Inhalt 10 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner – Inklusion
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Inhalt 10 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner – Inklusion
10-1 I nh a l t 1 0 U n t e r s t üt z un gs s ys t e m e un d An s p r e c h pa r t ne r – I nk l us i o n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 0 - 2 10.1 Bezirksregierung .................................................... 10-2 10.1.1 Generale Inklusion ..................................................................... 10-2 10.1.2 Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung ............... 10-3 10.2 Schulämter ............................................................. 10-5 10.2.1 Inklusionskoordinatorinnen und –koordinatoren (IKOS) ............. 10-5 10.2.2 Inklusionsfachberater (IFAS) ...................................................... 10-6 10.2.3 Inklusionsmoderatoren (IMOS) .................................................. 10-7 10.2.4 Fachberater für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte 10-7 10.2.5 Ansprechpartner in den Schulämtern ......................................... 10-8 10.3 Weitere bezirksw eite oder regionale A ngebote ..... 10-16 10.3.1 Die Fallclearingstelle Münster .................................................. 10-16 10.3.2 Neue schulische Lernorte – Das Projekt „Villa Interim“ Münster 10-17 10.3.3 Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland ............... 10-18 10.3.4 Hospitationsschulen ................................................................. 10-19 10-2 1 0 U n t e r s t üt z un gs s ys t e m e und An s p r e c h pa r t n e r – I nk l us i o n 10.1 Bezirksregierung Durch differenzierte Unterstützungssysteme begleitet die Bezirksregierung Münster den Prozess der Inklusion auf der Grundlage des Schulgesetzes und der neuen Erlasse und Verordnungen. Die vielfältigen Angebote und Projekte werden in Abstimmung mit dem Regionalen Fortbildungszentrum für Inklusion organisiert. Die Unterstützung betrifft u.a. die Vorbereitung der Schulen und einzelner Lehrkräfte auf das Unterrichten und Erziehen in inklusiven Systemen, die Sicherstellung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den Lern- und Entwicklungsstörungen und die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung in den Unterrichtsfächern. Die Bezirksregierung Münster koordiniert die Angebote mit den Kompetenzteams der Region, den Inklusionsmoderatoren und den Schulämtern für die Städte und Kreise. Dem Lenkungskreis Inklusion gehören Vertreter aller Dezernate der Abteilung 4 (Schule, Kultur, Sport) an. Hier werden Prozesse zur Unterstützung der Inklusion gesteuert und dezernatsübergreifend abgestimmt. Der Lenkungskreis trägt so der Tatsache Rechnung, dass Inklusion eine dezernatsübergreifende Querschnittsaufgabe ist. Geleitet wird der Lenkungskreis von Herrn LRSD Eisenberg. 10.1.1 Generale Inklusion Herr Eisenberg und Frau Dr. Lange-Werring sind Ansprechpartner für dezernats- und schulamtsübergreifende Fragestellungen und Aufgaben zum Themenkomplex Inklusion in der Bezirksregierung Münster. Jedes Dezernat, also auch jede Schulform, hat darüber hinaus einen eigenen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Fachberater und Fachberaterinnen vertreten Themenfelder bzw. Aufgabenbereiche und dienen in ihrem Bereich als Ansprechpartner. 10-3 10.1.2 Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung Ansprechpartner/-innen Inklusion auf Dezernatsebene Aufgabe Dezernat Name und Kontakt Generale Inklusion für die Bezirksregierung Münster, Herr Eisenberg 41 (F) Förderschulen [email protected] 0251 411-1595 Frau Dr. Lange-Werring Grundschulen 41 (G) [email protected] 0251 411-4319 Herr Hofmeister Haupt- und Realschulen 42 [email protected] 0251 411-4350 Herr Schweers Gymnasien 43 Gesamt-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen [email protected] 0251 411-4128 Herr Müller 44 [email protected] 0251 411-4507 Herr Wolter Berufskollegs 45 Lehreraus- und fortbildung [email protected] 0251 411-4503 Frau Lobell 46 [email protected] 0251 411-4205 Herr Frie 47 Schulrecht, Schulverwaltung [email protected] 0251 411-2297 Frau Termathe 48 [email protected] 0251 411-4111 Herr Joosten Qualitätsanalyse 4Q [email protected] 0251 411-4378 Personal- und Stellenplanangelegenheiten 10-4 Themen- und aufgabenbezogene Ansprechpartner/-innen Aufgabe Dezernat Name und Kontakt 41 [email protected] 0251 411-2008 Grundschulen, Berufskollegs 41/46 [email protected] 0251 411-2008 Koordination des Gemeinsamen Lernens 41/46 [email protected] 0251 411-2009 41 [email protected] 0251 411-4332 41 [email protected] 0251 411-4323 41 [email protected] 0251 411-4313 41 N.N. 41 [email protected] 0251 411-4379 41 [email protected] 0251 411-4381 41 [email protected] 0251 411-4105 41 [email protected] 0251 411-1412 41 [email protected] 0251 411-4313 Gymnasien 43 N.N. Gesamtschulen 44 [email protected] 0251 411-3271 Berufskollegs 45 [email protected] 0251 411-4061 Koordination Inklusionsprojekte Frau Mergel Frau Determann-Schacht Frau Ocko Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Förderschwerpunkt Lernen (LE) Förderschwerpunkt Sprache (SQ) Fallclearingstelle Inklusionsordner und Internet Autismus und Nachteilsausgleich AO-SF Fachstelle Frau Strumann Frau Stahl-Morabito Frau Schillack Herr Heßler Frau Dr. Demes Frau Mohr Frau Langanke Frau Schillack Frau Knöner Frau Kiesow 10-5 10.2 Schulämter Die Ansprechpartner für Inklusion auf der Ebene der Unteren Schulaufsicht sind zuständig für Belange der Grundschulen und Hauptschulen. Darüber hinaus gibt es für den Bereich Inklusion eine Vielzahl von Ansprechpartnern und Unterstützungen, deren Aufgabenprofil im Folgenden dargestellt. Weitere Informationen finden Sie dann im Teil B. 10.2.1 Inklusionskoordinatorinnen und –koordinatoren (IKOS) Datenerhebung Führen des Planungsmoduls (SuS, Förderorte, Förderschwerpunkte) Schaffung der Datengrundlage für die regionalen Schulaufsichtskonferenzen Abfrage und Zusammenfassung der Elternwünsche (für Klasse 5) Erfassung der Standorte des Gemeinsamen Lernens (Anzahl, Orte, Plätze, Bedarfe) Unterstützung Schulaufsicht Weitergabe von Problemanzeigen (soweit bekannt) bei Schulen an die zuständige Schulaufsicht Unterstützung der unteren Schulaufsicht im Übergangsmanagement Beratung Kontaktberatung und Erstberatung von Eltern Beratung von Schulen (Basics, Wissensmanagement, Hilfestellungen) Weitere Aufgaben der IKOS Arbeitskreise oder Netzwerkaufbau zwischen Schulen Primar und Sek I Initiierung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Schulen Begleitung von Veranstaltungen in den Schulen zum Übergang Herstellung von Kontakten zwischen neuen Standorten und Hospitationsschulen 10-6 10.2.2 Inklusionsfachberater (IFAS) In der Schwerpunktschule Erteilung eigenen Unterrichts an der allgemeinen Schule Unterstützung der Schulleitung Koordination und Evaluation der individuellen sonderpädagogischen Förderplanungen Beratung der allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte Im regionalen Einzugsgebiet der Schwerpunktschule Installation von schulinternen Fachkonferenzen „Sonderpädagogik“ an Schwerpunktschulen Beratungsangebot der Schulleitungen der allgemeinen Schulen Fachliche Beratungsangebote für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen im Einzugsbereich Beratungsangebote für die allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte (ggfs. Konfliktmanagement) Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht Unterstützung der Schulaufsicht bei fachlicher Vernetzung sowie Austausch mit weiteren Institutionen, Einrichtungen etc. Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Einzugsgebiet in Absprache mit der Schulaufsicht Sicherung und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Kompetenzen über die studierten Fachrichtungen hinaus Organisation und Durchführung regionaler Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen Vernetzung von Lehrkräften für Sonderpädagogik in der Region (Organisation eines Personalpools für: Beratung in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Diagnostik in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Fachberaterinnen und Fachberater Autismus und Unterstützter Kommunikation) Qualitätssicherung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen 10-7 10.2.3 Inklusionsmoderatoren (IMOS) Landesweit haben bisher über 300 Moderatorinnen und Moderatoren an der Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ die Zertifikate für den erfolgreichen Abschluss erhalten. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Qualifizierung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten zur Inklusion kontinuierlich und nachhaltig dabei begleiten, Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Universitäten Köln und Oldenburg sowie der Medienberatung NRW. Die Inklusionsmoderatoren sind im Rahmen der Kompetenzteams der Schulämter tätig und können dort angefragt werden. 10.2.4 Fachberater für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Für die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung” sowie „Lernen“ wurden bei der Bezirksregierung Münster Arbeitsgruppen zur regionalen Bereithaltung der sonderpädagogischen Fachlichkeit eingerichtet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. 10-8 10.2.5 Ansprechpartner in den Schulämtern Schulamt für den Kreis Borken Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Carolin Ischinsky [email protected] 02861 82-1340 Wilhelm Ernst Inklusionsfachberater [email protected] (IFAS) 02861 82-1349 N.N. Wilhelm Ernst [email protected] Inklusionskoordinatoren 02861 82-1349 (IKOS) Susann Müller [email protected] 02861 82-1342 Fachberater Förderschwerpunkt ESE Fachberater Förderschwerpunkt LE Barbara Rotherm Hans-Christian-Andersen-Schule Rhede 02561 6956300 Günther Stegemerten St. Marien-Schule, Vreden Tel. 02564 368910 Silke Buss (Nördlicher Kreis, Sek I und II) Carl-Sonnenschein-Realschule, Gronau 02565 967013 Ansprechpartner Autismus Hedwig Finke-Knüwer (Südlicher Kreis) Brückenschule Maria Veen, Reken 02864 90140 Steffi Kubeja (Nördlicher Kreis GS) Overbergschule Epe, Gronau 02565 97283 10-9 Schulamt für die Stadt Bottrop Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Heike Grüter [email protected] 02041 70-3167 Ralf Forreiter [email protected] Inklusionsfachberater 02041 70-4521 (IFAS) Jutta Smit [email protected] 02041 70-4522 Heiko Rüttermann [email protected] Inklusionskoordinatoren 02041 70-3219 (IKOS) Christina Nowak [email protected] 02041 70-3828 Fachberater Förderschwerpunkt ESE Fachberater Förderschwerpunkt LE Ralf Forreiter Marie Curie Realschule, Bottrop 02041 709470 Michaela Schalk Ludgerusschule, Bottrop 02041 52864 Antje Faets Schule am Tetraeder, Bottrop Ansprechpartner 02041 60775 Autismus Eva Heete Willy-Brand-Gesamtschule, Bottrop 02041 706480 10-10 Schulamt für den Kreis Coesfeld Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Heike Grüter [email protected] 02541 18-4230 N.N. Inklusionsfachberater Jutta Schotten (IFAS) [email protected] 02541 18-0 N.N. Inklusionskoordinatoren (IKOS) Wolfgang Koslowski-Feld [email protected] 02541 18-4208 Marietta Stapper Städtische Hauptschule Lüdinghausen Fachberater 02591 1280 Förderschwerpunkt ESE Sonja Wahle Astrid-Lindgren-Schule, Lüdinghausen 02591 23970 Fachberater Förderschwerpunkt LE Beate Balzer Ludgerischule, Billerbeck 02543 6561 Marianne Grawe-Hünninghaus Maximilian-Kolbe-Schule, Nordkirchen Ansprechpartner Autismus 02596 58201 Ulla Wellenreuther Johann-Conrad-Schlaun Gesamtschule, Nordkirchen 02596 97030 10-11 Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Bernhard Südholt [email protected] 0209 169-2158 Astrid Schenk Inklusionsfachberater (IFAS) [email protected] 0209 169-2159 N.N. Stephan Bortlisz [email protected] Inklusionskoordinatoren 0209 169-3180 (IKOS) Dirk Steiner [email protected] 0209 169-3181 Fachberater Förderschwerpunkt ESE Fachberater Förderschwerpunkt LE Astrid Geipel Gesamtschule Berger Feld, Gelsenkirchen 0209 4509011 Ursula Backhaus Antoniusschule, Gelsenkirchen 0209 82273 Kornelia Loock Albert Schweitzer-Schule, Gelsenkirchen Ansprechpartner 0209 583480 Autismus Meike Diekwisch Löchterschule Gelsenkirchen 0209 9305112 10-12 Schulamt für die Stadt Münster Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Christa Obens [email protected] 0251 492-4006 Kerstin König [email protected] Inklusionsfachberater 0251 492-4023 (IFAS) Ralf Langer [email protected] 0251 492-4023 Lisa Quiter [email protected] Inklusionskoordinatoren 0251 492-4055 (IKOS) Maik Slotosch-Kemper [email protected] 0251 492-4066 Fachberater Förderschwerpunkt ESE Fachberater Förderschwerpunkt LE Ralf Langer Richard-von-Weizsäcker-Schule, Münster 0251 795437 Marita Book Uppenbergschule, Münster 0251 390030 Heike Dönne Regenbogenschule, Münster Ansprechpartner 0251 2105181 Autismus Waltraud Vechtel Martin-Luther King Schule, Münster 0251 2105192 10-13 Schulamt für den Kreis Recklinghausen Aufgabe Name und Kontakt Marita Wrocklage [email protected] Generale 02361 53-3037 Inklusion Andreas Menzel [email protected] 02361 53-3022 Inklusionsfachberater N.N. (IFAS) N.N. Barbara Knöner Inklusionskoordinatoren [email protected] (IKOS) 02361 53-3320 N.N. Tanja Trittschack Achtenbeckschule, Herten Fachberater 02366 303960 Förderschwerpunkt ESE Oliver Bautz Achtenbeckschule, Herten 02366 303960 Julia Franken Antoniusschule, Dorsten 02362 62355 Bastian Wozniak Fachberater Von-Kettler-Schule, Dorsten Förderschwerpunkt LE 02362 61110 Markus Ortmann Von-Kettler-Schule, Dorsten 02362 61110 Regina Pokorny Raphael-Schule, Recklinghausen Ansprechpartner 02361 93440 Autismus Ulrike Hiltrop-Fark Schule Oberwiese, Waltrop 02309 76739 10-14 Schulamt für den Kreis Steinfurt Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Inge Graf-Mannebach [email protected] 02551 69-1534 André-Leonhard von Gostomski [email protected] 02551 69-1535 Inklusionsfachberater Hannelore Lange (IFAS) [email protected] 02551 69-1535 Kerstin Lechte [email protected] 02551 69-1535 Franz-Josef Brinkkötter [email protected] Inklusionskoordinatoren 02551 69-1535 (IKOS) Hannelore Lange [email protected] 02551 69-1535 Fachberater Förderschwerpunkt ESE Fachberater Förderschwerpunkt LE Klaus Wenzel Maximilian-Kolbe-Gesamtschule, Saerbeck 02574 93720 Vera Tegtmeier Johannesschule, Greven 02571 567172 Marion Bosse Ernst-Klee Schule, Mettingen Ansprechpartner 05452 93350 Autismus Gisela Schembecker St.-Elisabeth-Schule, Steinfurt 02551 93780 10-15 Schulamt für den Kreis Warendorf Aufgabe Generale Inklusion Name und Kontakt Jutta Brambring [email protected] 02581 53-410 Jens Wehrmann [email protected] Inklusionsfachberater 02581 53-4101 (IFAS) Daniela Henk [email protected] 02581 53-4101 Inklusionskoordinatoren (IKOS) Fachberater Förderschwerpunkt ESE Diethild Meibeck-Kuhlmann [email protected] 02581 53-4101 Nicola Haas Verbundschule Everswinkel 02582 991960 Anne Butz Johanna Rose Schule, Ahlen Fachberater 02382 9689990 Förderschwerpunkt LE Yvette Frehe Brüder-Grimm-Schule, Telgte 02504 77649 Ansprechpartner Autismus Steffi Höpke Erich Kästner-Schule, Oelde 02522 93570 10-16 10.3 Weitere bezirksw eite oder regionale Angebote 10.3.1 Die Fallclearingstelle Münster Schülerinnen und Schüler mit besonderen emotionalen und sozialen Problemlagen bedürfen neben der schulischen Beratung häufig vieler weiterer interdisziplinärer Hilfen. Im Einzelfall macht es Sinn, alle beteiligten Fachkräfte an einen Tisch zu holen, um gemeinsam zu beraten, welcher Weg den größten Erfolg in Aussicht stellt, zum Beispiel wenn Maßnahmen der Jugendhilfe an schulische Maßnahmen gekoppelt werden oder wenn viele bisherige Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Eine schulische Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium aus den Bereichen Schule, Gesundheits- und Jugendhilfe. Es besteht aus ständigen Mitgliedern der beteiligten Professionen und fallbezogenen Teilnehmern. Die ständigen Mitglieder der Fallclearingstelle sind das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Vertreter der jeweiligen Schulaufsicht, Schulpsychologische Beratungsstellen und der Schularzt beim Amt für Gesundheit. Die Fallverantwortlichen sind Mitarbeiter der Schule (Klassenlehrerin, gegebenenfalls die Schulleitung, Schulsozialarbeit) und die zuständige Bezirkssozialarbeiterin, oder der zuständige Bezirkssozialarbeiter. Ziel der Beratung ist eine frühzeitige und regional orientierte Hilfestellung im jeweiligen Einzelfall. Im Beratungsprozess werden pädagogische, jugendhilferechtliche, psychologische, schulrechtliche, medizinische und ordnungsrechtliche Fragestellungen zur Entwicklung möglicher Lösungswege thematisiert. Sie ist dabei den Leitzielen und der Inklusion und Prävention verpflichtet. Die Einrichtung von Fallclearingstellen in den Schulamtsbezirken ist erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein. 10-17 10.3.2 Neue schulische Lernorte – Das Projekt „Villa Interim“ Münster Die stetige Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem bedeutet für viele Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung, die sie bisweilen an ihre Grenzen bringt. Einige Schülerinnen und Schüler bedürfen besonderer pädagogischer Maßnahmen, um langfristig erfolgreich und ohne Unterbrechung zum Schulabschluss geführt werden zu können. Im Regierungsbezirk Münster können für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach festgelegten Standards neue schulische Lernorte eingerichtet werden. Diese sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mit anderen Partnern die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. Die Schülerinnen und Schüler werden maximal ein Jahr lang extern beschult, wobei nach spätestens sechs Monaten die Rückführungsphase in die Stammklasse beginnt. Durch einen regelmäßigen Austausch bleiben die Kontakte erhalten und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers in gemeinsamer Verantwortung begleitet. Ein Team aus Sonderpädagogen, Fachlehrkräften der allgemeinen Schule, Sozialpädagogen und Schulpsychologen sichert die Beschulung und Betreuung sowohl nach sonderpädagogischen Standards, als auch entsprechend des Bildungsgangs der jeweiligen Stammschule. So kann der angestrebte Bildungsabschluss weiterhin erreicht werden. Während der gesamten Zeit wird eng mit der Heimatklasse der Schülerinnen und Schüler gearbeitet um eine weitere erfolgreiche Beschulung auch nach Ablauf des Jahres zu gewährleisten. In Münster hat sich in den vergangenen drei Jahren ein solcher „neuer schulischer Lernort“ unter dem Namen „Villa Interim“ etabliert. Die Einrichtung neuer schulischer Lernorte nach entsprechenden Standards ist in allen Schulamtsbezirken erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein. 10-18 10.3.3 Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland Im Zuge der UN-Konvention werden immer mehr Kinder und Jugendliche inklusiv gefördert. Durch die Bündelung verschiedener Fachkompetenzen in einem interdisziplinären Team bietet das LWL-Beratungshaus Kindern und Jugendlichen, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften Information, Beratung und Unterstützung. Das Angebot erstreckt sich dabei auf Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Handicaps, u. a. Autismus Sehen Hören und Kommunikation Sprache körperliche und motorische Entwicklung Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen: Weitere Informationen können Sie dem Flyer im Anhang entnehmen. 10-19 Im LWL-Beratungshaus arbeiten Sonderpädagoginnen und -pädagogen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen mit Fachkräften aus Therapie und Pflege. Kooperationspartner sind u. a. Frühförderstellen Kindertagesstätten Ärzte und Kliniken Schulen Hilfsmittelfirmen weitere Beratungsstellen regionale Bildungsbüros Agentur für Arbeit Integrationsfachdienste weitere therapeutische Einrichtungen 10.3.4 Hospitationsschulen Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die obere und untere Schulaufsicht beauftragt, Schulen zu benennen, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere Schulen zu geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen. Weitere Informationen zu Hospitationsschulen und eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (www.bezreg-muenster.de).