Teilnahmebedingungen - Sparkasse Sonneberg

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Teilnahmebedingungen - Sparkasse Sonneberg
Wer bekommt den Golf GTI aus dem PS-Zweckertrag?
Eine gemeinsame Aktion von Freies Wort und Sparkasse Sonneberg
1) Vorbemerkung
Die Sparkasse Sonneberg wird einen PKW Golf GTI als Spende an einen gemeinnützigen Verein
im Landkreis Sonneberg übergeben. Das Fahrzeug wurde aus dem PS-Zweckertrag des
Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen finanziert und fungiert als Werbebotschafter
für das Produkt „PS-Los-Sparen“. Der Empfänger verpflichtet sich, das Fahrzeug mindestens zwei
Jahre im Besitz zu behalten und als Werbeträger zu nutzen.
In einer gemeinsamen Aktion der Sparkasse Sonneberg und des Freien Wortes bestimmen Leser,
Kunden und andere interessierte Bürger, welcher gemeinnützige Verein aus dem Landkreis
Sonneberg das Fahrzeug erhalten soll.
2) Gegenstand
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion „Wer bekommt den Golf GTI
aus dem PS-Zweckertrag?“ der Sparkasse Sonneberg und des Freien Wortes (nachfolgend
bezeichnet als “Veranstalter”) sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern
erhobenen oder mitgeteilten Daten.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
3) Ablauf des Wettbewerbes
Der Wettbewerb startet am 1.3.2016 und endet am 31.3.2016.
Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen:
Phase Bewerbung:
1.3.2016 – 12.3.2016
a) In der Bewerbungsphase können sich gemeinnützige (Freistellungsbescheid nach § 52 – 54
Abgabenordnung) Vereine und Organisationen (nachfolgend bezeichnet als “Bewerber”) um
die Spende des Golf GTI bewerben. Die Bewerbung erfolgt mittels eines Fotos und eines
kurzen Bewerbungstextes. Die Bewerbung muss einen Ansprechpartner (Name, Adresse, EMail) und den Namen des Vereins erhalten. In ihrer Bewerbung erklären die Kandidaten,
wofür das Auto benötigt wird und warum der Verein das Fahrzeug bekommen sollte. Die
Bewerbung erfolgt entweder an das Freie Wort Sonneberg oder an die Sparkasse Sonneberg.
b) Als Bewerber kommen nur gemeinnützige Vereine und Organisationen in Frage, deren Zweck
die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und
Denkmalschutz, Heimatgedanken, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, öffentliches
Gesundheits- und Wohlfahrtswesen und des Sports ist.
c)
Der Verein muss seinen Sitz im Landkreis Sonneberg haben.
d) Die Bewerbung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail an eine der beiden Adressen:
Freies Wort Sonneberg
Sparkasse Sonneberg
Bahnhofstraße 60
Bahnhofstraße 61
96515 Sonneberg
96515 Sonneberg
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Ende der Bewerbungsfrist: 12.3.2016
Der Veranstalter prüft die Bewerbungen auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen und
veröffentlicht die Bewerbungen im Internet auf der Seite www.spkson.de.
Der Bewerber verpflichtet sich, das Auto mindestens zwei Jahre in seinem Besitz zu behalten und
die Werbung für das PS-Los-Sparen am Fahrzeug zu belassen.
Phase Voting:
Das Voting erfolgt auf der Internetseite der Sparkasse Sonneberg www.spkson.de.
Für die veröffentlichten Bewerber kann zwischen dem 16.3.2016 und 31.3.2016 durch andere
Seitenbesucher (nachfolgend bezeichnet als „Voter“) abgestimmt werden. Der Voter identifiziert
sich mit seiner E-Mail-Adresse. Jeder Voter (jeder E-Mail-Adresse) hat eine Stimme pro Tag.
4. Gewinne und Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbes. Der Bewerber, der im
Abstimmungszeitraum die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt.
Die Spende wird ausschließlich an einen Verein übergeben, der die Bedingungen nach Ziff. 3 erfüllt.
Sollten mehrere Bewerber am Ende des Wettbewerbs die gleiche Anzahl von Stimmen haben, so wird
die Gewinnverteilung durch die Sparkasse Sonneberg per Losentscheid unter Aufsicht der
Innenrevision entschieden.
5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantiert der Bewerber, dass
e) die bereitgestellten Bilder und Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und
somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten
Inhalten ist
f)
die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu
gehört, dass der/die Teilnehmer(in) zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen
Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeitsund/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte
einbezogener Dritter.
g) die von ihm/ihr eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine
jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden,
volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
h) Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese
damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Idealerweise ist eine schriftliche
Erlaubnis einzuholen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte
geltend machen, so stellt der Bewerber den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen
Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
i)
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos von dem Veranstalter in
Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) auch für wirtschaftliche Zwecke
genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.
Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und falls
dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese
Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche
Beschränkung.
j)
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereit gestellten Fotos auf
potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch
berechtigt diese abzulehnen, wenn die Fotos nach seiner sachgerechten Einschätzung
rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso können Beiträge abgelehnt
werden, deren Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstößt und die beleidigenden
diffamierenden Charakter haben. Auch Bilder, die dem vorgegebenen Thema des
Veranstalters nicht entsprechen oder möglicherweise dessen Image schädigen, können
ausgeschlossen werden.
6. Abwicklung
a) Eine Auszahlung der Spende in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf
andere Personen ist nicht möglich.
b) Ein Teilnehmer kann auf die Spende verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle – sofern
möglich –der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Spenden
wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
c)
Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse über die
Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
d) Meldet sich der Teilnehmer nach zweifacher Aufforderung innerhalb angemessener Frist (14
Tage) nicht, kann die Spende auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Ziffer 6.b
findet entsprechende Anwendung. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft
sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige
Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten
ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
7. Verfügbarkeit
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht
gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen
beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem
Veranstalter entstehen. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören.
8. Haftung
a) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen
an den eingereichten Fotos.
b) Den Veranstalter trifft weiter keine Haftung bei

Fehlern bei der Übertragung von Daten

Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an
Teilnehmerdaten

technischen Störungen jeglicher Art

Beschädigungen des Computers eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die
aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
c)
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
d) Vorbehaltlich Ziffer 7 haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von
wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder
für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner
regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht
fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die
Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
f)
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.
9. Ausschluss von der Teilnahme
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das
Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich
unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile
verschaffen Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner
oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte
Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der
Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen
Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden.
c)
Außerdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Teilnehmer von der
Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, sofern die vom Teilnehmer zur Verfügung
gestellten Fotos oder der Nutzername bzw. Nickname gegen Rechte Dritter oder
verabscheuungswürdige, bedrohliche und pornografische Inhalte enthalten oder Nacktheit
und/oder Gewalt enthalten.
10. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs
Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu
verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende
Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter
unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete
Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs
des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der
Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf
des Wettbewerbs.
11. Datenschutzhinweise
a) Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer für den Zweck des
durchzuführenden Wettbewerbs. Eine darüber hinausgehende Erhebung und Nutzung der
Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmer darin einwilligen.
b) Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen
der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs: E-Mail-Adresse, Name
des Vereins, Vor- und Nachname und Adresse des Ansprechpartners.
c)
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen.

Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die
Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche
personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren
Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen
widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der
personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung
von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an den Datenschutzbeauftragten der
Sparkasse Sonneberg, Bahnhofstraße 61, 96515 Sonneberg, E-Mail:
[email protected]
13. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
c)
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.