Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1575 20. Wahlperiode 20.09.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 14.09.11 und Betr.: Antwort des Senats Doppelmitgliedschaft in der „Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg“ sowie in der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920“ Der Autor Felix Krebs berichtet im Internetportal www.de.indymedia.org am 31.8.2011, dass Johannes D. laut Interneteintrag sowohl aktives Mitglied in der vom Verfassungsschutz Hamburg als rechtsextremistische Organisation eingestuften „Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia)“ als auch Mitglied der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920“ ist. (http://de.indymedia.org/2011/08/315059.shtml) Im Verfassungsschutzbericht 2010 heißt es unter der Überschrift „Rechtsextremismus“ zur „PB Chattia“: „Als Pennale Burschenschaft wendet sie sich auch nicht vorrangig an Studenten, sondern an Schüler und Auszubildende. Die Verbindung hat etwa 40 Mitglieder, einschließlich der nicht aktiven Altherrenschaft. Die PB! Chattia betrachtet sich als „heimatverbundene Verbindung“ und „Gemeinschaft patriotisch gesinnter Deutscher“, welche die Begriffe „Ehre, Kameradschaft, Freiheit, Volk, Heimat, Ehrlichkeit“ in Ehren halten will. Sie wendet sich gegen die „vielfachen Ausprägungen des Zeitgeistes in den verschiedenen Gebieten heutigen Lebens durch Weiterführung der Traditionen“. Als sogenannte schlagende Verbindung erwartet sie von ihren aktiven Mitgliedern „mindestens einen Waffengang auf „pennalen Säbel“ gefochten“, um die „Feiglinge und Dummschwätzer“ aus ihren Reihen aussortieren zu können. Seit ihrer Gründung engagieren sich in der PB! Chattia auch Personen, die Beziehungen zur rechtsextremistischen Szene – insbesondere zur NPD und zu Neonazis – haben oder hatten. In den vergangenen Jahren haben sich Erkenntnisse, die eine nationalistische, revisionistische und völkische Ausrichtung der Burschenschaft belegen, weiter verdichtet. Mit öffentlichen Aktivitäten hält sie sich jedoch deutlich zurück.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Hamburger Burschenschaften sind Mitglied im Dachverband „Deutsche Burschenschaften“ (DB)? Der DB gehören nach eigener Darstellung drei Hamburger Burschenschaften an: Hamburger Burschenschaft Germania, Burschenschaft Hansea-Alemannia Hamburg und Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg. Drucksache 20/1575 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Wie definieren die DB beziehungsweise der „Rechtsausschuss“ der DB die „Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum“? Nach Artikel 9 der auf ihrer Internetseite veröffentlichten Verfassung versteht die DB unter Volk „die Gemeinschaft, die durch gleiches geschichtliches Schicksal, gleiche Kultur, verwandtes Brauchtum und gleiche Sprache verbunden ist“. Pflicht der Burschenschaften sei „das dauernde rechtsstaatliche Wirken für die freie Entfaltung deutschen Volkstums in enger Verbundenheit aller Teile des deutschen Volkes, unabhängig von staatlichen Grenzen in einem einigen Europa in der Gemeinschaft freier Völker“. Kandidaten mit deutscher Staatsangehörigkeit werden demnach ohne weitere Prüfung als Mitglieder akzeptiert. Eine Einzelprüfung ist nur vorgesehen, wenn entweder keine deutsche Volkszugehörigkeit besteht oder der Kandidat selbst oder seine Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 3. Welche Position vertreten die Hamburger Burschenschaften im Streit der DB um die Frage der „Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum“? Dem Senat sind keine Stellungnahmen Hamburger Burschenschaften zu der genannten Frage bekannt. 4. Welche Hamburger Burschenschaften sind „pflichtschlagend“ und gehören zum „Hamburger Waffenring“ und welche zum „Norddeutschen Waffenring“? Die der DB angehörenden Hamburger Burschenschaften gehören zu den sogenannten schlagenden Verbindungen. Ein „Waffenring“ ist eine Gemeinschaft schlagender Verbindungen an einem Hochschulort. Die genannten „Waffenringe“ werden vom Verfassungsschutz nicht beobachtet. Nähere Angaben können insofern nicht gemacht werden. 5. Welche Hamburger Burschenschaften wurden beziehungsweise werden vom Landesamt für Verfassungsschutz seit 2001 beobachtet und welche im Verfassungsschutzbericht unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ genannt? 6. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz im Hinblick auf eine Verdichtung der „nationalistischen, revisionistischen und völkischen Ausrichtung der Burschenschaft PB! Chattia“? 7. Bei welchen Veranstaltungen beziehungsweise Versammlungen werden die Beziehungen der „Burschenschaft PB! Chattia“ zu welchen anderen rechtsextremistischen Organisationen und Parteien seit 2001 gepflegt? Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die PB! Chattia als rechtsextremistische Burschenschaft eingestuft und in den Verfassungsschutzberichten 2009 und 2010 erwähnt. In seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit umfangreich und detailliert über rechtsextremistische Bestrebungen. Darüber hinausgehende Einzelheiten zu Erkenntnissen des Verfassungsschutzes in diesem Zusammenhang können nur dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ausschuss mitgeteilt werden. 8. Gemäß § 7 Absatz 2 der Vereinssatzung (Stand 29. März 2005) der „SV Polizei Hamburg von 1920“ erfolgt die Aufnahme eines Mitglieds durch den Vorstand des Vereins. Wer ist derzeit und seit wann in welcher Funktion Mitglied des Vorstandes? Es trifft zu, dass die Aufnahme eines Mitglieds durch den Vorstand erfolgt. Nach Angaben des Vereins sind folgende Mitglieder im Vorstand: Präsident Michael Daleki (seit 2002) sowie der Vizepräsident Claus Leimbach (seit 2011) und Schatzmeister Hartwig Schuchardt (seit 2011). Beisitzer für Abteilungsangelegenheiten ist Walter Aukthun (seit 1997). 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 9. Drucksache 20/1575 Wie viele Jugendliche sind gemäß § 26 der Vereinssatzung Mitglied im „SV Polizei Hamburg von 1920“? Wie viele Mitglieder hat die „SV Polizei Hamburg von 1920“? Die „SV Polizei Hamburg von 1920“ hat 3.092 Mitglieder, davon sind 811 unter 18 Jahren (Stand: 1. Oktober 2010). 10. Die Deutsche Sportjugend (dsj) empfiehlt „konkrete Maßnahmen (...), die rechtsextremen Tendenzen Grenzen setzen und Sportvereine davor bewahren, für die Zwecke von Rechtsextremen funktionalisiert zu werden. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung eines Ehrenkodexes oder auch entsprechende Formulierungen in den Vereinssatzungen.“ Der Hintergrund laut dsj sei folgende Problematik: „Organisationen des rechtsextremen Spektrums versuchen seit geraumer Zeit mit unterschiedlichen Strategien, die Attraktivität des Sports für ihre Zwecke zu nutzen bzw. zu missbrauchen. Aus diesem Grund ist die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung von Minderheiten eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zunehmend auch für den organisierten Sport und die Deutsche Sportjugend eine große Herausforderung darstellt.“ Welche konkreten Maßnahmen und Satzungsformulierungen empfehlen welche Sportverbände beziehungsweise andere Organisationen in Hamburg den Sportvereinen, um rechtsextremistischen Strategien entgegenzuwirken? Welche konkreten Maßnahmen und welche Satzungsregelungen hat der „SV Polizei Hamburg von 1920“ hierzu in seiner Satzung verankert? Die Mustersatzung des „Hamburger Sportbundes“ (HSB) empfiehlt derzeit keine expliziten Formulierungen im Hinblick auf die Verhinderung rechtsextremistischer Strategien. Der HSB und die Hamburger Sportjugend jedoch stehen in Kontakt zum „Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Hamburg“, um in diesem Jahr eine Handreichung zum Thema Rechtsextremismus und Sport unter besonderer Berücksichtigung der Hamburger Situation zu erarbeiten. Nach § 7 Absatz 2 der Satzung des HSB sind seine Mitglieder dazu verpflichtet, „ihre Arbeit entsprechend der Satzung und den Beschlüssen des HSB durchzuführen.“ Laut § 3 Absatz 4 der Satzung ist der HSB parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz und tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Mit Unterzeichnung des HSB-Aufnahmeantrags bestätigt das HSB-Mitglied, dass es die Satzung anerkennt. Der HSB empfiehlt seinen Mitgliedern darüber hinaus die aktuellen Handreichungen zu dem Thema. Das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium, der Deutsche Olympische Sportbund, die Deutsche Sportjugend (dsj) sowie der Deutsche Fußballbund haben zu Beginn des Jahres 2011 ein Handlungskonzept mit dem Titel „Verein(t) gegen Rechtsextremismus – Handlungskonzept von Sport und Politik zur Förderung von Toleranz, Respekt und Achtung der Menschenwürde“ herausgegeben. Dieses hat das Ziel, Sportvereine für das Thema zu sensibilisieren, sie zum Handeln zu motivieren und sie bei Maßnahmen zu unterstützen. Des Weiteren gibt es eine umfangreiche Handreichung der Deutschen Sportjugend („Vereine & Verbände stark machen – zum Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport“). Hier werden zahlreiche konkrete Hilfestellungen für den organisierten Sport zum Umgang mit dem Thema gegeben. Die „SV Polizei Hamburg von 1920“ beachtet die Empfehlungen des HSB. 11. Ist es richtig, dass die „SV Polizei Hamburg von 1920“ über einen Behördentelefonanschluss verfügt? Ist es richtig, dass die Vorwahl Tel. 040 428 65 zur Innenbehörde gehört? Seit wann und warum verfügt der „SV Polizei Hamburg von 1920“ über ein Behördentelefon und wer trägt seit 2001 die Kosten des Telefonanschlusses sowie die Kosten der Telefonate? 3 Drucksache 20/1575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Die Sportanlage Sternschanze wird regelmäßig für die Durchführung von Polizeidienstsport genutzt. Über die – soweit festgestellt – seit 2001 existierende Telefonverbindung wird die Erreichbarkeit der Beamten während des Dienstsports gesichert. Die Polizei kommt für die Telefonanschlusskosten sowie die der Telefonate auf. 12. Ist es richtig, dass Mitglieder der „SV Polizei Hamburg von 1920“ mit Dienstfahrzeugen der Polizei Hamburg – beispielsweise zum Sportplatz im Schanzenpark – fahren? Wenn ja, wie häufig wurden aufgrund welcher Sachverhalte seit 2001 wie viele Dienstfahrzeuge der Polizei pro Jahr genutzt? Wie viele Kilometer sind dabei mit den Dienstfahrzeugen seit 2001 gefahren worden und welche Kosten sind durch die Nutzung der Dienstfahrzeuge insgesamt entstanden? Wurden diese Kosten von der „SV Polizei Hamburg von 1920“ erstattet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Entsprechende Fahrten außerhalb der Ausübung des Dienstsports sind der Behörde nicht bekannt. 13. Auf welchen Anlagen trainieren die Sportschützen des „SV Polizei von 1920“? Welche Gebühren werden dafür pro Jahr erhoben? Ist es richtig, dass sich das „Budocentrum“ auf dem städtischen Gelände der Landespolizeischule befindet? Welche Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen für das „Budocentrum“? Welche Miete, Pacht beziehungsweise Nutzungsgebühr zahlt der „SV Polizei von 1920“ für welche Flächen (Quadratmeter) für die Nutzung des „Budocentrums“ monatlich? Die Sportschützen der „SV Polizei Hamburg von 1920“ schießen auf dem Schießstand der Sporthalle Hamburg. Diese Nutzung ist gebührenfrei, da die Vereinigung Mitglied im HSB ist. Das „Budocentrum“ ist eine vereinseigene Sportstätte auf einer durch einen Gebrauchsüberlassungsvertrag (Sportrahmenvertrag) seit 1990 überlassenen Fläche an der Carl-Cohn-Straße. Das Grundstück, auf dem sich das „Budocentrum“ befindet, gehört zum Verwaltungsvermögen des Sportamtes. Die Polizei ist Mitnutzerin des „Budocentrums“ und zahlt der „SV Polizei Hamburg von 1920“ einen anteiligen Mietbeitrag in Höhe von 8.947,60 Euro pro Quartal. 14. Welche öffentliche Förderung hat der „SV Polizei Hamburg von 1920“ seit 2001 aus welchen Quellen in welcher Höhe für welche Aufgaben beziehungsweise Projekte erhalten? Die „SV Polizei Hamburg von 1920“ hat im Jahr 2007 einen Zuschuss aus den Sondermitteln der Bezirksversammlung Hamburg-Nord in Höhe von 4.000 Euro für die Uferbefestigung am vereinseigenen Bootshaus erhalten. 15. Hat sich der Parlamentarische Kontrollausschuss des Verfassungsschutzes mit der Problematik der Doppelmitgliedschaften von Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen, insbesondere der „Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg“, sowie der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920“ befasst? Wenn ja, auf welcher Sitzung? Wenn nein, warum nicht? Gegenstand und Inhalte der Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollausschusses unterliegen aus Gründen des Staatswohls der Geheimhaltung. Der PKA berichtet der Bürgerschaft jährlich über seine Kontrolltätigkeit unter Wahrung der Belange des Geheimschutzes. 16. Hat sich der Vorstand der „SV Polizei Hamburg von 1920“ mit der oben genannten Problematik der Doppelmitgliedschaft bereits befasst? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/1575 Die „SV Polizei Hamburg von 1920“ ist ein eingetragener Verein, der rechtlich eigenständig ist und nicht der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, daher hat der Senat hierüber keine Kenntnis. 17. Inwiefern ist die NS-Geschichte der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920“ beziehungsweise der „Sportgemeinschaft der Ordnungspolizei“ aufgearbeitet worden? In welchen Artikeln, Büchern, Ausstellungen, Veranstaltungen und dergleichen mehr ist die Aufarbeitung wann, in welchem Umfang und in welchen Kontexten erfolgt? Das Thema Sport in der Polizei Hamburg war Gegenstand eines umfangreichen Forschungsauftrags der Behörde für Inneres zur Geschichte der Hamburger Polizei in der Weimarer Republik und im Dritten Reich an die damalige Fachhochschule der Polizei und ist in diesem Zusammenhang eingehend wissenschaftlich bearbeitet worden, soweit es sich um den staatlichen Bereich handelte. Dabei stand die Verbindung zwischen der Ordnungspolizei Hamburg und dem eigenständigen Verein „SV Polizei Hamburg von 1920“ im Zentrum. 18. Wird im Hamburger Polizeimuseum die Geschichte der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920“ beziehungsweise der „Sportgemeinschaft der Ordnungspolizei“ dargestellt beziehungsweise aufgearbeitet? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die konkreten Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 5