Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges

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Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Kreis Bergstraße
Kfz-Zulassungsbehörde
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Erläuterungen und füllen Sie die
umseitige Erklärung aus. Die unterschriebene Erklärung geben Sie
bitte bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ab.
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
(§ 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges bleibt das bisherige
Kennzeichen nicht mehr wie bisher automatisch 18 Monate mit dem Fahrzeug verbunden.
Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges kann der Halter oder ein Bevollmächtigter das bisherige Kfz-Kennzeichen für das abgemeldete Fahrzeug für die Dauer
von 12 Monaten reservieren lassen. Für die Reservierung wird eine Gebühr von
2,60 € erhoben. Es können nur HP-Kennzeichen reserviert werden.
Gibt der Halter keine entsprechende Reservierungserklärung ab, vergibt die Zulassungsbehörde nach der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen wieder neu.
Das reservierte Kfz-Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden und nicht an
den letzten Halter. Möchte der letzte Halter das reservierte Kfz-Kennzeichen für ein
anderes Fahrzeug verwenden, so kann die Reservierung für das abgemeldete Fahrzeug aufgehoben und das Kennzeichen danach für die Dauer von zwei Monaten auf
eine Person reserviert werden. Dazu muss der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief des abgemeldeten Fahrzeuges im Original der Zulassungsbehörde vorgelegt
werden (Nachweis der tatsächlichen Verfügungsberechtigung über das abgemeldete
Fahrzeug). Dies kann frühestens ein Tag nach der Abmeldung des Fahrzeuges
erfolgen und nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bei einem in Verbindung mit der
Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen innerhalb des 12-monatigen Reservierungszeitraums zum Zwecke der Wiederzulassung sowie für Fahrten zur Durchführung einer Haupt- oder Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung innerhalb
des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes zulässig, wenn das/die
ungestempelte(n) Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug angebracht
ist/sind und die Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Wurde das Kennzeichen nicht reserviert, ist nach Entfernung der Stempelplakette
nur am Tag der Außerbetriebsetzung die Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes zulässig. Danach sind Fahrten mit ungestempelten -nicht reservierten- Kennzeichen unzulässig.
Bitte Erklärung auf der Rückseite ausfüllen ►►►
Stand: 24. Oktober 2007
Kreis Bergstraße
Kfz-Zulassungsbehörde
►Bitte ausfüllen und bei der Außerbetriebsetzung vorlegen◄
Amtliches Kennzeichen
Fahrzeugident.-Nummer
Halter /Eigentümer
_____________________________________________
Name, Vorname
Anschrift/Betriebssitz
_____________________________________________
Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort/Betriebssitz
Ich erkläre hiermit, dass ich (zutreffendes ankreuzen :) für das Fahrzeug
► nur bei HP-Kennzeichen möglich ◄
…
…
eine Reservierung des bisherigen Kennzeichens für 12 Monate wünsche
keine Reservierung des bisherigen Kennzeichens wünsche
Verbleibserklärung
(Nur auszufüllen bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens acht
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer
zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen)
Ich erkläre, dass das Fahrzeug (zutreffendes bitte ankreuzen :)
…
wieder in Betrieb genommen werden soll
…
ins Ausland verbracht wird
…
sich bereits im Ausland befindet ►keine Kennzeichenreservierung
…
als Abfall entsorgt ist/wird
►keine Kennzeichenreservierung
►keine Kennzeichenreservierung
Verwertungsnachweis ist vorzulegen bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen)
…
nicht als Abfall entsorgt wird
…
gestohlen wurde.
_________________________
Ort, Datum
U____________________________
Unterschrift Halter/Eigentümer
U____________________________
Unterschrift Bevollmächtigter
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Name des Bevollmächtigten
in Drucksschrift
Stand: 24. Oktober 2007