Wann sind Kindersitze gesetzlich vorgeschrieben?

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Wann sind Kindersitze gesetzlich vorgeschrieben?
Und was würde es nach dem Tatbestandskatalog kosten?
Tatbestand
Punkte
Euro
Wann sind Kindersitze
gesetzlich vorgeschrieben?
Sie sorgten als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei
der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige
Sicherung


bei einem Kind
-
30
bei mehreren Kindern
-
35
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede
Kinder < 12 Jahren oder < als 150 cm
dürfen in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen,
die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind,
befördert werden.
Was bedeutet amtlich genehmigt?
Sicherung oder sorgten als Verantwortlicher nicht für eine
Die Kindersitze (=Rückhalteeinrichtungen) müssen eine ECE-Typengenehmigung aufweisen.
Sicherung des Kindes

bei einem Kind
1
60

bei mehreren Kindern
1
70
-
30
Die Prüfnorm ECE R 44 in der Version 03 oder 04 erkennt man am roten Prüfsiegel.
Dieser ist entweder am Kindersitz angenäht oder aufgeklebt.
Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen
Sicherheitsgurt nicht angelegt
Sie führten das Kraftfahrzeug ohne betriebsbereiten
20
Sicherheitsgurt § 35a StVZO
Laut Urteil des Ober Landes Gerichts Karlsruhe kann die Mithaftungsquote auf bis zu 40 % erhöht
werden, wenn ein vorhandener Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde.
Denken Sie daran, dass Sie als Erziehungsberechtigte eine bedeutende Vorbildfunktion
gerade bei ihren Kindern einnehmen.
Wenn es bei Ihnen „klick“ gemacht hat, so ist es für ihr Kind selbstverständlich.
Zukünftig gute und sichere Fahrt !!
Ihre Polizei
Die ECE-Norm R 44 stellt eine Klassifizierung der Kinderschutzeinrichtungen dar.
Danach übersteht eine Dummy Puppe in dem jeweiligen Sitz einen Wandaufprall bei 50 km/h
unbeschadet !!
Seit dem 08.April 2008 dürfen Kindersitze mit der Prüfnorm ECE R 44/ 01 oder R 44/02
europaweit nicht verwendet werden. Sie erfüllen die heutigen Standards (z.B. Anforderungen beim Frontcrash) nicht mehr.
Was bedeutet geeignet?
Jedes Kind sollte altersgemäß
- unter Berücksichtigung seiner Größe und seinem Gewicht den passenden Kindersitz erhalten.
Klasse 0
bis 10 kg
HLKA- Zentralstelle für Kriminal- und Verkehrsprävention
Für den Inhalt verantwortlich: Manuela Schäfer, Pst Friedberg
Stand Mai 2014
bis ca.
9 Monate
Klasse 0+
Klasse I
Klasse II
Klasse III
0 – 13 kg
9-18 kg
15 – 25 kg
22 – 36 kg
bis ca.
18 Monate
9 Monate bis
4 ½ Jahre
3 ½ bis
7 Jahre
ab
6 Jahre
Darf mein Kind im Kindersitz vorne sitzen?
66 %
aller Kinder unter 6 Jahren werden falsch gesichert!!
Gemäß des § 21 StVO (Personenbeförderung) ist es nicht zwingend vorgeschrieben,
dass Kinder < 12 Jahren oder < als 150 cm
ausschließlich auf der Rücksitzbank befördert werden müssen.
Jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, vor Fahrtantritt sich davon zu überzeugen, dass
die Kinder richtig angegurtet sind.
Angurten ist nicht gleich richtiges Angurten!!
Unter bestimmten Voraussetzungen, bleibt es grundsätzlich dem Fahrzeugführer
überlassen, ob er das Kind auf dem Beifahrersitz oder auf dem Rücksitz transportiert.
Ein Kind ist dann richtig angegurtet, wenn….
o
der Gurt richtig eingehängt, straff gezogen und nicht verdreht ist;
Dicke Jacken öffnen, wegen der engen Gurtführung am Körper
o
beide Gurthaken im Beckenbereich des Sitzes eingeführt sind
o
der Kindersitz im Fahrzeug nach Herstellerangaben richtig montiert ist;
d.h. die vorgesehenen Führungen des Kindersitzes müssen richtig eingelegt und
ordnungsgemäß eingeklemmt werden.
Folgende Voraussetzungen sind hierfür erforderlich:





Kinder < 12 Jahren oder < als 150 cm müssen in einem geeigneten Rückhalteeinrichtung befördert werden
die Rückhalteeinrichtung muss eine ECE-Typengenehmigung aufweisen
es muss sich um einen vorwärts gerichteten Sitz handeln
„Babysafe, Kindersitze entgegen der Fahrtrichtung der Klassen 0, 0+ und 1 dürfen
nicht auf dem Beifahrersitz befestigt werden. Der Airbag, im Falle des Auslösens,
kann bei diesen Kleinkindern schwere oder tödliche Verletzungen zur Folge haben.
Wird der  Airbag fachgerecht deaktiviert, ist auch dies möglich!!
bei vorwärts gerichteten Sitzen sollte man den Beifahrersitz nach hinten schieben, aber
gleichzeitig darauf achten, dass der 3-Punkt-Fahrzeuggurt nicht vor dem Kindersitz
beginnt. Sonst wird der Kindersitz nicht mehr gehalten.
Herstellerangaben vom Kindersitz und vom Fahrzeug müssen unbedingt berücksichtigt und beachtet werden.
Manche Hersteller verbieten ausdrücklich eine Befestigung auf dem Beifahrersitz.
Experten, z.B. vom ADAC, empfehlen weiterhin:
„Der sicherste Platz für ein Kind ist auf jeden Fall die Rückbank!“
Falsche Montage und mangelnde Befestigung eines Kindersitzes führen dazu, dass der
Sitz bei einem Aufprall oder im schlimmsten Fall bei einer Kollision seine eigentliche
Schutz- Funktion nicht ausüben kann.
40 %
aller Unfälle mit verletzten Kindern im Auto
ereignen sich auf Kurzstrecken (Schulweg, Einkauf)
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,
dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden,
ab dem 3. Jahr, kleiner als 150 cm nur auf dem Rücksitz