Inhalt 10 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner – Inklusion

Transcrição

Inhalt 10 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner – Inklusion
10-1
I nh a l t
1 0 U n t e r s t üt z un gs s ys t e m e un d An s p r e c h pa r t ne r –
I nk l us i o n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 0 - 2
10.1 Bezirksregierung .................................................... 10-2
10.1.1 Generale Inklusion ..................................................................... 10-2
10.1.2 Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung ............... 10-3
10.2 Schulämter ............................................................. 10-5
10.2.1 Inklusionskoordinatorinnen und –koordinatoren (IKOS) ............. 10-5
10.2.2 Inklusionsfachberater (IFAS) ...................................................... 10-6
10.2.3 Inklusionsmoderatoren (IMOS) .................................................. 10-7
10.2.4 Fachberater für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte 10-7
10.2.5 Ansprechpartner in den Schulämtern ......................................... 10-8
10.3 Weitere bezirksw eite oder regionale A ngebote ..... 10-16
10.3.1 Die Fallclearingstelle Münster .................................................. 10-16
10.3.2 Neue schulische Lernorte – Das Projekt „Villa Interim“ Münster 10-17
10.3.3 Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland ............... 10-18
10.3.4 Hospitationsschulen ................................................................. 10-19
10-2
1 0 U n t e r s t üt z un gs s ys t e m e
und
An s p r e c h pa r t n e r
–
I nk l us i o n
10.1 Bezirksregierung
Durch differenzierte Unterstützungssysteme begleitet die Bezirksregierung Münster
den Prozess der Inklusion auf der Grundlage des Schulgesetzes und der neuen Erlasse und Verordnungen. Die vielfältigen Angebote und Projekte werden in Abstimmung
mit dem Regionalen Fortbildungszentrum für Inklusion organisiert.
Die Unterstützung betrifft u.a. die Vorbereitung der Schulen und einzelner Lehrkräfte
auf das Unterrichten und Erziehen in inklusiven Systemen, die Sicherstellung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den Lern- und Entwicklungsstörungen und die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung in den Unterrichtsfächern. Die Bezirksregierung
Münster koordiniert die Angebote mit den Kompetenzteams der Region, den Inklusionsmoderatoren und den Schulämtern für die Städte und Kreise.
Dem Lenkungskreis Inklusion gehören Vertreter aller Dezernate der Abteilung 4 (Schule, Kultur, Sport) an. Hier werden Prozesse zur Unterstützung der Inklusion gesteuert
und dezernatsübergreifend abgestimmt. Der Lenkungskreis trägt so der Tatsache
Rechnung, dass Inklusion eine dezernatsübergreifende Querschnittsaufgabe ist. Geleitet wird der Lenkungskreis von Herrn LRSD Eisenberg.
10.1.1 Generale Inklusion
Herr Eisenberg und Frau Dr. Lange-Werring sind Ansprechpartner für dezernats- und
schulamtsübergreifende Fragestellungen und Aufgaben zum Themenkomplex Inklusion in der Bezirksregierung Münster.
Jedes Dezernat, also auch jede Schulform, hat darüber hinaus einen eigenen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Fachberater und Fachberaterinnen vertreten Themenfelder bzw. Aufgabenbereiche und dienen in ihrem Bereich als Ansprechpartner.
10-3
10.1.2 Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung
Ansprechpartner/-innen Inklusion auf Dezernatsebene
Aufgabe
Dezernat
Name und Kontakt
Generale Inklusion für
die Bezirksregierung
Münster,
Herr Eisenberg
41 (F)
Förderschulen
[email protected]
0251 411-1595
Frau Dr. Lange-Werring
Grundschulen
41 (G)
[email protected]
0251 411-4319
Herr Hofmeister
Haupt- und Realschulen
42
[email protected]
0251 411-4350
Herr Schweers
Gymnasien
43
Gesamt-,
Sekundar- und Gemeinschaftsschulen
[email protected]
0251 411-4128
Herr Müller
44
[email protected]
0251 411-4507
Herr Wolter
Berufskollegs
45
Lehreraus- und fortbildung
[email protected]
0251 411-4503
Frau Lobell
46
[email protected]
0251 411-4205
Herr Frie
47
Schulrecht,
Schulverwaltung
[email protected]
0251 411-2297
Frau Termathe
48
[email protected]
0251 411-4111
Herr Joosten
Qualitätsanalyse
4Q
[email protected]
0251 411-4378
Personal- und Stellenplanangelegenheiten
10-4
Themen- und aufgabenbezogene Ansprechpartner/-innen
Aufgabe
Dezernat
Name und Kontakt
41
[email protected]
0251 411-2008
Grundschulen,
Berufskollegs
41/46
[email protected]
0251 411-2008
Koordination des Gemeinsamen Lernens
41/46
[email protected]
0251 411-2009
41
[email protected]
0251 411-4332
41
[email protected]
0251 411-4323
41
[email protected]
0251 411-4313
41
N.N.
41
[email protected]
0251 411-4379
41
[email protected]
0251 411-4381
41
[email protected]
0251 411-4105
41
[email protected]
0251 411-1412
41
[email protected]
0251 411-4313
Gymnasien
43
N.N.
Gesamtschulen
44
[email protected]
0251 411-3271
Berufskollegs
45
[email protected]
0251 411-4061
Koordination
Inklusionsprojekte
Frau Mergel
Frau Determann-Schacht
Frau Ocko
Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale
Entwicklung (ESE)
Förderschwerpunkt
Lernen (LE)
Förderschwerpunkt
Sprache (SQ)
Fallclearingstelle
Inklusionsordner
und Internet
Autismus und
Nachteilsausgleich
AO-SF
Fachstelle
Frau Strumann
Frau Stahl-Morabito
Frau Schillack
Herr Heßler
Frau Dr. Demes
Frau Mohr
Frau Langanke
Frau Schillack
Frau Knöner
Frau Kiesow
10-5
10.2 Schulämter
Die Ansprechpartner für Inklusion auf der Ebene der Unteren Schulaufsicht sind zuständig für Belange der Grundschulen und Hauptschulen. Darüber hinaus gibt es für
den Bereich Inklusion eine Vielzahl von Ansprechpartnern und Unterstützungen, deren
Aufgabenprofil im Folgenden dargestellt. Weitere Informationen finden Sie dann im Teil
B.
10.2.1 Inklusionskoordinatorinnen und –koordinatoren (IKOS)
Datenerhebung

Führen des Planungsmoduls (SuS, Förderorte, Förderschwerpunkte)

Schaffung der Datengrundlage für die regionalen Schulaufsichtskonferenzen

Abfrage und Zusammenfassung der Elternwünsche (für Klasse 5)

Erfassung der Standorte des Gemeinsamen Lernens (Anzahl, Orte, Plätze, Bedarfe)
Unterstützung Schulaufsicht

Weitergabe von Problemanzeigen (soweit bekannt) bei Schulen an die zuständige Schulaufsicht

Unterstützung der unteren Schulaufsicht im Übergangsmanagement
Beratung

Kontaktberatung und Erstberatung von Eltern

Beratung von Schulen (Basics, Wissensmanagement, Hilfestellungen)
Weitere Aufgaben der IKOS

Arbeitskreise oder Netzwerkaufbau zwischen Schulen Primar und Sek I

Initiierung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Schulen

Begleitung von Veranstaltungen in den Schulen zum Übergang

Herstellung von Kontakten zwischen neuen Standorten und Hospitationsschulen
10-6
10.2.2 Inklusionsfachberater (IFAS)
In der Schwerpunktschule

Erteilung eigenen Unterrichts an der allgemeinen Schule

Unterstützung der Schulleitung

Koordination und Evaluation der individuellen sonderpädagogischen Förderplanungen

Beratung der allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte
Im regionalen Einzugsgebiet der Schwerpunktschule

Installation von schulinternen Fachkonferenzen „Sonderpädagogik“ an Schwerpunktschulen

Beratungsangebot der Schulleitungen der allgemeinen Schulen

Fachliche Beratungsangebote für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen im
Einzugsbereich

Beratungsangebote für die allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte
(ggfs. Konfliktmanagement)
Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht

Unterstützung der Schulaufsicht bei fachlicher Vernetzung sowie Austausch mit
weiteren Institutionen, Einrichtungen etc.

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Einzugsgebiet in
Absprache mit der Schulaufsicht

Sicherung und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Kompetenzen über
die studierten Fachrichtungen hinaus

Organisation und Durchführung regionaler Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen

Vernetzung von Lehrkräften für Sonderpädagogik in der Region (Organisation
eines Personalpools für: Beratung in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Diagnostik in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Fachberaterinnen und Fachberater Autismus und Unterstützter
Kommunikation)

Qualitätssicherung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen
10-7
10.2.3 Inklusionsmoderatoren (IMOS)
Landesweit haben bisher über 300 Moderatorinnen und Moderatoren an der Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ die Zertifikate für den erfolgreichen Abschluss erhalten. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Qualifizierung
für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in Nordrhein-Westfalen mit
Fortbildungsangeboten zur Inklusion kontinuierlich und nachhaltig dabei begleiten,
Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit
den Universitäten Köln und Oldenburg sowie der Medienberatung NRW.
Die Inklusionsmoderatoren sind im Rahmen der Kompetenzteams der Schulämter tätig
und können dort angefragt werden.
10.2.4 Fachberater für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte
Für die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung” sowie „Lernen“
wurden bei der Bezirksregierung Münster Arbeitsgruppen zur regionalen Bereithaltung
der sonderpädagogischen Fachlichkeit eingerichtet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
10-8
10.2.5 Ansprechpartner in den Schulämtern
Schulamt für den Kreis Borken
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Carolin Ischinsky
[email protected]
02861 82-1340
Wilhelm Ernst
Inklusionsfachberater
[email protected]
(IFAS)
02861 82-1349
N.N.
Wilhelm Ernst
[email protected]
Inklusionskoordinatoren
02861 82-1349
(IKOS)
Susann Müller
[email protected]
02861 82-1342
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Barbara Rotherm
Hans-Christian-Andersen-Schule Rhede
02561 6956300
Günther Stegemerten
St. Marien-Schule, Vreden
Tel. 02564 368910
Silke Buss (Nördlicher Kreis, Sek I und II)
Carl-Sonnenschein-Realschule, Gronau
02565 967013
Ansprechpartner
Autismus
Hedwig Finke-Knüwer (Südlicher Kreis)
Brückenschule Maria Veen, Reken
02864 90140
Steffi Kubeja (Nördlicher Kreis GS)
Overbergschule Epe, Gronau
02565 97283
10-9
Schulamt für die Stadt Bottrop
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Heike Grüter
[email protected]
02041 70-3167
Ralf Forreiter
[email protected]
Inklusionsfachberater
02041 70-4521
(IFAS)
Jutta Smit
[email protected]
02041 70-4522
Heiko Rüttermann
[email protected]
Inklusionskoordinatoren
02041 70-3219
(IKOS)
Christina Nowak
[email protected]
02041 70-3828
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Ralf Forreiter
Marie Curie Realschule, Bottrop
02041 709470
Michaela Schalk
Ludgerusschule, Bottrop
02041 52864
Antje Faets
Schule am Tetraeder, Bottrop
Ansprechpartner
02041 60775
Autismus
Eva Heete
Willy-Brand-Gesamtschule, Bottrop
02041 706480
10-10
Schulamt für den Kreis Coesfeld
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Heike Grüter
[email protected]
02541 18-4230
N.N.
Inklusionsfachberater
Jutta Schotten
(IFAS)
[email protected]
02541 18-0
N.N.
Inklusionskoordinatoren
(IKOS)
Wolfgang Koslowski-Feld
[email protected]
02541 18-4208
Marietta Stapper
Städtische Hauptschule Lüdinghausen
Fachberater
02591 1280
Förderschwerpunkt ESE
Sonja Wahle
Astrid-Lindgren-Schule, Lüdinghausen
02591 23970
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Beate Balzer
Ludgerischule, Billerbeck
02543 6561
Marianne Grawe-Hünninghaus
Maximilian-Kolbe-Schule, Nordkirchen
Ansprechpartner
Autismus
02596 58201
Ulla Wellenreuther
Johann-Conrad-Schlaun Gesamtschule,
Nordkirchen
02596 97030
10-11
Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Bernhard Südholt
[email protected]
0209 169-2158
Astrid Schenk
Inklusionsfachberater
(IFAS)
[email protected]
0209 169-2159
N.N.
Stephan Bortlisz
[email protected]
Inklusionskoordinatoren
0209 169-3180
(IKOS)
Dirk Steiner
[email protected]
0209 169-3181
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Astrid Geipel
Gesamtschule Berger Feld, Gelsenkirchen
0209 4509011
Ursula Backhaus
Antoniusschule, Gelsenkirchen
0209 82273
Kornelia Loock
Albert Schweitzer-Schule, Gelsenkirchen
Ansprechpartner
0209 583480
Autismus
Meike Diekwisch
Löchterschule Gelsenkirchen
0209 9305112
10-12
Schulamt für die Stadt Münster
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Christa Obens
[email protected]
0251 492-4006
Kerstin König
[email protected]
Inklusionsfachberater
0251 492-4023
(IFAS)
Ralf Langer
[email protected]
0251 492-4023
Lisa Quiter
[email protected]
Inklusionskoordinatoren
0251 492-4055
(IKOS)
Maik Slotosch-Kemper
[email protected]
0251 492-4066
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Ralf Langer
Richard-von-Weizsäcker-Schule, Münster
0251 795437
Marita Book
Uppenbergschule, Münster
0251 390030
Heike Dönne
Regenbogenschule, Münster
Ansprechpartner
0251 2105181
Autismus
Waltraud Vechtel
Martin-Luther King Schule, Münster
0251 2105192
10-13
Schulamt für den Kreis Recklinghausen
Aufgabe
Name und Kontakt
Marita Wrocklage
[email protected]
Generale
02361 53-3037
Inklusion
Andreas Menzel
[email protected]
02361 53-3022
Inklusionsfachberater
N.N.
(IFAS)
N.N.
Barbara Knöner
Inklusionskoordinatoren
[email protected]
(IKOS)
02361 53-3320
N.N.
Tanja Trittschack
Achtenbeckschule, Herten
Fachberater
02366 303960
Förderschwerpunkt ESE
Oliver Bautz
Achtenbeckschule, Herten
02366 303960
Julia Franken
Antoniusschule, Dorsten
02362 62355
Bastian Wozniak
Fachberater
Von-Kettler-Schule, Dorsten
Förderschwerpunkt LE
02362 61110
Markus Ortmann
Von-Kettler-Schule, Dorsten
02362 61110
Regina Pokorny
Raphael-Schule, Recklinghausen
Ansprechpartner
02361 93440
Autismus
Ulrike Hiltrop-Fark
Schule Oberwiese, Waltrop
02309 76739
10-14
Schulamt für den Kreis Steinfurt
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Inge Graf-Mannebach
[email protected]
02551 69-1534
André-Leonhard von Gostomski
[email protected]
02551 69-1535
Inklusionsfachberater
Hannelore Lange
(IFAS)
[email protected]
02551 69-1535
Kerstin Lechte
[email protected]
02551 69-1535
Franz-Josef Brinkkötter
[email protected]
Inklusionskoordinatoren
02551 69-1535
(IKOS)
Hannelore Lange
[email protected]
02551 69-1535
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Fachberater
Förderschwerpunkt LE
Klaus Wenzel
Maximilian-Kolbe-Gesamtschule, Saerbeck
02574 93720
Vera Tegtmeier
Johannesschule, Greven
02571 567172
Marion Bosse
Ernst-Klee Schule, Mettingen
Ansprechpartner
05452 93350
Autismus
Gisela Schembecker
St.-Elisabeth-Schule, Steinfurt
02551 93780
10-15
Schulamt für den Kreis Warendorf
Aufgabe
Generale
Inklusion
Name und Kontakt
Jutta Brambring
[email protected]
02581 53-410
Jens Wehrmann
[email protected]
Inklusionsfachberater
02581 53-4101
(IFAS)
Daniela Henk
[email protected]
02581 53-4101
Inklusionskoordinatoren
(IKOS)
Fachberater
Förderschwerpunkt ESE
Diethild Meibeck-Kuhlmann
[email protected]
02581 53-4101
Nicola Haas
Verbundschule Everswinkel
02582 991960
Anne Butz
Johanna Rose Schule, Ahlen
Fachberater
02382 9689990
Förderschwerpunkt LE
Yvette Frehe
Brüder-Grimm-Schule, Telgte
02504 77649
Ansprechpartner
Autismus
Steffi Höpke
Erich Kästner-Schule, Oelde
02522 93570
10-16
10.3 Weitere bezirksw eite oder regionale Angebote
10.3.1 Die Fallclearingstelle Münster
Schülerinnen und Schüler mit besonderen emotionalen und sozialen Problemlagen
bedürfen neben der schulischen Beratung häufig vieler weiterer interdisziplinärer Hilfen. Im Einzelfall macht es Sinn, alle beteiligten Fachkräfte an einen Tisch zu holen,
um gemeinsam zu beraten, welcher Weg den größten Erfolg in Aussicht stellt, zum
Beispiel wenn Maßnahmen der Jugendhilfe an schulische Maßnahmen gekoppelt werden oder wenn viele bisherige Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.
Eine schulische Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes
Fach- und Beratungsgremium aus den Bereichen Schule, Gesundheits- und Jugendhilfe. Es besteht aus ständigen Mitgliedern der beteiligten Professionen und fallbezogenen Teilnehmern.
Die ständigen Mitglieder der Fallclearingstelle sind

das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,

Vertreter der jeweiligen Schulaufsicht,

Schulpsychologische Beratungsstellen und

der Schularzt beim Amt für Gesundheit.
Die Fallverantwortlichen sind

Mitarbeiter der Schule (Klassenlehrerin, gegebenenfalls die Schulleitung,
Schulsozialarbeit) und

die zuständige Bezirkssozialarbeiterin, oder der zuständige Bezirkssozialarbeiter.
Ziel der Beratung ist eine frühzeitige und regional orientierte Hilfestellung im jeweiligen
Einzelfall. Im Beratungsprozess werden pädagogische, jugendhilferechtliche, psychologische, schulrechtliche, medizinische und ordnungsrechtliche Fragestellungen zur
Entwicklung möglicher Lösungswege thematisiert. Sie ist dabei den Leitzielen und der
Inklusion und Prävention verpflichtet.
Die Einrichtung von Fallclearingstellen in den Schulamtsbezirken ist erwünscht. Sie
können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler
sein.
10-17
10.3.2 Neue schulische Lernorte – Das Projekt „Villa Interim“ Münster
Die stetige Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem bedeutet für viele Lehrkräfte,
Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung, die sie bisweilen an ihre Grenzen bringt. Einige Schülerinnen und Schüler bedürfen besonderer pädagogischer
Maßnahmen, um langfristig erfolgreich und ohne Unterbrechung zum Schulabschluss
geführt werden zu können.
Im Regierungsbezirk Münster können für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach festgelegten Standards
neue schulische Lernorte eingerichtet werden. Diese sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mit anderen
Partnern die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.
Die Schülerinnen und Schüler werden maximal ein Jahr lang extern beschult, wobei
nach spätestens sechs Monaten die Rückführungsphase in die Stammklasse beginnt.
Durch einen regelmäßigen Austausch bleiben die Kontakte erhalten und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers in gemeinsamer Verantwortung begleitet.
Ein Team aus Sonderpädagogen, Fachlehrkräften der allgemeinen Schule, Sozialpädagogen und Schulpsychologen sichert die Beschulung und Betreuung sowohl nach
sonderpädagogischen Standards, als auch entsprechend des Bildungsgangs der jeweiligen Stammschule. So kann der angestrebte Bildungsabschluss weiterhin erreicht
werden.
Während der gesamten Zeit wird eng mit der Heimatklasse der Schülerinnen und
Schüler gearbeitet um eine weitere erfolgreiche Beschulung auch nach Ablauf des Jahres zu gewährleisten.
In Münster hat sich in den vergangenen drei Jahren ein solcher „neuer schulischer
Lernort“ unter dem Namen „Villa Interim“ etabliert.
Die Einrichtung neuer schulischer Lernorte nach entsprechenden Standards ist in allen
Schulamtsbezirken erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als
auch für die Schülerinnen und Schüler sein.
10-18
10.3.3 Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland
Im Zuge der UN-Konvention werden immer mehr Kinder und Jugendliche inklusiv gefördert. Durch die Bündelung verschiedener Fachkompetenzen in einem interdisziplinären Team bietet das LWL-Beratungshaus Kindern und Jugendlichen, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften Information, Beratung und Unterstützung.
Das Angebot erstreckt sich dabei auf Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Handicaps, u. a.

Autismus

Sehen

Hören und Kommunikation

Sprache

körperliche und motorische Entwicklung
Information, Beratung und Unterstützung
in folgenden Bereichen:
Weitere Informationen können Sie dem Flyer im Anhang entnehmen.
10-19
Im LWL-Beratungshaus arbeiten Sonderpädagoginnen und -pädagogen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen mit Fachkräften aus Therapie und Pflege.
Kooperationspartner sind u. a.

Frühförderstellen

Kindertagesstätten

Ärzte und Kliniken

Schulen

Hilfsmittelfirmen

weitere Beratungsstellen

regionale Bildungsbüros

Agentur für Arbeit

Integrationsfachdienste

weitere therapeutische Einrichtungen
10.3.4 Hospitationsschulen
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Ministerium für Schule und
Weiterbildung die obere und untere Schulaufsicht beauftragt, Schulen zu benennen,
die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere Schulen zu
geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen.
Weitere Informationen zu Hospitationsschulen und eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster
(www.bezreg-muenster.de).