VR Agrar
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VR Agrar Nummer 1 | Januar 2016 Firmierung Persönliches Exemplar für Firma Volks- und Raiffeisenbank eG Greening: So lassen sich Randstreifen nutzen | Seite 2 Übergangsfrist bei SEPA-Verfahren endet zum Februar | Seite 3 Klischeefrei begeistern! | Seite 4 Sicherheit für den Fall der Fälle Risikolebensversicherung: Worauf Landwirte achten sollten Beim Landwirt laufen die Fäden zusammen. Fällt er aus, gerät der Betrieb ins Stocken. „Was passiert, wenn ich überraschend sterbe?“ – dieser Frage sollte man sich daher gemeinsam mit dem Ehepartner frühzeitig stellen. Denn der Tod des Betriebsleiters gefährdet nicht nur den Fortbestand der Landwirtschaft, sondern oft auch die Existenzgrundlage der Familie. Verschiedene Szenarien durchspielen Bestehende Kredite abzusichern, reicht nicht aus als Sicherheit für die Familie aus? „Nein“, sagt Dirksen, „diese Police sorgt lediglich dafür, dass der Kredit im Todesfall getilgt werden kann.“ In einem solchen Fall dient die Risikolebensversicherung also einem speziellen Zweck: Sie sichert die Kreditsumme ab. Das Einkommen des Landwirts ersetzt sie jedoch nicht. Auch die Witwen- und Waisenrenten, die von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung gezahlt werden, können das nicht leisten. Für die meisten Landwirte sei eine Risikolebensversicherung empfehlenswert, sagt Anne Dirksen, Fachreferentin für Sozioökonomie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Stirbt der Versicherte, erhalten die Begünstigten – zumeist Ehepartner und Kinder – die vereinbarte Summe. „Die Versicherungssumme kann bei Vertragsabschluss entsprechend dem Absicherungsbedarf individuell vereinbart werden“, erklärt Harald Krummenauer. Er ist Prokurist im Vertrieb Agrarmarkt bei der R+V Versicherung, dem Versicherungsspezialisten der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Viele Landwirte haben bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, weil die Bank dies zur Absicherung einer Finanzierung forderte. Doch reicht das Damit es der Familie auch in Zukunft gut geht: Eine Risikolebensversicherung bietet ein Polster für den Ernstfall. VR Agrar Daher sollten sich Landwirtsfamilien frühzeitig darüber klar werden, welche Lücke entsteht, wenn der Hauptversorger stirbt. Kann der Ehepartner den Lebensunterhalt dann noch sichern? Wie wird die Ausbildung der Kinder finanziert? Dirksen empfiehlt, verschiedene Szenarien gedanklich und rechnerisch durchzuspielen, zum Beispiel: Was muss die Familie nach dem Tod finanzieren? 1 Nummer 1 | Januar 2016 Kann der Betrieb weitergeführt werden oder soll er verkauft oder verpachtet werden? Welche Erlöse ergeben sich daraus? Wie teuer ist eine Ersatzkraft, die bis zur Hofnachfolge durch eines der Kinder die Arbeiten übernimmt? Zukünftige Kosten sollten berücksichtigt werden Auch wenn der Betrieb gut läuft und zuverlässige Gewinne abwirft, sollte man sich die Zeit für eine solche Analyse nehmen. „In der Regel muss ja die Arbeitskraft des Betriebsleiters ersetzt werden“, gibt Dirksen zu bedenken. Es sei denn, der Betrieb soll mit Sicherheit verkauft werden und wirft dabei nach Tilgung der Kredite noch ausreichend Geld ab. Auch Kosten, die erst in mehreren Jahren entstehen, müssen berücksichtigt werden. „Man sollte zum Beispiel daran denken, dass möglicherweise Erbschaftsteuer anfällt und Miterben auszuzahlen sind“, erklärt Krummenauer. Auch ein Blick in den Hofübergabe-Vertrag empfiehlt sich. Denn mitunter enthält dieser Klauseln, die das Erbe der Hinterbliebenen einschränken. Fällt der Hof beim Tod des Betriebsleiters beispielsweise an seine Eltern zurück, kann er nicht an den Partner und die Kinder vererbt werden. „Auch Pächter können nur ihr Inventar vererben, nicht den gesamten Hof“, so Dirksen. Ausnahme: Alleinstehende Die Expertin von der Landwirtschaftskammer hält eine Risikolebensversiche- rung in den allermeisten Fällen für eine sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit, für den Todesfall vorzusorgen. Der Schutzumfang sollte dabei natürlich über die reine Kreditabsicherung hinausgehen. Doch es kann auch Ausnahmen geben: Wenn die Hinterbliebenen selbst über genug Einkommen und Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und erbrechtliche Forderungen zu begleichen, ist eine Risikolebensversicherung nicht notwendig. Auch Alleinstehende können in der Regel auf eine Risikolebensversicherung verzichten. Nicht nur der Todesfall des Betriebsleiters bedeutet ein finanzielles Risiko. Auch wenn der Ehepartner oder der Gesellschafter stirbt, kann das den Betrieb gefährden. „Falls die Arbeitskraft des Ehepartners oder Gesellschafters wesentlich für die Fortführung des Betriebes ist und er im Todesfall durch eine Fremdarbeitskraft ersetzt werden muss, ist eine eigene Risikolebensversicherung dringend zu empfehlen“, betont Krummenauer. ZAHL DES MONATS 1.300 Mehr als 1.300 Brauereien gibt es aktuell in Deutschland. Nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes ist die Anzahl in den vergangenen Jahren sogar leicht gestiegen – von 1.289 Braustätten im Jahr 2006 auf 1.352 in 2014. In diesem Jahr feiern Deutschlands Bierbrauer zudem ein besonderes Jubiläum: Das Reinheitsgebot wird 500 Jahre alt. Es schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Informationen zum Thema und Bier zum Probieren gibt es auch auf der Grünen Woche. Aufstocken kann sinnvoll sein Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass diese nachträglich aufgestockt werden kann, empfiehlt Krummenauer. Eine solche Nachversicherungsgarantie kann zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes sinnvoll sein und für eine umfangreichere Absicherung genutzt werden. Im Rahmen der Interessengemeinschaft der Land- und Forstwirte e.V. (IGL, Sam- melversicherungsvertrag 1830) erhalten Landwirte bei der R+V Versicherung Sonderkonditionen auch beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wenn Sie sich über geeignete Versicherungslösungen für sich und Ihre Familie informieren wollen, wenden Sie sich einfach an die persönlichen Berater Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort. Greening: So lassen sich Randstreifen nutzen Randstreifen an Wegen und Waldrändern oder Pufferstreifen an Gewässern können Teil des Greening sein. Wie sich das umsetzen lässt, dazu geben sieben ganz unterschiedliche Verbände nun gemeinsame Empfehlungen. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Imkerbund, der Deutsche Jagdverband, der Industrieverband Agrar und weitere Partner haben einen gemeinsamen Flyer zum Thema herausgegeben. In dem Informationsblatt sind unter anderem die Greening-Vorgaben für Puffer- und Randstreifen übersichtlich zusammen2 gefasst. Zudem gibt es Empfehlungen, wie sich die Wirkung der Streifen für Natur und Umwelt noch verbessern lässt. Der Flyer kann ab 50 Exemplaren gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten beim DBV bestellt werden. Auch bei Bienen beliebt: Blühende Randstreifen an Wegen und Waldrändern. Weitere Informationen: www.bauernverband.de Presse Suche: „Puffer- und Randstreifen im Greening …“ VR Agrar Nummer 1 | Januar 2016 Lebensmittel: Mehrheit hält Innovationen für notwendig Insekten als Proteinquelle oder individuell bedruckte Nudeln: Solchen Neuerungen bei Lebensmitteln stehen Verbraucher sehr unterschiedlich gegenüber. Während rund ein Drittel technologische Innovationen im Lebensmittelbereich eher ablehnt, nimmt ein Viertel diese positiv auf. Fast die Hälfte der Bevölkerung steht dem Thema gleichgültig gegenüber. Insgesamt halten allerdings 64 Prozent der Befragten technologische Innovationen für notwendig, um die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Verbraucherstudie der Fraunhofer-Allianz Food Chain Management (FCM) im Auftrag des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“. Die Studie zeigt allerdings auch, dass vielen unklar ist, was mit „Innovation“ gemeint ist. Zwei Drittel können keine positive oder negative Innovation im Lebensmittelbereich benennen. Zudem fallen die Antworten sehr unterschiedlich aus: Die Biokiste wird ebenso als Innovation wahrgenommen, wie die Küchenmaschine oder die Massentierhaltung. Die Auftraggeber der Studie sehen dies als Appell, Innovationen im Lebensmittelbereich besser zu vermitteln. Zudem solle der Aspekt „Genuss“ in der Kommunikation eine größere Rolle spielen. Denn laut der Studie geht es den Verbrauchern beim Essen an erster Stelle um Geschmack. Fast 50 Prozent der Befragten ist der Geschmack sogar wichtiger als die Inhaltsstoffe. Für die Studie ließ der Verein „Die Lebensmittelwirtschaft“ rund 1.000 Ver- Besser modern oder traditionell? Bei Lebensmitteln sind sich Verbraucher uneinig. braucher befragen. Träger des Vereins sind Dachverbände der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Weitere Informationen: www.lebensmittelwirtschaft.org Presse Downloads „Fraunhofer Studie: Essbare Innovationen“ Gülle-Kleinanlagen: Gute Beratung wichtig Reicht die Güllemenge meines Betriebs für eine Gülle-Kleinanlage aus? Passt die angebotene Technologie zu meinem Unternehmen? Ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot realistisch? Landwirte, die über den Bau einer GülleKleinanlage nachdenken, stehen vor diesen und vielen weiteren Fragen. In der Regel wollen sie die Anlage zusätzlich zu den vorhandenen Betriebszweigen mit geringem Arbeitsaufwand betreiben. Daher sind sie in besonderem Maße auf eine gute Beratung und fundierte Informationen angewiesen. Eine erste Orientierung bietet die neue Broschüre „Gülle- Gülle-Kleinanlagen lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand betreiben. Kleinanlagen“ der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Auf 60 Seiten informiert sie über rechtliche und technische Rahmenbedingungen sowie betriebliche Einflussfaktoren. Außerdem geben die Autoren einen Überblick zur Anlagentechnik und Wirtschaftlichkeit. Die enthaltenen Checklisten unterstützen Landwirte bei der Beurteilung von Angeboten und im Planungsprozess. „Gülle-Kleinanlagen“ gibt es kostenlos zum Herunterladen oder gegen eine Schutzgebühr in der gedruckten Version. Weitere Informationen: https://mediathek.fnr.de Broschüren Biogas „Gülle-Kleinanlagen“ Übergangsfrist bei SEPA-Verfahren endet zum Februar Für Betriebe sind die neuen SEPA-Zahlverfahren schon seit 2014 verpflichtend. Ab dem 1. Februar 2016 endet auch die Übergangsfrist für Privatkunden. Dann sind Überweisungen nur noch mit IBAN möglich – und nicht mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN steht für „International Bank Account Number“. Die meisten Ziffern der eigenen IBAN sind dem Kontoinhaber bereits VR Agrar vertraut. Denn die IBAN setzt sich in Deutschland aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Davor steht ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) sowie eine zweistellige Prüfzahl. Mit dem Ende der Übergangsfrist werden grenzüberschreitende Zahlungen sogar einfacher. Denn dann muss der BIC (Business Identifier Code/Inter- nationale Bankleitzahl) nur noch für Zahlungen in Länder außerhalb des EU-/ EWR-Gebiets angegeben werden, wie zum Beispiel die Schweiz. Für Zahlungen im Bereich des EU-Binnenmarktes reicht die IBAN. Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie in Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank und in der Ausgabe 11/2015 von VR Aktuell. 3 Nummer 1 | Januar 2016 Klischeefrei begeistern! Fortschritt – in der Industrie und im Mittelstand ist das ein äußerst positiv besetzter Begriff. Ganz selbstverständlich arbeiten Unternehmen hier nach modernsten Standards. Und nicht selten kreieren sie Innovationen, die den Verbrauchern, der Gesellschaft und der Umwelt dienen. Agrarischer Fortschritt ist offenbar weniger gesellschaftsfähig. In zahlreichen Medien- und Werbekampagnen herrschen romantisierende, rückwärtsgewandte Bilder vor: Da werden Getreide und Zuckerrüben mit unzeitgemäßen Werkzeugen und oft mit Händen geerntet, werden Kühe, Schweine und Rinder einzeln gehalten, von Hand gefüttert, gemolken und gemästet. Vor allem aber sieht man so gut wie nie, wie Tiere transportiert oder gar geschlachtet, zerlegt und verpackt werden. Auf der anderen Seite tauchen Lebensmittel in den Medien immer wieder als gentechnisch manipulierte Produkte auf, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Krankheiten führen. So treten immer mehr Diskrepanzen zwischen Realität und Medienpräsenz hervor, durchsetzt mit zahlreichen Klischees. Wie sollten Landwirte damit umgehen? Zwei Wege könnten hier zu Lösungen führen. Zum einen: Die Agrarbranche sollte Klischees vermeiden – besonders in der Präsentation von Lebensmitteln! Im Vergleich zu vielen anderen Produkten besitzen die meisten Lebensmittel einzigartige Vorteile: Sie sehen natürlich und gut aus, man kann sie fühlen, sie riechen gut, schmecken prima, und sie dienen direkt und nachhaltig einer immer besseren Ernährung von immer mehr Menschen zu akzeptablen Preisen. Da verbietet es sich nachgerade, Lebensmittel und ihre Herstellungsprozesse immer abstrakter oder gar verzerrt und verfremdet darzustellen. Vor allem dadurch verbreiten sich Klischees. Zum anderen: Landwirte sollten Begeisterung entfachen – auch für agrarischen Fortschritt! Dafür gibt es genügend Gründe und Ansätze. Statistisch gesehen vermag ein Landwirt heutzutage mindestens 150 Menschen zu ernähren, Tendenz steigend. Und diese Entwicklung geht unmittelbar mit wach- senden technischen, technologischen und organisatorischen Fortschritten einher. Das gilt vergleichbar für zahlreiche handwerkliche und Industriebereiche. Dort allerdings akzeptiert die Gesellschaft derartige Entwicklungen erheblich vorbehaltsfreier. Wichtig ist vor allem eine immer bessere landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Das gilt nicht nur im Allgemeinen, sondern insbesondere für jeden modern wirtschaftenden Landwirt. Denn er kann am besten zeigen, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb arbeitet, wie pflanzliche und tierische Produkte nachhaltig erzeugt werden und die Verbraucher damit unmittelbar für Landwirtschaft begeistern – fernab romantisierender Klischees. Genau das sollte zukünftig eines seiner wichtigsten Unternehmerziele sein. Ein zweifellos mühsamer, aber zugleich moderner Weg, der sich letztlich lohnen wird. Jonathan Lessing/Dr. Gerd Wesselmann WGZ BANK – Land-/Agrarwirtschaft – IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortliche Redaktion: Verlag: Herstellung: 4 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Berlin Ann-Kathrin Marr, Text|Redaktion|Medienarbeit, Gotenstraße 44 a, 26121 Oldenburg Deutscher Genossenschafts-Verlag eG Vertreten durch den Vorstand: Peter Erlebach (Vorsitzender), Franz-J. Köllner und Mark Wülfinghoff Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Niederbieberer Str. 124, 56567 Neuwied Bildnachweis: NQ-Anlagentechnik GmbH; ©drubig-photo – Fotolia; ©miket – Fotolia; © gstockstudio – Fotolia; ©danmir12 – Fotolia Diese Informationsschrift erscheint monatlich und ist bei Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen erhältlich. Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Mitte Dezember 2015 abgeschlossen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. VR Agrar