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Abtreibungspille RU 486
Mit dem Prozedere, in welcher Form die Abtreibungspille RU 486 in Südtirol abgegeben werden soll, hat sich die
Landesregierung heute befasst. "Wir haben dieses Thema lange und kontrovers diskutiert, nicht zuletzt deshalb, weil in
diese Entscheidung auch die persönlichen Meinungen der Mitglieder der Landesregierung zur Abtreibung hineinspielen",
so LH Luis Durnwalder.
Nach Abschluss der Diskussionen hat sich die Landesregierung dafür entschlossen, die von der obersten
Gesundheitsbehörde Italiens ausgegebene Richtlinie zu übernehmen. "Diese sieht vor, dass eine Abtreibung per
chirurgischem Eingriff oder mit Hilfe der Abtreibungspille vorgenommen werden kann", so Durnwalder. Bevor es aber zur
Ausgabe der Pille komme, müsse die betroffene Frau das Krankenhaus aufsuchen und ein Beratungsgespräch mit dem
zuständigen Arzt führen. Danach werde eine siebentägige Bedenkzeit eingeschoben, in der die Pille nicht ausgegeben
werden dürfe.
"Erst wenn die Frau auch nach dieser Bedenkpause dabei bleibt, die Abtreibung per Pille vornehmen zu wollen, kann sie
diese einnehmen, allerdings im Krankenhaus (Bozen oder Meran) und unter ärztlicher Aufsicht", so der
Landeshauptmann, der ergänzt: "Diese Aufsichtspflicht endet erst dann, wenn der Arzt bescheinigt, dass der Fötus und alle
Wirkstoffe der Pille ausgeschieden worden sind", so Durnwalder. Dies könne in manchen Fällen nur Stunden dauern, in
anderen auch bis zu zwei oder drei Tage.
Die Entscheidung, diese staatliche Richtlinie zu übernehmen, sei nicht zuletzt gefallen, nachdem man die zuständigen
Primare in Bozen und Meran gehört und das Rechtsamt des Landes um ein Gutachten ersucht hatte. "Dieses hat
aufgezeigt, dass wir von dieser Regelung nur abweichen dürften, wenn wir dies entsprechend begründen, was konkret heißt:
es muss ein Gutachten vorliegen, das jenem der obersten Gesundheitsbehörde Italiens gleichwertig ist", so Durnwalder.
Ansonsten drohe bei einer Abweichung auch eine strafrechtliche Verantwortung der Landesregierung, weshalb man von
einer Abweichung von diesen Richtlinien abgesehen habe.
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Generiert: 20 January, 2017, 16:39