Willkommensordner THW Pfungstadt
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Willkommensordner THW Pfungstadt
Willkommen im Technischen Hilfswerk (THW) Ortsverband Pfungstadt Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW-Ortsverband Pfungstadt Christian-Meid-Straße 27 64319 Pfungstadt © 2014 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Pfungstadt Nachdruck, Veränderungen, Veröffentlichung und fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des THW-Ortsverband Pfungstadt Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Alle Rechte vorbehalten. Version 0.0 Ausbildung GaGr Stand: Februar 2014 Sascha Spielberger Inhaltsverzeichnis 1. Das Technische Hilfswerk (THW) 2. Der Ortsverband (OV) Pfungstadt 3. Information zur Grundausbildung 4. Ausbildung im THW 5. THW und Arbeitgeber 6. Kleiderordnung im THW 7. Übersicht über die Dienstzeit – Hinweise zum Vorgehen 8. Kommunikationsweg (Information und Neuigkeiten) 9. Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer 10. Gesundheit 11. Verpflegung 12. Helferverein (Verein der Freunde des THW OV Pfungstadt e.V.) Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 1. Das Technische Hilfswerk (THW) Gegründet wurde das THW am 22. August 1950 von Otto Lummitzsch im Auftrag des Bundesinnenministeriums (BMI). Das THW besteht aus ca. 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 800 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Untergliedert ist das THW in - 668 Ortsverbänden (OV) - 66 Geschäftsstellen (Gst.) - 8 Landesverbände (LV) o Baden-Württemberg (BW) o Bayern (BY) o Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (BE/BB/ST) o Bremen, Niedersachsen (HB/NI) o Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein (HH/MV/SH) o Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HE/RP/SL) o Nordrhein-Westfalen (NW) o Sachsen, Thüringen (SN/TH) - THW Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen - THW Leitung in Bonn einschließlich Logistikzentrum in Heiligenhaus Weitere Informationen zum THW erhältst du unter www.thw.de. Dort findest du auch das Extranet. Das ist ein Bereich auf der Internetseite des THW, in dem du u. a. interne Informationen findest. Ebenfalls kannst du dich dort im THW-Forum mit anderen Helferinnen und Helfern austauschen. Zum Extranet kommst du, indem du die Seite www.thw.de aufrufst und oben rechts den Button Extranet drückst. Beim ersten Besuch wirst du aufgefordert deine Zugangsdaten zu beantragen (Vorgehensweise wird dir auf der Internetseite erläutert). Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 2. Der Ortsverband (OV) Pfungstadt Unseren Ortsverband gibt es seit 1962. Anfangs waren wir im Kellerraum der Lessingschule Pfungstadt. zu finden. Seit 1966 sind wir in unserer neuen Unterkunft in der Christian-Meid-Str. Der Ortsverband hat z. Zt. 52 Aktive Helfer/innen, 10 Jugendhelfer/innen, 5 Reservehelfer/innen, 26 Althelfer/innen. Darunter versteht man folgendes: Aktiver Helfer und Aktive Helferin: Aktiver Helfer oder aktive Helferin kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im Technischen Hilfswerk bereit ist. (§ 2 THW-Mitwirkungsverordnung). Reservehelfer und Reservehelferin: Reservehelfer oder Reservehelferin kann werden, wer als aktiver Helfer oder als aktive Helferin mitgewirkt hat und sich weiterhin für Einsätze zur Verfügung stellt. (§ 3 THW-Mitwirkungsverordnung). Althelfer und Althelferin: Althelfer oder Althelferin kann werden, wer als aktiver Helfer/in oder Reservehelfer/in mitgewirkt hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. (§ 4 THW-Mitwirkungsverordnung). Junghelfer und Junghelferin: Junghelfer oder Junghelferin kann werden, wer das zehnte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als aktiver Helfer oder aktive Helferin interessiert ist. (§ 5 THW-Mitwirkungsverordnung). Weiter Informationen zum THW-Ortsverband Pfungstadt erhältst du unter www.thw-pfungstadt.de. Dort findest du die Chronik. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 3. Information zur Grundausbildung Als neue/r Helfer/in startest du bei uns als Helfer/Helferanwärter/in mit der Grundausbildung. Ziel ist es, dir ein allgemeines Wissen über den Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das Einsatzgeschehen sowie die einheitliche, einsatzorientierte Befähigung im Umgang mit den im THW üblichen, allen Helfern zugänglichen Werkzeugen und Geräten zu vermitteln. Die Ausbildung ist untergliedert in folgende Lernabschnitte (LA): LA 1: Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern – THW und Arbeitgeber LA 2: Grundlagen der Arbeitssicherheit LA 3: Arbeiten mit Leinen, Rundschlingen, Ketten, Drahtseilen und Spanngurten LA 4: Umgang mit Leitern LA 5: Stromerzeugung und Beleuchtung LA 6: Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung LA 7: Bewegen von Lasten LA 8: Arbeiten im und am Wasser LA 9: Verhalten im Einsatz LA 10: Grundlagen Rettung und Bergung LA 11: Einsatzgrundlagen Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 10 Monate. Am Ende der Grundausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und praktischen Teil, die unabhängig voneinander bewertet werden. Unsere Ausbildungsstunden sind jeden Donnerstag von 19 bis 22:30 Uhr. Minderjährige Helfer/in bitte die Einverständniserklärung (Anlage 1.) den Eltern vorlegen. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Anlage 1: Einverständniserklärung für minderjährige Helfer/innen Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter _________________________________________________ _________________________ Name, Vorname (des/der Minderjährigen) Geburtsdatum an folgender Veranstaltung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Pfungstadt teilnimmt: Grundausbildung __________________________ _____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 4. Ausbildung im THW Um den richtigen Umgang mit unserer Technik zu erlernen und um im Einsatz bestehen zu können müssen unsere Helfer/innen gut ausgebildet sein. Im Ortsverband finden dazu regelmäßig Ausbildungen statt. Nachdem du deine Grundausbildung erfolgreich absolviert hast wirst du als aktive/r Helfer/in eine Funktion im OV Stab oder im Technischen Zug übernehmen. Hier erhältst du eine funktionsbezogene Ausbildung. Darüber hinaus werden auf Geschäftsführerbereichsebene Bereichsausbildungen für bestimmte Zusatzfunktionen durchgeführt (z. B. Sprechfunk, Atemschutz, Motorsägen Ausbildung, usw.). Die THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen bietet darüber hinaus Lehrgänge an, die zur Aus- und Fortbildung beitragen. In der Regel sind für den Besuch bestimmte Voraussetzungen nötig. Näheres hierzu erzählt dir gerne unser Ausbildungsbeauftragter Sascha Spielberger. Nach Abschluss der 2. Ausbildungsstufe besitzt du die Fachbefähigung. 5. THW und Arbeitgeber Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen dem/der Arbeitnehmer/in keine Nachteile entstehen. Die Zusammenarbeit regelt das THW Gesetz. Danach stellt das Gesetz die Helfer/in für Einsätze, Übungen oder Weiterbildungen frei. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet. Dieser Antrag wird bei einem Einsatz vom Ortsverband versendet, beim Besuch eines Lehrganges von der Geschäftsstelle. Wir empfehlen dir deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du zukünftig im THW mitwirkst. Spreche mit ihm darüber, wie du im Einsatzfall oder für Ausbildungen freigestellt werden kannst. Wenn du Hilfe beim Gespräch mit deinem Arbeitgeber benötigst spreche den Ortsbeauftragten an, er wird dich dabei unterstützen. Spreche uns auf das Prospekt „Helfen lassen – THW und Arbeitgeber“ an, welches du deinem Arbeitgeber aushändigen kannst. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 6. Kleiderordnung im THW Im THW gibt es mehrere Dienstbekleidungen, die dir in der Regel kostenfrei (Ausnahme Tagesdienstkleidung) zur Verfügung gestellt werden. Unterschieden wird in Einsatzanzug, Arbeitsschutzbekleidung, Dienstanzug und Tagesdienstbekleidung. Welche Art von Bekleidung getragen wird bestimmt die oder der Leitende (§ 15 BeklRiLi). Es ist keine Pflicht die kostenpflichtige Tagesdienstkleidung anzuschaffen. Dein Ansprechpartner für deine persönliche Bekleidung ist Marcus Zörb und du findest ihn im Verwaltungsbüro. Die THW-Bekleidung ist bei normaler Verschmutzung durch dich gemäß den Pflegehinweisen der Herstellerfirmen zu pflegen und zu reinigen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder erforderlichen Textilpflegemaßnahmen von THW-Bekleidung, die nur durch eine Textilreinigung durchgeführt werden kann, können die Kosten vom THW übernommen werden. (§ 13 Abs. 1 BeklRiLi). Ob die Kosten übernommen werden ist im Vorfeld mit dem Ortsbeauftragten abzuklären. Der Einsatzanzug verbleibt grundsätzlich im Ortsverband in deinem Spind. Den Schlüssel für deinen Spind bekommst du von Marcus Zörb. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Anlage 2: Kleiderbestellung im THW Helfer/in:_______________________________________ Bitte die Größen eintragen! 7. Übersicht über die Dienstzeiten – Hinweise zum Vorgehen Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 7. Übersicht über die Dienstzeiten – Hinweise zum Vorgehen Unsere Dienstzeiten sind jeden Donnerstag von 19 bis 22:30 Uhr. Sollte eine Teilnahme am Dienst aus wichtigen Gründen oder wegen Krankheit nicht möglich sein bitte rechtzeitig deinen Ausbilder informieren. Zu den Dienstzeiten muss sich jede/r Helferin/Helfer in an der elektronische Zeiterfassung (Stechuhr) einund ausloggen. Diese ist am Eingang der Unterkunft befestigt. Es ist überaus wichtig, dass sich jede/r, der zum Dienst kommt ein- und ausloggt. Die Stechkarte bzw. deinen Helferausweis stellt dir ein/e Helfer/in der Verwaltung im Verwaltungsbüro aus. 8. Kommunikationsweg (Informationen und Neuigkeiten) Alle wichtigen Informationen hängen wir an unserem Schwarzen Brett aus, das sich genau gegenüber unserem Verwaltungsbüro befindet. . 9. Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer Das THW ist eine Bundesanstalt und dem Bundesministerium des Innern unterstellt. Dadurch genießen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW einen besonderen Status: Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Grundlage dieses Dienstverhältnisses ist das THW Gesetz (siehe Anlage). Zusätzlich zum THW Gesetz gibt es einige weitere Richtlinien und Dienstanweisungen, welche das Zusammenleben und den Ablauf im THW regeln. Das wären z. B. die THW Helferrichtlinie, Be- und Abberufungsrichtlinie, usw. Die wichtigsten Vorschriften findest du zur Info im Anhang. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 10. Gesundheit Das THW hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht. Alle Helfer/innen, die an Ausbildungen oder Einsätzen teilnehmen müssen eine gültige Tetanus- und Diphtherieimpfung sowie Hepatitis A und B Impfung nachweisen. Bitte lege dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten Felix Wolf oder dem Ausbildungsbeauftragten Sascha Spielberger deinen Impfausweis vor, damit er die Impfdaten der Geschäftsstelle weiterleiten kann. Diese trägt die Impfungen in deine Helferdaten in THWin (spezielles Programm zur Helferverwaltung für das THW) ein. Bei fehlenden Impfungen sollten diese umgehend durchgeführt werden. Impfungen, welche nicht von deiner Krankenkasse übernommen werden, werden vom THW bezahlt. Bei Impfungen, welche durch das THW gezahlt werden, werden nur spezielle Ärzte zugelassen. Für das THW Pfungstadt sind die Ärzte der mobilen Arbeitsmedizin PIMA GmbH zuständig. Für einen Termin bei der PIMA GmbH wende dich an Felix Wolf oder Sascha Spielberger. 11. Verpflegung Bei Einsätzen und längerfristigen Ausbildungsmaßnahmen wirst du vom THW verpflegt. Grundsätzlich steht dir rein rechtlich erst nach 4 Stunden Verpflegung zu. Bei uns im Ortsverband ist es üblich, dass bei jedem Dienst Donnerstags die OV-Küche die Helferinnen und Helfer bekocht. Das Essen kostet 4€ und es darf sich Nachschlag genommen werden bis es nichts mehr gibt. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger Horst Becker ist seit über 50 Jahren Mitglied und ehrenamtlicher Helfer des THW Pfungstadt Ausbildung GaGr Sascha Spielberger 12. Helferverein (Verein der Freunde des THW OV Pfungstadt e.V.) Die örtlichen THW-Helfervereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks zu unterstützen und damit den Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Alle örtlichen THW-Helfervereine sind rechtlich eigen-ständige, eingetragene und gemeinnützige Vereine, die sich in der THW-Landesvereinigung, als Dachorganisation, zusammengeschlossen haben. Die Grundausstattung des THWs, die für Einsätze bei Gefahrenlagen unabdingbar ist, wird vom Bund bereitgestellt und unterhalten. Darüber hinaus benötigen die einzelnen Ortverbände spezielle, in der örtlichen Gefahrenabwehr wichtige und in Ergänzung zu Partner-Organisationen notwendige Ausstattung. Die Bereitstellung dieser Ausrüstung sowie die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Einsatzkräfte im THW und die Unterstützung der Jugendarbeit sind Aufgaben und Ziele der örtlichen THW-Helfervereine. Sie leisten somit einen überaus wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des THWs. Zur Förderung des freiwilligen Engagements der Einsatzkräfte sind die örtlichen Helfervereine u.a. Initiatoren für die Ausrichtung von allgemeinen Informationsveranstaltungen über Aufgaben und Arbeit des THWs, sie informieren und werben für die Mitarbeit im THW oder fördern Teamfähigkeit und Zusammenhalt in den Ortsverbänden. Nahezu alle THW-Ortsverbände verfügen über eine Jugendgruppe. Dort werden Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren spielerisch von ausgebildeten Jugendbetreuern an Aufgaben und Technik des THWs herangeführt. Ganz im Sinne der Nachwuchsarbeit werden in einigen Ortsverbänden zudem bereits die Minis (6-9 Jahre) mit dem THW vertraut gemacht. Die Maßnahmen der freien Jugendarbeit werden wesentlich von den THW-Helfervereinen finanziert. Gerade die Mischung aus sportlich-spielerischem Umgang mit Technik, der besondere Reiz von Zeltlagern oder Bootsfahrten und die vielfältigen Aktivitäten in der freien Jugendarbeit sprechen Jungen und Mädchen gleichermaßen an. Die THW-Helfervereine sind damit wichtiges Bindeglied zwischen den Kindern, den aktiven Einsatzkräften und den Reserve- oder Althelfern. Ausbildung GaGr Sascha Spielberger