Faltblatt_Fahrtkosten (PDF, 86 kB ) - DGB Sachsen
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Faltblatt_Fahrtkosten (PDF, 86 kB ) - DGB Sachsen
Ansprechpartner in allen Fragen der Berufsausbildung ist die für Deinen Ausbildungsberuf zuständige Gewerkschaft: DGB- Jugend Sachsen-Anhalt - Katrin Skirlo Tel.: 0391-6250330 / Mail: [email protected] DGB Region Altmark-Börde-Harz - Katja Holtz Tel.: 0391-6250317 / Mail: [email protected] DGB Region Halle Dessau – Christina Schilling Tel: 0345-6826915 / Mail: [email protected] Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – Christian Quednow Tel: 0391-28889944 oder Tel: 0345-2149761 Mail: [email protected] Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Verwaltungsstellen Magdeburg-Schönebeck und Halberstadt André Voss Tel: 0391-5329316 oder 03941-442077 Mail: [email protected] Verwaltungsstelle Dessau und Halle – Matthias Bode Tel: 0340-8714170 oder 0345-1358913 / Mail: [email protected] Stress in der Ausbildung? Stress in der Berufsschule? Dr. Azubi hilft. Schnell, unbürokratisch und kostenlos. Stell deine Frage einfach unter: http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/ Informationen zu den Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt an Berufsschüler/innen Wer ist antragsberechtigt? Wofür gibt es einen Zuschuss? Wo ist der Antrag einzureichen? Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) – Yvonne Kresse Tel: 0345-2916922 / Mail: [email protected] Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – Sven Michalak Tel: 0391-5445995 / Mail: [email protected] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – Thomas Lippmann Tel: 0391-7355430 / Mail: [email protected] Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) – Frank Heine Tel: 030-39991528 / Mail: [email protected] Region Magdeburg - Holger Willem Tel: 0391-5616027 / Mail: [email protected] Region Halle - Jörg Most Tel: 0345-2902121 / Mail:[email protected] Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) – Jürgen Geidies Tel: 0391-5355650 / Mail: [email protected] Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Uwe Petermann Tel :0391-6116010 / Mail: [email protected] DGB kompetent in allen Fragen der Beruflichen Bildung v.i.S.d.P. DGB-Jugend Sachsen-Anhalt Udo Gebhardt Otto-von-Guericke.-Str. 6 39104 Magdeburg DGB Jugend Sachsen-Anhalt [email protected] www.gewerkschaftsjugend.de Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Berufsschüler_innen überregionaler Fachklassen, heißt in Bundes-, Landesoder Regionalfachklassen während des Blockunterrichts Zuwendungen gemäß der Richtlinie des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt vom 01.06.2010 mit Änderungen vom 29.04.2011 und 1.1.2013. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind hilfebedürftige Berufsschüler/innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die a) die einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben, b) ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Berufsbildenden Schule (§ 40 Abs. 3 SchG LSA ) erfüllen und c) außerhalb der für ihren Wohn- und Ausbildungsort zuständigen örtlichen Berufsschule am Unterricht teilnehmen. Keine Förderung erhalten: a) Auszubildende, die bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben b) Umschüler_innen gemäß § 40 Abs. 5 SchulG LSA und c) Auszubildende, die mehr als zwei Mal eine Ausbildung vor Ablauf der Probezeit beendet haben oder denen verhaltensbedingt gekündigt wurde. Wofür gibt es einen Zuschuss? Wie erfolgt die Antragstellung? Das Land gewährt einen finanziellen Zuschuss zu den Ausgaben der auswärtigen Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule. Dabei müssen die Fahrtkosten so günstig wie möglich gestaltet sein. Es gibt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im folgenden Maße: Anträge sind bis zu zwei Monate nach Ende eines Schulhalbjahres zu stellen. bis zu 450,00 € Kosten –80 % der nachgewiesenen Fahrtkosten bis zu 500,00 € Kosten – 60 % der nachgewiesenen Fahrtkosten bis zu 550,00 € Kosten – 40 % der nachgewiesenen Fahrtkosten bis zu 600,00 € Kosten – 20 % der nachgewiesenen Fahrtkosten Beim Tagesbesuch der Berufsschule, heißt nicht in der Blockbeschulung, wird der Zuschuss erst ab einer Entfernung von mindestens 50 km einfache Strecke zwischen Wohnort und Schule gewährt. Dies gilt nicht für Auszubildende nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42m der Handwerksordnung. Bei auswärtiger Unterbringung (bspw. im Wohnheim) erfolgt eine pauschale Bezuschussung der Kosten von max. 6,00 Euro je Übernachtung. Es wird jedoch nicht mehr erstattet, als tatsächlich Kosten entstanden sind. Eine Rückerstattungssumme unter 100,00 Euro im Jahr kommt nicht zur Auszahlung. Für die Anträge gibt es Vordrucke unter: http://www.sachsenanhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwABibliothek/Zentraler_Service/formulare/816001.pdf Dem Antrag sind die Originalbelege der entstandenen Kosten beizufügen. Erst danach kann der Zuschuss berechnet und bewilligt werden. Wo ist der Antrag einzureichen? Vor dem Einreichen beim Landesverwaltungsamt ist der Antrag der Berufsschule vorzulegen. Diese bestätigt die Angaben zum Besuch der Berufsschule (siehe Punkt 8 des Antragsformulars). Danach ist der Antrag beim Landesverwaltungsamt in Halle oder Magdeburg einzureichen Das Landesverwaltungsamt entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über eine Zuwendung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Wer ist Ansprechpartner? Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Eine Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt, wenn die Auszubildenden am Blockunterricht teilnehmen müssen, weil die Unterrichtung an der örtlichen zuständigen Berufsschule nicht möglich ist und die tägliche Fahrtzeit zwischen Wohn- und Beschulungsort täglich mehr als drei Stunden beträgt. Für die Beantragung des Zuschusses dürfen die monatlichen Einkünfte 600,00 Euro nicht übersteigen. Einkünfte, die angerechnet werden, sind: a) die Ausbildungsvergütung (brutto) b) die Ausbildungsbeihilfe. Zuständig ist das Landesschulamt. Anträge sind einzureichen beim: Landesschulamt Sachsen-Anhalt Hauptsitz Halle Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle Tel.: 0345/ 514-0