Bausachverständigenbüro Gesine Kotte
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Bauwerksabdichtung – Balkone und Terrassen Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 1. Normen und Vorschriften: Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 1.1. Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes für Abdichtungen Flachdachrichtlinie - Regeln für nicht genutzte und genutzte Dächer und Flächen Stand: Oktober 2008 1.2. DIN 18195 – Teil 5 (08/2000) Bauwerksabdichtungen - nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen 1.3. DIN 18195 – Teil 9 (12/1986) Bauwerksabdichtungen - Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse (überarbeiteter Normentwurf erscheint 03/09) Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 1.4. Entwässerungsanlagen DIN EN 12056 (01/2001) - Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 1986 – 100 (05/2008) - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 1.5. Merkblatt des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) Verbundabdichtungen - Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich Stand: Januar 2005 (wurde an ETAG 005 angepasst) Anwendungsbereich u.a.: - Verlegung von Fliesen und Platten auf Balkonen und Terrassen von Wohngebäuden und ähnlichen Gebäuden gilt z.B. nicht: - für Terrassen über bewohnten Räumen Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 1.6. Merkblatt des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) Außenbeläge - Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden Stand: Oktober 2005 Anwendungsbereich u.a.: - beschreibt Aufbau von auf Balkon- und Terrassenkonstruktionen von Wohngebäuden und ähnlichen Gebäuden 1.7. ETAG 005 Teile 1-8, 2000-03 (Ergänzungen 2004-03) - Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETA) für flüssig aufzubringende Dachabdichtung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2. Planungsgrundsätze: Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.1. Beanspruchungsarten - nach DIN 18195 Teil 5 - mäßige Beanspruchung z.B. Balkone, Loggien, Laubengänge oder ähnliche Flächen - hohe Beanspruchung z.B. Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, genutzte Deckenflächen im Freien Die Flachdachrichtlinie unterscheidet detaillierter in hohe und mäßige mechanische (Stufe I und II) und thermische (Stufe A und B) Beanspruchung. Die Art der Abdichtung muss darauf abgestimmt sein. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.2. Anforderungen an genutzte Dächer und Flächen mit Abdichtungen z.B. Dachterrassen - bei intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung durchwurzelungssicher sein (Nachweis erforderlich) - die Abdichtung muss Risse bis zu 2 mm z.B. durch Schwinden des Bauwerkes und Rissversätze bis zu 1 mm überbrücken können - Decken aus großformatigen Einzelelementen müssen mit einem bewehrten Aufbeton versehen werden, um unterschiedliche Bewegungen der Einzelelemente zu vermeiden - Bahnenabdichtung müssen nach DIN 18195 Teil 2 und 5 sowie Flachdachrichtlinie zugelassen sein - Flüssigabdichtungen sind nur nach Flachdachrichtlinie geregelt, sie sind nicht normgerecht, aber entsprechen a.a.R.d.T. - Dämmschichten, auf die direkt die Abdichtungen aufgebracht werden, müssen für die jeweilige Nutzung geeignet sein, z.B. ausreichende Druckbelastbarkeit Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.3. Gefälle und Entwässerung Dachterrassen 2.3.1. Gefälle Dichtschicht - auf die Abdichtung einwirkendes Wasser muss dauernd wirksam abgeführt werden, es darf sich kein oder nur ein geringer hydrostatischer Druck aufbauen - durch die Nutzung der Terrassen und Balkone bzw. fehlende Konstruktionshöhen ist das Gefälle auf 2% beschränkt (Eine Pfützenbildung auf der Dichtschicht muss meist in Kauf genommen werden, da auf Grund der zulässigen Durchbiegungen und Toleranzen für eine komplette Entwässerung mind. 3,6% Gefälle erforderlich wären.) - Stellen mit erhöhtem Fehlstellenrisiko wie Dehnfugenkonstruktionen oder Durchdringungen sollen nach DIN 18195 –Teil 5 aus der Entwässerungsebene herausgehoben werden, um stehendes Wasser an diesen Stellen zu vermeiden. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.3.2. Gefälle Nutzschicht Ob die Nutzschicht ein Gefälle erhalten muss ist belagsabhängig. - gestelzte Beläge (z.B. Gehwegplatten mit Fugen von mind. 4 mm) lassen sich ohne Gefälle herstellen, da das Wasser zügig auf die Dichtschicht abgeführt wird . - bei Belägen im Kiesbett ist ein Gefälle zum Ablauf angeraten, da sich Fugen schneller zusetzen können - bei Fliesen und Platten mit ebener Oberfläche ist ein Gefälle von 1-2 % lt. ZDB – Merkblatt angeraten - Ist der Fliesenbelag nicht in einer Verbundabdichtung verlegt, dringt Niederschlagswasser über die Fugen in die darunterliegende Konstruktion. Das Niederschlagswasser muss über eine Dränschicht über der Abdichtungsebene entwässert werden. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Die Abdichtung nach DIN 18195 muss im Gefälle hergestellt werden! Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Die Dichtschicht muss an die Flansche der Abläufe dicht angeschossen werden (Klebe- oder Klemmflansche. Die Abläufe müssen für Wartungsarbeiten zugänglich sein. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.3.3. Entwässerung nach DIN 1986-100 - Balkone und Loggien sollten einen Ablauf oder eine vorgehängte Rinne erhalten. - Haben Balkone und Loggien eine geschlossene Brüstung, so muss zusätzlich zum Ablauf ein Notablauf oder ein Notüberlauf von mindestens 40 mm lichter Weite in der Brüstung vorhanden sein. - neu ! An Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen dürfen zur Vermeidung von Überflutungen auf den darunterliegenden Etagen keine Balkon-, Loggien- oder Terrassenabläufe angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn Notentwässerungen in der Brüstung vorhanden sind. - Wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden, darf das Regenwasser auch direkt über Wasserspeier oder Tropfleisten auf das Grundstück abgeleitet werden. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4. Randanschlüsse 2.4.1. Anordnung der Abdichtung - Die Abdichtung muss so geführt werden, dass sie die hintere wasserführende Ebene hinterfährt (Fassadenkonstruktion, Fenster-, Rollladen- und Türschwellenprofile). - Häufig problematisch wegen Bauablauf! Schnittstelle = Planungsaufgabe Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4.2. Aufkantungshöhen Die Höhe der Abdichtung soll in Hinblick auf Spritzwasser- und Überflutungsschutz über die Oberfläche des Belages geführt werden: - bei Dachneigungen bis 5° mind. 15 cm - bei Dachneigungen über 5° mind. 10 cm Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Die Anschlusshöhe kann auf 5 cm reduziert werden, wenn ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich z.B. durch Entwässerungsrosten mit direktem Anschluss an die Entwässerung hergestellt wird. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Bei barrierefreien Anschlüssen (nach DIN 18025) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich: z.B. - wannenförmiger Entwässerungsrost ggf. beheizbar und unmittelbar an Entwässerung angeschlossen - Gefälle der wasserführenden Ebenen - zusätzliche Überdachung - Türrahmen mit Flanschkonstruktion - zusätzliche Abdichtung im Innenraum Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4.3. Anschlüsse der Abdichtungen - dauerhaft gegen Abrutschen sichern (z.B. durch Klemmprofile, Klemmschienen oder angeschweißte Verbundbleche) - das obere Ende muss regensicher verwahrt werden - Bei ausreichender Haftung mit dem Untergrund (z.B. Flüssigabdichtungen) kann auf Befestigung des oberen Randes verzichtet werden. - Bewegungsfugen sind an den Randanschlussprofilen und in der Fläche zu übernehmen. - Die Abdichtung ist gegen mechanische Beschädigung an den Randbereichen durch Schutzbleche o.ä. zu schützen. - Anschlüsse an Durchdringungen können mit Klebeflanschen oder anderen Flanschverbindungen oder Flüssigabdichtungen hergestellt werden. Die Abstände untereinander oder zu anderen Bauteilen sollte mind. 30 cm betragen, um eine fachgerechte handwerklich Herstellung gewährleisten zu können. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung Stoffe und Art der Abdichtung von Balkonen und Terrassen sind in DIN 18 195-5 unterschiedlich festgelegt (Tab. 1 und Tab. 2). Danach sind Balkone mäßig und Terrassen hochbeanspruchte Flächen. Genormte Abdichtungen für mäßig beanspruchte Flächen nach DIN 18 195-5 - eine Lage Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen (Dicke ca. 3 bis 5 mm) - eine Lage kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK) (Dicke 1,5 mm) - eine Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB (Dicke 1,5 mm) oder EVA oder PVC-P (Dicke 1,2 mm) - eine Lage Elastomer-Bahnen (z. B. EPDM, Dicke 1,2 mm) oder Elastomer-Bahnen mit Selbstklebeschicht (Dicke 2,0 mm) - zwei Lagen Asphalt-Mastix (im Mittel 15 mm dick) oder zwei Lagen Asphalt-Mastix in Verbindung mit Gussasphalt (Dicke 10 mm + 25 mm) - Bitumendickbeschichtung (KMB) in zwei Arbeitsgängen mit Gewebeverstärkung an Kehlen und Kanten (Trockenschichtdicke mind. 3 mm) Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung Abdichtungen für hochbeanspruchte Flächen nach DIN 18 195-5 - drei Lagen nackte Bitumenbahnen verklebt und mit Deckaufstrich - zwei Lagen Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen - eine Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB (Dicke 1,5 mm) oder ECB (Dicke 2,0 mm) oder EVA oder PVC-P (Dicke 1,5 mm) - eine Lage Elastomer-Bahnen (z.B. EPDM, Dicke 1,5 mm) - eine Lage Metallbänder mit Bitumenbahnen oder mit Gussasphalt (Dicke 25 mm) - eine Lage Aphalt-Mastix (10 mm) mit Gussasphalt (Dicke 25 mm) Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.4.4. Stoffe und Art der Abdichtung Verbundabdichtungen: Verbundabdichtungen sind nicht genormt, sondern in den ZDB-Merkblättern beschrieben. Als alleinige Abdichtung dürfen sie nur bei Fliesen- und Plattenbelägen auf Balkonen (Kunststoff-Mörtel-Kombinationen) eingesetzt werden. Die Verwendbarkeit ist durch ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachzuweisen. Bei Terrassen über bewohnten Räumen ist zusätzlich eine Abdichtung nach DIN 18 195-5 erforderlich. Flüssigabdichtungen: Flüssigabdichtungen gelten im Sinne der Flachdachrichtlinien als einlagige Abdichtungen, die alle Abdichtungsanforderungen und Eigenschaften allein erfüllen müssen. Sie werden vollflächig haftend in mindestens zwei Schichten mit Armierung durch Streichen, Rollen oder Spritzen aufgetragen. Die Verstärkungseinlage (z. B. Polyesterfaservlies) ist in ausreichend vorgelegte Menge Flüssigabdichtung einzuarbeiten und frisch in frisch ausreichend abzudecken. Die Dicke der fertigen Flüssigabdichtung muss mindestens 2 mm betragen. Dampfsperren: Dampfsperren sind im Regelfall unterhalb der Wärmedämmung erforderlich. Sie können lose aufgelegt, punktweiße, streifenweise oder vollflächig auf der Unterlage aufgeklebt werden. Die Überdeckungen sollen verklebt werden. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 2.5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik Von einer a. a. R. d. T. spricht man nur dann, wenn drei Zugehörigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, d. h., wenn sie 1. 2. 3. in der Wissenschaft feststeht den in der Baupraxis Tätigen, einschlägig aus- und fortgebildeten Fachleuten bekannt ist, von ihnen für richtig gehalten und angewendet wird und sich über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt hat (Langzeiterfahrung). Eine Bauweise muss allgemein anerkannt und bewährt sein. Für die Abdichtung von Balkonen und Terrassen zählen nach allgemeiner Auffassung DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen ebenso wie die Flachdachrichtlinien zu den a.a.R. d. T. Für jeden Anwendungsfall wird eine detaillierte Planung und Bauüberwachung dringend empfohlen! Der Planer sollte bei Abweichungen von Normen und Richtlinien über Risiken aufklären! Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten (entnommen aus : Prof. Oswald: Schäden an Dächern. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 42. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2007. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007) Bild 1:: Keramischer Plattenbelag im Klebebett auf Estrich und Dränschicht, Warmdachaufbau Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten Bild 2: Betonwerksteinplatten im Splittbett, Umkehrdachaufbau Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 3. Beispiele für Dachterrassenaufbauten Bild 3: Naturwerksteinplatten auf Stelzlager auf Bautenschutzmatte, Warmdach mit Kunststoffbahnenabdichtung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge Belagkonstruktion mit Verbundabdichtung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge Belagskonstruktion mit Abdichtung nach DIN 18195 Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten Aus ZDB-Merkblatt Außenbeläge Belagskonstruktionen mit Abdichtungen nach DIN 18195 Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 4. Beispiele für Balkon – oder Laubengangaufbauten mit Flüssigabdichtung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen Auszug aus Bauschadensammlung: Ralf Schumacher: Schaden an Terrassen und Balkonen Schadenbilder: Abplatzen der Betonschale bevorzugt an der Unterkante der Tragplatte auf, wo durch die vertieft liegende Abtropfkante die Betonüberdeckung verringert ist. Schadenursache: Korrosion der Stahlbetonbewehrung wegen ungenügender Betondeckung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen Schadenbilder: Ausblühungen, Ablösungen von Beschichtungen und Kalkablagerungen sowohl an der Oberals auch an der Unterseite von Balkon- und Terrassenplatten. Schadenursache: Gefügezerstörungen und Materialabsprengungen durch Frosteinwirkungen sind eine weitere Folge nicht funktionstauglicher Entwässerung Balkonuntersicht mit Farbabplatzungen Hohl liegender Fliesenbelag durch Frost Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen Typische Balkonschäden infolge nicht funktionstüchtiger Entwässerung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen Schadenbilder: - Auslaugungen von Kalkhydrat, Stalaktiten und Betonabsprengungen, Schadenursachen: Terrassenbelag mit massiven Kalkauslaugungen durch fehlende Dränschicht; Niederschlagswasser wird nicht kontrolliert abgeleitet. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 5. Typische Schäden an Terrassen und Balkonen Schadensbilder: Feuchtigkeitseintritt in die Baukonstruktion Schadenursache: Fehlerhafte Abdichtungsanschlüsse an Türen (Fehlende Aufkantungshöhe, mangelhafte Verwahrung der Dichtschicht) Die Abdichtung ist am Türrahmen nicht hinterlaufsicher befestigt (Planungs- u. Ausführungsfehler) Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 6. Empfehlung zur Schadensvermeidung - Vor einer Fassade freitragend errichtete Balkone bieten Vorteile hinsichtlich des Feuchteund Wärmeschutzes. - Unkomplizierte Lösungen stellen vorgefertigte Balkonplatten aus wasserundurchlässigem Beton dar, wenn sie mit den notwendigen Aufkantungen und Entwässerungsmöglichkeiten versehen sind Fertigteilplatte aus wu-Beton mit Sicherheitsüberlauf, Bodenablauf und ausreichender Randaufkantung Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 6. Empfehlung zur Schadensvermeidung - Das auf Balkonen und Terrassen anfallende Niederschlagswasser muss kontrolliert abgeleitet werden. - Um Schäden zu vermeiden, sind die vorstehend aufgeführten Planungshinweise grundsätzlich einzuhalten. - Für den Belagsaufbau sind aufgeständerte Plattenbeläge empfehlenswert, bei denen das durch die Fugen dringende Wasser ungehindert abfließen kann. Die Abdichtung bleibt leicht zugänglich und kann problemlos gewartet werden - Bei Balkonsanierungen werden häufig auch alternativ zu den genormten Abdichtungen Verbundabdichtungen eingesetzt. Bausachverständigenbüro Gesine Kotte 6. Empfehlung zur Schadensvermeidung Bewertung unterschiedlicher Entwässerungskonzepte von Belagsaufbauten Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Wohnanlage mit 93 Balkonen aus Stahlbeton Grundrissbeispiel: Abdichtungsbeispiele Sathlbetonbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Abdichtungsbeispiele Betonbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Abdichtungsbeispiele Betonbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Abdichtungsbeispiele Betonbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Abdichtungsbeispiel Betonbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Holzbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Holzbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Holzbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Holzbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Holzbalkone Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Dachterrasse Einfamilienhaus Bausachverständigenbüro Gesine Kotte Beispiel Sanierung Dachterrasse Einfamilienhaus. 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