MFKJKS, Präsentation.

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MFKJKS, Präsentation.
Informationsveranstaltung
Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
15. Juni 2015 - Recklinghausen
2 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Grundsätzliche Erwägung bei einer Änderung der Sportanlage
•
Führt die Baumaßnahme zu Nutzungsänderungen, die über den
genehmigten Nutzungsumfang hinaus gehen?
(Beachtung: hohes Schutzgut „Nachtruhe“)
•
Wie weit wirken sich die Nutzungsänderungen auf die
Geräuschimmissionen der Sportanlage aus?
Letztlich ist entscheidend, ob die Identität der vorhandenen Sportanlage in
ihren wesentlichen Punkten gewahrt bleibt!
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015
3 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Es kann weiterhin von einer „Altanlage“ gesprochen werden, wenn
•
die Nutzungsänderung nicht über den genehmigten Umfang hinaus geht
oder
•
die Nutzungsänderung sich nicht auf die Geräuschimmissionen der
Anlage auswirkt
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015
4 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Grundsatz:
•
nicht nach jeder genehmigungsfreien Baumaßnahme ist der
Altanlagenbonus weiter zu berücksichtigen
aber auch
•
nicht nach jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme entfällt der
Altanlagenbonus
Kinderspielplätze oder ähnliche Einrichtungen auf der Sportanlage
unterliegen der „Kinderlärmprivilegierung“
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015
5 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Maßnahmen, die in der Regel nicht zu einem Verlust des Altanlagenbonus
führen (Anhang 1 des Erlasses vom 05.03.2014):
•
Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen
•
Umbau von Spielflächen entsprechend dem Stand der Technik/
Vorgaben (DIN-gerecht)
•
Umbau der Anlage zur Anpassung an gesetzliche Vorschriften
•
Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren
•
Erneuerung von Zuschauerplätzen
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015
6 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Maßnahmen, die in der Regel nicht zu einem Verlust des Altanlagenbonus
führen (Anhang 1 des Erlasses vom 05.03.2014):
•
Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche
•
Rückbau von Teilen der Anlage
•
Vereinsgeführte Kita
•
Modifizierung der Sportanlage, z.B.
• Neubau von Spiel- und Klettergeräten
• Trimm- und Kräftigungsgeräte
• Kletterwände
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7 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Maßnahmen, die in der Regel zu einem Verlust des Altanlagenbonus führen
(Anhang 2 des Erlasses vom 05.03.2014):
•
Erweiterung von Zuschauerplätzen
•
Neue Sportflächen in den Grenzen der bestehenden Anlage
•
Wesentliche Ausweitung der Nutzungszeiten
•
Modifizierung der Anlage
• Skatereinrichtung
• Streetbasketballkörbe
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015
8 Rechtliche Regelungen zu Lärmschutz an Sportanlagen
Vielen Dank!
Detlef Berthold
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 837 2209
[email protected]
MR Berthold
Recklinghausen
15. Juni 2015