AGB_Service_THS 1 - Computer
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AGB_Service_THS 1 - Computer
AGB Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald, Jahnstr. 40, 73431 Aalen, Vertretungsberechtigter: Thomas Sanwald (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ausdrücklich und schriftlich zustimmt. 2 Angebot und Vertragsschluss 2.1 Angebote von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald sind unverbindlich und freibleibend. 2.2 Annahmeerklärungen und sämtliche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnung von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ersetzt werden. 2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Werbeschriften, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 2.4 Änderungen in Konstruktion und/oder Form und/oder Ausführung und/oder Farbe bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald für den Kunden zumutbar ist. 3 Preise 3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Die Preise von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verstehen sich ab Lager. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und kulanzhalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 4 Lieferung 4.1 Sofern keine Lieferfristen vereinbart sind, behält sich Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald Lieferfristen bis zu acht (8) Wochen vor. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 4.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald liegen, (z.B. Unwetterschäden, Stromausfall, Serverstörungen, Computervirenbefall, Betriebsstörungen durch Krankheit, Betriebsstörungen durch Einbruch/Diebstahl/Verwüstung, Verzögerungen in der Anlieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss, u.ä.m.). Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald werden Beginn und voraussichtliches Ende derartiger Ereignisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. 4.3 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Hat Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Erfüllung des Vertrags ein Deckungsgeschäft mit einem Unterlieferanten abgeschlossen und kommt dieser seiner Lieferverpflichtung nicht nach, ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4.4 Falls Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald in Lieferverzug gerät, so kann der Kunde Schadensersatzansprüche sowie Rücktrittsforderungen nur geltend machen, wenn er Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist. 4.5 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar. 4.6 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 4.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Preises der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5% berechnet. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 4.8 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von 15% des Verkaufspreises geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 4.9 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Beginn des Annahmeverzugs auf den Kunden. 4.9.1 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 5 Gewährleistung / Haftungsausschluss bei Hard- und Software 5.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. 5.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 5.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. 5.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB. 5.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. 5.6 Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. 5.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB. 5.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt. 5.9 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 6 Software, Hardware, Werk- und Dienstleistungen 6.1 Bei Lieferung von Software erhält der Kunde auf unbestimmte Dauer das Nutzungsrecht am Programm. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf die Software jedoch nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden. Auch die Nutzung auf einem Multiprozessor bei gleichzeitigem Zugriff für mehrere Nutzer ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. 6.2 Der Kunde darf das Programm nur insoweit vervielfältigen, als es für die Nutzung des Programms nötig ist. Darüber hinaus darf er eine Sicherungskopie anfertigen. 6.3 Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der Software nur unter der Bedingung gestattet, dass sich der Erwerber mit den vorliegenden Vertragsbestimmungen einverstanden erklärt und dass der Kunde Name und Adresse des Erwerbers mitteilt. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien übergeben oder vernichten. 6.4 Dem Kunden ist die Entfernung von Seriennummern, Urhebervermerken oder sonstigen Identifikationsmerkmalen untersagt. 6.5 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an bereits vorhandene Anlagen anzuschließen und sie mit ihnen abzustimmen. Solche und weitere Leistungen wie die Installation der Software auf der EDV-Anlage, die Anpassung der Software an die besonderen Bedürfnisse des Kunden, die Erstellung von Schnittstellen oder anderer Programmierleistungen, die Einweisung und Schulung von Nutzern oder die Pflege des Computerprogramms vereinbaren die Vertragspartner gesondert. Sofern solche Leistungen erbracht werden, sind sie gesondert zu vergüten, wobei mangels konkreter Vereinbarung die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preislisten der Firma Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald maßgeblich sind. 6.6 Für den Fall, dass sich Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Installation vor Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der Kunde termingerecht die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, welche die Firma Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, entsprechendes wurde ausdrücklich vereinbart. 6.7 Ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald mit der Erstellung eines kompletten Programms (individuelle Programmentwicklung ) beauftragt, so ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, auch nach Auslieferung das gesamte Programm oder Teile hiervon für eigene Zwecke weiter zu verwenden. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei der Firma Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald. 7 Design/Webdesign 7.1 Urheberschutz und Nutzungsrechte 7.1.1 Regelfall Auftragswerk: Der Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. 7.1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Zeichnungen) von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 7.1.3 Ohne Zustimmung von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. 7.1.4 Die Werke von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. 7.1.5 Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der besonderen Einwilligung von ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald. 7.1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald. 7.1.7 Über den Umfang der Nutzung steht Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ein Auskunftsanspruch zu. 7.2 Honorar 7.2.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit 7.2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ein Abschlagshonorar 7.2.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht üblich und gilt als nicht vereinbart. 7.2.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart bzw. übertragen worden sind. 7.2.5 Das Honorar ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 7.2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 7.3 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten 7.3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. 7.3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle) sind zu erstatten. 7.3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet. 7.3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) nimmt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. 7.3.5 Soweit Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald daraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. 7.3.6 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich geltender Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 7.4 Eigentumsvorbehalt 7.4.1 An den Arbeiten von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird in der Regel nicht übertragen. 7.5. Haftung 7.5.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. 7.5.2 Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 7.5.3 Soweit Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet dieser nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 7.5.4 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald nicht ausgeschlossen. 7.6 Gestaltungsfreiheit 7.6.1 Für Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. 7.6.2 Die Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. 8 Zahlung 8.1 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 8.2 Verzugszinsen berechnet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald mit 5 % p.a. (mind. 5,00Euro) über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn eine der Vertragsparteien einen höheren oder geringeren Zinssatz nachweist. 9 Eigentumsvorbehalt 9.1 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. 9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Rückname nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 9.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden und dieses ausdrücklich durch ComputerService THS-Elektronik.com Thomas Sanwald erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes 9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des zwischen Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises ( einschließlich MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald, eigene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dieses der Fall, kann Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern ( Dritten ) die Abtretung mitteilt. 9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit fremden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 9.6 Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme, oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte sowie Dritte sind auf den Eigentumsvorbehalt von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald hinzuweisen. 9.7 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen. 10 Gewährleistung 10.1 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 10.2 Während der Gewährleistungsfrist nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald die der Gewährleistungspflicht unterlegenen Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages ) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. 10.3 Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 12 ( sonstige Haftung ) bleibt jedoch unberührt. 10.4 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Installationsvoraussetzungen nicht beachtet, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 10.5 Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von Standardsoftware, so haftet Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht für daraus entstandene Fehler und Mängel. Der Kunde muss Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Liefergegenstand oder schadhafte Teil ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach rechtzeitiger Rüge des Mangels an Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald zur Prüfung zu übersenden. Der Kunde hat dabei, insbesondere bei Software, eine möglichst detaillierte Beschreibung der Fehlersymptome abzugeben. Die Kosten einer ordnungsgemäßen Versendung trägt Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald, sofern sich die Beanstandung nicht als unberechtigt erweist. 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 11.1 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald wird dem Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Kunde hat die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten. Die Freistellungsverpflichtung ist summengemäß auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. 11.2 Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. 11.3 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass entweder die erforderlichen Lizenzen beschafft werden oder dem Kunden ein geänderter Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung gestellt werden, die im Falle des Austausches den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen. 12 Sonstige Haftung 12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 12.2 Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, der Kunde hat eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt. 13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen 13.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an [email protected]) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Computer-Service THSElektronik.com Thomas Sanwald, Jahnstr. 40, 73431 Aalen. 13.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. 13.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht für • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. 14 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung 14.1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages. 14.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 15.1 Erfüllungsort ist Aalen. 15.2 Der Gerichtsstand ist Aalen, sofern der Kunde Vollkaufmann (Kaufmann), eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Computer-Service THS-Elektronik.com Thomas Sanwald ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. 15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. 15.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Version: 1.0 Januar 2007