An Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich

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An Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
An
Verbandsgemeindeverwaltung
Offenbach an der Queich
-AbwasserwerkKonrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach
ENTWÄSSERUNGSANTRAG nach § 15 AES
für das/die Grundstücke
Ort / Straße:
Flurstück(e) / Plannummer(n):
Grundstücksgröße(n)
in qm:
wird die Genehmigung zum Anschluss und Einleiten von Abwasser (§ 15 Allgemeine Entwässerungssatzung (AES)
beantragt:
1.0
Angaben über Eigentumsverhältnisse und Maßnahmebeteiligte
1.1
Eigentümer der/des Grundstücke(s):
(alle Eigentümer (bei Wohnungs-/Teileigentum mit Eigentümerliste) mit vollständigen Angaben aufführen; ggf. gesondertes Blatt beifügen)
Name, Vorname, Firma
ggf. gesetzlicher Vertreter
1.2
Anschrift / Telefonnummer
Eigentumsanteile
in Bruchteilen
1.3
Die Eintragung der Eigentumsänderung (NICHT der Auflassungsvormerkung!)
erfolgte im Grundbuch am:
Laut Datum im Kaufvertrag erfolgt der Übergang von Nutzen und Lasten am:
1.4
Zustellungsbevollmächtigter / Verwalter / Vertreter
(Er ist anzugeben bei mehreren Eigentümern bzw. bei Wohnungs-/Teileigentum)
Name, Vorname, Firma
1.5
Anschrift / Telefonnummer:
Bauherr (wenn abweichend von 1.1) :
Firma, Name, Vorname :
Anschrift / Telefonnummer / E-Mail :
1.6
Entwurfs-/Planverfasser
Firma, Name, Vorname :
Anschrift / Telefonnummer / E-Mail:
1.7
Ausführender Unternehmer und dessen Vertreter:
Firma, Name, Vorname :
Anschrift / Telefonnummer / E-Mail:
Grundbuchnummer
(BV-Nr)
2.0
Anfallendes Abwasser
Schmutzwasser
nein
ja
wenn ja:
Haushaltsabwasser
Weinbauabwasser
Gewerbeabwasser
Gewerbeart:
Sonstige, nicht häusliche Abwässer
Beschreibung (ggf. gesondertes Blatt beifügen:
Einleitung Niederschlagswasser
in Kanalisation
über Anschlusskanal
über Zisterne
ber Zisterne (_____________ m³ Vol.) mit Überlauf in
Mischwasserkanal
Regenwasserkanal
in Gewässer/Graben/Vorfluter/Grundwasser
Erlaubnis der unteren Wasserbehörde liegt vor
Erlaubnisantrag (Vordruck: siehe www.suedliche-weinstrasse.de) liegt bei
Die zulässige Einleitemenge von 8 m³ pro Tag (ca. 300 m² abflusswirksame Fläche) wird nicht überschritten (§ 36 IV LWG).
Die ortsnahe schadlose Einleitung von Niederschlagswasser wird mit beiliegendem Erlaubnisantrag
angezeigt (§ 36 V LWG)
(Vordruck: siehe www.suedliche-weinstraße.de)
Niederschlagswasserversickerung
breitflächige Versickerung über belebte Bodenzone
Versickerungsanlage nach DWA A 138:
Art der Versickerungsanlage:
Brauchwassernutzung
nein
ja
Sammelbehälter mit _________________m³ Inhalt
Art der Nutzung:
Toilette
Waschmaschine
Zur Vorbehandlung der außergewöhnlichen Abwässer sind vorgesehen:
Abscheider für Leichtflüssigkeiten nach DIN 1999
Fabrikat:
Fettabscheider nach DIN 4040
Fabrikat:
Kartoffelstärkeabscheider
Fabrikat:
Entfettungs-, Entgiftungs- und Neutralisationsanlagen
Fabrikat:
Sonstige
Ergänzende Angaben:
Gartenbewässerung
3.0
Angaben zur Nutzung der/des Grundstücke(s)
3.1
Das Grundstück wird zu folgenden Zwecken genutzt:
Entsprechend der Nutzung in Prozentsätze aufteilen
Haushalt / Wohnen zu
Gewerbe / Industrie zu
Weinbau / Weinhandel zu
Dienstleistungen zu
Sonstige Zwecke zu
Anzahl der Wohneinheiten:
Anzahl der Gewerbeeinheiten u.ä.:
3.2
Bezeichnung der Nutzung und Angabe der Anzahl von
Einheiten (=z.B. Wohnhaus, Garagen, Stellplatz, Lagerhaus, Metzgerei, Arzt, Makler etc)
%
%
%
%
%
%
%
Angabe zur bebauten und befestigten Fläche in qm:
Erläuterung zur bebauten und befestigten Fläche:
Bebaute Fläche:
Grundflächen von Gebäuden, (Tief-) Garagen, Ställe, Schuppen, Lagerhallen, Überdachungen u. ä.
Befestigte Flächen:
Höfe, Wege, Terrassen, Stellplätze = Flächen mit undurchlässigem Belag (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster etc.)
bzw. teilweise durchlässigem Belag (z.B. sog. Versickerungspflaster)
3.2.1 Angaben aller bebauten und befestigten Flächen:
a) Bebaute Fläche alt
in m²:
b) Bebaute Fläche neu (incl. a)
in m²:
c) Befestigte Fläche alt
in m²:
d) Befestigte Fläche neu (incl. c)
in m²:
e) Von der befestigten Gesamtfläche (d)
entfallen auf Ökoflächen
(nur Rasengittersteine oder Schotter)
in m²:
3.2.2 Zusätzliche Angaben der an das Abwassersystem angeschlossenen bebauten und
befestigten Flächen in nicht beplanten Gebieten (ohne Bebauungsplan) und im Außenbereich:
Hat das zur Bebauung anstehende Grundstück eine Grundstückstiefe von mehr als 40 m (gerechnet von der zu erschließenden Straße aus)?
Ja
Nein
Zutreffendes ankreuzen!
Falls ja:
f) Bebaute und befestigte Grundflächen(alte einschließlich neu hinzukommende Flächen mit
Nebengebäuden u. Hofflächen) v o r 40 m
Tiefenbegrenzung
:
m²
g) davon Anteil Ökofläche an gesamter Hoffläche
v o r 40 m Tiefenbegrenzung
:
m²
h) Am Regenwasserkanal angeschlossene bebaute
und befestigte Grundflächen h i n t e r 40 m
Tiefenbegrenzung
:
m²
(Rasengittersteine oder Schotter)
3.2.3 Anzahl der Vollgeschosse (VG):
a) Maximal zulässige Anzahl von VG:
b) Tatsächliche Anzahl von VG:
(Dachräume zählen nur dann als VG, wenn diese über drei Viertel der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben; Kellerräume
zählen als Vollgeschoss, wenn diese im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen)
Dem Entwässerungsantrag sind die Unterlagen Nr. 1 bis 6 immer in 2-facher Ausfertigung
beizufügen (= unabhängig von den für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen):
Beigefügt
Ja (bitte ankreuzen)
1.
Übersichtsplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
2.
Lageplan (Maßstab 1:500 oder größer), in dem auszuweisen sind:
a)
Grundstücksgrenzen, Baulinien, Himmelsrichtung, Straße und Hausnummer
b)
vorhandene Bäume in der Nähe der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage
c)
öffentliche Entwässerungsanlage im angrenzenden Bereich und ggf. bereits vorhandene
private Einrichtungen zur Abwasserentsorgung
d)
die befestigten abflusswirksamen Flächen und die Art ihrer Nutzung
(Dach, Lagerfläche, Zufahrt, Weg, Parkplatz u. ä.)
e)
die Größe der einzelnen abflusswirksamen Flächen in m2 mit Flächenberechnung
f)
die Fließrichtung des Oberflächenwassers auf den befestigten Flächen
g)
die Art der Befestigung (Beton, Asphalt, Rasengittersteine, „Öko-Steine“ u. ä.)
h)
die vollständigen Grundleitungen der Grundstücksentwässerungsanlagen.
3. Die Flächenbilanz des Grundstücks
mit einer Auflistung aller Grundstücksteilflächen nach Größe und Art der Nutzung mit entsprechenden Berechnungen
(Haupt- und Nebengebäude, Hoffläche, Parkplätze, Grünflächen u. ä.)
4. Für jedes Bauwerk ein Grundriss des Kellers im Maßstab 1:100 sowie Grundrisse der übrigen Geschosse
Aus den Grundrissen müssen die Verwendung der Räume mit den vorgesehenen Entwässerungsgegenständen, die
Regenrohre und Entwässerungsleitungen unter Angabe ihrer lichten Weite und des Materials, die Entlüftung der Leitungen und Lage von Putzstücken, Putzschächten, evtl. Rückstausicherungen (Absperrschieber u. ä.) oder Hebeanlagen ersichtlich sein.
5. Für jedes Bauwerk einen, ggf. mehrere Schnitte im Maßstab 1:100
Durch die Fallrohre des GebäXdes und durch das Grundstück in der Richtung des Hauptabflussrohres der Anschlussleitung mit Angabe der auf NN bezogenen Höhe der Straßenoberkante, Kanalsohle am Anschlusspunkt, der Anschlussleitung, der Oberkante des Kellerfußbodens; Darstellung der Entwässerungsgegenstände durch Lüftungs- und Grundleitungen sowie durch den Abflusskanal.
6. Eine Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage
Bei Bedarf sind noch vorzulegen:
7. die rechnerische Ermittlung der Nennweiten der Abwasser- u. Entlüftungsleitungen
(immer erforderlich bei mehr als 300 qm bebauter und befestigter Fläche oder bei mehr als zwei Vollgeschossen)
8. Angaben und Berechnun gen zur Sickerfähigkeit der Böden und Bemessung von Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
(immer erforderlich, wenn Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung errichtet werden, oder zu errichten sind)
9. Unterlagen über vorhandene oder erforderliche Leitungsrechte
(immer erforderlich, wenn die Entwässerung über andere Grundstücke erfolgen soll; OHNE Leitungsrecht kann keine
Genehmigung erteilt werden).
10. Angaben zu Art, Menge und Beschaffe nheit des anfallenden Abwassers und Beschreibung der beabsichtigten Vorbehandlungsanlage
immer erforderlich, wenn beabsichtigt ist, Abwasser in das Abwassersystem einzuleiten, das in seinen Parametern
nicht häuslichem Abwasser (§ 5 AES) entspricht, bzw. wenn es sich um einen bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieb oder um eine Einrichtung handelt, bei der Abwasser im Sinne des § 5 AES bereits anfällt. Ggf. sind Abwasserun tersuchungen im Sinne des § 6 AES vorzunehmen und ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorzulegen).
11. Unterlagen, technische Werte sowie Bemessungs-Daten zu Abscheidern.
ALLE Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer, Bauherrn und Planfertiger zu unterschreiben.
Allgemeine Hinweise:
Für die vorzulegenden Unterlagen gelten die Vorschriften der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß.
Angaben zur Höhenlage des Straßenkanals und Lage der Anschlussstelle sind beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach erhältlich.
Ohne Genehmigung des Entwässerungsantrages durch das Abwasserwerk darf kein Anschluss an die öffentliche
Entwässerungsanlage erfolgen oder Abwässer eingeleitet werden. Dies gilt auc h für Änderungen der GrundstückVentwässerungsanlagen (§ 15 AES).
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage, (ggf. Abscheider, Abwassergruben, Vorbehandlungs- und
Speicheranlagen) und deren Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage ist dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde zur Überprüfung anzuzeigen. Vor erfolgter Prüfung darf die Grundstücksentwässerungsanlage
nicht in Betrieb genommen und der Lei tungsgraben nicht verfüllt werden. Dies gilt entsprechend für Änderungen
an der Grundstücksentwässerungsanlage (§ 16 AES).
Durch eine ggf. erforderliche Freilegung entstehen für den Grundstückseigentümer zusätzliche Kosten!
Für die Bearbeitung des Entwässerungsantrages und Prüfung des Grundstücksanschlusses werden Gebühren nach
der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung berechnet (§ 31 ESA). Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus den tatsächlich aufgewendeten Zeitanteilen.
Die Angaben in diesem Antrag bzw. in dieser Erklärung dienen sowohl der Genehmigung zum Anschluss und Einleiten von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlagen, als auch der Festsetzung und Erhebung von anfallen den Gebühren, Beiträgen oder dem Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit der Herstellung von erforderlichen
Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich.
Soweit die AQgaben zur Festsetzung von Gebühren, Beiträgen oder einem Aufwendungsersatz genutzt werden,
handelt es sich um eine Erklärung im Sinne der §§ 93 ff und 149 ff AbgabeQverordnung (AO) in Verbindung mit § 3
Abs. 1 Nr.3 u nd 4 KommunalabgabeQgesetz (KAG 1995) und § 17 Abs. 3 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der
Verbandsgemeinde Offenbach.
Es wird versichert, dass die Angaben in diesem Antrag / dieser Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen richtig
und vollständig gemacht wurden. Ändern sich die in diesem Antrag bzw. dieser Erklärung gemachten Angaben, werden
diese dem Abwasserwerk unverzüglich angezeigt und ggf. ein geänderter Antrag eingereicht.
Ort, Datum, Unterschrift der Grundstückseigentümer (ggf. von beiden Ehegatten) oder seiner gesetzlichen Vertreter
Ort, Datum, Unterschrift des Bauherrn
Ort, Datum, Unterschrift des Entwurfs-/Planverfassers
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung ihres Antrages sollten Sie uns den Antrag nur vollständig ausgefüllt
und mit allen geforderten Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. zurückgeben werden und bedeuten eine zeitliche Verzögerung mit zusätzlichem Arbeits- und Kostenaufwand!
Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Abwasserwerk in Verbindung.
Abwasserwerk: Herr Adams, Telefon 06348 986-137, Herr Kämmerer Telefon 06348 986-174
Herr Morscheck, Telefon 06348 986-136
Den Entwässerungsantrag können Sie auch online ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Sie finden das Formular unter: www.offenbach-queich.de (Verwaltung + Rat, Abwasserwerke, Entwässerungsantrag – oder geben Sie den Suchbegriff: Entwässerungsantrag ein)