1. Anwendung 2. Reservierungen und Vertragsabschluss 3

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1. Anwendung 2. Reservierungen und Vertragsabschluss 3
1. Anwendung
2. Reservierungen und Vertragsabschluss
3. Einhaltung der Vertragsbedingungen
4. Preise
5. Zahlungen
6. Kaution
7. Reiserückritt (Annulierung)
8. Umbuchung
9. Vorausbuchungen für 2010
10. Höhere Gewalt
11. Falsche Angaben
12. Haftung
13. Beschwerden
14. Reisepapiere
15. Allgemeines
Bedingungen Last Minute-Preise
Vorausbuchungs-Bedingungen
1.
Anwendungen
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote,
Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Unterkünfte, Campingplätze und andere
Einrichtungen, die durch Landal GreenParks vermietet werden. Es gelten ausschließlich die
hiesigen AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.
2.1
Reservierungen und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Reservierung bietet der Kunde Landal GreenParks den Abschluss eines
Vertrages bezgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes und/oder anderer
Einrichtungen zur Freizeitgestaltung an. Reservierungen von Minderjährigen werden nicht
akzeptiert. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung/Rechnung von
Landal GreenParks zustande. Landal GreenParks behält sich vor, eine
Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollten die
Vertragsunterlagen nicht binnen 14 Tagen zugegangen sein, wenden Sie sich bitte an die
Reservierungsabteilung. Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit
und Richtigkeit geprüft werden.
2.2
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von Landal GreenParks vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist Landal GreenParks die Annahme erklärt.
2.3
Ansonsten ist Landal GreenParks nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet,
Änderungswünschen zu entsprechen.
3.
Einhaltung der Vertragsbedingungen
3.1
Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Campingplatz nicht mehr an andere als im
Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es
sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Bis zum Reisebeginn können
Sie verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In
diesem Fall haften Sie sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie
die Mehrkosten. Für den Verwaltungsaufwand und entsprechende Kosten werden in diesem
Fall pauschal € 30,- geschuldet.
4.
Preise
4.1
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Übersendung des Sicherungsscheines sind
Sie verpflichtet, den dort ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur
der in dieser Bestätigung ausgewiesene Reisepreis. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote
können nicht mehr genutzt werden, nachdem die Reservierungsbestätigung durch Landal
GreenParks versandt worden ist. Die entsprechenden Buchungscodes müssen direkt bei der
Reservierung genannt (telefonisch) oder eingegeben (per Internet) werden.
4.2
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.
4.3
Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegendem
Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht
sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung der Reisepreis;
diese Erhöhung wird Landal GreenParks spätestens 21 Tage vor Reisebeginn geltend machen.
4.4
Neben dem Reisepreis sind die örtlich festgelegte Kurtaxe/Fremdenverkehrs- und sonstigen
Gebühren, die Mietkosten der Bettwäsche (verpflichtend) sowie die eventuell gesondert
abzuschließende Reiserücktrittsversicherung zu zahlen.
4.5
Auch wenn die Endreinigung im Preis enthalten ist, muss die Unterkunft bei Abreise
besenrein (inkl. Geschirrspüllen etc.) an Landal GreenParks übergeben werden.
5.
Zahlungen
5.1
Mit der schriftlichen Vertragsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersandt, durch
den bestätigt wird, dass Landal GreenParks die Kundengelder durch eine
Insolvenzversicherung abgesichert hat.
Mietbeträge bis € 150,-, sind sodann insgesamt binnen 14 Tagen zu zahlen. Ist der Betrag
höher als € 150,- sind 30 % dieser Summe, mindestens jedoch € 150,- zuzüglich eventueller
Bearbeitungsgebühren und Versicherungsprämien, anzuzahlen. Bei Campingreservierungen
müssen 50 % des gesamten Mietpreises innerhalb von 14 Tagen nach
Reservierungsbestätigung angezahlt werden. Der restliche Mietpreis muss spätestens 8
Wochen vor Aufenthaltsbeginn bei Landal GreenParks eingegangen sein. Bei Reservierungen
innerhalb von 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtbetrag unmittelbar bei
Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung erfolgt von
Landal GreenParks eine Mahnung und Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen
Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann Landal
GreenParks vom Vertrag zurücktreten und Sie haften in vollem Umfang für den entstandenen
Schaden, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und
Vertragsauflösung entstanden sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 7.
Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell fälligen
Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.
6.
Kaution
6.1
Landal GreenParks kann bei Aufenthaltsbeginn die Zahlung einer Kaution in Höhe von €
500.- pro Unterkunft verlangen. Bei Nichtbezahlung kann dem Mieter und seinen
Mitbewohnern die Benutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes verwehrt werden.
6.2
Falls Sie mit der Zahlung der Kaution in Verzug sind, ist Landal GreenParks berechtigt, vom
Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten (Annullierung).
6.3
Die Kautionssumme wird zurück erstattet, wenn Sie die Unterkunft ordentlich und ohne
Beschädigungen verlassen. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die
Rückerstattung der Kaution nicht.
7.
Reiserücktritt (Annullierung)
7.1
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist dabei der
Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei Landal GreenParks. In diesen Fällen entstehen folgende
Kosten: Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Ankunft 30 % der Gesamtkosten, ab dem 28.
Tag (oder später), vor dem Ankunftstag 100 % der Gesamtkosten.
Diese Annullierungskosten entstehen nicht oder in verminderter Höhe, wenn der Kunde
nachweisen kann, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Landal GreenParks bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden konkret nachzuweisen und
geltend zu machen.
7.2
Sie können sich gegen dieses Risiko versichern, indem Sie bei der Reservierung eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen.
7.3
Reisen Sie nicht an, kommt es, auch nicht anteilig, zur Rückzahlung des Reisepreises und es
entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung desselben.
8.
Umbuchung
8.1
Auf Ihren Wunsch nimmt Landal GreenParks, soweit durchführbar,
bis zu 28 Tage vor Mietbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) gegen Entgelt
vor. Hierzu zählen nur die Umbuchung eines Datums, Ferienparks und/oder Haustyps. Dafür
werden e 18,50 pro ursprünglich angemeldeter Person erhoben. Spätere Änderungen können
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7. bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen warden
8.2
Eine Verkürzung des Buchungszeitraumes ist eine Teilannullierung und wird demnach nicht
als Umbuchung angesehen und wie unter Ziffer 7 beschrieben, behandelt.
8.3
Eine Umbuchung innerhalb von 27 Tagen vor Anreise ist nicht mehr zulässig.
9.
Vorausbuchungen für 2010
9.1
Wenn Sie jetzt für eine Ankunft nach dem 2. Januar 2010 reservieren, leisten Sie lediglich
eine Anzahlung in Höhe von e 30,-. Sobald der Gesamtpreis und das definitive
Aufenthaltsdatum von Landal GreenParks bestätigt werden, wird Ihnen der noch offen
stehende Betrag in Rechnung gestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass zu bestimmten Daten
feste An- und Abreisetermine gelten und Ihre Vorausbuchung diesen entsprechend angepasst
werden muss.
10.
Höhere Gewalt
10.1
Höhere Gewalt seitens Landal GreenParks liegt vor, wenn eine Vertragserfüllung - eventuell
vorübergehend - ganz oder teilweise durch Umstände verhindert ist, auf die Landal
GreenParks keinen Einfluss nehmen kann, zum Beispiel unter anderem Kriegsgefahr,
Arbeiterstreiks, Blockaden, Brand, Überschwemmung und andere Störungen oder Ereignisse.
10.2
Landal GreenParks legt Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der o.g. Ereignisse einen
Änderungsvorschlag vor (andere Unterkunft, anderes Datum usw.). Innerhalb von 14 Tagen
können Sie diesem neuen Angebot zustimmen und es kommt dann ein entsprechend
geänderter Vertrag zustande.
11.
Falsche Angaben
11.1
Werden Personendaten des Mieters oder seiner Mitbewohner unvollständig und/oder unrichtig
angegeben, so kann dies ein Recht für die fristlose Kündigung des Vertrages darstellen.
Bezüglich bereits gezahlter Kosten gilt Ziffer 7.
12.
Haftung
12.1
Die Haftung von Landal GreenParks für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für alle
vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b)
soweit Landal GreenParks für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch Landal GreenParks gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen.
12.2
Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Landal GreenParks oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von
Landal GreenParks.
12.3
Landal GreenParks haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.
13.
Beschwerden
13.1
Trotz aller Bemühungen von Landal GreenParks kann es vorkommen, dass Sie eine
Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Parkleitung mitzuteilen, damit
diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer
Zufriedenheit behoben werden, haben Sie die Möglichkeit, diese Beschwerde innerhalb eines
Monats nach Abreise aus dem Park schriftlich einzureichen: Landal GreenParks, Abteilung
Gästeservice, Postfach 1255, D - 54432 Saarburg. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung
von deliktischen Ansprüchen. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle
vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.
14.
Reisepapiere
14.1
Sie sind selbst für den Besitz gültiger Reisepapiere (Personalausweis, Reisepass) für sich und
Ihre Mitreisenden verantwortlich.
15.
Allgemeines
15.1
Den örtlichen Vorschriften entsprechend muss sich jeder Gast durch eine gültige amtliche
Legitimation unaufgefordert ausweisen können; ansonsten kann eine Unterbringung abgelehnt
werden.
15.2
Aus Sicherheitsbestimmungen ist es nicht gestattet, Zelte neben den Unterkünften zu
errichten. Instandhaltungsarbeiten an den Unterkünften werden geduldet.
15.3
Schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnungen und/oder die Nichtbeachtung von
Anweisungen des Personals können einen Grund für die fristlose Kündigung des Vertrages
darstellen und berechtigen Landal GreenParks dann, Sie sofort des Parks zu verweisen mit der
Folge, dass eine Rückzahlung eines Mietbetrages nicht mehr erfolgt.
15.4 Falls das Parkmanagement den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter einer
Unterkunft gesetzwidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten
Sitten handelt, ist das Parkmanagement berechtigt, sich Zugang zum Ferienhaus/-wohnung zu
verschaffen.
15.5
Offensichtliche Druckfehler binden Landal GreenParks nicht. Mit diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig. Landal
GreenParks hat die Speicherung personenbezogener Daten beim Niederländischen
Datenschutzregister in Den Haag angemeldet. Die Daten werden für unsere Gästeverwaltung
benötigt. Die Daten können für Informationen und Angebote unserer Produkte und
Dienstleistungen, auch in Kombination mit interessanten Daten anderer Unternehmen genutzt
werden. Wenn Sie keinen Wert auf den Empfang von interessanten Angeboten in den
Informationen von Landal GreenParks legen, können Sie uns dies mitteilen: Landal
GreenParks, Abteilung Gästeservice, Postfach 1255, D-54432 Saarburg, [email protected]
15.6 Insolvenzversicherung; Der Versicherer leistet Entschädigung gem. § 651 K BGB - für
den vom Reisevertragspartner gezahlten Reisepreis, sofern und soweit Reiseleistungen infolge
von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters ausfallen oder für den
notwendigen Mehraufwand, die einer versicherten Person infolge von Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs des Reiseveranstalters für die Rückreise entsehen. Die haftung des Versicherers
für die von ihm in einem Jahr insgesamt wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von
Reiseveranstaltern zu erstattende Beträge aus allen bei ihn bestehenden ReiseveranstalterInsolvenz-Versicherungs-verträgen ist auf € 110,00 Mio. begrenzt.
Bedingungen Last Minute-Preise
* Die Last Minute-Preise gelten nur für neue Ferienhaus-Reservierungen;
* Die Preise verstehen sich inklusive Endreinigung, Energiekosten und Mehrwertsteuer und
zuzüglich Bettwäsche (obligatorisch, € 5,75 pro Person pro Aufenthalt),
Kurtaxe/Fremdenverkehrs- und sonstige Gebühren sowie einem Aufpreis für evt.
Sonderwünsche (€ 14,50 pro Reservierung);
* Preisänderungen vorbehalten; der auf der Bestätigung/Rechnung ausgewiesene Preis ist
bindend.
* Die ermäßigten Preise in der Last Minute-Übersicht sind nicht gültig in Kombination mit
anderen Ermäßigungen, Aktionen, Angeboten oder Arrangements;
* Die Verfügbarkeit von Ferienhäusern mit dieser Ermäßigung ist pro Park, Haustyp
und/oder Anreisedatum begrenzt. Die Mindestmiete beträgt € 119,-.
Allen Last Minuten-Preisen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landal
GreenParks zugrunde. Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.
Vorausbuchungs-Bedingungen:
* Für unsere Parks in Deutschland, Belgien und den Niederlanden erhalten Sie nach Ihrer
Buchung von uns eine Reservierungs-Bestätigung sowie die Aufforderung, eine Anzahlung
über € 30,- zu leisten. Sobald die Preise für die Parks bekannt sind, erhalten Sie von uns eine
definitive Rechnung per Post.
* Für unsere Ferienparks in Österreich, Tschechien und der Schweiz wird Ihre
Reservierung erst einmal in Option gesetzt, da die Eigentümer der Ferienwohnungen in diesen
Parks derzeit noch angeben können, in welchen Zeiträumen sie ihre Ferienwohnungen selbst
nutzen möchten*. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Sobald die Preise für Ihren
Wunschpark feststehen und der von Ihnen gewünschte Zeitraum verfügbar ist, schicken wir
Ihnen eine definitive Rechnung zu. Die neuen Preise für 2011 erscheinen Ende August 2010.
Sollte die von Ihnen gewünschte Reservierung nicht durchführbar sein, nehmen wir schnellst
möglich Kontakt mit Ihnen auf.
* Nach dem Erhalt der definitiven Rechnung haben Sie die Möglichkeit bis 2 Wochen nach
Rechnungsdatum kostenlos zu stornieren. Selbstverständlich wird Ihnen in diesem Fall eine
eventuell geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Bitte beachten Sie weiterhin auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
* Je nach Park gelten unterschiedliche Fristen, bis wann die Eigentümer ihren Eigenbedarf für
ein folgendes Jahr anmelden müssen. Für die Landal-Wintersportparks gilt jedoch folgende
Regelung:
Wintersportsaison 2010/11
Für die Wintersportsaison 2010/11 müssen alle Eigentümer vor dem 1. Dezember 2009
bekannt geben, wann sie die Ferienhäuser und -wohnungen selbst nutzen möchten. Sollte der
von Ihnen gewünschte Zeitraum verfügbar sein, erhalten Sie im Dezember 2009 eine
Reservierungsbestätigung mit der Aufforderung, eine Anzahlung von € 30,- zu leisten. Die
definitive Rechnung erhalten Sie dann nach Bekanntgabe der neuen Preise 2011 Ende August
2010.
Skiurlaub Dezember 2011
Für den Zeitraum 1. bis 31. Dezember 2011 gilt folgendes: Die Eigentümer können bis zum 1.
Dezember 2010 angeben, ob sie ihre Unterkünfte im Dezember 2011 nutzen möchten. Daher
werden Vorausbuchungen für diesen Zeitraum (z.B. für die Weihnachtsferien 2011) im
Dezember 2010 bestätigt (sofern der von Ihnen gewünschte Zeitraum dann verfügbar ist).