FFW Satzung zurx

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FFW Satzung zurx
STADT PLOCHINGEN
Landkreis Esslingen
SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich
tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Plochingen
(Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung
vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698 ) und § 16 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg in der Fassung vom 02. März 2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat am
07.06.2011 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr Plochingen vom 18.12.2001 wird wie folgt ergänzt:
Artikel 1
In § 1 Entschädigung für Einsätze wird geändert:
Abs. 1
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Plochingen erhalten für
Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung
nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede angefangene
Stunde 13,50 €.
Abs. 3
Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Feuerwehr
außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,50 € je zu
entschädigende Stunde.
Artikel 2
§ 3 Zusätzliche Entschädigung wird wie folgt geändert:
Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr, die über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im
Sinne des § 16 Absatz 2 Feuerwehrgesetz:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Feuerwehrkommandant
Stellvertretender Kommandant
Jugendwart
Stellvertretender Jugendwart
Zugführer
Kassenwart
Schriftführer
1.400 € / Jahr
900 € / Jahr
550 € / Jahr
250 € / Jahr
250 € / Jahr
150 € / Jahr
150 € / Jahr
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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