Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung - IT

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Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung - IT
Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung
Praxisempfehlungen für die Zulassungsbehörden und Beteiligten
im Zulassungsvorgang
Vorwort des Deutschen Städtetages
Die Pilotstudien zeigen durchgängig, dass sich Kooperation
auszeichnet. Das Internet eröffnet zahlreiche neue technische
­Möglichkeiten, die Bearbeitung zu beschleunigen und die Zulassungsvorgänge insgesamt bürgerfreundlicher auszugestalten.
Dazu müssen nun zügig auch die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen und Hindernisse abgebaut werden. Ich hoffe, dass
die Empfehlungen der Pilotkommunen bei vielen anderen Zulassungsbehörden Schule machen und die hervorragenden Praxisbeispiele viele Nachahmer finden werden.
Hilmar von Lojewski
Vorwort des Deutschen Landkreistages
Unser Dank gilt den Pilotkommunen, die sich der Mühe unterzogen haben, zeitgemäße neue Wege bei der Zulassung, Um- und
Abmeldung von Kraftfahrzeugen zu beschreiten und in dieser
Broschüre zu dokumentieren. Es ist unser Wunsch, dass möglichst viele Kommunen die Anregungen aufgreifen – im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger.
Dr. Ralf Bleicher
Auftrag: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von
Bund und Ländern beauftragten am 22. Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung
des Bund-Länder-Vorhabens „Kfz-Wesen“. Ziel war ein Zulassungsverfahren zu entwickeln, das eine Fahrzeugregistrierung
für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung möglichst
durchgängig ohne Medienbruch online ermöglicht.
Regel konnte eine Verringerung des Aufwandes sowohl bei den
Behörden als auch bei den Antragstellern festgestellt werden.
Zum Abschluss des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen
stellen die Piloten ihre Ergebnisse im Überblick dar, um einen
Transfer auf andere Zulassungsbehörden anzuregen.
Herausforderung: Für die Umsetzung eines vollständigen Online-Zulassungsverfahrens sind insbesondere die Kennzeichenschilder, die Stempelplaketten, die Fahrzeugdokumente und verschiedene in Papierform zu führende Nachweise elektronisch
abzubilden. Um hohe Kosten zu vermeiden, war eine Online-Lösung an das über 100 Jahre bestehende System der Kfz-Zulassung anschlussfähig zu gestalten und schrittweise zu entwickeln.
Kern des gemeinsamen Verfahrens von Bund und Ländern war
die Einführung der elektronischen Zulassung von Kraftfahrzeugen in zwei Stufen:
• Stufe 1: Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde,
die in mehreren Ländern pilotiert wurde und
Pilotländer:
Hamburg
Baden-Württemberg
Berlin
Bayern
Berlin
Rhein-Erft-Kreis
• Stufe 2: Online-Kfz-Zulassung.
MarburgBiedenkopf
Umsetzung: Mit Baden-Württemberg, Bayern Berlin, Hamburg,
Hessen und Nordrhein-Westfalen starteten ab 2009 sechs Länder die Pilotierung der Stufe 1 mit dem Ziel, die Kfz-Zulassung
ohne Gang zur Zulassungsbehörde zu erproben. Die Umsetzung
der jeweils eigenständigen Verfahren fand in ausgewählten Pilotregionen statt.
Ergebnis1: Die Pilotbehörden haben jeweils eigenständige Verfahren entwickelt, die zu den Anforderungen vor Ort passen. Von
den Beteiligten wurden alle Verfahren positiv beurteilt. In der
Hamburg
Hof
Wunsiedel
Karlsruhe
Stuttgart
Hessen
Ingolstadt
Esslingen
München
Zollernalbkreis
Nordrhein-Westfalen
Rosenheim
Pilotländer des Deutschland-Online-Vorhabens „Kfz-Wesen“
Pilotland
Pilotregionen
BadenWürttemberg
• Landkreis Esslingen, Zollernalbkreis • An-, Ab-, Ummeldung und Umschreibung von Fahrzeugen über das
Verwaltungsportal des Landes „service-bw“
• Städte Karlsruhe und Stuttgart
• und weitest gehende Prüfung der Daten
Bayern
• Landkreise Rosenheim, Wunsiedel
und Hof,
• Städte Hof, Ingolstadt und München
Berlin
Hamburg
Hessen
Lösungsansatz
• Online-Zulassung auf Basis einer Datenvorerfassung
• Betrieb einer erweiterten Zuständigkeit für benachbarte
­Zulassungsbezirke
Nutzung des neuen Personalausweises im Autohaus bei der
­Neuzulassung eines Fahrzeugs
• Landesbetrieb Verkehr
• Großkundenzugang inkl. Anbindung eines Bestandsführungssystems
• Kfz-Ummeldung online: internetgestützte Beantragung beim
• Landkreis
• Fahrzeugzulassungen und Außerbetriebsetzungen für Großkunden
• Kfz-Zulassung bei der Staatlich-Technischen Überwachung Hessen
Marburg-Biedenkopf
­ andesbetrieb Verkehr und Abholung der Fahrzeugdokumente und
L
Kennzeichen bei Agenturen der Deutschen Post
für die Einzelgenehmigung von Kfz
• Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug
des Halters in den Einwohnermeldeämtern
NordrheinWestfalen
1
• Rhein-Erft-Kreis
• Datenvorerfassung für An, Ab- und Ummeldung von Kfz inklusive
­Lieferdienst zum Bürger bei Außerbetriebsetzung
Details zu den Ergebnissen in den Evaluationsberichten: Geschäftsstelle für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes: ­„Statis­tisches
Bundesamt: Einfacher zur Fahrzeugzulassung – Eine Erhebung verschiedener Pilotverfahren im Deutschland-Online Vorhaben Kfz-Wesen“; September 2011 und ­Potsdamer
­Institute for eGovernment (IfG.CC): „Deutschland-Online Kfz-Wesen – Evaluierung der Pilotprojekte der Stufe 2“; September 2011
Kooperation mit dem Bürger
in Baden-Württemberg
Fahrzeugzulassung über das Internet
Worum geht es?
In der Pilotregion Baden-Württemberg sollen weitere automatisierte Verfahrensschritte für die Vorgänge Neuzulassung, Ummeldung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung erprobt werden. Mit Fachberatern von einigen Zulassungsbehörden (ZulB)
und aus verschiedenen Disziplinen wurden die Anforderungen
definiert, damit der Bürger möglichst einfach seine Zulassung
oder Außerbetriebsetzung in den eigenen vier Wänden erhalten
kann. Nach endgültiger Abstimmung des Datenaustauschverfahrens mit dem KBA soll die letztliche Produktivsetzung erfolgen.
Der Bürger soll seinen Antrag online über das Serviceportal stellen können. Er übernimmt dabei die gesamte Vorerfassung der
Zulassungsdaten. Der Bürger holt die Kennzeichenschilder und
Fahrzeugdokumente am Ausgabeort ab.
Was bringt es?
Bürger
Der Bürger kann seine Zulassung zeit- und ressourcenschonend ohne Besuch der
ZulB vorbereiten. Er erhält
noch zu Hause eine
Nachricht, ob der von ihm
gewünschte Zulassungsvorgang grundsätzlich
möglich ist.
Zulassungsbehörde
Die Erfassung der Zulassungsdaten erfolgt durch den Bürger
und entlastet die ZulB. Der
Aufwand für Datenerfassung
und Datenabgleich wird auf ein
Minimum reduziert.
Wie funktioniert es?
• Der Bürger meldet sich im Serviceportal Baden-Württemberg
(www.service-bw.de) mit Benutzernamen und Passwort an.
Bürger
Zulassungsbehörde
• Der Bürger gibt an, ob ein Fahrzeug umgemeldet, neu zuge-
lassen, außer Betrieb gesetzt werden oder eine Umschreibung
erfolgen soll. Entsprechend dieser Vorauswahl sind dann in
den folgenden Eingabemasken die erforderlichen Zulassungsdaten durch den Bürger einzutragen. Die persönlichen Daten
der Bürger sowie die Bankdaten sind eingetragen, wenn der
Bürger im System bereits registriert ist.
• Bei Neuzulassung, Ummeldung und Umschreibung eines
Fahrzeugs sind die Fahrzeugdaten einzutragen und es ist ein
Kennzeichen auszuwählen bzw. es kann ein vorher reserviertes Wunschkennzeichen übernommen werden.
Aufruf Service-BW
und Authentifizierung
Dateneingabe
• Person
• Fahrzeug
• eVB-Nummer
• Kennzeichen
• Auswahl
Schilderhersteller
• ePayment
• Im nächsten Schritt wählt der Bürger einen Schilderpräger
und den Ort für die Abholung der Fahrzeugdokumente und
Kennzeichenschilder aus. Nach vollständigem Abschluss der
Dateneingabe werden die zu zahlenden Gebühren und der
Betrag für die Herstellung der Kennzeichenschilder über ein
Lastschriftverfahren eingezogen.
Auswahl
Schilderpräger und
Übergabeort,
ePayment
• Auswahl
Kennzeichenschilder
• ePayment
• Bei Außerbetriebsetzung und Entsorgung eines Fahrzeugs ist
die Nummer des Verwertungsbetriebs anzugeben. Soll das
Fahrzeug nur abgemeldet werden, kann das bisherige Kennzeichen für die Dauer von zwölf Monaten reserviert werden.
Datenabgleich
• Melderegister
• KBA
• IZLBW
• Gebühren- und
Steuerrückstände
Überprüfung und
Bearbeitung des
Vorgangs
• Überprüfung und
Freigabe der Daten
• Erstellung ZB I + II
• Beauftragung
Schilderpräger
• Abschließend erhält der Bürger eine Übersicht über die einge-
gebenen Daten. Nach automatisierter Prüfung und einem Datenabgleich sollen sie in das Fachverfahren der Zulassungsbehörde übertragen werden. Nach Schlussprüfung durch den
Sachbearbeiter werden die Fahrzeugdokumente erstellt und
die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder aufgebracht.
• Die Übergabe der Kennzeichen und Dokumente erfolgt nach
Vereinbarung mit dem Bürger.
Empfang und
Quittierung
Anbringen
Stempelplakette
und Übergabe
• Aufbringen
Stempelplakette auf
Kennzeichenschilder
• Übergabe ZB I + II und
Kennzeichenschilder
Kooperation mit dem Bürger
in Baden-Württemberg
Fahrzeugzulassung über das Internet
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Die Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg haben heute schon eine sehr hohe
Service- und Kundenorientierung, die durch weitere Automatisierung der komplexen
Prüfschritte ausgebaut werden soll.
Der bisherige Behördengang soll sich auf einen „nachgelagerten“ Kontakt beschränken,
bei dem dann nur noch die Verfahrensschritte erfolgen, deren elektronische Abwicklung
derzeit noch nicht möglich ist (z. B. Dokumentenaustausch; gesiegelte Kennzeichen).“
(Rainer Hummel, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
Pilotregionen
„Der Bürger erfährt bereits vor seinem ersten persönlichen
Kontakt mit der ZulB, ob für den von ihm gewünschten
Zulassungsvorgang zusätzlicher Klärungsbedarf vorliegt.
Die ZulB kann den Vorgang soweit vorbereiten, dass bei ent­
sprechender Terminvereinbarung zwischen ZulB und Bürger
Wartezeiten weiter ­minimiert werden.“
(Rainer Hummel, Projektleiter)
Stuttgart
Karlsruhe
Zollernalbkreis
Esslingen
Wer weiß mehr?
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
Datenzentrale Baden-Württemberg
Rainer Hummel
[email protected]
+49 711 231 5664
www.mvi.baden-wuerttemberg.de
Michael Stehle
[email protected]
+49 711 8108 27160
www.dzbw.de
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation zwischen Zulassungsbehörden
in Bayern
Bürger lassen ihr Fahrzeug bei
kooperierenden Zulassungsbehörden zu
Worum geht es?
In der Pilotregion Bayern wurde mit der „erweiterten Zuständigkeit“ eine neue Form der Zusammenarbeit im Kfz-Zulassungswesen umgesetzt. Hier können Bürger die Zulassung eines Neufahrzeugs in einer kooperierenden Zulassungsbehörde (ZulB)
vornehmen, anstatt den Weg zur zuständigen ZulB auf sich nehmen zu müssen.
Die Pilotregion umfasst den Regierungsbezirk Oberfranken mit
den Landkreisen Hof und Wunsiedel i.F. sowie der Stadt Hof.
Die „erweiterte Zuständigkeit“ ist in Bayern darüber hinaus seit
Kurzem bei den Zulassungsbezirken Schweinfurt-Stadt und
-Land, Bamberg-Stadt und -Land, im Verbund der Zulassungsbezirke München-Land, Rosenheim-Stadt und -Land, Miesbach,
Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Traunstein, Berchtesgadener
Land und Mühldorf umgesetzt.
Was bringt es?
Kooperierende
Zulassungsbehörde
Bürger
Die Bürger können ihr
Fahrzeug (Neufahrzeug)
örtlich flexibel sowie zeitund kostensparend
zulassen.
Die kooperierende ZulB kann
ihr eigenes Leistungsangebot
für den Bürger ressourcenschonend erweitern.
Zuständige
Zulassungsbehörde
Die wechselseitige Abwicklung der Zulassungsvorgänge
in nahezu gleichem Verhältnis,
erfolgt für die jeweiligen ZulB
aufwandsneutral.
Wie funktioniert es?
Die neue Form der Leistungserbringung wird z. B .bei der Zulassung eines Neufahrzeugs in der Stadt Hof für den Landkreis Hof
wie folgt durchgeführt:
Bürger
Kooperierende
Zulassungsbehörde
Zuständige
Zulassungsbehörde
• Der Sachbearbeiter der kooperierenden ZulB wählt aus der
Vorgangsliste im Fachverfahren „Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs“ und aus der Liste der beteiligten Zulassungsbehörden den Landkreis Hof aus. Im selben Arbeitsschritt können die Informationen für das Wunschkennzeichen
eingegeben werden, sofern der Bürger eines reserviert hat.
Antrag
auf Zulassung
• Der Sachbearbeiter der kooperierenden ZulB gibt die für die
Auswahl ZulB und
Datenerfassung und
-prüfung
• Ggf. Auswahl
Kennzeichen
• Halter- und
Fahrzeugdaten
• eVB-Nummer
• Prüfung Gebühren
und Steuerrückstände
• Der Bürger bezahlt die Gebühr und lässt die Kennzeichen bei
Kennzeichenvergabe
und
Datenübermittlung
Neuzulassung eines Fahrzeugs erforderlichen Zulassungsdaten ein. Danach erstellt er die Fahrzeugdokumente. Durch
Abschluss des Vorgangs wird der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass für sie ein Fahrzeug zugelassen wurde. Die Benachrichtigung erfolgt entweder per E-Mail, über einen Webservice oder als schriftliche Mitteilung (Postweg).
einem Schilderpräger herstellen (bei einer Online-Zulassung
mit Bezahlfunktion). Er sucht die kooperierende Zulassungsbehörde der Stadt Hof auf, wo die Stempelplaketten auf die
Kennzeichenschilder aufgebracht und zusammen mit den
Fahrzeugdokumenten an ihn übergeben werden.
Aktualisierung
lokales Register
und ZFZR
Gebührenzahlung
und Kennzeichenbeschaffung
Ausfertigung von
ZB I und ZB II
Erhalt Fahrzeugdokumente (ZB I, ZB II,
HU-Nachweis) und
Kennzeichenschilder
Aufbringen der
Stempelplaketten
auf die Kennzeichenschilder
Kooperation zwischen Zulassungsbehörden
in Bayern
Bürger lassen ihr Fahrzeug bei
kooperierenden Zulassungsbehörden zu
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
Landratsamt Wunsiedel i. F.:
„Sofern die teilnehmenden Zulassungsbehörden unterschiedliche Fachverfahren nutzen, ist vorab eine Abstimmung der
Softwareanbieter unbedingt notwendig.
Die Kooperationspartner müssen durch regelmäßige
Besprechungen eine einheitliche Verfahrensweise sicherstellen (insbesondere bei den vorzulegenden Unterlagen und
bei der Festsetzung von Gebühren).
Die gegenseitige Erreichbarkeit der Kooperationspartner
sollte auf jedem Fall gewährleistet sein und es ist vorteilhaft
die Öffnungszeiten untereinander abzusprechen.
Es besteht die Gefahr, dass evtl. ein Konkurrenzkampf unter
den teilnehmenden Behörden entsteht (z. B. Verschiebung
der Zulassungszahlen)“
(Gerhard Zetlmeisl, Projektleiter)
Landratsamt Hof:
„Eine Abstimmung der Kooperationspartner untereinander ist unerlässlich für
den reibungslosen Ablauf. Regelmäßige Dienstbesprechungen sind wichtig,
um aufgetretene Unklarheiten bei den Zulassungsvorgängen abzuklären.
Die Gleichbehandlung der jeweiligen Geschäftsvorfälle sowie der einheitliche
Vollzug der Gebührenordnung sind Voraussetzung für die Zusammenarbeit
(Daniela Oltsch, Projektleiterin)
Stadt Hof:
„Neben der technischen Umsetzung ist es absolut unabdingbar,
dass durch regelmäßige Abstimmungen und Besprechungen der
teilnehmenden Behörden einheitliche Vorgehensweisen definiert
werden. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Vorlage von Unterlagen, Kostenfestsetzungen und Kennzeichengrößen.“
(Marco Steindl, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
Landratsamt Wunsiedel i. F.:
„Im Zuge der Bürgerfreundlichkeit steht nun sowohl dem Bürger
als auch dem Autohaus die Möglichkeit offen, eine für ihn günstig
liegende Zulassungsbehörde anzufahren (kurze Wege).
Eine Erweiterung ist aus Sicht der Bürger wünschenswert.
Der Versuch, auch die Stadt BT, das LRA BT und LRA KU ins
Boot zu holen, schlug leider fehl.“
(Gerhard Zetlmeisl, Projektleiter)
Landratsamt Hof:
„Es ist ein Schritt auf dem Weg, noch kundenfreundlicher
zu werden.“
(Bernd Hering, Landrat)
„Eine Vergrößerung des Kreises der Pilotanwender in
Richtung Bayreuth/Kulmbach würde begrüßt werden.“
(Daniela Oltsch, Projektleiterin)
Stadt Hof:
„Der Nutzen des Projektes liegt, wie angestrebt, hauptsächlich in den kurzen Wegen der Bürger und Autohäuser.
Es können bei entsprechender Absprache umfangreichere Öffnungszeiten angeboten werden bei denen sich die
Behörden ergänzen.
Weiterhin sind Tage, an denen die Zulassungsbehörde aus dienstlichen Gründen geschlossen bleibt, kein Ärgernis
mehr für den Bürger, da er flexibel die Partnerbehörde besuchen kann.“
(Marco Steindl, Projektleiter)
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Stadt Hof
Zulassungsbehörde
Landkreis Hof
Zulassungsbehörde
Landkreis Wunsiedel i. F.
Marco Steindl
[email protected]
+49 9281 815 1822
www.hof.de
Daniela Oltsch
[email protected]
+49 9281 57 216
www.landkreis-hof.de
Gerhard Zetlmeisl
[email protected]
+49 9232 80 220
www.landkreis-wunsiedel.de
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Zulassung eines Neufahrzeugs
unter Verwendung einer Schnittstelle
zur Zulassungsbehörde Berlin
Worum geht es?
In Berlin haben Zulassungsdienste, Autohäuser oder auch Fuhrparkverwaltungen von Unternehmen (Kooperationspartner)
die Möglichkeit, über eine Schnittstelle zur Zulassungsbehörde
Anträge auf Neuzulassungen (zukünftig auch Halterwechsel bei
Gebrauchtfahrzeugen) online zu übermitteln.
Die Daten können dabei z. B. aus einem Bestandsführungssystem des Unternehmens übernommen werden.
Notwendige Gutachten werden online abgerufen, Anträge bei der
Übermittlung an die Zulassungsbehörde werden auf Plausibilität
geprüft.
Nach der Zulassung können die Zulassungs- und Fahrzeugdaten
automatisch im Bestandsführungssystem aktualisiert werden.
Wie funktioniert es?
Die Zulassungsbehörde stellt dem Kooperationspartner eine definierte XML-Schnittstelle (auf Basis des zukünftigen XKfz-Standards) zur Verfügung. Auf diese kann der Kooperationspartner
sein eigenes Bestandführungs- oder Verwaltungsprogramm einstellen. Die an die Zulassungsbehörde zu übermittelnden Daten
müssen nur einmal erfasst bzw. bereits vorhandene Daten können übernommen werden.
Soll das Fahrzeug auf eine natürliche Person zugelassen werden, kann die Erfassung der Halterdaten im Autohaus oder beim
Zulassungsdienst u. a. auch unter Nutzung des neuen Personalausweises (nPA) erfolgen.
Die Neuzulassungen können
bequem sowie zeit- und
kostensparend selbst oder
über einen Zulassungsdienst
abgewickelt werden.
• Die Daten des zukünftigen Halters werden im Autohaus er-
fasst, z. B. durch Übernahme der Daten aus dem nPA-Lesegerät. Dann werden die Fahrzeugdaten – soweit vorhanden –
aus dem Register des Fahrzeugherstellers übernommen.
• Sind keine vollständigen Fahrzeugdaten vorhanden, werden
bestimmte Grundangaben zum Fahrzeug (z. B. FahrzeugIdentnummer, ZB II-Nummer) benötigt. Die fehlenden Daten
werden im Zuge der Übermittlung an die Zulassungsbehörde
aus dem zentralen Fahrzeugregister ergänzt.
• Der Mitarbeiter des Autohauses scannt den Barcode, der sich
auf der Auftragsmappe befindet, wodurch automatisch der Zulassungsantrag und ein Auftragsblatt erstellt werden. Der Bürger unterschreibt den Antrag auf Zulassung und der Mitarbeiter legt den Antrag in die Auftragsmappe. Der Mitarbeiter des
Zulassungsdienstes holt die Auftragsmappe ab und bringt sie
in den Zulassungsdienst.
• Dort werden die eingegebenen Zulassungsvorgänge aufgeru-
fen und auf dieser Grundlage die Liste mit den herzustellenden Kennzeichen („Prägeliste“) erstellt. Die Kennzeichen können vorab durch die Zulassungsbehörde reserviert werden,
entweder durch Zuteilung eines Kennzeichenrahmens für den
Kunden oder den Zulassungsdienst, oder durch individuelle
Reservierung über das Online-Portal der Zulassungsbehörde.
Der Mitarbeiter prägt die Kennzeichen und liefert sie mit den
jeweils dazugehörigen Auftragsmappen an die Zulassungsbehörde.
• Der Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde bearbeitet den
Vorgang im Fachverfahren. Er fertigt ZB I und ZB II aus und
bringt die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder auf.
Was bringt es?
Kooperationspartner
Beispiel für einen möglichen
Verfahrensablauf unter Einbeziehung
eines Zulassungsdienstes
Zulassungsbehörde
• Die autorisierten Zulassungs- und Fahrzeugdaten werden
Durch die elektronische
Datenübermittlung werden
die Halter- und Fahrzeugdaten
direkt an das Fachverfahren
übermittelt. Eine direkte
Weiterbearbeitung ist ohne
zusätzlichen Aufwand möglich.
• Der Mitarbeiter des Zulassungsdienstes holt die Fahrzeug-
Zulassungsdienst
Das Angebot bietet für
den Zulassungsdienst die
Möglichkeit, sein Portfolio
auszudehnen und dadurch
einen Wettbewerbsvorteil zu
erzielen.
durch die Zulassungsbehörde über die Schnittstelle an den
Kooperationspartner zur Aktualisierung des dortigen Datenbestandes zurück gemeldet.
dokumente und Kennzeichenschilder ab und bringt sie ins
Autohaus.
• Der Zulassungsdienst erhält einen einheitlichen Gebührenbe-
scheid über alle Vorgänge eines vereinbarten Zeitraums (z. B.
wöchentlich oder monatlich).
Andere Verfahrensabläufe können zwischen dem jeweiligen
Kooperationspartner und der Zulassungsbehörde vereinbart
werden.
Zulassung eines Neufahrzeugs
unter Verwendung einer Schnittstelle
zur Zulassungsbehörde Berlin
Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten
und welche Vorteile bietet das System
für den Kooperationspartner und die Zulassungsbehörde?
Die Zulassungsbehörde stellt dem Kooperationspartner eine standardisierte Schnittstelle zur Datenübermittlung
zur Verfügung.
Der Kunde kann sein eigenes Bestandsführungs- oder Verwaltungsprogramm darauf individuell anpassen.
Für die Anlieferung und Abholung der Zulassungsvorgänge können klare und verlässliche Absprachen getroffen
werden. Zeitliche Ressourcen können damit besser genutzt werden.
Kennzeichen können im Vorfeld reserviert werden, u. a. über das Online-Portal der Zulassungsbehörde.
Durch die Rückmeldung der autorisierten Fahrzeug- und Zulassungsdaten ergibt sich eine Transparenz über den
Abschluss der Bearbeitung.
Durch Erstellung eines einheitlichen Gebührenbescheides wird die Abrechnung vereinfacht.
Die Zulassungsbehörde gewinnt zeitliche und personelle Ressourcen durch Wegfall von Erfassungsarbeiten.
„Die im Echtbetrieb erprobte Online-Zulassung wird bereits von mehreren Unternehmen
erfolgreich genutzt. Bis Ende Juli 2012 wurden schon 17.351 Fahrzeuge über die online-Plattform
der Zulassungsbehörde Berlin zugelassen bzw. außer Betrieb gesetzt.“
(Guido Schötz, Leiter der Zulassungsbehörde)
„Nächstes Ziel ist die Online-Übertragung der Umschreibung von Fahrzeugen, um das OnlineAngebot noch attraktiver zu machen“
(Marcus Schmöker, Abt. Kraftfahrzeugwesen)
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Guido Schötz (LABO III B)
[email protected]
030-90269 3002 oder 3301
www.berlin.de/labo
Marcus Schmöker (LABO III A)
[email protected]
030-90269 2551
www.berlin.de/labo
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation mit einem
Flottenbetreiber in Hamburg
Datenvorerfassung eines
Flottenbetreibers über das Internet
Worum geht es?
Kfz-Händler, Flottenbetreiber und Zulassungsdienste nutzen
täglich die Dienstleistungen des Landesbetriebs Verkehr in der
Freien und Hansestadt Hamburg (LBV).
Mit dem Programm „eDA-Kfz.net“ können gewerbliche Kunden
Kfz-Neuzulassungen bzw. -Abmeldungen bequem online für sich
oder für ihre eigenen Kunden vorbereiten.
So entfällt der Behördengang; die Kfz-Kennzeichenübergabe
kann zukünftig auch beim Autohaus erfolgen. Die gesamte
Dienstleistungsqualität steigt damit für den Flottenbetreiber.
Was bringt es?
Zulassungsbehörde
Die Flottenbetreiber übernehmen die Datenvorerfassung im Rahmen
der Zulassungsvorgänge.
Dadurch werden die
Aufwände für die Dateneingabe beim LBV spürbar
reduziert.
Flottenbetreiber
Der Aufwand bei den
Flottenbetreibern reduziert
sich. Die Bearbeitung ist
deutlich schneller geworden.
Ein Behördengang entfällt.
Wie funktioniert es?
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren ist die Registrierung des Unternehmens am Hamburg Gateway, dem Dienstleistungsportal www.hamburg.de.
Flottenbetreiber
Zulassungsbehörde
• Der Händler meldet sich im Portal an und öffnet die Anwendung eDA-Kfz.net. Er wählt z. B. den Vorgang „Neuzulassung
von eigenen Fahrzeugen“ aus und gibt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Farbe des Fahrzeugs ein. Alle anderen Daten
werden über ZEVIS, ein Service des Kraftfahrt-Bundesamtes,
bezogen. Die Bankdaten, die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und personenbezogene Angaben muss der Händler nicht erneut eingeben. Er hat
sie bereits bei der Registrierung hinterlegt.
• Der Händler gibt an, wann das Fahrzeug zugelassen werden
soll und wann die Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder abgeholt werden sollen.
Datenerfassung
Antrag auf
Neuzulassung über
eDA-Kfz.net
• ZB II-Nummer
• FIN
• Gewünschtes
Zulassungsdatum
Datenabgleich
und Ergänzung
• ZEVIS
• Hamburg Gateway
Bestätigung
der Eingaben
• Hat der Händler alle erforderlichen Daten eingepflegt, wird
eine Übersicht dieser angezeigt. Sind alle Daten korrekt, werden die Daten an den LBV übermittelt und online geprüft.
• Der LBV-Mitarbeiter öffnet anschließend den Vorgang im
Fachverfahren und bearbeitet ihn. Der LBV-Mitarbeiter fertigt
die Fahrzeugdokumente aus, bestellt die Kennzeichenschilder
und bringt die Stempelplaketten auf.
• Der Händler kann die Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder zum gewünschten Datum abholen.
Abholung von
Fahrzeugdokumenten
und Kennzeichenschildern
Überprüfung eingegebener Daten,
Ausfertigung
Fahrzeugdokumente
und Produktion von
Kennzeichenschildern
sowie Aufbringen von
Stempelplaketten
Kooperation mit einem
Flottenbetreiber in Hamburg
Datenvorerfassung eines
Flottenbetreibers über das Internet
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Durch die Zusammenarbeit mit den Flottenbetreibern über eine Online-Anwendung können
diese schon bei der Dateneingabe feststellen, ob alle erforderlichen Daten vorliegen und eine
Zulassung bzw. Außerbetriebsetzung möglich ist.
Der LBV kann anhand der vorliegenden, bereits geprüften Daten den Vorgang bis zur
Abholung schon so vorbereiten, dass der Abschluss des Prozesses in kürzester Zeit erfolgen
kann. Die gewerblichen Kunden ersparen sich wiederum einen Behördengang. Heute kommt
sie regelmäßig zweimal: einmal zur Antragstellung, am nächsten Tag zur Abholung.“
(Dr. Lutz Gollan, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
„Während die gewerblichen Kunden weniger häufig zur Behörde gehen müssen, arbeitet
die Zulassungsbehörde mit Daten von besserer Qualität. Zudem kann die Behörde die
Bearbeitung der Daten durch den Vorlauf bis zur Abholung, der oft mehrere Tage dauert,
besser in das Tagesgeschäft integrieren und Spitzen- mit Senkenzeiten ausgleichen.“
(Dr. Jörg Oltrogge, Geschäftsführer)
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Dr. Lutz Gollan
[email protected]
+49 40 42858 2604
www.hamburg.de/lbv
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation mit Kontrollierten
Ausgabestellen in Hamburg
Online-Ummeldung und Dokumentenausgabe
über Kontrollierte Ausgabestellen (KAS)
Worum geht es?
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bietet seit dem 16. April 2012
in einem Pilotbetrieb, zusammen mit der Deutschen Post AG und
vier ihrer Partnerfilialen in Hamburg, Privatkunden die Möglichkeit, Ummeldungen von Kraftfahrzeugen online zu beantragen.
Der Austausch der bisherigen gegen die neuen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder kann in einer der Filialen ohne
Besuch einer Behörde durchgeführt werden.
In diesen Kontrollierten Ausgabestellen (KAS) können die Kunden die Abholung ihrer neuen Fahrzeugdokumente und KfzKennzeichen zu deutlich erweiterten Zeiten, auch am Samstag,
abends und in Wohnortnähe, durchführen.
Was bringt es?
Zulassungsbehörde
Bürger
Durch das Kooperationsmodell erhalten Bürger –
auch in großflächigen
Gebietskörperschaften –
ortsnah und ohne Wartezeiten ihre gewünschten
Verwaltungsleistungen –
auch am Wochenende.
Den Zulassungsbehörden
bietet das Modell die Möglichkeit, sich weiter – ggf.
auch kommunenübergreifend
– im Back-Office-Bereich zu
zentralisieren.
KAS
Das Angebot bietet für die KAS
die Möglichkeit, ihr Portfolio
auszudehnen und dadurch
einen Wettbewerbsvorteil zu
erzielen. Der LBV zahlt anteilig
Entgelte an die KAS für die
Dokumentenausgabe.
Die Abholung der Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder
an einem LBV-Standort oder bei LBV-Mobil in Einkaufszentren ist
weiterhin möglich.
Wie funktioniert es?
Der für die Ummeldung von Fahrzeugen neu gestaltete Vorgang
läuft wie folgt ab:
Bürger
KAS
• Der Bürger meldet sich am HamburgService mit den OnlineDiensten, dem Dienstleistungsportal auf www.hamburg.de, an
und wählt aus den angezeigten Internet-Services die Ummeldung aus.
• Er gibt die Nummer der elektronischen Versicherungsbestäti-
gung (eVB-Nummer), sein Geburtsdatum, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung
ein.
Registrierung und Ummeldung am Hamburg
Gateway
• Geburtsdatum
• eVB-Nummer
• Fahrzeugdaten
• HU-Datum
KBA, Steuer- und
Gebührenschulden
• Der Bürger kann entweder ein Wunschkennzeichen bean-
tragen oder sich ein Kennzeichen zuteilen lassen. Er kann
zudem die neuen Kennzeichen über den LBV bestellen. Dabei
muss er angeben, wann und an welcher KAS er Kennzeichen
und Fahrzeugdokumente abholen möchte. Die Gebühren und
Entgelte zahlt er per elektronischem Lastschriftverfahren.
• Die Daten werden online an die Zulassungsbehörde übermit-
telt und während der Eingabe geprüft. Der Sachbearbeiter bestellt das Kennzeichen bei einem Schilderpräger und erstellt
die Fahrzeugdokumente. Diese werden an die KAS versandt.
• Zum vereinbarten Termin holt der Bürger die Kennzeichenschilder und die Fahrzeugdokumente bei der ausgewählten
KAS ab. Dazu identifiziert er sich und legt die bisherigen Fahrzeugdokumente und Kennzeichen vor.
Auswahl und Bestellung Kennzeichen,
Bestimmung und
Abholort und
Bezahlung
• Elektronisches
Lastschriftverfahren
Erhalt Fahrzeugdokumente und
Kennzeichenschilder
Bürger identifiziert
sich in KAS
und übergibt
alte Fahrzeugdokumente und
Kennzeichenschilder
• Bei erfolgreicher Prüfung durch den KAS-Mitarbeiter werden
die neuen Dokumente und Kennzeichen ausgehändigt, die
alten ungültig gemacht und der LBV informiert.
• Schließlich übermittelt der LBV den Vorgang an das KBA, die
Versicherung und die Steuerverwaltung.
Zulassungsbehörde
Erhalt von Fahrzeugdokumenten und
Kennzeichenschildern
Erhalt der alten
Fahrzeugdokumente, HUBescheinigung und
Kennzeichenschilder
Übergabe der
neuen Fahrzeugdokumente und
Kennzeichenschilder
Überprüfung,
Bearbeitung der
Eingänge und
Versand an KAS
• Ausfertigung
Dokumente
• Beauftragung
Kennzeichenprägung
• Aufbringung von
Stempelplaketten auf
Kennzeichenschilder
• Versand an KAS
Erhalt, Bestätigung
und Übermittlung der
Daten an KBA
Kooperation mit Kontrollierten
Ausgabestellen in Hamburg
Online-Ummeldung und Dokumentenausgabe
über Kontrollierte Ausgabestellen (KAS)
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Das Modell des Landesbetriebs Verkehr ermöglicht den Kunden einen weitestgehend online
ablaufenden Prozess. Die Zusammenarbeit mit verlässlichen Kontrollierten Ausgabestellen
bedeutet einen komfortablen Bürgerservice auch außerhalb der Öffnungszeiten der Behörden
– insbesondere in der Fläche. Große Gebietskörperschaften können so ihren Bürgerinnen und
Bürgern lange Anfahrtswege und Wartezeiten ersparen.
Der Prozess, in dem die Daten schon bei der Eingabe überprüft werden, vereint mit
Wunschkennzeichen, Termin- und Ortswahl sowie E-Payment alle aus Bürgersicht
gewünschten Schritte.“
(Dr. Lutz Gollan, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
„Der Dienst ‚Kfz-Ummeldung Online‘ wird in Hamburg nicht zuletzt durch die sehr guten
Dienste der Kontrollierten Ausgabestellen und den verlässlichen Transportdienst von den
Kundinnen und Kunden ausgezeichnet angenommen.
Die regelmäßige Qualitätsprüfung durch den LBV verbunden mit der telefonischen Erreichbarkeit für Rückfragen sowie die gemeinsamen Schulungsmaßnahmen haben zu
einer vertrauensvollen und verlässlichen Kooperation im Dienste der Bürgerinnen und
Bürger geführt.“
(Dr. Jörg Oltrogge, Geschäftsführer)
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Dr. Lutz Gollan
[email protected]
+49 40 42858 2604
www.hamburg.de/lbv
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation mit Meldebehörden
in Hessen
Adressänderung in Fahrzeugdokumenten
und IT-Anwendung bei einer Meldebehörde
Worum geht es?
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf können Bürger nach ihrem
Umzug die Adressänderung in den Fahrzeugdokumenten bei
allen Meldebehörden durchführen lassen. Die Bürger müssen
die Zulassungsbehörde (ZulB) dafür nicht mehr zusätzlich aufsuchen. Mittels einer neuen browserbasierten IT-Anwendung in der
Meldebehörde werden die Adressdaten direkt im Fachverfahren
der ZulB geändert.
Das Verfahren wurde mittlerweile auf Standortwechsel mit Kennzeichenmitnahme ausgedehnt.
Die Meldebehörde erbringt die Leistungen im Zulassungswesen
im Rahmen der Amtshilfe nach § 4ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Was bringt es?
Zulassungsbehörde
Bürger
Adressänderungen in der
Zulassungsbescheinigung
Teil I können direkt bei der
Meldebehörde durchgeführt werden. Die Fahrt zur
Zulassungsbehörde ist
nicht mehr erforderlich.
Der Bürger spart Zeit
und Geld.
Neu: Die Daten werden direkt in das Fachverfahren der
Zulassungsbehörde eingetragen.
Die Meldebehörde übernimmt
Arbeiten der Zulassungsbehörde: Dateneingabe,
Gebührenerhebung, Adressänderung auf Zulassungsbescheinigung Teil I.
Meldebehörde
Die Gebühreneinnahmen für
die Adressänderungen in der
Zulassungsbescheinigung
Teil I werden zwischen der
Zulassungsbehörde und der
Meldebehörde aufgeteilt.
Wie funktioniert es?
Der neu gestaltete Vorgang zur Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I verläuft wie folgt:
Bürger
Meldebehörde
Zulassungsbehörde
• Nach einem Umzug stellt der Bürger einen Antrag auf Adressänderung in der Meldebehörde. Dabei kann auch die Adresse
in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden, sofern das Kennzeichen beibehalten wird.
• Die Meldebehörde gibt das Kennzeichen und die letzten drei
Antrag auf
Adressänderung
Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer mittels einer
browserbasierten IT-Anwendung in die Fachanwendung der
ZulB ein.
Nimmt
Adressänderung
entgegen
• Das System zeigt die bisherige Adresse an. Der Mitarbeiter
ändert die Adresse des Bürgers.
Erfasst
Änderungsdaten
in IT-Anwendung
• Adressdaten
• ggf. Bankdaten
• Ist der Bürger aus einem anderen hessischen Landkreis hinzugezogen, gibt der Mitarbeiter die Bankdaten des Bürgers
ein, um die Kfz-Steuer automatisch einziehen zu können.
• Durch Speicherung der Daten werden diese an die ZulB über-
mittelt. Dabei erfolgt automatisch ein Abgleich mit dem KBA
und den Steuerbehörden.
Ausfertigung von
ZB I-Aufkleber
• Zur Adressänderung bringt der Mitarbeiter der Meldebehörde
einen Aufkleber mit der neuen Adresse auf die Zulassungsbescheinigung Teil I auf. Er stempelt den Aufkleber mit dem Siegel des Landkreises ab.
• Für den Vorgang fallen Gebühren von 10,20 Euro an, die zwischen Meldebehörde und ZulB aufgeteilt werden.
Bringt ZB I-Aufkleber
auf ZB I auf
Erhalt der
aktualisierten ZB I
Abgleich bzw.
automatische
Weiterleitung der
Daten an das KBA
und die zuständige
Finanzbehörde
Kooperation mit Meldebehörden
in Hessen
Adressänderung in Fahrzeugdokumenten
und IT-Anwendung bei einer Meldebehörde
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Man muss dieses Verfahren so einfach wie möglich gestalten, damit es von den Bediensteten
der jeweiligen Einwohnermeldeämter akzeptiert und mitgetragen wird. Dies ist sehr wichtig,
denn dadurch wird es zum Erfolgsmodell.“
(Jochen Koenemann, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
„Die Umsetzung diese Modells spart zum einen dem Fahrzeughalter unnötige
Behördengänge und sorgt zum anderen bei den verbleibenden Kunden der
Zulassungsbehörde für kurze Wartezeiten.
Im Ersten Halbjahr 2012 haben rund 70 Prozent derjenigen, deren Fahrzeugpapiere
geändert werden mussten, das Angebot der Einwohnermeldeämter genutzt. Dies waren
rund 2500 Fälle.“
(Jochen Koenemann, Projektleiter)
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Jochen Koenemann
+49 6421 405 1612
[email protected]
www.marburg-biedenkopf.de
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation mit Technischer
Überwachungsorganisation in Hessen
Zulassung eines Fahrzeugs nach technischen Änderungen
bei einer Technischen Überwachungsorganisation
Worum geht es?
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf können Bürger die Neuzulassung bzw. erstmalige Zulassung von Fahrzeugen, für die ein
technisches Gutachten (gem. §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV) von
der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen (TÜH) gefertigt wurde, bei einem am Pilotversuch teilnehmenden TÜH Service-Center beantragen.
Das Gleiche gilt für technische Änderungen, die auf Grundlage
eines Gutachtens (gem. §19(2) StVZO) erstellt wurden.
Was bringt es?
Zulassungsbehörde
Bürger
Technische Änderungen
und deren Eintrag in die
Fahrzeugdokumente können
direkt aus einer Hand bei
der TÜH durchgeführt
werden. Eine Fahrt zur
Zulassungsbehörde ist
nicht mehr erforderlich.
Die TÜH übernimmt Arbeiten
für die Zulassungsbehörde:
Dateneingabe, Gebührenerhebung, Aufbringen der
Stempelplaketten sowie
Ausfertigung und Ausgabe
der Fahrzeugdokumente.
TÜH
Die TÜH erhält zusätzliche
Kunden.
Wie funktioniert es?
Lässt ein Bürger das Gutachten bei der TÜH erstellen, verläuft
der neu gestaltete Vorgang wie folgt:
• Der Bürger stellt den Antrag auf Zulassung mit den erforder-
Bürger
TÜH
lichen Unterlagen bei der TÜH vor Ort und erklärt schriftlich,
dass er mit der elektronischen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist.
• Der TÜH-Mitarbeiter übermittelt das Gutachten und den Antrag per Fax an die Zulassungsbehörde (ZulB).
Zulassungsbehörde
Antrag auf
Zulassung
Nimmt Antrag
entgegen und faxt
Gutachten
• Der TÜH-Mitarbeiter überträgt mittels einer browserbasierten
Applikation die Zulassungsdaten direkt in das Fachverfahren
der ZulB.
• In einer Liste kann der TÜH-Mitarbeiter den Bearbeitungsstatus des Vorgangs seitens der ZulB einsehen.
Erfasst Zulassungsdaten in IT-Anwendung,
ggf. Auswahl des
Kennzeichens
• Halterdaten
• eVB-Nummer
• Der ZulB-Mitarbeiter wird über ein Diensthandy über die Vorlage der Daten für die Zulassung benachrichtigt.
• Der ZulB-Mitarbeiter prüft das Gutachten. Weist dieses Feh-
ler auf oder bestehen Fragen, kontaktiert er die TÜH. Stellt der
ZulB-Mitarbeiter keine Fehler im Gutachten fest oder konnte
diese klären, gleicht er die Fahrzeughalterdaten mit den Daten
des KBA und des Finanzamtes ab.
Abgleich bzw. automatische Weiterleitung
der Daten an das KBA
und die zuständige
Finanzbehörde
• Der ZulB-Mitarbeiter erteilt die Genehmigung, wenn keine
Gründe bestehen, die Zulassung zu versagen. Er erzeugt die
(neue) Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II im PDF-Format.
Erzeugung von
ZB I und ZB II im
PDF-Format
Ausfertigung von
ZB I und ZB II
• Der TÜH-Mitarbeiter fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil I
und Zulassungsbescheinigung Teil II aus und bringt die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder auf.
• Er erhebt Gebühren i. H. v. 10,20 Euro.
Erhalt der Fahrzeugdokumente und
Kennzeichenschilder
Aufbringen der
Stempelplaketten
auf die Kennzeichenschilder
Kooperation mit Technischer
Überwachungsorganisation in Hessen
Zulassung eines Fahrzeugs nach technischen Änderungen
bei einer Technischen Überwachungsorganisation
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Bei diesem Modell sind eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Zum einen muss
der Datenschutz eine solche Lösung mittragen und die betroffenen Zulassungsbehörden
müssen Kennzeichen aus ihrem Bestand zur Verfügung stellen und sich letztlich damit
einverstanden erklären, dass Zulassungsvorgänge von einer anderen Zulassungsbehörde
erledigt werden, diese aber anschließend in ihrem örtlichen Register stehen.
Außerdem war es nicht einfach, die teilnehmenden TÜH-Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit
dieser Online-Lösung zu überzeugen. Deshalb ist auch die einfache Bedienbarkeit ein ganz
wesentlicher Aspekt.“
(Jochen Koenemann, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
„Die Umsetzung hat für die Kunden, die diesen Service in Anspruch genommen haben,
sowohl zu einer Zeit- als auch Wegersparnis geführt.
Vom 01.06.2012 – 30.06.2012 haben 210 Kunden das Angebot wahrgenommen.“
(Jochen Koenemann, Projektleiter)
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
TÜH
Jochen Koenemann
[email protected]
+49 6421 405 1612
www.marburg-biedenkopf.de
Jürgen Köhler
[email protected]
+49 69 791 6404
www.tuevhessen.de
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de
Kooperation mit dem Bürger in
Nordrhein-Westfalen (Service-Home)
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
mit Datenvorerfassung über das Internet
Worum geht es?
Im Rhein-Erft-Kreis (Nord-Rhein-Westfalen) können Bürger die
Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs mit Hilfe des ServiceHome-Angebots über das Internet vornehmen.
Bürger können die Außerbetriebsetzungsdaten auf der Internetseite der Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingeben,
einen Termin auswählen und die Außerbetriebsetzung durch
einen Außendienstmitarbeiter der Zulassungsbehörde (ZulB) vor
Ort durchführen lassen.
Was bringt es?
Bürger
Bürger können bequem
sowie zeit- und ressourcensparend Fahrzeuge
Zuhause außer Betrieb
setzen lassen.
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde
kann ihr eigenes Leistungs- und Serviceangebot für den Bürger
ansprechend erweitern.
Wie funktioniert es?
Der neugestaltete Vorgang der Außerbetriebsetzung verläuft wie
folgt:
Bürger
• Der Bürger gibt die für die Außerbetriebsetzung relevanten
personenbezogenen Daten und die Fahrzeugdaten über die
Online-Eingabemasken des Straßenverkehrsamts des RheinErft-Kreises ein. Zusätzlich wählt der Bürger den gewünschten
Termin und Ort für die Außerbetriebsetzung aus.
• Sind alle Daten eingegeben, werden diese in einer Übersicht
angezeigt und können bei Bedarf ergänzt werden.
• Der Antrag wird an die Zulassungsbehörde übermittelt. Danach
wird dem Bürger die TAN angezeigt, die benötigt wird, um den
Antrag später – falls erforderlich – verändern zu können.
• Um den Antrag zu bearbeiten, ruft der Sachbearbeiter der
ZulB den online eingegangenen Eintrag im Fachverfahren ab.
• Der Sachbearbeiter prüft die vom Bürger eingegebenen Daten
Auswahl ServiceHome auf Website und
Dateneingabe
• Kennzeichen
• ZB II-Nummer
• Terminalauswahl
• Persönliche Daten
• Adresse
• Kontodaten
Zulassungsbehörde
Außendienst
Erhalt Checkliste und
Hinweisblatt sowie
Kontrolle beim Bürger
• Identität
• Kontodaten
• Fahrzeugdaten
Sachbearbeiter
Abspeicherung
im Fachverfahren
(„schwebend“) und
Ausfertigung von
Checkliste und Hinweisblatt
auf Vollständigkeit. Die Detailprüfung wird erst bei der Bearbeitung im Fachverfahren geprüft.
• Der Vorgang wird als „schwebend“ gekennzeichnet, bis die
Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde.
• Am Tag der geplanten Außerbetriebsetzung fertigt der Sach-
bearbeiter für den Außendienstmitarbeiter eine Checkliste
aus, in der die Angaben zum Bürger sowie die Adresse, wo
das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, erfasst sind.
• Vor Ort überprüft der Außendienstmitarbeiter die Identität des
Bürgers. Liegen alle alten Fahrzeugdokumente vor, setzt er
das Fahrzeug außer Betrieb.
• Der Außendienstmitarbeiter übergibt dem Sachbearbeiter die
Checkliste. Der Sachbearbeiter bestätigt die Außerbetriebsetzung. Diese wird automatisch an die Register beim KBA, beim
zuständigen Finanzamt und bei der Kfz-Versicherung des Bürgers übermittelt.
Durchführung Außerbetriebsetzung
• Eintragung Außerbetriebssetzungsdatum
in ZB I
• Erbrechen der Stempelplaketten
• Eintragung in Checkliste
Bearbeitung Checkliste und Übertragung
von Datenan ZFZR,
Finanzbehörden und
Kfz-Versicherung
Kooperation mit dem Bürger in
Nordrhein-Westfalen (Service-Home)
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
mit Datenvorerfassung über das Internet
Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten?
„Zentraler Aspekt ist die Verbesserung des Bürgerservices durch innovative OnlineDienstleistungen. Dafür wird eine leistungsstarke und sichere IT-Infrastruktur benötigt
sowie die Motivation, Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe zu erneuern. Durch
Service-Home werden die Aufgaben nicht mehr am Schalter der Zulassungsstelle,
sondern im Backoffice und bei dem Bürger zu Hause erledigt. Davon profitieren letztlich
alle am Fahrzeugzulassungsprozess Beteiligten.“
(Johannes Rüth, Projektleiter)
Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht?
„Service-Home verbessert den Bürgerservice: Im Rhein-Erft-Kreis komplettiert er das
Online-Service-Angebot. Der Bürger hat die Wahl: Besuch der Zulassungsstelle (z. B. mit
Online-Termin) oder er lässt die Behörde zu sich nach Hause kommen. Service-Home ist
auch ökologisch vorteilhaft: Die Fahrstrecken des Bürgers zur Zulassungsstelle und zurück
entfallen. Durch eine intelligente Planung sind die Wege, die der Behördenmitarbeiter von
Bürger A, zu Bürger B, zu Bürger C macht, kürzer als die jeweiligen Einzelfahrten. Der
Rhein-Erft-Kreis überlegt, für Service-Home Elektro-Fahrzeuge einzusetzen.“
(Johannes Rüth, Projektleiter)
„Der Service-Home ist erweiterbar auf andere Verwaltungsdienstleistungen: So
werden inzwischen im Rhein-Erft-Kreis auch ausgewählte Dienstleistungen der
Fahr­erlaubnisbehörde als Service-Home angeboten.“
(Werner Stump, Landrat)
Werner Stump, Landrat Rhein-Erft-Kreis
Wer weiß mehr?
Zulassungsbehörde
Johannes Rüth
[email protected]
+49 2271 833 660
www.rhein-erft-kreis.de
Finanzbehörde Hamburg
IT-Planungsrat
[email protected]
www.it-planungsrat.de

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