Wiederholungsprüfung an Massageliegen und

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Wiederholungsprüfung an Massageliegen und
Praxisprobleme
Wiederholungsprüfung an Massageliegen
und Fitnessgeräten
DIN VDE 0702
FRAGESTELLUNG
Es geht um die Wiederholungsprüfungen an elektrisch höhenverstellbaren
Massageliegen. Ein Messgerät nach
VDE 0701/702 und 0751 ist vorhanden
sowie eine Software zur Protokollierung
der Geräte. In unserem Fitnessstudio
gibt es z. B. auch noch Laufbänder,
Crosswalker und Bikes.
Kann eine Elektrofachkraft die Prüfungen nach VDE 0701 / 702 durchführen oder ist z. B. eine höhenverstellbare
Massageliege ein medizinisches Gerät,
das nur von einem Medizintechniker
geprüft werden darf?
Gibt es Listen oder eine Aufstellung
über Geräte, in denen man eine Zuordnung nach Prüfung findet?
Ist dies ggf. beim jeweiligem Hersteller zu erfragen?
G. N., Bayern
ANTWORT
Besondere Umstände
berücksichtigen
Es ist wirklich nicht immer leicht, die
Kompetenzen der Fachleute bei Wiederholungsprüfungen an bestimmten Geräten zu überschauen. Bei medizinischen
elektrischen Geräten besteht zudem die
Verpflichtung, Patienten zu schützen.
Patienten sind Personen, die möglicherweise zusätzlich in ihrer Bewegung oder
Wahrnehmungsfähigkeit stark eingeschränkt sind und deshalb nicht wie
gesunde Personen reagieren können.
Möglicherweise muss auch beachtet
werden, dass bei der Anwendung von
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Geräten direkt am oder im Körper des
Patienten der natürliche Körperwiderstand noch weiter herabgesetzt ist und
damit eine höhere Gefährdung besteht.
Alles das ist bei einer elektrisch höhenverstellbaren Massageliege – vielleicht
sogar in einem Fitnessstudio – nicht
unbedingt gegeben. Dennoch zählen
solche Massageliegen zu den medizinischen elektrischen Geräten. Da die Palette dieser Art von Geräten aber sehr
groß ist, ist es verständlich, dass es bei
den Prüfungen zu Irritationen kommen
kann.
Verantwortung liegt
bei Elektrofachkraft
Es ist zu beachten, dass für die Überprüfung der elektrischen Geräte eine
Elektrofachkraft die Verantwortung
trägt. Sie trägt sie auch dann, wenn sie
eine Person anleitet, bestimmte Prüfungen (z. B. Sichtprüfungen) regelmäßig
durchzuführen. Ich vertrete die Ansicht,
dass bevor großartige Messungen stattfinden, zunächst ganz einfache Prüfungen durchgeführt werden sollten.
Daraus ergibt sich die Reihenfolge ...
Besichtigen, Erproben
und Messen
Als Erstes sollte man das Gerät besichtigen. Dazu gehört, dass man den Neuzustand kennt oder nachvollziehen kann
und daran vergleicht, wie hoch der
Verschleißgrad ist. In der Regel ist das
nicht weiter schwer, wenn man sich vor
allem auf die beweglichen Teile, Lüftungsschlitze, Anschlussleitungen u. a.
konzentriert. Ebenso ist zu ermitteln, ob
alle Beschriftungen wie Warn- und
Bedienungshinweise oder Leistungsschilder noch erkennbar, alle Zusatzteile
noch vorhanden sind und die dazugehörige Dokumentation vollständig ist.
Danach folgt das Erproben, wobei
das Gerät in Betrieb gesetzt werden
muss und alle möglichen Funktionen
ablaufen sollten.
Letztlich sind Messungen durchzuführen, die in DIN VDE 0702 ausführlich beschrieben sind. Auch hierzu ist es
notwendig, das Gerät in Betrieb zu setzen, um bei Belastung bestimmte Parameter erfassen zu können.
Medizinische elektrische Geräte
Warum kann es nun aber bei einer
Wiederholungsprüfung an medizinischen elektrischen Geräten manchmal
schwierig werden? Natürlich ist die
Prüfung eines elektrischen Haushaltsgerätes – zumal für eine Elektrofachkraft –
keine große Schwierigkeit. Sie wird
einen Rasierapparat, einen Elektroherd
oder eine Tischleuchte in Betrieb setzen
können, so dass das Gerät korrekt funktioniert und auch keinen Schaden
nimmt. Anders verhält es sich bei sehr
vielen medizinischen elektrischen Geräten. Hier erfordert die Inbetriebsetzung
– die auch für die Messung wichtig ist –
sehr häufig Spezialkenntnisse.
Sehr leicht lässt sich dies an einem
Röntgengerät erklären. Dieses medizinische elektrische Gerät in Betrieb zu setzen, kann möglicherweise gefährlich für
den Prüfer oder die im Raum anwesenden Personen sein oder aber auch zur
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Praxisprobleme
Zerstörung des Gerätes führen. Deshalb
dürfen Röntgengeräte nur von speziell
dafür geschultem Personal in Betrieb
gesetzt werden. In der Regel führt
deshalb also ein Medizintechniker die
Prüfung – auch die elektrische – durch
und wird dafür extra geschult.
Fazit
Eine Massageliege oder ein Laufband ist
kein sehr kompliziertes Gerät. Dennoch
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ist der Prüfer verpflichtet, sich für die
Inbetriebsetzung, die für die Prüfung
notwendig ist, entsprechende Kenntnisse
zu erwerben. Dazu genügt es nicht, nur
die normalen Betriebszustände zu kennen, sondern auch mögliche Grenzzustände und diesbezügliche Sicherheitseinrichtungen (Notabschaltungen o. ä.).
Ob für eine solche Information das Studium der Betriebsanleitung genügt oder
gleich eine Schulung notwendig wird,
muss je nach Gerät entschieden werden.
Bei einer elektrisch verstellbaren
Massageliege dürfte ein eingehendes
Studium der Betriebsanleitung, die der
Hersteller verständlich und umfassend
beizufügen hat, ausreichen. Ein Medizintechniker muss nicht extra bestellt
werden. Sehr wichtig ist, dass die Prüfung mit allen ihren einzelnen Prüfschritten ausführlich dokumentiert
wird.
T. Flügel
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