Wiederholungsprüfung an Massageliegen und
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Wiederholungsprüfung an Massageliegen und
Praxisprobleme Wiederholungsprüfung an Massageliegen und Fitnessgeräten DIN VDE 0702 FRAGESTELLUNG Es geht um die Wiederholungsprüfungen an elektrisch höhenverstellbaren Massageliegen. Ein Messgerät nach VDE 0701/702 und 0751 ist vorhanden sowie eine Software zur Protokollierung der Geräte. In unserem Fitnessstudio gibt es z. B. auch noch Laufbänder, Crosswalker und Bikes. Kann eine Elektrofachkraft die Prüfungen nach VDE 0701 / 702 durchführen oder ist z. B. eine höhenverstellbare Massageliege ein medizinisches Gerät, das nur von einem Medizintechniker geprüft werden darf? Gibt es Listen oder eine Aufstellung über Geräte, in denen man eine Zuordnung nach Prüfung findet? Ist dies ggf. beim jeweiligem Hersteller zu erfragen? G. N., Bayern ANTWORT Besondere Umstände berücksichtigen Es ist wirklich nicht immer leicht, die Kompetenzen der Fachleute bei Wiederholungsprüfungen an bestimmten Geräten zu überschauen. Bei medizinischen elektrischen Geräten besteht zudem die Verpflichtung, Patienten zu schützen. Patienten sind Personen, die möglicherweise zusätzlich in ihrer Bewegung oder Wahrnehmungsfähigkeit stark eingeschränkt sind und deshalb nicht wie gesunde Personen reagieren können. Möglicherweise muss auch beachtet werden, dass bei der Anwendung von 20 Geräten direkt am oder im Körper des Patienten der natürliche Körperwiderstand noch weiter herabgesetzt ist und damit eine höhere Gefährdung besteht. Alles das ist bei einer elektrisch höhenverstellbaren Massageliege – vielleicht sogar in einem Fitnessstudio – nicht unbedingt gegeben. Dennoch zählen solche Massageliegen zu den medizinischen elektrischen Geräten. Da die Palette dieser Art von Geräten aber sehr groß ist, ist es verständlich, dass es bei den Prüfungen zu Irritationen kommen kann. Verantwortung liegt bei Elektrofachkraft Es ist zu beachten, dass für die Überprüfung der elektrischen Geräte eine Elektrofachkraft die Verantwortung trägt. Sie trägt sie auch dann, wenn sie eine Person anleitet, bestimmte Prüfungen (z. B. Sichtprüfungen) regelmäßig durchzuführen. Ich vertrete die Ansicht, dass bevor großartige Messungen stattfinden, zunächst ganz einfache Prüfungen durchgeführt werden sollten. Daraus ergibt sich die Reihenfolge ... Besichtigen, Erproben und Messen Als Erstes sollte man das Gerät besichtigen. Dazu gehört, dass man den Neuzustand kennt oder nachvollziehen kann und daran vergleicht, wie hoch der Verschleißgrad ist. In der Regel ist das nicht weiter schwer, wenn man sich vor allem auf die beweglichen Teile, Lüftungsschlitze, Anschlussleitungen u. a. konzentriert. Ebenso ist zu ermitteln, ob alle Beschriftungen wie Warn- und Bedienungshinweise oder Leistungsschilder noch erkennbar, alle Zusatzteile noch vorhanden sind und die dazugehörige Dokumentation vollständig ist. Danach folgt das Erproben, wobei das Gerät in Betrieb gesetzt werden muss und alle möglichen Funktionen ablaufen sollten. Letztlich sind Messungen durchzuführen, die in DIN VDE 0702 ausführlich beschrieben sind. Auch hierzu ist es notwendig, das Gerät in Betrieb zu setzen, um bei Belastung bestimmte Parameter erfassen zu können. Medizinische elektrische Geräte Warum kann es nun aber bei einer Wiederholungsprüfung an medizinischen elektrischen Geräten manchmal schwierig werden? Natürlich ist die Prüfung eines elektrischen Haushaltsgerätes – zumal für eine Elektrofachkraft – keine große Schwierigkeit. Sie wird einen Rasierapparat, einen Elektroherd oder eine Tischleuchte in Betrieb setzen können, so dass das Gerät korrekt funktioniert und auch keinen Schaden nimmt. Anders verhält es sich bei sehr vielen medizinischen elektrischen Geräten. Hier erfordert die Inbetriebsetzung – die auch für die Messung wichtig ist – sehr häufig Spezialkenntnisse. Sehr leicht lässt sich dies an einem Röntgengerät erklären. Dieses medizinische elektrische Gerät in Betrieb zu setzen, kann möglicherweise gefährlich für den Prüfer oder die im Raum anwesenden Personen sein oder aber auch zur de 19/2006 Praxisprobleme Zerstörung des Gerätes führen. Deshalb dürfen Röntgengeräte nur von speziell dafür geschultem Personal in Betrieb gesetzt werden. In der Regel führt deshalb also ein Medizintechniker die Prüfung – auch die elektrische – durch und wird dafür extra geschult. Fazit Eine Massageliege oder ein Laufband ist kein sehr kompliziertes Gerät. Dennoch de 19/2006 ist der Prüfer verpflichtet, sich für die Inbetriebsetzung, die für die Prüfung notwendig ist, entsprechende Kenntnisse zu erwerben. Dazu genügt es nicht, nur die normalen Betriebszustände zu kennen, sondern auch mögliche Grenzzustände und diesbezügliche Sicherheitseinrichtungen (Notabschaltungen o. ä.). Ob für eine solche Information das Studium der Betriebsanleitung genügt oder gleich eine Schulung notwendig wird, muss je nach Gerät entschieden werden. Bei einer elektrisch verstellbaren Massageliege dürfte ein eingehendes Studium der Betriebsanleitung, die der Hersteller verständlich und umfassend beizufügen hat, ausreichen. Ein Medizintechniker muss nicht extra bestellt werden. Sehr wichtig ist, dass die Prüfung mit allen ihren einzelnen Prüfschritten ausführlich dokumentiert wird. T. Flügel 21