Bericht nach einer Vor-Ort
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Bericht nach einer Vor-Ort
Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG X § 22a Abs. 5 DepV § 9 Abs. 5 IZÜV X Berichts-Nr. : 2068 Daten Betreiber: Kennnummer 1195689 - 198400092 Betreiber 2500092 EnBW Betriebsname EnBW HKW Stuttgart-Münster (mit MVA) Betriebsanschrift (Standort) Voltastr. 45 70376 Stuttgart IED-Nr. und Anlagentätigkeit 1.1. Feuerungsanlagen > 50 MW Anlagetyp : BImSchV Anlagenbezeichnung HKW Stuttgart-Münster (gemeinsame Anlage) Daten Behörde: Zuständige Behörde 92 Regierungspräsidium Stuttgart Postanschrift Ruppmannstraße 21, 70565 - Stuttgart Kontakt [email protected] Daten Vor-Ort-Besichtigung: 1 jährlich Aktuelle Risikostufe¹ ( Stand: 2 alle 2 Jahre 01.04.2015 ) 3 alle 3 Jahre Datum der aktuellen Vor-Ort-Besichtigung 01.12.2015 Datum Bericht 21.01.2016 ¹ Die Risikostufe steht für das Intervall zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen bei der regelmäßigen Überwachung. Berichts-Nr 2068 Seite 1 von 3 Grund für die Vor-Ort-Besichtigung: X Überwachungsprogramm schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigung, festgestellt am: Beschwerde wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche oder abfallrechtliche Vorschriften Art des Verstoßes / der Beschwerde / des Ereignisses: Überwachungsumfang: Gesamtanlage Anlagenteile: Prüfthemen X Luftschadstoffe / Gerüche X Lärm X Abwasser X wassergefährdende Stoffe X Boden X Grundwasser X Sonstiges (z.B. Genehmigungssituation, Umweltmanagementsystem) Abfall Bemerkungen: Beteiligte Behörden und deren Zuständigkeit Untere Verwaltungsbehörde für Grundwasser Beteiligte Sachverständigte Sachverständige nach § 22 VAwS Messstelle nach § 26 BImSchG Sonstige: Sonstige: Berichts-Nr 2068 Seite 2 von 3 Relevante Feststellungen² über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und weitere Maßnahmen: Relevante Beschreibung Feststellung X Weitere Maßnahmen Die Messergebnisse der Luftschadstoff-Emissionsmessungen zeigten in 2014 keine Auffälligkeiten. keine oder geringfügige Die Funktionsprüfberichte 2014 für die kontinuierlichen Messeinrichtungen wurden erst Abweichungen stark verspätet zum 28.01.2016 vorgelegt, nachdem eine letzmalige Frist zur Vorlage der Berichte zum 31.01.2016 festgesetzt worden war. Geringfügige Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können keine Maßnahmen 1 X 2 Mitteilungen an Betreiber Aufgrund einer Lärmbeschwerde über die Lärmemissionen der Bekohlungsraupe werden noch geeignete Abhilfemaßnahmen geprüft. Die Messergebnisse der (amtlichen) Abwasseruntersuchungen zeigten in 2014 keine Auffälligkeiten. Die anstehenden VAwS-Prüfungen (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wurden in 2014 fristgerecht durchgeführt. Die geprüften Anlagen waren zumeist ohne Mängel, geringfügige Mängel wurden beseitigt. keine Maßnahmen, da Abweichungen beseitigt relevante Abweichungen X Relevante Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können Aufforderung an den Betreiber zur Einhaltung der Anforderungen mit Fristsetzung bis 31.01.2016 Anhörung/ Anordnung mit Fristsetzung bis keine Maßnahmen, da Abweichungen beseitigt schwerwiegende Abweichungen Anhörung / Anordnung mit Fristsetzung bis Schwerwiegende Abweichungen sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können Betriebseinstellung der Anlage oder von Anlagenteilen bis zur Einhaltung der Anforderungen Widerruf der Genehmigung ² Die Feststellungen beziehen sich auf den Tag der Vor-Ort-Besichtigung. Die bis zum Tag der Veröffentlichung des Berichts erfolgten Änderungen wurden bei der Beschreibung der Einzelaspekte mit dokumentiert. Berichts-Nr 2068 Seite 3 von 3