„FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IM

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„FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IM
„FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES NR. 95
BAD AIBLING – SCHÖN KLINIK “
STADT BAD AIBLING
Marienplatz 1
83043 Bad Aibling
BEGRÜNDUNG
Datum:
17. Juli 2014, geändert 19. Dezember 2014
Bearbeitung:
Kristina Wankner, Simon Wankner
Wankner und Fischer
Alte Ziegelei 18, 85386 Eching
Landschaftsarchitekten BDLA und Stadtplaner
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0 81 33 / 91 85 – 0
0 81 33 / 91 85 – 19
[email protected]
FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
STADT BAD AIBLING
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EINLEITUNG
Mit einer Generalüberplanung ihrer Standorte in Bad Aibling möchte sich die Schön Klinik auf
dem medizinischen und gebäudetechnischen Sektor neu aufstellen und somit ein wegweisendes Klinikkonzept inmitten der international anerkannten Kurlandschaft Bad Aibling auf
den Weg bringen bzw. absichern.
1.1
Anlass der Aufstellung
Die Schön Kliniken verfügen über zwei Häuser vor Ort, die Klinik Harthausen im Ortsteil
Harthausen sowie die Klinik Bad Aibling an der Kolbermoorer Straße (Neurologische Klinik).
Eingehende Untersuchungen und Überlegungen kommen zu dem Ergebnis, dass in Bad
Aibling eine wirtschaftlich zukunftsfähige Lösung an getrennten Standorten weiter zu verfolgen nicht mehr sinnvoll ist. Die Stadt Bad Aibling unterstützt das Ansinnen einer Ertüchtigung
und des Ausbaus des Standortes Kolbermoorer Straße, indem sie durch ein Bauleitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft.
1.2
Flächennutzungsplanung
Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling stellt den Bereich der
Neurologischen Bestandsklinik als Sondergebiet Klinik dar. Östlich angrenzend sind Flächen
zur Errichtung von Stellplätzen dargestellt. Diese werden zur Kolbermoorer Straße hin durch
einen Grünstreifen eingefasst.
Die hier zu einem Bebauungsplan gleicher Zielrichtung neu vorgelegte Flächennutzungsplanung soll die bisherigen Stellplatzflächen als Sondergebiet Klinik darstellen.
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2.1
PLANUNGSINHALTE
Städteplanerische Überlegungen
Die Neurologische Klinik ist europaweit eines der größten Rehabilitationszentren für Schädel-Hirn-Erkrankungen, insbesondere nach Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma. Die große architektonische Geste des Rundbaus aus den frühen neunziger Jahren (Fertigstellung
1994) und dessen nach wie vor modernes Erscheinungsbild trägt dieser Bedeutung Rechnung. Die Stadt Aibling begrüßt die Absicht, diesen Bau zum Ausgangspunkt der künftigen
Entwicklung der Schönkliniken Bad Aibling zu machen. Sie sieht die Möglichkeit, die östlich
davon liegende „Parkplatzfläche“ dem Sondergebiet zuzuschlagen und damit ein kompaktes
Klinikgelände zu ermöglichen, ohne den angestammten Entwicklungsraum der Stadt zu verlassen.
2.2
Landschaftsplanerische Überlegungen
Die große Stärke des Planungsgebiets ist seine Lage. Der Blick über das Alpenvorland bis
hinüber zur Alpenkette ist mehr als beeindruckend. Dabei liegt die Fläche ganz profan direkt
an der Kolbermoorer Straße. Die neue Klinikerweiterungsfläche ist damit nicht nur an die
Stadt, sondern auch an das überörtliche Verkehrssystem angebunden. Der Landschaftspla-
WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER
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FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
STADT BAD AIBLING
nung geht es nun darum, sowohl für die Straße als mehr noch für die Klinik diesen Blick zu
erhalten und gleichzeitig die zu erwartende Baumasse ins Umfeld einzubinden. Dazu werden
randliche Grünflächen dargestellt, deren Inhalte in den folgenden Planungsschritten näher zu
definieren sein werden. Gedacht ist an mit Baumgruppen überstellte Wiesenflächen, die immer wieder die Sicht frei geben und gleichzeitig die künftige Baumasse „umschmeicheln“ und
damit zum selbstverständlichen Bestandteil der Stadtlandschaft machen.
Die bestehende Anbauverbotszone (gemessen: 15 m ab Fahrbahnrand der Kreisstraße außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze) wird weiterhin ein begrenzender Faktor bleiben und wird
auch als solcher auf der zukünftigen Erweiterungsfläche des Klinikgeländes in die weiteren
Planungsschritte einbezogen.
Ein zweiter Schwerpunkt wird im Naturraum und da konkret in dem östlich der Neuausweisung dargestellten Biotop gesehen, das zwar von einer künftigen Bebauung nicht gefährdet
wird, das aber von dem auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswasser profitieren kann, indem man dieses westlich des Biotops versickert und so das Grundwasser
wieder etwas ansteigt. So kann die momentan erkennbare Degeneration gebremst oder gar
gestoppt werden.
Artenschutzrechtlich ergibt sich der für die hier behandelte Planungsabsicht glückliche Umstand, dass keinerlei Tiere und Pflanzen von der Maßnahme betroffen sind, die wegen ihre
artenschutzrechtlichen Einordnung geeignet wären, Grundlage eines Verbotstatbestands zu
sein. Die künftigen Sondergebietsflächen unterliegen einer intensiven Wiesenbewirtschaftung mit der entsprechend kargen Artenausstattung und angrenzende Flächen bleiben von
der Planung so gut wie unbeeinflusst.
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UMWELTBERICHT
Auf einen gesonderten Umweltbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird verzichtet, denn der dem im Parallelverfahren behandelten Bebauungsplan beiliegende Umweltbericht ist geeignet, alle diesbezüglichen Themen ausreichend und ausführlich zu behandeln.
Dies gilt nicht zuletzt auch für die Abarbeitung der Eingriffsregelung, die – so viel sei hier
gesagt - östlich von Harthausen zu einer naturnah ausgelegten Ortsrandparklandschaft führen soll.
WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER
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