel zu bringen. Letztlich mussten die Innenarchitekten und Werbefachleute von ö_konzept doch schließlich am Besten wissen, was zu ihnen passt und welches Potenzial in dem verlassenen Gebäude steckt. Die zweigeschossige Villa umgeben von einem Garten mit originaler Einfriedung entsprach den Vorstellungen. Dank dessen, dass das Flächenangebot und die Lage des Objekts passten durch Beton und große Glasflächen zu erkennen gibt und somit als zeitgemäße Ergänzung ablesbar bleibt. Trotz dieses markanten Neubauteils – des Kopfbaus, der Eingang, Shop und eine Veranstaltungsfläche aufnimmt, wurde die Dominanz des Bestandes nie in Frage gestellt. Der Charakter des bestehenden Ensembles bleibt, gesehen von der Audistraße aus, erhalten, die Neubauergänzungen fügen sich selbstbewusst aber zurückhaltend und sinnfällig ein und symbolisieren die Nutzungsänderung des ehemaligen Industriekomplexes. Auch die innere Organisation überzeugt. Als Auftakt des Museumsrundganges überquert eine großzügige Rampe die Sonderausstellungsfläche und gibt bereits hier interessante Aus- und Einblicke auf die einzelnen Ausstellungsbereiche frei. Der Rundgang setzt sich über eine Rampe ins Untergeschoss fort, hier wurde der Fußboden des Ausstellungsbereiches um zirka einen Meter abgesenkt, raumhohe Verglasungen öffnen diesen Bereich in einen neuen Innenhof, der wiederum die Ausstellungsflächen erweitert und Raum bietet für vielfältige Sonderveranstaltungen. Insgesamt ist ein Ensemble entstanden, dass auch höheren architekturkritischen Maßstäben genügt. Dass dabei zudem ein interessanter publikumswirksamer Anziehungspunkt als Museum und Ausstellungsfläche für viele Bürger und Besucher entstanden ist, ist ein Glücksfall. Dazu kann man den Planern und Bauherren, insbesondere aber der Stadt Zwickau nur herzlich gratulieren. Prof. Christian Knoche Fachbereich Architektur Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Sanierung und Restaurierung Bauherr und Eigentümer (ab 2002): Gunter Schmalz Sonnenstraße 6, 08060 Zwickau Projektentwicklung und Genehmigungsplanung: PWS-Conzept Projektentwicklungsgesellschaft Sachsen GmbH Bodelschwinghstraße 25, 09116 Chemnitz rewa – Bauplanung GmbH Am Mühlgraben 4, 09350 Lichtenstein Baubetreuung: Architekturbüro Thomas Wende M.-Götze-Str. 14, 09350 Lichtenstein Innenarchitektur und Ausstattung: Ö-Konzept Zwickau Audistraße 3, 08058 Zwickau Ehem. Direktorenvilla im HBK Städtsiches Klinikum, Karl-KeilStraße 35 Sanierung, Restaurierung und Freiraumgestaltung Bauherr: Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau Städtisches Klinikum Karl-Keil-Straße 35, 08060 Zwickau Planung: Architekturbüro Petra König Inn. Plauensche Str. 2A, 08056 Zwickau Freiraumplanung: ARC Pfaffhausen und Staudte GbR Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau Träger des ArchitekturForums Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen, Regionalkammer Zwickau, Äußere Schneeberger Str. 34, 08056 Zwickau • Kreishandwerkerschaft Zwickau und Zwickauer Land, Katharinenstr. 27, 08056 Zwickau • Architektenkammer Sachsen, Kammergruppe Zwickau, Wiesenburger Str. 3, 08134 Wildenfels • Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Sanierung und Restaurierung Nutzungserweiterung Lutherkirche in Zwickau Werden, Sein und Vergehen. Der Mensch prägt das ihn Umgebende. Mangel, Bedarfsdeckung und Überfluss sind somit durchaus Kriterien zur Beschreibung von Situationen, in denen sich die Baukörper und der von ihnen beschriebene Raum, kurz Städte, befinden. Wachstum ist das Reagieren auf Mangel, etwas Fehlendes kann geordnet hinzugefügt werden – ein eher positiv besetzter Begriff. Das nicht mehr Benötigte, so nicht mehr Finanzierbare, ist dagegen zunehmend vom Verfall bedrohter Überfluss und damit ein Problem. Geordnetes Schrumpfen in Städtebau und Architektur ist das Verhindern des Verfalls. Das gilt für Zwickau, das gilt für Kirchen, das gilt für die Lutherkirche in Zwickau. Vorschläge zum Umgehen mit diesem Zuviel drängen sich dem Planer immer deutlicher als die Herausforderung auf. Anpassen geht vielgestaltig vor sich. Man kann wegnehmen, rückbauen. Man kann ergänzen. Gut, wenn die äußere Hülle das ermöglicht. Also unlängst die Lutherkirche: Die steht seit 1906 geweiht in der Bahnhofsvorstadt, ist markant, ist Jugendstil, umhüllt Raum, sehr viel Raum. Der ist in 100 Jahren nicht mehr geworden, wohl aber die Menschen, die ihn benötigen weniger. Das Bauwerk bedarf der Instandsetzung, in Teilen der Modernisierung. Zusätzliche Aufgaben der Jugendbetreuung stehen an. Das Geld ist knapp. Kann man das zusammenbringen? Die Lösung ist gefunden; das Ergebnis erlebbar. Achtung hier sind drei Karton! Die Lokalpresse titelte schon mal „´Boxen´ in der Lutherkirche“. Die Architekten von Thaut + Stiehler nennen es 3 Raumkuben im historischen Kontext. Das Bauwerk erhaben, ein Denkmal, das Innere im Sommer angenehm kühl, im Winter nur aufwändig beheizbar – die Jugendgemeinde braucht Platz für Aktivitäten im Haus des Herrn, für Gespräche, für die Betreuung von Müttern mit ihren Kindern, für ein Bistro mit Kleinküche. Der historische Kontext ist Größe. Kann man den Raum portionieren, kann man Wände ein- ziehen? Man kann! Einfach, gerade, logisch – nicht nur Wände; klare Kanten definieren 3-fach neues transparentes Drinnen, sparsam eingeschobener Zeitgeist im hüllenden Denkmalbestand. Da wird nicht zaghaft angepasst, nicht schamhaft versteckt. Es wird selbstbewusst hergezeigt. Da ist das Alte, das herausfordert. Hier ist das Neue, die Antwort – nicht unumstritten, aber mutig. Man spürt förmlich den jungen frischen Wind, der durch ein etabliertes Büro weht, der den Denkmalschutz überzeugt, der den Auftraggeber, die evangelisch-lutherische Luthergemeinde Zwickau, gewinnt. Inzwischen sind die drei unter der Nordempore eingefügten, zum sakralen Hauptraum hin vollflächig verglasten „Raumboxen“ im Alltag angekommen. Die Nutzer haben sich die Raumfolge angeeignet. Das Kirchenschiff hat für die Zukunft bemerkenswerte Beiboote. Beim Hinausgehen sehe ich noch blau. Der Sanitärbereich auf der Südseite der Eingangshalle funktioniert nicht nur wieder, er ist ein cooler Farbtupfer, eine große Geste für alle Fälle. Auch hier ist der Bedürftige nicht Sucher, sondern Finder. Ich finde das gut. Ein Dank den Beteiligten. Und schauen Sie doch dort mal rein. Helmut Pfefferkorn Leiter des Stadtplanungsamtes sowie genügend Parkplätze auf dem Gelände (was in Zeiten nach Erfindung der Parkgebühren wichtig ist) zur Verfügung standen, wurden sich Bauherr und zukünftiger Mieter handelseinig. Das Team um Eva Kaluza plante und gestaltete ihr neues Domizil und der Bauherr ließ sie gewähren. Dass es sich gelohnt hat, zeigt das Ergebnis: eine vorbildlich gelungene Symbiose von Alt und Neu. Außen erstrahlt das Gebäude mit seiner Ornamentik, den Gesimsen und Umrahmungen, dem Sichtfachwerk sowie der wiederhergestellten Turmhaube im alten Glanz. Im Inneren verschmilzt entstehungszeittypischer Jugendstil mit schlichter Moderne und Hightech. Ohne größere Umbauten wurde die neue Nutzung in die alte Hülle adoptiert und zu alledem, in gewisser Weise, der Öffentlichkeit zugängig. Zu bewundern ist nunmehr eine, im Inneren junge und frische, attraktive Hundertjährige, die nunmehr die Begierde mancher weckt, die sie schon tot geglaubt hatten. Günter Schönherr Freier Architekt Sanierung, Restaurierung und Freiraumgestaltung Ehem. Direktorenvilla im HBK Gestatten Sie mir einen Rückblick auf den zum ArchitekturForum 2004 gewürdigten Standort der Zwickauer Energieversorgung. War es doch gerade auch das neue Elektrizitätswerk an der Ecke Stiftstraße/Werdauer Straße mit seinem fortwährenden Ruß- und Aschefall und den ständigen Erschütterungen, über das sich der Direktor des benachbarten Kreiskrankenstifts Prof. Dr. Heinrich Braun so sehr beklagte. Diese Situation dürfte seine Idee, ein neues Krankenhaus fernab vom Schmutz und Lärm der Großstadt inmitten unbelasteter Natur – „in der Ruhe, die der Kranke körperlich und seelisch ersehnt“ – zu bauen, maßgeblich beeinflusst haben. Sie verwirklichte sich schließlich mit dem 1913 begonnenen und 1921 in Betrieb genommenen Krankenhausneubau auf dem ca. 300.000 Quadratmeter großen Grundstück in Marienthal. Auf der Grundlage des von Prof. Dr. Braun entworfenen Gesamtkonzeptes der Anlage und der maßgeblich von ihm bestimmten Bau- und Funktionspläne aller der Krankenbehandlung dienenden Gebäude entstand ein Musterbau eines zu dieser Zeit völlig neuen Krankenhaustyps, der auch als Pavillon-System bezeichnet wird. Das Zwickauer Krankenhaus galt seinerzeit als eines der größten, modernsten und schönsten Krankenhäuser Deutschlands. Gründe, die im Zuge der Fortschreibung der Zwickauer Denkmalliste bereits im Oktober 1990 dazu führten, das damalige Bezirkskrankenhaus „Heinrich Braun“ unter Denkmalschutz zu stellen. Nur dass das Haus zu diesem Zeitpunkt – im Alter von immerhin 70 Jahren – schon lange nicht mehr zu den modernsten Deutschlands gehörte. Ein Großteil der bestehenden Gebäude wurde inzwischen unter Beachtung denkmalpflegerischer Belange saniert und modernisiert, Unbrauchbares wurde abgerissen, ein hochmodernes operatives Zentrum neu errichtet ohne die Gesamtanlage zu beeinträchtigen. Für die 1928/29 errichtete Villa – u. a. Wohnhaus von Prof. Dr. Kulenkampff, ärztlicher Direktor des Krankenstifts von 1933-1942 und Schwiegersohn von Heinrich Braun – wurde im April 1999 ein Abbruchantrag gestellt. Die Bausubstanz war auf Grund jahrelangen Leerstandes stark geschädigt, das Haus an sich scheinbar wenig tauglich im eigentlichen Krankenhausbetrieb. Auch gab es Bedenken gegenüber einer möglichen Nutzung als künftiges Direktionsgebäude. Nach der Ablehnung des Abbruchgesuchs durch den Denkmalschutz gab es im September 1999 eine erste vielversprechende Hoff- nung durch eine Sanierungsstudie des Architekturbüros Gaszler. Leider verschlechterte sich der Bauzustand der Villa bis zum Baubeginn im Jahr 2002 aber dann so dramatisch, dass selbst wir Denkmalpfleger die Villa nun unrettbar verloren glaubten. Mit der weiterführenden Planung und einer bewusst denkmalgerechten, sensiblen Baubegleitung der Sanierungsmaßnahme gelang es schließlich dem beauftragten Büro König und Partner dann doch zu realisieren, was wir in unserer Stellungnahme zu o. g. Studie wie folgt formulierten: „Nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen und dem Vergleich mit dem bauzeitlichen Bestand kann festgestellt werden, dass die neue Nutzung in jeder Hinsicht denkmalverträglich bei nahezu 100%-igem Erhalt des Bestandes eingeordnet wurde. Wenn es dann noch im Verlauf der Bauarbeiten gelingt, die mit der Studie fixierten Vorgaben hinsichtlich der weitestgehenden Reparatur der bauzeitlichen Ausstattung zu realisieren und eine harmonische Verbindung mit den notwendigen neuen Elementen herzustellen, wird die Sanierungsmaßnahme ein bemerkenswertes Beispiel des behutsamen Umgangs mit einem Kulturdenkmal bei gleichzeitig neuer Nutzung darstellen.“ Dass unser Hinweis zur Rekonstruktion der ehemaligen Gartengestaltung Beachtung und Realisierung fand, dafür gebührt der Landschaftsarchitektin Sylvia Staudte in Anbetracht des verwilderten Zustandes Anerkennung für das Aufspüren des historischen Gestaltungsprinzips. Ich möchte mich bei allen am Projekt und am Bau Beteiligten für die Rettung der ehemaligen Direktorenvilla bedanken. Steffi Haupt Leiterin des Büros für Denkmalpflege und Archäologie Nummer 15, 20. Juli 2005 B E K A N N TM AC H U N G Stadt Zwickau Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2005 Die vom Stadtrat am 28.04.2005 beschlossene Haushaltssatzung 2005 wurde dem Regierungspräsidium Chemnitz mit Schreiben vom 18.05.2005 übergeben. Die Haushaltssatzung 2005 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2005 wurde durch das RP Chemnitz nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung 2005 einschließlich Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25. bis 29.07.2005 in der Stadtkämmerei, Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 1, Zimmer 314 und im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeit öffentlich aus. Zwickau, 19.07.2005 Waltraut Löscher Amtsleiterin Stadtkämmerei Aktuelle Ferienangebote im Internet unter www.zwickau.de Zwickauer Pulsschlag unter www.zwickau.de/amtsblatt ZWICKAUER PULSSCHLAG Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G Stadt Zwickau 5 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ Haushaltssatzung der Stadt Zwickau für das Haushaltsjahr 2005 Aufgrund von § 74 der SächsGemO vom 18.03.2003 hat der Stadtrat am 28.04.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1.1. den Einnahmen 242.663.760 EUR davon im Verwaltungshaushalt 183.434.900 EUR im Vermögenshaushalt 59.228.860 EUR 1.2. den Ausgaben 252.601.220 EUR davon im Verwaltungshaushalt 193.372.360 EUR im Vermögenshaushalt 59.228.860 EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (ohne Umschuldung) von 0 EUR 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 14.082.076 EUR §2 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt für die Stadtkasse auf 36.000.000 EUR 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Robert-SchumannKonservatoriums wird festgesetzt auf 50.000 EUR §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 470 v.H. der Steuermessbeträge (Die Hebesätze wurden bereits am 27.01.05 vom Stadtrat beschlossen) Zwickau, den 19.07.2005 Vettermann Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ Nr. 03/2005 über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum B-Plan „Vettermannstraße“ Gemarkung Mülsen St. Jacob Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2005 mit Beschluss Nr. 05/2005 beschlossen, 1. den Entwurf des Bebauungsplanes „Vettermannstraße“ des BauBeratungs- & Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Wolfgang Hertrampf, Parkstraße 12, 08056 Zwickau vom 05.07.2005, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und der Begründung vom 05.07.2005, zu billigen und 2. die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung durchzuführen. Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem 04.08.2005 über einen Zeitraum von einem Monat - in der Gemeindeverwaltung Mülsen im Bauamt OT Thurm, Rathausweg 7, während der Dienststunden Mo 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr, Mi 8-12 Uhr, Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr sowie Fr 8-12 Uhr und - in der Stadtverwaltung Zwickau (Verwaltungszentrum), Werdauer Straße 62, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Haus 4, Eingang D, Zimmer 152, während der Dienststunden Mo/Mi/Do 7-12 Uhr und 13-15 Uhr sowie Di 7-12 Uhr und 13-17 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht und schriftlich im Bauamt eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden. Mülsen, 11.07.2005 Müller Verbandsvorsitzender Verbandsversammlung „Industrieund Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“: Beschlüsse vom 5. Juli 2005: 03/2005: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ 04/2005: Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen“ für das Haushaltsjahr 2005 05/2005: Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Vettermannstraße“ im Industrie- und Gewerbegebiet Zwickau-Mülsen sowie die Beteiligung der Bürger durch Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Ö F F E N T L I C H E AU S S C H R E I B U N G E N D E R S TA DT Z W I C K AU Bitum. Deckenerneuerung der Cainsdorfer Hauptstraße zwischen Kirch- und Lindenstraße a) Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ: 08009, Tel. 0375 836628, Fax: 0375 836666, E-Mail: [email protected] b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung c) Ausführung von Bauleistungen nach VOB/B d) Zwickau, Ortsteil Cainsdorf, Cainsdorfer Hauptstraße, 08064 Zwickau e) Bituminöse Deckenerneuerung der Cainsdorfer Hauptstraße zwischen Kirchstraße und Lindenstraße LOS 1 – Straßenbau 420 t Bituminöse Tragschicht 210 t Asphaltbeton 425 m Borde verlegen LOS 2 – Landschaftsbau 21 m3 Mutterboden des AG liefern / abdecken LOS 3 – enviaM 360 m Kabelgraben herstellen 190 m Verlegen von Schutzrohren LOS 4 – Straßenbeleuchtung 15 m3 Kabelgraben herstellen 220 m Verlegen von Schutzrohren f) Aufteilung in mehrere Lose: ja Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: /1-3-2005: Beginn: 33. KW 2005, Ende: 41. KW 2005; i) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang C, Zimmer 1077, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Tel. 0375 836628, Fax: 0375 836666 Anforderung der Verdingungsunterlagen: Bis: 21.07.2005, 10:00 Uhr j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: /1-3-2005: 25,00 EUR; Zahlungsweise: Verrechnungsscheck Zahlungseinzelheiten: Rückerstattung erfolgt nicht Zahlungsempfänger: Stadt Zwickau, Tiefbauamt Verwendungszweck: Verdingungsunterlagen Deckenerneuerung Cainsdorfer Hauptstraße k) Einreichungsfrist: 21.07.2005, 10:00 Uhr; Zusätzliche Angaben: Die Angebote sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen bei: Anschrift siehe a), Haus 5, Eingang C, Zimmer 1077, Sekretariat mit der Aufschift siehe e) und „Angebot nicht öffnen“ l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Tel. 0375 836628, Fax: 0375 836666 m) Deutsch n) Bieter und deren Bevollmächtigte o) Ort der Eröffnung der Angebote: wie a) Haus 5, Eingang C, Zimmer 1071 Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los /1-3-2005: 21.07.2005 10:00 Uhr; p) vor Auftragserteilung Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme durch Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme q) Zahlungsbedingungen nach Verdingungsunterlagen r) Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter s) gemäß VOB (A) § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a – g zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und der Sozialversicherung, ein höchstens 3 Monate alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung, Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des zuständigen Finanzamtes, Referenzen t) 19.08.2005 u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote: zulässig v) Regierungspräsidium Chemnitz, Rechtsaufsichtsbehörde, Altchemnitzer Straße 41, 09105 Chemnitz Umgehungsstraße Neuplanitz: Ausführung von Landschaftsbauarbeiten a) Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ: 08009, Tel.-Nr.: 0375 836627, Fax: 0375 836666, Email: [email protected] b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung c) Ausführung von Landschaftsbauarbeiten d) Zwickau, 08064 Zwickau e) Umgehungsstraße Neuplanitz – Los 12.2: Landschaftsbauarbeiten für Baulos 6 (Baukm 2+800 bis 3+560) ca. 10.500 m2 Bodenvorbereitung (Locker und Planum) 94 St. Hochstämme liefern und pflanzen ca. 9.100 St. Sträucher / Bodendecker liefern und pflanzen ca. 2.600 m2 Nassansaat (Gehölzansaat) ca. 7.300 m2 Rasenansaat Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: insgesamt 3 Jahre f) Aufteilung in mehrere Lose: nein g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 12.2/66.4-02/05: Beginn: 36. KW 2005, Ende: 50. KW 2005; i) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: ab 18.07.2005, gegen Vorlage Verrechnungsscheck / bestätigte Überweisung, bei Planungsbüro GÖL mbH, Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.-Nr.: 036603 71479-0, Fax: 036603 714794 Anforderung der Verdingungsunterlagen: Bis: 10.08.2005, 16:00 Uhr Digital einsehbar: nein j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 12.2/66.4-02/05: 20,00 EUR; Zahlungsweise: Verrechnungsscheck Zahlungseinzelheiten: Gebühr für Übersendung der Unterlagen per E-Mail: 10,00 EUR, Bitte gewünschte Form angeben! Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Einzahlung auf genanntes Konto möglich. Zahlungsempfänger: Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH Kreditinstitut: Geraer Bank Kontonummer: 5500710, Bankleitzahl: 830 645 68 Verwendungszweck: Bepflanzung Umgehungsstraße Neuplanitz k) Einreichungsfrist: 11.08.2005, 14:00 Uhr l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ: 08009, Tel.-Nr.: 0375 836627, Fax: 0375 836666 m) Deutsch n) Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Ort der Eröffnung der Angebote: wie a; Haus 5, Eingang C, Zimmer 1071 Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los 12.2/66.4-02/05: 11.08.2005 14:00; p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme q) nach VOB (B) § 16 s) gemäß VOB (A) § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a – f – Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und Mindestlohnerklärung – Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und der Sozialversicherung – ein höchstens 3 Monate alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung – Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des zuständigen Finanzamtes – Referenzen t) 12.09.2005 u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote: zulässig v) Regierungspräsidium Chemnitz, VOB-Stelle, Altchemnitzer Straße 41, 09105 Chemnitz Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten, Straßenbeleuchtungsarbeiten Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau nach VOB/A a) Stadtverwaltung Zwickau, Garten- u. Friedhofsamt, Werdauer Str. 62, Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang C, Zi. 2052, 08056 Zwickau, Tel. 0375 836704 b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung c) Ausführung von Bauleistungen: Tiefbau- u. Landschaftsbauarbeiten, Straßenbeleuchtungsarbeiten d) Ort der Ausführung: Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring zwischen Schumannplatz/Kreisigstraße u. Innere Plauensche Straße Der Baubereich wird auf die Fußgängerpromenade zwischen Straßenbord und den stadtkernseitigen Grundstücksgrenzen auf einer Ausbaulänge von ca. 150 m begrenzt. e) Abbrucharbeiten: - ca. 220 m2 pflanzliche Bodendecke lösen - ca. 110 m Bordstein aus Granit aufnehmen - ca. 100 m2 Kleingranitpflaster aufnehmen - ca. 260 m2 Betonplatten 1,2 x 1,2 m aufnehmen - ca. 100 m2 Gehwegplatten aus Beton aufnehmen Bodenarbeiten: - ca. 900 m3 Bodenaushub (Unterbau, Gräben) - ca. 500 m3 Baumsubstrat nach FLL liefern und einbauen - ca. 60 St. Tiefenbelüftungen nach FLL herstellen - ca. 15 m3 Oberboden einbauen Beleuchtungs- und Kabelarbeiten: - ca. 565 m Kabel Straßenbeleuchtung u. LSA-Kabel verlegen - 3 Beleuchtungsmasten (Höhe ca.10 m) demontieren und neu aufstellen Befestigte Flächen: - ca. 130 m3 Frostschutz-/Tragschichten herstellen - ca. 165 m Granitbord einbauen - ca. 325 m Pflasterzeile (ein- oder zweizeilig) herstellen - ca. 320 m2 Plattenbelag aus Betonplatten 60x40x8 cm - ca. 190 m2 Pflasterdecke aus Kleingranitpflaster herstellen - ca. 60 m2 Unbefestigte Deckschicht herstellen Pflanzarbeiten: - 27 Stück Alleebäume (StU. 20-25) liefern und pflanzen einschl. Fertigstellungs- u. Entwicklungspflege - 30 m2 Gehölzpflanzung einschl. F. u. EPflege anlegen - Koordinierung der Tiefbauarbeiten mit der Verlegung von mehreren Elt- und Fernsprechkabeln in einem Gemeinschaftsgraben über den gesamten Baubereich - Abbrucharbeiten an aufgegebenen Kanalanlagen, Stubbenbeseitigung - Behinderungen durch Versorgungsmedien und Grundstücksandienungen - Einbau von Schutzelementen zur langfristigen Sicherung von Versorgungsmedien f) Aufteilung in Lose: ja Möglichkeit, Angebote einzureichen: alle Lose; Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein Zusätzliche Angaben: Los 1 – Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten Los 2 – Straßenbeleuchtungsarbeiten g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Ausführungsfrist: Beginn: 29.08.2005, Ende: 10.11.2005 Koordinierung der Tiefbauarbeiten mit Verlegung von mehreren Elt- und Fernsprechkabeln verschiedener Unternehmen in einem Gemeinschaftsgraben i) Abholung der Verdingungsunterlagen: ab 20.07.05, Anschrift: siehe a) j) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Kostenbeitrages: 15,00 EUR Erstattung: nein Zahlungsweise: Verrechnungsscheck Post- u. Banküberweisung, Konto-Nr.: 2244003976, BLZ: 870 550 00, Geldinstitut: Sparkasse Zwickau Verwendungszweck: 58100.10000 k) Ende der Angebotsfrist: 11.08.05, 14.00 Uhr l) Angebote sind zu richten an: Anschrift siehe a) m) Das Angebot ist abzufassen in: deutsch n) Bei der Öffnung der Angebote dürfen anwesend sein: Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Angebotseröffnung: 11.08.2005, 14.00 Uhr, Anschrift siehe a) p) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsu. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge q) Zahlungsbedingungen gem. Verdingungsunterlagen r) Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Geforderte Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a – g) VOB/A. Der Bieter hat eine Bescheinigung über die Eintragung in der Berufsgenossenschaft und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorzulegen; des Weiteren den Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 GO (nicht älter als drei Monate), bis zu dessen Vorliegen eine eidesstattliche Erklärung. Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. t) Die Bindefrist endet am: 16.09.2005 u) Änderungsvorschlage oder Nebenangebot: nicht zulässig v) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe a) Vergabeprüfstelle: Regierungspräsidium Chemnitz, VOB-Stelle Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz Tel. 0371 5321341-43 Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich von 21 g bis 1000 g Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und Hauptamt, Poststelle, Sitz: Verwaltungszentrum Haus 9, Zimmer 110, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ: 08009, Tel. 0375 831039, Fax: 0375 831055, E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: dito. Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadtverwaltung Zwickau, Abt. Organisation und Datenverarbeitung, Sitz: Verwaltungszentrum, Haus 2, Zimmer 209, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, PF: 200933, PLZ: 08009, Tel. 0375 831030, Fax: 0375 831010, E-Mail: [email protected] Nachprüfstelle: Regierungspräsidium Chemnitz, Nachprüfungsbehörde, Referat 34, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz Tel.Nr.: 0371 5321341, Fax: 0371 5321929, Email: [email protected] b) Leistungen – Öffentliche Ausschreibung c) Ausführungsort: siehe a), 08056 Zwickau Art und Umfang der Leistung: Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich von 21 g bis 1000 g Zuschlagskriterien: Wirtschaftlichkeit (Preis, Qualität, Kundendienst, andere Kriterien) d) Aufteilung in mehrere Lose: nein e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: „A1/2005“ Beginn: 12.09.2005 f) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: siehe a), Anforderung der Verdingungsunterlagen: bis 25.07.2005, 12:00 Uhr g) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und das Anschreiben eingesehen werden können: siehe a), Digital einsehbar: nein h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: „A1/2005“: keine Zahlungseinzelheiten: Die Unterlagen liegen ab 15.07.2005 zur Abholung bereit. Bitte bei Anforderung der Verdingungsunterlagen frankierten (1,44 Euro) und adressierten Briefumschlag (A4) beilegen. Lieferform: Papier i) Ablauf der Angebotsfrist (§ 18): 04.08.2005, 12:00 Uhr Zusätzliche Angaben: Die Angebote sind in doppelter Ausfertigung und in zwei geschlossenen Umschlägen einzureichen, wobei beide Umschläge deutlich mit der Aufschrift: „A1/2005 Gewerbliche Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, bitte nicht öffnen!“ und ein Umschlag zusätzlich mit der Aufschrift „Kopie“ zu kennzeichnen sind. k) Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen (§ 14): entfällt l) Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gemäß Verdingungsunterlagen m) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4), die gegebenenfalls vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers (§ 2) verlangt werden: entsprechend SächsVergabeDVO vom 17.12.2002 § 5 Absatz 1 n) Zuschlags- und Bindefrist (§ 19): 12.08.2005 o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27). ZWICKAUER PULSSCHLAG 6 Nummer 15, 20. Juli 2005 Der Oberbürgermeister der Stadt Zwickau gratuliert Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G D E R S TA DT Z W I C K AU 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten Kostensatzung der Stadt Zwickau vom 14.07.2005 Aufgrund von § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 698) und § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 55) hat der Stadtrat der Stadt Zwickau am 30.06.2005 folgende Satzung beschlossen. Tarif- Tarif- Gegenstand der Amtshandlung grp. Nr. 052 Artikel 1 1 Das Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis), das Anlage zu § 2 der Kostensatzung der Stadt Zwickau vom 11.03.2004 ist, wird wie folgt neu gefasst: Tarif- Tarif- Gegenstand der Amtshandlung grp. Nr. 0 000 001 110 Gebühren in EUR 111 Allgemeine Verwaltung Allgemeine Amtshandlungen Die Vorschriften zu den besonderen Amtshandlungen gehen den Vorschriften zu den allgemeinen Amtshandlungen vor. Anordnungen im Einzelfall Beglaubigungen 1. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen von eigenen Urkunden Werden mehrere gleichlautende Abschriften, Fotokopien und dergleichen gleichzeitig beglaubigt, so kann die für die zweite und jede weitere Beglaubigung zu erhebende Gebühr auf die Hälfte, jedoch auf nicht weniger als 5 ermäßigt werden. 2. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2 201 5 bis 250 0,50 je angefangene Seite, höchstens die für die Erteilung des Originals vorgesehene Gebühr, mindestens 5; ist die Erteilung des Originals gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5 202 203 204 4 Erteilung einer Bescheinigung 1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spenden 2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung Einsicht in Akten, Auskünfte 1. Einsicht in Akten und amtliche Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne u. ä. für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmten Schriftstücke oder Pläne 2. Einsicht in eine einfache Bauakte 3. Einsicht in Bauakten von Gewerbegrundstücken mit einer Grundstücksfläche von 1.000 m2 bis 5.000 m2 größer 5.000 m2 bis 25.000 m2 größer 25.000 m2 4. Erteilung von Auskünften, die über § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen: - Erteilung von schriftlichen Auskünften zu Lichtsignalanlagen - Erstellen von Gutachten zu Schadensfällen an Bäumen und Flächen - Nachforschungsauftrag zu Verstorbenen und Grabstätten 501 502 Gesundheit, Sport, Erholung Reisemedizinische Beratung Erteilung einer Einfahrtsgenehmigung für öffentliche Park- und Grünanlagen 14 11 5 bis 50 61 0,50 je Akte oder Buch, mindestens 5 Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind. 610 611 612 25 613 614 49 97 194 615 616 617 005 006 007 Fristverlängerungen 1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde. 2. Fristverlängerung in anderen Fällen Erteilung einer Zweitschrift Aufnahme einer Niederschrift Schreibauslagen 1. ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung für die ersten 50 Seiten für jede weitere Seite 62 60 bis 215 621 17 bis 146 1/10 bis 1/4 der für die Genehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 5 bis 25 031 032 033 034 035 05 051 Besondere Amtshandlungen Finanzverwaltung Ersatz einer Hundesteuermarke Erteilung einer Zweitschrift für einen Steuerbescheid Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung einer Forderungsaufstellung Erteilung einer Bescheinigung für das Finanzamt Statistik und Wahlen Abgabe von Gebietsgliederungen Stadt Zwickau gesamt 623 7 1/10 bis 1/2 der für die Erst schrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5 70 5 bis 40 je angefangene Stunde 703 701 702 704 0,50 je Seite 0,15 Angefangene Seiten werden voll berechnet. 2. wenn die Anfertigung einer Abschrift besonders zeitraubend oder kostspielig ist bis 2,50 je Seite 3. wenn die Ausfertigung einer Abschrift für den Dienstgebrauch einer Behörde oder für Lehr-, Studien- und ähnliche Zwecke erteilt wird 0,05 je angefangene Seite 03 Bau- Wohnungswesen, Verkehr Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24 ff. BauGB) Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB) Erteilung eines Negativzeugnisses (§§ 24 bis 28 BauGB) Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG 43 kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG 23 bis 90 Planungsrechtliche Bewertung von Flurstücken nach §§ 30, 34, 35 BauGB Erteilung einer Bescheinigung nach § 3a InvZulG 25 Erteilung einer Beitragsbescheinigung für 20 je Grundstück Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Abgabe von Bebauungsplänen, Vorhabens17 bis 33 und Erschließungsplänen und deren Entwürfe 39 622 004 Schulen Erteilung einer Bescheinigung über einen Schul- 17 besuch nach Beendigung des Schulverhältnisses kostenfrei ist die Erteilung einer Bescheinigung über einen Schulbesuch im Rahmen des bestehenden Schulverhältnisses und in sozialen Belangen (z. B. Antrag auf Kindergeld, Wohngeld, Bafög, Renten usw.) Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines 5 Schülerausweises Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines 25 Originalzeugnisses Beglaubigung eines Schulzeugnisses 5 6 6 003 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Fundsachen 5 bis 32 Fertigung von Fundanzeigen, Aufbewahrung, Weiterleitung von Dokumenten, Ermittlung des Verlierers, Durchführung der Versteigerung u.ä. Fundtiere 10 bis 50 Ergreifung, Verwahrung, Eigentümerfeststellung Soziale Sicherung Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines Zwickau-Passes 5 bis 50 kostenfrei 10 2, mindestens 5 5 bis 63 401 5 002 je Stadtbezirk je Ortsteil Statistische Daten und Informationen Gebühren in EUR 71 711 712 Wohnungsbauförderung und Wohnungsbaufürsorge, Wohnungsunternehmen Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 20 Ausnahmen Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zum 16 Bezug einer mit Wohnungsbaufördermitteln des Freistaates Sachsen geförderten Wohnung Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 5 bis 10 nach SächsBelG sowie bundesweit Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Allgemeine Amtshandlungen Gehölzschutzsatzung (GehölzSchS) Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 701 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (GehölzSchS) Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (Satzung zum GLB* „Feuchtgebiet Maxhütte“) Besondere Amtshandlungen Erteilung einer Genehmigung oder Versagung der Genehmigung für die Aufstellung einer Müllschleuse Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf städtischen Friedhöfen mit Einfahrtsrecht 5 bis 1.240 5 bis 620 17 bis 709 19 bis 618 8 bis 324 20 * Geschützter Landschaftsbestandteil 6 5 10 12 15 Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle dieser Satzung entgegenstehenden Regelungen außer Kraft. **************** Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen. 50 Zwickau, 14.07.2005 Dietmar Vettermann, Oberbürgermeister Ortsrecht der Stadt Zwickau im Internet unter www.zwickau.de/ortsrecht Einen Auszug der Bekanntmachungen der Stadt Zwickau, die im „Zwickauer Pulsschlag“ veröffentlicht wurden, findet man auf den städtischen Internetseiten unter www.zwickau.de/ortsrecht. Bei der Auswahl der hinterlegten Dokumente wurde besonderer Wert auf allgemein interessierende Themen gelegt. Die Rechtsverbindlichkeit richtet sich ausschließlich nach dem im „Zwickauer Pulsschlag“ veröffenlichten Stand. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadtverwaltung Zwickau unter Tel. 833001 gern zur Verfügung Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. zum Geburtstag 96 Jahre am 20. Juli: am 23. Juli: am 24. Juli: am 27. Juli: 90 Jahre am 27. Juli: am 28. Juli: Ilse Ernst Erna Hübner Rosa Starke Berta Schöngraf Hanna Hüttner Siegfried Bach zum Ehejubiläum 65 Jahre verheiratet (eiserne Hochzeit) am 20. Juli: Gerda und Gerhart Krauß 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) am 26. Juli: Luci und Herbert Holzmüller 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 20. Juli: Irmgard und Siegfrid Bachmann Christa und Heinz Tröger am 21. Juli: Christa und Joachim Lehmann am 23. Juli: Christa und Werner Tittmann am 24. Juli: Erika und Joachim Clauß am 26. Juli: Katharina und Gerhard Heinelt Brigitte und Günter Martin am 28. Juli: Ruth und Heinz Wagner am 30. Juli: Elisabeth und Rolf Fabian Ilse und Alois Galle Gertraude und Karl-Heinz Grimm Gudrun und Rudolf Heimbold Anneliese und Gerhard Kramer Johanna und Dieter Mehner Lisa und Willy Meier Elfriede und Dieter Pampel Sigrid und Roland Rosenbaum Margitta und Gerhard Saupe Marianne und Hans Thiele Lieselotte und Eberhard Voß *) soweit im Melderegister des Einwohnermeldeamtes erfasst B E K A N N TM AC H U N G Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises Der von der Stadtverwaltung Zwickau ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 2123, lautend auf den Namen Wollesen, Uwe, wird mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Zwickau, 12.07.2005 Personal- und Hauptamt Die nächste Ausgabe des Zwickauer Pulsschlag erscheint am 3. August 2005. IMPRESSUM Zwickauer Pulsschlag Amtsblatt der Stadt Zwickau 16. Jahrgang, 15. Ausgabe Herausgeber: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes verantwortlich: Angelika Michaelis, Leiterin Sachgebiet Pressebüro/Pressesprecher, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99 E-Mail: [email protected] Redaktion: Dirk Häuser Tel.: (0375) 83 18 12 Petra Schink Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (0375) 83 18 17 Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Geschäftsführer Christian Jaeschke Anzeigenteil verantwortlich: Gunter Gnüchtel Hauptstraße 13, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 54 92 61 13 Fax: (03 71) 65 62 76 10 E-Mail: [email protected] Satz und Layoutgestaltung: ameco plus GmbH E-Mail: [email protected] Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Vertrieb: Vertriebsdienstleistungen Express GmbH, Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an den Informationen von Verwaltungszentrum und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information Zwickau kostenlos erhältlich. 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