Auswahl von Bemerkungen der Teilnehmer (PDF - 13

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Auswahl von Bemerkungen der Teilnehmer (PDF - 13
Bemerkungen der Umfrageteilnehmer mit der Antwort
“Ja, halte ich für in Ordnung“
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Hallo Herr Hirth, halte ich grundsätzlich für richtig, allerdings ist es in Ihrem Fall natürlich sehr hart.
Über eine Überarbeitung der Vorschrift könnte man nachdenken.
Frau/Auszubildende(er)/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Ich denke Steuerberater genießen doch reichlich Privilegien - von mir aus können die
Beschränkungen gern geändert werden, dann sollen die Steuerberater aber auch endlich
Gewerbesteuer zahlen - DAS wäre doch nur fair... (Zumal ich ihren Newsletter für sehr gut befinde
und es nicht gut finde, dass Sie Ihren Titel abgeben mussten...) MfG
Mann/Freiberufler(in)/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Gier ist eine der 7 Todsünden.
Mann/Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Warum stellen Sie sich nicht als Steuerberater in Ihrer neu gegründeten GmbH ein?
Frau/Keine Angabe/Keine Angabe
Alternative wäre eine streng kontrollierte Offenlegungspflicht der Tätigkeit - denn Sie würden doch
auch nicht wollen, dass Ihr Steuerberater sich nebenher als Versicherungsvertreter, Finanzberater
o.ä. betätigt, oder?
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Industrie
Generell ist es eigentlich nicht in Ordnung, doch solange das Steuerberatungsgesetzt auch
Beschränkungen für andere befähigte Berufsgruppen wie z.B. Bilanzbuchhalter vorhält, die in
einigen zentralen Bereichen zum Teil befähigter sind eine Beratung vorzunehmen, ist es in
Ordnung. Wenn man sich für andere verschließt sollte man anderen auch nicht ins Handwerk
greifen.
Frau/Leitende(r) Angestellte(r)/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Ich halte die Beschränkung für richtig, um die Unabhängigkeit des Steuerberatuers zu
geährleisten.
Mann/Rentner(in)/Pensionär(in)/Sonstige
Es hat ja einen Hintergrund, dass ein Steuerberater keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen darf.
Allerdings wird die Vorschrift in Ihrem Fall überspitzt ausgelegt.
Frau/Selbständige(r)/Steuerberatung
Grundsätzlich halte ich diese Regelung für i.O. Es sollten aber Ausnahmen auf Antrag möglich
sein. In Ihrem Fall sehe ich diese Ausnahme für gegeben wenn Sie explizit auf dem Gebiet der
Steuerberatung tätig sind und sicher über genügend Wissen in diesem Bereich verfügen. Der
Grund dieser Regelung ist in Ihrem Fall dann sicher nicht erfüllt.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Bemerkungen der Umfrageteilnehmer mit der Antwort
“Nein, halte ich nicht für in Ordnung“
Mann/Angestellte(r)/Bauwesen
Es ist unverschämt, dass man den Titel des Steuerberaters noch nicht einmal führen darf, wenn
man lediglich "nebenberuflich" als freier Mitarbeiter für eine gewerblich tätige Gesellschaft tätig
wird!
Angestellte(r)/EDV
Hallo Herr Hirth, ich bin vor kurzem in einer IAS/IFRS-Fortbildung mehreren Menschen begegnet,
die die Steuerberaterprüfung bestanden haben, aber den Titel nicht führen dürfen, weil sie in
anderen Wirtschaftszweigen angestellt sind. Auch dort war einhellig die Meinung vorherrschend,
daß es nicht in Ordnung ist, den Titel nicht führen zu dürfen. Und: was druckt man auf die
Visitenkarten?
Frau/Angestellte(r)/EDV
Sehr geehrter Herr Hirth, da ich nicht in Ihrer Branche tätig bin, war mir diese Einschränkung bis
heute nicht bekannt. Genausowenig die Gründe, welche zu dieser Einschränkung führten. Deshalb
kann ich nur sehr oberflächlich beurteilen, dass ich diese Einschränkung nicht nachvollziehen
kann. Ich denke jedoch, dass Sie einen weiteren wichtigen Arbeitgeber vergessen haben und zwar
die Banken. Hier kenne ich mehrere Steuerberater, die dort beschäftigt sind. Allerdings ist mir das
Konstrukt, über welches diese dort eingebunden sind, unbekannt. Sie haben doch Ihre gesamten
Prüfungsunterlagen bekommen. Selbst wenn Sie jetzt für diese Tätigkeit den "Steuerberater" nicht
als Aushängeschild benutzen dürfen, dann können Sie für eine evtl. weitere in der Zukunft
liegende Tätigkeit diese Unterlagen weiterhin nutzen. Ich gehe nicht davon aus, dass man diese
Unterlagen von Ihnen einfordert. Ich habe großen Respekt vor diesem Beruf, da sich hier wirklich
alle paar Tage eine Änderung ergibt.
Angestellte(r)/Gesundheit
Diese Beschränkungen von seitens des Gesetzgebers sind nur wieder ein deprimierendes Beispiel
für die Überegulierung durch die Gesetzgebung. Ich wollte in meinem Beruf als
Sozialversicherungsfachangestellte jedenfalls nicht solche Einschränkungen betreffs meines
Arbeitgebers hinnehmen!!!
Mann/Angestellte(r)/Industrie
Vielen Dank für die vielen Kostenlosen Tipps! Weiter So. Gruß B. S.
Frau/Angestellte(r)/Industrie
Ich darf als Mitarbeiterin einer Steuerabteilung leider auch meinen Titel nicht führen. Hoffe daher
sehr auf die Änderung durch das 8. StB-Gesetz.
Mann/Angestellte(r)/Industrie
Gerade Gurken, Bananen nur aus franz. Guyana,etc. soetwas wird im Detail geregelt und der
Bürger gegängelt. Gesundheitsreform von Dilletenten und unfähigen Politikern. Da wird es schwer
so idiotische Tätigkeitseinschränkungen wie bei Steuerberatern rückgängig zu machen. Wenn
Dummheit weh täte dann müßten Politiker..........
Mann/Angestellte(r)/Rechtsberatung
Das was der Gesetzgeber wollte ist im Prinzip ja verständlich aber durch die schwarz/weiß
Formulierungen im Gesetz fallen dann natürlich auch Sie durch den Rost, für den der Gesetzgeber
diese Regelung eigentlich nicht gemacht und gewollt hatte.
Mann/Angestellte(r)/Sonstige
...habe mir den "Steuerberater" ebenfalls hart erarbeitet und erkauft, darf mich jedoch nicht so
nennen_ schade auch!
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Frau/Angestellte(r)/Sonstige
Sehr geehrter Herr Hirth, mich wundert fast überhaupt nicht`s mehr, was der Gesetzgeber
aufnimmt oder nicht aufnimmt. Wenn ich mir nur den beruflichen Werdegang vieler Politiker
ansehe, wird mir übel_ und gerade diese arroganten "Gesetzeshüter" bestimmen über das
"Wohlergehen" der Bürger. Wir dürfen zwar diese Regierung wählen, sie aber bewegen sich in
einem rechtsfreien Raum. Übrigens finde ich Ihre Initiative toll! Liebe Grüße A.H.
Mann/Angestellte(r)/Sonstige
Aktivitäten, die unserer Gesellschaft gut sein würden, werden hier durch "falsche" Auslegung von
Gesetzen klein gemacht.
Frau/Angestellte(r)/Sonstige
Auch ich musste aufgrund meines Angestelltenverhältnisses in der Industrie auf meinen StB-Titel
verzichten. Da ich jedoch genauso das StB-Examen abgelegt habe, empfinde ich das als äußerst
ungerecht. Daher hoffe ich inständig, dass der Syndikus Steuerberater nun endlich mit dem 8.
StBÄnderungsgesetz durchgesetzt wird.
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Habe selbst auch die Beraterprüfung bestanden und darf den Titel nicht führen. Daher warte und
hoffe ich ganz gespannt auf den "Syndikus", der ja lt. Entwurf zum StBÄGesetz nächstes Jahr evtl.
schon kommen könnte. Viele Grüße J.P.
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Warum sollte es einen Handwerksmeister erlaubt sein eine anderer Beschäftigung aufzunehmen,
ohne seinen Titel zu verlieren und einen Steuerberater nicht? Finde ich unlogisch!
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Hallo Herr Kollege Hirth, ich finde die derzeitigen Regelungen schlichtweg für katastrophal. Ich
bin Angestellter Steuerberater und habe noch einen landwirtschaftlichen Betrieb und laut neuester
Rechtssprechung zählt der wie ein Gewerbe und ich darf diesen auch nicht nebenberuflich
bewirtschaften (lassen) sondern muß diesen Zwangs-Verpachten, ob ich es jetzt derzeit will oder
nicht. Das greift schon sehr tief in die Grundrechte ein, daß der eine Beruf (Steuerberater) mit
dem anderen Berufsverbot verknüpft wird. Wie soll in einem Land etwas bewegt werden, wenn
diejenigen, die etwas auf die Füße stellen wollen dies nicht dürfen. Wir haben ja auch einen \"Eid\"
bei der Übergabe der Urkunde geleistet, wie ein Beamter, aber jener ist viel freier in seinem tun,
obwohl er ja noch unabhängiger sein muß und dem Staat dienen. Ich denke ein Steuerberater
muß unabhängig sein, jedoch kann es nicht angehen, daß dies zu einem Berufsverbot führt, in
einem Beruf den Mann früher mal erlernt hat. Kenne einen Apotheker, der ursprünglich Friseur
gelernt hat und dies auch ausüben darf (als Werbezweck). Gut man muß Grenzen ziehen, aber
derzeit sind diese zu eng, aber vielleicht liegt es daran, daß eben 80 % der weltweiten Literatur in
deutscher Sprache ist, wenn das anders wäre, wäre ich auch nicht unglücklich, denn es gibt auch
andere interessante Tätigkeiten ... Herzliche Grüße und alles Gute H.
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Ich halte es für unhaltbar, dass es diese Beschränkung gibt! Warum darf man seinen hart
erarbeiteten (und vor allem auch teuren) Titel nicht behalten, nur weil man nicht im Steuerbüro
arbeitet. Hat man auf einmal alle Kenntnisse und erarbeiteten Fähigkeiten verloren ?!? Nein!!! Ich
hoffe sehr, dass sich ein StB endlich dagegen wehrt und ein Verfahren anstrengt. Ich würde mich
zu gerne (wenn ich denn meinen StB 2007/2008 bestehe) an dieses Verfahren anhängen!!! PS:
Konsequenz des Ganzen ist doch auch, durch die Abberufung kommt man auch aus dem
Versorgungswerk der Stb heraus und darf wieder evtl. in die Gesetz.RV einzahlen! Super !!!
(Achtung Ironie!)
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Ebenfalls Kopf hoch. Sie sind sicher auf dem richtigen Weg. Schließlich haben Sie sich sicherlich
reiflich überlegt, ob Sie Ihren Titel so einfach aufgeben... Alles Gute
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
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Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Bei der Fülle der Anforderungen bis zum Titel Steuerberater, sollte diese Bestellung lebenslänglich
verliehen werden. Ausnahme: Steuerstraf-Tatbestände.
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Bereits die Tatsache, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung ins öffentliche
Netz für Steuerberater verboten ist, zeigt die dringende Notwendigkeit das Gesetz zu ändern.
Mann/Angestellte(r)/Steuerberatung
Wie und wo ein erlernter Beruf ausgeübt wird, ist doch wohl Entscheidung des Individuums, zumal
ein Budestagsabgeorneter doch auch nicht allein auf eine einzige Tätigkeit eingeschränkt ist.
Mann/Angestellte(r)/Unternehmensberatung
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg ohne bedauere den Verlust Ihres Titels! Grüße B.M.
Mann/Angestellte(r)/Versicherungen
Hallo, ich bin dieses Jahr im StB-Examen und werde auch Betroffener der Regelung sein, da ich
den Titel nach der Prüfung auch nicht führen darf, denn ich bin in der internen Revision einer AG
(nicht WPG/StBG) tätig. Leider ist auch der neue Referentenentwurf v. 13.7.06 zum 8.
Steuerberatungsänderungsgesetz da nicht weitreichend genug. Es ist schade, wenn ständig
Deregulierung gepredigt wird und dann schon bei einem Gesetzesentwurf der Mut nachläßt. Hier
steht Deutschland sich selbst im Weg. Schöne Grüße aus M. S. S. P.S. Wie denken Sie über den
Gesetzesenzwurf?
Mann/Angestellte(r)/Wirtschaftsprüfung
Gerade Ihre fachkundige Unterstützung als Steuerberater ist im Zuge der stetigen Veränderungen
und des immer größer werdenden Steuer "Dschungels" unerläßlich. Ihr "Zwangs-Rücktritt" von
Ihrem Titel ist bedauerlich, zeugt aber von Courage. Alles Gute für Ihre Zukunft. M. H., B. S.
Mann/Arbeiter(in)/Industrie
Die gesetzgeber haben sowieso keinen plan mehr!!!!!!
Mann/Arbeiter(in)/Sonstige
Der Staat sollte dafür sorgen, dass keine unqualifizierten "Berater" auf das Volk losgelassen
werden und nicht die Ausgebildeten mit Beschränkungen belegen!
Mann/Beamter(in)/Bildung
Vielen Dank für Ihre regelmäßigen, umfassenden und profunden Informationen. Ich persönlich
kann die "Engstirnigkeit" des Gesetzgebers nicht nachvollziehen. Warum für Sie die geschilderten
Beschränkungen, für sogenannte "Volksvertreter" so gut wie keine Beschränkungen (vgl. Friedrich
Merz). Das mag verstehen, wer will. Mit freundlichen Grüßen G. V.
Mann/Beamter(in)/Finanzamt
Hallo Herr Hirth, ich halte das Problem für eine Neiddiskussion. Rückschritt für Deutschland
(Nachbarländer machen das viel besser). Nach der Veröffentlichung meiner Fachbücher werde ich
von meinem Arbeitgeber gemobbt, wurde krank und werde vorzeitig gehen. Steuerberater müssen
in puncto Autorentätigkeit, Vermögensverwaltungen, Versicherungsvermittlungen etc. nunmehr auf
der Hut sein. Großes Vertrauen durch Mandanten führt oft zu erfolgreichen Nebentätigkeiten. Ich
gehe davon aus, daß Steuerberater clever genug sind, über Auswege und Lösungen
nachzudenken. Übrigens halte ich mich mit Ihrem Newsletter während der Fehlzeiten auf dem
Laufenden. Danke ! Beste Grüße aus dem Süden der Niederlande, J. G.
Mann/Beamter(in)/Finanzamt
Im Bereich der Steuergesetze macht der Gesetzgeber eine Reihe von Dingen die ich persönlich
als schwachsinnig bezeichne. Die oben genannte Beschränkung halte ich für ebenso
schwachsinnig.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Beamter(in)/Sonstige
Von der Berufsbezeichnung nicht täuschen lassen. Ehepartner hat sich selbständig gemacht.
Daher sind mir etliche Hürden eines Selbständigen bekannt. Der Staat reguliert grundsätzlich zu
viel und beklagt sich dann über zu hohe Kosten, die er, egal in welcher Form, wieder auf Bürger
und Unternehmen abwälzt (bzw. das fehlende Geld seinen Angestellten/Beamten abzwackt)! Auch
die Spitzfindigkeit, die jetzt dazu geführt hat, dass Sie Ihren Titel nicht mehr behalten können, ist
meines Erachtens eine Überregulierung. Wo steckt in dieser gesetzlichen Regelung eigentlich der
Schutzzweck???
Mann/Beamter(in)/Sonstige
Guten Tag, gleich vorneweg: Schade, dass sie ihren aufwendig erworbenen Titel aufgeben
müssen. Aber ihnen muß ich am allerwenigsten sagen, dass sowas typisch ist für die german
desease !! Deutschland - das Land in dem Reformen solange reformiert werden, bis die Reform
der Reform der Reform der Reform .....ihre Ausgangsreformer dermaßen reformiert
(Deformiert!!??!!) hat, dass die nur noch ihr Schäfchen im Trockenen haben (ihre Pensionen und
Diäten genießen) und der Rest des gemeinen (Wahl) Volkes denen doch sch....egal ist! So sehe
ich die Deutsche Krankheit. Die einen reden sich bei Christiansens gesund, die anderen
produzieren Sprechblasen..._-(( Ich komme besser zum Punkt: 1. Deutschland braucht Paul
Kirchhoff in einer exekutiven Funktion!!! 2. Dieses Land kann nur noch gerettet, sprich gegenüber
den Asiaten konkurrenzfähig gemacht werden, indem 519 (XXX) Ausnahmetatbestände a u s n a h
m s l o s GESTRICHEN werden!!!!!!!!!! 3. Dieses Land braucht keine Sprechblasen- und hohle
Phrasen dreschende Politikaster, sondern uneigennützige Fachleute, denen wieder wie zu Anfang
jeder demokratischen Entwicklung das Wohl eines Volkes am Herzen liegt und nicht nur der
eigene Vorteil!!! Illusion??? Hoffentlich nicht - aber wenn doch - dann soll dieses Land doch der
Teufel in Gestalt der GELBEN GEFAHR holen (=das ist eine Phrase aus meiner Kindheit_ meine
Oma erzählte in den 1950er Jahren des letzten Jahrhunderts immer etwas von der gelben Gefahr
und meinte die Chinesen damit - das seien Botschaften aus der Bibel....sagte sie) Nun, die
ökonomische Entwicklung im Rahmen der Globalisierung geht in rasanten Schritten auf genau die
Erfüllung dieser Phrase (?!!?) zu. Ihr Newsletter ist eine segensreiche Ergänzung zu der von mir
bereits seit Jahren genutzten Loseblattsammlung der A*** A*** in M***....Steuer***.de Vielleicht
etwas tröstliches zum Schluß: Die berühmte ---Normative Macht des Faktischen--- wird
Deutschland eines Tages in die echte Reform zwingen! Nur die berühmte ---Schmerzschwelle--muß H O C H genug dafür sein. Eine Generation, die 40(!!!) Prozent Sozialbeiträge berappen
muss, die wird dann radikale Lösungen beschließen und dann wird denen, die heute die richtigen
Entscheidungen hätten treffen können, es aber nicht getan haben oder tun wollten, dann aber 70
oder 80 Jahre alt sind, Hören und Sehen vergehen und das meine ich durchaus WÖRTLICH!!!
(Stichwort: EUT***!!!) Noch Fragen - Ich denke Nicht... Wenn wir es wollen, ist das Glas noch
immer halb voll und nicht bereits halb leer.... Alles klar - keiner weiß Bescheid.......... Danke, dass
Sie mir zugehört bzw. dies gelesen haben H.S. S. (das Land , wo der BECK regiert - LOL)
***@gmx.net (wenn Sie mir antworten möchten...)
Mann/Beamter(in)/Steuerberatung
Ich halte diese Einschränkung absolut für nicht in Ordnung. Es stellt sich die Frage, ob dieses
sogar nicht auch wettbewerbswidrig und mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dadurch ergeben sich
auch weitere Konsequenzen. So hat ich z.B. nicht Mitglied der Steuerberaterkammer werden.
Mann/Facharbeiter(in)/Industrie
Die Beschränkung ist absolut nicht in Ordnung, passt aber zum restlichen
Steuergesetzschwachsinn den die Herrschaften in den Bundes- und Landesregierungen
verzapfen.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Freiberufler(in)/Bildung
Es ist nicht alles logisch, was in den deutschen Gesetzen verfaßt ist und wie es umgesetzt wird.
Vor allem nicht, wenn man überlegt, wie viele Diskrepanzen der deutschen Bundesregierung und
der Steuerverwaltung hiervon bekannt sind und dennoch stillschweigend hingenommen, ja sogar
gefördert und unterstützt werden. Nicht die Schlupflöcher werden gestopft, sondern die
Möglichkeiten diese zu nutzen für die Cleveren ausgebaut. Der Dumme ist wieder mal der kleine
Bürger, der keine kostengünstigen Möglichkeit hat sich zu informieren und durch den ganzen
Wirrwarr durchzublicken. Diejenigen, die diese verkrusteten und eingestaubten Regularien
durchbrechen will, zugunsten des kleinen Mitbürgers, werden noch als Miesmacher behandelt.
Dabei sollte es unser aller Pflicht und Schuldigkeit sein, Zivilcourage zu zeigen und endlich damit
zu beginnen etwas zu ändern, damit auch in diesen Dingen "ein Ruck durch Deutschland geht"
Gerade Newsletter sind dazu geeignet die breite Masse zu erreichen. Deshalb bleiben Sie bitte
Ihrem Motto treu und informieren Sie auch weiterhin sachlich und zielgerichtet, damit die Versuche
die kleinen Erfolge zu nichte zu machen nicht fruchten, und zu größeren Zielen führen mögen.
Getreu dem Motto: Den Großen wird nicht mehr Alles gewährt und den Kleinen kommt es zu Gute.
Mit freundlichem kollegialem Gruß
Frau/Freiberufler(in)/Bildung
Danke für ihre Steuerlinks Website, von mir gerne und viel zu Unterrichtszwecken genutzt.
Frau/Freiberufler(in)/Bildung
So wie wir in vielen täglichen Dinge "bevormudet" werden, so nun geht es auch in die Berufswelt.
Ich halte es einfach für schlicht weg falsch, natürlich hat der StB eine Sonderstellung - die gilt es
abzuschaffen, so soll er dann auch in der Wirtschaft tätig sein. Das kann wie gesagt nur in
Umkehrschluß mit angleichenen Berufsgruppen geschehen, wie z.B. Buchführung- haltungsbüros.
Kompromiss??
Mann/Freiberufler(in)/Internet
Leider entscheidet in Deutschland immer mehr das bürokratische kastenwesen über die
wirtschaftlichen Geschicke. Geben Sie ja nicht auf und kämpfen Sie weiter.
Mann/Freiberufler(in)/Rechtsberatung
Das Rechtsberatungsgesetzt wird doch jetzt auch "gekippt"! Warten wir also ab, wie die
Steuerberater-Lobby das regelt? Besten Gruß M. S., RA und FAStR
Mann/Freiberufler(in)/Rechtsberatung
Es wird allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber einige alte Zöpfe abschneidet und einige
Modernisierungen vornimmt. Ein Schritt in diese Richtung ist z. B. das
Rechtsdienstleistungsgesetz, obwohl es da auch einige "Haken" gibt.
Mann/Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Die gleichen Pflichten die allen steuerpflichtigen auferlegt werden sowie alle Haftungsansprüche
mit denen Steuerberater belastet werden müssen endlich auch für unsere Behörden zählen.
Inzwischen bin ich der Meinung das die Steuerberater über allen Sachverstand hinaus mit
Haftungsansprüchen belastet werden. Ich bin gerade selber dabei mich auf die
Steuerberaterprüfung für das nächste Jahr vorzubereiten, jedoch wachsen in mir erhebliche
Zweifel ob mich, sollte ich die Prüfung bestehen, tatsächlich als Steuerberater zulassen werde.
Von der reinen Steuerberatung wird man über kurz oder lang nicht mehr leben können. Die
Beratungstätigkeit muss viel umfassender erfolgen und wenn ich dann schon die Beschränkungen
sehe die mir dann auferlegt werden kann ich auch schon vorher Insolvenz beantragen.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Das gehört doch zu unseren vorrangigen Problemen in Deutschland, dass der Staat sich in alles
einmischt und vorschreiben will. Gute Leute werden so langfristig vergrault und was über bleibt,
werden wir in ca. 20 Jahren sehen. Auch ich plane für mich und meine Familie (2 Kinder)
mittelfristig die Auswanderung, wahrscheinlich sogar aus Europa. Ihnen Herr Hirth möchte ich
herzlich für Ihre vielen guten Informationen in den letzten Jahren einmal "Danke schön" sagen und
hoffe, dass Ihr eigenes Geschäft wächst und gedeiht, so wie Sie es sich vorstellen. Viele Grüße
K. W. H.
Mann/Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Solange wie eine "Obrigkeit" nicht begreift - ein Dienstleister für den Bürger zu sein - wird sich das
wohl in Deutschland nie ändern. Übrigens - es war H** - der das Beratungsprivileg für die
Rechtsanwälte eingeführt hat. Die Fortsetzung dieser Handschrift sehen Sie in Ihrem Falle. Dr.L.
Mann/Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Sehr geehrter Herr Hirth, besten Dank für Ihre Umfrage, an der wir gerne teilnehmen, weil es
offenbar unverhältnismäßig ist, was Ihnen passiert ist. Bitte halten Sie uns auf dem laufenden.
****
Mann/ Freiberufler(in)/Unternehmensberatung
Ich halte die "Reglementierungswut" des deutschen Gesetzgebers mittlerweile für den größten
Standortnachteil und Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung. Da dies nicht nur Wirtschaft
unterbindet, sondern durch vollkommen unnötige Verwaltungsaufwand ein zusätzlicher
Kostenblock entsteht, ist jeder Unternehmer mehrfach in seiner unternehmerischen Tätigkeit
behindert.
Mann/Freiberufler(in)/Versicherungen
Diese gleiche Regelung sollte auch nach BRAO gelöscht werden. Der alte Zopf "ein RA sei Organ
der Rechtspflege" sollte abgeschnitten werden. Als RA kann man nicht mehr alleine von den
GEbühren "überleben", da sind andere Quellen gefragt, doch genau hier hinkt das System
massivst. Konkret geht es um die Kombination geschäftsführender Gesellschafter einer
Versicherungsmakler OHG und RA-Zulassung...
Frau/Keine Angabe/Keine Angabe
Sehr geehrter Herr Hirth, ich stimme Ihnen voll zu, wenn Sie sagen, dass die "Ächtung" und der
Ausschluß nicht gerechtfertigt sind - doch wie gerecht sind die organisierten Steuerberater/Kammer gegen Bilanzbuchhalter? Ich bin Bilanzbuchhalterin und darf nur "weisungsberechtigt",
also nicht selbstständig arbeiten. Wie Sie wissen ist die qualifizierte Buchhaltung nur den
Steuerberatern vorbehalten. Ist das Gerecht? Ich grüße Sie und hoffe, Sie haben ein großes
Durchhaltevermögen, um die Entwicklung zu einem für Sie guten Ende zu bringen. Viel Glück
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Bauwesen
Hallo Herr Hirth. Auch ich kämpfe täglich gegen den Bürokratiewahnsinn. Es gibt so viele Dinge
die man nicht glauben kann .... aber Deutschland ist scheinbar das Land der unbegrenzten
Möglichkeiten (zumindest was Bürokratie und Behinderungen angeht). Mit besten Grüßen A. W.
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/EDV
Ich habe auf die StB-Prüfung ganz verzichtet, als mein Entschluss feststand von einer
Steuerberatungsgesellschaft in die "freie Wirtschaft" zu wechseln.
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Industrie
Auch ich musste meine Steuereberaterberuf aufgeben, als ich in eine leitende Angestelltentätigkeit
gewechselt habe. Dabei befasse ich mich noch häufig mit Steuerfragen. Es ist schon wenig
verständlich, dass ein Rechtsanwalt seine Berufstätigkeit fortführen darf, wenn er in eine nicht
beratende Tätigkeit wechselt, ein Steuerberater dagegen nicht.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Industrie
Zum 01.07.2007 soll doch der Syndikus-Steuerberater eingeführt werden. Das müsste für viele
(wenn sie auf steuerlichem Gebiet tätig sind) das Problem lösen.
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Industrie
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, da ich erlebe, dass Steuerberater teilweise nur aus
steuerlichen Gesichtspunkten beraten - die Wirtschaftlichkeit wird nicht betrachtet. Wenn ich nicht
selber durch ein BWL-Studium die Gesamtzusammenhänge kennen würde, wäre ich als
unternehmerisch handelnder Manager schon öfters "reingefallen". Viele Grüße T. B.
Frau/Leitende(r) Angestellte(r)/Sonstige
Aus eigener Erfahrung weiss ich, wieviel Anstrengung und Entbehrung es bedarf und auch
welchen finanziellen Einsatz man erbringen muss, um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu
können. Das Quentchen Glück kann man nicht kaufen, aber wenn man es dann geschaft hat,
sollte man auch den Titel behalten dürfen.
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Sonstige
Da muss wohl jemand noch nicht mitbekommen haben, dass Globalisierung keine Einbahnstrasse
ist, sondern in j e d e r Richtung möglich. Oder viel einfacher: das Geld für eine neuere Auflage
eines Dudens war nicht vorhanden, in dem 'Globalisierung' vernünftig erklärt wird. Quintessenz: ich
halte diese Vorschrift nicht nur für nicht in Ordnung, sie ist vollkommen überholt und deswegen
völlig unmöglich.
Frau/Leitende(r) Angestellte(r)/Sonstige
Ich war lange Zeit bei einem internationalen Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüfungsunternehmen tätig ...
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Sonstige
Das ist wider \'mal typisch für unseren Sch..Staat. Da lernt einer Steuerberater, macht seinen
Abschluss und darf aber weder den Titel führen noch darin arbeiten. Fazit: Da studiert euner
Medizin, darf sich aber nicht "Dr." nennen und auch nicht als Arzt arbeiten. Wäre doch auch nur
logisch, oder? Abei welch ein Grlück: Da lernt einer "Abfallentsorger" und der darf sich
wenigestens "Müllmann" nennen. Hoch lebe die deutsche Bürkratie! G. B. aus V. Mobbingopfer im
öffentlichen Dienst!
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Sonstige
Ich habe "Handel" in der Liste vermisst. Gruß M. K. P.S.: Die Beschränkung der Berufsausübung
klingt wirklich merkwürdig. Schließlich darf ein "gerade noch gewesen"-Bundeskanzler auch große,
gewerbliche Privatgeschäfte machen. Andere gewinnbringende Berufsbezeichnungen, wie z.B.
"Business-Consultant" sind nicht einmal geschützt. Der "Steuerberater" ist bekanntermaßen ein
gutes Stück Arbeit und ein Gütesiegel - die Ausübung gestzlich einzuschränken, ist in der heutigen
Zeit nicht sinnvoll. Sie haben meine volle moralische Unterstützung!
Mann/Leitende(r) Angestellte(r)/Steuerberatung
Das Thema nervt wirklich. Als meine Frau und ich die Beraterprüfung abgelegt hatten, und sie die
Zulassung beantragte wurde ihr diese versagt, da sie inzwischen Eigentümerin eines kleinen (aber
eingetragenden) Bauernhofes geworden war. Die Vorschläge der Kammer reichten über die
Umwandlung des Betriebes in eine GmbH oder Übertragung des Betriebes auf die damals 2jährige
Tochter (inkl Berufung eines Betreuers). Gerettet hat sie letztlich, dass ich durchgerasselt war und
den Hof pachten konnte . . . Da wir mit der Lawi wenig am Hut haben, ist eine Aushilfe eingestellt
worden, die nach dem Rechten schaut - der Zeitaufwand ist also auf die übersichtliche Verwaltung
begrenzt ! ABER die Zulassung hätte sie als Mehrheitsgesellschafterin von Daimler bekommen ?!
Begriffen habe ich diese Unterscheidung schon damals nicht.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Rentner(in), Pensionär(in)/Industrie
Ich finde das Gesetz sollte auch anderen Personen ( nicht Steuerberatern) die Möglickeit geben
jemand in steuerlichen Dingen zu beraten
Mann/Selbständige(r)/EDV
Gibt es im Gesetz nicht so etwas wie Berufsfreiheit? Hier schießt der Gesetzgeber absolut über
seine Aufgabe hinaus. Die Politik sollte sich auch auf ihre KERNKOMPETENZ konzentrieren und
nicht als BREMSE der Wirtschaft fungieren. Hier besteht, wie in vielen Bereichen eine absolute
Regulierungswut der Politik. Zu Ihrem Entschluß - herzlichen Glückwunsch!! A. F. N.
Mann/Selbständige(r)/EDV
Die gesetzliche Regelung widerspricht der Gewerbefreiheit, Vertragsfreiheit und der
Konsumentensouveränität, ist daher abzulehnen.
Frau/Selbständige(r)/Sonstige
Das gesamte Stände- und Verbandswesen ist die Krankheit Deutschlands und paßt eigentlich in
eine sozialistische Diktatur, aber nicht in eine freie Marktwirtschaft.
Mann/Selbständige(r)/Sonstige
Was will der Gesetzgeber eigentlich erreichen? Wettbewerbsvorteile, weil er die Daten der
Konkurrenz kennt? Dazu müsste er schon in der gleichen Branche tätig sein wie seine Kunden.
Oder soll das Unabhängigkeit garantieren, dadurch dass er selbst in keine Geschäfte involviert ist?
Verstehen tu ich\'s nicht, aber IANAL. Alles Gute jedenfalls, Gruß R.
Frau/Selbständige(r)/Sonstige
Ich bin selbständige Bilanzbuchhalterin. Das Steuerberatergesetz kommt nicht vom Staat sondern
von der immensen Lobby der Steuerberaterkammer. Dieser ist es selbst in Zeiten der
Europaweiten Marktöffnungen immer noch möglich, den Leuten, die etwas auf die Beine stellen
wollen, erhebliche Knüppel,zwischen die Beine zu werfen. Obwohl doch jeder, der dem Staat nicht
zur Last fällt genau diesem herzlich willkommen ist. Und das alles angeblich zum Schutz der
Steuerberater. Sie sind nicht der erste, der sich mit diesem Gehabe auseinandersetzt und sich
behindert fühlt. Aber Sie als Steuerberater könnten vielleicht im Verbund mit anderen Beratern
einen Anstoß zu Veränderungen geben. Und seien Sei versichert, ich weiß genau, wovon ich
spreche. Ich habe auch keine Scheu, diese Diskussion weiter zu führen. Wenn Sie mögen,
ereichen Sie mich unter info@***.net. Mit freundlichen Grüssen, ein durch die
Steuerberaterkammer und das Steuerberatungsgesetz leidgeprüfter Selbständiger, pardon
Selbständige, aber das nehme ich in der Regel nicht so genau.
Frau/Selbständige(r)/Sonstige
Ich bin Bilanzbuchhalterin und halte das Steuerberatungsgesetz sowieso für überaltet und für
dringend überarbeitungsbedürftig. Beschränkungen dieser Art finde ich lächerlich und nicht nur
diese.
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung
Aus meiner Sicht müsste das Steuerberatungsgesetz in vielerlei Hinsicht komplett überarbeitet
werden und an die heutige Zeit angepasst werden. Es gibt viele junge und engagierte
Steuerberater welche zum Teil behindert werden in der Ausübung ihres Berufes. Wie in der
Wirtschaft wird ein guter Steuerberater auch eine entsprechende Nachfrage bzw. Empfehlungen
erhalten. Bin gespannt was in der Umfrage raukommt.
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung
Manchmal hat man den Eindruck, dass der Steuerberater alles muss aber auf der anderen Seite
nur wenig darf
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung
Ich möchte anmerken, dass das Steuerberatungsgesetz ohne hin antiquiert ist. Leider musste ich
feststellen, dass dieses Gesetz 1934 deswegen geschaffen wurde, um J** an der
Beratungstätigkeit zu hindern. Es sollte komplett abgeschafft werden. In den anderen EG-Ländern
besteht ein solches, reglementierendes Gesetz nicht.
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung
Haben Sie das nicht vorher gewusst?
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung
Kopf hoch, das 8. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz ist doch auf dem Weg. Danach
sollte das doch möglich sein (Wiederbestellung).
Mann/Selbständige(r)/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Gibt es hier keine Regelung der EU, denn selbst als Ingenieur ist es mir nicht einmal gestattet zu
buchen, ich denke da habe ich andere Hürden im Leben genommen.
Mann/Selbständige(r)/Unternehmensberatung
Typisch Deutsch, wir ersticken noch mal dieses Land an Verordnungen und Beschränkungen
Mann/Selbständige(r)/Unternehmensberatung
Es gibt noch viel mehr unsinniges im Steuerberatungsgesetz!!!!!
Frau/Selbständige(r)/Unternehmensberatung
Zwar habe ich oben angegeben, daß ich die benannte Beschränkung als für nicht in Ordnung
betiteln möchte, nur gebe ich auf diesem Wege zu bedenken, daß Buchhalter und sogar
Bilanzbuchhalter (mit nachweislich abgelegter Prüfung, die sehr wohl mit der Steuerberaterprüfung
vergleichbar sind) mit ähnlichen, bzw. noch restriktiveren Beschränkungen ihres Berufsstandes und dies schon seit Jahren - belastet werden! / gez. B. B., Buchhalterin mit
Bilanzbuchhalterprüfung nach IHK-Standard.
Mann/Selbständige(r)/Unternehmensberatung
Die Bundesregierung und Vorgängerregierung veranlassen nur weitere Hindernisse und
Schwierigkeiten durch einen weiteren Wust von Vorschriften und Hindernissen, Auflagen.
Insbesondere was Freiheiten und Existensaufbau bedeutet. Warum gibt es keinen Mindestlohn wie
in anderen Ländern Europas? Warum gibt es Beschränkungen der Arbeit? Arbeit wird in
Deutschland verboten. Neben einer Haupttätigkeit ist nur noch eine Tätigkeit als Geringverdiener
möglich. Es gibt grundsätzliche wichtige Notwendigkeiten der Veränderung um Wettbewerb und
damit Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen. Aber die Regierungsparteien, sämtliche sehen nur
ihren eigen Vorteil. Der Bürger wird verschaukelt und Steuergelder werden verschwendet. Hat
denn noch niemand bemerkt wie Kaputt Deutschland wirklich ist.
Mann/Selbständige(r)/Unternehmensberatung
Im Übrigen möchte ich auch mal über den umgekehrten Fall meckern. Gerade im
unternehmensberaterischen Bereich ist das Steuergeratungsges. extrem einschränkend, eigentlich
nur als Steuerberaterschutzgesetz anzusehen. Ich empfinde dieses Gesetz als eine absolute
Frechheit. Insofern ist auch die Einschränkung, dass Steuerberater nicht angestellt sein dürfen etc.
eine Frechheit. So einfach ist das. In diesem Sinne: Freiheit für Berufe.
Mann/Sonstige/Keine Angabe
Ich finde den Newsletter Steuerlinks eine sehr gute Einrichtung, da man hier kurz und knapp auf
dem laufenden gehalten wird. Für meine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt mit
dem Profil Finanzierung und Steurn habe zur Ergänzung zum Kurs von Ihnen viel dazu gelernt.
Leider ist es mir bis heute nicht möglich meine guten Steuerkenntnisse erfolgreich einzusetzen.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de
Mann/Sonstige/Sonstige
Mann sollte nicht aufgeben, auch wenn es Länger dauert,den es gibt Menschen die haben es mit
ganz anderen dingen zu tun. Also nicht aufgeben heist Kämpfen und nicht nur bis zur einer
bestimmten Quelle , oder ein bestimmten Zeitpunkt. ( Kämpfen und nie Loß lassen.)....!
::::::::)))))))))))))))))
Mann/Sonstige/Versicherungen
Der Staat reglementiert viel zu viel. Beim Steuerrecht blicken selbst Finanzbeamte und viele
Steuerberater nicht mehr durch. Viele Steuergesetze bedürfen Anwendungserlasse, müssen durch
Gerichtsurteile erst praxistauglich gemacht werden und dann gibt es auch noch
Nichtanwendungserlasse. Auf dem Gebiet der Steuerberatung sollte sich daher bewegen dürfen,
der es sich zutraut.
Frau/Student(in)/Wissenschaft
Ich halte diese Gesetze als eine Schikane, den schließlich auch beim Steuerberater nach § 58
StBerG, der als erlaubter Arbeitgeber fungiert, der Steuerberatende mit seiner Unterschrift
ausschließlich für die Richtigkeit seiner Steuererklärung haftet. Dieser Irrsinn verbietet nähmlich
auch Freunden oder auch Verwandten bei der Steuererklärungsanfertigung behilflich zu sein. Ich
finde persönlich Ihre Seite sehr übersichtlich, gut strukturiert und klar dargestellt, da ich Ihre
Informationen häufig überprüfe und bis jetzt immer Übereinstimmungen mit anderen Quellen fand
(was ich grundsätzlich mache). Interessant, kann man irgendwie dieses Gesetz auf gerichtlichem
Wege lockern? MfG M. P.
Mann/Student(in)/Steuerberatung
Steuerlinks-Newsletter ist super.
Anlage zum Steuerlinks-Newsletter [SteuLi] Ausgabe 158 vom 20.10.2006 Steuerlinks.de