Rundbrief Nr. 403 Inhalt: 1. BDR Hessen spricht mit neuer
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Rundbrief Nr. 403 Inhalt: 1. BDR Hessen spricht mit neuer
BUND DEUTSCHER RECHTSPFLEGER Mitglied im Deutschen Beamtenbund Landesverband Hessen e.V. Rundbrief Nr. 403 Darmstadt, 01.08.2014 Inhalt: 1. BDR Hessen spricht mit neuer Justizministerin 2. Große Ehrung für Andreas Lang (stv. Vors. des BDR Hessen) und das Amtsgericht Groß-Gerau 3. Sportliche Aktivitäten unserer Studierenden 4. Verschiedenes Zu 1. – Erstes Gespräch mit der neuen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Hier eine Kurznotiz vom Gespräch mit Justizministerin Eva Kühne-Hörmann am 27.05.14. Wir bitten um Verständnis, wenn dabei nicht alle Einzelheiten des gut einstündigen Gesprächs hier niedergeschrieben werden können. Wir hatten den Termin recht kurzfristig bekommen. Ziel war es, die drohende Reduzierung der Rpfl.-Anwärter Einberufungen, die von der Vorgängerregierung einschl. altem und neuem Finanzminister bis 2015 auf 50 plus versprochen waren, auf nunmehr ca. 22 insgesamt noch aufzuhalten. v.l.n.r.: Heike Wallrabenstein, Andreas Lang, Hiltrud Muskalla, Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Karl-Heinz Fischer und Peter Ramrath -2Vorsitzender: Diplom-Rechtspfleger Karl-Heinz Fischer, In den Birkenäckern 21, 64291 Darmstadt 06150-7130 – Fax: 06150-991-635 E-Mail:[email protected] -2- Bezüglich dieser Frage hat sich die Ministerin völlig bedeckt gehalten, zumal wohl noch Gespräche innerhalb der nächsten 4 Wochen zu einem Nachtragshaushalt geführt werden sollten. Wir haben ihr aber insofern neue Informationen geliefert, indem wir darauf hingewiesen haben, dass der Finanzminister seine Anwärterzahlen in 2014 nur um knapp 20% reduziert (2013: 210, 2014: 175), er von uns aber eine über 50%ige Reduzierung verlangt. Wir haben auch auf den gleichen HH-Vermerk hingewiesen, den die Finanz- und Justizverwaltung seit Jahrzehnten nutzen, um alle erfolgreich geprüften Anwärter/innen zu übernehmen. Der Hinweis auf fehlende Planstellen in der Justiz sei daher nicht nachzuvollziehen. Dieser HH-Vermerk war der Ministerin nicht bekannt. Sie hat uns um Übermittlung dieses Vermerks gebeten. Ebenso bat sie um eine Aufstellung der in den letzten Jahren in Hessen übertragenen Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger sowie um Vorschläge bzgl. Einsparungen im Bereich der NVS. Hinweis der Redaktion: Wir haben dies umgehend an das Ministerbüro geliefert, was offenbar dazu geführt hat, dass doch noch einmal weitere 9 Stellen für Rechtspflegeranwärter/innen bereitgestellt wurden. Einigkeit besteht in der Frage, die Zahl der einzuberufenden Anwärter von der Kopplung freier Planstellen zu lösen. Dies ist eine Uraltforderung des BDR Hessen. Es kann nicht sein, dass bei einer reinen Bedarfsausbildung, der Finanzminister unsere Anwärterzahlen reduziert mit dem Hinweis auf fehlende Planstellen oder noch bestehende sog. Überhangstellen, sich selbst aber mittels o. g. Haushaltsvermerks weiterhin ausreichend mit eigenem Nachwuchs versorgt. Fischer: „Wenn das Oberlandesgericht mdst. 60 Anwärterstellen als dringenden Bedarf anmeldet, ist es ein Unding, dass der Finanzminister die Zahl 20 daraus macht. Dies ist in gewisser Weise auch ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt“. Andreas Lang hatte übr. bereits einige Vorschläge zum Abbau von NVS-Maßnahmen vorgetragen, die bei der Ministerin auf große Zustimmung stießen. Offenbar ist die Landesregierung ernsthaft gewillt, einige NVS-Module zurückzufahren bzw. ganz abzuschaffen. Die BDR-Vertreter machten auch auf die weiteren Zusatzbelastungen ab 2017 (Datenbankgrundbuch) und danach (elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Grundakte) hin, die mit dem vorhandenen Personalbestand nicht geleistet werden können. Dies ist der Landesregierung offenbar völlig egal. Für diese zählt einzig und allein ein ausgeglichener Landeshaushalt bis 2020. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hätten dies ja per Volksentscheid zur „Schuldenbremse“ so gewollt. Frau Kühne-Hörmann meinte dazu, dass man bei nicht ausreichend vorhandenen Rechtspflegerstellen, möglicherweise auch eine zeitliche Verschiebung in Betracht ziehen müsse. Andreas Lang reagierte darauf mit dem Hinweis, dass es ja jedem klar sein müsse, wie wichtig ein funktionierendes Grundbuch- und Registergericht sei. Gerade dem Finanzminister könne dies nicht gleichgültig sein. Von der für uns Rechtspfleger so wichtigen weiteren Frage der nunmehr flächendeckenden Einführung der seit 3 Jahren erfolgreich pilotierten flexiblen Arbeitszeiten für Rechtspfleger, schien Frau Ministerin total überrascht. Sie habe hierzu bisher keinerlei Vorlagen. Herr Schneider (HMdJ) klärte diesbezüglich auf, dass nach Eingang der Abschlussberichte der Pilotbehörden, Ende Juni 2014 ein Abschlussbericht des HMdJ erstellt würde, der dann der Hausspitze vorgelegt wird. Mit dem Staatssekretär Metz sei dies bereits so abgesprochen. In der kurzen Diskussion zu dem Thema ließ Frau Ministerin Bedenken durchblicken, die sie auf Grund ihrer bisherigen Besuche bei den Gerichten vorgetragen bekommen habe. Dies waren aber keine Pilotgerichte! Hier gilt es noch einiges an Aufklärungsarbeit bei ihr – aber auch bei vielen Behörden- und Geschäftsleitungen zu leisten. -3- Es ist geradezu erschreckend, welche Argumente heute noch dagegen kommen, die in der Praxis der Pilotgerichte längst geklärt sind bzw. nie Probleme waren. Das Treffen endete mit einer Einladung zum Hessischen Rechtspflegertag 2015 am Donnerstag, 5. November 2015 in Idstein. Frau Kühne-Hörmann hat den Termin notiert. Über das Buchgeschenk („Rechtspfleger Grotjahn“) hat sie sich sehr gefreut. Sie gab bei der Gelegenheit zu erkennen, dass sie etwas vorbelastet sei. Ihre Mutter war auch Rechtspflegerin. Zu 2. – Wir gratulieren unserem stv. Vorsitzenden Andreas Lang zu einer außergewöhnlichen Auszeichnung und berichten gerne ausführlich darüber Bundesarbeitsministerium prämiert das Amtsgericht Groß-Gerau als „Unternehmen mit Weitblick 2014“ Feierliche Würdigung von 75 Unternehmen am 10. April 2014 im Jüdischen Museum in Berlin. 75 Unternehmen aus ganz Deutschland wurden am 10. April 2014 im Jüdischen Museum in Berlin durch das Bundesarbeitsministerium als „Unternehmen mit Weitblick“ prämiert. Die Auszeichnung „Unternehmen mit Weitblick“ wird seit 8 Jahren im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" jährlich an Unternehmen vergeben, die in ihrer Personalpolitik über einschlägige Erfahrungen mit alternden Belegschaften oder mit der Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen. Der große Erfolg des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" besteht u. a. in der Integration von bisher annähernd 330.000 älteren langzeitarbeitslosen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverwaltung hatte zur Würdigung von Betrieben, die der Beschäftigung und Einstellung Älterer einen hohen Stellenwert einräumen, alle sog. Beschäftigungspakte im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs dazu aufgerufen, aus ihrer Region ein „Unternehmen mit Weitblick 2014“ vorzuschlagen. In Südhessen hatten sich die Jobcenter Darmstadt und Frankfurt am Main zu einem Paktverbund „Jobs für best!agers“ zusammengeschlossen. Das Amtsgericht Groß-Gerau war auf Initiative des Jobcenters Darmstadt -4- nominiert und im Rahmen eines regionalen W ahlprozesses ausschließlich für die RheinMain-Region als Unternehmen mit Weitblick 2014“ vorgeschlagen worden. Durch die Ausschreibung der beiden Arbeitsplätze für die Einlasskontrolle war das Jobcenter Darmstadt auf das Amtsgericht Groß-Gerau aufmerksam geworden. Denn zur Erledigung dieser Aufgabe des Justizwachtmeisterdienstes hatten wir uns, anders als viele andere Justizdienststellen, gegen ein Outsourcing an einen privaten Sicherheitsdienst entschieden. Mangels vorhandener Planstellen musste jedoch zunächst eine kreative Lösung zur Finanzierung der Personalkosten gefunden werden, damit diese Aufgabe auch tatsächlich mit eigenen Mitarbeitern bewältigt werden konnte. Zum Durchbruch verhalf dem Projekt letztlich die Idee des Hauptvertrauensmanns der Hessischen Justiz Reinhold Kramer, der vorgeschlagen hatte, die Schaffung der neuen Arbeitsplätze für die Zutrittskontrolle auf der gleichen Basis wie die Einstellungen im Bereich der Mikrofilmstellen vorzunehmen: In Kooperation mit dem Innenministerium und den Jobcentern konnten die erforderlichen Haushaltsmittel beschafft werden. Auf Grund der durchweg positiven Erfahrungen, die im Bereich der Mikrofilmstelle in den vergangenen 20 Jahren mit der Einstellung von über 50- jährigen schwerbehinderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemacht wurden, hatte sich das Amtsgericht Groß-Gerau von Anfang an für diesen Weg ausgesprochen, während andere Gerichte einschließlich des OLG dieser Idee zunächst eher skeptisch gegenüber standen. Nach den Einstellungen von Markus Conder und Josef Dreier am 1. September 2013, die beide vom Jobcenter Darmstadt zur Besetzung der Stellen vorgeschlagen worden waren, meldete sich die dortige Teamleiterin Ursel Bechtel. Im Rahmen einer Nachbetreuung der frisch vermittelten „best!agers“ wurde eine Arbeitsplatzbegehung vor Ort verabredet, bei der auch die behindertengerecht ausgestatteten und z. T. individuell angepassten Arbeitsplätze in der Scanstelle besichtigt wurden. Frau Bechtel kündigte Geschäftsleiter Lang im Rahmen des Gesprächs an, das Amtsgericht Groß-Gerau als „Unternehmen mit Weitblick 2014“ vorschlagen zu wollen. Inzwischen war bereits eine weitere Stelle für eine/ einen „Ü-Fünfzigjährige/n“ ausgeschrieben worden, nämlich jene, die dann zum 1. Januar 2014 mit Manuela Aust besetzt wurde. So kam es, dass Geschäftsleiter Andreas Lang die Ehre und das Vergnügen hatte, das Amtsgericht Groß-Gerau bei der Festveranstaltung am 10. April 2014 im Jüdischen Museum in Berlin zu vertreten. Mit von der Partie waren 74 andere sog. Beschäftigungspakte, also Jobcenter aus dem ganzen Bundesgebiet, die jeweils gemeinsam mit ihrem PartnerUnternehmen auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach Berlin reisen durften. Die musikalisch umrahmte und sehr feierliche Veranstaltung fand im Konzertsaal des Jüdischen Museums statt. Um 15.30 Uhr ging es los. Nach einer Begrüßung durch den Moderator und einer Rede des Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium Thorben Albrecht (Frau Ministerin Andrea Nahles war verhindert) wurden alle Unternehmen einzeln auf die Bühne gerufen. Unter den prämierten Unternehmen waren Betriebe jeder Größenordnung und Branche vertreten, vom Bäcker bis zum Apotheker, vom Maschinenbauer bis zum Gebäudereiniger. Auch einige namhafte Unternehmen wie die Targobank oder Sky Deutschland wurden für ihr Engagement ausgezeichnet. Während der Moderator das Unternehmen unter Nennung des regionalen Beschäftigungspakts vorstellte, erhielt der Verantwortliche der Unternehmensleitung aus der Hand der zuständigen Abteilungsleiterin Dr. Rose Langer eine von der Bundesarbeitsministerin unterzeichnete Urkunde und ein kleines Kaleidoskop, das als Symbol für den Weitblick stehen sollte. Der Aufruf des Amtsgerichts Groß-Gerau sorgte bei vielen Anwesenden für Heiterkeit, warum auch immer. Vermutlich hat ein Gericht in dieser Runde einen gewissen Exotik-Faktor, waren doch bis auf die Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg und die Stadtverwaltung Mannheim sonst nur „echte“ Unternehmen des privaten Sektors vertreten. Den Moderator forderte diese -5„Begleitmusik“ jedenfalls zu einem kurzen Interview mit mir heraus, so dass am Ende jedem Teilnehmer der Veranstaltung das Amtsgericht Groß-Gerau bestens bekannt war. Die prämierten Unternehmen bzw. deren Repräsentanten wurden im Anschluss gruppenweise gemeinsam mit Frau Dr. Langer fotografiert. Nach der Prämierung musste noch ein weiterer Fototermin bestritten werden, bei dem die „Paktpartner“ (Teamleiterin Ursel Bechtel vom Jobcenter Darmstadt, Paktmanagerin Tanja Cutura vom Jobcenter Frankfurt und meine Person) mit Frau Dr. Langer abgelichtet wurden. Nach einem Sektempfang wurde um 20.00 Uhr zu einem Dinner in den Glashof des Jüdischen Museums gebeten – ein echter Genuss, schon allein wegen der tollen Architektur, die dezent farbig illuminiert wurde. (A. Lang) Andreas Lang (Foto und Interview entnommen der Broschüre „Unternehmen mit Weitblick 2014“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ Andreas Lang, Geschäftsleiter des Amtsgerichts Groß Gerau, kann auf einer Tradition aufbauen: Bereits seit über 20 Jahren wird auf die Förderung des Personals und die gezielte Einstellung von älteren schwerbehinderten Menschen gesetzt. Für Lang und seine rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Normalität und gelebter Behördenalltag Herr Lang, bei der Besetzung der neuen Zutrittskontrolle haben Sie sich zum einen für eigene Mitarbeiter und zum anderen für schwerbehinderte Menschen jenseits des -650. Lebensjahres entschieden – warum? Sie haben Recht, auch Verwaltungen setzen zunehmend auf externe Dienstleister. Wir hatten gute Gründe, den formalen Aufwand in Kauf zu nehmen, der im Vorfeld einer Einstellung von Mitarbeitern mit einem Behinderungsgrad zu bewerkstelligen ist. Was sind Ihre Argumente? Die positive Resonanz der Belegschaft! Wir verstehen uns als ein Team. Wir wollten keine Zweiklassengesellschaft einführen, sondern unser Team als Ganzes erweitern. Das können Sie als humanes Engagement verstehen, wir sehen das aber durchaus auch in unternehmerischer Hinsicht und setzen unsere Mitarbeiter gemäß ihren Fähigkeiten ein und profitieren so von ihren Kompetenzen. Sie sprechen den ökonomischen Ansatz an: Worin liegt der Mehrwert von Älteren und behinderten Mitarbeitern? Ältere Beschäftigte sind für uns eine wertvolle Stütze. Sie haben niedrige Ausfallzeiten, und sind sehr motiviert. Ihr Engagement und ihre Zuverlässigkeit sind ein Gewinn für unsere Behörde. Derzeit besetzen wir mit 23 (schwer-)behinderten Menschen rund ein Viertel des gesamten Personals. Für die Produktivität spielen dabei individuelle Einschränkungen wie Rückenbeschwerden oder Höreinschränkungen häufig kaum eine Rolle. Die Verbindung unterschiedlicher Kompetenzen und Lebenserfahrungen bringt für alle einen Mehrwert und Dynamik ins Team. Gelingt der Wiedereinstieg problemlos? Er klappt, allerdings nicht immer reibungslos. Es sind die Mitarbeiter, die feststellen, dass sie eine früher bereits ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ohne weiteres bewerkstelligen können. Auch mag ein verändertes Lebensumfeld im Einzelfall mit einer Arbeitszeitregelung nicht kompatibel sein wie z. B. bei unserem Mitarbeiter Herrn Dreier, einem alleinerziehenden Vater einer neunjährigen Tochter. Statt wie zuvor in der Zutrittskontrolle arbeitet er jetzt in der Scan-Stelle und ist dort zeitlich unabhängiger. Beim Personaleinsatz sind eben kreative Lösungen gefragt. Gilt also doch noch das Image von Verwaltungen, sie würden ohne Druck arbeiten? Keineswegs. Als Geschäftsleiter habe ich klare Zielvorgaben, auf dem Weg dorthin habe ich allerdings Spielräume, z. B. bei der Auswahl passender Mitarbeiter. Ohne die gewachsene Zusammenarbeit mit einem soliden Netzwerk, etwa mit dem Beschäftigungspakt Jobs für best!agers und dem Jobcenter, wäre das nicht möglich. Wie in anderen Lebensbereichen gilt aber auch hier: Man muss es auch wollen! Öffentlicher Dienst Amtsgericht Groß Gerau Unternehmensgröße 103 Beschäftigte www.ag-grossgerau.justiz.hessen.de ZUR WIRTSCHAFTSSTRUKTUR DER REGION Arbeitslosenquote 6,0 % – 6,6 % Anzahl der ALG II-Empfänger/-innen über 50 Jahre 2.389 Einwohnerzahl 843.554 Hauptwirtschaftszweige Pharma, Informations- und Kommunikationstechnologie, WeltraumTechnologie „Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr engagiert und identifizieren sich in einem hohen Maße sowohl mit ihrer Tätigkeit als auch mit dem Unternehmen.“ Andreas Lang, Geschäftsleiter Amtsgericht Groß Gerau -7- Zu 3. - Die Rechtspfleger bei den 38. Hessischen Meisterschaften der Finanzverwaltung Am 18.06.2014 fand in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege das Sportfest der Hessischen Finanzämter statt. Die Rechtspflegeranwärter des 44. RpflJahrgangs ließen es sich nicht nehmen und traten beim 5400 m – Crosslauf gegen die Finanzbeamten an. Nach einem krankheitsbedingten Ausfall eines Rechtspflegeranwärters (Randy Neidhardt) ging die Rechtspflege mit 2 Läufern (Jonas Wagner-Heydecke und Maximilian Martin) an den Start. Dank der Spende des BDR konnten unsere Läufer auch nach außen hin demonstrieren, dass sie der Rechtspflege angehören. Alles in Allem war der Lauf ein Erfolg und Maximilian Martin belegte sogar den 6. Platz in seiner Altersklasse. Insgesamt nahmen an dem Sportfest 1700 Beamte der hessischen Finanz teil und eben 2 Rechtspfleger. Für die Hochschule war das Sportfest ein voller Erfolg und wir waren froh, dass wir dank der Unterstützung des BDR Hessen, Teil dieser Veranstaltung werden konnten. Auch, weil diese Veranstaltung in solch einer Form wahrscheinlich so schnell nicht wieder in Rotenburg stattfinden wird, da jedes Jahr der Veranstaltungsort neu ausgelost wird. Der schnellste Läufer ist die Strecke von 5400 m in 18:39 Minuten gelaufen! Viele Dank! Ihre Rechtspflegeranwärter des 44. Rpfl-Jahrgangs Danke für diesen sportlichen und redaktionellen Beitrag. Dafür waren wir doch gerne mal als Sponsoren dabei. Ihr BDR Hessen Auf dem Foto v.l.n.r: Randy Neidhardt, Jonas Wagner-Heydecke und Maximilian Martin Zu 4. – Verschiedenes Am 10. Juli 2014 traf sich der Vorstand des BDR Hessen mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD- Landtagsfraktion im Landtag in Wiesbaden. Die stv. Fraktionsvorsitzende Heike Hofmann hatte zu dem Gespräch eingeladen. Besprochen wurden viele aktuelle rechts- und haushaltspolitische Themen, aber z. B. auch das Erfolgsmodell der -8- flexiblen Arbeitszeiten der Rechtspfleger. Hier wurde uns Unterstützung in Form einer kleinen Anfrage im Landtag zugesagt, falls die weitere Einführung ins Stocken geraten sollte. XXX Am 21. Juli 2014 trafen sich Vertreter/innen nahezu aller Justizgewerkschaften, Verbände (auch Richterbund und Richtervereinigung) zu einem ersten Sondierungsgespräch über eine künftige Kooperation. Ziel ist es, gemeinsame Strategien zu entwickeln, wie mit den unvermeidlich auf die Justiz zurollenden Grausamkeiten (Personalabbau usw.) umzugehen ist. Für den BDR Hessen nahmen die Kollegen Andreas Lang und Horst Lauer an der Besprechung teil. Ein erstes gemeinsames Schreiben an das Justizministerium ist in Vorbereitung. XXX Seit Beginn dieses Jahres ist eine Arbeitsgruppe damit befasst, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Rpfl.-APO) für Rechtspfleger zu novellieren. Für den BDR Hessen arbeiten aktiv die Kollegen Andreas Reichelt und Lothar Dippel in der Kommission mit. Der BDR selbst hatte in vielen Vorgesprächen bereits eigene Vorstellungen mit in die Diskussion gebracht. Nach jetzigem Erkenntnistand der Redaktion, wird die neue Rpfl.-APO ab dem 01.09.2015 in Kraft treten XXX Lothar Dippel (BDR Hessen) ist neuer Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim HMdJ Die Wahl erfolgte zwar schon am 5. März 2014. Wir gratulieren aber hier auch noch einmal ganz herzlich. Die Neuwahl innerhalb der Wahlperiode war erforderlich geworden, da die bisherige Vorsitzende des HPR Monika Börchers (ver.di) aus Altersgründen ausscheiden musste. Ihr sei an dieser Stelle, auch im Namen des BDR Hessen, ganz herzlich für ihre jahrelange engagierte Arbeit zugunsten der nichtrichterlichen Bediensteten in der hessischen Justiz gedankt. Gerade in den Zeiten der Einführung der neuen Verwaltungssteuerung, war diese Aufgabe nicht immer einfach. Ihr bisheriger Stellvertreter ist nun der Nachfolger. Wir wünschen Kollegen Lothar Dippel, Glück und Erfolg im neuen Amt. XXX Termine 11.11.2014 – DBB Hauptvorstandssitzung in Frankfurt a. M. 19.11.2014 – Gesamtvorstandssitzung des BDR Hessen in Bad Vilbel (angefragt) 27.11.2014 – Mitgliederversammlung der Bezirksgruppe Kassel 04.-06.12.2014 – Präsidiumssitzung des BDR in Dresden 05.11.2015 – Hessischer Rechtspflegertag in der Stadthalle in Idstein im Taunus Redaktion und Vorstand des BDR Hessen wünschen allen Lesern noch eine schöne Restsommerzeit. Fischer – Muskalla – Lang – Ramrath – Jonas – Wallrabenstein – Tulatz-Kitzing