FFW Satzung zurx
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FFW Satzung zurx
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Plochingen (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698 ) und § 16 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg in der Fassung vom 02. März 2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat am 07.06.2011 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Plochingen vom 18.12.2001 wird wie folgt ergänzt: Artikel 1 In § 1 Entschädigung für Einsätze wird geändert: Abs. 1 Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Plochingen erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede angefangene Stunde 13,50 €. Abs. 3 Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Feuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,50 € je zu entschädigende Stunde. Artikel 2 § 3 Zusätzliche Entschädigung wird wie folgt geändert: Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 Feuerwehrgesetz: a) b) c) d) e) f) g) Feuerwehrkommandant Stellvertretender Kommandant Jugendwart Stellvertretender Jugendwart Zugführer Kassenwart Schriftführer 1.400 € / Jahr 900 € / Jahr 550 € / Jahr 250 € / Jahr 250 € / Jahr 150 € / Jahr 150 € / Jahr Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.