AGB_Service_THS 1 - Computer

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AGB_Service_THS 1 - Computer
AGB Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald,
Jahnstr. 40, 73431 Aalen, Vertretungsberechtigter: Thomas Sanwald (nachfolgend
Auftragnehmer genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen erkennt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht an
und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur gültig, wenn Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald sind
unverbindlich und freibleibend.
2.2 Annahmeerklärungen und sämtliche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche
Auftragsbestätigung durch die Rechnung von Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald ersetzt werden.
2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Werbeschriften, Maße, Gewichte oder sonstigen
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.4 Änderungen in Konstruktion und/oder Form und/oder Ausführung und/oder Farbe
bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern
die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald für den Kunden zumutbar ist.
3 Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Preise von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verstehen
sich ab Lager.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald über
den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und kulanzhalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die rechtzeitige
Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
4 Lieferung
4.1 Sofern keine Lieferfristen vereinbart sind, behält sich Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald Lieferfristen bis zu acht (8) Wochen vor. Liefertermine
oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls
zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse,
die außerhalb des Willens von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
liegen, (z.B. Unwetterschäden, Stromausfall, Serverstörungen, Computervirenbefall,
Betriebsstörungen durch Krankheit, Betriebsstörungen durch
Einbruch/Diebstahl/Verwüstung, Verzögerungen in der Anlieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss, u.ä.m.). Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald werden Beginn und voraussichtliches Ende derartiger
Ereignisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
4.3 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Hat Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Erfüllung des Vertrags
ein Deckungsgeschäft mit einem Unterlieferanten abgeschlossen und kommt dieser
seiner Lieferverpflichtung nicht nach, ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4 Falls Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald in Lieferverzug gerät,
so kann der Kunde Schadensersatzansprüche sowie Rücktrittsforderungen nur geltend
machen, wenn er Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos
abgelaufen ist.
4.5 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den
Kunden unzumutbar.
4.6 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen
Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Preises der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt
5% berechnet. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den
Vertragsparteien unbenommen.
4.8 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall
ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, einen
pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von 15% des Verkaufspreises geltend zu
machen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den
Vertragsparteien unbenommen.
4.9 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Beginn des Annahmeverzugs
auf den Kunden.
4.9.1 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B.
Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten
sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren
Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
5 Gewährleistung / Haftungsausschluss bei Hard- und Software
5.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von
Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware
begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
5.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für
den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an
ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art,
falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten
zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
5.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an
Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Computer-Service
THS-Elektronik.com Thomas Sanwald autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel
darauf beruht.
5.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach
Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§
377, 378 HGB.
5.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist
der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf
Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der
Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist
die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden,
beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können
nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen
Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
5.6 Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung
beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig
unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres
Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte,
insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden.
5.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines
Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im
Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken
sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach
unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern,
beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf
§ 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
5.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen
Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
5.9 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des
Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach
§§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften
wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die
Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6 Software, Hardware, Werk- und Dienstleistungen
6.1 Bei Lieferung von Software erhält der Kunde auf unbestimmte Dauer das
Nutzungsrecht am Programm. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf die Software
jedoch nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden. Auch die Nutzung auf
einem Multiprozessor bei gleichzeitigem Zugriff für mehrere Nutzer ist eine zusätzliche
Lizenzgebühr zu entrichten.
6.2 Der Kunde darf das Programm nur insoweit vervielfältigen, als es für die Nutzung des
Programms nötig ist. Darüber hinaus darf er eine Sicherungskopie anfertigen.
6.3 Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der Software nur unter der Bedingung
gestattet, dass sich der Erwerber mit den vorliegenden Vertragsbestimmungen
einverstanden erklärt und dass der Kunde Name und Adresse des Erwerbers mitteilt. Im
Falle der Weitergabe muss der Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich
gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien übergeben oder vernichten.
6.4 Dem Kunden ist die Entfernung von Seriennummern, Urhebervermerken oder
sonstigen Identifikationsmerkmalen untersagt.
6.5 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist nicht verpflichtet, den
Liefergegenstand an bereits vorhandene Anlagen anzuschließen und sie mit ihnen
abzustimmen. Solche und weitere Leistungen wie die Installation der Software auf der
EDV-Anlage, die Anpassung der Software an die besonderen Bedürfnisse des Kunden, die
Erstellung von Schnittstellen oder anderer Programmierleistungen, die Einweisung und
Schulung von Nutzern oder die Pflege des Computerprogramms vereinbaren die
Vertragspartner gesondert. Sofern solche Leistungen erbracht werden, sind sie gesondert
zu vergüten, wobei mangels konkreter Vereinbarung die zum Zeitpunkt der Beauftragung
aktuellen Preislisten der Firma Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
maßgeblich sind.
6.6 Für den Fall, dass sich Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur
Installation vor Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der Kunde termingerecht die
räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen,
welche die Firma Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald in die Lage
versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im
Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen
Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, entsprechendes wurde
ausdrücklich vereinbart.
6.7 Ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald mit der Erstellung eines
kompletten Programms (individuelle Programmentwicklung ) beauftragt, so ist
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, auch nach
Auslieferung das gesamte Programm oder Teile hiervon für eigene Zwecke weiter zu
verwenden. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei der Firma Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald.
7 Design/Webdesign
7.1 Urheberschutz und Nutzungsrechte
7.1.1 Regelfall Auftragswerk: Der Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand
ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von
Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und
des Urheberrechtsgesetzes.
7.1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Zeichnungen) von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die
nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.1.3 Ohne Zustimmung von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei
der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.
7.1.4 Die Werke von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald dürfen nur
in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des
Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck.
Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
7.1.5 Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes
Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der besonderen Einwilligung von ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald.
7.1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung
von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald.
7.1.7 Über den Umfang der Nutzung steht Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald ein Auskunftsanspruch zu.
7.2 Honorar
7.2.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine
einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
7.2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald ein Abschlagshonorar
7.2.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von
Entwürfen ist nicht üblich und gilt als nicht vereinbart.
7.2.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und
anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart bzw. übertragen worden
sind.
7.2.5 Das Honorar ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ist ohne Abzug zahlbar.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen
längeren Zeitraum, so kann Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
7.2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu
entrichten sind.
7.3 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
7.3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe werden
nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
7.3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit
Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle) sind zu
erstatten.
7.3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter
zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten
und Spesen berechnet.
7.3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) nimmt
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nur aufgrund einer mit dem
Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen
Rechnung vor.
7.3.5 Soweit Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald auf Veranlassung
des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der
Auftraggeber bzw. Verwerter Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
daraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
7.3.6 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte
Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind
Nettobeträge, die zuzüglich geltender Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7.4 Eigentumsvorbehalt
7.4.1 An den Arbeiten von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird in der Regel nicht
übertragen.
7.5. Haftung
7.5.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit
wird von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht übernommen;
gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
7.5.2 Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.5.3 Soweit Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald auf Veranlassung
des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet dieser nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse
der beauftragten Leistungserbringer.
7.5.4 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald nicht ausgeschlossen.
7.6 Gestaltungsfreiheit
7.6.1 Für Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald besteht im Rahmen
des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
7.6.2 Die Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald überlassenen Vorlagen
(z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der
Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
8 Zahlung
8.1 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur aufgrund von
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
8.2 Verzugszinsen berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald mit
5 % p.a. (mind. 5,00Euro) über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn eine der Vertragsparteien
einen höheren oder geringeren Zinssatz nachweist.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald behält sich das Eigentum an
den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Rückname nach Mahnung
berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
9.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden und dieses ausdrücklich durch ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber
Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes
9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des zwischen Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (
einschließlich MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen,
unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft
werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald,
eigene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald, diese Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dieses der Fall, kann Computer-Service
THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern ( Dritten ) die
Abtretung mitteilt.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald vorgenommen. Werden die
Liefergegenstände mit fremden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Computer-Service
THS-Elektronik.com Thomas Sanwald das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
9.6 Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme, oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte hat der Kunde Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte sowie Dritte sind auf den
Eigentumsvorbehalt von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
hinzuweisen.
9.7 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verpflichtet sich, die ihr
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die
zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
10 Gewährleistung
10.1 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist
10.2 Während der Gewährleistungsfrist nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der
Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald die der Gewährleistungspflicht
unterlegenen Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages ) oder Minderung (Herabsetzung der
Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
10.3 Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 12 ( sonstige
Haftung ) bleibt jedoch unberührt.
10.4 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt, Installationsvoraussetzungen nicht beachtet, oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
10.5 Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von
Standardsoftware, so haftet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
nicht für daraus entstandene Fehler und Mängel. Der Kunde muss Computer-Service
THS-Elektronik.com Thomas Sanwald offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Liefergegenstand oder
schadhafte Teil ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
rechtzeitiger Rüge des Mangels an Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas
Sanwald zur Prüfung zu übersenden. Der Kunde hat dabei, insbesondere bei Software,
eine möglichst detaillierte Beschreibung der Fehlersymptome abzugeben. Die Kosten
einer ordnungsgemäßen Versendung trägt Computer-Service THS-Elektronik.com
Thomas Sanwald, sofern sich die Beanstandung nicht als unberechtigt erweist.
11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
11.1 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald wird dem Kunden und
dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen
oder Patenten freistellen, es sei denn, der Kunde hat die Schutzrechtsverletzung selbst
zu vertreten. Die Freistellungsverpflichtung ist summengemäß auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
11.2 Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und
dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände
ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
11.3 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald hat wahlweise das Recht,
sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass
entweder die erforderlichen Lizenzen beschafft werden oder dem Kunden ein geänderter
Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung gestellt werden, die im Falle des
Austausches den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
12 Sonstige Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.2 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald haftet insbesondere nicht
für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, der Kunde hat eine ordnungsgemäße
Datensicherung durchgeführt.
13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
13.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an [email protected]) oder
durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch
Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen
Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald, Jahnstr. 40, 73431 Aalen.
13.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer
Widerrufserklärung erfüllen.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro
nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben.
13.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht für
• Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
• Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
• Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
14 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
14.1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich
falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren
Ursache Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht zu vertreten hat,
erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt
auch im Falle der von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald
veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche
Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger
Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des
Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages.
14.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware
nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei
denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden
ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor,
diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem
Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an
Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald für die entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher
Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
15.1 Erfüllungsort ist Aalen.
15.2 Der Gerichtsstand ist Aalen, sofern der Kunde Vollkaufmann (Kaufmann), eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich- rechtliches
Sondervermögen ist. Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist auch
berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im
Ausland hat.
15.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Version: 1.0 Januar 2007

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