Wegweiser - Kitzingen

Transcrição

Wegweiser - Kitzingen
W
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g
w
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i
s
e
r
für
Bürgerinnen
und
Bürger 60+
FACHSTELLE
ACHSTELLE FÜR
FÜR BÜRGERSCHAFTLICHES
ÜRGERSCHAFTLICHES
ENGAGEMENT
NGAGEMENT UND
UND SENIORENFRAGEN
ENIORENFRAGEN
Grußwort der Landrätin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es freut mich, dass Sie die neueste Ausgabe unseres beliebten Seniorenwegweisers in den Händen halten. Mit dieser Broschüre erhalten Sie eine aktuelle Übersicht über das breit gefächerte
Angebot an Leistungen, Einrichtungen und Aktivitäten für Senioren und ihre Angehörigen.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Nutzer auch im
Internetzeitalter weiterhin eine gedruckte Broschüre bevorzugen, wenn es um die rasche Beschaffung von Informationen, Adressen und Tipps geht.
Sie finden im Seniorenwegweiser umfassende Informationen zu
den Leistungen des Landratsamtes und der vielen sozialen Einrichtungen im Landkreis Kitzingen. Neben wichtigen Kontaktadressen
haben wir für Sie wertvolle Tipps und Hinweise für die unterschiedlichsten Lebenssituationen zusammengestellt.
Dabei werden wichtige Themenbereiche behandelt, z. B.
- Beratungs- und Informationsstellen
- Infos zu Pflegeeinrichtungen und „Entlastung zu Hause“
- Wohnen im Alter
- Freizeitaktivitäten im Alter
- Betreuung und Vorsorgevollmacht
- Bürgerschaftliches Engagement
Ich möchte mich besonders bei all den Trägern, Organisationen
und Einrichtungen bedanken, die mithilfe ihrer ehrenamtlichen
und hauptberuflichen Helfer dafür sorgen, dass älteren Mitbürgern
ein umfassendes Angebot an Beratungs- und Hilfsdiensten im
Landkreis zur Verfügung steht.
Liebe Leserinnen und Leser, sicher sind auch für Sie nützliche
Tipps und Informationen dabei. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim
Durchblättern und Sichten der Beiträge.
Ihre Landrätin
Fachstelle - Ihre Ansprechpartner
Herbert Köhl
Bürgerschaftliches Engagement und
Seniorenfragen, Selbsthilfegruppen
Senioren- u. Behindertenbeauftragter
09321 928-5010
[email protected]
Zi.-Nr. 71.13
Peter Stolz
Betreuungsstelle
09321 928-5011
[email protected]
Zi.-Nr. 71.15
Gerald Günther
Fachstelle für Pflege- und
Behinderteneinrichtungen
09321 928-5013
[email protected]
Zi.-Nr. 71.12
Corinna Weinkirn Bürgerschaftliches Engagement und
Seniorenfragen
09321 928-5012
[email protected]
Zi.-Nr. 71.10
Yvonne Bilz
Ehrenamtskarte
09321 928-5015
[email protected]
Zi.-Nr. 43.15
Fax-Nr. 09321 928-5299
3
Inhaltsverzeichnis
Fachstelle / Wir über uns
3 - 13
Betreuungsstelle
6
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung
7
Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA)
8
Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit
10
Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit
11
Ehrenamtskarte
12
Aktiv im Alter
14 - 36
Sport und Bewegung
14
Seniorentanz
16
Reisen, Erholung, Kuren
17
Kurse, Vorträge, Weiterbildung
18
Museen / Galerien
19
Seniorenclubs
23
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
31
Anruf-Sammeltaxi - Stadt und Landkreis Kitzingen
32
WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftl. Engagement
33
Projekt „Mehrgenerationenhaus“ St. Elisabeth
34
Demenz-Service-Stelle
35
Aktivsenioren
36
Selbsthilfe- und Helfergruppen
37 - 40
Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen
41 - 42
Seniorenorganisationen der Parteien
41
Seniorenbeauftragte der Gemeinden
41
Entlastung und Hilfe zu Hause
43 - 48
Betreutes Wohnen zu Hause
43
Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste
44
Ambulante Pflegedienste
45
Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme
47
Angebote für Demenzkranke und Angehörige
48
4
Inhaltsverzeichnis
Wohnen im Alter
49 - 54
Betreutes Wohnen
49
Tages– u. Kurzzeitpflegestellen
50
Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung
52
Stationäre Pflegeplätze
53
Gesundheit
55 - 56
Gesundheitseinrichtungen
55
Klinik Kitzinger Land
56
Helios Klinik
56
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Hospizbewegung
57 - 63
57
Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht
58
Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
59
Zuständigkeiten im Betreuungsrecht
60
Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte
61
Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen
62
Beratung und Information
64 - 83
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
64
Rentenversicherung
65
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
66
MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
71
Schwerbehindertenausweis / Befreiung von Zuzahlungen
72 / 73
Wohngeld
73
Beratungsstellen
75
Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes
76
Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung
77
Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA)
78
Telefonseelsorge
80
Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
80
Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall
81
Internetadressen
83
Inhaltsverzeichnis A - Z
84
Im Notfall
86
5
Wir über uns
Seite 58
Betreuungsstelle
•
Sachverhaltsermittlung in Betreuungsangelegenheiten für das
Betreuungsgericht
•
Vollzugshilfe (Vorführung auf Anordnung des Gerichtes, Durchführung von Unterbringungen)
•
•
•
Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
Beratung und Unterstützung von Betreuern
Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche
und berufliche Betreuer
•
Systematische Information über Betreuungsverfügungen und
Vorsorgevollmachten
•
•
Übernahme von Betreuung durch die Behörde
Örtliche und überörtliche Arbeitsgemeinschaft
Zum 01.01.1992 ist das Betreuungsrecht in Kraft getreten, das das
Vormundschaftsrecht für Erwachsene abgelöst hat.
Im Landkreis Kitzingen haben rund 1900 Erwachsene einen
gesetzlich bestellten Betreuer.
•
wir leisten
Betreuungsgerichtshilfe und Vollzugshilfe
•
wir führen
selbst Betreuungen durch
•
wir vermitteln
Hilfsangebote
•
wir beraten
Betreute und Betreuer
•
wir informieren
über Vollmachten, Betreuungsverfügungen
und Patientenverfügungen
•
wir unterstützen bei Verwaltungsaufgaben und
Konfliktsituationen
6
Wir über uns
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Der Landkreis Kitzingen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung
des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das in Zusammenarbeit
mit dem sozialwissenschaftlichen Institut MODUS erstellt wurde.
Dieses Konzept umfasst:
die Fortschreibung des Pflegebedarfsplans zum Stand
31.12.2009 über den Bedarf von ambulanten, teilstationären und
stationären Einrichtungen der Altenhilfe (nach § 69 ASG),
die Erfassung von Seniorenclubs, Seniorentreffen, Ausflugs- und
Freizeitangeboten,
Besuchsund
Nachbarschaftsdiensten,
Informations- und Beratungsmöglichkeiten und Vertretung von
Senioreninteressen, sowie Aussagen zu den neuen Handlungsfeldern
wie Mobilität, barrierefreies Bauen, Angebote für besondere
Zielgruppen wie Demenz und Depression sowie
die Ergebnisse einer Seniorenbefragung.
Zielsetzung eines regionalen, integrativen Seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes ist es, den Grundsatz "ambulant vor stationär"
konsequent umzusetzen und damit zur Erhaltung eines möglichst
langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der
eigenen Häuslichkeit und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
beizutragen.
Beratung für ältere Menschen
Beratung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger
oder
deren
Angehörigen
bei
allen
altersspezifischen
und
altersbedingten Fragestellungen, Problemen sowie in Krisensituationen, z. B.:
•
bei der Sicherstellung oder Verbesserung der häuslichen
Versorgung,
•
bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der
Aufnahme in ein Alten– oder Pflegeheim, einer Kurzzeit- oder
Tagespflegeeinrichtung und
bei Fragen zur Pflegeversicherung, zur Finanzierung der
häuslichen Pflege oder eines Heimaufenthaltes.
Weitere Hinweise finden Sie in der Domizilsuche im Internet
bei der Suche nach einem Heim– oder Kurzzeitpflegeplatz
www.domizilsuche.de
7
Wir über uns
Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA
Das Landratsamt Kitzingen ist seit dem 01. Januar 2002 zuständige
Heimaufsichtsbehörde für alle im Landkreis bestehenden
stationären Wohn-, Alten- und Pflegeheime für ältere
Menschen
Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Einrichtungen für volljährige Behinderte
Wohngruppen für Behinderte
Die Aufgaben der FQA (vormals Heimaufsicht) sind:
Information und Beratung in allen Fragen der Pflege- und
Behinderteneinrichtungen von Heimbewohnern, Angehörigen, Interessenten sowie den Heimträgern
Beschwerdestelle für Heimbewohner und deren Angehörigen
Laufende Überwachung der oben aufgeführten Einrichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Durchführung regelmäßiger Prüfungen in den Einrichtungen (mindestens 1 x jährlich)
Durchführung anlassbezogener Prüfungen, z.B. aufgrund
von Beschwerden
Weiterentwicklung der Einrichtungen im Landkreis Kitzingen
Vollzug und Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
sowie in den einschlägigen Verordnungen des Gesetzgebers und in den Leistungsvereinbarungen geregelt sind
Nicht zuständig ist die FQA für Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes
Wohnen und ambulante Pflegedienste sowie für vertragliche Regelungen zwischen Einrichtungen und den Bewohner-/innen.
8
Wir über uns
Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA
FQA-Team:
Die FQA arbeitet als multiprofessionelles Team und setzt sich momentan wie folgt zusammen:
Verwaltungsfachkraft, Koordinator und 1. Ansprechpartner
bei Fragen zu den Aufgaben der FQA:
Herr Gerald Günther,
[email protected],
Tel.-Durchwahl: 09321 / 928-5013
sowie
einer Pflegefachkraft
einem Sozialpädagogen
einem Facharzt
aus dem Gesundheitsamt beim Landratsamt Kitzingen.
Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.
Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen!
Wilhelm Busch
9
Wir über uns
Bürgerschaftliches Engagement/
Selbsthilfe- und Helfergruppen
•
Seite 33/37
Ausgabe der Bayerischen Ehrenamtskarte im
Landkreis Kitzingen seit Januar 2013
•
Beratung und Unterstützung der im Landkreis Kitzingen
tätigen Selbsthilfe- und Helfergruppen
•
Treffen der Selbsthilfe- und Helfergruppenleiter/innen
•
Fortbildung der Selbsthilfe-Helfergruppenleiter/innen
•
Zusammenarbeit mit dem Koordinierungszentrum
Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“
Offene Seniorenarbeit / Seniorenbeauftragter
•
Regelmäßige Fortschreibung des Wegweisers für
Bürgerinnen und Bürger 60+ im Internet u. als Broschüre
•
Treffen mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinden
•
Fachlicher Austausch mit Wohlfahrtsverbänden
und Fachstellen
•
Informationen über neue Wohnformen im Alter
•
Informationen an Seniorenclubs zur Unterstützung
ihrer Arbeit
•
Organisation der Seniorenwochen im Landkreis
Kitzingen gemeinsam mit Kirchen, Gemeinden, Wohlfahrts–
und Sozialverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen
jährlich von Mitte September bis Mitte Oktober
•
Öffentlichkeit verstärkt für Probleme älterer Menschen
sensibilisieren und für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich
der Altenhilfe gewinnen
10
Wir über uns
Behindertenbeauftragter
•
Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren
Angehörige über Hilfs– und Beratungsangebote sowie
Einrichtungen
•
Stellungnahmen zu Baumaßnahmen, die nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert werden
•
Information zum barrierefreien Bauen inklusive
Fördermöglichkeiten
•
Zusammenarbeit von Organisationen, Wohlfahrtsverbänden,
Verbänden der Behindertenhilfe und den entsprechenden Einrichtungen
•
Ausgabe von verschiedenen Anträgen
(Schwerbehindertenausweis usw.)
Angehörigenarbeit
Hunderte von pflegebedürftigen Menschen werden im Landkreis
Kitzingen von ihren Ehepartnern oder sonstigen Angehörigen - trotz
körperlicher und seelischer Belastung - zu Hause versorgt und gepflegt.
Ziel der Angehörigenarbeit:
•
Information und Beratung
•
Konkrete Hilfe im Einzelfall
•
Aufbau, Begleitung und Vermittlung verschiedener
Unterstützungs– und Entlastungsangebote (z. B. durch
Selbsthilfe– und Betreuungsgruppen) sowie durch
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
11
Wir über uns
Ehrenamtskarte
Seit 2013 kann die bayerische Ehrenamtskarte
im Landkreis Kitzingen beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen,
um die Ehrenamtskarte zu erhalten?
•
Freiwilliges
unentgeltliches
Engagement
Aufwandsentschädigung möglich)
•
Durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden
jährlich
•
Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im
Bürgerschaftlichen Engagement
•
•
Mindestalter: 16 Jahre
(angemessene
Wohnort im Landkreis Kitzingen
Hinweis: Auf Wunsch erhalten folgende Personen ohne weitere
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
•
•
Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)
•
Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst
mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen
Einsatzbereich
Aktive
Feuerwehrdienstleistende
mit
abgeschlossener
Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
Welcher Personenkreis kann die Goldene Ehrenamtskarte
beantragen?
•
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige
aktive Dienstzeit erhalten haben
•
Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
die eine Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für
25- bzw. 40-jährige Dienstzeit erhalten haben
12
Wir über uns
Ehrenamtskarte
(Fortsetzung)
Wie beantrage ich die Ehrenamtskarte?
•
Antragsformular ausfüllen (liegt im Landratsamt und in den
Gemeindeverwaltungen
aus
oder
Download
unter
(„www.kitzingen.de/aktuell“)
•
•
Ehrenamtliche Tätigkeit bestätigen lassen
Antrag an das Landratsamt senden
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
•
Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre lang gültig und kann dann neu
beantragt werden.
•
Ausnahme: die goldene
gültig
Ehrenamtskarte
ist
lebenslang
Welche Vorteile bietet die Ehrenamtskarte?
Sie erhalten Vergünstigungen und Rabatte bei verschiedenen
Unternehmen oder kommunalen Einrichtungen – und das
bayernweit. Die Bayerische Ehrenamtskarte wird unterstützt durch
das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zur Ehrenamtskarte im
Landkreis Kitzingen?
Landratsamt Kitzingen
Fachstelle für Bürgerschaftliches
Engagement
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Ansprechpartner:
Yvonne Bilz
Fax:
E-Mail: [email protected]
13
09321/928-5015
09321/928-5299
Aktiv im Alter
Sport und Bewegung
„Bewegung ist das Medikament der Zukunft und noch dazu
ein billiges˝
VHS Kitzingen
Seniorengymnastik
09321 / 92 08 93
Rückhalt-Wirbelsäulengymnastik
Frühschwimmen für Erwachsene
www.vhs.kitzingen.info
Aqua Fitness
Hallenbad Dettelbach
Wassergymnastik
09324 / 676
Mittwochs
Hallenbad Iphofen
Wassergymnastik
09323 / 87 05 87
Mittwochs
12.30 - 13.30 Uhr
15.30 - 16.15 Uhr
20.00 - 20.45 Uhr
Turngemeinde
Gesundheitsorientierte Fitnessgymnastik
Kitzingen - TGK
Fitnesstraining und Beweglichkeit
09321/ 2 36 20
Ganzkörperschule
Wassergymnastik
Prävention/Sport pro Gesundheit
Konditionstraining Senioren/Seniorinnen
Altherren-Riege
Hocker-Gymnastik
TSV Albertshofen
Seniorensport
Margarete Hofmann
Donnerstags
09321 / 3 41 42
Lauftreff
Sportheim Di
19.00-20.00 Uhr
9.00 Uhr
TV Segnitz
Gymnastik speziell für Seniorinnen
09332 / 42 36
Turnhalle Mo
Aqua-Sole
Wassergymnastik f. Jedermann/Jedefrau
Bade– u. Saunaparadies
Mittwochs
Marktbreiter Str. 8
09321 / 3 90 07 0
97318 Kitzingen
www.aquasole.de
14
14.45 - 15.30 Uhr
18.30 - 19.00 Uhr
Aktiv im Alter
TSV Buchbrunn
Martina Penka
Seniorengymnastik gemischt
09321 / 2 39 41
Donnerstags
Martina Köhler
Damengymnastik 50+
09321 / 2 43 87
Dienstags
TSV Rödelsee
Seniorengymnastik
Krista von Kiesling
Mittwochs
15.00 - 16.00 Uhr
19.30 - 20.30 Uhr
09.00 - 10.00 Uhr
Treffpunkt im TSV Sportheim
TSV Iphofen
Gymnastik, Karl-Knauf-Halle
Horst Altenhöfer
Montags
09323 / 14 40
Hata Yoga, Turn-Raum Kindergarten
[email protected]
Dienstags
www.tsv-iphofen.de
Konditionstraining, Fitness Raum KK-Halle
Dienstags
08.30 - 09.00 Uhr
17-18 Uhr + 19-20 Uhr
19.00 - 20.30 Uhr
Wandern, Parkplatz Karl-Knauf-Halle
Mittwochs
09.00 - 11.00 Uhr
Fit ab Fünfzig, Karl-Knauf-Halle
Donnerstags
16.00 - 17.30 Uhr
Hobby-Badmintion, Karl-Knauf-Halle
Donnerstags
20.00 - 22.00 Uhr
TSV Hohenfeld
Seniorengymnastik
Hiltrud Stocker
Dienstags
19.30 - 20.30 Uhr
09321 / 3 28 72
[email protected]
TV Marktsteft
Seniorensport gemischte Gruppe
Rita Seitz
Mittwochs
09332 / 34 80
15
09.00 - 10.00 Uhr
Aktiv im Alter
Egal in welchem Alter: Tanzen macht Spaß, ist gesund, bringt neue
Kontakte und Lebensfreude. Jeder kann beim Seniorentanz
mitmachen, ohne Vorkenntnisse, ohne eine Partnerin/einen Partner
mitbringen zu müssen.
Senioren-Tanz
Geiselwind
Luzia Ruhl
09556 / 1261
Kirchl. Träger
Kitzingen
Gabriele Marquard
09381 / 96 69
VHS Kitzingen
Mainstockheim
Helga Schwarzer
09321 / 56 26
AWO
Marktbreit
Juliane Ott
09332 / 98 64
AWO
AWO-Clubraum
Winterseitenweg 1
Schwarzach a. M.
Leopoldine Lucas
09324 / 21 33
Lokaler Träger
Volkach
Gerlinde Dittmann
09381 / 22 00
VHS Volkach
Volkach-Astheim
Gabriele Marquard
09381 / 96 69
Lokaler Träger
Wiesentheid
Heinz Rainer Röbling
09381 / 847 034
AWO
Buchbrunn
Karin Kristmann
09321 / 76 41
TSV
Montags 09.00 - 10.30 Uhr
16
Aktiv im Alter
Reisen, Erholung, Kuren
Von folgenden Trägern werden Seniorenfreizeiten, Erholungsmaßnahmen und Reisen angeboten:
Arbeiterwohlfahrt
09321/38 35 21
Kreisverband Kitzingen
Flugplatzstr. 15
97318 Kitzingen
Bayerisches Rotes Kreuz
09321/21 03-0
Kreisverband Kitzingen
Schmiedelstr. 3
97318 Kitzingen
09321/2 20 30
Caritasverband für den
Landkreis Kitzingen
Schrannenstr. 10
97318 Kitzingen
09321/13 38 50
Diakonisches Werk
Kitzingen
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
97318 Kitzingen
Katholisches
0931/38 66 52 51
Seniorenforum
Diözese Würzburg
Kürschnerhof 2
97070 Würzburg
VdK Kreisverband
09321/48 52
Kitzingen
Würzburger Str. 23
97318 Kitzingen
17
Aktiv im Alter
Kurse, Vorträge, Weiterbildung
Volkshochschule Kitzingen
09321 / 92 08 98
Außenstellen in Dettelbach, Iphofen,
www.vhs.kitzingen.info
Marktbreit und Wiesentheid
Hindenburgring Süd 3
97318 Kitzingen
Volksbildungswerk
09381 / 401-28
Rathaus, Marktplatz 1
www.volkach.de
97332 Volkach
Kolping-Akademie Mainfranken
0931 / 41 999-500
Kolpingplatz 1
www.kolping-
97070 Würzburg
mainfranken.de
Evang. Erwachsenenbildungswerk
09321 / 80 28
Gustav-Adolf-Platz 6
www.kitzingen-
97318 Kitzingen
evangelisch.de
Abtei Münsterschwarzach
09324 / 200
Schweinfurter Str. 40
www.abtei-
97359 Münsterschwarzach Abtei
muensterschwarzach.de
AWO-Akademie
09332 / 59 24-0
Ochsenfurter Str. 29
www.awo-akademie.org
97340 Marktbreit
VdK-Kreisverband Kitzingen
09321 / 48 52
Würzburger Str. 23
www.vdk.de/kv-
97318 Kitzingen
kitzingen.de
Tagungs- und Bildungsstätte
09323 / 32-128
Schloss Schwanberg
www.schwanberg.de
97348 Rödelsee
Kath. Seniorenforum
0931 / 386-65 251
Kilianshaus
www.seniorenforum.net
Kürschnerhof 2
97070 Würzburg
18
Aktiv im Alter
Museen
GEWÜRZMUSEUM KAULFUSS
März bis November
KOLPING- und
HANDWERKSMUSEUM
im Faltertor
Falterstraße
97337 Dettelbach
09324-13 05 Herr Sauer
Mo-Fr
9.00-18.00 Uhr
Sa
9.00-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Mai - Oktober
So/Ftg 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ebracher Gasse 11-13
97355 Abtswind
09383-997 97
KUNSTMUSEUM DETTELBACH
Pilger & Wallfahrer im KUK
MUSEUM KARTAUSE
Kartäuserstr. 16
97332 Astheim
0931-386 656 00
Rathausplatz 6
97337 Dettelbach
09324-35 60
März - Oktober
Fr-So/Ftg
14.00-17.00 Uhr
November - Februar
So/Ftg
14.00-17.00 Uhr
Mo - Sa
10-13/14-17 Uhr
So/Ftg
13-17 Uhr
und nach Vereinbarung
Museum der HEIMATGRUPPE
HASLAU und Umgebung
ERLEBNIS STEINZEIT
Rathaus
Hauptstr. 13
97320 Buchbrunn
09321-50 05 Frau Koch
Kirchplatz 2
97337 Dettelbach
09324-29 82
1. und 3. Sonntag im Monat
14.00-17.00 Uhr
Mo
17.00-18.00 Uhr
Do
18.00-19.30 Uhr, a. Anfr.
März - Okt. j. 1. Samstag i.M.
14.00 - 16.00 Uhr
MUSEUMSSCHEUNE CASTELL
AUSSTELLUNG ZUR
KOLONIALGESCHICHTE
Rathausplatz 4 a
97355 Castell
09325-60 160
Norbert Linke
Hauptstr. 7
97348 Fröhstockheim
09323-15 10
März - Oktober
tgl. 10.00-18.00 Uhr
Führungen auf Anfrage
Führungen nach Vereinbarung
19
Aktiv im Alter
MURRMANN-MUSEUM
CONDITOREI-MUSEUM
Rathaus
Marktplatz 1
96160 Geiselwind
09556-92 220
Marktstr. 26
97318 Kitzingen
09321-92 94 35
Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr
Sa
9.00 - 16.00 Uhr
So
14.00 - 18.00 Uhr
Nach Vereinbarung geöffnet
FAHRRADMUSEUM
DEUTSCHES
FASTNACHTMUSEUM
Norbert Gonschorek
Hs.-Nr. 118
97348 Hüttenheim
09326-348
Rosenstr. 10
97318 Kitzingen
09321-23 355
Öffnungszeiten Mai - Oktober:
1. So im Monat 14 - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
Mo-Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Mo-Do 14.00 - 16.00 Uhr
Führungen auf Anfrage
ALTER TANTE-EMMA-LADEN
STÄDTISCHES MUSEUM
Landwehrstr. 23
97318 Kitzingen
09321-92 70 63
Erwin Därr
Hs.-Nr. 145
97348 Hüttenheim
09326-657
Di/Mi/Fr
15.00 - 18.00 Uhr
Do
15.00 - 20.00 Uhr
Sa/So/Ftg. 14.00 - 17.00 Uhr
Auf Anfrage geöffnet
KNAUF-MUSEUM
VOGELKUNDLICHE
SAMMLUNG
Deusterturm
Hindenburgring Nord
97318 Kitzingen
09321-77 19
Am Marktplatz
97346 Iphofen
09323-31 528 o. 31 625
April - November
Di - Sa
10.00 - 17.00 Uhr
So
11.00 - 17.00 Uhr
Mi
17.30 - 19.30 Uhr
Gruppen nach Vereinbarung
KULTURHISTORISCHE
SAMMLUNG
SCHÜTZENSCHEIBENSAMMLUNG
Schützenhaus
An der Schießstätte
97350 Mainbernheim
Rathaus
Marktplatz 1
97346 Iphofen
09323-870 306
09323-804 804
Auf Anfrage geöffnet
auf Anfrage geöffnet
20
Aktiv im Alter
MUSEUM
MALERWINKELHAUS
FOSSILIENSAMMLUNG
HANS KLEIN
Schulinstr. 28
97357 Prichsenstadt
09383-70 08
Bachgasse 2
97340 Marktbreit
09332-59 15 96
Ende März - November
Do
14.00 - 20.00 Uhr
Fr-So/Ftg
14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
täglich 9.00 - 18.00 Uhr
MUSEUM FÜR STADT– UND
FAMILIENGESCHICHTE
SCHLEPPER- UND GERÄTESAMMLUNG LENHART
Hauptstr. 27
97342 Marktsteft
09323-59 15 95
Mai - Ende Okt.
Sa 10.00 - 11.00 Uhr
So 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Friedrich Lenhart
Memellandstr. 6
97318 KitzingenRepperndorf
09321-384 206
nach Vereinbarung und zu
Veranstaltungen geöffnet
KIRCHENBURGMUSEUM
ELFLEINSHÄUSLA
Kirchenplatz 18
97346 Iphofen/
Mönchsondheim
97348 Rödelsee
09323-89 952
09326-12 24
Mitte März - Ende Oktober
Di - So, Ftg. 10.00 - 18.00 Uhr
Nov. - 1. Advent
Sa/So/Ftg. 10.00 - 16.00 Uhr
MISSIONSMUSEUM
So 16.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
GRÄBERFELDMUSEUM
„SEGEUM”
Abtei Münsterschwarzach
Schweinfurter Str. 40
97359 Münsterschwarzach
09324-20 27 5
Sulzfelder Str. 3
97340 Segnitz
09332-94 58
Mo - Sa 8.30 - 17.00 Uhr
So
10.30 - 17.00 Uhr
März - November
So 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
21
Aktiv im Alter
AUSSTELLUNG
„DIE KLEINE BRAUSCHAU”
TURM-MUSEUM
Maintorstr. 25
97334 Sommerach
09324-10 54
Oberes Tor 1
97342 Seinsheim
09332-59 27 19
An Brautagen, in der Regel
freitags und nach Vereinbarung
Ostern bis Weihnachten
Sa/So/Ftg 13.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
FRANKENSTUDIO
MUSEUM BAROCKSCHEUNE
Kirchplatz 9
97318 KitzingenSickershausen
09321-21 168
Weinstr. 7
97332 Volkach
09381-40 112
Ostern bis 1. November
Fr
14.00 - 17.00 Uhr
Sa/So/Ftg 11.00 - 17.00 Uhr
Do 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
GALERIEN
GALERIE MALERWINKEL
GALERIE IM TURM
Markt 9
97337 Dettelbach
0171- 98 33 231
Im Schwarzacher Torturm
Hauptstraße
97334 Sommerach
0931-661 729
Freitag
16.00 - 18.00 Uhr
Sa
11.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Von Mai bis Oktober
(August geschlossen)
Sa /So
14.00 - 18.00 Uhr
GALERIE IN DER VINOTHEK
MUSEUM BAROCKSCHEUNE
Kirchplatz 7
97346 Iphofen
09323-870 317
Weinstr. 7
97332 Volkach
09381-40 112
Di - Fr
11.00 - 18.00 Uhr
Sa - So 11.00 - 17.00 Uhr
Jan u. Feb So geschlossen
Ostern bis 1. November
Freitag
14.00 - 17.00 Uhr
Sa/So/Ftg 11.00 - 17.00 Uhr
GALERIE
HARALD SCHMAUßER
09321-24 932
nach Vereinbarung
Kettengasse 24
97320 Sulzfeld am Main
22
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorenkreis
Seniorentreff
Abtswind
Dettelbach
Brunhilde Höfer
Gertraud Rauch
09383 / 25 08
09324 / 31 81
Am vorletzten
Jeden 1. bzw. 2. Mittwoch
Dienstag im Monat
im Monat
Gasthaus „Bacchus”
Feierabendkreis
Albertshofen
Evang. Kirchengemeinde
Kath. Deutscher
Frauenbund
Dettelbach
Waltraud Heilmann
09321 / 32 277
Einmal im Monat
Evang. Gemeindehaus
Gertrude Weichsel
09324 / 14 19
Unregelmäßig
Seniorentreff BiebelriedKaltensondheim
Seniorentreff
Dettelbach
Thekla Schnauder
09321 / 52 82
2. Dienstag im Monat
Evang. Gemeindehaus
Josef Ernst
09324 / 15 96
2. Dienstag im Monat
Gasthaus „Zum Engel˝
Feierabendkreis
Buchbrunn
VdK Treff
Dettelbach
Helga Schmidt
09321 / 72 34
1. Dienstag im Monat
Evang. Gemeindesaal
Günter Niedner
09324 / 12 29
1. Donnerstag im Monat
Gasthaus „Zum Hirschen”
Seniorenclub
Castell
Seniorenkreis
Dettelbach-Bibergau
Wolfgang Nemitz
09325 / 69 19
2. Mittwoch im Monat
Gemeindehaus
Erika Hack
09324 / 38 37
Unregelmäßig
23
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
SeniorengruppeGedächtnistraining
Dettelbach, Effeldorf,
Euerfeld, Bibergau
Evang. Kirche
Seniorennachmittag
Rehweiler-Füttersee
Pfarrer Schramm
09556 / 3 18
1 x im Monat
Zinzendorfhaus Rehweiler
Alte Schule Füttersee
Johanna Hofmann
09324 / 98 02 20
Dienstags alle 14 Tage
Sportheim Effeldorf
Seniorenkreis
Dettelbach-Euerfeld
Seniorentreff
Großlangheim
Helga Graber
09324 / 6 35
1 x im Monat
Pfarrheim Euerfeld
Mathilde Hell
09325 / 69 39
1. Dienstag im Monat
Jakobushaus
Seniorenkreis
DettelbachMainsondheim
Seniorenclub St. Veit
Iphofen
Josef Gareis
09323 / 18 68
2. Dienstag im Monat
Kath. Pfarrzentrum
Hannelore Böhm
09324 / 37 84
Unregelmäßig
Seniorenkreis
Feierabendkreis
Dettelbach-NeusesSchernau
Iphofen
Hilde Albert
09323 / 10 78
3. Mittwoch im Monat
Café „99er“
Erna Prappacher
09324 / 8 48
Dienstags 1 x im Monat
Gemeindehaus Neuses im
Wechsel mit Schernau
Aktionsgruppe 60+
Geiselwind
Seniorenkreis
Dornheim
Bürgermeister Nickel
09556 / 92 22 20
Unregelmäßig
Rathaus
Ingrid Stahl
09326 / 12 31
3. Mittwoch im Monat
bei Irma Stierhof
24
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorenkreis
Hellmitzheim
Dienstagstreff St. Johannes
Kitzingen
Irma Kreitlein
09326 / 10 26
2. Dienstag im Monat
Evang. Gemeindehaus
Eberhard Schlerf
09321 / 82 92
Dienstags
Mehrgenerationenhaus
Seniorenkreis
Mönchsondheim
Evangelischer Frauenbund
Kitzingen
H. Rückert / A. Weigand
09326 / 5 28 / 4 23
Mittwochs 1 x im Monat
Gasthaus Rückert
I. König / H. Schamann
09321/ 60 00 / 35 798
2. Mittwoch im Monat
Paul-Eber-Haus
Seniorenkreis
Nenzenheim
AWO Seniorenclub
Kitzingen
Andrea Hüttner
09326 / 17 28
Mittwochs 1 x im Monat
Gemeindehaus
Susanna Steffek
09321 / 60 78
Mittwochs 2 x im Monat
Haus Margarete
Seniorenkreis
Possenheim
AWO Seniorenclub
Kitzingen
Margit Weigand
09326 / 14 70
Letzter Mittwoch im Monat
Evang. Gemeindehaus
Hildegard Kauppert
09321 / 3 23 48
Montags 2 x im Monat
Wilhelm-Hoegner-Haus
VdK—Stammtisch
Kitzingen
Seniorenkreis Paul-Eber-Haus
Kitzingen
Hartmut Stiller
09321 / 75 78
1. Mittwoch im Monat
Hotel „Würzburger Hof“
Bodo u. Margarete Baar
09321 / 925 726
Freitags 1 x im Monat
Paul-Eber-Haus
25
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Feierabendkreis St. Michael
Kitzingen
AWO Seniorenclub
Kitzingen-Repperndorf
Elsbeth u. Gerhard
Schwab
09321 / 3 13 74
3. Dienstag im Monat
Gemeindehaus
Anita Hof
09321 / 73 27
Montags 2 x im Monat
Ehem. Rathaus
Seniorenkreis IG-Metall
Kitzingen
Alois Klebes
Evangelischer Frauenkreis
Kitzingen-Repperndorf
Gunda Prappacher
09321 / 76 14
3. Dienstag im Monat
Gemeindehaus
09325 / 473
1 x im Monat
Bayernheim
Seniorenkreis St. Vinzenz
Kitzingen
Seniorenkreis
Kitzingen-Sickershausen
Rosa Furkel
09321 / 3 19 18
14-tägig am Montag
Pfarrheim St. Vinzenz
Pfrin. Küppers-Jurkat
Gudrun Bock
09321 / 3 29 52
3. Donnerstag im Monat
Gemeindehaus
Seniorenkreis Friedenskirche
Kitzingen
Pfrin. Ruth Schlinke
09321 / 3 24 28
1. Dienstag im Monat
Evang. Gemeindesaal
"Man hört nicht auf zu
lachen, wenn man alt wird,
aber man wird alt, wenn man
aufhört zu lachen."
Jean Nohain
Seniorenkreis St. Georg
Kitzingen-Hoheim
Evangelischer Frauenkreis
Kleinlangheim
Ingrid Gerber
09321 / 3 34 34
Donnerstags 1 x im Monat
Pfarrhaus
Elke Homuth
09325 / 2 73
Donnerstags alle 14 Tage
Jugendheim
26
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorenkreis
Evang. Kirchengemeinde
Mainbernheim
Kath. Deutscher
Frauenbund „Kunterbunt“
Marktbreit
Mina u. Kurt Kraus
09323 / 4 29
Regelmäßig
Gemeindehaus
Susanne Ramsteiner
09332 / 52 31
Letzter Montag im Monat
Seniorenkreis
Kath. Kirchengemeinde
Mainbernheim
Aktiver Seniorenkreis
Marktbreit
Wilfriede Wagner
09323 / 4 70
2. Dienstag im Monat
Kath. Pfarrzentrum
Josefine Wild
09332 / 53 36
1. u. 3. Donnerstag i. M.
Gasthaus
„Zur Goldenen Traube“
VdK-Stammtisch
Mainbernheim
AWO-Seniorenclub
Marktbreit
Peter Wagner
09323 / 4 70
Regelmäßig
Ute Kieweg
09332 / 82 68
14-tägig Dienstags
AWO-Seniorenclub
Mainbernheim
Kath. Deutscher
Frauenbund
Marktbreit
Margarete Herold
09323 / 87 51 95
Regelmäßig
Kantoratsgebäude
Elisabeth Weber
09332 / 14 88
1. Montag im Monat
Feierabendkreis
Mainstockheim
VdK-Stammtisch
Marktbreit
Gisela Streit
09321 / 64 18
1 x im Monat
Zang-Haus
Helmut Schleyer
09332 / 12 06
2. Dienstag im Monat
Café „Schloß Marktbreit“
27
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorentreff
Markt Einersheim
Plauderfrühstück
„Ohne viel Gwerch˝
Martinsheim
Ingrid Forster
09326 / 18 99
Letzter Dienstag im Monat
Dekanatszentrum
Pfrin. Christine
Stradtner
09339 / 2 52
Donnerstags 1 x im Monat
Alte Schule Martinsheim
Feierabendkreis
Marktsteft
Feierabendkreis
Obernbreit
Pfr. Peter Stier
09332 / 13 85
2. Donnerstag im Monat
Evang. Gemeindehaus
Oktober bis Ostern
Frieda Müllender
09332 / 82 20
Dienstags 1 x im Monat
Gemeindehaus
Im Sommer Ausflüge
VdK Marktsteft/
Michelfeld/Hohenfeld
Seniorenkreis
Prichsenstadt/
Altenschönbach
Karolina Fries
09332 / 16 80
Einmal im Monat
Schützenhs. Marktst./Hoh.
Gemeindesaal Michelfeld
Pfr. Erich Eyßelein
09383 / 71 90
1 x im Monat
Seniorenkreis
Michelfeld
Seniorenkreis
PrichsenstadtStadelschwarzach
Pfr. Peter Stier
09332 / 13 85
3. Donnerstag im Monat
Alte Schule Okt. bis März
Helga Keidel
09383 / 74 55
2. Dienstag im Monat
Pfarrhaus
Seniorennachmittag
Martinsheim/
Gnötzheim/Wässerndorf
Seniorentreff—Vollreife
Rödelsee
Pfrin. Christine Stradtner
09339 / 2 52
1 x im Monat / Alte Schule
28
Renate Klein
09323 / 13 32
3. Dienstag im Monat
Pfarrheim St. Josef
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorentreff
Rödelsee-Fröhstockheim
Seniorentreff
Stadtschwarzach
Elisabeth Hahn
09323 / 37 70
Letzter Dienstag im Monat
Gemeindehaus
Leopoldine Lucas
09324 / 21 33
Einmal im Monat
Arche
Seniorenkaffee
Rödelsee
Seniorennachmittag
Segnitz
Pfr. Matthias Wagner
Marlene Bauer
09332 / 82 45 o. 3781
Einmal im Monat
Evang. Gemeindesaal
Erika Bumm
09323 / 8 80 21 10
Letzter Donnerstag im M.
Evang. Gemeindehaus
Seniorenrunde
Rüdenhausen
Pfr. Martin Fromm
09383 / 3 45
1. Donnerstag im Monat
Paul-Gerhardt-Haus
Seniorenclub Auslese
Sommerach
Monika Hetterich
09381 / 46 17
Unregelmäßig
VdK Ortsverein
Schwarzach am Main
Seniorenkreis St. Sebastian
Sulzfeld
Emmi Biller
09324 / 18 52
Unregelmäßig
Helene Beck
09321 / 52 01
Montags 1 x im Monat
Frauen– u. Mütterkreis
Schwarzach
Regine Fröhling
09324 / 45 24
Unregelmäßig
Seniorenclub
Sulzfeld
Rita Bernard
09321 / 77 89
Unregelmäßig
Kolping-Seniorenstammtisch
Stadtschwarzach
Seniorenclub
Volkach
Brigitte Beck
09324 / 31 00
3. Donnerstag im Monat
Arche
Dorothea Kresken
09381 / 718272
2. Mittwoch im Monat
Bürgerspital
29
Aktiv im Alter
Seniorenclubs
Seniorenkreis
Volkach-Astheim
Gemeinsamer Mittagstisch
Wiesenbronn
Elfriede Röbling
09381 / 847 034
Treffen auf Anfrage
DJK Heim Astheim
Bgm. Doris Paul
09325 / 9 99 66
4-wöchentlich
Gasthaus „Zur Becka”
„Schwarzer Adler”“
Seniorenkreis
Volkach-Escherndorf
AWO-Seniorenclub
Wiesentheid
Hildegard Flammersberger
09381 / 10 31
Unregelmäßig
Juliane Jäger
09381 / 76 85
Jeden Donnerstag
AWO-Heim
Seniorenkreis St. Martin
Seniorenclub
Volkach-Fahr
Willanzheim
Horst Nowak
09381 / 90 32
1. Mittwoch im Monat
Ilse Wolbert und Team
09323 / 38 74
1. Mittwoch im Monat
Seniorenkreis
Volkach-Krautheim
Seniorentreffen
WillanzheimMarkt Herrnsheim
Bürgerverein Marktschänke
09326 / 979 666
1. Mittwoch im Monat
„Marktschänke“
Pfrin. Claudia Jobst
09381 / 24 70
Letzter Mittwoch im Monat
Pfarrgemeindehaus
Seniorentreff
Volkach-Obervolkach
Kaffeestunde
Zeilitzheim
Hilde Meyer
09381 / 94 84
1. Donnerstag im Monat
Gasthaus
„Zur Stadt Volkach“
Ilse Scheuering
09381 / 45 86
Letzter Mittwoch im Monat
Gemeindehaus Zeilitzheim
30
Aktiv im Alter
31
Aktiv im Alter
Anruf-Sammeltaxi
Wie funktioniert's?:
•
•
•
Bedienung des gesamten Stadtgebietes
•
Einstieg an den markierten AST-Abfahrstellen
(alle Bushaltestellen und 17 weitere markierte Abfahrstellen
•
•
Ausstieg unmittelbar am Fahrtziel bzw. vor der Haustüre
•
•
Anschlüsse an die Züge von und nach Würzburg
Fahrten nach festem Fahrplan
Anmeldung durch den Fahrgast mindestens
30 Minuten vor Fahrtbeginn
Attraktiver Fahrpreis: Regulärer OVF-Tarif + 0,70 Euro
Komfortzuschlag
Die jeweiligen Fahrzeiten können Sie dem aktuellen Fahrplan
8103 AST entnehmen.
Fahrkarten:
•
Es werden Einzelfahrscheine zum AST-Tarif (siehe oben)
ausgegeben.
•
Es werden Zeitkarten (31-Tage-Karte / Schülermonatskarte /
Schülerwochenkarte / Schüler-Plus-Ticket / Umwelt-Abo)
plus 0,70€ Komfortzuschlag anerkannt.
•
Es werden Einzelfahrscheine / BahnCard / Berechtigungsausweise von DB- und OVF-Mitarbeitern / Bundeswehr- und
Zivildienstleistende / 6er- und 12er-Karte / Tageskarte Plus
nicht anerkannt.
Anmeldung:
Sie können Ihren Fahrtwunsch anmelden unter:
Tel. 09321 / 80 88 (für Fahrten im Landkreis Kitzingen) bzw.
Tel. 0800 / 278 82 94 (für Fahrten in der Stadt Kitzingen)
Informationen und Abfahrtszeiten: VVM-Service: 01801 / 886 886
(3,9 Ct./Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct./Min)
Ihr Ansprechpartner:
Stadt Kitzingen
Karin Papst
Fax
www.vvm-info.de
09321/20-6004
09321/20-96099
[email protected]
32
Aktiv im Alter
WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches
Engagement
Packen Sie mit an, es WirKT…
Jeder ist herzlich willkommen!
Es spielt keine Rolle, ob Sie Seniorin / Senior oder Student, Angestellte oder Hausmann, Mutter in Elternzeit oder auf Stellensuche
sind – jede und jeder wird gebraucht. Und natürlich bestimmen
Sie selbst, in welchem Bereich und in welchem zeitlichen Umfang
Sie aktiv werden möchten.
Ob klassisches Ehrenamt, Freiwilligendienst (FSJ) oder Bürgerinitiative: Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Beitrag
für das soziale Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Kein
Sportverein, keine Kinderfreizeit, kein soziales Projekt funktioniert
ohne das freiwillige Engagement von Ehrenamtlichen.
Freiwilliges Engagement heißt aber nicht nur, für andere da zu sein,
sondern bedeutet immer auch, sich persönlich weiterzuentwickeln. Sie lernen neue Menschen kennen und dürfen sich über Anerkennung freuen. Außerdem können Sie an interessanten, kostenfreien Weiterbildungen teilnehmen.
Machen Sie mit. Seien Sie dabei, unseren Landkreis Kitzingen aktiv
mit zu gestalten. Es WirKT…
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
Würzburger Straße 5
97318 Kitzingen
Öffnungszeiten:
Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Sandra Thren
und gerne nach Terminvereinbarung
Mobil: 0160/3654416
Träger:
AWO Bezirksverband Unterfranken
33
Aktiv im Alter
Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth
Kontakt:
Caritas-Haus St. Elisabeth - Petra Dlugosch
Kapuzinerstraße 13 – 15
97318 Kitzingen
09321 9165-422
Mo, Mi, Fr
E-Mail:
9.00 bis 12.00 Uhr
petra.dlugosch@st-elisabeth-kitzingen
Nach dem Motto miteinander leben und voneinander lernen
wird Begegnung der Generationen im Seniorenheim St. Elisabeth an
den Erfordernissen und Möglichkeiten unseres Umfeldes in Kitzingen
thematisiert und gelebt. Ziel ist es, den Zusammenhalt zwischen den
Generationen zu stärken. So werden Kinder betreut und gefördert,
Jugendliche mit ihren Fähigkeiten ernst genommen, begeistert und
eingebunden, Familien unterstützt und der Alltag älterer und hoch
betagter Menschen wird erleichtert.
Das Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth bietet für KINDER
◊
Aktionen in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen
◊
Kooperation mit der Kinderkrippe Sternenkinder
◊
Vermittlung von Lern- und Familienpaten
Das Mehrgenerationenhaus bietet für JUGENDLICHE
◊
Ansprechpartner für generationenübergreifende
Schulprojekte
◊
Job-Patenschaften für Jugendliche und Patenschaften von
Jugendlichen für Senioren „Jung und Alt - Hand in Hand”
Das Mehrgenerationenhaus bietet für EHRENAMTLICHE und
solche, die es werden wollen:
◊
Nähstube, Handarbeits- und Strickkreis
◊
Singen mit den Landfrauen
◊
Klaviernachmittag mit Wiener Kaffeehausmusik
34
Aktiv im Alter
◊
Spiele-Nachmittag für verspielte Kitzinger
◊
Unterstützung bei Pfortendienst und Büroorganisation
◊
Rätseln
◊
Wenn Sie aktiv werden wollen: Sie haben eine Idee? Dann
melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns über neue Mitstreiter!
Demenz-Servicestelle
Die Demenz-Servicestelle in Kitzingen ist eine Initiative des
Caritasverbandes für den Landkreis Kitzingen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth. Kooperiert wird
mit weiteren Dienstleistern, Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden
in Stadt und Landkreis Kitzingen.
Die Demenz-Servicestelle bietet eine individuelle Beratung und
Begleitung durch kompetente und freundliche Partner an.
Gemeinsam wird nach Möglichkeiten für praktische Hilfen bei der
Organisation und Bewältigung des Pflege- und Betreuungsalltags
gesucht. Alltagsbegleiter zur Entlastung in der häuslichen
Betreuungsarbeit werden ebenfalls auf Wunsch vermittelt.
Die Demenz-Servicestelle bietet Einzel-Beratungen
◊
zum Umgang mit Demenzerkrankten
◊
zum Krankheitsbild und seinen Begleiterscheinungen
◊
zu Leistungen und Hilfsangeboten der Pflegeversicherungen
Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf sind
Hausbesuche möglich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen
Termin.
Sie bietet weiterhin:
◊
Hilfe beim Aufbau von Betreuungsgruppen in Stadt und
Landkreis
◊
Vorträge und Schulungen für Unternehmen, Behörden,
Verbände, Schulen und Gemeinden zum Krankheitsbild
Demenz und den Herausforderungen einer alternden
Gesellschaft.
Bürozeiten: Donnerstags 10.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Schrannenstraße 10
97318 Kitzingen
09321 22 030
Fax-Nr.: 09321 22 03 21
Petra Dlugosch
Dipl. Sozialpädagogin
www.demenz-kitzingen.de | E-Mail: [email protected]
35
Aktiv im Alter
Aktivsenioren
Ein attraktives Angebot der Wirtschaftsförderung heißt
Wirtschafts-und Existenzgründerberatung.
Die Durchführung übernehmen die Aktivsenioren Bayern e.V. Regionalstelle Unterfranken – jeweils am dritten Mittwoch im
Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen des Landratsamtes.
Die Aktivsenioren Bayern e.V. - Regionalstelle Unterfranken werden vertreten durch Frau Hildegard Ertel aus Schweinfurt.
Die Mitglieder der Aktivsenioren arbeiten ehrenamtlich und honorarfrei, zu erstatten sind lediglich ein geringer Kostendeckungsbeitrag (für Büro, Porto und Telefonkosten) und eventuell anfallende Sachkosten.
Die Aktivsenioren haben sog. Berater. Das sind Damen und Herren, die nach ihrem aktiven Berufsleben ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, der Technik, des Handwerks, der Verwaltung und der freien Berufe uneigennützig an Ratsuchende weitergeben.
Ihre Klienten sind Existenzgründer oder klein- und mittelständische Unternehmen, denen die Aktivsenioren mit Beratung in den
Bereichen Analyse, Marketing, Strategie, Finanzierung, Controlling, Unternehmenskonzept, Personal, Planung, Organisation o. ä.
zur Seite stehen. Dabei sehen die Aktivsenioren ihre Arbeit als
Hilfe zur Selbsthilfe, die dem Unternehmer den richtigen Weg aufzeigen und z. B. nicht die Arbeit eines Steuerberaters ersetzen
sollen. Da die Aktivsenioren mit vielen Banken, Sparkassen, Verbänden und Kammern, den Wirtschaftsförderern der Landratsämter und der Bezirksregierung zusammenarbeiten, sind für die Ratsuchenden kurze Wege für die Kontaktaufnahme gegeben.
Ansprechpartner:
Kaiserstr. 4
Roland Eckert
97318 Kitzingen
Landratsamt
Zi.-Nr. 85.11
[email protected]
Regionalleitung für Unterfranken:
Dieter Scheffler, Karlstadt
36
09321 / 928-1100
Selbsthilfe- u. Helfergruppen
Selbsthilfegruppen
Adipositas
Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e.V.
Regina Hetterich
An der Setz 5
97332 Volkach-Fahr
Erika Wehner
Schloßberg 11
97337 Dettelbach
09381 / 10 72
09324 / 12 03
Amalgam u. Zahngoldgeschädigte
Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e.V.
Loretta Greding
Unterer Taubenherd 20
97513 Michelau i. St.
Hermann Hartl
Hindenburgring Nord 3B
97318 Kitzingen
09382 / 55 12
09321 / 92 94 50
Aphasie e. V.
BRK Besuchsdienst
Brunhilde Klein
Dr. J. Bulitta-Str. 4
91443 Scheinfeld
Marie-Luise Basel
Nelkenweg 28
97199 Ochsenfurt
09162 / 98 88 33
09331 / 39 22
Aphasie e. V.
Deutsche Ilco
Hildegard Klein
Kleinlangheimer Str. 1
97353 Feuerbach
Walter Glück
Am Kalkofen 28
97320 Großlangheim
09325 / 539
Aphasie e. V.
Depression
Michael Herbert
Schleifweg 24
97318 Kitzingen
Brigitte Simoneit
Pfr. Erhard-Behl-Weg 1
97955 Großrinderfeld
09321 / 926 99 01
09344 / 15 31
37
Selbsthilfe- u. Helfergruppen
Deutsche Multiple
Sklerose Gesellschaft
Fibromyalgie-Gruppe
Marie-Luise Basel
Nelkenweg 28
97199 Ochsenfurt
Angelika Gahr
Kirchbergweg 9
97350 Mainbernheim
09323 / 69 75
09331 / 39 22
Deutsche Rheuma-Liga
Kitzingen-Volkach
Krebsnachsorge
Marie Luise Basel
Nelkenweg 28
97199 Ochsenfurt
Peter Dodt
Am Oberen Bühl 4
97350 Mainbernheim
09323 / 33 79
www.rheuma-liga-ag-kt.de
09331 / 39 22
Deutsche Rheuma–Liga
Ochsenfurt
Kreuzbund e.V.
Henry Klopf
Tiefenstockheim Nr. 27
97342 Seinsheim
Sieglinde Krieger
Gnötzheim 19
97340 Martinsheim
09332 / 38 06
09339/ 601
Deutsche Vereinigung
Morbus Bechterew
ONE LEG - Power Team
Frank Schumann
An der Aspel 15
97359 Schwarzach a. M.
Martina Heym
Kleinlangheimer Str. 4
97355 Kleinlangheim-Atzh.
09324 / 90 32 17
09325 / 15 57
Diabetes I—Patienten
Osteoporose
Aisa Kaluza
Bahnhofstr. 14
97348 Markt Einersheim
Sabine Barth
Obere Grabengasse 9
97346 Iphofen
09323 / 38 62
09326 / 88 40
Diabetes im Deutschen
Diabetesbund
Osteoporos
(Rüdenhausen und
Umgebung)
Elfriede Ringelmann
Kirchgasse 10
97337 Dettelbach
Udo Laxa
Sandstr. 16
97355 Rüdenhausen
09324 / 9 98 50
09383 / 74 60
38
Selbsthilfe- u. Helfergruppen
Sarkoidose
Skoliose
Theresia Then
Am Rothenbühl 5
97334 Sommerach
Sonya Pfriem
Dr. K.-H.-Spielmann-Str.7
97346 Iphofen
09381 / 93 96
09323 / 14 90
Schädel-Hirn-Patienten
u. Angehörige Franken
Zecken u. Borreliose
Erwin Stürmer
Büttnergasse 1 a
97355 Wiesenbronn
Gerald Büchold
Brüsseler Str. 15
97084 Würzburg
09325 / 97 94 98
0931 / 68 764
Schlafapnoe
Zöliakie
Udo Laxa
Sandstr. 16
97355 Rüdenhausen
Monika Lux
Bergstr. 2
97342 Obernbreit
09383 / 74 60
09332 / 32 97
Helfergruppen
Eine Stunde Zeit
Kitzingen
Zeit füreinander
Marktbreit
Monika Junker
Adalbert-Stifter-Str. 24
97318 Kitzingen
Adelgunde Rauscher
Schlesierstr. 24 A
97342 Marktbreit
0170 / 962 21 85
09332 / 95 23
Helga Köppl
Kapellensteige 23
97342 Marktbreit
Bernd Weigand
Böhmerwaldstr. 44
97318 Kitzingen
09321 / 3 35 58
09332 / 14 56
E´ Stündle Zeit
Mainstockheim
Eine Stunde Zeit
Rüdenhausen
Gabriele Brandner
Schloßstr. 32-38
97320 Mainstockheim
Hans Michel
Wiesenstr. 13
97355 Rüdenhausen
09321 / 76 13
09383 / 9 93 33
39
Selbsthilfe- u. Helfergruppen
Eine Stunde Zeit
Schwarzach
Lebenshilfe
Sabine Voit
Hauptstr. 132
97320 Mainstockheim
Rosi Moser
Dimbacher Str. 2C
97359 Schwarzach
09324 / 38 49
09321 / 2 28 10
Zeit füreinander
Volkach
Miteinander - Betreuung
demenzkranker älterer
Menschen
Wiltrud Klapheck
Rimbacher Str. 18
97332 Volkach
Sabine Elflein
Schrannenstr. 10 a
97318 Kitzingen
09381 / 80 20 00
09321 / 220 345
Zeit füreinander
Wiesentheid
Z e i t r e i s e Kitzingen
entspannendes &
ermutigendes Miteinander für
Angehörige von Demenzkranken
Irene Hünnerkopf
Sambachstr. 29 a
97353 Wiesentheid
Ulrike Witt
Marktstefter Weg 4
97318 Kitzingen
09383 / 15 21
09321 / 37 03-0
Hospizgruppe Kitzingen
Hospizgruppe Volkach
Ute Dodt
Am Oberen Bühl 4
97350 Mainbernheim
09323 / 33 79
Martha Martin
Dr. Eugen-Schön-Str. 11
97332 Volkach
09381 / 92 05
Gisela Ott
Stettiner Weg 7
97350 Mainbernheim
09323 / 15 52
40
Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen
Seniorenorganisation der Parteien
CSU-Seniorenunion
SPD 60 plus
Ruth Bauer
Klaus Heisel
Moltkestr. 3
Böhmerwaldstr. 40
97318 Kitzingen
97318 Kitzingen
09321 / 58 16
09321 / 930 50 11
Seniorenbeauftragter des Landkreises
Herbert Köhl
Landratsamt Kitzingen
09321 / 928-50 10
[email protected]
Seniorenbeauftragte der Gemeinden
Folgende Personen sind als Seniorenbeauftragte ihrer Gemeinde
bestellt:
Abtswind
Castell
Brunhilde Höfer
09383 / 25 08
Albertshofen
Michael Rufer
Geiselwind
Gerhard Uhl
09321 / 38 48 44
Christa Wendel
Barbara Hügelschäffer
09321 / 3 67 21
Biebelried
09321 / 92 29 22
Buchbrunn
09321 / 88 28
Josef Gareis
09321 / 2 39 41
09323 / 18 68
Kleinlangheim
Hildegard Friedel
Martina Penka
09556 / 10 84
Iphofen
Alfred Schnabel
09555 / 243
Andrea Bergold
Andrea Czech
09325 / 65 56
09325 / 16 49
Gerlinde Stier
41
09325 / 68 10
Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen
Fortsetzung: Seniorenbeauftragte der Gemeinden
Kitzingen
Schwarzach
Thomas Steinruck
09321 / 3 55 59
Mainbernheim
Johanna Sendner
Segnitz
Bürgermeister Karl Wolf
09323 / 4 51
Mainstockheim
Marlene Bauer
09321 / 925 4123
Marktbreit
Manfred Röhrl
09332 / 8639
Markt Einersheim
Winfried Kraus
09326 / 256
Nordheim
Helene Beck
09381 / 37 69
Obernbreit
Gerlinde Martin
09332 / 58 11
Prichsenstadt
Reinhard Hüßner
09383 / 2849
Rödelsee
Ingrid Schilling
09323 / 66 21
Horst Kohlberger
09323 / 8 99 51
Heidi Deininger
09383 / 90 28 99
Willanzheim
Heinz Köller
Rüdenhausen
Kai Flagge
09326 / 12 24
Wiesentheid
Frau Dr. Reiche
09381 / 32 94
Wiesenbronn
Helga Scherer
09321 / 52 01
Volkach
Bürgermeister G. Braun
09381 / 96 63
Sulzfeld
Dr. Siegfried Böhm
09332 / 34 46
Sommerach
Karin Bradenstein
09332 / 37 81
Seinsheim
Horst Schiffler
09324 / 22 22
09383 / 9 91 68
42
09326 / 4 05
Entlastung und Hilfe zu Hause
Betreutes Wohnen zu Hause
Betreutes Wohnen ZUHAUSE
Ansprechpartner:
Norbert Gresser
Helmut Witt
09321 / 37 03-0
www.kitzingenundland.de
Bayerisches Rotes Kreuz
Ansprechpartnerin:
Monika Walter
09321 / 21 03 50
[email protected]
Kitzinger Tafel
Mainbernheimer Str. 2
Ausgabe
97318 Kitzingen
Di + Do 14.00-16.00
09321/3 42 06
Sa
13.00-15.00
www.tafel.de
Caritas Kleidermarkt Kitzingen
Ausgabe:
Annahme:
Kitzingen
Dienstags
Freitags
Obere Neue Gasse 14
10.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 15.00 Uhr
BRK-Kleiderladen Fairkauf
Ausgabe:
Am Falterturm
Mittwoch
Do 10.00-18.00
Kitzingen
10.00-16.00
Fr 10.00-16.00
Familienentlastender Dienst
(Hilfe für pflegende Angehörige)
Lebenshilfe Würzburg
Cornelia Reichert
0931/78012910
43
www.lebenshilfewuerzburg.de
Entlastung und Hilfe zu Hause
Mahlzeitendienste
Bayer. Rotes Kreuz
Kreisverband Kitzingen
Schmiedelstr. 3
97318 Kitzingen
09321 / 1 03-0
www.kvkitzingen.brk.de
Haus der Pflege Kitzinger Land
für Sickershausen u.
Kitzingen-Siedlung
Marktstefter Weg 4
97318 Kitzingen
09321 / 37 03-0
www.kitzingerland.de
Sozialstation
Stadt Iphofen
Geräthengasse 6-10 a
97346 Iphofen
09323 / 7 47–0
AWO
Amb. Sozialpflegerischer
Dienst Marktbreit
Ochsenfurter Str. 29
97340 Marktbreit
09332 / 30 04
Sozialstation
St. Laurentius e.V.
Volkach
Spitalstr. 25
97332 Volkach
09381 / 1 68 71
www.sozialstation-volkach.de
Seniorenresidenz
Wiesentheid
Alte Abtswinder Str. 12
97353 Wiesentheid
www.seniorenresidenz-wiesentheid.de
09383 / 97 33-0
Hauswirtschaftliche Dienste
Petra Hahn
Gnötzheim Nr. 110
97340 Martinsheim
09339 / 14 48
Hiltrud Adomszent
Johanniterstr. 8
97318 Biebelried
09302 / 98 00 250
Erika Hügelschäffer
Schafhofweg 7
97234 Reichenberg
09366 / 72 91
44
Entlastung und Hilfe zu Hause
Ambulante Pflegedienste
BRK Sozialstation
Kitzingen
Monika Walter
Schmiedelstr. 3
97318 Kitzingen
09321 / 21 03-50
Fax-Nr.
09321 / 210 3-19
Caritas
Sozialstation
St. Hedwig
Kitzingen
Schrannenstr. 10
97318 Kitzingen
09321 / 22 03-45
Fax-Nr.
09321 / 22 03-21
Diakoniestation
Sozialstation
Kitzingen
Glauberstr. 1
97318 Kitzingen
09321 / 13 52 0
Fax-Nr.
09321 / 13 52-15
Diakoniestation
Castell
Jahnstr. 5
97355 Rüdenhausen
09383 / 90 22 56
Fax-Nr.
09383 / 90 22 84
Diakoniestation
Markt Einersheim
Krassolzheimer Str. 22
97346 Nenzenheim
09326 / 999 52
Fax-Nr.
09326 / 999 53
Diakoniestation
Marktbreit
Altenbergstr. 26 b
97340 Marktbreit
09332 / 33 36
Ambulanter
Sozialpflegerischer
Dienst der AWO Marktbreit
Petra Meibert
Ochsenfurter Str. 29
97340 Marktbreit
09332 / 30 04
Fax-Nr.
09332 / 50 03 25
Cura-Med
Ambulanter Pflegedienst
Marktbreit
Ochsenfurter Str. 26
97340 Marktbreit
09332 / 88 42 16
Ambulanter Dienst ABZ
Iphofen
Geräthengasse 6-10 a
97346 Iphofen
09323 / 87 47 –0
Fax-Nr.
09323 / 87 47 27
45
Entlastung und Hilfe zu Hause
Caritas
Sozialstation
St. Laurentius
Volkach
Spitalstr. 25
97332 Volkach
09381 / 71 68 71
Fax-Nr.
09381 / 71 68 72
Sozialstation
Braun
Karin Braun
Neue Flurstr. 42
97320 Albertshofen
09321 / 3 69 38
Fax-Nr.
09321 / 3 69 51
Sozialstation
Mobiler
Pflegeservice
Werner Prinz
Weingartenstr. 8
97337 Dettelbach
09324 / 9 79 79 13
Fax-Nr.
09324 / 9 79 089
Pflege mal anders
Christine Toffl
Am Kreuz 15
97337 Dettelbach
09324 / 981 255
Fax-Nr.
09324 / 981 256
Maintalpflege
Michael Hopp
Sippachsweg 15
97342 Marktsteft
09332 / 95 18
Fax-Nr.
09332 / 592 99 58
Mobile Fachpflege
Ute Bobach
Neue Anlage 18
97342 Obernbreit
09332 / 59 49 11
Fax-Nr.
09332 / 59 49 12
Medicare
Sozialstation
Norbert Gresser
Hauptstr. 2
97348 Rödelsee
09323 / 8 99 99
Fax-Nr.
09323 / 8 99 97
Ambulanter
Pflegedienst
Claudius Feidel
Atzhäuser Str. 10 a
97359 Schwarzach
09325 / 98 08 72
BRK Sozialstation
Wiesentheid
Alte Abtswinder Str. 14
97353 Wiesentheid
09383 / 903 24 23
Fax-Nr.
09323 / 903 24 38
Caritas
Sozialstation
Steigerwald
Philipp-Stöhr-Weg 9
97447 Gerolzhofen
09382 / 60 84 71
Fax-Nr.
09382 / 60 84 72
46
Entlastung und Hilfe zu Hause
Betriebshelfer, Landwirtschaft, Garten- u. Weinbau
Maschinen– und
Jahnstraße 5
Betriebshilfsring
97199 Ochsenfurt
Maindreieck e.V.
Betriebshelferausschuss
Repperndorfer Str. 16
AGRAR
97318 Kitzingen
Herr Bender
Mobiler Hauswirtschaftsservice
Altmannshäuser Str. 15
Frau Günther-Zwanzger
97346 Iphofen
09331 / 98 479-0
09321 - 1346-0
09326 - 90 21 77
Dorfhelferinnenstationen
Pfarramt
Hs.-Nr. 43
Langensteinach
97215 Uffenheim
www.dekanat-uffenheim.de
Evang.-Luth.
Kirchplatz 3
Dekanat
97348 Markt Einersheim
www.markt-einersheim-
09865 / 95 59
09326 / 3 78
evangelisch.de
Evang.-Luth.
anfordern über
Dekanat
Maschinenring Gerolzhofen
www.dekanat-castell.de
09382 / 97 49 12
Hausnotrufsysteme
Viele Menschen, die allein leben, nutzen in Notfällen die
Hilfeleistung über die Telefonleitung. Das Hausnotruf-Telefon besteht aus einem Funk-Handsender und einem im Telefon integrierten Empfänger.
Ein Druck auf die Taste des kleinen mobilen Handsenders löst den
Notruf aus und sendet ihn zur regionalen Notrufzentrale, die rund
um die Uhr besetzt ist. Dort werden sofort die vereinbarten Maßnahmen eingeleitet. Nähere Information erhalten Sie:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kitzingen
47
09321 / 21 03-0
Entlastung und Hilfe zu Hause
Angebote für Demenzkranke und Angehörige
DEMENZ-SERVICESTELLE
Caritasverband
Petra Dlugosch
09321 / 220 30
www.demenz-kitzingen.de
MITEINANDER
Betreuung Demenzkranker
Sozialstation St. Hedwig
Letzter Donnerstag im Monat 19:00
Schrannenstr. 10
09321 / 220 345
97318 Kitzingen
ZEITREISE
für Angehörige von Demenzkranken
Haus der Pflege
Aktuelle Termine finden Sie auf der
Kitzinger Land
Homepage oder rufen Sie einfach an.
Marktstefter Weg 4
Ulrike Witt
97318 Kitzingen-Sickersh.
09321 / 37 03-0
www.demenzhilfe-kitzingerland.de
Cafe SONNENBLUME
Regelmäßige Betreuungsgruppe
Diakoniestation
Jeden 2. und 4. Donnerstag i. M.
Markt Einersheim
14.00 - 17.00 Uhr
Krassolzheimer Straße 22
Gemeindehaus Nenzenheim
97346 Nenzenheim
09326 / 99 952
GEDÄCHTNISAMBULANZ
Füchsleinstrasse 15
Klinik u. Poliklinik für Psychiatrie,
97080 Würzburg
Psychosomatik u. Psychotherapie
0931 201-77 800
Universitätsklinikum Würzburg
HALMA - Beratung
für pflegende Angehörige
Bahnhofstr. 11
0931 28 43 57
97070 Würzburg
www.halmawuerzburg.de
AOK - Pflegeberatung
Kardinal-Faulhaber-Platz 1
0931 388 474
97070 Würzburg
www.aok.de
48
Wohnen im Alter
DemenzHilfe KITZINGERLAND gemeinnützige UG
Marktstefter Weg 4
Aktuelle Termine finden Sie auf der
97318 Kitzingen-Sickersh.
Homepage oder rufen Sie einfach an.
Helmut Witt, Ulrike Witt
09321 / 37 03-0
www.demenzhilfe-kitzingerland.de
Betreutes Wohnen
Unter „Betreutes Wohnen“ wird eine Wohnform verstanden, die sich
als Alternative zur traditionellen Heimversorgung versteht. Ziel des
betreuten Wohnens ist es, älteren Menschen auch bei einem Nachlassen ihrer Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit
weiterhin eine möglichst selbstständige Lebensführung in eigener,
wenn auch neuer Häuslichkeit zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten
und das Wohnumfeld sind baulich und technisch den Bedürfnissen
der älteren Bewohner angepasst.
Altenbetreuungszentrum Iphofen
Geräthengasse 6-10 a
Wohnanlage für betreutes Wohnen
97346 Iphofen
09323 / 87 47-0
Eigentumswohnanlage für betreutes
Josef-Wächter-Str. 5
Wohnen „Am Rosengarten"
97332 Volkach
Hausverwaltung Erhard und Stumpf
97359 Schwarzach
Gewerbering Süd 1
09324 / 97 96-0
Wohnungsvermittlung
Senioren-Wohngebäude
Stämmbauersweg 9
„Am Altenberg“
97355 Abtswind
Allg. Betreuung und Vermittlung von Haus- 09383 / 97 57-0
halts- u. Pflegediensten sowie Wohnungsgrundreinigung und Notruf
Peter Böcher
Seniorengerechte Wohnanlage
Dieter Haag
„In den Kehlen“
97342 Marktsteft
09332 / 33 20
49
Wohnen im Alter
Tagespflegestellen
Frida-v.-Soden-Haus
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
97318 Kitzingen
09321 / 13 38-0
www.diakonie-kitzingen.de
Caritas-Altenzentrum
Spitalstr. 25
Bürgerspital
97332 Volkach
www.caritas-einrichtungen.de
Altenbetreuungszentrum
Geräthengasse 6-10 a
Stadt Iphofen
97346 Iphofen
www.iphofen.de
09381 / 80 50
09323 / 87 47-0
Kurzzeitpflege
Frida-v.-Soden-Haus
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
97318 Kitzingen
09321 / 13 38-0
www.diakonie-kitzingen.de
Haus St. Elisabeth
Kapuzinerstr. 13-15
97318 Kitzingen
09321 / 91 65-0
www.st-elisabeth-kitzingen.de
Haus der Pflege -
Marktstefter Weg 4
KITZINGERLAND GmbH
97318 KitzingenSickershausen
Heimleitung: Helmut Witt
09321 / 37 03-0
www.kitzingerland.de
Lebenshilfe Wohnstätten
Tannenbergstr. 25
für Senioren und geistig Be- und
hinderte
Floßhafenstr. 1
97318 Kitzingen
09321 / 930 400
Altenbetreuungszentrum
Geräthengasse 6-10 a
der Stadt Iphofen
97346 Iphofen
www.iphofen.de
50
09323 / 87 47-0
Wohnen im Alter
AWO Haus der Senioren
Winterseitenweg 3
Arbeiterwohlfahrt
97340 Marktbreit
www.awo-unterfranken.de
Caritas-Altenzentrum
Spitalstr. 25
Bürgerspital
97332 Volkach
www.caritas-einrichtungen.de
Seniorenresidenz Dettelbach
Schillerstr. 1
GmbH
97337 Dettelbach
Dettelbach-Wohnstift
Schloss Ebracher Hof
Schloßstr. 32-38
Mainstockheim
97320 Mainstockheim
www.seniorenheim-ebracher-hof.de
09332 / 4 06-0
09381 / 80 50
09324 / 30 50
09321 / 76 13
"Um einander zu heilen, ist das Wertvollste, was wir tun können, uns die Geschichten des anderen anzuhören."
Rebecca Falls
51
Wohnen im Alter
Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung
AWO Kitzingen
Klettenberg 90
Wilhelm-Hoegner-Haus
97318 Kitzingen
09321 / 306-0
www.awo-unterfranken.de
Altenbetreuungszentrum
Geräthengasse 6-10 a
Stadt Iphofen
97346 Iphofen
09323 / 87 47-0
www.iphofen.de
Pflegeplätze
Heimplätze bzw. ambulante Pflegedienste
Wenn Sie einen Pflegeheimplatz suchen, können Sie im Internet unter www.domizilsuche.de diejenigen freien Pflegeplätze abrufen,
die von den Pflegeheimen gemeldet werden. Die ambulanten Pflegedienste sind dort ebenfalls erfasst
Verschenke in all den Tagen
eine stille Stunde an dich.
Die allem Besinnen entsagen,
verlieren sich.
52
Wohnen im Alter
Stationäre Pflegeplätze
Frida-v.-Soden-Haus
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
Alten– u. Pflegeheim
97318 Kitzingen
Heimleitung:
09321 / 13 38-0
Sabine Bischoff
www.diakonie-kitzingen.de
Rene Kinstle
Haus Mainblick
Mühlbergstr. 1
Seniorenheim
97318 Kitzingen
Heimleitung:
09321 / 58 50
Sabine Bischoff
www.diakonie-kitzingen.de
Rene Kinstle
Haus St. Elisabeth
Kapuzinerstr. 13
Caritas Einrichtung
97318 Kitzingen
Heimleitung:
09321 / 91 65-0
Elisabeth Müller
www.st-elisabeth-kitzingen.de
AWO Wilhelm-Hoegner-Haus
Klettenberg 90
Alten– u. Pflegeheim
97318 Kitzingen
Heimleitung:
09321 / 306-0
Sybille Schmitz-Rügamer
www.awo-unterfranken.de
Haus der Pflege -
Marktstefter Weg 4
KITZINGERLAND GmbH
97318 Kitzingen
Alten– u. Pflegeheim
09321 / 37 03-0
Heimleitung:
www.kitzingerland.de
Helmut Witt
Altenbetreuungszentrum
Geräthengasse 6-10 a
der Stadt Iphofen
97346 Iphofen
Heimleitung:
09323 / 87 47-0
Josef Mend
www.iphofen.de
Pflegedienstleiter:
Sebastian Klinger
53
Wohnen im Alter
Stationäre Pflegeplätze
Horn´sche Spitalstiftung Spitalgasse 10
Alten– u. Pflegeheim
97337 Dettelbach
Heimleitung:
Franz-Josef Pechtl
www.dettelbach.de
Seniorenresidenz
Schillerstr. 1
Dettelbach GmbH -
97337 Dettelbach
Wohnstift Dettelbach
Heimleitung:
www.wohnstift-dettelbach.com
09324 / 97 47 0
09324 / 30 50
Petra Farwick
Schloss Ebracher Hof
Schloßstr. 32-38
97320 Mainstockheim
Heimleitung:
Gabriele Brandner
www.seniorenheim-ebracher-hof.de
AWO Haus der Senioren
Winterseitenweg 3
Arbeiterwohlfahrt
97340 Marktbreit
Heimleitung:
Kathrin Ahne
www.awo-unterfranken.de
Caritas-Altenzentrum
Spitalstr. 25
Bürgerspital
97332 Volkach
Heimleitung:
Ulrike Dietrich
www.caritas-einrichtungen.de
ASB Seniorenzentrum
Obervolkacher Str. 17
97332 Volkach
09381 / 710 896-0
www.asb-wuerzburg.de
„An der Volkach“
Heimleitung:
Manuela Dengel
09321 / 76 13
09332 / 4 06-0
09381 / 80 50
Sie suchen einen Heimplatz?
www.domizilsuche.de
54
Gesundheit
Gesundheitsamt
09321 / 928-33 03
Alte Poststraße 6 b
Fax-Nr.
09321 / 928-33 99
97318 Kitzingen
[email protected]
BRK-Rettungsdienst
09321 / 21 030
Schmiedelstr. 3
97318 Kitzingen
[email protected]
Klinik Kitzinger Land
09321 / 704-0
Keltenstr. 67
Fax-Nr.
09321 / 704-277
97318 Kitzingen
[email protected]
Kuratorium f. Dialyse und
09321 / 92 52-0
Nierentransplantation e.V.
Fax-Nr.
09321 / 92 52-29
Keltenstr. 69
97318 Kitzingen
[email protected]
HELIOS Klinik
09381 / 404-0
Schaubmühlstr. 2
Fax-Nr.
09381 / 404-499
97332 Volkach
[email protected]
AWO Geriatrische
0931 / 79 51-0
Rehabilitationsklinik
Fax-Nr.
0931 / 79 51-103
Kantstr. 45/46
97074 Würzburg
[email protected]
Geriatrische Rehaklinik
0931 / 35 03-401
Bürgerspital z. Hl. Geist
Fax-Nr.
0931 / 35 03-333
Semmelstr. 2-4
97070 Würzburg
[email protected]
Stiftung Juliusspital
0931 / 393 22 81
Palliativmedizin
Fax-Nr.
0931 / 393-22 82
Juliuspromenade 19
97070 Würzburg
[email protected]
Interdisziplinäres
0931 / 201 288 61
0931 / 201 288 65
Zentrum Palliativmedizin
Fax-Nr.
Josef-Schneider-Str. 2
[email protected]
97080 Würzburg
wuerzburg.de
55
Gesundheit
KLINIK KITZINGER LAND
Keltenstr. 67
09321 / 704-0
97318 Kitzingen
Fax-Nr.
09321 / 704-499
[email protected]
Anästhesie und
Chefarzt Dr. Stephan Rapp
Intensivmedizin
09321 / 704-201
Chirurgie
Orthopädie
Chefarzt Dr. Dirk Gühlen
Unfallchirurgie
09321 / 704-221
Viszeralchirurgie
Chefarzt Dr. Volker Fackeldey
Koloproktologie
09321 / 704-235
Innere Medizin
Gastroenterologie
Chefarzt Dr. Ulrich Dreher
Diabetologie
Kardiologie
09321 / 704-241
Chefarzt Dr. Wolfgang Karmann
09321 / 704-243
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Chefarzt Jan Zupaniec
09321 / 704-281
Belegarzt Dr. Wolfgang Weber
09321 / 704-315
Hals—Nasen—Ohrenheilkunde
Belegärzte
Dr. Peter Hahn 09321 / 6465
Armin Lauß
09331 / 2470
Berufsfachschule für Krankenpflege
09321 / 704-380
Schaubmühlstraße 2
97332 Volkach
Fax-Nr.
09381 / 404-0
09381 / 404-499
HELIOS Klinik Volkach
Mail: [email protected]
56
www.helios-kliniken.de
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
HOSPIZBEWEGUNG
Der Hospizverein Würzburg e.V. hat eine Regionalgruppe in
Kitzingen und eine Regionalgruppe in Volkach und bietet mit dem
Hospiztelefon eine Anlaufstelle für alle Not im Umfeld von Krankheit,
Tod und Trauer.
Ansprechpartnerinnen für die Regionalgruppe Kitzingen:
Gisela Ott
Ute Dodt
97350 Mainbernheim
09323 / 15 52
97350 Mainbernheim
09323 / 3379
Bürgerzentrum
Trauern und Trösten
Schrannenstrasse 35
1. Mittwoch im Monat 19.00 Uhr
97318 Kitzingen
Ansprechpartnerin für die Regionalgruppe Volkach:
Martha Martin
97332 Volkach
09381 / 92 05
Trauern und Trösten
1. Mittwoch im Monat
Benifiziatenhaus
9.00-11.00 Uhr Gartenstr. 2
3. Mittwoch im Monat 19.30-21.30 Uhr 97332 Volkach
57
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Was bedeutet Betreuung?
Für Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer
körperlichen,
geistigen
oder
seelischen
Behinderung
ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es
von Amts wegen die rechtliche Hilfe der Betreuung. Sie ist sachlich
und zeitlich begrenzt, d.h. sie gilt nur für jene Bereiche (Vermögen,
Aufenthalt, Gesundheit, u. a.), in welchen die jeweilige Person
Unterstützung benötigt. In festgelegten Zeitabständen prüft das
Betreuungsgericht die weitere Notwendigkeit einer Betreuung, um
sie aufzuheben oder auch zu verlängern. Die Wünsche der betreuten
Person sollen dabei möglichst berücksichtigt werden. Im Bedarfsfall
berät und unterstützt die Betreuungsbehörde des Landkreises
Kitzingen zusammen mit dem Betreuungsgericht.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge:
Vorsorgevollmacht (privater Weg) und Betreuungsverfügung
(gerichtlich
kontrollierter
Weg).
Für
die
Gestaltung
der
Betreuungsvorsorge sollten Sie sich von der Betreuungsstelle oder
einem Notar beraten lassen.
Vorsorgevollmacht
Um
die
gerichtliche
Betreuung
zu
vermeiden,
kann
eine
Vorsorgevollmacht erstellt werden. Im Betreuungsfall, wenn der
Betroffene seine Wünsche selbst nicht mehr äußern kann, etwa
nach einem Unfall, Bewusstlosigkeit, bei geistiger Verwirrung oder
bei
Demenzerkrankung,
können
Familienangehörige
ohne
Vorsorgevollmacht für Sie nicht entscheiden. Selbst Ehegatten
oder
Kinder
können
für
Sie
nicht
direkt
handeln.
Eine Vorsorgevollmacht kann die Handlungsbasis schaffen. Sie
sollten
sicherstellen,
Bevollmächtigten
dass
bzw.
das
dem
Dokument
zuständigen
im
Ernstfall
dem
Betreuungsgericht
zugänglich gemacht wird. Seit dem 01.03.2005 können Sie Ihre
Vorsorgevollmacht auch beim zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer gegen die Gebühr von derzeit 13 € bzw.
15,50 € hinterlegen.
58
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Informationen erhalten Sie bei der
Bundesnotarkammer
Kronenstr. 42
10117 Berlin
oder unter www.vorsorgeregister.de
Betreuungsverfügung
Für den gerichtlich kontrollierten Weg der Betreuungsvorsorge
können
Sie
Ihre
Wünsche
in
einer
Betreuungsverfügung
festlegen. Das Betreuungsgericht oder ein Betreuer wird Ihren
Verfügungen entsprechen. Die Betreuungsverfügung kann auch bei
der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Sie können diese aber
auch einer Person Ihres Vertrauens aushändigen, die sie beim
Eintritt des Betreuungsfalles dem Betreuungsgericht übergibt.
Patientenverfügung
Die Möglichkeiten der modernen Medizin stoßen zum Teil an
Grenzen, die nicht immer mit den Vorstellungen des Einzelnen
über ein würdevolles Leben und Sterben in Einklang zu bringen
sind. Dies gilt insbesondere für lebenserhaltende Maßnahmen mit
umfangreichem gerätetechnischem Einsatz. Eine von Ihnen vorher
festgelegte schriftliche Patientenverfügung kann die Behandlung
in einem derartigen Fall z.B. auf schmerzlindernde Maßnahmen
und die Grundpflege eingrenzen. Dem behandelnden Arzt sowie
den Angehörigen sind damit wertvolle Entscheidungshilfen
gegeben.
59
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Zuständigkeiten im Betreuungsrecht
Zuständigkeiten von Richter und Rechtspfleger
Beim Betreuungsgericht haben Rechtspfleger und Richter bestimmte
Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse.
Der Richter ist u. a. zuständig für
•
Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung
•
Bestimmung der Aufgabenkreise
•
Auswahl des Betreuers/der Betreuerin
•
Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
•
Genehmigung von Heilbehandlungen, besonderen Eingriffen
und z. B. geschlossene Unterbringung
Der Rechtspfleger ist u. a. zuständig für:
•
Einführung, Verpflichtung und allgemeine Aufsicht
•
Bericht und Rechnungslegung
•
Vermögensrechtliche Geschäfte und Geldanlagen
•
Aufwendungsersatz/Vergütung für den Betreuer/in
•
Genehmigung der Auflösung einer Wohnung
Zuständiges Betreuungsgericht im Landkreis Kitzingen:
Amtsgericht Kitzingen
09321 / 7006-149
- Betreuungsgericht -
Friedenstrasse 3 a
Fax-Nr.: 09321 / 7009-180
97318 Kitzingen
Zuständige Betreuungsbehörde im Landkreis Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Herr Stolz
- Betreuungsbehörde -
Herr Köhl (Vertretung)
Kaiserstr. 4
09321 / 928-5011
97318 Kitzingen
Fax-Nr.
09321 / 928-9999
60
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Beratung für Behinderte
„Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“
Dies ist eine grundsätzliche Aussage von Grundgesetz und
Bayerischer Verfassung.
Das Landratsamt setzt diese Aussage als Anlauf– und
Vermittlungsstelle für Menschen mit Behinderungen um.
Unsere Tätigkeiten sind insbesondere:
•
Informationen über Hilfs– und Beratungsangebote, Dienste
und Einrichtungen
•
Stellungnahme zum barrierefreien Bauen
•
Zusammenarbeit mit Organisationen, Wohlfahrtsverbänden,
Verbänden der Behindertenhilfe (Lebenshilfe und VdK),
Einrichtungen und Selbsthilfegruppen.
Ansprechpartner:
09321 928-5010
Zi.-Nr. 71.13
[email protected]
Herbert Köhl
Finanzielle Hilfen und andere Hilfen für Behinderte
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten
Leistungen
zur
Förderung
gleichberechtigten
Teilhabe
ihrer
am
Selbstbestimmung
Leben
und
in der Gesellschaft
(Rehabilitation) nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches,
Neuntes Buch, und für den einzelnen Rehabilitationsträger geltenden
Rechtsvorschriften.
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige
Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,
wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(§ 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IX).
61
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Menschen
gelten
als
schwerbehindert
im
Sinne
des
Schwerbehindertenrechts, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung
von wenigstens 50 % vorliegt und sie Ihren Wohnsitz, ihren
gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem
Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben (§ 2 Absatz 2
Sozialgesetzbuch IX).
Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger
als 50, aber wenigstens 30, sollen auf Antrag schwerbehinderten
Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung
ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen
oder nicht behalten können (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX).
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte
Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer
Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, auch wenn der
Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der
Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung
wird für diesen Personenkreis durch eine Stellungnahme der Agentur
für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben erbracht (§ 68 Absatz 4 Sozialgesetzbuch IX).
Den Grad der Behinderung stellen auf Antrag des behinderten
Menschen die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und
Soziales fest, soweit er nicht bereits, z. B. durch Rentenbescheid
oder Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung festgestellt worden
ist. Über die Gleichstellung entscheiden die Agenturen für Arbeit.
Darüber hinaus stellen die Regionalstellen des Zentrums Bayern
Familie und Soziales über die Eigenschaft als schwerbehinderter
Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche
Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten
und Nachteilsausgleichen sind, einen Schwerbehindertenausweis
aus (§§ 2, 68 und 69 Sozialgesetzbuch IX).
Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen für
behinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,
hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen
gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises
mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich
62
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
befördert. Zur Freifahrtberechtigung wird ein Beiblatt zum Ausweis
benötigt, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss.
Diese wird zum Preis von 72 € für das ganze Jahr bzw. für 36 € für
ein halbes Jahr ausgegeben. Die Wertmarke wird kostenlos
ausgegeben an Blinde und Hilflose sowie an schwerbehinderte
Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach
dem Sozialgesetzbuch II oder für den Lebensunterhalt laufende
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, dem Sozialgesetzbuch
VIII oder der Kriegsopferfürsorge beziehen, ferner an bestimmte
Kriegs– und Wehrdienstgeschädigte. Züge des Nahverkehrs können
unentgeltlich benutzt werden; ein tarifmäßiger Zuschlag ist für
zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs erforderlich.
Befördert
werden
zusätzlich
auch
das
Handgepäck,
ein
Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels
dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel, der Führhund und sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung im Ausweis
eingetragen ist - auch die Begleitperson des schwerbehinderten
Menschen.
Schwerbehinderte Menschen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer
Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder
infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht
ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich
oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen vermögen,
die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig,
die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer
Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere
regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Nachteilsausgleiche im öffentlichen Personenverkehr und bei der
Kfz-Steuer können meist nicht gleichzeitig in Anspruch genommen
werden. §§ 69 Absatz 5, 145 Sozialgesetzbuch IX
Fahrpreis– und Verkehrsvergünstigungen
für alte Menschen
Alte Menschen erhalten nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der
öffentlichen Verkehrsbetriebe Fahrpreisermäßigung.
Zuständig: Öffentliche Verkehrsunternehmen.
Behindertenfahrdienst
Sozialverwaltung Unterfranken
63
0931 79 59-0
Beratung und Information
Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsminderung
Wenn Einkünfte aus Rente oder Vermögen für den
Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte
Basisleistung
im
Alter
und
bei
Erwerbsminderung.
Die
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt.
Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für
den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters
oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem
Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkommen und
Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Sozialhilfe bleiben
Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten unberücksichtigt,
sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von
100.000 € liegt.
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen
Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren
Lebensunterhalt aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen
nicht selbst bestreiten können.
Für Auskünfte und Vorabinformationen steht Ihnen Ihre Stadt–
bzw. Gemeindeverwaltung und die Sozialhilfeverwaltung im
Landratsamt zur Verfügung.
Ansprechpartner: Landratsamt, 97318 Kitzingen, Kaiserstr. 4:
Waltraud Aigner
09321 / 928-52 05
Zi.-Nr. 61.16
A - B, K - R
[email protected]
Achim Kerling
09321 / 928-52 12
Zi.-Nr. 61.16
C-J
[email protected]
Reinhard Seubert
09321 / 928-52 13
Zi.-Nr. 61.12
S-Z
[email protected]
64
Beratung und Information
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils
auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und
der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische
und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung
und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (Kuren, Behindertensport, Berufsförderung) einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B.
Übergangsgeld, Reise– und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten
an Versicherte und an Hinterbliebene (Rentenberechnung), Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (Rentnerkrankenversicherung).
Zuständigkeiten: Gesetzliche Rentenversicherungsträger und Krankenkassen; Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Gemeindeverwaltungen; Versichertenälteste der
Rentenversicherungsträger. www.stmas.bayern.de
Weitere Informationen unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Versicherungsamt
Landratsamt
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Karin Dörfler
Sprechtage (12 x jährlich)
Stadtverwaltung
Kaiserstr. 13-15
97318 Kitzingen
09321 / 203 320
Sprechtage (4 x jährlich)
Stadtverwaltung
Marktplatz 1
97332 Volkach
09381 / 40 121
09321 / 928-52 01
Zi.-Nr. 61.11
[email protected]
Bürgertelefon 0800 100 048 018
Servicezeiten
•
Montag bis Donnerstag von 7.30 - 19.30 Uhr
•
Freitag
von 7.30 - 15.30 Uhr
65
Beratung und Information
Deutsche Rentenversicherung
Nordbayern
Wittelbacherring 11
95444 Bayreuth
0921 / 607-0
Fax-Nr.
0921 / 607- 398
Auskunfts- u. Beratungsstelle:
Schönbornstraße 4
97070 Würzburg
Nebenstelle
Friedenstr. 12 / 14
97072 Würzburg
0931 / 80 20
0931 / 35 720
Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen
Die deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für
die Türkei, in Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 1, bietet regelmäßig
Rentensprechtage an, bei denen sich türkischsprachige Mitbürger
aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren und beraten
lassen können.
Beratungstermin unter
0911 2380-0
www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur
Verfügung. Pflegebedürftig ist, "wer wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe
bedarf".
Für die Häufigkeit des Hilfebedarfs und zeitlichen Mindestpflegeaufwandes sind 3 Pflegestufen vorgesehen:
•
Pflegestufe I: (erheblich pflegebedürftige) Personen, die
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und
zusätzlich
mehrfach
in
der
Woche
Hilfen
bei
der
hauswirtschaftlichen
Versorgung
benötigen.
Zeitlicher
Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als
45 Minuten entfallen.
66
Beratung und Information
•
Pflegestufe II: (schwerpflegebedürftige) Personen, die bei
der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens
3x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher
Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt);
hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
•
Pflegestufe III: (schwerstpflegebedürftige) Personen, die
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden
täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die
Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf
gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Bei der Ermittlung des Mindestpflegeaufwands muss der pflegerische
Aufwand (bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) gegenüber
dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund stehen. Hinsichtlich des
Zeitaufwandes wird auf die Leistungserbringung durch nicht als
Pflegekraft ausgebildete Personen, also z. B. Angehörige, abgestellt.
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der
zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese beauftragt den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Erstellung
eines Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe
vorliegt. Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung in der Wohnung des
Pflegebedürftigen.
Im ambulanten Bereich werden ab 01.01.2012 folgende Leistungen
gewährt:
• Geldleistung bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder
Nachbarn, je nach Pflegestufe 235 €, 440 € bzw. 700 €
(sogenanntes Pflegegeld). Ab dem 01.01.2013 erhalten Versicherte
mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen) in
Pflegestufe I und II ein auf 305 € bzw. ein auf 525 € erhöhtes
Pflegegeld. Zudem erhalten ab dem 01.01.2013 erstmals auch
Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne
Pflegestufe Pflegegeld in Höhe von 120 €.
67
Beratung und Information
• Sachleistung, Pflege durch professionelle Pflegekräfte, je nach
Pflegestufe bis zu 450 €, 1.100 € bzw. 1.550 € je Monat, in
besonderen Härtefällen sogar bis zu 1.918 € monatlich. Ab dem
01.01.2013 erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz in Pflegestufe I und II eine auf 665 € bzw. 1.250 €
erhöhte Sachleistung, die neben Leistungen der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung auch für Leistungen der häuslichen
Betreuung verwendet werden kann. Zudem erhalten ab dem
01.01.2013 erstmals auch Versicherte mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz ohne Pflegestufe eine Sachleistung in Höhe von
225 €.
• Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistung, ab
dem 01.01.2013 auch für Versicherte mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz ohne Pflegestufe.
•
Verhinderungspflege:
Bei
Verhinderung
der
häuslichen
Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1x jährlich für höchstens
4 Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.550 €. Bei
einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die
Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der
festgestellten Pflegestufe; dies gilt insbesondere bei der Ersatzpflege
aufgrund familienhafter Bindung oder der Zugehörigkeit zum gleichen
Haushalt. Bei der Ersatzpflege durch entfernte Verwandte oder eine
Person aus der Nachbarschaft ist nicht von unentgeltlicher Pflege
auszugehen. Nur wenn klargelegt wird, dass der Ersatzpflegeperson
im Zusammenhang mit der Pflege tatsächlich Kosten entstanden sind
oder die Ersatzpflege des Familien- oder Haushaltsangehörigen im
konkreten Einzelfall der Erzielung von Erwerbseinkommen dient, ist
eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu 1.550 € möglich. Die
notwendigen Aufwendungen (z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten)
sind der Pflegekasse nachzuweisen. Bei Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen
Pflegegeldes fortgewährt.
•
Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson: Für nicht
erwerbsmäßig
tätige
häusliche
Pflegekräfte
(insbesondere
Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung
zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der
Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen
mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, wobei Pflegezeiten für
mehrere Pflegebedürftige addiert werden können, wenn mindestens
die Pflegestufe I anerkannt ist. Die Pflegeperson kann daneben einer
Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die
Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt.
68
Beratung und Information
•
Tages- und Nachtpflege: je nach Pflegestufe bis zu
450 €, 1.100 €, 1.550 € monatlich; Kombination der Ansprüche auf
Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung ist
möglich.
• Kurzzeitpflege: (stationär) bis zu 4 Wochen pro Jahr im Wert
bis zu 1.550 €. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wird die
Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgewährt.
•
Technische Hilfen: (Pflegebetten) mit einer Selbstbeteiligung
von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 € je
Hilfsmittel. Diese sollen vorrangig leihweise überlassen werden.
• Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (z.B.
Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel) bis zu 31 € monatlich
(ohne Selbstbeteiligung).
• Zuschüsse zur pflegebedingten Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes (z.B. Türverbreiterung) bis zu 2.557 €
je Pflegebedürftigen, wobei der Gesamtbetrag je Maßnahme auf
10.228 € begrenzt ist.
•
Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche
Pflegekräfte.
• Zusätzliche Betreuungsleistungen wegen eingeschränkter
Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen
oder psychischen Erkrankungen ab 01.07.2008 auch für Personen
unterhalb der Pflegestufe I) von bis zu 100 € monatlich
(Grundbetrag) oder 200 € monatlich (erhöhter Betrag) zur
Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der
zugelas senen
Pf lege dienste
sow ie
der
anerkannten
niedrigschwelligen Betreuungsangebote.
• Zusätzliche Leistungen der Pflegebedürftigen in ambulanten
Wohnformen in Höhe von 200 € pro Monat, wenn in der
Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische,
verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet (sogenannte
Präsenzkraft).
• 10 Tage (unbezahlte) Freistellung für die Organisation der
bedarfsgerechten Pflege.
•
Pflegezeit: Insgesamt 6 Monate ganz oder teilweise Freistellung
für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (nur
für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten) siehe auch Pflegende
Angehörige, Pflegezeit.
69
Beratung und Information
• Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit, ist ein Zuschuss zur
Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Pflegende Personen
sind während der Pflegezeit nach dem Recht der Arbeitsförderung
(Sozialgesetzbuch III) versichert.
•
Anspruch auf individuelle Pflegeberatung gegenüber der
Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen. Pflegekassen
müssen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner
benennen und einen Beratungstermin anbieten oder einen
Beratungsgutschein ausstellen, der es ermöglicht, innerhalb von
zwei Wochen die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle in
Anspruch zu nehmen.
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten
für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale
Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, je nach
Pflegestufe, in Höhe von 1.023 €, 1.279 € und 1.550 € als
Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu
1.918 € monatlich.
Bei vollstationären Behinderteneinrichtungen, in denen die
Eingliederung der behinderten Menschen im Vordergrund steht,
beteiligt sich die Pflegekasse zur Abgeltung des Pflegeaufwandes mit
pauschal 10 % des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 256 €
monatlich, an den Heimkosten.
§§ 7a, 36-45, 45b Sozialgesetzbuch XI
Pflegestützpunkt Zellerau
Schlossgasse 2
97082 Würzburg
0931 46 07 91 87
Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten
Sozialverwaltung
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
0931 79 59-0
70
Beratung und Information
MDK — Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung Bayern
Der Medizinische Dienst ist keine Behörde; er soll und darf nur beraten. Der Rat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
Bayern ist gefordert bei Fragen
•
der Beurteilung des Krankheitsverlaufs bei arbeitsunfähigen
Patienten
•
der Bewilligung von Vorsorge– und Rehabilitationsmaßnahmen
•
des Einsatzes von Heil– und Hilfsmitteln
•
der Zweckmäßigkeit und Qualität zahnmedizinischer Leistungen
•
zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und zu Risiken, bei außervertraglichen Untersuchungs– und Behandlungsmethoden
•
der Feststellung von Pflegebedürftigkeit
der Qualitätssicherung in allen Bereichen des
Gesundheitswesens.
In diesen und in vielen anderen Fällen steht Ihnen der MDK nach Vereinbarung eines Termins mit fachlichem Rat zur Verfügung.
•
Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung Bayern
Beratungszentrum
Schweinfurter Str. 2
97080 Würzburg
0931 2 96 00
Rundfunkbeitrag (Befreiung oder Ermäßigung)
Seit dem 01. Januar 2013 gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht.
1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
haben
a) Empfänger von Blindenhilfe
71
Beratung und Information
b) Taubblinde Menschen mit entsprechendem Nachweis
(ärztliche Bescheinung oder Schwerbehindertenausweis mit
Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos),
oder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die andere
Behinderung,
oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der
Hör- und Sehbehinderung.
2. Anspruch auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
haben Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ (=Rundfunk) im
Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde. Sie zahlen einen
reduzierten Beitrag von 5,99 € (statt 17,98 €) pro Monat.
Wichtiger Hinweis: Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte
staatliche Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,
Grundsicherung oder BAföG), können sie statt einer Ermäßigung
eine Befreiung beantragen.
Sie können die Befreiung oder Ermäßigung entweder online beantragen (s. Internetadresse unten) oder per Antragsformular, das sie bei
Städten und Gemeinden erhalten können.
Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Schwerbehindertenausweis
Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen.
Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag durch das
Amt für Versorgung und Familienförderung
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Tel.-Nr. 0931/410701
Anträge und Informationen erhalten Sie in der Regel auch bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Sie können den Antrag auch online im Internet stellen.
72
Beratung und Information
Befreiung von Zuzahlungen
(Medikamente, medizinische Leistungen)
Wird ein Krankenversicherter durch Eigenbeteiligungen unzumutbar
belastet, hat ihn seine Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise zu befreien.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des Jahreseinkommens, bei
chronisch Kranken 1 %. Die Zuzahlungsquittungen sollten deshalb
gesammelt und nach etwaigem Erreichen der Belastungsgrenze bei
der Krankenkasse eingereicht werden.
Danach kann die Krankenkasse für den Rest des Jahres die
Befreiung aussprechen.
Wohngeld
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I,
§ 1 Wohngeldgesetz). Es wird als Miet– oder Lastenzuschuss gezahlt.
Empfänger von anderen Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld
II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem zwölften Sozialgesetzbuch, bei deren Berechnung Kosten der
Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld
ausgeschlossen.
Wer kann einen Mietzuschuss beantragen?
Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts– oder einer Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen
Dauerwohnrechts, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes; (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
Wer kann einen Lastenzuschuss für den eigen genutzten
Wohnraum beantragen?
Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie
Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum).
73
Beratung und Information
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist im Allgemeinen,
dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum
(Miete oder Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete
ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums ohne
die Kosten für Heizung, Warmwasser, Zuschläge für Untervermietung und Benutzung zu anderen als Wohnzwecken.
Das Wohngeld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Seine
Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Zuschussbedürftigkeit, also
der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung (Tabellen in Anlagen 1 bis 8 des Wohngeldgesetzes). Es
wird in der Regel von Beginn des Antragsmonats an und höchstens
für die Dauer von 12 Monaten gezahlt.
Bei weiteren Fragen beraten Sie:
Landratsamt Kitzingen
Wohngeldstelle
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Bernd Weidner
A-H
Josef Apfelbacher
I-O
Sigrid Keller-Dinse
P-R
Renate Droll
S-Z
74
09321 / 928-52 06
Zi.-Nr. 61.14
09321 / 928-52 09
Zi.-Nr. 61.15
09321 / 928-52 04
Zi.-Nr. 61.13
09321 / 928-52 08
Zi.-Nr. 61.15
Beratung und Information
Beratungsstellen
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
www.awo-unterfranken.de
Flugplatzstr. 15
97318 Kitzingen
09321 / 38 35 21
Bayerisches Rotes Kreuz
Schmiedelstr. 3
97318 Kitzingen
09321 / 21 03-0
www.kvkitzingen.brk.de
Caritasverband für den
Landkreis Kitzingen
www.caritas-kitzingen.de
Schrannenstr. 10
97318 Kitzingen
09321 / 22 03-0
www.diakonie-kitzingen.de
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
97318 Kitzingen
09321 / 13 38 50
KASA Kirchliche Allgemeine
Kanzler-Stürtzel-Str. 11
Sozialarbeit d. Diakon. Werkes
97318 Kitzingen
www.diakonie-kitzingen.de
Lebenshilfe für Menschen
Sickershäuser Str. 10
mit geistiger Behinderung e.V.
97318 Kitzingen
www.lebenshilfe-kitzingen.de
VdK-Kreisverband
Würzburger Str. 23
Kitzingen
97318 Kitzingen
www.vdk.de/kv-kitzingen
Seniorenberatung
Gartenstr. 2
Hiltrud Klapheck
97332 Volkach
Dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
Katholisches Seniorenforum
www.bistum-wuerzburg.de
Kürschnerhof 2 - Kilianshaus
97070 Würzburg
0931 / 386 65 251
Paritätischer
Münzstr. 1
Diakonisches Werk
Kitzingen
Diözese Würzburg
09321 / 13 38 16
09321 / 93 74 33
09321 / 48 52
09381 / 80 20 00
Wohlfahrtsverband
97070 Würzburg
www.unterfranken.paritaet-
bayern.de
75
0931 / 35 40 1-0
Beratung und Information
Weitere Beratungsstellen
Beratungsstelle für Kinder,
Güterhallstraße 3
Jugendliche und Erwachsene
97318 Kitzingen
www.erziehungsberatung-kitzingen.de
Beratungsstelle für seelische
Königsplatz 5
und soziale Gesundheit des BRK
97318 Kitzingen
www.kvkitzingen.brk.de
Ehe-, Familien– und
Moltkestr. 10
09321 / 78 17
09321 / 22 710
Lebensberatung der Diözese Würzburg 97318 Kitzingen
www.eheberatung.bistum-wuerzburg.de
09321 / 92 79 20
Psychosoziale Beratungsstelle für
Schrannenstr. 10
Suchtprobleme des Caritasverbandes
97318 Kitzingen
www.caritas.de/onlineberatung/sucht
09321 / 22 030
Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes
Allgemeiner Sozialer
09321 / 928-0
Dienst / ASD
Betreuungsstelle
Peter Stolz
Schuldnerberatung
Elisabeth Schmitt 09321 / 928-5215
Gesundheitsamt
Senioren- und
09321 / 928-5011
09321 / 928-3303
Herbert Köhl
09321 / 928-5010
Gerald Günther
09321 / 928-5013
Angehörigenberatung
Pflege- und Behinderteneinrichtungen
76
Beratung und Information
Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung
Beratungsstelle für
Barrierefreies Bauen
der Bayer. Architektenkammer
Herrnstr. 3
Treffpunkt Architektur
97070 Würzburg
www.byak.de
Architekturwerkstatt
FREIRAUM
Dipl.-Ing. Architekt u. Stadtplaner
Andreas Unser
www.nullbarriere.de/wohnberaterby-unser.htm
Gartenstr. 12
0931 / 3 59 81 90
97422 Schweinfurt
09721 / 25 845
Wohnraumförderung im Landratsamt
Gabriele Ebel
Kaiserstr. 4
Karin Stier
97318 Kitzingen
[email protected]
09321 / 928-6106
[email protected]
09321 / 928-6102
Zi.-Nr. 82.16
Mögest du nie
die Hoffnung verlieren
und in Zuversicht
den nächsten Schritt wagen.
Jutta Metz
77
Beratung und Information
Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen
(KASA)
Viele ältere Menschen erfreuen sich guter Gesundheit und wollen zu
Hause leben.
Fragen, Aufgaben und Probleme in diesem Alter sind aber oft äußerst vielschichtig und nicht immer einfach.
Wir Berater für Altersfragen sind ehrenamtlich im Landkreis
Kitzingen tätig. Wir haben immer ein offenes Ohr für alle Fragen
rund ums Älterwerden und bemühen uns, gemeinsam mit Ihnen
persönliche Lösungen zu finden.
Berater für Altersfragen haben sich darauf spezialisiert, Ihnen in
plötzlich dringlichen Dingen zur Seite zu stehen. Sie suchen
mit Ihnen nach einer individuellen Lösung für Ihre Fragen. Wir Berater(innen) für Altersfragen sind Männer und Frauen, die ehrenamtlich rund um das Thema "Alter" beraten.
Wir beraten Sie:
kostenfrei und ehrenamtlich,
unabhängig von Ihrer Konfession,
unter Beachtung der Schweigepflicht,
auf Wunsch in Ihrer häuslichen Umgebung
zu Ihren ganz persönlichen Fragen. Das Beratungsangebot steht
allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
78
Beratung und Information
Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen
(KASA)
Unsere Beratung für Senior(innen) und ihre Angehörigen ist kostenlos. Gerne können Sie aber unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.
Wiltrud Klapheck, Volkach : Tel. 09381 / 80 20 00
Patienten-u. Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Wohnen im Alter
Martin Deindörfer, Evang. Kirchengemeinde Buchbrunn
und Repperndorf : Tel. 09321 / 74 08
Gisela Ott, Mainbernheim: Tel. 09332 / 15 52
Ulrike Witt, Kitzingen und Sickershausen:
Tel. 09321 / 38 32 22
Sprechzeit: Dienstags 10.00-12.00 und nach Vereinbarung
Ursula Urban, Stadt Dettelbach und Ortsteile
Kontakt über Diakonisches Werk Kitzingen:
KASA - Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
Tel. 09321 / 13 38 16
Gabriele Kewersun: Kitzingen
Marlene Bauer: Segnitz
Annelie Hager-Tramski: Albertshofen
79
Beratung und Information
Telefonseelsorge
Kommen Menschen in Krisensituationen, in seelische Notlagen und
soziale Isolation, können sie sich an die Telefonseelsorge wenden.
Dort wird ein klärendes, entlastendes und unterstützendes Gespräch
im Schutz der Anonymität angeboten. Die Telefonseelsorge ist rund
um die Uhr erreichbar und kostenlos. Der ökumenische Verein wird
getragen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
von den beiden christlichen Kirchen und vom Caritasverband und
vom Diakonischem Werk.
Telefonseelsorge
Würzburg:
0800 / 111 0 111
0800 / 111 0 222
Krisendienst Hilfe bei Suizidgefahr
0931 / 57 17 17
Postfach 110812
97034 Würzburg
www.telefonseelsorge.de
Kardinal-Döpfner-Platz 1
97070 Würzburg
www.krisendienstwuerzburg.de
Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen/Bürgern mit
geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt
Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu.
Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim
zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise
erfragen.
Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen
Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.
Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen
möglich.
Auskünfte erteilt das
Amtsgericht Kitzingen
Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen
Fax-Nr.
80
09321 / 70 06 0
09321 / 70 06 74
Beratung und Information
Testament
Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte,
dass es bestimmte Formen gibt, bei deren Nichtbeachtung das
Testament ungültig wird:
•
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich (nicht mit
der Schreibmaschine) verfasst und unterschrieben sein.
•
Unterschreiben Sie mit Vor– und Zunamen, damit kein Irrtum
entstehen kann.
•
Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein
neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben
werden kann.
•
Eheleute können aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses
ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten.
Hier genügt es, dass ein Ehegatte diese gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig schreibt und unterschreibt — der andere
Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet.
Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht,
hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht.
Praktische Hinweise bei einem Todesfall
Da ein Krankheits-, Pflege- oder Todesfall überraschend auftreten
kann, gehört es zur Vorsorge, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren. Dazu gehören
•
Geburtsurkunde
•
Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
•
Arbeitsverträge und Zeugnisse
•
Wertpapiere, Sparbücher
•
Sozialversicherungsunterlagen
•
Versicherungspolicen
•
Testament
Sie sollten den nächsten Verwandten oder einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, wo diese Unterlagen zu finden sind.
81
Beratung und Information
Was ist bei einem Todesfall zu beachten?
Im Folgenden werden die wichtigsten Dinge kurz angesprochen, die
auf Sie zukommen, falls es auch in Ihrer Familie zu einem Todesfall
kommen sollte:
•
Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt
•
Nächste Angehörige und ggf. Pfarramt unterrichten
•
Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag
beim Standesamt (Stadt– bzw. Gemeindeverwaltung).
Mitzubringen sind:
Totenschein
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde oder Stammbuch
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
eigenen Ausweis
•
Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der
Beerdigungserlaubnis (im Standesamt ausgestellt) die
Beisetzung anmelden
•
Ggf. Bestattungsinstitut einschalten
•
Todesanzeige aufgeben
•
Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger (Rentenversicherung, Lebensversicherung,
Sterbekasse und ggf. Krankenkasse des Verstorbenen)
•
Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht
•
Kündigung laufender Verträge, Zeitung, Telefon etc.
•
Information der Geldinstitute
•
Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der Verstorbene angehört hat
82
Beratung und Information
Internet - Adressen für Senioren
Internetkurse für Senioren
Volkshochschule Kitzingen
www.vhs.kitzingen.info
Bundesarbeitsgemeinschaft der Se-
Einstieg ins Internet
www.uni-ulm.de/LiLL/
senior-info-mobil/module
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Landkreis Kitzingen
Senioren und Neue Medien
www.seniorennet.de
www.kitzingen.de
nioren-Organisationen
www.bagso.de
Kuratorium Deutsche Altershilfe Zugverbindungen
www.kda.de
www.bahn.de
Informationsportal für
www.feierabend.de
Feierabend: „Beim Webtreff für Gesundheit:
Menschen in den besten Jahwww.dgk.de
ren“ finden Interessierte Webseiten und Chat-Rooms zu den
Themen Hobby und Freizeit,
Weiterbildung, Geld und Finanzen, aber auch zu Lebensqualität, Religion und Glauben
Bayer. Senioren Netz-Forum
www.stmas.bayern.de/
senioren/index.htm
www.handicapnet.com
Internet-Seite des Deutschen
Olympischen Sportbundes
www.seniorentreff.de
www.richtigfit-ab50.de
Die in dieser Publikation zusammengestellten Informationen erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wurden jedoch mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Aus diesem Grund können weder an die
Autoren noch an den Landkreis rechtliche Ansprüche geltend gemacht
werden. Nachdruck oder eine reprografische Vervielfältigung, auch
auszugsweise und die Aufnahme in Datenbanken jeglicher Art ist nicht
gestattet.
83
Inhaltsverzeichnis A - K
Aktiv im Alter
14 - 36
Aktivsenioren
36
Ambulante Pflegedienste
45
Angebote für Demenzkranke und Angehörige
48
Anruf-Sammeltaxi - Stadt und Landkreis Kitzingen
32
Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit
11
Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA)
78
Befreiung von Zuzahlungen
73
Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte
61
Beratung und Information
64 - 83
Beratungsstellen
75
Betreutes Wohnen
49
Betreuungsstelle
6
Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
59
Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme
47
Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit
10
Ehrenamtskarte
12
Entlastung und Hilfe zu Hause
43 - 48
Fachstelle für Seniorenfragen/Wir über uns
3 - 12
Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA)
Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen
Gesundheit
8
62
55 - 56
Gesundheitseinrichtungen
55
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
64
Helios Klinik
56
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
57 - 62
Hospizbewegung
57
Im Notfall
86
Internetadressen
83
Klinik Kitzinger Land
56
Kurse, Vorträge, Weiterbildung
18
84
Inhaltsverzeichnis L - Z
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
66
Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste
44
MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
71
Museen / Galerien
19
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
31
Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen
41 - 42
Projekt „Mehrgenerationenhaus“ St. Elisabeth
34
Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
80
Reisen, Erholung, Kuren
17
Rentenversicherung
65
Schwerbehindertenausweis
72
Selbsthilfe- und Helfergruppen
37 - 40
Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung
52
Seniorenbeauftragte der Gemeinden
41
Seniorenclubs
23
Seniorenorganisationen der Parteien
41
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung
7
Seniorentanz
16
Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes
76
Sport und Bewegung
14
Stationäre Pflegeplätze
53
Tages– u. Kurzzeitpflegestellen
50
Telefonseelsorge
80
Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall
81
Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht
58
WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftl. Engagement
33
Wohnen im Alter
49 - 54
Wohngeld
73
Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung
77
Zuständigkeiten im Betreuungsrecht
60
85
Im Notfall
Notfallrettungsdienst
Rettungsleitstelle
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Erste Hilfe, Überfall
110
Feuerwehr
112
Polizei
141-0
Klinik Kitzinger Land
09321 / 704-0
Gift-Notruf
0911 / 398 24 51
0911 / 398 26 65
LKW Kitzingen
09321 / 10 11 12
Technisches Hilfswerk
09321 / 75 00
Patienteninfo der
Kassenärztlichen Vereinigung
01805 / 79 79 97
Telefonseelsorge
0800 / 111 0 111
Krisendienst Hilfe bei Suizidgefahr
0931 / 57 17 17
Taxi
09321 / 8088
Redaktion:
Herbert Köhl
09321/ 928-50 10
[email protected]
Corinna Weinkirn
Vermissen Sie
Informationen?
09321 / 928-50 12
Mitbürgerinnen gerecht werden.
Mit
diesem
wollen
wir
Seniorenwegweiser
dem
Informations-
bedürfnis unserer Mitbürger u.
Impressum:
3. Auflage 2013
Landratsamt Kitzingen
Fachstelle für Bürgerschaftliches
Engagement u. Seniorenfragen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
86
Falls
Sie
Fragen,
Anregungen
oder Hinweise haben, rufen Sie
uns an oder schreiben Sie uns.
Wir
werden
Ihnen zu helfen.
uns
bemühen,
Fachstelle für Seniorenfragen
Wir sind für Sie da:
•
Wegweiser für Bürgerinnen und Bürger 60+
im Internet
www.kitzingen.de
•
Domizilsuche im Internet
Informationen über die Senioren- und Pflegeheime
sowie ambulanten Pflegedienste
im Landkreis finden Sie unter
www.domizilsuche.de
•
Betreuungsstelle
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
•
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
•
Seniorenberatung
Angehörigenberatung
•
Fachstelle für Pflege und
Behinderteneinrichtungen
Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA
•
Bürgerschaftliches Engagement/
Selbsthilfe- und Helfergruppen
•
Seniorenbeauftragter
•
Behindertenbeauftragter
Wegweiser im Leben
Mögest du die kleinen Wegweiser
des Tages nie übersehen;
den Tau auf den Grasspitzen,
den Sonnenschein auf deiner Tür,
die Regentropfen im Blumenbeet,
das behagliche Buckeln der Katze,
das Wiederkäuen der Kuh,
das Lachen aus Kinderkehlen,
die schwielige Hand des Nachbarn,
der dir einen Gruss über die Hecke schickt.
Möge dein Tag durch viele kleine Dinge
groß werden.
Irischer Segen
Bildnachweis:
Titelseite:
Fotolia_11131572_Senioren beim Spaziergang© Dana Heinemann

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