Die Steiff Gruppe und HDI Global SE: Partnerschaft trägt Früchte
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Die Steiff Gruppe und HDI Global SE: Partnerschaft trägt Früchte
BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 2 / 2016 Neue Wege beschreiten Die Steiff Gruppe und HDI Global SE: Partnerschaft trägt Früchte Haftpflicht Deckungsumfang steigt an Flotten-Analyse Schadenkosten im Fuhrpark verringern Galvanotechnik Große Brandgefahren wirksam verringern Die Geschäftsführer von Steiff und Alligator führen den HDI Experten (Mi.) durch das Steiff-Museum. BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 2 / 2016 Neue Wege beschreiten Die Steiff Gruppe und HDI Global SE: Partnerschaft trägt Früchte Haftpflicht Deckungsumfang steigt an Flotten-Analyse Schadenkosten im Fuhrpark verringern Galvanotechnik Große Brandgefahren wirksam verringern Auch online lesen unter: www.hdi.global/berater 02 Inhalt Editorial Themen 03 Trends Neuigkeiten, Meinungen, Fakten und Termine 04 Magazin Diebstahl von Betonpumpen „Die HDI Experten haben einen sensationell guten Job gemacht.” 05 Liebe Leserinnen und Leser, durch unseren jüngst vollzogenen „Name Change“ in HDI Global SE untermauern wir unsere internationale Präsenz und Leistungsfähigkeit. Viele Kunden begleiten wir seit Jahrzehnten kontinuierlich auf ihren Wegen in neue Märkte. Weltweit stellt HDI individuelle Lösungen zur Absicherung der betrieb lichen Risiken bereit. Vor Ort unter stützen unsere Experten die Unterneh men bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und bei der Schadenpräven tion. Ereignet sich dennoch ein Scha den, können unsere Kunden auf ein professionelles Schadenmanagement vertrauen. Im Titelthema dieses HDI Beraters lesen Sie von einer solchen langjährigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Dabei erfahren Sie auch, wie es das Unternehmen geschafft hat, zwei ganz unterschiedliche Geschäftsbe reiche erfolgreich unter einem Dach zu vereinen. Außerdem berichten wir u. a. über geplante Anpassungen des Gesetzgebers beim Haftpflichtschutz für Eisenbahnunternehmen. Kommentar Heiko Würtz über globale Haftungsrisiken für Manager 06 Reportage Steiff Gruppe in Giengen an der Brenz 08 Haftpflicht Erhöhter Deckungsbedarf bei Eisenbahnunternehmen 06 Reportage Steiff Gruppe macht mehr als Plüsch. 09 Analyse Kraftfahrtschäden 10 Service bAV Financial Lines Kraftfahrt Transport Containerschifffahrt Risk Consulting 12 Response Bestellservice und Kontakt 08 Haftpflicht Gesetzgeber ist aktiv. Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand HDI Global SE IMPRESSUM Herausgeber: HDI Global SE, E-Mail: [email protected] Verlag und technische Gesamtherstellung: Insignio Kommunikation GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel, www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller, Redaktion: Kay Schelauske Bildnachweis: HDI, imagesource, iStockphoto, Ralf Lehmann, Uwe Mühlhäußer, VDO/Continental Automotive GmbH Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 11 Service Erst wiegen, dann verladen. HDI Berater 2 / 2016 03 2,1 MRD. EURO haben die Sachversicherer hierzulande im vergangenen Jahr zur Regulierung von Schäden durch Naturgefahren gezahlt. So die bisherigen Schätzungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Über ein Drittel der Schadensumme ging auf das Konto von „Niklas“. Der Wintersturm war mit bis zu 192 Stundenkilometern über Deutschland hinweggefegt. HDI unterstützt Unternehmen bei der Schadenprävention und sichert die verbleibenden Risiken bestmöglich ab. Stand: 28. Dezember 2015, Quelle: GDV Talanx-Projekte PRÄMIERTE DIGITALISIERUNG Doppel-Erfolg für Talanx-Projekte beim Branchen-Wettbewerb „Digitaler Leuchtturm Versicherung 2015“: In der Kategorie „Integration von Online- und Offline-Kanälen“ belegte das neue „HDI bAVnet“ der HDI Lebensversicherung AG den ersten Platz. Mit diesem Tool können Arbeitgeber Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) optimal verwalten. Die App für Schaden regulierung der polnischen Talanx-Gesellschaft WARTA erhielt in der Kategorie „Integration von Endgeräten“ eine „Honorable Mention“, eine lobende Erwähnung. Der Wettbewerb wird vom Süddeutschen Verlag in Partnerschaft mit dem Internetunternehmen Google ausgerichtet und zeichnet herausragende Projekte zur Digitalisierung in der deutschen Ver sicherungswirtschaft aus. „Wir freuen uns über die Auszeichnung unserer Projekte“, sagt Herbert K. Haas, Vorstandsvorsitzender der Talanx AG. „Das bestätigt, dass wir bei der beginnenden Digi talisierung unseres Konzerns vieles richtig machen.“ „Unser Ziel ist es, mit einer hochmodernen und sicheren IT-Infrastruktur die Arbeit aller Geschäftsbereiche der TalanxVersicherungsgruppe noch besser zu unterstützen.“ Jörn Stapelfeld, Vorstandsvorsitzender der Talanx Systeme AG, über die künftige Partnerschaft mit der IBM Deutschland GmbH. Das Unternehmen wird zukünftig das Rechenzentrum der Talanx-Erstversicherungsgruppe betreiben. Dank des sehr hohen Grades an Automatisierung kann die Digitalisierung von IT-Services fortgesetzt werden. Neben Kostenvorteilen eröffnet die neue Architektur eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Abrufmengen sowie eine noch höhere Betriebsstabilität. Zudem wird die IT-Umgebung höchsten Anforderungen an Qualität und Datensicherheit gerecht. 04 Magazin TERMINKALENDER HDI VOR ORT 13. April 2016 HDI Veranstaltung mit dem Moderator und Journalisten Karsten Schwanke Trotz Absage der Messe AMI führt die HDI Niederlassung Leipzig eine Industriekundenveranstaltung auf dem Leipziger Messegelände mit anschl. Flughafenbesichtigung durch. Vier solcher hochwertigen Betonpumpen wurden KANN Beton im vergangenen Jahr gestohlen, drei davon aber wiederentdeckt. Die Fahrzeuge sind auffällig lackiert und werden dezentral nahe der Baustellen stationiert. Interview „DIE HDI EXPERTEN HABEN EINEN SENSATIONELL GUTEN JOB GEMACHT“ Betonpumpen werden benötigt, um auf Baustellen den Beton in höher gelegene oder schwer zugängliche Bereiche zu transportieren. Vier solcher Fahrzeuge wurden dem Unternehmen KANN Beton im vergangenen Jahr gestohlen, aber dank HDI U nterstützung größtenteils wiedergefunden (siehe HDI Berater 4/2015). Dr. Andreas Schade, Geschäftsführer der Leipziger Niederlassung von KANN Beton, erläutert im Interview die Hintergründe und Folgen. Wie haben die Diebe die Betonpumpen gestohlen? Die Täter gingen höchst professionell vor. Zunächst hatten sie das Gelände und die Fahrzeuge ausgespäht, kannten damit Fahrzeughersteller und Umgebung. Nachts sind die Diebe dann in die Fahrzeuge einge drungen, haben die Startelektronik gegen eine eigene ausgetauscht, das Einfahrtstor aufgebrochen und zum Schluss das Fahr zeug mit sogenannten GPS-Detektoren nach eingebauten GPS-Trackern abgesucht. Wieso erst zum Schluss? Sobald diese Peilsender entfernt werden, leiten sie ein Signal an die Leitstelle weiter. Das half uns aber nicht mehr, weil die Diebe dann längst mit den Betonpumpen ver schwunden waren. Welche betrieblichen Folgen hat der Verlust solcher Spezialmaschinen? Für den Anbieter kann dies ein Super-GAU werden. Einen Mitbewerber haben solche Diebstähle fast an den Rand einer Insolvenz gebracht. Bei uns war die Situation erfreuli cherweise anders: Von den vier gestohlenen Betonpumpen, die zusammen einen Wert von fast einer Million Euro besitzen, haben wir dank der professionellen Unterstützung durch HDI drei der Pumpen wiedergefunden. Den verbliebenen Schaden hat der Versiche rer zuverlässig reguliert. ERHÖHTE SICHERHEITSMASSNAHMEN LASSEN TÄTERN KAUM NOCH ZEIT Wie sind Sie auf die Betonpumpen aufmerksam geworden? Eine Betonpumpe wurde aufgrund ihrer auffälligen Lackierung auf dem Hafengelän de in Antwerpen gesichtet. Auf die beiden anderen ist ein Mitarbeiter eines Kunden nachts zufällig aufmerksam geworden. Diese Infos haben wir an den HDI Experten für Kriminalitätsbekämpfung, Thomas Staubach, 18. bis 19. April 2016 Cyber-Versicherung und Financial Lines Der DVS Deutscher VersicherungsSchutzverband e. V. veranstaltet im Hotel Hilton Cologne, in der Marzellen str. 13-17, in Köln, die zweitägige Ta gung „Fokus Cyber-Versicherung und Financial Lines“. Unter den Diskussions teilnehmern ist auch der HDI Experte Philipp Lienau, Thema: „Was hat die Versicherungsindustrie aus drei Jahren Cyber-Versicherung gelernt?“ 23. – 28. Mai 2016 FESTWOCHE AM CHEMIEPARK LEUNA Veranstaltungen zum 100-jährigen Bestehen weitergereicht. Den Kontakt erhielten wir bei der Schadenmeldung. Seit über zehn Jahren bauen wir bei der Absicherung unserer betrieblichen Risiken auf HDI. Einmal abgesehen von der partnerschaftlichen Zusammenarbeit haben der HDI Experte und sein Team einen sensationell guten Job gemacht – angefangen bei der Lokalisierung zweier Fahrzeuge in einer abgelegenen, schwer zugänglichen Halle bis hin zur Identifizierung der anderen Betonpumpe in Antwerpen, deren Fahrzeugnummern die Täter gefälscht hatten. ZUM UNTERNEHMEN Die KANN Beton GmbH in Leipzig gehört zur KANN Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Bendorf am Rhein. Das Unternehmen gehört zu den führenden Anbietern moderner Baustoffe und -systeme in Deutschland. Insgesamt beschäftigt die Gruppe mehr als 1.200 Mitarbeiter in über 20 verbundenen Gesellschaften. Dr. Andreas Schade HDI Berater 2 / 2016 05 Festwoche am Chemiepark Leuna KOMMENTAR: MANAGERHAFTUNG INDUSTRIEGESCHICHTE HAUTNAH ERLEBEN Zum 100-jährigen Bestehen des Che miestandortes Leuna findet dort vom 23. bis 28. Mai 2016 eine Festwoche mit zahlreichen Veranstaltungen statt. So wird es bspw. am 25. Mai, ab10 Uhr, ein Symposium zur Zukunft des Chemiestandortes geben und am 26. Mai wird um 17 Uhr die Vernissage „Leuna in der bildenden Kunst“ eröff net – u. a. unterstützt von HDI Global SE. Weitere Infos zum Chemiepark Leuna unter www.infraleuna.de. Heiko Würtz Leiter D&O-Versicherungen, Financial Lines, HDI Global SE HAFTUNGSRISIKEN STEIGEN WELTWEIT Global verzweigte Lieferketten und Vertriebsstrukturen kennzeichnen längst auch den europäischen Mittelstand. Mit jedem „Sprung“ über nationale bzw. europäische Grenzen steigen die Compliance-Anforderungen an Unterneh men und deren Manager. In jedem Land müssen die jeweiligen wirtschafts-, auf sichts- und steuerrechtlichen Regelungen beachtet werden. Embargos und Sank tionen infolge politischer Auseinander setzungen, wie aktuell gegen Russland, können zusätzliche Folgen für Liefer- und Geschäftsbeziehungen haben. Zudem sagen viele Regierungen Korruption und Bestechung den Kampf an. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um das Risiko erneuter Diebstähle zu verringern? Die Betonpumpenfahrzeuge werden aus logistischen Gründen dezentral in der Nähe ihres jeweiligen Einsatzortes stationiert. Daran werden wir schon aus Kostengründen festhalten. Allerdings suchen wir jetzt vor Ort die Partnerschaft zu Speditionen und größeren Unternehmen, die über ein großes, durch Zäune, Videoüberwachung und Wach personal gesichertes Gelände verfügen. An diesen Standorten können wir unsere Fahr zeuge gegen eine monatliche Gebühr sicher abstellen. Außerdem proben wir noch eine andere Lösung. Wie sieht diese Lösung aus? Wir haben ein Gelände mit Videokameras und mobilen Funkmasten ausgestattet, so dass die Fläche komplett mit Infrarotstrahlen gesichert ist. So wird jede Bewegung auf dem Gelände sofort an eine Leitstelle gemel det, die sich die Situation auf ihren Moni toren ansehen und entsprechend schnell handeln kann. Wir vermuten, dass dies eine erfolgversprechende Methode ist, weil den Tätern kaum noch Zeit zum Handeln bleibt. COMPLIANCE IM FOKUS Schon der Vertrieb von Produkten über einen Dritt-Staat in ein sanktioniertes Land oder die Existenz von Geschäfts beziehungen dorthin kann bei Vorliegen von Verdachtsmomenten Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbe hörden begründen. Bei einer Verurteilung wegen Compliance-Verstößen müssen die betroffenen Manager mit hohen Geldstrafen und langjährigen Freiheits strafen rechnen. Entstehen den Unter nehmen, Anteilseignern oder Dritten aufgrund entsprechender Verfehlungen finanzielle Einbußen, werden Entschei dungsträger hierfür regelmäßig auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Wichtig: Muss sich ein Manager für Compliance-Verstöße an einem auslän dischen Standort verantworten, entlastet ihn nicht der Verweis auf zuständige Mitarbeiter vor Ort. Im Rahmen seiner all gemeinen Organisations-Verantwortung kann auch er für Aktivitäten im Ausland haftbar gemacht werden. Nicht nur das. Für das Management von Unternehmen besteht sogar die Verpflichtung, Systeme zu implementieren, die eine weltweite Er kennung und gleichzeitige Verhinderung von Compliance-Verstößen ermöglichen. Entscheidungsträger können im Rah men der Organhaftung für entstandene Vermögensschäden sowohl von ihrem Unternehmen als auch von Dritten haft bar gemacht werden – und dies persön lich und in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen. Diese Haftungsrisiken können den Manager noch Jahre später einholen, selbst wenn er die Funktion, in der er die Pflichtverletzung begangen hatte, gar nicht mehr ausübt. Angesichts dieser vielfältigen Haftungs risiken setzen sowohl Vorstände, Auf sichts- und Beiräte von Großunternehmen, als auch Geschäftsführer und Manager mittelständischer Unternehmen verstärkt auf einen D&O-Versicherungsschutz (Directors & Officers). Hierbei bieten Internationale Versicherungsprogramme einen angemessenen Rahmen: So lassen sich ausländische Aktivitäten weitest gehend abdecken, lokale Vorschriften berücksichtigen und die weitreichenden Haftungs- und Deckungserfordernisse selbst in versicherungsaufsichtsrechtlich schwierigen Ländern umfassend erfüllen. An den Versicherer werden dabei erhöhte Anforderungen gestellt: Neben der erfor derlichen hohen Finanzkraft und einem breit aufgestellten globalen Netzwerk sind erfahrene Mitarbeiter und Partner an den ausländischen Standorten unerläss lich. Denn gerade im Schadenfall zahlt sich eine enge Zusammenarbeit sowie eine kompetente und schnelle Schadenre gulierung vor Ort besonders aus. 06 Reportage Manche Näharbeiten werden bis heute am schwäbischen Heimatstandort durchgeführt. Über eine Million Kleinteile produziert die Alligator Ventilfabrik täglich mit modernsten Maschinen. GEMEINSAM AUF NEUEN WEGEN JEDER KENNT DIE KUSCHELTIERE MIT DEM KNOPF IM OHR. WAS VIELE NICHT WISSEN: DIE STEIFF GRUPPE IST AUCH IN EINEM GANZ ANDEREN BEREICH WELTMARKTFÜHRER. IM IN- UND AUSLAND BAUT DIE UNTERNEHMENSGRUPPE SEIT ÜBER 30 JAHREN AUF DAS KNOW-HOW VON HDI. „Roaar“ tönt es dem Besucher entgegen. Das flauschige Fell des Löwen und der vielen anderen Tiere lässt nicht nur Kinderherzen höher schlagen. Ein stehender Eisbär lädt zum Kuscheln ein. Selbst ein Ritt auf dem Dromedar ist gefahrlos möglich – im 2.400 Quadratmeter großen Steiff Museum im schwäbischen Giengen an der Brenz. Jährlich tauchen fast 170.000 Kinder, Sammler und Familien in die Großtier- und Erlebniswelt des Museums ein. „Unsere Plüschtiere sind Emotion pur“, betont Daniel Barth, CEO der Steiff Beteiligungs-GmbH und fügt hinzu: „Das Steiff-Tier ist häufig das erste und besondere Kuscheltier, das Eltern wie Großeltern ihren Kleinen schenken. Gerade in den ersten Jahren verbringen sie oftmals mehr Zeit mit ihnen als mit ihren Eltern.“ Jährlich verkauft die Margarete Steiff GmbH rund 1,5 Millionen dieser lebensechten Kuscheltiere – unverwechselbar mit dem bekannten Knopf im Ohr. Hergestellt in Deutschland, in Giengen an der Brenz, sowie in Tunesien, müssen die Plüsch- und Stofftiere allerhöchste Ansprüche hinsicht lich Qualität, Sicherheit, Verarbeitung und Materialbeschaffenheit erfüllen. „Mit diesem Steiff-Reinheitsgebot gehen wir über alle vorgeschriebenen internationalen Kontrollen und Tests hinaus“, betont Barth, der neben der Steiff Gruppe auch die Geschäfte dieser Gesellschaft leitet. Noch heute fertigen Näherinnen am Heimatstandort limitierte Auflagen und Großtiere wie eine 1,10 Meter hohe Giraffe. STEIFF ENTWARF 1902 DEN ERSTEN BÄREN MIT BEWEGLICHEN GLIEDERN Nicht eine Giraffe, sondern ein Stoff elefant erblickte zuerst in den Händen der Unternehmensgründerin das Licht der Welt. Margarete Steiff, die bereits als Kind an Kinderlähmung erkrankte, hatte trotz starker Schmerzen in der rechten Hand im Alter von 17 Jahren eine Schneiderlehre abgeschlossen. Mit 30 Jahren gründete sie ein Filzkonfektionsgeschäft. Wegweisend war im Jahr 1879 eine Entdeckung in einer Modezeitschrift, wie sich später zeigen sollte. Nach einem dort abgedruckten Schnittmuster nähte sie das „Elefäntle“. Als Nadelkissen gedacht, begeisterte der kleine Stoffelefant aber weniger die Frauen, son dern immer mehr Kinder. Im nächsten Jahr gründete Margarete Steiff die Manufaktur Steiff. Sechs Jahre später verkaufte sie bereits über 5.000 dieser Elefanten – und gestaltete bereits andere Stofftiere. Im Jahr 1902 entwarf Richard Steiff den „Bär 55 PB“. Es ist der weltweit erste Plüschbär mit beweglichen Armen und Bei nen. „Der kreative Lieblingsneffe von Mar garete Steiff war ein technisches Genie“, sagt Josef Seidl, Geschäftsführer der Alliga tor Ventilfabrik GmbH, dem zweiten Stand bein der Steiff Gruppe. Zahlreiche Patente, wie z. B. Fahrgestelle für die Steiff-Reittiere, gingen auf ihn zurück. Früh investierte das Unternehmen daher in Werkzeug-, Dreh- HDI Berater 2 / 2016 07 Bei der Fertigung von Ventilen ist höchste Präzision und Qualität unerlässlich – wie hier im Giengener Werk an der Brenz. und Fräsmaschinen und nutzte nach dem Ersten Weltkrieg freie Kapazitäten in der hauseigenen Metalldreherei, um Fahrrad ventile herzustellen. Warum entschied man sich gerade für dieses Produkt, das mit Plüschtieren rein gar nichts zu tun hat? „Es sollte ein Geschäftsbereich aufgebaut werden, dessen Hochsaison, anders als bei Spielwaren, stärker in der S ommer- und nicht in der Vorweihnachtszeit liegt“, betont Seidl. Die Entscheidung fiel auf Fahrräder. Wurden zuerst Ventile für einen Ersatzteilhändler produziert, erwuchs hieraus schnell ein eigener Geschäftszweig. Einige Jahre später ließ sich das inzwischen selbstständig am Markt agierende Unter nehmen den Alligaro-Ventilkegel „Pumpe leicht“ patentieren. Es ist der Vorläufer des bis heute von Millionen von Fahrradfahrern geschätzten „Blitzventils“. Gleichzeitig trieb Richard Steiff die Ausweitung des Sorti ments auf Ventile für motorisierte Fahr zeuge voran. Inzwischen produziert Alligator täglich über eine Million solcher Kleinteile für Fahr- und Motorräder ebenso wie für Personen- und Lastkraftwagen. Während in Polen Kleinse rien sowie ältere Produkte und Ersatzteile hergestellt werden, laufen am Heimat standort vollautomatisierte Anlagen zur Fertigung, Konfiguration, Reinigung und Qualitätsprüfung von Produktneuheiten und Erstserien. Ein technologischer Mei lenstein war laut Seidl der verpflichtende Einbau von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) bei Neuwagen durch den ameri kanischen Gesetzgeber im Jahr 2007. Seit Ende 2014 gilt eine vergleichbare Vorschrift auch innerhalb der Europäischen Union. Für Lkw seien vergleichbare Vorgaben jedoch noch nicht in Sicht. Schon aus Sicherheits überlegungen und aufgrund von Kosten vorteilen lohne sich der Einsatz von RDKS auch hier. „Mit sens.it HD haben wir hier eine Lösung entwickelt, die ein professi onelles Reifenmanagement auf der Basis eines Cloud-basierten Datenbanksystems ermöglicht. Gleichzeitig gewährleistet ein universelles Textilgurtsystem, dass der Rei fendrucksensor schnell und ohne Werkzeug in nahezu jedes Lkw-Rad eingebaut werden kann“, schwärmt der Geschäftsführer von der neuesten Innovation im Bereich der RDKS, wo Alligator zu den Weltmarktfüh rern zählt. „SCHNELLE REGULIERUNG UND WELTWEITE SCHADENPRÄVENTION“ Derzeit beschäftigt die Steiff Gruppe etwa 1.800 Mitarbeiter im In- und Ausland. Während Steiff bis zur Jahrtausendwende umsatzbezogen noch die Nase vorn hatte, tragen inzwischen beide Gesellschaften zu etwa gleichen Teilen am jährlichen Gesamt umsatz von zuletzt rund 110 Millionen Euro bei. „Durch ein sehr gutes SammlerGeschäft hatten wir den Bereich Babyund Kinderfashion etwas aus dem Fokus verloren“, sagt Barth. Längst wurde das Sortiment erweitert und die Marke Steiff soll noch stärker emotionalisiert werden – nicht zuletzt durch die Kreation von Lebenswelten, sei es im Heimatmarkt, in Europa oder in Asien und den USA, wo die Steiff-Tiere ebenfalls zu Hause sind. Von Anfang an sind beide Gesellschaften auch international unterwegs. So war es bspw. ein US-Unternehmen, das dem „Bär 55 PB“ im Jahr 1903 zum Durchbruch verhalf. Seit über 30 Jahren bauen Steiff und Alligator auch bei ihren globalen Aktivitäten auf die Unterstützung durch HDI Experten. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die vielfältigen betrieblichen Risiken, die beide Gesellschaften nahezu komplett bei dem Industrieversicherer abgesichert haben. „Auch über Aspekte der Schaden prävention können wir offen sprechen, um dann gemeinsam die beste Strategie zu ent wickeln“, sagt Barth und fügt hinzu: „Es ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die dank beständiger Ansprechpartner von ho her Kontinuität geprägt ist.“ Der Geschäfts führer hebt die unkomplizierte Zusammen arbeit bei einem jüngeren Sachschaden hervor sowie dessen schnelle Regulierung. Sein Kollege Seidl bestätigt dies auch mit Blick auf einen mittelgroßen Haftpflicht schaden im Automobilsektor: „HDI war es gelungen, deutlich übertriebene Schaden ersatzforderungen der Gegenseite nach unten zu korrigieren.“ Bleibt noch eine Frage nach dem bekannten Markenzeichen: Wer hatte eigentlich die Idee, den Tieren im linken Ohr den un verwechselbaren Knopf zu verpassen? „Das war Franz Steiff, einer der Neffen der Unternehmensgründerin“, sagt Simone Pürckhauer, Presseverantwortliche bei Steiff. „Schon 1904 hatte er diesen Einfall, um unsere Steiff-Tiere vor Fälschungen zu schützen und unseren Qualitätsanspruch weltweit zu garantieren.“ 8 Haftpflicht DECKUNGSUMFANG STEIGT AN GESETZGEBER PLANT ÄNDERUNGEN BEI DER EISENBAHNHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Eisenbahnunternehmen müssen künftig den Deckungsumfang ihrer Pflichtversicherung zur Absicherung von Unfallschäden, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, aufstocken. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die genauen Details werden gerade im Zuge des Gesetzgebungsprozesses festgezurrt. HDI unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen. den und Sachschäden bei einem im Inland zum Betrieb einer solchen Haftpflichtversi cherung befugten Versicherer abzuschlie ßen und aufrechtzuerhalten.“ Zudem ist in § 2 festgelegt, wie hoch die Versiche rungssumme mindestens ausfallen muss: insgesamt 20 Millionen Deutsche Mark je Schadenereignis. Dabei muss diese Summe „für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen“. Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2016 einen Gesetzentwurf mit dem Namen „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ auf den parlamen tarischen Weg gebracht. Das Dokument umfasst über 400 Seiten und enthält auch Änderungen, die die Eisenbahn-Pflichtver sicherung betreffen. Angesprochen sind Unternehmen, wie z. B. Verkehrsbetriebe und -gesellschaften, die die Schienennetze samt Infrastruktur betreiben ebenso wie solche, die Loks und Waggons zur Per sonen- und Güterbeförderung bereitstellen. Der Entwurf sieht vor, dass die seit 1995 bestehende Eisenbahnhaftpflichtversiche rungsverordnung aufgehoben werden soll. Dort heißt es derzeit noch in § 1 Abs. 1: Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisen bahninfrastrukturunternehmen sind ver pflichtet, „eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb ei ner Eisenbahn verursachten Personenschä HDI IST LANGJÄHRIGER PARTNER VIELER EISENBAHNUNTERNEHMEN „An der Versicherungspflicht an sich wird das neue Gesetz dennoch nichts ändern“, betont Marco Visser, HDI Experte für Haft pflichtversicherungen. Die entsprechende Verordnung soll zwar gestrichen werden, aber eben nicht ersatzlos. Vielmehr will der Gesetzgeber die Vorschriften zur Pflichtver sicherung ins Allgemeine Eisenbahngesetz überführen. Dabei soll die Versicherungs summe erhöht werden und zwar um ca. 37 Prozent von aktuell umgerechnet 10,23 auf dann 14 Millionen Euro (Art. 2 Nr. 12, § 14b des Entwurfs). Der Gesetzgeber will auf diese Weise die jährliche Inflation berücksichtigen. Weitere Details werden noch in den parlamenta rischen Abstimmungsprozessen verhandelt. Hierzu zählen bspw. der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Übergangsvor schriften. Letztere stellen sicher, dass eine höhere Deckung erst zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist, selbst wenn das Gesetz mitten im Jahr in Kraft treten sollte. Idealerweise handelt es sich dabei um den 1. Januar des Folgejahres, um einen Gleich lauf mit dem üblichen Versicherungsjahr hinzubekommen. „Die Eisenbahnunter nehmen müssen schließlich genau wissen, ab wann sie eine Haftpflichtversicherung mit der erhöhten Versicherungssumme vorweisen müssen“, bemerkt Marco Visser: „Andere Übergangsmodelle sind natürlich auch vorstellbar.“ HDI verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Absicherung betrieblicher Risiken von Eisenbahnunternehmen. Viele Betriebe der Branche sind bei dem traditionsbe wussten Industrieversicherer unter Vertrag. „Wir werden unsere Kunden rechtzeitig über die geänderten Anforderungen infor mieren und sie bei der Umsetzung unter stützten“, sagt der HDI Haftpflichtexperte und fügt hinzu: „Selbstverständlich sind wir auch für Neukunden offen!“ Marco Visser Experte für Haftpflichtversicherungen HDI Global SE Telefon 0511 / 6 45 - 35 19 E-Mail: [email protected] HDI Berater 2 / 2016 9 FLOTTEN-ANALYSE **grundsätzlich jeder selbst verschuldete Unfall, der keine Kollision mit einem anderen Fahrzeug zur Folge hatte, z. B. Fahrt gegen Poller/in den Graben, einschl. Vandalismusschäden, *Schadenstatistik Fahrzeugvollversicherung GDV 2014 GLASBRUCH IST HÄUFIGSTE SCHADENART* TRANSPARENZ SCHAFFEN – AKTIV GEGENSTEUERN 43,6 % GLASBRUCH 23,7 % KOLLISION MIT GEGENSTÄNDEN** 16,9 % KOLLISION MIT KFZ 4,7 % MARDERBISS 4,4 % WILDSCHADEN 3,3 % 2,2 % STURM, HAGEL, BLITZ TEILENTWENDUNGEN 0,4 % FAHRZEUGDIEBSTAHL 0,3 % BRAND, EXPLOSION 0,2 % SONSTIGE SO VERRINGERN SIE DIE SCHADENKOSTEN IM FUHRPARK Carsten Poszwa, HDI Experte für Kraftfahrtversicherungen Mit über 2,5 Millionen Schadenfällen ist Glasbruch die häufigste Ursache für Fahrzeugschäden in Deutschland. Erst mit großem Abstand folgen Kollisionsschäden. Anders als die Branchendaten liefern die individuellen Flottenanalysen von HDI differenzierte Schadenbilder mit vielen Detailergebnissen – und damit die O ption, die Schadenkosten im Fuhrpark durch gezielte Maßnahmen zu senken. Beschädigte Frontscheiben sowie Zusammenstöße mit Gegenstän den und Fahrzeugen führen die Schadenstatistik für Pkw und Lkw in Deutschland an. Mit deutlich geringeren Häufigkeiten folgen Marderbiss und Schäden durch Wildkollisionen. Wenngleich sich manche dieser Entwicklungen auch in den Schadenverläufen von Fuhrparks widerspiegeln, bieten sich hieraus kaum betriebliche An satzpunkte zum Gegensteuern. „Durch unsere K-Analyse erhalten Unternehmen eine vollständige Transparenz über ihren Fuhrpark hinsichtlich ihrer Fahrzeug- und Schadendaten“, sagt Carsten Poszwa, HDI Experte für Kraftfahrt versicherungen. Je nach betrieblichen Bedürfnissen werden Daten analysiert: angefangen bei der Fuhrparkstruktur, Schadenhäufig keiten und -orten über die Ermittlung von Schadenquoten bis hin zu Darstellungen auf Basis von Zeiträumen und Betriebsbereichen. „Bei Fuhrparks mit einer hohen Zahl an Glasbruchschäden raten wir oftmals zur Reparatur der Scheibe und folgender Analyse, wie die Schäden entstehen, etwa durch zu wenig Abstand zum vorausfahren den Fahrzeug“, erläutert der Kraftfahrtexperte und betont: „Denn es ist unser gemeinsames Ziel, die Schadenkosten nachhaltig zu senken und Schäden möglichst zu vermeiden.“ Während direkte Unfallkosten wie z. B. Reparatur- und Abschleppkosten vom Versicherer übernom men werden, können auf das Unternehmen im Schadenfall indirekte Folgekosten zukommen. Neben der internen Schadenbearbeitung zählen hierzu u. a. Arbeitszeit- und Umsatzverluste sowie Gehaltsund Lohnfortzahlung bei den betroffenen Mitarbeitern. HDI unterstützt ihre Kunden daher auch bei der Umsetzung der Analyseergebnisse. Dank des höheren Detailgrades lässt sich bspw. erkennen, wie die Zusammenstöße entstanden sind. Carsten Poszwa: „Je nachdem, ob die Schäden zum Beispiel verstärkt auf das Rückwärtsfahren oder Be- und Entladen zurückzuführen sind, können hieraus gezielte Maßnahmen umgesetzt werden.“ Die Praxis bestätigt: Bereits durch den Einbau technischer Hilfsmittel wie Kameras oder die Durchführung von gezielten Schulungen für Fahrer lässt sich die Schadenanzahl deutlich verringern. Carsten Poszwa, Experte für Kraftfahrtversicherungen HDI Global SE Telefon 0511 / 6 45 - 42 52 E-Mail: [email protected] 10 Service bAV Financial Lines Kraftfahrt WENIGER GARANTIEN FÜR HÖHERE ABLAUFLEISTUNG KOMPETENZBEREICH FÜR SPEZIALRISIKEN NEUE VORSCHRIFTEN BEI FAHRTENSCHREIBERN HDI Leben erweitert ihre bewährte „Two Trust“-Produktfamilie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Mit „Two Trust Kompakt“ bietet sie eine neue Rentenversicherung für sicherheitsorientierte Kunden an. Sie enthält so wenig Garantien wie nötig, um so viel Ablaufleistung wie möglich zu erzielen. In der Wirtschaft wachsen die Gefahren durch Cyber-Angriffe. Ebenso müssen sich Entscheidungsträger in Unternehmen angesichts steigender Compliance-Anforderungen mit finanziellen Haftungsfragen auseinandersetzen. Die Absicherung verschiedener Spezialrisiken stellt HDI in dem Fachbereich Financial Lines sicher. Seit dem 2. März 2016 gelten neue Vorschriften zum Einbau „Intelligenter Fahrtenschreiber“ in Neufahrzeugen. Dies sieht die zweite Umsetzungsstufe der EUVerordnung (VO) 165/2014 vor. Vor einem Jahr war zunächst nur ein Teil der Regelungen in Kraft getreten (siehe HDI Berater 3/2015). Die bisher gültige VO (EWG) 3821/85 wurde damit gänzlich ersetzt. „Mit ,Two Trust Kompakt' trotzt HDI Leben dem Niedrigzinsumfeld, indem sie auf bedarfsgerechte Garantien setzt“, sagt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvor sitzender der Talanx Pensionsmanage ment AG und verantwortlich für bAV bei HDI. Anstatt beispielsweise während der Ansparphase jederzeit hohe garantierte Rückkaufswerte zuzusagen – wie konventionelle Lebensversicherungen alter Bauart dies tun – bietet „Two Trust Kompakt“ zu Rentenbeginn eine garan tierte Rente oder Kapitalzahlung. Ab einer Laufzeit von 20 Jahren sind zu Rentenbe ginn mindestens die gezahlten Beiträge garantiert. Außerdem bleibt ein einmal erreichtes Guthaben auf jeden Fall erhalten und kann von weiteren Über schüssen profitieren. So bietet HDI mit „Cyber+“ zum Beispiel ein Lösungskonzept an, mit dem Unter nehmen nicht nur Eigen-, sondern auch Drittschäden infolge von Internetattacken bedarfsgerecht absichern können. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die „D&O Managerhaftpflichtversicherung“ dar: Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte können für Vermögensschä den durch das eigene Unternehmen oder Dritte in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Die Experten von Financial Lines übernehmen innerhalb des Versiche rungsschutzes begründete Ansprüche oder wehren unberechtigte Ansprüche ab. Zudem erhalten Unternehmen für alle Fälle eines möglichen Rechtsstreites individuelle Versicherungskonzepte im Rahmen der Rechtsschutzversicherung. Die neue Rentenversicherung erfüllt alle arbeitsrechtlichen Anforderungen der bAV und ist damit genauso haftungssi cher wie konventionelle Lebensversiche rungen alter Bauart. Zudem ist „Two Trust Kompakt“ sehr flexibel: So kann der Kunde beispielsweise noch zu Rentenbe ginn entscheiden, ob er neben der Altersrente zusätzlich eine lebenslange Hinterbliebenenrente einschließen will – und das ohne erneute Gesundheits prüfung. Weitere Details in unserer Produktinfo, siehe Seite 12 Sogenannte Intelligente Fahrtenschreiber sind an ein Satellitennavigationssystem gekoppelt. Die Geräte zeichnen folgende Daten automatisch auf: den Standort am Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit des Fahrers sowie nach jeweils drei Stunden die kumulierte Laufzeit. Fahrzeuge, die 36 Monate nach Inkraft treten der Einzelvorschriften gemäß Artikel 11 o. g. VO erstmalig zugelassen werden (ab März 2019), müssen dann mit entsprechenden Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Dies sind nur einige Leistungsangebote des Fachbereiches Financial Lines. „Das Leistungsvermögen unseres Fachbereichs werden wir in den folgenden Ausgaben noch stärker herausstellen“, sagt Patrick Smolka, Leiter Financial Lines bei HDI. Einen ersten umfassenden Überblick bietet die aktualisierte Broschüre „Rund umschutz für Entscheider“. Weiterhin bestehen strengere Rege lungen zur Zulassung der Einbaubetriebe für Fahrtenschreiber. Es gibt Änderungen bei der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern sowie zu den Umkreisrege lungen bzw. Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen. „Alle weiteren Details und rechtlichen Grundlagen haben wir in unserer aktualisierten Kraftfahrt-Fachinformation für unsere Kunden und interessierte Unternehmen komprimiert zusammenge fasst“, sagt Michael Rieger, FuhrparkBerater bei HDI Risk Consulting. Weitere Details in unserer Produktmappe, siehe Seite 12 Patrick Smolka, Leiter Financial Lines HDI Global SE Telefon: 0511 / 6 45 - 17 40 E-Mail: [email protected] Weitere Details in unserer aktualisierten Fachinformation, siehe Seite 12 Michael Rieger, Fuhrpark-Berater HDI Risk Consulting GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26 E-Mail: [email protected] HDI Berater 2 / 2016 11 Transport Containerschifffahrt Risk Consulting AUSSTELLUNGSGÜTER BEDARFSGERECHT ABSICHERN SEECONTAINER KÜNFTIG VOR VERLADUNG WIEGEN GROSSE BRANDGEFAHREN WIRKSAM VERRINGERN Der Besuch von Messen gehört zum Geschäftsalltag. Die Ausstellungsgüter können vor Ort beschädigt oder gar gestohlen werden. Gleiches gilt für die Standeinrichtung und persönliche Gegenstände der Standbesatzung. Mit der HDI Ausstellungsversicherung lassen sich diese Risiken bedarfsgerecht absichern. Ab dem 1. Juli 2016 muss die Bruttomasse von Seecontainern vor Verladung verifiziert und bestätigt werden. Unternehmen sollten daher rechtzeitig Vorkehrungen treffen, um Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten zu vermeiden. In der Industrie wird Galvanotechnik insbesondere zum Korrosionsschutz, zur Veredelung von Metalloberflächen sowie zur Metallisierung von Kunststoffen eingesetzt. Mit dem Betrieb solcher Anlagen geht ein großes Schadenpotenzial einher. Umfassende Maßnahmen zur Prävention sind unerlässlich. Ausstellungsgüter stoßen nicht nur auf das Interesse von Messebesuchern. Sie wecken mitunter auch das Interesse von Kriminellen. Zudem ist es für Aussteller ratsam, ein Schadenrisiko einzukalkulie ren. Sowohl beim Be- und Entladen als auch während der gesamten Ausstel lungsdauer können die oftmals hochwer tigen Präsentationsstücke beschädigt werden, nicht zuletzt auch durch Fehlverhalten von Messebesuchern. Ebenso lässt sich z. B. die Gefahr eines Feuerausbruchs vor Ort nie gänzlich ausschließen. Mit der HDI Ausstellungs versicherung können Unternehmen diese Risiken umfassend absichern. Versicherungsschutz besteht für alle angegebenen Gegenstände bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungs summe. Im Fall eines Schadens sind bspw. auch Gutachterkosten zur Ermittlung der Schadenhöhe sowie Kosten für eine Umladung oder übergangsweise Lage rung abgedeckt. „Da die An- und Rückfahrten zum bzw. vom Messegelän de durch diese Police nicht immer automatisch mitversichert sind, ist es ratsam, dies durch eine Waren-Transport versicherung sicherzustellen“, sagt HDI Expertin Peggy Köhler-Hollenders. Peggy Köhler-Hollenders, Expertin für Transportversicherungen HDI Global SE Telefon: 0511 / 6 45 - 44 40 E-Mail: Peggy.Koehler-Hollenders@HDI. Global Schiffsunfälle haben gezeigt, dass die Überladung und Fehldeklaration von Ge wichten von Seecontainern eine Hauptge fahrenquelle für den sicheren Gütertrans port auf hoher See darstellt. Im Rahmen des „Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See“ (SOLAS) hat die Inter national Maritime Organization (IMO) zwingende Vorgaben für die Verladung von beladenen Containern erlassen, die ab dem 1. Juli 2016 wirksam werden. Danach müssen Befrachter die Brut tomasse von beladenen Containern bestimmen, bevor diese verladen werden. Hierfür können die beladenen Container als Ganzes gewogen oder ihr Gesamtge wicht durch Addition der Gewichte der Ladungsstücke sowie des Eigengewichts des leeren Containers verlässlich ermittelt und validiert werden. Diese Regelungen betreffen komplett wie auch teilbeladene Container sowie die Verladung von Stückgut. Ohne entspre chend bestätigte Bruttomasse dürfen die Container dann nicht an Bord verladen werden. „Wir unterstützen Unternehmen bei der Anpassung ihrer Transport- und Betriebsabläufe, damit es nicht zu Ver zögerungen oder finanziellen Nachteilen aufgrund von Störungen in den Lieferket ten kommt“, sagt Markus Ebest, Risikoin genieur bei HDI Risk Consulting. Markus Ebest, Risikoingenieur HDI Risk Consulting Telefon: 0511 / 6 45 - 5 95 03 E-Mail: [email protected] Praxiserfahrungen zeigen: Schadenfälle beim Betrieb galvanotechnischer Anlagen sind zumeist durch Brände, Explosionen und die Freisetzung von Gefahrstoffen gekennzeichnet. Die Folgen sind häufig langwierige Produktionsausfälle und Gesamtschäden in Millionenhöhe. Zwei Faktoren sind hierfür maßgeblich verantwortlich: technische Defekte wie Kurzschlüsse sowie menschliches Fehlverhalten, insbesondere bei der Bedienung der Anlagen. Unternehmen können auf mehreren Betriebsebenen wirkungsvoll gegensteu ern. So lässt sich die Brand- und Schaden ausbreitung maßgeblich durch Verringe rung der betrieblichen Brandlasten, u. a. durch Einsatz von Elektrolytbädern und ggf. Gitterroste aus nicht brennbaren Materialien, mindern. Ergänzend sind eine ausreichende bauliche Trennung, die Installation geeigneter automatischer Brandmelde- und Löschanlagen sowie organisatorische Maßnahmen ratsam. Die Risikoingenieure von HDI Risk Consulting erarbeiten gemeinsam mit Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Schadenprä vention. In der neuesten Risk Engineering Guideline werden solche Maßnahmen aufgelistet und beschrieben. Interessen ten finden dort auch Details zu den Produktionsverfahren und den daraus resultierenden Risiken. Weitere Details in unserer Risk Engineering Guideline, siehe Seite 12 A BSEN DER : HDI Global SE HDI-Platz 1, 30659 Hannover Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte 404-GI1000 201603 DIALOGPOST ONLINE-SERVICES FÜR SIE Alle weiterführenden Informationen können Sie ganz einfach unter www.hdi.global/berater bestellen und sich bequem an Ihre E-Mail-Adresse senden lassen. Mehr zu bAV Produktinfo: Two Trust Kompakt Mehr zu Financial Lines Produktmappe: Wir sind Vordenker Beitrag Seite 10 Beitrag Seite 10 Fachinformation www.hdi.global Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt • die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad. Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitliche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen? Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert werden? Die o.g. VO wurde mittels der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Aufzeichnungspflichten mittels Kontrollgeräte und der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr in zwei zeitlichen Stufen angepasst und in nationales Recht i.F. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sowie dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) umgesetzt. Änderungen zum 02.03.2015 Ein Teil der Umsetzung – nämlich die Artikel 24, 34 und 45 der VO (EU) 165/2014 - erfolgte bereits zum 02.03.2015. Konkret handelt es sich dabei um strengere Regelungen zur Zulassung der Einbaubetriebe für Fahrtenschreiber (Art. 24), Änderungen bei der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern (Art. 34) sowie zu den Umkreisregelungen bzw. Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (Art. 45), siehe Seite 2 Mitte. HDI Risk Consulting Sicherheitstechnische Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Zusätzlich gelten die Vorschriften des „europäischen“ Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (‚AETR‘) in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Verordnung (VO) EG 561/2006 regelt in allen EUMitgliedsstaaten die Sozialvorschriften – also die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrer-/innen von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung über 3.5 Tonnen (t) zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger einzuhalten haben. www.hdi.global Kraftfahrt Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t Höchstmasse, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr bis zu einer Länge bis zu 50 km eingesetzt sind • enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt • die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 richten. Mehr zu Lenk- und Ruhezeiten Aktualisierte KraftfahrtFachinformation Beitrag Seite 11 Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und mehr als neun Personen einschließlich Fahrer befördern können. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist. Mehr zur Galvanotechnik Aktuelle Risk Engineering Guideline Beitrag Seite 11 Galvanotechnik Gefahrenquellen, Anlagensicherheit, anlagentechnischer und vorbeugender Brandschutz Fachinformation Rechtsschutz Mindestlohngesetz www.hdi.global Haftungsausmaß noch nicht abschließend geklärt. Die Haftung des Arbeitgebers basiert auf Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach gelten nur solche Betriebe als Subunternehmen, die unmittelbar eigene Aufgaben des Auftraggebers im Verhältnis zu dessen Kunden wahrnehmen. Würde diese Auslegung auch für das Mindestlohngesetz (MiLoG) zutreffen, unterläge nur ein Teil der Werk- und Dienstleistungsverträge dem Haftungsrisiko unzureichender Mindestentlohnungen. Die künftige Rechtsprechung ist diese Antwort aber noch schuldig. So oder so bleibt dieses Haftungsrisiko in Verbindung mit Subunternehmen bestehen – und zwar grundsätzlich auch für Praktikanten sowie für Trainees und Mini-Jobber. Ungeahnte Haftungsrisiken beim Mindestlohn. Unternehmen unterschiedlicher Branchen werden mit neuen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) konfrontiert: Unterschreiten Subunternehmen den geltenden Mindestlohn, können deren Auftraggeber hierfür haftbar gemacht werden – und dies ohne eigenes Verschulden. Auch Geschäftsführer und Vorstände können direkt betroffen sein. HDI empfiehlt daher Auftraggebern, Schutzmaßnahmen zu integrieren und die verbleibenden Risiken abzusichern. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass mit dem Anfang 2015 flächendeckend in Deutschland eingeführten Mindestlohn sehr weitgehende Haftungsrisiken einhergehen können. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, die Dritte damit beauftragen, Werk- oder Dienstleistungen durchzuführen. Verstößt einer dieser Vertragspartner gegen die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns, können die betroffenen Mitarbeiter die Zahlung des vorgeschriebenen Nettoentgeltes unmittelbar beim Auftraggeber einklagen. Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie ihren Anspruch mittelbar oder direkt beim Subunternehmen geltend machen. Sollte dieses zahlungsunfähig sein, dürften sie in jedem Fall den Auftraggeber unter Umständen sogar für den gesamten Lohn haftbar machen. Dies gilt selbst dann, wenn es sich im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfungskette um ein „Nach-Nach-Subunternehmen“ handelt. Denn die Haftung ist bei einer Reihe von Subunternehmen nicht auf das nächste Glied begrenzt. Im Außenverhältnis müsste der Betrieb die Ansprüche ebenso erfüllen. Lediglich im Innenverhältnis bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit, eines der Subunternehmen zumindest teilweise in Regress zu nehmen. Stichwort: Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Am 16. August 2014 ist das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt. Seit dem 1. Januar 2015 regelt das Gesetz den flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Fachinformationen Rundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format. In §13 MiLoG in Verbindung mit § 14 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) ist geregelt, dass Unternehmen, die einen Dritten mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragen, für die Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer haften bzw. für die Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 AEntG. Die Haftung entspricht weitgehend dem Konzept einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Auftraggeber kraft Gesetz für die vollständige Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer seines Subunternehmers „bürgt“. Erschwerend kommt ein gesetzlich angeordneter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage hinzu. Damit ist gemeint, dass die Arbeitnehmer des Subunternehmens ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Auftraggeber verfolgen können. Sie müssen zuvor nicht ihren Arbeitgeber verklagen. BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 2 / 2016 Neue Wege beschreiten Die Steiff Gruppe und HDI Global SE: Partnerschaft trägt Früchte www.hdi.global/ downloads Haftpflicht Deckungsumfang steigt an Flotten-Analyse Schadenkosten im Fuhrpark verringern Berater Online Schneller informiert: die komplette Ausgabe als interaktives Magazin schon vor dem Erscheinungsdatum im Internet lesen. Infoletter Der kostenlose E-Mail-Newsletter: Tipps & aktuelle Infos sowie ergänzende Berichte und Interviews zum Berater. www.hdi.global/berater www.hdi.global/ infoletter Galvanotechnik Große Brandgefahren wirksam verringern IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20 Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04 Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05 Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90 Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25 Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89 Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51 Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01 Niederlassung Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 2 17 Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34 Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10 HAUPTVERWALTUNG HDI Global SE HDI-Platz 1, 30659 Hannover www.hdi.global www.hdi.global/berater [email protected]