Faltblatt_Fahrtkosten (PDF, 86 kB ) - DGB Sachsen

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Faltblatt_Fahrtkosten (PDF, 86 kB ) - DGB Sachsen
Ansprechpartner in allen Fragen der
Berufsausbildung ist die für Deinen
Ausbildungsberuf zuständige Gewerkschaft:
DGB- Jugend Sachsen-Anhalt - Katrin Skirlo
Tel.: 0391-6250330 / Mail: [email protected]
DGB Region Altmark-Börde-Harz - Katja Holtz
Tel.: 0391-6250317 / Mail: [email protected]
DGB Region Halle Dessau – Christina Schilling
Tel: 0345-6826915 / Mail: [email protected]
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) –
Christian Quednow
Tel: 0391-28889944 oder Tel: 0345-2149761
Mail: [email protected]
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Verwaltungsstellen Magdeburg-Schönebeck und Halberstadt André Voss
Tel: 0391-5329316 oder 03941-442077
Mail: [email protected]
Verwaltungsstelle Dessau und Halle – Matthias Bode
Tel: 0340-8714170 oder 0345-1358913 /
Mail: [email protected]
Stress in der Ausbildung?
Stress in der Berufsschule?
Dr. Azubi hilft. Schnell, unbürokratisch und kostenlos. Stell
deine Frage einfach unter:
http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/
Informationen zu den
Zuwendungen des
Landes Sachsen-Anhalt
an Berufsschüler/innen
Wer ist antragsberechtigt?
Wofür gibt es einen Zuschuss?
Wo ist der Antrag einzureichen?
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG
BCE) – Yvonne Kresse
Tel: 0345-2916922 / Mail: [email protected]
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) –
Sven Michalak
Tel: 0391-5445995 / Mail: [email protected]
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) –
Thomas Lippmann Tel: 0391-7355430 / Mail: [email protected]
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) –
Frank Heine
Tel: 030-39991528 / Mail: [email protected]
Region Magdeburg - Holger Willem
Tel: 0391-5616027 / Mail: [email protected]
Region Halle - Jörg Most
Tel: 0345-2902121 / Mail:[email protected]
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) –
Jürgen Geidies
Tel: 0391-5355650 / Mail: [email protected]
Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Uwe Petermann
Tel :0391-6116010 / Mail: [email protected]
DGB kompetent
in allen Fragen
der Beruflichen Bildung
v.i.S.d.P.
DGB-Jugend Sachsen-Anhalt
Udo Gebhardt
Otto-von-Guericke.-Str. 6
39104 Magdeburg
DGB Jugend Sachsen-Anhalt
[email protected]
www.gewerkschaftsjugend.de
Das
Land
Sachsen-Anhalt
gewährt
Berufsschüler_innen überregionaler Fachklassen,
heißt
in
Bundes-,
Landesoder
Regionalfachklassen während des Blockunterrichts
Zuwendungen gemäß der Richtlinie des
Kultusministeriums
Sachsen-Anhalt
vom
01.06.2010 mit Änderungen vom 29.04.2011 und
1.1.2013.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind hilfebedürftige Berufsschüler/innen
mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die
a) die
einen
Ausbildungsvertrag
mit
einem
Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt abgeschlossen
haben,
b) ihre Schulpflicht durch den Besuch einer
Berufsbildenden Schule (§ 40 Abs. 3 SchG LSA )
erfüllen und
c) außerhalb der für ihren Wohn- und Ausbildungsort
zuständigen örtlichen Berufsschule am Unterricht
teilnehmen.
Keine Förderung erhalten:
a) Auszubildende, die bereits einen Abschluss in einem
anerkannten
Ausbildungsberuf
nach
dem
Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
haben
b) Umschüler_innen gemäß § 40 Abs. 5 SchulG LSA und
c) Auszubildende, die mehr als zwei Mal eine Ausbildung
vor Ablauf der Probezeit beendet haben oder denen
verhaltensbedingt gekündigt wurde.
Wofür gibt es einen Zuschuss?
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Land gewährt einen finanziellen Zuschuss zu den
Ausgaben der auswärtigen Unterbringung sowie zu den
Fahrtkosten zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule.
Dabei müssen die Fahrtkosten so günstig wie möglich
gestaltet sein.
Es gibt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln im folgenden Maße:
Anträge sind bis zu zwei Monate nach Ende eines
Schulhalbjahres zu stellen.
bis zu 450,00 € Kosten –80 % der nachgewiesenen Fahrtkosten
bis zu 500,00 € Kosten – 60 % der nachgewiesenen Fahrtkosten
bis zu 550,00 € Kosten – 40 % der nachgewiesenen Fahrtkosten
bis zu 600,00 € Kosten – 20 % der nachgewiesenen Fahrtkosten
Beim Tagesbesuch der Berufsschule, heißt nicht in der
Blockbeschulung, wird der Zuschuss erst ab einer
Entfernung von mindestens 50 km einfache Strecke
zwischen Wohnort und Schule gewährt. Dies gilt nicht für
Auszubildende nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder
§ 42m der Handwerksordnung.
Bei auswärtiger Unterbringung (bspw. im Wohnheim)
erfolgt eine pauschale Bezuschussung der Kosten von max.
6,00 Euro je Übernachtung. Es wird jedoch nicht mehr
erstattet, als tatsächlich Kosten entstanden sind. Eine
Rückerstattungssumme unter 100,00 Euro im Jahr kommt
nicht zur Auszahlung.
Für die Anträge gibt es Vordrucke unter:
http://www.sachsenanhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwABibliothek/Zentraler_Service/formulare/816001.pdf
Dem Antrag sind die Originalbelege der entstandenen
Kosten beizufügen. Erst danach kann der Zuschuss
berechnet und bewilligt werden.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Vor dem Einreichen beim Landesverwaltungsamt ist der
Antrag der Berufsschule vorzulegen. Diese bestätigt die
Angaben zum Besuch der Berufsschule (siehe Punkt 8 des
Antragsformulars).
Danach ist der Antrag beim Landesverwaltungsamt in
Halle oder Magdeburg einzureichen
Das Landesverwaltungsamt entscheidet im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel über eine
Zuwendung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung
besteht nicht.
Wer ist Ansprechpartner?
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Eine Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag hin
gewährt, wenn die Auszubildenden am Blockunterricht
teilnehmen müssen, weil die Unterrichtung an der
örtlichen zuständigen Berufsschule nicht möglich ist und
die tägliche Fahrtzeit zwischen Wohn- und Beschulungsort
täglich mehr als drei Stunden beträgt.
Für die Beantragung des Zuschusses dürfen die
monatlichen Einkünfte 600,00 Euro nicht übersteigen.
Einkünfte, die angerechnet werden, sind:
a) die Ausbildungsvergütung (brutto)
b) die Ausbildungsbeihilfe.
Zuständig ist das Landesschulamt.
Anträge sind einzureichen beim:
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Hauptsitz Halle
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle
Tel.: 0345/ 514-0