BDÜ infoNRW 2-2014

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BDÜ infoNRW 2-2014
02|14
Spezialisierung als Qualitätsmerkmal
und Wettbewerbsvorteil
Neu: Vorstandsticker
Juristische Erstberatung und individuelle AGB
Besuch beim Ehrenvorsitzenden Christopher McPartlin
Mitteilungen des BDÜ Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. | 2. Ausgabe 2014 | Nr. 44 | Juni 2014
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Herausgeber: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V., 50676 Köln. Kontakt per E-Mail: redaktion@
bdue-nrw.de oder [email protected]. Erscheinungsweise: Drei Ausgaben pro Jahr, Umfang: ca. 32–40 Seiten, Auflage: rund 1.250 Stück. Stand: 15.9.2010.
Änderungen vorbehalten.
Impressum
Herausgeber und v. i. S. d. P.:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Der Vorstand, Bobstraße 22, 50676 Köln
Vereinsregister-Nr. 502037, Amtsgericht Köln
Redaktion: Katja Althoff, Julia Breker, Marie-Andrée Brenner, Ricarda Essrich, Natascha Renz, [email protected]
Gestaltung: Thorsten Weddig | Grafik & Layout, Essen, [email protected]
Druck: Druckerei Neuer Weg, Essen
Annahmeschluss für Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe: 15. September 2014
Alle in diesem Heft enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Redaktion und der Vorstand des BDÜ Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. übernehmen jedoch keine Haftung für die in dieser Zeitung veröffentlichten
Informationen und Beiträge. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion behält sich
das Recht auf Kürzung, Bearbeitung sowie Nichtveröffentlichung eingesandter Beiträge vor.
Inhalt | Vorwort
Schwerpunktthema
Spezialisierung als Qualitätsmerkmal
und Wettbewerbsvorteil
Weniger ist mehr – erfolgreich als Übersetzer
durch Spezialisierung ............................................... 4
Spezialisierung andersherum – von der Fachfrau
zur Fachübersetzerin ............................................... 6
Medizinische Übersetzungen –
zwischen Patientenratgeber und Spitzenforschung ............ 9
Fachgebiet Medizin –
per Ausschlussverfahren zum Traumjob ........................ 12
Softwarelokalisierer – Fachübersetzer
mit Zusatzqualifikation ............................................. 13
Russische Lebensmittelbranche –
ein Arbeitsfeld mit Stolpersteinen .............................. 15
Hufnagel versus Heuhaufen – tierisch spezialisiert ........... 17
Kurz notiert
Kostenfreie Publikationen des BDÜ: Fachliste Recht
und Verzeichnis von Übersetzern/Dolmetschern
für seltenere Sprachen erschienen .............................. 19
Mitgliederversammlung des VDÜ:
Gemeinsame Vergütungsregeln angenommen ................. 19
Aktuelles
Website des Landesverbands:
Neue Rubrik „Publikationen“..................................... 20
Vorstands-Ticker.................................................... 20
Dolmetscher und Übersetzer … ein Sprachabenteuer ........ 21
Angebot für Mitglieder: Kostenlose juristische
Erstberatung sowie individuelle AGB ........................... 22
Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ
Jahresmitgliederversammlung des BDÜ: Wiederwahl von
André Lindemann als Verbandspräsident ....................... 25
Mitgliederversammlung des BDÜ: Anträge, Beratung,
Verhandlung, Baustellen – Karlsruhe 2014...................... 26
Rückblick
Ein Besuch bei den McPartlins:
Ehrenvorsitzender feierte 40 Jahre Mitglied im BDÜ ......... 27
Infos der Existenzgründungs-AG
Das Mahnverfahren ................................................ 28
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe des BDÜ info NRW mit
einer wichtigen Frage, die auch immer wieder in den Existenzgründungsseminaren des BDÜ NRW thematisiert wird und
über die sich jeder Dolmetscher und Übersetzer früher oder
später Gedanken machen sollte: Was bringt mir eine Spezialisierung auf ein oder mehrere Fachgebiete, ist eine Spezialisierung wirtschaftlich sinnvoll und bringt sie mir einen Wettbewerbsvorteil, um mich von der Masse der Übersetzer und
Dolmetscher abzuheben? Nach einführenden Überlegungen zu
diesem Thema kommen in diesem Heft Kolleginnen zu Wort,
die ihre Erfahrungen mit ihren eigenen Fachgebieten schildern, insbesondere auf welchem Weg sie zu ihren besonderen
Fachgebieten gelangt sind und in welcher Form sie in ihrer
Arbeit von der Spezialisierung profitieren. Die Artikel decken
ein breites Spektrum ab, von eher gängigen Fachgebieten wie
Recht und Medizin bis hin zu selteneren Spezialisierungen wie
Lebensmittelwirtschaft, Landwirtschaft und Pferde.
Außerdem findet sich in diesem Heft natürlich wieder eine
bunte Mischung von Eindrücken und Neuigkeiten aus dem
Verbandsleben, zum Beispiel ein Beitrag über die Mitgliederversammlung auf Bundesebene oder der Vorstandsticker, der
zukünftig darüber informieren soll, was den Vorstand des Landesverbandes NRW aktuell beschäftigt, und ein Bericht über
den Besuch bei Christopher McPartlin, der als Ehrenvorsitzender unseres Landesverbandes das 40. Jubiläum seiner BDÜMitgliedschaft feiert und den Landesverband NRW über lange
Jahre aktiv und entscheidend mitgestaltet hat. Abgerundet
wird diese BDÜ info Ausgabe durch einen sehr informativen
Artikel über die für Mitglieder kostenlose juristische Erstberatung bei Herrn Rechtsanwalt Bauch und über die Erstellung
individueller AGB sowie von einem – wie immer – hilfreichen
Artikel der Existenzgründungs-AG zum Thema Mahnverfahren.
Wir möchten allen Autorinnen und Autoren ein großes Dankeschön dafür aussprechen, dass sie sich mit ihren Beiträgen
für das BDÜ info NRW engagiert haben. Uns ist durchaus bewusst, dass dieses zeitliche und geistige Engagement auf ehrenamtlicher Basis keine Selbstverständlichkeit ist!
Viel Spaß beim Lesen, Informieren und Dazulernen wünscht
Ihr Redaktionsteam
Titelbild: © RomanenkoAlexey/Fotolia.com
Neue Mitglieder im BDÜ NRW
Mitgliederneuaufnahmen vom 01.02. bis 01.06.2014 ......... 30
Seminare & Veranstaltungen
Seminare des BDÜ NRW ........................................... 31
Externe Veranstaltungen.......................................... 31
Stammtische
Übersetzer- und Dolmetscherstammtische..................... 32
Geschäftsstelle des BDÜ NRW
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Kirsten Behm
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Bürozeiten: Montag-Freitag (9 – 15 Uhr)
Tel.: 0221 801484 – 44 · Fax: – 45
[email protected] · www.bdue-nrw.de
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema
Weniger ist mehr
Erfolgreich als Übersetzer durch Spezialisierung
Ein Bauchladen voller Dienstleistungen – so sieht das Angebot manch eines Übersetzers aus. Und die Idee dahinter ist
verständlich – wer viel anbietet, verdient auch viel, oder? Aber ist dieses Konzept wirklich tragfähig?
Auch wenn eine Reduzierung des eigenen Portfolios auf ein
Fachgebiet oder nur wenige Themen zunächst wirkt, als würde man sich damit bei der Auswahl der Aufträge zu sehr einschränken – eine Spezialisierung dient als (meist lukratives)
Qualitätsmerkmal im Wettbewerb mit anderen Übersetzern
und ermöglicht zudem eine gezieltere Akquise und präzise
Kundenansprache.
Spezialisierung – so geht’s
Wer sich auf ein Fachgebiet spezialisiert, kennt sich mit diesem Thema und der zugehörigen Terminologie so gut aus, dass
er die fremdsprachlichen Inhalte fachsprachlich korrekt in seine Muttersprache übertragen kann. Expertenwissen ist allerdings mehr als das pure Erlernen von Fachvokabular. Vielmehr
geht es um eine intensive Beschäftigung mit dem Thema auf
inhaltlicher Ebene. Denn natürlich können Sie einen Text nur
fachlich richtig übersetzen, wenn Sie selbst verstanden haben, worum es geht. Es ist daher sinnvoll, sich ein Fachgebiet
zu suchen, in dem man sich – zum Beispiel durch ein Studium
oder frühere Tätigkeiten – schon auskennt oder in dem die
persönlichen Interessen liegen. Hier erarbeitet man sich mit
der Zeit die Fachkenntnisse und das notwendige Vokabular,
recherchiert und archiviert hilfreiche Quellen und Nachschlagewerke, befragt Fachleute und Kollegen und eignet sich so
nach und nach ein Wissen an, das bei späteren Aufträgen in
diesem Gebiet abrufbar ist. Wer sich einmal in ein Thema eingearbeitet hat, dem werden später die Übersetzungen schneller von der Hand gehen. Man wird schneller, schafft mehr
Wörter oder Zeilen pro Stunde und erhöht
damit sein Honorar.
4
Es ist ein langwieriger Prozess, der Zeit, Disziplin und
Geld kostet. Niemand wird sich über Nacht zum Experten für
Energiewirtschaft ausrufen und mit diesem Fachgebiet sofort
durchstarten können. Doch die Mühe lohnt: Wer sich als Profi
auf seinem Gebiet qualifiziert hat, kann in der Regel auch
weit höhere Wort- oder Zeilenpreise verlangen.
Speziell, aber nicht zu speziell
Suchen Sie sich eine Nische, für die es auch Bedarf gibt. Wenn
Sie sich für Hundezucht interessieren, wäre eine Spezialisierung auf diesem Gebiet natürlich die ideale Verknüpfung von
Hobby und Beruf; doch fragen Sie sich vorher, ob der Bedarf
an Übersetzungen in diesem Thema wirklich groß genug ist, um
Ihr Leben damit bestreiten zu können. Der unternehmerische
Gedanke sollte hier im Vordergrund stehen. Mit meiner Spezialisierung auf das Bauwesen bediene ich für die skandinavischen
Sprachen einen bedeutenden Markt, denn die skandinavische
Wirtschaft boomt, Norwegen ist eines der reichsten Länder der
Welt und überall stehen Berge und Fjorde im Weg. Da gibt es
reichlich Bedarf für Straßen, Tunnel und Brücken. Für ein armes
Dritte-Welt-Land ist der Bedarf für diese Übersetzungen aber
vermutlich nicht so groß.
Es gilt also, sich einen Bereich zu erschließen, der gefragt
ist und in dem Aufträge wahrscheinlich sind. Erkunden Sie den Markt,
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema
versuchen Sie, ein Gespür dafür zu bekommen, welche Themen für Ihre Ausgangssprache besonders gefragt sind oder es
in der Zukunft sein könnten. Wer aufmerksam die Entwicklung
von Trendthemen verfolgt, findet dabei sicher auch Impulse für
eine Spezialisierung. Recherchieren Sie, welche Unternehmen
in diesem Gebiet zu Hause sind und potenzielle Kunden Ihrer
spezialisierten Dienstleistung sein könnten.
Schuster, bleib bei deinen Leisten
Insbesondere in auftragsschwachen Phasen, so auch in der
Startphase, neigt man dazu, lieber einen Auftrag anzunehmen, der nicht in die eigene Spezialisierung passt, als gar kein
Geld zu verdienen. Doch meist geht dieser Schuss nach hinten
los. Fachgebiete, in denen man sich nicht auskennt, erfordern
eine sehr intensive Einarbeitung, Sie benötigen das Fachwissen, das Vokabular, Sie werden lange und mühsam recherchieren müssen. Um dabei noch wirtschaftlich zu arbeiten, müsste
das Honorar eigentlich noch höher sein als für Übersetzungen
im eigenen Fachgebiet. Doch das ist es in der Regel nicht.
Überlegen Sie sich also gut, ob sich der Zeitaufwand für die
Einarbeitung in ein neues Thema auch rechnet. Falls nicht,
seien Sie verantwortungsvoll sich selbst gegenüber: Lehnen
Sie lieber ab und nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Akquise passender Projekte.
Keine Angst vor Lücken
Wie viel Wissen muss man sich in einem Fachgebiet aneignen,
bevor man von einer Spezialisierung sprechen kann? Sie können sich noch so gut in einem Thema auskennen, Sie werden
immer wieder auf Terminologie oder Prozesse stoßen, die Sie
nicht kennen. Spezialisierung bedeutet nicht, als wandelndes
Lexikon zu agieren. Sie können nicht alles wissen. Spezialisierung bedeutet nur, sich in einem Gebiet deutlich besser auszukennen als andere. Spezialisierung bedeutet manchmal auch
nur zu wissen, wo es steht, Recherchemöglichkeiten zu kennen.
Im täglichen Geschäft hat man meist gar nicht die Möglichkeit, jedes Dokument vor Auftragsannahme so intensiv zu
prüfen, dass man ausschließen kann, dass es vielleicht doch
nicht ganz genau auf die Spezialisierung passt dafür bleibt in
der Regel nicht die Zeit. Auftragsanfragen sind (zumindest in
meinem Bereich) fast immer sehr eilig. Und selbst wenn Sie
viel Zeit haben, das Dokument zu prüfen, Sie werden nicht jedes Wort überprüfen können. Ich behaupte, Sie werden immer
Terminologie recherchieren müssen. Das ist in Ordnung, denn
spezialisiert zu sein, Experte zu sein bedeutet nicht, alles zu
wissen. Dann müssten Sie jeden Text, in dem Sie nicht alle
Wörter wissen, ablehnen. Sie würden nicht viel verdienen.
Ihre Spezialisierung würde Sie zu sehr einschränken.
Seien Sie offen
Es ehrt Sie, wenn Sie sich auf ein Fachgebiet spezialisieren und
fortan nur noch Texte aus diesem Bereich übersetzen möchten, weil Sie da die beste Qualität gewährleisten können. Und
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Themen, in denen Sie sich gar nicht auskennen, sollten Sie
nach Möglichkeit nicht bearbeiten. Doch Vorsicht: Sind Sie zu
wählerisch und ist der Markt für Ihr Gebiet nicht groß genug,
werden die Aufträge ausbleiben und Ihr Konto leer. Seien Sie
also auch für andere Themen offen. Sicher können Sie allgemeinsprachliche Projekte übersetzen, für die es keiner Spezialisierung bedarf. Oder Sie erarbeiten sich ein weiteres Steckenpferd? Behalten Sie aber die Wirtschaftlichkeit im Blick:
Es empfiehlt sich, Fachgebiete zu suchen, die aufeinander
aufbauen oder in irgendeinem Aspekt miteinander verknüpft
sind, damit die Einarbeitung nicht zu viel Zeit und Geld kostet.
Neben der nötigen wirtschaftlichen Flexibilität bringt die
Beschäftigung mit anderen Themen noch einen weiteren Aspekt mit sich: Sie schaffen zwischendurch ein wenig Distanz
zum Fachgebiet und schärfen dadurch Ihren Blick darauf. Ich
selbst übersetze zwar hauptsächlich technische Texte aus dem
Bauwesen, und das auch mit großem Spaß; doch das allein
wäre mir zu einseitig. Indem ich mich zwischendurch etwas
ganz anderem, nämlich dem Übersetzen von Literatur und von
Sachbüchern widme, schaffe ich einen kreativen Ausgleich
und bringe Abwechslung in den Arbeitsalltag.
Spezialisierung auf eine Exotensprache?
Wer aus einer kleinen oder einer sogenannten Exotensprache
übersetzt, bedient per se schon eine Nische. Da es nicht viele
Übersetzer hierfür gibt, ist der Konkurrenzdruck nicht so groß
wie zum Beispiel bei Englisch oder Spanisch. Als Qualitätsmerkmal mag eine Spezialisierung zwar sinnvoll sein; doch behalten Sie im Blick, wie groß das Angebot an Übersetzungsaufträgen wirklich sein kann, wenn Sie sich dann auch noch auf
ein Fachgebiet festlegen. Können Sie davon wirklich leben?
Vielleicht können Sie sich an folgender Faustregel orientieren: Je größer die Sprache, desto feiner sollte die Spezialisierung sein; je kleiner die Sprache, desto allgemeiner sollten Sie
Ihr Angebot halten.
Mehrwert durch Spezialisierung
Wer sich spezialisiert, schafft damit einen Mehrwert und ein
Qualitätsmerkmal für seine Arbeit als Übersetzer. Eine Spezialisierung will aufwendig erarbeitet werden und kostet viel
Geduld und Zeit. Doch damit schärfen Sie Ihr Profil, heben
sich in konkurrenzstarken Sprachen von der Masse ab und bleiben so wettbewerbsfähig. Die Disziplin und der Aufwand, den
Sie in eine Spezialisierung stecken, werden sich so langfristig
bezahlt machen.
Ricarda Essrich
Fach- und Literaturübersetzerin
für Schwedisch,
Norwegisch und Dänisch
[email protected]
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Schwerpunktthema
Spezialisierung andersherum
Von der Fachfrau zur Fachübersetzerin
Jungen Kollegen und Kolleginnen, die sich gerade selbstständig gemacht haben, aber auch etablierten und erfahrenen
ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen wird oft empfohlen, sich auf einen Bereich zu spezialisieren, um sich besser am
Markt positionieren zu können. Manchmal läuft es aber auch genau andersherum – zuerst kommt die fachliche Qualifikation und erst danach die übersetzerische.
In meinem Fall kam zuerst ein Studium der Rechtswissenschaft
mit 1. und 2. Staatsexamen, gefolgt von einigen Jahren Berufstätigkeit als Rechtsanwältin. Die Sprachen blieben dabei
nicht völlig außen vor, schließlich sahen auch in jenen Zeiten
Fremdsprachenkenntnisse auf dem Bewerbungsbogen immer
gut aus – und fachspezifische natürlich noch besser. Deshalb
hatte ich mich zum Besuch der Universität Trier entschlossen,
die damals als eine von wenigen eine „fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen“ anbot – immerhin ein zweijähriger Kurs, der sowohl Fachterminologie als auch Einblicke
in die Rechtskultur anderer Länder ermöglichte – allerdings
stets aus der Perspektive der Juristen und ohne übersetzungswissenschaftlichen Hintergrund.
Zwei Studienabschlüsse –
macht das überhaupt Sinn?
Diese Frage stellte ich mir, nachdem ich aus allgemeiner
Unzufriedenheit mit meinen damaligen Arbeitsbedingungen
und aus familiären Gründen auf den Gedanken kam, noch
ein Übersetzerstudium anzufangen. Schließlich ist ein zweites Studium eine teure Angelegenheit, und als junge Mutter
auch organisatorisch nicht ohne Weiteres zu bewältigen. Und
es gibt ja genug Juristen, die „Englisch können“ und daher
entweder selbst übersetzen oder gar Text von vorn herein in
der Fremdsprache verfassen. Warum also so viel Zeit und Geld
investieren, wo man ja auch ohne Abschluss als Übersetzer
tätig sein kann?
Im Nachhinein kann ich nur sagen, dass sich das zweite Studium (MA Fachübersetzen an der FH Köln) in jeder Hinsicht
gelohnt hat. Zum einen wurde sehr viel Hintergrundwissen
vermittelt, verschiedene grundlegende Ansätze im Übersetzen, Übersetzungstraditionen, Übersetzung als Form der Kommunikation usw., aber es wurden auch sehr viele praktische
Fähigkeiten vermittelt, wie z. B. Grundkenntnisse im Projektmanagement und in der Verwendung von Translation Memory
Software. Außerdem gaben Kollegen und Kolleginnen aus unterschiedlichsten Bereichen (Freiberufler, Angestellte verschiedener Branchen, etc.) Einblicke in ihren Alltag als Sprachmittler.
Obwohl ich sowohl Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten
als auch Berufserfahrung (als Juristin) schon gesammelt hatte,
war das Übersetzerstudium in dieser Hinsicht unersetzlich für
meine spätere Berufstätigkeit als Rechtsübersetzerin.
Doppelqualifikation als
Alleinstellungsmerkmal
Schon während des Studiums besuchte ich ein Existenzgründerseminar des BDÜ, und schon damals machte mir die Dozentin Mut und sagte, mit einer derartigen Doppelqualifikation
6
(Jurist/Übersetzer) würde ich später kaum Schwierigkeiten
haben, mir eine Existenz aufzubauen und mich am Markt zu
positionieren. Sie sollte Recht behalten. Durchsucht man die
Übersetzerdatenbank des BDÜ für meine Wahlheimat Köln
nach Übersetzern für Englisch mit Spezialisierung Recht, so
finden sich 36 Kolleginnen und Kollegen; allerdings sind unter
diesen nur vier Volljuristen. Für Kunden, die nach einer solchen Doppelqualifikation suchen oder sie zumindest für vorteilhaft halten, stellt sich also nur die Wahl zwischen vier statt
36 potentiellen Auftragnehmern – dementsprechend höher ist
die Chance, eine entsprechende Anfrage zu bekommen.
Gerade bei Sprachen, die viel angeboten werden, ist die
Doppelqualifikation also sehr wertvoll, um an mehr Aufträge
zu kommen – und das gilt sogar überregional. Dabei ist ja nicht
gesagt, dass jemand mit einer Doppelqualifikation die Texte
besser übersetzt – aber auf dem Papier ist es erst einmal ein
Kriterium, das den Kunden dazu verleiten kann, sich eher an
diesen als an jenen Kollegen zu wenden. Und dann gilt, wie
stets: Wenn der Kunde zufrieden ist, kommt er wieder.
Spezialisierung – Wen interessiert’s
und was bringt’s ein?
Natürlich braucht nicht jeder Kunde einen absoluten Spezialisten. Die Frage stellt sich also: Was sind denn das für Kunden,
die auf eine solche Spezialisierung oder gar Doppelqualifikation
Wert legen? Die Bandbreite ist weit gefächert, doch es lässt sich
sicher so viel sagen: Die meisten Kunden, denen so etwas wichtig ist, haben verstanden, dass fachliche Kenntnisse des Übersetzers für die gute Qualität einer Übersetzung äußerst wichtig,
um nicht zu sagen unverzichtbar sind, und sie wünschen eine
entsprechend qualitativ hochwertige Übersetzung. Und sie sind
in der Regel auch bereit, dafür etwas mehr auszugeben.
Zu meinen Kunden gehören vor allem Anwälte, Notare und
Unternehmen, die (in allererster Linie) Verträge und damit
verbundene Dokumente (wie z. B. Geschäftsführerbestellungen für das Handelsregister) übersetzt haben möchten. Gerade bei Verträgen können sich Juristen auch schon mal in Fällen
ohne Auslandsberührung über Formulierungen und Auslegungsmöglichkeiten streiten – dabei sollen möglichst eindeutige Regelungen am besten von vorn herein vermeiden, dass es zu
einem Streit oder gar einem Gerichtsverfahren kommt. Deshalb ist eine möglichst gute Übersetzung so wichtig, denn in
den Verträgen geht es oft um große Summen, wichtige Geschäftsbeziehungen oder Weichenstellungen für die Zukunft
des Unternehmens. Ob bei einer Firmenübernahme, bei der
es um ein paar hundert tausend oder gar Millionen Euro geht,
nun 1.000 oder 2.000 Euro an den Übersetzer gezahlt werden,
interessiert das Unternehmen wenig – Hauptsache die Übersetzung taugt etwas und ist fristgerecht fertig.
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema
Kleinvieh macht auch Mist
Neben den gewerblichen Kunden arbeite ich auch für Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, was sich insbesondere seit der
Anhebung der JVEG-Sätze im vergangenen Sommer auch wieder
rechnet. Auch andere öffentliche Institutionen finden hin und
wieder den Weg zu mir, in der Regel aufgrund der bestehenden
Doppelqualifikation. Selbst manche Privatkunden, die nur eine
Urkunde übersetzt haben möchten (vor allem bei Testamenten
oder Erbscheinen, Scheidungsurteilen etc., aber auch einfachen
Personenstandsurkunden) entscheiden sich manchmal unter der
Anzahl von immerhin noch 23 gerichtlich ermächtigten ÜbersetzerInnen (von den oben erwähnten 36 für Englisch in Köln) dazu,
zu mir zu kommen. Und auch kleine Aufträge bringen schließlich
Geld und lassen sich meist auch zeitlich gut unterbringen.
Meinem Eindruck nach ist für viele Privatkunden das entscheidende Kriterium entweder die Doppelqualifikation (auf
Recht spezialisiert sind ja praktisch alle gerichtlich ermächtigten
ÜberserzerInnen) oder die Entfernung von ihrem Wohnort oder
Arbeitsplatz, wenn die Übergabe von Originalen oder der persönliche Kontakt wichtig ist, oder – als dritte Möglichkeit – der
Listenplatz, der mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens
zusammenhängen kann. Woran sonst soll sich auch der Kunde
orientieren, der bislang noch keinen persönlichen Kontakt hatte?
Natürlich gelten diese Einschätzungen nur für die Frage, an wen
sich ein potentieller Kunde mit seiner Anfrage wohl zuerst wendet – wen er später tatsächlich beauftragt, hängt für einen Teil
der Kunden, die sich verschiedene Angebote einholen, sicherlich
auch mit dem Preis zusammen – es muss nicht notwendigerweise
der günstigste sein, aber ein realistischer.
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Allgemeiner Trend zur Spezialisierung
Als ich das erste Mal im Rahmen der BDÜ-Datenbank bei den
Themengebieten das Thema „Recht und Verwaltung“ entdeckte, fragte ich mich direkt, ob das nicht für eine Spezialisierung ein zu weit gefächertes Spektrum ist. Schließlich geht
auch unter den Rechtsanwälten seit vielen Jahren der
Trend hin zur Spezialisierung. So gab
es 1960 bei Einführung der
ersten Fachanwaltschaften
gerade einmal zwei Bereiche,
Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Im Jahr 2000 waren
es immerhin schon sieben
verschiedene Fachanwaltschaften, in denen sich
rund 11 000 Anwälte
tummelten; 2012 gab
es 20 verschiedene
Fachanwaltschaften*
– als letzte kam das
Agrarrecht hinzu –
mit rund 45 000
Anwälten.
Einer der Gründe für die zunehmende Anzahl sowohl an Fachanwaltschaften als auch an Fachanwälten ist, dass es so viele
unterschiedliche Rechtsbereiche gibt und gleichzeitig immer
mehr und immer detaillierteres Wissen gefordert ist. Das kann
man zwar als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt vielleicht auch in
jedem einzelnen Fall recherchieren, aber das kostet viel Zeit
und schmälert entsprechend den eigenen Verdienst. Arbeitet man nur in einem eng eingegrenzten Bereich, so hat man
es immer wieder mit ähnlichen Fallgestaltungen zu tun und
kann diese nach einer gewissen Zeit ohne allzu große Recherche bearbeiten und ggf. Fragen des Mandanten auch schneller
und präziser beantworten. Außerdem besitzt ein Fachanwalt
eine Zusatzqualifikation, mit der er werben kann – das unterscheidet ihn von nicht spezialisierten Kollegen und bringt ihm
(noch) mehr Mandanten, die eine Beratung genau auf dem Gebiet wünschen, in dem er sich besonders gut auskennt. Der Gewinn in zeitlicher und monetärer Hinsicht liegt auf der Hand.
Dieselben Aspekte, die für den Erwerb einer Fachanwaltschaft sprechen, sprechen auch für eine Spezialisierung beim
Übersetzen – je mehr Fachkenntnisse und Hintergrundwissen
man sich in einem Bereich erarbeitet, je mehr Terminologie
man recherchiert und für gut befunden hat, umso schneller
gehen zukünftige Übersetzungen aus demselben Bereich von
der Hand. Bei der Abrechnung nach Wort- oder Zeilenpreis
bringt jede gesparte Minute zusätzlichen Gewinn – von dem
reinen Gewinn an Freizeit (oder Zeit für weitere Aufträge)
ganz abgesehen. Zudem kann man – wie auch bei Abrechnung
nach Zeitaufwand – einen im Verhältnis guten Preis anbieten
und immer noch ordentlich dabei verdienen.
Eine gute Freundin von mir hat sich beispielsweise auf die
Übersetzung von Strickanleitungen und anderen Texten rund
um das Thema Stricken spezialisiert, und nach einem gewissen Einarbeitungsaufwand profitiert sie nunmehr von häufigen
Wiederholungen (die sie zu einem angemessenen Preis berechnet) und von einem Kundenstamm, dem es nicht im Traum
einfallen würde, sich plötzlich einen anderen (unspezialisierten) Übersetzer zu suchen.
* Quelle: www.brak.de/
w/files/04_fuer.../
entwicklungfaebis2012.pdf
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
7
Schwerpunktthema
Quo vadere – welchen Bereich
wählen und wie qualifizieren?
Wer – wie ich – aus einer anderen beruflichen Richtung kommt
und dort einen Abschluss (Ausbildung/Studium) hat, sollte ruhig seine entsprechenden Abschlüsse oder Titel auch in der
Übersetzerdatenbank angeben, denn gerade das unterscheidet
ihn von den Konkurrenten. Wer vom Übersetzen her kommt und
sich überlegt, sich (weiter) zu spezialisieren, sollte vor allem
überlegen, welche Themen ihn interessieren und wen er sich
als Kundschaft wünscht. Ein weiterer Gesichtspunkt könnte
sein, ob eine Zusatzqualifikation in diesem Bereich möglich ist
– es muss ja nicht immer gleich ein Studienabschluss sein. Aber
etwas, das man auf dem Papier bzw. in den Online-Datenbanken mit eintragen kann, um die Aufmerksamkeit des Kunden zu
erregen, ist sicher nicht verkehrt. Vielleicht wird es ja eines
Tages eine ähnliche Möglichkeit wie bei den Rechtsanwälten
geben, sich durch den Abschluss einer Fortbildung (etwa über
den BDÜ) und Nachweise praktischer
Erfahrung eine Zusatzqualifikation für
einen Fachbereich zu erwerben.
WANTED!
Neue Mitglieder für das
Redaktionsteam des BDÜ info NRW
Professionalisierung als
Dolmetscher und Übersetzer
Der Übersetzer im 21. Jahrhundert
Technische und finanzielle Professionalisierung
Diskutieren Sie mit! Strukturreform und neue Berufs- und Ehrenordnung
Mitteilungen des
des BDÜ Landesverbandes
Landesverbandes Nordrhein
Nordrhein-Westfalen
Westfalen e.V.
e.V. | 1. Ausgabe 2014 | Nr. 43 | Februar 2014
Diskutieren
Diskutier
en Sie mit!
mit! Strukturreform
Strukturreform und neue Berufs
Berufs- u
und
nd Ehrenordnung
Ehrenordnung
Technische
Technisch
e und finanzielle
finanzielle Professio
Professionalisieru
nalisierung
g
Der Übersetzer
Übersetzer im 21
21. Jahrh
Jahrhundert
undert
Dolmetscher und Übersetzer
Professionalisierung als
BDÜ-Mitglieder aus Überzeugung,
die immer schon einmal etwas
für den Verband tun wollten.
Voraussetzungen
• Sie texten und schreiben gerne.
• Sie sind bereit zur Teamarbeit und haben
Ihre Arbeit so im Griff, dass Sie zugesagte
Unterstützung termingerecht abliefern können.
• Sie gehen mit wachen Augen durch die Übersetzer-/Dolmetscherwelt und verlassen dazu auch gerne mal den Schreibtisch, um an Seminaren und Veranstaltungen teilzunehmen,
wo man Kontakte knüpft und Ideen bekommt, über was
man mal in der Mitgliederzeitschrift berichten kann.
Zeitlicher Aufwand
Das BDÜ info NRW erscheint dreimal im Jahr. Für jede Ausgabe ist im Prinzip eine Planungssitzung im Vorfeld erforderlich, bei der durch Brainstorming ein Schwerpunktthema und alles drum herum geplant wird (Dauer: jeweils ca.
zwei Stunden). Um den Redaktionsschluss herum (15.1.,
15.5. und 15.9.) findet eine weitere Sitzung statt, um die
Feinplanung vorzunehmen: hier werden letzte Aufgaben
verteilt (Dauer: ebenfalls ca. zwei Stunden).
Artikel schreiben, Autoren ansprechen, Internetrecherche – all das können Sie von zu Hause aus erledigen. Kostet
natürlich auch Zeit, macht aber auch Spaß!
Belohnung
Ruhm und Ehre … Ein Budget haben wir leider nicht. Fahrtkosten werden Ihnen allerdings erstattet. Davon sollten
Sie sich nicht abschrecken lassen. Interessiert? Oder noch
im Zweifel? Sprechen Sie uns doch trotzdem mal an:
Kontakt zur Redaktion
Sabine Rösner
[email protected]
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Ricarda Essrich · 02103 243648 · 0176 22881313
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Fotostudio Balsereit
Wie schon angedeutet, ist der Bereich Recht (etwa im Vergleich zum Stricken) sehr viel weiter gefächert. Ein gutes
praktisches Beispiel dafür ist meine Tätigkeit als Übersetzerin
für den Europäischen Gerichtshof: Natürlich sind sämtliche
Aufträge in den Bereich „Recht“ einzuordnen, denn es geht
in allen Fällen um die Auslegung von Rechtsnormen (also EUVerordnungen oder -Richtlinien) oder von Urteilen. Allerdings
reichen die Themengebiete vom Agrarrecht über Sozialrecht
bis hin zu Urheber- und Wettbewerbsrecht, so dass nach meiner Erfahrung bei der Bearbeitung mit einem TM die Treffer
meist unter 5 % liegen (häufig einige Überschriften und ggf.
ein bis zwei Standardsätze, nicht mehr). Von Wiederholungen
und schon erworbenem Hintergrundwissen zu profitieren, ist
hier also nur sehr begrenzt möglich.
Das ist andererseits auch ein gewisser Vorteil und etwas,
das ich persönlich sehr schätze – zwar bedeutet es teilweise mehr Rechercheaufwand, andererseits aber auch mehr
Abwechslung. Man beschäftigt sich immer wieder mit neuen
Themen und lernt neue Sachen dazu. Insofern sollte bei allen
Vorteilen, die eine Spezialisierung auf einen Bereich mit sich
bringt, trotzdem kein Tunnelblick entstehen, und der Übersetzer sollte auch für Aufträge aus anderen Bereichen oder
Grenzbereichen offen sein. Bei Aufträgen, die in verschiedene
Bereiche fallen – so wie z. B. Ausschreibungsunterlagen, die in
der Regel sowohl technische Spezifikationen als auch vertragliche Regelungen enthalten – kann es sich lohnen, mit einem
anderen Spezialisten zusammenzuarbeiten, um einen großen
Rechercheaufwand zu vermeiden.
01|14
Spezialisierung ist nicht gleich Tunnelblick
Schwerpunktthema
Medizinische Übersetzungen
Zwischen Patientenratgeber und Spitzenforschung
Medizinische Fachübersetzungen bieten ein großes und faszinierend vielseitiges Betätigungsfeld. Um das passende
„Marktsegment“ im Spannungsfeld zwischen Massenübersetzungen und maßgeschneiderten Qualitätstexten zu finden,
sind ein paar „Insider-Informationen“ sicherlich hilfreich.
Wie mich mein Beruf gefunden hat
Da mich Fremdsprachen schon immer fasziniert haben, habe
ich während meines Medizinstudiums fast jede Gelegenheit
genutzt, Praktika im Ausland zu absolvieren. Meine erste Stelle als Ärztin hatte ich dann in Schottland, anschließend ging
es nach Frankreich und später als Studienkoordinatorin nach
London. Gerade zu dem Zeitpunkt, als ich merkte, dass ich
meine Zukunft nicht mehr länger in einer praktischen ärztlichen Tätigkeit sehe und dachte „was tun?“, landete fast aus
dem Nichts der erste Übersetzungsauftrag bei mir. Inzwischen
übersetze ich seit 15 Jahren medizinische und pharmazeutische Texte und profitiere dabei davon, dass ich bei meinem
Arzt-Sein im Ausland auch die Strukturen der dortigen Gesundheitssysteme kennengelernt habe. Besonders wertvoll ist außerdem meine Erfahrung in der klinischen Forschung.
Anforderungen und Herausforderungen
Das Gebiet der medizinischen Fachübersetzungen ist sehr abwechslungsreich. Mal geht es darum, medizinische Laien durch
interessante und gut verständliche Texte zum (Weiter)-Lesen
zu motivieren, ein anderes Mal etwas nüchterner um die sachliche Weitergabe wissenschaftlicher Daten. Wieder ein anderes Mal bewegt man sich in der bunten Welt der Werbetexte.
Es gibt die großen Bereiche der klinischen Arzneimittelforschung – für die man beispielsweise Prüfpläne, Synopsen von
Studienberichten sowie Patienteninformationen und Einwilligungserklärungen übersetzt – und der Arzneimittelzulassung –
mit Fach- und Gebrauchsinformationen, Zulassungsdossiers
usw. Ähnliche Strukturen bestehen für Medizinprodukte/Medizintechnik. Ihren ganz eigenen Stil haben Arztberichte. Außerdem trifft man auf Produktmonographien, in denen alles
Wichtige zu einem Arzneimittel steht, ganze Unternehmensoder Themen-Websites, Schulungsunterlagen usw.
Diese unterschiedlichen Texte stellen unterschiedliche Anforderungen. Texte für medizinische Laien und Schulungsmaterialien für den Außendienst sind meist so verständlich geschrieben, dass sie theoretisch auch von einem medizinischen
Laien übersetzt werden könnten. Allerdings lauert die Gefahr,
etwas falsch zu verstehen, besonders dort, wo man nicht weiß,
dass man etwas nicht weiß. Daher muss man sich auch bei
diesen Texten gut mit dem jeweiligen Thema, beispielsweise
dem Krankheitsbild, um das es geht, auskennen. Außerdem
benötigt man, wie schon erwähnt, einen Schreibstil, der zum
Weiterlesen motiviert und das Verständnis des Textes erleichtert. Bei wissenschaftlichen Texten liegt die Herausforderung
dagegen häufig im Verständnis des Ausgangstexts. Diese in
der Regel auf Englisch verfassten Texte scheinen immer häufiger von Nicht-Muttersprachlern geschrieben zu werden und
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
können darüber hinaus fundierte Kenntnisse in angrenzenden
Bereichen wie Biologie oder Chemie (und immer wieder auch
Statistik) voraussetzen. Begriffsgebilde wie „humanized, type
II glycoengineered anti-CD20 monoclonal antibody“ lassen
sich allein mit sprachlichem Wissen nicht mehr übersetzen. In
den Bereichen klinische Forschung und Zulassungsangelegenheiten sind viele Vorgaben zu beachten (mehr dazu im Kasten
weiter unten).
Die naturwissenschaftliche Terminologie hat den Vorteil,
dass sie weitestgehend kulturunabhängig ist. Zwar sollte man
als Übersetzer medizinischer Texte in die deutsche Sprache
schon wissen, wie das deutsche Gesundheitssystem aufgebaut
ist, aber die meisten Dinge, um die es geht, wie beispielsweise der menschliche Körper, funktionieren kulturübergreifend gleich. Sprich: Wenn man einen Terminus gefunden hat,
muss man sich in der Regel weniger als in anderen Bereichen
Gedanken darüber machen, ob die Bedeutung oder Funktion
vielleicht in den Ländern der Ausgangs- und Zielsprache kulturell bedingt etwas unterschiedlich sein könnte. Leider wird
die Terminologie-Recherche, wie wahrscheinlich auf allen Gebieten, immer schwieriger. Der „Trick“, den Begriff zu nehmen, der bei Google die meisten Treffer landet, war immer
schon riskant. Heute ist es aber eher so, dass der Begriff mit
den meisten Treffern wahrscheinlich nicht der Richtige ist. Es
ist einfach nur der, der in den vielen maschinell erstellten
Übersetzungen im Netz verwendet wurde, also die direkte
wörtliche Übersetzung. Bei manchen hoch wissenschaftlichen
Themen findet man zudem kaum deutschsprachige Literatur.
Der folgende Kasten enthält ein paar Websites, an deren Terminologie man sich orientieren kann. Einige sind für die Übersetzung bestimmter Texte essentiell.
Wichtige Informationsquellen
Die folgende Auflistung kann selbstverständlich nur eine Auswahl an nützlichen Websites sein. (Alle Angaben nach bestem
Wissen und Gewissen und ohne Gewähr.)
Bei der Übersetzung von Fach- und
Gebrauchsinformationen zu beachten
• EMA – European Medicines Agency www.ema.europa.eu
Unter „Human Regulatory“ – „Product information“ – „Product
information templates“ stehen Templates zur Verfügung, die
bei der Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformationen
unbedingt beachtet werden müssen.
• EDQM-Standardterms www.edqm.eu
Kostenpflichtig – unter „Standard Terms“ – Standardterminologie zu Darreichungsformen, Verabreichungswegen und Behältnissen von Arzneimitteln.
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Schwerpunktthema
• Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte www.bfarm.de
Auch diese Website ist für die Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformationen wichtig. Bei einigen Wirkstoffen gibt
es vorgegebene Textpassagen, für die auch entsprechende zu
verwendende Übersetzungen vorliegen. Ob dies für den Wirkstoff, um den es in einer Fach- und Gebrauchsinformation
geht, zutrifft, kann man prüfen, indem man auf der Website
in das Suchfeld den Begriff „Stufenplanverfahren“ und den
betreffenden Wirkstoff bzw. die Arzneimittelklasse eingibt. Im
positiven Fall erscheint dann (mit etwas Glück) eine Liste von
Dokumenten, die die entsprechenden Textpassagen enthalten.
• Besonderheitenliste des BfArM www.bfarm.de
Enthält Textvorgaben zu sonstigen Bestandteilen in Arzneimitteln – im Suchfeld „Besonderheitenliste“ eingeben.
• MedDRA-Terminologie
Terminologie zu Nebenwirkungen – eine Jahreslizenz kostet mit
Überweisungsgebühren circa 180 Euro. Es gab einmal eine Initiative unter „MeinBDÜ“ für eine Sammellizenz. Außerdem lohnt
es sich, unter http://eutct.ema.europa.eu nachzusehen.
• www.rote-liste.de
Doc-Check-Zugang erforderlich – zur Recherche von Wirkstoffbezeichnungen und existierenden Fach- und Gebrauchsinformationen.
• http://chem.sis.nlm.nih.gov/chemidplus/
Enthält Übersetzungen von Wirkstoffbezeichnungen; als Alternative, wenn die „Rote Liste“ keinen Treffer liefert.
• Eine weitere Recherchemöglichkeit für Wirkstoffbezeichnungen sind das europäische und das deutsche Arzneibuch
(soweit ich weiß kostenpflichtig).
• Stoffbezeichnungen (ehemals „Bezeichnungsverordnung“)
Kostenpflichtig – enthält die Bezeichnungen für sonstige
Bestandteile in Arzneimitteln. Zugang beim DIMDI für eine
Jahresgebühr von 50 Euro erhältlich.
• Wenn nicht ausdrücklich die Verwendung der Bezeichnungsverordnung verlangt wird, kann man entsprechende Terminologie
häufig auch unter www.gelbe-liste.de finden.
Für die Übersetzung von Patienteninformationen
und Einwilligungserklärungen
Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (www.ak-medethik-komm.de) – unter „Arbeitsunterlagen/Formulare“ finden sich Mustertexte für Probanden-/Patienteninformationen
und Einwilligungserklärungen; hier sind insbesondere die Datenschutzerklärungen wertvoll, die häufig 1:1 übernommen
werden können (weil die vorliegende zu übersetzende Patienteninformation Satz für Satz das genau das Gleiche aussagt).
Allgemeine Terminologie zu
verschiedenen Krankheitsbildern
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (www.awmf.org) – z. B. unter „Leitlinien“.
Glossare
• www.ebm-netzwerk.de/was-ist-ebm/images/dnebmglossar-2011.pdf
• www.cochrane.org/glossary und
www.cochrane.de/de/cochrane-glossar#p
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Potentieller „Lebensretter“ für
statistische Terminologie
• http://isi.cbs.nl/glossary/index.htm
Websites, die für medizinische Übersetzer
allgemein von Interesse sind
• Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
www.bfarm.de
• Bundesgesundheitsministerium
www.bmg.bund.de
• Deutsches Institut für Medizinische
Dokumentation und Information
www.dimdi.de
• Europäische Arzneimittel-Agentur
www.ema.europa.eu
• Paul-Ehrlich-Institut
www.pei.de
• Physikalisch-Technische Bundesanstalt
www.ptb.de
• Robert-Koch-Institut
www.rki.de
• Weltgesundheitsorganisation und Regionalbüro für Europa
www.who.int und www.euro.who.int
Lexika sind insbesondere zu Beginn nützlich, wenn man die
Standardterminologie eines Bereichs noch nicht gut kennt.
Allerdings muss man sich daran gewöhnen, dass man mit zunehmender Erfahrung immer seltener einen Begriff, den man
nicht kennt, in einem Lexikon finden wird. Gerade als NichtMediziner kann man auch darüber nachdenken, ein klinisches
Wörterbuch (z. B. Pschyrembel, Roche-Lexikon etc.) zu kaufen.
„Marktsegmente“
Neben der Frage, was will und kann ich übersetzen, stellt sich
die Frage, wo bin ich konkurrenzfähig? Zwei wichtige Hinweise:
1. Ich übersetze inzwischen ganz überwiegend aus dem Englischen ins Deutsche. Bei anderen Sprachpaaren und insbesondere bei Übersetzungen vom Deutschen oder anderen Sprachen ins Englische sieht der Markt möglicherweise
ganz anders aus. Im Bereich der Medizin ist es so, dass die
großen Unternehmen ihre Texte meist in amerikanischem
Englisch verfassen und dann in andere Sprachen übersetzen
lassen. Bei Übersetzungen ins Englische hat man möglicherweise mehr mit Einzelpersonen oder kleineren Firmen zu
tun – oder man ist gleich der „Medical Writer“, der den
Ausgangstext verfasst.
2. Alles, was ich hier schreibe sind meine eigenen Erfahrungen bei den Projekten, an denen ich beteiligt war. Andere
Projekte mögen anders ablaufen und andere Unternehmen
mögen anders arbeiten.
Die meisten medizinischen Fachagenturen schreiben, dass sie
nur mit Übersetzern zusammenarbeiten, die auch eine fundierte medizinische Grundausbildung haben. Allerdings stellt
sich bei der Zusammenarbeit mit Agenturen ohnehin die Frage,
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Sigrid Roßman/Pixelio.de (oben rechts), © privat (unten rechts)
Schwerpunktthema
ob man von den zu erzielenden Wort-/
Zeilenpreisen angemessen leben kann,
wenn man keine derartige medizinische
Vorbildung hat und deshalb entsprechend
aufwendiger recherchieren muss – und
wenn man nicht im „Übersetzer-Hamsterrad“ enden möchte. Möglicherweise
ist man dann in diesem Bereich einfach
nicht konkurrenzfähig. Das muss jedoch
nicht traurig stimmen, denn die Arbeit
mit Agenturen, die ich jahrelang sehr geschätzt habe, macht im Moment ohnehin
wenig Spaß. Da die großen Pharmafirmen
ein hohes Textaufkommen haben und
diese Texte meist zeitgleich in zahlreiche Sprachen übersetzen lassen, wird ein
Großteil des riesigen über Agenturen laufenden Marktes medizinischer Übersetzungen mit CAT-Tools abgewickelt. Das
ist verständlich und müsste an sich noch
kein Problem sein. Allerdings scheint im
Moment der Trend dahin zu gehen, dass
Segmente (also einzelne Sätze und Satzfragmente) und keine zusammenhängenden Texte mehr übersetzt werden. Die
Formatierung des Ausgangstexts, die eigentlich wichtige Informationen für die Übersetzung liefert, sieht man häufig gar
nicht mehr. Aus Kosten- oder Konsistenzgründen sollen Segmente aus Vorgängeraufträgen 1:1 übernommen werden, auch
wenn die Sätze vom Stil her nicht in den eigenen Text passen
(und man sie auch nicht so gelungen findet, dass man den
eigenen Stil an diese Sätze anpassen möchte). Der eigentlich
der Qualitätssicherung dienende „QA-Check“, der die Texte
auf korrekte Übertragung von Zahlen, Verwendung der Terminologiedatenbank und Konsistenz prüft, rückt so stark in das
Zentrum der Aufmerksamkeit, dass man leicht übersieht, dass
er wenig über die Lesbarkeit und Verständlichkeit eines Textes
aussagt. In einigen Fällen wird der grundsätzlich zu begrüßende Wunsch nach Konsistenz förmlich zu einem „Konsistenzwahn“, der auch vor Alltagsbegriffen nicht Halt macht. Dann
kann es viel Zeit und Energie kosten, das System „auszutricksen“ und trotzdem einen lebendigen Text zu produzieren, der
gerne gelesen wird. Alles in allem muss man aufpassen, dass
man nicht vom Übersetzer zum „Segmente- und QA-CheckHäkchen-Verwalter“ mutiert.
Mehr Spaß macht da die Arbeit an kleineren Projekten mit
Direktkunden, bei denen die Aufgabe darin besteht, einen
maßgeschneiderten Text zu erstellen, der seine Funktion erfüllt. Meiner Einschätzung nach ist dieser Bereich für solche
Übersetzer besser geeignet, die über keine breite medizinische Vorbildung verfügen. Sich in einen Teilbereich der Medizin einzuarbeiten und dann zum Experten für die Produkte und
den Markt eines Direktkunden zu werden, ist auch ohne Medizinstudium realistisch. Auch haben hier sprachliche und kulturelle Kompetenzen ein höheres Gewicht. Allerdings ist die
Akquise kein Kinderspiel. Zunächst einmal muss man dieser
Experte für einen bestimmten Markt werden und dann muss
man dem Kunden noch erfolgreich kommunizieren, dass man
dieser Experte ist und welchen Mehrwert er erhält, wenn er
sich gegen Dumping-Angebote entscheidet, die man im Inter-
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
net leicht findet. Wie heißt es so schön in Büchern über Positionierung: Man muss diejenigen „Leidenskunden“ finden, die
bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben und denen man
eine Lösung für ihr Problem anbieten kann. Letztendlich geht
es auch darum, die richtigen Projekte zu akquirieren. Wie in
allen Bereichen gibt es Projekte, bei denen ein günstiger Preis
und eine reibungslose Abwicklung großer Volumina im Vordergrund stehen, und solche, bei denen es auf die gute Schreibe
und andere Details ankommt. Bestimmt wäre so mancher Kunde dankbar, wenn er eine ehrliche Beratung erhält, welche
Vorgehensweise bei Art und Umfang seines Textaufkommens
sinnvoll ist und wie sich die Balance bezüglich Konsistenz und
Lebendigkeit der Texte finden lässt.
Fazit
Auch wenn ich keine statistischen Zahlen vorliegen habe, ist
davon auszugehen, dass der Markt für medizinische Übersetzungen riesig ist. Darüber hinaus ist er sehr vielfältig. Dieser
Markt scheint sich derzeit in zwei Bereiche aufzuteilen: einen
Bereich, in dem große Volumina möglichst effizient bearbeitet werden müssen und der mit viel „Verwaltungsaufwand“
verbunden sein kann, und einen Bereich, in dem die Qualität
und Funktion des einzelnen Texts im Vordergrund stehen, sozusagen die Maßschneiderei für Texte.
Die Aufgabe besteht darin, sowohl bei
Auftraggebern als auch bei Übersetzern das Bewusstsein für die Stärken
und Schwächen beider Bereiche zu
schärfen.
Dr. med. Cirsten Verleger
Diplom-Wirtschaftsübersetzerin (FH)
Englisch, Französisch, Deutsch
[email protected]
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Schwerpunktthema
und lateinische Prä- und Suffixe auswendig lernen – lästig, aber
nützlich. Ich fand immer mehr Gefallen an diesem Thema und
lauschte interessiert, wenn unser Medizindozent anschaulich
und mit großer Begeisterung den Weg eines Brötchens durch den
Körper schilderte. So kam es dann auch, dass ich, als ich einen
Freund zu seiner Magenspiegelung begleitete, fragte, ob ich bei
der Untersuchung zuschauen dürfe. Ich durfte und fand nicht
einmal die damit einhergehenden Würgegeräusche ekelig. Ich
konnte die Bilder aus dem Unterricht einordnen und selber erkennen, dass alles ganz gut aussah. An diesem Tag lernte ich außerdem noch am lebenden Objekt, was retrograde Amnesie ist.
Spätestens ab diesem Tag war mir klar, dass ich, rein sprachlich,
in diesem Gebiet arbeiten wollte.
In meiner ersten Anstellung hatte ich das Glück von meiner damaligen Chefin zu einer Medizinkonferenz in Lissabon
geschickt zu werden, obwohl meine Arbeit nur sehr selten in
diesem Gebiet stattfand. Auf der Konferenz wurden unterschiedlichste Themen und Gebiete angesprochen und ich lernte Kollegen aus ganz Europa kennen. Durch die Vielfalt der
Vorträge wurde mein Enthusiasmus für das Thema weiter vertieft, da ich so eine Ahnung von den Möglichkeiten bekam, die
dieses Fachgebiet bereithält. Seit ich selbständig bin, besuche
ich jedes Jahr mindestens eine medizinische Fortbildung, gucke Dr. House aufmerksamer und lasse mir von meinen Verwandten ihre Beipackzettel geben.
Per Ausschlussverfahren
zum Traumjob
Ist es notwendig einen Frosch sezieren zu können? Sollte
man schon einmal eine Schweineherzklappe in der Hand
gehabt haben? Ist es Pflicht ein MRT bedienen zu können?
Atmen Sie auf, ganz so kompliziert ist es nicht.
Ich bin Medizinübersetzerin – eine Tatsache, die mich ab und zu
selber noch überrascht. In der Schule habe ich mich nie für Naturwissenschaften interessiert, habe Latein nicht gewählt und
generell bin ich eigentlich ein bisschen zimperlich, wenn Menschen aufgeschnitten werden. Wer hätte also gedacht, dass ich
mir mal live eine Magenspiegelung anschaue – freiwillig?
Entscheidungsfindung
Wie bin ich also dazu gekommen? Ich habe in Germersheim
Übersetzen studiert und musste mich für ein nicht-sprachliches
Nebenfach entscheiden. Zur Wahl standen: Recht, Wirtschaft,
Technik, Informatik und Medizin. Alle anderen Gebiete sagten mir noch weniger zu, also entschied ich mich für Medizin.
Die Entscheidung erwies sich als goldrichtig: Die Themen waren spannend, die Dozenten hervorragend und die Übersetzungsübungen größtenteils realitätsnah. Im Gegensatz zu den
allgemeinsprachlichen Übungen fühlte ich mich, zu Recht, gut
auf die Zukunft und die berufliche Realität vorbereitet. In den
Vorlesungen lernten wir verschiedene Systeme des Körpers kennen, jeweils mit Anatomie, Physiologie, Pathologie und möglichen Behandlungsansätzen. Eine Dozentin ließ uns griechische
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Man lernt nie aus
Heute, nach fast fünf Jahren Selbständigkeit, habe ich noch
keine Nische gefunden, auf die ich mich ausschließlich konzentrieren möchte. Ich finde per se erst einmal alles spannend
was kommt, egal ob es die Arztberichte zum immer gleichen
Patienten sind, die neuesten klinischen Studien zu vielversprechenden neuen Medikamenten, Patienteninformationen,
Handbücher für Endoskope oder wie zuletzt ein umfangreicher Ratgeber für Eltern, deren Kind eine seltene genetische
Erkrankung hat.
Durch die Fortbildungen lerne ich nicht nur jedes Mal etwas
Neues, sei es über Depressionen, bildgebende Verfahren oder
Arztberichte, sie ermöglichen mir auch den Austausch mit den
netten Kolleginnen. Wie wichtig Netzwerken in unserem Beruf
ist, brauche ich ja niemandem zu erklären. In der Forschung
tut sich viel, auch daher ist es gut, am Ball zu bleiben und
nicht nur darauf zu vertrauen, dass man bei der täglichen Recherche nebenbei etwas aufschnappt.
Ich bin vielleicht eher zufällig zu meinem Fachgebiet gekommen, bin aber vollkommen froh und zufrieden mit den Themen,
die es mir bietet. Bisher ist es noch kein bisschen eintönig –
jeder Entlassungsbericht ist anders, jede klinische Studie hat
ihren eigenen Endpunkt und jede Patienteninformation weist auf etwas anderes hin. Man muss kein Arzt sein, um
Medizinübersetzer zu werden, aber es
hilft ungemein, wenn man sich für alles
damit Verbundene interessiert und sich
aktiv weiterbildet.
Anne Warmbier
Diplom-Übersetzerin für Deutsch,
Englisch und Spanisch
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Lothar Wandtne /Pixelio.de (oben links), © privat (unten rechts)
Fachgebiet Medizin
Schwerpunktthema
Fachgebiet Softwarelokalisierung
Softwarelokalisierer – Fachübersetzer
mit Zusatzqualifikation
Wenn ich erzähle, dass ich als Fachübersetzerin mit der Spezialisierung Softwarelokalisierung tätig bin, werde ich nicht
nur von Branchenfremden, sondern auch häufig von Kollegen und Kolleginnen gefragt, was denn Softwarelokalisierung
eigentlich sei. Bisweilen werde ich auch mit einigen Vorurteilen konfrontiert, die sicher damit zu tun haben, dass die
Softwarelokalisierung eine eigene Welt für sich ist. Es ist also höchste Zeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und mit
diesen Vorurteilen aufzuräumen.
Beim Übersetzen wird der Originaltext in eine Zielsprache
übertragen. Dies ist auch beim Lokalisieren von Software oder
Hilfen der Fall, geht hier aber noch einen Schritt weiter, denn
Software und Hilfen müssen an den Zielmarkt angepasst werden. Und dies erfordert nicht nur eine sprachliche, sondern
auch eine technische Anpassung. Typischerweise fallen unter
einer solchen sprachlichen sowie technischen Anpassung unter
anderem Maßeinheiten, Gewichte, Zahlen, Datum, Uhrzeit,
Zeitzonen, Adressen, Pass-/Ausweisnummern, Sozialversicherungsnummern, Symbole, Flaggen, Abbildungen, Papierformate, Schriftarten, Sortierung (alphabetisch geordneter Index,
Listen usw.), Textrichtung, gesprochene Inhalte (Audiotexte),
lokale Vorschriften und Gesetze, Richtlinien, Urheberrechte,
Datenschutz, Zahlungsmethoden, Steuern und vieles mehr.
Gegensatz zu Medizin-, Rechts- oder Literaturübersetzern keine perfekten Englisch- und Deutschkenntnisse benötigen würde und es bei Computerprogrammen auf sprachliche Qualität
nicht so ankäme. Weit gefehlt!
Eine schlechte sprachliche Qualität ist häufig der Grund, warum sich eine Software schlecht verkauft, Softwarehersteller
Umsatzeinbußen verzeichnen oder in Konkurs gehen. Warum?
Ein Softwareunternehmen entwickelt und vertreibt Softwareprodukte in verschiedenen Sprachen, die auf verschiedenen
Zielmärkten verkauft werden. Im Prinzip kann man sagen, dass
die „Übersetzung“ selbst verkauft wird. Das heißt, das Softwareunternehmen erzielt mit der „Übersetzung“ selbst Umsät-
Softwarelokalisierung – (k)ein Fachgebiet?
Bild: © Harald Wanetschka/Pixelio.de
Es gibt fast keinen Lebensbereich, der heute ohne Computer und Software auskommt: die Verkäuferin an der Supermarktkasse korrigiert nach dem Einscannen meiner Waren per
Touchscreen ein doppelt eingescanntes Produkt, beim Zahnarzt wird der Zustand meines Gebisses zusammen mit meinen
Patientendaten per Software dokumentiert, beim Abgeben
meiner Bücher in der städtischen Bibliothek weist der Computer die Mitarbeiterin darauf hin, wie viele Tage ich überzogen
habe und wie hoch die Strafgebühr ausfällt, in Buchhaltungsabteilungen wird nur noch am Computer „Buch geführt“ und
Maschinenbauteile werden meist nicht mehr am Zeichenbrett
mit Stift und Papier entworfen. Softwarelokalisierer haben
daher immer gut zu tun, aber ohne Fachkenntnisse in einem
bestimmten Fachgebiet geht es nicht. Softwarelokalisierung
ist nämlich per se kein Fachgebiet, sondern eine Art Spezialisierung. Denn Lokalisierer sind Fachübersetzer für Medizin,
Maschinenbau, Personalwesen usw. mit Fachkenntnissen im
Bereich Softwarelokalisierung. Lokalisierung ist daher als eine
Art Zusatzqualifikation zu sehen.
Mehr als nur „Klicken und
schließen“-Übersetzer
Eines der hartnäckigsten Vorurteile über Lokalisierer ist der
Glaube, dass wir nur Übersetzer für simple Begriffe wie „Öffnen“, „Schließen“ und „Abbrechen“ sind und es ausschließlich
mit einfachen Sätzen wie „Klicken Sie auf die Schaltfläche“
oder „Das Dialogfenster wird geöffnet“ zu tun haben. Einmal wurde mir sogar unterstellt, ich hätte mir mit der Lokalisierung ein bequemes Fachgebiet ausgesucht, da ich im
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema
Sie sind Technikübersetzer/in, haben häufig mit Softwaretexten zu tun und möchten mehr darüber erfahren, welche
Techniken es beim Lokalisieren ins Deutsche beim Umgang mit
Variablen, Platzhaltern oder Längenbeschränkungen es gibt
oder wie ein Funktionstest genau abläuft?
Dann ist das Seminar „Softwarelokalisierung für technische Übersetzer“ am 15. November in Köln vielleicht genau das richtige
für Sie! Weitere Informationen unter www.seminare.bdue.de.
ze. Dies ist bei produktbegleitenden Dokumenten wie zum Beispiel einem Benutzerhandbuch zu einem Drucker, oder zu einer
Kaffeemaschine anders, da das Unternehmen seine Umsätze
mit dem Verkauf von Druckern oder Kaffeemaschinen erzielt.
Aus diesem Grund ist sprachliche (und technische) Qualität
bei Softwareprodukten besonders wichtig, da eine gute oder
schlechte Qualität für den Endbenutzer direkt spürbar ist (z. B.
durch eingeschränkte Verwendbarkeit) und sich somit direkt
auf die Umsatzzahlen des Softwareanbieters auswirkt.
Beim Lokalisieren ist Kreativität gefragt
Softwarestrings („Zeichenfolgen“) sind kontextlos, das heißt,
es ist nicht immer bekannt, an welcher Stelle eine Zeichenfolge später genau verwendet wird oder um welche grammatische Struktur es sich handelt. („Change status“ z. B. kann
sowohl mit „Status ändern“ als auch mit „Änderungsstatus“
lokalisiert werden.) Dies erschwert das Lokalisieren von Software enorm. Darüber hinaus zeichnen sich Softwaretexte über
viele Variablen, Platzhalter, Steuerzeichen, Hotkeys, Verkettungen von Strings („concatenation“), optionale Plurale und
vieles mehr aus. Lokalisierungsexperten sind für diese typischen Merkmale sensibilisiert und können beispielsweise die
Zeichenfolge „Faulty %d to be deleted?“ so übersetzen, dass
im Deutschen immer ein grammatikalisch korrekter Satz in der
Software verwendet wird, unabhängig davon, ob die Variable
%d durch ein maskulines, feminines oder neutrales Wort ersetzt wird. Hinzu kommt natürlich, dass es in Softwareprodukten immer von Fachvokabular so wimmelt, je nachdem, in
welchem Bereich die Software eingesetzt wird.
Wir verwenden außerdem bestimmte Techniken, um bei Längenbeschränkungen Zeichenfolgen kurz zu halten. Eine Längenbeschränkung ist eine Vorgabe von maximal zu verwendenden
Zeichen pro Zeichenfolge. Dabei sollen nicht einfach Begriffe
abgekürzt werden, schließlich muss die Verständlichkeit immer
gegeben sein. Die Textsorten Software und Onlinehilfe zeichnen sich weiterhin jeweils durch andere Interpunktionsregeln
als die, die in der Regel für die deutsche Sprache verwendet
werden. Auch das haben Lokalisierer natürlich im Hinterkopf.
übersetzt werden müssen: Release Notes, Onlinehilfe, Tutorials, Lernprogramme/-videos, Benutzerdokumentationen,
Kurzanleitungen, Erste-Schritte-Anleitungen, Installations-/
Wartungsanleitung, Verpackung, CD-Label, Werbebroschüren,
Marketingmaterialien, Schulungsmaterialien (einschließlich
Prüfungsunterlagen), dazugehörige Websites oder Apps. Langeweile kommt so nicht auf.
Neben meiner Hauptaufgabe – dem Lokalisieren von Software und Hilfen und dem Übersetzen der Begleitdokumente
– werde ich auch für Terminologiearbeit (Erstellen oder Übersetzen von Glossaren), für Projektmanagementaufgaben und
zum Durchführen von Funktionstests gebucht. Daher ist mein
Aufgabenbereich alles andere als eintönig und langweilig.
Funktionstests von Software und Hilfen
Der Höhepunkt beim Lokalisieren ist für mich immer das Testen
der Software und Hilfe, an deren Lokalisierung ich mitgewirkt
habe. Welche Übersetzer (außer Literaturübersetzer vielleicht) haben regelmäßig die Gelegenheit, ihre Übersetzung
im finalen Zustand zu sehen? Nach der Lokalisierung wird die
kompilierte („zusammengesetzte“) Software oder Hilfe auf
Funktionalität und Aussehen hin getestet. Ich prüfe, ob alles
lokalisiert wurde, ob Text vollständig und korrekt angezeigt
wird, ob sich Menüs, Dialogfelder, Funktionen usw. aufrufen
lassen, ob die richtigen Fehlermeldungen an den entsprechenden Stellen angezeigt werden, ob die festgelegten Hotkeys
funktionieren oder ob bei Onlinehilfen alle Links funktionieren
usw. Alle gefundenen Fehler werden in einem Fehlerbericht
genau dokumentiert, wobei ich die sprachlichen Fehler sowohl in den Dateien bzw. direkt im Quellcode korrigiere.
Zusatzqualifikationen
Fachübersetzer, die Lokalisierungsdienstleistungen anbieten
möchten, müssen also bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen. Neben den oben erwähnten Vorgehensweisen
zur Lokalisierung benötige ich für meine Arbeit IT-Kenntnisse in Bezug auf Datei- und Austauschformate sowie Markupsprachen, Kenntnisse zu den Textsorten Software und Hilfen
und Fachwissen im Bereich Lokalisierungstechnologien. Auch
die Vorgehensweise bei Funktionstests und linguistischen DTPPrüfungen muss bekannt sein. Darüber hinaus muss ich mit
mehreren CAT-Werkzeugen und Lokalisierungswerkzeugen
oder Terminologiesystemen und Qualitätssicherungssystemen
umgehen können und darf mich nicht scheuen, mich in neue
Werkzeuge einzuarbeiten.
Aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche und Textsorten
macht Lokalisieren viel Spaß. Dank der Kombination mit einem
oder mehreren Fachgebieten finde ich
das Lokalisieren sehr interessant und
spannend.
Abwechslung ist das halbe Lokalisiererleben
Wir Lokalisierer beschäftigen uns nicht nur mit den Textsorten Software und Hilfen. Streng genommen sind wir AllroundTalente, denn ein Softwareprodukt besteht nicht nur aus
der Softwareanwendung. Softwareprodukte bestehen häufig
aus mehreren Komponenten, die ebenfalls lokalisiert bzw.
14
Katja Althoff
Dipl.-Fachübersetzerin (FH)
Englisch/Französisch
IT, Softwarelokalisierung,
Maschinenbau
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Fotostudio Hengesbach
Seminartipp
Schwerpunktthema
Russische Lebensmittelbranche
Ein Arbeitsfeld mit Stolpersteinen
Die Lebensmittelbranche und die konsequent wachsenden deutschen Lebensmittelexporte stellen für Übersetzer ein
attraktives Betätigungsfeld dar. Die wichtigsten Drittlandsmärkte sind für das Exportland Deutschland die USA, Russland
und die Schweiz. Aber insbesondere der riesengroße russische Markt bereitet sogar einem fachkundigen und erfahrenen
Übersetzer so manche fachliche Herausforderungen und Hindernisse.
Die Lebensmittelbranche ist geprägt von zunehmender Internationalisierung. Allein der russische Marktanteil für Fleischverarbeitungsmaschinen beträgt heute 24 %. Aber nicht nur
deutsche Maschinen, sondern auch branchenübliche Technologien, Verarbeitungsverfahren oder IT-Systeme sind in Russland sehr gefragt. Rohstoffe, Komponenten, Zusatzstoffe für
die Lebensmittelherstellung sowie Fertigprodukte sind ebenso
Gegenstand deutsch-russischer Handelsbeziehungen.
Und obwohl auch auf dem russischen Lebensmittelmarkt globale internationale Marken nahezu allgegenwärtig sind, bleiben
dennoch viele Lebensmittel eher orts- und kulturspezifisch und
entsprechen den traditionellen Essgewohnheiten und Vorlieben. Dadurch entstehen ganz unterschiedliche Herausforderungen sowohl für international tätige Unternehmen der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft als auch für die Übersetzer.
Ein Beispiel, das zwar sehr bekannt ist, aber trotzdem immer wieder Kopfschmerzen bei der Übersetzung bereitet: die
unterschiedlichen nationalen Fleischschnittführungen. Auch
wenn mittlerweile dank der Globalisierung sogar auf dem
Verbraucherniveau viel weniger Missverständnisse entstehen,
weil zumindest die Namen von amerikanischen bzw. französischen Teilstücken in vielen Ländern geläufig sind, sieht das
Problem bei der Fachübersetzung des Zerlegungsverfahrens
oder von Bedienungsanleitungen zur technischen Ausrüstung
der Schlacht- und Zerlegungsbetriebe ganz anders aus.
Den Lebensmittelherstellern mit regionalen Marketingstrategien hilft die korrekt lokalisierte Übersetzung neue Märkte und Marktsegmente zu erschließen. Darum sind für den
Translator Landeskenntnisse unumgänglich, zu denen Hintergrundwissen über die Mentalität, Werte und Erwartungen des
Zielmarktes gehören. Die Aufgaben des Übersetzers umfassen
mehrere Herausforderungen und Vorkenntnisse: Gesetze und
Vorschriften zur Qualitätssicherung im Zielland, Zollbestimmungen, Kommunikation mit den Behörden.
Biotechnologien, Hygienemanagement, Lebensmittelüberwachung, Rückverfolgung, Umweltschutz gehören zu den für
Russland relativ neuen Branchenanforderungen, bei denen sich
sogar das Fachvokabular noch nicht ganz herausgebildet hat.
fe und Nachschlagewerke gibt – es gibt eher zu viele. Nicht
nur Fachwörterbücher, sondern auch Internet-Suchmaschinen
und mehrere Fachwebseiten stehen dem Übersetzer zur Verfügung. Der erfahrene Übersetzer trifft seine Wortwahl eher
spontan. Aber nicht immer ist die spontane Lösung auch die
beste. Zumindest ist es notwendig, bestimmte Einschränkungen und Kriterien zu berücksichtigen.
Wir versuchen einige Denkeinsätze zur Definition des Begriffswahlproblems zu präsentieren.
Qual der Wahl
Die wenigsten Probleme bereitet im Bezug auf Fachvokabular eine wissenschaftliche Übersetzung. Es gibt maßgebende
Bild: © ad/Pixelio.de
Klassifizierung der Übersetzungsaufgaben
in der Lebensmittelbranche
Es gibt verschiedene Klassifizierungsarten. Wir konzentrieren uns
heute auf den Verwendungszweck des Zieltextes: wissenschaftliche Übersetzung, Fachübersetzung (Technologien, Verfahren)
oder konsumrelevante (verbraucherbezogene) Übersetzung,
die unmittelbar für Endverbraucher bestimmt ist (Kochrezepte,
Speisekarten etc.)
Die größte Herausforderung der modernen Übersetzung
besteht nicht darin, dass es zu wenig „passende“ Fachbegrif-
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema
Seminartipp
Fleischwirtschaft als Arbeitsfeld für Sprachmittler (DE–RU)
Samstag, 29.11.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentinnen: Rimma Davydova und Irina Hobbensiefken
Ort: Geschäftsstelle des BDÜ NRW
Nachschlagewerke, wo die Begriffe in verschiedenen Sprachen
in fester Relation zueinander stehen. Und im Grenzfall können die entsprechenden Fachwörter auf Latein, Englisch oder
Französisch zugezogen werden. Es ist nicht auszuschließen,
dass ein solches Verfahren auch bei anderen Übersetzungsarten von Nutzen sein kann.
Bei der Fachübersetzung (z. B. für Verarbeitungs- und Verpackungsmaschinen) wird sehr oft der englische Fachbegriff
ins Russische „transliteriert“ (slicer – слайсер). Das ist zwar
keine besonders elegante, aber auch keine falsche Lösung, die
mögliche Missverständnisse ausschließt. Bei der Translation
von Küchenausdrücken (Wärmebetrieb, Zutaten, Kombinationen, Arbeitsgriffe, Zubereitungsarten etc.) wäre manchmal
die Rückkehr zum französischen Quellbegriff gerechtfertigt.
Ein Sonderfall: Übersetzung der Schnittführung. In diesem
Fall wäre sinnvoll in Klammern die lateinische Bezeichnung
der entsprechenden Muskeln auszuweisen, um die Genauigkeit der Übersetzung nicht zu gefährden. Gleiches gilt bei der
Übersetzung von Handelsnamen der Fischarten. Manchmal ist
die Versuchung groß, die Handelsnamen wortwörtlich zu übertragen, aber gerade auf solche Weise entstehen sogenannte
„falsche Freunde des Übersetzers“. Dabei wird nicht nur sachlich ein Fehler begangen; wir verlieren die emotionelle Betonung und den kulturspezifischen Inhalt des Wortes. Hier kann
nur eine sogenannte „beschreibende“ Übersetzung helfen,
was wiederum in rein fachlichen und technologischen Übersetzungen kaum möglich und auch nicht notwendig ist.
In den konsumrelevanten Übersetzungen kann eine direkte
Begriffsübersetzung dem kulturspezifischen Inhalt in der Ziel-
sprache mehr oder weniger widersprechen. Darum ist sie nicht
immer angesagt oder benötigt einen zusätzlichen Kontext. Ein
Paradebeispiel für Russisch: Sauerkraut. Die direkte Übersetzung
wird den russischen Konsumenten verwirren. Die Russen kennen
und lieben Sauerkraut, für sie ist es aber überwiegend eine kalte
Vorspeise und wird kaum als warme Beilage zum Fleisch serviert.
Um den traditionellen und kulturrelevanten Inhalt zu bewahren, benutzt man die Redewendung „кислая капуста» (kislaja
kapusta), die im Unterschied zum russischen Begriff „квашеная
капуста» (kwaschenaja kapusta) eine eindeutig „deutsche“
Betonung hat und eine warme Mahlzeit mit Bratwurst oder
Schweinehaxe, Kartoffelpüree und Bier voraussetzt.
Noch eine Schwierigkeit: Der entsprechende Begriff kann in
der Zielsprache komplett fehlen oder mehrere nur teilweise
treffende Bedeutungen haben. Die Lösung wäre dann, genau
wie bei den rein technischen Texten, in der beschreibenden
Übersetzung zu finden. Dabei sind bestimmte Einschränkungen
zu berücksichtigen. In erster Linie muss man darauf achten,
dass die negativ betonten Wörter und Bezeichnungen in den
an Endverbraucher gerichteten Übersetzungen weitgehend ausgeschlossen bleiben.
Dieses Prinzip ist z. B. bei den Weingeschmacksangaben ausführlich umgesetzt. Aber auch für andere Lebensmittelgruppen
existieren in der Branche die Datenbanken der positiven Schlagwörter, manchmal sogar als Applikationen. Als Beispiel erwähnen wir die Applikation der Fa. MM&M (www.meatmarketingmedia.de), die solche Schlagwörterlösungen für Käse- und
Fleischprodukte anbietet.
Gerade bei den russischen Übersetzungen kann der Übersetzer leider nicht auf die Frequenzwörterbücher für Verbraucherwortgut oder auf die Lexika der sensorischen Begriffe für
Lebensmittelprüfer zugreifen, da sie auf Russisch nicht existieren. Sogar schon existierende Begriffe werden nicht überall in
Russland gleich verstanden. Außerdem ändern sich die Bezeichnungen und Handelsnamen von neuen oder unbekannten Produkten so schnell, dass es kaum möglich ist, sie konsequent bei den
Übersetzungen zu verwenden. Da ist die tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit des Auftraggebers bzw. des Partners vor Ort
gefragt, der die örtlichen Gegebenheiten besser kennt.
Zum Schluss noch eine Frage, mit der
die Übersetzer häufig konfrontiert werden: begrenzte Textlänge. Ob ein Kochrezept, eine Präsentationsfolie oder
eine Anzeige – die Platzvolumen sind bereits vorgegeben und schränken die Beschreibungsmöglichkeiten stark ein. Als
mögliche Lösung wäre bei den Fachübersetzungen eine maximal sinnverwandte
Übersetzung, und bei konsumrelevanten Übersetzungen ein Überbegriff oder
eine breitere Definition vorstellbar.
Irina Hobbensiefken,
Fachübersetzerin (RU–DE)
[email protected]
Rimma Davydova, Journalistin,
zertifizierte sensorische Prüferin
[email protected]
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema
Von Jorinde Buck
Hufnagel versus Heuhaufen – tierisch spezialisiert
Ein Fachgebiet von A wie Appaloosa bis Z wie Zackelschaf. Wenn kaum eine Agentur die Fachgebiete „Landwirtschaft“
und „Pferde“ zum Ankreuzen anbietet, ist wohl oder übel Eigeninitiative angesagt. Und immer wieder Durchhaltevermögen, um den Verlockungen klassischer Fachgebiete zu widerstehen.
„Und was machst du so?“ Wenn ich als klassisch quereingestiegene Übersetzerin meine wenig klassischen Fachgebiete nenne, ernte ich oft ein Lächeln, das nicht selten etwas mitleidig
ist. Eigentlich war immer klar, dass ich Übersetzer werden
wollte. Dann kamen mir aber doch noch verschiedene andere Ausbildungen dazwischen. Als ich mich vor einigen Jahren
endlich Staatlich geprüfter Übersetzer nennen durfte, hatte
sich so ein beachtliches Fachgebiet angesammelt. Während
sich viele Berufseinsteiger erst Spezialgebiete suchen und aufbauen müssen, war für mich klar: Als Diplom-Agraringenieurin
und gelernte Pferdewirtin würde ich mich auf die Fachgebiete
Landwirtschaft sowie Pferde konzentrieren. Bestärkt wurde
dieses Vorhaben durch Existenzgründerseminare und Ratgeberliteratur. Dort hieß es stets: Spezialisierung ist das A und
O, um sich auf dem Übersetzungsmarkt – der ja nicht gerade
auf einen weiteren Übersetzer mit den Sprachen Englisch und
Deutsch gewartet hat – gezielt positionieren und durchsetzen zu können. Auch nach einer – vielleicht etwas flüchtigen
– Überprüfung meines Spezialisierungsvorhabens schien die
Idee gut. Ratschläge zum Thema gibt es ja reichlich. So empfiehlt die Übersetzerin Tess Whitty in ihrem lesenswerten Blog
www.marketingtipsfortranslators.com zum Beispiel, Fachgebiete auszuwählen, in denen man bereits vertiefte Kenntnisse
gesammelt hat, etwa durch einen bereits ausgeübten Beruf.
Auch Hobbies könnten gute Spezialisierungen abgeben. Darüber hinaus würden sich gute Fachgebiete dadurch auszeichnen, dass sie einen so stark interessieren, dass man sich gerne
für den Rest seines Berufslebens darin fortbildet und auf dem
Laufenden hält. Berufserfahrung und Spezialwissen waren
durch Ausbildung und Studium sowie die jahrelange Tätigkeit
für einen Pferdezuchtverband vorhanden. Zum anderen hatte
ich bereits als Redakteurin und freie Journalistin für Agrarund Pferdezeitschriften gearbeitet. Diese Punkte konnte ich
also unbesorgt abhaken.
darstellen lässt, zum Beispiel in der Corporate Identity. „Marketing mit der Stecknadel statt mit der Gießkanne betreiben,“
nennt es Andreas Schiemenz in einem der empfehlenswerten
BDÜ-Webinare („Gezielter Marktauftritt“, für BDÜ-Mitglieder
kostenlos auf MeinBDÜ). Oder, um bei passenden Bildern zu
bleiben: Es ist besser, mit dem Hufnagel einen kleinen Marktanteil tief zu durchdringen anstatt sich mit allen anderen in
den großen Heuhaufen zu stürzen.
… dann stutzig
So weit, so stimmig, so motiviert. Nach kurzer Zeit allerdings
traten erste Zweifel auf. Kolleginnen, mit denen ich zusammen
Ausbildung und Prüfung bestritten hatte, wurden scheinbar
von selbst von Agenturen angeworben oder bekamen auf Bewerbungen hin rasch Aufträge in erfreulicher Menge. Der Unterschied war: Sie waren ebenfalls über ihr vorheriges Berufsleben spezialisiert, allerdings auf „ordentliche“ Fachgebiete
wie Wirtschaft und Finanzen. Auch ich hatte mir natürlich
vorab überlegt, mit wem ich zusammenarbeiten würde. Neben einigen wenigen spezialisierten Agenturen hatte ich auch
Übersetzer(büros) ausfindig gemacht, die in meinem Bereich
tätig waren. Zweifellos würden sie sich über die kompetente
Verstärkung freuen, denn ich hatte ihnen ja etwas zu bieten!
Schnell wurde jedoch klar, dass manche „Übersetzungsbüros“
wohl auch nur kleine Einzelkämpfer waren, die gar nicht ans
Zusammenarbeiten dachten. Statt Freude begegnete mir Protektionismus. Es fühlte sich plötzlich ziemlich eng an in meinen Fachgebieten. Vielleicht hatte es ja einen guten Grund,
dass es so wenige Übersetzer und Agenturen in diesem Markt
gab? Denn einen äußerst wichtigen Ratschlag hatte ich zugegebenermaßen nicht sehr gründlich befolgt, er lautet: Prüfe,
ob dein Fachgebiet profitabel ist. Es muss einen Bedarf an
Screenshot des Blogs „Marketing tips for translators“
Erst stolz …
Tatsächlich wurden einige Vorteile, die
der Spezialisierung zugeschrieben werden, bereits bei den ersten Schritten im
neuen Beruf deutlich: Die Positionierung
fällt leichter – man weiß, was man wem
anbieten kann und möchte. Da ich die
Zielgruppen – zum Beispiel Gestüte, Verbände, Verlage – kannte und bereits mit
ihnen zusammengearbeitet hatte, wusste ich, welche Veranstaltungen sie besuchen, welche Zeitschriften sie lesen und
welche Fachsprache sie benutzen. Aus
diesem Wissen lässt sich ein klares Profil
entwickeln, das sich auch gut nach außen
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema
Vielleicht doch lieber Wirtschaft?!
Nun besteht ein Fachgebiet ja glücklicherweise nicht nur aus
einem Kundentyp. Der richtige Kunde, wie er oben beschrieben ist, muss aber erst einmal gefunden werden. Und das ist
in einem Spezialgebiet meiner Meinung nach erst einmal ziemlich aufwändig. „Normale“ Agenturen fallen als anfängliche
Anlaufhilfe eigentlich aus, denn es fängt schon damit an, dass
es auf den meisten Bewerbungsformularen kein Fachgebiet
„Landwirtschaft“ und schon gar nicht „Pferde“ gibt, an dem
man ein Häkchen setzen könnte. Der Expertenstatus verpufft
hier schnell, und Agenturen, die sich überhaupt die Mühe einer Rückmeldung machten, gaben an, für dieses Gebiet keine
Anfragen zu erhalten. (Allein das klingt nicht nach idealem
Fachgebiet.) Spätestens jetzt entwickelte sich ein heftiger
Drang, weitere Fachgebiete in das eigene Angebot aufzunehmen, in der Hoffnung, einen größeren Markt anzusprechen.
Bislang konnte ich der Versuchung widerstehen, nicht zuletzt,
weil Marketingexperten nachdrücklich bei ihrer Einschätzung
bleiben, dass es ohne Spezialisierung heutzutage eigentlich
gar nicht mehr geht. An Tagen des Zweifels empfiehlt sich der
Blogbeitrag „The most lucrative ways to specialize“ von Walt
Kania auf seiner Seite The Freelancery (thefreelancery.com).
„Don’t fear limiting yourself“, heißt es da. „That’s newbie
thinking. It took me years to get over that.” Na dann.
Nachteile der Spezialisierung
Auch wenn es – ebenfalls spezialisierte – Kollegen gibt, die
eigenen Angaben zufolge noch nie Akquise betreiben mussten,
meine Erfahrung ist, dass die Suche nach Direktkunden harte
Arbeit ist. Und auf die läuft es bei meiner Spezialisierung aus
den genannten Gründen letztlich heraus. Ein weiterer Punkt
ist, dass eine so deutliche Spezialisierung gefühlt auch eine
Einschränkung sein kann. Man würde vielleicht gerne auch
ganz andere Sachen übersetzen (Bücher, Krimis!), erscheint
dafür aber nicht glaubwürdig, da man sein Marketing ja auf
eine andere Zielgruppe zugespitzt hat. Gerade zu Beginn
des Übersetzerdaseins braucht man für die sehr speziellen,
rechercheintensiven Themen oft viel zu lange, um rentabel
zu arbeiten. Zu den Fachgebieten Landwirtschaft und Pferde gehören neben den diversen Spezialgebieten der Tier- und
Pflanzenwissenschaften auch Chemie, Physik, Technik, Ökonomie … Und auch wenn mein persönlicher Schwerpunkt auf
dem Bereich „Tier“ liegt – Fachtexte zur Hornbildung beim
Zackelschaf, zur Schlachtkörperqualität von Geflügel, zu den
Zuchtmerkmalen und Fellfarben des Appaloosa oder der Funktionsweise von Melkrobotern zwingen mich oft, sämtliche
Recherchegeschütze aufzufahren, die ich im Laufe der Zeit
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Lesenswerte Blogs
• www.marketingtipsfortranslators.com
• thefreelancery.com
angesammelt habe. Groß ist dann nach getaner Arbeit allerdings auch die Befriedigung zu wissen, dass man etwas vollbracht hat, was nicht jeder andere Übersetzer im Heuhaufen
genauso gut hätte erledigen könnte. Beziehungsweise möchte
ich behaupten, dass ein Großteil des Heuhaufens so speziellen
Texten gar nicht gerecht werden kann. Auch wenn ich kein
ausgewiesener Zackelschafexperte bin, so hat mir das Studium der Agrarwissenschaften den nötigen Hintergrund verschafft, um dennoch die richtigen Begrifflichkeiten zu finden.
Und schon beim zweiten Auftrag zum Thema Zackelschafhornbildung macht sich der Aufwand ja bezahlt …
Fazit
Man muss es aushalten können, sich zu spezialisieren. Die gelegentliche Panik ignorieren, wenn es mal nicht so läuft wie
erwartet, und dem Drang widerstehen, neue, vermeintlich
gängigere Fachgebiete hinzuzufügen. „Narrow and deep can
feel so counter-intuitive when you’re getting started”, seufzt
eine Übersetzerin in einem Kommentar auf The Freelancery.
Gleichzeitig bin ich aber der Überzeugung, dass man eine einmal eingeschlagene Richtung durchaus regelmäßig überprüfen sollte. So habe ich nicht (mehr) vor, mein Fachgebiet zu
wechseln, wohl aber halte ich die Augen nach Kunden offen,
die den von Tess Whitty genannten Kriterien vielleicht noch
besser entsprechen. Der spezialisierte Übersetzer kann sich
nicht auf seinem Status Quo ausruhen – ständige Weiterbildung zum Fachgebiet ist genauso nötig wie das Verfolgen von
Trends und das Betreiben von Akquise. Ohne ein Netzwerk mit
Kollegen, die das gleiche Fachgebiet in anderen Sprachen sowie angrenzende Fachgebiete in der gleichen Sprachkombination abdecken, kann ich mir den spezialisierten Übersetzer
nur schwer vorstellen. Verschiedene Beispiele zeigen, dass
es so viele Wege gibt, sich erfolgreich in einer Nische einzurichten, wie es Übersetzer gibt. So kombiniert eine Kollegin auf beeindruckende Weise Fachübersetzungen im Bereich
Technik mit Literaturübersetzungen – mit zwei Webseiten und
jeweils angepasster Ansprache der Zielgruppe. Hat man die
Kinderkrankheiten der Spezialisierung überwunden, greifen
mit Sicherheit die Vorteile dieser Aufstellung am Markt: Der
spezialisierte Übersetzer ist aufgrund seines Fachwissens weniger austauschbar, kann in der Regel
bessere Preise erzielen und stabile
Kundenbeziehungen aufbauen.
Jorinde Buck
BUCK text+translation
Staatl. gepr. Übs. EN/DE
Fachgebiete Landwirtschaft, Pferde
sowie journalistische Texte
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Atelier Herff
Übersetzungen geben, und zwar in den richtigen Sprachen und
der richtigen Sprachrichtung. Tess Whitty weist in ihrem Blog
auf einen weiteren Punkt hin: Die Übersetzungen sollten für
den Kunden notwendig sein, damit er sein Business betreiben
kann. Ein gutes Fachgebiet ist außerdem eines, in dem gute
Übersetzungen dem Kunden Mehrwert und mehr Profit versprechen. Natürlich sollte die Zielgruppe auch über die Mittel
verfügen, eine Übersetzung angemessen zu bezahlen. Da sich
meine Fachgebiete mir quasi aufgedrängt haben, war ich in
diesen Punkten möglicherweise nicht kritisch genug.
Kurz notiert
Kostenfreie Publikationen des BDÜ
Mitgliederversammlung des VdÜ
Fachliste Recht und Verzeichnis
von Übersetzern/Dolmetschern für
seltenere Sprachen erschienen
Gemeinsame Vergütungsregeln
angenommen
In den letzten Wochen sind zwei
ei
kostenfreie Publikationen des
es
BDÜ erschienen: die Fachliste
te
Recht mit rund 500 Dolmettschern und Übersetzern, die auf
uf
das Fachgebiet Recht spezialiisiert sind, sowie das Verzeichnis
is
„Übersetzer und Dolmetscher
er
für seltenere Sprachen“.
Wer nach spezialisierten Übersetzern und Dolmetschern für
juristische Texte sucht, dem hilft erstmals die neu erschienene „Fachliste Recht 2014/2015“ des Bundesverbandes der
Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Das kostenlose Verzeichnis enthält die Kontaktdaten von rund 500 Übersetzern und
Dolmetschern für mehr als 40 Sprachen, die auf das Fachgebiet Recht spezialisiert sind. Das Sprachenspektrum reicht von
Albanisch über Englisch und Spanisch bis Weißrussisch. Jeder
Eintrag gibt Auskunft über Sprachrichtungen und Fachgebiete
des Sprachexperten. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf eine
vorliegende allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung.
Im redaktionellen Teil der Fachliste finden sich praktische
Hinweise für die Suche nach dem passenden Dolmetscher und
Übersetzer sowie die erste Kontaktaufnahme. Des Weiteren
ist der BDÜ-Leitfaden „Informationen zum neuen JVEG – Was
sich bei der Zusammenarbeit mit Übersetzern und Dolmetschern geändert hat“ integriert. Die Fachliste erscheint zukünftig alle zwei Jahre in der Publikationsreihe „BDÜ Expertenservice“.
Das Verzeichnis „Übersetzer und Dolmetscher für seltenere
Sprache“ die Kontaktdaten von mehr als 140 geprüften Dolmetschern und Übersetzern für seltenere Sprachen - von Afrikaans bis Weißrussisch. Aufgeführt sind Dienstleister für rund
50 Sprachen, für die es in Deutschland nur vergleichsweise wenige qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer gibt. Das neue
Verzeichnis löst die vom Verband seit vielen Jahren herausgegebene „Exotenliste“ ab. Zum ersten Mal sind auch Sprachexperten für zahlreiche nordische, osteuropäische und baltische
Sprachen aufgeführt. So gibt es nun zum Beispiel auch Vertreter für Bulgarisch, Rumänisch, Georgisch oder Ukrainisch. Jeder Eintrag enthält neben den Kontaktdaten auch Angaben zur
Muttersprache und den Sprachrichtungen. Außerdem gibt es
einen Hinweis darauf, ob der jeweilige Dolmetscher oder Übersetzer zusätzlich allgemein beeidigt und ermächtigt ist. Im redaktionellen Teil gibt es nützliche
dak
Tipps für die Zusammenarbeit mit
Tip
Übersetzern.
Übe
Beide Listen stehen unter www.
fachlisten.bdue.de
zum kostenfreifac
en Herunterladen bereit oder können als gedruckte Fassung in Form
einer Gratis-Broschüre per E-Mail
ein
bestellt werden: [email protected].
bes
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Die Mitglieder des VdÜ, des Verbandes der Literaturübersetzer, haben auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung den mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten
Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) mit
deutlicher Mehrheit angenommen. Zugleich haben die Mitglieder den Verbandsgremien des VdÜ aufgetragen, weitere
Verlage zur Mitwirkung an der GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dabei nicht geben, so die Mitgliederversammlung.
Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ: „Mit dieser
Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und
gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das
langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und
gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich
der Vergütungsregel anzuschließen.“
Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags,
München: „Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser
geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für
weitere Verlage offen.“
Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst&Kultur
bei ver.di. „Wir haben hierin eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen
hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“
Die Erstunterzeichner: C. Hanser, München, Hanser Berlin
und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag.
Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von
2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert
wird. Der Text der Vergütungsregel kann auf der Internetseite
des VDÜ eingesehen werden: www.literaturuebersetzer.de.
Gemeinsame
Vergütungsregel (GVR)
Die Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) soll den nach
§ 32 UrhG bestehenden Anspruch des Übersetzers auf
angemessene Vergütung vereinbaren. Darin sind neben
einer Grundvergütung von in der Regel 18,50 € pro
Normseite (mind. 15 €) auch laufende Beteiligungen
am Absatz; Beteiligungen an Nebenrechten und Lizenzerlösen geregelt. Die Höhe der Grundvergütung sowie
der laufenden Beteiligungen soll alle zwei Jahre überprüft werden.
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Aktuelles
Neue Rubrik „Publikationen“
Ein Service für Neumitglieder und alte Hasen gleichermaßen:
Die Website des Landesverbands (www.bdue-nrw.de) hat eine
neue Rubrik mit dem Namen „Publikationen“, unter der Informationsblätter, Leitfäden oder Broschüren aufgeführt sind,
die Sie kostenlos und bequem herunterladen können. Diese
Rubrik wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Schauen
Sie doch mal wieder bei unserer Website vorbei!
Die Rubrik „Publikationen“ umfasst aktuelle Informationen sowie Tipps und Tricks für Auftraggeber, Existenzgründer, beeidigte
bzw. ermächtigte Übersetzer und Übersetzerinnen und stellt außerdem Informationsblätter zum Thema Technik im Beruf bereit.
Existenzgründung
Wenn Sie noch am Anfang Ihrer freiberuflichen Karriere stehen,
stellt unsere Arbeitsgruppe Existenzgründung für Sie viele nützliche Informationen rund um den Einstieg in die Freiberuflichkeit bereit, z. B. zur Rechnungsstellung, zusammenfassenden
Meldung, Kleinunternehmerregelung oder Altersvorsorge. Diese
Rubrik wird regelmäßig um weitere wichtige Themen erweitert.
Beeidigung und Ermächtigung
Unter „§ Ü/D“ (beeidigte und ermächtigte Übersetzer/Übersetzerinnen) finden Sie die aktuelle BDÜ-Leitlinie zum Anfertigen von Urkundenübersetzungen zum praktischen Download als
PDF-Datei, die bereits im BDÜ info NRW in der 2. Ausgabe 2013
veröffentlicht wurde.
Neu: Technik im Beruf
Greifen Sie in der brandneuen Rubrik „Technik im
Beruf“ auf Anleitungen zu
technischen Themen wie
Kaufen und Aktiveren von
Trados Studio oder Erstellen einer MultiTerm-Termbank zu. Diese Infoblätter
greifen häufig gestellte
Fragen oder Probleme zu
CAT-Werkzeugen oder anScreenshot der Website des BDÜ NRW
deren berufsrelevanten
Softwareanwendungen auf und unterstützen Sie dank der leicht
verständlichen Darstellungsweise beim Lösen diverser Softwareprobleme. Diese Rubrik wird nach und nach mit weiteren
Themen und Fragestellungen aufgebaut. Es lohnt sich daher,
unsere Website regelmäßig zu besuchen.
Themenvorschläge oder häufig wiederkehrende Probleme
mit berufsspezifischer Software von Seiten unserer Mitglieder
sind mehr als willkommen: Wenden Sie sich dazu an Katja Althoff ([email protected]).
Katja Althoff
Vorstandsmitglied BDÜ LV NRW e. V.
Ressort Sprachtechnologie/Technik im Beruf
[email protected]
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Was bewegt den Vorstand?
In loser Folge möchten wir informieren, was den Vorstand des Landesverbands NRW zurzeit beschäftigt.
Welche Aufgaben werden in Angriff genommen? Welche Projekte sind in Planung? Welche Themen werden
diskutiert? Was passiert zurzeit im Landesverband?
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit.
Der Vorstand des BDÜ Landesverbands NRW
+++
Kontakt zu den IHKs in NRW
Ronja Rohloff hat in den letzten Wochen und Monaten
telefonisch sowie persönlich Kontakt mit allen 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen
aufgenommen. Der BDÜ-Landesverband NRW bietet in
Kooperation mit den IHKs einen Vortrag zum Thema
Zusammenarbeit mit Dolmetschern und Übersetzern
an, der im Rahmen von IHK-Veranstaltungen gehalten
wird. Darüber hinaus wurde mit den IHKs vereinbart,
BDÜ-Informationsmaterial auf ihren Veranstaltungen
auszulegen und zu verteilen.
+++
IHK-Außenwirtschaftstag –
der LV NRW ist dabei
Am 11. September 2014 findet in Köln der 8. Außenwirtschaftstag NRW statt, auf dem auch der Landesverband NRW mit einem Stand vertreten sein wird.
Der Außenwirtschaftstag ist mit knapp 800 Teilnehmern die größte Veranstaltung zur Außenwirtschaft in
Nordrhein-Westfalen, die sich vornehmlich an Unternehmen richtet, die im internationalen Geschäft und
Auslandsgeschäft tätig sind.
+++
Aufenthaltsraum für Seminarteilnehmer
in Planung
Der Vorstand überlegt, das kleine Vorstandszimmer in
der Kölner Geschäftsstelle zu einem Aufenthaltsraum
umzugestalten, um Seminarteilnehmern in den Pausen
die Möglichkeit zu geben, sich in netter und angenehmer Atmosphäre auszutauschen. Auf diese Weise sollen
alle Räume der Geschäftsstelle besser ausgenutzt und
die etwas beengten Platzverhältnisse in den Pausen
verbessert werden.
Bild: © Axel Dockhorn
Website des Landesverbands
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Aktuelles
Die „Sprachabenteurer“ aus der neunten Klasse des Kölner Georg-Büchner-Gymnasiums
Dolmetscher und Übersetzer
… ein Sprachabenteuer
Bild: © privat (oben), © Norbert Waldorf (Mitte rechts), © Sprachfabrik (unten rechts)
Am 2. April nahmen Simone Salo und Ronja Rohloff für den
BDÜ NRW am Sprachabenteuer des Kölner Georg-BüchnerGymnasiums teil. Sie stellten den 21 Schülerinnen und
Schülern der Profilklasse „Sprachenklasse Plus“ die Berufe
des Übersetzers und Dolmetschers vor und erzählten aus
ihrem Berufsalltag.
Am 13. März 2014 erreichte die Geschäftsstelle des BDÜ NRW
die E-Mail eines engagierten Kölner Lehrers, der uns zu einem
Sprachabenteuer einlud. Aha! Was sollte ich mir denn darunter vorstellen? Nun, die Schüler des Kölner Georg-BüchnerGymnasiums laden Vertreter verschiedenster Berufe, die mit
Sprache zu tun haben, ein, um einen Einblick in ihre Professionen zu bekommen. Die Idee fanden wir beim BDÜ in Köln
so toll, dass wir gesagt haben: Natürlich kommen wir vorbei!
Und so machte ich mich mit meiner Kollegin Simone Salo aus
Bonn am 2. April auf den Weg zu den Kölner Neuntklässlern.
Das Georg-Büchner-Gymnasium weckte zunächst einmal Erinnerungen an die eigene Schulzeit, und es war eine ganz neue
Erfahrung zu wissen, dass man gleich „auf der anderen Seite“
stehen würde. Unser „Publikum“ waren Jungen und Mädchen
im Alter von 14–16 Jahren, die sich in einer sogenannten Sprachen-Profilklasse befanden.
Was war denn Ihr bisher peinlichstes
Ereignis als Dolmetscher?
Nach einer Einführung in die historischen Anfänge des Übersetzens und Dolmetschens stellten wir den Schülern den Berufsalltag eines Übersetzers bzw. Dolmetschers vor und erklärten
ihnen unter anderem, worin der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen besteht, welche Fertigkeiten für diesen
Beruf wichtig sind, wie wir unsere Aufträge bearbeiten, woran
wir bei der Berechnung der Honorare denken müssen und wie
sich ein Dolmetscher auf einen Dolmetscheinsatz vorbereitet.
Die Schüler waren von Anfang an begeistert dabei und stellten
uns so viele Fragen, dass unser ausgeklügeltes Konzept schnell
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
ins Wanken geriet – was wir insgeheim im Vorfeld auch gehofft
hatten. So hielten wir keinen Vortrag im Sinne von Frontalunterricht, sondern wir konnten anhand der zahlreichen und interessanten Fragen der Schüler unseren Beruf eingehend vorstellen. Und natürlich kam es, wie es kommen musste: Die Frage
nach unserem peinlichsten Erlebnis als Dolmetscherinnen blieb
nicht ungestellt – und auch nicht unbeantwortet. Wir hatten
viel zu lachen, und gut gelaunt ging es in die Pause.
Rein ins Sprachabenteuer
Danach hieß es für die Schüler: Probieren geht über Studieren. In einer kleinen Übersetzungsübung sollten sie sich einmal an englischen Werbeslogans versuchen. Wir waren positiv
überrascht von den guten und kreativen Ergebnissen. Auch die
Schwierigkeiten des Übersetzens wurden gut erkannt und kommuniziert: Es reicht nicht aus, den Ausgangstext nur zu verstehen und die wörtlich übersetzten Begriffe aneinanderzureihen.
Um ein Gespür für das Simultandolmetschen zu erhalten, stand
anschließend das „Shadowing“ mit der Tagesschau vom Vortag
auf dem Programm. Dabei stellte dann der eine oder andere
fest, dass Hören, Denken und Sprechen
gleichzeitig doch schwieriger ist, als es
zunächst aussieht. Das sehr unterhaltsame und interessante „Sprachabenteuer“ war für alle Beteiligten ein gelungenes Ereignis: Die Schüler konnten
sich ein konkretes Bild vom Dolmetschen und Übersetzen machen, und
wir merkten dank des Vortrags wieder
einmal, welch einen schönen Beruf wir
doch haben! 
Ronja Rohloff
Ronja Rohloff
2. Vorsitzende BDÜ NRW
[email protected]
Simone Salo
Konferenzdolmetscherin und
Übersetzerin (M. A. und EMCI)
[email protected]
Simone Salo
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Aktuelles
Angebot für Mitglieder
Kostenlose juristische Erstberatung
sowie individuelle AGB
Vielen Kollegen ist gar nicht bewusst, wie viele Leistungen sie mit ihrer Mitgliedschaft im BDÜ NRW über die Mitgliedsgebühr bekommen. Verbandsarbeit und Vertretung des Berufes nach außen, klar. Seminare und Weiterbildungsmöglichkeiten, auch klar. Aber wissen Sie, dass Sie auch Rechtsberatung in Anspruch nehmen und sich zu günstigen Mitgliedertarifen
AGB erstellen lassen können?
Herr Bauch, seit wann
gibt es das Angebot der
kostenlosen Erstberatung
für Mitglieder des BDÜ
NRW? Und wie wird das
Angebot angenommen?
Der BDÜ NRW bietet seit
dem 01.07.2012 eine kostenlose Erstberatung für
Mitglieder an. Diese haben
die Möglichkeit, per E-Mail,
fernmündlich oder auch im persönlichen
Gespräch berufsbezogene rechtliche Fragen von mir beantworten zu lassen. Der
Vertrag sieht vor, dass sich die Mitglieder
im Rahmen des vereinbarten Beratungskontingentes mit rechtlichen Fragen an
uns wenden können. Die Mitglieder sind
dabei nicht auf einen bestimmten Beratungstag beschränkt, sondern können
sich jederzeit an uns wenden.
Der erste Beratungsvertrag sah zunächst ein monatliches Beratungskontingent von einer Stunde pro Monat vor. Das
Angebot ist von Anfang an jedoch sehr
gut angenommen worden, so dass wir uns
gemeinsam mit dem BDÜ NRW entschieden haben, dass Beratungsvolumen ab
dem 01.01.2014 auf anderthalb Stunden
pro Monat auszudehnen.
Was umfasst Ihre Erstberatung, was nicht?
Bei der Erstberatung handelt es sich
um eine erste rechtliche Einschätzung
der Angelegenheit im Rahmen eines Gespräches oder einer schriftlichen Ausein-
Kostenlose juristische Erstberatung
Für die Mitglieder des BDÜ NRW steht Rechtsanwalt Hermann J. Bauch für
eine kostenlose juristische Erstberatung sowie für die individuelle Anpassung
der AGB zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch, per Fax oder per E-Mail:
Tel.: 0221 1260690 · Fax: 0221 12606969 · E-Mail: [email protected]
Halten Sie für die Anfragen Ihre Mitgliedsnummer bereit und stellen Sie für eine
Rechtsberatung alle relevanten Informationen und Dokumente zusammen.
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andersetzung mit den Fragen des jeweiligen Mitglieds. Die Erstberatung soll
den Mandanten in die Lage versetzen zu
entscheiden, ob er die Angelegenheit in
rechtlicher Hinsicht weiter verfolgen soll
oder nicht. Die Erstberatung soll eine
Entscheidungshilfe sein und kann daher
nicht immer die vollständige Lösung des
an den Anwalt herangetragenen Problems
bieten. Die Erstberatung umfasst dabei
nicht die Fertigung von Schreiben an die
Gegenseite, das Führen von Telefonaten
mit dem Gegner oder dessen Anwalt,
sondern sie beschränkt sich ausschließlich auf die unmittelbare erste rechtliche
Einschätzung des vom Mandanten geschilderten Sachverhaltes.
Ich habe im Rahmen der bisher geführten Beratungsgespräche vereinzelt
festgestellt, dass Ihre Mitglieder Sorge
haben, Sie könnten den Zeitpunkt nicht
erkennen, ab wann wir den Bereich der
Erstberatung verlassen und eine – für das
Mitglied – kostenpflichtige Tätigkeit beginnt. Diese Sorge ist unbegründet. Ich
weise meine Mandanten immer rechtzeitig darauf hin, dass nunmehr der Bereich
verlassen wird, der von dem Beratungsvertrag mit dem BDÜ erfasst wird und
die weitere Tätigkeit kostenpflichtig sein
wird. Ihre Mitglieder können daher beruhigt hier anrufen. Wir berechnen keine
Kosten, die wir vorher nicht rechtzeitig
angekündigt haben.
Sie unterliegen der anwaltlichen
Schweigepflicht, aber können Sie
kurz allgemein schildern, mit
welchen Themen/Fragestellungen
die Mitglieder zu Ihnen kommen?
Die häufigsten Fragen kommen aus
den Bereichen Vertragsrecht, Urheberrecht, Gewährleistung und dem JVEG.
Oft bitten mich Ihre Mitglieder auch um
Rat, wie sie mit zahlungsunwilligen Auftraggebern umgehen sollen. Die Ursache für die immer wieder auftretenden
rechtlichen Probleme ist meistens in der
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © privat
Jeder, der professionell als
Übersetzer oder Dolmetscher tätig ist, wurde oder
wird früher oder später mit
ihnen konfrontiert: Ein Kunde zahlt auch nach wiederholter Mahnung nicht, ein
anderer bemängelt fehlerhafte Übersetzungen und
fordert Schadenersatz. Oft
muss da juristischer Rat her.
Im Rahmen der Mitgliedschaft im BDÜ
NRW erwerben Sie (über die Mitgliedsgebühr) Anspruch auf eine kostenlose juristische Erstberatung in rechtlichen Fragen.
Diese soll dazu dienen, Ihre Problemfälle
rechtlich einzuschätzen und Ihnen eine
Empfehlung für das weitere Vorgehen
zu geben. Für NRW Mitglieder führt der
auf die Belange von Dolmetschern und
Übersetzern spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Hermann Bauch diese Rechtsberatung durch (Infos siehe Kasten).
In Streitfällen gut beraten ist der, der
mit dem Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart hat und
sich darauf beziehen kann. Aber wo bekommt man AGB her? Auch hier hilft der
BDÜ: So gibt es seit kurzem die Möglichkeit, von Herrn Rechtsanwalt Bauch auf
die individuellen Geschäftsbedürfnisse
des Einzelnen abgestimmte Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) zu Vorzugskonditionen anfertigen zu lassen.
Für die vorliegende Ausgabe haben wir
Hermann Bauch zu den beiden Themen
Rechtsberatung und AGB befragt.
Aktuelles
ungenauen Vertragsgestaltung zu suchen.
Häufig stellt sich heraus, dass Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich Art und
Umfang der zu erbringenden Leistungen
hatten. Wir haben dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem BDÜ e. V.
im Herbst und Winter fünf Seminare in
Erlangen, Heidelberg, Kassel, Berlin und
Köln zum Thema Vertragsgestaltung anzubieten. Dort werden wir intensiv über
die Fragen sprechen, welche Fehler bei
der Vertragsgestaltung auftreten und wie
diese künftig vermieden werden können.
Bild: © GG-Berlin/Pixelio.de
Sie bieten Mitgliedern an, sich
individuelle AGB erstellen zu
lassen. Wie geht das vonstatten?
Wir haben mit dem BDÜ e. V. eine
Rahmenvereinbarung getroffen, nach
der die Mitglieder der einzelnen Landesbzw. Mitgliedsverbände berechtigt sind,
zu besonderen Konditionen individuelle
AGB anfertigen zu lassen. Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann
über seinen Mitgliedsverband/seine Geschäftsstelle Kontakt zu mir aufnehmen.
Die Kontaktdaten der Interessenten werden von dort mit der Mitgliedsnummer
per Mail an mich weitergeleitet. Ich setze mich dann mit dem jeweiligen Interessenten in Verbindung.
Im Rahmen des Erstgespräches, das
gerne auch telefonisch erfolgen kann,
erfasse ich zunächst den Tätigkeits- bzw.
Risikobereich des jeweiligen Mitglieds.
Ich stelle konkrete Fragen zum Tätigkeitsbereich, Kundenstamm etc. um herauszufinden, welcher Regelungsbedarf
für das jeweilige Mitglied tatsächlich
besteht. Auf Grundlage dieses Gespräches fertige ich die erste Fassung der
AGB an. Diese stelle ich dem Mitglied zur
Verfügung. Im anschließenden Gespräch
erörtern wir etwaige Änderungen oder
zusätzlichen Regelungsbedarf.
Das Thema AGB scheint ein wenig zu
polarisieren. Wenn ich mit Kollegen
über die Notwendigkeit von AGB
spreche, bekomme ich entweder zur
Antwort: „Ja, unbedingt!“ oder „Wofür
brauche ich denn AGB? Bin ich über das
BGB nicht genug abgesichert?“ Brauchen
Übersetzer und Dolmetscher AGB?
Die Frage nach der Notwendigkeit von
AGB ist zwangsläufig eine Frage nach der
eigenen Vertragsgestaltung. Ich bin seit
1995 als Rechtsanwalt insbesondere auch
als Prozessanwalt tätig. Eine Vielzahl der
geführten Prozesse hätte sicherlich vermieden werden können, wenn die Streitparteien der Vertragsgestaltung etwas
mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätten.
Häufig gehen gerade bei einer Übersetzung die Vertragsparteien unausgesprochen von unterschiedlichen Vorstellungen
hinsichtlich der Leistung aus (bestimmte
Terminologie, bestimmtes Dateiformat,
Vieraugenprinzip etc. aus). Wer nicht
selbst Art und Umfang der Leistung und
Gegenleistung transparent in einem Vertrag definiert, wird sicherlich nicht durch
die gesetzlichen Regelungen aufgefangen. Die gesetzlichen Regelungen sind
ohnehin nicht ausreichend geeignet, die
besonderen wechselseitigen Rechte und
Pflichten eines Vertrages über Sprachmittlerleistungen in einem angemessenen
Risikoverhältnis zu definieren. Nach der
Vorstellung des Gesetzes haftet z. B. der
Auftragnehmer im Fall einer verspäteten
oder fehlerhaften Leistung unbeschränkt
mit seinem gesamten Vermögen.
Häufig wird auch übersehen, dass
einzelne gesetzliche Vorschriften eine
Vielzahl von unterschiedlichen Lebenssachverhalten regeln müssen. Dies führt
zwangsläufig dazu, dass bestimmte Lebenssachverhalte von mehreren Juristen
unterschiedlich beurteilt werden. Nehmen Sie z. B. die Frage, ob ein Übersetzer ein eigenes Urheberrecht an seiner
Übersetzung begründet. Nach dem UrhG
setzt dies grundsätzlich eine „persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters“
voraus. Es muss dabei eine bestimmte
„Schöpfungshöhe“ erreicht werden. Die
Beantwortung dieser Frage einem Richter
zu überlassen, führt zwangsläufig zu einem nicht kalkulierbaren Risiko. Sie verlassen dabei den Bereich von „juristisch
richtig oder falsch“ und unterwerfen sich
einer Bewertung durch einen bestimmten
Richter. Richter Meier sieht diese Frage
im konkreten Einzelfall möglicherweise
anders als Richter Schmitz. Warum sollte
man sich diesem Risiko aussetzen, wenn
die Frage nach Urheber- und Nutzungsrechten im Vertrag standardisiert in Form
von AGB zugunsten des Übersetzers geregelt werden könnte?
AGB dienen nicht dazu, Auftraggeber
oder -nehmer Fesseln aufzuerlegen oder
sie in ihren Rechten erheblich einzuschränken. Primär sind sie dazu da, vertragliche Rechte und Pflichten – häufig abweichend von den gesetzlichen Vorgaben
– für eine Vielzahl von Verträgen möglichst
genau zu definieren. Denn kommt es zum
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Streit und zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird dabei selten über die
Frage gestritten, welche gesetzliche Vorschrift zur Anwendung gelangt oder wie
ein unstreitiger Sachverhalt rechtlich zu
bewerten ist. Gestritten wird häufiger
über die Frage, was die Parteien denn
tatsächlich vereinbaren wollten bzw. tatsächlich vereinbart haben. Wie bereits
erwähnt, sind die meisten rechtlichen
Probleme, die im Rahmen der Beratung
an mich herangetragen werden, auf Unzulänglichkeiten bei der Vertragsgestaltung
zurückzuführen. Bei einem standardisierten Vertragswerk können bestimmte
Fehler von vornherein vermieden werden,
indem man insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang, Urheber- und Nutzungsrechte sowie der Haftung konkrete Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen
entwirft, damit gerade diese Regelungen
bei einer individuellen Vertragsgestaltung
nicht untergehen.
Schließlich werden Ihre freiberuflichen
Kolleginnen und Kollegen bei der Verwendung von AGB feststellen, dass diese nicht
nur die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber erleichtern, sondern auch zu
einer professionellen Außenwirkung der
eigenen beruflichen Tätigkeit beitragen.
Gilt diese Empfehlung für alle
Dolmetscher und Übersetzer? Oder
gibt es Ausnahmen (aufgrund der
Geschäftsform, des Umsatzvolumens
oder ähnlicher Faktoren), bei denen
AGB nicht notwendig, nicht sinnvoll
oder gar nicht ratsam sind?
Sollte der überwiegende Teil der Auftraggeber aus Verbrauchern bestehen, ist
die Verwendung von AGB nicht zwingend
23
Aktuelles
erforderlich. Der Verbraucherschutz hat
sich in den letzten Jahren extrem zu
Gunsten der Verbraucher entwickelt;
sowohl der Gesetzgeber als auch die
Rechtssprechung lassen es nur noch sehr
eingeschränkt zu, mit AGB von den gesetzlichen Grundvorstellungen abzuweichen. Haftungsbeschränkungen z. B. im
Verhältnis zwischen Unternehmer und
Verbraucher sind daher nur schwierig
wirksam zu vereinbaren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Sprachmittler AGBRegelungen für Leistungsumfang, Verzug,
Fälligkeit von Rechungen etc. auch im
Geschäft zwischen Unternehmen und
Verbrauchern sehr gut nutzen können.
Sollten Ihre Kolleginnen und Kollegen
überwiegend mit Unternehmern, Behörden oder sonstigen Körperschaften des
öffentlichen Rechtes zusammenarbeiten,
halte ich die Verwendung von AGB für
sinnvoll. Weder die Geschäftsform noch
das Umsatzvolumen spielen bei dabei
tatsächlich eine Rolle. Selbst wenn Sie
nur wenige Aufträge im Monat abarbeiten, kann Ihnen der eine Auftrag, für den
Sie keine Haftungsbegrenzung vereinbart
haben oder bei dem Sie sich über Vertragsinhalte streiten, wirtschaftlich das
Genick brechen.
Eine „ketzerische“ Frage: Kann ich mir
die AGB nicht selbst zusammenstricken,
bei Kollegen was abschauen?
Die Frage nach einer kostengünstigen
Möglichkeit, an passende AGB zu gelangen, wird sowohl in Foren von Sprachmittlern als auch in fachfremden Internetforen häufig diskutiert. Die Vorschläge, die
dort zur Gestaltung preiswerter AGB zu
finden waren, sind vielfältig, kreativ und
24
vollständig unbrauchbar. Häufig wird angenommen, die Vertragsgestaltung könne in Zeiten des Internets doch nicht so
schwer sein. Nicht nur, dass im Internet
genügend Vorlagen zur Vertragsgestaltung
zu finden sind, Verträge sind letztendlich
nichts anderes als die Übersetzung von
juristischen Regelungen in eine verständliche Sprache.
Wer sich aber vehement dagegen
wehrt, dass die türkischsprachige Reinigungskraft das Aufklärungsgespräch zwischen Facharzt und Patient dolmetscht,
kann nicht ernsthaft annehmen, mit laienhaften Kenntnissen tatsächlich in der Lage
zu sein, qualifizierte AGB zu fertigen.
Ein Zusammenstricken oder gar eine
Erstellung von AGB per Copy und Paste
aus dem Internet birgt nicht nur die vorstehenden Risiken, sondern kann auch
häufig dazu führen, dass die Urheberrechte des Verfassers der kopierten AGB
verletzt werden. Dies führt zu Abmahnungen, Schadensersatzforderungen in nicht
unerheblicher Höhe.
Die Frage, ob die von einem Anwalt
erstellten AGB nicht kopiert und ohne
weitere juristische Prüfung verwendet
werden können, bekomme ich oft gestellt. Die Frage, die sich der betreffende
Sprachmittler stellen muss, ist, ob seine
eigenen juristischen Fähigkeiten tatsächlich ausreichen, um zu prüfen, inwieweit
bestimmte Klauseln auch für die eigenen
Geschäftsfälle wirksam sind. Nach der
Generalklausel des § 307 BGB ist eine
Klausel zum Beispiel unwirksam, wenn
sie den Kunden entgegen den Geboten
von Treue und Glauben unangemessen
benachteiligt. Kann ein Sprachmittler tatsächlich abschätzen, wann eine Klausel
Wenn ich nun AGB habe, was
sollte ich im Weiteren beachten?
Wie setze ich sie sinnvoll ein?
Ich habe den bisher Interessierten zunächst geraten, ihre AGB ausschließlich
für das Geschäft mit Unternehmern oder
Körperschaften des öffentlichen Rechtes
zu verwenden. Es besteht durchaus die
Möglichkeit, Stammkunden darauf hinzuweisen, dass man künftig auf Grundlage
der AGB arbeitet; im Übrigen rege ich an,
im Angebot einen Hinweis auf die AGB
mit aufzunehmen, diese entweder beizufügen oder darauf zu verweisen, dass diese auf der Internetseite eingesehen oder
beim jeweiligen Mitglied angefordert
werden können. Die Einbeziehung im
Unternehmergeschäft ist sicherlich einfacher als die Einbeziehung im Rahmen
eines Geschäftes zwischen Unternehmer
und Verbraucher.
Die Einbeziehung der eigenen AGB
muss natürlich bei Abschluss des Vertrages vereinbart werden. Eine Übersendung
mit der Rechnung genügt nicht. In einem
Vertrag mit einem Verbraucher sollten die
AGB bereits mit dem Angebot übermittelt
werden. Im Unternehmergeschäft ist es
sinnvoll, im Angebot auf die Einbeziehung
der eigenen AGB zu verweisen und diese
entweder beizufügen, auf die AGB der
Internetseite zu verweisen oder aber die
Bereitschaft mitzuteilen, diese auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Wer häufig mit denselben Kunden arbeitet, könnten diese auch in einem Anschreiben darüber informieren, dass man
künftig auf Grundlage der eigenen, beigefügten AGB arbeiten wird. Im Rahmen
der Folgeaufträge muss dann nur noch
auf die Einbeziehung der vorliegenden
AGB verwiesen werden.
Vielen Dank!
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © birgitH/Pixelio.de
seinen Kunden unangemessen benachteiligt? Haftungsbeschränkungsklauseln, die
z. B für die Geschäftsvorfälle eines Urkundenübersetzers möglicherweise noch
wirksam sind, können auf die Geschäftsvorfälle eines technischen Übersetzers
nicht übertragen werden, wären unwirksam und lösten damit wieder die gesetzliche, unbeschränkte Haftung aus. Zudem
begründet die Fertigung von AGB im Regelfall ein Urheberrecht des Verfassers.
Eine nicht genehmigte Kopie zieht damit
zwangsläufig Abmahnungen und Schadenersatzforderungen nach sich.
Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ
Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbandes
der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
Wiederwahl von André Lindemann
als Verbandspräsident
Berlin, 24. März 2014 · Auf der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung des
Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) am 22. und 23.
März in Karlsruhe wurde André Lindemann von den Delegierten der Mitgliedsverbände einstimmig erneut zum Präsidenten gewählt. Damit lenkt der DiplomSprachmittler aus Brandenburg nach drei Jahren im Amt für zwei weitere Jahre
die Geschicke des BDÜ. Seit April 2011 ist Lindemann Präsident des Verbandes,
dem er selbst schon seit dem Jahr 1993 angehört. Er arbeitet als angestellter
Dolmetscher und Übersetzer für die Polizei in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle im polnischen Swiecko. Seine Aufgaben als Präsident des
BDÜ erfüllt er im Rahmen eines Ehrenamts. Während seiner ersten Amtszeit ist
der größte deutsche Verband der Branche von etwa 7.000 Mitgliedern auf mehr
als 7.500 Mitglieder gewachsen.
Bild: © MDÜ/bre
„Der BDÜ hat sich in den vergangen Jahren prächtig entwickelt“, so Lindemann
angesichts der steigenden Mitgliederzahlen. „In meiner zweiten Amtszeit will ich
gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen
die Themen weiterbegleiten, die wir in
den letzten Jahren angestoßen haben.“
Zu diesen Themen zählt zum Beispiel
die Strukturreform des BDÜ mit dem Ziel
einer weiteren Professionalisierung der
Verbandsarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit lag und liegt in der
Interessenvertretung im politischen Bereich, so zum Beispiel auf den Themen
„Dolmetschen im Gesundheitswesen“ und
„Altersvorsorge für Selbstständige“. In
den vergangenen Jahren hat sich Lindemann, zusammen mit anderen Akteuren
der Branche, erfolgreich für eine bessere
Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern engagiert, die für die Justiz arbeiten. Deren Honorar wurde im Zuge der
Novellierung des JVEG (Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz) angehoben,
das im Rahmen des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes im August 2013
in Kraft trat.
„Zu meinen Zielen in diesem Jahr
zählt die Verbesserung des öffentlichen
Auftritts des Verbandes“, kündigte Lindemann an. So soll die BDÜ-Website neu
gestaltet werden, und auch die Nutzung
der Sozialen Medien möchte der BDÜPräsident verstärken. Doch so manches
Thema muss bis zum Herbst warten, denn
zunächst steht der FIT-Kongress im Sommer 2014 vor der Tür: Ein Großteil der
Ressourcen des Bundesverbandes fließen
jetzt in die Organisation des 20. Weltkongresses des Weltübersetzerverbandes
FIT (Fédération Internationale des Traducteurs). Der BDÜ ist Ausrichter der in-
ternationalen Fachkonferenz, die vom 4.
bis 6. August in Berlin stattfindet.
Neben der Wahl des Präsidenten standen weitere Wahlen für Ämter im Bundesvorstand auf der Tagesordnung der
Jahresmitgliederversammlung: DiplomDolmetscherin Monika Eingrieber wurde
im Amt der Vizepräsidentin, Ressort Dolmetschen, einstimmig bestätigt. Neu im
Team des Bundesvorstands ist Cornelia
Groethuysen, die das Ressort Aus- und
Weiterbildung übernimmt. Die staatlich
geprüfte Übersetzerin für Englisch ist
Nachfolgerin von Susanne Fülle-Delbarre,
die das Amt seit 2008 bekleidete. Ebenfalls neu im Team des Bundesvorstands
ist die staatlich geprüfte Übersetzerin
für Französisch Marie-Thérèse Wagner als
Bundesschatzmeisterin. Sie folgt Ingrid
Nøkleby-Braun, die das Amt der Bundesschatzmeisterin zwölf Jahre innehatte.
Die scheidende Bundesschatzmeisterin
und Susanne Fülle-Delbarre erhielten als
Dank für ihr Engagement die goldene Ehrennadel des BDÜ.
Quelle: Pressemeldung
des BDÜ vom 24.03.2014
Das neue Vorstandsteam des Bundesverbandes der
Dolmetscher und Übersetzer am 24. März 2014
in Karlsruhe (Reihe vorne von links nach rechts:
Marie-Thérèse Wagner (Bundesschatzmeisterin),
Dr. Thurid Chapman (Dolmetschen und Übersetzen
im juristischen Bereich), Francisco Kuhlmann (Soziale
Medien), Monika Eingrieber (Dolmetschen), Cornelia
Groethuysen (Aus- und Weiterbildung); Reihe hinten
von links nach rechts: André Lindemann (Präsident),
Ralf Lemster (Übersetzer und Dolmetscher als
Unternehmer), Karl-Heinz Trojanus (MDÜ und Terminologie). Nicht mit auf dem Bild: Norma Keßler
(Presse- und Öffentlichkeitsarbeit))
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ
Mitgliederversammlung des BDÜ
Anträge, Beratung,
Verhandlung, Baustellen:
Karlsruhe 2014
Am 22. und 23. März fand in Karlsruhe die Mitgliederversammlung des BDÜ statt. Ronja Rohloff war als 2. Vorsitzende des BDÜ NRW zum ersten Mal dabei und berichtet
von ihren Erfahrungen, Gesprächen und Bauschutt.
21. März, Freitagmorgen, ich packe meinen Koffer, denn es
geht in wenigen Stunden nach Karlsruhe. Am nächsten Tag
startet hier die Mitgliederversammlung des BDÜ. Als neue 2.
Vorsitzende werde ich das erste Mal dabei sein und viele neue
Gesichter kennenlernen.
Am Vortag haben sich bereits die ersten Vorsitzenden der
Landesverbände getroffen und so werden meine Kollegin Marie-Thérèse Wagner und ich am Abend des Freitag von „unserer“ 1. Vorsitzenden auf den neusten Stand gebracht. Doch
wir werden schnell von eintrudelnden anderen Mitgliedern
daran erinnert, dass wir in der Lobby sitzen und eine fröhliche Begrüßungsrunde startet. Ich muss mir in kürzester Zeit
so manchen neuen Namen merken und führe die ersten spannenden Gespräche, die schon jetzt wertvolle Tipps für unsere
Arbeit in NRW liefern. Aber dann heißt es auch, nicht zu spät
ins Bett gehen, denn Morgen startet der Tagungsmarathon.
Baustellen halten uns nicht auf!
Frisch gestärkt geht es nach dem Frühstück in den Tagungssaal. An jedem Platz erwartet uns ein keines Gastgeschenk
des Landesverbands Baden-Württemberg: Bauschutt. Die Begrüßung durch Roman Zukowsky vom LV BW klärt uns auf, dass
Karlsruhe zurzeit leider eine einzige Großbaustelle ist und so
kam die Idee zustande, uns allen das süße Karlsruher Original
zu schenken. (Die Pralinen werden mir noch so manchen Bürotag versüßen!)
Wir starten also in den ersten Tagungstag, der bereits viele
Themen für uns bereithält. Es wird vorgestellt, diskutiert, verworfen, angenommen, abgestimmt. Nach diesem ersten Tag
sind wir zwar müde, aber auch guter Dinge, denn wir haben
einiges geschafft.
Bei Kunst und Kultur rückten wir zusammen
Nach der Tagung steht noch ein Stadtrundgang auf dem Programm, wobei aus zwei verschiedenen Optionen gewählt werden kann: Straße der Demokratie oder Badische Geschichte.
Ich entscheide mich für die Straße der Demokratie und es geht
auf einen baustellenbelasteten, regenreichen, aber sehr interessanten Rundgang durch die Geschichte Karlsruhes und ihre
Verbindung mit Institutionen wie dem Bundesverfassungsgericht. Beide Rundgänge enden im Badisch Brauhaus, wo wir
uns lokale Köstlichkeiten schmecken lassen und angeregte
Gespräche mit den Kollegen stattfinden. Auch hier werden
wieder Tipps, Ideen und Adressen ausgetauscht.
Mammutprogramm
Wer jetzt aber glaubt, dass wir uns hier eher politisch und kulinarisch weitergebildet hätten, der irrt: unsere Tagesordnung
hatte ca. 40 Programmpunkte. Und wir haben sie geschafft!
Themen waren natürlich der FIT-Kongress, die Strukturreform
und die damit einhergehende Schaffung einer eigenen Arbeitsgruppe, der Haushaltsplan oder die neue Webseite, um nur einige zu nennen. So war Tag zwei, der Sonntag, dann auch vor
allem von Wahlen und verschiedenen Anträgen geprägt, über die abgestimmt wurde. Die neue Berufs- und Ehrenordnung
wurde hier zum Beispiel beschlossen.
Mein Fazit aus Karlsruhe
Ronja Rohloff,
2. Vorsitzende BDÜ NRW
[email protected]
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © privat
Es war unglaublich bereichernd und motivierend, die Kollegen anderer Landesverbände kennenzulernen und mich mit
ihnen auszutauschen. Die Gespräche, die
dabei zustande kommen, liefern wertvolle Ideen für die eigene Verbandsarbeit und es lässt den Verband näher zusammenrücken. Da Namen endlich mit
Gesichtern verbunden werden können,
wird unsere Arbeit auch persönlicher. Ich
sage Danke für tolle Gespräche, eine nette und kollegiale Atmosphäre und freue
mich jetzt schon auf die nächste BundesMitgliederversammlung.
Rückblick
Ehrenvorsitzender feierte 80. Geburtstag
Ein Besuch
bei den McPartlins
Anfang April besuchten Marie-Thérèse Wagner als Vertreterin des BDÜ NRW-Vorstands und ich als Mitglied des Redaktionsteams das Ehepaar McPartlin in Erkrath. Christopher
McPartlin, Ehrenvorsitzender unseres Landesverbandes,
feierte nicht nur seinen 80. Geburtstag, sondern auch ein
ganz besonderes Jubiläum: 40 Jahre Mitgliedschaft im BDÜ.
Da war es selbstverständlich, dass wir ihn einmal persönlich kennenlernen wollten.
Und wir wurden überrascht. Überrascht nicht nur von einer
beispiellosen Gastfreundschaft, denn Frau McPartlin ließ es
sich nicht nehmen, uns nach einem leckeren Imbiss auch noch
mit einer selbstgebackenen Torte und Kaffee zu bewirten.
Überrascht auch von einem Ehepaar, das mit seiner Lebensfreude und Energie ansteckte. Sie haben viel gemeinsam erlebt und hatten viel Interessantes zu erzählen.
Ein ungewöhnlicher Lebensweg
Aber schon damals hieß es: „Dieser Text hier muss vorgestern
fertig sein!“ Das jedenfalls hat sich bis heute nicht geändert.
Später wurde dann irgendwann der Computer eingeführt und
alles ging viel schneller.
Das Arbeiten zu dieser Zeit war mit viel persönlichem Einsatz verbunden, oft nahm Herr McPartlin seine Aktentasche
mit nach Hause und arbeitete auch mit Unterstützung seiner
Frau noch bis spät in die Nacht weiter.
Neugründung mit viel
persönlichem Engagement
Eben dieser persönliche Einsatz und das Engagement, auch
von Seiten seiner Frau, kamen ihm beim Umbruch bzw. Neuanfang des Landesverbands NRW zugute. Kurz zum Hintergrund
für alle „jüngeren Mitglieder“: 1996 führten interne Konflikte
zum Austritt der drei Landesverbände Brandenburg, HamburgSchleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen und in der Folge
zur Neugründung unseres jetzigen Landesverbands.
Nach der Auflösung des damaligen BDÜ NRW gab es so gut
wie keine Unterlagen, keine Mitgliederlisten mehr. Die Mitglieder konnten nicht angeschrieben werden, sämtliche Adressen
waren weg. So war die Neugründung in den 1990er Jahren eine
Puzzlearbeit. Alles musste aus dem Gedächtnis heraus wieder
aufgebaut werden, über Faxnachrichten, Mitteilungen per Post
oder per Telefon wurde mit Kollegen Kontakt aufgenommen.
Viele waren gar nicht darüber informiert, dass es den Verband
nicht mehr gab. Über Jahrestreffen in verschiedenen Ländern
kam man mit anderen Übersetzern ins Gespräch. So kamen
die Mitglieder nach und nach wieder zurück. Zusammen mit
Herrn Sobieszek und Herrn Baur und tatkräftiger Unterstützung von Herrn Amkreutz, der damals sozusagen als „wandelndes BGB-Gesetzbuch“ diente, wagte man die Neugründung.
Christopher McPartlin übernahm den 1. Vorsitz, den er acht
Jahre innehatte.
Christopher McPartlin ist vor vielen Jahren wegen seiner Frau
aus London nach Deutschland gekommen. Angefangen hat er als
Englischlehrer an einer Sprachenschule, wodurch er immer mehr
Kontakte in die freie Wirtschaft und Industrie knüpfen konnte.
Beim Unternehmen Bayer ist er letztendlich hängengeblieben,
erst als freiberuflicher Sprachenlehrer und Übersetzer, dann als
angestellter Übersetzer/Dolmetscher in Leverkusen und Wuppertal. Er war dort 25 Jahre lang tätig und hat den Sprachendienst nebst Sprachlabor maßgeblich mit aufgebaut. Zuletzt
waren ihm zwölf Mitarbeiter unterstellt.
Margrit und Christopher McPartlin, Marie-Thérèse Wagner (v. l. n. r.)
Den Beruf des Übersetzers/Dolmetschers hat er dabei nicht bewusst eingeschlagen. Es hat sich einfach so ergeben,
sagt er. Sprache war in seiner Familie
schon immer wichtig, und so wurde ihm
seine Liebe zur Sprache wohl schon in die
Wiege gelegt. Seinen Beruf hat er von
Anfang an gerne und immer mit Leidenschaft gemacht, und auch im Nachhinein
würde er keinen anderen Weg einschlagen wollen.
Bild: © Natascha Renz
Der Arbeitsalltag eines Übersetzers/Dolmetscher damals
Bei der Bayer AG hat er in erster Linie
Übersetzungen angefertigt. Dies war damals noch viel umständlicher und – zumindest für meine Ohren – fast abenteuerlich.
Die Übersetzungen wurden handschriftlich aufgezeichnet und gingen dann ins
Schreibbüro, um dort elektronisch abgetippt zu werden. Danach gingen sie wieder
zurück zum Lektorat an die Übersetzer.
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Rückblick | Infos der Existenzgründungs-AG
Bewirkt hat er einiges: So gehen u. a. die Ehrungen der besten
Studenten an der Heinrich-Heine-Universität und der Fachhochschule Köln, die Einführung der Existenzgründungsseminare, aber auch die Anerkennung der IHK-Prüfungen auf das
Konto von Herrn und Frau McPartlin. Am Ende seiner Amtszeit
vor zehn Jahren zählte der Landesverband NRW bereits wieder
500 Mitglieder.
Tipps für die Übersetzer von heute
Zum Schluss fragten wir Herrn McPartlin noch, was er den
jungen, neuen BDÜ-Mitgliedern ans Herz legen möchte. Seiner Meinung nach sei Vernetzung – heute wie damals – das A
und O. Es zähle die persönliche und enge vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht nur zwischen Kunden, sondern auch zwischen Übersetzern. Er habe es immer als sehr wichtig erachtet,
seine Mitarbeiter durch positive Formulierungen zu motivieren.
Und gerade für den Beruf des Übersetzers und Dolmetschers sei
eine intensive Recherche und „Nachfragen, nachfragen, nachfragen“ unerlässlich.
Ich freue mich, dass ich ein so sympathisches Ehepaar kennenlernen durfte. Beides starke Persönlichkeiten, die sich ihren
Humor bis heute bewahrt haben und sich engagiert und mit viel
Herz im Verband eingesetzt haben. Wir
danken dem Ehepaar McPartlin noch
einmal für ihre Gastfreundschaft und
wünschen alles Gute für die Zukunft!
Natascha Renz
Fachübersetzungen Recht, Personal,
Unternehmenskommunikation
Englisch, Spanisch
[email protected]
In dieser Rubrik veröffentlicht die Arbeitsgruppe Existenzgründung des BDÜ NRW (erreichbar unter: [email protected]) in loser Folge
Artikel zu verschiedensten Themen der Existenzgründung. Die in dieser Rubrik veröffentlichten Artikel stehen kurz nach ihrer Veröffentlichung
in der Regel auch unter www.bdue-nrw.de/leistungen/publikationen/existenzgruendung.html zum Download zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie für alle in dieser Rubrik veröffentlichten Informationen folgenden Hinweis: Die Inhalte dienen als Hilfestellung für Existenzgründer
und sollen einen Überblick über einschlägige Themen geben. Sämtliche Inhalte werden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Inhalte können wir jedoch nicht übernehmen. Insbesondere
stellen die Texte keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Vor unternehmensrelevanten Entscheidungen, insbesondere im Steuer- oder Rechtsbereich, sollten Sie stets eine fachliche Beratung durch entsprechende Experten in Anspruch nehmen.
Plötzlich ist die Situation da. Der Kunde zahlt nicht. Auf
eine Zahlungserinnerung reagiert er nicht. Was ist zu tun?
Viele Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, wie und wann
sie auf eine solche Situation reagieren sollen. Dabei bietet
die Justiz jedem Gläubiger die Möglichkeit, selbst relativ
zeit- und kostensparend tätig zu werden.
Früher oder später passiert es fast jedem Freiberufler einmal, dass eine Rechnung nach Ablauf der gesetzten Frist nicht
bezahlt wird. Im Normalfall genügt eine freundliche Zahlungserinnerung, damit der Kunde seinen versäumten Pflichten nachkommt. Diese Zahlungserinnerung sollte zeitnah
erstellt werden und ebenfalls eine Zahlungsfrist enthalten.
Verstreicht auch diese Frist, ohne dass eine Zahlung erfolgt
ist, so besteht die Möglichkeit, eine Mahnung zu schicken, in
der noch einmal eine (kürzere) Frist gesetzt und zugleich darauf hingewiesen wird, dass man sich nach Ablauf dieser Frist
vorbehält, rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Ankündigung
führt oftmals zum gewünschten Erfolg. Sollte dies nicht der
Fall sein, dann schreiten Sie zur Tat – und zwar unverzüglich.
Warten und Hoffen sind hier fehl am Platze. Das belastet die
Nerven und steigert nur den Ärger.
Hinweis: In Verzug ist der Schuldner bereits, sobald der
auf der Rechnung genannte Termin verstrichen ist (§ 286
(2) BGB). Das bedeutet, dass man bereits zu diesem
Zeitpunkt einen Mahnantrag stellen kann. Eine freundliche
Zahlungserinnerung ist dennoch angebracht, wenn einem an
einem guten Verhältnis zum Kunden gelegen ist. Wer will
28
Was ist ein Mahnverfahren?
Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AGM) soll einem Gläubiger schnell und kostengünstig zu einem Titel für
die Zwangsvollstreckung verhelfen. Eingeleitet wird dieses
Verfahren durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.
Dieser Antrag kann direkt beim zuständigen Gericht gestellt
werden. Dies sind in NRW das Amtsgericht Hagen für die OLGBezirke Düsseldorf und Hamm sowie das Amtsgericht Euskirchen für den OLG-Bezirk Köln. Die Bearbeitung des Antrags
erfolgt automatisiert. Das Gericht prüft nicht nach, ob der
Anspruch besteht oder nicht. Es erlässt einen Mahnbescheid,
wenn nach dem Gesetz eine Rechtfertigung des angegebenen
Grunds gegeben sein kann. Den Antrag kann man selbst oder
über einen Prozessbevollmächtigten (Anwalt) stellen.
Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (säumigen Zahler) zugestellt. Der Antragsteller (Gläubiger) erhält zugleich
eine Nachricht über den Erlass des Mahnbescheids. Der Antragsgegner hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen
gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Auch darüber wird der Antragsteller benachrichtigt. In diesem Fall kann
der Antragsteller seinen Anspruch nur noch im Rahmen eines
Zivilprozesses durchsetzen.
Hat der Antragsgegner nach Ablauf der zweiwöchigen Frist
weder Widerspruch eingelegt noch eine vollständige Zahlung –
zuzüglich der inzwischen angefallenen Gebühren für den Mahnbescheid und möglichen Zinsen – geleistet, kann der Antragstel-
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Josi Swafing
Das Mahnverfahren
gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Die Möglichkeit,
dass der Kunde die rechtzeitige Bezahlung einfach nur
vergessen hat, ist schließlich denkbar. Ob man dem Kunden
wie oben erwähnt eine zweite Chance mit einem zweiten
Schreiben einräumt, ist persönliche Ermessenssache.
Infos der Existenzgründungs-AG
Screenshot Online-Mahnantrag
ler den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Hat
der Antragsteller sämtliche Fristen eingehalten, wird dieser
Vollstreckungsbescheid erlassen, anhand dessen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Zwangsvollstreckung
wird nicht vom Mahngericht, sondern vom sogenannten Vollstreckungsgericht vorgenommen. Das ist i. d. R. das Amtsgericht
am Sitz des Schuldners. Diesem Gericht ist die vollstreckbare
Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids im Original vorzulegen. Es bestellt daraufhin einen Gerichtsvollzieher, der die ausstehende Summe beim Schuldner eintreibt.
Sowohl der Antragsteller als auch der säumige Zahler erhalten vom Gericht bei jedem der hier aufgeführten Verfahrensschritte eine Mitteilung; gegebenenfalls auch das jeweils notwendige Formular für den nächsten Schritt. Somit sind beide
stets über den Stand des Verfahrens im Bilde.
Bild: © privat (unten rechts)
Kosten
Die Kosten für das Mahnverfahren hat der Schuldner zu zahlen.
Dies setzt natürlich voraus, dass die Forderung berechtigt ist
sowie dass der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet und
zahlungsfähig ist. In dem Mahnbescheid, den er erhält, sind
neben der Hauptforderung auch die anfallenden Zinsen und
Gerichtsgebühren enthalten. Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird die geschuldete Summe eingetragen; anfallende Zinsen und Gebühren werden hinzugerechnet. Die Zinsen
kann man selbst errechnen oder durch das Gericht berechnen
lassen. Im Internet finden sich Kostenrechner, mit deren Hilfe
man sich ein genaues Bild über die zu erwartenden Kosten
machen kann. Es werden nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltsgebühren (falls man einen solchen hinzuziehen möchte) aufgelistet. Die Höhe der Gebühren richtet
sich nach der Höhe der Forderung.
Der Gläubiger muss allerdings dem Gericht gegenüber in
Vorleistung treten. Die Gerichtskosten werden fällig, sobald
der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim Gericht eingegangen ist. Der Antragsteller erhält eine Rechnung und das
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Gericht erlässt den Mahnbescheid erst, wenn diese Gebühren
bezahlt sind. Dem Gläubiger werden später diese Gebühren
vom Schuldner zurückerstattet.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig oder ist die Forderung nicht
berechtigt, so hat der Gläubiger die anfallenden Kosten zu tragen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Gläubiger dazu entscheidet, die Eintreibung der Forderung vorzeitig abzubrechen.
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
Seit dem 01.12.2008 wird der Antrag als sogenannter OnlineMahnantrag, auch Barcode-Antrag genannt, gestellt. Das Verfahren ist z. B. auf der Internetseite der nordrhein-westfälischen Justiz (www.justiz.nrw.de) beschrieben. Ein Link führt
zu der bundesweit einheitlichen Seite, auf der der Antrag über
entsprechende Eingabemasken ausgefüllt wird (www.onlinemahnantrag.de). Zu den einzelnen Punkten gibt es Ausfüllhinweise. Schließlich wandelt man den Antrag in einen Barcode
um, druckt ihn aus (mindestens drei Seiten), unterzeichnet
das Deckblatt, heftet alle Seiten zusammen und schickt ihn
per Post an das zuständige Gericht. Das Gericht liest den Barcode aus und bearbeitet den Antrag automatisiert. Dadurch ist
ein zügiger Erlass des Mahnbescheids gewährleistet.
Hinweis: Wenn Sie einen Online-Mahnantrag stellen möchten, achten Sie darauf, dass Sie die oben angeführte bundesweit einheitliche Seite aufrufen. Eine einfache InternetRecherche nach Stichworten (insbesondere eine Recherche
nach den Kosten) führt auch auf ähnlich lautende Seiten,
die aber kommerziell betrieben und mit Zusatzkosten
verbunden sein können.
Andrea Esters
Mitglied der Arbeitsgruppe
Existenzgründung
[email protected]
29
Neue Mitglieder im BDÜ NRW
Zum 01.06.2014 hatte der Landesverband Nordrhein-Westfalen insgesamt 933 Mitglieder. Mitgliederneuaufnahmen vom 01.02. bis 01.06.2014 mit
Freigabe für die Veröffentlichung in der
Liste neu aufgenommener Mitglieder
(M = Muttersprache):
Janine Bennemann-Cairo
Dachsbau 1
45721 Haltern am See
Tel.: 02364 9492056
Mobil: 0157 30109401
Fax: 02364 9492071
[email protected]
Deutsch (M)
Englisch
Anna Bristot
Platzhoffstr. 23
Italienisch (M)
42115 Wuppertal
Deutsch
Tel.: 0202 5127146
Mobil: 0160 95944723
[email protected]
Agathe Depta
An St. Elisabeth 21
51103 Köln
Tel.: 0221 6711990
Mobil: 0177 2319682
Fax: 0221 029997345
[email protected]
Deutsch (M)
Englisch
Polnisch
Dr. Agnes Derjanecz
Stammstr. 84
Ungarisch (M)
50823 Köln
Deutsch
Tel.: 0221 30190937
Fax: 032 121284733
[email protected]
Martin Derrick
5 Church Road
Englisch (M)
Thornford, Sherborne
Deutsch
DT9 6QE
Großbritannien
Tel: +44 1935 873800
Mobil: +44 7961 886236
Fax: +44 1935 873801
[email protected]
Volker Freitag
Alteburger Wall 27
50678 Köln
Tel.: 0221 378829
Mobil: 0157 76660621
[email protected]
Claudia Henning
Richmodstr. 23
50667 Köln
Tel.: 0221 96268350
Mobil: 0179 9666766
[email protected]
Deutsch (M)
Französisch
Englisch
María del Rocío Martínez Rodríguez
Bahnhofstr. 22
Spanisch (M)
50389 Wesseling
Deutsch
Tel.: 02236 7029018
Englisch
Mobil: 0151 22973583
[email protected]
Michael Giulio Musto
Gotenring 2
50679 Köln
Tel.: 0221 6802772
Fax: 0221 6803878
[email protected]
Patricia Nasser
Feuerbachstr. 56
40223 Düsseldorf
Mobil: 0171 4715216
[email protected]
Betty Reys
Cranachstr. 44
40235 Düsseldorf
Mobil: 0173 6175158
[email protected]
Christiane Eidam
Subbelrather Straße 142
Deutsch (M)
50823 Köln
Englisch
Tel.: 0221 94966575
Französisch
[email protected]
Sabine Schlottky
Mozartstr. 11
50674 Köln
Tel.: 0221 99381280
[email protected]
30
verstorben am 23.03.2014
im Alter von 40 Jahren
Polnisch (M)
Deutsch
Anja Knoll-Besançon
79, Rue du Château d’Eau
88520 Raves
Frankreich
Tel.: +33 329517155
Mobil: +33 623202321
[email protected]
Der BDÜ Landesverband
Nordrhein-Westfalen e. V.
trauert um
Béatrice Leclercq
Deutsch (M)
Französisch
Russisch
Marta Holub
Nimmendohrstr. 98
47475 Kamp-Lintfort
Mobil: 0162 2375417
[email protected]
Deutsch (M)
Englisch
Französisch
Helene Diderich
Dr.-August-Blank-Str. 13
51373 Leverkusen
Tel.: 0214 2064871
[email protected]
Deutsch (M)
Englisch
Deutsch (M)
Italienisch (M)
Deutsch (M)
Englisch
Deutsch (M)
Französisch (M)
Deutsch (M)
Englisch
Französisch
Andrea Steinbusch
Auelstr. 22
Deutsch (M)
53925 Kall
Deutsch (M)
Tel.: 02441 770805
Spanisch
Mobil: 0177 8045964
[email protected]
Ivona Stelzig
Thomas-Mann-Str. 11
41469 Neuss
Tel.: 02137 7880433
Mobil: 01525 6181989
[email protected]
Slowakisch (M)
Tschechisch (M)
Deutsch
Marina Syrkowski
Jöllenbecker Straße 3
33613 Bielefeld
Tel.: 0521 3044534
Mobil: 0176 86228187
[email protected]
Russisch (M)
Deutsch
Monika Taenzer
Corkstr. 11
Deutsch (M)
51103 Köln
Englisch
Mobil: 0176 99380333
[email protected]
Christian van de Rhee
Wiesenstr. 8
58239 Schwerte
Tel.: 02304 968838
Mobil: 0176 96152947
[email protected]
Susanne Vilela Sanz
Kurt Schumacher Str. 16
51427 Bergisch Gladbach
Tel.: 02204 25570
Mobil: 0170 3830389
[email protected]
Deutsch (M)
Niederländisch
Englisch
Deutsch (M)
Englisch
Französisch
Susanne Weiler
Am Münzenkamp 14
Deutsch (M)
44319 Dortmund
Englisch
Tel.: 0231 1654055
Spanisch
Mobil: 0152 25858407
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Seminare & Veranstaltungen
Seminare des
BDÜ NRW
Veranstaltungsort ist – sofern nicht
anders angegeben – die Geschäftsstelle des BDÜ NRW: Bobstraße 22,
50676 Köln.
Die eigene Webseite mit
WordPress (2-Tage-Workshop)
Freitag, 05.09.2014, 10 Uhr, bis
Samstag, 06.09.2014 18 Uhr
Referent: Miriam Neidhardt
Erste Schritte mit
SDL Trados Studio 2014
Freitag, 12.09.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Katja Althoff
Praxis-Workshop
SDL MultiTerm 2014
Samstag, 13.09.2014, 10 Uhr 18 Uhr
Referentin: Katja Althoff
Excel – Grundlagen der Akrobatik mit Zahlen und Zellen
Germersheimer
Praxistage Translation
Samstag, 11.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Christine Mielsch
Freitag/Samstag, 18./19.07.2014
Veranstalter: Universität Mainz
Veranstaltungsort: Germersheim
Info & Anmeldung: www.fb06.uni-mainz.de
Aufbauseminar SDL Trados
Studio 2014
Samstag, 18.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Katja Althoff
Fahrzeugtechnik Teil 1:
Motortechnik/
Verbrennungsmotoren
Freitag, 24.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referent: Axel Dockhorn
Fahrzeugtechnik Teil 2:
Fahrwerkstechnik
Samstag, 25.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referent: Axel Dockhorn
Juni bis September 2014
Externe
Veranstaltungen
Patientenbegleitung:
Sprachmittlerische Tätigkeit
mit Nebenwirkungen
ATICOM-Veranstaltungen
Samstag, 20.09.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Irina Hobbensiefken
Effizient recherchieren (Webinar)
Donnerstag, 26.06.2014,
18 bis 19:30 Uhr
Workshop für Existenzgründer
Freitag, 26.09.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Sina Ketschau
Vertragsrecht für Übersetzer
mit der Arbeitssprache Englisch
Freitag, 10.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referent: Stuart Bugg
Ort: Mercure Hotel Köln City
Friesenstraße, 50670 Köln
Word – effizientere Nutzung
wegen, trotz und ungeachtet
der Neuerungen
Freitag, 10.10.2014, 10 bis 18 Uhr
Referentin: Christine Mielsch
Veranstalter: ATICOM
Info & Anmeldung: www.aticom.de
EU-Dokumente in der EUR-LexDatenbank suchen (Webinar)
Donnerstag, 03.07.2014,
18 Uhr bis 19 Uhr
Auskommen mit dem Einkommen
Samstag, 05.07.2014, 10 bis ca. 18 Uhr
Veranstaltungsort: Essen
English Law for Legal Translators:
Criminal Law & Employment Law
Samstag/Sonntag, 06./07.09.2014
Veranstaltungsort: Düsseldorf
Terminologiearbeit
Freitag, 17.10.2014, 9 bis 17:30 Uhr
Veranstalter: Dt. Terminologietag e. V.
Veranstaltungsort: Köln
Info & Anmeldung: www.dttev.org
Fachtagung: Übersetzung
und Adaption von Comics
Freitag, 31.10.2014,
bis Sonntag, 2.11.2014
Veranstaltungsort: Hildesheim
Veranstalter: Universität Hildesheim
Info & Anmeldung: www.uni-hildesheim.
de/fb3/institute/institut-fueruebersetzungswiss-fachkommunikation/
forschung/comictagung/
Webinare auf
„The Alexandria Project“
Veranstalter: GxP Language Services
Info & Anmeldung: http://alexandriatranslation-resources.com
Grundlagen für med. Übersetzer 5:
Gebrauchs- und Fachinformation
Donnerstag, 26.06.2014, 15:30 bis 17 Uhr
Umwelt- und Abfallrecht für
Sprachmittler (German)
Mi., 02.07., Mo., 07.07., Mi.,
09.07.2014, jeweils 18 bis 20:10 Uhr
Grundlagen für med. Übersetzer 6:
Anatomie/Skelett
Donnerstag, 25.09.2014, 15:30 bis 17 Uhr
Abfallentsorgung und Ressourcenschonung – Fokus: Die EU-Abfallstrategie
und ihre praktische Umsetzung
Di., 09.09, Do., 11.09., Di.,
16.09.2014, jeweils 18 bis 20:10 Uhr
Rechtsspanisch/Einführung in
das spanische Erbrecht
Samstag, 13.09.2014, 10 bis ca. 18 Uhr
Veranstaltungsort: Düsseldorf
2014
Juli bis Oktober 2014
Teilnahmegebühren, Anmeldefristen und weitere Details entnehmen Sie bitte dem Seminar-programm 2014 oder unserer Website www.bdue-nrw.de, wo Sie sich auch direkt anmelden
n
können. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Behm in unserer Geschäftsstelle unter 0221//
80148444 oder per E-Mail an [email protected] gerne zur Verfügung.
Auch unter www.seminare.bdue.de haben Sie die Möglichkeit, sich online zu Seminaren
des BDÜ NRW anzumelden. Dort finden Sie darüber hinaus weitere Seminarankündigungen
aus anderen BDÜ-Landesverbänden.
Bundesverband
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
der Dolmetsch
er und Übersetzer
(BDÜ) Landesverb
and Nordrhein-
Westfalen e.
V.
31
Stammtische
Die im Nachfolgenden aufgeführten Übersetzer- und Dolmetscherstammtische werden nicht alle von Mitgliedern des BDÜ organisiert. Sie bieten
die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner.
Aachen
Essen
Erster Freitag im Monat, 19:30 Uhr – Treffpunkt: Restaurant Kapellchen, Malmedyer
Straße 17 (Burtscheid), 52066 Aachen
Dr. phil. Karen Leube, Tel.: 0241
99785980, [email protected]
Konferenzdolmetscherstammtisch:
Mittwoch, den 12.02./14.05.2014,
Treffpunkt: House Café,
Wake Presso Wine Bar GmbH,
Rüttenscheider Str. 237, 45131 Essen
Sabine Bellert, [email protected]
Ute Schulz, ute.schulz@
easy-english-experts.de
Bielefeld
Letzter Freitag in allen ungeraden
Monaten, 19 Uhr – Treffpunkt: Jugendgästehaus Bielefeld (JGH), HerrmannKleinewächter-Str. 1, 33620 Bielefeld
(Treffpunkt bitte sicherheitshalber
vorher erfragen)
Martina Jaffe, Tel.: 05203 916596,
[email protected]
Köln
Konferenzdolmetscherstammtisch:
zweiter Mittwoch im Quartal, 19 Uhr –
Treffpunkt bitte erfragen
Ann Peters, Tel.: 0221 9984271,
[email protected]
Möhnesee
Jeden 3. Freitag im Monat,
19:30 Uhr – wechselnde Treffpunkte
in und um Möhnesee
Marian Pyritz, Tel.: 02924 974131,
[email protected]
Bonn
Erster Mittwoch im Monat, 20 Uhr –
Treffpunkt: Chinarestaurant
„Man Wah“, Markt 5, 53111 Bonn
Melanie Hauser, Tel.: 0175 5940420,
[email protected]
Dortmund
DÜFO (Dolmetscher- und Übersetzerforum Dortmund): jeden letzten
Mittwoch im Monat, 19:30 Uhr –
Treffpunkt: Schneckenhaus am Westpark, Lange Straße 42, 44137 Dortmund
Katrin Pougin, Tel.: 0231 598244,
[email protected], www.duefo.de
Düsseldorf
Dritter Mittwoch im Monat, 19 Uhr –
Treffpunkt: Restaurant Mythos,
Hüttenstr. 110, 40215 Düsseldorf
Lorraine Riach,[email protected]
Münster
1. Montag im Monat –
Treffpunkt bitte erfragen
Birgit
Bi
git H
Hall,
ll Tel.:
T l 02536 8138,
8138
[email protected]
Ivo Tamm, Tel.: 02533 919287,
[email protected]
Duisburg
Barbara Kochhan, Tel.: 0203 7578568
Essen
Existenzgründerstammtisch: vierter
Mittwoch in ungeraden Monaten,
19 Uhr – Treffpunkt: Jade ChinaRestaurant, Rellinghauser Str. 6
(gegenüber Evonik und RWE-Turm),
45128 Essen
Florian Tejera Valenzuela,
Tel.: 0201 50765865,
[email protected]
Andrea Esters, Tel.: 0201 7100997,
[email protected]
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Grevenbroich
Erster Freitag im Monat, 19 Uhr –
Treffpunkt: Brauhaus am Elsbach,
Elfgener Platz 2-4, 41515 Grevenbroich
Ivana von den Driesch, Tel.: 02181
5290, [email protected]
Köln
Zweiter Dienstag im Monat, 20 Uhr –
Treffpunkt: Buffet Chen, Hohenstaufenring 13, 50674 Köln
Susanna Lips, Tel.: 0221 323165,
[email protected]
Paderborn
Letzter Freitag in geraden Monaten,
19 Uhr – Treffpunkt: Libori-Eck,
Liboriberg/Ecke Liboristraße,
33098 Paderborn
Gabriele Ginzkey, Tel.: 05251 63038,
[email protected]
TM-Systeme
1. Donnerstag in ungeraden Monaten
Renate Dockhorn, Tel.: 02362 913286
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