- Zahnärztekammer Bremen

Transcrição

- Zahnärztekammer Bremen
Kammer - Express
M O N AT s b l att der Z a h n ä rzte k ammer B remen
Bürgerversicherung:
»Reformierte Dualität –
keine Experimente!«
Seite 3 und beiliegender Flyer
08/2013 – 09/2013
Buchhaltung
Thomas Adam
Tel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]
Sekretariat / Kammer-Express
Astrid Schulz
Tel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]
Quelle: BZÄK/Pietschmann
2
Geschäftsführung
Jörg Bauer
Tel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]
Mitgliederservice / Zahnärztliche Stelle / Weiterbildung
Dr. Peter Engel
Präsident Bundeszahnärztekammer
Bianca Köhler
Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]
GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / BuS-Dienst
Renate Friedrich
Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]
Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung /
Gutachten / Fachmessen
Jutta Bernet
Tel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]
Ausbildungsplatzvermittlung
Alexandra Mewes
Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected]
Fortbildungsinstitut
Rubina Ordemann
Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected]
Thorsten Hogrefe
Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected]
Sandra Kulisch
Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected]
Nadine Büchtmann
Tel.: 0421 33303-70 / E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Zahnärztekammer Bremen
Universitätsallee 25 · 28359 Bremen
Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23
E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de
Dr. Wolfgang Menke
Präsident Zahnärztekammer
Bremen
Auswirkungen einer
Bürgerversicherung auf die
zahnmedizinische Versorgung
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die Einführung einer Bürgerversicherung hätte
gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung Deutschlands.
›Reformierte Dualität – Keine Experimente! Medizinische Versorgung
und Krankenversicherungsmarkt in
Deutschland‹, auch abrufbar unter
www.bzaek.de/flyer-bv
Ein einheitlicher Krankenversicherungsmarkt würde die medizinische Versorgung
in einem bürokratisch geplanten Gesundheits- und Verwaltungsprozess als Staatsmedizin vereinheitlichen. Den heute niedergelassenen Zahnärzten würde die freiberufliche und selbstständige Berufsausübung erschwert werden.
Der Vorstand:
Dr. Wolfgang Menke
Dr. Wolf-Peter Behnke
Andreas Bösch
Dr. Dr. Lür Köper
Tel.: 04 21 449025
Tel.: 0421 601336
Tel.: 0471 77055
Tel.: 0421 611661
Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst,
Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil:
Astrid Schulz
Tel.: 0421 33303-22
Autoren dieser Ausgabe:
Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb), Dr. Daniel Combé (dc), Renate Friedrich (rf ), Bianca Köhler
(bk), Kristina Rehder (kr), Astrid Schulz (as)
Gestaltung:
ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492
Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen;
Titelfoto: ArtFamily – ©fotolia.com
Druck:
Stürken Albrecht GmbH & Co. KG
Konsul-Smidt-Straße 14c · 28217 Bremen
Auflage: 850 Stück
Um über die Folgen eines derartigen einheitlichen Krankenversicherungsmarkts aufzuklären, erhalten Sie mit diesem Kammer-Express
den Infoflyer ›Reformierte Dualität – Keine Experimente! Medizinische Versorgung und Krankenversicherungsmarkt in Deutschland‹, auch abrufbar unter www.bzaek.de/flyer-bv.
Zudem wurde unter dem Link www.bzaek.de/umfrage-bv eine Umfrage für Zahnärzte eingerichtet, über die der Berufsstand über seine
Meinung zur Bürgerversicherung abstimmen kann. Bitte zeigen sie
uns damit Ihren standpunkt zum Thema. Herzlichen Dank!
Freundliche kollegiale Grüße
Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der
Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.
Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der
männlichen Form - oder umgekehrt - beigestellt ist, so ist der Grund
dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich
immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint.
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die
Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der
Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Dr. Peter Engel
Präsident
Bundeszahnärztekammer
Dr. Wolfgang Menke
Präsident
Zahnärztekammer Bremen
08/2013 – 09/2013
3
Änderung der Gebührenordnung
Aufgrund § 16 Abs. 4 der satzung der Zahnärztekammer
Bremen in der Fassung vom 10.
Mai 2004 (Brem. Amtsblatt,
s. 61), zuletzt geändert durch
änderungssatzung vom 13. Mai
200 (Brem. Amtsblatt, s. 4),
hat die Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Bremen
am 2. Mai 2013 folgende än- Bremen vom . Dezember 2012 Diese Änderung der Gebührenderung der Gebührenordnung wird folgender Buchstabe e) ordnung ist mit Wirkung vom
der Zahnärztekammer Bremen eingefügt
1. Juli 2013 in Kraft getreten.
beschlossen:
e) Praxisbegehung je Einsatz
durch Kammermitarbeiter
Artikel 1
(Consulting) für max. 3 StunNach Nummer 4. d) des Gebühden: 20,– €
renverzeichnisses der Gebührenordnung der Zahnärztekammer
Neue Aufgaben in der Bundeszahnärztekammer
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat den Präsidenten der Zahnärztekammer
Bremen, Dr. Wolfgang Menke,
zum neuen Vorsitzenden des
Ausschusses für Gebührenrecht
gewählt. Der Ausschuss berät
in enger Zusammenarbeit mit
den GOZ -Arbeitsgruppen Nord,
Mitte und Süd der Landeszahnärztekammern alle mit der Auslegung und Anwendung der GOZ
und GOÄ auftretenden Fragen. Er
zeichnet verantwortlich für den
umfassenden GOZ -Kommentar
der Bundeszahnärztekammer,
welcher demnächst in einer neuen
Fassung auf der Homepage zur
Verfügung gestellt wird (www.
bzaek.de/fi leadmin/ PDFs/goz/
nov/goz-kommentar-bzaek.pdf).
Den Vorsitz des gemeinsamen
Ausschusses ›Arzneimittelkommission der BZÄK und KZBV‹
hat Menke dafür abgegeben.
Beschäftigung eines Vertreters oder Entlastungsassistenten
Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Sie
planen eine Reise – wollen aber
die Praxis nicht schließen und
suchen einen Vertreter für diesen Zeitraum? Oder ein Kollege
z. B. aus dem niedersächsischen
Umland bittet Sie, einige Wochen
für ihn als Urlaubsvertretung in
seiner Praxis tätig zu sein? In
diesen Fällen müssen Sie und Ihr
neuer Kollege sich unbedingt vor
Antritt der Vertretertätigkeit bei
der jeweiligen Zahnärztekammer
über die Mitgliedschaft sowie
die Beitragspflicht informieren. unverzüglich der zuständigen
Denn gemäß §  Abs. 1 des Heil- Zahnärztekammer anzuzeigen.
berufsgesetzes sowie § 3 Abs. 2 der (bk)
Berufsordnung der Zahnärztekammer Bremen ist Aufnahme,
Änderung oder Beendigung
einer zahnärztlichen Tätigkeit
Wichtige Info:
Rechnungen erhalten Sie ab Oktober per E-Mail
Rechnungen werden zunehmend
elektronisch statt auf dem postweg versandt. Auch Zahnärztekammer Bremen und Fortbildungsinstitut stellen um: Ab 1.
Oktober 2013 erhalten sie die
Rechnungen ausschließlich per
E-Mail als pDF. Damit sparen
wir nicht nur kosten, sondern
leisten auch einen Beitrag zum
Umweltschutz. (as)
08/2013 – 09/2013
Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mit:
(per Telefax an 0421 33303-23):
Praxis
E-Mail-Adresse
4
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich sind unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Nordrhein-Westfalen hat
mit Urteil vom 18.04.2013, Az.: 13
A 1210/11, einer Zahnärztin untersagt, Faltenunterspritzungen
im Gesichts- und Halsbereich
durchzuführen.
Die Zahnärztin hatte bei der
Zahnärztekammer WestfalenLippe angezeigt, sie wolle Faltenunterspritzungen im Gesichts- und
Halsbereich vornehmen, was ihr
die Zahnärztekammer unter Berufung auf die Regelungen des
Zahnheilkundegesetzes (ZHG)
untersagte. Dagegen wehrte sich
die Zahnärztin ohne Erfolg. Das
OVG Nordrhein-Westfalen wies
ihre Klage mit folgender Begründung ab:
Die Klägerin verfügt über eine
Approbation als Zahnärztin. Diese
ermächtige sie, die Zahnheilkunde
unter der Berufsbezeichnung
Zahnärztin dauerhaft auszuüben.
Mit den von ihr beabsichtigten
Tätigkeiten übe die Zahnärztin
jedoch keine Zahnheilkunde aus,
weil diese Tätigkeiten final auf einen Eingriff außerhalb des räumlich abgrenzbaren Bereichs der
Zähne, des Mundes und des Kiefers
gerichtet seien. Die Ausübung der
Zahnheilkunde ist gemäß § 1 Abs.
3 S. 1 ZHG die berufsmäßige und
auf zahnärztlich-wissenschaftliche
Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-,
Mund- und Kieferkrankheiten.
Dem zahnärztlichen Tätigkeitsfeld seien deshalb grundsätzlich
nur diejenigen Behandlungsmaßnahmen zuzurechnen, die ihren
unmittelbaren Behandlungsansatz
im Bereich der Zähne, des Mundes und des Kiefers finden. Nur in
Ausnahmefällen bei bestimmten
chirurgischen Behandlungen eines
Zahnarztes im Bereich der Zähne,
des Mundes und des Kiefers könne
nach Ansicht des Gerichts ein notwendiger begleitender Übergriff
auf die Gesichtshaut zulässig sein.
Eingriffe, die wie vorliegend final
auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des
Bereichs der Zähne, des Mundes
einschließlich der nach natürlichem Verständnis dazugehörigen
Lippen und des Kiefers gerichtet
sind, würden vom Tätigkeitsfeld
des Zahnarztes nicht erfasst.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat
in seiner Urteilsbegründung auch
das Argument der Zahnärztin zurückgewiesen, die von ihr beabsichtigten Faltenunterspritzungen seien
nach den Vorschriften des BEMAZ und der Gebührenordnung für
Zahnärzte abrechenbar. Diese
Vergütungsregelungen sind nach
Ansicht des Gerichts nicht geeignet, die aus der zahnärztlichen
Approbation folgenden Befugnisse
abzuändern.
Für die Praxis gilt:
Die Durchführung kosmetischer
Behandlungsmaßnahmen bedarf
im zahnärztlichen Bereich besonders sorgfältiger Prüfung, weil
neben den gesteigerten Anforderungen z. B. an die Aufklärung des
Patienten auch der räumlich eingeschränkte Anwendungsbereich zu
berücksichtigen ist. (dc)
Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer muss nicht zwingend zu Hause bleiben
Mit Urteil vom 05.03.2013, Az.:
5 Sa 106/12, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) MecklenburgVorpommern entschieden, dass
ein Arbeitnehmer während seiner
krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht stets verpflichtet
sei, die eigene Wohnung nicht zu
verlassen.
In dem entschiedenen Fall war
der Arbeitnehmer arbeitsunfähig
krankgeschrieben. Während dieser
Zeit hatte er sich um ein öffentliches Amt beworben und war dazu
in der Bürgerschaft seiner Heimatstadt vorstellig geworden. Über
diese Vorstellung berichtete die
lokale Presse, so dass der Arbeitgeber durch die Zeitung davon erfuhr,
dass sein Arbeitnehmer während
der Arbeitsunfähigkeit ein Vorstellungsgespräch geführt hat.
Der Arbeitgeber hat daraufhin dem
Arbeitnehmer gekündigt. Diese
Kündigung hat der Arbeitnehmer
angefochten. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, die
Kündigung sei unwirksam, weil
kein rechtfertigender Kündigungsgrund vorliege. Ein arbeitsunfähig
erkrankter Arbeitnehmer habe
während seiner Ausfallzeit durch
sein eigenes Verhalten dafür Sorge
zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig
überwindet. Das bedeute aber
nicht, dass er stets nur das Bett
zu hüten habe oder jedenfalls die
eigene Wohnung nicht verlassen
dürfe. Vielmehr sei auf die jeweils
vorliegende Krankheit abzustellen,
um ermessen zu können, welche
Tätigkeiten dem Arbeitnehmer
während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit untersagt sind.
Im vorliegenden Fall litt der Arbeitnehmer an einer Einschränkung
der Bewegungsfähigkeit seines
rechten Arms, die auf einen eingeklemmten Nerv zurückzuführen
war. Sein Arzt hatte ihm geraten,
nur den rechten Arm nicht zu belasten. Damit sei nach Ansicht des
Gerichts aber nicht erkennbar, weshalb es dem Arbeitnehmer verboten
sein sollte, sich in der Bürgerschaft
während der Arbeitsunfähigkeit für
den von ihm angestrebten Posten
vorzustellen. Der Auftritt des Klägers in der Bürgerschaft während
seiner Arbeitsunfähigkeit könne
daher weder als genesungswidriges
Verhalten noch als Arbeitsverweigerung gewertet werden. Allein der
Abkehrwille des Arbeitnehmers
rechtfertige ebenfalls keine Kündigung, solange der Arbeitnehmer
seine Pflichten erfülle.
Für die Praxis gilt:
Nur wenn der Arbeitnehmer während seiner zur Arbeitsunfähigkeit
führenden Erkrankung Handlungen vornimmt, die seiner Genesung
widersprechen, kommt eine die
Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in
Betracht. Vor Ausspruch einer
Kündigung muss der Arbeitnehmer aber grundsätzlich abgemahnt
werden. (dc)
08/2013 – 09/2013
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Ein Blick ins Internet
Professionelle Zahnreinigung empfohlen
Wie denkt ein patient? Weiß er
über den gesundheitlichen Nutzen einer pZR Bescheid? Fühlt er
sich über dieses Thema genügend
aufgeklärt? Ist er womöglich bereit, zahnärztliche leistungen
auch privat zu bezahlen, wenn
es um prophylaxe geht? Vermutlich wird der patient versuchen,
sein Wissen zu erweitern, indem
er genau das unternimmt, was
mittlerweile fast jeder tun würde:
sich an seinen Rechner setzen und
Google befragen. los geht’s.
Ungefähr 8.000 Ergebnisse findet die Suchmaschine im World
Wide Web, wenn man den Begriff
›Professionelle Zahnreinigung‹
eingibt.
Wikipedia.org. Das erste Ergebnis ist ein Eintrag im OnlineLexikon Wikipedia. Beiträge dieser
Art werden von unentgeltlich arbeitenden und unabhängigen Autoren
verfasst und korrigiert, gelten daher als fundiert und weitestgehend
neutral. Umso besser, dass die PZR
in diesem Beitrag positiv bewertet
wird. So bezeichnet bereits der erste
Absatz die PZR als einen ›Hauptbestandteil der zahnmedizinischen
Prophylaxe‹, bei dem es sich um
eine Zahnreinigung handele, »die
deutlich über das hinausgeht, was
jeder Mensch selbst täglich erledigen kann«. Nach einem kurzen
Abriss über die Entstehung von
Biofi lm empfiehlt der Artikel, alle
sechs bis zwölf Monate eine PZR
durchführen zu lassen. Zur wissenschaft lichen Untermauerung
betont Wikipedia die Studien des
Schweden Per Axelsson. Dieser
habe »bereits in den achtziger Jahren nachgewiesen, dass durch die
regelmäßige systematische Zahnreinigung das Parodontitis- und
Kariesrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung
stark gesenkt werden kann«.
Ergebnis dieser Recherche aus: der
Beitrag ›Professionelle Zahnreinigung: Wie sinnvoll ist sie?‹ auf der
Seite der Apotheken Umschau. Kai
Vogel von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen und Zahnarzt Dr. Jan Gensler beantworten
diese Frage mit »Ja«, schränken
allerdings ein: »Lassen Sie diese
nur vornehmen, wenn sie nötig ist«,
was laut der Experten bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Karies
oder Parodontitis, älteren Menschen, Kindern mit Zahnspange,
Menschen mit empfindlichem
Zahnfleisch, Brücken, Kronen oder
Implantaten der Fall ist.
Neutrales lexikon. Ins Stutzen gerät der Leser, wenn er den
provokanten Teaser des dritten Suchergebnisses unter ›professionellezahnreinigung- kosten.de‹ liest,
der wörtlich lautet: »Wie hoch
Apotheken-Umschau.de. Eben- sind Professionelle Zahnreinigung
falls weitestgehend positiv bezüg- Kosten? Wir erklären Ihnen, wie
lich der PZR spricht sich das zweite die Zahnärzte uns verarschen.«
Das unprofessionelle
Erscheinungsbild der
Seite sowie die
offensichtliche
Privatperson im Impressum vermitteln den Anschein von Unseriosität. Doch ganz entgegen des
Aufmachertextes: Die PZR wird
auf dieser Internetseite ausnahmslos gelobt, ausdrücklich empfohlen
und entstehende Kosten als eine
ausgesprochen sinnvolle Investition
beschrieben.
spiegel.de. Das vierte Suchergebnis ist der Beitrag ›Mundhygiene: Ärzte streiten über Nutzen
professioneller Zahnreinigung‹
von Tanja Wolf auf Spiegel Online.
Im Gegensatz zu den vorigen Suchergebnissen nähert sich die Autorin
dem Thema fast schon akademisch.
Hintergrund ist die Bewertung der
PZR durch den medizinischen
Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen
im IGeLMonitor mit »unklar«.
Unter anderem kommen
hier Prof. Dr. Johannes
Einwag , Direktor des ZFZ
Stuttgart, und Prof. Dr. Dietmar
Oesterreich, Vize-Präsident der
BZÄK zu Wort. Prof. Dr. Einwag
bemängelt unter anderem die Definition der PZR in der Gebührenordnung, auf die sich der IGeLMonitor bezieht.
Fazit positiv. Klickt sich der
Patient durch diese ersten vier Seiten, findet er Artikel mit komplett
unterschiedlichen Herangehensweisen, die einer PZR jedoch alle
weitestgehend positiv gegenüberstehen. (kr)
Abdruck mit freundlicher Genehmigung
des Zahnärzteblatts Baden-Württemberg
5
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
5.000 Euro Preisgeld für wissenschaftliche Arbeiten von (Zahn-)Ärzten
Einsendeschluss: 1. Dezember 014
Die Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft e.V. (KMFG) vergibt
für den Zeitraum 2013/2014 zwei
Preise in Höhe von jeweils .000 €.
Die KMFG verleiht sie für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet
der Grundlagenforschung, Vorbeugung und Behandlung bösartiger
Geschwulste im Mundhöhlen- und
Kieferbereich sowie auf jenem der
zahnärztlichen Prävention und Versorgung spastisch Gelähmter und/
oder geistig Behinderter, auch im
Hinblick auf anästhesiologische
Belange.
Ein Bremer Zahnarzt erhielt
bereits diesen Preis: 1984/8 bekam ihn Johann-Heinrich Albers
für seine Arbeit ›Die zahnärztliche
Behandlung spastisch gelähmter
Kinder‹ verliehen.
Jeder in Deutschland tätige
Zahnarzt, Arzt oder Naturwissenschaftler kann teilnehmen. Die
Arbeiten reichen Sie bitte digitalisiert (PDF-Datei per E-Mail an
[email protected]
oder CD per Post an die KMFG ,
Auf der Horst 29, 4814 Münster)
bis zum 31. Dezember 2014 ein.
Weitere Infos auf www.kmfg.de.
Ratgeber:
Mundgesundheit pflegebedürftiger Senioren
Tipps für pflegende Angehörige und Pflegepersonal
Die Stift ung Zentrum für Qualität in der Pfl ege hat zu Beginn
des Jahres 2013 den Ratgeber
›Mundgesundheit‹ entwickelt.
Der Ratgeber wurde in Kooperation mit der Bundeszahnärztekammer entwickelt und führt
pflegende Angehörige durch die
richtige Zahn- und Prothesenreinigung. Die Printauflage ist mittlerweile vergriff en. Pflegenden
Angehörigen können Sie jedoch
empfehlen, sich den Ratgeber als
PDF herunterzuladen:
www.zqp.de. (as)
Zahnärztekammer Bremen beantragen. Viele Zahnärzte mussten
200 erstmalig die Fortbildungspunkte nachweisen. prüfen sie
deshalb auf ihrem Zertifi kat, ob
sie nächstes Jahr wieder mit der
Einreichung ›dran‹ sind.
Haben Sie noch keinen Account
›Mein FIZ‹? Dann rufen Sie Frau
Büchtmann (0421 33303-0) an, wir
schalten Ihren Account gerne frei.
DANKE an Bernd Steinberg
aus Bremerhaven, der eine solche
Punkte-Übersicht angeregt hat.
Weitere Infos zum § 9 d fi nden
Sie in der Rubrik Fortbildungspunkte auf www.fi zaek-hb.de.
Ihre Fortbildungspunkte auf einen Blick
Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § d SGB V
Ab sofort können Sie Ihren
Punktestand auf der Website des
Fortbildungsinstituts (www.fizaekhb.de) in ›Mein FIZ‹ abrufen. Unter ›Punkte-Übersicht‹ finden Sie
alle bei unserem Fortbildungsinstitut besuchten Fortbildungen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit,
weitere Fortbildungen, an denen
SRSESPSR ESS
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Sie außerhalb unseres Hauses teilgenommen haben, online einzutragen. Der Vorteil: Mit einem Klick
erzeugen Sie ein PDF und haben
eine Übersicht Ihres gesamten
Punktestands. Sobald Sie in Ihrem eigenen -Jahres-Zeitraum 12
Punkte erlangt haben, können Sie
das Fortbildungszertifi kat bei der
Sie wollen den Kammer-Express nicht mehr per Post?
Dann können wir auch anders: Ganz im
sinne von ›der papierflut herr werden‹
und kosten sparen mailen wir Ihnen
den Kammer-Express gerne als pDF.
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tensc raxis
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Seite 5
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Neuauflagrp
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des Kinde rbar!
(nb/as)
Per Telefax an 0421 33303-23: ›Ich
will den Kammer-Express per E-Mail
anstatt per Post‹:
Name
E-Mail-Adresse
Praxisstempel
fe
ab sofort lie
10010
110/2
12/2
09/2010
Unterschrift
08/2013 – 09/2013
Ausbildung
»Für die Ausbildung
Flagge zeigen«
3x
33x
50x
28x
bestanden mit Note
1 2 3 4
114
114 Auszubildende zur
Zahnmedizinischen
Fachangestellten konnte
die Zahnärztekammer
Bremen dieses Jahr freisprechen. Die Freisprechung fand am 25.06.2013
in festlichem Rahmen und
wie immer im VIp-Bereich
des Ostkurvensaales im
Weserstadion statt.
olf Weggen, Vorsitzender der ZFAPrüfungsausschüsse, freute sich, 400
Teilnehmer zur Feier begrüßen zu
können. Und dabei nicht nur die ausgelernten
Zahnmedizinischen Fachangestellten und deren
Eltern, Freunde und Angehörige, sondern auch
immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem
zahnärztlichen Berufsstand.
Erika Hötte und Matthias Möller vom
Schulzentrum Bremen-Walle ließen es sich
nicht nehmen, im Duett eine unterhaltsame
Kurzgeschichte vorzutragen über ›die Spuren,
die ein Mensch durch seine Taten und Worte
08/2013 – 09/2013
doch in seinem Leben hinterlassen sollte‹. Eine
Aufforderung an 114 junge Menschen, ihr Leben
bewusst zu gestalten, sich einzubringen sowohl
für das Wohl anderer als auch auch für seine
eigenen Bedürfnisse, und auch den Mut zu
haben, nein zu sagen zu Dingen, hinter denen
man nicht steht.
Ein Programmhöhepunkt dann sicherlich die
Auszeichnung der vier besten Ausbildungsnachweishefte. Jutta Bernet, Ausbildungsleiterin der
Kammer, bezeichnete diese vier Hefte jeweils
als ›Gesamtkunstwerk‹, das von den Auszubildenden geschaffen wurde. Jede der vier Damen
wurde dafür mit einem Wertgutschein einer
überregionalen Parfümerie-Kette belohnt und
ausgezeichnet.
Und zwischendurch immer wieder das Verteilen der Prüfungszeugnisse an die einzelnen
Klassen der Bremer und Bremerhavener Berufsschulen, welche die ausgelernten Fachangestellten stolz und unter großem Applaus
entgegennahmen.
Andreas Bösch, Vorstandsmitglied der Kammer
und verantwortlich für die ZFA-Ausbildung,
durfte danach drei Zahnmedizinische Fachangestellte auszeichnen und ehren, die ihre
7
8
Ausbildung
»Für die Ausbildung Flagge zeigen«
Prüfung mit der Gesamtnote 1
abgeschlossen hatten. Für diese
besondere Leistung erhielten die
drei erfolgreichen Prüflinge jeweils
einen Gutschein für den Besuch
eines Bremer ›In-Restaurants‹.
Die Veranstaltung begleitet haben die beiden Sängerinnen Lina
Bischoff und Ida Willach, die viel
Beifall für ihre musikalischen Darbietungen erhielten.
Eine überaus gelungene Feier
endete mit einem Glas Sekt für
alle Teilnehmer, um auf die Freisprechung und den Aufbruch zu
neuen Ufern anzustoßen.
Und noch ein Wort zum Schluss:
Die Ausbildung qualifizierten
Fachpersonals ist dem zahnärztlichen Berufsstand im Lande Bremen
im wahrsten Sinne des Wortes so
einiges wert. Denn die Kosten
alleine für die Freisprechungsfeier beliefen sich auf insgesamt
.00,– €, unter anderem für die
Ton- und Bühnentechnik, für die
Musik, die Getränke, die Gutscheine und für die Saalmiete.
Nicht mitgerechnet dabei sind
die Personalkosten für die Mitarbeiter der Zahnärztekammer, die
teilweise mehrere Arbeitstage für
die Vorbereitungen der Feier investiert hatten.
Nicht umsonst stellte Rebecca
Broksch, Zahnärztin bei der
Bundesmarine, begeistert fest:
»Mit dieser Veranstaltung zeigen
Bremer Zahnärzte Flagge für die
Ausbildung«. Rechnen wir jedoch
Nutzen und Wert von gut ausgebildetem, qualifizierten Fachpersonal dagegen, so ist sicherlich kein
Euro zuviel für die Feier ausgegeben, um damit 114 jungen Damen
die Wertschätzung auszudrücken,
die gutes Praxispersonal heutzutage verdient. (jb)
Die Namen der Auszubildenden zur Zahnmedizinischen Fachangestellten im Lande Bremen/
Jahrgang 2013 nachstehend in alphabetischer Reihenfolge:
Maureen Aderek, Derya Akbal, Merve Aksu, Canan Aydin, Christina Barbulja,
Nadine Bauser, Jenny Behnke, Jasmina Belghrous, Darija Belitchenko, Rebecca Boehm,
Angeline Bordonaro, Laura Bornhöft, Katharina Brakk, Janina Brandt, Maike Bruns,
Ayse Bulal, Denise Büsing, Juliette Daher, Sarah Dehning, Anita Derksen, Jessica
Dittrich, Sabrina Dubiel, Chantal Dümke, Necla Duran, Carina Ehlers, Nadia El
Mkallaki, Stefanie Feldman, Christine Freitag, Katharina Gdanietz, Fenja Gerken,
Natalie Gert, Vivian Grendysz, Lilli Guse, Adelina Gutov, Regina Hamburg, Selina
Harder, Mergime Hasani, Danine Hecht, Ina Hein, Jaqueline Helberg, Olga Hetke,
Sarah Hinck, Ann-Christin Hupe, Olga Ilinseer, Christin Imming, Miriam Ismail,
Ann Christin Jensen, Denise Jürgens, Esra Kabul, Anne Kandolf, Dilan Karabuga,
Rüja Khursid, Yeliz Kirca, Selina Knoth, Julia Korotkov, Katharina Korthe,
Jennifer Krause, Anika Kreimeyer, Laura Krieger, Nadine Kroll, Sophia Krutsch,
Kim-Nicole Kühlke, Nadine Kurowski, Saskia Lehmensieck, Andrea Leskow,
Nina Loesdau, Nele Lorenz, Julia Lütjens, Lilia Maer, Christina Maibach, MarieElaine Maipas, Katja Mamerow, Anna Marczak, Sabrine Martin, Oxana Matiko,
Angela Mauer, Victoria Maul, Bianca Meißner, Vanesse Melle, Lena-Nina Namnink,
Franziska Niekamp, Maren Niemeyer, Anneke Ohlendorf, Jennifer Ojemann,
Elpis Papasidou, Lena Potschka, Jennifer Puggé, Jasmin Radtke, Elena Remmler,
Lana Renken, Chantal Rudloff, Nelli Rukhaber, Jana Salomon, Sarah Schilling,
Ivonne Schmidt, Ricarda Schmidt, Michelle Schneider, Jasmin Schulz, Laura Marie
Seebeck, Merve-Meltem Sevik, Lydia Siegel, Sina Thiermann, Katharina Tönsmeyer,
Kristina Tschernich, Jaqueline Vogeler, Roswitha Voss, Lena Wehmann, Carmen
Wera, Saskia Wessel, Alwina Winschu, Nina-Elaine Wirth, Alica Zapp, Karolina
Zbilski, Rina Zeneli
08/2013 – 09/2013
Ausbildung
4
Die 4 besten
Ausbildungsnachweishefte
führten:
Rebecca Boehm aus der Praxis Dr. Detlef Frieg, Bremen
Denise Büsing aus der Zahnarztpraxis Lux, Bremen
Anne Kandolf aus der Praxis Wilde Blüthmann
Die Zahnärztekammer Bremen dankt den
Mitgliedern der Prüfungsausschüsse:
Andreas Bösch
Monika Dummann
Birgit Günnemann
Erika Hötte
Dr. Karsten Hufschmidt
Anke Janßen
Cindy Kuhl
Hildegard Kursawe
Matthias Möller
Dr. Petra Rühenbeck
Anette Schamper
Rolf Weggen
Zahnärzte, Bremen
Nadine Kurowski aus der Praxis Orhan Aktan, Bremen-Nord
Die Zahnärztekammer Bremen dankt folgenden
ausbildenden Zahnarztpraxen:
1
Gesamtteilnehmer: 121
davon bestanden: 114
Die 3 Teilnehmerinnen mit der
Bestnote 1 sind:
Anne Kandolf aus der Praxis
Wilde Blüthmann Zahnärzte, Bremen
Olga Hetke aus der Praxis
Wilde Blüthmann Zahnärzte, Bremen
Sophia Krutsch aus der Praxis
Dr. Sven Heintz, Bremen
08/2013 – 09/2013
Orhan Aktan
Günther Albert
Arendt und Partner
Dres. Katja Baake/Roland Zimmermann
Dr. Carsten Bausdorf und Sabine
Leiber
Besters & Partner
Dr. Stephan Bodvay
Dr. Inga Boehncke
Dr. Buchwald & Partner
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Cuxhaven, Zahnarztgruppe
Schwanewede
Dr. Busch & Partner
Dr. Gerhard Caspar und Dr. Astrid
Schultze-Caspar
Dr. Christian Dreyer
Dr. Matthias Feurig
Peter Fleßner
Dr. Marc Freytag
Dr. Detlef Frieg
Fuchs und Heuwinkel
Gesundheit Nord Ambulanz Bremen
GmbH
Wahid Ghannam
Siegfried Ginsel/Ivan Laban
Dr. Isma Goltz
Dres. Gropp & Kassan
Dr. Wolfgang Haase
Dr. Harting*Dr. Saleh
Dr. Sven Heintz
Dr. Nils Hennig
Thomas Hinkelmann
Walter Hoffmann
Dres. Wolfgang und Bärbel Hollnack
Dr. Thomas Janke
Jungholt & Seyer
Dr. Lutz Kaiser/Hartwig Schumacher
Dr. Robert Kaspar
Dres. Carsten und Sirkka Kemna
Klinikum Bremen-Mitte, Klinik für
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen
Dr. Dr. Rainer Koch
Regina Kolem
Dres. Korf/Feldmann
Dres. Rainer und Arnd Lohmann
Zahnarztpraxis Lux
Dr. Uwe Matzen
Dr. Menke & Partner
Dr. Maren Meyer/Gerlof Schwier
Dr. Stephan Meyer/Szuszen Folytan
Zahnärzte-Team Dr. Mittag
Dr. Rabih Nahas
Dr. Naue, Buchholz und Partner
Dres. Reinhard Nensa/Micaela
Rathscheck-Nensa
Dr. Alexander Offer
Dr. Volker und Martina Ortmann
Silke Karoline Pein/Stephan Pein
Dr. Hinrich Peters
Dr. Wolfgang Pfannenstiel/Dr. Cornelia Meyer im Hagen
Peter Pomorski
SternKlinik Praxis für Kieferorthopädie
SternKlinik Praxis für Zahnheilkunde
Petra Reinscher/Dr. Thomas Reinscher
Jens Renner
Stefanie Rübesamen/Rüdiger Litz
Dr. Petra Rühenbeck
Dr. Alfred Schäfer
Erik Scheithauer
Stefan Schmidt
Dr. Rolf-Dieter Schuh
Wilke Siemons
Smiledesigner
Dr. Thomas Stahlberg, Dr. Ulrich
Reiter & Partner
Dr. Axel Steinacker
Dr. Thomas Strutz
Jens Peter Studstrup
Dr. Thieme und Dr. Dr. BültemannHagedorn
Dr. Volker Thole
Dr. Thurm-Meyer & Partner
Dr. Jessica Tietje
Gisela Tischer
Dr. Christian Torchalla
Varoga & Schütz-Varoga
Dr. Günter Voss
Dres. Andrea und Marita Vossmeyer
Ellen Wallbaum
Dr. Jochen Wascher
Weggen, Fischer & Partner
Dr. Weiß & Partner
Dres. Went und Meyer
Wilde Blüthmann Zahnärzte
Dr. Bernhard Wolke
9
10
Fortbildung
ZFA-Winter-Prüfungstermine stehen fest
BREMEN
BREMERHAVEN
Schriftliche Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Behandlungsassistenz
Donnerstag, 19. Dezember 2013, um 08:00 Uhr
Dienstag, 10. Dezember 2013 und
Mittwoch, 11. Dezember 2013
Praxisorganisation/ -verwaltung
Freitag, 20. Dezember 2013, um 08:00 Uhr
Ort:
Berufliche Schule für Dienstleistung,
Gewerbe und Gestaltung,
Georg-Büchner-Str. 26,
27574 Bremerhaven
Abrechnungswesen
Freitag, 20. Dezember 2013, um 09:15 Uhr
Wirtschafts- und Sozialkunde
Freitag, 20. Dezember 2013, um 11:00 Uhr
Praktische Abschlussprüfung
Mittwoch, 15. Januar 2014
Ort:
Schulzentrum des Sekundarbereichs II Walle
Am Wandrahm 23, 28195 Bremen
Mündliche Prüfung
Mittwoch, 29. Januar 2014
Praktische Abschlussprüfung
Mittwoch, 8. Januar 2014
Donnerstag, 9. Januar 2014
Freitag, 10. Januar 2014
Mündliche Prüfung
Mittwoch, 29. Januar 2014
Die Prüfungsorte und die genauen Prüfungszeiten gibt Ihnen die Kammer rechtzeitig bekannt.
Bis zum 5. November 2013 (Datum Poststempel) müssen die Anmeldungen zur Prüfung mit allen im Anmeldeformular aufgeführten Anlagen bei der Zahnärztekammer Bremen, Universitätsallee 2, 2839 Bremen, eingegangen sein. Anmeldeformulare sendet
Ihnen die Kammer Ende September zu.
Info für Vorzieher: Bitte fordern Sie bei Jutta Bernet (0421 33303-) die erforderlichen Unterlagen an. (jub)
Einschulung Ihrer ZFA-Auszubildenden
Schuljahr 01/014 in Bremen und Bremerhaven
Bremen
Bremerhaven
Ihre Auszubildenden werden eingeschult
am
Donnerstag, 08.08.2013 von 10:00 bis
13:00 Uhr und
Freitag, 09.08.2013 von 9:00 bis 13:00
Uhr.
Ihre Auszubildenden werden eingeschult
am
Montag, 12.08.2013, 9.00 Uhr.
Die Einschulung findet statt im Schulzentrum Walle, Am Wandrahm 23, 2819
Bremen. An beiden Tagen müssen Ihre
Auszubildenden dafür freigestellt werden.
Die Einschulung findet statt im Haus 1 BS
DGG (Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, GeorgBüchner-Str. 13, 24 Bremerhaven).
Treff punkt ist im Flur des 1. OG . An
diesem Tag müssen Ihre Auszubildenden
dafür freigestellt werden. (jub)
© ProDente
08/2013 – 09/2013
Fortbildung
11
Was war los im FIZ?
Abschlussfeier des 7. ZMV-Kurses
Am 3. Juli 2013 fand die Abschlussfeier des . ZMV-Kurses statt. Nach
30 Stunden Unterricht hatten sie
es geschaff – sie sind Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin
(ZMV). Rolf Weggen (Vorsitzender des ZMV-Prüfungsausschusses)
überreichte 1-mal Zeugnisse und
Zertifi kate. Mit einem Glas Sekt
stießen die Teilnehmerinnen auf
ihren Erfolg an. Das Team des
Fortbildungsinstituts wünscht den
ZMVs viel Erfolg für die Zukunft
und freut sich auf ein Wiedersehen.
Die Partner der neuen ZMVs feiern mit!
3 stolze ZMVs
(nb)
Am 2. Juni 2013 fand die Sonderveranstaltung von KZV und
ZÄK zum Thema Patientenrechtegesetz statt. Rechtsanwalt Claus
Pfisterer und KZV-Chef Dr. Dirk
Mittermeier referierten im Dialog.
Die 1 interessierten Zahnärzte
und Fachangestellten erhielten
Tipps und Checklisten für die
Praxis. (nb)
Das Programmheft 2014 steht vor
der Vollendung. Freuen Sie sich auf
ein breitgefächertes Programm:
34 Zahnärzte-, 44 Team- und 102
ZFA- und Azubi-Kurse. Neu im
Programm: Expertenrunden, ZEBeraterin und die Prophylaxemanagerin. Ende September erhalten Sie
das neue Programm per Post. (nb)
Die Fortbildungs-App
Ab sofort ist die Welt der zahnmedizinischen Fortbildung in einer
App zusammengefasst. Die App
Fortbildungsguide-Zahnmedizin
für iPhone, iPad und iPod bietet
regionale und überregionale Fortbildungen auf einen Blick. Die
Veranstaltungen sind übersichtlich
gegliedert und ermöglichen eine
schnelle Suche. Und natürlich finden Sie dort auch die Veranstaltungen des FIZ! (nb)
Event mit Überraschungscharakter
Am 1. Juni 2013 erhielten die
Teilnehmer des Events ›Psychologie und Bier‹ wissenswerte Informationen über die ähnlichen
Wirkungsweisen der Botenstoffe
Dopamin und Hopfen. Der Seminartag begann mit einem Vortrag
von Herbert Prange. Nach einem
gemeinsamen Mittagessen erhielten die Teilnehmer eine exklusive
Brauerei-Führung bei Beck’s. Hier
zeigte Herbert Prange praxisnah
die Zusammenhänge auf. (nb)
08/2013 – 09/2013
Mit der kostenfreien App
Fortbildungsguide-Zahnmedizin
passende Kurse schnell finden
Psychologie und Bier: Die Teilnehmer der Beck‘sEvent-Führung testen die Wirkung des Hopfens
Fotonachweis: Dr. Florian Bertzbach
Sonderveranstaltung
Patientenrechtegesetz –
Programmheft 2014
Ein voller Erfolg
Referentinnen Edeltraud Nowotnik und
Melanie Schütte (v. l.)
12
FIZ aktuell
Tipps und Tricks im Umgang mit Beschwerden
Beschwerden produktiv nutzen
Lernen Sie bei Putti von Rahden, Ihr eigenes Ver­
halten gegenüber Patienten zu reflektieren. Damit
Ihnen der Umgang mit Beschwerden und Rekla­
mationen leichter von der Hand geht.
Seminarinhalte:
Ihr Patient gibt Ihnen oft frühzeitig wichtige
Signale: Beschwerde oder Lob. Hierfür sollten Sie
dankbar sein. Denn unzufriedene Patienten, die
sich nicht beschweren, sind verlorene Patienten!
Sehen Sie die Beschwerde als Chance!
Beschwerden sind gewinnbringend!
Wenn Sie den Wert einer Beschwerde erkennen,
optimieren Sie langfristig die Patientenbindung.
Ansonsten müssen Sie mit negativen Resonanzen
rechnen. Verärgerte Patienten wandern ab und
betreiben negative Mund-zu-Mund-Propaganda.
Beschwerden helfen, das Image zu verbessern!
Mit einem tadellosen Beschwerdemanagement
kann Ihre Praxis gezielt Werbung und PR betreiben.
Beschwerden liefern Informationen!
Kurs-Nr.
13006
Freitag, den 16. August 2013,
14.00 – 20.00 Uhr
Inkl. Verpflegung
Gebühr: 138,– €
Ort: FIZ Bremen
Punkte: 6
Professionelle Dentalfotografie
© Aleksandr Bedrin - Fotolia.com
Workshop: Das perfekte Bild mit der ersten Aufnahme
Erlernen Sie in
praktischer Arbeit
am Patienten den sys­
tematischen Umgang mit
Kamera, Beleuchtungstech­
nik, Lippenspannern und Mundspiegeln. Für alle
wichtigen Perspektiven eines kompletten Fotosta­
tus definieren Sie standardisierte Aufnahmebedin­
gungen, die reproduzierbare Ergebnisse liefern.
Damit sind z. B. echte Vorher-NachherVergleiche möglich, die nicht nur Ihre Arbeit punkt­
genau dokumentieren, sondern gerade in der Pa­
tientenberatung von großem Wert sind.
Dazu gehören die grundlegenden Kenntnisse der
wichtigsten fotografischen Zusammenhänge
(Belichtung und Steuerung, Schärfe und Tie­
fenschärfe, Farbe und Weißabgleich) und deren
gezielte Anwendung.
und geeignete Bildschirmhintergründe zur exakten
visuellen Monitoroptimierung.
Bitte bringen Sie zum Kurs mit:
Digitalkamera mit allem vorhandenen Zubehör,
Handbuch, Bedienungsanleitung und evtl. vor­
handene Software zur Kamera
Mundspiegel, Mundspanner, Zahnbürste und
evtl. Ihr eigenes Laptop.
Das perfekte Bild mit der ersten Aufnahme!
Kurs-Nr.:
13651
Samstag, den 28. September 2013,
09.00 – 18.00 Uhr
Sie erhalten neben dem workshop-reader eine um­
fangreiche Sammlung an Arbeitsblättern zu Stan­
dards (Fotostatus) und Grundprinzipien in der Pati­
entenfotografie sowie die Software, Referenzbilder
Inkl. Verpflegung
Gebühr: 398,– €
Ort: FIZ Bremerhaven
Punkte: 10
Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung:
Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-77/-78 · Bremerhaven: [email protected] oder 0471 95 84 64 60
08/2013 – 09/2013
FIZ aktuell
13
Die professionelle Praxismanagerin
Mit der Praxismanagerin (PM) an seiner Seite kann
sich der Zahnarzt voll und ganz auf die Behand­
lung der Patienten und seine medizinische Kern­
kompetenz konzentrieren. Die Praxismanagerin
übernimmt Praxisorganisation, Personalführung
und Patientenberatung. Sie ist für den Zahnarzt die
wichtigste Stütze beim Umsetzen seines Praxiskon­
zeptes und seiner Ziele. Die Erfahrung zeigt: Der
Zahnarzt behandelt entspannter, das Team arbeitet
harmonischer und effektiver. Das gesamte Praxis­
team tritt professioneller auf, Ihre Patienten fühlen
sich noch besser bei Ihnen aufgehoben. Freuen Sie
sich auf ein erkenntnisreiches und kurzweiliges
Seminar mit Herbert Prange.
Der erste Teil – 05. bis 07.09.2013:
Aufgabenfelder der PM, Praxisorganisation, Zeitma­
nagement, Grundlagen des Qualitätsmanagements.
Der zweite Teil – 24. bis 26.10.2013:
Rhetorik, Personalführung, Praxismarketing.
Der dritte Teil – 07. bis 09.11.2013:
Personalrecht, Personalbeurteilung, Praxismarke­
ting und Qualitätsmanagement.
Praxismanagerin: Ausbildung an drei Wochenen­
den. Nähere Informationen über die Seminarinhalte
erhalten Sie auf unserer Website www.fizaek­hb.de.
© helix - Fotolia.com
Nehmen Sie es in die Hand –
mit Kompetenz den Chef entlasten
Kurs-Nr.
13071
Qualifizierungsfortbildung:
Beginn: Donnerstag, 5. September 2013
Gesamtstunden: 72 Stunden
Seminar: drei Wochenenden von donnerstags –
samstags
Uhrzeit: donnerstags 14.00 – 20.00 Uhr,
freitags/samstags 09.00 – 18.00 Uhr
Inkl. Verpflegung
Gebühr: 1.800,– €
Ort: FIZ Bremen
Wissen hat eine Halbwertzeit – verpassen Sie
den Anschluss nicht.
Recall – Professionelles Betreuen des parodontal
erkrankten Patienten
Der 5. Schritt ­ Mehr Umsatz durch Patientenbindung
Reevaluations­Befund
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Abrechnen: Umsätze für die Praxis
Der aufgeklärte PAR­Patient.
Die Parodontologie gewinnt in der Zahnheilkunde
zunehmend an Bedeutung. Dabei ist der Zahnarzt
auf hochqualifiziertes Personal angewiesen. Der
Kurs lädt alle Prophylaxe­Spezialistinnen, ZMPs,
ZMFs und DHs ein. Wesentlicher Erfolgsbestandteil
der Parodontalbehandlung: Die Reevaluation/der
Recall.
Nach diesem Kurs werden Sie sicherer bei der
optimalen Betreuung Ihrer PAR-Recall-Patienten!
Erfahren Sie bei Sona Alkozei den systematischen
Ablauf und den Inhalt der Recallsitzungen.
Kurs-Nr.
Patienten Check­up und Diagnose
Therapiekonzepte
Recall­Intervalle festlegen
Die Recall­Stunde: Aufbau und Ablauf
Patienteninstruktion
Motivations­ und Beratungsgespräche
08/2013 – 09/2013
13605
Samstag, den 17. August 2013,
09.30 – 16.30 Uhr
Inkl. Verpflegung
Gebühr: 168,– €
Ort: FIZ Bremerhaven
Frage:
Wie wird ein Knochenaufbau bei parodontalen
Knochendefekten berechnet?
Antwort:
Nr. 4110 GOZ: »Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochen­
ersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich
Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat«
go! z Fach 6 oder 24
GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer
Abrechnungsbestimmung:
Die Leistung nach der Nummer 4110 ist auch im Rahmen einer chirurgischen Behandlung berechnungsfähig. Die Kosten
eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder -schabers sind gesondert berechnungsfähig.
Die Leistung nach der Nr. 4110 GOZ ist für das Auffüllen knöcherner Defekte unter Beteiligung eines Parodontiums mit Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial je Zahn oder Parodontium einmal berechenbar. Behandelt der
Zahnarzt in einem Zahnzwischenraum die parodontalen Knochendefekte zweier benachbarter Zähne, kann er die
Gebührenposition zweimal ansetzen. Die Nr. 4110 GOZ ist neben chirurgischen Leistungen (zum Beispiel Wurzelspitzenresektionen, Osteotomien, Zystektomien, etc.), die als parodontaler Defekt die Größe einer Zahnbreite nicht
überschreiten berechnungsfähig. Eine Volumenvermehrung oder Veränderung der Außenkontur des Alveolarknochens
erfolgt nicht. Das Auffüllen knöcherner Defekte, die die Größe einer Zahnregion überschreiten, ist nicht nach der
Nr. 4110 GOZ zu berechnen, da in diesen Fällen kein parodontaler Defekt, sondern ein Knochendefekt des Alveolarkamms/Kieferkörpers vorliegt. Entnimmt der Zahnarzt Knochen aus einem ortsgetrennten Operationsgebiet, kann
er hierfür die Nr. 9140 GOZ ansetzen. Die Nr. 4110 GOZ ist neben anderen parodontalchirurgischen Leistungen
berechenbar.
Die Nr. 4110 GOZ ist berechnungsfähig:
1x je Zahn/Parodontium
2x im Zahnzwischenraum zweier benachbarter Zähne
für das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten
· mit Knochenmaterial
· mit Knochenersatzmaterial
für das Einbringen von regenerativen Proteinen
(zum Beispiel Emdogain)
im Rahmen einer chirurgischen Behandlung,
zum Beispiel
· nach Zahnentfernungen (auch bei Teilextraktion)
· nach Osteotomien
· nach Zystektomien
· nach Wurzelspitzenresektionen
· bei Prämolarisierung
· bei Hemisektion
Die Materialkosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder -schabers sind ebenso wie das Knochenersatzmaterial gesondert berechenbar.
Das Einbringen einer Membran (Nr. 4138 GOZ) ist neben der Nr. 4110 GOZ gesondert berechenbar. Lassen sich
die Wundränder nur durch eine zusätzliche Lappenbildung adaptieren, ist zusätzlich die plastische Deckung
(Nr. 3100 GOZ) anzusetzen. (rf)
✁
Die Weichteilunterfütterung mit alloplastischem Material nach der Nr. 2442 GOÄ ist neben der Nr. 4110 GOZ
zusätzlich berechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt aufgrund eigenständiger Indikation und gesonderter Ziel­
setzung erfolgt.
Frage:Wie wird ein Knochenaufbau bei parodontalen Knochendefekten berechnet?
14
08/2013 – 09/2013
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
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15
16
Persönliches und Verschiedenes
Justiziar der ZÄK Bremen: Dr. Daniel Combé
Dr. jur. Daniel Combé, geboren
1, Jurastudium an der Universität Göttingen, promotion
200 an der Universität Augsburg zu einem strafprozessualen
Thema. 2006 begann er seine
anwaltliche Tätigkeit in der Bremer Anwaltskanzlei Castringius
Rechtsanwälte & Notare. 200
qualifizierte sich Combé zum Fachanwalt für Medizinrecht.
Dr. Daniel Combé
Jubiläen in den Praxen
25-jähriges Jubiläum
Seit 1. April 2013 ist Combé unser
Kammer-Justiziar. Für die ZÄK ist
er außerdem als Dozent tätig: Im
Rahmen der ZMV-Aufstiegsfortbildung referiert er seit über  Jahren
vor angehenden ZMVs über das
Thema Rechts- und Wirtschaftskunde. Bundesweit hält er Vorträge zum Thema Medizinrecht
vor ärztlichen Berufsverbänden und
Qualitätszirkeln.
Ausgleich zum Berufsalltag findet
der Rechtsanwalt im Sport: Radfahren, Surfen oder Kampfsport
stehen dann auf dem Programm.
Im Urlaub zieht es ihn in die Natur. Zum Beispiel überquerte er 2009
mit seiner Frau die Alpen – mit dem
Mountainbike. Wenn seine Kinder
(3 und  Jahre alt) älter sind, wird die
Familie diese Tour noch einmal in
Angriff nehmen. (as)
Die Zahnärztekammer gratuliert außerdem
folgenden Jubilarinnen:
10-jähriges Jubiläum
Am 1. Juli feierte Petra Wilkens Natürlich gratulierte die Zahn- 1. August 2013 Janine Herzberg
ihr 2-jähriges Praxisjubiläum in ärztekammer Bremen mit einem in der Praxis Stefan Schmidt,
Bremen
der Praxis Dr. Gerhard Caspar/Dr. Blumenstrauß!
Astrid Schultze-Caspar, Bremen.
4. August 2013 Madlen WiegertMatt in der Praxis Dr. Sven
Heintz, Bremen
20-jähriges Jubiläum
1. Juli 2013 Meike Reiners
in der Praxis Dr. Dörte ArendtBremer, Bremen
1. August 2013 Britta Walla
in der Praxis Dr. Frank Conradi/
Bastian Romberg, Bremen
1. September 2013 Sandra Kublick 24. August 2013 Sabine Meyer
in der Praxis Jungholt & Seyer, in der Praxis Dr. Frank Conradi/
Bremen
Bastian Romberg, Bremen
30-jähriges Jubiläum
Ihrem Arbeitgeber seit
25 Jahren treu: Petra Wilkens
In Memoriam
DR. OTTO hOllAND-MORITZ
* 24.10.142 † 0.06.2013
JÜRGEN hAMpE
* 21.0.130 † 04.0.2013
Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.
1.September 2013 Viola Altmann
in der Praxis Jungholt & Seyer,
Bremen
Zu Guter Letzt
Dass man bei KZVen und Zahnärztekammern keine Reichtümer
verdienen kann, ist sattsam bekannt. Dass sich jetzt aber KZVChef und Kammer-Geschäftsführer
auf einem Flohmarkt als Verkäufer
versuchen müssen, um das karge
Salär aufzubessern, sollte Vertreter- bzw. Delegiertenversammlung
dann doch zu denken geben … (jb)
Rechts im Bild: Dr. Dirk Mittermeier,
KZV Bremen, und Jörg Bauer, ZÄK, auf
dem Flohmarkt an der Schlachte im Juli
2013 (Aufnahme mit versteckter Kamera)

Documentos relacionados