Bericht nach einer Vor-Ort

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Bericht nach einer Vor-Ort
Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung
gemäß
§ 52a Abs. 5 BImSchG
X
§ 22a Abs. 5 DepV
§ 9 Abs. 5 IZÜV
X
Berichts-Nr. : 2068
Daten Betreiber:
Kennnummer
1195689 - 198400092
Betreiber
2500092
EnBW
Betriebsname
EnBW HKW Stuttgart-Münster (mit MVA)
Betriebsanschrift
(Standort)
Voltastr. 45
70376 Stuttgart
IED-Nr. und
Anlagentätigkeit
1.1. Feuerungsanlagen > 50 MW
Anlagetyp : BImSchV
Anlagenbezeichnung HKW Stuttgart-Münster (gemeinsame Anlage)
Daten Behörde:
Zuständige Behörde 92 Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift
Ruppmannstraße 21, 70565 - Stuttgart
Kontakt
[email protected]
Daten Vor-Ort-Besichtigung:
1 jährlich
Aktuelle Risikostufe¹
( Stand:
2 alle 2 Jahre
01.04.2015 )
3 alle 3 Jahre
Datum der aktuellen Vor-Ort-Besichtigung
01.12.2015
Datum Bericht
21.01.2016
¹ Die Risikostufe steht für das Intervall zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen bei der regelmäßigen
Überwachung.
Berichts-Nr 2068
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Grund für die Vor-Ort-Besichtigung:
X
Überwachungsprogramm
schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigung, festgestellt am:
Beschwerde wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen
Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen
Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche oder abfallrechtliche Vorschriften
Art des Verstoßes /
der Beschwerde /
des Ereignisses:
Überwachungsumfang:
Gesamtanlage
Anlagenteile:
Prüfthemen
X
Luftschadstoffe / Gerüche
X Lärm
X Abwasser
X
wassergefährdende Stoffe
X Boden
X Grundwasser
X
Sonstiges (z.B.
Genehmigungssituation,
Umweltmanagementsystem)
Abfall
Bemerkungen:
Beteiligte Behörden
und deren
Zuständigkeit
Untere Verwaltungsbehörde für Grundwasser
Beteiligte
Sachverständigte
Sachverständige nach § 22 VAwS
Messstelle nach § 26 BImSchG
Sonstige:
Sonstige:
Berichts-Nr 2068
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Relevante Feststellungen² über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und
weitere Maßnahmen:
Relevante
Beschreibung
Feststellung
X
Weitere Maßnahmen
Die Messergebnisse der Luftschadstoff-Emissionsmessungen zeigten in 2014 keine
Auffälligkeiten.
keine oder
geringfügige
Die Funktionsprüfberichte 2014 für die kontinuierlichen Messeinrichtungen wurden erst
Abweichungen stark verspätet zum 28.01.2016 vorgelegt, nachdem eine letzmalige Frist zur Vorlage der
Berichte zum 31.01.2016 festgesetzt worden war.
Geringfügige
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen
führen können
keine Maßnahmen
1
X
2
Mitteilungen an
Betreiber
Aufgrund einer Lärmbeschwerde über die Lärmemissionen der Bekohlungsraupe werden
noch geeignete Abhilfemaßnahmen geprüft.
Die Messergebnisse der (amtlichen) Abwasseruntersuchungen zeigten in 2014 keine
Auffälligkeiten.
Die anstehenden VAwS-Prüfungen (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen) wurden in 2014 fristgerecht durchgeführt. Die geprüften Anlagen waren zumeist
ohne Mängel, geringfügige Mängel wurden beseitigt.
keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
relevante Abweichungen
X
Relevante
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
zu Umweltbeeinträchtigungen
führen können
Aufforderung an den
Betreiber zur
Einhaltung der
Anforderungen mit
Fristsetzung bis
31.01.2016
Anhörung/ Anordnung
mit Fristsetzung bis
keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
schwerwiegende Abweichungen
Anhörung /
Anordnung mit
Fristsetzung bis
Schwerwiegende
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
zu akuten,
erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen
führen können
Betriebseinstellung
der Anlage oder von
Anlagenteilen bis zur
Einhaltung der
Anforderungen
Widerruf der
Genehmigung
² Die Feststellungen beziehen sich auf den Tag der Vor-Ort-Besichtigung. Die bis zum Tag der Veröffentlichung
des Berichts erfolgten Änderungen wurden bei der Beschreibung der Einzelaspekte mit dokumentiert.
Berichts-Nr 2068
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