Lithium-Ionen-Akkumulatoren - ein Brandrisiko? - REACH

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Lithium-Ionen-Akkumulatoren - ein Brandrisiko? - REACH
Lithium-Ionen-Akkumulatoren – ein Brandrisiko?
GDV-Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien
Marco van Lier
Referent Schadenverhütung Sachversicherung
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
GDV-Projekt Brandschutz Lithium-Ionen
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Ionen-Akkumulatoren
• Aufladbare Batterien mit „Lithium-Ionen-Technik“ boomen:
• Unterhaltungselektronik
• Powertools, Gartengeräte, Elektrofahrräder
• Elektroautomobile
• ...
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
18650
Examples of 18650 cylindrical cells (these are the most common
consumer electronics lithium-ion cell form factor).
An example of a battery
pack that contains multiple
cells (in red shrink-wrap)
and a pack protection
printed circuit board (PCB)
(green).
NFPA: Lithium-Ion Batteries Hazard and Use Assessment, Final Report
© July 2011 Fire Protection Research Foundation
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
NFPA: Lithium-Ion Batteries Hazard and Use Assessment, Final Report
© July 2011 Fire Protection Research Foundation
Neue Brandlasten
Soft-pouch cells placed in molded tray and ready for transport.
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Lithium-Batterien - Schadenbeispiele
Lithium-Ionen-Akkumulatoren
enthalten Energie und i.d.R. brennbare Elektrolyte sowie weitere
brennbare Bestandteile.
Schäden
• während des Betriebs
• während Ladevorgängen
• durch äußere mechanische oder thermische Einwirkungen
Thermal runaway der Batterie führt immer zu Schäden;
Auswirkungen je nach Zusammensetzung und Konstruktion
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Lithium-Batterien - Schadenbeispiele
• Produktrückrufe
• Unterhaltungselektronik
• Smartphones
• Tablets
• Notebooks
• Kameras
• Powertools
• Gartengeräte
• Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes)
• Elektroautomobile
• ...
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Lithium-Batterien – ein neues Risiko?
Lithium-Batterien werden wie gefährliche Güter behandelt:
•
•
•
•
in kleine Einheiten verpackt,
besonders gehandhabt,
separat gelagert und
brandschutztechnisch abgetrennt.
Sie sind immer gefährliche Güter im Sinne des Transportrechts.
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Lithium-Batterien – Schadenbeispiele
• ...
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – ein neues Risiko?
Was den Sachversicherern Gedanken macht ...
• Bereitstellung in (gesprinklerten) Produktionsbereichen
• Lagerung / Zwischenlagerung
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – ein neues Risiko?
Eine Fragestellung für die Sachversicherung:
• Ob bei einem Brand von Li-Ion-Batterien
• das bestehende Brandschutzkonzept und
• eine vorhandene Löschanlage
das Szenario beherrschen, ist noch unklar.
• Hersteller und Anwender führen zwar Versuche durch, jedoch noch
weitestgehend unter Ausschluss der sonstigen Fachwelt.
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Die GDV-Projektgruppe „PG Lion“ mit Vertretern der
• Versicherer
• Elektroindustrie
• Automobilindustrie
• Löschanlagentechnik
hat als erste Hilfestellung für die Lagerung und Bereitstellung von
Lithium-Batterien ein Merkblatt zur Schadenverhütung erarbeitet.
Das Merkblatt beschreibt typische Gefahren und zeigt nach
derzeitigem Kenntnisstand geeignete Maßnahmen zur
Schadenverhütung auf.
Weitere GDV-Aktivitäten: Brandversuche mit Lithium-Akkus
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
(VdS 3103 2012-06 (01))
Aufbau der 4-seitigen GDV-Publikation
1.
2.
3.
4.
5.
Einleitung Lithium-Batterien – ein neues Risiko?
Grundlagen
Gefahren durch Lithium-Batterien
Maßnahmen zur Schadenverhütung
Bereitstellung in Produktionsbereichen.
Hinweis: Das Merkblatt wird derzeit u.a. mit
Beteiligung von Logistikern überarbeitet und
erscheint 2015 als überarbeitete Auflage.
Die empfohlenen Maßnahmen zur Schadenverhütung
bleiben im Wesentlichen unverändert.
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
Gefahren durch Lithium-Batterien
• Lithium-Batterien bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter
Handhabung vergleichsweise sicher
• Brände können entstehen durch
• technische Defekte
• fehlerhafter Handhabung und unsachgemäßen Umgang wie z.B.
• mechanische Beschädigungen (innere Kurzschlüsse)
• thermische Belastung (innere Kurzschlüsse)
• Überladung (starke Temperaturerhöhung infolge
exothermen Vorgangs)
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.1 Grundsätzliche Maßnahmen zur Schadenverhütung
• Batteriepole vor Kurzschluss schützen
• Batterien
• vor mechanischen Beschädigungen schützen (beschädigte umgehend
entsorgen)
• vor dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen schützen
• separiert lagern (Mischlagerungen unterbinden)
• Abstand von mind. 2,5 m zu anderen Lagerungen einhalten
• Lagerung räumlich getrennt oder in feuerbeständig abgetrennten Bereichen
(z.B. Container, Sicherheitsschränke mit Druckentlastung, Gefahrstoffraum)
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.2 Spezifische Maßnahmen zur Schadenverhütung
Gestufte Anforderungen
für Handhabung und Lagerung von Lithium-Batterien
• geringer Leistung (Knopfzellen, Computer, Multimedia, Kleinelektro)
• mittlerer Leistung (Fahrräder, Gartengeräte, diverse Kleinfahrzeuge )
• hoher Leistung (ab 60 V; Elektromobilität, netzunabhängige Großgeräte)
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.2 Spezifische Sicherheitsregeln (je nach Batteriekategorie)
Lithium-Batterien geringer Leistung
keine speziellen Sicherheitsvorschriften, sofern alle Vorgaben des
Herstellers bzw. der zertifizierenden Stellen eingehalten werden.
• Es dürfen nur Zellen und Batterien gelagert werden, für die der
Nachweis der Prüfung nach UN 38.3 vorliegt
(u.a. Prüfung von Vibration, Schock, Schlag,
externer Kurzschluss, Überladung)
Bei größeren zusammenhängenden Lagermengen
- Volumina über 7 m³ oder mehr als 6 Euro-Paletten gelten die Hinweise für Lithium-Batterien mittlerer Leistung.
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.2 Spezifische Sicherheitsregeln (je nach Batteriekategorie)
Lithium-Batterien mittlerer Leistung
• Brandschutztechnisch getrennt lagern
• Keine Mischlagerungen mit anderen Produkten
• Lagerbereich durch Brandmeldeanlage mit Aufschaltung
überwachen
• Bei Feuerlöschanlagen Löschmittelhinweise in
Sicherheitsdatenblättern beachten
Bei größeren Lagermengen
(in Anlehnung zum Umgang mit Aerosolen
belegte Fläche > 60 m² und / oder Lagerhöhen > 3 m)
gelten die Hinweise für Lithium-Batterien hoher Leistung.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.2 Spezifische Sicherheitsregeln (je nach Batteriekategorie)
Lithium-Batterien hoher Leistung
• Bisher noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich
adäquater Schutzmaßnahmen
• Schutzmaßnahmen in Absprache mit dem Sachversicherer
für den Einzelfall regeln
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.2 Spezifische Sicherheitsregeln (je nach Batteriekategorie)
Lithium-Batterien hoher Leistung
Denkbare Maßnahmen hierbei sind z.B.:
• Separierung und Mengenbegrenzung
• Lagerung brandschutztechnisch getrennt
• Löschanlage installieren
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„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“
– Aussagen:
4.3. Bereitstellung in Produktionsbereichen
Sofern Lithium-Batterien an Produktionsplätzen bereitgestellt werden müssen:
•
•
•
•
Begrenzung auf das notwendige Minimum („Tagesbedarf“)
Lagerort von Lagerungen jeglicher Art frei halten
feuerbeständige Lagerschränke oder Container verwenden
geeignete Feuerlöscher im Nahbereich
Sind in den betroffenen Bereichen Löschanlagen vorhanden, sind die Vorgaben der
jeweiligen Sicherheitsdatenblätter in Bezug auf geeignete Löschmittel zu
berücksichtigen.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
Januar - März 2014
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
Übersicht IdF LSA
Brandhalle mit Deckeneinbau
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
Block- und Regallager
•
•
Blocklagerversuche mit deckenmontierter Sprinkleranlage
Regallagerversuche mit Regalsprinklerung
Es werden nur Lagersituationen untersucht, in denen auch Paletten mit Akkus
eingelagert werden. Eine reine Lagerung oder Produktion wird nicht erfasst
.
Ziel der Untersuchung: Mit Sprinkleranlage beherrschbar?
Überprüfung von Auslegungskriterien von Sprinkleranlagen
bei Lagerung von Li-Ionen Batterien
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
Akkus mit BAM-zugelassener Umverpackung (Karton)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus
18650-Zellen aus dem Pedelec-Bereich
• in Aluminiumhülle in üblichen Transport-Kartons
• ohne Aluminiumhülle in üblichen Transport-Kartons
Quelle: VdS
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuche Akkupack
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuche Akkupack
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus:
Vorversuch 3 x 8 Akkupacks mit Alu-Hülle in Karton
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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Blocklager
Versuchsaufbau Blocklager (Draufsicht)
Versuchsimpression Blocklager
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Versuchsimpressionen Blocklager Lithium-Ionen-Batterien
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft
Brandversuche mit Lithium-Akkus: Regallager
Versuchsaufbau Regallager (Frontansicht)
Versuchsaufbau Regallager (Draufsicht)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Versuchsimpressionen Regallager Lithium-Ionen-Batterien
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Versuchsimpressionen Regallager Lithium-Ionen-Batterien
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Erkenntnisse - Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien
• In den ersten Minuten brennen nur Verpackungen und Lagerhilfen
Akkus nehmen erst später – nach 5 bis 8 Minuten – am Brandgeschehen teil
• Nach Auslösung: Kontrolle des Brandes, einzelne Akkus nehmen am
Brandgeschehen teil
• Brände konnten nach Versuchsende manuell durch Feuerwehreinsatzkräfte
ohne Probleme gelöscht werden
• Die BAM-Transportkartons sind durch Verpackungsfolie entzündbar
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Fazit - Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien
• Sprinkleranlage ist ein geeignetes Mittel, um den Brand gelagerter
Lithium-Ionen-Akkumulatoren einzudämmen, wenn die Löschanlage so
ausgelegt ist, dass das Löschmittel den Brandherd schnell erreicht
• Derzeit gibt es noch kein Standard-Sprinklerkonzept für die Lagerung oder
Produktion; Beurteilung des Einzelfall notwendig
• Die Versuchsergebnisse können nicht ohne Weiteres auf andere
Li-Ionen Akkutypen übertragen werden
• Die Versuchsergebnisse deuten darauf hin, dass keine „Verschlimmerung“
der Situation durch Sprinkleranlagen erreicht wird
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
GDV-Projekt Brandschutz Lithium-Ionen
- Zusammenfassung • Für „Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Ionen-Batterien“
hat die GDV Projektgruppe Lion ein Merkblatt erarbeitet (Juni 2012).
Das Merkblatt wird derzeit überarbeitet,
wesentliche Maßnahmen zur Schadenverhütung weiterhin unverändert;
überarbeitete Auflage erscheint 2015
• Orientierende Brandversuche durchgeführt, Ergebnisse aus den GDVBrandversuchen werden im Frühjahr 2015 veröffentlicht
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