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Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 10
Allgemeine Informationen Verbau
1.
Einleitung ............................................................................... 2
2.
Normen und Vorschriften ....................................................... 2
3.
Weiterführendes Schrifttum.................................................... 4
4.
Vorwort .................................................................................. 4
5.
Wann sind Verbauten erforderlich? ........................................ 4
6.
Konstruktive Grundlagen ....................................................... 5
7.
Lastannahmen ....................................................................... 5
8.
Verbauarten ........................................................................... 6
8.1 Spundwand ............................................................................ 6
8.2 Trägerbohlwand ..................................................................... 8
9.
Bohrpfahlwand, überschnitten, tangierend oder aufgelöst;
Bohrungen  ~60 cm und größer ........................................ 10
9.1 Allgemeines ......................................................................... 10
9.2 Aufgelöste Bohrpfahlwand; Ausfachung mit bewehrtem
oder unbewehrtem Spritzbeton ............................................ 10
9.3 Überschnittene Bohrpfahlwand ............................................ 10
10. Sonstige Systeme ................................................................ 11
11. Unterscheidung der Stützung von Verbauwänden in
Bezug auf ihre Nachgiebigkeit (Quelle: EAB) ....................... 11
12. Aussteifungs – und Verankerungsarten von
Verbauwänden..................................................................... 12
12.1 Frei auskragender Verbau ................................................... 12
12.2 Ausgesteifter Verbau mit Rundholz- oder Stahlsteifen ......... 12
12.3 Gegenseitig verspannte Parallelverbauten mittels
Einstab- oder Litzenanker, für Bauzustände ........................ 13
12.4 Rückverhängung mittels Verpressankern oder
Verpresspfählen................................................................... 13
13. Gurtungen............................................................................ 14
14. Einbringverfahren ................................................................ 14
15. Baubehelfe bei Baumaßnahmen Dritter ............................... 14
Ausgabe
2013-12
Normenstand
Mai 2013
Verantwortlich: VDEI-Fachausschuss Konstruktiver Ingenieurbau – Dipl.-Ing. Manfred Schlich, Dipl.-Ing.
Otto Esser
Diese Information des VDEI-Fachausschusses Konstruktiver Ingenieurbau ist eine Empfehlung und hat
keine
rechtsverbindliche
Wirkung,
jegliche
Haftung
wird
ausgeschlossen.
Die Anwendung ist immer im Einzelfall auf Plausibilität zu prüfen.
Diese Information KIB ist zur kostenlosen Nutzung für die Mitglieder des VDEI bestimmt. Weitergabe
nicht gestattet, Vervielfältigung und gewerblicher Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz verboten.
information Konstruktiver Ingenieurbau 10 [2013-12]
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1.
Einleitung
Verbauten sichern Baugruben vor Einsturz, nachrutschendem Erdreich, eindringendem Wasser
oder Erosion und gewährleisten so den Schutz von Verkehrswegen, Leitungsführungen, Arbeitsräumen, Geräten und Menschen vor Gefahren und Beeinträchtigungen.
Die vorliegende Information Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 10 soll dem Planer als Hilfestellung
für den Entwurf und die Auswahl der Verbauart dienen.
2.
[1]
[2]
[3]
Normen und Vorschriften
ELTB
EBRL
Richtlinie 804
Eisenbahnspezifische Listen Technischer Baubestimmungen
Eisenbahnspezifische Bauregellisten
Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen,
bauen und instandhalten
[4] Richtlinie 836
Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen,
bauen und instand halten
[5] DIN EN 1090-2
Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
[6] DIN EN 1990
Grundlagen der Tragwerksplanung
[7] DIN EN 1990/NA/A1 Nationaler Anhang: Grundlagen der Tragwerksplanung
[8] DIN EN 1991-1-1
Einwirkungen auf Tragwerke; Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke; Wichten, Eigengewicht
[9] DIN EN 1991-1-1/NA Nationaler Anhang: Einwirkungen auf Tragwerke; Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke; Wichten, Eigengewicht
[10] DIN EN 1991-1-7
Einwirkungen auf Tragwerke; Allgemeine Einwirkungen – Außergewöhnliche Einwirkungen
[11] DIN EN 1991-1-7/NA Nationaler Anhang: Einwirkungen auf Tragwerke; Allgemeine Einwirkungen – Außergewöhnliche Einwirkungen
[12] DIN EN 1991-2
Einwirkungen auf Tragwerke; Verkehrslasten auf Brücken
[13] DIN EN 1991-2/NA
Nationaler Anhang: Einwirkungen auf Tragwerke; Verkehrslasten
auf Brücken
[14] DIN EN 1993-5
Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten; Pfähle und Spundwände
[15] DIN EN 1993-5/NA
Nationaler Anhang: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten; Pfähle und Spundwände
[16] DIN EN 1997-1
Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik; Allgemeine Regeln
[17] DIN EN 1997-1/A1
Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik; Allgemeine Regeln
[18] DIN EN 1997-1/NA
Nationaler Anhang: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der
Geotechnik; Allgemeine Regeln
[19] DIN EN 1997-2
Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik; Erkundung und Untersuchung des Baugrundes
[20] DIN EN 1998-5
Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben; Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte
[21] DIN EN 1998-5/NA
Nationaler Anhang: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben;
Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte
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Als Ergänzung zu den Europäischen Normen wird auf die nachstehenden deutschen normativen Regelungen verwiesen. Bei den Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen)
[22] DIN 1055-2
[23] DIN 4019
[24] DIN 4020
[25] DIN 4084
[26] DIN 4085
[27] DIN 4123
[28] DIN 4124
[29] DIN 4126
[30] DIN EN 1537
[31] DIN SPEC 18537
[32] DIN EN 12699
[33] DIN SPEC 18538
[34] DIN EN 14199
[35] DIN SPEC 18539
[36] DIN EN 1536
[37] DIN SPEC 18140
[38] EAB
[39] EAU
[40] EVB
[41] EA-Pfähle
[42] ZTV-ING Teil 5 – 2:
[43] GUV-V D30.1
[44] GUV-V D33
[45] DBS 918002-02:
Einwirkungen auf Tragwerke –Teil 2: Bodenkenngrößen
(alle Teile), Baugrund-Setzungsberechnungen
Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2
Baugrund – Geländebruchberechnungen
Baugrund – Berechnung des Erddrucks
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich
bestehender Gebäude
Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
Nachweis der Standsicherheit von Schlitzwänden
Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Verpressanker
Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1537, Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Verpressanker
Ausführung spezieller geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau)–
Verdrängungspfähle
Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 12699, Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau)–Verdrängungspfähle
Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle)
Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 14199, Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Pfähle mit
kleinen Durchmessern (Mikropfähle)
Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Bohrpfähle
Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1536, Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Bohrpfähle.
Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“
Empfehlungen des Arbeitskreises „Ufereinfassungen“.
Empfehlungen „Verformungen des Baugrundes bei baulichen Anlagen“.
Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingen und Richtlinien für Ingenieurbauten
UVV; Eisenbahnen
UVV; Arbeiten im Bereich von Gleisen
Technische Lieferbedingungen; Warmgewalzte Baustähle für den
Eisenbahnbrückenbau
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[46] DBS 918005
3.
Technische Lieferbedingungen für die Ausführung von Eisenbahnbrücken und sonstigen Ingenieurbauwerken
Weiterführendes Schrifttum
[S1] A. Weißenbach, Baugruben, Ernst und Sohn Verlag Berlin
Teil 1: Konstruktion und Bauausführung
Teil 2: Berechnungsgrundlagen
Teil 3: Berechnungsverfahren
[S2] A. Weißenbach / A. Hettler, Baugruben Berechnungsverfahren
Ernst und Sohn Verlag Berlin
[S3] K. Simmer, Grundbau, B. G. Teubner Verlag Stuttgart
Teil 1: Bodenmechanik und erdstatische Berechnungen
Teil 2: Baugruben und Gründungen
[S4] Dörken / Dehne, Grundbau in Beispielen, Werner Verlag Düsseldorf
Teil 2: Kippen, Gleiten, Grundbruch
Teil 3: Baugruben und Gräben
[S5] Hoesch Stahl AG, Spundwand-Handbuch, Berechnung
4.
Vorwort
Als Verbau werden bauliche Maßnahmen und Einrichtungen zur Abstützung und Sicherung von
Graben-, Gruben-, Schacht- und Tunnelwänden sowie Stollenwänden und -decken im Bereich
von Aufgrabungen im Tief-, Tunnel-, Wasser- und Bergbau bezeichnet.
Der Verbau sichert eine Baugrube vor Einsturz, nachrutschendem Erdreich, eindringendem
Wasser und/ oder Erosion und schützt so Verkehrswege, Leitungsführungen, Arbeitsräume,
Geräte und Menschen vor Gefahren und Beeinträchtigungen. Ausführung und Standsicherheit
von Verbauten sind Gegenstand der Arbeitsschutzverordnungen und durch entsprechende Normen geregelt.
Die unterschiedlichen Baugruben mit ihren spezifischen Anforderungen führen zu speziellen
Techniken, die sich in der Wahl der Verbauart wiederspiegeln.
Die bekanntesten Verbauarten sind:
̶
Spundwandverbau
Bohlträgerverbau (Berliner Verbau)
Bohrpfahlwand
Schlitzwand
̶
̶
̶
Im Folgenden wird auf die vier vor genannten Verbauarten eingegangen.
5.
Wann sind Verbauten erforderlich?
Wenn:
̶ die Herstellung von Baugruben im Schutze von standsicheren Böschungen nicht möglich ist,
̶ zur Herstellung von Bauwerken im Grundwasser, eine wasserdichte Baugrubenumschließung erforderlich ist oder die Pumpleistung minimiert werden (wasserrechtliche Vorgaben)
und
̶ nicht standsichere Böden (Schichten mit organischen Böden, Schwemmsande, Auffüllungen)
die Errichtung von Verbauten erfordern.
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6.
Konstruktive Grundlagen
Grundlage für die Konstruktion und Bemessung der Verbaukonstruktionen sind die Angaben
aus dem Bodengutachten (Geotechnischen Untersuchungsbericht), welches für jedes Bauvorhaben erstellt wird, soweit nicht schon ausreichende Angaben aus benachbarten Baumaßnahmen vorliegen. Für die Bemessung und Konstruktion müssen unter anderem, soweit für die
einzelne Baumaßnahme erforderlich, folgende Angaben enthalten sein:
̶
Bodenkennwerte,
Schichthöhen, Schichthorizonte,
Lagerungsdichte, Rammbarkeit der Böden,
Kennwerte für Verpressanker (Mantelreibung oder Tragfähigkeit in Abhängigkeit der Verpresskörperlänge und -durchmesser),
Kennwerte (Mantelreibung, Spitzendruck) für die Abtragung der Vertikallasten, wie z. B. aus
der Auflagerung von Hilfsbrücken oder aus der Vertikalkomponente von geneigten Ankern,
Grundwasserstände für Bauzustand,
Angaben zu Fließdruck.
̶
̶
̶
̶
̶
̶
Für die Nachweise der Standsicherheit sind unter anderen folgenden Vorschriften zu beachten:
EAB [38], Richtlinie 804 [3], Richtlinie 836 [4], Eurocode 7 ([16], [17], [18], [19]) in der jeweils
aktuellen Fassung.
Die Bemessung der Einzelteile (Ausfachung, Gurtungen, Steifen, Anker) erfolgen gemäß den
zugehörigen Fachnormen für die Baustoffe
7.
Lastannahmen
Eisenbahnverkehrslasten gemäß DIN EN 1991-2 ([12], [13])
Vertikallasten
̶
̶
Lastbild LM71
Lastbild SW/2
Horizontallasten
̶
̶
Seitenstoß
Fliehkräfte
Windlasten aus Hilfsbrücken
Anfahren und Bremsen
Lagerreaktionskräfte
̶
̶
̶
Die evtl. erforderliche Klassifizierung des LM 71 und die dynamischen Einwirkungen aus den
Eisenbahnverkehrslasten sind in der DIN EN 1991-2, Abs.6.3.2 bzw. 6.3.6.4 [12] geregelt.
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öffentlicher Straßenverkehr, sonstige Lasten (Straßenbahn, Gehwege usw.)
̶ Vertikal- und Horizontallasten gemäß DIN EN 1991-2 ([12], [13])
̶ Lastangaben der örtlichen Gegebenheiten oder gesonderten Festlegungen
Lagerflächen
Stapellasten, p = 10 kN/m² gemäß EAB [38]
sonstige Flächen
Belastungen aus Baustellenverkehr sind unter anderem in der EAB [38] geregelt.
sonstige Belastungen
Belastungen (vertikal und horizontal) aus Fundamenten, Signalen, Fahrleitungsmasten, Baukränen, Mobilkränen usw. sind gesondert zu ermitteln bzw. bei den verantwortlichen Fachdiensten und Fachfirmen abzufragen.
8.
8.1
Verbauarten
Spundwand
Anwendungsbereich
Bei Baugruben im Wasser, bei locker gelagerten Böden, bei rolligen Böden.
Stahlsorten
S240GP, S270GP, S320GP, S355GP, S390GP, S430GP,
am gebräuchlichsten sind: S240GP, S355GP
Profile
Die Lieferlängen betragen maximal 30 m. Auf Anfrage können Sonderlängen bis ca. 36 m gewalzt und geliefert werden.
Beispiel für Leichtprofile und Kanaldielen
Bild 1: Grundriss Leichtprofile
Diese Profile finden in der Herstellung von Kabel- oder Kanalgräben Anwendung, die Spundwandschlösser haben keinen Verbund.
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Beispiel für U-Profile
Bild 2: Grundriss Spundwandprofil
Bei der Einzelbohle bezieht sich das Widerstandsmoment auf die Schwerachse der Einzelbohle.
Bei der Doppelbohle – mit Verpressung oder Verschweißung der im Werk zusammengezogenen Schlösser – bezieht sich das Widerstandsmoment auf die Wandachse je m Wand. (Verpressung s. DIN EN 1993-5, 6.4(4P) [14]).
Bohlenteilung:
Die Bohlenteilung ist vor allem bei der Erstellung von wasserdichten Verbauten maßgebend,
um die Anordnung von Anschweißprofilen und Passbohlen zu minimieren:
Beispiel für Z-Profile
Bild 3: Grundriss Z-Profil
Beispiel für Eckprofile
Bild 4: Grundriss Eckprofil
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8.2
Trägerbohlwand
Es werden HE-Träger im Abstand von etwa 1,0 m bis 3,0 m eingebracht, die Zwischenbereiche
werden mit Holzbohlen, Stahlprofilen, Stahlbetonfertigteile oder Spritzbetonschalen (bewehrt oder unbewehrt) ausgefacht.
Bild 5: Ansicht Trägerbohlwand
Stahlsorten
S235, S355
Profile
Zum Einsatz kommen HE-Träger oder -Profile mit Lieferlängen i.d.R. bis 18 m. Bei größeren
erforderlichen Trägerlängen sind geschweißte Trägerstöße auszubilden.
Holz- oder Stahlausfachung
Die Verwendung von Holzausfachungen ist außerhalb des Einflussbereichs von Eisenbahnlasten Eisenbahnverkehrslasten möglich. Die Kanthölzer müssen mindestens der Sortierklasse S10 entsprechen.
Bild 6: Grundriss Trägerbohlwand
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Es ist darauf zu achten, dass in Bereichen, in denen die Ausfachung nicht zurückgebaut werden
kann (Betonieren von Bauteilen, z. B. Fundamente gegen Verbauwände), unverrottbares Material (Stahl oder Beton) verwendet wird.
Betonausfachung
Wegen des Rückbaus sollte im Bereich bis 1,50 m unter Schwelle Holz- oder Stahlausfachung
eingebaut werden.
Bild 7: Grundriss Trägerbohlwand
Als statisches System ist eine zweiseitig gelagerte Platte zwischen den Verbauträgern anzunehmen oder ein Druckgewölbe. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Aufnahme des Horizontalschubes in den Randfeldern zu legen.
Ausbildung Trägerfuß für die Ableitung der Vertikallasten (z. B. aus Hilfsbrücken) mit
angeschweißten Fußplatten oder Distanzträger
Bild 8: Fußpunkt Trägerbohlwand
Bereits gebrauchte Spundwände oder Stahlträger, die wiederverwendet werden sollen, müssen
belegbar mindestens die Anforderungen bezüglich der Abmessungen und der Materialeigenschaften erfüllen und frei von Schäden oder Schadstoffen sein, welche die Festigkeit und die
Dauerhaftigkeit beeinträchtigen können.
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9.
9.1
Bohrpfahlwand, überschnitten, tangierend oder aufgelöst;
Bohrungen  ~60 cm und größer
Allgemeines
Anwendungsbereich
̶ Für einen verformungsarmen Verbau, der jedoch nicht zurückgebaut werden kann.
̶ Für Situationen bei denen der Abbruch bis ca. 1,50 m unter Schwelle maschinell durchgeführt
wird; Es sei denn, es ist der Einsatz von Steckträgern vorgesehen.
̶ Für Maßnahmen mit großem Maschinenaufwand (Bohrgerät, Betonpumpe) für die Herstellung.
Baustoffe
̶ Betonsorten:
̶ Betonstahl:
9.2
C20/25 bis C30/37
B 500 B
Aufgelöste Bohrpfahlwand; Ausfachung mit bewehrtem oder unbewehrtem
Spritzbeton
Bild 9: Grundriss aufgelöste Bohrpfahlwand
9.3
Überschnittene Bohrpfahlwand
Die Herstellung erfolgt analog der aufgelösten Bohrpfahlwand. Jeder zweite Bohrpfahl wird bewehrt ausgeführt. Zuerst werden die unbewehrten Bohrpfähle hergestellt und anschließend erfolgt die Herstellung der bewehrten Pfähle.
Bild 10: Grundriss überschnittene Bohrpfahlwand
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10.
Sonstige Systeme
Folgende Verbausysteme und -verfahren finden momentan nur wenig Anwendung im Bahnbau.
Es wird auf die einschlägige Literatur verwiesen.
̶
Schlitzwand
Nagelwände
Vereisungen
̶
̶
11.
Unterscheidung der Stützung von Verbauwänden in Bezug auf ihre Nachgiebigkeit (Quelle: EAB)
Als nicht gestützt werden Baugrubenwände bezeichnet, die weder ausgesteift noch verankert
sind und deren Standsicherheit nur auf ihrer Einspannung beruht.
Als nachgiebig gestützt werden Baugrubenwände bezeichnet, wenn die Auflagerpunkte der
Wand stark nachgeben können, z. B. bei stark geneigter Abstützung zur Baugrube hin und bei
nicht oder nur gering vorgespannten Ankern.
Als wenig nachgiebig gestützt werden Baugrubenwände in folgenden Fällen bezeichnet:
Die Steifen werden zumindest kraftschlüssig verkeilt.
Verpressanker werden auf mindestens 80 % der für den nächsten Bauzustand errechneten charakteristischen Beanspruchung vorgespannt und festgelegt.
Es wird eine kraftschlüssige Verbindung mit Pfählen hergestellt, die nachweislich unter Belastung nur eine geringe Kopfbewegung erleiden.
Als annähernd unnachgiebig gestützt werden Baugrubenwände bezeichnet, wenn der Bemessung ein erhöhter aktiver Erddruck zugrunde gelegt wird und die Steifen bzw. Anker vorgespannt und festgelegt werden.
Als unnachgiebig gestützt werden Baugrubenwände nur dann bezeichnet, wenn sie für einen
abgeminderten oder für den vollen Erdruhedruck bemessen und die Stützungen entsprechend
vorgespannt werden. Bei verankerten Baugrubenwänden müssen die Anker darüber hinaus in
einer unnachgiebigen Felsschicht verankert oder wesentlich länger sein als rechnerisch erforderlich.
Wenn die Anforderungen nach Absatz 4 oder Absatz 5 (annähernd unnachgiebig/ unnachgiebig gestützt) erfüllt werden und darüber hinaus eine biegesteife Baugrubenwand angeordnet wird und unzuträgliche Fußverschiebungen verhindert werden, dann darf eine Baugrubenkonstruktion als verschiebungs- und verformungsarm angesehen werden.
Abstützungen bei den Verbauarten der DB
Bei der DB sind als Mindestforderung nur wenig nachgiebig, freistehende oder gestützte Baugrubenwände zugelassen, d. h. die Verformung (horizontal und vertikal) der Baugrubenwände
muss für die Betriebsführung auf den durch den Verbau gesicherten Gleisen verträglich sein.
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12.
Aussteifungs – und Verankerungsarten von Verbauwänden
12.1 Frei auskragender Verbau
Bild 11: Querschnitt Verbauwand mit Randweg und Absturzsicherung
12.2 Ausgesteifter Verbau mit Rundholz- oder Stahlsteifen
Bild 12: Gegenseitig ausgesteifte Verbauwände
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12.3 Gegenseitig verspannte Parallelverbauten mittels Einstab- oder Litzenanker, für Bauzustände
Bild 13: Querschnitt Parallelverbau
12.4 Rückverhängung mittels Verpressankern oder Verpresspfählen
Zu beachten sind die einschlägigen Zulassungsbescheide des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt).
Bezüglich Größe und Verteilung des Erddruckes ist die EAB (EB 42) [38] zu beachten.
Tragfähigkeit und Bemessung von Verpressankern und Verpresspfählen sowie die Abnahmeprüfung und der Ausfall eines Verpressankers ist in der EAB (EB 86) [38] geregelt.
Bild 14: Einfach verankerte Verbauwand
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13.
Gurtungen
Gurtungen werden i. d. R. als Durchlaufträger hergestellt. Wenn Durchspannanker gebohrt werden – wie unter 12.3 dargestellt –, dann sind am Zielpunkt größere Lageabweichungen
zu erwarten, hier ist dann die Anordnung der Gurte als Einfeldträger zweckmässig.
HE-Profile als Gurtung
Diese Profile finden hauptsächlich Anwendung, wenn Baugruben gegenseitig ausgesteift werden. Dadurch können die Steifenabstände optimiert werden.
-Profile und Spundwandprofile als Gurtung
Diese Profile finden vorrangig Anwendung, wenn die Baugrubenwände gegenseitig verankert
oder mittels Verpressanker rückverhängt werden.
14.
Einbringverfahren
Bei harten Böden sind im Vorfeld Lockerungs- oder Austauschbohrungen durchzuführen.
Einrütteln oder Einvibrieren
Bei diesen Einbringverfahren wird die Rammhaube frei reitend auf das Rammprofil aufgesetzt
oder an einem Mäkler geführt. Dabei ist vorab zu prüfen, ob durch die Erschütterungen und
Schwingungen Schäden an der benachbarten Bebauung entstehen können. Gegebenenfalls ist
ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Einstellen in Bohrlöcher
Die Bohrlöcher werden nach dem Einstellen der Verbauträger ausbetoniert, zu beachten ist hier,
dass die Diagonale der Verbauträger kleiner ist als der Innendurchmesser des Bohrrohrs.
Bild 15: Bohrloch für Verbauträger
15.
Baubehelfe bei Baumaßnahmen Dritter
Bei Baumaßnahmen Dritter im oder außerhalb des Gleisbereiches ist vom jeweiligen Bauherrn
die zuständige anlagenverantwortliche Stelle der DB Netz AG zu beteiligen.
In diesem Zusammenhang wird auf das Merkblatt zur Durchführung der Beweissicherung im
Zuge von Gleisdurchörterungen auf dem Gelände der DB Netz AG, Regionalbereich Ost, verwiesen.
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