1. Anwendung 2. Reservierungen und Vertragsabschluss 3
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1. Anwendung 2. Reservierungen und Vertragsabschluss 3
1. Anwendung 2. Reservierungen und Vertragsabschluss 3. Einhaltung der Vertragsbedingungen 4. Preise 5. Zahlungen 6. Kaution 7. Reiserückritt (Annulierung) 8. Umbuchung 9. Vorausbuchungen für 2010 10. Höhere Gewalt 11. Falsche Angaben 12. Haftung 13. Beschwerden 14. Reisepapiere 15. Allgemeines Bedingungen Last Minute-Preise Vorausbuchungs-Bedingungen 1. Anwendungen 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Unterkünfte, Campingplätze und andere Einrichtungen, die durch Landal GreenParks vermietet werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2. 2.1 Reservierungen und Vertragsabschluss Mit der Anmeldung/Reservierung bietet der Kunde Landal GreenParks den Abschluss eines Vertrages bezgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitgestaltung an. Reservierungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung/Rechnung von Landal GreenParks zustande. Landal GreenParks behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollten die Vertragsunterlagen nicht binnen 14 Tagen zugegangen sein, wenden Sie sich bitte an die Reservierungsabteilung. Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. 2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Landal GreenParks vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Landal GreenParks die Annahme erklärt. 2.3 Ansonsten ist Landal GreenParks nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen. 3. Einhaltung der Vertragsbedingungen 3.1 Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Campingplatz nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften Sie sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten. Für den Verwaltungsaufwand und entsprechende Kosten werden in diesem Fall pauschal € 30,- geschuldet. 4. Preise 4.1 Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Übersendung des Sicherungsscheines sind Sie verpflichtet, den dort ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Bestätigung ausgewiesene Reisepreis. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, nachdem die Reservierungsbestätigung durch Landal GreenParks versandt worden ist. Die entsprechenden Buchungscodes müssen direkt bei der Reservierung genannt (telefonisch) oder eingegeben (per Internet) werden. 4.2 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben. 4.3 Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegendem Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung der Reisepreis; diese Erhöhung wird Landal GreenParks spätestens 21 Tage vor Reisebeginn geltend machen. 4.4 Neben dem Reisepreis sind die örtlich festgelegte Kurtaxe/Fremdenverkehrs- und sonstigen Gebühren, die Mietkosten der Bettwäsche (verpflichtend) sowie die eventuell gesondert abzuschließende Reiserücktrittsversicherung zu zahlen. 4.5 Auch wenn die Endreinigung im Preis enthalten ist, muss die Unterkunft bei Abreise besenrein (inkl. Geschirrspüllen etc.) an Landal GreenParks übergeben werden. 5. Zahlungen 5.1 Mit der schriftlichen Vertragsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersandt, durch den bestätigt wird, dass Landal GreenParks die Kundengelder durch eine Insolvenzversicherung abgesichert hat. Mietbeträge bis € 150,-, sind sodann insgesamt binnen 14 Tagen zu zahlen. Ist der Betrag höher als € 150,- sind 30 % dieser Summe, mindestens jedoch € 150,- zuzüglich eventueller Bearbeitungsgebühren und Versicherungsprämien, anzuzahlen. Bei Campingreservierungen müssen 50 % des gesamten Mietpreises innerhalb von 14 Tagen nach Reservierungsbestätigung angezahlt werden. Der restliche Mietpreis muss spätestens 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn bei Landal GreenParks eingegangen sein. Bei Reservierungen innerhalb von 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtbetrag unmittelbar bei Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung erfolgt von Landal GreenParks eine Mahnung und Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann Landal GreenParks vom Vertrag zurücktreten und Sie haften in vollem Umfang für den entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und Vertragsauflösung entstanden sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 7. Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet. 6. Kaution 6.1 Landal GreenParks kann bei Aufenthaltsbeginn die Zahlung einer Kaution in Höhe von € 500.- pro Unterkunft verlangen. Bei Nichtbezahlung kann dem Mieter und seinen Mitbewohnern die Benutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes verwehrt werden. 6.2 Falls Sie mit der Zahlung der Kaution in Verzug sind, ist Landal GreenParks berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten (Annullierung). 6.3 Die Kautionssumme wird zurück erstattet, wenn Sie die Unterkunft ordentlich und ohne Beschädigungen verlassen. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht. 7. Reiserücktritt (Annullierung) 7.1 Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist dabei der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei Landal GreenParks. In diesen Fällen entstehen folgende Kosten: Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Ankunft 30 % der Gesamtkosten, ab dem 28. Tag (oder später), vor dem Ankunftstag 100 % der Gesamtkosten. Diese Annullierungskosten entstehen nicht oder in verminderter Höhe, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Landal GreenParks bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden konkret nachzuweisen und geltend zu machen. 7.2 Sie können sich gegen dieses Risiko versichern, indem Sie bei der Reservierung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. 7.3 Reisen Sie nicht an, kommt es, auch nicht anteilig, zur Rückzahlung des Reisepreises und es entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung desselben. 8. Umbuchung 8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt Landal GreenParks, soweit durchführbar, bis zu 28 Tage vor Mietbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) gegen Entgelt vor. Hierzu zählen nur die Umbuchung eines Datums, Ferienparks und/oder Haustyps. Dafür werden e 18,50 pro ursprünglich angemeldeter Person erhoben. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen warden 8.2 Eine Verkürzung des Buchungszeitraumes ist eine Teilannullierung und wird demnach nicht als Umbuchung angesehen und wie unter Ziffer 7 beschrieben, behandelt. 8.3 Eine Umbuchung innerhalb von 27 Tagen vor Anreise ist nicht mehr zulässig. 9. Vorausbuchungen für 2010 9.1 Wenn Sie jetzt für eine Ankunft nach dem 2. Januar 2010 reservieren, leisten Sie lediglich eine Anzahlung in Höhe von e 30,-. Sobald der Gesamtpreis und das definitive Aufenthaltsdatum von Landal GreenParks bestätigt werden, wird Ihnen der noch offen stehende Betrag in Rechnung gestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass zu bestimmten Daten feste An- und Abreisetermine gelten und Ihre Vorausbuchung diesen entsprechend angepasst werden muss. 10. Höhere Gewalt 10.1 Höhere Gewalt seitens Landal GreenParks liegt vor, wenn eine Vertragserfüllung - eventuell vorübergehend - ganz oder teilweise durch Umstände verhindert ist, auf die Landal GreenParks keinen Einfluss nehmen kann, zum Beispiel unter anderem Kriegsgefahr, Arbeiterstreiks, Blockaden, Brand, Überschwemmung und andere Störungen oder Ereignisse. 10.2 Landal GreenParks legt Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der o.g. Ereignisse einen Änderungsvorschlag vor (andere Unterkunft, anderes Datum usw.). Innerhalb von 14 Tagen können Sie diesem neuen Angebot zustimmen und es kommt dann ein entsprechend geänderter Vertrag zustande. 11. Falsche Angaben 11.1 Werden Personendaten des Mieters oder seiner Mitbewohner unvollständig und/oder unrichtig angegeben, so kann dies ein Recht für die fristlose Kündigung des Vertrages darstellen. Bezüglich bereits gezahlter Kosten gilt Ziffer 7. 12. Haftung 12.1 Die Haftung von Landal GreenParks für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Landal GreenParks für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Landal GreenParks gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. 12.2 Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Landal GreenParks oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Landal GreenParks. 12.3 Landal GreenParks haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste. 13. Beschwerden 13.1 Trotz aller Bemühungen von Landal GreenParks kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Parkleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden, haben Sie die Möglichkeit, diese Beschwerde innerhalb eines Monats nach Abreise aus dem Park schriftlich einzureichen: Landal GreenParks, Abteilung Gästeservice, Postfach 1255, D - 54432 Saarburg. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von deliktischen Ansprüchen. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren. 14. Reisepapiere 14.1 Sie sind selbst für den Besitz gültiger Reisepapiere (Personalausweis, Reisepass) für sich und Ihre Mitreisenden verantwortlich. 15. Allgemeines 15.1 Den örtlichen Vorschriften entsprechend muss sich jeder Gast durch eine gültige amtliche Legitimation unaufgefordert ausweisen können; ansonsten kann eine Unterbringung abgelehnt werden. 15.2 Aus Sicherheitsbestimmungen ist es nicht gestattet, Zelte neben den Unterkünften zu errichten. Instandhaltungsarbeiten an den Unterkünften werden geduldet. 15.3 Schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnungen und/oder die Nichtbeachtung von Anweisungen des Personals können einen Grund für die fristlose Kündigung des Vertrages darstellen und berechtigen Landal GreenParks dann, Sie sofort des Parks zu verweisen mit der Folge, dass eine Rückzahlung eines Mietbetrages nicht mehr erfolgt. 15.4 Falls das Parkmanagement den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gesetzwidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten handelt, ist das Parkmanagement berechtigt, sich Zugang zum Ferienhaus/-wohnung zu verschaffen. 15.5 Offensichtliche Druckfehler binden Landal GreenParks nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig. Landal GreenParks hat die Speicherung personenbezogener Daten beim Niederländischen Datenschutzregister in Den Haag angemeldet. Die Daten werden für unsere Gästeverwaltung benötigt. Die Daten können für Informationen und Angebote unserer Produkte und Dienstleistungen, auch in Kombination mit interessanten Daten anderer Unternehmen genutzt werden. Wenn Sie keinen Wert auf den Empfang von interessanten Angeboten in den Informationen von Landal GreenParks legen, können Sie uns dies mitteilen: Landal GreenParks, Abteilung Gästeservice, Postfach 1255, D-54432 Saarburg, [email protected] 15.6 Insolvenzversicherung; Der Versicherer leistet Entschädigung gem. § 651 K BGB - für den vom Reisevertragspartner gezahlten Reisepreis, sofern und soweit Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters ausfallen oder für den notwendigen Mehraufwand, die einer versicherten Person infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters für die Rückreise entsehen. Die haftung des Versicherers für die von ihm in einem Jahr insgesamt wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von Reiseveranstaltern zu erstattende Beträge aus allen bei ihn bestehenden ReiseveranstalterInsolvenz-Versicherungs-verträgen ist auf € 110,00 Mio. begrenzt. Bedingungen Last Minute-Preise * Die Last Minute-Preise gelten nur für neue Ferienhaus-Reservierungen; * Die Preise verstehen sich inklusive Endreinigung, Energiekosten und Mehrwertsteuer und zuzüglich Bettwäsche (obligatorisch, € 5,75 pro Person pro Aufenthalt), Kurtaxe/Fremdenverkehrs- und sonstige Gebühren sowie einem Aufpreis für evt. Sonderwünsche (€ 14,50 pro Reservierung); * Preisänderungen vorbehalten; der auf der Bestätigung/Rechnung ausgewiesene Preis ist bindend. * Die ermäßigten Preise in der Last Minute-Übersicht sind nicht gültig in Kombination mit anderen Ermäßigungen, Aktionen, Angeboten oder Arrangements; * Die Verfügbarkeit von Ferienhäusern mit dieser Ermäßigung ist pro Park, Haustyp und/oder Anreisedatum begrenzt. Die Mindestmiete beträgt € 119,-. Allen Last Minuten-Preisen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landal GreenParks zugrunde. Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen. Vorausbuchungs-Bedingungen: * Für unsere Parks in Deutschland, Belgien und den Niederlanden erhalten Sie nach Ihrer Buchung von uns eine Reservierungs-Bestätigung sowie die Aufforderung, eine Anzahlung über € 30,- zu leisten. Sobald die Preise für die Parks bekannt sind, erhalten Sie von uns eine definitive Rechnung per Post. * Für unsere Ferienparks in Österreich, Tschechien und der Schweiz wird Ihre Reservierung erst einmal in Option gesetzt, da die Eigentümer der Ferienwohnungen in diesen Parks derzeit noch angeben können, in welchen Zeiträumen sie ihre Ferienwohnungen selbst nutzen möchten*. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Sobald die Preise für Ihren Wunschpark feststehen und der von Ihnen gewünschte Zeitraum verfügbar ist, schicken wir Ihnen eine definitive Rechnung zu. Die neuen Preise für 2011 erscheinen Ende August 2010. Sollte die von Ihnen gewünschte Reservierung nicht durchführbar sein, nehmen wir schnellst möglich Kontakt mit Ihnen auf. * Nach dem Erhalt der definitiven Rechnung haben Sie die Möglichkeit bis 2 Wochen nach Rechnungsdatum kostenlos zu stornieren. Selbstverständlich wird Ihnen in diesem Fall eine eventuell geleistete Anzahlung zurückerstattet. Bitte beachten Sie weiterhin auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. * Je nach Park gelten unterschiedliche Fristen, bis wann die Eigentümer ihren Eigenbedarf für ein folgendes Jahr anmelden müssen. Für die Landal-Wintersportparks gilt jedoch folgende Regelung: Wintersportsaison 2010/11 Für die Wintersportsaison 2010/11 müssen alle Eigentümer vor dem 1. Dezember 2009 bekannt geben, wann sie die Ferienhäuser und -wohnungen selbst nutzen möchten. Sollte der von Ihnen gewünschte Zeitraum verfügbar sein, erhalten Sie im Dezember 2009 eine Reservierungsbestätigung mit der Aufforderung, eine Anzahlung von € 30,- zu leisten. Die definitive Rechnung erhalten Sie dann nach Bekanntgabe der neuen Preise 2011 Ende August 2010. Skiurlaub Dezember 2011 Für den Zeitraum 1. bis 31. Dezember 2011 gilt folgendes: Die Eigentümer können bis zum 1. Dezember 2010 angeben, ob sie ihre Unterkünfte im Dezember 2011 nutzen möchten. Daher werden Vorausbuchungen für diesen Zeitraum (z.B. für die Weihnachtsferien 2011) im Dezember 2010 bestätigt (sofern der von Ihnen gewünschte Zeitraum dann verfügbar ist).