MFKJKS, Präsentation.
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Informationsveranstaltung Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen 15. Juni 2015 - Recklinghausen 2 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Grundsätzliche Erwägung bei einer Änderung der Sportanlage • Führt die Baumaßnahme zu Nutzungsänderungen, die über den genehmigten Nutzungsumfang hinaus gehen? (Beachtung: hohes Schutzgut „Nachtruhe“) • Wie weit wirken sich die Nutzungsänderungen auf die Geräuschimmissionen der Sportanlage aus? Letztlich ist entscheidend, ob die Identität der vorhandenen Sportanlage in ihren wesentlichen Punkten gewahrt bleibt! MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 3 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Es kann weiterhin von einer „Altanlage“ gesprochen werden, wenn • die Nutzungsänderung nicht über den genehmigten Umfang hinaus geht oder • die Nutzungsänderung sich nicht auf die Geräuschimmissionen der Anlage auswirkt MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 4 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Grundsatz: • nicht nach jeder genehmigungsfreien Baumaßnahme ist der Altanlagenbonus weiter zu berücksichtigen aber auch • nicht nach jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme entfällt der Altanlagenbonus Kinderspielplätze oder ähnliche Einrichtungen auf der Sportanlage unterliegen der „Kinderlärmprivilegierung“ MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 5 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Maßnahmen, die in der Regel nicht zu einem Verlust des Altanlagenbonus führen (Anhang 1 des Erlasses vom 05.03.2014): • Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen • Umbau von Spielflächen entsprechend dem Stand der Technik/ Vorgaben (DIN-gerecht) • Umbau der Anlage zur Anpassung an gesetzliche Vorschriften • Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren • Erneuerung von Zuschauerplätzen MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 6 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Maßnahmen, die in der Regel nicht zu einem Verlust des Altanlagenbonus führen (Anhang 1 des Erlasses vom 05.03.2014): • Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche • Rückbau von Teilen der Anlage • Vereinsgeführte Kita • Modifizierung der Sportanlage, z.B. • Neubau von Spiel- und Klettergeräten • Trimm- und Kräftigungsgeräte • Kletterwände MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 7 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Maßnahmen, die in der Regel zu einem Verlust des Altanlagenbonus führen (Anhang 2 des Erlasses vom 05.03.2014): • Erweiterung von Zuschauerplätzen • Neue Sportflächen in den Grenzen der bestehenden Anlage • Wesentliche Ausweitung der Nutzungszeiten • Modifizierung der Anlage • Skatereinrichtung • Streetbasketballkörbe MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015 8 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen Vielen Dank! Detlef Berthold Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstr. 4 40213 Düsseldorf Tel. 0211 837 2209 [email protected] MR Berthold Recklinghausen 15. Juni 2015