07.03. - Lichtenwald
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07.03. - Lichtenwald
Bericht über die Gemeinderatssitzung am 07. März 2006 Feuerlöschwasserversorgung in der Ölmühle In ein vorhandenes Gebäude soll im Dachgeschoss eine Wohnung eingebaut werden. Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ist vor einem Jahr abgelehnt worden, weil die Feuerlöschwasserversorgung im Bereich Wagnerwiese/Olmühle/Bannmühle nicht gesichert ist. Daher wünscht die Gemeinde keine Schaffung weiteren Wohnraums, es sei denn, der Bauherr stellt selbst eine DIN-gerechte Feuerlöschwasserversorgung sicher. Daher ist damals in Aussicht gestellt worden, die Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde Lichtenwald bei Vorliegen dieser Voraussetzung zu erteilen. Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Esslingen hat mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister Herrn Dietrich eine ausreichende Löschwasserversorgung unter folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden kann: Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 5 x 1 m großer Teich, der im Mittel ca. 1 bis 1,5 m tief ist. Dieser Teich soll als Löschwasserteich verwendet werden. Der Teich muss umgestaltet werden, dass er der DIN 14210 entspricht (Wassertiefe mind. 2 m, Saugschacht oder Löschwassersauganschluss). Zur Löschwasserentnahmestelle ist eine DIN-gerechte Feuerwehrzufahrt anzulegen. Gegen die Umgestaltung des Teiches wurden von Seiten des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Unter der Voraussetzung, dass die angesprochenen Anforderungen an einen Löschwasserteich erfüllt werden, kann nach Auffassung des Landratsamtes die Löschwasserversorgung für das Gebäude Ölmühle 1 als gesichert angesehen werden. Für die Wasserentnahme ist eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis und für die Errichtung einer festen Wasserentnahmeeinrichtung eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Frau Szelest berichtet in der Gemeinderatssitzung, die Verwaltung vertrete die Auffassung, wonach dem Vorhaben unter der Voraussetzung, dass die o.g. Anforderungen durchgeführt werden und somit die Löschwasserversorgung sicher gestellt sei, zugestimmt werden könne. Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Einrichtung des zusätzlichen Löschteichs sehr positiv bewertet. Somit wird einstimmig beschlossen: Dem Vorhaben wird das Einvernehmen, unter der Voraussetzung, dass die vom Landratsamt aufgeführten Anforderungen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung als verbindliche Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen werden, erteilt. Bebauung eines Hinterliegergrundstücks Der Gemeinderat befasst sich mit dem Antrag auf Erlass einer Abrundungssatzung für eine vorzeitige Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 170/1 „Pfandäcker/Staufenstrasse“, LichtenwaldThomashardt. Wenn der Gemeinderat eine solche Satzung erlassen würde, würde der bebaute Bereich im Außenbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteile festgelegt. Das bedeutet, das Hinterliegergrundstück wäre somit bebaubar. Bürgermeisterin Herrmann erläutert den Sachverhalt: Im Sommer/Herbst 2003 hatte die Gemeinde es abgelehnt, das Grundstück als Bauerwartungsland bereits aufzukaufen. Der mit den Grundstückseigentümern verwandte Bürgermeisterkollege der Kommune eines Nachbarkreises hatte die Gemeinde um Prüfung gebeten, ob eine Bebauung nach § 34 BauGB auf dem Grundstück möglich sein könnte. Die Veränderungssperre war damals abgelaufen. Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Leiter der Baugenehmigungsbehörde Herrn Schmid und dem Naturschutzbeauftragten Herrn Hauk hat sich am 12.09.2003 ergeben, dass es sich um Außenbereich handelt und eine Baumöglichkeit nach § 34 BauGB nicht besteht. Dies wurde damals den Eigentümern mitgeteilt und auch seit Kurzem mehreren Familienmitgliedern immer wieder versucht deutlich zu machen. Die Familie ist nicht bereit nachzugeben und abzuwarten, bis das Wohngebiet in Thomashardt einer Bebauungs- und Erschließungsplanung zugeführt wird. Es wurde mitgeteilt, dass dies in Abhängigkeit von dem Grundstücksverkauf in „Hohenrain/Gassenäcker“ realisiert werden würde. Anträge auf Abrundungssatzungen von zwei Familien, es handelte sich jeweils um Hinterliegergrundstücke im Rainweg, wobei eines sich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans befindet, wurden bisher abgelehnt. Der Grund war unter anderem, dass andernfalls fast im gesamten Ortsgebiet Anliegergrundstücke der zweiten Reihe ggf. einer Bebauung im Rahmen einer Abrundungssatzung zugeführt werden müssten. U. E. ist auch dieser Antrag abzulehnen. Zum einen tangiert er den bereits bestehenden städtebaulichen Vorentwurf. Wie der Stellungnahme von Herrn Dickmann vom 23.02.2006 zu entnehmen ist, müssten Teilflächen anderer Grundstücke in Anspruch genommen werden. Des Weiteren wird mit der Bildung eines Bauplatzes die nördliche Grenze und die Lage der dort geplanten Verkehrsfläche festgelegt. Dabei besteht das Risiko, dass diese nicht zu späteren Wünschen zur Grundstücksbildung in der Nachbarschaft passt. Zum anderen hätte dies negative Folgen für die Bodenpolitik der Gemeinde, da viele Bauplätze des neuen allgemeinen Wohngebiets „Pfandäcker/Schorndorfer Strasse/Blumenstrasse“ in zweiter Reihe bebaut werden könnten. An eine angemessene Bodenwertabschöpfung wäre nicht mehr zu denken. Anschließend erläutert der Ortsplaner der Gemeinde Herr Dickmann anhand von Planunterlagen die bisherigen städtebaulichen Überlegungen für das Gebiet „Pfandäcker“. Von der Staufenstrasse aus soll eine gemischt genutzte Verkehrsfläche in das Gebiet geführt werden. Diese liege so, dass sie talseitig zum Bebauungsrand hin noch eine Häuserreihe erschließe. Von dieser Strasse aus würden Stiche bzw. eine Erschließungsschleife die größere (bergseitige) Gebietstiefe erschließen. Die Lage der Strasse sei fixiert durch die Bautiefe nach Osten. Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Erschließungsschleife noch nicht endgültig festgelegt werden. Durch eine bereits bestehende Bebauung würde die ohnehin schwierige Situation weiter verschlechtert. Ebenfalls seien im gesamten Gemeindegebiet Folgeanträge zu erwarten (z. B. im Bereich Blumenstrasse). Wollte man eine Bebauung zulassen, müssten schon jetzt die Umlegungsbedingungen für die Erschließung des Gesamtgebiets festgelegt werden und Beiträge festgesetzt werden. Dies sehe er als sehr kritisch an. Aus der Mitte des Gemeinderats wird ebenfalls die Auffassung vertreten, einer Abrundungssatzung könne nicht zugestimmt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb hier eine vorzeitige Bebauung zugelassen werden soll, die spätere städtebauliche Planungen erschwere. Den Interessenten stehe es frei, im neuen Baugebiet „Hohenrain/Gassenäcker“ einen Bauplatz zu erwerben. Ein anderer Kollege kann den Wunsch der Antragsteller nachvollziehen. Er spricht sich dafür aus, eine Möglichkeit für eine schnelle Erschließung zu suchen. Vielleicht gelinge es durch eine Eingrenzung, dass die spätere Planung nicht tangiert werde. Die Kommune habe viele Ziele vor Augen und müsse seiner Ansicht nach Bauwillige in jeder Hinsicht unterstützen. Bürgermeisterin Herrmann gibt zu Bedenken, dass ein Bebauungsplan und ein Umlegungsverfahren bzw. Auf-/Rückkaufverträge für das ganze Gebiet erfolgen müsse. Insbesondere bei kleinen Gebieten seien die Erschließungskosten sehr hoch. Eine Kollegin meint, eine Neuerschließung für einen Bauplatz sei nicht tragbar. Ein Präzedenzfall solle nicht geschaffen werden. Die Bauwilligen müssten sich gedulden oder einen anderen Bauplatz in Lichtenwald erwerben. Eine weitere Kollegin stimmt städtebaulich Herrn Dickmann zu. Sie vertritt jedoch die Ansicht, dass die Bauwilligen nicht vertröstet werden sollen. Bis Ende des Jahres könne sicher kein Erschließungskonzept für das Gebiet „Pfandäcker“ vorgelegt werden. Sie schlägt vor, dass die Gemeinde vertraglich vereinbare, dass Grundstücke im Gebiet „Pfandäcker“ reserviert werden und die Antragsteller im Neubaugebiet Hegenlohe entsprechende Flächen zu einem günstigeren Preis erhalten. Dies sei ebenfalls für die Blumenstrasse denkbar. BM Herrmann entgegnet, ein Grundstückstausch von Bauerwartungsland und einem erschlossenen Bauplatz sei undenkbar, wenn noch nicht klar sei, ob jemals Bauland entstehe. Ein Kollege spricht sich wiederholt gegen die Abrundungssatzung aus. Er hält es für politisch nicht vertretbar, einen Präzedenzfall zu schaffen. Eine Schleuse für Folgeanträge werde geöffnet. Er sei verwundert, dass sich der Gemeinderat für einen Einzelfall von den Grundsätzen der Bodenpolitik verabschieden würde. Zwei Mitglieder des Gemeinderats vertreten jedoch die Auffassung, dass auf beide Seiten Rücksicht genommen werde sollte. Für junge Familien sollte eine günstige Baumöglichkeit geschaffen werden. Ein Kollege sieht hier einen Offenbarungseid für die Bodenpolitik. Er frage sich, ob künftig jeder seine Wiese hinter dem Haus bebauen könne. Der Diskussionsverlauf sei nicht mehr tragbar. Ein anderer Kollege sieht dies ebenfalls sehr kritisch. Die Gemeinde würde ihre planungsrechtliche Hoheit aufgeben. Sicher stelle sich die Frage, ob die Baupreise im neuen Baugebiet zu hoch seien. Es müsse ein Realwert für das Pfandäckergrundstück festgeschrieben werden. Ein entsprechender Vergleich könne bei einer Erschließung erfolgen. Es dürfe keinesfalls ein Präzedenzfall geschaffen werden. BM Herrmann bemängelt die Einflussnahme ansonsten befangener Mitglieder des Gremiums auf die Bodenpolitik der Gemeinde „durch die Hintertür“. Sie schlägt vor, das Ing.büro beratend hinzuzuziehen um zu klären, ob Bauwilligen mit einem Auf- und Rückkaufverfahren entgegen gekommen werden könne. Sie schlägt weiter vor, im Gebiet „Staufenstrasse/Pfandäcker“ eine Umfrage bei den Eigentümern durchzuführen, ob Baubedarf bestehe. Sei dies der Fall, sei eine vorzeitige Erschließung eines kleinen Teilgebiets zu überlegen. Dies wird von einer Gemeinderätin kritisch gesehen. BM Herrmann erinnert daran, einer Familie, der ein Grundstück im Bereich des Flächennutzungsplans gehöre, habe man ebenfalls ein Bebauungsplanverfahren mit Kauf- und Rückkauf angeboten. Ein Kollege spricht sich für eine Vertagung des Tagesordnungspunkts aus. Ggf. solle eine Klausur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. BM Herrmann regt nochmals an, das Ing.büro einzubeziehen, die Thematik dann erneut als Tagesordnungspunkt zu behandeln und empfiehlt deshalb ebenfalls eine Vertagung. Die Vertagung des Tagesordnungspunkts wird mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen. Ehemaliges Feuerwehrmagazin Hegenlohe Herr Holger Klein aus Reichenbach möchte mit seiner Lebensgefährtin Frau Frick das Feuerwehrmagazin Hegenlohe für 130.000,- € erwerben. Das Gebäude soll einer Nutzung als Wohnraum, Büros und physiotherapeutischer Praxis zugeführt werden. Das Baugesuch wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung im April eingereicht werden. Somit kann die Fa. Simo das Gebäude noch bis Ende April mieten. Die Käufer wünschen eine Klausel im Kaufvertrag, wonach die Gemeinde die Entsorgung der Nachtspeicheröfen aus den 70-er Jahren, die höchstwahrscheinlich asbesthaltig sind, übernimmt. Herr Wirth vom Büro STEG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass dies wahrscheinlich so zutrifft. Er wird prüfen, ob die Gemeinde Lichtenwald die Entsorgung vor dem Verkauf des Feuerwehrmagazins aus dem LSP mitfinanzieren kann. Zur Zeit wird geprüft, ob die Vereinsutensilien, die gegenwärtig im ehemaligen Feuerwehrmagazin Thomashardt gelagert werden, in die Keller des Bürgerzentrums verlagert werden könnten. Falls dies der Fall sein sollte, wäre auch einem Verkauf dieses Feuerwehrhauses näher zu treten. Die Vorsitzende verweist auf die auf dem Sitzungstisch ausliegenden Planzeichnungen für die Umgestaltung des Feuerwehrmagazins. Ihrer Ansicht nach füge sich das Vorhaben gut in die Umgebung ein. Ortsplaner Dickmann sieht die Höhenentwicklung ebenfalls als gelungen an. Eine Satteldachausführung halte er für sehr wichtig. Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich nach der Statik. BM Herrmann erklärt, diese werde momentan geprüft. Weitere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sehen die Planung als gelungen an. Ein Kollege empfindet die Höhenabwicklung als sehr hoch. Nach kurzer Diskussion über die Entsorgung der Nachtspeicheröfen wird man sich einig, dies wie vom Käufer gefordert zu übernehmen. Der Verkauf des ehemaligen Feuerwehrmagazins Hegenlohe für 130.000,- € an Herrn Klein wird einstimmig beschlossen. Im Anschluss wird über die Möglichkeit diskutiert, Vereinsutensilien, die gegenwärtig im ehemaligen Feuerwehrmagazin Thomashardt gelagert werden, in den Keller des Bürgerzentrums zu verlagern. Eine Gemeinderätin und ein Gemeinderat kritisieren, dass dies in dieser Vorlage überhaupt erwähnt worden sei. Bürgermeisterin Herrmann erläutert, die Lagermöglichkeiten im Bürgerzentrum könnten im gleichen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der An- und Abtransport von sperrigen Gegenständen sei ggf. schwierig. Hierüber habe man bereits mit dem Hausmeister und dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gesprochen. Sperrige Gegenstände, wie beispielsweise das Zelt der Kleintierzüchter, könnten durch den Lagerraum der Feuerwehr über die Rampe transportiert werden. Der Kommandant erklärte sich damit einverstanden, wenn bei Transporten der Hausmeister anwesend sei. Der Hausmeister wies darauf hin, eine Lagerung von Gasflaschen sei aus Sicherheitsgründen im Bürgerzentrum nicht möglich. Einige Gemeinderäte sprechen sich gegen einen Verkauf des Feuerwehrmagazins Thomashardt aus. Ebenerdige Zugänge zum Lager seien erforderlich und die Vereine hätten in Schränke und ähnliches investiert. Es wird angeregt, Kontakt mit den Vereinen aufzunehmen. Ein Kollege ist der Auffassung, dass die Kommune auf jeden Euro angewiesen sei. Aus diesem Grund sehe er eine Prüfung eines Verkaufs als angebracht an. Maßnahmen sollten im Konsens mit den Vereinen getroffen werden. Er schlägt einen Kommunikationsrahmen mit Gemeinderat, Verwaltung und Vereinen (ähnlich einer Bürgerversammlung) an regelmäßigen Terminen vor. Dies solle eine positive Kommunikation untereinander fördern. Ein Kollege erkundigt sich, weshalb eine Meinungsänderung der Verwaltung erfolgt sei. Eine Lagerhaltung wurde vor einiger Zeit im Bürgerzentrum für die Vereine abgelehnt. Es sei damals beraten worden, das Feuerwehrmagazin Thomashardt zu vermieten. BM Herrmann berichtet, zum damaligen Zeitpunkt sei sie der Meinung gewesen, dass der Keller im Bürgerzentrum ggf. anderweitig gebraucht werde. Für das Feuerwehrmagazin Thomashardt seien damals 8.000,- € Mieteinnahmen jährlich angeboten worden. Ein Kollege sieht das Feuerwehrmagazin Thomashardt als „Vereinsheim“ an. Es werde von den Vereinen auch für Feste und ähnliche Aktivitäten genutzt. Man solle den Stand so belassen, um das Vereinsgeschehen zu fördern. Außerdem sei ein Wasserlöschteich im Haus vorhanden. Die Räume im Bürgerzentrum seien für die Vereine zu steril. BM Herrmann hat sich von der Entwicklung des Feuerwehrmagazins Thomashardt als „Vereinsheim“ vor zwei Jahren mehr versprochen. Es werde vorwiegend als Lager genutzt, nur einmal im Jahr finde ein Fest statt. Eine Kollegin regt an, mit den Vereinen zu klären, ob eine Belebung des Feuerwehrmagazins denkbar sei. Sie meldet für den Gesangverein und die SPD Lagerbedarf im Bürgerzentrum an. Ein Kollege sieht den Kindergarten, den Wasserturm und das Feuerwehrhaus als ein Areal an. Die Fläche sollte im Gemeindebesitz bleiben. Ein weiterer Kollege meint, eine Vermietung nochmals zu überdenken. 8.000,- € bedeuten viel Geld für die Gemeinde. Einen Verkauf sehe er kritisch. BM Herrmann erklärt, sie werde Kontakt mit den Vereinen aufnehmen. Wohngebiet „Hohenrain/Gassenäcker“ Lärmschutzwand mangelhaft Die schlechten Erfahrungen der Gemeinde Lichtenwald mit Auftragnehmern und insbesondere Bauhandwerkern setzen sich fort. Ein falsches geologisches Gutachten im Zusammenhang mit der Sportplatzplanung, mangelhafte Handwerkerleistungen im Bürgerzentrum, z. B. Einbau eines falschen Geländers, Risse in den Treppen, Unebenheiten der Fließen, Risse in der Außenfassade usw., lassen an der deutschen Qualitätsarbeit schon gewisse Zweifel aufkommen. Das Neueste sind nun neben der falschen Farbe Abplatzungen und Rissbildungen sowie Verkratzungen der Beton-Lärmschutzwand. Verantwortlich ist allerdings nicht das Bauunternehmen, sondern die für dieses tätigen Subunternehmen. Ein besonderes Ärgernis ist, dass der Bürgermeisterin bereits im Herbst angeboten wurde, für einen Preisabschlag von 6.000,€ eine andere Farbe der Lärmschutzelemente zu akzeptieren. Dies hatte sie abgelehnt. Dass nun die gewählte Farbe „elfenbein“ aus Versehen nicht vorliegt, dies also ein Irrtum des Fertigungsunternehmens sein soll, ist schwer glaubhaft. Daher ist den beteiligten Unternehmen nach Erkennen der vorliegenden Mängel deutlich mitgeteilt worden, dass sie sich getäuscht hätten, wenn sie meinten, die Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt zu haben und sie letztendlich die falsche Farbe doch schlucken würde. Im Rahmen der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde beschlossen, aufgrund der vorhandenen technischen Mängel und der falschen Farbe der Lärmschutzwand eine komplette Neuerstellung zu verlangen. Es bestehen erhebliche Bedenken an der Materialbeschaffenheit, die mit Sanierungsmaßnahmen evtl. nicht in den Griff zu bekommen ist. Die Gemeindeverwaltung hatte sich diesbezüglich von weiteren Fachleuten beraten lassen. Diese haben bestätigt, dass eine kritische Haltung im Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen geboten sei. Die Einschaltung eines gerichtlich vereidigten Betonsachverständigen wurde empfohlen. Der dem Gemeinderat nun vorliegende Schriftverkehr mit unseren Ingenieuren und unserem Rechtsanwalt ist zu entnehmen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Durchsetzung der kompletten Neuerstellung der Lärmschutzwand juristisch wenig erfolgversprechend wäre. Hier spielt auch die Verhältnismäßigkeit von Erfolg möglicher Nachbesserungen und Kosten der Neuerstellung eine Rolle. Da die Bauleistung noch nicht abgenommen ist, befindet sich die Gemeinde in einer stärkeren Rechtsposition. Das Bauunternehmen ist zwischenzeitlich von der Verwaltung gebeten worden, noch Angaben zur Höhe des Nacherfüllungsaufwandes zu machen. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass der Stellungnahme des Subunternehmens nicht zu entnehmen sei, dass bei einer Sanierung eine 100%-ige technische und optische Qualität entstehe. Die endgültige Entscheidung über den Vorschlag, einen gerichtlich vereidigten Betonsachverständigen zu bestellen, würde der Gemeinderat in der heutigen Sitzung treffen. Die Kosten für den Sachverständigen wären in jedem Fall von dem Bauunternehmen zu tragen. BM Herrmann berichtet, die Verwaltung habe zwischenzeitlich mit drei Betonsachverständigen Kontakt aufgenommen. Sie schlägt den Dipl.Ing. Matthias Gerold aus Karlsruhe vor. Er habe eine Zweigstelle mit Büro in Nellingen und verfüge über eigene Möglichkeiten der Betonuntersuchungen in Karlsruhe. Aus der Mitte des Gemeinderats wird gefragt, ob das Bauunternehmen den Sachverständigen kenne bzw. anerkenne. Der Vorsitzenden ist nicht bekannt, ob dies der Fall sei. Sie gehe jedoch davon aus, dass der Betonsachverständige aufgrund seiner Qualifikation anerkannt werde. Sie erwarte von dem Gutachter die Aussage, ob Sanierungsmaßnahmen und das Aufbringen einer Lasur eine 100%-ige technische und farbliche Qualität ermöglichen. Ein Kollege meint, eine Lasur dringe, im Gegensatz zur Farbe, in das Material ein. Es wird die Meinung vertreten, dass die Sachverständigenprüfung selbstverständlich auch für die Gemeinde verbindlich sei. Eine komplette Neuerstellung der Lärmschutzwand könne vorher nicht verlangt werden. Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Benennung eines gerichtlich vereidigten Betonsachverständigen (einer der drei vorgeschlagenen Ingenieure, möglichst Matthias Gerold). Die Kosten hat das Bauunternehmen zu tragen. Der Betonsachverständige hat zu prüfen, ob eine 100%-ige technische und farbliche Qualität der Lärmschutzwand nur durch den Austausch sämtlicher Elemente oder durch eine Nachbesserung möglich ist. Im Fall einer Nachbesserung hat er die zu treffenden Maßnahmen vorzuschlagen und die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Kastanienpflanzung am Bürgerzentrum Informationsveranstaltung zur Nutzung von Naturenergie Das Gremium ist sich einig, im Bereich des Bürgerzentrums Kastanien zu pflanzen. Der Gemeinde liegt eine Anfrage vor, an einer Informationsveranstaltung zur Nutzung von Naturenergie mitzuwirken. Die Anfrage erfolgt im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet. Die Vorsitzende hat Bedenken, hier der EnBW, dem Vertragspartner der Gemeinde für die Flüssiggasversorgung, in den Rücken zu fallen. Entweder sollten EnBW und dem Antragsteller die Möglichkeit zur Präsentation im Bürgerzentrum gegeben werden oder keinem. Ein Kollege findet die Informationsveranstaltung zur Nutzung von Naturenergie in Ordnung. Er empfiehlt, das Bürgerzentrum kostenlos zur Verfügung zu stellen und im Amtsblatt Werbung zu gestatten. Ein anderer Kollege sieht hier eine Werbekampagne eines Privatunternehmens. Eine unentgeltliche Nutzung sei nicht einzusehen. Die SPD würde ebenfalls eine Informationsveranstaltung für Naturenergie anbieten. Weder EnBW noch der Antragsteller sollten den Bürgersaal unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen. Eine Kollegin meint, eine Informationsveranstaltung könne auch in einer Gaststätte erfolgen. Ein weiterer Kollege ist der Meinung, dass sich die Gemeinde generell bei Werbemaßnahmen bedeckt halten sollte. BM Herrmann schlägt vor, öffentliche Bekanntmachungen über den „Reichenbacher Anzeiger“ zuzulassen, Gebühren für den Bürgersaal müssten entrichtet werden. Dem stimmt das Gremium zu. Bauoptionen für Bauträger Einem Schreiben des Finanzamts Esslingen ist zu entnehmen, dass Bauherren, denen Bauplätze durch Bauträger vermittelt werden, auch für das zu errichtende Gebäude Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5% leisten müssen. Einige Bauträger wünschen weiterhin schriftliche Vereinbarungen mit der Gemeinde Lichtenwald im Hinblick auf die Reservierung von Bauplätzen. Der Grund ist, dass sie für Werbemaßnahmen und Planungen Geld investieren müssen. Einige Bauträger bitten nun um eine Verlängerung der bestehenden Optionen. Das Bauunternehmen Mörk Massivhaus, Leonberg, beantragt, die Bauplätze 5, 35, 65 und 66 verbindlich auf 9 Monate zu reservieren. Herr Müller aus Lichtenwald ist Geschäftspartner der Fa. Mörk Massivhaus. Grundsätzlich ist es notwendig, die Kettenhaus-Bauplätze fest und längerfristig für Bauträger zu reservieren. Ob dies im Hinblick auf Einzel-Bauplätze weiterhin so gehandhabt wird, wäre zu besprechen. Die Gemeinde hat den Vorteil der intensiveren Vermarktung durch Bauträger. Nachteilig ist die damit verbundene Verteuerung der Bauplätze. Der von einem Bauträger erwähnte Vorschlag, in einem Maklervertrag zu vereinbaren, dass die Gemeinde im Verkaufsfall eine Provision bezahlt, kommt nach Auffassung der Verwaltung nicht in Frage. Bei einem Bauträger war es bisher so, dass alle von ihm abgeschlossenen Bauverträge mit Bauherren sich auf Bauplätze beziehen, die er gar nicht reserviert hatte. Er kann auch weiterhin auf feste Reservierungen verzichten. Herr Müller, der mit Mörk Massivhaus zusammen arbeitet, geht nun davon aus, dass aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007 eine erhöhte Nachfrage nach Eigenheimen im Jahr 2006 stattfinden wird. Es wird vorgeschlagen, einzelne Bauträger dazu zu bewegen, auf verbindliche Reservierungen zu verzichten, da noch genügend Bauplätze vorhanden sind. Da Herr Müller dies aufgrund der zu investierenden Kosten bereits abgelehnt hat und er Lichtenwalder ist, empfiehlt die Verwaltung, ihm bzw. der Fa. Mörk die Bauplatzoption auf 9 Monate zu gewähren. Ende des Jahres ist dann absehbar, wie erfolgreich die Bauträger sein werden. Dann könnten wir immer noch entscheiden, weiterhin die Bauplatzoptionen zu vergeben. Das Gremium ist sich einig, der Fa. Mörk für die gewünschten Bauplätze eine Reservierung für 6 Monate zuzusagen. Die Entscheidung über weitere Reservierungen für Bauträger sollen in Abhängigkeit von deren Erfolgen getroffen werden. Kettenhäuser Die Konzeption eines Bauträgers für die Kettenhausbebauung gegenüber dem Bürgerzentrum wird beraten. Die Dachneigung muss wegen einer „Überbestimmtheit“ des Bebauungsplans überschnitten werden. Durch die Festsetzung der Mindesthöhe der Zwischenbauten durch den Lärmphysiker werden entweder die Traufhöhen zu hoch oder die Baugrenze muss überschritten werden. Aus städtebaulicher Sicht ist einer höheren Dachneigung der Vorzug zu geben. Herr Dickmann erläutert anhand von Planunterlagen die verschiedenen Planungsvarianten. Er bestätigt, dass die Dachneigung wegen einer „Überbestimmtheit“ des Bebauungsplans überschritten werden müsse. Durch die Festsetzung der Mindesthöhe der Zwischenbauten sei dies erforderlich. Die Dachaufbauten im Vorschlag 1 entsprechen lt. Herrn Dickmann nicht dem Bebauungsplan. Von Seiten des Ing.büros wurde versichert, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans 100%-ig eingehalten werden, bis auf die besagte Dachneigung von 32°. Der Vorschlag 2 sei lt. Herrn Dickmann zu dicht gegliedert. Hier sei der Mittelteil zu kompakt ausgestaltet. BM Herrmann spricht sich für Vorschlag 1 aus. Dem stimmt das Gremium zu. Bauplatz Nr. 13 Der Bauplatz wird an eine junges Ehepaar aus Ostfildern verkauft. Trainingsinsel in Reichenbach Mit Schreiben vom 19.01.2006 hat BM Richter angefragt, ob sich die Gemeinde Lichtenwald vorstellen könnte, sich personell oder finanziell an der Errichtung einer Trainingsinsel in der Grundund Hauptschule Reichenbach zu beteiligen. BM Herrmann erläutert nach Rücksprache mit der Rektorin Frau Klay der Lichtenwalder Grundschule das mit der Trainingsinsel verbundene pädagogische Konzept. Den Unterricht störende Schüler arbeiten ihr Verhalten mit einem Pädagogen auf, gliedern sich entweder in den Unterricht ein oder haben schulrechtliche Konsequenzen zu tragen. Grundsätzlich sehe sie dieses Projekt positiv. Zuschüsse könnten jedoch keinesfalls bereits jetzt verbindlich zugesagt werden. Ein Kollege sieht die Errichtung einer Trainingsinsel grundsätzlich als gut und sinnvoll an. Die Vorgehensweise der Gemeinde Reichenbach sei jedoch nicht nachvollziehbar. Ohne jegliche Bedarfsermittlung und Bedarfsprüfung werde bereits jetzt schon nach Zuschüssen bei den umliegenden Gemeinden gefragt. Der Kreisjugendring sei auch in den Schulen vertreten. Bei der Kreisjugendinitiative könnten Gelder für derartige Projekte beantragt werden. Der Nachteil sei, dass eine Fachkraft auf Warteposition sitzen würde, bis Kinder aus den Klassen zugewiesen werden. Es gäbe ebenfalls Lehrer, die über entsprechende Fortbildungen verfügen und eine Betreuung der Schüler vornehmen könnten (sog. Mentoren). Der Vorteil wäre, dass der Lehrer in Leerzeiten den Unterricht vorbereiten oder korrigieren könnte. Er schlägt vor, der Gemeinde Reichenbach mitzuteilen, dass das Konzept grundsätzlich bei Bedarf begrüßt werde. Generelle Zusagen betreffend Zuschüssen sollten jedoch nicht gemacht werden. BM Herrmann fasst nach einer weiteren Diskussion im Gemeinderat zusammen, sie werde ein Schreiben an die Gemeinde Reichenbach richten und darum bitten, auf die hier diskutierten Fragen einzugehen und den vorliegenden Bedarf zu prüfen. GVV Reichenbach Sowohl dem Haushaltsplan 2006 als auch der Feststellung der Jahresrechnung 2005 wird zugestimmt. Bürgerversammlung 2006 Die Tagesordnung wird festgelegt. Es wird gewünscht, mehr Raum für Diskussionen in den Bürgerversammlungen zu schaffen. Die Vorsitzende erklärt, aus diesem Grund sollten solche Veranstaltungen jedes Jahr stattfinden, um die Tagesordnung einzugrenzen. Eine umfangreiche Tagesordnung wie im vergangenen Jahr sollte in jedem Fall künftig vermieden werden. Bekanntgaben Der TSV Lichtenwald lehnt das Angebot der Gemeinde, über 8 Jahre 2.500,- € pro Jahr gegen Übernahme sämtlicher Mäh- und Pflegearbeiten der Sportplätze und Außenanlagen zu bezahlen, ab. Die Sportplätze werden jedoch weiterhin vom Sportverein gemäht. Der Antrag des Sportvereins, den alten Sportplatz zu sanieren, wird angesprochen. Es ist denkbar, die vorgesehen und nicht benötigten Mittel für die Unterhaltung des neuen Sportplatzes ggf. für den alten Sportplatz einzusetzen.