Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung - IT
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Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung - IT
Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung Praxisempfehlungen für die Zulassungsbehörden und Beteiligten im Zulassungsvorgang Vorwort des Deutschen Städtetages Die Pilotstudien zeigen durchgängig, dass sich Kooperation auszeichnet. Das Internet eröffnet zahlreiche neue technische Möglichkeiten, die Bearbeitung zu beschleunigen und die Zulassungsvorgänge insgesamt bürgerfreundlicher auszugestalten. Dazu müssen nun zügig auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und Hindernisse abgebaut werden. Ich hoffe, dass die Empfehlungen der Pilotkommunen bei vielen anderen Zulassungsbehörden Schule machen und die hervorragenden Praxisbeispiele viele Nachahmer finden werden. Hilmar von Lojewski Vorwort des Deutschen Landkreistages Unser Dank gilt den Pilotkommunen, die sich der Mühe unterzogen haben, zeitgemäße neue Wege bei der Zulassung, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zu beschreiten und in dieser Broschüre zu dokumentieren. Es ist unser Wunsch, dass möglichst viele Kommunen die Anregungen aufgreifen – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dr. Ralf Bleicher Auftrag: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten am 22. Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung des Bund-Länder-Vorhabens „Kfz-Wesen“. Ziel war ein Zulassungsverfahren zu entwickeln, das eine Fahrzeugregistrierung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung möglichst durchgängig ohne Medienbruch online ermöglicht. Regel konnte eine Verringerung des Aufwandes sowohl bei den Behörden als auch bei den Antragstellern festgestellt werden. Zum Abschluss des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen stellen die Piloten ihre Ergebnisse im Überblick dar, um einen Transfer auf andere Zulassungsbehörden anzuregen. Herausforderung: Für die Umsetzung eines vollständigen Online-Zulassungsverfahrens sind insbesondere die Kennzeichenschilder, die Stempelplaketten, die Fahrzeugdokumente und verschiedene in Papierform zu führende Nachweise elektronisch abzubilden. Um hohe Kosten zu vermeiden, war eine Online-Lösung an das über 100 Jahre bestehende System der Kfz-Zulassung anschlussfähig zu gestalten und schrittweise zu entwickeln. Kern des gemeinsamen Verfahrens von Bund und Ländern war die Einführung der elektronischen Zulassung von Kraftfahrzeugen in zwei Stufen: • Stufe 1: Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde, die in mehreren Ländern pilotiert wurde und Pilotländer: Hamburg Baden-Württemberg Berlin Bayern Berlin Rhein-Erft-Kreis • Stufe 2: Online-Kfz-Zulassung. MarburgBiedenkopf Umsetzung: Mit Baden-Württemberg, Bayern Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen starteten ab 2009 sechs Länder die Pilotierung der Stufe 1 mit dem Ziel, die Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde zu erproben. Die Umsetzung der jeweils eigenständigen Verfahren fand in ausgewählten Pilotregionen statt. Ergebnis1: Die Pilotbehörden haben jeweils eigenständige Verfahren entwickelt, die zu den Anforderungen vor Ort passen. Von den Beteiligten wurden alle Verfahren positiv beurteilt. In der Hamburg Hof Wunsiedel Karlsruhe Stuttgart Hessen Ingolstadt Esslingen München Zollernalbkreis Nordrhein-Westfalen Rosenheim Pilotländer des Deutschland-Online-Vorhabens „Kfz-Wesen“ Pilotland Pilotregionen BadenWürttemberg • Landkreis Esslingen, Zollernalbkreis • An-, Ab-, Ummeldung und Umschreibung von Fahrzeugen über das Verwaltungsportal des Landes „service-bw“ • Städte Karlsruhe und Stuttgart • und weitest gehende Prüfung der Daten Bayern • Landkreise Rosenheim, Wunsiedel und Hof, • Städte Hof, Ingolstadt und München Berlin Hamburg Hessen Lösungsansatz • Online-Zulassung auf Basis einer Datenvorerfassung • Betrieb einer erweiterten Zuständigkeit für benachbarte Zulassungsbezirke Nutzung des neuen Personalausweises im Autohaus bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs • Landesbetrieb Verkehr • Großkundenzugang inkl. Anbindung eines Bestandsführungssystems • Kfz-Ummeldung online: internetgestützte Beantragung beim • Landkreis • Fahrzeugzulassungen und Außerbetriebsetzungen für Großkunden • Kfz-Zulassung bei der Staatlich-Technischen Überwachung Hessen Marburg-Biedenkopf andesbetrieb Verkehr und Abholung der Fahrzeugdokumente und L Kennzeichen bei Agenturen der Deutschen Post für die Einzelgenehmigung von Kfz • Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug des Halters in den Einwohnermeldeämtern NordrheinWestfalen 1 • Rhein-Erft-Kreis • Datenvorerfassung für An, Ab- und Ummeldung von Kfz inklusive Lieferdienst zum Bürger bei Außerbetriebsetzung Details zu den Ergebnissen in den Evaluationsberichten: Geschäftsstelle für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes: „Statistisches Bundesamt: Einfacher zur Fahrzeugzulassung – Eine Erhebung verschiedener Pilotverfahren im Deutschland-Online Vorhaben Kfz-Wesen“; September 2011 und Potsdamer Institute for eGovernment (IfG.CC): „Deutschland-Online Kfz-Wesen – Evaluierung der Pilotprojekte der Stufe 2“; September 2011 Kooperation mit dem Bürger in Baden-Württemberg Fahrzeugzulassung über das Internet Worum geht es? In der Pilotregion Baden-Württemberg sollen weitere automatisierte Verfahrensschritte für die Vorgänge Neuzulassung, Ummeldung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung erprobt werden. Mit Fachberatern von einigen Zulassungsbehörden (ZulB) und aus verschiedenen Disziplinen wurden die Anforderungen definiert, damit der Bürger möglichst einfach seine Zulassung oder Außerbetriebsetzung in den eigenen vier Wänden erhalten kann. Nach endgültiger Abstimmung des Datenaustauschverfahrens mit dem KBA soll die letztliche Produktivsetzung erfolgen. Der Bürger soll seinen Antrag online über das Serviceportal stellen können. Er übernimmt dabei die gesamte Vorerfassung der Zulassungsdaten. Der Bürger holt die Kennzeichenschilder und Fahrzeugdokumente am Ausgabeort ab. Was bringt es? Bürger Der Bürger kann seine Zulassung zeit- und ressourcenschonend ohne Besuch der ZulB vorbereiten. Er erhält noch zu Hause eine Nachricht, ob der von ihm gewünschte Zulassungsvorgang grundsätzlich möglich ist. Zulassungsbehörde Die Erfassung der Zulassungsdaten erfolgt durch den Bürger und entlastet die ZulB. Der Aufwand für Datenerfassung und Datenabgleich wird auf ein Minimum reduziert. Wie funktioniert es? • Der Bürger meldet sich im Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) mit Benutzernamen und Passwort an. Bürger Zulassungsbehörde • Der Bürger gibt an, ob ein Fahrzeug umgemeldet, neu zuge- lassen, außer Betrieb gesetzt werden oder eine Umschreibung erfolgen soll. Entsprechend dieser Vorauswahl sind dann in den folgenden Eingabemasken die erforderlichen Zulassungsdaten durch den Bürger einzutragen. Die persönlichen Daten der Bürger sowie die Bankdaten sind eingetragen, wenn der Bürger im System bereits registriert ist. • Bei Neuzulassung, Ummeldung und Umschreibung eines Fahrzeugs sind die Fahrzeugdaten einzutragen und es ist ein Kennzeichen auszuwählen bzw. es kann ein vorher reserviertes Wunschkennzeichen übernommen werden. Aufruf Service-BW und Authentifizierung Dateneingabe • Person • Fahrzeug • eVB-Nummer • Kennzeichen • Auswahl Schilderhersteller • ePayment • Im nächsten Schritt wählt der Bürger einen Schilderpräger und den Ort für die Abholung der Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder aus. Nach vollständigem Abschluss der Dateneingabe werden die zu zahlenden Gebühren und der Betrag für die Herstellung der Kennzeichenschilder über ein Lastschriftverfahren eingezogen. Auswahl Schilderpräger und Übergabeort, ePayment • Auswahl Kennzeichenschilder • ePayment • Bei Außerbetriebsetzung und Entsorgung eines Fahrzeugs ist die Nummer des Verwertungsbetriebs anzugeben. Soll das Fahrzeug nur abgemeldet werden, kann das bisherige Kennzeichen für die Dauer von zwölf Monaten reserviert werden. Datenabgleich • Melderegister • KBA • IZLBW • Gebühren- und Steuerrückstände Überprüfung und Bearbeitung des Vorgangs • Überprüfung und Freigabe der Daten • Erstellung ZB I + II • Beauftragung Schilderpräger • Abschließend erhält der Bürger eine Übersicht über die einge- gebenen Daten. Nach automatisierter Prüfung und einem Datenabgleich sollen sie in das Fachverfahren der Zulassungsbehörde übertragen werden. Nach Schlussprüfung durch den Sachbearbeiter werden die Fahrzeugdokumente erstellt und die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder aufgebracht. • Die Übergabe der Kennzeichen und Dokumente erfolgt nach Vereinbarung mit dem Bürger. Empfang und Quittierung Anbringen Stempelplakette und Übergabe • Aufbringen Stempelplakette auf Kennzeichenschilder • Übergabe ZB I + II und Kennzeichenschilder Kooperation mit dem Bürger in Baden-Württemberg Fahrzeugzulassung über das Internet Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Die Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg haben heute schon eine sehr hohe Service- und Kundenorientierung, die durch weitere Automatisierung der komplexen Prüfschritte ausgebaut werden soll. Der bisherige Behördengang soll sich auf einen „nachgelagerten“ Kontakt beschränken, bei dem dann nur noch die Verfahrensschritte erfolgen, deren elektronische Abwicklung derzeit noch nicht möglich ist (z. B. Dokumentenaustausch; gesiegelte Kennzeichen).“ (Rainer Hummel, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? Pilotregionen „Der Bürger erfährt bereits vor seinem ersten persönlichen Kontakt mit der ZulB, ob für den von ihm gewünschten Zulassungsvorgang zusätzlicher Klärungsbedarf vorliegt. Die ZulB kann den Vorgang soweit vorbereiten, dass bei ent sprechender Terminvereinbarung zwischen ZulB und Bürger Wartezeiten weiter minimiert werden.“ (Rainer Hummel, Projektleiter) Stuttgart Karlsruhe Zollernalbkreis Esslingen Wer weiß mehr? Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Datenzentrale Baden-Württemberg Rainer Hummel [email protected] +49 711 231 5664 www.mvi.baden-wuerttemberg.de Michael Stehle [email protected] +49 711 8108 27160 www.dzbw.de Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation zwischen Zulassungsbehörden in Bayern Bürger lassen ihr Fahrzeug bei kooperierenden Zulassungsbehörden zu Worum geht es? In der Pilotregion Bayern wurde mit der „erweiterten Zuständigkeit“ eine neue Form der Zusammenarbeit im Kfz-Zulassungswesen umgesetzt. Hier können Bürger die Zulassung eines Neufahrzeugs in einer kooperierenden Zulassungsbehörde (ZulB) vornehmen, anstatt den Weg zur zuständigen ZulB auf sich nehmen zu müssen. Die Pilotregion umfasst den Regierungsbezirk Oberfranken mit den Landkreisen Hof und Wunsiedel i.F. sowie der Stadt Hof. Die „erweiterte Zuständigkeit“ ist in Bayern darüber hinaus seit Kurzem bei den Zulassungsbezirken Schweinfurt-Stadt und -Land, Bamberg-Stadt und -Land, im Verbund der Zulassungsbezirke München-Land, Rosenheim-Stadt und -Land, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Traunstein, Berchtesgadener Land und Mühldorf umgesetzt. Was bringt es? Kooperierende Zulassungsbehörde Bürger Die Bürger können ihr Fahrzeug (Neufahrzeug) örtlich flexibel sowie zeitund kostensparend zulassen. Die kooperierende ZulB kann ihr eigenes Leistungsangebot für den Bürger ressourcenschonend erweitern. Zuständige Zulassungsbehörde Die wechselseitige Abwicklung der Zulassungsvorgänge in nahezu gleichem Verhältnis, erfolgt für die jeweiligen ZulB aufwandsneutral. Wie funktioniert es? Die neue Form der Leistungserbringung wird z. B .bei der Zulassung eines Neufahrzeugs in der Stadt Hof für den Landkreis Hof wie folgt durchgeführt: Bürger Kooperierende Zulassungsbehörde Zuständige Zulassungsbehörde • Der Sachbearbeiter der kooperierenden ZulB wählt aus der Vorgangsliste im Fachverfahren „Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs“ und aus der Liste der beteiligten Zulassungsbehörden den Landkreis Hof aus. Im selben Arbeitsschritt können die Informationen für das Wunschkennzeichen eingegeben werden, sofern der Bürger eines reserviert hat. Antrag auf Zulassung • Der Sachbearbeiter der kooperierenden ZulB gibt die für die Auswahl ZulB und Datenerfassung und -prüfung • Ggf. Auswahl Kennzeichen • Halter- und Fahrzeugdaten • eVB-Nummer • Prüfung Gebühren und Steuerrückstände • Der Bürger bezahlt die Gebühr und lässt die Kennzeichen bei Kennzeichenvergabe und Datenübermittlung Neuzulassung eines Fahrzeugs erforderlichen Zulassungsdaten ein. Danach erstellt er die Fahrzeugdokumente. Durch Abschluss des Vorgangs wird der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass für sie ein Fahrzeug zugelassen wurde. Die Benachrichtigung erfolgt entweder per E-Mail, über einen Webservice oder als schriftliche Mitteilung (Postweg). einem Schilderpräger herstellen (bei einer Online-Zulassung mit Bezahlfunktion). Er sucht die kooperierende Zulassungsbehörde der Stadt Hof auf, wo die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder aufgebracht und zusammen mit den Fahrzeugdokumenten an ihn übergeben werden. Aktualisierung lokales Register und ZFZR Gebührenzahlung und Kennzeichenbeschaffung Ausfertigung von ZB I und ZB II Erhalt Fahrzeugdokumente (ZB I, ZB II, HU-Nachweis) und Kennzeichenschilder Aufbringen der Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder Kooperation zwischen Zulassungsbehörden in Bayern Bürger lassen ihr Fahrzeug bei kooperierenden Zulassungsbehörden zu Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? Landratsamt Wunsiedel i. F.: „Sofern die teilnehmenden Zulassungsbehörden unterschiedliche Fachverfahren nutzen, ist vorab eine Abstimmung der Softwareanbieter unbedingt notwendig. Die Kooperationspartner müssen durch regelmäßige Besprechungen eine einheitliche Verfahrensweise sicherstellen (insbesondere bei den vorzulegenden Unterlagen und bei der Festsetzung von Gebühren). Die gegenseitige Erreichbarkeit der Kooperationspartner sollte auf jedem Fall gewährleistet sein und es ist vorteilhaft die Öffnungszeiten untereinander abzusprechen. Es besteht die Gefahr, dass evtl. ein Konkurrenzkampf unter den teilnehmenden Behörden entsteht (z. B. Verschiebung der Zulassungszahlen)“ (Gerhard Zetlmeisl, Projektleiter) Landratsamt Hof: „Eine Abstimmung der Kooperationspartner untereinander ist unerlässlich für den reibungslosen Ablauf. Regelmäßige Dienstbesprechungen sind wichtig, um aufgetretene Unklarheiten bei den Zulassungsvorgängen abzuklären. Die Gleichbehandlung der jeweiligen Geschäftsvorfälle sowie der einheitliche Vollzug der Gebührenordnung sind Voraussetzung für die Zusammenarbeit (Daniela Oltsch, Projektleiterin) Stadt Hof: „Neben der technischen Umsetzung ist es absolut unabdingbar, dass durch regelmäßige Abstimmungen und Besprechungen der teilnehmenden Behörden einheitliche Vorgehensweisen definiert werden. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Vorlage von Unterlagen, Kostenfestsetzungen und Kennzeichengrößen.“ (Marco Steindl, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? Landratsamt Wunsiedel i. F.: „Im Zuge der Bürgerfreundlichkeit steht nun sowohl dem Bürger als auch dem Autohaus die Möglichkeit offen, eine für ihn günstig liegende Zulassungsbehörde anzufahren (kurze Wege). Eine Erweiterung ist aus Sicht der Bürger wünschenswert. Der Versuch, auch die Stadt BT, das LRA BT und LRA KU ins Boot zu holen, schlug leider fehl.“ (Gerhard Zetlmeisl, Projektleiter) Landratsamt Hof: „Es ist ein Schritt auf dem Weg, noch kundenfreundlicher zu werden.“ (Bernd Hering, Landrat) „Eine Vergrößerung des Kreises der Pilotanwender in Richtung Bayreuth/Kulmbach würde begrüßt werden.“ (Daniela Oltsch, Projektleiterin) Stadt Hof: „Der Nutzen des Projektes liegt, wie angestrebt, hauptsächlich in den kurzen Wegen der Bürger und Autohäuser. Es können bei entsprechender Absprache umfangreichere Öffnungszeiten angeboten werden bei denen sich die Behörden ergänzen. Weiterhin sind Tage, an denen die Zulassungsbehörde aus dienstlichen Gründen geschlossen bleibt, kein Ärgernis mehr für den Bürger, da er flexibel die Partnerbehörde besuchen kann.“ (Marco Steindl, Projektleiter) Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Stadt Hof Zulassungsbehörde Landkreis Hof Zulassungsbehörde Landkreis Wunsiedel i. F. Marco Steindl [email protected] +49 9281 815 1822 www.hof.de Daniela Oltsch [email protected] +49 9281 57 216 www.landkreis-hof.de Gerhard Zetlmeisl [email protected] +49 9232 80 220 www.landkreis-wunsiedel.de Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Zulassung eines Neufahrzeugs unter Verwendung einer Schnittstelle zur Zulassungsbehörde Berlin Worum geht es? In Berlin haben Zulassungsdienste, Autohäuser oder auch Fuhrparkverwaltungen von Unternehmen (Kooperationspartner) die Möglichkeit, über eine Schnittstelle zur Zulassungsbehörde Anträge auf Neuzulassungen (zukünftig auch Halterwechsel bei Gebrauchtfahrzeugen) online zu übermitteln. Die Daten können dabei z. B. aus einem Bestandsführungssystem des Unternehmens übernommen werden. Notwendige Gutachten werden online abgerufen, Anträge bei der Übermittlung an die Zulassungsbehörde werden auf Plausibilität geprüft. Nach der Zulassung können die Zulassungs- und Fahrzeugdaten automatisch im Bestandsführungssystem aktualisiert werden. Wie funktioniert es? Die Zulassungsbehörde stellt dem Kooperationspartner eine definierte XML-Schnittstelle (auf Basis des zukünftigen XKfz-Standards) zur Verfügung. Auf diese kann der Kooperationspartner sein eigenes Bestandführungs- oder Verwaltungsprogramm einstellen. Die an die Zulassungsbehörde zu übermittelnden Daten müssen nur einmal erfasst bzw. bereits vorhandene Daten können übernommen werden. Soll das Fahrzeug auf eine natürliche Person zugelassen werden, kann die Erfassung der Halterdaten im Autohaus oder beim Zulassungsdienst u. a. auch unter Nutzung des neuen Personalausweises (nPA) erfolgen. Die Neuzulassungen können bequem sowie zeit- und kostensparend selbst oder über einen Zulassungsdienst abgewickelt werden. • Die Daten des zukünftigen Halters werden im Autohaus er- fasst, z. B. durch Übernahme der Daten aus dem nPA-Lesegerät. Dann werden die Fahrzeugdaten – soweit vorhanden – aus dem Register des Fahrzeugherstellers übernommen. • Sind keine vollständigen Fahrzeugdaten vorhanden, werden bestimmte Grundangaben zum Fahrzeug (z. B. FahrzeugIdentnummer, ZB II-Nummer) benötigt. Die fehlenden Daten werden im Zuge der Übermittlung an die Zulassungsbehörde aus dem zentralen Fahrzeugregister ergänzt. • Der Mitarbeiter des Autohauses scannt den Barcode, der sich auf der Auftragsmappe befindet, wodurch automatisch der Zulassungsantrag und ein Auftragsblatt erstellt werden. Der Bürger unterschreibt den Antrag auf Zulassung und der Mitarbeiter legt den Antrag in die Auftragsmappe. Der Mitarbeiter des Zulassungsdienstes holt die Auftragsmappe ab und bringt sie in den Zulassungsdienst. • Dort werden die eingegebenen Zulassungsvorgänge aufgeru- fen und auf dieser Grundlage die Liste mit den herzustellenden Kennzeichen („Prägeliste“) erstellt. Die Kennzeichen können vorab durch die Zulassungsbehörde reserviert werden, entweder durch Zuteilung eines Kennzeichenrahmens für den Kunden oder den Zulassungsdienst, oder durch individuelle Reservierung über das Online-Portal der Zulassungsbehörde. Der Mitarbeiter prägt die Kennzeichen und liefert sie mit den jeweils dazugehörigen Auftragsmappen an die Zulassungsbehörde. • Der Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde bearbeitet den Vorgang im Fachverfahren. Er fertigt ZB I und ZB II aus und bringt die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder auf. Was bringt es? Kooperationspartner Beispiel für einen möglichen Verfahrensablauf unter Einbeziehung eines Zulassungsdienstes Zulassungsbehörde • Die autorisierten Zulassungs- und Fahrzeugdaten werden Durch die elektronische Datenübermittlung werden die Halter- und Fahrzeugdaten direkt an das Fachverfahren übermittelt. Eine direkte Weiterbearbeitung ist ohne zusätzlichen Aufwand möglich. • Der Mitarbeiter des Zulassungsdienstes holt die Fahrzeug- Zulassungsdienst Das Angebot bietet für den Zulassungsdienst die Möglichkeit, sein Portfolio auszudehnen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. durch die Zulassungsbehörde über die Schnittstelle an den Kooperationspartner zur Aktualisierung des dortigen Datenbestandes zurück gemeldet. dokumente und Kennzeichenschilder ab und bringt sie ins Autohaus. • Der Zulassungsdienst erhält einen einheitlichen Gebührenbe- scheid über alle Vorgänge eines vereinbarten Zeitraums (z. B. wöchentlich oder monatlich). Andere Verfahrensabläufe können zwischen dem jeweiligen Kooperationspartner und der Zulassungsbehörde vereinbart werden. Zulassung eines Neufahrzeugs unter Verwendung einer Schnittstelle zur Zulassungsbehörde Berlin Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten und welche Vorteile bietet das System für den Kooperationspartner und die Zulassungsbehörde? Die Zulassungsbehörde stellt dem Kooperationspartner eine standardisierte Schnittstelle zur Datenübermittlung zur Verfügung. Der Kunde kann sein eigenes Bestandsführungs- oder Verwaltungsprogramm darauf individuell anpassen. Für die Anlieferung und Abholung der Zulassungsvorgänge können klare und verlässliche Absprachen getroffen werden. Zeitliche Ressourcen können damit besser genutzt werden. Kennzeichen können im Vorfeld reserviert werden, u. a. über das Online-Portal der Zulassungsbehörde. Durch die Rückmeldung der autorisierten Fahrzeug- und Zulassungsdaten ergibt sich eine Transparenz über den Abschluss der Bearbeitung. Durch Erstellung eines einheitlichen Gebührenbescheides wird die Abrechnung vereinfacht. Die Zulassungsbehörde gewinnt zeitliche und personelle Ressourcen durch Wegfall von Erfassungsarbeiten. „Die im Echtbetrieb erprobte Online-Zulassung wird bereits von mehreren Unternehmen erfolgreich genutzt. Bis Ende Juli 2012 wurden schon 17.351 Fahrzeuge über die online-Plattform der Zulassungsbehörde Berlin zugelassen bzw. außer Betrieb gesetzt.“ (Guido Schötz, Leiter der Zulassungsbehörde) „Nächstes Ziel ist die Online-Übertragung der Umschreibung von Fahrzeugen, um das OnlineAngebot noch attraktiver zu machen“ (Marcus Schmöker, Abt. Kraftfahrzeugwesen) Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Guido Schötz (LABO III B) [email protected] 030-90269 3002 oder 3301 www.berlin.de/labo Marcus Schmöker (LABO III A) [email protected] 030-90269 2551 www.berlin.de/labo Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation mit einem Flottenbetreiber in Hamburg Datenvorerfassung eines Flottenbetreibers über das Internet Worum geht es? Kfz-Händler, Flottenbetreiber und Zulassungsdienste nutzen täglich die Dienstleistungen des Landesbetriebs Verkehr in der Freien und Hansestadt Hamburg (LBV). Mit dem Programm „eDA-Kfz.net“ können gewerbliche Kunden Kfz-Neuzulassungen bzw. -Abmeldungen bequem online für sich oder für ihre eigenen Kunden vorbereiten. So entfällt der Behördengang; die Kfz-Kennzeichenübergabe kann zukünftig auch beim Autohaus erfolgen. Die gesamte Dienstleistungsqualität steigt damit für den Flottenbetreiber. Was bringt es? Zulassungsbehörde Die Flottenbetreiber übernehmen die Datenvorerfassung im Rahmen der Zulassungsvorgänge. Dadurch werden die Aufwände für die Dateneingabe beim LBV spürbar reduziert. Flottenbetreiber Der Aufwand bei den Flottenbetreibern reduziert sich. Die Bearbeitung ist deutlich schneller geworden. Ein Behördengang entfällt. Wie funktioniert es? Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren ist die Registrierung des Unternehmens am Hamburg Gateway, dem Dienstleistungsportal www.hamburg.de. Flottenbetreiber Zulassungsbehörde • Der Händler meldet sich im Portal an und öffnet die Anwendung eDA-Kfz.net. Er wählt z. B. den Vorgang „Neuzulassung von eigenen Fahrzeugen“ aus und gibt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Farbe des Fahrzeugs ein. Alle anderen Daten werden über ZEVIS, ein Service des Kraftfahrt-Bundesamtes, bezogen. Die Bankdaten, die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und personenbezogene Angaben muss der Händler nicht erneut eingeben. Er hat sie bereits bei der Registrierung hinterlegt. • Der Händler gibt an, wann das Fahrzeug zugelassen werden soll und wann die Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder abgeholt werden sollen. Datenerfassung Antrag auf Neuzulassung über eDA-Kfz.net • ZB II-Nummer • FIN • Gewünschtes Zulassungsdatum Datenabgleich und Ergänzung • ZEVIS • Hamburg Gateway Bestätigung der Eingaben • Hat der Händler alle erforderlichen Daten eingepflegt, wird eine Übersicht dieser angezeigt. Sind alle Daten korrekt, werden die Daten an den LBV übermittelt und online geprüft. • Der LBV-Mitarbeiter öffnet anschließend den Vorgang im Fachverfahren und bearbeitet ihn. Der LBV-Mitarbeiter fertigt die Fahrzeugdokumente aus, bestellt die Kennzeichenschilder und bringt die Stempelplaketten auf. • Der Händler kann die Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder zum gewünschten Datum abholen. Abholung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichenschildern Überprüfung eingegebener Daten, Ausfertigung Fahrzeugdokumente und Produktion von Kennzeichenschildern sowie Aufbringen von Stempelplaketten Kooperation mit einem Flottenbetreiber in Hamburg Datenvorerfassung eines Flottenbetreibers über das Internet Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Durch die Zusammenarbeit mit den Flottenbetreibern über eine Online-Anwendung können diese schon bei der Dateneingabe feststellen, ob alle erforderlichen Daten vorliegen und eine Zulassung bzw. Außerbetriebsetzung möglich ist. Der LBV kann anhand der vorliegenden, bereits geprüften Daten den Vorgang bis zur Abholung schon so vorbereiten, dass der Abschluss des Prozesses in kürzester Zeit erfolgen kann. Die gewerblichen Kunden ersparen sich wiederum einen Behördengang. Heute kommt sie regelmäßig zweimal: einmal zur Antragstellung, am nächsten Tag zur Abholung.“ (Dr. Lutz Gollan, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? „Während die gewerblichen Kunden weniger häufig zur Behörde gehen müssen, arbeitet die Zulassungsbehörde mit Daten von besserer Qualität. Zudem kann die Behörde die Bearbeitung der Daten durch den Vorlauf bis zur Abholung, der oft mehrere Tage dauert, besser in das Tagesgeschäft integrieren und Spitzen- mit Senkenzeiten ausgleichen.“ (Dr. Jörg Oltrogge, Geschäftsführer) Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Dr. Lutz Gollan [email protected] +49 40 42858 2604 www.hamburg.de/lbv Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation mit Kontrollierten Ausgabestellen in Hamburg Online-Ummeldung und Dokumentenausgabe über Kontrollierte Ausgabestellen (KAS) Worum geht es? Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bietet seit dem 16. April 2012 in einem Pilotbetrieb, zusammen mit der Deutschen Post AG und vier ihrer Partnerfilialen in Hamburg, Privatkunden die Möglichkeit, Ummeldungen von Kraftfahrzeugen online zu beantragen. Der Austausch der bisherigen gegen die neuen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder kann in einer der Filialen ohne Besuch einer Behörde durchgeführt werden. In diesen Kontrollierten Ausgabestellen (KAS) können die Kunden die Abholung ihrer neuen Fahrzeugdokumente und KfzKennzeichen zu deutlich erweiterten Zeiten, auch am Samstag, abends und in Wohnortnähe, durchführen. Was bringt es? Zulassungsbehörde Bürger Durch das Kooperationsmodell erhalten Bürger – auch in großflächigen Gebietskörperschaften – ortsnah und ohne Wartezeiten ihre gewünschten Verwaltungsleistungen – auch am Wochenende. Den Zulassungsbehörden bietet das Modell die Möglichkeit, sich weiter – ggf. auch kommunenübergreifend – im Back-Office-Bereich zu zentralisieren. KAS Das Angebot bietet für die KAS die Möglichkeit, ihr Portfolio auszudehnen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Der LBV zahlt anteilig Entgelte an die KAS für die Dokumentenausgabe. Die Abholung der Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder an einem LBV-Standort oder bei LBV-Mobil in Einkaufszentren ist weiterhin möglich. Wie funktioniert es? Der für die Ummeldung von Fahrzeugen neu gestaltete Vorgang läuft wie folgt ab: Bürger KAS • Der Bürger meldet sich am HamburgService mit den OnlineDiensten, dem Dienstleistungsportal auf www.hamburg.de, an und wählt aus den angezeigten Internet-Services die Ummeldung aus. • Er gibt die Nummer der elektronischen Versicherungsbestäti- gung (eVB-Nummer), sein Geburtsdatum, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung ein. Registrierung und Ummeldung am Hamburg Gateway • Geburtsdatum • eVB-Nummer • Fahrzeugdaten • HU-Datum KBA, Steuer- und Gebührenschulden • Der Bürger kann entweder ein Wunschkennzeichen bean- tragen oder sich ein Kennzeichen zuteilen lassen. Er kann zudem die neuen Kennzeichen über den LBV bestellen. Dabei muss er angeben, wann und an welcher KAS er Kennzeichen und Fahrzeugdokumente abholen möchte. Die Gebühren und Entgelte zahlt er per elektronischem Lastschriftverfahren. • Die Daten werden online an die Zulassungsbehörde übermit- telt und während der Eingabe geprüft. Der Sachbearbeiter bestellt das Kennzeichen bei einem Schilderpräger und erstellt die Fahrzeugdokumente. Diese werden an die KAS versandt. • Zum vereinbarten Termin holt der Bürger die Kennzeichenschilder und die Fahrzeugdokumente bei der ausgewählten KAS ab. Dazu identifiziert er sich und legt die bisherigen Fahrzeugdokumente und Kennzeichen vor. Auswahl und Bestellung Kennzeichen, Bestimmung und Abholort und Bezahlung • Elektronisches Lastschriftverfahren Erhalt Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder Bürger identifiziert sich in KAS und übergibt alte Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder • Bei erfolgreicher Prüfung durch den KAS-Mitarbeiter werden die neuen Dokumente und Kennzeichen ausgehändigt, die alten ungültig gemacht und der LBV informiert. • Schließlich übermittelt der LBV den Vorgang an das KBA, die Versicherung und die Steuerverwaltung. Zulassungsbehörde Erhalt von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichenschildern Erhalt der alten Fahrzeugdokumente, HUBescheinigung und Kennzeichenschilder Übergabe der neuen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder Überprüfung, Bearbeitung der Eingänge und Versand an KAS • Ausfertigung Dokumente • Beauftragung Kennzeichenprägung • Aufbringung von Stempelplaketten auf Kennzeichenschilder • Versand an KAS Erhalt, Bestätigung und Übermittlung der Daten an KBA Kooperation mit Kontrollierten Ausgabestellen in Hamburg Online-Ummeldung und Dokumentenausgabe über Kontrollierte Ausgabestellen (KAS) Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Das Modell des Landesbetriebs Verkehr ermöglicht den Kunden einen weitestgehend online ablaufenden Prozess. Die Zusammenarbeit mit verlässlichen Kontrollierten Ausgabestellen bedeutet einen komfortablen Bürgerservice auch außerhalb der Öffnungszeiten der Behörden – insbesondere in der Fläche. Große Gebietskörperschaften können so ihren Bürgerinnen und Bürgern lange Anfahrtswege und Wartezeiten ersparen. Der Prozess, in dem die Daten schon bei der Eingabe überprüft werden, vereint mit Wunschkennzeichen, Termin- und Ortswahl sowie E-Payment alle aus Bürgersicht gewünschten Schritte.“ (Dr. Lutz Gollan, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? „Der Dienst ‚Kfz-Ummeldung Online‘ wird in Hamburg nicht zuletzt durch die sehr guten Dienste der Kontrollierten Ausgabestellen und den verlässlichen Transportdienst von den Kundinnen und Kunden ausgezeichnet angenommen. Die regelmäßige Qualitätsprüfung durch den LBV verbunden mit der telefonischen Erreichbarkeit für Rückfragen sowie die gemeinsamen Schulungsmaßnahmen haben zu einer vertrauensvollen und verlässlichen Kooperation im Dienste der Bürgerinnen und Bürger geführt.“ (Dr. Jörg Oltrogge, Geschäftsführer) Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Dr. Lutz Gollan [email protected] +49 40 42858 2604 www.hamburg.de/lbv Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation mit Meldebehörden in Hessen Adressänderung in Fahrzeugdokumenten und IT-Anwendung bei einer Meldebehörde Worum geht es? Im Landkreis Marburg-Biedenkopf können Bürger nach ihrem Umzug die Adressänderung in den Fahrzeugdokumenten bei allen Meldebehörden durchführen lassen. Die Bürger müssen die Zulassungsbehörde (ZulB) dafür nicht mehr zusätzlich aufsuchen. Mittels einer neuen browserbasierten IT-Anwendung in der Meldebehörde werden die Adressdaten direkt im Fachverfahren der ZulB geändert. Das Verfahren wurde mittlerweile auf Standortwechsel mit Kennzeichenmitnahme ausgedehnt. Die Meldebehörde erbringt die Leistungen im Zulassungswesen im Rahmen der Amtshilfe nach § 4ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Was bringt es? Zulassungsbehörde Bürger Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I können direkt bei der Meldebehörde durchgeführt werden. Die Fahrt zur Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Der Bürger spart Zeit und Geld. Neu: Die Daten werden direkt in das Fachverfahren der Zulassungsbehörde eingetragen. Die Meldebehörde übernimmt Arbeiten der Zulassungsbehörde: Dateneingabe, Gebührenerhebung, Adressänderung auf Zulassungsbescheinigung Teil I. Meldebehörde Die Gebühreneinnahmen für die Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I werden zwischen der Zulassungsbehörde und der Meldebehörde aufgeteilt. Wie funktioniert es? Der neu gestaltete Vorgang zur Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I verläuft wie folgt: Bürger Meldebehörde Zulassungsbehörde • Nach einem Umzug stellt der Bürger einen Antrag auf Adressänderung in der Meldebehörde. Dabei kann auch die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden, sofern das Kennzeichen beibehalten wird. • Die Meldebehörde gibt das Kennzeichen und die letzten drei Antrag auf Adressänderung Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer mittels einer browserbasierten IT-Anwendung in die Fachanwendung der ZulB ein. Nimmt Adressänderung entgegen • Das System zeigt die bisherige Adresse an. Der Mitarbeiter ändert die Adresse des Bürgers. Erfasst Änderungsdaten in IT-Anwendung • Adressdaten • ggf. Bankdaten • Ist der Bürger aus einem anderen hessischen Landkreis hinzugezogen, gibt der Mitarbeiter die Bankdaten des Bürgers ein, um die Kfz-Steuer automatisch einziehen zu können. • Durch Speicherung der Daten werden diese an die ZulB über- mittelt. Dabei erfolgt automatisch ein Abgleich mit dem KBA und den Steuerbehörden. Ausfertigung von ZB I-Aufkleber • Zur Adressänderung bringt der Mitarbeiter der Meldebehörde einen Aufkleber mit der neuen Adresse auf die Zulassungsbescheinigung Teil I auf. Er stempelt den Aufkleber mit dem Siegel des Landkreises ab. • Für den Vorgang fallen Gebühren von 10,20 Euro an, die zwischen Meldebehörde und ZulB aufgeteilt werden. Bringt ZB I-Aufkleber auf ZB I auf Erhalt der aktualisierten ZB I Abgleich bzw. automatische Weiterleitung der Daten an das KBA und die zuständige Finanzbehörde Kooperation mit Meldebehörden in Hessen Adressänderung in Fahrzeugdokumenten und IT-Anwendung bei einer Meldebehörde Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Man muss dieses Verfahren so einfach wie möglich gestalten, damit es von den Bediensteten der jeweiligen Einwohnermeldeämter akzeptiert und mitgetragen wird. Dies ist sehr wichtig, denn dadurch wird es zum Erfolgsmodell.“ (Jochen Koenemann, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? „Die Umsetzung diese Modells spart zum einen dem Fahrzeughalter unnötige Behördengänge und sorgt zum anderen bei den verbleibenden Kunden der Zulassungsbehörde für kurze Wartezeiten. Im Ersten Halbjahr 2012 haben rund 70 Prozent derjenigen, deren Fahrzeugpapiere geändert werden mussten, das Angebot der Einwohnermeldeämter genutzt. Dies waren rund 2500 Fälle.“ (Jochen Koenemann, Projektleiter) Landkreis Marburg-Biedenkopf Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Jochen Koenemann +49 6421 405 1612 [email protected] www.marburg-biedenkopf.de Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation mit Technischer Überwachungsorganisation in Hessen Zulassung eines Fahrzeugs nach technischen Änderungen bei einer Technischen Überwachungsorganisation Worum geht es? Im Landkreis Marburg-Biedenkopf können Bürger die Neuzulassung bzw. erstmalige Zulassung von Fahrzeugen, für die ein technisches Gutachten (gem. §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV) von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen (TÜH) gefertigt wurde, bei einem am Pilotversuch teilnehmenden TÜH Service-Center beantragen. Das Gleiche gilt für technische Änderungen, die auf Grundlage eines Gutachtens (gem. §19(2) StVZO) erstellt wurden. Was bringt es? Zulassungsbehörde Bürger Technische Änderungen und deren Eintrag in die Fahrzeugdokumente können direkt aus einer Hand bei der TÜH durchgeführt werden. Eine Fahrt zur Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Die TÜH übernimmt Arbeiten für die Zulassungsbehörde: Dateneingabe, Gebührenerhebung, Aufbringen der Stempelplaketten sowie Ausfertigung und Ausgabe der Fahrzeugdokumente. TÜH Die TÜH erhält zusätzliche Kunden. Wie funktioniert es? Lässt ein Bürger das Gutachten bei der TÜH erstellen, verläuft der neu gestaltete Vorgang wie folgt: • Der Bürger stellt den Antrag auf Zulassung mit den erforder- Bürger TÜH lichen Unterlagen bei der TÜH vor Ort und erklärt schriftlich, dass er mit der elektronischen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist. • Der TÜH-Mitarbeiter übermittelt das Gutachten und den Antrag per Fax an die Zulassungsbehörde (ZulB). Zulassungsbehörde Antrag auf Zulassung Nimmt Antrag entgegen und faxt Gutachten • Der TÜH-Mitarbeiter überträgt mittels einer browserbasierten Applikation die Zulassungsdaten direkt in das Fachverfahren der ZulB. • In einer Liste kann der TÜH-Mitarbeiter den Bearbeitungsstatus des Vorgangs seitens der ZulB einsehen. Erfasst Zulassungsdaten in IT-Anwendung, ggf. Auswahl des Kennzeichens • Halterdaten • eVB-Nummer • Der ZulB-Mitarbeiter wird über ein Diensthandy über die Vorlage der Daten für die Zulassung benachrichtigt. • Der ZulB-Mitarbeiter prüft das Gutachten. Weist dieses Feh- ler auf oder bestehen Fragen, kontaktiert er die TÜH. Stellt der ZulB-Mitarbeiter keine Fehler im Gutachten fest oder konnte diese klären, gleicht er die Fahrzeughalterdaten mit den Daten des KBA und des Finanzamtes ab. Abgleich bzw. automatische Weiterleitung der Daten an das KBA und die zuständige Finanzbehörde • Der ZulB-Mitarbeiter erteilt die Genehmigung, wenn keine Gründe bestehen, die Zulassung zu versagen. Er erzeugt die (neue) Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II im PDF-Format. Erzeugung von ZB I und ZB II im PDF-Format Ausfertigung von ZB I und ZB II • Der TÜH-Mitarbeiter fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II aus und bringt die Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder auf. • Er erhebt Gebühren i. H. v. 10,20 Euro. Erhalt der Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder Aufbringen der Stempelplaketten auf die Kennzeichenschilder Kooperation mit Technischer Überwachungsorganisation in Hessen Zulassung eines Fahrzeugs nach technischen Änderungen bei einer Technischen Überwachungsorganisation Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Bei diesem Modell sind eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Zum einen muss der Datenschutz eine solche Lösung mittragen und die betroffenen Zulassungsbehörden müssen Kennzeichen aus ihrem Bestand zur Verfügung stellen und sich letztlich damit einverstanden erklären, dass Zulassungsvorgänge von einer anderen Zulassungsbehörde erledigt werden, diese aber anschließend in ihrem örtlichen Register stehen. Außerdem war es nicht einfach, die teilnehmenden TÜH-Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit dieser Online-Lösung zu überzeugen. Deshalb ist auch die einfache Bedienbarkeit ein ganz wesentlicher Aspekt.“ (Jochen Koenemann, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? „Die Umsetzung hat für die Kunden, die diesen Service in Anspruch genommen haben, sowohl zu einer Zeit- als auch Wegersparnis geführt. Vom 01.06.2012 – 30.06.2012 haben 210 Kunden das Angebot wahrgenommen.“ (Jochen Koenemann, Projektleiter) Landkreis Marburg-Biedenkopf Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde TÜH Jochen Koenemann [email protected] +49 6421 405 1612 www.marburg-biedenkopf.de Jürgen Köhler [email protected] +49 69 791 6404 www.tuevhessen.de Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de Kooperation mit dem Bürger in Nordrhein-Westfalen (Service-Home) Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Datenvorerfassung über das Internet Worum geht es? Im Rhein-Erft-Kreis (Nord-Rhein-Westfalen) können Bürger die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs mit Hilfe des ServiceHome-Angebots über das Internet vornehmen. Bürger können die Außerbetriebsetzungsdaten auf der Internetseite der Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingeben, einen Termin auswählen und die Außerbetriebsetzung durch einen Außendienstmitarbeiter der Zulassungsbehörde (ZulB) vor Ort durchführen lassen. Was bringt es? Bürger Bürger können bequem sowie zeit- und ressourcensparend Fahrzeuge Zuhause außer Betrieb setzen lassen. Zulassungsbehörde Die Zulassungsbehörde kann ihr eigenes Leistungs- und Serviceangebot für den Bürger ansprechend erweitern. Wie funktioniert es? Der neugestaltete Vorgang der Außerbetriebsetzung verläuft wie folgt: Bürger • Der Bürger gibt die für die Außerbetriebsetzung relevanten personenbezogenen Daten und die Fahrzeugdaten über die Online-Eingabemasken des Straßenverkehrsamts des RheinErft-Kreises ein. Zusätzlich wählt der Bürger den gewünschten Termin und Ort für die Außerbetriebsetzung aus. • Sind alle Daten eingegeben, werden diese in einer Übersicht angezeigt und können bei Bedarf ergänzt werden. • Der Antrag wird an die Zulassungsbehörde übermittelt. Danach wird dem Bürger die TAN angezeigt, die benötigt wird, um den Antrag später – falls erforderlich – verändern zu können. • Um den Antrag zu bearbeiten, ruft der Sachbearbeiter der ZulB den online eingegangenen Eintrag im Fachverfahren ab. • Der Sachbearbeiter prüft die vom Bürger eingegebenen Daten Auswahl ServiceHome auf Website und Dateneingabe • Kennzeichen • ZB II-Nummer • Terminalauswahl • Persönliche Daten • Adresse • Kontodaten Zulassungsbehörde Außendienst Erhalt Checkliste und Hinweisblatt sowie Kontrolle beim Bürger • Identität • Kontodaten • Fahrzeugdaten Sachbearbeiter Abspeicherung im Fachverfahren („schwebend“) und Ausfertigung von Checkliste und Hinweisblatt auf Vollständigkeit. Die Detailprüfung wird erst bei der Bearbeitung im Fachverfahren geprüft. • Der Vorgang wird als „schwebend“ gekennzeichnet, bis die Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde. • Am Tag der geplanten Außerbetriebsetzung fertigt der Sach- bearbeiter für den Außendienstmitarbeiter eine Checkliste aus, in der die Angaben zum Bürger sowie die Adresse, wo das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, erfasst sind. • Vor Ort überprüft der Außendienstmitarbeiter die Identität des Bürgers. Liegen alle alten Fahrzeugdokumente vor, setzt er das Fahrzeug außer Betrieb. • Der Außendienstmitarbeiter übergibt dem Sachbearbeiter die Checkliste. Der Sachbearbeiter bestätigt die Außerbetriebsetzung. Diese wird automatisch an die Register beim KBA, beim zuständigen Finanzamt und bei der Kfz-Versicherung des Bürgers übermittelt. Durchführung Außerbetriebsetzung • Eintragung Außerbetriebssetzungsdatum in ZB I • Erbrechen der Stempelplaketten • Eintragung in Checkliste Bearbeitung Checkliste und Übertragung von Datenan ZFZR, Finanzbehörden und Kfz-Versicherung Kooperation mit dem Bürger in Nordrhein-Westfalen (Service-Home) Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Datenvorerfassung über das Internet Was ist für dieses Kooperationsmodell zu beachten? „Zentraler Aspekt ist die Verbesserung des Bürgerservices durch innovative OnlineDienstleistungen. Dafür wird eine leistungsstarke und sichere IT-Infrastruktur benötigt sowie die Motivation, Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe zu erneuern. Durch Service-Home werden die Aufgaben nicht mehr am Schalter der Zulassungsstelle, sondern im Backoffice und bei dem Bürger zu Hause erledigt. Davon profitieren letztlich alle am Fahrzeugzulassungsprozess Beteiligten.“ (Johannes Rüth, Projektleiter) Was hat die Umsetzung aus heutiger Sicht gebracht? „Service-Home verbessert den Bürgerservice: Im Rhein-Erft-Kreis komplettiert er das Online-Service-Angebot. Der Bürger hat die Wahl: Besuch der Zulassungsstelle (z. B. mit Online-Termin) oder er lässt die Behörde zu sich nach Hause kommen. Service-Home ist auch ökologisch vorteilhaft: Die Fahrstrecken des Bürgers zur Zulassungsstelle und zurück entfallen. Durch eine intelligente Planung sind die Wege, die der Behördenmitarbeiter von Bürger A, zu Bürger B, zu Bürger C macht, kürzer als die jeweiligen Einzelfahrten. Der Rhein-Erft-Kreis überlegt, für Service-Home Elektro-Fahrzeuge einzusetzen.“ (Johannes Rüth, Projektleiter) „Der Service-Home ist erweiterbar auf andere Verwaltungsdienstleistungen: So werden inzwischen im Rhein-Erft-Kreis auch ausgewählte Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde als Service-Home angeboten.“ (Werner Stump, Landrat) Werner Stump, Landrat Rhein-Erft-Kreis Wer weiß mehr? Zulassungsbehörde Johannes Rüth [email protected] +49 2271 833 660 www.rhein-erft-kreis.de Finanzbehörde Hamburg IT-Planungsrat [email protected] www.it-planungsrat.de