RatgeberMenschenBehinderungStB

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RatgeberMenschenBehinderungStB
R AT G E B E R
für Menschen mit Behinderung
www.bochum.de/handicap
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
I Grußwort der Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Menschen mit Behinderungen haben einen berechtigten Anspruch auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe
am Leben in unserer Stadt. Ihnen diese zu ermöglichen, ist das
Ziel des vorliegenden Ratgebers.
Er gibt Auskunft darüber, wie man sich barrierefrei durch Bochum
bewegen kann. Er nennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Service- und Beratungsstellen für alle wichtigen Alltagsfragen. Er informiert über Fördermöglichkeiten, Rechtsansprüche
und gesetzliche Grundlagen. Und mit zahlreichen Tipps von
A wie „Ambulant Betreutem Wohnen“ bis Z wie „Zugang zu
öffentlichen Gebäuden für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer“ ist er eine vielseitige Orientierungshilfe für Menschen
mit Behinderungen.
Ich freue mich daher sehr, dass nach der Erstauflage von 2007
nun diese aktualisierte Ausgabe veröffentlicht werden kann und
danke all jenen, die diese Broschüre ermöglicht bzw. an ihrer
Erstellung mitgewirkt haben.
Ihre
Dr. Ottilie Scholz
Titelbild: links oben – Massenberg-Boulevard Bochum-City
links unten – Einkaufscenter Drehscheibe/City-Point Bochum-City
rechts – Pia mit Eltern
(Fotos Presse- und Informationsamt Stadt Bochum, Arne Mayntz Fotografie)
1
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Inhaltsverzeichnis
I
II
Grußwort der Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum
1
Branchenverzeichnis
4
Interview mit der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in
Bochum“
6
Einleitende Worte der
Sozialdezernentin der Stadt Bochum
III
8
1
1.1
1.2
1.3
1.4
Frühe Hilfen
Vorsorge
Ärztliche Früherkennung
Frühförderung und Hilfen ab dem Schuleintritt
Weitere frühe Hilfen/Infos
9
9
10
11
17
2
2.1
2.2
Kindergarten und Schule
Kindergarten
Schule
19
19
21
3
3.1
3.2
3.2.1
Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen
von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
Information, Beratung, finanzielle Hilfen und
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
im Arbeitsleben und Arbeitgeber
28
28
29
Wohnen
Wohnberatung
Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer
Betreute Wohnformen
Kinderhaus Bochum – Wohnheim für behinderte Kinder
und Jugendliche
Behörde für die Überwachung von Betreuungseinrichtungen (früher Heimaufsicht)
37
37
47
5.1
5.2
5.3
Pflegeversicherung – Pflege –
Häusliche Versorgung – Familienunterstützung
Pflegeversicherung und Pflege
Häusliche Versorgung
Familienunterstützung
48
48
53
55
6
6.1
Psychiatrische und psychosoziale Hilfen
Sozialpsychiatrischer Dienst
57
57
3.2.2
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5
2
29
35
39
39
47
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
7
Mobilität
62
7.1
Mobilität durch das Nahverkehrsangebot der BOGESTRA 62
7.2
Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum
64
7.3
Weitere Behindertenfahrdienste
65
7.4
Erleichterungen im ÖPNV
66
7.5
Parkerleichterungen
67
7.6
Behindertenparkplätze
68
8
Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und
weitere Infos/Hilfen
69
8.1
Schwerbehindertenausweis
69
8.2
Nachteilsausgleiche
70
8.3
Weitere Infos/Hilfen
73
9
Selbsthilfe
77
9.1
Informations- und Beratungsstellen
77
9.2
Behindertenorganisationen
78
9.3
Demenz/Alzheimer
82
10
Sport, Freizeit und Urlaub
83
10.1.
Sport
83
10.1.1 Informations- und Beratungsstelle
83
10.1.2 Sportvereine
83
10.2
Freizeit
85
10.3
Urlaub
88
11
11.1
11.2
11.3
Das Persönliche Budget, Gemeinsame Servicestellen für
Rehabilitation und weitere Auskunfts-, Beratungs- und
Anlaufstellen
Das Persönliche Budget
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
Weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen
12
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
12.7
12.8
12.9
12.10
Barrierefrei durch Bochum
Bildung/Bereitstellung von Medien
Museen
Veranstaltungsstätten
Weitere Freizeitangebote
Bäder
Einkaufen
Verkehr
Arztpraxen
Schlafstätten
Restaurants, Cafés und Kneipen
100
101
103
104
108
109
110
111
112
112
112
IV
Stichwortverzeichnis
113
Impressum
115
Behindertenbeauftragte
116
Notfalltelefonnummern
116
Danksagung und Hinweise der Redaktion
116
V
3
90
90
90
91
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Branchenverzeichnis
Liebe Leserinnen und Leser!
Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie,
alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.
Altenpflegeheime
49
Behindertenwerkstätten
Ambulant Betreutes Wohnen
U2
Betreutes Wohnen
Ambulante Pflegedienste
U 2, 32, 33, 40
40
51, 52, Heftmitte
Dienstleistungen
32, 33
Asperger Syndrom
14
Einkaufszentrum
111
Behindertenfahrdienste
66
Essen auf Rädern
52, 54, Heftmitte
Behindertengerechte Wohnungen
38, U 4
Stadtwerke Bochum
Fahrdienste
66
Förderschule
23
Freizeit
Frühkindlicher Autismus
Gas
Haus der Begegnung
Hausnotruf
Heilpädagogik
Hilfe
Integrative Erziehung
Wir geben Ihnen die nötige Energie
14
4
86
54, Heftmitte
14, 17
40
U3
Kurzzeitpflege
49
Logopädie
23
Mineralöl
2
Offene Hilfen
4
40, 87
44
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Orthopädietechnik
55
Physiotherapie
5
Psychotherapie
Strom
4
Tagespflege
49
17
Urlaub
87
Rechtsanwälte
75
Verkehrsbetriebe
63
Sanitätshaus
55
Wasser
Schauspielhaus
105
Sozialrecht
75
Sozialverband
16
Stationäres Wohnen
U3
4
Wohnen
38, U 4
45
Wohnstätten
U = Umschlagseite
Praxis für Physiotherapie
Michael Schumann
Gesundheit · Rehabilitation · Fitness · Wellness
privat und alle Kassen
Parkplätze / Behindertenparkplätze
unmittelbar vor der Praxis!
Josef-Baumann-Straße 45 · 44805 Bochum
Telefon 02 34 / 86 33 02 · Telefax 02 34 / 86 63 43
E-Mail: [email protected] · Internet: www.schumann-bochum.de
5
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
II Interview mit der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
„Nur gemeinsam sind wir stark.“ Bereits bei der Gründung 1980 war dies das Motto der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“.
Unter ihrem Dach haben sich zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Bereich
der Hilfe und Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen zusammengeschlossen.
Repräsentiert wird die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ durch die Geschäftsführerin
Rena Beuchel und den Sprecher Werner Hirschmann. Mit beiden sprachen wir über die Arbeit
dieses offenen Forums, seine Erfolge und Probleme, die es gegenwärtig zu lösen gilt ...
Rena Beuchel
Geschäftsführerin der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
Die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ ist seit nunmehr drei Jahrzehnten in der
Öffentlichkeit als kompetente Interessenvertretung anerkannt. Sie ist bei der Erarbeitung von
behinderungsrelevanten Problemlösungen für die Stadt Bochum und andere Institutionen als
wichtiger Partner akzeptiert. Welche positiven Ergebnisse hat sie in der zurückliegenden Tätigkeit erreichen können?
Rena Beuchel: „Durch zahlreiche von uns initiierte Maßnahmen zur Erlangung von mehr Barrierefreiheit konnte die Lebensqualität behinderter Menschen in unserer Stadt verbessert werden.
An dieser Stelle muss ich vor allem natürlich das Haus der Begegnung nennen, das auf Initiative
der Arbeitsgemeinschaft eingerichtet wurde. Es ist für uns ein Ort, an dem behinderte und nicht
behinderte Menschen jeden Alters zusammentreffen und Erfahrungen austauschen.“
Doch das ist noch lange nicht alles …
Werner Hirschmann: „Nein. Darüber hinaus wurde eine Anzahl von Fachdiensten, Einrichtungen
und Institutionen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Frühförderung, Wohnen und
Arbeit geschaffen. Wir haben auch erreicht, dass ein sachkundiger Einwohner in den Sozial- und
Gesundheitsausschuss der Stadt Bochum berufen wurde. Außerdem vertritt die AG Behinderte
ihre Interessen in der kommunalen Pflegekonferenz sowie in der kommunalen Gesundheitskonferenz.“
Werner Hirschmann
Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
6
Welche Aufgaben sehen Sie gegenwärtig vor sich?
Rena Beuchel: „Noch nicht abgeschlossen ist der Aufbau eines behindertengerechten öffentlichen
Personennahverkehrs durch den umfassenden Einsatz von Niederflurbussen und Niederflurbahnen
mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen und die komplette barrierefreie städtebauliche Gestaltung Bochums.“
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Welche Ziele strebt die Arbeitsgemeinschaft in der Zukunft mit
ihrer Arbeit an?
Werner Hirschmann: „Wir wollen übergreifende Informationen
und Erfahrungen in der Behindertenarbeit austauschen und
verarbeiten. Bei der Umsetzung der Behindertengleichstellungsgesetze, insbesondere der UN-Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen, und bei anstehenden Problemen
geben wir Anregungen und Hilfen nach innen und außen. Eine
wichtige Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft wird sein, die Zusammenarbeit aller Behinderten, ihrer Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen zu fördern und zu koordinieren. Dafür
werden bei gemeinsamen Problemen Arbeits- und Planungsziele
erarbeitet. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wollen wir Einfluss auf gesellschaftliche und politische Einstellungen nehmen.
Und wir werden immer wieder an die Verantwortlichen appellieren, auch auf freiwilliger Basis alles zu tun, um behinderten
und chronisch kranken Menschen eine Teilhabe ohne Barrieren
in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.“
Arbeitsweise der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“:
Alle zwei Monate am ersten Montag tagt das Plenum der Arbeitsgemeinschaft um 18 Uhr im Haus der Begegnung. In den
Sitzungsprotokollen werden Planungen, Entscheidungen und
Ergebnisse aufgezeichnet. So ist die Transparenz sowie Erfolgskontrolle möglich. Die Protokolle werden an die 100 im Verteilerverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft eingetragenen Mitglieder
verschickt.
Die ins Plenum eingebrachten Themen werden diskutiert, beraten und aufgearbeitet. Daraus resultierende Ergebnisse und
Empfehlungen werden wiederum vom Plenum der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ in einem demokratischen
Abstimmungsverfahren verabschiedet.
Geschäftsführerin und Sprecher sind innerhalb der protokollierten Beschlüsse des Plenums handlungsberechtigt.
Info:
Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum
Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung)
44789 Bochum
www.hdb-bochum.de –> AG Behinderte
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Rena Beuchel (Geschäftsführerin)
Tel.: 02 34/31 10 66
Fax: 02 34/31 10 69
Werner Hirschmann (Sprecher)
Tel.: 02 34/79 76 73
[email protected]
Wichtig: Die Arbeitsgemeinschaft ist ein offenes Forum und
schränkt die Handlungsautonomie der ihr angehörenden Vereine, Verbände, Institutionen und Selbsthilfegruppen nicht ein.
Sie versteht sich als Interessenvertretung auf örtlicher Ebene.
7
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
III Einleitende Worte der Sozialdezernentin der Stadt Bochum
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Belange der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen waren in den letzten
Jahren immer wieder Thema in unserer Stadt.
Themen wie Barrierefreiheit, Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion standen
dabei im Mittelpunkt der Diskussion.
Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf die Unterstützung
und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen, denn:
Behinderung – das bedeutet, in körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten
oder seelischer Gesundheit eingeschränkt und daher in der Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt zu sein.
Frau Britta Anger ist seit dem
01. Mai 2009 als Beigeordnete der Stadt Bochum für die
Bereiche Jugend, Soziales und
Gesundheit verantwortlich.
Wer ist Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner für diesen Ratgeber?
Susanne Kikuth
Heiko Stegmann
Tel.: 02 34/9 10-27 78
Fax: 02 34/9 10-13 49
[email protected]
www.bochum.de/sozialamt
Postanschrift:
Stadt Bochum
Sozialamt, 50 321
– Hilfen für Menschen mit
Behinderungen –
44777 Bochum
8
Ein Leben mit Behinderung stellt Betroffene und Angehörige vor ganz besondere Herausforderungen. Immer wieder stehen sie vor der Frage, wo sie – in jeder
Lebensphase und jedem Alter – die richtige Hilfe in unserer Stadt bekommen
können.
Der 2. aktualisierte Ratgeber für Menschen mit Behinderung soll die 50.000 schwerbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben mit Behinderungen zu leben. Er ist als Orientierungshilfe und
Nachschlagewerk zu verstehen, der die verschiedenen Hilfsangebote aufführt.
Eine persönliche Beratung kann und will dieser Ratgeber selbstverständlich nicht
ersetzen. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an die in diesem Ratgeber aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Der Ratgeber für Menschen mit Behinderungen wird in der barrierefreien Version
im Internet zeitnah aktualisiert. Über Hinweise, Korrekturen, Ergänzungen und
Kritik von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Scheuen Sie sich nicht, mit meiner
Fachabteilung „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ Kontakt aufzunehmen.
Die barrierefreie Version finden Sie unter www.bochum.de/handicap.
Ihre
Britta Anger
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
1 Frühe Hilfen
Viele Behinderungen können vermieden, beseitigt oder gemildert
werden, wenn sie rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen
ergriffen werden.
1.1 Vorsorge
Schwangerschaftsberatung
Frauen, die bei Familienplanung und Schwangerschaft vor Problemen
stehen, sind nicht auf sich allein gestellt. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos über alle Fragen im
Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Dazu gehören Fragen der
Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen geben Auskunft über
mögliche familienfördernde Leistungen, die besonderen Rechte im
Arbeitsleben und diagnostische Methoden in der Schwangerschaft.
Informiert wird
auch über Lösungsmöglichkeiten für
Konflikte im Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft,
über Hilfsmöglichkeiten im Falle eines
zu erwartenden
gesundheitlich beeinträchtigten Kindes, aber auch zum
Thema Schwangerschaftsabbruch. Das
Angebot umfasst dabei zum einen aktive
Hilfe. Etwa wenn es
gilt, Ansprüche geltend zu machen,
eine Wohnung oder
Betreuungsmöglichkeiten zu finden, die
Ausbildung fortzusetzen. Außerdem
ist eine Nachbetreuung möglich. Die Beratungsstellen vermitteln
aber auch materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die
von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen
Lebens“ sowie von Landesstiftungen gewährt werden.
Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten darüber hinaus qualifizierte Konfliktberatung an. Die Beratungsstelle bestätigt die Durchführung der Beratung gegenüber Schwangeren durch eine Bescheinigung. Sie ist eine der Voraussetzungen, um
einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen zu
können. Schwangerschaftsberatung umfasst u. a. medizinische, soziale und juristische Informationen. Ziel ist es dabei, praktische Hilfen
aufzuzeigen, die die Situation von Mutter und Kind erleichtern.
Beratungsstellen in Bochum:
Ev. Beratungszentrum
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-391, Fax: 02 34/91 33-199
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
Frauen beraten/donum vitae e. V.
Am Kortländer 1, 44799 Bochum
Tel.: 02 34/6 40 89 04, Fax: 02 34/6 40 89 05
[email protected], www.donumvitae.org
ISIS Hebammenpraxis
Hans-Böckler-Str. 12 b, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/3 25 15 15, Fax: 02 34/3 25 15 16
[email protected], www.isis-hebammen.de
pro familia
Hans-Böckler-Str. 10 a, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/1 23 20, Fax: 02 34/1 63 56
[email protected], www.profamilia.de
Schwangerschaftsberatungsstelle des SKFM Wattenscheid e. V.
Propst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/37 39, Fax: 0 23 27/3 54 02
[email protected], www.skfm-wattenscheid.de
Anmerkung: kein Beratungsnachweis
9
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Schwangerschaftsberatung des Sozialdienstes Katholischer
Frauen e. V.
Bergstr. 224, 444807 Bochum
Tel.: 02 34/9 55 01-0, Fax: 02 34/59 60 98
[email protected], www.skf-bochum.de
Anmerkung: kein Beratungsnachweis
Weitere Infos zum Thema Vorsorge:
Unter www.familienplanung.de finden angehende Eltern
Informationen rund um das Thema Schwangerschaft und
Familienplanung.
Kontakt:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220, 51109 Köln
Tel.: 02 21/89 92-0, Fax: 02 21/89 92-3 00
[email protected], www.bzga.de
1.2 Ärztliche Früherkennung
Kindervorsorgeuntersuchung
Um Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten im Kindesalter möglichst frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung
zuführen zu können, werden für Kinder neun Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) angeboten. Jede dieser UUntersuchungen durch die betreuende Kinder- und Jugendärztin
oder den betreuenden Kinder- und Jugendarzt prüft den Entwicklungsstand des Kindes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Info:
Adressen der in Bochum tätigen Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte können den Gelben
Seiten für den Bereich Bochum oder der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ entnommen
werden.
Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“
erhältlich bei:
Kinderbüro der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum
10
Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63
[email protected]
oder im Internet unter:
www.bochum.de/kinderbuero
–> Stichworte –> Adressenliste
Diagnostik und Behandlung im Sozialpädiatrischen Zentrum
Das Sozialpädiatrische Zentrum – Leiter der Abteilung Phoniatrie
und Pädaudiologie ist Chefarzt Dr. med. H.-J. Radü – ist eine
spezialisierte ambulante Einrichtung im Gesundheitswesen mit
einem überregionalen Auftrag. Es ist multidisziplinär orientiert
und steht unter ärztlicher Aufsicht.
Angebote:
Beratung, Behandlung und/oder Diagnostik von ...
• Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
• Früherkennung von Hörstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
• Hörfrühförderung
• Diagnostik von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
• Aphasiediagnostik
• Logopädische Therapie
• Diagnostik von auditiven Wahrnehmungsstörungen
• Diagnostik von Teilleistungsstörungen
• Diagnostik der allgemeinen kognitiven Entwicklung
Info:
St.-Elisabeth-Hospital gGmbH
Bleichstr. 16, 44787 Bochum
www.klinikum-bochum.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag
7.30–19.30 Uhr, Freitag 7.30–17.15 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Frau Franzke, Frau Niessala, Frau Orzel und Frau Varol
Tel.: 02 34/6 12-4 64, Fax: 02 34/6 12-3 93
[email protected]
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
1.3 Frühförderung (medizinische Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen) und Hilfen ab dem Schuleintritt
Unter Frühförderung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die erforderlich sind, um eine drohende Behinderung zu
vermeiden oder eine bestehende Behinderung durch gezielte
Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu
mildern. Schwerpunktmäßig setzt die Frühförderung im Alter
von null bis drei Jahren ein, die Förderung kann gegebenenfalls
bis zum Schuleintritt erfolgen.
Informationen zur Frühförderung sehbehinderter und blinder
Kinder sind an der Martin-Bartels-Schule und der Focus-Schule
erhältlich – siehe Kap. 2.2 (Förderschulen des LWL). Die Frühförderung umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
heilpädagogische Leistungen.
Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind z. B. ärztliche
Leistungen und Heilmittel (u. a. Physiotherapie, Ergotherapie
und Logopädie/Sprachtherapie).
Ergotherapie
Die Ergotherapie, durchgeführt von Ergotherapeutinnen oder
Ergotherapeuten mit staatlicher Zulassung, ist ein anerkanntes
Heilmittel, das durch eine Ärztin oder einen Arzt verordnet wird.
Die Ergotherapie hat zum Ziel, kindliche Entwicklungsauffälligkeiten und darüber hinaus Störungen der Aufmerksamkeit,
Verhaltensauffälligkeiten, mangelndes Selbstbewusstsein und
Lernschwierigkeiten zu behandeln. Die Ergotherapie soll dem
Kind Erfahrungen vermitteln, um eine altersgerechte Entwicklung zu erreichen.
Ergotherapeutische Praxen in Bochum:
Praxis für Ergotherapie Bergendahl & Nixdorf
Püttmannsweg 3, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/9 70 49 72, Fax: 02 34/9 36 48 84
Hattinger Str. 342, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/4 52 60 80
[email protected]
www.ergobergnix.de
Praxis für Ergotherapie Ina Kania
An der Papenburg 9, 44866 Bochum, Tel.: 0 23 27/1 55 36
Voedestr. 69–71, 44866 Bochum, Tel.: 0 23 27/20 01 01
[email protected], www.kania88.de
Praxis für Egotherapie Marosch & Mursa
Herner Str. 103, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/6 23 55 80, Fax: 02 34/6 23 58 54
[email protected], www.mm-ergo.de
Praxis für Ergotherapie Birgit Meiners
Humboldstr. 42, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/5 24 97 86, Fax: 02 34/5 24 97 83
[email protected], www.ergo-team.de
Ergotherapeutische Praxis Katrin Schnitker
Grabenstr. 42–44, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/3 38 77 33, Fax: 02 34/3 38 77 32
[email protected]
www.ergotherapie-tief-im-westen.de
Praxis für Ergotherapie Martin Simon
Hauptstr. 205, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/8 93 72 47, Fax: 02 34/8 93 76 67
Herner Str. 370, 44807 Bochum, Tel.: 02 34/9 53 66 01
www.ergo-simon.de
11
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Praxis für Ergotherapie Annette Spangenberg
Kurt-Schumacher-Platz 11, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/68 64 65, Fax: 02 34/62 70 59 98
Praxis für Ergotherapie Thomas Steinchen
Lothringer Str. 36 b, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/6 87 28 39, Fax: 02 34/6 87 28 83
[email protected], www.et-steinchen.de
Praxis für Ergotherapie Steven & Ohlenschläger
Alleestr. 91, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/6 41 65, Fax: 02 34/9 12 97 09
Hattinger Str. 777, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/94 42 95 15, Fax: 02 34/94 42 95 16
Ergotherapie Stoll
Günnigfelder Str. 72–74, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/29 19 09, Fax: 0 23 27/23 08 09
Oberstr. 13, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/2 97 02 00, Fax: 02 34/2 97 00 08
[email protected]
www.ergowat.de
Praxis für Ergotherapie Vivamus
Kemnader Str. 129, 44797 Bochum
Tel.: 02 34/9 76 47 60, Fax: 02 34/9 76 47 61
[email protected]
www.praxis-vivamus.com
Praxis für Ergotherapie Oliver Zimmermann
Imbuschplatz 11, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/61 06 56 26, Fax: 02 34/61 06 56 27
[email protected]
www.ergotherapie-zimmermann.de
Logopädie/Sprachtherapie
Die Logopädie ist eine Sprachtherapie, die von einer Fachärztin
oder einem Facharzt verordnet und von staatlich zugelassenen
Logopädinnen oder Logopäden bzw. Sprachheilpädagoginnen
oder Sprachheilpädagogen mit Kassenzulassung durchgeführt
wird. Ein Kind, das mit drei Jahren noch nicht spricht oder des12
sen Aussprache mit vier Jahren noch fehlerhaft ist, sollte einer
Kinder- und Jugendärztin oder einem Kinder- und Jugendarzt
vorgestellt werden. Die Diagnostik, die Therapie und die Beratung
von Sprach-, Sprech- und Stimmesgestörten wird mit dem Ziel
durchgeführt, die sprachliche Informationsverarbeitung so zu verbessern, dass die Kommunikationsfähigkeit des Kindes gefördert
wird. Je früher eine Sprachstörung erkannt und behandelt wird,
umso größer ist die Aussicht auf Besserung und Heilung.
Hinweis:
Logopädinnen oder Logopäden sind an staatlich anerkannten
Schulen in Stimm- und Sprachheilkunde ausgebildete Angehörige eines nichtärztlichen Heilberufes, Sprachheilpädagoginnen
oder Sprachheilpädagogen sind Diplompädagoginnen oder
Diplompädagogen mit dem Schwerpunkt Sondererziehung und
Rehabilitation der Menschen mit Sprachbehinderung – Hochschulstudium.
Info:
Kostenträger für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Ergotherapie und Logopädie/Sprachtherapie)
sind die gesetzlichen Krankenkassen (im Rahmen der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien)/die privaten Krankenkassen.
Die in Bochum vorhandenen Logopädinnen und Logopäden
bzw. Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten können
den Gelben Seiten für den Bereich Bochum oder der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ entnommen werden.
Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“
erhältlich bei:
Kinderbüro der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63
[email protected]
oder im Internet unter:
www.bochum.de/kinderbuero
–> Stichworte –> Adressenliste
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Heilpädagogische Leistungen
Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die
die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit pädagogischen Mitteln anregen, einschließlich der
jeweils erforderlichen sozial- und sonderpädagogischen, psychologischen und psychosozialen Hilfen sowie die Beratung der
Erziehungsberechtigten.
Die heilpädagogischen Leistungen beinhalten gegebenenfalls
die Förderung der motorischen Entwicklung (Motopädie). Heilpädagogische Leistungen können auch nach dem Schuleintritt
gewährt werden – siehe auch Hilfen ab dem Schuleintritt. Leistungen der Frühförderung sollen nach dem Sozialgesetzbuch IX
möglichst als ganzheitliche Leistung in sogenannten „Interdisziplinären Frühförderzentren“ erbracht werden. Da in Bochum
ein solches Förderzentrum noch nicht vorhanden ist, werden
die medizinischen Leistungen – siehe Medizinische Rehabilitation – u. a. von niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen
oder Kinder- und Jugendärzten, Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten
sowie Logopädinnen oder Logopäden bzw. Sprachtherapeutinnen oder Sprachtherapeuten erbracht.
Die heilpädagogische Förderung findet in der Frühförderstelle
und heilpädagogischen Praxen statt, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dieser Stellen führen bei Bedarf auch Hausbesuche
durch.
Schwerpunkte einer heilpädagogischen Förderung sind vor
allem:
• Förderung der Kognition
• Förderung von Wahrnehmung
• Bewegung
• Sprache
• Sozial- und Spielverhalten
• Soziale und emotionale Entwicklung
Neben der Förderung des Kindes ist die Beratung und Anleitung
der Eltern und anderer Bezugspersonen in allen Fragen der Entwicklungsförderung, Erziehung und Betreuung des Kindes ein
besonderer Schwerpunkt.
K-ABC-Test zur Intelligenz- und Fähigkeitsdiagnostik
Frühförderstelle in Bochum:
Frühförderstelle Bochum
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-399, Fax: 02 34/91 33-199
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
13
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Heilpädagogische Praxen in Bochum:
Praxis für Heilpädagogik
Hubertus Dittmer
Batestr. 1, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/29 05 06, Fax: 02 34/8 93 78 63
http://dittmer.heilpaedagogik.de/
Praxisgemeinschaft für Beratung
Heilpädagogik und Psychotherapie Dressler/Jobs
Prinz-Regent-Str. 70, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/3 24 92 23, Fax: 02 34/3 24 92 24
[email protected]
Heilpädagogische Praxis
Jutta König
Imbuschplatz 11, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/3 24 67 43, Fax: 02 34/3 24 67 45
[email protected]
Heilpädagogische Praxis „Mobile”
Martin Wiesemann-Bagusch
Herner Str. 299, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/54 00 55, Fax: 02 34/54 00 55
[email protected], www.hp-mobile.net
Praxis für Heilpädagogik und Motopädie
Herbert Pastuschka
Kohlenstr. 70, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/1 40 14, Fax: 02 34/68 33 50
Heilpädagogisch-psychotherapeutische Praxis
Annette Wahle de Vries
Ulmenweg 13, 44869 Bochum
Tel.: 0 23 27/97 98 44
[email protected], www.vries.de
Hilfen ab dem Schuleintritt
Um Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung haben oder
von einer solchen bedroht sind, die allgemeine Schulpflicht zu
ermöglichen oder zu erleichtern, können Eingliederungshilfen
im Rahmen der Sozialhilfe/Jugendhilfe gewährt werden. Die im
Einzelfall erforderliche Maßnahme – ob ambulant, teilstationär
oder stationär – kann bis zum 18. Lebensjahr, maximal bis zum
Erreichen eines allgemeinen Schulabschlusses, erfolgen. Bei
Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer
solchen Behinderung bedroht sind, entscheidet der Jugendhilfeträger über einen möglichen Hilfebedarf, in allen übrigen Fällen
der Sozialhilfeträger.
Welche Hilfen im Einzelfall in Betracht kommen, wird in der
Clearing- und Diagnostikstelle (CDS) im Familienpädagogischen
Zentrum im Rahmen einer Diagnostik geprüft. Als weitere pädagogische Maßnahme ist insbesondere die autismusspezifische
Förderung zu nennen. Als spezielle Art der Förderung kommt sie
für Kinder/Jugendliche, bei denen ein Autismus bzw. autistische
Verhaltensweisen festgestellt wurde/n, in Betracht. Eine autismusspezifische Förderung kann bereits im Rahmen der Frühförderung – siehe Heilpädagogische Leistungen – erfolgen. Weitere
Informationen zum Autismus findet man in Kap. 2.2 (Beratungsangebote an Schulen) und Kap. 5.3 (Fachdienst „Autismus-Zeit“).
AUTISMO
PRAXIS AUTISMUS THERAPIE
Förderung von Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen mit Autismus
Beratung der Eltern und
anderer Bezugspersonen
14
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Autismuspraxis in Bochum:
AUTISMO
Praxis Autismus Therapie - Birgit Arndt
Herner Str. 77, 44791 Bochum, Tel.: 02 34/53 25 06
Autismusambulanzen/-zentren außerhalb Bochums:
autismuszentrum bottrop
Otto-Krawehl-Str. 4, 46236 Bottrop
Tel.: 0 20 41/69 98-0, Fax: 0 20 41/69 98-21
[email protected], www.a-z-b.de
Autismus-Therapie-Zentrum Dortmund
Heiliger Weg 58 c, 44135 Dortmund
Tel.: 02 31/88 08 86-0, Fax: 02 31/88 08 86-60
[email protected], www.autismus-dortmund.de
Autismus Therapie Zentrum Mülheim
Mellinghofer Str. 328, 45475 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 02 08/75 55 33, Fax: 02 08/75 45 81
[email protected]
www.autismus-muelheim.de
AUTEA gGmbH Gelsenkirchen
Uechtingstr. 89 a, 45881 Gelsenkirchen
Tel.: 02 09/7 00 46 79, Fax: 02 09/7 00 45 83
[email protected], www.autea.de
Entscheidung über die Hilfe
Der Hilfebedarf der heilpädagogischen Leistungen wird
durch die medizinischen und
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Kostenträgers (Sozialamt/Jugendamt) festgestellt.
Nähere Informationen und Anträge sind bei den Frühförderstellen und in allen genannten
heilpädagogischen Praxen und
Autismuspraxen/-ambulanzen/
und -zentren erhältlich.
Info Stadt Bochum Sozialamt:
Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid)
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-13 49
www.bochum.de/sozialamt
Für den Stadtbezirk Wattenscheid
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-64 64
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten für alle Stadtbezirke:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid) bei Fragen zur Antragstellung
und zum Verfahren:
Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059
Tel.: 02 34/9 10-27 79
Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036
Tel.: 02 34/9 10-23 60
Susanne Kikuth ([email protected]), Zi. 2060
Tel.: 02 34/9 10-27 21
Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064
Tel.: 02 34/9 10-29 52
Andreas Stolpe ([email protected]), Zi. 2038
Tel.: 02 34/9 10-12 56
Angelika Voß ([email protected]), Zi. 2037
Tel.: 02 34/9 10-27 14
Ulrike Dirks – Hilfen für Menschen mit
Behinderungen – Sozialamt Stadt Bochum
Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063
Tel.: 02 34/9 10-11 17
15
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartnerinnen für den Stadtbezirk Wattenscheid bei
Fragen zur Antragstellung und zum Verfahren:
Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 16
Petra Lex ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 22
Kreisverband Mittleres Ruhrgebiet
44787 Bochum, Kreuzstraße 11
Tel. (0234) 66051 · Fax (0234) 681461
e-mail: [email protected]
http://www.vdk.de/KV-Mittleres-Ruhrgebiet
Geschäftszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00
12.00
8.00
12.00
8.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
bis
bis
bis
bis
bis
16.30
15.30
13.00
15.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Sprechstunde/Rechtsberatung:
Montag
11.00 Uhr bis 15.00 Uhr
telef. Rechtsauskünfte nach Vereinbarung
Wir machen aktive Sozialpolitik
für 1,4 Mio. Mitglieder (Bund), 226.000 (Land NRW)…
Wir helfen Ihnen gegenüber Behörden
im Verwaltungsverfahren
bei der Antragstellung und der Durchsetzung
Ihres Rechts in vielen Bereichen des Sozialrechts,…
Wir vertreten Sie vor den Sozialgerichten,
Wir geben Ihnen die Möglichkeit, eine
ehrenamtliche Funktion zu übernehmen,
für die Sie regelmäßig geschult werden,…
Wir bieten Ihnen ein Forum,
wo Sie mit Ihren Problemen nicht allein sind, sondern
Menschen mit ähnlichen Problemen finden,…
…wenn Sie bei uns Mitglied sind.
16
Info Stadt Bochum Jugendamt:
Familienpädagogisches Zentrum (FPZ)
Clearing- und Diagnostikstelle (CDS)
Zechenstr. 10, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-51 33 (Sekretariat), Fax: 02 34/9 10-51 02
www.bochum.de/jugendamt
Ansprechpartnerinnen für alle Stadtbezirke bei Fragen zu
heilpädagogischen Maßnahmen (Sozialhilfe):
Kristine Vent-Seeliger ([email protected]), Zi. 216
Tel.: 02 34/9 10-51 23
Kira Voß ([email protected]), Zi. 212
Tel.: 02 34/9 10-51 34
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des sozialen
Dienstes des Jugendamtes – für stationäre und teilstationäre
Maßnahmen bei seelischer Behinderung – erfährt man beim:
Servicepoint, Tel.: 02 34/9 10-41 11
Ansprechpartnerin bei Fragen zu heilpädagogischen Maßnahmen (Jugendhilfe):
Sylvia Lichius ([email protected]), Z. 214
Tel.: 02 34/9 10-51 30
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Antragstellung und zum
Verfahren:
Sandra Müller ([email protected]), Zi. 213
Tel.: 02 34/9 10-51 31
Ansprechpartnerin bei drohender seelischer Behinderung,
vorrangig aufgrund einer Teilleistungsschwäche Lese-Rechtschreibstörung o. Dyskalkulie/Rechenstörung:
Karin Eisenberg ([email protected]), Zi. 216
Tel.: 02 34/9 10-51 36
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
1.4 Weitere frühe Hilfen/Infos
Eltern-/Mütterberatung
Die Eltern-/Mütterberatung der Kinderkrankenschwestern der
Stadt Bochum ist eine Anlaufstelle für Eltern mit Kindern von
null bis sechs Jahren. Die Beratungen sind kostenlos und werden
vertraulich geführt.
Angebote:
Informationen …
• zu Alltagsproblemen
• zu Ernährung/Pflege
• zu Entwicklung und deren Störungen
• zu Impfungen/Vorsorgeuntersuchungen
Das Angebot richtet sich an:
• junge Mütter/Eltern
• Alleinerziehende
• kinderreiche Familien
• Familien nicht deutscher Herkunft
• sozial benachteiligte Familien
• Familien mit psychiatrischen Erkrankungen und Suchterkrankungen
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Bochum bietet Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren und deren Familien kostenlose Hilfe und
Unterstützung an, wenn es Hinweise für das Vorliegen einer
seelischen Problematik gibt oder Symptome einer psychischen
Erkrankung bestehen.
Die Angebote richten sich in erster Linie an die Betroffenen
selbst und deren Familien. Es können sich aber auch Freundinnen und Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Nachbarinnen
und Nachbarn, kurz jeder, der sich Sorgen um Kinder oder
Jugendliche mit seelischen Problemen macht und ihnen helfen
möchte, an den Dienst wenden.
Info:
Stadt Bochum
Gesundheitsamt/Kinderkrankenschwestern
Westring 28/30, 44777 Bochum
www.bochum.de/gesundheitsamt
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.30–9.30 Uhr (telefonische Beratung)
Ansprechpartnerinnen:
Gabriele Marx-Kubiak ([email protected]), Zi. 101
Tel.: 02 34/9 10-15 58
Gudrun Schmitz ([email protected]), Zi. 101 a
Tel.: 02 34/9 10-32 23
Ellen Walpuski ([email protected]), Zi. 101
Tel.: 02 34/9 10-15 61
Fax für alle: 02 34/9 10-32 71
www.vries.de
Termine nach Vereinbarung
17
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Typische Anzeichen von seelischen Problemen sind beispielsweise emotionale Auffälligkeiten wie tiefe, sich nicht lösen
wollende Traurigkeit, übertriebene unangemessene Ängste
oder auch gesteigerte Aggressivität. Auch Verhaltensauffälligkeiten wie Schulverweigerung, soziale Integrationsstörungen,
Störungen des Sozialverhaltens oder Selbstverletzungen können Anlass zur Vorstellung geben, ebenso wie Unruhe- und
Konzentrationsstörungen, Essstörungen oder Abhängigkeitserkrankungen.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bietet nach
einem Untersuchungsgespräch mit einer entsprechenden
diagnostischen Einschätzung Beratung und Betreuung der
Betroffenen und ihrer Familien an, wobei die Gespräche
grundsätzlich vertraulich sind, da alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Die Kontakte finden im Gesundheitsamt oder auch als Hausbesuch statt. Im Sinne einer sozialpsychiatrischen systemübergreifenden Arbeit werden Kontakte hergestellt und die
Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, wie zum Beispiel
Kindergärten, Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Sucht- und Drogenberatungsstellen, Kliniken, Ärztinnen
und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen
und Therapeuten und Jugendhilfeanbietern, koordiniert.
Im Bedarfsfall werden ambulante oder stationäre Therapien
vermittelt und es findet bis zum Therapiebeginn eine kontinuierliche Begleitung statt.
Das Team besteht aus einem Kinder- und Jugendpsychiater, einer Psychologin, zwei Sozialpädagoginnen, einer Kinderkrankenschwester und einer Sozialmedizinischen Assistentin.
Durch einen Bereitschaftsdienst kann in Krisensituationen bei
akuter Fremd- oder Eigengefährdung – beispielsweise im Sinne
von Selbstmordgedanken – sofort fachkompetente Hilfe vor
Ort angeboten werden und die notwendigen Hilfsangebote
können unverzüglich in die Wege geleitet werden.
18
Info:
Stadt Bochum
Gesundheitsamt/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Westring 28/30 (Erdgeschoss, Zi. 4), 44777 Bochum
www.bochum.de/gesundheitsamt
Bereitschaftszeiten:
Montag bis Mittwoch 8–16 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr,
Freitag 8–15 Uhr
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 10-13 74, Fax: 02 34/9 10-32 71
[email protected] oder [email protected]
Informationen für Bochumer Eltern und Kinder
In der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ findet man eine Vielzahl von Angeboten in Bezug auf
Freizeit-, Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder und Eltern
in Bochum.
Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“
erhältlich bei:
Kinderbüro der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63
[email protected]
oder im Internet unter:
www.bochum.de/kinderbuero
–> Stichworte –> Adressenliste
Informationen über das Kinderhaus Bochum findet man in
Kap. 4.4.
Informationen über Kinderkrankenpflege findet man in
Kap. 5.1.
Informationen über die Bochumer Erziehungsberatungsstellen
und Familienbildungsstätten findet man in Kap. 11.3.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
2 Kindergarten und Schule
2.1 Kindergarten
Die Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen für
3- bis 6-jährige Kinder mit Behinderung sind vielschichtig. Sie
unterscheiden sich im Hinblick auf die gesetzten Förderschwerpunkte – beispielsweise bei den therapeutischen/pädagogischen
Angeboten –, aber auch im Hinblick auf die vorgegebenen
Rahmenbedingungen – z. B. bei den Betreuungszeiten, der
Entfernung vom Wohnort oder bei den Gruppengrößen. Für
die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder werden derzeit
folgende Betreuungsplätze angeboten:
Einzelintegration in wohnortnahen Regeleinrichtungen
• gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern mit und
ohne Behinderung
• Betreuungszeit nach Einrichtungsangebot, in der Regel mindestens 5 Stunden ohne Unterbrechung, 7 Stunden in der
Blockbetreuung und bis zu 9 Stunden in der Tagesstätte
• zusätzlich zu den vorhandenen Betreuungskräften der Regeleinrichtung steht eine weitere Fachkraft zur individuellen
Förderung der Kinder mit Behinderung zur Verfügung
• die therapeutische Förderung bleibt in der Regel in der Verantwortung der Eltern
• es findet eine wohnortnahe Betreuung im gewohnten sozialen
Umfeld statt (Kinder lernen im wohnortnahen Kindergarten
Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen und auch die
Familien der Kinder kommen miteinander in Kontakt)
• kurze Fuß- oder Anfahrtswege; Fahrdienst möglich, sofern
behinderungsbedingt erforderlich
Info:
Unter www.bochum.de/jugendamt –> Kinderbetreuung findet man eine Datenbank über die in Bochum vorhandenen
Kindergärten/Kindertageseinrichtungen.
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
rein heilpädagogisch:
• ausschließlich Erziehung und Förderung von Kindern mit Behinderung
• Gruppengrößen zwischen acht und zwölf Kindern
• sechsstündige Betreuung pro Tag
• zwei Betreuungskräfte pro Gruppe
• therapeutische Angebote zum Teil in der Einrichtung
• großer Einzugsbereich; Fahrdienst möglich
Begegnung mit Tieren im Regelkindergarten mit Integrationsfachkraft für behinderte Kinder
additiv (mit Regeleinrichtung unter einem Dach):
• gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern mit und
ohne Behinderung
• Gruppengrößen zwischen 14 und 16 Kindern
• sechsstündige Betreuung pro Tag
• zwei Betreuungskräfte pro Gruppe
19
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
• therapeutische Angebote zum Teil in der Einrichtung
• großer Einzugsbereich; Fahrdienst möglich
In Bochum gibt es folgende heilpädagogische Kindertageseinrichtungen:
Förderschulkindergarten an der Schule am Leithenhaus
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Hauptstr. 155, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 50, Fax: 02 34/9 21 71 55
www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum
Heilpädagogischer Kindergarten Hedwigstraße
Diakonie Ruhr
Hedwigstr. 51, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/58 33 99, Fax: 02 34/9 58 07 16
www.diakonie-ruhr.de
Integrative Kindertagesstätte
Diakonie Ruhr
Wasserstr. 435, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/43 24 78, Fax: 02 34/2 98 88 84
www.diakonie-ruhr.de
Die Anmeldung zur Einzelintegration wird von den Erziehungsberechtigten direkt in den Einrichtungen vorgenommen. Die
Einrichtung beantragt aufgrund einer vorliegenden Einverständniserklärung der Eltern und eines möglichst aktuellen ärztlichen
Gutachtens über die Behinderung des Kindes die Kostenübernahme über das örtliche Jugendamt – Ansprechpartnerin und
Ansprechpartner siehe Info-Box – beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL).
Die Anmeldung für die heilpädagogische Kindertageseinrichtung
wird verbindlich in der Einrichtung vorgenommen. Der Kostenübernahmeantrag wird vom örtlichen Jugendamt an den LWL
weitergeleitet. Vordrucke für die Kostenübernahme erhält man
in den Einrichtungen, beim Jugendamt oder im Internet unter
www.lwl.org/kita. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag müssen aktuelle (amts-)ärztliche Unterlagen zum
Behinderungsbild des Kindes vorliegen.
Info:
Stadt Bochum
Jugendamt/Kindertageseinrichtungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
www.bochum.de/jugendamt
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Hiltrud Neuer ([email protected]), Zi. 4032
Tel.: 02 34/9 10-31 06
für grundsätzliche Angelegenheiten und Anmeldungen für
die heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen
Raimund Bogatzki ([email protected]), Zi. 4034
Tel.: 02 34/9 10-17 11
für Einzelintegration
In der Integrativen Kindertagesstätte Wasserstraße der Diakonie Ruhr
20
Fax: 02 34/9 10-12 26
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
2.2 Schule
Welche Schule entspricht den Bedürfnissen meines Kindes am
besten? An welcher Schule wird es optimal gefördert?
Diese Fragen stellen sich alle Eltern eines schulpflichtigen Kindes. Doch für Eltern behinderter Kinder sind diese Fragen oft
besonders drängend. Wird vor der Einschulung oder während
des Besuches der allgemeinen Schule festgestellt, dass ein Kind
mit den Möglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichend
gefördert werden kann, leiten Schule oder Eltern ein Verfahren
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ein
(Schulgesetz NRW § 19/20). Eltern stellen den Antrag bei der
zuständigen Grundschule oder bei der in Frage kommenden Förderschule. Im Laufe des Verfahrens (gem. Ausbildungsordnung
Sonderpädagogische Förderung NRW) wird ein pädagogisches
Gutachten erstellt. Darin wird der Förderbedarf des Kindes
beschrieben sowie Fördermaßnahmen und schulische Rahmenbedingungen benannt.
Auf der Grundlage dieses Berichtes entscheidet das Schulamt – in
Abstimmung mit den Eltern –, welche Schule das Kind besuchen
wird. Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort sind jährlich zu überprüfen. Der Wechsel an eine andere Förderschule
wie auch an eine allgemeine Schule ist möglich. Grundlegende
Informationen und Beratung zum Thema „schulische Förderung behinderter Kinder“ erhält man beim Schulamt für die
Stadt Bochum. Die Unterstützung behinderter Schülerinnen
und Schüler durch eine individuelle Integrationskraft wird unter
bestimmten Voraussetzungen durch den Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert.
Informationen und Beratung zu dieser Unterstützungsform erhält man beim Sozial-/Jugendamt – siehe Info-Box zu Kap. 1.3.
Info Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen:
Schulamt für die Stadt Bochum
Junggesellenstr. 8
44777 Bochum
www.bochum.de/schulverwaltungsamt
www.bobi.net
Schulräte:
Regine Evertz (Grundschulen)
Peter Heck (Grundschulen)
Christel Dahmen (Hauptschulen)
Reinhard Leben (Förderschulen)
Kontakt über:
Birgit Tillmann ([email protected]), Zi. 532
Tel.: 02 34/9 10-38 83
Fax: 02 34/9 10-14 14
Anke Ressler ([email protected]), Zi. 530
Tel.: 02 34/9 10-38 87
Fax: 02 34/9 10-17 88
Förderorte
Behinderte Kinder können an einer Förderschule unterrichtet
werden. Sie können aber auch eine allgemeinbildende Schule
(Grundschule, weiterführende Schule) besuchen und im „Gemeinsamen Unterricht“ gefördert werden.
21
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter
Kinder (Integrative Beschulung)
Gemeinsamer Unterricht findet an der Regelschule statt. Er wird
an Grundschulen und an weiterführenden Schulen angeboten.
Sonderpädagogische Lehrkräfte leisten die spezielle Förderung
in Einzelarbeit oder kleinen Fördergruppen. Der Unterricht
kann je nach Voraussetzungen des Kindes zielgleich erfolgen
oder sich an den Richtlinien der Förderschule „Lernen“ bzw.
„Geistige Entwicklung“ orientieren (zieldifferent). Gemeinsamer
Unterricht setzt bestimmte personelle und sächliche Bedingungen voraus (Lehrerstunden, ggf. weitere Betreuungskräfte,
rollstuhlgerechte Unterrichtsräume, technische Hilfsmittel etc.).
Das Schulamt prüft in Abstimmung mit dem Schulträger, ob und
wie diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Ggf. wird das
Kind einer anderen als der wohnortnächsten Schule zugewiesen.
Den Antrag auf Beschulung im Gemeinsamen Unterricht stellen
die Eltern schriftlich bei der zuständigen allgemeinbildenden
Schule.
Unterricht in Förderschulen
Für behinderte Kinder gibt es verschiedene Förderschulen. Die
Förderschulen sind spezialisiert auf bestimmte Förderschwerpunkte.
In NRW sind dies:
• Lernen
• Geistige Entwicklung
• Sprache
• Emotionale und soziale Entwicklung
• Hören und Kommunikation
• Sehen
• Körperliche und motorische Entwicklung
• Autismus
Autistische Kinder haben häufig sonderpädagogischen Förderbedarf. Eine besondere Schule gibt es für diese Kinder nicht.
Sie können grundsätzlich an allen Schulen und Schulformen
unterrichtet werden.
Die Förderung an der Förderschule findet in kleinen Lerngruppen
statt. Sie ist im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen
22
stärker an die individuellen Förderbedürfnisse der Schüler angepasst. Die Schulen verfügen zudem über besondere Medien
und Hilfsmittel.
An den Förderschulen sind sowohl die Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen (Ausnahme: Förderschule „Lernen“, und
Förderschule „Geistige Entwicklung“), als auch die Abschlüsse
der Förderschule „Lernen“ und der Förderschule „Geistige Entwicklung“ möglich. Ein Wechsel von der Förderschule in den
Gemeinsamen Unterricht ist ebenso möglich wie der Wechsel
aus dem Gemeinsamen Unterricht in die Förderschule.
Städtische Förderschulen
Alle Schulen auch unter:
www.sva.bobi.net –> Schulen in Bochum
Förderschule Lernen
An den Förderschulen „Lernen“ wird in kleinen Gruppen unterrichtet. Methoden und Inhalte werden auf die speziellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt. Die Kinder und Jugendlichen
haben Erfolgserlebnisse und gewinnen neue Lernmotivation. Die
Fächer entsprechen denen der Hauptschule. Bei guten Leistungen
können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss
der Klasse 9 erreichen. In der Oberstufe werden sie entsprechend
ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Arbeitswelt und die Zeit nach der Schule vorbereitet.
Alleeschule
Förderschwerpunkt Lernen
Alleestr. 117 a, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/1 33 18
Fax: 02 34/9 16 04 51
www.alleeschule.bobi.net
Cruismannschule
Förderschwerpunkt Lernen
Cruismannstr. 2, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/53 14 98, Fax: 02 34/9 53 07 96
www.cruismann.bobi.net
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Wir helfen gerne!
Wir
fü
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sbe
uch
dur suche
ch!
Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und
Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Bruchspitze 23 • 44803 Bochum
Tel. (02 34) 9 35 11 55 • Fax (02 34) 9 35 11 56
www.hoetzel-logopae.de
23
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Peter-Petersen-Schule
Förderschwerpunkt Lernen
Hegelstr. 6, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/85 10 10
Fax: 02 34/8 10 22 51
Janusz-Korczak-Schule
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Alleestr. 117 b, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/1 38 79, Fax: 02 34/4 38 95 43
www.jks-bochum.de
Lewacker-Schule
Förderschwerpunkt Lernen
Lewackerstr. 47, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/9 42 20 86
Fax: 02 34/9 42 20 88
www.lewacker-schule.de
Hilda-Heinemann-Schule
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Eifelstr. 15/17, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/85 20 98
Fax: 02 34/8 90 90 34
www.hilda-heinemann-schule.de
Fröbelschule
Förderschwerpunkt Lernen
Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/90 03 83
Fax: 0 23 27/90 03 85
www.froebelschule-bochum.de
Zweigstelle der Hilda-Heinemann-Schule
Holland-Schule
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Fröbelstr. 5, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/93 92 83
Fax: 0 23 27/93 92 85
www.hollandschule.de
Jakob-Muth-Schule
Förderschwerpunkt Lernen
Unterstr. 66 a, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/29 68 66
Fax: 02 34/9 27 14 89
www.jmuth.bobi.net
Förderschule Geistige Entwicklung
Im Konzept der Förderschule „Geistige Entwicklung“ sind folgende Bereiche wichtig:
• Erfahren der eigenen Person
• Erleben der Umwelt
• Selbstversorgung
• Orientieren in sozialen Bezügen
• Zurechtfinden in der Gesellschaft
• Erkennen und Gestalten der Sachumwelt
In der abschließenden Berufspraxisstufe bereitet sie die Schülerinnen und Schüler auf eine Arbeitstätigkeit in einem geschützten Arbeitsverhältnis, z. B. in einer Werkstatt für Behinderte vor.
24
Förderschule Sprache
Der Unterricht an der Förderschule „Sprache“ orientiert sich am
Lehrplan der allgemeinen Schule oder der Förderschule „Lernen“.
In kleinen Lerngruppen sollen Sprachstörungen mit speziellen
Unterrichtsmethoden abgebaut werden.
Hinzu kommen spezielle Förder- und Therapiemaßnahmen,
durch die das Lern- und Sozialverhalten verbessert und Wahrnehmungsprobleme ausgeglichen werden. Ziel dieser Förderschule
ist die spätere Wiedereingliederung in die allgemeine Schule.
Brüder-Grimm-Schule
Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe)
Drusenbergstr. 33, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/30 99 33, Fax: 02 34/3 25 05 99
www.brueder-grimm-schule-bochum.de
Sekundarstufe I
siehe Förderschulen des Landschaftsverbandes WestfalenLippe
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Förderschule emotionale und soziale Entwicklung
In kleinen Lerngruppen sollen die Schüler hier zu einem angemessenen Lern- und Gruppenverhalten geführt werden. Wahrnehmungsförderung, Bewegung und musische Aktivitäten nehmen
breiten Raum ein.
Gruppenregeln, Vereinbarungen und Systeme der Verhaltensmodifikation unterstützen positives Verhalten und geben
neues Selbstbewusstsein. Der Unterricht ist besonders stark
strukturiert. Es können die Abschlüsse der allgemeinen Schule
oder im Bildungsgang „Lernen“ erreicht werden. Ziel dieser
Förderschule ist die spätere Wiedereingliederung in die allgemeine Schule.
Schule an der Wasserstraße
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
(Primarstufe)
Wasserstr. 46, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/9 35 14 50
Fax: 02 34/9 35 14 52
www.sfe.bobi.net
Mansfeld-Schule
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
(Sekundarstufe I)
Eislebener Str. 14–16, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/6 87 17-0
Fax: 02 34/6 87 17-11
www.mansfeld-schule-bochum.de
Förderschulen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL)
Die Förderschulen des LWL bieten eine differenzierte Förderung
in kleinen Lerngruppen. Ausstattung und Methoden entsprechen
in besonderem Maße den Erfordernissen ihrer Schülerschaft.
Als Abschlüsse können die der allgemeinen Schule bis Klasse 10
sowie die Abschlüsse der Förderschulen „Lernen“ und „Geistige
Entwicklung“ erreicht werden.
Der LWL unterstützt den Gemeinsamen Unterricht behinderter
und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler in WestfalenLippe, z. B. durch die Bereitstellung behinderungsspezifischer
Geräte oder die Finanzierung von Integrationshelfern, die das
Kind während der Schulzeit begleiten.
Schule am Haus Langendreer
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Hauptstr. 157, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 00
Fax: 02 34/9 21 71 10
www.kb-bochum.de
Schule am Leithenhaus
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Hauptstr. 155, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 50
Fax: 02 34/9 21 71 55
www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum
Städtische Schule für Kranke
Die Schule für Kranke ist an das St.-Josef-Hospital in BochumLinden angeschlossen. Sie betreut stationär untergebrachte
Patienten während ihres Aufenthalts. Im Einzelunterricht oder
in Kleingruppen werden Schülerinnen und Schüler aller Schulformen unterrichtet.
Ferdinand-Krüger-Schule
Axstr. 35, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/41 30 11, Fax: 02 34/9 42 22 98
www.fks.bobi.net
25
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hasselbrink-Schule
Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I)
Hauptstr. 153
44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 72 50
Fax: 02 34/9 21 72 55
www.hasselbrink-schule.de
Private Förderschulen und integrative Schulen
Matthias-Claudius-Schule
Die Matthias-Claudius-Schule ist eine staatlich anerkannte evangelische Gesamtschule in privater Trägerschaft. Sie bietet gemeinsamen Unterricht für die Klassen der Primarstufe und der
Sekundarstufen I und II an. Alle Abschlüsse der allgemeinen
Schulen wie auch der Förderschulen können erreicht werden.
Martin-Bartels-Schule
Förderschwerpunkt Sehen
(für Blinde und Sehbehinderte)
Marsbruchstr. 178, 44287 Dortmund
Tel.: 02 31/53 47 02 01
Fax: 02 31/53 47 02 03
www.lwl.org/martin-bartels-schule
Anmerkung: für alle Stadtbezirke außer Wattenscheid
Grundschule
Nevelstr. 3, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/94 36 54 40
www.mcs-bochum.de
Focus-Schule
Förderschwerpunkt Sehen (für Blinde und Sehbehinderte)
Lasthausstr. 10
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 02 09/93 05-2 41
Fax: 02 09/93 05-2 55
www.lwl.org/LWL/Jugend/Focus_Schule/
Anmerkung: nur für den Stadtbezirk Wattenscheid
Info Förderschulen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL):
LWL – Landesjugendamt, Schulen
Warendorfer Str. 25, 48133 Münster
www.lwl.org/LWL/Jugend
Gesamtschule
Weitmarer Str. 115 a, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/9 43 65-0
Fax: 02 34/9 43 65-7
www.mcs-bochum.de
Rudolf-Steiner-Schule mit Waldorfschule für Erziehungshilfe
Es gibt Förderklassen für die Schwerpunkte „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen können erreicht werden, zusätzlich ist der
Waldorfabschluss nach Klasse 12 möglich.
Rudolf-Steiner-Schule
Hauptstr. 238, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 22 06-0
Fax: 02 34/28 31 58
www.rssbochum.de
Verantwortlich:
Klaus Adriaans ([email protected])
Tel.: 02 51/5 91-36 95, Fax: 02 51/5 91-2 66
Christopherus-Schule für Seelenpflegebedürftige
Die Christopherus-Schule Bochum ist eine Ganztagsschule in
privater Trägerschaft auf der Grundlage der Waldorfpädagogik.
Sie ist als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ anerkannt.
Ansprechpartner:
Erhard Wolberg ([email protected])
Tel.: 02 51/5 91-37 58, Fax: 02 51/5 91-2 66
Christopherus-Schule
Gerther Str. 31, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/8 56 05, Fax: 02 34/86 67 42
www.christopherus-haus.de
26
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hinweis:
Waldorfschulen sind private Schulen auf der Grundlage der
anthroposophischen Pädagogik Rudolf Steiners.
Beratungsangebote an Schulen
Hören
Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche
Schule am Leithenhaus
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Hauptstr. 155, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 57
Fax: 02 34/9 21 71 55
www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum
Unterstützte Kommunikation
„Auch wer nicht sprechen kann, hat etwas zu sagen.“ Viele körperbehinderte oder geistigbehinderte Kinder und Jugendliche
sind nicht oder nur schwer in der Lage, sich über Lautsprache
mitzuteilen. Mit Hilfsmitteln und Techniken der „Unterstützten
Kommunikation“ können sie lernen, sich besser verständlich zu
machen.
Autismus
Autismus als schwerwiegende Behinderung geht mit Problemen
in allen Lebensbereichen einher.
Autismus kann mehrere Bereiche der Persönlichkeit betreffen:
• Sprache und Verständigung
• die Beziehungen zu anderen Menschen
• die Fantasie
• die Interessen und Aktivitäten
Die Mitglieder des Arbeitskreises „Autismus“ an Förderschulen
geben Hilfen zur Diagnostik, zur Wahl des Förderortes, zu Unterricht und Förderung und zur außerschulischen Unterstützung.
Arbeitskreis an der Schule am Haus Langendreer
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Hauptstr. 157
44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 00
Fax: 02 34/9 21 71 10
www.kb-bochum.de
Ansprechpartnerin:
Frau Kordas
Beratung „Unterstützte Kommunikation“
(vorwiegend schulinternes Beratungsangebot)
Schule am Haus Langendreer
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Hauptstr. 157, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 21 71 00
Fax: 02 34/9 21 71 10
www.kb-bochum.de
Arbeitskreis an der Janusz-Korczak-Schule
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Alleestr. 117 b
44793 Bochum
Tel.: 02 34/1 38 79
Fax: 02 34/4 38 95 43
www.jks-bochum.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Frau Höckner, Frau Wernsmann, Herr Fischer, Herr Musebrink
Ansprechpartnerin:
Frau Engelbert-Melmer
Arbeitskreis „Unterstützte Kommunikation“
an den Förderschulen, Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“
–> siehe oben
Weitere Informationen zum Autismus findet man in den Kap.
1.3 und 5.3.
27
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
3 Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
3.1 Studium mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung
Behinderte können manchmal nur problemlos studieren, wenn
sie ihren Studienverlauf vorher exakt planen. Damit sind bereits
vor Studienbeginn Beratungsgespräche erforderlich; denn nicht
jeder Studiengang berücksichtigt, z. B. in seiner Studienordnung
oder räumlichen Struktur, notwendige Nachteilsausgleiche für
Behinderte.
An der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und den Fachhochschulen Bochums studieren über 6000 Behinderte oder chronisch
Kranke. Sie und ihre Lehrenden finden im Servicezentrum für
Behinderte (SZB) des Akademischen Förderungswerkes an der
RUB fachkundige Beratung und Unterstützung. Die Beratung
wird von behinderten Beraterinnen und Beratern durchgeführt.
Erfahrungsgemäß kann durch das erworbene Hintergrundwissen – aufgrund der Betroffenheit der Beraterinnen und Berater
im Zusammenhang mit ihrem fundierten Fachwissen – ein intensiveres Vertrauensverhältnis zwischen Klientin/Klient und Beraterin/Berater entstehen. Oft bewirkt die Beratung, dass Betroffene langfristig zu ,Expertinnen und Experten in eigener Sache‘
werden und sie damit in der Lage sind, Probleme in Studien- und
Harry Baus (2. von rechts) vom Servicezentrum für Behinderte des Akademischen Förderungswerkes
28
Lebensbereichen selbstständig zu lösen. Dieses Beratungsangebot besteht für alle, die sich im Bereich um das Thema „Studium
mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ befinden oder
sich dafür interessieren. Behinderte Studieninteressentinnen und
Studieninteressenten, Studierende während ihres Studiums und
am Ende ihres Studiums beim Übergang zum Beruf werden im
Servicezentrum beraten. Aber auch den Lehrenden und Verwaltungsangehörigen an den Hochschulen steht das Beraterteam zur
Verfügung, wenn es z. B. um die Frage geht: „Wie kann ich als
Professorin oder Professor einer blinden Studentin oder einem
blinden Studenten meinen Lehrstoff vermitteln?“
Die Probleme behinderter Studentinnen und Studenten im
Studium sind ähnlich der Probleme Nichtbehinderter, wobei
sich ihre Auswirkungen für Behinderte sehr extrem gestalten
können. So geht es für sie bereits bei der Studienfachwahl, bei
erneuten Entscheidungsfragen während des Studiums und bei
der Bewältigung von kritischen Situationen nicht nur um sachliche Informationen, sondern auch gerade um die Notwendigkeit
personenzentrierter Unterstützung.
Die Beratungen im Servicezentrum sind daher zugleich themen-,
ziel- und personenorientiert. Das SZB ist in der Hochschullandschaft Bochums eine der wichtigsten Anlaufstellen für behinderte
und chronisch kranke Studierende.
Neben der fachkompetenten Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater steht es mittlerweile auch für:
• eine Verbesserung der Studienbedingungen
• die Verringerung von Benachteiligungen im Studienalltag
• mehr Chancengleichheit
• ein effizienteres Arbeiten der behinderten Studierenden und
der Angestellten
• ein Forum und mehr Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch
• eine qualitativ bessere und kontinuierliche Interessenvertretung
• eine zwanglose Begegnungsstätte
• kurze Wege etc.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bei allen Fragen rund ums Studium, von technischen Studienhilfen und Assistenzbedarf über Anträge zur Pflegeversicherung
und rollstuhlgerechte Zimmersuche, bis hin zur Information
über den Standort der Parkmöglichkeiten an der RUB und vieles
mehr, erhalten Behinderte und chronisch Kranke qualifizierte
Unterstützung und Informationen im SZB.
Info:
Servicezentrum für Behinderte
Universitätsstr. 150 (Studierendenhaus, Ebene 0, Raum 040)
44801 Bochum
www.akafoe.de/behindertenberatung
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30–15 Uhr, Freitag 8.30–12.30 Uhr
Ansprechpartner:
Harry Baus
Tel.: 02 34/32-1 15 30 oder 02 34/9 70 23 10
Fax: 02 34/7 09 99-43
[email protected]
3.2 Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
3.2.1 Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen
von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf
Alle Leistungen der Agentur für Arbeit Bochum stehen auch
Menschen mit einer Behinderung offen. Es gibt aber eine Reihe
weiterer Angebote und Maßnahmen speziell für behinderte
Menschen. Für sie ist das Reha-Team in der Agentur für Arbeit
erster Ansprechpartner in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf. Es bietet einen individuellen und umfassenden
Service zur Teilhabe am Arbeitsleben. Im Reha-Team arbeiten
speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Aufgabe: Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen von
Ausbildung, Weiterbildung und Beruf. Dabei arbeiten sie eng
mit anderen Stellen und Behörden, z. B. der ARGE Bochum oder
Schulen, zusammen. Ausführliche Informationen zu allen angebotenen Leistungen und zu Fördermöglichkeiten findet man auf
der barrierefreien Internetseite www.ausbildungberufchancen.
de. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach dem
Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen) gewährt. Voraussetzung ist eine Behinderung, die
besteht, eintritt oder droht und die nicht nur vorübergehend ist
(mindestens sechs Monate). Es ist also nicht notwendig, dass ein
Schwerbehindertenausweis vorliegt. Die erforderlichen Kosten für
die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger, wenn die Voraussetzungen erfüllt
sind. Für Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist dies in
der Regel die Agentur für Arbeit. Anders bei einer Weiterbildung
oder Umschulung. Hier ist die Behinderung oft erst später und im
Laufe eines Berufslebens aufgetreten. Dann können verschiedene
Träger für die Rehabilitation in Frage kommen. Alle Rehabilitationsträger – siehe Kap. 11.1 und 11.2 – sind zur Auskunft, Beratung
und Zusammenarbeit verpflichtet. Wenn Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden sollen, ist es
notwendig, dass ein Reha-Antrag gestellt wird. Diesen erhält
man bei allen Reha-Trägern, auch bei der Agentur für Arbeit.
Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden. Nach Eingang
des Antrags wird die Zuständigkeit geklärt und der zuständige
Reha-Träger entscheidet über die Notwendigkeit der Förderung
und schlägt geeignete Fördermaßnahmen vor. Im Folgenden werden einige mögliche Fördermaßnahmen kurz beschrieben. Diese
Beschreibung ist nicht vollständig, sie soll aber einen Überblick
über die zahlreichen Fördermöglichkeiten geben.
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
Um einen erfolgreichen Start in eine Ausbildung oder Weiterbildung zu ermöglichen, können durch die Agentur für Arbeit bei
Bedarf verschiedene berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
vorgeschlagen und gefördert werden. Die Maßnahmen finden
in Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation oder bei freien
Trägern statt und können mit einem Betriebspraktikum verbunden werden. Sie haben das Ziel, junge Menschen auf eine
Berufsausbildung und Arbeit vorzubereiten, um eine dauerhafte
berufliche Eingliederung zu erreichen.
Es werden wichtige berufliche Qualifikationen vermittelt. Während der Maßnahme besucht man auch den Unterricht der
Berufsschule. Junge Menschen, die eine Ausbildung anstreben,
29
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
werden in ihrer Berufswahl unterstützt und ihre Bereitschaft
für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit
wird geweckt und gefördert. Darüber hinaus verfolgen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen das Ziel, die Persönlichkeit
der jungen Menschen zu stabilisieren.
Blindentechnische und vergleichbare Grundausbildung:
Wenn für eine Aus- oder Weiterbildung die notwendigen Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen, ist
hier ein spezifisches Training möglich.
Werkstatt „Gottessegen“ – Werkstatt für behinderte
Menschen
Christopherus-Haus e. V.
Zweigwerkstatt Bochum
Schmiedestr. 33
44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/9 87 50,
Fax: 0 23 27/98 75 99
[email protected]
www.christopherus-haus.de
Ansprechpartner: Herr Jacobowsky
Rehabilitations-Vorbereitungslehrgänge:
Wenn man zur Vorbereitung auf eine Weiterbildung noch wichtige Basisqualifikationen braucht, z. B. Sach-, Lern- und Sozialkompetenzen. Eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen
Eignung wird dann gefördert, wenn die Eignung für verschiedene Tätigkeiten geklärt werden soll. Dauer: bis zu 12 Wochen.
Eine Arbeitserprobung wird dann durchgeführt, wenn schon
eine konkrete Tätigkeit in Aussicht steht und letzte Zweifel an
der uneingeschränkten Eignung geklärt werden sollen. Dauer:
bis zu 4 Wochen.
Werkstatt Constantin/Hauptsitz – Werkstatt für Menschen mit
Behinderung (außer psychischen Behinderungen)
Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH
Hiltroper Str. 164
44807 Bochum
Tel.: 02 34/95 99 70
Fax: 02 34/9 59 97 99
[email protected]
www.werkstattconstantin-bewatt.de
Ansprechpartner: Herr Schröer
Werkstatt für behinderte Menschen:
Wenn im Einzelfall eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht
oder noch nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich
der Werkstatt fördern.
BEWATT –Zweigwerkstatt für Menschen mit psychischer
Behinderung
Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH
Rombacher Hütte 7
44795 Bochum
Tel.: 02 34/4 37 92
Fax: 02 34/4 37 94
[email protected]
www.werkstattconstantin-bewatt.de
Ansprechpartner: Herr Frieg
In Bochum gibt es folgende Werkstätten:
Altenbochumer Werkstätten – Werkstatt für Menschen mit
Behinderung
Ev. Johanneswerk e. V.
Auf der Heide 24, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/93 88 70
Fax: 02 34/9 38 87 99
www.altenbochumer-werkstaetten.de
www.johanneswerk.de
Ansprechpartner: Herr Fleischfresser und Herr Pasch
30
Berufliche Ausbildung
Eine berufliche Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen
für behinderte Menschen. Dabei besucht man – neben der
praktischen Ausbildung – auch die Berufsschule. Soweit erforderlich, sind im Einzelfall Ausbildungserleichterungen möglich.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bei der beruflichen Ausbildung gibt es folgende Formen:
Die betriebliche Berufsausbildung kann gefördert werden durch
Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen und
durch Ausbildungszuschüsse für Arbeitgeber. Falls notwendig,
wird eine behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes finanziert, z. B. durch technische Hilfen. Wenn sich trotz
intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle in einem Betrieb
finden lässt, ist auch die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung möglich.
Die Ausbildung kann in einem Berufsbildungswerk oder einer
sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation erfolgen,
wenn wegen einer Behinderung besondere Hilfen erforderlich
sind. Der Berufsschulunterricht findet in der Einrichtung statt.
Oft wohnt man in einem Internat und es gibt Freizeitangebote. Eine Versorgung durch medizinische, psychologische und
sozialpädagogische Fachdienste ist gewährleistet.
unterstützt werden. Dieser wird bei Bedarf durch die Vermittlerin
oder den Vermittler des Reha-Teams und der ARGE eingeschaltet.
Bewerbung
Spezielle Angebote wie Bewerbungstraining machen fit für die
Suche nach einer Arbeitsstelle, für Bewerbung und Vorstellung.
Auch Bewerbungskosten können übernommen werden.
Beschäftigung
Behinderte Menschen und Arbeitgeber können von der Agentur für Arbeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
gezielt gefördert werden. Im Falle einer Schwerbehinderung
kommen außerdem die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
durch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf – siehe
Punkt 3.2.2 – in Betracht.
Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsgeld.
Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt
kann durch die Agentur für Arbeit gezielt gefördert werden.
Beratung und Vermittlung
Das Reha-Team der Agentur für Arbeit und die Reha-/SB-Vermittlerinnen und Vermittler der ARGE Bochum bieten individuelle
Beratung und Vermittlung bei der Suche nach einem geeigneten
Arbeitsplatz. Auf eine passgenaue Vermittlung kommt es an.
Für die Bewerberin oder den Bewerber muss die richtige und
geeignete Stelle gefunden werden. Deshalb beraten die Vermittlerin oder der Vermittler auch die Betriebe und Arbeitgeber
über passende Einsatzmöglichkeiten und spezifische Hilfen. Die
Vermittlung, Begleitung und Beratung können durch den
Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum-Herne
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-1 62
Fax: 02 34/91 33-41 62
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Berufstätigkeit mit Behinderung – in der Telefonzentrale der Stadtverwaltung Bochum
31
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Gleichstellung
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50,
aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn
sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
auf dem Arbeitsmarkt. Diese Form der Weiterbildung erfolgt
überwiegend in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach
besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.
In der Regel mit einer verkürzten Ausbildungszeit von zwei Jahren, denn es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
Berufserfahrung vorausgesetzt.
Berufliche Weiterbildung oder Umschulung
Durch eine Weiterbildung werden berufliche Qualifikationen
erneuert und erweitert. Weiterbildung ist eine wichtige Form
des lebenslangen Lernens.
Bei Bedarf sind Ausbildungserleichterungen möglich. Wenn z. B.
die technische Entwicklung in einem Beruf völlig neue Anforderungen stellt oder eine Behinderung spezielle Zusatzqualifikationen erfordert, kann eine Anpassungsfortbildung wichtig sein.
Weiterbildung ermöglicht aber auch den beruflichen Aufstieg,
z. B. durch eine Meister-, Techniker- oder Fachwirtausbildung.
Es gibt verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung:
Wenn im Verlauf des Berufslebens eine Behinderung auftritt,
ist es manchmal nicht mehr möglich, im bisherigen Beruf zu
arbeiten. Dann kann eine berufliche Weiterbildung in Form
der Umschulung notwendig sein, um einen anderen Beruf zu
erlernen und sich weiter zu qualifizieren – mit neuen Chancen
Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind folgende
Formen möglich:
Betriebliche Weiterbildung in einem Betrieb oder bei einem
regulären Bildungsträger. Wenn aufgrund einer Behinderung
besondere Hilfen notwendig sind, kann die Weiterbildung in
einem Berufsförderungswerk oder einer sonstigen Einrichtung
absolviert werden. Dabei wohnt man meist in einem Internat.
Info Agentur für Arbeit Bochum:
Reha-Team
Universitätsstr. 66
44789 Bochum
www.arbeitsagentur.de und
www.ausbildungberufchancen.de
Servicezeiten:
Beratungsgespräche im Reha-Team finden nach Terminvereinbarung statt.
Eine Anmeldung ist schriftlich, telefonisch oder persönlich
möglich.
Anmeldung über:
Service-Center der Agentur für Arbeit
Tel.: 0 18 01/55 51 11
Fax: 02 34/3 05-18 51
[email protected]
34
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hinweise:
Das Gebäude der Agentur für Arbeit ist rollstuhlgerecht.
Es gibt Aufzüge an allen vier Seiten des Gebäudes. Sollte
bei einem terminierten Gespräch ein Gebärdendolmetscher
benötigt werden, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen
die Möglichkeit der Kostenübernahme (die Gesprächspartnerin oder der Gesprächspartner der Agentur für Arbeit ist
vorher entsprechend zu informieren).
Info ARGE Bochum (sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – Hartz IV – bezogen werden):
ARGE Bochum Mitte
Universitätsstr. 74 a, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/5 88 79-0, Fax: 02 34/5 88 79-1 23
[email protected]
www.arge-bochum.de
Weitere Standorte der ARGE Bochum:
• Nord, Heinrichstr. 42
44805 Bochum
Tel.: 02 34/57 93-0
• Ost, Carl-von-Ossietzky-Platz 1
44892 Bochum
Tel.: 02 34/50 62-0
• Südwest, Hattinger Str. 777
44879 Bochum
Tel.: 02 34/8 90 39-0
• Süd, Querenburger Höhe 256
44801 Bochum
Tel.: 02 34/93 63-0
• Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Str. 7
44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/3 24-0
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Kundentheken
bzw. Kundenanlaufstellen:
Montag bis Mittwoch 8–16 Uhr,
Donnerstag 8–18 Uhr, Freitag 8–14 Uhr
3.2.2 Information, Beratung, finanzielle Hilfen und Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben und Arbeitgeber
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist der örtliche
Ansprechpartner für:
• Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen oder beschäftigen möchten.
• erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch das
zuständige Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB)
von mindestens 50 zuerkannt wurde.
• erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40,
die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Die Gleichstellung ist
behinderten Menschen vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten
können.
• Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauensleute
Die Fachstelle bietet folgende Leistungen:
• Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit
Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten
• Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse oder Darlehen)
an schwerbehinderte Menschen
– für technische Arbeitshilfen (auch für Selbstständige)
– zum Erreichen des Arbeitsplatzes
– zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten
Wohnung (nur Beamte und Selbstständige)
– zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz
• Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse oder Darlehen)
an Arbeitgeber
– für technische Arbeitshilfen
– zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
– zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
– bei außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen
35
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
• Kündigungsprävention: Bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten, die evtl. zur Kündigung des
Arbeitsplatzes führen können, sind Arbeitgeber verpflichtet,
die Fachstelle bzw. das Integrationsamt einzuschalten, damit
gemeinsam alle Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes
geprüft werden können.
• Kündigungsschutz: Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen
Zustimmung des Integrationsamtes (Landschaftsverband
Westfalen-Lippe). Die Fachstelle führt das Verfahren vor Ort
unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der
betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung
mit dem Ziel der gütlichen Einigung durch. Bleibt der von der
Fachstelle ermittelte Sachverhalt streitig, ist über den Antrag
auf Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt
zu entscheiden.
Ergänzend stehen in beratender und begleitender Funktion
folgende Fachdienste zur Verfügung:
– technischer Beratungsdienst
– psychosozialer Fachdienst
– Fachdienst für Hörbehinderte
– Fachdienst für Sehbehinderte
– Fachdienst für betriebliche Suchtkrankenhilfe
(der Kontakt wird durch die Fachstelle hergestellt)
Info:
Stadt Bochum – Sozialamt/Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
Persönliche Beratungen oder Betriebsbesuche nach vorheriger Terminabsprache.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Lothar Briege ([email protected]), Zi. 2048
Tel.: 02 34/9 10-28 01
Doris Gräwe ([email protected]), Zi. 2050
Tel.: 02 34/9 10-12 48
Kristoffer Klug ([email protected]), Zi. 2050
Tel.: 02 34/9 10-27 91
Achim Praß ([email protected]), Zi. 2034
Tel.: 02 34/9 10-28 00
Jürgen Uhlig ([email protected]), Zi. 2049
Tel.: 02 34/9 10-27 92
Jürgen Uhlig, Doris Gräwe und Achim Praß von der Fachstelle für behinderte Menschen im
Beruf
36
Fax für alle: 02 34/9 10-15 53
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
4 Wohnen
4.1 Wohnberatung
Wohnberatung des Informations- und Beratungsbüros
Für Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 60 Jahre alt sind,
bietet die Wohnberatung des Informations- und Beratungsbüros
der Stadt Bochum folgende Beratung an:
• Beratung über alten- und behindertenfreundliche Wohnungen
• Beratung und Begleitung
bei Wohnanpassungsmaßnahmen sowie Vermittlung
an entsprechende Hilfsdienste
• Beratung zu neuen Wohnformen im Alter und innovative Wohnmodelle für ältere
Menschen
• einer nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnform
• einem integriertem Wohnprojekt
• einer Wohnform mit Betreuung oder Versorgungssicherheit
Info:
WohnBund-Beratung NRW GmbH
Herner Str. 299, 44809 Bochum
www.wbb-nrw.de
Rita Kosthaus-Horn – Informations- und
Beratungsbüro der Stadt Bochum
Info:
Stadt Bochum
Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro
Wohnen im Alter
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin:
Rita Kosthaus-Horn, Zi. 2068
Tel.: 02 34/9 10-28 22
Fax: 02 34/9 10-17 87
[email protected]
Beratung, Konzept- und Projektentwicklung für neue
Wohnformen
Beratung, Konzept- und Projektentwicklung für neue Wohnformen für Bürgerinnen und Bürger, für Investoren und andere
Interessierte, die auf der Suche sind nach:
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Sabine Matzke ([email protected]) und
Mustafa Cetinkaya ([email protected])
Tel.: 02 34/9 04 40-51/-50, Fax: 02 34/9 04 40-11
agentur barrierefrei NRW/
Forschungsinstitut Technologie
und Behinderung
Die agentur barrierefrei NRW berät Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände sowie Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft in
Nordrhein-Westfalen. Mit einem breit angelegten Spektrum
an Informationen und Serviceleistungen trägt die Agentur wesentlich dazu bei, bürgerfreundliche, praktikable und kostengünstige Lösungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in NRW
umzusetzen und somit die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern.
37
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
In der Arbeitslinie „Technische Hilfen“ fungiert die Agentur als
Anlaufstelle vor allem für Menschen mit Behinderungen und
ältere Menschen sowie deren Angehörige aber auch für Hersteller, Handwerker und sonstige Fachleute. In der zur Verfügung
stehenden Hilfsmittelausstellung und barrierefreien Demonstrationswohnung können Lösungsmöglichkeiten für verschiedenste Problemlagen aufgezeigt und vielfältige Hilfsmittel von
Betroffenen in einer realen Wohnumgebung ausprobiert werden. Zielsetzungen sind vor allem Erhalt der Selbstständigkeit,
Verminderung von Pflegebedürftigkeit, Erhalt der Leistungsfähigkeit und Unfallprävention.
Die Agentur wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des
Programms „Teilhabe für alle“ gefördert.
• „Servicewohnen“ Bochum-Mitte
• Behindertengerechte Bauweise
der Wohnungen
•
• Persönliche Eigenständigkeit und Selbstständigkeit
• Unterstützung und Hilfe in Notlagesituationen
• Zugriff auf kompetente Beratung und Hilfe eines
Dienstleisters
Info:
agentur barrierefrei NRW/Forschungsinstitut Technologie
und Behinderung
Evangelische Stiftung Volmarstein
Grundschötteler Str. 40, 58300 Wetter
www.ab-nrw.de
Ansprechpartner (Arbeitslinie „Technische Hilfen“):
Janus Nedza
Tel.: 0 23 35/96 81-66
Fax: 0 23 35/96 81-19
[email protected]
• Erleichterung des Alltags durch das umfangreiche
Serviceangebot eines Dienstleisters
nullbarriere.de – die Webseite zum Themenkreis Barrierefreies
Planen, Bauen und Wohnen
Schwerpunkte dieser Website sind Informationen zu den einschlägigen DIN-Normen und damit verbundene Anbieter und
Produktpräsentation, die Vorstellung interessanter Projekte und
Initiativen sowie Auskünfte zu Fördermitteln, Zuschüssen und
Finanzierungsmöglichkeiten.
Am Hülsenbusch 56 · 44803 Bochum
Tel.: 02 34 / 93 561 - 0 · Fax: 02 34 / 93 561 - 50
[email protected] · www.gwv-bochum.de
Unter der Rubrik Wissenswert werden Beiträge, Artikel und
Arbeiten von Architekten und Planern vorgestellt. Literaturhinweise und Downloadmöglichkeiten verschiedener Planungshilfen
runden das Angebot ab.
• Förderung der Geselligkeit, Unterhaltung u. ä. durch
Gemeinschaftsaktivitäten
38
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Unter der Rubrik Wohnberater findet man u. a. eine Checkliste zur Wohnungsanpassung. Außerdem findet man in dieser
Rubrik Informationen zu Kosten, Finanzierung und Förderung
von Wohnungsanpassungsmaßnahmen und Kostenträgern von
Umbaumaßnahmen.
Info:
nullbarriere.de
HyperJoint GmbH
Paul-Gesche-Str. 8
10315 Berlin
www.nullbarriere.de
Kontakt:
[email protected]
4.2 Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Personen, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen
sind, können sich beim Sozialamt Bochum für eine rollstuhlgerechte Wohnung vormerken lassen.
Besondere Merkmale dieser Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer sind u. a. die stufenlose Erreichbarkeit, die
Breite der Türen von mindestens 90 cm und der rollstuhlbefahrbare Duschplatz.
Info:
Stadt Bochum
Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartner:
Heiko Stegmann, Zi. 2060
Tel.: 02 34/9 10-27 78, Fax: 02 34/9 10-13 49
[email protected]
www.bochum.de/sozialamt –> Formulare –> Behindertenangelegenheiten (Bewerbungsformular)
4.3 Betreute Wohnformen
Betreute Wohnformen geben Menschen mit Behinderungen – die
ihren Alltag nicht allein bewältigen können – die Möglichkeit,
ein weitestgehend eigenverantwortliches Leben zu führen. Sie
werden in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder
in einem Wohnheim betreut.
Ambulant Betreutes Wohnen
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot zum selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften. Durch stundenweise Unterstützung und Hilfestellung
wird das selbstständige Leben der betreuten Person gesichert
und damit die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in
gewohnter Umgebung ermöglicht. Die Betreuung erfolgt durch
entsprechendes Fachpersonal (ambulante Dienste).
Es ist ein Angebot für alle, die ohne die umfangreiche Betreuung
in den Wohnheimen auskommen können. Art und Umfang der
Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren
sich an dem persönlichen Bedarf des behinderten Menschen.
Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach
dem Neunten und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB IX
und SGB XII) vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
übernommen.
Stationäres Wohnen
Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einem Wohnheim oder
in kleineren Wohngruppen mit umfassender Betreuung, bis zu
24 Stunden täglich, durch feste Bezugspersonen. Der Umfang
der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen
des behinderten Menschen. Menschen, die einer besonderen
Betreuung und Begleitung bedürfen, finden in diesen Einrichtungen ein Zuhause. Sie sollen in die Lage versetzt werden, in
39
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
den Einrichtungen ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
Über die Einrichtungen wird die individuelle Betreuung auch im
pflegerischen Bereich bei Bedarf sichergestellt. Im Rahmen der
Tagesstrukturierung werden insbesondere Sport- und Freizeitaktivitäten, Kommunikation und Begleitdienst angeboten. Neben
der Unterbringung im Haupthaus der Einrichtung ist – je nach
Schwere der Behinderung – auch die Unterbringung im stationären Einzelwohnen oder in einer Außenwohngruppe möglich.
Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem
SGB IX und dem SGB XII vom LWL übernommen, in Einzelfällen
auch von der Stadt Bochum.
Betreuerin mit einem Bewohner im Ruhrlandheim der Diakonie Ruhr
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Ev. Jugendhilfe
Bochum
Betreutes Wohnen
für Jugendliche und junge Erwachsene
nach § 35a KJHG & §§ 53ff SGB XII
Kontakt
Evangelische Jugendhilfe Bochum
Massenbergstraße 28 · 44787 Bochum
Telefon 02 34 / 9 64 32-17/21 · Telefax 02 34 / 9 64 32 32
www.ejh-bochum.de
40
Antragstellung
Der Antrag auf Hilfe in einer betreuten Wohnform kann direkt beim LWL, beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes (bei Menschen mit psychischer Behinderung und
suchterkrankten Menschen), beim Sozialamt der Stadt Bochum
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
– Abt. Hilfen für Menschen mit Behinderungen – und bei den
Leistungserbringern erfolgen. Der Antrag wird dann – soweit
nicht die Stadt Bochum zuständig ist – an den LWL als zuständigen Kostenträger weitergeleitet.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
• Antrag auf Sozialhilfe zur Klärung der finanziellen Verhältnisse
(es sind Nachweise beizufügen, wie z. B. Lohnabrechnung,
Bescheid über Arbeitslosengeld, Mietvertrag etc.)
• Erhebungsbogen zur Beurteilung des Hilfebedarfs (einschließlich der erforderlichen Anlagen)
Die o. a. Stellen helfen bei der Antragstellung. Antragsvordrucke für Stationäres Wohnen können im Internet unter
www.lwl.org/LWL/Soziales abgerufen werden.
Entscheidung über die Hilfe
In einer individuellen Hilfeplankonferenz, an dem verschiedene fachkundige Personen
teilnehmen, wird entschieden,
in welcher Wohnform – ambulant oder stationär – und
in welchem Umfang die Leistung erbracht wird. An der
Hilfeplankonferenz nehmen
die Antragstellerin oder der
Antragsteller und ggf. seine
Hilfeplaner Thomas Lauvers vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe
gesetzliche Betreuerin oder
sein gesetzlicher Betreuer teil.
Auf Wunsch kann auch eine weitere Vertrauensperson der Antragstellerin oder des Antragstellers hinzugezogen werden. Nach
der Hilfeplankonferenz besteht für die Antragstellerin oder den
Antragsteller in der Regel Sicherheit über eine Leistungsgewährung durch den Sozialhilfeträger.
Info Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
Warendorfer Str. 26–28 (Eingang Friedensstr. 2)
48133 Münster, www.lwl.org/LWL/Soziales
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr,
zusätzlich Montag bis Donnerstag 14-15.30 Uhr
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für allgemeine
Fragen:
Heike Makein ([email protected])
Tel.: 02 51/5 91-56 43
Karl-Heinz Schepers ([email protected])
Tel.: 02 51/5 91-32 94
Fax: 02 51/5 91-67 25
Hilfeplaner:
Thomas Lauvers ([email protected])
Tel.: 02 51/5 91-36 91, Fax: 02 51/5 91-67 26
Info Stadt Bochum:
Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst
Westring 26, 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-17 67
www.bochum.de/gesundheitsamt –> Sozialpsychiatrischer
Dienst
Örtliche Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für die
Hilfeplankonferenz beim sozialpsychiatrischen Dienst:
Dr. Jörg Kalthoff ([email protected]), Zi. 2
Tel.: 02 34/9 10-32 64
(bei suchterkrankten Menschen für alle Sektoren – alle Stadtbezirke/bei Allgemeinpsychiatrie nur für Sektor Ost – Stadtbezirke Nord und Ost)
Bettina Januschas ([email protected]), Zi. 3
Tel.: 02 34/9 10-13 86
(Allgemeinpsychiatrie für die Sektoren West – Stadtbezirke
Wattenscheid und Südwest – und Mitte – Stadtbezirke Mitte
und Süd)
Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen:
Für alle Sektoren (Stadtbezirke) – außer Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest)
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-13 49
www.bochum.de/sozialamt
41
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Für den Sektor West
(Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest)
Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-64 64
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten des Sozialamtes:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Örtliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die
Hilfeplankonferenz beim Sozialamt/Hilfen für Menschen mit
Behinderungen:
Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 16
Petra Lex ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 22
(für Sektor West – Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest)
Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036
Tel.: 02 34/9 10-23 60
(für Sektor Mitte – Stadtbezirk Mitte und Süd)
Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059
Tel.: 02 34/9 10-27 79
(für Sektor Ost – Stadtbezirke Nord und Ost)
Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064
Tel.: 02 34/9 10-29 52
(für alle Sektoren – Stadtbezirke – bei Abhängigkeitserkrankten)
Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063
Tel.: 02 34/9 10-11 17
(Hilfeplankonferenz für Menschen mit geistiger Behinderung
für alle Sektoren – Stadtbezirke)
Hinweis:
Interessierte können sich darüber hinaus bei den ambulanten
Diensten für Betreutes Wohnen, bei den Wohnheimen und
bei Sozialdiensten (z. B. in den Werkstätten für behinderte
Menschen) beraten lassen.
42
Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger
Behinderung
Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte –
Breddestr. 14, 44623 Herne
Tel.: 0 23 23/95 24-19
Fax: 0 23 23/95 24-25
[email protected]
www.awo-ruhr-mitte.de
Ansprechpartnerin: Frau Watermann
Christopherus-Haus e. V.
Im Wullen 75, 58453 Witten
Tel.: 0 23 02/9 60 20 26
Fax: 0 23 02/9 60 20 27
[email protected]
www.christopherus-haus.de
Ansprechpartnerin: Frau Gleitz
Goerdthof – Ambulant
Ev. Johanneswerk e. V.
Wittener Str. 242, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/36 12 04, Fax: 02 34/3 61 64 04
[email protected]
www.johanneswerk.de
Ansprechpartnerin: Frau Arnold
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-1 84, Fax: 02 34/91 33-1 89
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartnerin: Frau Streppel
Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH
Westring 11, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 78 90-40, Fax: 02 34/91 78 90-99
[email protected]
www.lebenshilfe-bochum.de
Ansprechpartnerin: Frau Heesen
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer
Behinderung
Stadt Bochum
Gesundheitsamt – Sozialpsychiatrischer Dienst –
Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum
Tel.: 0 23 27/22 40 40
Fax: 0 23 27/2 24 04 88
[email protected]
www.bochum.de/gesundheitsamt
Ansprechpartner: Herr Bulkins
Ev. Jugendhilfe Bochum
Herner Str. 327, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/9 64 32 17, Fax: 02 34/9 64 32 32
[email protected]
www.diakonieverbund.de
Ansprechpartner: Herr Priebs
Hinweis: Angebot für psychisch behinderte junge Erwachsene
im Alter von 18–27
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-1 70, Fax: 02 34/91 33-1 89
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Schöpper
Reha-Ruhr – Familien- und Krankenpflege gGmbH
Am Erlenkamp 55, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/29 33 50, Fax: 02 34/3 24 55 92
[email protected]
www.familien-krankenpflege.de
Ansprechpartnerin: Frau Wieland
Verein für psychosoziale Betreuung e. V.
Wittenbergstr. 11, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/4 38 99 09
Fax: 02 34/4 38 99 04
[email protected]
www.psychosoziale-betreuung.de
Ansprechpartner: Herr Rempe
LWL-Universitätsklinik Bochum
Klinikstr. 1, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/50 77-228/229, Fax: 02 34/50 77-259
[email protected], www.psychiatrie-bochum.de
Ansprechpartner: Herr Wilms
Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen
Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte –
Schulstr. 16, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/68 07-13, Fax: 0 23 27/68 07-20
[email protected]
[email protected]
www.awo-ruhr-mitte.de
Ansprechpartnerinnen: Frau Watermann und Frau Salwender
Caritasverband für Bochum e. V.
Lünsender Str. 3, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/2 98 91 72, Fax: 02 34/6 106 53 16
[email protected]
www.caritas-bochum.de
Ansprechpartner: Herr Dombrowski
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/96 10 80, Fax: 02 34/91 33-1 89
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Bachstein
Krisenhilfe Bochum
Hektorstr. 8, 44869 Bochum
Tel.: 0 23 27/97 54-22 (Sekretariat), Fax: 0 23 27/7 60 11
[email protected], www.bussmannshof.de
Ansprechpartnerin: Frau Brock
LWL-Universitätsklinik Bochum
Klinikstr. 1, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/50 77-228/229, Fax: 02 34/50 77-259
[email protected]
www.psychiatrie-bochum.de
Ansprechpartner: Herr Wilms
43
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Stationäres Wohnen
Wohnheime für Menschen mit geistiger Behinderung
Wohn- und Lebensgemeinschaft Bochum
Christopherus-Haus e. V.
Hordeler Str. 11, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/60 49 11-0, Fax: 02 34/60 49 11-27
[email protected]
www.christopherus-haus.de
Ansprechpartner: Herr Küstermann
Ruhrlandheim
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Blumenau 94, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/9 79 84-0 oder -20 oder -23, Fax: 02 34/9 79 84-50
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Münstermann und Herr Lettermann
Ulrich Jacobowsky Haus
Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH
Hiltroper Str. 160, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/9 55 49 33, Fax: 02 34/9 55 49 22
[email protected]
www.lebenshilfe-bochum.de
Ansprechpartner: Herr Hashemi
Wohngemeinschaft „Haus Riemke“
Integrationsmodell Ortsverband Bochum e. V.
Riemker Str. 46 und 48, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/5 40 97 82, Fax: 02 34/5 40 99 23
[email protected]
www.haus-riemke.de
Ansprechpartner: Herr Tepasse
Wohnstätte Wieschermühlenstraße
Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH
Wieschermühlenstr. 16, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/95 01 60, Fax: 02 34/9 50 16 15
[email protected]
www.lebenshilfe-bochum.de
Ansprechpartnerin: Frau Zabel
44
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
LEBENSHILFE
Bochum
Wohnen und Leben
LEBENSHILFE Bochum
Wohnen und Leben gGmbH
Kontakte
Wohnstätte Wieschermühlenstraße
Wohnmodell Blumenstraße
Wohnbereichsleiterin:
Frau Martina Zabel
Telefon 02 34 / 95 01 60
E-Mail [email protected]
Außenwohngruppen
Wohnbereichsleiterin:
Frau Iris Reimer
Telefon 02 34 / 91 78 90 50
E-Mail [email protected]
Tagesstruktur für ältere Menschen mit
einer geistigen Behinderung
Leitung:
Herr Hamid Hashemi
Frau Martina Zabel
Kontakt siehe oben
45
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Wohnstätte für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Lebenshilfe Wattenscheid
Sommerdellenstr. 24 a, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/1 77 07, Fax: 0 23 27/8 69 67
Ansprechpartner: Herr Kowollik und Herr Sawinski
Wohnheime für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger
Behinderung
Emilie-Hegemann-Haus
Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte –
Am Neggenborn 77, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/92 28 810, Fax: 02 34/9 22 88 75
[email protected],
www.awo-ruhr-mitte.de
Ansprechpartnerin: Frau Hennemann
Goerdthof
Ev. Johanneswerk e. V.
Goerdtstr. 47, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/93 03 36, Fax: 02 34/9 30 33-84
[email protected], www.johanneswerk.de
Ansprechpartnerin: Frau Baumgart
Wohnheim Wasserstraße
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Wasserstr. 435 a, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/9 43 11 03, Fax: 02 34/9 43 13 21
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Jäger
Wohnheime für Menschen mit psychischer/seelischer
Behinderung
Rudolf-Hardt-Haus
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Adolfstr. 41, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/4 17 47-0, Fax: 02 34/4 17 47-6 00
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Felske
Wohnheim Maximilian-Kolbe-Straße
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Maximilian-Kolbe-Str. 9, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/1 50 62, Fax: 02 34/4 38 94 31
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Appinger
Kommunikatives Trommeln in der Wohnstätte Wieschermühlenstraße der Lebenshilfe
46
Wohnheime für Menschen mit schwerwiegenden, andauernden
Abhängigkeitserkrankungen
Blomenberg-Haus
Sozialtherapeutisches Wohnheim des Caritasverbandes
für Bochum e. V.
Bergstr. 224, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/9 55 01-52, Fax: 02 34/9 55 01-64
[email protected]
www.caritas-bochum.de
Ansprechpartner: Herr Jost
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Wohnheim Hustadtring
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Hustadtring 159, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/2 98 73-0
Fax: 02 34/2 98 73-29
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Ansprechpartner: Herr Wagenknecht
Es ist auch eine stationäre Unterbringung in Wohnheimen für
Menschen mit Behinderung außerhalb Bochums möglich. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe oder beim Gesundheits- oder Sozialamt der
Stadt Bochum – siehe Info-Box zu Kap. 4.3.
4.4 Kinderhaus Bochum – Wohnheim für behinderte
Kinder und Jugendliche
Im Kinderhaus Bochum leben, lernen und spielen 24 Kinder und
Jugendliche mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung.
Sie bleiben dabei in der Nähe ihrer Familien und sind dort weiterhin eingebunden.
Dabei bestimmen die Eltern wie eng der Kontakt zur Familie
bleibt, ob das Kind die Wochenenden oder Ferien bei der Familie
oder im Kinderhaus verbringt, ob z. B. die Geschwister oder die
Eltern selbst im Kinderhaus übernachten wollen.
Neben der Begleitung im Lebensalltag sind gezielte therapeutische Hilfen ebenso möglich wie sehr individuelle Absprachen
mit der Familie über die Betreuungsziele und den Betreuungsumfang.
4.5 Behörde für die Überwachung von Betreuungseinrichtungen (früher Heimaufsicht)
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) unterstellt Betreuungseinrichtungen (früher Heime) einer behördlichen Aufsicht.
Das Gesetz hat das Ziel, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung
der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und
ihre Rechte zu sichern.
Die Transparenz über das Wohnen, die Abläufe und Angebote in
Betreuungseinrichtungen sollen gefördert, das selbstbestimmte
Leben der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Mitwirkung
und Mitbestimmung sollen unterstützt werden.
Info:
Stadt Bochum, Sozialamt
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- u. Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen:
Barbara Beverungen ([email protected]), Zi. 5057
Tel.: 02 34/9 10-24 47
Manuela Budde ([email protected]), Zi. 5057
Tel.: 02 34/9 10-35 68
Info:
Kinderhaus Bochum
Wasserstraße 435 c, 44795 Bochum
www.diakonie-ruhr.de
Gudrun Rutkowski ([email protected]), Zi. 5056
Tel.: 02 34/9 10-29 48
Ansprechpartner:
Heiner Bartelt ([email protected])
Tel.: 02 34/57 95 22 10
Fax für alle: 02 34/9 10-14 51
Stefan Witte ([email protected]), Zi. 5055
Tel.: 02 34/9 10-27 52
47
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
5 Pflegeversicherung – Pflege – Häusliche Versorgung – Familienunterstützung
5.1 Pflegeversicherung und Pflege
Pflegeversicherung
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, wird in
den Versicherungsschutz der sozialen Pflegeversicherung einbezogen. Zur Durchführung der Pflegeversicherung ist bei jeder
gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse eingerichtet.
In diese Pflegeversicherung müssen Versicherte zwei Jahre lang
eingezahlt haben, um einen Anspruch abzuleiten.
Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen
mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert
ist, muss einen Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten
Versicherungsunternehmen abschließen.
Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen, wenn Personen
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung einen erheblichen Hilfebedarf haben.
Der Gesetzgeber unterscheidet drei Pflegestufen, für die folgende Voraussetzungen gelten:
Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem
oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf
für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung
muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die
Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens
dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf. Auch
hier sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss mindestens 3
Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens
2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III: Außergewöhnlich Pflegebedürftige
Es besteht ein ständiger Hilfebedarf rund um die Uhr, auch
nachts. Der Zeitaufwand für die Hilfeleistungen muss mindestens 5 Stunden am Tag betragen, wobei auf die Grundpflege
mindestens 4 Stunden entfallen müssen.
Härtefallregelung bei Vorliegen der Pflegestufe III
Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt
die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich,
kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden.
Sie greift, wenn:
• auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig
benötigt werden oder
• die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich 7 Stunden erfordert,
wobei mindestens 2 Stunden auf die Nacht entfallen müssen.
Wie stellt man einen Antrag auf Leistungen?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich von der
Antragstellung abhängig. Antragsberechtigt ist die oder der Pflegebedürftige bzw. die oder der entsprechende Bevollmächtigte.
Der Antrag ist formlos an die Pflegekasse zu richten, bei der die
oder der Pflegebedürftige versichert ist. Die Leistungen werden
dann ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem
Zeitpunkt an, in dem die Anspruchvoraussetzungen vorliegen.
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49
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Häusliche Pflege
mtl. Pflegesachleistungen bis
mtl. Pflegegeld
teilstationäre Tages- und
Nachtpflege
vollstationäre Pflege
mtl. Pflegeaufwendungen bis
mtl. Pflegeaufwendungen (pauschal) bis
Pflegestufe I
2010 + 2011
ab 2012
440 EUR
450 EUR
225 EUR
235 EUR
440 EUR
450 EUR
1.023 EUR
1.023 EUR
Pflegestufe II
2010 + 2011
ab 2012
1.040 EUR
1.100 EUR
430 EUR
440 EUR
1.040 EUR
1.100 EUR
1.279 EUR
1.279 EUR
Pflegestufe III
2010 + 2011
ab 2012
1.510 EUR
1.550 EUR
685 EUR
700 EUR
1.510 EUR
1.550 EUR
1.510 EUR
1.550 EUR
in besonderen Härtefällen bei Vorliegen der
Pflegestufe III
2010 + 2011
ab 2012
1.825 EUR
1.918 EUR
Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Erholung brauchen, kann die Leistung der Kurzzeit- oder der Verhinderungspflege in Anspruch genommen
werden. Unabhängig von der Pflegestufe ist eine Kostenübernahme bis max. 1.510 EUR (ab 2012: 1.550 EUR) – für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr –
bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Personen möglich.
Wie wird der Antrag geprüft?
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – MDK – zur Prüfung des Antrages. Im MDK
sind Ärztinnen und Ärzte und Pflegefachkräfte tätig, die in der
Regel Hausbesuche durchführen. Der MDK erstellt aufgrund des
Hausbesuches ein Gutachten. Bei Pflegebedürftigkeit ergeht von
der Pflegekasse ein Bescheid. Sollte man mit der Entscheidung
nicht einverstanden sein, hat man ein Widerspruchsrecht.
Sollten zu dieser sehr komplexen und komplizierten Materie
weitere Fragen bestehen, kann man sich bei seiner Pflegekasse
oder vom Informations- und Beratungsbüro der Stadt Bochum
beraten lassen.
50
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Stadt Bochum, Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Peter Diko ([email protected]), Zi. 2067
Tel.: 02 34/9 10-28 32
Rita Kosthaus-Horn ([email protected]), Zi. 2068
Tel.: 02 34/9 10-28 22
Bei Fragen kann man sich an seine Pflegekasse bzw. an die Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation – siehe Kap. 11.2 –
wenden.
Pflege
Pflegedienste (ambulant)
Ambulante Dienste bieten sich an, wenn Hilfe und Pflege in der
häuslichen Umgebung benötigt wird. Sie stellen häufig eine
Alternative zu Alten- und Pflegeheimen dar.
Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen an der Person, als auch
Hilfen für die Person. Durch dieses Angebot kann häufig vermieden werden, dass die eigene Wohnung aufgegeben werden
muss. Die ambulanten Dienste können sich durch Geld oder
Sachleistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren lassen.
Ingeborg Wolff ([email protected]), Zi. 2069
Tel.: 02 34/9 10-28 44
Die ambulanten Pflegedienste können den Gelben Seiten für
den Bereich Bochum entnommen werden.
Fax für alle: 02 34/9 10-17 87
Tagespflege
Die Tagespflege soll dazu beitragen, der Pflegebedürftigen oder
dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so
lange wie möglich zu erhalten. Reichen die Hilfestellungen durch
die Angehörigen nicht mehr aus und kann die Unterstützung
auch durch die ambulanten Dienste nicht mehr in genügendem
Maße abgedeckt werden, bieten Einrichtungen der Tagespflege
eine Alternative zum Pflegeheim. Der Tagesgast kann morgens
mit einem Kleinbus abgeholt und abends wieder nach Hause
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (Soziale
Pflegeversicherung)
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich
eingeschränkt, z. B. bei einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, kann
er dafür von der Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen
erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen können bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag)
oder ein erhöhter Betrag von bis zu 200 Euro monatlich gezahlt
werden.
Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige,
die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann praktisch
der Pflegestufe 0 zugeordnet.
Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung, das heißt: Man muss in Vorleistung treten und
rechnet anschließend mit der Pflegekasse ab.
51
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
gebracht werden. Eventuell können neben der Versorgung
und Pflege gezielte therapeutische Maßnahmen angeboten
werden, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten oder verlorene
Fähigkeiten und Fertigkeiten so weit wie möglich wieder zu
erlangen.
Kurzzeitpflege
Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Die Kurzzeitpflege kann allgemein beschrieben werden als
ein zeitlich befristetes Angebot der vollstationären Betreuung
schwer pflegebedürftiger Menschen.
Verhinderungspflege (Anspruch auf Urlaubsvertretung für Pflegepersonen)
Pflegende Angehörige haben nach sechs Monaten Pflege („Vorpflegezeit“) einen Anspruch auf eine Pflegevertretung im Ur-
laub („Verhinderungspflege“). Im Urlaubs- oder Krankheitsfall
der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für
eine Ersatzpflegekraft in der Höhe von bis zu 1.510 Euro und
bis zu 1.550 Euro ab dem Jahr 2012 für bis zu vier Wochen pro
Jahr. Zudem werden für die Dauer des Erholungsurlaubs von
der Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson weitergezahlt.
Kombination Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege sind zeitlich jeweils auf 4 Wochen im Kalenderjahr
begrenzt.
Es ist jedoch möglich, beide Leistungen nacheinander in Anspruch zu nehmen, sodass in der Zeit vom 01. Januar bis 31.
Dezember ein Zeitraum von 8 Wochen überbrückt werden
kann.
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Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hinweis:
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege
nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Versicherte
bezahlt zunächst die erbrachten Leistungen selbst und erhält
nach Vorlage der Rechnung die ihm zustehenden Beträge von
der Pflegekasse erstattet.
Weitere Informationen über Pflegedienste (ambulant) – Tagespflege – Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege – und die entsprechenden Anbieter – können dem Ratgeber für Seniorinnen
und Senioren der Stadt Bochum (Auflage 2009) entnommen
werden.
Seniorenratgeber – erhältlich bei:
Ingeborg Wolff
Stadt Bochum, Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
• Grund- und Behandlungspflege. Pflege von akut und chronisch
kranken Kindern. Intensivmedizinische Betreuung durch Fachpersonal, Heimberatung und Verhinderungspflege.
• Früh- und Neugeborene mit Anpassungsstörungen.
• Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI etc.
Info:
KiP, Bürkle-de-la-Camp-Platz 2 (Bergmannsheil)
44789 Bochum
www.fundk-bochum.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8-16 Uhr
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Frau Zöller ([email protected]) und
Herr Lang ([email protected])
Tel.: 02 34/9 32 56 56-0, Fax: 02 34/9 32 56 56-5
– siehe Info Pflegeversicherung –
5.2 Häusliche Versorgung
oder im Internet unter:
www.alles-deutschland.de/barrierefrei/bochum/ratgeber-senioren/index.html
Essen auf Rädern
Ältere, behinderte oder kranke Menschen, die sich nicht selbst
eine warme Mahlzeit zubereiten möchten oder können, haben
die Möglichkeit, sich „Essen auf Rädern“ in Form von warmem
Essen oder tiefkühlfrischen Mahlzeiten, die von der Kundin oder
dem Kunden zu der von ihr oder ihm bestimmten Zeit erwärmt
werden können, bringen zu lassen.
Kinderkrankenpflege – Beatmungspflege
Die Abteilung Kinderkrankenpflege der `Familien- und Krankenpflege Bochum` besteht seit dem Jahr 2000. Mit dieser
Abteilung wird kompetente Hilfe geleistet, um kranken Kindern und ihren Familien eine selbstbestimmte Lebensführung
– unter Sichtung der Wünsche und Bedürfnisse zu Hause – zu
ermöglichen.
Das Team der Kinderkrankenpflege besteht aus examinierten
Kinderkrankenschwestern/Pflegern, wovon viele über Erfahrung
in der Pflege von Intensivkindern und der Beatmungspflege
verfügen.
Zum Leistungsspektrum der Fachabteilung Kinderkrankenpflege/Beatmungspflege gehören:
In Bochum gibt es folgende Anbieter:
apetito zuhaus
Tel.: 02 34/9 12 26 56, Fax: 0 18 02/22 79 78
[email protected]
www.apetito-zuhaus.de
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte
Herzogstr. 36, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/5 07 58-57, Fax: 02 34/5 07 58-50
[email protected]
www.awo-ruhr-mitte.de
53
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V.
Voedestr. 53, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57
[email protected]
www.drk-wattenscheid.de
Familien- und Krankenpflege
Sozialstation Mitte
Paddenbett 13, 44803 Bochum
Tel.: 02 34/3 07 96-66, Fax: 02 34/3 07 96-20
[email protected], www.fundk-bochum.de
Familien- und Krankenpflege
Sozialstation Wattenscheid
Voedestr. 16, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/98 71-10
[email protected], www.fundk-bochum.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Bessemer Str. 85, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/89 37 20, Fax: 02 34/8 93 72 29
[email protected], www.juh-bochum.de
Katholisches Klinikum – Ambulante Dienste
Tel.: 02 34/87 92-210, Fax: 02 34/87 92-441
www.klinikum-bochum.de
Malteser-Hilfsdienst
Humboldtstr. 44, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/96 47 50, Fax: 02 34/9 64 75 15
[email protected], www.malteser-bochum.de
Meyer Menü
Tel.: 08 00/150 15 05 (kostenfrei)
Fax: 08 00/1 50 15 06 (kostenfrei)
www.lecker-lecker.de
Rollender Mittagstisch GmbH
Josef-Baumann-Str. 2 a, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/86 52 68, Fax: 02 34/8 90 73 67
[email protected], www.rollender-mittagstisch.de
S & D – Service und Dienstleistungen Strüken
Kantstr. 10, 44867 Bochum
Tel.: 0 23 27/60 29 30, Fax: 0 23 27/60 29 29
[email protected]
Hausnotruf
Der Hausnotruf bietet Menschen durch ein Zusatzgerät zum
Festnetz- bzw. Mobiltelefon die Möglichkeit, von jedem Punkt
der Wohnung aus Hilfe zu rufen. Mit dem Hausnotruf erreicht
man rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer
Zentrale, die schnell und gezielt weiterhelfen können. Für alle
Personen, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, übernimmt
die jeweilige Pflegekasse den Grundbetrag pro Monat.
In Bochum gibt es folgende Anbieter:
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte
Herzogstr. 36, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/5 07 58-62, Fax: 02 34/5 07 58-50
[email protected], www.awo-ruhr-mitte.de
54
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Arbeiter-Samariter-Bund
Wohlfahrtstr. 124, 44799 Bochum
Tel.: 02 34/9 77 30 40, Fax: 02 34/9 77 30 41
[email protected], www.asb-bochum.de
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Bochum e. V.
An der Holtbrügge 8, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/45 98 230, Fax: 02 34/4 59 82 31
[email protected], www.drk-bochum.de
5.3 Familienunterstützung
Unterstützungsangebote für Familien mit einem geistig oder
mehrfach behinderten Angehörigen
Der FamilienUnterstützende Dienst der LEBENSHILFE Bochum
bietet Familien mit einem behinderten Angehörigen vielfältige
Entlastungsmöglichkeiten. Nähere Informationen erhält man
direkt bei der LEBENSHILFE Bochum.
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V.
Voedestr. 53, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57
[email protected], www.drk-wattenscheid.de
Info:
LEBENSHILFE Wohnen und Leben gGmbH
FUD FamilienUnterstützender Dienst
Westring 11, 44787 Bochum
www.lebenshilfe-bochum.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Bessemer Str. 85, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/8 93 72 0, Fax: 02 34/8 93 72 29
[email protected], www.juh-bochum.de
Ansprechpartnerin:
Lynn Witting
Tel.: 02 34/91 78 90-30, Fax: 02 34/91 78 90-99
[email protected]
Malteser-Hilfsdienst
Humboldtstr. 44, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/96 47 50, Fax: 02 34/9 64 75 15
[email protected], www.malteser-bochum.de
Sani Car – Krankentransport und Rettungsdienst GmbH
Querenburger Str. 19–23, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/ 97 79 77, Fax: 02 34/9 77 97 50
[email protected], www.sani-car.de
Hilfsmittel (Sanitätshäuser)
Häufig sind es tägliche Verrichtungen und Handgriffe, die bei
einer Behinderung große Anstrengungen und Probleme verursachen. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Rollstühle,
Toilettenstühle, Treppensteighilfen etc.), die einem das Leben
leichter machen und eine selbstständige Lebensführung sichern.
Die Übernahme der Hilfsmittel erfolgt in der Regel durch die
Kranken- bzw. Pflegekassen.
Info:
Die Sanitätshäuser können den Gelben Seiten für den Bereich Bochum entnommen werden.
55
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
FamilienAssistenz – Begleitung für Familien mit Kindern mit
Behinderung
Für Familien mit Kindern mit Behinderungen bietet der Dienst
„FamilienAssistenz“ ein Angebot der durchgängigen Begleitung
und Beratung über die gesamte Kindheits- und Jugendzeit als
Teil des Gesamtnetzes ambulanter, teilstationärer und stationärer
Hilfen. Er ist ein eigenständiges Angebot in enger Kooperation
und Abstimmung mit der Frühförderstelle und dem Evangelischen Beratungszentrum.
Ziel ist die Stärkung der Entscheidungsfähigkeit und der Selbstbestimmungspotenziale der Familien mit Kindern mit geistiger
und Mehrfachbehinderung.
Damit wird die Familie in die Lage versetzt, eigenständig über
notwendige und ausreichende Förderung, Betreuung und Versorgung ihres Familienangehörigen zu entscheiden und das
Familiensystem in Gänze wird gestärkt.
Info:
FamilienAssistenz der Diakonie Ruhr
Begleitung für Familien mit Kindern mit Behinderung
Westring 26, 44787 Bochum
www.diakonie-ruhr.de
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Marie-Luise Schäfer, Birgit Gottschling und Heiner Bartelt
Tel.: 02 34/91 33-300/301/302
Fax: 02 34/91 33-43 00
[email protected]
Fachdienst „Autismus-Zeit“ – Hilfen in allen Lebenslagen für
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Autismus
Der Fachdienst „Autismus-Zeit“ gehört zur Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH. Kinder, Jugendliche und Erwachsene
mit Autismus werden beraten und begleitet.
56
Folgende Leistungen werden angeboten:
Schulbegleitungen, Freizeitbegleitungen, Werkstättenbegleitung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Fachliche Beratung und
Nachtbetreuung.
Es ist ein Angebot für Menschen mit Autismus, wo man sich
mitteilen sowie begleitet und gefördert werden kann. Für jeden
Autisten wird eine individuelle Begleitung angeboten. Es wird
eine Bezugsperson geben, die sich ganz auf ihn und seine Bedürfnisse einlassen kann. So kann die Teilhabe und die Integration
in die Gesellschaft – z. B. durch Besuche in Sportvereinen – ermöglicht werden.
Zu dem wird eine fachlich begleitende Einzelbegleitung in den
Regel- oder Förderschulen angeboten. Immer mit der Absicht
auf Verselbstständigung und Integration in die Klassengemeinschaft.
Bei Hilfsbedarf im häuslichen Umfeld wird eine qualifizierte
sozialpädagogische Fachkraft zur Seite gestellt. Eltern sollen
entlastet werden und dem Kind soll ein individueller Raum
geschaffen werden.
Info:
Fachdienst Autismus – „Autismus-Zeit“ der Familien- und
Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
44803 Bochum
www.fundk-bochum.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag 8-16 Uhr
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Frau Bornscheuer ([email protected]) –
Diplom Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin
Tel.: 02 34/3 07 96 19
Fax: 02 34/3 07 96 20
Herr Lang ([email protected]) – Diplom-Psychologe
Tel.: 02 34/93 25 65 60
Fax: 02 34/93 25 65 65
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
6 Psychiatrische und psychosoziale Hilfen
6.1 Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) des Gesundheitsamtes
der Stadt Bochum bietet kostenlose Hilfen für Betroffene, ihre
Angehörigen, für das sonstige soziale Umfeld oder für Institutionen, wenn Anzeichen oder Folgen einer psychischen Krankheit
bestehen.
Aufgaben:
Der SpD bietet Beratung, Betreuung und Begleitung von Betroffenen und ihren Angehörigen. Dabei handelt es sich um Vorsorge
(Klärung und Hilfen im Vorfeld psychischer Erkrankungen, Vermittlung weiterer Behandlungen, Beratung des Umfelds), um
Nachsorge nach stationären oder rehabilitativen Behandlungen
und um Kriseninterventionen.
Durch einen Bereitschaftsdienst können Hilfen flexibel und
unmittelbar eingeleitet werden und Kriseninterventionen auch
vor Ort in Hausbesuchen kurzfristig durchgeführt werden. Langfristige gezielte Begleitung soll dazu dienen, stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Ziel ist es,
die Betroffenen durch medizinische und psychosoziale Hilfen
zu befähigen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes
Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Dazu wird an die gesunden Fähigkeiten der Nutzerinnen und
Nutzer angeknüpft. Die Gespräche sind vertraulich, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Gesetzliche Grundlage der Arbeit ist das PsychKG NW
(Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten).
Es finden sich Hilfsangebote in folgenden Bereichen:
Angebote zur Krisenbewältigung und Lebensplanung
• Gesprächsangebote mit Betroffenen und ihren Bezugspersonen
• Kriseninterventionen
• Hausbesuche oder Klinikbesuche
• langfristige Begleitung und Beratung
• Vermittlung ergänzender Hilfsangebote
Ausflug des Sozialpsychiatrischen Dienstes in ein Heimatmuseum
Individuelle Hilfen zur Alltags- und Lebensgestaltung
• praktische Unterstützung und Förderung entsprechender
Fähigkeiten
• Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
• Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
• Hilfen zum Erhalt bzw. zur Wiedererlangung gesicherten
Wohnraums
Umfangreiche Gruppenangebote zur Tagesstrukturierung und
zur Förderung der beruflichen und sozialen Fähigkeiten
• offene Kontaktclubangebote
• feste Gesprächsgruppen
• psychoedukative Gruppen
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist inhaltlich differenziert in:
• Teams für Allgemeinpsychiatrie
• Teams für Abhängigkeitserkrankte und eine
• Beratungsstelle für geistig Behinderte in Krisensituationen.
57
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Die Teams für Allgemeinpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankte
sind regional weiter sektorisiert, um jeweils eine gute Erreichbarkeit zu ermöglichen. In den Teams arbeiten unter fachärztlicher
Leitung jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im multiprofessionellen Team zusammen.
Beratungsstellen für Allgemeinpsychiatrie
Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest)
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-West
Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum
Tel.: 0 23 27/2 24 04-11
Fax: 0 23 27/2 24 04-88
[email protected]
www.bochum.de/gesundheitsamt
Sektor Mitte (Stadtbezirke Mitte und Süd)
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-Mitte
Westring 26, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-32 39
Fax: 02 34/9 10-17 67
[email protected]
www.bochum.de/gesundheitsamt
Sektor Ost (Stadtbezirke Ost und Nord)
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-Ost
Verein für psychosoziale Betreuung e. V.
Ovelackerstr. 5, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/2 82 07
Fax: 02 34/28 02 03
[email protected]
www.psychosoziale-betreuung.de
Beratungsstellen für Abhängigkeitserkrankte
Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest)
Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige und
deren Angehörige
Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum
Tel.: 0 23 27/2 24 04-11
Fax: 0 23 27/2 24 04-88
[email protected]
www.bochum.de/gesundheitsamt
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Sektor Mitte (Stadtbezirke Mitte und Süd)
Kontakt- und Beratungszentrum der Suchtkrankenhilfe
„Pavillon” – Diakonie Ruhr
Maximilian-Kolbe-Str. 9, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/96 10 80, Fax: 02 34/9 61 08 99
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Sektor Ost (Stadtbezirke Nord und Ost)
Kontakt- und Beratungsstelle für abhängigkeitskranke Menschen in Bochum Nord/Ost – Caritasverband für Bochum e. V.
Lünsender Str. 3, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/2 98 91 72
Fax: 02 34/61 06 53 16
[email protected]
www.caritas-bochum.de
Beratungsstelle für geistig Behinderte in Krisensituationen
Die Beratungsstelle ist für geistig behinderte Menschen in Krisensituationen da. Es können sich sowohl die Behinderten selbst,
ihre Eltern, Angehörige und Freundinnen und Freunde, als auch
Institutionen an die Beratungsstelle wenden, um Rat und Hilfe
einzuholen. Bei Bedarf werden psychiatrische, medizinische und
soziale Hilfen geleistet oder vermittelt. Wenn erforderlich wird
der Weg für Aufnahmen in stationäre Einrichtungen, wie z. B.
Wohnheime, Krankenhäuser mit Klärung von Kostenträgerschaften, bereitet.
Angebote/Hilfe bei:
• persönlichen Problemen der Behinderten
• Schwierigkeiten der Eltern im Umgang mit den Behinderten
• eventuellen psychischen Erkrankungen
• Krankenhausaufenthalt oder Versterben eines Elternteils
• der Suche von Wohnheimen, vorübergehenden Pflegestellen,
Wohnungen
• Vermittlung von Werkstatt bzw. Arbeitsplätzen u. v. m.
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit Werkstätten, Wohnheimen, Krankenhäusern, die geistig behinderte Menschen
betreuen, anleiten und psychiatrisch oder auch medizinisch
behandeln.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Stadt Bochum, Gesundheitsamt/Beratungsstelle für geistig
Behinderte in Krisensituationen
Westring 26, 44777 Bochum
www.bochum.de/gesundheitsamt
Kontakt:
Heidrun Lenke
Tel.: 02 34/9 10-32 39, Fax: 02 34/9 10-17 67
[email protected]
Beratungsstelle für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung + Treff 24 mit Kontakt- und Freizeitangeboten
Unter einem Dach bietet die Diakonie Ruhr in der Bochumer
Innenstadt zwei Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das Angebot der Beratungsstelle gibt Antwort auf Fragen zur
Lebens- und Zukunftsplanung, zu Veränderungswünschen – z. B.
bezüglich der Wohnsituation mit Loslösung vom Elternhaus oder
aus der stationären Einrichtung –, zu Möglichkeiten persönlicher
Entwicklung oder zu sozialrechtlichen Fragen für Menschen mit
geistigen und mehrfachen Behinderungen und deren Angehörige und Betreuer.
Der Treff 24 bietet Gruppenangebote, u. a. zur Freizeitgestaltung,
tagesstrukturierende Maßnahmen, Lerngruppen und Angebote
der Erwachsenenbildung. Er ist hilfreich, um Vereinsamung vorzubeugen und soziale Kontakte zu ermöglichen bzw. zu erweitern.
Info:
Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH
Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung/
Treff 24
Alleestr. 24, 44793 Bochum
www.diakonie-ruhr.de
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch 8–11 Uhr
Beratung auch nach telefonischer Vereinbarung, Hausbesuche sind möglich.
Kontakt:
Martina Streppel und Melanie Baier
Tel.: 02 34/6 10 58-71, Fax: 02 34/6 10 58-67
[email protected]
Was erwartet Betroffene, die sich an den Sozialpsychiatrischen
Dienst wenden?
Der SpD ist an den fünf Werktagen erreichbar und hält in dieser
Zeit zwischen 8 und 16 Uhr jeweils einen Bereitschaftsdienst zur
unmittelbaren Kontaktaufnahme vor. In dieser Zeitspanne ist
jederzeit ein umgehender telefonischer oder persönlicher Kontakt mit Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern möglich.
Gespräche sind nach Vereinbarung auch über 16 Uhr hinaus
möglich. Gerade die Möglichkeit zu Hausbesuchen bringt viele
Vorteile. Wenn es einem gesundheitlich nicht gut geht, kann der
Weg zur Beratungsstelle schwierig sein, auch lassen sich manche
Krisensituationen zu Hause in der gewohnten Umgebung besser
auffangen.
Zur besseren Erreichbarkeit sind die Beratungsstellen jeweils
nach Stadtbezirken aufgeteilt. Sie orientieren sich an den gewachsenen kommunalen Grenzen. Der Sektor West besteht aus
den Stadtbezirken Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest,
der Sektor Ost besteht aus den Stadtbezirken Bochum-Nord und
Bochum-Ost und der Sektor Mitte besteht aus den Stadtbezirken
Bochum-Mitte und Bochum-Süd. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen jeweils ihre Gemeinde und sonstige mögliche
Hilfsangebote und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat insgesamt einen großen Überblick
über alle Bochumer psychosozialen Angebote. Deswegen hat
er auch eine Schaltstellenfunktion: Allen Ratsuchenden können
Informationen zu Hilfsangeboten gegeben werden und ggf.
gezielt an weiterführende Angebote vor Ort verwiesen oder
vermittelt werden.
Den größten Anteil seiner Arbeitskapazität behält der SpD den
Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit umfassenden oder komplexen Problemen vor. Diese werden nach einem ganzheitlichen
Konzept betreut. Hinter ein und derselben Eingangstür finden
sich ganz verschiedene Leistungen (Einzelberatung von Betroffenen und Angehörigen, Familienberatung, medikamentöse
59
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Behandlung, ambulante Arbeitstherapie, Beratung in Sozialangelegenheiten und Betreuungsangelegenheiten usw.), die je
nach Situation auch ganz unterschiedlich in Anspruch genommen
werden können. Es ist nicht gewollt, dass man an vielen Stellen
jeweils nur einen kleinen Hilfeausschnitt angeboten bekommt,
sondern die nötigen Hilfen sollen umfassend erbracht und koordiniert werden.
Dieses Angebot lässt sich nur in Teams mit unterschiedlichen
Berufsgruppen umsetzen. Daher gehören zu den Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes regelmäßig Krankenpflegepersonal,
Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten, Psychologinnen
oder Psychologen, Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter und
Ärztinnen oder Ärzte. Je komplexer die Problematik der Betroffenen ist, desto umfassender und berufsgruppenübergreifender
ist das Hilfsangebot.
Um bei der Vielfalt der Angebote nicht zwischen den einzelnen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Berufsgruppen hin- und
hergeschoben zu werden, gibt es für jede Betroffene und jeden
Betroffenen eine Bezugsmitarbeiterin oder einen Bezugsmitarbeiter, bei dem alle Fäden zusammenlaufen.
Im Rahmen der „Niedrigschwelligkeit“ haben die Beratungsstellen überwiegend einen großen Aufenthalts- und Gruppenraum.
Nach dem Prinzip der „offenen Tür” ist dieser Raum für Besucherinnen und Besucher mit psychischen Problemen ganztags
nutzbar, solange eine Mitarbeiterein oder ein Mitarbeiter in der
Beratungsstelle anwesend ist. Hier können sie der Einsamkeit in
der eigenen Wohnung entfliehen, sich mit Mitbetroffenen zusammenschließen, unterhalten, Spiele machen und auf Wunsch
auch Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen.
Ergänzt wird dieses offene Angebot durch unterschiedliche
feststehende Gruppenangebote mit Gesprächsgruppen, Kontaktclubs und ergotherapeutischen Gruppen. Bei vielen kommt
es zur deutlichen Steigerung der sozialen Kontakte, zu Spaß,
zu neuen Hobbys und zur neuen Struktur des Tages und der
Woche. Dieses trägt sehr zur Stärkung des Selbstbewusstseins
und zur Stabilität bei.
60
Kooperation und Vernetzung
Die Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten intensiv
mit allen weiteren psychiatrischen Anbietern zusammen, um
angemessene Hilfen auch gemeinsam zu planen und zu koordinieren.
Dazu zählen insbesondere die psychiatrischen Kliniken, die Fachdienste für Betreutes Wohnen, die Wohnheime, die Tagesstätten,
die Kontaktstellen und die niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat auch die Geschäftsführung der Hilfeplankonferenzen für psychisch behinderte und
abhängigkeitserkrankte Mitbürger – siehe Kap. 4.3, Betreute
Wohnformen.
Psychiatrische Kliniken in Bochum
Martin-Luther-Krankenhaus, Abt. für klinische Psychiatrie
Voedestr. 79, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/65-0, Fax: 0 23 27/65-46 42
[email protected]
www.martin-luther-krankenhaus-bo.de
LWL-Klinik Bochum – Klinik der Ruhr-Universität Bochum
Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Präventivmedizin
Alexandrinenstr. 1, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/50 77-0
www.psychiatrie-bochum.de
Kontaktstellen für psychisch Behinderte
In jedem der drei Bochumer Sektoren (West, Mitte, Ost) findet
sich eine Kontaktstelle für psychisch Behinderte. Hier treffen sich
unter sozialpädagogischer Leitung Betroffene, um gemeinsam
Kontakte zu knüpfen, Freizeit zu gestalten, einzukaufen, zu
kochen und gemeinsam zu essen, aber auch sich zu beschäftigen.
Es finden sich in der Regel mehrere im Wochenablauf wiederkehrende Programmpunkte, die kostenlos und ohne hohe Schwellen
genutzt werden können.
Die oder der Einzelne kann dies für so viele Stunden in der Woche nutzen, wie es ihr oder ihm persönlich gut tut. Es entstehen
neue Beziehungen, die Woche erhält eine andere Struktur und
das Selbstwertgefühl wächst.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Kontaktstelle Bochum-West
Die Brücke e. V.
Westenfelder Str. 52, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/1 86 96, Fax: 0 23 27/1 86 96
[email protected], www.die-bruecke-bochum.de
Verein für psychosoziale Betreuung Bochum e. V.
Wittenbergstr. 11, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/4 38 99 06, Fax: 02 34/4 38 99 04
[email protected]
www.psychosoziale-betreuung.de
Kontaktstelle Bochum-Mitte
Sozialpsychiatrischer Dienst
Westring 26, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-3239, Fax: 02 34/9 10-17 67
[email protected], www.bochum.de/gesundheitsamt
Diakonie Ruhr
Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum
Tel.: 02 34/3 24 12 84
[email protected]
www.diakonie-ruhr.de
Kontaktstelle Bochum-Ost
Verein für psychosoziale Betreuung e. V.
Stiftstr. 36 a, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/28 61 78
[email protected]
www.psychosoziale-betreuung.de
Tagesstätten für psychisch Kranke
Tagesstätten sind wesentlich strukturierter und verbindlicher
als die Kontaktstellen. Hier wird für eine jeweils feste Gruppe
psychisch Behinderter wochentäglich ein teilstationäres Angebot
gemacht.
In der Regel an fünf Tagen in der Woche sollen hier Fähigkeiten
für die selbstständige Bewältigung von Alltagsanforderungen
trainiert werden, sinnvolle Lebensperspektiven entwickelt werden und eine Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in das
Arbeitsleben gestaltet werden.
Diese Programme setzen jeweils eine regelmäßige Beteiligung
über den wesentlichen Teil des Tages voraus und bieten wesentlich intensivere Trainings- und Rehabilitationsmöglichkeiten als
die offenen Hilfsangebote der Kontaktstellen.
Die Brücke e. V.
Westenfelder Str. 52, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/29 18 28
[email protected]
www.die-bruecke-bochum.de
Mehrtägige Gruppenfahrt des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach Essern
61
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
7 Mobilität
7.1 Mobilität durch das Nahverkehrsangebot
der BOGESTRA
Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA)
versteht sich als Mobilitätsdienstleister für alle Bewohnerinnen
und Bewohner des mittleren Ruhrgebiets und die Gäste der Region. Daher wird das barrierefreie öffentliche Verkehrsangebot
seit Jahren kontinuierlich weiterentwickelt.
Das gesamte Nahverkehrsangebot der BOGESTRA ist noch nicht
komplett barrierefrei nutzbar.
Hier ein Überblick über die Maßnahmen, die mobilitätseingeschränkten Menschen schon heute die Nutzung der Fahrzeuge
und Anlagen der BOGESTRA erleichtern und ermöglichen.
Allgemeines zur Fahrzeugausstattung
Die Fahrzeuge auf den U-Bahn- und Straßenbahnlinien U35, 302,
306 und 308/318 sowie auf allen Buslinien sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet (auf der Straßenbahnlinie
306 in 2010 nur zu bestimmten Zeiten).
In der Nähe der Türen sind Sitzplätze gekennzeichnet,
die vornehmlich für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen,
werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern vorgesehen
sind. Zum Teil sind diese Plätze auf Podesten angeordnet.
Stufen und Bedienungselemente sind kontrastreich gestaltet,
Haltestellen werden angezeigt und angesagt.
Rampeneinstieg in die neue Tango-Straßenbahn auf der BOGESTRA-Linie U35
Um auch diese technisch bedingten Resthöhen bequem überwinden zu können, werden auf den meisten Linien Fahrzeuge
mit einer Rampe eingesetzt.
Die Stellplätze für Rollstühle und Rollatoren befinden sich unmittelbar im Türbereich und sind ohne Stufen im Fahrzeug
erreichbar.
U-Bahnhöfe
Die Bahnsteige aller U-Bahnhöfe der Linien U35, 302, 306 und
308/318 sind über Aufzüge (Ausnahme Stadtbahn-Bahnhof Berninghausstraße in Herne) oder über Rampen zu erreichen.
Die Höhenunterschiede zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden variieren zwischen 8 und 10 Zentimetern, die Spaltbreite
zwischen 6,5 und 8 Zentimetern.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können in Bahnhöfen
und an Haltestellen jedoch nur ein- und ausfahren, wenn:
• der Zugang zum Bahnsteig/zur Haltestellenwartefläche barrierefrei sowie
• die Resthöhe und der Spalt zwischen Bahn-/Bussteig und Fahrzeugboden gering sind.
Straßenbahn- und Bushaltestellen
An niederflurgerecht ausgebauten Straßenbahn- und Bushaltestellen beträgt die Einstiegshöhe nur etwa 6 bis 8 Zentimeter,
der Spalt bei Straßenbahnen 6,5 Zentimeter. Bei Bussen ist ein
Spalt von ca. 5 Zentimeter zu überwinden, wenn geradlinig an
die Bordsteinkante herangefahren werden kann.
62
Gut unterwegs mit Bus und Bahn
www.bogestra.de
63
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auch nicht ausgebaute Bushaltestellen benutzt werden, wenn auf den Linien Busse mit Rampe
eingesetzt werden.
Informationen für sehbehinderte und gehörlose Kunden
• die Bahnsteigkanten sind mit einem breiten, hellen Warnstreifen markiert, der den Gefahrenbereich an der Bahnsteigkante
kennzeichnet
• an den ausgebauten Haltestellen gibt es kontrastierende
taktile Auffangstreifen entlang der Bordsteinkante und quer
über den ganzen Bürgersteig. Sie führen zu einem Aufmerksamkeitsfeld, an dem der Bus mit der 1. Tür hält
• Zugzielanzeiger auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe informieren über Linien und Fahrtrichtungen, Betriebsstörungen
und aktuelle Maßnahmen
• bestimmte Ausstattungsmerkmale in Fahrzeugen und Aufzügen sind speziell für diese Nutzergruppen ausgeführt.
Zu diesen Themen sowie zur Vorbereitung einer Reise, zum Verhalten in Bahnhöfen, an Haltestellen und in Bussen und Bahnen
wird ausführlich im Fahrplanbuch Bochum der BOGESTRA, im
Internet, über das ServiceTelefon und in den KundenCentern
informiert.
Dort erhalten auch Kundinnen und Kunden mit Gehwagen/Rollator wichtige Hinweise.
Kundinnen und Kunden mit Handicap, ob Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer oder mit Rollator, aber auch Blinde und
Sehbehinderte, sollen Hemmschwellen abbauen um die Fahrzeuge der BOGESTRA künftig noch besser nutzen zu können.
Daher bietet die BOGESTRA an, ihre Verkehrsmittel – losgelöst
vom Linienbetrieb und ganz ohne Zeitdruck – kennen zu lernen
und das Ein- und Ausrollen zu üben. Ort- und Zeit werden der
Nachfrage entsprechend festgelegt. Interessenten können sich
schriftlich oder über das ServiceTelefon der BOGESTRA melden.
Die Teilnahme am Training ist kostenlos.
64
Info:
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Universitätsstr. 58
44789 Bochum
Tel.: 02 34/303-0
[email protected]
www.bogestra.de
ServiceTelefon:
Tel.: 0 18 03/50 40 30 (24 Std.), 0,09 Euro/Min. aus dem dt.
Festnetz, Mobil max. 0,42 Euro/Min.
Hinweise zu Aufzügen:
Unter der Telefonnummer 02 34/3 03 40 40 (Technische Leitstelle) können sich mobilitätseingeschränkte Kundinnen und
Kunden jederzeit vor Antritt ihrer Fahrt über die aktuellen
Betriebszustände der Aufzüge informieren.
7.2 Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum
Der Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum existiert als institutionelle Einrichtung bereits seit dem Jahr 1978, seit dem Jahr
2003 wird er jährlich öffentlich ausgeschrieben.
Er kann nur mit einer Genehmigung benutzt werden, der durch
die Fachabteilung „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“
des Sozialamtes Bochum ausgestellt wird.
Nutzungsberechtigt sind Personen, die sich mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen und Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel Bus und
Bahn nicht und ein „normales“ Taxifahrzeug nur mit besonderen
Schwierigkeiten (z. B. mit umfangreicher Hilfestellung anderer
Personen) nutzen können.
Der städt. Behindertenfahrdienst kann täglich von 8 bis 24 Uhr
für Fahrten zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen
Leben benutzt werden. Er ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet
Bochum beschränkt, wo der Teilhabebedarf auch vordringlich sicherzustellen ist. Fahrten in Nachbargemeinden sind möglich.
Krankenbeförderungen, Fahrten zur Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Fahrten zur Schule und zum Arbeits- oder
Ausbildungsplatz sind nicht möglich!
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
In den Fällen, wo besondere Hilfe benötigt wird (z. B. Hilfe bei
der Überwindung baulicher Barrieren vor dem Einstieg und nach
dem Ausstieg sowie beim Ein- und Aussteigen selbst), wird dies
durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und/oder geeigneten Hilfsmitteln sichergestellt. Eine medizinisch-fachliche Betreuung der zu befördernden Personen ist nicht vorgesehen.
Jede Einzelfahrt ist grundsätzlich vom Nutzungsberechtigten
selbst zu zahlen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des
Sozialgesetzbuches (SGB) XII erfüllt sind, können die Fahrtkosten
im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden. Hierbei handelt
es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen (§ 54.1 SGB XII i. V. m. § 55.2 Nr. 7 SGB IX).
Derzeit gibt es ca. 460 Nutzungsberechtigte; im Jahr 2009 wurden
im Rahmen des städt. Behindertenfahrdienstes 8.047 Fahrten
durchgeführt.
Unternehmen/Verbände mit rollstuhlgerechten Fahrzeugen:
CITY TAXI
Weststr. 19, 44866 Bochum
Tel.: 0234 o. 0 23 27/60 03 00, Fax: 0 23 27/6 00 30 15
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V.
Voedestr. 53, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/6 11 11, Fax: 0 23 27/8 54 57
[email protected], www.drk-wattenscheid.de
Dienstleistungen Axel Kröger
Elsa-Brändström-Str. 35, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/49 40 50, Fax: 02 34/49 40 35
[email protected], www.taxi-kroeger-bochum.de
Info:
Stadt Bochum
Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartner:
Heiko Stegmann, Zi. 2060
Tel.: 02 34/9 10-27 78, Fax: 02 34/9 10-13 49
[email protected]
www.bochum.de/sozialamt –> Formulare –> Behindertenangelegenheiten (aktuelles Info-Blatt und Antragsformular)
7.3 Weitere Behindertenfahrdienste
In Bochum gibt es Unternehmen/Verbände, die über rollstuhlgerechte Fahrzeuge verfügen. Diese führen z. B. Rollstuhltransporte
(auch sitzend im Rollstuhl) zu einer ambulanten Krankenbehandlung und/oder private Rollstuhlfahrten durch.
Am Bochumer Tippelsberg
65
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Patienten Transport UnJon
Suntumer Str. 47 a, 44803 Bochum
Tel.: 0800/3555555 (kostenfrei)
Fax: 0234/3616766
pfd Patiententransport Bochum KG
Deimketal 22, 44797 Bochum
Tel.: 02 34/9 50 93 11
Fax: 02 34/9 50 96 44
[email protected]
SANI-CAR – Krankentransport und Rettungsdienst GmbH
Querenburger Str. 19–23, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/1 92 18 oder 97 79 77
Fax: 02 34/9 77 97 99
[email protected]
www.sani-car.de
Taxi Sellheier
Liebermannstr. 18, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/3 38 69 61
Fax: 02 34/3 38 69 62
[email protected]
SANI-CAR
Krankentransport und Rettungsdienst GmbH
19 2 18
Eine Telefonnummer - alle Beförderungsmittel
Querenburger Straße 19-23 · 44789 Bochum
Büro 02 34 / 977 977 · www.sani-car.de
66
7.4 Erleichterungen im
öffentlichen Personennahverkehr
Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte
Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind, „Freifahrt“.
Ebenso Blinde und Gehörlose. Ihr Schwerbehindertenausweis
hat einen orangefarbenen Flächenaufdruck und trägt das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“. Voraussetzung für die
„Freifahrt“ ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer
Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.
Schwerbehinderte nur mit dem Ausweismerkzeichen „G“ oder
„aG“ und Gehörlose müssen in der Regel für die Wertmarke 60
Euro pro Jahr (oder 30 Euro halbjährlich) bezahlen.
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“
erhalten die Wertmarke kostenlos. Ebenso schwerbehinderte
Menschen, die z. B. Arbeitslosengeld II, laufende Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB
XII)/entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII beziehen.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Ist eine ständige Begleitung notwendig – sie muss durch das
Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen werden – fährt die Begleitperson kostenlos mit, selbst dann, wenn der Behinderte
keine Wertmarke gekauft hat. Freifahrtberechtigte können auch
Handgepäck, Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel oder einen
Führhund kostenlos mitnehmen.
Der Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen „B“ kann auch ohne
Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Mit dem oben erwähnten gültigen Beiblatt können schwerbehinderte Menschen innerhalb der Verkehrsverbünde mit den
Regionalbahnen, den S-Bahnen und den Stadtbussen in ganz
Deutschland kostenlos fahren. In manchen Bundesländern darf
damit auch mit dem IC kostenlos gefahren werden.
Bestehen keine Verkehrsverbünde, ist der Fahrpreis zu entrichten. Einen Plan, wo dies erforderlich ist, gibt es bei der Deutschen
Bahn.
Info:
Bei der Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in
Versorgungsamtsangelegenheiten im Sozialamt Bochum
– siehe Info-Box zu Kap. 8.1 –
und
beim Gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund,
Bochum und Hagen
Rheinische Str. 173
44147 Dortmund
www.versorgungsamt.dortmund.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8–12 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr,
Montag und Dienstag zusätzlich 13–15 Uhr
Kontakt über:
„doline” Stadt Dortmund
Tel.: 0231/50-0
Fax: 02 31/50-1 07 75
[email protected]
7.5 Parkerleichterungen
Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde
Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn
sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich
gehbehindert” anerkannt oder blind sind (Vermerk „aG” oder
„Bl” auf dem Schwerbehindertenausweis).
Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie wird ebenfalls eine entsprechende Parkerleichterung gewährt.
Für die Ausstellung des EU-einheitlichen blauen Parkausweises
sind erforderlich:
• Personalausweis oder Pass
• Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des
Versorgungsamtes
• 1 Passfoto
Alte gelbe oder blaue Parkausweise (noch ohne Lichtbild), die
bis Ende des Jahres 2000 ausgestellt wurden, sind nur noch bis
zum 31. Dezember 2010 gültig. Auf Antrag wird bei Vorlage
der genannten Unterlagen und gegen Rückgabe des bisherigen
Parkausweises gebührenfrei ein neuer Parkausweis ausgestellt.
Ausnahmegenehmigungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Menschen mit bestimmten Behinderungen können ebenfalls
Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gewährt werden, wenn vom Versorgungsamt
das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bestätigt wird:
• Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „G” und „B“, bei der
die Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens
„aG” nur knapp verfehlt wurde (z. B. anerkannter Grad der
Behinderung mindestens 70 % und der Aktionsradius beträgt
maximal 100 Meter)
• Morbus Crohn-Erkrankung oder eine Colitis-ulcerosa-Erkrankung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung
von mindestens 60 %
• Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %
67
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Notwendige Unterlagen:
• Personalausweis oder Pass
• Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des
Versorgungsamtes
Info:
Stadt Bochum
Straßenverkehrsamt – Abteilung für allgemeine Verkehrsangelegenheiten und Führerscheine –
Bulksmühle 17, 44777 Bochum
www.bochum.de/strassenverkehrsamt
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag 8–13 Uhr,
Donnerstag 8–18 Uhr
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 10-82 10, Fax: 02 34/9 10-82 60
[email protected]
7.6 Behindertenparkplätze
Im Stadtgebiet Bochum sind an zahlreichen Stellen allgemeine
Behindertenparkplätze eingerichtet. Eine Liste über die Behindertenparkplätze kann im Internet unter www.bochum.de/handicap –> Leistungen für Schwerbehinderte –> Sonderparkplätze
herunter geladen werden.
Parkberechtigt auf diesen Parkplätzen sind die Inhaberinnen
und Inhaber von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
(blauer Parkausweis) – siehe Punkt 7.5. Unter bestimmten Voraussetzungen können für Inhaberinnen und Inhaber dieser
Parkausweise Parkplätze vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz
reserviert werden.
Info:
Stadt Bochum
Straßenverkehrsamt – Abteilung für allgemeine Verkehrsangelegenheiten und Führerscheine –
Bulksmühle 17, 44777 Bochum
www.bochum.de/strassenverkehrsamt
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag 8–13 Uhr,
Donnerstag 8–18 Uhr
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Antje Hurst ([email protected]), Zi. 109
Tel.: 0234/9 10-82 27
Birgit Schlächter ([email protected]), Zi. 111
Tel.: 02 34/9 10-82 12
Ute Schmidtke ([email protected]), Zi. 110
Tel.: 02 34/9 10-82 52
Fax für alle: 02 34/9 10-82 70
[email protected]
www.bochum.de/handicap –> Leistungen für Schwerbehinderte –> Sonderparkplätze
Hinweis: Informationen über weitere Standorte von Behindertenparkplätzen findet man in Kap. 12.
68
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
8 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und weitere Infos/Hilfen
8.1 Schwerbehindertenausweis – Erstantrag, Änderung
und Verlängerung
In den Bürgerbüros der Stadt Bochum kann man seinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen, wenn im Ausweis noch
Verlängerungsfelder vorhanden sind. Einen Antrag auf Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhält man ebenfalls
in den Bürgerbüros. Der ausgefüllte Antrag – aktuelles Passfoto
nicht vergessen! – kann in den Bürgerbüros abgegeben werden,
er wird dann an das Gemeinsame Versorgungsamt der Städte
Dortmund, Bochum und Hagen (Rheinische Str. 173, 44147
Dortmund, Tel.: 02 31/50-0 –> siehe Info-Box zu Kap. 7.4) weitergeleitet.
In folgenden Angelegenheiten muss man sich an das Gemeinsame Versorgungsamt oder die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten bei der
Stadt Bochum – siehe nächste Seite – wenden:
• Beantragung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag
oder alter Ausweis kann nicht verlängert werden); die Weiterleitung des ausgefüllten Erstantrages an das Versorgungsamt
ist auch durch das Bürgerbüro der Stadt Bochum möglich – siehe oben
• Änderung des Behinderungsgrades
Gemeinsames Versorgungsamt in Dortmund
Die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in
Versorgungsamtsangelegenheiten
der Stadt Bochum
ist direkt mit dem
Versorgungsamt
vernetzt und steht
Bochumer Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Es kann der
Stand des Verfahrens zur Feststel-
lung der Schwerbehinderteneigenschaft oder zur Änderung
des Grades der Behinderung erfragt werden. Es kann Einsicht
in die Akten des Versorgungsamtes genommen werden und es
kann direkt ein Antrag auf Ausstellung oder Änderung eines
Schwerbehindertenausweises über Internet beim Versorgungsamt gestellt werden.
Info Bürgerbüros der Stadt Bochum:
Bürgerbüro im Rathaus Bochum
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-19 50, Fax: 02 34/9 10-9 81 15
Informationszentrum Süd
(Willy-Brandt-Platz)
Tel.: 02 34/9 10-39 78, Fax: 02 34/9 10-40 72
Informationszentrum Nord
(Gustav-Heinemann-Platz)
Tel.: 02 34/9 10-40 41
Bürgerbüro im Rathaus Wattenscheid
Friedrich-Ebert-Str. 7, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-62 00, Fax: 02 34/9 10-62 01
Bürgerbüro in Gerthe (Amtshaus)
Heinrichstr. 42, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-92 22, Fax: 02 34/9 10-92 99
Bürgerbüro in Langendreer (Altes Amtsgericht)
Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-94 99, Fax: 02 34/9 10-94 84
Bürgerbüro in Querenburg (Uni-Center)
Querenburger Höhe 256, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-91 22, Fax: 02 34/9 10-9135
Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt
Bulksmühle 17, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10- 82 82, Fax: 02 34/9 10-82 11
69
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bürgerbüro in Weitmar (neben dem Amtshaus)
Hattinger Str. 389, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-89 88, Fax: 02 34/9 10-89 99
Servicezeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8–18 Uhr,
Mittwoch 8–13 Uhr, Freitag 7–13 Uhr
E-Mail und Internet:
[email protected], www.bochum.de/buergerbuero
Info Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten der Stadt Bochum:
Sozialamt/Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in
Versorgungsamtsangelegenheiten
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartner:
Wolfgang Becker, Zi. 3120
Tel.: 02 34/9 10-12 31, Fax: 02 34/9 10-17 55
[email protected]
8. 2 Nachteilsausgleiche
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Die Entscheidung über die Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren trifft generell die Gebühreneinzugszentrale
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in den Bürgerbüros der Stadt Bochum – siehe
Punkt 8.1.
Zu Fragen, unter welchen Voraussetzungen Gebührenbefreiung
gewährt werden kann (z. B. das Merkzeichen „RF“ im Schwerbe70
hindertenausweis) und welche Unterlagen im Einzelnen beizufügen sind, erhält man direkt bei der GEZ Auskunft. Wenn die
beizufügenden Unterlagen nicht im Original der GEZ übersandt
werden sollen, besteht die Möglichkeit, dass das Bürgerbüro der
Stadt Bochum im Antragsformular schriftlich bestätigt, dass die
Originale vorgelegen haben (eine Beglaubigung der Unterlagen
ist nicht erforderlich). Hierzu sind der ausgefüllte Antrag und
die erforderlichen Originalbelege mitzubringen.
Info:
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
www.gez.de
Kontakt:
Tel.: 0 18 59/9 95 01 00
Fax: 0 18 59/9 95 01 05
[email protected]
Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif)
Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und -kunden der Telekom und die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen,
wenn sie:
• von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht durch die GEZ
befreit sind oder
• blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 90 % sind.
Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen
Vergünstigung, die Anschlussarten für die der Sozialtarif gilt und
Antragsformulare gibt es bei der Telekom.
Info:
T-Shops der Deutschen Telekom
Am Ruhrpark 1 (EKZ Ruhr-Park), 44805 Bochum
Dorstener Str. 400 (EKZ Hannibal), 44809 Bochum
Kortumstr. 68, 44787 Bochum
Kortumstr. 89 (EKZ Drehscheibe), 44787 Bochum
Oststr. 29, 44866 Bochum
www.telekom.de
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Kontakt:
Tel.: 08 00/3 30 10 00, Fax: 08 00/3 30 10 09
[email protected]
Kraftfahrzeugsteuer
Schwerbehinderte Personen, die ein Kraftfahrzeug (KFZ) halten,
können Befreiung von der Kfz-Steuer oder eine Kfz-Steuer-Ermäßigung beantragen, wenn das Fahrzeug nur für ihre Fortbewegung oder für die Führung ihres Haushalts benutzt wird.
Von der Kfz-Steuer befreit sind Personen, die hilflos (H), blind
(Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (aG) sind – Nachweis
der Behinderung durch Schwerbehindertenausweis.
Die Kfz-Steuer ermäßigt sich um 50 % für schwerbehinderte Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt
oder gehörlos sind – Nachweis der Behinderung durch Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck in
Verbindung mit dem Beiblatt ohne Wertmarke.
Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, wenn die schwerbehinderte Person das Recht zur unentgeltlichen Beförderung
im öffentlichen Personennahverkehr bzw. gegen Zahlung einer
Eigenbeteiligung in Anspruch nimmt.
Steuerbefreiung und Steuerermäßigung stehen den schwerbehinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu.
Info:
Finanzamt Bochum-Mitte
Castroper Str. 40–42, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/5 14-0
Fax: 08 00/1 00 92 67 53 06
www.finanzamt-bochum-mitte.de
Finanzamt Bochum-Süd
Königsallee 21, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/33 37-0
Fax: 08 00/1 00 92 67 53 50
www.finanzamt-bochum-sued.de
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30–12 Uhr,
Donnerstag zusätzlich von 13.30–16 Uhr
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose
Leistungen für hochgradig Sehbehinderte
Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben, erhalten in NRW zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe in Höhe von
77 Euro monatlich, soweit sie keine entsprechenden Leistungen
nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Als hochgradig sehbehindert gelten Personen, deren
besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne optische Hilfsmittel
eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige
Einschränkung aufweist. Dem Antrag ist eine augenärztliche
Bescheinigung mit aktuellem Befund beizufügen (Vordruck ist
bei den u. a. Stellen erhältlich).
Leistungen für Blinde
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW zurzeit ein
Landesblindengeld in Höhe von monatlich 608,96 Euro, Kinder
und Jugendliche von 305 Euro, soweit sie keine entsprechenden
Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Landesblindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde, die das 60. Lebensjahr
vollendet haben, erhalten ein Landesblindengeld in Höhe von
473 Euro. Diese Personen können, sofern ihr Einkommen und
Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, ergänzende
Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen.
Blinde, die Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer
Pflege und Kurzzeitpflege von der Pflegekasse, der privaten
Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften
erhalten, können nur ein gekürztes Blindengeld erhalten. Blinde,
die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses
Aufenthaltes ganz oder teilweise aus öffentlichen Kassen (z. B.
Sozialamt, Pflegekassen) übernommen werden, erhalten ebenfalls nur ein gekürztes Blindengeld.
Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren
Auge nicht mehr als 2 % beträgt oder bei denen anderweitige
gleichgewichtige Störungen des Sehvermögens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen) vorliegen. Als Nachweis ist eine augenärztliche Bescheinigung (Vordruck ist bei den u. a. Stellen erhältlich)
71
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits
das Merkzeichen „Bl“ eingetragen.
Leistungen für Gehörlose
Gehörlose erhalten in NRW zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe in Höhe von
77 Euro monatlich, soweit sie keine entsprechenden Leistungen
nach bundes- oder anderen landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und
Vermögen gezahlt.
Gehörlos sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Gehörlosigkeit muss durch eine Bescheinigung der
HNO-Ärztin oder des HNO-Arztes (Vordruck ist bei den u. a.
Stellen erhältlich) oder durch Vorlage eines Bescheides des Versorgungsamtes über eine vorhandene Taubheit nachgewiesen
werden.
Info LWL:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
Warendorfer Str. 26–28 (Eingang Friedenstr. 2)
48133 Münster
www.lwl.org/LWL/Soziales
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr,
zusätzlich Montag bis Donnerstag 14–15.30 Uhr
Ansprechpartner:
Ulrich Mühlenbäumer
Tel.: 02 51/5 91-47 34
Fax: 02 51/5 91-2 64
[email protected]
Zuständig für die o. a. Leistungen ist der LWL. Antragsformulare sind auch beim Sozialamt der Stadt Bochum erhältlich.
72
Info Stadt Bochum:
Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid)
Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum – siehe Kap. 11.3
Für den Stadtbezirk Wattenscheid
Sozialamt/Altenhilfe
Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid)
44777 Bochum
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr
Ansprechpartnerin:
Cordula Rybinski ([email protected]), Zi. 105
Tel.: 02 34/9 10-62 94, Fax: 02 34/9 10-62 01
Weitere Nachteilsausgleiche
Im Informationsportal „Leben mit Behinderungen in NRW“
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
findet man den „Ratgeber für Schwerbehinderte“, der über
weitere Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
informiert.
Info:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
www.mags.nrw.de
Kontakt:
Tel.: 02 11/8 55-5
Fax: 02 11/8 55-32 11
www.lebenmitbehinderungen.nrw.de
(Broschüre zum Download)
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
8.3 Weitere Infos/Hilfen
Behindertentoiletten
• August-Bebel-Platz Wattenscheid
Euro-Schlüssel
• Bürgerbüros der Stadt Bochum
Bürgerbüros Rathaus Bochum, Rathaus Wattenscheid, Gerthe,
Langendreer, Querenburg, Straßenverkehrsamt, Weitmar;
Anschrift und Öffnungszeiten: siehe Punkt 8.1
• City-Point Einkaufscenter
Kortumstr. 89, Untergeschoss zw. Bacher Reformhaus und Apotheke, Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 10–20 Uhr – Euro-Schlüssel
• Gerthe Marktplatz
Gerther Str./Bethanienstr. – Euro-Schlüssel
• Gertrudis Center Wattenscheid
Untergeschoss im Kassenbereich von Kaufland, Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 7–22 Uhr
• Hauptbahnhof Bochum
zwischen Kino und Mr. Chicken (im Hbf., Bereich Ausgang
City) – Euro-Schlüssel und Vorplatz Ausgang Buddenbergplatz
(während des Marktes – Mi. + Sa. 8–14 Uhr) – Euro-Schlüssel
• Haus der Begegnung
Alsenstr. 19 a, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 13–22 Uhr
• Husemannplatz
gegenüber vom Amtsgericht (Viktoriastr.) – Euro-Schlüssel
• Langendreer Marktplatz
Oberstr./Hauptstr. – Euro-Schlüssel
• Linden Marktplatz
Hattinger Str./Dr.-C.-Otto-Str. – Euro-Schlüssel
• Rathaus Bochum
Am Willy-Brandt-Platz, Durchgang links neben dem Restaurant Ratskeller, direkt neben der öffentlichen Toilettenanlage – Euro-Schlüssel
• Ruhr-Universität
Universitätsstr. 150, Studierendenhaus, neben dem Kulturcafé
(Schlüssel im Kulturcafé)
• Stadtbad galerie
Massenbergstr. 9 c (Eingang links neben dem Modepark Röther),
Richtung Stadtbad/Ärzte (dem roten Pfeil folgen) – links neben
Otten + Freckmann, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 6.10–22 Uhr,
Sa., So. und feiertags 8–21 Uhr – Euro-Schlüssel
• Stadtpark Bochum
Bergstr./Höhe Freiligrathstr. – Euro-Schlüssel
• Uni-Center Querenburg
Querenburger Höhe 280 (neben der Uni-Sonne) – Euro-Schlüssel
• Weitmar-Mark
Markstr. 422/Kemader Str. (im Bereich der Behindertenparkplätze) – Euro-Schlüssel
Info:
Informationen über weitere Standorte von Behindertentoiletten findet man in Kap. 12.
EURO-Behinderten-WC-Schlüssel
Auf Initiative des Clubs
Behinderter und ihrer
Freunde Darmstadt
e. V. (CBF Darmstadt)
wurden 1986 alle Behindertentoiletten an
den bundesdeutschen
Autobahnraststätten
mit einem einheitlichen Schließzylinder ausgestattet.
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit konnte erreicht werden,
dass auch viele Städte und Gemeinden in Deutschland die behindertengerechten Toiletten mit diesem Schließzylinder ausgestattet haben.
Die problemlose Zugänglichkeit von öffentlichen Toilettenanlagen ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Auch in einigen weiteren
europäischen Ländern – z. B. in Österreich, Schweiz, Frankreich,
Spanien – gibt es entsprechende Toilettenanlagen.
Der EURO-Behinderten-WC-Schlüssel kann für 18 Euro bei der
Stadt Bochum erworben werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Schlüssels:
• Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, B, H
oder Bl oder
• Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 70 % oder
73
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
• MS, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankung, Stomaträger (ärztliche Bescheinigung als Nachweis erforderlich)
Info:
Heiko Stegmann, Stadt Bochum
Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum – siehe Kap. 7.2
Freiwilligen-Zentrum Bochum
Das Freiwilligen-Zentrum ist für alle da, die ...
• sich freiwillig/ehrenamtlich engagieren wollen.
• mit freiwilligen/ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenarbeiten.
Das Freiwilligen-Zentrum wendet sich an:
AIle Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen aus dem
sozialen Bereich, unabhängig von Konfession und Parteizugehörigkeit.
Info:
Freiwilligen-Zentrum Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum, im Sozialamt Bochum)
44777 Bochum
www.ehrenamt-bochum.de
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 10-27 76
Fax: 02 34/9 10-17 87
[email protected]
Stadtteilhelfer
Stadtteilhelferinnen und Stadtteilhelfer können für alle Menschen tätig werden, die soziale Hilfe benötigen.
Die Dienstleistungen sind ohne Ausnahme kostenlos. Stadtteilhelferinnen und Stadtteilhelfer sind sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Ihre Mitmenschen einsetzen.
74
Sie bieten Hilfe im Alltag:
• gehen mit Ihnen spazieren
• begleiten Sie zu Ärzten
• kaufen mit Ihnen ein
• halten Sie auf dem Laufenden
• begleiten Sie zu Ämtern
• lesen Ihnen vor
• erledigen für Sie Besorgungen
• und vieles mehr
Info:
feb Stadtteilhelfer
Widumestr. 6, 44787 Bochum
www.stadtteilhelfer.de
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 31 02 54, Fax: 02 34/9 31 03 45
[email protected]
Betreuungsgesetz
Betreuung ist die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person.
Betreuung heißt, sich als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter um bestimmte Angelegenheiten einer Person zu
kümmern, und zwar immer dann, wenn ein volljähriger Mensch
aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit seine persönlichen
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen
kann. Die Betreuerin oder der Betreuer soll nur die Aufgaben
übernehmen, die die oder der Betroffene nicht mehr allein
wahrnehmen kann.
Solche Aufgaben können u. a. sein:
• die Gesundheitsfürsorge
• die Vermögenssorge
• die Regelung von Wohnungsangelegenheiten
Unabhängig von den Aufgabenkreisen umfasst jede gesetzliche
Betreuung die persönliche Begleitung der Hilfsbedürftigen. Die
Betreuerin oder der Betreuer ist verpflichtet, ihre oder seine
Tätigkeit an dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu
orientieren. Die Einrichtung einer Betreuung beeinträchtigt nicht
die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Die Betreuungsstelle
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
der Stadt Bochum nimmt die
behördlichen Aufgaben wahr,
die sich nach dem Betreuungsgesetz bzw. dem Betreuungsbehördengesetz ergeben. Zu
diesen Aufgaben gehört z. B.
die Koordination zwischen dem
Amtsgericht, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Betreuerinnen und Betreuern. Außerdem berät und
Gisela Ehl – Betreuungsstelle
unterstützt die Betreuungsstelder Stadt Bochum
le bei allen Fragestellungen und
Problemen, die während einer gesetzlichen Betreuung oder auch
im Vorfeld auftauchen können.
Grundsätzlich vertritt jede volljährige Mitbürgerin und jeder
volljährige Mitbürger seine Interessen selbst und entscheidet
eigenverantwortlich. Wenn er dies allerdings infolge einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr kann und im Voraus
keiner Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt
hat, bleibt zumeist nur noch die Möglichkeit, durch das Gericht
eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellen zu lassen: die
gesetzliche Betreuerin oder den gesetzlichen Betreuer. Erfahrungsgemäß tauchen bei Übernahme einer gesetzlichen Betreuung immer wieder die gleichen Fragen und Unsicherheiten auf.
Daher werden durch die Betreuungsstelle regelmäßig „Einführungsveranstaltungen für Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer”
durchgeführt. Dort werden diese Probleme erläutert und Fragen
der Beteiligten beantwortet. In steigendem Maße werden auf
Wunsch von Betroffenen auch Beratungsgespräche über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durchgeführt.
Auf Wunsch halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle über diesen Themenkreis – außerhalb der Räumlichkeiten der Stadt Bochum – auch Vorträge. Dies entspricht
dem mittlerweile deutlich gestiegenen Wunsch nach Informationen über die Möglichkeiten, in guten Tagen angemessen und
rechtlich einwandfrei Vorsorge treffen zu können. Die Betreuungsstelle ist befugt, Vorsorgevollmachten zu beglaubigen.
Darüber hinaus freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
75
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
der Betreuungsstelle über jedes ehrenamtliche Engagement im
Betreuungsbereich, z. B. durch die Übernahme einer Betreuung
für eine alleinstehende Person, die aufgrund ihrer Betreuungsbedürftigkeit einen gesetzlichen Vertreter benötigt.
In Bochum gibt es folgende Betreuungsvereine:
• Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte – Betreuungsdienst –
Herzogstr 36, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/5 07 58-70, Fax: 02 34/5 07 58-50
www.awo-ruhr-mitte.de
• Ev. Betreuungsverein
Alleestr. 24, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/3 25 89-0, Fax: 02 34/3 25 89-60
www.diakonie-ruhr.de
• SKF – Sozialdienst kath. Frauen
Bergstr. 224, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/9 55 01-0, Fax: 02 34/59 60 98
www.skf-bochum.de
• SKFM – Sozialdienst kath. Frauen und Männer Wattenscheid
Stresemannstr. 11, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/94 54-24/-15, Fax: 0 23 27/94 54-22
[email protected]
http://skfm-wattenscheid.de/
• SKM – Kath. Verein für soziale Dienste
Lohbergstr. 2 a, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/3 07 05-31, Fax: 02 34/3 07 05-77
www.skm-bochum.de
• Verein für psychosoziale Betreuung
Kurt-Schumacher-Platz 9, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 22 00-0, Fax: 02 34/91 22 00-7
www.psychosoziale-betreuung.de
Info Stadt Bochum:
Betreuungsstelle der Stadt Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2–6
(Bildungs- und Verwaltungszentrum)
44777 Bochum
www.bochum.de/jugendamt –> Beratung & Hilfen
Servicezeiten:
nach vorheriger Terminabsprache
Kontakt:
Thomas Ciecior ([email protected]), Zi. 4123
Tel.: 02 34/9 10-31 08
Gisela Ehl ([email protected]), Zi. 4092
Tel.: 02 34/9 10-35 96
Angela Ludwig ([email protected]), Zi. 4092
Tel.: 02 34/9 10-35 98
Holger Wittinghofer ([email protected]), Zi. 4093
Tel.: 02 34/9 10-35 97
Fax für alle: 02 34/9 10-35 89
[email protected]
Info Amtsgericht Bochum:
Amtsgericht Bochum – Betreuungsabteilung
Viktoriastr. 14, 44787 Bochum
www.ag-bochum.nrw.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr,
Donnerstag zusätzlich13.30–15 Uhr
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 67-0
Fax: 02 34/9 67-22 59
[email protected]
76
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
9 Selbsthilfe
9.1 Informations- und Beratungsstellen
Themenliste Gesundheit/chronische Erkrankungen
Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum bietet ...
• Information und Beratung über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
• Vermittlung von Betroffenen in bestehende Selbsthilfegruppen
• Begleitung bei Neugründungen von Selbsthilfegruppen
• Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bestehenden
Gruppen
• Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen
und Fortbildungen
• Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und
Sozialbereich
• Verbreitung des Selbsthilfegedankens durch Öffentlichkeitsarbeit
Adipositas
Lip- und Lymphödeme
AD(H)S/Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
Lungenemphysem, COPD
Aids
Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle
Bochum wendet sich mit ihrer
Arbeit an Selbsthilfe-Interessierte, Selbsthilfegruppen und
Fachleute. Zu jedem der auf
der Liste Gesundheit/chronische Erkrankungen – siehe
rechts – stehenden Themen
gibt es in Bochum mindestens eine Gruppe, meist für
Betroffene, teilweise auch
für Angehörige; bei seltenen
Erkrankungen trifft sich die
Gruppe gegebenenfalls in eiBirte Hackstedt von der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum
ner der umliegenden Städte,
ist aber explizit auch für Bochumer Bürgerinnen und Bürger
gedacht.
Alle näheren Infos zu diesen Gruppen – unter Punkt 9.2 werden
insg. fünf Gruppen einzeln vorgestellt – können Interessierte
dann in der Kontaktstelle erfahren.
Alzheimer
Lungenkrebs
Aphasie
Mukoviszidose, Zystische
Fibrose
Asthma
Multiple Sklerose (MS)
Behinderung
Muskelerkrankung
Berufskrankheiten
Myasthenie
Blindheit/Sehbehinderung
Nierenerkrankungen
Diabetes
Non-Hodgkin-Lymphom
Dialyse
Osteoporose
Epilepsie
Osteoporose/
Rehabilitationssport
Aneurysma
Fibromyalgie
Gastrointestinale
Stromatumore (GIST)
Gehörlosigkeit
Hepatitis C
Hirnbeschädigung
Hörverluste (mit
teilimplantiertem Hörsystem)
Pankreatektomierte
und -erkrankte
Parkinson
Prostatakrebs
Restless Legs
Rheuma
Schlafapnoe
Kehlkopfkrebs
Schilddrüsenerkrankungen
Krebs
Schlaganfall
Krebs (Mund- und
Rachenraum)
Schlaganfall/Angehörige
Langzeit-Sauerstoff
Sturge-Weber-Syndrom
Lebertransplantation
Tinnitus
Lebertransplantation/
Angehörige
Wachkoma
Spina bifida/Hydrocephalus
77
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Der Paritätische
Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum
Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum
www.selbsthilfe-bochum.de
Servicezeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch 15–17 Uhr, Donnerstag
10–12 Uhr, 15–19 Uhr
Ansprechpartnerin:
Dorothee Köllner, Tel.: 02 34/5 88 07 07
[email protected]
Hinweise:
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung
ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für
Sehbehinderte und Blinde.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag 14–15 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag 18–19 Uhr
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Kathrin Humpert und Werner Schulte
Tel.: 02 34/79-2 23 32
[email protected]
Hinweise:
Das Bistro ist barrierefrei zugänglich (Montag bis Freitag
17–22 Uhr).
Nicht barrierefrei zugänglich sind die Gruppenräume und die
Toiletten (1. Stock bzw. Podest. Es ist kein Aufzug vorhanden).
9.2 Behindertenorganisationen
Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum (OASE)
Die OASE ist eine Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum für
Studentinnen und Studenten, Angehörige der Universität und die
Bürgerinnen und Bürger Bochums. Sie wurde 1980 gegründet und
versucht seit dem, das soziale Netz im Umfeld der Universität ein
wenig enger zu knüpfen. Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse
von Menschen, die gemeinsam ihre jeweiligen Probleme bearbeiten
oder ihre Ziele erreichen wollen. Die OASE stellt den Gruppen Räume
zur Verfügung. Sofern erwünscht, unterstützen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die Selbsthilfegruppen in schwierigen Phasen der
Gruppenarbeit und helfen dabei, neue Gruppen zu gründen. Zu
Semesterbeginn organisiert die OASE regelmäßig Kurse aus den
Bereichen „Lernen lernen“, Kunst, Kultur und Gesundheit. Die Kurse
sind nicht kommerziell, anfallende Gebühren decken den Aufwand
der Leiterin oder des Leiters. Eine „Krisenhilfe“ bietet montags von
18 bis 20 Uhr die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch über
Sorgen und Probleme zu sprechen und Rat zu suchen.
Info:
Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum der Ruhr-Universität Bochum (OASE)
Buscheyplatz 3, 44801 Bochum
www.ruhr-uni-bochum.de/oase
78
Blinden- und Sehbehindertenverein
In Deutschland sind rund
155.000 Menschen erblindet
und 500.000 stark sehbehindert. Allein in Bochum leben
etwa 900 Blinde und 3.000
erheblich sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger. Bei den
meisten von ihnen stellte sich
die Verschlechterung des Sehvermögens erst im fortgeschrittenen Lebensalter ein.
Mehr als 70 % sind älter als Werner Hirschmann – Vorsitzender des
60 Jahre. Von einer starken Blinden- und Sehbehindertenvereins Bochum
Sehbehinderung spricht man, wenn jemand trotz optimaler
Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen so schlecht sieht (ca.
30 % Restsehvermögen), dass er im alltäglichen Leben, im Alter,
in der Schule, in Ausbildung, Studium und Beruf oder in der
Freizeit mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat.
Viele Betroffene haben sich bereits in Selbsthilfegruppen zusammengefunden.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Sie unterstützen sich und ihre Angehörigen bei der Bewältigung
der mit der Sehbehinderung einhergehenden neuen Lebenssituation. Die beiden Blinden- und Sehbehindertenvereine Bochum
und Wattenscheid – zwei der 39 Bezirksgruppen des Blinden- und
Sehbehindertenvereins Westfalen e. V. (BSVW) – vertreten die
Interessen sehbehinderter und blinder Menschen in Bochum.
Angebote:
• Beratung und Information in allen sozialen und rechtlichen
Fragen, die Sehbehinderung und Blindheit betreffen
• Hilfsmittelberatung
• Beratung bei Fragen zur schulischen oder beruflichen Bildung
und zu sozialen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen
• Information über Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie
das LPF-Training (lebenspraktische Fähigkeiten)
• Blindenschriftkurse
• Informationen über Veranstaltungen für Jugendliche und
junge Erwachsene, sportliche Aktivitäten sowie spezielle Erholungseinrichtungen
• gesellige Veranstaltungen, Ausflüge
• Blinden- und Sehbehinderten spezifische Seminare und Exkursionen
• Kegelsport und Skat-Club
• Versammlungen; monatliche Gruppentreffen
Info:
Blinden- und Sehbehindertenverein Bochum
Unterfeldstr. 26, 44797 Bochum
Tel. und Fax: 02 34/5 88 46 44
www.bsvw.de/bg_bochum.php
Servicezeiten der Beratungsstelle:
telefonisch Montag bis Freitag 10–15 Uhr,
persönliche Beratungen jeden 3. Montag im Monat von
16.30–18.30 Uhr (Voranmeldung)
im Haus der Begegnung, Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum
– sonst nach telefonischer Vereinbarung –
Ansprechpartner:
Werner Hirschmann
Tel. und Fax: 02 34/5 88 46 44, [email protected]
Hinweise:
Offener Stammtisch an jedem letzten Freitag eines Monats
im Haus der Begegnung (Beginn 18.30 Uhr), Alsenstr. 19 a,
44789 Bochum.
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung
ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für
Sehbehinderte und Blinde.
Blinden- und Sehbehindertenverein Wattenscheid
Voedestr. 5, 44866 Bochum
Tel. und Fax: 0 23 27/99 17 97
www.bsvw.de/bg_wattenscheid.php
Servicezeiten der Beratungsstelle:
Dienstag und Freitag 10–12.30 Uhr,
Mittwoch 15–18 Uhr
Ansprechpartnerin:
Elfi Zirkel ([email protected])
Tel.: 0 23 27/5 98 06
[email protected]
Hinweis:
Die Mitgliederversammlungen (jeden dritten Mittwoch im
Monat, 16–17.30 Uhr) finden in der Gaststätte Haus Langensiepen, Hüllerstr. 90, 44866 Bochum, statt.
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) – OV Bochum
und Umgebung e. V.
Die DMSG ist eine Selbsthilfeeinrichtung, die MS-Betroffene
und ihre Angehörige durch Gespräche und Erfahrungsaustausch
in Gesprächsgruppen oder Kontaktkreisen berät und unterstützt. Die Beratung kann jeder MS-Betroffene, Angehörige,
Freundinnen und Freunde und andere Interessierte in Anspruch
nehmen. Sie erfolgt durch ehrenamtliche MS-Betroffene (Betroffene beraten Betroffene) mit Ausbildungszertifikat des DMSGLandesverbandes NRW e. V. Über die Beratung hinaus gibt es
unterschiedliche Angebote und Aktivitäten. Die inzwischen acht
Gesprächsgruppen und Kontaktkreise verteilen sich auf BochumMitte (insg. sechs), Bochum-Wattenscheid und Hattingen.
79
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Weitere Angebote:
• individuelle Beratung (telefonisch und im persönlichen Gespräch für MS-Kranke, deren Angehörige, aber auch für andere
Interessierte)
• eine Neubetroffenen- und Angehörigengruppe, einen Stammtisch für junge Menschen die an MS erkrankt sind
• Reha-, Gymnastik- und Rollstuhlsport, Wassergymnastikgruppen unter Leitung von ausgebildeten Übungsleitern
• themenzentrierte Veranstaltungen
• einen mobilen Fahr- und Betreuungsdienst
• eine große Anzahl von Informationsbroschüren
Info:
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) –
OV Bochum und Umgebung e. V.
Alsenstr. 19 a (Raum 3 im Haus der Begegnung)
44789 Bochum
www.dmsg-bochum.org
Deutsche Rheuma-Liga e. V.
Die Rheuma-Liga wurde 1984 mit 56 Mitgliedern gegründet.
Heute zählt die Liga in Bochum ca. 980 Mitglieder.
Die Rheuma-Liga Bochum ist eine Selbsthilfegruppe und bietet
Rheumakranken folgendes an:
• Beratung (siehe Servicezeiten)
• Mitgliederbetreuung
• Funktionstraining bestehend aus Warmwassergymnastik und
Trockengymnastik (in verschiedenen Bädern unter Leitung von
geschulten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten)
• Fibromyalgie-Gruppe
Im Freizeitbereich (Termine bitte erfragen):
• Kartenspiel
• Handarbeit
• Klöntreff
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 14.30–16 Uhr
Info:
Deutsche Rheuma-Liga e. V.
Alsenstr. 19 a (Raum 4 im Haus der Begegnung)
44789 Bochum
Ansprechpartnerinnen:
Margret Kaminski und Karin Mattern
Tel.: 02 34/30 82 87
[email protected]
Servicezeiten:
Dienstag 16–19 Uhr
Hinweise:
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung
ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für
Sehbehinderte und Blinde.
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Ansprechpartnerinnen:
Rita Hungerige und Ellen Sieland
Tel.: 02 34/30 82 90
Hinweise:
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist
barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte
und Blinde.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Initiative Behinderter und ihrer Freunde Bochum e. V. (I.B.F.)
Die Initiative Behinderter und ihrer Freunde Bochum e. V. wurde
im Jahre 1982 gegründet. Der Verein dient der Rehabilitation behinderter Menschen. Er soll insbesondere die Eigeninitiative wecken und stärken und zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft
beitragen. Er bezweckt gegenseitige Hilfe seiner Mitglieder und
Förderung des Verständnisses zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Darüber hinaus bemüht sich der Verein
um Lösungen besonderer Probleme seiner Mitglieder.
Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum
Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung aufgrund einer Hirnschädigung, die insbesondere nach einem Schlaganfall oder einer
Hirnblutung auftritt.
Die Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum trifft sich einmal im Monat im Haus der Begegnung. Die Treffen dienen unter anderem
dem persönlichen Austausch über die Folgen der Erkrankung.
Gern gesehen sind auch Angehörige, die in der Regel von den
Auswirkungen ebenfalls mittelbar betroffen sind.
Weitere Angebote:
• Hilfe bei Behördengängen
• Strick- und Bastelgruppe
• Schachtreff, Rommétreff
• Kegel- und Bingoabende
• Grillnachmittage, Tagesausflüge, Weihnachtsfeier
Die Selbsthilfegruppe berät und unterstützt Betroffene und
Angehörige, organisiert Vorträge zur Erkrankung, versucht
aber auch im geselligen Miteinander die Freude am Leben mit
einer Beeinträchtigung zu stärken. Weitere Aktivitäten, wie z. B.
Kegeln, ergänzen die Gruppentreffen.
Die Mitglieder der I.B.F. haben die verschiedensten Behinderungen (zumeist eine Körperbehinderung, es werden aber auch
Menschen mit allen anderen Behinderungsarten und „Nichtbehinderte“ aufgenommen).
Info:
Initiative Behinderter und ihrer Freunde e. V.
Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum
www.ibf-bochum.de
Servicezeiten:
Freitag 17–20 Uhr (im Saal des Hauses der Begegnung)
Ansprechpartner:
Thomas Weinreich und Peter Weitze
Tel.: 02 34/31 10 66, [email protected]
Hinweise:
Jeden Freitag (17 Uhr) Treffen im Haus der Begegnung.
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist
barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte
und Blinde.
Aphasie ist nicht in jedem Fall heilbar, kann aber durch therapeutische Maßnahmen, wie z. B. der Logopädie, in ihren Auswirkungen gemildert werden. Auch unterstützende Kommunikationstechniken können den Alltag gegebenenfalls erleichtern.
Info:
Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum,
Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung)
44789 Bochum
Gruppentreffen:
jeden 2. Freitag im Monat ab 16 Uhr im Haus der Begegnung
Bochum (Raum 1)
Ansprechpartner:
Manfred Dresel
Tel.: 02 34/3 57 77 37
[email protected]
Hinweise:
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist
barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte
und Blinde.
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Ratgeber für Menschen mit Behinderung
9.3 Demenz/Alzheimer
In Bochum gibt es schätzungsweise 6.000 Menschen, die an einer
Demenzerkrankung leiden. Die Zahl der Betroffenen wird sich in
den nächsten Jahren aufgrund der steigenden Lebenserwartung
und der zunehmenden Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger in
unserer Stadt weiter erhöhen.
Unter der Bezeichnung Demenz versteht man eine Hirnleistungsschwäche, die jedoch nichts über die ursächliche Krankheit
aussagt. Der Begriff beschreibt ein Muster von Symptomen, das
bei Krankheiten des Gehirns auftreten kann, denen ausgedehnte Schädigungen oder Zerstörung von Nervenzellen zugrunde
liegen.
Durch die zunehmenden Beeinträchtigungen der Gedächtnisfunktion ist die Bewältigung des Alltags erschwert und im weiteren Krankheitsverlauf nicht mehr selbstständig zu leisten.
Immer mehr sind die Erkrankten für die Verrichtungen des
täglichen Lebens, die Regelung der persönlichen Dinge und
die soziale Teilhabe auf die Unterstützung und Hilfe von Angehörigen, Bezugspersonen und sozialpflegerischen Diensten
angewiesen.
Die Diagnose Demenz wird in der Regel durch eine Fachärztin
oder einen Facharzt gestellt. Bei Betroffenen mit einer geistigen
Behinderung ist das Erkennen und die Diagnose einer Demenz
in der Regel schwierig, da die klassischen Erkennungsmethoden
und Testverfahren hier oft nicht greifen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen in Bochum fachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung:
Alzheimer Gesellschaft Bochum e. V. –
Demenzservicezentrum Ruhr
Universitätsstr. 77, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/33 77 72, Fax: 02 34/33 24 43
www.alzheimer-bochum.de
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bochum e. V. –
Alzheimerhilfe
An der Holtbrügge 2–8, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/94 45-145, Fax: 02 34/94 45-160
www.drk-bochum.de
Diakonie Ruhr – Fachbereich Psychosoziale Hilfen
Westring 28, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-133 (Hotline „Hilfen aus einer Hand“ für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen)
www.diakonie-ruhr.de
Stadt Bochum, Sozialamt
Gustav-Heinemann-Platz 2–6, 44777 Bochum
Seniorentelefon: 02 34/9 10-28 44, Fax: 02 34/9 10-17 87
www.bochum.de/sozialamt
Info:
Ergänzende Hilfen finden Sie auf der Homepage der „Bochumer Expertengruppe Demenz“, die an der Verbesserung der
Lebenssituation von Demenzkranken arbeitet –>
www.bochum.de/senioren
82
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
10 Sport, Freizeit und Urlaub
10.1 Sport
10.1.2 Sportvereine
10.1.1 Informations- und Beratungsstelle
Behinderten-Sportgemeinschaft Bochum-Südwest e. V.
Die BSG Bochum-Südwest, gegründet im Jahr 1984, bietet Rehabilitationssport für Menschen mit und ohne Behinderungen als Vorund Nachsorge sowie als ergänzende Leistung zur medizinischen
Behandlung an. Die Qualität des angebotenen Rehasports wird
durch fundierte Ausbildung der Fachübungsleiter durch den Behindertensportverband Nordrhein-Westfalen gewährleistet. Dies
ist der Landesverband der einzelnen Behindertensportvereine,
in dem auch die BSG Bochum-Südwest Mitglied ist.
Stadtsportbund Bochum e. V.
Der Stadtsportbund Bochum ist die Dachorganisation der rund
400 Bochumer Turn- und Sportvereine und zugleich Ansprechpartner sowie Servicestelle für sämtliche Fragen rund um das
Thema „Sport“. Der Stadtsportbund hält für die Bochumer
Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches Datenangebot zu
den einzelnen Sportvereinen in Bochum bereit. Hierbei ist eine
gezielte Suche nach Angeboten möglich, z. B. im ...
• Behindertensport
• Diabetessport
• Koronarsport
• Sport in der Krebsnachsorge
• Gesundheitssport
Alle näheren Infos zu den in Bochum vorhandenen Angeboten – unter Punkt 10.1.2 werden insg. drei Vereine einzeln vorgestellt – können Interessierte beim Stadtsportbund erfahren.
Weitere Informationen zu Sportangeboten für Menschen mit
Behinderung findet man unter Punkt 10.2.
Info:
Stadtsportbund Bochum e. V.
Westring 32, 44787 Bochum
www.sport-in-bochum.de
Seit Dezember 2005 ist die BSG Bochum-Südwest für den Rehasport zertifiziert. Als medizinischer Betreuer steht ein Vereinsarzt zur Verfügung. Die Zertifizierung macht es möglich,
für Mitglieder – neben dem Vereinssport – auch Rehasport
auf ärztliche Verordnung anzubieten (nähere Information
hierzu erfährt man bei Frau Irmtraud Anton – siehe Info-Box
unten –).
Zum einen wird Rehasport mit dem Profil „Orthopädie“, zum anderen Sport mit Morbus Bechterew-/Wirbelsäulenerkrankten und
Sport mit Endoprothesenträgern und Osteoporoseerkrankten
(sowohl als Wasser-, als auch als Trockengymnastik) angeboten.
Die Übungszeiten sind mittwochs und freitags von 20 bis 22 Uhr
(in der Turnhalle des Schulzentrums Bochum-Südwest, Keilstraße
und im Hallenbad des Südbads, Brannenweg).
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–14 Uhr
Info:
BSG Bochum-Südwest e. V.
Halfmannswiese 3
44879 Bochum
www.bsg-bochum-suedwest.de
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 61 39-0
Fax: 02 34/9 61 39-99
[email protected]
Ansprechpartnerin:
Irmtraud Anton
Tel.: 0234/491264
[email protected]
83
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Rollstuhlbasketball – Stefanie Richter vom RTB-Uni-Bochum setzt sich durch
Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum e. V.
(RTB Uni Bochum e. V.)
Das Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum,
gegründet 1986, bietet integrative Rollstuhlsportgruppen an. In
allen Gruppen sind sowohl „echte Rollis“, als auch „Fußgängerinnen und Fußgänger“ (Partnerinnen und Partner, Geschwister,
Freundinnen und Freunde ...) gern gesehen. Die Gruppen werden
von anerkannten Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleitet.
Es ist möglich, einen Rollstuhl zum Mitmachen zu leihen.
Angebote:
• „RTB Uni Bochum“, Rollstuhlbasketball (Training am Mittwoch
im Bergmannsheil-Bochum und am Freitag in den Sportstätten
der Ruhr-Universität)
• „Bochumer Löwen“, Rollstuhlsport für Jugendliche (Schulzentrum in Bochum-Langendreer)
• „Roll-Mäuse“, Rollstuhlsport für Kinder ab 4 Jahre (Klinik
Holthausen in Hattingen)
84
• „Just for Fun“, Rollstuhlsport für junggebliebene Erwachsene
(Klinik Holthausen in Hattingen)
Info:
Rollstuhl-Team-Basketball an der
Ruhr Universität Bochum e. V. (RTB Uni Bochum e. V.),
c/o Ann-Katrin Gesellnsetter
Thingstr. 9, 45527 Hattingen
www.rtb-uni-bochum.de
www.rollstuhlsport-bochum.de
Ansprechpartnerin:
Ann-Katrin Gesellnsetter
Tel.: 0 23 24/6 25 20
[email protected]
Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner findet
man auf der Homepage.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
TV Wattenscheid 01 LA e. V. – Behindertensportabteilung
Die Behindertensportabteilung des TV Wattenscheid 01 wurde
1991 gegründet. Kernsportart ist die „Leichtathletik“, hier zählt
die Behindertensportabteilung seit Jahren zu den national und
international erfolgreichsten Vereinen.
Der Standort „Wattenscheid“ ist darüber hinaus offizieller Landesleistungsstützpunkt „Leichtathletik“ im Behindertensport.
Das Leistungsangebot der Behindertensportabteilung des TV
Wattenscheid 01 LA e. V. richtet sich an Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene mit Handicap, die an einem ziel- bzw. wettkampforientierten Leichtathletiktraining teilnehmen möchten.
Zu den angebotenen Disziplinen gehören sämtliche Wurf- und
Stoß-, Sprint- und Sprung- sowie Laufdisziplinen. Die Athletinnen
und Athleten werden dabei langfristig und behutsam auf die
Teilnahme an Wettkämpfen auf regionalem, nationalem und
internationalem Niveau vorbereitet. Kernzielgruppe des Angebots sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Sehbehinderungen, mit spastischen Lähmungen, Amputierte und Les Autres,
Kleinwüchsige sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
und seit dem 1. Dezember 2009 auch Menschen mit geistigen
Behinderungen.
Info:
TV Wattenscheid 01 LA e. V. – Behindertensportabteilung
Hollandstr. 95
44866 Bochum
www.tv-wattenscheid-01.de
Ansprechpartner:
Lothar Hesse (Abteilungsleiter)
Tel.: 0 23 27/8 50 88 oder 01 51/11 50 04 02
Marc Blume (Trainer für Nachwuchs und Integration)
Tel.: 0 23 27/9 33 55 14
[email protected]
Trainingszeiten:
Jeden Montag, Mittwoch und Freitag 17–19 Uhr und nach
Absprache. Vor einem ersten Besuch bitte kurz Herrn Marc
Blume – Telefon siehe oben – kontaktieren!
Trainingsstätte:
Olympiastützpunkt Westfalen/Bochum
Hollandstr. 95, 44866 Bochum
Das Training findet in den Sommermonaten im Lohrheidestadion und in den Wintermonaten in der Leichtathletikhalle
statt.
Hinweis:
Die gesamten Sportanlagen am Olympiastützpunkt Westfalen/Bochum sind behinderten- bzw. rollstuhlfahrergerecht
konzipiert.
10.2 Freizeit
Haus der Begegnung – Begegnungs- und Kommunikationszentrum für behinderte und nichtbehinderte Bochumer Bürgerinnen und Bürger
Das Haus der Begegnung stellt verschiedenen örtlichen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen und/oder
chronischen Erkrankungen, aber auch anderen Gruppen mit
integrativem Charakter für ihre Beratungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitarbeit Räume zur Verfügung und versucht
durch ein hauseigenes Freizeit- und Kulturprogramm behinderte
und nichtbehinderte Menschen im gemeinsamen Miteinander
näher zu bringen und somit Integration zu verwirklichen.
Es stehen ein Saal, sechs Gruppenräume und ein Besprechungsraum zur Verfügung. Angeschlossen ist ein gastronomischer Bereich. Im Haus der Begegnung befindet sich zudem die Geschäftsstelle der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ – siehe
auch II (Interview).
Tipp: Das Haus der Begegnung und die Selbsthilfe-Kontaktsstelle
Bochum kooperieren miteinander. Weitere Informationen und
Beratung zu den Selbsthilfegruppen, die sich im Haus der Begegnung treffen, erhält man auch über die Selbsthilfe-Kontaktsstelle
Bochum – siehe Kap. 9.1.
85
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Haus der Begegnung
Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum
www.hdb-bochum.de
Kontakt:
Rena Beuchel
Tel.: 02 34/31 10 66
(Montag bis Freitag 14.30–18 Uhr)
Fax: 02 34/31 10 69
[email protected]
Öffnungszeiten:
Haus der Begegnung – Montag bis Freitag 14–22 Uhr
Cafeteria im Haus der Begegnung –
Montag bis Freitag 13–22 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen ist das Haus der Begegnung
geschlossen.
Hinweise:
Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber
eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung
ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für
Sehbehinderte und Blinde. Behinderten-Toiletten sind vorhanden.
Behindertentreff Wattenscheid
Jeden Mittwoch findet im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstr. 26 ein Behindertentreff statt. Die Teilnahme ist kostenlos
und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. In geselliger
Atmosphäre können sich dort Menschen mit Behinderung
– Schwerpunkt körperliche Behinderung – und deren Angehörige
austauschen, Fachvorträge hören, Spiele spielen, verschiedene
Feierlichkeiten in netter Gesellschaft erleben, Stuhlgymnastik
durchführen und miteinander Kaffee trinken.
Zudem werden gemeinsame Ausflüge organisiert.
Die Treffen finden jeweils mittwochs von 15 bis18 Uhr statt. Der
Behindertenkreis ist als Selbsthilfegruppe anerkannt.
Info:
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V.
Voedestr. 53, 44866 Bochum
www.drk-wattenscheid.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–16 Uhr
Ansprechpartner:
Markus Eisenhuth
Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57
[email protected]
Hinweis:
Die Begegnungsstätte des DRK-Zentrums an der Sommerdellenstr. 26 ist barrierefrei zugänglich und verfügt über
behindertengerechte Toiletten.
86
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Handicap
Sportgruppen und Schwimmen für Kinder, Freizeitgruppen für
Jugendliche, Selbstverteidigung, Wochenendfreizeiten, Ferienbetreuung für Schulkinder sind Angebote des Familienforums in
Kooperation mit der Elterninitiative Menschen(s)kinder e. V.
Info:
Familienforum an der
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Bochum
Alexandrinenstr. 5, 44791 Bochum
Servicezeiten:
Dienstag und Donnerstag 10–12 Uhr und 14–17 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Sekretariat Familienforum
Tel.: 02 34/5 09-28 35, Fax: 02 34/5 09-28 20
[email protected]
www.familienforum-ruhrgebiet.de
oder
Diana Stricker von der Elterninitiative Menschen(s)kinder e. V.
[email protected]
www.menschenskinder-bochum.de
zeitwerkes der LEBENSHILFE. Ob als Alleinveranstalter oder in
Kooperation mit dem Stadtsportbund sowie der Diakonie Ruhr,
das Freizeitwerk der LEBENSHILFE versucht für verschiedene
Interessen die richtigen Angebote bereitzuhalten. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der verschiedenen Kurse
können dem aktuellen Kursangebot entnommen werden.
Info:
LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung
Freizeitwerk im LEBENSHILFE Zentrum
Westring 11, 44787 Bochum
www.lebenshilfe-bochum.de
Ansprechpartner:
Kai Hermann
Tel.: 02 34/91 78 90 80, Fax: 02 34/91 78 90 99
[email protected]
Hinweis:
Das Kinder-Ambulanz-Zentrum der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Bochum, in dem die Kurse des Familienforums
angeboten werden, ist barrierefrei zugänglich und verfügt
über behindertengerechte Sanitäreinrichtungen.
Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
geistiger Behinderung
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung
Sportgruppen, Tai Chi, Jugendtreff, Kegeltreff oder Disco sind
einige der regelmäßigen Angebote des Freizeitwerkes der LEBENSHILFE.
Freizeitangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung
Fitnesskurs, Fußball, Selbstverteidigung, Kreativkurse, Bowling
oder Disco sind einige der regelmäßigen Angebote des Frei87
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Integrativer Reitbetrieb Spelberghof
Abstand vom Alltag findet man auf dem ländlich gelegenen Reitbetrieb Spelberghof. Als Ausflugsziel für die ganze Familie kann
man hier ein Stück Landleben am Rande der Großstadt genießen.
Der integrative Reitbetrieb bietet sportliches und therapeutisches
voltigieren und reiten sowie Ferienangebote an.
Info:
Integrativer Reitbetrieb Spelberghof
Varenholzstr. 161
44869 Bochum
www.franz-sales-haus.de
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 16–20 Uhr,
Samstag, Sonntag und feiertags 11–20 Uhr
Ansprechpartnerin:
Susanne Stimper
Tel.: 0 23 27/99 45 98
Fax: 0 23 27/99 46 34
[email protected]
10.3 Urlaub
Urlaub für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger
Behinderung
Urlaub für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung
Ohne die Eltern in den Urlaub fahren mit einer Gruppe Gleichgesinnter, aber trotzdem die notwendige Betreuung erhalten
durch geschulte Begleitteams, dies ist das Ziel des Ferienwerkes
der LEBENSHILFE. Das Ferienwerk bietet ein breites Programm
für alle Reiselustigen an.
Urlaub für Erwachsene mit geistiger Behinderung
Auf Unterstützung angewiesen sein und trotzdem reiselustig?
Das sind zwei Tatsachen, die einander nicht ausschließen. Das
Ferienwerk der LEBENSHILFE hält zahlreiche Urlaubsangebote für
88
erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung zu erschwinglichen Preisen bereit.
Die Angebote beinhalten die Begleitung durch geschulte Teams,
die vor Ort den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die notwendige Unterstützung bieten.
Info:
Ferienwerk LEBENSHILFE Wohnen und Leben gGmbH
Westring 11
44787 Bochum
www.lebenshilfe-bochum.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 10–16 Uhr,
Freitag 9–13 Uhr
Ansprechpartner:
Kai Hermann
Tel.: 02 34/91 78 90 80
Fax: 02 34/91 78 90 99
[email protected]
Urlaub für gesunde und mobilitätseingeschränkte Menschen
Die F.U.K.-Reisen Bochum bieten Reisen für Seniorinnen und
Senioren mit beinahe jeder Mobilitätsstufe an. Bei der Auswahl
der Unterkünfte finden sich auch rollstuhlgerechte Angebote.
Urlaubsreisen für Seniorinnen und Senioren
• Tagesausflüge
• Gruppen-(Service-)Reisen
• Kur & Vital - Reisen (Kurreisen)
• Kreuzfahrten
• Von-Tür-zu-Tür-Reisen (von der eigenen Haustür bis ans Urlaubsziel)
Urlaubsreisen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und
pflegebedürftige sowie dialysepflichtige Menschen
Die R.U.P.-Reisen bieten Reisen für Rollstuhlbenutzer und pflegebedürftige sowie dialysepflichtige Menschen an:
• Gruppenreisen
• Individualreisen
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
• Dialysereisen
• Von-Tür-zu-Tür-Reisen (auch mit Standard-Rollstuhl/Elektrorollstuhl/Scooter)
• Organisation von Pflegeleistungen/Dialyse und Hilfsmitteln
am Urlaubsort
Info:
Urlaub & Pflege e. V.
Voßhof 10
48291 Telgte
www.urlaub-und-pflege.de
Kostenloses Infomaterial erhalten Interessierte in der F.U.K.Reisen-Zentrale.
Kontakt:
Tel.: 0 25 04/7 39 60 43
Fax: 0 25 04/7 39 60 44
[email protected]
Info:
F.U.K.-Reisen Zentrale
R.U.P.-Reisen
Feldsieper Str. 19
44809 Bochum
www.fuk-reisen.de
www.rup-reisen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.15–16.15 Uhr
Ansprechpartner:
Nico Koning
Tel.: 02 34/5 77 08 07
Fax: 02 34/5 79 68 35
[email protected]
Reisen für pflegebedürftige Menschen
Der gemeinnützige Reiseveranstalter Urlaub & Pflege e. V. veranstaltet Reisen für pflegebedürftige Menschen bis Pflegestufe 3.
Das Angebot umfasst:
• Tägliche Ausflüge (auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet)
• 1:1-Betreuung
• Fachpflege rund um die Uhr/Nachtbereitschaft
• Abholen von zu Hause
Das Angebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen, Rollstuhlbenutzer sowie stark sehbehinderte oder blinde Menschen.
Ein Reiseangebot ist speziell auf die Bedürfnisse von Gästen mit
Demenz ausgerichtet.
Urlaub & Pflege e. V. bei einem Ausflug nach Bremerhaven während eines Urlaubs in
Cuxhaven
89
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
11 Das Persönliche Budget, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation und
weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen
11.1 Das Persönliche Budget
Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine neue Form
der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung.
Es ist ein Geldbetrag, der zur Teilhabe und Rehabilitation anstelle
der bisher gewährten Sachleistungen zur Verfügung gestellt
werden kann. Sollen Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger
bezogen werden, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Budget zusammenfassen.
Durch das Persönliche Budget soll insbesondere die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie das Wunsch- und Wahlrecht
gestärkt werden und es hat das Ziel, flexible und individuelle
Lösungen zu schaffen.
Folgende Rehabilitationsträger können ein Persönliches Budget
gewähren oder sich an einem Budget beteiligen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bundesagentur für Arbeit
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Pflegeversicherung
Integrationsamt
Träger der Kriegsopferfürsorge
Träger der Sozialhilfe
Träger der Jugendhilfe
Mit dem Persönlichen Budget soll der individuelle Hilfe- und
Unterstützungsbedarf abgedeckt werden. Dieser bestimmt sich
durch die Ziele, die mit der Hilfe erreicht werden sollen. Die
Höhe der vor Beantragung des Persönlichen Budgets gewährten
Leistungen bildet jedoch die Obergrenze für das Persönliche
Budget.
Der notwendige Bedarf wird im Rahmen eines Hilfeplangespräches ermittelt. Auf dieser Grundlage wird eine Zielvereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Rehabilitationsträger geschlossen. Die Zielvereinbarung beschreibt die
Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die
90
Nachweisführung sowie Fragen zur Qualitätssicherung. Im Anschluss daran ergeht ein entsprechender Leistungsbescheid des
Rehabilitationsträgers. Das Persönliche Budget wird monatlich
im Voraus gezahlt.
Beratung und Antragstellung
Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation – siehe Kap.
11.2 – bieten behinderten und von Behinderung bedrohten
Menschen sowie ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Wenn man Fragen zum Persönlichen Budget
hat und dieses ggf. in Anspruch nehmen möchte, kann man sich
an die Servicestellen oder direkt an einen der links genannten
Rehabilitationsträger wenden.
Das Persönliche Budget kann bei dem für die jeweilige Leistung
zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Eine Antragstellung ist auch bei den Gemeinsamen Servicestellen für
Rehabilitation möglich.
Info:
Weitere hilfreiche Informationen erhält man z. B. im Internet
unter
www.budget.bmas.de
www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialhilfe/start/pers_budget/
www.budget.paritaet.org
11.2 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
bieten behinderten und von
einer Behinderung bedrohten
Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und
Unterstützung an.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Die Beratung und Unterstützung durch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation umfasst insbesondere:
• Beratung über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der
Rehabilitation und besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie
Informationen über die Verwaltungsabläufe
• Hilfen bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs und bei der
Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe sowie bei der
Erfüllung von Mitwirkungspflichten
• Klärung der Zuständigkeit der verschiedenen Rehabilitationsträger (z. B. gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für
Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger
der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der
Sozialhilfe), Hilfestellung bei der klaren und sachdienlichen
Antragsstellung und ggf. Weiterleitung derartiger Anträge
• Verfahrensfragen und ergänzende Informationen für den
behinderten Menschen
Bei Bedarf können zur Beratung weitere Sachverständige, z. B.
Ärztinnen und Ärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
Fachberaterinnen und Fachberater beteiligter Rehabilitationsträger, Sozial- oder Integrationsfachdienste hinzugezogen werden.
Mit Einverständnis der behinderten Menschen können Vertreterinnen oder Vertreter anderer Organisationseinheiten und
Gruppen (z. B. Verbände behinderter Menschen einschließlich
der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen
etc.) an den Beratungen beteiligt werden.
Info Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation:
Knappschaft – Bahn – See, Geschäftsstelle Bochum
Pieperstr. 14–28, 44789 Bochum
www.knappschaft.de
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen:
Tanja Lukaß (tanja.lukaß@kbs.de)
Tel.: 02 34/3 04-8 80 30
Anja Diekerhof ([email protected])
Tel.: 02 34/3 04-8 82 30
Astrid Mooren ([email protected])
Michaela Kronberg-Falkenstein
([email protected])
Tel.: 02 34/3 04-8 80 20
Fax für alle: 02 34/3 04-8 84 40
AOK Westfalen-Lippe – Servicestelle Reha Bochum
Uhlandstr. 30–34, 44791 Bochum
www.aok.de
Servicezeiten:
nach Terminvereinbarung
Ansprechpartner:
Thomas Mittkowski ([email protected])
Tel.: 02 34/95 87-1 71, Fax: 02 34/95 87-3 24
11.3 Weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen
Neben den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation gibt es
in Bochum weitere Stellen, wo sich Menschen mit Behinderung
oder deren Angehörige beraten oder helfen lassen können.
Diese Stellen beraten oder helfen bei den unterschiedlichsten
Problemen im Zusammenhang mit der Behinderung, z. B. geben
sie Hilfe bei Antragstellungen oder vermitteln im Bedarfsfall
Hilfsangebote.
Bahnhofsmission Bochum
Die Bahnhofsmission versteht sich als kirchlicher und sozialer
Dienst am Hauptbahnhof Bochum für alle Menschen mit Fragen,
Nöten und Problemen. Sie gibt Auskünfte, bietet Raum für Gespräche oder kleine Pausen und hilft unbürokratisch weiter.
Sie ist Anlaufstelle für:
• Reisende (z. B. allein reisende Kinder und Jugendliche oder
Senioren, Mütter und Väter mit Kleinkindern, Menschen mit
körperlichen- und geistigen Behinderungen)
• minderjährige Ausreißer, Wohnungslose und Menschen in
Not
91
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Die Bahnhofsmission Bochum wird von der Diakonie Ruhr gemeinsam mit dem Caritasverband Bochum unter dessen Federführung betrieben.
Info:
Bahnhofsmission Bochum
Kurt-Schumacher-Platz 13–15 (im Hauptbahnhof)
44787 Bochum
www.bahnhofsmission.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8–20 Uhr, Samstag 8–16 Uhr
Kontakt:
Tel.: 02 34/6 61 47 o. 5 30 14 88, Fax: 02 34/5 86 73 68
[email protected]
Diakonie Ruhr – Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Die Diakonie Ruhr bietet – neben einem breiten Angebot von
Diensten und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen
mit Behinderungen – eine Kontaktstelle im Sinne einer „Hotline“.
Bei Informations- und Beratungswünschen wird werktags innerhalb von spätestens 24 Stunden eine Antwort aus dem großen
Kreis der Fachkräfte und ein Wegweiser zu geeigneter weiterer
Hilfe geboten.
Info:
Diakonie Ruhr – Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Westring 26, 44787 Bochum
www.diakonie-ruhr.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 8.30–15 Uhr (sonst Anrufbeantworter,
Rückruf erfolgt am nächsten Werktag)
Kontakt:
Tel.: 02 34/ 91 33-1 33
[email protected]
Hinweis:
Sofern möglich die telefonische Kontaktmöglichkeit nutzen.
92
Erziehungsberatungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
In den Erziehungsberatungsstellen wird eine breite Angebotspalette von Diagnostik über Beratung bis hin zur Einzel- und
Gruppentherapie vorgehalten. Im Folgenden wird eine kleine,
beispielhafte Sammlung mit verschiedenen Beratungsanlässen
vorgestellt, die aber aufgrund der Vielfalt und Individualität der
Anliegen nicht vollständig sein kann. An die Beratungsstellen
wenden sich Eltern, die sich zu Entwicklungs- und Familienfragen
informieren möchten und die Unterstützung bei der Erziehung
ihrer Kinder wünschen. Eltern bitten um Hilfe, wenn ihre Kinder
im Kindergarten oder in der Schule Probleme haben oder sie mit
Gleichaltrigen oder mit Geschwistern nicht gut zurechtkommen.
Eltern lassen sich beraten in Fragen von Partnerschaft, Trennung
und Scheidung oder wenn sie als Alleinerziehende oder in neu
zusammengesetzten Familien unsicher sind. Kinder kommen in
die Beratungsstelle, wenn sie zu Hause, in der Schule, mit Gleichaltrigen oder Geschwistern Sorgen haben. Jugendliche und junge
Erwachsene (bis 26 Jahre) holen sich in der Beratungsstelle Hilfe,
wenn sie mit sich nicht mehr klarkommen und sie in akuten
Krisen stecken, wenn sie Stress mit den Eltern, mit Lehrerinnen
und Lehrern, der Freundin oder dem Freund haben, wenn es in
der Schule, im Studium, am Arbeitsplatz Probleme gibt, wenn
sie sich mit Sinnfragen auseinandersetzen oder wenn sie sich
einfach einmal ohne Druck mit jemandem besprechen möchten.
Zu den Prinzipien der Erziehungsberatung gehört es, dass die
Zusammenarbeit freiwillig erfolgt, vertraulich und offen für alle
ist, unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit. Für
die Klientinnen und Klienten ist die Zusammenarbeit kostenfrei.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bochumer Erziehungsberatungsstellen stammen aus den Berufsfeldern Psychologie und
Psychotherapie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit.
Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefrei sind das
Evangelische Beratungszentrum, die Katholische Beratungsstelle
sowie die Städtischen Beratungsstellen in Mitte, Dahlhausen und
Wattenscheid.
Evangelisches Beratungszentrum für Ehe-, Erziehungs- und
Lebensfragen
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-3 91
Fax: 02 34/91 33-1 99
[email protected]
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Caritas-Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen
Ostermannstr. 32, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/3 07 90 55
[email protected]
Städtische Beratungsstelle Bochum-Mitte
Zechenstr. 10
44791 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-51 26
[email protected]
Städtische Beratungsstelle Bochum-Dahlhausen
Am Sattelgut 3, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/49 18 00
[email protected]
Städtische Beratungsstelle Bochum-Harpen
Harpener Hellweg 77, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/23 66 97
[email protected]
Städtische Beratungsstelle Bochum-Langendreer
Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-94 72
[email protected]
Städtische Beratungsstelle Bochum-Wattenscheid
Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid)
44866 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-65 13
[email protected]
Familienbildungsstätten
In Bochum stehen den Bürgerinnen und Bürgern, auf das Stadtgebiet verteilt, fünf Familienbildungsstätten in unterschiedlicher
Trägerschaft zur Verfügung.
Alle Einrichtungen sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung des Landes NRW und werden aufgrund dessen auch mit
Landesmitteln finanziert. Ihre Aufgabe ist es, ein Weiterbildungsangebot für Menschen in allen Lebensphasen, die eine Familie
im Laufe von Generationen durchläuft, zu schaffen. Diese sollen
Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und stabilisieren und Hilfestellung bei der Orientierung
zur Lebensgestaltung geben. Die Familienbildungsstätten in
Bochum bieten mit ihren unterschiedlichen Profilen ein breites
Spektrum an Bildungsangeboten, das von Angeboten zur Unterstützung von jungen Familien in Form von Eltern-Kind-Gruppen
und Gesprächsabenden, über Angebote im Bereich Gesundheit,
Haushalt, Ernährung bis hin zu Kursen im Bereich von Kreativität
und Kunst reicht.
In allen Kursen sind Menschen mit Behinderung herzlich willkommen. Bei Rückfragen zu inhaltlichen und organisatorischen
Angelegenheiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Familienbildungsstätten zur Verfügung. Über das allgemeine Programm hinaus gibt es in verschiedenen Einrichtungen
besondere Kursangebote für Familien mit behinderten Kindern,
wie z. B. integrative Eltern-Kind-Gruppen in der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum, und Kurse für Erwachsene, wie
z. B. Plastisches Gestalten und EDV-Kurse in der Katholischen
Familienbildungsstätte Am Bergbaumuseum.
Familienbildungsstätte der Stadt Bochum
Zechenstr. 10, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-51 10
Fax: 02 34/9 10-51 05
[email protected]
www.bochum.de/familienbildungsstaette
Ansprechpartnerin: Gisela Mühlenberg
Katholische Familienbildungsstätte Am Bergbaumuseum
Am Bergbaumuseum 37, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/9 50 89 11, Fax: 02 34/9 50 89 25
[email protected], www.kath-fbs-bo.de
Ansprechpartnerin: Ingrid Hardes
Katholische Familienbildungsstätte im Gertrudenhof
Gertrudenhof 25, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/30 15 30, Fax: 0 23 27/30 15 32
[email protected], www.fbsimgertrudenhof.de
Ansprechpartnerin: Ingrid Hardes
93
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Evangelische Familienbildungsstätte Tabea
Essener Str. 37, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/91 17 68-0, Fax: 02 34/91 17 68-27
[email protected], www.tabea-bochum.de
Ansprechpartnerin: Heike Kümper
Familienbildungswerk des Deutschen Roten Kreuzes
Hauptstr. 312, 44892 Bochum
Tel:. 02 34/9 27 00 37, Fax: 02 34/9 27 14 55
[email protected]
Ansprechpartnerin: Dorothe Hallmann
Nora e. V.
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Nora e. V. steht für Netzwerk – Orientierung –
Rechte – Alternativen und tritt für die Verbesserung der Lebensbedingungen und Chancen von
Frauen und Mädchen ein, die von physischer, psychischer und struktureller Gewalt betroffen sind.
Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen und Mädchen,
unabhängig von Alter und Nationalität.
Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Info:
Die aktuellen Programme können bei den o. a. Familienbildungsstätten angefordert oder auf der gemeinsamen Internetseite www.familieninbochum.de eingesehen werden.
Frauen und Mädchen mit Behinderung
NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW
Das NetzwerkBüro informiert und berät zu sozialen, rechtlichen,
beruflichen und gesundheitlichen Aspekten rund um das Thema Frauen und Mädchen mit Behinderung. Auf der Grundlage
des Peer Counseling (behinderte Frauen beraten behinderte
Frauen) können sich auch die betroffenen Frauen selbst sowie
ihre Angehörigen an das Büro wenden und eventuell geeignete
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erfragen.
Schwerpunkte:
Beratung in Lebenskrisen und Notsituationen insbesondere bei ...
• häuslicher Gewalt
• Konflikten in Partnerschaft und Familie
• Trennung und Scheidung
• mangelndem Selbstwert
• sozialer Isolation, beruflichen und existentiellen Problemen
Angebote der Einrichtung:
• Krisengespräche
• Begleitung und Unterstützung
• Informationen zu Hilfsangeboten und Institutionen u. ä.
• Veranstaltungen zu verschiedenen Themen
Info:
NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW
Neubrückenstr. 12–14, 48143 Münster
www.netzwerk-nrw.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 10–12 Uhr und 14–15.30 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Kontakt:
Tel.: 02 51/51 91 38, Fax: 02 51/5 19 051
[email protected]
94
www.photocase.de
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Nora e. V.
Kortumstr. 45
44787 Bochum
www.frauenberatungsstelle-bochum.de
Servicezeiten:
Dienstag 14–16 Uhr, Donnerstag 10–12 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
und/oder chronischen Erkrankungen. Dies soll über Lobbyarbeit, politische Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
erreicht werden.
Info:
Weibernetz e. V.
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
www.weibernetz.de
Kontakt:
Tel.: 02 34/96 29-9 95 oder -9 96
Fax: 02 34/9 62 99 97
[email protected]
Kontakt:
Tel.: 05 61/728 85 85, Fax: 05 61/7 28 85 53
[email protected]
Hinweis:
Die Beratungsstelle befindet sich im 3. OG.
Ein Aufzug ist vorhanden – nicht für alle Rollstuhlgrößen
geeignet –, um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
Wichtiges einfach gesagt:
Bei Weibernetz e. V. gibt es auch Texte in leichter Sprache.
Informationsbroschüre für Frauen und Mädchen
mit Behinderung
Unter www.einmischen-mitmischen.de finden Frauen und Mädchen mit Behinderung eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Info:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
www.bmfsfj.de
Kontakt:
Tel.: 0 18 01/90 70 50
[email protected]
Weibernetz e. V.
Der Verein Weibernetz e. V. – Bundesnetzwerk von Frauen Lesben und Mädchen – wurde 1998 als bundesweiter Zusammenschluss von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen
sowie der meisten Landesnetzwerke und Koordinierungsstellen
behinderter Frauen gegründet. Der Verein arbeitet behinderungsübergreifend. Eines seiner Hauptziele ist die Verbesserung
der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung
LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen für Kriegsopfer und andere
Opfer
Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten,
Impfgeschädigte, Zivildienstgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt.
Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigte(r) oder
Hinterbliebene(r) durch das LWL-Versorgungsamt Westfalen.
Folgende Leistungen sind möglich:
• ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Erholungshilfen/Kuren
• Altenhilfe (z. B. Haushaltshilfe, Essen auf Rädern)
• Hilfe zur Pflege (als Ergänzung zu Leistungen der Pflegekasse)
• Pflegebeihilfe (wenn keine Pflegeversicherungsstufe vorliegt)
• Krankenhilfe
• Eingliederungshilfe/Hilfen in besonderen Lagen
• Wohnungshilfen
• Erziehungsbeihilfe für Kinder von Beschädigten und Waisen
• PKW-Finanzierung durch Beihilfen oder Darlehen bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen
• laufende PKW-Hilfen
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
95
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen
Warendorfer Straße 21–23
48133 Münster (Besucheradresse)
Postanschrift –> LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen
48133 Münster
www.lwl.org/LWL/Soziales/hauptfuersorge
Telefonische Auskünfte und Ihre Ansprechpartnerin/Ihren
Ansprechpartner erhalten Sie unter:
Tel.: 02 51/5 91-58 27 o. -57 15
Fax: 02 51/5 91-47 75
[email protected]
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag 8.30–12.30 Uhr, 14–15.30 Uhr
Freitag 8.30–12.30 Uhr
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Die Arbeitsgruppen „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“
des Sozialamtes Bochum beraten und informieren in sozialhilferechtlichen Fragen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, die
im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen.
Birgit Kasprzak – Hilfen für Menschen mit Behinderungen – Sozialamt Stadt Bochum
96
Info:
Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid)
Stadt Bochum, Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-13 49
www.bochum.de/sozialamt
Für den Stadtbezirk Wattenscheid
Stadt Bochum, Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum
Fax: 02 34/9 10-64 64
www.bochum.de/sozialamt
Servicezeiten für alle Stadtbezirke:
Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid):
• Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059
Tel.: 02 34/9 10-27 79
• Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036
Tel.: 02 34/9 10-23 60
• Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064
Tel.: 02 34/9 10-29 52
• Heiko Stegmann ([email protected]), Zi. 2060
Tel.: 02 34/9 10-27 78
• Andreas Stolpe ([email protected]), Zi. 2038
Tel.: 02 34/9 10-12 56
• Angelika Voß ([email protected]), Zi. 2037
Tel.: 02 34/9 10-27 14
• Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063
Tel.: 02 34/9 10-11 17
Ansprechpartnerinnen für den Stadtbezirk Wattenscheid:
• Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 16
• Petra Lex ([email protected]), Zi. 215
Tel.: 02 34/9 10-63 22
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und
Hörgeschädigte
Individuelle Hilfen und
Beratung:
• Klärung von Fragen zu allen
Lebensbereichen
• Unterstützung bei Behördenkontakten
• Begleitung zu Behörden
• Hilfe bei Anträgen und Formularen
• Vermittlung zwischen Gehörlosen und Hörenden
• Vernetzung mit anderen Einrichtungen
• Unterstützung bei der Vermittlung von GebärdendolClaudia Krause – Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte
metscherinnen und Gebärdendolmetschern
• Information über spezielle Angebote für Gehörlose und Hörgeschädigte
• Informationen für Hörende zur Gehörlosenkultur
Info:
Stadt Bochum
Gesundheitsamt/Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose
und Hörgeschädigte
Haus der Begegnung
Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum
www.bochum.de/gesundheitsamt
Servicezeiten:
Dienstag und Freitag 9–12 Uhr und Mittwoch 15–18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin:
Claudia Krause
Tel. und Fax: 02 34/31 10 68
[email protected]
Hinweise:
Im Haus der Begegnung (Saal) findet jeden Mittwoch ab
14 Uhr ein „Offener Treff“ für Gehörlose statt. Alle vier
Wochen finden Vorträge mit Gebärdendolmetscher statt
(Programm kann per Fax angefordert werden).
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (Integrationsbüro/RAA)
Das Integrationsbüro/RAA der Stadt Bochum ist eine Service-,
Beratungs-, Unterstützungs- und Koordinierungseinrichtung.
Es ist durch überregionale Arbeitskreise mit den bestehenden
regionalen Arbeitsstellen in NRW verbunden.
Das Integrationsbüro/RAA wirkt mit an der konzeptionellen
Weiterentwicklung in den Bereichen der Elementarerziehung,
des interkulturellen Lebens und der beruflichen Integration. Die
schulische und außerschulische Entwicklung sowie die berufliche
Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien wird unterstützend begleitet. Ziel ist es, mit allen an der
Förderung beteiligten Institutionen, die Lebenschancen von
Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Angebot:
• Beratung für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien
sowie für ihre oder ihrer Eltern über Bildungs- und Ausbildungswege
• Beratung bei den Übergängen
... vom Elementarbereich in die Primarstufe (Kindergarten –
Grundschule)
... von der Primarstufe zur Sekundarstufe (Grundschule – weiterführende Schule)
... der Sekundarstufe in den Beruf (weiterführende Schule – Berufsausbildung)
... von den Schulen in den Herkunftsländern in die hiesigen
Schulen
• Beratung für pädagogische Fachkräfte bei der Planung und
Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Festen
• Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Fachtagungen und Workshops
• Bereitstellung von Info-, Lehr- und Lernmaterialien
• Initiierung und Begleitung von Arbeitskreisen
97
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Info:
Stadt Bochum, Integrationsbüro/RAA Bochum
Junggesellenstr. 8 (3. Etage)
44777 Bochum
www.bochum.de/integrationsbuero
http://integrationsportal.bochum.de/
Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag 8–16 Uhr,
Donnerstag 8–18 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt:
Tel.: 02 34/9 10-38 40
Fax: 02 34/9 10-11 19
[email protected]
Yael Elya Institut
Das Yael Elya Institut hat u. a. folgende Angebote:
• Beratung im Bereich „Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichem Budget“ und Unterstützung bei der Antragstellung
• Systemische Therapie, Traumatherapie, Narrative Therapie
• Migrationsspezifische Beratung
• Gewaltprävention, Konfliktlösung, Konsultation, Supervision
• Schulungen und Seminare
Nähere Infomationen zu den einzelnen Angeboten findet man
im Internet unter www.yael-elya.de.
Info:
Yael Elya Institut
Ovelackerstr. 10, 44892 Bochum
www.yael-elya.de
Servicezeiten:
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpartnerinnen:
Karin Roth ([email protected]) und
Katrin Gabler ([email protected])
Tel. und Fax: 02 34/8 90 61 53
98
Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege
Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege bezeichnet Vereinigungen,
die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder
heilend zu helfen. Unter Freie Wohlfahrtspflege versteht man
die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger
Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Sofern die
Angebote der in Bochum ansässigen Vereinigungen nicht bereits
in diesem Ratgeber erwähnt wurden, können diese bei den u. a.
Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege erfragt werden.
Arbeiter-Samariter-Bund
Ortsverband Bochum e. V.
Wohlfahrtstr. 124, 44799 Bochum
Tel.: 02 34/9 77 30-0, Fax: 02 34/9 77 30-19
[email protected]
www.asb-bochum.de
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte/Herne und Bochum
Herzogstr. 36, 44807 Bochum
Tel.: 02 34/5 07 58-0, Fax: 02 34/5 07 58-50
[email protected]
www.awo-ruhr-mitte.de
Caritasverband für Bochum e. V.
Huestr. 15, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/9 64 22-0, Fax: 02 34/6 42 25
[email protected]
www.caritas-bochum.de
Caritasverband für Wattenscheid e. V.
Probst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/94 61-10, Fax: 0 23 27/94 61-11
[email protected]
www.caritas-wattenscheid.de
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bochum e. V.
An der Holtbrügge 8, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/94 45-0, Fax: 02 34/94 45-1 60
[email protected], www.drk-bochum.de
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Wattenscheid e. V.
Voedestr. 53, 44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/8 70 17, Fax: 0 23 27/8 54 57
[email protected], www.drk-wattenscheid.de
Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e. V.
Munckelstr. 27, 45879 Gelsenkirchen
Tel.: 02 09/1 60-91 00, Fax: 02 09/1 60-91 01
[email protected], www.evk-ge.de
Diakonie Ruhr
Westring 26, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/91 33-0, Fax: 02 34/91 33-31 9
[email protected], www.diakonie-ruhr.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband Ruhr-Lippe, Geschäftsstelle Bochum
Bessemer Str. 85, 44793 Bochum
Tel.: 02 34/89 37 20
Fax: 02 34/8 93 72 29
[email protected]
www.juh-bochum.de
Malteser-Hilfsdienst e. V.
Kreisverband Bochum/Ennepe-Ruhr – Dienststelle Bochum
Humboldtstr. 44
44787 Bochum
Tel.: 02 34/96 47 50
[email protected]
www.malteser-bochum.de
99
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
12. Barrierefrei durch Bochum
Freizeit ist ein umfassender Lebensbereich mit einem hohen
Stellenwert in unserer Gesellschaft. Als Freiraum für individuelle
Entfaltungsmöglichkeiten und Aktivitäten bietet er wie kein
anderer Lebensbereich auch für Menschen mit Behinderung
Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung.
Menschen mit Behinderung können Freizeitangebote jedoch oftmals nur wahrnehmen, wenn sie diese auch barrierefrei erreichen
können. In diesem Kapitel findet man schwerpunktmäßig Freizeitangebote (z. B. Museen, Veranstaltungsstätten), aber auch
andere Angebote (z. B. Bildung/Bereitstellung von Medien).
Die jeweiligen Angebote wurden weitestgehend mit Piktogrammen versehen.
Helmut Stach und Karin Brinkmann auf dem barierefreien Massenberg-Boulevard
Die in diesem Kapitel aufgeführten Informationen zur Barrierefreiheit wurden größtenteils mit Hilfe von Fragebögen
ermittelt und beruhen auf Angaben von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen und Anlagen.
Eine Überprüfung der Daten durch die Stadt Bochum hat in
der Regel nicht stattgefunden.
zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
bedeutet:
• ebenerdig/stufenlos befahrbar (Schwellen/Kanten bis max. 3 cm
gelten als ebenerdig) oder feste Rampen bei Überwindung von
Höhenunterschieden (max. 6 % Steigung – d. h., dass eine 1 m
lange Rampe 6 cm Höhenunterschied überwindet – und max.
6 m Länge – sofern kein Zwischenpodest vorhanden ist –)
• Türbreiten:
min. 90 cm (frei durchfahrbarer Türbereich bei geöffneter Tür)
• Aufzugsmaße:
Breite der Fahrstuhltür min. 90 cm
Tiefe des Fahrkorbes min. 1,40 m
Breite des Fahrkorbes min. 1,10 m
100
eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer bedeutet:
• bei Höhenunterschieden darf max. 1 Stufe zu überwinden
sein oder es muss eine mobile Rampe vorhanden sein
• Türbreiten:
zwischen 70 und 89 cm (frei durchfahrbarer Türbereich bei
geöffneter Tür)
• Aufzugsmaße:
Breite der Fahrstuhltür zwischen 70 cm und 89 cm
Tiefe des Fahrkorbes zwischen 1,10 m und 1,39 m
Breite des Fahrkorbes zwischen 70 cm und 1,09 m
WC
speziell gekennzeichnete Behindertentoilette vorhanden
P
speziell gekennzeichneter Behindertenparkplatz vorhanden
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
12.1 Bildung/Bereitstellung von Medien
Musikschule Bochum
Westring 32, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-12 68/12 69, Fax: 02 34/9 10-12 89
[email protected]
www.bochum.de/musikschule
Servicezeiten Sekretariat: Montag 8–13 Uhr,
Dienstag 10–13 Uhr und 14–15.30 Uhr,
Donnerstag 13–18 Uhr,
Freitag 10–12 Uhr
Hinweise:
Es gibt zwei spezielle Plätze für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer.
Die Behindertentoilette befindet sich im Toilettenbereich,
sie ist immer geöffnet und über die Außenrampe ebenerdig
zugänglich.
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt vier Behindertenparkplätze direkt gegenüber vom
Haupteingang.
In der Abteilung „Bochumer Modell – Musik für Menschen
mit Behinderung“ unterrichten Lehrkräfte mit spezieller Ausbildung für den Musikunterricht für Menschen mit Behinderung (Info: 0234/910-1275).
Die Behindertentoilette befindet sich im 2. Obergeschoss,
den Schlüssel erhält man im Sekretariat/Café.
Zeiss Planetarium Bochum
Castroper Str. 67, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/51 60 60, Fax: 02 34/5 16 06 51
[email protected], www.planetarium-bochum.de
Veranstaltungen: täglich außer montags
Zeiss Planetarium Bochum
Stadtbücherei Bochum – Zentralbücherei
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs-und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-24 96, Fax: 02 34/9 10-24 37
[email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–20 Uhr,
Samstag 10–13 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweis:
Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus Rathaus (BVZ) auf Ebene 2 und 4.
101
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Familienbibliothek Wiemelhausen
Markstr. 292, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/7 54 01, Fax: 02 34/9 73 03 83
[email protected]
www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
11–18 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Bücherei Gerthe
Heinrichstr. 4, 44805 Bochum
Tel.: 02 34/8 58 66, Fax: 02 34/9 27 87 51
[email protected]
www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
11–18 Uhr
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Bücherei Langendreer
Unterstr. 71, 44892 Bochum
Tel.: 02 34/8 93 79 39, Fax: 02 34/8 93 79 40
[email protected]
www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
11–18 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Eingang Lessing-Schule (Ottilienstr. 12) nutzen. Außerhalb
der Schulzeiten ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Nicht zugänglich ist das Untergeschoss (Veranstaltungsraum).
Die Behindertentoiletten befinden sich in der Lessing-Schule,
den Schlüssel erhält man beim Personal.
Bücherei Linden
Hattinger Str. 804–806, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/9 40 96 84, Fax: 02 34/3 24 98 78
[email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
11–18 Uhr, Samstag 10–13 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
P
Behindertenparkplatz vorhanden
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Der Behindertenparkplatz befindet sich direkt vor dem Eingang.
Den Schlüssel für die Behindertentoilette erhält man an der
Ausleihtheke.
Bücherei Querenburg
Querenburger Höhe 270, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/9 10 91 41, Fax: 02 34/9 10 91 43
[email protected]
www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
11–18 Uhr
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
102
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
P
Behindertenparkplatz vorhanden
WC
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.30–13 Uhr und
14–16 Uhr, Mittwoch 14–16 Uhr, Donnerstag
8.30–18 Uhr, Freitag 8.30–13 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Behindertentoilette vorhanden
Hinweis:
Die vier Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus
Uni-Center.
P
Behindertenparkplatz vorhanden
WC
Bücherei Wattenscheid
Alter Markt 1 (Gertrudis Center), 44866 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-65 28, Fax: 02 34/9 10-65 31
[email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–18 Uhr,
Samstag 10–13 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus Rathaus (BVZ) auf Ebene 2 und 4.
Zwei Behindertentoiletten (Euro-Schlüssel) befinden sich in
der 1. Etage der Volkshochschule, den Schlüssel erhält man
an der Pforte oder bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule.
P
Behindertenparkplatz vorhanden
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus.
Die Behindertentoilette befindet sich im Untergeschoss des
Gertrudis Centers (im Kassenbereich von Kaufland), sie kann
mit dem Euro-Schlüssel geöffnet werden. Den Schlüssel
erhält man auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bücherei.
Volkshochschule Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-15 55, Fax: 02 34/9 10-29 26
[email protected]
www.bochum.de/vhs
12.2 Museen
Deutsches Bergbau-Museum
Am Bergbaumuseum 28, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/58 77-0 und 02 34/58 77-146 (Gruppenanmeldungen)
Fax: 02 34/58 77-1 11
[email protected]
www.bergbaumuseum.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 8.30–17 Uhr, Samstag und
Sonntag und an Feiertagen 10–17 Uhr
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
103
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Bei der Rampe im Inneren des Museums (diese ist steiler als
6% und länger als 6 m) wird Hilfestellung angeboten.
Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich.
Die Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss (Garderobenbereich).
Deutsches Bergbau-Museum mit „Schwarzem Diamanten“
Hinweise:
Fünf Behindertenparkplätze befinden sich am Europaplatz,
direkt vor dem Bergbau-Museum.
Die barrierefreie Zuwegung erfolgt über einen Seiteneingang des Hauptportals. Das Anschauungsbergwerk ist
ungefähr zur Hälfte für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich (kräftige Begleitung empfehlenswert). Die
untere Aussichtsplattform des Förderturms (in 50 m Höhe)
ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich,
die obere Aussichtsplattform ist nicht zugänglich. Geschultes
Personal ist im ungünstigsten Fall an der Information/Kasse
zu erreichen, um bei evtl. Schwierigkeiten zu helfen.
Es gibt spezielle Führungen für Menschen mit Behinderung.
Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich.
Die Behindertentoiletten befinden sich im Gastronomiebereich, im „Schwarzen Diamanten“ und im Besucherzentrum.
Kunstmuseum Bochum
Kortumstr. 147, 44777 Bochum
Tel.: 02 34/9 10-42 30, Fax: 02 34/9 10-42 10
[email protected], www.bochum.de/kunstmuseum
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10–17 Uhr,
zusätzlich Mittwoch 17–20 Uhr
104
DGEG Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen
Dr.-C.-Otto-Str. 191, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/49 25 16, Fax: 02 34/94 42 87 30
[email protected]
www.eisenbahnmuseum-bochum.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 10–17 Uhr, Sonn- und
Feiertage 10–17 Uhr (Winterpause beachten)
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Hinweis:
Der Außenbereich des Eisenbahnmuseums ist größtenteils
ebenerdig befahrbar.
12.3 Veranstaltungsstätten
Schauspielhaus Bochum
Königsallee 15, 44789 Bochum
Tel.: 02 34/33 33-55 55 (Theaterkasse), Fax: 02 34/33 33-55 12
[email protected]
www.schauspielhausbochum.de
Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt zwei Behindertenparkplätze an der Oskar-HoffmannStraße/Ecke Schauspielhaus (Bereich Ticket-Center/Bäckerei
Schmidtmeier) und 13 im Parkhaus P9 direkt am Schauspielhaus.
Das Kassenpersonal steht für alle Fragen zur Barrierefreiheit
zur Verfügung. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
gibt es zwei speziell reservierbare Plätze (3. Reihe links).
Die Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss links.
Die Kammerspiele, das Theater unter Tage und der Melanchthonsaal sind nicht barrierefrei zugänglich. Sollten Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eine Vorstellung in den
Kammerspielen besuchen wollen, ist eine Voranmeldung bei
der Kartenbestellung erforderlich, hier können notwendige
Hilfestellungen sichergestellt werden.
Behindertentoiletten sind in den Kammerspielen, im Theater
unter Tage und im Melanchthonsaal nicht vorhanden.
SCHAUSPIELHAUS
BOCHUM
THEATERKASSE: 0234 / 33 33-5555
WWW.SCHAUSPIELHAUSBOCHUM.DE
Varieté et cetera
Herner Str. 299, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/1 30 03, Fax: 02 34/1 30 04
[email protected]
www.variete-et-cetera.de
Veranstaltungen: Donnerstag bis Samstag 20 Uhr,
Sonntag 19 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Hinweise:
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind
die Plätze der Kategorie A, die Plätze der Kategorie B sind
eingeschränkt zugänglich. Das Personal ist bei der Platzeinnahme behilflich.
Foto: Birgit Hupfeld
105
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bahnhof Langendreer
Wallbaumweg 108, 44894 Bochum
Tel.: 02 34/6 87 16 10
[email protected]
www.bahnhof-langendreer.de
Öffnungszeiten: täglich
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt zwei Behindertenparkplätze (Wallbaumweg 108,
Eingang Kino-Cafe/Halle).
Halle, Studio und Kino sind zugänglich, die Kneipe ist für
Rollstuhlbenutzer eingeschränkt zugänglich. Es sind speziell
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer reservierbare
Plätze vorhanden (Plätze im Kino befinden sich vor der
1. Sitzreihe). Hilfsbereites Personal ist zur Stelle, um evtl.
auftauchende Schwierigkeiten zu überwinden. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Die Seminarräume im
1. Stock sind nicht barrierefrei zugänglich. Jeden 2. Samstag
im Monat findet in Halle und Studio 108 ab 22 Uhr ein Frauenabend (Party nur für Frauen) statt.
Die Behindertentoiletten befinden sich in Halle, Studio und
Kneipe.
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt 15 Behindertenparkplätze, diese befinden sich im
Parkhaus am Starlight Express.
Der Zuschauersaal verfügt über vier Plätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Rollstuhlbenutzer werden vor
der Vorstellung vom Service-Personal zu den entsprechenden
Plätzen begleitet (bitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Eingangsbereich informieren!).
Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70 %
mit Begleiterin oder Begleiter erhalten 50 % Ermäßigung in
allen Preiskategorien und an allen Spieltagen.
In den sanitären Einrichtungen sind behindertengerechte
Toiletten (je zwei für Damen und Herren) vorhanden.
Starlight Express
Stadionring 24, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/50 60 0 oder 01 80/5 15 25 30 (Tickethotline, 14 ct./Min.
aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)
www.starlight-express.de
Veranstaltungen: Mittwoch bis Sonntag
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
106
Electra vom Starlight Express
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
prinz-regent-theater
Prinz-Regent-Str. 50–60, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/77 11 17, Fax: 02 34/77 14 28
[email protected]
www.prinzregenttheater.de
Bürozeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 10–13 Uhr und
14–17 Uhr, Donnerstag 10–13 Uhr
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
[email protected]
www.freilichtbuehne-wattenscheid.de
Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Es gibt speziell für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
reservierbare Plätze. Bei möglichen Barrieren werden Hilfestellungen geleistet.
Die Behindertentoilette befindet sich im Foyer.
Hinweis:
Bei Veranstaltungen werden direkt auf dem Parkplatzareal
der Freilichtbühne bis zu 20 Parkplätze speziell für behinderte Menschen geschaffen.
Die Behindertentoilette befindet sich im Toilettenhäuschen
am Eingangsbereich der Freilichtbühne.
Zeche Bochum
Prinz-Regent-Str. 50–60, 44795 Bochum
Tel.: 02 34/9 77 23 21, Fax: 02 34/7 53 38
[email protected], www.zeche.com
Anmerkung: Musik Club, Konzerte und Events, regelmäßige
Termine am Donnerstag, Freitag und Samstag
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
Freilichtbühne Wattenscheid
Hinweis:
Es gibt insg. zwei Behindertentoiletten, ein spezieller Schlüssel ist nicht erforderlich.
Freilichtbühne Wattenscheid
Parkstraße, 44866 Bochum
Tel.: 02 34/61 03-0 (bei Veranstaltungen 0 23 27/32 88 79)
Fax: 02 34/61 03-1 09
Stadthalle Wattenscheid
Saarlandstr. 40, 44866 Bochum
Tel.: 02 34/61 03-0 (bei Veranstaltungen 0 23 27/3 30 41)
Fax: 02 34/61 03-1 09
[email protected]
www.stadthalle-wattenscheid.de
Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen
107
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es befinden sich zwei Behindertenparkplätze in der Nähe des
Schuleingangsbereiches der Märkischen Schule.
Die barrierefreie Zuwegung erfolgt über den Schuleingang
der Märkischen Schule (bitte an der Kasse Bescheid sagen).
Die Behindertentoilette befindet sich im Foyerbereich der
Stadthalle.
rewirpower STADION
VFL Bochum 1848, Castroper Str. 145, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/95 18 48, Fax: 02 34/95 18 95
[email protected], www.vfl-bochum.de
Öffnungszeiten: bei Veranstaltungen
(Fußballspiele und Musikkonzerte)
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt insg. 15 Behindertenparkplätze, diese befinden sich
hinter dem VfL-Stadioncenter. Audio-Description über Kopfhörer von zwei Reportern. VfL-Behindertenbeauftragte vor
Ort: Steffi Tatge (Tel.: 0174/6 77 99 79) und Frank Schnellert
(Tel.: 0173/5 34 89 45). Die drei Behindertentoiletten – EuroSchlüssel (dieser ist auch beim Ordnungspersonal erhältlich) –
befinden sich am Marathontor/Block N).
108
12.4 Weitere Freizeitangebote
Tierpark + Fossilium Bochum
Klinikstr. 49, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/95 02 90, Fax: 02 34/9 50 29 70
[email protected]
www.tierpark-bochum.de
Öffnungszeiten: März 9–18 Uhr, April bis September 9–19 Uhr,
Oktober 9–18 Uhr,
November bis Februar 9–16.30 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt zwei Behindertenparkplätze, diese befinden sich
direkt gegenüber vom Eingang des Tierparks (neben der
Bushaltestelle). Der Tierpark Bochum wurde 2002 als erste
Institution Bochums wegen seiner barrierefreien Gestaltung
vom Sozialverband Deutschlands ausgezeichnet. Das Aquarienhaus ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
jedoch nur eingeschränkt zugänglich. Die Mitnahme eines
Blindenhundes ist möglich. Führungen für sehbehinderte
und blinde Personen werden auf Anfrage durchgeführt.
Die Behindertentoilette befindet sich unmittelbar hinter der
Kasse am Tierparkeingang (Euro-Schlüssel, zudem ist der
Schlüssel an der Kasse erhältlich).
Botanischer Garten der Ruhr-Universtität Bochum
Universitätsstr. 150, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/3 22 30 98
Fax: 02 34/32-1 44 23
www.ruhr-uni-bochum.de/boga
Öffnungszeiten: April–September 9–18 Uhr,
Oktober–März 9–16 Uhr
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Öffnungszeiten: z. Zt. wegen Renovierung geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung: Januar 2011
WC
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise:
Ebenerdige Zugänglichkeit über den Eingang „Betriebshof“,
von dort sind fast alle Flächen über stufenfreie Stichwege
erreichbar (Eingang Mensa soll im Laufe des Jahres 2010
behindertengerecht umgebaut werden –> dadurch zukünftig
auch Rollstuhltauglichkeit von Rundwegen innerhalb des
Gartens, einige Steigungen sind jedoch bis zu 100m lang, die
Steigungen sind aber nicht größer als 6%). Karte am Eingang
weist aus, wie man fast alle Bereiche ebenerdig erreichen
kann. Der Chinesische Garten ist nur sehr eingeschränkt rollstuhltauglich (zu steile Rampe am Eingang, zu enge Wege).
Bis auf das Tropenhaus sind alle Schauhäuser ebenerdig
zugänglich.
Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich.
Die Behindertentoilette befindet sich im Bereich des Tropenhauses.
12.5 Bäder
Freibad Werne
Bramheide 17-19, 44894 Bochum
Tel.: 02 34/26 48 09
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
Öffnungszeiten: 15. Mai bis 15. September täglich
von 7–21 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Hallenbad Querenburg
Hustadtring 157, 44801 Bochum
Tel.: 02 34/9 78 99 50
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt insg. drei Behindertenparkplätze.
Der Schlüssel für die Behindertentoilette ist an der Kasse
erhältlich.
Hallenfreibad Hofstede
Stettiner Str. 1–3, 44809 Bochum
Tel.: 02 34/52 47 18
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
Öffnungszeiten: Montag 13–22 Uhr, Dienstag bis Donnerstag
6.30–22 Uhr, Samstag und Sonntag 7–22 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt insg. zwei Behindertenparkplätze.
Zum Einlassen ins Wasser gibt es einen Schwimmbadlifter.
Die Behindertentoilette ist nur für Herren, für Frauen gibt es
keine Behindertentoilette.
109
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hallenfreibad Höntrop
Am Südpark 1, 44869 Bochum
Tel.: 0 23 27/7 31 67
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
Öffnungszeiten: Montag 10–22 Uhr, Dienstag 7–15 Uhr,
Mittwoch bis Sonntag 7–22 Uhr
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Hallenfreibad Linden (Südbad)
Brannenweg 10, 44879 Bochum
Tel.: 02 34/49 42 57
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 7–22 Uhr
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweis:
Den Schlüssel für die Behindertentoilette erhält man an der
Kasse.
12.6 Einkaufen
Drehscheibe/City-Point Einkaufscenter
Kortumstr. 89, 44787 Bochum
Tel.: 02 34/57 92 69-0, Fax: 02 34/57 92 69-69
[email protected], [email protected],
www.city-point-bochum.de
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10–20 Uhr
P
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt insg. 4 Behindertenparkplätze.
Die Behindertentoilette – Euro-Schlüssel – befindet sich in der
Freibadumkleide (Schlüssel ist auch an der Kasse erhältlich).
Wellenfreibad Südfeldmark
Märkische Str. 13
44866 Bochum
Tel.: 0 23 27/8 93 06
www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder
Öffnungszeiten: 15. Mai bis 15. September
täglich 7–21 Uhr
110
WC
Behindertentoilette vorhanden
Hinweis:
Die Behindertentoilette (Euro-Schlüssel) befindet sich im
Untergeschoss zwischen dem Bacher Reformhaus und der
Apotheke.
Ruhr-Park Bochum
Am Einkaufszentrum, 44791 Bochum
Tel.: 02 34/6 87 08 80, Fax: 02 34/68 70 88 99
www.ruhrpark.de
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10–20 Uhr
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
Hinweise:
Es gibt über 30 Behindertenparkplätze an den verschiedensten Stellen.
Das Areal des Ruhr-Parks umfasst rund 126.000 m² mit
über 140 Geschäften. Weitestgehend ist er barrierefrei und
überdacht. Einige Türbreiten und Fahrstühle sind jedoch nur
eingeschränkt zugänglich.
Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich.
Es gibt zwei Behindertentoiletten, eine in der Via Bartolo
und eine neben C&A – Euro-Schlüssel – (Schlüssel ist auch am
Info-Point erhältlich).
Hinweise:
Es gibt drei Behindertenparkplätze direkt neben dem Haupteingang/Bereich Radstation und drei ggü. vom Hauptbahnhof/Bereich Hausnummern 8–12.
Für sehbehinderte/blinde Personen sind taktil erkennbare Bedienelemente, ein taktiles Bodenleitsystem und eine taktile
Informationstafel vorhanden. Für hörbehinderte/gehörlose
Personen sind elektronische Anzeigetafeln vorhanden. Besondere Hilfestellungen durch das Servicepersonal gibt es in
der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Eine Behindertentoilette befindet
sich im Empfangsbereich (Ausgang City, zwischen Kino und
Mr. Chicken), eine weitere befindet sich auf dem Vorplatz
am Ausgang Buddenbergplatz (nur zugänglich während des
Marktes – Mi. + Sa. 8–14 Uhr). Beide Toiletten sind mit dem
Euro-Schlüssel zu öffnen.
Für Mobilitätseingeschränkte Reisende gibt es bei der Deutschen Bahn einen speziellen Service. Informationen dazu
erfährt man unter www.bahn.de –>Services –> Vor der Reise. Informationen über die Bahnhofsmission Bochum findet
man in Kap. 11.3.
12.7 Verkehr
Hauptbahnhof Bochum
Kurt-Schumacher-Platz
Tel.: 02 01/1 82-36 02
Fax: 02 01/1 82-10 75 54
(DB Station & Service AG/Bahnhofsmanagement Essen)
www.deutschebahn.com und www.bahn.de
Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer
WC
Behindertentoilette vorhanden
P
Behindertenparkplatz vorhanden
111
BOGESTRA
Info:
Informationen zum Nahverkehrsangebot der BOGESTRA
findet man in Kap. 7.1.
Für telefonische Auskünfte steht Herr Thomas Mittkowski von
der Servicestelle für Rehabilitation zur Verfügung.
Info:
Thomas Mittkowski, Servicestelle für Rehabilitation – siehe
Kap. 11.2.
12.8 Arztpraxen
12.9 Schlafstätten
Informationen über barrierefreie Bochumer Arztpraxen kann
man über das Internetangebot der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe >www.kvwl.de/earzt/< abrufen.
Die Broschüre „Schlafstätten“ der Bochum Marketing GmbH
>www.bochum-tourismus.de –> Informationsmaterial< stellt
empfehlenswerte Quartiere (z. B. Hotelzimmer, Appartments)
in Bochum vor. Welche dieser Quartiere über rollstuhlgerechte
Zimmer verfügen, kann der Broschüre entnommen werden.
Broschüre erhältlich bei:
Bochum Ticketshop Touristinfo
Huestr. 9, 44787 Bochum
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 9–18 Uhr, Samstag 10–16 Uhr
Kontakt:
Tel.: 0 18 05/26 02 34 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 ct.)
Fax: 02 34/9 63 02 55
[email protected], www.bochum-tourismus.de
12.10 Restaurants, Cafés und Kneipen
In der Broschüre GUiDO (Der Ruhr-Gastro-Guide 2010/2011)
>www.bochum-tourismus.de –> Informationsmaterial<
findet man Informationen zu Bochumer Restaurants, Cafés und
Kneipen. Hinweise zur „Behindertenfreundlichkeit“ werden in
Form von Piktogrammen dargestellt.
Broschüre erhältlich bei:
Bochum Ticketshop Touristinfo –> siehe Info-Box zu 12.9.
112
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
IV Stichwortverzeichnis
A
Abhängigkeitserkrankte (Beratungsstellen) ........................... 58
agentur barrierefrei NRW......................................................... 37
Agentur für Arbeit .................................................................... 29
Allgemeinpsychiatrie (Beratungsstellen) ................................. 58
Alzheimer/Demenz.................................................................... 82
Aphasie (Selbsthilfegruppe) ..................................................... 81
Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum............................. 6
Arztpraxen ............................................................................... 112
Ausbildung ................................................................................ 29
Autismus .................................................................. 14, 22, 27, 56
B
Bäder ........................................................................................ 109
Bahnhof Langendreer ............................................................. 106
Bahnhofsmission ............................................................... 91, 111
Beatmungspflege ...................................................................... 53
Behindertenbeauftragte......................................................... 116
Behindertenfahrdienste............................................................ 64
Behindertenorganisationen ..................................................... 78
Behindertenparkplätze ..................................................... 68, 100
Behinderten-Sportgemeinschaft Bochum-Südwest ................ 83
Behindertentoiletten ........................................................ 73, 100
Behindertentoilettenschlüssel
(EURO-Behinderten-WC-Schlüssel) ........................................... 73
Behindertentreff Wattenscheid ............................................... 86
Behindertenwerkstätten........................................................... 30
Behindertenwohungen (Wohnungen für
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) .............................. 39
Beruf .......................................................................................... 29
Betreute Wohnformen ............................................................. 39
Betreuungsgesetz...................................................................... 74
Betreuungsvereine .................................................................... 75
Betreuungsverfügung ............................................................... 75
Blinde Menschen (wirtschaftliche Hilfen) ................................ 71
Blinden- und Sehbehindertenverein ........................................ 78
BOGESTRA ................................................................................. 62
Botanischer Garten ................................................................. 108
C
Cafés......................................................................................... 112
City-Point/Drehscheibe Einkaufscenter .................................. 110
D
Demenz/Alzheimer.................................................................... 82
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft ................................. 79
Deutsche Rheuma-Liga ............................................................. 80
Deutsches Bergbau-Museum .................................................. 103
Drehscheibe/City-Point Einkaufscenter .................................. 110
E
Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen............................... 104
Elternberatung .......................................................................... 17
Ergotherapie.............................................................................. 11
Erziehungsberatungsstellen ..................................................... 92
Essen auf Rädern ....................................................................... 53
EURO-Behinderten-WC-Schlüssel ............................................. 73
F
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ........................ 35
FamilienAssistenz ...................................................................... 56
Familienbildungsstätten ........................................................... 93
Familienforum ........................................................................... 86
Familienunterstützung ............................................................. 55
Forschungsinstitut Technologie und Behinderung ................. 37
Frauen und Mädchen mit Behinderung .................................. 94
Freilichtbühne Wattenscheid ................................................. 107
Freiwilligen-Zentrum ................................................................ 74
Freizeit ....................................................................................... 85
Früherkennung.......................................................................... 10
Fürsorgestelle für Kriegsopfer und andere Opfer
(LWL-Hauptfürsorgestelle)........................................................ 95
G
Gehörlose Menschen (wirtschaftliche Hilfen) ......................... 71
Gehörlose und Hörgeschädigte
(Kontakt- und Beratungsstelle) ................................................ 97
Geistige Behinderung (Beratungsstellen) ................................ 58
113
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Geistige Behinderung (Familienunterstützung)...................... 55
Geistige Behinderung (Freizeitangebote und Sport)........ 59, 87
Geistige Behinderung (Urlaub) ................................................ 88
GEZ (Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung) ................. 70
Motopädie (Frühförderung) ..................................................... 13
Mütterberatung ......................................................................... 17
Multiple Sklerose (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) . 79
Musikschule ............................................................................. 101
H
Hauptbahnhof Bochum .......................................................... 111
Haus der Begegnung ................................................................ 85
Hausnotruf................................................................................. 54
Heilpädagogische Leistungen (Frühförderung) ...................... 13
Heimaufsicht (Behörde für die Überwachung
von Betreuungseinrichtungen) ................................................ 47
Hilfsmittel (Sanitätshäuser) ...................................................... 55
Hotels (Schlafstätten) .............................................................. 112
N
Nachteilsausgleiche ................................................................... 70
NetzwerkBüro NRW .................................................................. 94
Nora e. V. ................................................................................... 94
Notfalltelefonnummern ......................................................... 116
I
Initiative Behinderter und ihrer Freunde ................................ 81
Integrationsbüro ....................................................................... 97
Integrationsfachdienst .............................................................. 31
P
Parkausweise ............................................................................. 67
Parkerleichterungen ................................................................. 67
Persönliches Budget .................................................................. 90
Pflege ......................................................................................... 51
Pflegedienste (Ambulante Pflegedienste) ............................... 51
Pflegeversicherung.................................................................... 48
Planetarium (Zeiss Planetarium)............................................. 101
prinz-regent-theater ............................................................... 106
Psychiatrische Kliniken .............................................................. 60
Psychische Behinderung (Kontaktstellen)................................ 60
Psychische Behinderung (Tagesstätten) ................................... 61
K
Kindergarten ............................................................................. 19
Kinderhaus Bochum .................................................................. 47
Kinderkrankenpflege ................................................................ 53
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst .............................. 17
Kindervorsorgeuntersuchung................................................... 10
Kneipen.................................................................................... 112
Kraftfahrzeugsteuer ................................................................. 71
Kriegsopfer (LWL-Hauptfürsorgestelle) ................................... 95
Kündigungsschutz (Fachstelle für behinderte Menschen
im Beruf) .................................................................................... 35
Kunstmuseum .......................................................................... 104
Kurzzeitpflege ..................................................................... 50, 52
L
Logopädie (Sprachtherapie) ..................................................... 12
LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen für Kriegsopfer und andere
Opfer .......................................................................................... 95
M
Mädchen und Frauen mit Behinderung .................................. 94
Medizinische Rehabilitation (Frühförderung) ......................... 11
114
O
OASE (Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum) ................. 78
Öffentlicher Personennahverkehr (Erleichterungen) ............. 66
R
Rehabilitation (Servicestellen für Rehabilitation) ................... 90
Reisen ......................................................................................... 88
Reiten (Integrativer Reitbetrieb) .............................................. 87
Restaurants .............................................................................. 112
rewirpower STADION .............................................................. 108
Rheuma (Deutsche Rheuma-Liga e. V.) .................................... 80
Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum .. 84
Rollstuhltransporte (Behindertenfahrdienste) ........................ 64
Ruhr-Park Bochum .................................................................. 110
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ........................... 70
S
Sanitätshäuser ........................................................................... 55
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Schauspielhaus ........................................................................ 104
Schlafstätten ............................................................................ 112
Schule ......................................................................................... 21
Schwangerschaftsberatung ........................................................ 9
Schwerbehindertenausweis ...................................................... 69
Sehbehinderte Menschen (wirtschaftliche Hilfen) .................. 71
Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum ......................................... 81
Selbsthilfe-Kontaktstelle........................................................... 77
Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum (OASE) ................. 78
Servicestellen für Rehabilitation .............................................. 90
Sozialpädiatrisches Zentrum..................................................... 10
Sozialpsychiatrischer Dienst...................................................... 57
Sozialtarif (Telefongebührenermäßigung) .............................. 70
Sport........................................................................................... 83
Sprachtherapie (Logopädie) ..................................................... 12
Stadtbüchereien ...................................................................... 101
Stadthalle Wattenscheid......................................................... 107
Stadtsportbund Bochum ........................................................... 83
Stadtteilhelfer ........................................................................... 74
Starlight Express ...................................................................... 106
Studium...................................................................................... 28
T
Tagespflege ............................................................................... 51
Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif) .............................. 70
Tierpark + Fossilium Bochum .................................................. 108
Toiletten (Behindertentoiletten) ...................................... 73, 100
Treff 24 ....................................................................................... 59
TV Wattenscheid 01 .................................................................. 85
U
Urlaub ........................................................................................ 88
U-Untersuchungen (Früherkennung)....................................... 10
V
Varieté et cetera ...................................................................... 105
Verhinderungspflege .......................................................... 50, 52
Versorgungsamt .................................................................. 66, 69
Volkshochschule Bochum........................................................ 103
Vorsorgevollmacht .................................................................... 75
W
Weibernetz e. V. ........................................................................
Weiterbildung ...........................................................................
Werkstätten für behinderte Menschen ...................................
Wohlfahrtsverbände (Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege) ..............................................................................
Wohnberatung ..........................................................................
Wohnheime (Betreute Wohnformen)......................................
Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer....
98
37
39
39
Y
Yael Elya Institut........................................................................ 98
Z
Zeche Bochum ......................................................................... 107
Zeiss Planetarium Bochum ...................................................... 101
IMPRE SSUM
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum – Die
Oberbürgermeisterin – 44777 Bochum, www.bochum.de.
95
29
30
PUBLIKATIONEN
Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste
Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige
Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung
des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte
urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print
und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.
Bildbeiträge:
Presse- und Informationsamt der Stadt
Bochum, mediaprint WEKA info verlag gmbh,
Haus der Begegnung / AG Behinderte in
Bochum, BOGESTRA, Diakonie Ruhr, Urlaub
& Pflege e. V., CBF Darmstadt, Akademisches
Förderungswerk, Arne Mayntz Fotografie,
Jens Hauer, Lebenshilfe Bochum,
www.photocase.de
Redaktion:
Sozialamt, Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Susanne Kikuth, Heiko Stegmann, 44777 Bochum
Tel. 0234/910-2778, Fax: 0234/910-1349
Exemplare: 7.500
Redaktionsschluss: Mai 2010
INTERNET
KARTOGRAFIE
WERBEMITTEL
mediaprint WEKA info verlag gmbh
Lechstraße 2, D-86415 Mering
Tel. +49 (0) 8233 384-0
Fax +49 (0) 8233 384-103
[email protected]
www.mp-infoverlag.de
www.alles-deutschland.de
www.mediaprint.tv
44777089/2. Auflage / 2010
115
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
V Behindertenbeauftragte
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen
Hubert Hüppe
Mauerstr. 53, 11017 Berlin
Tel.: 0 30/185 27-29 44, Fax: 0 30/185 27-18 71
[email protected]
www.behindertenbeauftragter.de
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen
mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Angelika Gemkow
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Tel.: 02 11/8 55-30 08, Fax: 02 11/8 55-30 37
[email protected], www.lbb.nrw.de
Aufgrund der Landtagswahlen im Mai 2010 stand die/der neue
Behindertenbeauftragte der Landesregierung bei Redaktionsschluss noch nicht fest!
Notfalltelefonnummern
Polizei
110
Feuerwehr/Notarzt/Rettungswagen
112
Notruf-Fax der Polizei für Hörbehinderte 02 34/9 09-12 34
(auch für Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen)
Bitte Vordruck nutzen, siehe:
www.polizei-nrw.de/im/im_notfall
Ärztlicher Notdienst
02 34/1 92 92
Zahnärztlicher Notdienst
02 34/77 00 55
Kindernotruf
0 234/9 10-54 63
Frauenhaus
02 34/50 10 34
Telefonseelsorge
(gebührenfrei)
08 00/1 11 01 11
oder 1 11 02 22
Danksagung und Hinweise der Redaktion
Die Redaktion möchte allen „Mitwirkenden“, die diesen „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ möglich gemacht haben, ihren Dank aussprechen.
Insbesondere bedanken wir uns bei Ulrike Dirks und Jochen Werdelmann von
der Projektgruppe „Behindertenratgeber“ im Sozialamt Bochum sowie Rena
Beuchel und Werner Hirschmann von der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in
Bochum“. Damit dieser Ratgeber seiner Aufgabe noch besser gerecht werden
kann, sind Anregungen und Kritik erforderlich. Wir freuen uns daher über Hinweise, Ergänzungen und Kritik,
• wenn Sie Themen und Informationen vermissen,
• wenn Sie spezielle Anregungen zu einzelnen Themen des Ratgebers haben
oder
• wenn Sie sonstige Anregungen oder Vorschläge haben.
Die hier vorliegende Auflage des Ratgebers erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelne Angaben (z. B. Anschriften oder Telefonnummern) können
sich aus verschiedenen Gründen ändern. Deshalb übernimmt die Stadt Bochum
keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Die Redaktion
116
Susanne Kikuth und Heiko Stegmann
Ambulant Betreutes Wohnen | Stationäres Wohnen | Freizeitgestaltung
Haushaltshilfen | Integrative Erziehung
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Selbst bestimmt leben. Mit unserer Hilfe.
www.awo-ruhr-mitte.de
[email protected]
Stationäres Wohnen
Integrative Erziehung
Informationen über Ambulant
Betreutes Wohnen erhalten Sie im
Emilie-Hegemann-Haus
Am Neggenborn 77
44892 Bochum
Fachberatung Kindergartenwerk
Herzogstraße 36
44807 Bochum
Stadtbüro
Bleichstraße 8
44787 Bochum
Tel.: 02 34. 92 28 8 - 0
Tel.: 02 34. 50 75 8 - 32
Tel.: 02 34. 96 47 7 - 0
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