anzeib9
Transcrição
anzeib9
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung -PflanzenschutzdienstMüllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) Anzeige nach § 9 PflSchG über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom 14. Mai 1998) Erstanzeige I. 1. 1.1 Änderungsanzeige Angaben zum Betrieb Namen und Anschriften Betrieb/ Unternehmen/ Berater(in)1) (bei selbständiger Tätigkeit vom Berater, ansonsten vom Betrieb auszufüllen) Name/Bezeichnung Straße/Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon Telefax Kreis:............................................................... E-mail:............................................................ Bundesland: II. 2.1 Angaben zu Personen1)2) Betriebsinhaber(in) / Geschäftsführer(in):1) 2) (siehe Erläuterung auf der Rückseite) Name, Straße, Haus-Nr., 2.2 PLZ, Ort, Telefon Berater(in) selbständig tätig Nicht selbständig tätig Namen und Anschriften der Person(en), die andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten Name, Vorname Straße / Hs.-Nr. PLZ, Ort Sachkundenachweis3) nein ja a)...................................................................................................... b)...................................................................................................... c)....................................................................................................... d)...................................................................................................... e)...................................................................................................... Einzelangaben zu den oben aufgeführten Personen (bitte genaue Angaben): Name fachliche Ausbildung/Ausbildungsgrad (z.B. Gehilfe, Meister, Ingenieur)4) Jahr der Prüfung III. Angaben zur Art des Betriebes und des Beratungsbereiches 3.1 Art der zu beratenden Betriebe (mehrere Betriebsarten sind möglich) Lohnunternehmen Landhandel Maschinengemeinschaften Großhandel Maschinenringe Einzelhandel Landwirtschaftliche Betriebe Gartencenter Ländliche Genossenschaften Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau 3.2 Forstwirtschaft Schädlingsbekämpfer Private Kleinanwender Kommunen Sonstige: (juristische Personen des öffentlichen Rechts) Beratungsbereiche (mehrere Bereiche sind möglich) Landwirtschaft Gemüsebau/Obstbau/Zierpflanzenbau Baumschulen (incl. Weihnachtsbaumkulturen) Forstwirtschaft Weinbau Gewächshäuser Vorratsschutz Kommunaler Bereich / Öffentliches Grün 3.3 Garten- und Landschaftsbau Gleisanlagen andere nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen Holzschutz Saatgutbeizung Sonstige Bereiche Art: Das Unternehmen bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr Der Berater bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr Ja Ja Nein Nein ................................................................................................................................................. Ort, Datum Unterschrift des/der Verantwortlichen Erläuterung: 1) Veränderung des Personenkreises (siehe II. 2.1 und 2.2) und solche, die die Betriebsangaben betreffen (siehe I. 1.1) sowie die endgültige Aufgabe der Pflanzenschutzberatungstätigkeit sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. 2) 1. Diejenigen Personen, die zur Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln laut Gesetz berechtigt sind, wurden über die in diesem Fragebogen enthaltenen Angaben zur Person unterrichtet. 2.Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Sinne der §§ 9 und 10 PflSchG verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz. 3) Als Sachkundenachweis gemäß § 10 PflSchG i.V. m. §§ 1,2 der PflanzenschutzSachkundeverordnung gelten: a) Zeugnis über eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Landwirt, Gärtner, Winzer, Forstwirt, Pflanzenschutzlaborant, landwirtschaftlicher Laborant, landwirtschaftlich-technischer Assistent; b) Zeugnis über eine bestandene Fortbildungsprüfung zum Fachargrarwirt Landtechnik; c) Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der AgrarGartenbau- oder Forstwissenschaften; d) Zeugnis über eine Sachkundeprüfung nach § 2 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung; e) Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durch die zuständige Behörde. 4) Zeugniskopien sind beizufügen