Bausachverständigenbüro Gesine Kotte

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Bausachverständigenbüro Gesine Kotte
Bauwerksabdichtung –
Balkone und Terrassen
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1. Normen und Vorschriften:
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1.1. Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes für Abdichtungen
Flachdachrichtlinie
- Regeln für nicht genutzte und genutzte Dächer und Flächen
Stand: Oktober 2008
1.2. DIN 18195 – Teil 5 (08/2000)
Bauwerksabdichtungen - nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen
1.3. DIN 18195 – Teil 9 (12/1986)
Bauwerksabdichtungen - Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
(überarbeiteter Normentwurf erscheint 03/09)
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1.4. Entwässerungsanlagen
DIN EN 12056 (01/2001)
- Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 1986 – 100 (05/2008)
- Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
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1.5. Merkblatt des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB)
Verbundabdichtungen
- Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen
aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich
Stand: Januar 2005 (wurde an ETAG 005 angepasst)
Anwendungsbereich u.a.:
- Verlegung von Fliesen und Platten auf Balkonen und Terrassen von Wohngebäuden
und ähnlichen Gebäuden
gilt z.B. nicht:
- für Terrassen über bewohnten Räumen
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1.6. Merkblatt des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB)
Außenbeläge
- Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden
Stand: Oktober 2005
Anwendungsbereich u.a.:
- beschreibt Aufbau von auf Balkon- und Terrassenkonstruktionen von
Wohngebäuden und ähnlichen Gebäuden
1.7. ETAG 005 Teile 1-8, 2000-03 (Ergänzungen 2004-03)
- Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETA) für flüssig
aufzubringende Dachabdichtung
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2. Planungsgrundsätze:
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2.1. Beanspruchungsarten
- nach DIN 18195 Teil 5
- mäßige Beanspruchung
z.B. Balkone, Loggien, Laubengänge oder ähnliche Flächen
- hohe Beanspruchung
z.B. Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, genutzte Deckenflächen im Freien
Die Flachdachrichtlinie unterscheidet detaillierter in hohe und mäßige mechanische
(Stufe I und II) und thermische (Stufe A und B) Beanspruchung. Die Art der Abdichtung
muss darauf abgestimmt sein.
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2.2. Anforderungen an genutzte Dächer und Flächen mit Abdichtungen
z.B. Dachterrassen
- bei intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung durchwurzelungssicher sein
(Nachweis erforderlich)
- die Abdichtung muss Risse bis zu 2 mm z.B. durch Schwinden des Bauwerkes und
Rissversätze bis zu 1 mm überbrücken können
- Decken aus großformatigen Einzelelementen müssen mit einem bewehrten
Aufbeton versehen werden, um unterschiedliche Bewegungen der Einzelelemente zu
vermeiden
- Bahnenabdichtung müssen nach DIN 18195 Teil 2 und 5 sowie Flachdachrichtlinie
zugelassen sein
- Flüssigabdichtungen sind nur nach Flachdachrichtlinie geregelt, sie sind nicht
normgerecht, aber entsprechen a.a.R.d.T.
- Dämmschichten, auf die direkt die Abdichtungen aufgebracht werden, müssen für die
jeweilige Nutzung geeignet sein, z.B. ausreichende Druckbelastbarkeit
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2.3. Gefälle und Entwässerung Dachterrassen
2.3.1. Gefälle Dichtschicht
- auf die Abdichtung einwirkendes Wasser muss dauernd wirksam abgeführt werden,
es darf sich kein oder nur ein geringer hydrostatischer Druck aufbauen
- durch die Nutzung der Terrassen und Balkone bzw. fehlende Konstruktionshöhen ist
das Gefälle auf 2% beschränkt
(Eine Pfützenbildung auf der Dichtschicht muss meist in Kauf genommen werden, da
auf Grund der zulässigen Durchbiegungen und Toleranzen für eine komplette Entwässerung mind. 3,6% Gefälle erforderlich wären.)
- Stellen mit erhöhtem Fehlstellenrisiko wie Dehnfugenkonstruktionen oder
Durchdringungen sollen nach DIN 18195 –Teil 5 aus der Entwässerungsebene
herausgehoben werden, um stehendes Wasser an diesen Stellen zu vermeiden.
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2.3.2. Gefälle Nutzschicht
Ob die Nutzschicht ein Gefälle erhalten muss ist belagsabhängig.
- gestelzte Beläge (z.B. Gehwegplatten mit Fugen von mind. 4 mm) lassen sich ohne
Gefälle herstellen, da das Wasser zügig auf die Dichtschicht abgeführt wird .
- bei Belägen im Kiesbett ist ein Gefälle zum Ablauf angeraten, da sich Fugen
schneller zusetzen können
- bei Fliesen und Platten mit ebener Oberfläche ist ein Gefälle von 1-2 % lt. ZDB –
Merkblatt angeraten
- Ist der Fliesenbelag nicht in einer Verbundabdichtung verlegt, dringt Niederschlagswasser über die Fugen in die darunterliegende Konstruktion.
Das Niederschlagswasser muss über eine Dränschicht über der Abdichtungsebene
entwässert werden.
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Die Abdichtung nach DIN 18195 muss im Gefälle hergestellt werden!
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Die Dichtschicht muss an die Flansche der Abläufe dicht angeschossen werden
(Klebe- oder Klemmflansche.
Die Abläufe müssen für Wartungsarbeiten zugänglich sein.
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2.3.3. Entwässerung nach DIN 1986-100
-
Balkone und Loggien sollten einen Ablauf oder eine vorgehängte Rinne erhalten.
-
Haben Balkone und Loggien eine geschlossene Brüstung, so muss zusätzlich zum
Ablauf ein Notablauf oder ein Notüberlauf von mindestens 40 mm lichter Weite in der
Brüstung vorhanden sein.
- neu ! An Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen dürfen zur Vermeidung von
Überflutungen auf den darunterliegenden Etagen keine Balkon-, Loggien- oder
Terrassenabläufe angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn Notentwässerungen in
der Brüstung vorhanden sind.
-
Wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden, darf das Regenwasser auch direkt über
Wasserspeier oder Tropfleisten auf das Grundstück abgeleitet werden.
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2.4. Randanschlüsse
2.4.1. Anordnung der Abdichtung
- Die Abdichtung muss so geführt werden, dass sie die hintere wasserführende Ebene
hinterfährt (Fassadenkonstruktion, Fenster-, Rollladen- und Türschwellenprofile).
- Häufig problematisch wegen Bauablauf! Schnittstelle = Planungsaufgabe
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2.4.2. Aufkantungshöhen
Die Höhe der Abdichtung soll in Hinblick auf
Spritzwasser- und Überflutungsschutz über
die Oberfläche des Belages geführt werden:
- bei Dachneigungen bis 5° mind. 15 cm
- bei Dachneigungen über 5° mind. 10 cm
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Die Anschlusshöhe kann auf 5 cm reduziert
werden, wenn ein einwandfreier Wasserablauf
im Türbereich z.B. durch Entwässerungsrosten
mit direktem Anschluss an die Entwässerung
hergestellt wird.
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Bei barrierefreien Anschlüssen (nach DIN 18025) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
z.B.
- wannenförmiger Entwässerungsrost ggf. beheizbar und unmittelbar an Entwässerung
angeschlossen
- Gefälle der wasserführenden Ebenen
- zusätzliche Überdachung
- Türrahmen mit Flanschkonstruktion
- zusätzliche Abdichtung im Innenraum
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2.4.3. Anschlüsse der Abdichtungen
- dauerhaft gegen Abrutschen sichern (z.B. durch Klemmprofile, Klemmschienen oder
angeschweißte Verbundbleche)
- das obere Ende muss regensicher verwahrt werden
- Bei ausreichender Haftung mit dem Untergrund (z.B. Flüssigabdichtungen) kann auf
Befestigung des oberen Randes verzichtet werden.
- Bewegungsfugen sind an den Randanschlussprofilen und in der Fläche zu übernehmen.
- Die Abdichtung ist gegen mechanische Beschädigung an den Randbereichen durch
Schutzbleche o.ä. zu schützen.
- Anschlüsse an Durchdringungen können mit Klebeflanschen oder anderen Flanschverbindungen oder Flüssigabdichtungen hergestellt werden.
Die Abstände untereinander oder zu anderen Bauteilen sollte mind. 30 cm betragen, um
eine fachgerechte handwerklich Herstellung gewährleisten zu können.
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2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung
Stoffe und Art der Abdichtung von Balkonen und Terrassen sind in DIN 18 195-5 unterschiedlich festgelegt (Tab. 1 und Tab. 2).
Danach sind Balkone mäßig und Terrassen hochbeanspruchte Flächen.
Genormte Abdichtungen für mäßig beanspruchte Flächen nach DIN 18 195-5
- eine Lage Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen (Dicke ca. 3 bis 5 mm)
- eine Lage kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK) (Dicke 1,5 mm)
- eine Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB (Dicke 1,5 mm)
oder EVA oder PVC-P (Dicke 1,2 mm)
- eine Lage Elastomer-Bahnen (z. B. EPDM, Dicke 1,2 mm)
oder
Elastomer-Bahnen mit Selbstklebeschicht (Dicke 2,0 mm)
- zwei Lagen Asphalt-Mastix (im Mittel 15 mm dick) oder zwei Lagen Asphalt-Mastix in
Verbindung mit Gussasphalt (Dicke 10 mm + 25 mm)
- Bitumendickbeschichtung (KMB) in zwei Arbeitsgängen mit Gewebeverstärkung an Kehlen
und Kanten (Trockenschichtdicke mind. 3 mm)
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2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung
Abdichtungen für hochbeanspruchte Flächen nach DIN 18 195-5
- drei Lagen nackte Bitumenbahnen verklebt und mit Deckaufstrich
- zwei Lagen Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen
- eine Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB (Dicke 1,5 mm)
oder
ECB (Dicke 2,0 mm) oder EVA oder PVC-P (Dicke 1,5 mm)
- eine Lage Elastomer-Bahnen (z.B. EPDM, Dicke 1,5 mm)
- eine Lage Metallbänder mit Bitumenbahnen oder mit Gussasphalt (Dicke 25 mm)
- eine Lage Aphalt-Mastix (10 mm) mit Gussasphalt (Dicke 25 mm)
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2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung
Verbundabdichtungen:
Verbundabdichtungen sind nicht genormt, sondern in den ZDB-Merkblättern beschrieben.
Als alleinige Abdichtung dürfen sie nur bei Fliesen- und Plattenbelägen auf Balkonen
(Kunststoff-Mörtel-Kombinationen) eingesetzt werden. Die Verwendbarkeit ist durch ein
bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachzuweisen.
Bei Terrassen über bewohnten Räumen ist zusätzlich eine Abdichtung nach DIN 18 195-5
erforderlich.
Flüssigabdichtungen:
Flüssigabdichtungen gelten im Sinne der Flachdachrichtlinien als einlagige Abdichtungen,
die alle Abdichtungsanforderungen und Eigenschaften allein erfüllen müssen. Sie werden
vollflächig haftend in mindestens zwei Schichten mit Armierung durch Streichen, Rollen oder
Spritzen aufgetragen. Die Verstärkungseinlage (z. B. Polyesterfaservlies) ist in ausreichend
vorgelegte Menge Flüssigabdichtung einzuarbeiten und frisch in frisch ausreichend
abzudecken. Die Dicke der fertigen Flüssigabdichtung muss mindestens 2 mm betragen.
Dampfsperren:
Dampfsperren sind im Regelfall unterhalb der Wärmedämmung erforderlich. Sie können lose
aufgelegt, punktweiße, streifenweise oder vollflächig auf der Unterlage aufgeklebt werden.
Die Überdeckungen sollen verklebt werden.
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2.5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Von einer a. a. R. d. T. spricht man nur dann, wenn drei Zugehörigkeitsvoraussetzungen
erfüllt sind, d. h., wenn sie
1.
2.
3.
in der Wissenschaft feststeht
den in der Baupraxis Tätigen, einschlägig aus- und fortgebildeten Fachleuten bekannt
ist, von ihnen für richtig gehalten und angewendet wird und
sich über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt hat (Langzeiterfahrung).
Eine Bauweise muss allgemein anerkannt und bewährt sein.
Für die Abdichtung von Balkonen und Terrassen zählen nach allgemeiner Auffassung
DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen ebenso wie die Flachdachrichtlinien zu den
a.a.R. d. T.
Für jeden Anwendungsfall wird eine detaillierte Planung und Bauüberwachung
dringend empfohlen!
Der Planer sollte bei Abweichungen von Normen und Richtlinien über Risiken
aufklären!
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3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten
(entnommen aus : Prof. Oswald: Schäden an Dächern. Ursachen, Bewertung und
Sanierung. 42. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2007.
Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007)
Bild 1:: Keramischer Plattenbelag im Klebebett auf Estrich und Dränschicht,
Warmdachaufbau
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3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten
Bild 2: Betonwerksteinplatten im Splittbett,
Umkehrdachaufbau
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3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten
Bild 3: Naturwerksteinplatten auf Stelzlager auf Bautenschutzmatte,
Warmdach mit Kunststoffbahnenabdichtung
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4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten
Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge
Belagkonstruktion mit Verbundabdichtung
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4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten
Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge
Belagskonstruktion mit Abdichtung nach DIN 18195
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4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten
Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge
Belagskonstruktionen mit Abdichtungen nach DIN 18195
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4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten
mit Flüssigabdichtung
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5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen
Auszug aus Bauschadensammlung: Ralf Schumacher: Schaden an Terrassen und Balkonen
Schadenbilder:
Abplatzen der Betonschale bevorzugt an der Unterkante der Tragplatte auf, wo durch
die vertieft liegende Abtropfkante die Betonüberdeckung verringert ist.
Schadenursache:
Korrosion der Stahlbetonbewehrung wegen ungenügender Betondeckung
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5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen
Schadenbilder:
Ausblühungen, Ablösungen von Beschichtungen und Kalkablagerungen sowohl an der Oberals auch an der Unterseite von Balkon- und Terrassenplatten.
Schadenursache:
Gefügezerstörungen und Materialabsprengungen durch Frosteinwirkungen sind eine weitere
Folge nicht funktionstauglicher Entwässerung
Balkonuntersicht mit Farbabplatzungen
Hohl liegender Fliesenbelag durch Frost
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5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen
Typische Balkonschäden infolge nicht funktionstüchtiger Entwässerung
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5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen
Schadenbilder:
- Auslaugungen von Kalkhydrat, Stalaktiten und Betonabsprengungen,
Schadenursachen:
Terrassenbelag mit massiven Kalkauslaugungen durch fehlende Dränschicht;
Niederschlagswasser wird nicht kontrolliert abgeleitet.
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5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen
Schadensbilder:
Feuchtigkeitseintritt in die Baukonstruktion
Schadenursache:
Fehlerhafte Abdichtungsanschlüsse an Türen (Fehlende Aufkantungshöhe, mangelhafte
Verwahrung der Dichtschicht)
Die Abdichtung ist am Türrahmen nicht hinterlaufsicher befestigt (Planungs- u. Ausführungsfehler)
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6. Empfehlung zur Schadensvermeidung
- Vor einer Fassade freitragend errichtete Balkone bieten Vorteile hinsichtlich des Feuchteund Wärmeschutzes.
- Unkomplizierte Lösungen stellen vorgefertigte Balkonplatten aus wasserundurchlässigem
Beton dar, wenn sie mit den notwendigen Aufkantungen und Entwässerungsmöglichkeiten
versehen sind
Fertigteilplatte aus wu-Beton mit Sicherheitsüberlauf, Bodenablauf und ausreichender Randaufkantung
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6. Empfehlung zur Schadensvermeidung
- Das auf Balkonen und Terrassen anfallende Niederschlagswasser muss kontrolliert
abgeleitet werden.
- Um Schäden zu vermeiden, sind die vorstehend aufgeführten Planungshinweise
grundsätzlich einzuhalten.
- Für den Belagsaufbau sind aufgeständerte Plattenbeläge empfehlenswert, bei denen das
durch die Fugen dringende Wasser ungehindert abfließen kann.
Die Abdichtung bleibt leicht zugänglich und kann problemlos gewartet werden
- Bei Balkonsanierungen werden häufig auch alternativ zu den genormten Abdichtungen
Verbundabdichtungen eingesetzt.
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6. Empfehlung zur Schadensvermeidung
Bewertung unterschiedlicher Entwässerungskonzepte von Belagsaufbauten
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Wohnanlage mit 93 Balkonen aus Stahlbeton
Grundrissbeispiel:
Abdichtungsbeispiele Sathlbetonbalkone
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Abdichtungsbeispiele Betonbalkone
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Abdichtungsbeispiele Betonbalkone
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Abdichtungsbeispiele Betonbalkone
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Abdichtungsbeispiel Betonbalkone
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Beispiel Sanierung Holzbalkone
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Beispiel Sanierung Holzbalkone
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Beispiel Sanierung Holzbalkone
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Beispiel Sanierung Holzbalkone
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Beispiel Sanierung Holzbalkone
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Beispiel Dachterrasse Einfamilienhaus
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Beispiel Sanierung Dachterrasse Einfamilienhaus.
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Beispiel Sanierung Dachterrasse Einfamilienhaus
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Beispiel Balkoneausführungen
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Beispiel behindertengerechter Terrassenübergang mit Ablaufgerinne
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