Frankreich

Transcrição

Frankreich
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
FRANKREICH
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-­Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Optional kann eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) im Rathaus (la Mairie) beantragt
werden. Allerdings ist seit 2003 der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für EU/EWR-BürgerInnen sowie Schweizer
StaatsbürgerInnen nicht mehr zwingend erforderlich.
ARBEITSUCHE
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, erhalten
Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Die Sozial­
versicherung ist eine Pflichtversicherung.
Zuständige Organisationen sind die einzelnen
Versicherungsträger (z.B. „caisse d`assurance maladie“).
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Einwohner: 64.580.146
Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Frankreich“.
Erwerbstätige Bevölkerung:
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Frankreich finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Krankenversicherung: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber/Ihre
Arbeitgeberin bei der zuständigen Sozialversicherung
angemeldet hat, erhalten Sie eine Versicherungskarte (Carte
Vitale). Die lokale Krankenkasse vor Ort ist für Sie zuständig.
Die Krankenversicherung deckt in den meisten Fällen nicht
alle Kosten für ärztliche Behandlung, für den Spitalsaufenthalt
und für Arzneimittel ab. PatientInnen zahlen das Arzthonorar
selbst und erhalten dann eine Rückerstattung. Für viele
Leistungen gibt es einen Selbstbehalt (ticket modérateur).
Kosten für ärztliche Behandlung werden in Höhe von
70 % der Erstattungsgrundlage (tarif de responsabilité)
erstattet. Für bestimmte Personengruppen gibt es ein
Ermäßigungssystem. Sie wählen einen Hausarzt/eine
HausärztiIn (médecin traitant), der/die Sie zu FachärztInnen
überweist.
Stellenangebote der französischen Arbeitsverwaltung:
http://www.pole-emploi.fr
Viele FranzösInnen schließen eine private Zusatzver­
sicherung ab.
Private Jobvermittler (z.B. agences d`intérim) finden Sie
unter der Rubrik „Internet-Adressen“.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Frankreich kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte
wie Personen, die in Frankreich versichert sind.
Allgemeine Informationen
Fläche: 543.965 km2
in der Landwirtschaft: 3%
in der Industrie: 18%
im Dienstleistungsbereich: 79%
Sprachen:Französisch
Regionalsprachen
z.B. Baskisch,
Bretonisch,
Korsisch,
Deutsch
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den
lokalen Arbeitsämtern der französischen Arbeitsverwaltung
(Pôle Emploi) betreut werden.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Le Figaro
• Le Monde
• L`Express (Wochenmagazin)
• Les Echos
Spezielle Radio-, Fernseh- und Webprogramme widmen
sich dem Thema Arbeitsuche (z.B. Web TV Pôle-Emploi).
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. CFDT, CGT)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Leben und Arbeiten
in Frankreich
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich beim Arbeits­
amt der Arbeitsverwaltung Pôle emploi.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate nach Frankreich mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Frankreich erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Sie müssen Ihre Steuern
direkt an das Finanzamt abführen. In der Regel zahlen Sie
die Steuern drei Mal im Jahr. Sie können aber eine monatliche
Zahlung beantragen. Die entsprechenden Unterlagen
besorgen Sie sich bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen
Finanzamt (Administration fiscale).
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuer­jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden
mit bis zu 45% besteuert.
Neben der Einkommenssteuer werden noch ­
Solidaritäts­
steuern etc. eingehoben.
WOHNEN
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in den meisten Tageszeitungen
• in speziellen Immobilienzeitungen
(„de Particulier à ­Particulier“)
• bei Gemeindeämtern (Mairie)
• bei ImmobilienmaklerInnen
• bei der Agentur für Wohnungsinformation
(Agence nationale pour l`information sur le logement)
Mietverträge werden häufig für die Dauer von drei Jahren
ausgestellt, sind aber verlängerbar. Beachten Sie die
Kündigungsfristen (ein bis drei Monate für den Mieter/die
Mieterin). Kautionen in der Höhe von einer Monatsmiete
sind üblich. Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen
werden, Sie können auch einen Notar/eine Notarin beiziehen.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von staatlichen Vorschulen (école
maternelle) ist kostenlos, für bestimmte Leistungen müssen
Kostenbeiträge bezahlt werden. Der Besuch der Vorschule ist
nicht verpflichtend.
Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist
kostenlos. Die Kosten für Schulbücher und Schulmaterial wird
häufig von den Gemeinden getragen.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Frankreich beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
http://www.pole-emploi.fr
Arbeitsverwaltung in den Regionen:
http://candidat.pole-emploi.fr/
Vermittlung von AkademikerInnen:
http://www.apec.fr
Öffentliche Verwaltung
http://www.service-public.fr/
Web TV:
http://www.pole-emploi.fr/tv/
Statistik Frankreich:
http://www.insee.fr/
Informationen über Frankreich – allgemein:
http://www.service-public.fr/
http://www.ambafrance-de.org/
http://de.france.fr/
Leben in Frankreich:
http://france.fr/
Aufenthalt:
https://www.service-public.fr/
Private Jobvermittlung:
http://www.prismemploi.eu/
http://www.stepstone.fr
http://www.monster.fr/
http://www.cadremploi.fr/
Presse:
http://www.lefigaro.fr
http://www.lemonde.fr
http://www.lesechos.fr/
http://www.lexpress.fr/
Gewerkschaften:
http://www.cgt.fr/
https://www.cfdt.fr/
Wirtschaftskammer:
http://www.cci.fr/
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Soziale Sicherheit:
http://www.ambafrance-de.org/
Das französische Sozialversicherungssystem:
http://www.cleiss.fr/ (in deutscher Sprache)
Gesundheit:
https://www.service-public.fr/
Kostenrückerstattung/Selbstbehalt:
https://www.service-public.fr/
Krankenkassen:
http://www.cmu.fr
http://www.ameli.fr
Arbeitslosigkeit:
https://www.service-public.fr/
Steuern:
http://www.impots.gouv.fr/
http://www.economie.gouv.fr/
Wohnen:
http://www.anil.org (Rechte und Pflichten)
http://france.fr/
https://www.justlanded.com/
Mieterrechte:
http://www.ambafrance-de.org/
http://www.cec-zev.eu/
Immobilien:
http://www.seloger.com/
http://www.pap.fr/
http://www.fnaim.fr
http://www.avendrealouer.fr/
Schule:
https://www.service-public.fr/
http://www.education.gouv.fr/
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
Gelbe Seiten:
http://www.pagesjaunes.fr
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung
aufgerufen werden.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
Druck- und Satzfehler vorbehalten
Stand: März 2016