RatgeberMenschenBehinderungStB
Transcrição
RatgeberMenschenBehinderungStB
R AT G E B E R für Menschen mit Behinderung www.bochum.de/handicap Ratgeber für Menschen mit Behinderung I Grußwort der Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Menschen mit Behinderungen haben einen berechtigten Anspruch auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Stadt. Ihnen diese zu ermöglichen, ist das Ziel des vorliegenden Ratgebers. Er gibt Auskunft darüber, wie man sich barrierefrei durch Bochum bewegen kann. Er nennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Service- und Beratungsstellen für alle wichtigen Alltagsfragen. Er informiert über Fördermöglichkeiten, Rechtsansprüche und gesetzliche Grundlagen. Und mit zahlreichen Tipps von A wie „Ambulant Betreutem Wohnen“ bis Z wie „Zugang zu öffentlichen Gebäuden für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer“ ist er eine vielseitige Orientierungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Ich freue mich daher sehr, dass nach der Erstauflage von 2007 nun diese aktualisierte Ausgabe veröffentlicht werden kann und danke all jenen, die diese Broschüre ermöglicht bzw. an ihrer Erstellung mitgewirkt haben. Ihre Dr. Ottilie Scholz Titelbild: links oben – Massenberg-Boulevard Bochum-City links unten – Einkaufscenter Drehscheibe/City-Point Bochum-City rechts – Pia mit Eltern (Fotos Presse- und Informationsamt Stadt Bochum, Arne Mayntz Fotografie) 1 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Inhaltsverzeichnis I II Grußwort der Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum 1 Branchenverzeichnis 4 Interview mit der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ 6 Einleitende Worte der Sozialdezernentin der Stadt Bochum III 8 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Frühe Hilfen Vorsorge Ärztliche Früherkennung Frühförderung und Hilfen ab dem Schuleintritt Weitere frühe Hilfen/Infos 9 9 10 11 17 2 2.1 2.2 Kindergarten und Schule Kindergarten Schule 19 19 21 3 3.1 3.2 3.2.1 Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Beruf Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Ausbildung, Weiterbildung und Beruf Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf Information, Beratung, finanzielle Hilfen und Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und Arbeitgeber 28 28 29 Wohnen Wohnberatung Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Betreute Wohnformen Kinderhaus Bochum – Wohnheim für behinderte Kinder und Jugendliche Behörde für die Überwachung von Betreuungseinrichtungen (früher Heimaufsicht) 37 37 47 5.1 5.2 5.3 Pflegeversicherung – Pflege – Häusliche Versorgung – Familienunterstützung Pflegeversicherung und Pflege Häusliche Versorgung Familienunterstützung 48 48 53 55 6 6.1 Psychiatrische und psychosoziale Hilfen Sozialpsychiatrischer Dienst 57 57 3.2.2 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 2 29 35 39 39 47 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 7 Mobilität 62 7.1 Mobilität durch das Nahverkehrsangebot der BOGESTRA 62 7.2 Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum 64 7.3 Weitere Behindertenfahrdienste 65 7.4 Erleichterungen im ÖPNV 66 7.5 Parkerleichterungen 67 7.6 Behindertenparkplätze 68 8 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und weitere Infos/Hilfen 69 8.1 Schwerbehindertenausweis 69 8.2 Nachteilsausgleiche 70 8.3 Weitere Infos/Hilfen 73 9 Selbsthilfe 77 9.1 Informations- und Beratungsstellen 77 9.2 Behindertenorganisationen 78 9.3 Demenz/Alzheimer 82 10 Sport, Freizeit und Urlaub 83 10.1. Sport 83 10.1.1 Informations- und Beratungsstelle 83 10.1.2 Sportvereine 83 10.2 Freizeit 85 10.3 Urlaub 88 11 11.1 11.2 11.3 Das Persönliche Budget, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation und weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen Das Persönliche Budget Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen 12 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 Barrierefrei durch Bochum Bildung/Bereitstellung von Medien Museen Veranstaltungsstätten Weitere Freizeitangebote Bäder Einkaufen Verkehr Arztpraxen Schlafstätten Restaurants, Cafés und Kneipen 100 101 103 104 108 109 110 111 112 112 112 IV Stichwortverzeichnis 113 Impressum 115 Behindertenbeauftragte 116 Notfalltelefonnummern 116 Danksagung und Hinweise der Redaktion 116 V 3 90 90 90 91 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Branchenverzeichnis Liebe Leserinnen und Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de. Altenpflegeheime 49 Behindertenwerkstätten Ambulant Betreutes Wohnen U2 Betreutes Wohnen Ambulante Pflegedienste U 2, 32, 33, 40 40 51, 52, Heftmitte Dienstleistungen 32, 33 Asperger Syndrom 14 Einkaufszentrum 111 Behindertenfahrdienste 66 Essen auf Rädern 52, 54, Heftmitte Behindertengerechte Wohnungen 38, U 4 Stadtwerke Bochum Fahrdienste 66 Förderschule 23 Freizeit Frühkindlicher Autismus Gas Haus der Begegnung Hausnotruf Heilpädagogik Hilfe Integrative Erziehung Wir geben Ihnen die nötige Energie 14 4 86 54, Heftmitte 14, 17 40 U3 Kurzzeitpflege 49 Logopädie 23 Mineralöl 2 Offene Hilfen 4 40, 87 44 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Orthopädietechnik 55 Physiotherapie 5 Psychotherapie Strom 4 Tagespflege 49 17 Urlaub 87 Rechtsanwälte 75 Verkehrsbetriebe 63 Sanitätshaus 55 Wasser Schauspielhaus 105 Sozialrecht 75 Sozialverband 16 Stationäres Wohnen U3 4 Wohnen 38, U 4 45 Wohnstätten U = Umschlagseite Praxis für Physiotherapie Michael Schumann Gesundheit · Rehabilitation · Fitness · Wellness privat und alle Kassen Parkplätze / Behindertenparkplätze unmittelbar vor der Praxis! Josef-Baumann-Straße 45 · 44805 Bochum Telefon 02 34 / 86 33 02 · Telefax 02 34 / 86 63 43 E-Mail: [email protected] · Internet: www.schumann-bochum.de 5 Ratgeber für Menschen mit Behinderung II Interview mit der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ „Nur gemeinsam sind wir stark.“ Bereits bei der Gründung 1980 war dies das Motto der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“. Unter ihrem Dach haben sich zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Hilfe und Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen zusammengeschlossen. Repräsentiert wird die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ durch die Geschäftsführerin Rena Beuchel und den Sprecher Werner Hirschmann. Mit beiden sprachen wir über die Arbeit dieses offenen Forums, seine Erfolge und Probleme, die es gegenwärtig zu lösen gilt ... Rena Beuchel Geschäftsführerin der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ Die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ ist seit nunmehr drei Jahrzehnten in der Öffentlichkeit als kompetente Interessenvertretung anerkannt. Sie ist bei der Erarbeitung von behinderungsrelevanten Problemlösungen für die Stadt Bochum und andere Institutionen als wichtiger Partner akzeptiert. Welche positiven Ergebnisse hat sie in der zurückliegenden Tätigkeit erreichen können? Rena Beuchel: „Durch zahlreiche von uns initiierte Maßnahmen zur Erlangung von mehr Barrierefreiheit konnte die Lebensqualität behinderter Menschen in unserer Stadt verbessert werden. An dieser Stelle muss ich vor allem natürlich das Haus der Begegnung nennen, das auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft eingerichtet wurde. Es ist für uns ein Ort, an dem behinderte und nicht behinderte Menschen jeden Alters zusammentreffen und Erfahrungen austauschen.“ Doch das ist noch lange nicht alles … Werner Hirschmann: „Nein. Darüber hinaus wurde eine Anzahl von Fachdiensten, Einrichtungen und Institutionen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Frühförderung, Wohnen und Arbeit geschaffen. Wir haben auch erreicht, dass ein sachkundiger Einwohner in den Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Bochum berufen wurde. Außerdem vertritt die AG Behinderte ihre Interessen in der kommunalen Pflegekonferenz sowie in der kommunalen Gesundheitskonferenz.“ Werner Hirschmann Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ 6 Welche Aufgaben sehen Sie gegenwärtig vor sich? Rena Beuchel: „Noch nicht abgeschlossen ist der Aufbau eines behindertengerechten öffentlichen Personennahverkehrs durch den umfassenden Einsatz von Niederflurbussen und Niederflurbahnen mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen und die komplette barrierefreie städtebauliche Gestaltung Bochums.“ Ratgeber für Menschen mit Behinderung Welche Ziele strebt die Arbeitsgemeinschaft in der Zukunft mit ihrer Arbeit an? Werner Hirschmann: „Wir wollen übergreifende Informationen und Erfahrungen in der Behindertenarbeit austauschen und verarbeiten. Bei der Umsetzung der Behindertengleichstellungsgesetze, insbesondere der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, und bei anstehenden Problemen geben wir Anregungen und Hilfen nach innen und außen. Eine wichtige Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft wird sein, die Zusammenarbeit aller Behinderten, ihrer Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen zu fördern und zu koordinieren. Dafür werden bei gemeinsamen Problemen Arbeits- und Planungsziele erarbeitet. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wollen wir Einfluss auf gesellschaftliche und politische Einstellungen nehmen. Und wir werden immer wieder an die Verantwortlichen appellieren, auch auf freiwilliger Basis alles zu tun, um behinderten und chronisch kranken Menschen eine Teilhabe ohne Barrieren in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.“ Arbeitsweise der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“: Alle zwei Monate am ersten Montag tagt das Plenum der Arbeitsgemeinschaft um 18 Uhr im Haus der Begegnung. In den Sitzungsprotokollen werden Planungen, Entscheidungen und Ergebnisse aufgezeichnet. So ist die Transparenz sowie Erfolgskontrolle möglich. Die Protokolle werden an die 100 im Verteilerverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft eingetragenen Mitglieder verschickt. Die ins Plenum eingebrachten Themen werden diskutiert, beraten und aufgearbeitet. Daraus resultierende Ergebnisse und Empfehlungen werden wiederum vom Plenum der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ in einem demokratischen Abstimmungsverfahren verabschiedet. Geschäftsführerin und Sprecher sind innerhalb der protokollierten Beschlüsse des Plenums handlungsberechtigt. Info: Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung) 44789 Bochum www.hdb-bochum.de –> AG Behinderte Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Rena Beuchel (Geschäftsführerin) Tel.: 02 34/31 10 66 Fax: 02 34/31 10 69 Werner Hirschmann (Sprecher) Tel.: 02 34/79 76 73 [email protected] Wichtig: Die Arbeitsgemeinschaft ist ein offenes Forum und schränkt die Handlungsautonomie der ihr angehörenden Vereine, Verbände, Institutionen und Selbsthilfegruppen nicht ein. Sie versteht sich als Interessenvertretung auf örtlicher Ebene. 7 Ratgeber für Menschen mit Behinderung III Einleitende Worte der Sozialdezernentin der Stadt Bochum Liebe Leserin, lieber Leser, die Belange der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen waren in den letzten Jahren immer wieder Thema in unserer Stadt. Themen wie Barrierefreiheit, Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion standen dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf die Unterstützung und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen, denn: Behinderung – das bedeutet, in körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit eingeschränkt und daher in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt zu sein. Frau Britta Anger ist seit dem 01. Mai 2009 als Beigeordnete der Stadt Bochum für die Bereiche Jugend, Soziales und Gesundheit verantwortlich. Wer ist Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner für diesen Ratgeber? Susanne Kikuth Heiko Stegmann Tel.: 02 34/9 10-27 78 Fax: 02 34/9 10-13 49 [email protected] www.bochum.de/sozialamt Postanschrift: Stadt Bochum Sozialamt, 50 321 – Hilfen für Menschen mit Behinderungen – 44777 Bochum 8 Ein Leben mit Behinderung stellt Betroffene und Angehörige vor ganz besondere Herausforderungen. Immer wieder stehen sie vor der Frage, wo sie – in jeder Lebensphase und jedem Alter – die richtige Hilfe in unserer Stadt bekommen können. Der 2. aktualisierte Ratgeber für Menschen mit Behinderung soll die 50.000 schwerbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben mit Behinderungen zu leben. Er ist als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk zu verstehen, der die verschiedenen Hilfsangebote aufführt. Eine persönliche Beratung kann und will dieser Ratgeber selbstverständlich nicht ersetzen. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an die in diesem Ratgeber aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Der Ratgeber für Menschen mit Behinderungen wird in der barrierefreien Version im Internet zeitnah aktualisiert. Über Hinweise, Korrekturen, Ergänzungen und Kritik von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Scheuen Sie sich nicht, mit meiner Fachabteilung „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ Kontakt aufzunehmen. Die barrierefreie Version finden Sie unter www.bochum.de/handicap. Ihre Britta Anger Ratgeber für Menschen mit Behinderung 1 Frühe Hilfen Viele Behinderungen können vermieden, beseitigt oder gemildert werden, wenn sie rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. 1.1 Vorsorge Schwangerschaftsberatung Frauen, die bei Familienplanung und Schwangerschaft vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Dazu gehören Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen geben Auskunft über mögliche familienfördernde Leistungen, die besonderen Rechte im Arbeitsleben und diagnostische Methoden in der Schwangerschaft. Informiert wird auch über Lösungsmöglichkeiten für Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, über Hilfsmöglichkeiten im Falle eines zu erwartenden gesundheitlich beeinträchtigten Kindes, aber auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das Angebot umfasst dabei zum einen aktive Hilfe. Etwa wenn es gilt, Ansprüche geltend zu machen, eine Wohnung oder Betreuungsmöglichkeiten zu finden, die Ausbildung fortzusetzen. Außerdem ist eine Nachbetreuung möglich. Die Beratungsstellen vermitteln aber auch materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie von Landesstiftungen gewährt werden. Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten darüber hinaus qualifizierte Konfliktberatung an. Die Beratungsstelle bestätigt die Durchführung der Beratung gegenüber Schwangeren durch eine Bescheinigung. Sie ist eine der Voraussetzungen, um einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen zu können. Schwangerschaftsberatung umfasst u. a. medizinische, soziale und juristische Informationen. Ziel ist es dabei, praktische Hilfen aufzuzeigen, die die Situation von Mutter und Kind erleichtern. Beratungsstellen in Bochum: Ev. Beratungszentrum Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-391, Fax: 02 34/91 33-199 [email protected], www.diakonie-ruhr.de Frauen beraten/donum vitae e. V. Am Kortländer 1, 44799 Bochum Tel.: 02 34/6 40 89 04, Fax: 02 34/6 40 89 05 [email protected], www.donumvitae.org ISIS Hebammenpraxis Hans-Böckler-Str. 12 b, 44787 Bochum Tel.: 02 34/3 25 15 15, Fax: 02 34/3 25 15 16 [email protected], www.isis-hebammen.de pro familia Hans-Böckler-Str. 10 a, 44787 Bochum Tel.: 02 34/1 23 20, Fax: 02 34/1 63 56 [email protected], www.profamilia.de Schwangerschaftsberatungsstelle des SKFM Wattenscheid e. V. Propst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/37 39, Fax: 0 23 27/3 54 02 [email protected], www.skfm-wattenscheid.de Anmerkung: kein Beratungsnachweis 9 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Schwangerschaftsberatung des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. Bergstr. 224, 444807 Bochum Tel.: 02 34/9 55 01-0, Fax: 02 34/59 60 98 [email protected], www.skf-bochum.de Anmerkung: kein Beratungsnachweis Weitere Infos zum Thema Vorsorge: Unter www.familienplanung.de finden angehende Eltern Informationen rund um das Thema Schwangerschaft und Familienplanung. Kontakt: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Ostmerheimer Str. 220, 51109 Köln Tel.: 02 21/89 92-0, Fax: 02 21/89 92-3 00 [email protected], www.bzga.de 1.2 Ärztliche Früherkennung Kindervorsorgeuntersuchung Um Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten im Kindesalter möglichst frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuführen zu können, werden für Kinder neun Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) angeboten. Jede dieser UUntersuchungen durch die betreuende Kinder- und Jugendärztin oder den betreuenden Kinder- und Jugendarzt prüft den Entwicklungsstand des Kindes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Info: Adressen der in Bochum tätigen Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte können den Gelben Seiten für den Bereich Bochum oder der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ entnommen werden. Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ erhältlich bei: Kinderbüro der Stadt Bochum Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum 10 Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63 [email protected] oder im Internet unter: www.bochum.de/kinderbuero –> Stichworte –> Adressenliste Diagnostik und Behandlung im Sozialpädiatrischen Zentrum Das Sozialpädiatrische Zentrum – Leiter der Abteilung Phoniatrie und Pädaudiologie ist Chefarzt Dr. med. H.-J. Radü – ist eine spezialisierte ambulante Einrichtung im Gesundheitswesen mit einem überregionalen Auftrag. Es ist multidisziplinär orientiert und steht unter ärztlicher Aufsicht. Angebote: Beratung, Behandlung und/oder Diagnostik von ... • Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen • Früherkennung von Hörstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern • Hörfrühförderung • Diagnostik von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen • Aphasiediagnostik • Logopädische Therapie • Diagnostik von auditiven Wahrnehmungsstörungen • Diagnostik von Teilleistungsstörungen • Diagnostik der allgemeinen kognitiven Entwicklung Info: St.-Elisabeth-Hospital gGmbH Bleichstr. 16, 44787 Bochum www.klinikum-bochum.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 7.30–19.30 Uhr, Freitag 7.30–17.15 Uhr Ansprechpartnerinnen: Frau Franzke, Frau Niessala, Frau Orzel und Frau Varol Tel.: 02 34/6 12-4 64, Fax: 02 34/6 12-3 93 [email protected] Ratgeber für Menschen mit Behinderung 1.3 Frühförderung (medizinische Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen) und Hilfen ab dem Schuleintritt Unter Frühförderung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die erforderlich sind, um eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine bestehende Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern. Schwerpunktmäßig setzt die Frühförderung im Alter von null bis drei Jahren ein, die Förderung kann gegebenenfalls bis zum Schuleintritt erfolgen. Informationen zur Frühförderung sehbehinderter und blinder Kinder sind an der Martin-Bartels-Schule und der Focus-Schule erhältlich – siehe Kap. 2.2 (Förderschulen des LWL). Die Frühförderung umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen. Medizinische Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind z. B. ärztliche Leistungen und Heilmittel (u. a. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie/Sprachtherapie). Ergotherapie Die Ergotherapie, durchgeführt von Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten mit staatlicher Zulassung, ist ein anerkanntes Heilmittel, das durch eine Ärztin oder einen Arzt verordnet wird. Die Ergotherapie hat zum Ziel, kindliche Entwicklungsauffälligkeiten und darüber hinaus Störungen der Aufmerksamkeit, Verhaltensauffälligkeiten, mangelndes Selbstbewusstsein und Lernschwierigkeiten zu behandeln. Die Ergotherapie soll dem Kind Erfahrungen vermitteln, um eine altersgerechte Entwicklung zu erreichen. Ergotherapeutische Praxen in Bochum: Praxis für Ergotherapie Bergendahl & Nixdorf Püttmannsweg 3, 44803 Bochum Tel.: 02 34/9 70 49 72, Fax: 02 34/9 36 48 84 Hattinger Str. 342, 44795 Bochum Tel.: 02 34/4 52 60 80 [email protected] www.ergobergnix.de Praxis für Ergotherapie Ina Kania An der Papenburg 9, 44866 Bochum, Tel.: 0 23 27/1 55 36 Voedestr. 69–71, 44866 Bochum, Tel.: 0 23 27/20 01 01 [email protected], www.kania88.de Praxis für Egotherapie Marosch & Mursa Herner Str. 103, 44791 Bochum Tel.: 02 34/6 23 55 80, Fax: 02 34/6 23 58 54 [email protected], www.mm-ergo.de Praxis für Ergotherapie Birgit Meiners Humboldstr. 42, 44787 Bochum Tel.: 02 34/5 24 97 86, Fax: 02 34/5 24 97 83 [email protected], www.ergo-team.de Ergotherapeutische Praxis Katrin Schnitker Grabenstr. 42–44, 44787 Bochum Tel.: 02 34/3 38 77 33, Fax: 02 34/3 38 77 32 [email protected] www.ergotherapie-tief-im-westen.de Praxis für Ergotherapie Martin Simon Hauptstr. 205, 44892 Bochum Tel.: 02 34/8 93 72 47, Fax: 02 34/8 93 76 67 Herner Str. 370, 44807 Bochum, Tel.: 02 34/9 53 66 01 www.ergo-simon.de 11 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Praxis für Ergotherapie Annette Spangenberg Kurt-Schumacher-Platz 11, 44787 Bochum Tel.: 02 34/68 64 65, Fax: 02 34/62 70 59 98 Praxis für Ergotherapie Thomas Steinchen Lothringer Str. 36 b, 44805 Bochum Tel.: 02 34/6 87 28 39, Fax: 02 34/6 87 28 83 [email protected], www.et-steinchen.de Praxis für Ergotherapie Steven & Ohlenschläger Alleestr. 91, 44793 Bochum Tel.: 02 34/6 41 65, Fax: 02 34/9 12 97 09 Hattinger Str. 777, 44879 Bochum Tel.: 02 34/94 42 95 15, Fax: 02 34/94 42 95 16 Ergotherapie Stoll Günnigfelder Str. 72–74, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/29 19 09, Fax: 0 23 27/23 08 09 Oberstr. 13, 44892 Bochum Tel.: 02 34/2 97 02 00, Fax: 02 34/2 97 00 08 [email protected] www.ergowat.de Praxis für Ergotherapie Vivamus Kemnader Str. 129, 44797 Bochum Tel.: 02 34/9 76 47 60, Fax: 02 34/9 76 47 61 [email protected] www.praxis-vivamus.com Praxis für Ergotherapie Oliver Zimmermann Imbuschplatz 11, 44787 Bochum Tel.: 02 34/61 06 56 26, Fax: 02 34/61 06 56 27 [email protected] www.ergotherapie-zimmermann.de Logopädie/Sprachtherapie Die Logopädie ist eine Sprachtherapie, die von einer Fachärztin oder einem Facharzt verordnet und von staatlich zugelassenen Logopädinnen oder Logopäden bzw. Sprachheilpädagoginnen oder Sprachheilpädagogen mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Ein Kind, das mit drei Jahren noch nicht spricht oder des12 sen Aussprache mit vier Jahren noch fehlerhaft ist, sollte einer Kinder- und Jugendärztin oder einem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden. Die Diagnostik, die Therapie und die Beratung von Sprach-, Sprech- und Stimmesgestörten wird mit dem Ziel durchgeführt, die sprachliche Informationsverarbeitung so zu verbessern, dass die Kommunikationsfähigkeit des Kindes gefördert wird. Je früher eine Sprachstörung erkannt und behandelt wird, umso größer ist die Aussicht auf Besserung und Heilung. Hinweis: Logopädinnen oder Logopäden sind an staatlich anerkannten Schulen in Stimm- und Sprachheilkunde ausgebildete Angehörige eines nichtärztlichen Heilberufes, Sprachheilpädagoginnen oder Sprachheilpädagogen sind Diplompädagoginnen oder Diplompädagogen mit dem Schwerpunkt Sondererziehung und Rehabilitation der Menschen mit Sprachbehinderung – Hochschulstudium. Info: Kostenträger für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Ergotherapie und Logopädie/Sprachtherapie) sind die gesetzlichen Krankenkassen (im Rahmen der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien)/die privaten Krankenkassen. Die in Bochum vorhandenen Logopädinnen und Logopäden bzw. Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten können den Gelben Seiten für den Bereich Bochum oder der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ entnommen werden. Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ erhältlich bei: Kinderbüro der Stadt Bochum Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63 [email protected] oder im Internet unter: www.bochum.de/kinderbuero –> Stichworte –> Adressenliste Ratgeber für Menschen mit Behinderung Heilpädagogische Leistungen Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit pädagogischen Mitteln anregen, einschließlich der jeweils erforderlichen sozial- und sonderpädagogischen, psychologischen und psychosozialen Hilfen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. Die heilpädagogischen Leistungen beinhalten gegebenenfalls die Förderung der motorischen Entwicklung (Motopädie). Heilpädagogische Leistungen können auch nach dem Schuleintritt gewährt werden – siehe auch Hilfen ab dem Schuleintritt. Leistungen der Frühförderung sollen nach dem Sozialgesetzbuch IX möglichst als ganzheitliche Leistung in sogenannten „Interdisziplinären Frühförderzentren“ erbracht werden. Da in Bochum ein solches Förderzentrum noch nicht vorhanden ist, werden die medizinischen Leistungen – siehe Medizinische Rehabilitation – u. a. von niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen oder Kinder- und Jugendärzten, Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten sowie Logopädinnen oder Logopäden bzw. Sprachtherapeutinnen oder Sprachtherapeuten erbracht. Die heilpädagogische Förderung findet in der Frühförderstelle und heilpädagogischen Praxen statt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stellen führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch. Schwerpunkte einer heilpädagogischen Förderung sind vor allem: • Förderung der Kognition • Förderung von Wahrnehmung • Bewegung • Sprache • Sozial- und Spielverhalten • Soziale und emotionale Entwicklung Neben der Förderung des Kindes ist die Beratung und Anleitung der Eltern und anderer Bezugspersonen in allen Fragen der Entwicklungsförderung, Erziehung und Betreuung des Kindes ein besonderer Schwerpunkt. K-ABC-Test zur Intelligenz- und Fähigkeitsdiagnostik Frühförderstelle in Bochum: Frühförderstelle Bochum Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-399, Fax: 02 34/91 33-199 [email protected], www.diakonie-ruhr.de 13 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Heilpädagogische Praxen in Bochum: Praxis für Heilpädagogik Hubertus Dittmer Batestr. 1, 44892 Bochum Tel.: 02 34/29 05 06, Fax: 02 34/8 93 78 63 http://dittmer.heilpaedagogik.de/ Praxisgemeinschaft für Beratung Heilpädagogik und Psychotherapie Dressler/Jobs Prinz-Regent-Str. 70, 44795 Bochum Tel.: 02 34/3 24 92 23, Fax: 02 34/3 24 92 24 [email protected] Heilpädagogische Praxis Jutta König Imbuschplatz 11, 44787 Bochum Tel.: 02 34/3 24 67 43, Fax: 02 34/3 24 67 45 [email protected] Heilpädagogische Praxis „Mobile” Martin Wiesemann-Bagusch Herner Str. 299, 44809 Bochum Tel.: 02 34/54 00 55, Fax: 02 34/54 00 55 [email protected], www.hp-mobile.net Praxis für Heilpädagogik und Motopädie Herbert Pastuschka Kohlenstr. 70, 44795 Bochum Tel.: 02 34/1 40 14, Fax: 02 34/68 33 50 Heilpädagogisch-psychotherapeutische Praxis Annette Wahle de Vries Ulmenweg 13, 44869 Bochum Tel.: 0 23 27/97 98 44 [email protected], www.vries.de Hilfen ab dem Schuleintritt Um Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, die allgemeine Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern, können Eingliederungshilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Jugendhilfe gewährt werden. Die im Einzelfall erforderliche Maßnahme – ob ambulant, teilstationär oder stationär – kann bis zum 18. Lebensjahr, maximal bis zum Erreichen eines allgemeinen Schulabschlusses, erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, entscheidet der Jugendhilfeträger über einen möglichen Hilfebedarf, in allen übrigen Fällen der Sozialhilfeträger. Welche Hilfen im Einzelfall in Betracht kommen, wird in der Clearing- und Diagnostikstelle (CDS) im Familienpädagogischen Zentrum im Rahmen einer Diagnostik geprüft. Als weitere pädagogische Maßnahme ist insbesondere die autismusspezifische Förderung zu nennen. Als spezielle Art der Förderung kommt sie für Kinder/Jugendliche, bei denen ein Autismus bzw. autistische Verhaltensweisen festgestellt wurde/n, in Betracht. Eine autismusspezifische Förderung kann bereits im Rahmen der Frühförderung – siehe Heilpädagogische Leistungen – erfolgen. Weitere Informationen zum Autismus findet man in Kap. 2.2 (Beratungsangebote an Schulen) und Kap. 5.3 (Fachdienst „Autismus-Zeit“). AUTISMO PRAXIS AUTISMUS THERAPIE Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus Beratung der Eltern und anderer Bezugspersonen 14 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Autismuspraxis in Bochum: AUTISMO Praxis Autismus Therapie - Birgit Arndt Herner Str. 77, 44791 Bochum, Tel.: 02 34/53 25 06 Autismusambulanzen/-zentren außerhalb Bochums: autismuszentrum bottrop Otto-Krawehl-Str. 4, 46236 Bottrop Tel.: 0 20 41/69 98-0, Fax: 0 20 41/69 98-21 [email protected], www.a-z-b.de Autismus-Therapie-Zentrum Dortmund Heiliger Weg 58 c, 44135 Dortmund Tel.: 02 31/88 08 86-0, Fax: 02 31/88 08 86-60 [email protected], www.autismus-dortmund.de Autismus Therapie Zentrum Mülheim Mellinghofer Str. 328, 45475 Mülheim an der Ruhr Tel.: 02 08/75 55 33, Fax: 02 08/75 45 81 [email protected] www.autismus-muelheim.de AUTEA gGmbH Gelsenkirchen Uechtingstr. 89 a, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 02 09/7 00 46 79, Fax: 02 09/7 00 45 83 [email protected], www.autea.de Entscheidung über die Hilfe Der Hilfebedarf der heilpädagogischen Leistungen wird durch die medizinischen und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Kostenträgers (Sozialamt/Jugendamt) festgestellt. Nähere Informationen und Anträge sind bei den Frühförderstellen und in allen genannten heilpädagogischen Praxen und Autismuspraxen/-ambulanzen/ und -zentren erhältlich. Info Stadt Bochum Sozialamt: Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid) Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-13 49 www.bochum.de/sozialamt Für den Stadtbezirk Wattenscheid Hilfen für Menschen mit Behinderungen Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-64 64 www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten für alle Stadtbezirke: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid) bei Fragen zur Antragstellung und zum Verfahren: Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059 Tel.: 02 34/9 10-27 79 Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036 Tel.: 02 34/9 10-23 60 Susanne Kikuth ([email protected]), Zi. 2060 Tel.: 02 34/9 10-27 21 Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064 Tel.: 02 34/9 10-29 52 Andreas Stolpe ([email protected]), Zi. 2038 Tel.: 02 34/9 10-12 56 Angelika Voß ([email protected]), Zi. 2037 Tel.: 02 34/9 10-27 14 Ulrike Dirks – Hilfen für Menschen mit Behinderungen – Sozialamt Stadt Bochum Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063 Tel.: 02 34/9 10-11 17 15 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ansprechpartnerinnen für den Stadtbezirk Wattenscheid bei Fragen zur Antragstellung und zum Verfahren: Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 16 Petra Lex ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 22 Kreisverband Mittleres Ruhrgebiet 44787 Bochum, Kreuzstraße 11 Tel. (0234) 66051 · Fax (0234) 681461 e-mail: [email protected] http://www.vdk.de/KV-Mittleres-Ruhrgebiet Geschäftszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 12.00 8.00 12.00 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis bis bis bis bis 16.30 15.30 13.00 15.00 12.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Sprechstunde/Rechtsberatung: Montag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr telef. Rechtsauskünfte nach Vereinbarung Wir machen aktive Sozialpolitik für 1,4 Mio. Mitglieder (Bund), 226.000 (Land NRW)… Wir helfen Ihnen gegenüber Behörden im Verwaltungsverfahren bei der Antragstellung und der Durchsetzung Ihres Rechts in vielen Bereichen des Sozialrechts,… Wir vertreten Sie vor den Sozialgerichten, Wir geben Ihnen die Möglichkeit, eine ehrenamtliche Funktion zu übernehmen, für die Sie regelmäßig geschult werden,… Wir bieten Ihnen ein Forum, wo Sie mit Ihren Problemen nicht allein sind, sondern Menschen mit ähnlichen Problemen finden,… …wenn Sie bei uns Mitglied sind. 16 Info Stadt Bochum Jugendamt: Familienpädagogisches Zentrum (FPZ) Clearing- und Diagnostikstelle (CDS) Zechenstr. 10, 44791 Bochum Tel.: 02 34/9 10-51 33 (Sekretariat), Fax: 02 34/9 10-51 02 www.bochum.de/jugendamt Ansprechpartnerinnen für alle Stadtbezirke bei Fragen zu heilpädagogischen Maßnahmen (Sozialhilfe): Kristine Vent-Seeliger ([email protected]), Zi. 216 Tel.: 02 34/9 10-51 23 Kira Voß ([email protected]), Zi. 212 Tel.: 02 34/9 10-51 34 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des sozialen Dienstes des Jugendamtes – für stationäre und teilstationäre Maßnahmen bei seelischer Behinderung – erfährt man beim: Servicepoint, Tel.: 02 34/9 10-41 11 Ansprechpartnerin bei Fragen zu heilpädagogischen Maßnahmen (Jugendhilfe): Sylvia Lichius ([email protected]), Z. 214 Tel.: 02 34/9 10-51 30 Ansprechpartnerin bei Fragen zur Antragstellung und zum Verfahren: Sandra Müller ([email protected]), Zi. 213 Tel.: 02 34/9 10-51 31 Ansprechpartnerin bei drohender seelischer Behinderung, vorrangig aufgrund einer Teilleistungsschwäche Lese-Rechtschreibstörung o. Dyskalkulie/Rechenstörung: Karin Eisenberg ([email protected]), Zi. 216 Tel.: 02 34/9 10-51 36 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 1.4 Weitere frühe Hilfen/Infos Eltern-/Mütterberatung Die Eltern-/Mütterberatung der Kinderkrankenschwestern der Stadt Bochum ist eine Anlaufstelle für Eltern mit Kindern von null bis sechs Jahren. Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich geführt. Angebote: Informationen … • zu Alltagsproblemen • zu Ernährung/Pflege • zu Entwicklung und deren Störungen • zu Impfungen/Vorsorgeuntersuchungen Das Angebot richtet sich an: • junge Mütter/Eltern • Alleinerziehende • kinderreiche Familien • Familien nicht deutscher Herkunft • sozial benachteiligte Familien • Familien mit psychiatrischen Erkrankungen und Suchterkrankungen Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Bochum bietet Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und deren Familien kostenlose Hilfe und Unterstützung an, wenn es Hinweise für das Vorliegen einer seelischen Problematik gibt oder Symptome einer psychischen Erkrankung bestehen. Die Angebote richten sich in erster Linie an die Betroffenen selbst und deren Familien. Es können sich aber auch Freundinnen und Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Nachbarinnen und Nachbarn, kurz jeder, der sich Sorgen um Kinder oder Jugendliche mit seelischen Problemen macht und ihnen helfen möchte, an den Dienst wenden. Info: Stadt Bochum Gesundheitsamt/Kinderkrankenschwestern Westring 28/30, 44777 Bochum www.bochum.de/gesundheitsamt Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30–9.30 Uhr (telefonische Beratung) Ansprechpartnerinnen: Gabriele Marx-Kubiak ([email protected]), Zi. 101 Tel.: 02 34/9 10-15 58 Gudrun Schmitz ([email protected]), Zi. 101 a Tel.: 02 34/9 10-32 23 Ellen Walpuski ([email protected]), Zi. 101 Tel.: 02 34/9 10-15 61 Fax für alle: 02 34/9 10-32 71 www.vries.de Termine nach Vereinbarung 17 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Typische Anzeichen von seelischen Problemen sind beispielsweise emotionale Auffälligkeiten wie tiefe, sich nicht lösen wollende Traurigkeit, übertriebene unangemessene Ängste oder auch gesteigerte Aggressivität. Auch Verhaltensauffälligkeiten wie Schulverweigerung, soziale Integrationsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens oder Selbstverletzungen können Anlass zur Vorstellung geben, ebenso wie Unruhe- und Konzentrationsstörungen, Essstörungen oder Abhängigkeitserkrankungen. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bietet nach einem Untersuchungsgespräch mit einer entsprechenden diagnostischen Einschätzung Beratung und Betreuung der Betroffenen und ihrer Familien an, wobei die Gespräche grundsätzlich vertraulich sind, da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Die Kontakte finden im Gesundheitsamt oder auch als Hausbesuch statt. Im Sinne einer sozialpsychiatrischen systemübergreifenden Arbeit werden Kontakte hergestellt und die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Sucht- und Drogenberatungsstellen, Kliniken, Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten und Jugendhilfeanbietern, koordiniert. Im Bedarfsfall werden ambulante oder stationäre Therapien vermittelt und es findet bis zum Therapiebeginn eine kontinuierliche Begleitung statt. Das Team besteht aus einem Kinder- und Jugendpsychiater, einer Psychologin, zwei Sozialpädagoginnen, einer Kinderkrankenschwester und einer Sozialmedizinischen Assistentin. Durch einen Bereitschaftsdienst kann in Krisensituationen bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung – beispielsweise im Sinne von Selbstmordgedanken – sofort fachkompetente Hilfe vor Ort angeboten werden und die notwendigen Hilfsangebote können unverzüglich in die Wege geleitet werden. 18 Info: Stadt Bochum Gesundheitsamt/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Westring 28/30 (Erdgeschoss, Zi. 4), 44777 Bochum www.bochum.de/gesundheitsamt Bereitschaftszeiten: Montag bis Mittwoch 8–16 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr, Freitag 8–15 Uhr Kontakt: Tel.: 02 34/9 10-13 74, Fax: 02 34/9 10-32 71 [email protected] oder [email protected] Informationen für Bochumer Eltern und Kinder In der Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ findet man eine Vielzahl von Angeboten in Bezug auf Freizeit-, Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder und Eltern in Bochum. Broschüre „Informationen für Bochumer Eltern und Kinder“ erhältlich bei: Kinderbüro der Stadt Bochum Willy-Brandt-Platz 8, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-39 82, Fax: 02 34/9 10-39 63 [email protected] oder im Internet unter: www.bochum.de/kinderbuero –> Stichworte –> Adressenliste Informationen über das Kinderhaus Bochum findet man in Kap. 4.4. Informationen über Kinderkrankenpflege findet man in Kap. 5.1. Informationen über die Bochumer Erziehungsberatungsstellen und Familienbildungsstätten findet man in Kap. 11.3. Ratgeber für Menschen mit Behinderung 2 Kindergarten und Schule 2.1 Kindergarten Die Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen für 3- bis 6-jährige Kinder mit Behinderung sind vielschichtig. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die gesetzten Förderschwerpunkte – beispielsweise bei den therapeutischen/pädagogischen Angeboten –, aber auch im Hinblick auf die vorgegebenen Rahmenbedingungen – z. B. bei den Betreuungszeiten, der Entfernung vom Wohnort oder bei den Gruppengrößen. Für die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder werden derzeit folgende Betreuungsplätze angeboten: Einzelintegration in wohnortnahen Regeleinrichtungen • gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung • Betreuungszeit nach Einrichtungsangebot, in der Regel mindestens 5 Stunden ohne Unterbrechung, 7 Stunden in der Blockbetreuung und bis zu 9 Stunden in der Tagesstätte • zusätzlich zu den vorhandenen Betreuungskräften der Regeleinrichtung steht eine weitere Fachkraft zur individuellen Förderung der Kinder mit Behinderung zur Verfügung • die therapeutische Förderung bleibt in der Regel in der Verantwortung der Eltern • es findet eine wohnortnahe Betreuung im gewohnten sozialen Umfeld statt (Kinder lernen im wohnortnahen Kindergarten Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen und auch die Familien der Kinder kommen miteinander in Kontakt) • kurze Fuß- oder Anfahrtswege; Fahrdienst möglich, sofern behinderungsbedingt erforderlich Info: Unter www.bochum.de/jugendamt –> Kinderbetreuung findet man eine Datenbank über die in Bochum vorhandenen Kindergärten/Kindertageseinrichtungen. Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen rein heilpädagogisch: • ausschließlich Erziehung und Förderung von Kindern mit Behinderung • Gruppengrößen zwischen acht und zwölf Kindern • sechsstündige Betreuung pro Tag • zwei Betreuungskräfte pro Gruppe • therapeutische Angebote zum Teil in der Einrichtung • großer Einzugsbereich; Fahrdienst möglich Begegnung mit Tieren im Regelkindergarten mit Integrationsfachkraft für behinderte Kinder additiv (mit Regeleinrichtung unter einem Dach): • gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung • Gruppengrößen zwischen 14 und 16 Kindern • sechsstündige Betreuung pro Tag • zwei Betreuungskräfte pro Gruppe 19 Ratgeber für Menschen mit Behinderung • therapeutische Angebote zum Teil in der Einrichtung • großer Einzugsbereich; Fahrdienst möglich In Bochum gibt es folgende heilpädagogische Kindertageseinrichtungen: Förderschulkindergarten an der Schule am Leithenhaus Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Landschaftsverband Westfalen-Lippe Hauptstr. 155, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 50, Fax: 02 34/9 21 71 55 www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum Heilpädagogischer Kindergarten Hedwigstraße Diakonie Ruhr Hedwigstr. 51, 44809 Bochum Tel.: 02 34/58 33 99, Fax: 02 34/9 58 07 16 www.diakonie-ruhr.de Integrative Kindertagesstätte Diakonie Ruhr Wasserstr. 435, 44795 Bochum Tel.: 02 34/43 24 78, Fax: 02 34/2 98 88 84 www.diakonie-ruhr.de Die Anmeldung zur Einzelintegration wird von den Erziehungsberechtigten direkt in den Einrichtungen vorgenommen. Die Einrichtung beantragt aufgrund einer vorliegenden Einverständniserklärung der Eltern und eines möglichst aktuellen ärztlichen Gutachtens über die Behinderung des Kindes die Kostenübernahme über das örtliche Jugendamt – Ansprechpartnerin und Ansprechpartner siehe Info-Box – beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Anmeldung für die heilpädagogische Kindertageseinrichtung wird verbindlich in der Einrichtung vorgenommen. Der Kostenübernahmeantrag wird vom örtlichen Jugendamt an den LWL weitergeleitet. Vordrucke für die Kostenübernahme erhält man in den Einrichtungen, beim Jugendamt oder im Internet unter www.lwl.org/kita. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag müssen aktuelle (amts-)ärztliche Unterlagen zum Behinderungsbild des Kindes vorliegen. Info: Stadt Bochum Jugendamt/Kindertageseinrichtungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum www.bochum.de/jugendamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Hiltrud Neuer ([email protected]), Zi. 4032 Tel.: 02 34/9 10-31 06 für grundsätzliche Angelegenheiten und Anmeldungen für die heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen Raimund Bogatzki ([email protected]), Zi. 4034 Tel.: 02 34/9 10-17 11 für Einzelintegration In der Integrativen Kindertagesstätte Wasserstraße der Diakonie Ruhr 20 Fax: 02 34/9 10-12 26 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 2.2 Schule Welche Schule entspricht den Bedürfnissen meines Kindes am besten? An welcher Schule wird es optimal gefördert? Diese Fragen stellen sich alle Eltern eines schulpflichtigen Kindes. Doch für Eltern behinderter Kinder sind diese Fragen oft besonders drängend. Wird vor der Einschulung oder während des Besuches der allgemeinen Schule festgestellt, dass ein Kind mit den Möglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden kann, leiten Schule oder Eltern ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ein (Schulgesetz NRW § 19/20). Eltern stellen den Antrag bei der zuständigen Grundschule oder bei der in Frage kommenden Förderschule. Im Laufe des Verfahrens (gem. Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW) wird ein pädagogisches Gutachten erstellt. Darin wird der Förderbedarf des Kindes beschrieben sowie Fördermaßnahmen und schulische Rahmenbedingungen benannt. Auf der Grundlage dieses Berichtes entscheidet das Schulamt – in Abstimmung mit den Eltern –, welche Schule das Kind besuchen wird. Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort sind jährlich zu überprüfen. Der Wechsel an eine andere Förderschule wie auch an eine allgemeine Schule ist möglich. Grundlegende Informationen und Beratung zum Thema „schulische Förderung behinderter Kinder“ erhält man beim Schulamt für die Stadt Bochum. Die Unterstützung behinderter Schülerinnen und Schüler durch eine individuelle Integrationskraft wird unter bestimmten Voraussetzungen durch den Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert. Informationen und Beratung zu dieser Unterstützungsform erhält man beim Sozial-/Jugendamt – siehe Info-Box zu Kap. 1.3. Info Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen: Schulamt für die Stadt Bochum Junggesellenstr. 8 44777 Bochum www.bochum.de/schulverwaltungsamt www.bobi.net Schulräte: Regine Evertz (Grundschulen) Peter Heck (Grundschulen) Christel Dahmen (Hauptschulen) Reinhard Leben (Förderschulen) Kontakt über: Birgit Tillmann ([email protected]), Zi. 532 Tel.: 02 34/9 10-38 83 Fax: 02 34/9 10-14 14 Anke Ressler ([email protected]), Zi. 530 Tel.: 02 34/9 10-38 87 Fax: 02 34/9 10-17 88 Förderorte Behinderte Kinder können an einer Förderschule unterrichtet werden. Sie können aber auch eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, weiterführende Schule) besuchen und im „Gemeinsamen Unterricht“ gefördert werden. 21 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder (Integrative Beschulung) Gemeinsamer Unterricht findet an der Regelschule statt. Er wird an Grundschulen und an weiterführenden Schulen angeboten. Sonderpädagogische Lehrkräfte leisten die spezielle Förderung in Einzelarbeit oder kleinen Fördergruppen. Der Unterricht kann je nach Voraussetzungen des Kindes zielgleich erfolgen oder sich an den Richtlinien der Förderschule „Lernen“ bzw. „Geistige Entwicklung“ orientieren (zieldifferent). Gemeinsamer Unterricht setzt bestimmte personelle und sächliche Bedingungen voraus (Lehrerstunden, ggf. weitere Betreuungskräfte, rollstuhlgerechte Unterrichtsräume, technische Hilfsmittel etc.). Das Schulamt prüft in Abstimmung mit dem Schulträger, ob und wie diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Ggf. wird das Kind einer anderen als der wohnortnächsten Schule zugewiesen. Den Antrag auf Beschulung im Gemeinsamen Unterricht stellen die Eltern schriftlich bei der zuständigen allgemeinbildenden Schule. Unterricht in Förderschulen Für behinderte Kinder gibt es verschiedene Förderschulen. Die Förderschulen sind spezialisiert auf bestimmte Förderschwerpunkte. In NRW sind dies: • Lernen • Geistige Entwicklung • Sprache • Emotionale und soziale Entwicklung • Hören und Kommunikation • Sehen • Körperliche und motorische Entwicklung • Autismus Autistische Kinder haben häufig sonderpädagogischen Förderbedarf. Eine besondere Schule gibt es für diese Kinder nicht. Sie können grundsätzlich an allen Schulen und Schulformen unterrichtet werden. Die Förderung an der Förderschule findet in kleinen Lerngruppen statt. Sie ist im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen 22 stärker an die individuellen Förderbedürfnisse der Schüler angepasst. Die Schulen verfügen zudem über besondere Medien und Hilfsmittel. An den Förderschulen sind sowohl die Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen (Ausnahme: Förderschule „Lernen“, und Förderschule „Geistige Entwicklung“), als auch die Abschlüsse der Förderschule „Lernen“ und der Förderschule „Geistige Entwicklung“ möglich. Ein Wechsel von der Förderschule in den Gemeinsamen Unterricht ist ebenso möglich wie der Wechsel aus dem Gemeinsamen Unterricht in die Förderschule. Städtische Förderschulen Alle Schulen auch unter: www.sva.bobi.net –> Schulen in Bochum Förderschule Lernen An den Förderschulen „Lernen“ wird in kleinen Gruppen unterrichtet. Methoden und Inhalte werden auf die speziellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt. Die Kinder und Jugendlichen haben Erfolgserlebnisse und gewinnen neue Lernmotivation. Die Fächer entsprechen denen der Hauptschule. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss der Klasse 9 erreichen. In der Oberstufe werden sie entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Arbeitswelt und die Zeit nach der Schule vorbereitet. Alleeschule Förderschwerpunkt Lernen Alleestr. 117 a, 44793 Bochum Tel.: 02 34/1 33 18 Fax: 02 34/9 16 04 51 www.alleeschule.bobi.net Cruismannschule Förderschwerpunkt Lernen Cruismannstr. 2, 44807 Bochum Tel.: 02 34/53 14 98, Fax: 02 34/9 53 07 96 www.cruismann.bobi.net Ratgeber für Menschen mit Behinderung Wir helfen gerne! Wir fü Hau hren a sbe uch dur suche ch! Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Bruchspitze 23 • 44803 Bochum Tel. (02 34) 9 35 11 55 • Fax (02 34) 9 35 11 56 www.hoetzel-logopae.de 23 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Peter-Petersen-Schule Förderschwerpunkt Lernen Hegelstr. 6, 44805 Bochum Tel.: 02 34/85 10 10 Fax: 02 34/8 10 22 51 Janusz-Korczak-Schule Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Alleestr. 117 b, 44793 Bochum Tel.: 02 34/1 38 79, Fax: 02 34/4 38 95 43 www.jks-bochum.de Lewacker-Schule Förderschwerpunkt Lernen Lewackerstr. 47, 44879 Bochum Tel.: 02 34/9 42 20 86 Fax: 02 34/9 42 20 88 www.lewacker-schule.de Hilda-Heinemann-Schule Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Eifelstr. 15/17, 44805 Bochum Tel.: 02 34/85 20 98 Fax: 02 34/8 90 90 34 www.hilda-heinemann-schule.de Fröbelschule Förderschwerpunkt Lernen Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/90 03 83 Fax: 0 23 27/90 03 85 www.froebelschule-bochum.de Zweigstelle der Hilda-Heinemann-Schule Holland-Schule Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Fröbelstr. 5, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/93 92 83 Fax: 0 23 27/93 92 85 www.hollandschule.de Jakob-Muth-Schule Förderschwerpunkt Lernen Unterstr. 66 a, 44892 Bochum Tel.: 02 34/29 68 66 Fax: 02 34/9 27 14 89 www.jmuth.bobi.net Förderschule Geistige Entwicklung Im Konzept der Förderschule „Geistige Entwicklung“ sind folgende Bereiche wichtig: • Erfahren der eigenen Person • Erleben der Umwelt • Selbstversorgung • Orientieren in sozialen Bezügen • Zurechtfinden in der Gesellschaft • Erkennen und Gestalten der Sachumwelt In der abschließenden Berufspraxisstufe bereitet sie die Schülerinnen und Schüler auf eine Arbeitstätigkeit in einem geschützten Arbeitsverhältnis, z. B. in einer Werkstatt für Behinderte vor. 24 Förderschule Sprache Der Unterricht an der Förderschule „Sprache“ orientiert sich am Lehrplan der allgemeinen Schule oder der Förderschule „Lernen“. In kleinen Lerngruppen sollen Sprachstörungen mit speziellen Unterrichtsmethoden abgebaut werden. Hinzu kommen spezielle Förder- und Therapiemaßnahmen, durch die das Lern- und Sozialverhalten verbessert und Wahrnehmungsprobleme ausgeglichen werden. Ziel dieser Förderschule ist die spätere Wiedereingliederung in die allgemeine Schule. Brüder-Grimm-Schule Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) Drusenbergstr. 33, 44789 Bochum Tel.: 02 34/30 99 33, Fax: 02 34/3 25 05 99 www.brueder-grimm-schule-bochum.de Sekundarstufe I siehe Förderschulen des Landschaftsverbandes WestfalenLippe Ratgeber für Menschen mit Behinderung Förderschule emotionale und soziale Entwicklung In kleinen Lerngruppen sollen die Schüler hier zu einem angemessenen Lern- und Gruppenverhalten geführt werden. Wahrnehmungsförderung, Bewegung und musische Aktivitäten nehmen breiten Raum ein. Gruppenregeln, Vereinbarungen und Systeme der Verhaltensmodifikation unterstützen positives Verhalten und geben neues Selbstbewusstsein. Der Unterricht ist besonders stark strukturiert. Es können die Abschlüsse der allgemeinen Schule oder im Bildungsgang „Lernen“ erreicht werden. Ziel dieser Förderschule ist die spätere Wiedereingliederung in die allgemeine Schule. Schule an der Wasserstraße Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe) Wasserstr. 46, 44803 Bochum Tel.: 02 34/9 35 14 50 Fax: 02 34/9 35 14 52 www.sfe.bobi.net Mansfeld-Schule Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Sekundarstufe I) Eislebener Str. 14–16, 44892 Bochum Tel.: 02 34/6 87 17-0 Fax: 02 34/6 87 17-11 www.mansfeld-schule-bochum.de Förderschulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Die Förderschulen des LWL bieten eine differenzierte Förderung in kleinen Lerngruppen. Ausstattung und Methoden entsprechen in besonderem Maße den Erfordernissen ihrer Schülerschaft. Als Abschlüsse können die der allgemeinen Schule bis Klasse 10 sowie die Abschlüsse der Förderschulen „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erreicht werden. Der LWL unterstützt den Gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler in WestfalenLippe, z. B. durch die Bereitstellung behinderungsspezifischer Geräte oder die Finanzierung von Integrationshelfern, die das Kind während der Schulzeit begleiten. Schule am Haus Langendreer Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hauptstr. 157, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 00 Fax: 02 34/9 21 71 10 www.kb-bochum.de Schule am Leithenhaus Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Hauptstr. 155, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 50 Fax: 02 34/9 21 71 55 www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum Städtische Schule für Kranke Die Schule für Kranke ist an das St.-Josef-Hospital in BochumLinden angeschlossen. Sie betreut stationär untergebrachte Patienten während ihres Aufenthalts. Im Einzelunterricht oder in Kleingruppen werden Schülerinnen und Schüler aller Schulformen unterrichtet. Ferdinand-Krüger-Schule Axstr. 35, 44879 Bochum Tel.: 02 34/41 30 11, Fax: 02 34/9 42 22 98 www.fks.bobi.net 25 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Hasselbrink-Schule Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I) Hauptstr. 153 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 72 50 Fax: 02 34/9 21 72 55 www.hasselbrink-schule.de Private Förderschulen und integrative Schulen Matthias-Claudius-Schule Die Matthias-Claudius-Schule ist eine staatlich anerkannte evangelische Gesamtschule in privater Trägerschaft. Sie bietet gemeinsamen Unterricht für die Klassen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II an. Alle Abschlüsse der allgemeinen Schulen wie auch der Förderschulen können erreicht werden. Martin-Bartels-Schule Förderschwerpunkt Sehen (für Blinde und Sehbehinderte) Marsbruchstr. 178, 44287 Dortmund Tel.: 02 31/53 47 02 01 Fax: 02 31/53 47 02 03 www.lwl.org/martin-bartels-schule Anmerkung: für alle Stadtbezirke außer Wattenscheid Grundschule Nevelstr. 3, 44795 Bochum Tel.: 02 34/94 36 54 40 www.mcs-bochum.de Focus-Schule Förderschwerpunkt Sehen (für Blinde und Sehbehinderte) Lasthausstr. 10 45894 Gelsenkirchen Tel.: 02 09/93 05-2 41 Fax: 02 09/93 05-2 55 www.lwl.org/LWL/Jugend/Focus_Schule/ Anmerkung: nur für den Stadtbezirk Wattenscheid Info Förderschulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL): LWL – Landesjugendamt, Schulen Warendorfer Str. 25, 48133 Münster www.lwl.org/LWL/Jugend Gesamtschule Weitmarer Str. 115 a, 44795 Bochum Tel.: 02 34/9 43 65-0 Fax: 02 34/9 43 65-7 www.mcs-bochum.de Rudolf-Steiner-Schule mit Waldorfschule für Erziehungshilfe Es gibt Förderklassen für die Schwerpunkte „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen können erreicht werden, zusätzlich ist der Waldorfabschluss nach Klasse 12 möglich. Rudolf-Steiner-Schule Hauptstr. 238, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 22 06-0 Fax: 02 34/28 31 58 www.rssbochum.de Verantwortlich: Klaus Adriaans ([email protected]) Tel.: 02 51/5 91-36 95, Fax: 02 51/5 91-2 66 Christopherus-Schule für Seelenpflegebedürftige Die Christopherus-Schule Bochum ist eine Ganztagsschule in privater Trägerschaft auf der Grundlage der Waldorfpädagogik. Sie ist als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ anerkannt. Ansprechpartner: Erhard Wolberg ([email protected]) Tel.: 02 51/5 91-37 58, Fax: 02 51/5 91-2 66 Christopherus-Schule Gerther Str. 31, 44805 Bochum Tel.: 02 34/8 56 05, Fax: 02 34/86 67 42 www.christopherus-haus.de 26 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Hinweis: Waldorfschulen sind private Schulen auf der Grundlage der anthroposophischen Pädagogik Rudolf Steiners. Beratungsangebote an Schulen Hören Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche Schule am Leithenhaus Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Hauptstr. 155, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 57 Fax: 02 34/9 21 71 55 www.lwl.org/hoergeschaedigtenschule-bochum Unterstützte Kommunikation „Auch wer nicht sprechen kann, hat etwas zu sagen.“ Viele körperbehinderte oder geistigbehinderte Kinder und Jugendliche sind nicht oder nur schwer in der Lage, sich über Lautsprache mitzuteilen. Mit Hilfsmitteln und Techniken der „Unterstützten Kommunikation“ können sie lernen, sich besser verständlich zu machen. Autismus Autismus als schwerwiegende Behinderung geht mit Problemen in allen Lebensbereichen einher. Autismus kann mehrere Bereiche der Persönlichkeit betreffen: • Sprache und Verständigung • die Beziehungen zu anderen Menschen • die Fantasie • die Interessen und Aktivitäten Die Mitglieder des Arbeitskreises „Autismus“ an Förderschulen geben Hilfen zur Diagnostik, zur Wahl des Förderortes, zu Unterricht und Förderung und zur außerschulischen Unterstützung. Arbeitskreis an der Schule am Haus Langendreer Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hauptstr. 157 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 00 Fax: 02 34/9 21 71 10 www.kb-bochum.de Ansprechpartnerin: Frau Kordas Beratung „Unterstützte Kommunikation“ (vorwiegend schulinternes Beratungsangebot) Schule am Haus Langendreer Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hauptstr. 157, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 21 71 00 Fax: 02 34/9 21 71 10 www.kb-bochum.de Arbeitskreis an der Janusz-Korczak-Schule Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Alleestr. 117 b 44793 Bochum Tel.: 02 34/1 38 79 Fax: 02 34/4 38 95 43 www.jks-bochum.de Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Frau Höckner, Frau Wernsmann, Herr Fischer, Herr Musebrink Ansprechpartnerin: Frau Engelbert-Melmer Arbeitskreis „Unterstützte Kommunikation“ an den Förderschulen, Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“ –> siehe oben Weitere Informationen zum Autismus findet man in den Kap. 1.3 und 5.3. 27 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 3 Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Beruf 3.1 Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Behinderte können manchmal nur problemlos studieren, wenn sie ihren Studienverlauf vorher exakt planen. Damit sind bereits vor Studienbeginn Beratungsgespräche erforderlich; denn nicht jeder Studiengang berücksichtigt, z. B. in seiner Studienordnung oder räumlichen Struktur, notwendige Nachteilsausgleiche für Behinderte. An der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und den Fachhochschulen Bochums studieren über 6000 Behinderte oder chronisch Kranke. Sie und ihre Lehrenden finden im Servicezentrum für Behinderte (SZB) des Akademischen Förderungswerkes an der RUB fachkundige Beratung und Unterstützung. Die Beratung wird von behinderten Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Erfahrungsgemäß kann durch das erworbene Hintergrundwissen – aufgrund der Betroffenheit der Beraterinnen und Berater im Zusammenhang mit ihrem fundierten Fachwissen – ein intensiveres Vertrauensverhältnis zwischen Klientin/Klient und Beraterin/Berater entstehen. Oft bewirkt die Beratung, dass Betroffene langfristig zu ,Expertinnen und Experten in eigener Sache‘ werden und sie damit in der Lage sind, Probleme in Studien- und Harry Baus (2. von rechts) vom Servicezentrum für Behinderte des Akademischen Förderungswerkes 28 Lebensbereichen selbstständig zu lösen. Dieses Beratungsangebot besteht für alle, die sich im Bereich um das Thema „Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ befinden oder sich dafür interessieren. Behinderte Studieninteressentinnen und Studieninteressenten, Studierende während ihres Studiums und am Ende ihres Studiums beim Übergang zum Beruf werden im Servicezentrum beraten. Aber auch den Lehrenden und Verwaltungsangehörigen an den Hochschulen steht das Beraterteam zur Verfügung, wenn es z. B. um die Frage geht: „Wie kann ich als Professorin oder Professor einer blinden Studentin oder einem blinden Studenten meinen Lehrstoff vermitteln?“ Die Probleme behinderter Studentinnen und Studenten im Studium sind ähnlich der Probleme Nichtbehinderter, wobei sich ihre Auswirkungen für Behinderte sehr extrem gestalten können. So geht es für sie bereits bei der Studienfachwahl, bei erneuten Entscheidungsfragen während des Studiums und bei der Bewältigung von kritischen Situationen nicht nur um sachliche Informationen, sondern auch gerade um die Notwendigkeit personenzentrierter Unterstützung. Die Beratungen im Servicezentrum sind daher zugleich themen-, ziel- und personenorientiert. Das SZB ist in der Hochschullandschaft Bochums eine der wichtigsten Anlaufstellen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Neben der fachkompetenten Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater steht es mittlerweile auch für: • eine Verbesserung der Studienbedingungen • die Verringerung von Benachteiligungen im Studienalltag • mehr Chancengleichheit • ein effizienteres Arbeiten der behinderten Studierenden und der Angestellten • ein Forum und mehr Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch • eine qualitativ bessere und kontinuierliche Interessenvertretung • eine zwanglose Begegnungsstätte • kurze Wege etc. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Bei allen Fragen rund ums Studium, von technischen Studienhilfen und Assistenzbedarf über Anträge zur Pflegeversicherung und rollstuhlgerechte Zimmersuche, bis hin zur Information über den Standort der Parkmöglichkeiten an der RUB und vieles mehr, erhalten Behinderte und chronisch Kranke qualifizierte Unterstützung und Informationen im SZB. Info: Servicezentrum für Behinderte Universitätsstr. 150 (Studierendenhaus, Ebene 0, Raum 040) 44801 Bochum www.akafoe.de/behindertenberatung Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.30–15 Uhr, Freitag 8.30–12.30 Uhr Ansprechpartner: Harry Baus Tel.: 02 34/32-1 15 30 oder 02 34/9 70 23 10 Fax: 02 34/7 09 99-43 [email protected] 3.2 Ausbildung, Weiterbildung und Beruf 3.2.1 Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf Alle Leistungen der Agentur für Arbeit Bochum stehen auch Menschen mit einer Behinderung offen. Es gibt aber eine Reihe weiterer Angebote und Maßnahmen speziell für behinderte Menschen. Für sie ist das Reha-Team in der Agentur für Arbeit erster Ansprechpartner in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf. Es bietet einen individuellen und umfassenden Service zur Teilhabe am Arbeitsleben. Im Reha-Team arbeiten speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Aufgabe: Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Stellen und Behörden, z. B. der ARGE Bochum oder Schulen, zusammen. Ausführliche Informationen zu allen angebotenen Leistungen und zu Fördermöglichkeiten findet man auf der barrierefreien Internetseite www.ausbildungberufchancen. de. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) gewährt. Voraussetzung ist eine Behinderung, die besteht, eintritt oder droht und die nicht nur vorübergehend ist (mindestens sechs Monate). Es ist also nicht notwendig, dass ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Die erforderlichen Kosten für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist dies in der Regel die Agentur für Arbeit. Anders bei einer Weiterbildung oder Umschulung. Hier ist die Behinderung oft erst später und im Laufe eines Berufslebens aufgetreten. Dann können verschiedene Träger für die Rehabilitation in Frage kommen. Alle Rehabilitationsträger – siehe Kap. 11.1 und 11.2 – sind zur Auskunft, Beratung und Zusammenarbeit verpflichtet. Wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden sollen, ist es notwendig, dass ein Reha-Antrag gestellt wird. Diesen erhält man bei allen Reha-Trägern, auch bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird die Zuständigkeit geklärt und der zuständige Reha-Träger entscheidet über die Notwendigkeit der Förderung und schlägt geeignete Fördermaßnahmen vor. Im Folgenden werden einige mögliche Fördermaßnahmen kurz beschrieben. Diese Beschreibung ist nicht vollständig, sie soll aber einen Überblick über die zahlreichen Fördermöglichkeiten geben. Vorbereitende Bildungsmaßnahmen Um einen erfolgreichen Start in eine Ausbildung oder Weiterbildung zu ermöglichen, können durch die Agentur für Arbeit bei Bedarf verschiedene berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vorgeschlagen und gefördert werden. Die Maßnahmen finden in Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation oder bei freien Trägern statt und können mit einem Betriebspraktikum verbunden werden. Sie haben das Ziel, junge Menschen auf eine Berufsausbildung und Arbeit vorzubereiten, um eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu erreichen. Es werden wichtige berufliche Qualifikationen vermittelt. Während der Maßnahme besucht man auch den Unterricht der Berufsschule. Junge Menschen, die eine Ausbildung anstreben, 29 Ratgeber für Menschen mit Behinderung werden in ihrer Berufswahl unterstützt und ihre Bereitschaft für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit wird geweckt und gefördert. Darüber hinaus verfolgen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen das Ziel, die Persönlichkeit der jungen Menschen zu stabilisieren. Blindentechnische und vergleichbare Grundausbildung: Wenn für eine Aus- oder Weiterbildung die notwendigen Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen, ist hier ein spezifisches Training möglich. Werkstatt „Gottessegen“ – Werkstatt für behinderte Menschen Christopherus-Haus e. V. Zweigwerkstatt Bochum Schmiedestr. 33 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/9 87 50, Fax: 0 23 27/98 75 99 [email protected] www.christopherus-haus.de Ansprechpartner: Herr Jacobowsky Rehabilitations-Vorbereitungslehrgänge: Wenn man zur Vorbereitung auf eine Weiterbildung noch wichtige Basisqualifikationen braucht, z. B. Sach-, Lern- und Sozialkompetenzen. Eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung wird dann gefördert, wenn die Eignung für verschiedene Tätigkeiten geklärt werden soll. Dauer: bis zu 12 Wochen. Eine Arbeitserprobung wird dann durchgeführt, wenn schon eine konkrete Tätigkeit in Aussicht steht und letzte Zweifel an der uneingeschränkten Eignung geklärt werden sollen. Dauer: bis zu 4 Wochen. Werkstatt Constantin/Hauptsitz – Werkstatt für Menschen mit Behinderung (außer psychischen Behinderungen) Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH Hiltroper Str. 164 44807 Bochum Tel.: 02 34/95 99 70 Fax: 02 34/9 59 97 99 [email protected] www.werkstattconstantin-bewatt.de Ansprechpartner: Herr Schröer Werkstatt für behinderte Menschen: Wenn im Einzelfall eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich der Werkstatt fördern. BEWATT –Zweigwerkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH Rombacher Hütte 7 44795 Bochum Tel.: 02 34/4 37 92 Fax: 02 34/4 37 94 [email protected] www.werkstattconstantin-bewatt.de Ansprechpartner: Herr Frieg In Bochum gibt es folgende Werkstätten: Altenbochumer Werkstätten – Werkstatt für Menschen mit Behinderung Ev. Johanneswerk e. V. Auf der Heide 24, 44803 Bochum Tel.: 02 34/93 88 70 Fax: 02 34/9 38 87 99 www.altenbochumer-werkstaetten.de www.johanneswerk.de Ansprechpartner: Herr Fleischfresser und Herr Pasch 30 Berufliche Ausbildung Eine berufliche Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. Dabei besucht man – neben der praktischen Ausbildung – auch die Berufsschule. Soweit erforderlich, sind im Einzelfall Ausbildungserleichterungen möglich. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Bei der beruflichen Ausbildung gibt es folgende Formen: Die betriebliche Berufsausbildung kann gefördert werden durch Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen und durch Ausbildungszuschüsse für Arbeitgeber. Falls notwendig, wird eine behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes finanziert, z. B. durch technische Hilfen. Wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle in einem Betrieb finden lässt, ist auch die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung möglich. Die Ausbildung kann in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation erfolgen, wenn wegen einer Behinderung besondere Hilfen erforderlich sind. Der Berufsschulunterricht findet in der Einrichtung statt. Oft wohnt man in einem Internat und es gibt Freizeitangebote. Eine Versorgung durch medizinische, psychologische und sozialpädagogische Fachdienste ist gewährleistet. unterstützt werden. Dieser wird bei Bedarf durch die Vermittlerin oder den Vermittler des Reha-Teams und der ARGE eingeschaltet. Bewerbung Spezielle Angebote wie Bewerbungstraining machen fit für die Suche nach einer Arbeitsstelle, für Bewerbung und Vorstellung. Auch Bewerbungskosten können übernommen werden. Beschäftigung Behinderte Menschen und Arbeitgeber können von der Agentur für Arbeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezielt gefördert werden. Im Falle einer Schwerbehinderung kommen außerdem die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf – siehe Punkt 3.2.2 – in Betracht. Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsgeld. Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt Die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt kann durch die Agentur für Arbeit gezielt gefördert werden. Beratung und Vermittlung Das Reha-Team der Agentur für Arbeit und die Reha-/SB-Vermittlerinnen und Vermittler der ARGE Bochum bieten individuelle Beratung und Vermittlung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Auf eine passgenaue Vermittlung kommt es an. Für die Bewerberin oder den Bewerber muss die richtige und geeignete Stelle gefunden werden. Deshalb beraten die Vermittlerin oder der Vermittler auch die Betriebe und Arbeitgeber über passende Einsatzmöglichkeiten und spezifische Hilfen. Die Vermittlung, Begleitung und Beratung können durch den Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum-Herne Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-1 62 Fax: 02 34/91 33-41 62 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Berufstätigkeit mit Behinderung – in der Telefonzentrale der Stadtverwaltung Bochum 31 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Gleichstellung Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. auf dem Arbeitsmarkt. Diese Form der Weiterbildung erfolgt überwiegend in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. In der Regel mit einer verkürzten Ausbildungszeit von zwei Jahren, denn es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung vorausgesetzt. Berufliche Weiterbildung oder Umschulung Durch eine Weiterbildung werden berufliche Qualifikationen erneuert und erweitert. Weiterbildung ist eine wichtige Form des lebenslangen Lernens. Bei Bedarf sind Ausbildungserleichterungen möglich. Wenn z. B. die technische Entwicklung in einem Beruf völlig neue Anforderungen stellt oder eine Behinderung spezielle Zusatzqualifikationen erfordert, kann eine Anpassungsfortbildung wichtig sein. Weiterbildung ermöglicht aber auch den beruflichen Aufstieg, z. B. durch eine Meister-, Techniker- oder Fachwirtausbildung. Es gibt verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung: Wenn im Verlauf des Berufslebens eine Behinderung auftritt, ist es manchmal nicht mehr möglich, im bisherigen Beruf zu arbeiten. Dann kann eine berufliche Weiterbildung in Form der Umschulung notwendig sein, um einen anderen Beruf zu erlernen und sich weiter zu qualifizieren – mit neuen Chancen Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind folgende Formen möglich: Betriebliche Weiterbildung in einem Betrieb oder bei einem regulären Bildungsträger. Wenn aufgrund einer Behinderung besondere Hilfen notwendig sind, kann die Weiterbildung in einem Berufsförderungswerk oder einer sonstigen Einrichtung absolviert werden. Dabei wohnt man meist in einem Internat. Info Agentur für Arbeit Bochum: Reha-Team Universitätsstr. 66 44789 Bochum www.arbeitsagentur.de und www.ausbildungberufchancen.de Servicezeiten: Beratungsgespräche im Reha-Team finden nach Terminvereinbarung statt. Eine Anmeldung ist schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich. Anmeldung über: Service-Center der Agentur für Arbeit Tel.: 0 18 01/55 51 11 Fax: 02 34/3 05-18 51 [email protected] 34 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Hinweise: Das Gebäude der Agentur für Arbeit ist rollstuhlgerecht. Es gibt Aufzüge an allen vier Seiten des Gebäudes. Sollte bei einem terminierten Gespräch ein Gebärdendolmetscher benötigt werden, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit der Kostenübernahme (die Gesprächspartnerin oder der Gesprächspartner der Agentur für Arbeit ist vorher entsprechend zu informieren). Info ARGE Bochum (sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – Hartz IV – bezogen werden): ARGE Bochum Mitte Universitätsstr. 74 a, 44789 Bochum Tel.: 02 34/5 88 79-0, Fax: 02 34/5 88 79-1 23 [email protected] www.arge-bochum.de Weitere Standorte der ARGE Bochum: • Nord, Heinrichstr. 42 44805 Bochum Tel.: 02 34/57 93-0 • Ost, Carl-von-Ossietzky-Platz 1 44892 Bochum Tel.: 02 34/50 62-0 • Südwest, Hattinger Str. 777 44879 Bochum Tel.: 02 34/8 90 39-0 • Süd, Querenburger Höhe 256 44801 Bochum Tel.: 02 34/93 63-0 • Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Str. 7 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/3 24-0 Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Kundentheken bzw. Kundenanlaufstellen: Montag bis Mittwoch 8–16 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr, Freitag 8–14 Uhr 3.2.2 Information, Beratung, finanzielle Hilfen und Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und Arbeitgeber Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für: • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen oder beschäftigen möchten. • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch das zuständige Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde. • erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Die Gleichstellung ist behinderten Menschen vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. • Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauensleute Die Fachstelle bietet folgende Leistungen: • Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse oder Darlehen) an schwerbehinderte Menschen – für technische Arbeitshilfen (auch für Selbstständige) – zum Erreichen des Arbeitsplatzes – zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung (nur Beamte und Selbstständige) – zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse oder Darlehen) an Arbeitgeber – für technische Arbeitshilfen – zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – bei außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen 35 Ratgeber für Menschen mit Behinderung • Kündigungsprävention: Bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten, die evtl. zur Kündigung des Arbeitsplatzes führen können, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Fachstelle bzw. das Integrationsamt einzuschalten, damit gemeinsam alle Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes geprüft werden können. • Kündigungsschutz: Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel der gütlichen Einigung durch. Bleibt der von der Fachstelle ermittelte Sachverhalt streitig, ist über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt zu entscheiden. Ergänzend stehen in beratender und begleitender Funktion folgende Fachdienste zur Verfügung: – technischer Beratungsdienst – psychosozialer Fachdienst – Fachdienst für Hörbehinderte – Fachdienst für Sehbehinderte – Fachdienst für betriebliche Suchtkrankenhilfe (der Kontakt wird durch die Fachstelle hergestellt) Info: Stadt Bochum – Sozialamt/Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: Persönliche Beratungen oder Betriebsbesuche nach vorheriger Terminabsprache. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Lothar Briege ([email protected]), Zi. 2048 Tel.: 02 34/9 10-28 01 Doris Gräwe ([email protected]), Zi. 2050 Tel.: 02 34/9 10-12 48 Kristoffer Klug ([email protected]), Zi. 2050 Tel.: 02 34/9 10-27 91 Achim Praß ([email protected]), Zi. 2034 Tel.: 02 34/9 10-28 00 Jürgen Uhlig ([email protected]), Zi. 2049 Tel.: 02 34/9 10-27 92 Jürgen Uhlig, Doris Gräwe und Achim Praß von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf 36 Fax für alle: 02 34/9 10-15 53 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 4 Wohnen 4.1 Wohnberatung Wohnberatung des Informations- und Beratungsbüros Für Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 60 Jahre alt sind, bietet die Wohnberatung des Informations- und Beratungsbüros der Stadt Bochum folgende Beratung an: • Beratung über alten- und behindertenfreundliche Wohnungen • Beratung und Begleitung bei Wohnanpassungsmaßnahmen sowie Vermittlung an entsprechende Hilfsdienste • Beratung zu neuen Wohnformen im Alter und innovative Wohnmodelle für ältere Menschen • einer nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnform • einem integriertem Wohnprojekt • einer Wohnform mit Betreuung oder Versorgungssicherheit Info: WohnBund-Beratung NRW GmbH Herner Str. 299, 44809 Bochum www.wbb-nrw.de Rita Kosthaus-Horn – Informations- und Beratungsbüro der Stadt Bochum Info: Stadt Bochum Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro Wohnen im Alter Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerin: Rita Kosthaus-Horn, Zi. 2068 Tel.: 02 34/9 10-28 22 Fax: 02 34/9 10-17 87 [email protected] Beratung, Konzept- und Projektentwicklung für neue Wohnformen Beratung, Konzept- und Projektentwicklung für neue Wohnformen für Bürgerinnen und Bürger, für Investoren und andere Interessierte, die auf der Suche sind nach: Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Sabine Matzke ([email protected]) und Mustafa Cetinkaya ([email protected]) Tel.: 02 34/9 04 40-51/-50, Fax: 02 34/9 04 40-11 agentur barrierefrei NRW/ Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Die agentur barrierefrei NRW berät Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände sowie Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit einem breit angelegten Spektrum an Informationen und Serviceleistungen trägt die Agentur wesentlich dazu bei, bürgerfreundliche, praktikable und kostengünstige Lösungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in NRW umzusetzen und somit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern. 37 Ratgeber für Menschen mit Behinderung In der Arbeitslinie „Technische Hilfen“ fungiert die Agentur als Anlaufstelle vor allem für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sowie deren Angehörige aber auch für Hersteller, Handwerker und sonstige Fachleute. In der zur Verfügung stehenden Hilfsmittelausstellung und barrierefreien Demonstrationswohnung können Lösungsmöglichkeiten für verschiedenste Problemlagen aufgezeigt und vielfältige Hilfsmittel von Betroffenen in einer realen Wohnumgebung ausprobiert werden. Zielsetzungen sind vor allem Erhalt der Selbstständigkeit, Verminderung von Pflegebedürftigkeit, Erhalt der Leistungsfähigkeit und Unfallprävention. Die Agentur wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Teilhabe für alle“ gefördert. • „Servicewohnen“ Bochum-Mitte • Behindertengerechte Bauweise der Wohnungen • • Persönliche Eigenständigkeit und Selbstständigkeit • Unterstützung und Hilfe in Notlagesituationen • Zugriff auf kompetente Beratung und Hilfe eines Dienstleisters Info: agentur barrierefrei NRW/Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Evangelische Stiftung Volmarstein Grundschötteler Str. 40, 58300 Wetter www.ab-nrw.de Ansprechpartner (Arbeitslinie „Technische Hilfen“): Janus Nedza Tel.: 0 23 35/96 81-66 Fax: 0 23 35/96 81-19 [email protected] • Erleichterung des Alltags durch das umfangreiche Serviceangebot eines Dienstleisters nullbarriere.de – die Webseite zum Themenkreis Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen Schwerpunkte dieser Website sind Informationen zu den einschlägigen DIN-Normen und damit verbundene Anbieter und Produktpräsentation, die Vorstellung interessanter Projekte und Initiativen sowie Auskünfte zu Fördermitteln, Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten. Am Hülsenbusch 56 · 44803 Bochum Tel.: 02 34 / 93 561 - 0 · Fax: 02 34 / 93 561 - 50 [email protected] · www.gwv-bochum.de Unter der Rubrik Wissenswert werden Beiträge, Artikel und Arbeiten von Architekten und Planern vorgestellt. Literaturhinweise und Downloadmöglichkeiten verschiedener Planungshilfen runden das Angebot ab. • Förderung der Geselligkeit, Unterhaltung u. ä. durch Gemeinschaftsaktivitäten 38 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Unter der Rubrik Wohnberater findet man u. a. eine Checkliste zur Wohnungsanpassung. Außerdem findet man in dieser Rubrik Informationen zu Kosten, Finanzierung und Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen und Kostenträgern von Umbaumaßnahmen. Info: nullbarriere.de HyperJoint GmbH Paul-Gesche-Str. 8 10315 Berlin www.nullbarriere.de Kontakt: [email protected] 4.2 Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Personen, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, können sich beim Sozialamt Bochum für eine rollstuhlgerechte Wohnung vormerken lassen. Besondere Merkmale dieser Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind u. a. die stufenlose Erreichbarkeit, die Breite der Türen von mindestens 90 cm und der rollstuhlbefahrbare Duschplatz. Info: Stadt Bochum Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartner: Heiko Stegmann, Zi. 2060 Tel.: 02 34/9 10-27 78, Fax: 02 34/9 10-13 49 [email protected] www.bochum.de/sozialamt –> Formulare –> Behindertenangelegenheiten (Bewerbungsformular) 4.3 Betreute Wohnformen Betreute Wohnformen geben Menschen mit Behinderungen – die ihren Alltag nicht allein bewältigen können – die Möglichkeit, ein weitestgehend eigenverantwortliches Leben zu führen. Sie werden in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in einem Wohnheim betreut. Ambulant Betreutes Wohnen Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot zum selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften. Durch stundenweise Unterstützung und Hilfestellung wird das selbstständige Leben der betreuten Person gesichert und damit die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in gewohnter Umgebung ermöglicht. Die Betreuung erfolgt durch entsprechendes Fachpersonal (ambulante Dienste). Es ist ein Angebot für alle, die ohne die umfangreiche Betreuung in den Wohnheimen auskommen können. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich an dem persönlichen Bedarf des behinderten Menschen. Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen. Stationäres Wohnen Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einem Wohnheim oder in kleineren Wohngruppen mit umfassender Betreuung, bis zu 24 Stunden täglich, durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Menschen, die einer besonderen Betreuung und Begleitung bedürfen, finden in diesen Einrichtungen ein Zuhause. Sie sollen in die Lage versetzt werden, in 39 Ratgeber für Menschen mit Behinderung den Einrichtungen ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Über die Einrichtungen wird die individuelle Betreuung auch im pflegerischen Bereich bei Bedarf sichergestellt. Im Rahmen der Tagesstrukturierung werden insbesondere Sport- und Freizeitaktivitäten, Kommunikation und Begleitdienst angeboten. Neben der Unterbringung im Haupthaus der Einrichtung ist – je nach Schwere der Behinderung – auch die Unterbringung im stationären Einzelwohnen oder in einer Außenwohngruppe möglich. Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und dem SGB XII vom LWL übernommen, in Einzelfällen auch von der Stadt Bochum. Betreuerin mit einem Bewohner im Ruhrlandheim der Diakonie Ruhr %! '!! (!(! !## Ev. Jugendhilfe Bochum Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a KJHG & §§ 53ff SGB XII Kontakt Evangelische Jugendhilfe Bochum Massenbergstraße 28 · 44787 Bochum Telefon 02 34 / 9 64 32-17/21 · Telefax 02 34 / 9 64 32 32 www.ejh-bochum.de 40 Antragstellung Der Antrag auf Hilfe in einer betreuten Wohnform kann direkt beim LWL, beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes (bei Menschen mit psychischer Behinderung und suchterkrankten Menschen), beim Sozialamt der Stadt Bochum Ratgeber für Menschen mit Behinderung – Abt. Hilfen für Menschen mit Behinderungen – und bei den Leistungserbringern erfolgen. Der Antrag wird dann – soweit nicht die Stadt Bochum zuständig ist – an den LWL als zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: • Antrag auf Sozialhilfe zur Klärung der finanziellen Verhältnisse (es sind Nachweise beizufügen, wie z. B. Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Mietvertrag etc.) • Erhebungsbogen zur Beurteilung des Hilfebedarfs (einschließlich der erforderlichen Anlagen) Die o. a. Stellen helfen bei der Antragstellung. Antragsvordrucke für Stationäres Wohnen können im Internet unter www.lwl.org/LWL/Soziales abgerufen werden. Entscheidung über die Hilfe In einer individuellen Hilfeplankonferenz, an dem verschiedene fachkundige Personen teilnehmen, wird entschieden, in welcher Wohnform – ambulant oder stationär – und in welchem Umfang die Leistung erbracht wird. An der Hilfeplankonferenz nehmen die Antragstellerin oder der Antragsteller und ggf. seine Hilfeplaner Thomas Lauvers vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gesetzliche Betreuerin oder sein gesetzlicher Betreuer teil. Auf Wunsch kann auch eine weitere Vertrauensperson der Antragstellerin oder des Antragstellers hinzugezogen werden. Nach der Hilfeplankonferenz besteht für die Antragstellerin oder den Antragsteller in der Regel Sicherheit über eine Leistungsgewährung durch den Sozialhilfeträger. Info Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): LWL-Behindertenhilfe Westfalen Warendorfer Str. 26–28 (Eingang Friedensstr. 2) 48133 Münster, www.lwl.org/LWL/Soziales Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr, zusätzlich Montag bis Donnerstag 14-15.30 Uhr Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für allgemeine Fragen: Heike Makein ([email protected]) Tel.: 02 51/5 91-56 43 Karl-Heinz Schepers ([email protected]) Tel.: 02 51/5 91-32 94 Fax: 02 51/5 91-67 25 Hilfeplaner: Thomas Lauvers ([email protected]) Tel.: 02 51/5 91-36 91, Fax: 02 51/5 91-67 26 Info Stadt Bochum: Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst Westring 26, 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-17 67 www.bochum.de/gesundheitsamt –> Sozialpsychiatrischer Dienst Örtliche Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für die Hilfeplankonferenz beim sozialpsychiatrischen Dienst: Dr. Jörg Kalthoff ([email protected]), Zi. 2 Tel.: 02 34/9 10-32 64 (bei suchterkrankten Menschen für alle Sektoren – alle Stadtbezirke/bei Allgemeinpsychiatrie nur für Sektor Ost – Stadtbezirke Nord und Ost) Bettina Januschas ([email protected]), Zi. 3 Tel.: 02 34/9 10-13 86 (Allgemeinpsychiatrie für die Sektoren West – Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest – und Mitte – Stadtbezirke Mitte und Süd) Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen: Für alle Sektoren (Stadtbezirke) – außer Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest) Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-13 49 www.bochum.de/sozialamt 41 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Für den Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest) Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-64 64 www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten des Sozialamtes: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Örtliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Hilfeplankonferenz beim Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen: Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 16 Petra Lex ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 22 (für Sektor West – Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest) Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036 Tel.: 02 34/9 10-23 60 (für Sektor Mitte – Stadtbezirk Mitte und Süd) Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059 Tel.: 02 34/9 10-27 79 (für Sektor Ost – Stadtbezirke Nord und Ost) Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064 Tel.: 02 34/9 10-29 52 (für alle Sektoren – Stadtbezirke – bei Abhängigkeitserkrankten) Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063 Tel.: 02 34/9 10-11 17 (Hilfeplankonferenz für Menschen mit geistiger Behinderung für alle Sektoren – Stadtbezirke) Hinweis: Interessierte können sich darüber hinaus bei den ambulanten Diensten für Betreutes Wohnen, bei den Wohnheimen und bei Sozialdiensten (z. B. in den Werkstätten für behinderte Menschen) beraten lassen. 42 Ambulant Betreutes Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte – Breddestr. 14, 44623 Herne Tel.: 0 23 23/95 24-19 Fax: 0 23 23/95 24-25 [email protected] www.awo-ruhr-mitte.de Ansprechpartnerin: Frau Watermann Christopherus-Haus e. V. Im Wullen 75, 58453 Witten Tel.: 0 23 02/9 60 20 26 Fax: 0 23 02/9 60 20 27 [email protected] www.christopherus-haus.de Ansprechpartnerin: Frau Gleitz Goerdthof – Ambulant Ev. Johanneswerk e. V. Wittener Str. 242, 44803 Bochum Tel.: 02 34/36 12 04, Fax: 02 34/3 61 64 04 [email protected] www.johanneswerk.de Ansprechpartnerin: Frau Arnold Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-1 84, Fax: 02 34/91 33-1 89 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartnerin: Frau Streppel Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH Westring 11, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 78 90-40, Fax: 02 34/91 78 90-99 [email protected] www.lebenshilfe-bochum.de Ansprechpartnerin: Frau Heesen Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Behinderung Stadt Bochum Gesundheitsamt – Sozialpsychiatrischer Dienst – Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum Tel.: 0 23 27/22 40 40 Fax: 0 23 27/2 24 04 88 [email protected] www.bochum.de/gesundheitsamt Ansprechpartner: Herr Bulkins Ev. Jugendhilfe Bochum Herner Str. 327, 44809 Bochum Tel.: 02 34/9 64 32 17, Fax: 02 34/9 64 32 32 [email protected] www.diakonieverbund.de Ansprechpartner: Herr Priebs Hinweis: Angebot für psychisch behinderte junge Erwachsene im Alter von 18–27 Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-1 70, Fax: 02 34/91 33-1 89 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Schöpper Reha-Ruhr – Familien- und Krankenpflege gGmbH Am Erlenkamp 55, 44801 Bochum Tel.: 02 34/29 33 50, Fax: 02 34/3 24 55 92 [email protected] www.familien-krankenpflege.de Ansprechpartnerin: Frau Wieland Verein für psychosoziale Betreuung e. V. Wittenbergstr. 11, 44892 Bochum Tel.: 02 34/4 38 99 09 Fax: 02 34/4 38 99 04 [email protected] www.psychosoziale-betreuung.de Ansprechpartner: Herr Rempe LWL-Universitätsklinik Bochum Klinikstr. 1, 44791 Bochum Tel.: 02 34/50 77-228/229, Fax: 02 34/50 77-259 [email protected], www.psychiatrie-bochum.de Ansprechpartner: Herr Wilms Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte – Schulstr. 16, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/68 07-13, Fax: 0 23 27/68 07-20 [email protected] [email protected] www.awo-ruhr-mitte.de Ansprechpartnerinnen: Frau Watermann und Frau Salwender Caritasverband für Bochum e. V. Lünsender Str. 3, 44892 Bochum Tel.: 02 34/2 98 91 72, Fax: 02 34/6 106 53 16 [email protected] www.caritas-bochum.de Ansprechpartner: Herr Dombrowski Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/96 10 80, Fax: 02 34/91 33-1 89 [email protected], www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Bachstein Krisenhilfe Bochum Hektorstr. 8, 44869 Bochum Tel.: 0 23 27/97 54-22 (Sekretariat), Fax: 0 23 27/7 60 11 [email protected], www.bussmannshof.de Ansprechpartnerin: Frau Brock LWL-Universitätsklinik Bochum Klinikstr. 1, 44791 Bochum Tel.: 02 34/50 77-228/229, Fax: 02 34/50 77-259 [email protected] www.psychiatrie-bochum.de Ansprechpartner: Herr Wilms 43 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stationäres Wohnen Wohnheime für Menschen mit geistiger Behinderung Wohn- und Lebensgemeinschaft Bochum Christopherus-Haus e. V. Hordeler Str. 11, 44809 Bochum Tel.: 02 34/60 49 11-0, Fax: 02 34/60 49 11-27 [email protected] www.christopherus-haus.de Ansprechpartner: Herr Küstermann Ruhrlandheim Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Blumenau 94, 44801 Bochum Tel.: 02 34/9 79 84-0 oder -20 oder -23, Fax: 02 34/9 79 84-50 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Münstermann und Herr Lettermann Ulrich Jacobowsky Haus Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH Hiltroper Str. 160, 44807 Bochum Tel.: 02 34/9 55 49 33, Fax: 02 34/9 55 49 22 [email protected] www.lebenshilfe-bochum.de Ansprechpartner: Herr Hashemi Wohngemeinschaft „Haus Riemke“ Integrationsmodell Ortsverband Bochum e. V. Riemker Str. 46 und 48, 44809 Bochum Tel.: 02 34/5 40 97 82, Fax: 02 34/5 40 99 23 [email protected] www.haus-riemke.de Ansprechpartner: Herr Tepasse Wohnstätte Wieschermühlenstraße Lebenshilfe Wohnen und Leben gGmbH Wieschermühlenstr. 16, 44791 Bochum Tel.: 02 34/95 01 60, Fax: 02 34/9 50 16 15 [email protected] www.lebenshilfe-bochum.de Ansprechpartnerin: Frau Zabel 44 Ratgeber für Menschen mit Behinderung LEBENSHILFE Bochum Wohnen und Leben LEBENSHILFE Bochum Wohnen und Leben gGmbH Kontakte Wohnstätte Wieschermühlenstraße Wohnmodell Blumenstraße Wohnbereichsleiterin: Frau Martina Zabel Telefon 02 34 / 95 01 60 E-Mail [email protected] Außenwohngruppen Wohnbereichsleiterin: Frau Iris Reimer Telefon 02 34 / 91 78 90 50 E-Mail [email protected] Tagesstruktur für ältere Menschen mit einer geistigen Behinderung Leitung: Herr Hamid Hashemi Frau Martina Zabel Kontakt siehe oben 45 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Wohnstätte für Menschen mit einer geistigen Behinderung Lebenshilfe Wattenscheid Sommerdellenstr. 24 a, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/1 77 07, Fax: 0 23 27/8 69 67 Ansprechpartner: Herr Kowollik und Herr Sawinski Wohnheime für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung Emilie-Hegemann-Haus Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Ruhr-Mitte – Am Neggenborn 77, 44892 Bochum Tel.: 02 34/92 28 810, Fax: 02 34/9 22 88 75 [email protected], www.awo-ruhr-mitte.de Ansprechpartnerin: Frau Hennemann Goerdthof Ev. Johanneswerk e. V. Goerdtstr. 47, 44803 Bochum Tel.: 02 34/93 03 36, Fax: 02 34/9 30 33-84 [email protected], www.johanneswerk.de Ansprechpartnerin: Frau Baumgart Wohnheim Wasserstraße Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Wasserstr. 435 a, 44795 Bochum Tel.: 02 34/9 43 11 03, Fax: 02 34/9 43 13 21 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Jäger Wohnheime für Menschen mit psychischer/seelischer Behinderung Rudolf-Hardt-Haus Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Adolfstr. 41, 44793 Bochum Tel.: 02 34/4 17 47-0, Fax: 02 34/4 17 47-6 00 [email protected], www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Felske Wohnheim Maximilian-Kolbe-Straße Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Maximilian-Kolbe-Str. 9, 44793 Bochum Tel.: 02 34/1 50 62, Fax: 02 34/4 38 94 31 [email protected], www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Appinger Kommunikatives Trommeln in der Wohnstätte Wieschermühlenstraße der Lebenshilfe 46 Wohnheime für Menschen mit schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen Blomenberg-Haus Sozialtherapeutisches Wohnheim des Caritasverbandes für Bochum e. V. Bergstr. 224, 44807 Bochum Tel.: 02 34/9 55 01-52, Fax: 02 34/9 55 01-64 [email protected] www.caritas-bochum.de Ansprechpartner: Herr Jost Ratgeber für Menschen mit Behinderung Wohnheim Hustadtring Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Hustadtring 159, 44801 Bochum Tel.: 02 34/2 98 73-0 Fax: 02 34/2 98 73-29 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Ansprechpartner: Herr Wagenknecht Es ist auch eine stationäre Unterbringung in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung außerhalb Bochums möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Gesundheits- oder Sozialamt der Stadt Bochum – siehe Info-Box zu Kap. 4.3. 4.4 Kinderhaus Bochum – Wohnheim für behinderte Kinder und Jugendliche Im Kinderhaus Bochum leben, lernen und spielen 24 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung. Sie bleiben dabei in der Nähe ihrer Familien und sind dort weiterhin eingebunden. Dabei bestimmen die Eltern wie eng der Kontakt zur Familie bleibt, ob das Kind die Wochenenden oder Ferien bei der Familie oder im Kinderhaus verbringt, ob z. B. die Geschwister oder die Eltern selbst im Kinderhaus übernachten wollen. Neben der Begleitung im Lebensalltag sind gezielte therapeutische Hilfen ebenso möglich wie sehr individuelle Absprachen mit der Familie über die Betreuungsziele und den Betreuungsumfang. 4.5 Behörde für die Überwachung von Betreuungseinrichtungen (früher Heimaufsicht) Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) unterstellt Betreuungseinrichtungen (früher Heime) einer behördlichen Aufsicht. Das Gesetz hat das Ziel, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu sichern. Die Transparenz über das Wohnen, die Abläufe und Angebote in Betreuungseinrichtungen sollen gefördert, das selbstbestimmte Leben der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Mitwirkung und Mitbestimmung sollen unterstützt werden. Info: Stadt Bochum, Sozialamt Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- u. Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen: Barbara Beverungen ([email protected]), Zi. 5057 Tel.: 02 34/9 10-24 47 Manuela Budde ([email protected]), Zi. 5057 Tel.: 02 34/9 10-35 68 Info: Kinderhaus Bochum Wasserstraße 435 c, 44795 Bochum www.diakonie-ruhr.de Gudrun Rutkowski ([email protected]), Zi. 5056 Tel.: 02 34/9 10-29 48 Ansprechpartner: Heiner Bartelt ([email protected]) Tel.: 02 34/57 95 22 10 Fax für alle: 02 34/9 10-14 51 Stefan Witte ([email protected]), Zi. 5055 Tel.: 02 34/9 10-27 52 47 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 5 Pflegeversicherung – Pflege – Häusliche Versorgung – Familienunterstützung 5.1 Pflegeversicherung und Pflege Pflegeversicherung Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, wird in den Versicherungsschutz der sozialen Pflegeversicherung einbezogen. Zur Durchführung der Pflegeversicherung ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse eingerichtet. In diese Pflegeversicherung müssen Versicherte zwei Jahre lang eingezahlt haben, um einen Anspruch abzuleiten. Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss einen Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen, wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einen erheblichen Hilfebedarf haben. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Pflegestufen, für die folgende Voraussetzungen gelten: Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf. Auch hier sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss mindestens 3 Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Pflegestufe III: Außergewöhnlich Pflegebedürftige Es besteht ein ständiger Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts. Der Zeitaufwand für die Hilfeleistungen muss mindestens 5 Stunden am Tag betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Härtefallregelung bei Vorliegen der Pflegestufe III Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Sie greift, wenn: • auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden oder • die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich 7 Stunden erfordert, wobei mindestens 2 Stunden auf die Nacht entfallen müssen. Wie stellt man einen Antrag auf Leistungen? Die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich von der Antragstellung abhängig. Antragsberechtigt ist die oder der Pflegebedürftige bzw. die oder der entsprechende Bevollmächtigte. Der Antrag ist formlos an die Pflegekasse zu richten, bei der die oder der Pflegebedürftige versichert ist. Die Leistungen werden dann ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchvoraussetzungen vorliegen. 48 2622 '.2 $# ".78. ;. 18 . < ;20:<.74 +3 . ;22 < &2/26 12 0:2 $! 5+ ;24;262728<2 072 ;22 . .62;8072 ;22 < .< '.1.: .7.8. . . 284;262 ;88:.2 ;88:.2 $5 , 3# #$ ".8 72 . (.624;262 ;. 1< . ;88:.2 $5 , 3# + 2. 6 ;88:.2 ;. 1< '.2 +$+ <.8; $5 , 3+ $$ $ . $5 , 3+ $$ 5 728<;.2<8; 618.:82 7912 49 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Leistungen der Pflegekasse im Überblick Häusliche Pflege mtl. Pflegesachleistungen bis mtl. Pflegegeld teilstationäre Tages- und Nachtpflege vollstationäre Pflege mtl. Pflegeaufwendungen bis mtl. Pflegeaufwendungen (pauschal) bis Pflegestufe I 2010 + 2011 ab 2012 440 EUR 450 EUR 225 EUR 235 EUR 440 EUR 450 EUR 1.023 EUR 1.023 EUR Pflegestufe II 2010 + 2011 ab 2012 1.040 EUR 1.100 EUR 430 EUR 440 EUR 1.040 EUR 1.100 EUR 1.279 EUR 1.279 EUR Pflegestufe III 2010 + 2011 ab 2012 1.510 EUR 1.550 EUR 685 EUR 700 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR in besonderen Härtefällen bei Vorliegen der Pflegestufe III 2010 + 2011 ab 2012 1.825 EUR 1.918 EUR Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Erholung brauchen, kann die Leistung der Kurzzeit- oder der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Pflegestufe ist eine Kostenübernahme bis max. 1.510 EUR (ab 2012: 1.550 EUR) – für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr – bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Personen möglich. Wie wird der Antrag geprüft? Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – MDK – zur Prüfung des Antrages. Im MDK sind Ärztinnen und Ärzte und Pflegefachkräfte tätig, die in der Regel Hausbesuche durchführen. Der MDK erstellt aufgrund des Hausbesuches ein Gutachten. Bei Pflegebedürftigkeit ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid. Sollte man mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, hat man ein Widerspruchsrecht. Sollten zu dieser sehr komplexen und komplizierten Materie weitere Fragen bestehen, kann man sich bei seiner Pflegekasse oder vom Informations- und Beratungsbüro der Stadt Bochum beraten lassen. 50 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Stadt Bochum, Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Peter Diko ([email protected]), Zi. 2067 Tel.: 02 34/9 10-28 32 Rita Kosthaus-Horn ([email protected]), Zi. 2068 Tel.: 02 34/9 10-28 22 Bei Fragen kann man sich an seine Pflegekasse bzw. an die Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation – siehe Kap. 11.2 – wenden. Pflege Pflegedienste (ambulant) Ambulante Dienste bieten sich an, wenn Hilfe und Pflege in der häuslichen Umgebung benötigt wird. Sie stellen häufig eine Alternative zu Alten- und Pflegeheimen dar. Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen an der Person, als auch Hilfen für die Person. Durch dieses Angebot kann häufig vermieden werden, dass die eigene Wohnung aufgegeben werden muss. Die ambulanten Dienste können sich durch Geld oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren lassen. Ingeborg Wolff ([email protected]), Zi. 2069 Tel.: 02 34/9 10-28 44 Die ambulanten Pflegedienste können den Gelben Seiten für den Bereich Bochum entnommen werden. Fax für alle: 02 34/9 10-17 87 Tagespflege Die Tagespflege soll dazu beitragen, der Pflegebedürftigen oder dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Reichen die Hilfestellungen durch die Angehörigen nicht mehr aus und kann die Unterstützung auch durch die ambulanten Dienste nicht mehr in genügendem Maße abgedeckt werden, bieten Einrichtungen der Tagespflege eine Alternative zum Pflegeheim. Der Tagesgast kann morgens mit einem Kleinbus abgeholt und abends wieder nach Hause Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z. B. bei einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, kann er dafür von der Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen können bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder ein erhöhter Betrag von bis zu 200 Euro monatlich gezahlt werden. Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann praktisch der Pflegestufe 0 zugeordnet. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung, das heißt: Man muss in Vorleistung treten und rechnet anschließend mit der Pflegekasse ab. 51 Ratgeber für Menschen mit Behinderung gebracht werden. Eventuell können neben der Versorgung und Pflege gezielte therapeutische Maßnahmen angeboten werden, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten oder verlorene Fähigkeiten und Fertigkeiten so weit wie möglich wieder zu erlangen. Kurzzeitpflege Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Die Kurzzeitpflege kann allgemein beschrieben werden als ein zeitlich befristetes Angebot der vollstationären Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen. Verhinderungspflege (Anspruch auf Urlaubsvertretung für Pflegepersonen) Pflegende Angehörige haben nach sechs Monaten Pflege („Vorpflegezeit“) einen Anspruch auf eine Pflegevertretung im Ur- laub („Verhinderungspflege“). Im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft in der Höhe von bis zu 1.510 Euro und bis zu 1.550 Euro ab dem Jahr 2012 für bis zu vier Wochen pro Jahr. Zudem werden für die Dauer des Erholungsurlaubs von der Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson weitergezahlt. Kombination Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege Die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege sind zeitlich jeweils auf 4 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Es ist jedoch möglich, beide Leistungen nacheinander in Anspruch zu nehmen, sodass in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember ein Zeitraum von 8 Wochen überbrückt werden kann. 3) -:2& 267022 0 #272 26-0; 5252 $99 207:-<225-.2& 82:2 0 0252 $99 2252& :;2702& 22 '2<7; 5 6- 7/6-4;7/62 7;32& 2 - 3 "02& 3 26-0; 5 /67/62 ( 02& !252 /62:-:2 0 2.202 2/62 52 *2-;2 !2522;23 $-5 27-5 1 + %6 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Hinweis: Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Versicherte bezahlt zunächst die erbrachten Leistungen selbst und erhält nach Vorlage der Rechnung die ihm zustehenden Beträge von der Pflegekasse erstattet. Weitere Informationen über Pflegedienste (ambulant) – Tagespflege – Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege – und die entsprechenden Anbieter – können dem Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Bochum (Auflage 2009) entnommen werden. Seniorenratgeber – erhältlich bei: Ingeborg Wolff Stadt Bochum, Sozialamt/Informations- und Beratungsbüro Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum • Grund- und Behandlungspflege. Pflege von akut und chronisch kranken Kindern. Intensivmedizinische Betreuung durch Fachpersonal, Heimberatung und Verhinderungspflege. • Früh- und Neugeborene mit Anpassungsstörungen. • Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI etc. Info: KiP, Bürkle-de-la-Camp-Platz 2 (Bergmannsheil) 44789 Bochum www.fundk-bochum.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8-16 Uhr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Frau Zöller ([email protected]) und Herr Lang ([email protected]) Tel.: 02 34/9 32 56 56-0, Fax: 02 34/9 32 56 56-5 – siehe Info Pflegeversicherung – 5.2 Häusliche Versorgung oder im Internet unter: www.alles-deutschland.de/barrierefrei/bochum/ratgeber-senioren/index.html Essen auf Rädern Ältere, behinderte oder kranke Menschen, die sich nicht selbst eine warme Mahlzeit zubereiten möchten oder können, haben die Möglichkeit, sich „Essen auf Rädern“ in Form von warmem Essen oder tiefkühlfrischen Mahlzeiten, die von der Kundin oder dem Kunden zu der von ihr oder ihm bestimmten Zeit erwärmt werden können, bringen zu lassen. Kinderkrankenpflege – Beatmungspflege Die Abteilung Kinderkrankenpflege der `Familien- und Krankenpflege Bochum` besteht seit dem Jahr 2000. Mit dieser Abteilung wird kompetente Hilfe geleistet, um kranken Kindern und ihren Familien eine selbstbestimmte Lebensführung – unter Sichtung der Wünsche und Bedürfnisse zu Hause – zu ermöglichen. Das Team der Kinderkrankenpflege besteht aus examinierten Kinderkrankenschwestern/Pflegern, wovon viele über Erfahrung in der Pflege von Intensivkindern und der Beatmungspflege verfügen. Zum Leistungsspektrum der Fachabteilung Kinderkrankenpflege/Beatmungspflege gehören: In Bochum gibt es folgende Anbieter: apetito zuhaus Tel.: 02 34/9 12 26 56, Fax: 0 18 02/22 79 78 [email protected] www.apetito-zuhaus.de Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte Herzogstr. 36, 44807 Bochum Tel.: 02 34/5 07 58-57, Fax: 02 34/5 07 58-50 [email protected] www.awo-ruhr-mitte.de 53 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V. Voedestr. 53, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57 [email protected] www.drk-wattenscheid.de Familien- und Krankenpflege Sozialstation Mitte Paddenbett 13, 44803 Bochum Tel.: 02 34/3 07 96-66, Fax: 02 34/3 07 96-20 [email protected], www.fundk-bochum.de Familien- und Krankenpflege Sozialstation Wattenscheid Voedestr. 16, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/98 71-10 [email protected], www.fundk-bochum.de Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Bessemer Str. 85, 44793 Bochum Tel.: 02 34/89 37 20, Fax: 02 34/8 93 72 29 [email protected], www.juh-bochum.de Katholisches Klinikum – Ambulante Dienste Tel.: 02 34/87 92-210, Fax: 02 34/87 92-441 www.klinikum-bochum.de Malteser-Hilfsdienst Humboldtstr. 44, 44787 Bochum Tel.: 02 34/96 47 50, Fax: 02 34/9 64 75 15 [email protected], www.malteser-bochum.de Meyer Menü Tel.: 08 00/150 15 05 (kostenfrei) Fax: 08 00/1 50 15 06 (kostenfrei) www.lecker-lecker.de Rollender Mittagstisch GmbH Josef-Baumann-Str. 2 a, 44805 Bochum Tel.: 02 34/86 52 68, Fax: 02 34/8 90 73 67 [email protected], www.rollender-mittagstisch.de S & D – Service und Dienstleistungen Strüken Kantstr. 10, 44867 Bochum Tel.: 0 23 27/60 29 30, Fax: 0 23 27/60 29 29 [email protected] Hausnotruf Der Hausnotruf bietet Menschen durch ein Zusatzgerät zum Festnetz- bzw. Mobiltelefon die Möglichkeit, von jedem Punkt der Wohnung aus Hilfe zu rufen. Mit dem Hausnotruf erreicht man rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Zentrale, die schnell und gezielt weiterhelfen können. Für alle Personen, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, übernimmt die jeweilige Pflegekasse den Grundbetrag pro Monat. In Bochum gibt es folgende Anbieter: Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte Herzogstr. 36, 44807 Bochum Tel.: 02 34/5 07 58-62, Fax: 02 34/5 07 58-50 [email protected], www.awo-ruhr-mitte.de 54 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Arbeiter-Samariter-Bund Wohlfahrtstr. 124, 44799 Bochum Tel.: 02 34/9 77 30 40, Fax: 02 34/9 77 30 41 [email protected], www.asb-bochum.de Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Bochum e. V. An der Holtbrügge 8, 44795 Bochum Tel.: 02 34/45 98 230, Fax: 02 34/4 59 82 31 [email protected], www.drk-bochum.de 5.3 Familienunterstützung Unterstützungsangebote für Familien mit einem geistig oder mehrfach behinderten Angehörigen Der FamilienUnterstützende Dienst der LEBENSHILFE Bochum bietet Familien mit einem behinderten Angehörigen vielfältige Entlastungsmöglichkeiten. Nähere Informationen erhält man direkt bei der LEBENSHILFE Bochum. Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V. Voedestr. 53, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57 [email protected], www.drk-wattenscheid.de Info: LEBENSHILFE Wohnen und Leben gGmbH FUD FamilienUnterstützender Dienst Westring 11, 44787 Bochum www.lebenshilfe-bochum.de Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Bessemer Str. 85, 44793 Bochum Tel.: 02 34/8 93 72 0, Fax: 02 34/8 93 72 29 [email protected], www.juh-bochum.de Ansprechpartnerin: Lynn Witting Tel.: 02 34/91 78 90-30, Fax: 02 34/91 78 90-99 [email protected] Malteser-Hilfsdienst Humboldtstr. 44, 44787 Bochum Tel.: 02 34/96 47 50, Fax: 02 34/9 64 75 15 [email protected], www.malteser-bochum.de Sani Car – Krankentransport und Rettungsdienst GmbH Querenburger Str. 19–23, 44789 Bochum Tel.: 02 34/ 97 79 77, Fax: 02 34/9 77 97 50 [email protected], www.sani-car.de Hilfsmittel (Sanitätshäuser) Häufig sind es tägliche Verrichtungen und Handgriffe, die bei einer Behinderung große Anstrengungen und Probleme verursachen. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Toilettenstühle, Treppensteighilfen etc.), die einem das Leben leichter machen und eine selbstständige Lebensführung sichern. Die Übernahme der Hilfsmittel erfolgt in der Regel durch die Kranken- bzw. Pflegekassen. Info: Die Sanitätshäuser können den Gelben Seiten für den Bereich Bochum entnommen werden. 55 Ratgeber für Menschen mit Behinderung FamilienAssistenz – Begleitung für Familien mit Kindern mit Behinderung Für Familien mit Kindern mit Behinderungen bietet der Dienst „FamilienAssistenz“ ein Angebot der durchgängigen Begleitung und Beratung über die gesamte Kindheits- und Jugendzeit als Teil des Gesamtnetzes ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen. Er ist ein eigenständiges Angebot in enger Kooperation und Abstimmung mit der Frühförderstelle und dem Evangelischen Beratungszentrum. Ziel ist die Stärkung der Entscheidungsfähigkeit und der Selbstbestimmungspotenziale der Familien mit Kindern mit geistiger und Mehrfachbehinderung. Damit wird die Familie in die Lage versetzt, eigenständig über notwendige und ausreichende Förderung, Betreuung und Versorgung ihres Familienangehörigen zu entscheiden und das Familiensystem in Gänze wird gestärkt. Info: FamilienAssistenz der Diakonie Ruhr Begleitung für Familien mit Kindern mit Behinderung Westring 26, 44787 Bochum www.diakonie-ruhr.de Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Marie-Luise Schäfer, Birgit Gottschling und Heiner Bartelt Tel.: 02 34/91 33-300/301/302 Fax: 02 34/91 33-43 00 [email protected] Fachdienst „Autismus-Zeit“ – Hilfen in allen Lebenslagen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Autismus Der Fachdienst „Autismus-Zeit“ gehört zur Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus werden beraten und begleitet. 56 Folgende Leistungen werden angeboten: Schulbegleitungen, Freizeitbegleitungen, Werkstättenbegleitung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Fachliche Beratung und Nachtbetreuung. Es ist ein Angebot für Menschen mit Autismus, wo man sich mitteilen sowie begleitet und gefördert werden kann. Für jeden Autisten wird eine individuelle Begleitung angeboten. Es wird eine Bezugsperson geben, die sich ganz auf ihn und seine Bedürfnisse einlassen kann. So kann die Teilhabe und die Integration in die Gesellschaft – z. B. durch Besuche in Sportvereinen – ermöglicht werden. Zu dem wird eine fachlich begleitende Einzelbegleitung in den Regel- oder Förderschulen angeboten. Immer mit der Absicht auf Verselbstständigung und Integration in die Klassengemeinschaft. Bei Hilfsbedarf im häuslichen Umfeld wird eine qualifizierte sozialpädagogische Fachkraft zur Seite gestellt. Eltern sollen entlastet werden und dem Kind soll ein individueller Raum geschaffen werden. Info: Fachdienst Autismus – „Autismus-Zeit“ der Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH Paddenbett 13 44803 Bochum www.fundk-bochum.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8-16 Uhr Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Frau Bornscheuer ([email protected]) – Diplom Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Tel.: 02 34/3 07 96 19 Fax: 02 34/3 07 96 20 Herr Lang ([email protected]) – Diplom-Psychologe Tel.: 02 34/93 25 65 60 Fax: 02 34/93 25 65 65 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 6 Psychiatrische und psychosoziale Hilfen 6.1 Sozialpsychiatrischer Dienst Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) des Gesundheitsamtes der Stadt Bochum bietet kostenlose Hilfen für Betroffene, ihre Angehörigen, für das sonstige soziale Umfeld oder für Institutionen, wenn Anzeichen oder Folgen einer psychischen Krankheit bestehen. Aufgaben: Der SpD bietet Beratung, Betreuung und Begleitung von Betroffenen und ihren Angehörigen. Dabei handelt es sich um Vorsorge (Klärung und Hilfen im Vorfeld psychischer Erkrankungen, Vermittlung weiterer Behandlungen, Beratung des Umfelds), um Nachsorge nach stationären oder rehabilitativen Behandlungen und um Kriseninterventionen. Durch einen Bereitschaftsdienst können Hilfen flexibel und unmittelbar eingeleitet werden und Kriseninterventionen auch vor Ort in Hausbesuchen kurzfristig durchgeführt werden. Langfristige gezielte Begleitung soll dazu dienen, stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Ziel ist es, die Betroffenen durch medizinische und psychosoziale Hilfen zu befähigen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen. Dazu wird an die gesunden Fähigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer angeknüpft. Die Gespräche sind vertraulich, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Gesetzliche Grundlage der Arbeit ist das PsychKG NW (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten). Es finden sich Hilfsangebote in folgenden Bereichen: Angebote zur Krisenbewältigung und Lebensplanung • Gesprächsangebote mit Betroffenen und ihren Bezugspersonen • Kriseninterventionen • Hausbesuche oder Klinikbesuche • langfristige Begleitung und Beratung • Vermittlung ergänzender Hilfsangebote Ausflug des Sozialpsychiatrischen Dienstes in ein Heimatmuseum Individuelle Hilfen zur Alltags- und Lebensgestaltung • praktische Unterstützung und Förderung entsprechender Fähigkeiten • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte • Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten • Hilfen zum Erhalt bzw. zur Wiedererlangung gesicherten Wohnraums Umfangreiche Gruppenangebote zur Tagesstrukturierung und zur Förderung der beruflichen und sozialen Fähigkeiten • offene Kontaktclubangebote • feste Gesprächsgruppen • psychoedukative Gruppen Der Sozialpsychiatrische Dienst ist inhaltlich differenziert in: • Teams für Allgemeinpsychiatrie • Teams für Abhängigkeitserkrankte und eine • Beratungsstelle für geistig Behinderte in Krisensituationen. 57 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Die Teams für Allgemeinpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankte sind regional weiter sektorisiert, um jeweils eine gute Erreichbarkeit zu ermöglichen. In den Teams arbeiten unter fachärztlicher Leitung jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im multiprofessionellen Team zusammen. Beratungsstellen für Allgemeinpsychiatrie Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest) Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-West Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum Tel.: 0 23 27/2 24 04-11 Fax: 0 23 27/2 24 04-88 [email protected] www.bochum.de/gesundheitsamt Sektor Mitte (Stadtbezirke Mitte und Süd) Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-Mitte Westring 26, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-32 39 Fax: 02 34/9 10-17 67 [email protected] www.bochum.de/gesundheitsamt Sektor Ost (Stadtbezirke Ost und Nord) Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Bochum-Ost Verein für psychosoziale Betreuung e. V. Ovelackerstr. 5, 44892 Bochum Tel.: 02 34/2 82 07 Fax: 02 34/28 02 03 [email protected] www.psychosoziale-betreuung.de Beratungsstellen für Abhängigkeitserkrankte Sektor West (Stadtbezirke Wattenscheid und Südwest) Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige und deren Angehörige Sommerdellenstr. 26, 44777 Bochum Tel.: 0 23 27/2 24 04-11 Fax: 0 23 27/2 24 04-88 [email protected] www.bochum.de/gesundheitsamt 58 Sektor Mitte (Stadtbezirke Mitte und Süd) Kontakt- und Beratungszentrum der Suchtkrankenhilfe „Pavillon” – Diakonie Ruhr Maximilian-Kolbe-Str. 9, 44793 Bochum Tel.: 02 34/96 10 80, Fax: 02 34/9 61 08 99 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Sektor Ost (Stadtbezirke Nord und Ost) Kontakt- und Beratungsstelle für abhängigkeitskranke Menschen in Bochum Nord/Ost – Caritasverband für Bochum e. V. Lünsender Str. 3, 44892 Bochum Tel.: 02 34/2 98 91 72 Fax: 02 34/61 06 53 16 [email protected] www.caritas-bochum.de Beratungsstelle für geistig Behinderte in Krisensituationen Die Beratungsstelle ist für geistig behinderte Menschen in Krisensituationen da. Es können sich sowohl die Behinderten selbst, ihre Eltern, Angehörige und Freundinnen und Freunde, als auch Institutionen an die Beratungsstelle wenden, um Rat und Hilfe einzuholen. Bei Bedarf werden psychiatrische, medizinische und soziale Hilfen geleistet oder vermittelt. Wenn erforderlich wird der Weg für Aufnahmen in stationäre Einrichtungen, wie z. B. Wohnheime, Krankenhäuser mit Klärung von Kostenträgerschaften, bereitet. Angebote/Hilfe bei: • persönlichen Problemen der Behinderten • Schwierigkeiten der Eltern im Umgang mit den Behinderten • eventuellen psychischen Erkrankungen • Krankenhausaufenthalt oder Versterben eines Elternteils • der Suche von Wohnheimen, vorübergehenden Pflegestellen, Wohnungen • Vermittlung von Werkstatt bzw. Arbeitsplätzen u. v. m. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit Werkstätten, Wohnheimen, Krankenhäusern, die geistig behinderte Menschen betreuen, anleiten und psychiatrisch oder auch medizinisch behandeln. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Stadt Bochum, Gesundheitsamt/Beratungsstelle für geistig Behinderte in Krisensituationen Westring 26, 44777 Bochum www.bochum.de/gesundheitsamt Kontakt: Heidrun Lenke Tel.: 02 34/9 10-32 39, Fax: 02 34/9 10-17 67 [email protected] Beratungsstelle für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung + Treff 24 mit Kontakt- und Freizeitangeboten Unter einem Dach bietet die Diakonie Ruhr in der Bochumer Innenstadt zwei Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung. Das Angebot der Beratungsstelle gibt Antwort auf Fragen zur Lebens- und Zukunftsplanung, zu Veränderungswünschen – z. B. bezüglich der Wohnsituation mit Loslösung vom Elternhaus oder aus der stationären Einrichtung –, zu Möglichkeiten persönlicher Entwicklung oder zu sozialrechtlichen Fragen für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen und deren Angehörige und Betreuer. Der Treff 24 bietet Gruppenangebote, u. a. zur Freizeitgestaltung, tagesstrukturierende Maßnahmen, Lerngruppen und Angebote der Erwachsenenbildung. Er ist hilfreich, um Vereinsamung vorzubeugen und soziale Kontakte zu ermöglichen bzw. zu erweitern. Info: Diakonie Ruhr Wohnen gemeinnützige GmbH Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung/ Treff 24 Alleestr. 24, 44793 Bochum www.diakonie-ruhr.de Servicezeiten: Montag bis Mittwoch 8–11 Uhr Beratung auch nach telefonischer Vereinbarung, Hausbesuche sind möglich. Kontakt: Martina Streppel und Melanie Baier Tel.: 02 34/6 10 58-71, Fax: 02 34/6 10 58-67 [email protected] Was erwartet Betroffene, die sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden? Der SpD ist an den fünf Werktagen erreichbar und hält in dieser Zeit zwischen 8 und 16 Uhr jeweils einen Bereitschaftsdienst zur unmittelbaren Kontaktaufnahme vor. In dieser Zeitspanne ist jederzeit ein umgehender telefonischer oder persönlicher Kontakt mit Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern möglich. Gespräche sind nach Vereinbarung auch über 16 Uhr hinaus möglich. Gerade die Möglichkeit zu Hausbesuchen bringt viele Vorteile. Wenn es einem gesundheitlich nicht gut geht, kann der Weg zur Beratungsstelle schwierig sein, auch lassen sich manche Krisensituationen zu Hause in der gewohnten Umgebung besser auffangen. Zur besseren Erreichbarkeit sind die Beratungsstellen jeweils nach Stadtbezirken aufgeteilt. Sie orientieren sich an den gewachsenen kommunalen Grenzen. Der Sektor West besteht aus den Stadtbezirken Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest, der Sektor Ost besteht aus den Stadtbezirken Bochum-Nord und Bochum-Ost und der Sektor Mitte besteht aus den Stadtbezirken Bochum-Mitte und Bochum-Süd. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen jeweils ihre Gemeinde und sonstige mögliche Hilfsangebote und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat insgesamt einen großen Überblick über alle Bochumer psychosozialen Angebote. Deswegen hat er auch eine Schaltstellenfunktion: Allen Ratsuchenden können Informationen zu Hilfsangeboten gegeben werden und ggf. gezielt an weiterführende Angebote vor Ort verwiesen oder vermittelt werden. Den größten Anteil seiner Arbeitskapazität behält der SpD den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit umfassenden oder komplexen Problemen vor. Diese werden nach einem ganzheitlichen Konzept betreut. Hinter ein und derselben Eingangstür finden sich ganz verschiedene Leistungen (Einzelberatung von Betroffenen und Angehörigen, Familienberatung, medikamentöse 59 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Behandlung, ambulante Arbeitstherapie, Beratung in Sozialangelegenheiten und Betreuungsangelegenheiten usw.), die je nach Situation auch ganz unterschiedlich in Anspruch genommen werden können. Es ist nicht gewollt, dass man an vielen Stellen jeweils nur einen kleinen Hilfeausschnitt angeboten bekommt, sondern die nötigen Hilfen sollen umfassend erbracht und koordiniert werden. Dieses Angebot lässt sich nur in Teams mit unterschiedlichen Berufsgruppen umsetzen. Daher gehören zu den Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes regelmäßig Krankenpflegepersonal, Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten, Psychologinnen oder Psychologen, Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter und Ärztinnen oder Ärzte. Je komplexer die Problematik der Betroffenen ist, desto umfassender und berufsgruppenübergreifender ist das Hilfsangebot. Um bei der Vielfalt der Angebote nicht zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Berufsgruppen hin- und hergeschoben zu werden, gibt es für jede Betroffene und jeden Betroffenen eine Bezugsmitarbeiterin oder einen Bezugsmitarbeiter, bei dem alle Fäden zusammenlaufen. Im Rahmen der „Niedrigschwelligkeit“ haben die Beratungsstellen überwiegend einen großen Aufenthalts- und Gruppenraum. Nach dem Prinzip der „offenen Tür” ist dieser Raum für Besucherinnen und Besucher mit psychischen Problemen ganztags nutzbar, solange eine Mitarbeiterein oder ein Mitarbeiter in der Beratungsstelle anwesend ist. Hier können sie der Einsamkeit in der eigenen Wohnung entfliehen, sich mit Mitbetroffenen zusammenschließen, unterhalten, Spiele machen und auf Wunsch auch Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen. Ergänzt wird dieses offene Angebot durch unterschiedliche feststehende Gruppenangebote mit Gesprächsgruppen, Kontaktclubs und ergotherapeutischen Gruppen. Bei vielen kommt es zur deutlichen Steigerung der sozialen Kontakte, zu Spaß, zu neuen Hobbys und zur neuen Struktur des Tages und der Woche. Dieses trägt sehr zur Stärkung des Selbstbewusstseins und zur Stabilität bei. 60 Kooperation und Vernetzung Die Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten intensiv mit allen weiteren psychiatrischen Anbietern zusammen, um angemessene Hilfen auch gemeinsam zu planen und zu koordinieren. Dazu zählen insbesondere die psychiatrischen Kliniken, die Fachdienste für Betreutes Wohnen, die Wohnheime, die Tagesstätten, die Kontaktstellen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat auch die Geschäftsführung der Hilfeplankonferenzen für psychisch behinderte und abhängigkeitserkrankte Mitbürger – siehe Kap. 4.3, Betreute Wohnformen. Psychiatrische Kliniken in Bochum Martin-Luther-Krankenhaus, Abt. für klinische Psychiatrie Voedestr. 79, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/65-0, Fax: 0 23 27/65-46 42 [email protected] www.martin-luther-krankenhaus-bo.de LWL-Klinik Bochum – Klinik der Ruhr-Universität Bochum Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Präventivmedizin Alexandrinenstr. 1, 44791 Bochum Tel.: 02 34/50 77-0 www.psychiatrie-bochum.de Kontaktstellen für psychisch Behinderte In jedem der drei Bochumer Sektoren (West, Mitte, Ost) findet sich eine Kontaktstelle für psychisch Behinderte. Hier treffen sich unter sozialpädagogischer Leitung Betroffene, um gemeinsam Kontakte zu knüpfen, Freizeit zu gestalten, einzukaufen, zu kochen und gemeinsam zu essen, aber auch sich zu beschäftigen. Es finden sich in der Regel mehrere im Wochenablauf wiederkehrende Programmpunkte, die kostenlos und ohne hohe Schwellen genutzt werden können. Die oder der Einzelne kann dies für so viele Stunden in der Woche nutzen, wie es ihr oder ihm persönlich gut tut. Es entstehen neue Beziehungen, die Woche erhält eine andere Struktur und das Selbstwertgefühl wächst. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Kontaktstelle Bochum-West Die Brücke e. V. Westenfelder Str. 52, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/1 86 96, Fax: 0 23 27/1 86 96 [email protected], www.die-bruecke-bochum.de Verein für psychosoziale Betreuung Bochum e. V. Wittenbergstr. 11, 44892 Bochum Tel.: 02 34/4 38 99 06, Fax: 02 34/4 38 99 04 [email protected] www.psychosoziale-betreuung.de Kontaktstelle Bochum-Mitte Sozialpsychiatrischer Dienst Westring 26, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-3239, Fax: 02 34/9 10-17 67 [email protected], www.bochum.de/gesundheitsamt Diakonie Ruhr Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum Tel.: 02 34/3 24 12 84 [email protected] www.diakonie-ruhr.de Kontaktstelle Bochum-Ost Verein für psychosoziale Betreuung e. V. Stiftstr. 36 a, 44892 Bochum Tel.: 02 34/28 61 78 [email protected] www.psychosoziale-betreuung.de Tagesstätten für psychisch Kranke Tagesstätten sind wesentlich strukturierter und verbindlicher als die Kontaktstellen. Hier wird für eine jeweils feste Gruppe psychisch Behinderter wochentäglich ein teilstationäres Angebot gemacht. In der Regel an fünf Tagen in der Woche sollen hier Fähigkeiten für die selbstständige Bewältigung von Alltagsanforderungen trainiert werden, sinnvolle Lebensperspektiven entwickelt werden und eine Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gestaltet werden. Diese Programme setzen jeweils eine regelmäßige Beteiligung über den wesentlichen Teil des Tages voraus und bieten wesentlich intensivere Trainings- und Rehabilitationsmöglichkeiten als die offenen Hilfsangebote der Kontaktstellen. Die Brücke e. V. Westenfelder Str. 52, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/29 18 28 [email protected] www.die-bruecke-bochum.de Mehrtägige Gruppenfahrt des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach Essern 61 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 7 Mobilität 7.1 Mobilität durch das Nahverkehrsangebot der BOGESTRA Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) versteht sich als Mobilitätsdienstleister für alle Bewohnerinnen und Bewohner des mittleren Ruhrgebiets und die Gäste der Region. Daher wird das barrierefreie öffentliche Verkehrsangebot seit Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Das gesamte Nahverkehrsangebot der BOGESTRA ist noch nicht komplett barrierefrei nutzbar. Hier ein Überblick über die Maßnahmen, die mobilitätseingeschränkten Menschen schon heute die Nutzung der Fahrzeuge und Anlagen der BOGESTRA erleichtern und ermöglichen. Allgemeines zur Fahrzeugausstattung Die Fahrzeuge auf den U-Bahn- und Straßenbahnlinien U35, 302, 306 und 308/318 sowie auf allen Buslinien sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet (auf der Straßenbahnlinie 306 in 2010 nur zu bestimmten Zeiten). In der Nähe der Türen sind Sitzplätze gekennzeichnet, die vornehmlich für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern vorgesehen sind. Zum Teil sind diese Plätze auf Podesten angeordnet. Stufen und Bedienungselemente sind kontrastreich gestaltet, Haltestellen werden angezeigt und angesagt. Rampeneinstieg in die neue Tango-Straßenbahn auf der BOGESTRA-Linie U35 Um auch diese technisch bedingten Resthöhen bequem überwinden zu können, werden auf den meisten Linien Fahrzeuge mit einer Rampe eingesetzt. Die Stellplätze für Rollstühle und Rollatoren befinden sich unmittelbar im Türbereich und sind ohne Stufen im Fahrzeug erreichbar. U-Bahnhöfe Die Bahnsteige aller U-Bahnhöfe der Linien U35, 302, 306 und 308/318 sind über Aufzüge (Ausnahme Stadtbahn-Bahnhof Berninghausstraße in Herne) oder über Rampen zu erreichen. Die Höhenunterschiede zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden variieren zwischen 8 und 10 Zentimetern, die Spaltbreite zwischen 6,5 und 8 Zentimetern. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können in Bahnhöfen und an Haltestellen jedoch nur ein- und ausfahren, wenn: • der Zugang zum Bahnsteig/zur Haltestellenwartefläche barrierefrei sowie • die Resthöhe und der Spalt zwischen Bahn-/Bussteig und Fahrzeugboden gering sind. Straßenbahn- und Bushaltestellen An niederflurgerecht ausgebauten Straßenbahn- und Bushaltestellen beträgt die Einstiegshöhe nur etwa 6 bis 8 Zentimeter, der Spalt bei Straßenbahnen 6,5 Zentimeter. Bei Bussen ist ein Spalt von ca. 5 Zentimeter zu überwinden, wenn geradlinig an die Bordsteinkante herangefahren werden kann. 62 Gut unterwegs mit Bus und Bahn www.bogestra.de 63 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Unter bestimmten Voraussetzungen können von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auch nicht ausgebaute Bushaltestellen benutzt werden, wenn auf den Linien Busse mit Rampe eingesetzt werden. Informationen für sehbehinderte und gehörlose Kunden • die Bahnsteigkanten sind mit einem breiten, hellen Warnstreifen markiert, der den Gefahrenbereich an der Bahnsteigkante kennzeichnet • an den ausgebauten Haltestellen gibt es kontrastierende taktile Auffangstreifen entlang der Bordsteinkante und quer über den ganzen Bürgersteig. Sie führen zu einem Aufmerksamkeitsfeld, an dem der Bus mit der 1. Tür hält • Zugzielanzeiger auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe informieren über Linien und Fahrtrichtungen, Betriebsstörungen und aktuelle Maßnahmen • bestimmte Ausstattungsmerkmale in Fahrzeugen und Aufzügen sind speziell für diese Nutzergruppen ausgeführt. Zu diesen Themen sowie zur Vorbereitung einer Reise, zum Verhalten in Bahnhöfen, an Haltestellen und in Bussen und Bahnen wird ausführlich im Fahrplanbuch Bochum der BOGESTRA, im Internet, über das ServiceTelefon und in den KundenCentern informiert. Dort erhalten auch Kundinnen und Kunden mit Gehwagen/Rollator wichtige Hinweise. Kundinnen und Kunden mit Handicap, ob Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder mit Rollator, aber auch Blinde und Sehbehinderte, sollen Hemmschwellen abbauen um die Fahrzeuge der BOGESTRA künftig noch besser nutzen zu können. Daher bietet die BOGESTRA an, ihre Verkehrsmittel – losgelöst vom Linienbetrieb und ganz ohne Zeitdruck – kennen zu lernen und das Ein- und Ausrollen zu üben. Ort- und Zeit werden der Nachfrage entsprechend festgelegt. Interessenten können sich schriftlich oder über das ServiceTelefon der BOGESTRA melden. Die Teilnahme am Training ist kostenlos. 64 Info: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Universitätsstr. 58 44789 Bochum Tel.: 02 34/303-0 [email protected] www.bogestra.de ServiceTelefon: Tel.: 0 18 03/50 40 30 (24 Std.), 0,09 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 Euro/Min. Hinweise zu Aufzügen: Unter der Telefonnummer 02 34/3 03 40 40 (Technische Leitstelle) können sich mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden jederzeit vor Antritt ihrer Fahrt über die aktuellen Betriebszustände der Aufzüge informieren. 7.2 Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum Der Behindertenfahrdienst der Stadt Bochum existiert als institutionelle Einrichtung bereits seit dem Jahr 1978, seit dem Jahr 2003 wird er jährlich öffentlich ausgeschrieben. Er kann nur mit einer Genehmigung benutzt werden, der durch die Fachabteilung „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ des Sozialamtes Bochum ausgestellt wird. Nutzungsberechtigt sind Personen, die sich mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen und Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn nicht und ein „normales“ Taxifahrzeug nur mit besonderen Schwierigkeiten (z. B. mit umfangreicher Hilfestellung anderer Personen) nutzen können. Der städt. Behindertenfahrdienst kann täglich von 8 bis 24 Uhr für Fahrten zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben benutzt werden. Er ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Bochum beschränkt, wo der Teilhabebedarf auch vordringlich sicherzustellen ist. Fahrten in Nachbargemeinden sind möglich. Krankenbeförderungen, Fahrten zur Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Fahrten zur Schule und zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind nicht möglich! Ratgeber für Menschen mit Behinderung In den Fällen, wo besondere Hilfe benötigt wird (z. B. Hilfe bei der Überwindung baulicher Barrieren vor dem Einstieg und nach dem Ausstieg sowie beim Ein- und Aussteigen selbst), wird dies durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und/oder geeigneten Hilfsmitteln sichergestellt. Eine medizinisch-fachliche Betreuung der zu befördernden Personen ist nicht vorgesehen. Jede Einzelfahrt ist grundsätzlich vom Nutzungsberechtigten selbst zu zahlen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB) XII erfüllt sind, können die Fahrtkosten im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§ 54.1 SGB XII i. V. m. § 55.2 Nr. 7 SGB IX). Derzeit gibt es ca. 460 Nutzungsberechtigte; im Jahr 2009 wurden im Rahmen des städt. Behindertenfahrdienstes 8.047 Fahrten durchgeführt. Unternehmen/Verbände mit rollstuhlgerechten Fahrzeugen: CITY TAXI Weststr. 19, 44866 Bochum Tel.: 0234 o. 0 23 27/60 03 00, Fax: 0 23 27/6 00 30 15 [email protected] Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V. Voedestr. 53, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/6 11 11, Fax: 0 23 27/8 54 57 [email protected], www.drk-wattenscheid.de Dienstleistungen Axel Kröger Elsa-Brändström-Str. 35, 44795 Bochum Tel.: 02 34/49 40 50, Fax: 02 34/49 40 35 [email protected], www.taxi-kroeger-bochum.de Info: Stadt Bochum Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartner: Heiko Stegmann, Zi. 2060 Tel.: 02 34/9 10-27 78, Fax: 02 34/9 10-13 49 [email protected] www.bochum.de/sozialamt –> Formulare –> Behindertenangelegenheiten (aktuelles Info-Blatt und Antragsformular) 7.3 Weitere Behindertenfahrdienste In Bochum gibt es Unternehmen/Verbände, die über rollstuhlgerechte Fahrzeuge verfügen. Diese führen z. B. Rollstuhltransporte (auch sitzend im Rollstuhl) zu einer ambulanten Krankenbehandlung und/oder private Rollstuhlfahrten durch. Am Bochumer Tippelsberg 65 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Patienten Transport UnJon Suntumer Str. 47 a, 44803 Bochum Tel.: 0800/3555555 (kostenfrei) Fax: 0234/3616766 pfd Patiententransport Bochum KG Deimketal 22, 44797 Bochum Tel.: 02 34/9 50 93 11 Fax: 02 34/9 50 96 44 [email protected] SANI-CAR – Krankentransport und Rettungsdienst GmbH Querenburger Str. 19–23, 44789 Bochum Tel.: 02 34/1 92 18 oder 97 79 77 Fax: 02 34/9 77 97 99 [email protected] www.sani-car.de Taxi Sellheier Liebermannstr. 18, 44795 Bochum Tel.: 02 34/3 38 69 61 Fax: 02 34/3 38 69 62 [email protected] SANI-CAR Krankentransport und Rettungsdienst GmbH 19 2 18 Eine Telefonnummer - alle Beförderungsmittel Querenburger Straße 19-23 · 44789 Bochum Büro 02 34 / 977 977 · www.sani-car.de 66 7.4 Erleichterungen im öffentlichen Personennahverkehr Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind, „Freifahrt“. Ebenso Blinde und Gehörlose. Ihr Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Flächenaufdruck und trägt das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“. Voraussetzung für die „Freifahrt“ ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt. Schwerbehinderte nur mit dem Ausweismerkzeichen „G“ oder „aG“ und Gehörlose müssen in der Regel für die Wertmarke 60 Euro pro Jahr (oder 30 Euro halbjährlich) bezahlen. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erhalten die Wertmarke kostenlos. Ebenso schwerbehinderte Menschen, die z. B. Arbeitslosengeld II, laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)/entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ist eine ständige Begleitung notwendig – sie muss durch das Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen werden – fährt die Begleitperson kostenlos mit, selbst dann, wenn der Behinderte keine Wertmarke gekauft hat. Freifahrtberechtigte können auch Handgepäck, Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel oder einen Führhund kostenlos mitnehmen. Der Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen „B“ kann auch ohne Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Mit dem oben erwähnten gültigen Beiblatt können schwerbehinderte Menschen innerhalb der Verkehrsverbünde mit den Regionalbahnen, den S-Bahnen und den Stadtbussen in ganz Deutschland kostenlos fahren. In manchen Bundesländern darf damit auch mit dem IC kostenlos gefahren werden. Bestehen keine Verkehrsverbünde, ist der Fahrpreis zu entrichten. Einen Plan, wo dies erforderlich ist, gibt es bei der Deutschen Bahn. Info: Bei der Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten im Sozialamt Bochum – siehe Info-Box zu Kap. 8.1 – und beim Gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Rheinische Str. 173 44147 Dortmund www.versorgungsamt.dortmund.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8–12 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr, Montag und Dienstag zusätzlich 13–15 Uhr Kontakt über: „doline” Stadt Dortmund Tel.: 0231/50-0 Fax: 02 31/50-1 07 75 [email protected] 7.5 Parkerleichterungen Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert” anerkannt oder blind sind (Vermerk „aG” oder „Bl” auf dem Schwerbehindertenausweis). Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie wird ebenfalls eine entsprechende Parkerleichterung gewährt. Für die Ausstellung des EU-einheitlichen blauen Parkausweises sind erforderlich: • Personalausweis oder Pass • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes • 1 Passfoto Alte gelbe oder blaue Parkausweise (noch ohne Lichtbild), die bis Ende des Jahres 2000 ausgestellt wurden, sind nur noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig. Auf Antrag wird bei Vorlage der genannten Unterlagen und gegen Rückgabe des bisherigen Parkausweises gebührenfrei ein neuer Parkausweis ausgestellt. Ausnahmegenehmigungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Menschen mit bestimmten Behinderungen können ebenfalls Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gewährt werden, wenn vom Versorgungsamt das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bestätigt wird: • Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „G” und „B“, bei der die Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG” nur knapp verfehlt wurde (z. B. anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 % und der Aktionsradius beträgt maximal 100 Meter) • Morbus Crohn-Erkrankung oder eine Colitis-ulcerosa-Erkrankung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % 67 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Notwendige Unterlagen: • Personalausweis oder Pass • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Info: Stadt Bochum Straßenverkehrsamt – Abteilung für allgemeine Verkehrsangelegenheiten und Führerscheine – Bulksmühle 17, 44777 Bochum www.bochum.de/strassenverkehrsamt Servicezeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 8–13 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr Kontakt: Tel.: 02 34/9 10-82 10, Fax: 02 34/9 10-82 60 [email protected] 7.6 Behindertenparkplätze Im Stadtgebiet Bochum sind an zahlreichen Stellen allgemeine Behindertenparkplätze eingerichtet. Eine Liste über die Behindertenparkplätze kann im Internet unter www.bochum.de/handicap –> Leistungen für Schwerbehinderte –> Sonderparkplätze herunter geladen werden. Parkberechtigt auf diesen Parkplätzen sind die Inhaberinnen und Inhaber von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (blauer Parkausweis) – siehe Punkt 7.5. Unter bestimmten Voraussetzungen können für Inhaberinnen und Inhaber dieser Parkausweise Parkplätze vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz reserviert werden. Info: Stadt Bochum Straßenverkehrsamt – Abteilung für allgemeine Verkehrsangelegenheiten und Führerscheine – Bulksmühle 17, 44777 Bochum www.bochum.de/strassenverkehrsamt Servicezeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 8–13 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Antje Hurst ([email protected]), Zi. 109 Tel.: 0234/9 10-82 27 Birgit Schlächter ([email protected]), Zi. 111 Tel.: 02 34/9 10-82 12 Ute Schmidtke ([email protected]), Zi. 110 Tel.: 02 34/9 10-82 52 Fax für alle: 02 34/9 10-82 70 [email protected] www.bochum.de/handicap –> Leistungen für Schwerbehinderte –> Sonderparkplätze Hinweis: Informationen über weitere Standorte von Behindertenparkplätzen findet man in Kap. 12. 68 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 8 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und weitere Infos/Hilfen 8.1 Schwerbehindertenausweis – Erstantrag, Änderung und Verlängerung In den Bürgerbüros der Stadt Bochum kann man seinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen, wenn im Ausweis noch Verlängerungsfelder vorhanden sind. Einen Antrag auf Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhält man ebenfalls in den Bürgerbüros. Der ausgefüllte Antrag – aktuelles Passfoto nicht vergessen! – kann in den Bürgerbüros abgegeben werden, er wird dann an das Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen (Rheinische Str. 173, 44147 Dortmund, Tel.: 02 31/50-0 –> siehe Info-Box zu Kap. 7.4) weitergeleitet. In folgenden Angelegenheiten muss man sich an das Gemeinsame Versorgungsamt oder die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten bei der Stadt Bochum – siehe nächste Seite – wenden: • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag oder alter Ausweis kann nicht verlängert werden); die Weiterleitung des ausgefüllten Erstantrages an das Versorgungsamt ist auch durch das Bürgerbüro der Stadt Bochum möglich – siehe oben • Änderung des Behinderungsgrades Gemeinsames Versorgungsamt in Dortmund Die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten der Stadt Bochum ist direkt mit dem Versorgungsamt vernetzt und steht Bochumer Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Es kann der Stand des Verfahrens zur Feststel- lung der Schwerbehinderteneigenschaft oder zur Änderung des Grades der Behinderung erfragt werden. Es kann Einsicht in die Akten des Versorgungsamtes genommen werden und es kann direkt ein Antrag auf Ausstellung oder Änderung eines Schwerbehindertenausweises über Internet beim Versorgungsamt gestellt werden. Info Bürgerbüros der Stadt Bochum: Bürgerbüro im Rathaus Bochum Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2–6, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-19 50, Fax: 02 34/9 10-9 81 15 Informationszentrum Süd (Willy-Brandt-Platz) Tel.: 02 34/9 10-39 78, Fax: 02 34/9 10-40 72 Informationszentrum Nord (Gustav-Heinemann-Platz) Tel.: 02 34/9 10-40 41 Bürgerbüro im Rathaus Wattenscheid Friedrich-Ebert-Str. 7, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-62 00, Fax: 02 34/9 10-62 01 Bürgerbüro in Gerthe (Amtshaus) Heinrichstr. 42, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-92 22, Fax: 02 34/9 10-92 99 Bürgerbüro in Langendreer (Altes Amtsgericht) Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-94 99, Fax: 02 34/9 10-94 84 Bürgerbüro in Querenburg (Uni-Center) Querenburger Höhe 256, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-91 22, Fax: 02 34/9 10-9135 Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt Bulksmühle 17, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10- 82 82, Fax: 02 34/9 10-82 11 69 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Bürgerbüro in Weitmar (neben dem Amtshaus) Hattinger Str. 389, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-89 88, Fax: 02 34/9 10-89 99 Servicezeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8–18 Uhr, Mittwoch 8–13 Uhr, Freitag 7–13 Uhr E-Mail und Internet: [email protected], www.bochum.de/buergerbuero Info Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten der Stadt Bochum: Sozialamt/Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsamtsangelegenheiten Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartner: Wolfgang Becker, Zi. 3120 Tel.: 02 34/9 10-12 31, Fax: 02 34/9 10-17 55 [email protected] 8. 2 Nachteilsausgleiche Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Die Entscheidung über die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren trifft generell die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in den Bürgerbüros der Stadt Bochum – siehe Punkt 8.1. Zu Fragen, unter welchen Voraussetzungen Gebührenbefreiung gewährt werden kann (z. B. das Merkzeichen „RF“ im Schwerbe70 hindertenausweis) und welche Unterlagen im Einzelnen beizufügen sind, erhält man direkt bei der GEZ Auskunft. Wenn die beizufügenden Unterlagen nicht im Original der GEZ übersandt werden sollen, besteht die Möglichkeit, dass das Bürgerbüro der Stadt Bochum im Antragsformular schriftlich bestätigt, dass die Originale vorgelegen haben (eine Beglaubigung der Unterlagen ist nicht erforderlich). Hierzu sind der ausgefüllte Antrag und die erforderlichen Originalbelege mitzubringen. Info: Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 50656 Köln www.gez.de Kontakt: Tel.: 0 18 59/9 95 01 00 Fax: 0 18 59/9 95 01 05 [email protected] Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif) Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und -kunden der Telekom und die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen, wenn sie: • von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht durch die GEZ befreit sind oder • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten für die der Sozialtarif gilt und Antragsformulare gibt es bei der Telekom. Info: T-Shops der Deutschen Telekom Am Ruhrpark 1 (EKZ Ruhr-Park), 44805 Bochum Dorstener Str. 400 (EKZ Hannibal), 44809 Bochum Kortumstr. 68, 44787 Bochum Kortumstr. 89 (EKZ Drehscheibe), 44787 Bochum Oststr. 29, 44866 Bochum www.telekom.de Ratgeber für Menschen mit Behinderung Kontakt: Tel.: 08 00/3 30 10 00, Fax: 08 00/3 30 10 09 [email protected] Kraftfahrzeugsteuer Schwerbehinderte Personen, die ein Kraftfahrzeug (KFZ) halten, können Befreiung von der Kfz-Steuer oder eine Kfz-Steuer-Ermäßigung beantragen, wenn das Fahrzeug nur für ihre Fortbewegung oder für die Führung ihres Haushalts benutzt wird. Von der Kfz-Steuer befreit sind Personen, die hilflos (H), blind (Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (aG) sind – Nachweis der Behinderung durch Schwerbehindertenausweis. Die Kfz-Steuer ermäßigt sich um 50 % für schwerbehinderte Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder gehörlos sind – Nachweis der Behinderung durch Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck in Verbindung mit dem Beiblatt ohne Wertmarke. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, wenn die schwerbehinderte Person das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bzw. gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung in Anspruch nimmt. Steuerbefreiung und Steuerermäßigung stehen den schwerbehinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Info: Finanzamt Bochum-Mitte Castroper Str. 40–42, 44791 Bochum Tel.: 02 34/5 14-0 Fax: 08 00/1 00 92 67 53 06 www.finanzamt-bochum-mitte.de Finanzamt Bochum-Süd Königsallee 21, 44789 Bochum Tel.: 02 34/33 37-0 Fax: 08 00/1 00 92 67 53 50 www.finanzamt-bochum-sued.de Allgemeine Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30–12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 13.30–16 Uhr Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose Leistungen für hochgradig Sehbehinderte Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten in NRW zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Als hochgradig sehbehindert gelten Personen, deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Dem Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung mit aktuellem Befund beizufügen (Vordruck ist bei den u. a. Stellen erhältlich). Leistungen für Blinde Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW zurzeit ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 608,96 Euro, Kinder und Jugendliche von 305 Euro, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Landesblindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Landesblindengeld in Höhe von 473 Euro. Diese Personen können, sofern ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen. Blinde, die Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten, können nur ein gekürztes Blindengeld erhalten. Blinde, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthaltes ganz oder teilweise aus öffentlichen Kassen (z. B. Sozialamt, Pflegekassen) übernommen werden, erhalten ebenfalls nur ein gekürztes Blindengeld. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % beträgt oder bei denen anderweitige gleichgewichtige Störungen des Sehvermögens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen) vorliegen. Als Nachweis ist eine augenärztliche Bescheinigung (Vordruck ist bei den u. a. Stellen erhältlich) 71 Ratgeber für Menschen mit Behinderung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen. Leistungen für Gehörlose Gehörlose erhalten in NRW zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder anderen landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Gehörlos sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Gehörlosigkeit muss durch eine Bescheinigung der HNO-Ärztin oder des HNO-Arztes (Vordruck ist bei den u. a. Stellen erhältlich) oder durch Vorlage eines Bescheides des Versorgungsamtes über eine vorhandene Taubheit nachgewiesen werden. Info LWL: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Behindertenhilfe Westfalen Warendorfer Str. 26–28 (Eingang Friedenstr. 2) 48133 Münster www.lwl.org/LWL/Soziales Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr, zusätzlich Montag bis Donnerstag 14–15.30 Uhr Ansprechpartner: Ulrich Mühlenbäumer Tel.: 02 51/5 91-47 34 Fax: 02 51/5 91-2 64 [email protected] Zuständig für die o. a. Leistungen ist der LWL. Antragsformulare sind auch beim Sozialamt der Stadt Bochum erhältlich. 72 Info Stadt Bochum: Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid) Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum – siehe Kap. 11.3 Für den Stadtbezirk Wattenscheid Sozialamt/Altenhilfe Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid) 44777 Bochum www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr Ansprechpartnerin: Cordula Rybinski ([email protected]), Zi. 105 Tel.: 02 34/9 10-62 94, Fax: 02 34/9 10-62 01 Weitere Nachteilsausgleiche Im Informationsportal „Leben mit Behinderungen in NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW findet man den „Ratgeber für Schwerbehinderte“, der über weitere Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen informiert. Info: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf www.mags.nrw.de Kontakt: Tel.: 02 11/8 55-5 Fax: 02 11/8 55-32 11 www.lebenmitbehinderungen.nrw.de (Broschüre zum Download) Ratgeber für Menschen mit Behinderung 8.3 Weitere Infos/Hilfen Behindertentoiletten • August-Bebel-Platz Wattenscheid Euro-Schlüssel • Bürgerbüros der Stadt Bochum Bürgerbüros Rathaus Bochum, Rathaus Wattenscheid, Gerthe, Langendreer, Querenburg, Straßenverkehrsamt, Weitmar; Anschrift und Öffnungszeiten: siehe Punkt 8.1 • City-Point Einkaufscenter Kortumstr. 89, Untergeschoss zw. Bacher Reformhaus und Apotheke, Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 10–20 Uhr – Euro-Schlüssel • Gerthe Marktplatz Gerther Str./Bethanienstr. – Euro-Schlüssel • Gertrudis Center Wattenscheid Untergeschoss im Kassenbereich von Kaufland, Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 7–22 Uhr • Hauptbahnhof Bochum zwischen Kino und Mr. Chicken (im Hbf., Bereich Ausgang City) – Euro-Schlüssel und Vorplatz Ausgang Buddenbergplatz (während des Marktes – Mi. + Sa. 8–14 Uhr) – Euro-Schlüssel • Haus der Begegnung Alsenstr. 19 a, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 13–22 Uhr • Husemannplatz gegenüber vom Amtsgericht (Viktoriastr.) – Euro-Schlüssel • Langendreer Marktplatz Oberstr./Hauptstr. – Euro-Schlüssel • Linden Marktplatz Hattinger Str./Dr.-C.-Otto-Str. – Euro-Schlüssel • Rathaus Bochum Am Willy-Brandt-Platz, Durchgang links neben dem Restaurant Ratskeller, direkt neben der öffentlichen Toilettenanlage – Euro-Schlüssel • Ruhr-Universität Universitätsstr. 150, Studierendenhaus, neben dem Kulturcafé (Schlüssel im Kulturcafé) • Stadtbad galerie Massenbergstr. 9 c (Eingang links neben dem Modepark Röther), Richtung Stadtbad/Ärzte (dem roten Pfeil folgen) – links neben Otten + Freckmann, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 6.10–22 Uhr, Sa., So. und feiertags 8–21 Uhr – Euro-Schlüssel • Stadtpark Bochum Bergstr./Höhe Freiligrathstr. – Euro-Schlüssel • Uni-Center Querenburg Querenburger Höhe 280 (neben der Uni-Sonne) – Euro-Schlüssel • Weitmar-Mark Markstr. 422/Kemader Str. (im Bereich der Behindertenparkplätze) – Euro-Schlüssel Info: Informationen über weitere Standorte von Behindertentoiletten findet man in Kap. 12. EURO-Behinderten-WC-Schlüssel Auf Initiative des Clubs Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF Darmstadt) wurden 1986 alle Behindertentoiletten an den bundesdeutschen Autobahnraststätten mit einem einheitlichen Schließzylinder ausgestattet. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit konnte erreicht werden, dass auch viele Städte und Gemeinden in Deutschland die behindertengerechten Toiletten mit diesem Schließzylinder ausgestattet haben. Die problemlose Zugänglichkeit von öffentlichen Toilettenanlagen ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Auch in einigen weiteren europäischen Ländern – z. B. in Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien – gibt es entsprechende Toilettenanlagen. Der EURO-Behinderten-WC-Schlüssel kann für 18 Euro bei der Stadt Bochum erworben werden. Voraussetzung für den Erhalt des Schlüssels: • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, B, H oder Bl oder • Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder 73 Ratgeber für Menschen mit Behinderung • MS, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankung, Stomaträger (ärztliche Bescheinigung als Nachweis erforderlich) Info: Heiko Stegmann, Stadt Bochum Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum – siehe Kap. 7.2 Freiwilligen-Zentrum Bochum Das Freiwilligen-Zentrum ist für alle da, die ... • sich freiwillig/ehrenamtlich engagieren wollen. • mit freiwilligen/ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenarbeiten. Das Freiwilligen-Zentrum wendet sich an: AIle Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen aus dem sozialen Bereich, unabhängig von Konfession und Parteizugehörigkeit. Info: Freiwilligen-Zentrum Bochum Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum, im Sozialamt Bochum) 44777 Bochum www.ehrenamt-bochum.de Kontakt: Tel.: 02 34/9 10-27 76 Fax: 02 34/9 10-17 87 [email protected] Stadtteilhelfer Stadtteilhelferinnen und Stadtteilhelfer können für alle Menschen tätig werden, die soziale Hilfe benötigen. Die Dienstleistungen sind ohne Ausnahme kostenlos. Stadtteilhelferinnen und Stadtteilhelfer sind sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Ihre Mitmenschen einsetzen. 74 Sie bieten Hilfe im Alltag: • gehen mit Ihnen spazieren • begleiten Sie zu Ärzten • kaufen mit Ihnen ein • halten Sie auf dem Laufenden • begleiten Sie zu Ämtern • lesen Ihnen vor • erledigen für Sie Besorgungen • und vieles mehr Info: feb Stadtteilhelfer Widumestr. 6, 44787 Bochum www.stadtteilhelfer.de Kontakt: Tel.: 02 34/9 31 02 54, Fax: 02 34/9 31 03 45 [email protected] Betreuungsgesetz Betreuung ist die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person. Betreuung heißt, sich als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter um bestimmte Angelegenheiten einer Person zu kümmern, und zwar immer dann, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Die Betreuerin oder der Betreuer soll nur die Aufgaben übernehmen, die die oder der Betroffene nicht mehr allein wahrnehmen kann. Solche Aufgaben können u. a. sein: • die Gesundheitsfürsorge • die Vermögenssorge • die Regelung von Wohnungsangelegenheiten Unabhängig von den Aufgabenkreisen umfasst jede gesetzliche Betreuung die persönliche Begleitung der Hilfsbedürftigen. Die Betreuerin oder der Betreuer ist verpflichtet, ihre oder seine Tätigkeit an dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu orientieren. Die Einrichtung einer Betreuung beeinträchtigt nicht die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Die Betreuungsstelle Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Bochum nimmt die behördlichen Aufgaben wahr, die sich nach dem Betreuungsgesetz bzw. dem Betreuungsbehördengesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehört z. B. die Koordination zwischen dem Amtsgericht, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Betreuerinnen und Betreuern. Außerdem berät und Gisela Ehl – Betreuungsstelle unterstützt die Betreuungsstelder Stadt Bochum le bei allen Fragestellungen und Problemen, die während einer gesetzlichen Betreuung oder auch im Vorfeld auftauchen können. Grundsätzlich vertritt jede volljährige Mitbürgerin und jeder volljährige Mitbürger seine Interessen selbst und entscheidet eigenverantwortlich. Wenn er dies allerdings infolge einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr kann und im Voraus keiner Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, bleibt zumeist nur noch die Möglichkeit, durch das Gericht eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellen zu lassen: die gesetzliche Betreuerin oder den gesetzlichen Betreuer. Erfahrungsgemäß tauchen bei Übernahme einer gesetzlichen Betreuung immer wieder die gleichen Fragen und Unsicherheiten auf. Daher werden durch die Betreuungsstelle regelmäßig „Einführungsveranstaltungen für Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer” durchgeführt. Dort werden diese Probleme erläutert und Fragen der Beteiligten beantwortet. In steigendem Maße werden auf Wunsch von Betroffenen auch Beratungsgespräche über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durchgeführt. Auf Wunsch halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle über diesen Themenkreis – außerhalb der Räumlichkeiten der Stadt Bochum – auch Vorträge. Dies entspricht dem mittlerweile deutlich gestiegenen Wunsch nach Informationen über die Möglichkeiten, in guten Tagen angemessen und rechtlich einwandfrei Vorsorge treffen zu können. Die Betreuungsstelle ist befugt, Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Darüber hinaus freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 75 Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Betreuungsstelle über jedes ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich, z. B. durch die Übernahme einer Betreuung für eine alleinstehende Person, die aufgrund ihrer Betreuungsbedürftigkeit einen gesetzlichen Vertreter benötigt. In Bochum gibt es folgende Betreuungsvereine: • Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte – Betreuungsdienst – Herzogstr 36, 44807 Bochum Tel.: 02 34/5 07 58-70, Fax: 02 34/5 07 58-50 www.awo-ruhr-mitte.de • Ev. Betreuungsverein Alleestr. 24, 44793 Bochum Tel.: 02 34/3 25 89-0, Fax: 02 34/3 25 89-60 www.diakonie-ruhr.de • SKF – Sozialdienst kath. Frauen Bergstr. 224, 44807 Bochum Tel.: 02 34/9 55 01-0, Fax: 02 34/59 60 98 www.skf-bochum.de • SKFM – Sozialdienst kath. Frauen und Männer Wattenscheid Stresemannstr. 11, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/94 54-24/-15, Fax: 0 23 27/94 54-22 [email protected] http://skfm-wattenscheid.de/ • SKM – Kath. Verein für soziale Dienste Lohbergstr. 2 a, 44789 Bochum Tel.: 02 34/3 07 05-31, Fax: 02 34/3 07 05-77 www.skm-bochum.de • Verein für psychosoziale Betreuung Kurt-Schumacher-Platz 9, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 22 00-0, Fax: 02 34/91 22 00-7 www.psychosoziale-betreuung.de Info Stadt Bochum: Betreuungsstelle der Stadt Bochum Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum) 44777 Bochum www.bochum.de/jugendamt –> Beratung & Hilfen Servicezeiten: nach vorheriger Terminabsprache Kontakt: Thomas Ciecior ([email protected]), Zi. 4123 Tel.: 02 34/9 10-31 08 Gisela Ehl ([email protected]), Zi. 4092 Tel.: 02 34/9 10-35 96 Angela Ludwig ([email protected]), Zi. 4092 Tel.: 02 34/9 10-35 98 Holger Wittinghofer ([email protected]), Zi. 4093 Tel.: 02 34/9 10-35 97 Fax für alle: 02 34/9 10-35 89 [email protected] Info Amtsgericht Bochum: Amtsgericht Bochum – Betreuungsabteilung Viktoriastr. 14, 44787 Bochum www.ag-bochum.nrw.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich13.30–15 Uhr Kontakt: Tel.: 02 34/9 67-0 Fax: 02 34/9 67-22 59 [email protected] 76 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 9 Selbsthilfe 9.1 Informations- und Beratungsstellen Themenliste Gesundheit/chronische Erkrankungen Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum bietet ... • Information und Beratung über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen • Vermittlung von Betroffenen in bestehende Selbsthilfegruppen • Begleitung bei Neugründungen von Selbsthilfegruppen • Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bestehenden Gruppen • Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen • Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich • Verbreitung des Selbsthilfegedankens durch Öffentlichkeitsarbeit Adipositas Lip- und Lymphödeme AD(H)S/Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Lungenemphysem, COPD Aids Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum wendet sich mit ihrer Arbeit an Selbsthilfe-Interessierte, Selbsthilfegruppen und Fachleute. Zu jedem der auf der Liste Gesundheit/chronische Erkrankungen – siehe rechts – stehenden Themen gibt es in Bochum mindestens eine Gruppe, meist für Betroffene, teilweise auch für Angehörige; bei seltenen Erkrankungen trifft sich die Gruppe gegebenenfalls in eiBirte Hackstedt von der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum ner der umliegenden Städte, ist aber explizit auch für Bochumer Bürgerinnen und Bürger gedacht. Alle näheren Infos zu diesen Gruppen – unter Punkt 9.2 werden insg. fünf Gruppen einzeln vorgestellt – können Interessierte dann in der Kontaktstelle erfahren. Alzheimer Lungenkrebs Aphasie Mukoviszidose, Zystische Fibrose Asthma Multiple Sklerose (MS) Behinderung Muskelerkrankung Berufskrankheiten Myasthenie Blindheit/Sehbehinderung Nierenerkrankungen Diabetes Non-Hodgkin-Lymphom Dialyse Osteoporose Epilepsie Osteoporose/ Rehabilitationssport Aneurysma Fibromyalgie Gastrointestinale Stromatumore (GIST) Gehörlosigkeit Hepatitis C Hirnbeschädigung Hörverluste (mit teilimplantiertem Hörsystem) Pankreatektomierte und -erkrankte Parkinson Prostatakrebs Restless Legs Rheuma Schlafapnoe Kehlkopfkrebs Schilddrüsenerkrankungen Krebs Schlaganfall Krebs (Mund- und Rachenraum) Schlaganfall/Angehörige Langzeit-Sauerstoff Sturge-Weber-Syndrom Lebertransplantation Tinnitus Lebertransplantation/ Angehörige Wachkoma Spina bifida/Hydrocephalus 77 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Der Paritätische Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum www.selbsthilfe-bochum.de Servicezeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 15–17 Uhr, Donnerstag 10–12 Uhr, 15–19 Uhr Ansprechpartnerin: Dorothee Köllner, Tel.: 02 34/5 88 07 07 [email protected] Hinweise: Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. Servicezeiten: Montag und Dienstag 14–15 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 18–19 Uhr Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Kathrin Humpert und Werner Schulte Tel.: 02 34/79-2 23 32 [email protected] Hinweise: Das Bistro ist barrierefrei zugänglich (Montag bis Freitag 17–22 Uhr). Nicht barrierefrei zugänglich sind die Gruppenräume und die Toiletten (1. Stock bzw. Podest. Es ist kein Aufzug vorhanden). 9.2 Behindertenorganisationen Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum (OASE) Die OASE ist eine Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum für Studentinnen und Studenten, Angehörige der Universität und die Bürgerinnen und Bürger Bochums. Sie wurde 1980 gegründet und versucht seit dem, das soziale Netz im Umfeld der Universität ein wenig enger zu knüpfen. Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam ihre jeweiligen Probleme bearbeiten oder ihre Ziele erreichen wollen. Die OASE stellt den Gruppen Räume zur Verfügung. Sofern erwünscht, unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Selbsthilfegruppen in schwierigen Phasen der Gruppenarbeit und helfen dabei, neue Gruppen zu gründen. Zu Semesterbeginn organisiert die OASE regelmäßig Kurse aus den Bereichen „Lernen lernen“, Kunst, Kultur und Gesundheit. Die Kurse sind nicht kommerziell, anfallende Gebühren decken den Aufwand der Leiterin oder des Leiters. Eine „Krisenhilfe“ bietet montags von 18 bis 20 Uhr die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch über Sorgen und Probleme zu sprechen und Rat zu suchen. Info: Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum der Ruhr-Universität Bochum (OASE) Buscheyplatz 3, 44801 Bochum www.ruhr-uni-bochum.de/oase 78 Blinden- und Sehbehindertenverein In Deutschland sind rund 155.000 Menschen erblindet und 500.000 stark sehbehindert. Allein in Bochum leben etwa 900 Blinde und 3.000 erheblich sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger. Bei den meisten von ihnen stellte sich die Verschlechterung des Sehvermögens erst im fortgeschrittenen Lebensalter ein. Mehr als 70 % sind älter als Werner Hirschmann – Vorsitzender des 60 Jahre. Von einer starken Blinden- und Sehbehindertenvereins Bochum Sehbehinderung spricht man, wenn jemand trotz optimaler Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen so schlecht sieht (ca. 30 % Restsehvermögen), dass er im alltäglichen Leben, im Alter, in der Schule, in Ausbildung, Studium und Beruf oder in der Freizeit mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Viele Betroffene haben sich bereits in Selbsthilfegruppen zusammengefunden. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Sie unterstützen sich und ihre Angehörigen bei der Bewältigung der mit der Sehbehinderung einhergehenden neuen Lebenssituation. Die beiden Blinden- und Sehbehindertenvereine Bochum und Wattenscheid – zwei der 39 Bezirksgruppen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e. V. (BSVW) – vertreten die Interessen sehbehinderter und blinder Menschen in Bochum. Angebote: • Beratung und Information in allen sozialen und rechtlichen Fragen, die Sehbehinderung und Blindheit betreffen • Hilfsmittelberatung • Beratung bei Fragen zur schulischen oder beruflichen Bildung und zu sozialen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen • Information über Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie das LPF-Training (lebenspraktische Fähigkeiten) • Blindenschriftkurse • Informationen über Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene, sportliche Aktivitäten sowie spezielle Erholungseinrichtungen • gesellige Veranstaltungen, Ausflüge • Blinden- und Sehbehinderten spezifische Seminare und Exkursionen • Kegelsport und Skat-Club • Versammlungen; monatliche Gruppentreffen Info: Blinden- und Sehbehindertenverein Bochum Unterfeldstr. 26, 44797 Bochum Tel. und Fax: 02 34/5 88 46 44 www.bsvw.de/bg_bochum.php Servicezeiten der Beratungsstelle: telefonisch Montag bis Freitag 10–15 Uhr, persönliche Beratungen jeden 3. Montag im Monat von 16.30–18.30 Uhr (Voranmeldung) im Haus der Begegnung, Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum – sonst nach telefonischer Vereinbarung – Ansprechpartner: Werner Hirschmann Tel. und Fax: 02 34/5 88 46 44, [email protected] Hinweise: Offener Stammtisch an jedem letzten Freitag eines Monats im Haus der Begegnung (Beginn 18.30 Uhr), Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum. Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. Blinden- und Sehbehindertenverein Wattenscheid Voedestr. 5, 44866 Bochum Tel. und Fax: 0 23 27/99 17 97 www.bsvw.de/bg_wattenscheid.php Servicezeiten der Beratungsstelle: Dienstag und Freitag 10–12.30 Uhr, Mittwoch 15–18 Uhr Ansprechpartnerin: Elfi Zirkel ([email protected]) Tel.: 0 23 27/5 98 06 [email protected] Hinweis: Die Mitgliederversammlungen (jeden dritten Mittwoch im Monat, 16–17.30 Uhr) finden in der Gaststätte Haus Langensiepen, Hüllerstr. 90, 44866 Bochum, statt. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) – OV Bochum und Umgebung e. V. Die DMSG ist eine Selbsthilfeeinrichtung, die MS-Betroffene und ihre Angehörige durch Gespräche und Erfahrungsaustausch in Gesprächsgruppen oder Kontaktkreisen berät und unterstützt. Die Beratung kann jeder MS-Betroffene, Angehörige, Freundinnen und Freunde und andere Interessierte in Anspruch nehmen. Sie erfolgt durch ehrenamtliche MS-Betroffene (Betroffene beraten Betroffene) mit Ausbildungszertifikat des DMSGLandesverbandes NRW e. V. Über die Beratung hinaus gibt es unterschiedliche Angebote und Aktivitäten. Die inzwischen acht Gesprächsgruppen und Kontaktkreise verteilen sich auf BochumMitte (insg. sechs), Bochum-Wattenscheid und Hattingen. 79 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Weitere Angebote: • individuelle Beratung (telefonisch und im persönlichen Gespräch für MS-Kranke, deren Angehörige, aber auch für andere Interessierte) • eine Neubetroffenen- und Angehörigengruppe, einen Stammtisch für junge Menschen die an MS erkrankt sind • Reha-, Gymnastik- und Rollstuhlsport, Wassergymnastikgruppen unter Leitung von ausgebildeten Übungsleitern • themenzentrierte Veranstaltungen • einen mobilen Fahr- und Betreuungsdienst • eine große Anzahl von Informationsbroschüren Info: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) – OV Bochum und Umgebung e. V. Alsenstr. 19 a (Raum 3 im Haus der Begegnung) 44789 Bochum www.dmsg-bochum.org Deutsche Rheuma-Liga e. V. Die Rheuma-Liga wurde 1984 mit 56 Mitgliedern gegründet. Heute zählt die Liga in Bochum ca. 980 Mitglieder. Die Rheuma-Liga Bochum ist eine Selbsthilfegruppe und bietet Rheumakranken folgendes an: • Beratung (siehe Servicezeiten) • Mitgliederbetreuung • Funktionstraining bestehend aus Warmwassergymnastik und Trockengymnastik (in verschiedenen Bädern unter Leitung von geschulten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) • Fibromyalgie-Gruppe Im Freizeitbereich (Termine bitte erfragen): • Kartenspiel • Handarbeit • Klöntreff Servicezeiten: Montag bis Freitag 14.30–16 Uhr Info: Deutsche Rheuma-Liga e. V. Alsenstr. 19 a (Raum 4 im Haus der Begegnung) 44789 Bochum Ansprechpartnerinnen: Margret Kaminski und Karin Mattern Tel.: 02 34/30 82 87 [email protected] Servicezeiten: Dienstag 16–19 Uhr Hinweise: Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. 80 Ansprechpartnerinnen: Rita Hungerige und Ellen Sieland Tel.: 02 34/30 82 90 Hinweise: Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Initiative Behinderter und ihrer Freunde Bochum e. V. (I.B.F.) Die Initiative Behinderter und ihrer Freunde Bochum e. V. wurde im Jahre 1982 gegründet. Der Verein dient der Rehabilitation behinderter Menschen. Er soll insbesondere die Eigeninitiative wecken und stärken und zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beitragen. Er bezweckt gegenseitige Hilfe seiner Mitglieder und Förderung des Verständnisses zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Darüber hinaus bemüht sich der Verein um Lösungen besonderer Probleme seiner Mitglieder. Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung aufgrund einer Hirnschädigung, die insbesondere nach einem Schlaganfall oder einer Hirnblutung auftritt. Die Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum trifft sich einmal im Monat im Haus der Begegnung. Die Treffen dienen unter anderem dem persönlichen Austausch über die Folgen der Erkrankung. Gern gesehen sind auch Angehörige, die in der Regel von den Auswirkungen ebenfalls mittelbar betroffen sind. Weitere Angebote: • Hilfe bei Behördengängen • Strick- und Bastelgruppe • Schachtreff, Rommétreff • Kegel- und Bingoabende • Grillnachmittage, Tagesausflüge, Weihnachtsfeier Die Selbsthilfegruppe berät und unterstützt Betroffene und Angehörige, organisiert Vorträge zur Erkrankung, versucht aber auch im geselligen Miteinander die Freude am Leben mit einer Beeinträchtigung zu stärken. Weitere Aktivitäten, wie z. B. Kegeln, ergänzen die Gruppentreffen. Die Mitglieder der I.B.F. haben die verschiedensten Behinderungen (zumeist eine Körperbehinderung, es werden aber auch Menschen mit allen anderen Behinderungsarten und „Nichtbehinderte“ aufgenommen). Info: Initiative Behinderter und ihrer Freunde e. V. Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung), 44789 Bochum www.ibf-bochum.de Servicezeiten: Freitag 17–20 Uhr (im Saal des Hauses der Begegnung) Ansprechpartner: Thomas Weinreich und Peter Weitze Tel.: 02 34/31 10 66, [email protected] Hinweise: Jeden Freitag (17 Uhr) Treffen im Haus der Begegnung. Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. Aphasie ist nicht in jedem Fall heilbar, kann aber durch therapeutische Maßnahmen, wie z. B. der Logopädie, in ihren Auswirkungen gemildert werden. Auch unterstützende Kommunikationstechniken können den Alltag gegebenenfalls erleichtern. Info: Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum, Alsenstr. 19 a (Haus der Begegnung) 44789 Bochum Gruppentreffen: jeden 2. Freitag im Monat ab 16 Uhr im Haus der Begegnung Bochum (Raum 1) Ansprechpartner: Manfred Dresel Tel.: 02 34/3 57 77 37 [email protected] Hinweise: Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. 81 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 9.3 Demenz/Alzheimer In Bochum gibt es schätzungsweise 6.000 Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden. Die Zahl der Betroffenen wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der zunehmenden Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt weiter erhöhen. Unter der Bezeichnung Demenz versteht man eine Hirnleistungsschwäche, die jedoch nichts über die ursächliche Krankheit aussagt. Der Begriff beschreibt ein Muster von Symptomen, das bei Krankheiten des Gehirns auftreten kann, denen ausgedehnte Schädigungen oder Zerstörung von Nervenzellen zugrunde liegen. Durch die zunehmenden Beeinträchtigungen der Gedächtnisfunktion ist die Bewältigung des Alltags erschwert und im weiteren Krankheitsverlauf nicht mehr selbstständig zu leisten. Immer mehr sind die Erkrankten für die Verrichtungen des täglichen Lebens, die Regelung der persönlichen Dinge und die soziale Teilhabe auf die Unterstützung und Hilfe von Angehörigen, Bezugspersonen und sozialpflegerischen Diensten angewiesen. Die Diagnose Demenz wird in der Regel durch eine Fachärztin oder einen Facharzt gestellt. Bei Betroffenen mit einer geistigen Behinderung ist das Erkennen und die Diagnose einer Demenz in der Regel schwierig, da die klassischen Erkennungsmethoden und Testverfahren hier oft nicht greifen. Für weitere Fragen stehen Ihnen in Bochum fachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung: Alzheimer Gesellschaft Bochum e. V. – Demenzservicezentrum Ruhr Universitätsstr. 77, 44789 Bochum Tel.: 02 34/33 77 72, Fax: 02 34/33 24 43 www.alzheimer-bochum.de Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bochum e. V. – Alzheimerhilfe An der Holtbrügge 2–8, 44795 Bochum Tel.: 02 34/94 45-145, Fax: 02 34/94 45-160 www.drk-bochum.de Diakonie Ruhr – Fachbereich Psychosoziale Hilfen Westring 28, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-133 (Hotline „Hilfen aus einer Hand“ für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen) www.diakonie-ruhr.de Stadt Bochum, Sozialamt Gustav-Heinemann-Platz 2–6, 44777 Bochum Seniorentelefon: 02 34/9 10-28 44, Fax: 02 34/9 10-17 87 www.bochum.de/sozialamt Info: Ergänzende Hilfen finden Sie auf der Homepage der „Bochumer Expertengruppe Demenz“, die an der Verbesserung der Lebenssituation von Demenzkranken arbeitet –> www.bochum.de/senioren 82 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 10 Sport, Freizeit und Urlaub 10.1 Sport 10.1.2 Sportvereine 10.1.1 Informations- und Beratungsstelle Behinderten-Sportgemeinschaft Bochum-Südwest e. V. Die BSG Bochum-Südwest, gegründet im Jahr 1984, bietet Rehabilitationssport für Menschen mit und ohne Behinderungen als Vorund Nachsorge sowie als ergänzende Leistung zur medizinischen Behandlung an. Die Qualität des angebotenen Rehasports wird durch fundierte Ausbildung der Fachübungsleiter durch den Behindertensportverband Nordrhein-Westfalen gewährleistet. Dies ist der Landesverband der einzelnen Behindertensportvereine, in dem auch die BSG Bochum-Südwest Mitglied ist. Stadtsportbund Bochum e. V. Der Stadtsportbund Bochum ist die Dachorganisation der rund 400 Bochumer Turn- und Sportvereine und zugleich Ansprechpartner sowie Servicestelle für sämtliche Fragen rund um das Thema „Sport“. Der Stadtsportbund hält für die Bochumer Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches Datenangebot zu den einzelnen Sportvereinen in Bochum bereit. Hierbei ist eine gezielte Suche nach Angeboten möglich, z. B. im ... • Behindertensport • Diabetessport • Koronarsport • Sport in der Krebsnachsorge • Gesundheitssport Alle näheren Infos zu den in Bochum vorhandenen Angeboten – unter Punkt 10.1.2 werden insg. drei Vereine einzeln vorgestellt – können Interessierte beim Stadtsportbund erfahren. Weitere Informationen zu Sportangeboten für Menschen mit Behinderung findet man unter Punkt 10.2. Info: Stadtsportbund Bochum e. V. Westring 32, 44787 Bochum www.sport-in-bochum.de Seit Dezember 2005 ist die BSG Bochum-Südwest für den Rehasport zertifiziert. Als medizinischer Betreuer steht ein Vereinsarzt zur Verfügung. Die Zertifizierung macht es möglich, für Mitglieder – neben dem Vereinssport – auch Rehasport auf ärztliche Verordnung anzubieten (nähere Information hierzu erfährt man bei Frau Irmtraud Anton – siehe Info-Box unten –). Zum einen wird Rehasport mit dem Profil „Orthopädie“, zum anderen Sport mit Morbus Bechterew-/Wirbelsäulenerkrankten und Sport mit Endoprothesenträgern und Osteoporoseerkrankten (sowohl als Wasser-, als auch als Trockengymnastik) angeboten. Die Übungszeiten sind mittwochs und freitags von 20 bis 22 Uhr (in der Turnhalle des Schulzentrums Bochum-Südwest, Keilstraße und im Hallenbad des Südbads, Brannenweg). Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–14 Uhr Info: BSG Bochum-Südwest e. V. Halfmannswiese 3 44879 Bochum www.bsg-bochum-suedwest.de Kontakt: Tel.: 02 34/9 61 39-0 Fax: 02 34/9 61 39-99 [email protected] Ansprechpartnerin: Irmtraud Anton Tel.: 0234/491264 [email protected] 83 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Rollstuhlbasketball – Stefanie Richter vom RTB-Uni-Bochum setzt sich durch Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum e. V. (RTB Uni Bochum e. V.) Das Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum, gegründet 1986, bietet integrative Rollstuhlsportgruppen an. In allen Gruppen sind sowohl „echte Rollis“, als auch „Fußgängerinnen und Fußgänger“ (Partnerinnen und Partner, Geschwister, Freundinnen und Freunde ...) gern gesehen. Die Gruppen werden von anerkannten Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleitet. Es ist möglich, einen Rollstuhl zum Mitmachen zu leihen. Angebote: • „RTB Uni Bochum“, Rollstuhlbasketball (Training am Mittwoch im Bergmannsheil-Bochum und am Freitag in den Sportstätten der Ruhr-Universität) • „Bochumer Löwen“, Rollstuhlsport für Jugendliche (Schulzentrum in Bochum-Langendreer) • „Roll-Mäuse“, Rollstuhlsport für Kinder ab 4 Jahre (Klinik Holthausen in Hattingen) 84 • „Just for Fun“, Rollstuhlsport für junggebliebene Erwachsene (Klinik Holthausen in Hattingen) Info: Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum e. V. (RTB Uni Bochum e. V.), c/o Ann-Katrin Gesellnsetter Thingstr. 9, 45527 Hattingen www.rtb-uni-bochum.de www.rollstuhlsport-bochum.de Ansprechpartnerin: Ann-Katrin Gesellnsetter Tel.: 0 23 24/6 25 20 [email protected] Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner findet man auf der Homepage. Ratgeber für Menschen mit Behinderung TV Wattenscheid 01 LA e. V. – Behindertensportabteilung Die Behindertensportabteilung des TV Wattenscheid 01 wurde 1991 gegründet. Kernsportart ist die „Leichtathletik“, hier zählt die Behindertensportabteilung seit Jahren zu den national und international erfolgreichsten Vereinen. Der Standort „Wattenscheid“ ist darüber hinaus offizieller Landesleistungsstützpunkt „Leichtathletik“ im Behindertensport. Das Leistungsangebot der Behindertensportabteilung des TV Wattenscheid 01 LA e. V. richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap, die an einem ziel- bzw. wettkampforientierten Leichtathletiktraining teilnehmen möchten. Zu den angebotenen Disziplinen gehören sämtliche Wurf- und Stoß-, Sprint- und Sprung- sowie Laufdisziplinen. Die Athletinnen und Athleten werden dabei langfristig und behutsam auf die Teilnahme an Wettkämpfen auf regionalem, nationalem und internationalem Niveau vorbereitet. Kernzielgruppe des Angebots sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Sehbehinderungen, mit spastischen Lähmungen, Amputierte und Les Autres, Kleinwüchsige sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und seit dem 1. Dezember 2009 auch Menschen mit geistigen Behinderungen. Info: TV Wattenscheid 01 LA e. V. – Behindertensportabteilung Hollandstr. 95 44866 Bochum www.tv-wattenscheid-01.de Ansprechpartner: Lothar Hesse (Abteilungsleiter) Tel.: 0 23 27/8 50 88 oder 01 51/11 50 04 02 Marc Blume (Trainer für Nachwuchs und Integration) Tel.: 0 23 27/9 33 55 14 [email protected] Trainingszeiten: Jeden Montag, Mittwoch und Freitag 17–19 Uhr und nach Absprache. Vor einem ersten Besuch bitte kurz Herrn Marc Blume – Telefon siehe oben – kontaktieren! Trainingsstätte: Olympiastützpunkt Westfalen/Bochum Hollandstr. 95, 44866 Bochum Das Training findet in den Sommermonaten im Lohrheidestadion und in den Wintermonaten in der Leichtathletikhalle statt. Hinweis: Die gesamten Sportanlagen am Olympiastützpunkt Westfalen/Bochum sind behinderten- bzw. rollstuhlfahrergerecht konzipiert. 10.2 Freizeit Haus der Begegnung – Begegnungs- und Kommunikationszentrum für behinderte und nichtbehinderte Bochumer Bürgerinnen und Bürger Das Haus der Begegnung stellt verschiedenen örtlichen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, aber auch anderen Gruppen mit integrativem Charakter für ihre Beratungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitarbeit Räume zur Verfügung und versucht durch ein hauseigenes Freizeit- und Kulturprogramm behinderte und nichtbehinderte Menschen im gemeinsamen Miteinander näher zu bringen und somit Integration zu verwirklichen. Es stehen ein Saal, sechs Gruppenräume und ein Besprechungsraum zur Verfügung. Angeschlossen ist ein gastronomischer Bereich. Im Haus der Begegnung befindet sich zudem die Geschäftsstelle der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ – siehe auch II (Interview). Tipp: Das Haus der Begegnung und die Selbsthilfe-Kontaktsstelle Bochum kooperieren miteinander. Weitere Informationen und Beratung zu den Selbsthilfegruppen, die sich im Haus der Begegnung treffen, erhält man auch über die Selbsthilfe-Kontaktsstelle Bochum – siehe Kap. 9.1. 85 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Haus der Begegnung Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum www.hdb-bochum.de Kontakt: Rena Beuchel Tel.: 02 34/31 10 66 (Montag bis Freitag 14.30–18 Uhr) Fax: 02 34/31 10 69 [email protected] Öffnungszeiten: Haus der Begegnung – Montag bis Freitag 14–22 Uhr Cafeteria im Haus der Begegnung – Montag bis Freitag 13–22 Uhr An gesetzlichen Feiertagen ist das Haus der Begegnung geschlossen. Hinweise: Direkt am Haus der Begegnung gibt es sieben Behindertenparkplätze (ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines amtlichen Parkausweises). Das Haus der Begegnung ist barrierefrei zugänglich, es gibt eine Übersichtstafel für Sehbehinderte und Blinde. Behinderten-Toiletten sind vorhanden. Behindertentreff Wattenscheid Jeden Mittwoch findet im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstr. 26 ein Behindertentreff statt. Die Teilnahme ist kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. In geselliger Atmosphäre können sich dort Menschen mit Behinderung – Schwerpunkt körperliche Behinderung – und deren Angehörige austauschen, Fachvorträge hören, Spiele spielen, verschiedene Feierlichkeiten in netter Gesellschaft erleben, Stuhlgymnastik durchführen und miteinander Kaffee trinken. Zudem werden gemeinsame Ausflüge organisiert. Die Treffen finden jeweils mittwochs von 15 bis18 Uhr statt. Der Behindertenkreis ist als Selbsthilfegruppe anerkannt. Info: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Wattenscheid e. V. Voedestr. 53, 44866 Bochum www.drk-wattenscheid.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–16 Uhr Ansprechpartner: Markus Eisenhuth Tel.: 0 23 27/8 70 18, Fax: 0 23 27/8 54 57 [email protected] Hinweis: Die Begegnungsstätte des DRK-Zentrums an der Sommerdellenstr. 26 ist barrierefrei zugänglich und verfügt über behindertengerechte Toiletten. 86 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Handicap Sportgruppen und Schwimmen für Kinder, Freizeitgruppen für Jugendliche, Selbstverteidigung, Wochenendfreizeiten, Ferienbetreuung für Schulkinder sind Angebote des Familienforums in Kooperation mit der Elterninitiative Menschen(s)kinder e. V. Info: Familienforum an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Bochum Alexandrinenstr. 5, 44791 Bochum Servicezeiten: Dienstag und Donnerstag 10–12 Uhr und 14–17 Uhr Ansprechpartnerinnen: Sekretariat Familienforum Tel.: 02 34/5 09-28 35, Fax: 02 34/5 09-28 20 [email protected] www.familienforum-ruhrgebiet.de oder Diana Stricker von der Elterninitiative Menschen(s)kinder e. V. [email protected] www.menschenskinder-bochum.de zeitwerkes der LEBENSHILFE. Ob als Alleinveranstalter oder in Kooperation mit dem Stadtsportbund sowie der Diakonie Ruhr, das Freizeitwerk der LEBENSHILFE versucht für verschiedene Interessen die richtigen Angebote bereitzuhalten. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der verschiedenen Kurse können dem aktuellen Kursangebot entnommen werden. Info: LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Freizeitwerk im LEBENSHILFE Zentrum Westring 11, 44787 Bochum www.lebenshilfe-bochum.de Ansprechpartner: Kai Hermann Tel.: 02 34/91 78 90 80, Fax: 02 34/91 78 90 99 [email protected] Hinweis: Das Kinder-Ambulanz-Zentrum der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Bochum, in dem die Kurse des Familienforums angeboten werden, ist barrierefrei zugänglich und verfügt über behindertengerechte Sanitäreinrichtungen. Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung Sportgruppen, Tai Chi, Jugendtreff, Kegeltreff oder Disco sind einige der regelmäßigen Angebote des Freizeitwerkes der LEBENSHILFE. Freizeitangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung Fitnesskurs, Fußball, Selbstverteidigung, Kreativkurse, Bowling oder Disco sind einige der regelmäßigen Angebote des Frei87 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Integrativer Reitbetrieb Spelberghof Abstand vom Alltag findet man auf dem ländlich gelegenen Reitbetrieb Spelberghof. Als Ausflugsziel für die ganze Familie kann man hier ein Stück Landleben am Rande der Großstadt genießen. Der integrative Reitbetrieb bietet sportliches und therapeutisches voltigieren und reiten sowie Ferienangebote an. Info: Integrativer Reitbetrieb Spelberghof Varenholzstr. 161 44869 Bochum www.franz-sales-haus.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 16–20 Uhr, Samstag, Sonntag und feiertags 11–20 Uhr Ansprechpartnerin: Susanne Stimper Tel.: 0 23 27/99 45 98 Fax: 0 23 27/99 46 34 [email protected] 10.3 Urlaub Urlaub für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung Urlaub für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung Ohne die Eltern in den Urlaub fahren mit einer Gruppe Gleichgesinnter, aber trotzdem die notwendige Betreuung erhalten durch geschulte Begleitteams, dies ist das Ziel des Ferienwerkes der LEBENSHILFE. Das Ferienwerk bietet ein breites Programm für alle Reiselustigen an. Urlaub für Erwachsene mit geistiger Behinderung Auf Unterstützung angewiesen sein und trotzdem reiselustig? Das sind zwei Tatsachen, die einander nicht ausschließen. Das Ferienwerk der LEBENSHILFE hält zahlreiche Urlaubsangebote für 88 erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung zu erschwinglichen Preisen bereit. Die Angebote beinhalten die Begleitung durch geschulte Teams, die vor Ort den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die notwendige Unterstützung bieten. Info: Ferienwerk LEBENSHILFE Wohnen und Leben gGmbH Westring 11 44787 Bochum www.lebenshilfe-bochum.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 10–16 Uhr, Freitag 9–13 Uhr Ansprechpartner: Kai Hermann Tel.: 02 34/91 78 90 80 Fax: 02 34/91 78 90 99 [email protected] Urlaub für gesunde und mobilitätseingeschränkte Menschen Die F.U.K.-Reisen Bochum bieten Reisen für Seniorinnen und Senioren mit beinahe jeder Mobilitätsstufe an. Bei der Auswahl der Unterkünfte finden sich auch rollstuhlgerechte Angebote. Urlaubsreisen für Seniorinnen und Senioren • Tagesausflüge • Gruppen-(Service-)Reisen • Kur & Vital - Reisen (Kurreisen) • Kreuzfahrten • Von-Tür-zu-Tür-Reisen (von der eigenen Haustür bis ans Urlaubsziel) Urlaubsreisen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und pflegebedürftige sowie dialysepflichtige Menschen Die R.U.P.-Reisen bieten Reisen für Rollstuhlbenutzer und pflegebedürftige sowie dialysepflichtige Menschen an: • Gruppenreisen • Individualreisen Ratgeber für Menschen mit Behinderung • Dialysereisen • Von-Tür-zu-Tür-Reisen (auch mit Standard-Rollstuhl/Elektrorollstuhl/Scooter) • Organisation von Pflegeleistungen/Dialyse und Hilfsmitteln am Urlaubsort Info: Urlaub & Pflege e. V. Voßhof 10 48291 Telgte www.urlaub-und-pflege.de Kostenloses Infomaterial erhalten Interessierte in der F.U.K.Reisen-Zentrale. Kontakt: Tel.: 0 25 04/7 39 60 43 Fax: 0 25 04/7 39 60 44 [email protected] Info: F.U.K.-Reisen Zentrale R.U.P.-Reisen Feldsieper Str. 19 44809 Bochum www.fuk-reisen.de www.rup-reisen.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.15–16.15 Uhr Ansprechpartner: Nico Koning Tel.: 02 34/5 77 08 07 Fax: 02 34/5 79 68 35 [email protected] Reisen für pflegebedürftige Menschen Der gemeinnützige Reiseveranstalter Urlaub & Pflege e. V. veranstaltet Reisen für pflegebedürftige Menschen bis Pflegestufe 3. Das Angebot umfasst: • Tägliche Ausflüge (auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet) • 1:1-Betreuung • Fachpflege rund um die Uhr/Nachtbereitschaft • Abholen von zu Hause Das Angebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen, Rollstuhlbenutzer sowie stark sehbehinderte oder blinde Menschen. Ein Reiseangebot ist speziell auf die Bedürfnisse von Gästen mit Demenz ausgerichtet. Urlaub & Pflege e. V. bei einem Ausflug nach Bremerhaven während eines Urlaubs in Cuxhaven 89 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 11 Das Persönliche Budget, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation und weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen 11.1 Das Persönliche Budget Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, der zur Teilhabe und Rehabilitation anstelle der bisher gewährten Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden kann. Sollen Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger bezogen werden, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Budget zusammenfassen. Durch das Persönliche Budget soll insbesondere die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden und es hat das Ziel, flexible und individuelle Lösungen zu schaffen. Folgende Rehabilitationsträger können ein Persönliches Budget gewähren oder sich an einem Budget beteiligen: • • • • • • • • • Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Pflegeversicherung Integrationsamt Träger der Kriegsopferfürsorge Träger der Sozialhilfe Träger der Jugendhilfe Mit dem Persönlichen Budget soll der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf abgedeckt werden. Dieser bestimmt sich durch die Ziele, die mit der Hilfe erreicht werden sollen. Die Höhe der vor Beantragung des Persönlichen Budgets gewährten Leistungen bildet jedoch die Obergrenze für das Persönliche Budget. Der notwendige Bedarf wird im Rahmen eines Hilfeplangespräches ermittelt. Auf dieser Grundlage wird eine Zielvereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Rehabilitationsträger geschlossen. Die Zielvereinbarung beschreibt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die 90 Nachweisführung sowie Fragen zur Qualitätssicherung. Im Anschluss daran ergeht ein entsprechender Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers. Das Persönliche Budget wird monatlich im Voraus gezahlt. Beratung und Antragstellung Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation – siehe Kap. 11.2 – bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Wenn man Fragen zum Persönlichen Budget hat und dieses ggf. in Anspruch nehmen möchte, kann man sich an die Servicestellen oder direkt an einen der links genannten Rehabilitationsträger wenden. Das Persönliche Budget kann bei dem für die jeweilige Leistung zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Eine Antragstellung ist auch bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation möglich. Info: Weitere hilfreiche Informationen erhält man z. B. im Internet unter www.budget.bmas.de www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialhilfe/start/pers_budget/ www.budget.paritaet.org 11.2 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation bieten behinderten und von einer Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an. Ratgeber für Menschen mit Behinderung Die Beratung und Unterstützung durch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation umfasst insbesondere: • Beratung über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitation und besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie Informationen über die Verwaltungsabläufe • Hilfen bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs und bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten • Klärung der Zuständigkeit der verschiedenen Rehabilitationsträger (z. B. gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der Sozialhilfe), Hilfestellung bei der klaren und sachdienlichen Antragsstellung und ggf. Weiterleitung derartiger Anträge • Verfahrensfragen und ergänzende Informationen für den behinderten Menschen Bei Bedarf können zur Beratung weitere Sachverständige, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Fachberaterinnen und Fachberater beteiligter Rehabilitationsträger, Sozial- oder Integrationsfachdienste hinzugezogen werden. Mit Einverständnis der behinderten Menschen können Vertreterinnen oder Vertreter anderer Organisationseinheiten und Gruppen (z. B. Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen etc.) an den Beratungen beteiligt werden. Info Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation: Knappschaft – Bahn – See, Geschäftsstelle Bochum Pieperstr. 14–28, 44789 Bochum www.knappschaft.de Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen: Tanja Lukaß (tanja.lukaß@kbs.de) Tel.: 02 34/3 04-8 80 30 Anja Diekerhof ([email protected]) Tel.: 02 34/3 04-8 82 30 Astrid Mooren ([email protected]) Michaela Kronberg-Falkenstein ([email protected]) Tel.: 02 34/3 04-8 80 20 Fax für alle: 02 34/3 04-8 84 40 AOK Westfalen-Lippe – Servicestelle Reha Bochum Uhlandstr. 30–34, 44791 Bochum www.aok.de Servicezeiten: nach Terminvereinbarung Ansprechpartner: Thomas Mittkowski ([email protected]) Tel.: 02 34/95 87-1 71, Fax: 02 34/95 87-3 24 11.3 Weitere Auskunfts-, Beratungs- und Anlaufstellen Neben den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation gibt es in Bochum weitere Stellen, wo sich Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige beraten oder helfen lassen können. Diese Stellen beraten oder helfen bei den unterschiedlichsten Problemen im Zusammenhang mit der Behinderung, z. B. geben sie Hilfe bei Antragstellungen oder vermitteln im Bedarfsfall Hilfsangebote. Bahnhofsmission Bochum Die Bahnhofsmission versteht sich als kirchlicher und sozialer Dienst am Hauptbahnhof Bochum für alle Menschen mit Fragen, Nöten und Problemen. Sie gibt Auskünfte, bietet Raum für Gespräche oder kleine Pausen und hilft unbürokratisch weiter. Sie ist Anlaufstelle für: • Reisende (z. B. allein reisende Kinder und Jugendliche oder Senioren, Mütter und Väter mit Kleinkindern, Menschen mit körperlichen- und geistigen Behinderungen) • minderjährige Ausreißer, Wohnungslose und Menschen in Not 91 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Die Bahnhofsmission Bochum wird von der Diakonie Ruhr gemeinsam mit dem Caritasverband Bochum unter dessen Federführung betrieben. Info: Bahnhofsmission Bochum Kurt-Schumacher-Platz 13–15 (im Hauptbahnhof) 44787 Bochum www.bahnhofsmission.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8–20 Uhr, Samstag 8–16 Uhr Kontakt: Tel.: 02 34/6 61 47 o. 5 30 14 88, Fax: 02 34/5 86 73 68 [email protected] Diakonie Ruhr – Hilfen für Menschen mit Behinderungen Die Diakonie Ruhr bietet – neben einem breiten Angebot von Diensten und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen – eine Kontaktstelle im Sinne einer „Hotline“. Bei Informations- und Beratungswünschen wird werktags innerhalb von spätestens 24 Stunden eine Antwort aus dem großen Kreis der Fachkräfte und ein Wegweiser zu geeigneter weiterer Hilfe geboten. Info: Diakonie Ruhr – Hilfen für Menschen mit Behinderungen Westring 26, 44787 Bochum www.diakonie-ruhr.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30–15 Uhr (sonst Anrufbeantworter, Rückruf erfolgt am nächsten Werktag) Kontakt: Tel.: 02 34/ 91 33-1 33 [email protected] Hinweis: Sofern möglich die telefonische Kontaktmöglichkeit nutzen. 92 Erziehungsberatungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche In den Erziehungsberatungsstellen wird eine breite Angebotspalette von Diagnostik über Beratung bis hin zur Einzel- und Gruppentherapie vorgehalten. Im Folgenden wird eine kleine, beispielhafte Sammlung mit verschiedenen Beratungsanlässen vorgestellt, die aber aufgrund der Vielfalt und Individualität der Anliegen nicht vollständig sein kann. An die Beratungsstellen wenden sich Eltern, die sich zu Entwicklungs- und Familienfragen informieren möchten und die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder wünschen. Eltern bitten um Hilfe, wenn ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule Probleme haben oder sie mit Gleichaltrigen oder mit Geschwistern nicht gut zurechtkommen. Eltern lassen sich beraten in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder wenn sie als Alleinerziehende oder in neu zusammengesetzten Familien unsicher sind. Kinder kommen in die Beratungsstelle, wenn sie zu Hause, in der Schule, mit Gleichaltrigen oder Geschwistern Sorgen haben. Jugendliche und junge Erwachsene (bis 26 Jahre) holen sich in der Beratungsstelle Hilfe, wenn sie mit sich nicht mehr klarkommen und sie in akuten Krisen stecken, wenn sie Stress mit den Eltern, mit Lehrerinnen und Lehrern, der Freundin oder dem Freund haben, wenn es in der Schule, im Studium, am Arbeitsplatz Probleme gibt, wenn sie sich mit Sinnfragen auseinandersetzen oder wenn sie sich einfach einmal ohne Druck mit jemandem besprechen möchten. Zu den Prinzipien der Erziehungsberatung gehört es, dass die Zusammenarbeit freiwillig erfolgt, vertraulich und offen für alle ist, unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit. Für die Klientinnen und Klienten ist die Zusammenarbeit kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bochumer Erziehungsberatungsstellen stammen aus den Berufsfeldern Psychologie und Psychotherapie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefrei sind das Evangelische Beratungszentrum, die Katholische Beratungsstelle sowie die Städtischen Beratungsstellen in Mitte, Dahlhausen und Wattenscheid. Evangelisches Beratungszentrum für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-3 91 Fax: 02 34/91 33-1 99 [email protected] Ratgeber für Menschen mit Behinderung Caritas-Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen Ostermannstr. 32, 44789 Bochum Tel.: 02 34/3 07 90 55 [email protected] Städtische Beratungsstelle Bochum-Mitte Zechenstr. 10 44791 Bochum Tel.: 02 34/9 10-51 26 [email protected] Städtische Beratungsstelle Bochum-Dahlhausen Am Sattelgut 3, 44879 Bochum Tel.: 02 34/49 18 00 [email protected] Städtische Beratungsstelle Bochum-Harpen Harpener Hellweg 77, 44805 Bochum Tel.: 02 34/23 66 97 [email protected] Städtische Beratungsstelle Bochum-Langendreer Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44892 Bochum Tel.: 02 34/9 10-94 72 [email protected] Städtische Beratungsstelle Bochum-Wattenscheid Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid) 44866 Bochum Tel.: 02 34/9 10-65 13 [email protected] Familienbildungsstätten In Bochum stehen den Bürgerinnen und Bürgern, auf das Stadtgebiet verteilt, fünf Familienbildungsstätten in unterschiedlicher Trägerschaft zur Verfügung. Alle Einrichtungen sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung des Landes NRW und werden aufgrund dessen auch mit Landesmitteln finanziert. Ihre Aufgabe ist es, ein Weiterbildungsangebot für Menschen in allen Lebensphasen, die eine Familie im Laufe von Generationen durchläuft, zu schaffen. Diese sollen Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und stabilisieren und Hilfestellung bei der Orientierung zur Lebensgestaltung geben. Die Familienbildungsstätten in Bochum bieten mit ihren unterschiedlichen Profilen ein breites Spektrum an Bildungsangeboten, das von Angeboten zur Unterstützung von jungen Familien in Form von Eltern-Kind-Gruppen und Gesprächsabenden, über Angebote im Bereich Gesundheit, Haushalt, Ernährung bis hin zu Kursen im Bereich von Kreativität und Kunst reicht. In allen Kursen sind Menschen mit Behinderung herzlich willkommen. Bei Rückfragen zu inhaltlichen und organisatorischen Angelegenheiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienbildungsstätten zur Verfügung. Über das allgemeine Programm hinaus gibt es in verschiedenen Einrichtungen besondere Kursangebote für Familien mit behinderten Kindern, wie z. B. integrative Eltern-Kind-Gruppen in der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum, und Kurse für Erwachsene, wie z. B. Plastisches Gestalten und EDV-Kurse in der Katholischen Familienbildungsstätte Am Bergbaumuseum. Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Zechenstr. 10, 44791 Bochum Tel.: 02 34/9 10-51 10 Fax: 02 34/9 10-51 05 [email protected] www.bochum.de/familienbildungsstaette Ansprechpartnerin: Gisela Mühlenberg Katholische Familienbildungsstätte Am Bergbaumuseum Am Bergbaumuseum 37, 44791 Bochum Tel.: 02 34/9 50 89 11, Fax: 02 34/9 50 89 25 [email protected], www.kath-fbs-bo.de Ansprechpartnerin: Ingrid Hardes Katholische Familienbildungsstätte im Gertrudenhof Gertrudenhof 25, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/30 15 30, Fax: 0 23 27/30 15 32 [email protected], www.fbsimgertrudenhof.de Ansprechpartnerin: Ingrid Hardes 93 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Evangelische Familienbildungsstätte Tabea Essener Str. 37, 44793 Bochum Tel.: 02 34/91 17 68-0, Fax: 02 34/91 17 68-27 [email protected], www.tabea-bochum.de Ansprechpartnerin: Heike Kümper Familienbildungswerk des Deutschen Roten Kreuzes Hauptstr. 312, 44892 Bochum Tel:. 02 34/9 27 00 37, Fax: 02 34/9 27 14 55 [email protected] Ansprechpartnerin: Dorothe Hallmann Nora e. V. Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Nora e. V. steht für Netzwerk – Orientierung – Rechte – Alternativen und tritt für die Verbesserung der Lebensbedingungen und Chancen von Frauen und Mädchen ein, die von physischer, psychischer und struktureller Gewalt betroffen sind. Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen und Mädchen, unabhängig von Alter und Nationalität. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Info: Die aktuellen Programme können bei den o. a. Familienbildungsstätten angefordert oder auf der gemeinsamen Internetseite www.familieninbochum.de eingesehen werden. Frauen und Mädchen mit Behinderung NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW Das NetzwerkBüro informiert und berät zu sozialen, rechtlichen, beruflichen und gesundheitlichen Aspekten rund um das Thema Frauen und Mädchen mit Behinderung. Auf der Grundlage des Peer Counseling (behinderte Frauen beraten behinderte Frauen) können sich auch die betroffenen Frauen selbst sowie ihre Angehörigen an das Büro wenden und eventuell geeignete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erfragen. Schwerpunkte: Beratung in Lebenskrisen und Notsituationen insbesondere bei ... • häuslicher Gewalt • Konflikten in Partnerschaft und Familie • Trennung und Scheidung • mangelndem Selbstwert • sozialer Isolation, beruflichen und existentiellen Problemen Angebote der Einrichtung: • Krisengespräche • Begleitung und Unterstützung • Informationen zu Hilfsangeboten und Institutionen u. ä. • Veranstaltungen zu verschiedenen Themen Info: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW Neubrückenstr. 12–14, 48143 Münster www.netzwerk-nrw.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 10–12 Uhr und 14–15.30 Uhr (telefonische Sprechzeit) Kontakt: Tel.: 02 51/51 91 38, Fax: 02 51/5 19 051 [email protected] 94 www.photocase.de Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Nora e. V. Kortumstr. 45 44787 Bochum www.frauenberatungsstelle-bochum.de Servicezeiten: Dienstag 14–16 Uhr, Donnerstag 10–12 Uhr oder nach Terminvereinbarung und/oder chronischen Erkrankungen. Dies soll über Lobbyarbeit, politische Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Info: Weibernetz e. V. Kölnische Str. 99, 34119 Kassel www.weibernetz.de Kontakt: Tel.: 02 34/96 29-9 95 oder -9 96 Fax: 02 34/9 62 99 97 [email protected] Kontakt: Tel.: 05 61/728 85 85, Fax: 05 61/7 28 85 53 [email protected] Hinweis: Die Beratungsstelle befindet sich im 3. OG. Ein Aufzug ist vorhanden – nicht für alle Rollstuhlgrößen geeignet –, um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Wichtiges einfach gesagt: Bei Weibernetz e. V. gibt es auch Texte in leichter Sprache. Informationsbroschüre für Frauen und Mädchen mit Behinderung Unter www.einmischen-mitmischen.de finden Frauen und Mädchen mit Behinderung eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Info: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin www.bmfsfj.de Kontakt: Tel.: 0 18 01/90 70 50 [email protected] Weibernetz e. V. Der Verein Weibernetz e. V. – Bundesnetzwerk von Frauen Lesben und Mädchen – wurde 1998 als bundesweiter Zusammenschluss von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie der meisten Landesnetzwerke und Koordinierungsstellen behinderter Frauen gegründet. Der Verein arbeitet behinderungsübergreifend. Eines seiner Hauptziele ist die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen für Kriegsopfer und andere Opfer Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Zivildienstgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigte(r) oder Hinterbliebene(r) durch das LWL-Versorgungsamt Westfalen. Folgende Leistungen sind möglich: • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt • Erholungshilfen/Kuren • Altenhilfe (z. B. Haushaltshilfe, Essen auf Rädern) • Hilfe zur Pflege (als Ergänzung zu Leistungen der Pflegekasse) • Pflegebeihilfe (wenn keine Pflegeversicherungsstufe vorliegt) • Krankenhilfe • Eingliederungshilfe/Hilfen in besonderen Lagen • Wohnungshilfen • Erziehungsbeihilfe für Kinder von Beschädigten und Waisen • PKW-Finanzierung durch Beihilfen oder Darlehen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen • laufende PKW-Hilfen • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 95 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Warendorfer Straße 21–23 48133 Münster (Besucheradresse) Postanschrift –> LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen 48133 Münster www.lwl.org/LWL/Soziales/hauptfuersorge Telefonische Auskünfte und Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner erhalten Sie unter: Tel.: 02 51/5 91-58 27 o. -57 15 Fax: 02 51/5 91-47 75 [email protected] Servicezeiten Montag bis Donnerstag 8.30–12.30 Uhr, 14–15.30 Uhr Freitag 8.30–12.30 Uhr Hilfen für Menschen mit Behinderungen Die Arbeitsgruppen „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ des Sozialamtes Bochum beraten und informieren in sozialhilferechtlichen Fragen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen. Birgit Kasprzak – Hilfen für Menschen mit Behinderungen – Sozialamt Stadt Bochum 96 Info: Für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid) Stadt Bochum, Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-13 49 www.bochum.de/sozialamt Für den Stadtbezirk Wattenscheid Stadt Bochum, Sozialamt/Hilfen für Menschen mit Behinderungen Friedrich-Ebert-Str. 7 (Rathaus Wattenscheid), 44777 Bochum Fax: 02 34/9 10-64 64 www.bochum.de/sozialamt Servicezeiten für alle Stadtbezirke: Montag 8–13 Uhr, Mittwoch 8–10 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Stadtbezirke (außer Wattenscheid): • Ulrike Dirks ([email protected]), Zi. 2059 Tel.: 02 34/9 10-27 79 • Birgit Kasprzak ([email protected]), Zi. 2036 Tel.: 02 34/9 10-23 60 • Karin Müller ([email protected]), Zi. 2064 Tel.: 02 34/9 10-29 52 • Heiko Stegmann ([email protected]), Zi. 2060 Tel.: 02 34/9 10-27 78 • Andreas Stolpe ([email protected]), Zi. 2038 Tel.: 02 34/9 10-12 56 • Angelika Voß ([email protected]), Zi. 2037 Tel.: 02 34/9 10-27 14 • Jochen Werdelmann ([email protected]), Zi. 2063 Tel.: 02 34/9 10-11 17 Ansprechpartnerinnen für den Stadtbezirk Wattenscheid: • Birgit Möllers ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 16 • Petra Lex ([email protected]), Zi. 215 Tel.: 02 34/9 10-63 22 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte Individuelle Hilfen und Beratung: • Klärung von Fragen zu allen Lebensbereichen • Unterstützung bei Behördenkontakten • Begleitung zu Behörden • Hilfe bei Anträgen und Formularen • Vermittlung zwischen Gehörlosen und Hörenden • Vernetzung mit anderen Einrichtungen • Unterstützung bei der Vermittlung von GebärdendolClaudia Krause – Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte metscherinnen und Gebärdendolmetschern • Information über spezielle Angebote für Gehörlose und Hörgeschädigte • Informationen für Hörende zur Gehörlosenkultur Info: Stadt Bochum Gesundheitsamt/Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte Haus der Begegnung Alsenstr. 19 a, 44789 Bochum www.bochum.de/gesundheitsamt Servicezeiten: Dienstag und Freitag 9–12 Uhr und Mittwoch 15–18 Uhr und nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerin: Claudia Krause Tel. und Fax: 02 34/31 10 68 [email protected] Hinweise: Im Haus der Begegnung (Saal) findet jeden Mittwoch ab 14 Uhr ein „Offener Treff“ für Gehörlose statt. Alle vier Wochen finden Vorträge mit Gebärdendolmetscher statt (Programm kann per Fax angefordert werden). Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (Integrationsbüro/RAA) Das Integrationsbüro/RAA der Stadt Bochum ist eine Service-, Beratungs-, Unterstützungs- und Koordinierungseinrichtung. Es ist durch überregionale Arbeitskreise mit den bestehenden regionalen Arbeitsstellen in NRW verbunden. Das Integrationsbüro/RAA wirkt mit an der konzeptionellen Weiterentwicklung in den Bereichen der Elementarerziehung, des interkulturellen Lebens und der beruflichen Integration. Die schulische und außerschulische Entwicklung sowie die berufliche Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien wird unterstützend begleitet. Ziel ist es, mit allen an der Förderung beteiligten Institutionen, die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Angebot: • Beratung für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sowie für ihre oder ihrer Eltern über Bildungs- und Ausbildungswege • Beratung bei den Übergängen ... vom Elementarbereich in die Primarstufe (Kindergarten – Grundschule) ... von der Primarstufe zur Sekundarstufe (Grundschule – weiterführende Schule) ... der Sekundarstufe in den Beruf (weiterführende Schule – Berufsausbildung) ... von den Schulen in den Herkunftsländern in die hiesigen Schulen • Beratung für pädagogische Fachkräfte bei der Planung und Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Festen • Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Fachtagungen und Workshops • Bereitstellung von Info-, Lehr- und Lernmaterialien • Initiierung und Begleitung von Arbeitskreisen 97 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Info: Stadt Bochum, Integrationsbüro/RAA Bochum Junggesellenstr. 8 (3. Etage) 44777 Bochum www.bochum.de/integrationsbuero http://integrationsportal.bochum.de/ Servicezeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 8–16 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Kontakt: Tel.: 02 34/9 10-38 40 Fax: 02 34/9 10-11 19 [email protected] Yael Elya Institut Das Yael Elya Institut hat u. a. folgende Angebote: • Beratung im Bereich „Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichem Budget“ und Unterstützung bei der Antragstellung • Systemische Therapie, Traumatherapie, Narrative Therapie • Migrationsspezifische Beratung • Gewaltprävention, Konfliktlösung, Konsultation, Supervision • Schulungen und Seminare Nähere Infomationen zu den einzelnen Angeboten findet man im Internet unter www.yael-elya.de. Info: Yael Elya Institut Ovelackerstr. 10, 44892 Bochum www.yael-elya.de Servicezeiten: Termine nach telefonischer Vereinbarung Ansprechpartnerinnen: Karin Roth ([email protected]) und Katrin Gabler ([email protected]) Tel. und Fax: 02 34/8 90 61 53 98 Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege bezeichnet Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Unter Freie Wohlfahrtspflege versteht man die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Sofern die Angebote der in Bochum ansässigen Vereinigungen nicht bereits in diesem Ratgeber erwähnt wurden, können diese bei den u. a. Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege erfragt werden. Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V. Wohlfahrtstr. 124, 44799 Bochum Tel.: 02 34/9 77 30-0, Fax: 02 34/9 77 30-19 [email protected] www.asb-bochum.de Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte/Herne und Bochum Herzogstr. 36, 44807 Bochum Tel.: 02 34/5 07 58-0, Fax: 02 34/5 07 58-50 [email protected] www.awo-ruhr-mitte.de Caritasverband für Bochum e. V. Huestr. 15, 44787 Bochum Tel.: 02 34/9 64 22-0, Fax: 02 34/6 42 25 [email protected] www.caritas-bochum.de Caritasverband für Wattenscheid e. V. Probst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/94 61-10, Fax: 0 23 27/94 61-11 [email protected] www.caritas-wattenscheid.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bochum e. V. An der Holtbrügge 8, 44795 Bochum Tel.: 02 34/94 45-0, Fax: 02 34/94 45-1 60 [email protected], www.drk-bochum.de Ratgeber für Menschen mit Behinderung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wattenscheid e. V. Voedestr. 53, 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/8 70 17, Fax: 0 23 27/8 54 57 [email protected], www.drk-wattenscheid.de Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e. V. Munckelstr. 27, 45879 Gelsenkirchen Tel.: 02 09/1 60-91 00, Fax: 02 09/1 60-91 01 [email protected], www.evk-ge.de Diakonie Ruhr Westring 26, 44787 Bochum Tel.: 02 34/91 33-0, Fax: 02 34/91 33-31 9 [email protected], www.diakonie-ruhr.de Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Ruhr-Lippe, Geschäftsstelle Bochum Bessemer Str. 85, 44793 Bochum Tel.: 02 34/89 37 20 Fax: 02 34/8 93 72 29 [email protected] www.juh-bochum.de Malteser-Hilfsdienst e. V. Kreisverband Bochum/Ennepe-Ruhr – Dienststelle Bochum Humboldtstr. 44 44787 Bochum Tel.: 02 34/96 47 50 [email protected] www.malteser-bochum.de 99 Ratgeber für Menschen mit Behinderung 12. Barrierefrei durch Bochum Freizeit ist ein umfassender Lebensbereich mit einem hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Als Freiraum für individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und Aktivitäten bietet er wie kein anderer Lebensbereich auch für Menschen mit Behinderung Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung. Menschen mit Behinderung können Freizeitangebote jedoch oftmals nur wahrnehmen, wenn sie diese auch barrierefrei erreichen können. In diesem Kapitel findet man schwerpunktmäßig Freizeitangebote (z. B. Museen, Veranstaltungsstätten), aber auch andere Angebote (z. B. Bildung/Bereitstellung von Medien). Die jeweiligen Angebote wurden weitestgehend mit Piktogrammen versehen. Helmut Stach und Karin Brinkmann auf dem barierefreien Massenberg-Boulevard Die in diesem Kapitel aufgeführten Informationen zur Barrierefreiheit wurden größtenteils mit Hilfe von Fragebögen ermittelt und beruhen auf Angaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen und Anlagen. Eine Überprüfung der Daten durch die Stadt Bochum hat in der Regel nicht stattgefunden. zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeutet: • ebenerdig/stufenlos befahrbar (Schwellen/Kanten bis max. 3 cm gelten als ebenerdig) oder feste Rampen bei Überwindung von Höhenunterschieden (max. 6 % Steigung – d. h., dass eine 1 m lange Rampe 6 cm Höhenunterschied überwindet – und max. 6 m Länge – sofern kein Zwischenpodest vorhanden ist –) • Türbreiten: min. 90 cm (frei durchfahrbarer Türbereich bei geöffneter Tür) • Aufzugsmaße: Breite der Fahrstuhltür min. 90 cm Tiefe des Fahrkorbes min. 1,40 m Breite des Fahrkorbes min. 1,10 m 100 eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeutet: • bei Höhenunterschieden darf max. 1 Stufe zu überwinden sein oder es muss eine mobile Rampe vorhanden sein • Türbreiten: zwischen 70 und 89 cm (frei durchfahrbarer Türbereich bei geöffneter Tür) • Aufzugsmaße: Breite der Fahrstuhltür zwischen 70 cm und 89 cm Tiefe des Fahrkorbes zwischen 1,10 m und 1,39 m Breite des Fahrkorbes zwischen 70 cm und 1,09 m WC speziell gekennzeichnete Behindertentoilette vorhanden P speziell gekennzeichneter Behindertenparkplatz vorhanden Ratgeber für Menschen mit Behinderung 12.1 Bildung/Bereitstellung von Medien Musikschule Bochum Westring 32, 44787 Bochum Tel.: 02 34/9 10-12 68/12 69, Fax: 02 34/9 10-12 89 [email protected] www.bochum.de/musikschule Servicezeiten Sekretariat: Montag 8–13 Uhr, Dienstag 10–13 Uhr und 14–15.30 Uhr, Donnerstag 13–18 Uhr, Freitag 10–12 Uhr Hinweise: Es gibt zwei spezielle Plätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Die Behindertentoilette befindet sich im Toilettenbereich, sie ist immer geöffnet und über die Außenrampe ebenerdig zugänglich. Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt vier Behindertenparkplätze direkt gegenüber vom Haupteingang. In der Abteilung „Bochumer Modell – Musik für Menschen mit Behinderung“ unterrichten Lehrkräfte mit spezieller Ausbildung für den Musikunterricht für Menschen mit Behinderung (Info: 0234/910-1275). Die Behindertentoilette befindet sich im 2. Obergeschoss, den Schlüssel erhält man im Sekretariat/Café. Zeiss Planetarium Bochum Castroper Str. 67, 44791 Bochum Tel.: 02 34/51 60 60, Fax: 02 34/5 16 06 51 [email protected], www.planetarium-bochum.de Veranstaltungen: täglich außer montags Zeiss Planetarium Bochum Stadtbücherei Bochum – Zentralbücherei Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs-und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-24 96, Fax: 02 34/9 10-24 37 [email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–20 Uhr, Samstag 10–13 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer P Behindertenparkplatz vorhanden Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden Hinweis: Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus Rathaus (BVZ) auf Ebene 2 und 4. 101 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Familienbibliothek Wiemelhausen Markstr. 292, 44801 Bochum Tel.: 02 34/7 54 01, Fax: 02 34/9 73 03 83 [email protected] www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11–18 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Bücherei Gerthe Heinrichstr. 4, 44805 Bochum Tel.: 02 34/8 58 66, Fax: 02 34/9 27 87 51 [email protected] www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11–18 Uhr Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Bücherei Langendreer Unterstr. 71, 44892 Bochum Tel.: 02 34/8 93 79 39, Fax: 02 34/8 93 79 40 [email protected] www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11–18 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Eingang Lessing-Schule (Ottilienstr. 12) nutzen. Außerhalb der Schulzeiten ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Nicht zugänglich ist das Untergeschoss (Veranstaltungsraum). Die Behindertentoiletten befinden sich in der Lessing-Schule, den Schlüssel erhält man beim Personal. Bücherei Linden Hattinger Str. 804–806, 44879 Bochum Tel.: 02 34/9 40 96 84, Fax: 02 34/3 24 98 78 [email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11–18 Uhr, Samstag 10–13 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer P Behindertenparkplatz vorhanden WC Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Der Behindertenparkplatz befindet sich direkt vor dem Eingang. Den Schlüssel für die Behindertentoilette erhält man an der Ausleihtheke. Bücherei Querenburg Querenburger Höhe 270, 44801 Bochum Tel.: 02 34/9 10 91 41, Fax: 02 34/9 10 91 43 [email protected] www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11–18 Uhr Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer 102 Ratgeber für Menschen mit Behinderung P Behindertenparkplatz vorhanden WC Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.30–13 Uhr und 14–16 Uhr, Mittwoch 14–16 Uhr, Donnerstag 8.30–18 Uhr, Freitag 8.30–13 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Behindertentoilette vorhanden Hinweis: Die vier Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus Uni-Center. P Behindertenparkplatz vorhanden WC Bücherei Wattenscheid Alter Markt 1 (Gertrudis Center), 44866 Bochum Tel.: 02 34/9 10-65 28, Fax: 02 34/9 10-65 31 [email protected], www.bochum.de/stadtbuecherei Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–18 Uhr, Samstag 10–13 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus Rathaus (BVZ) auf Ebene 2 und 4. Zwei Behindertentoiletten (Euro-Schlüssel) befinden sich in der 1. Etage der Volkshochschule, den Schlüssel erhält man an der Pforte oder bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule. P Behindertenparkplatz vorhanden WC Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Die Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus. Die Behindertentoilette befindet sich im Untergeschoss des Gertrudis Centers (im Kassenbereich von Kaufland), sie kann mit dem Euro-Schlüssel geöffnet werden. Den Schlüssel erhält man auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bücherei. Volkshochschule Bochum Gustav-Heinemann-Platz 2–6 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-15 55, Fax: 02 34/9 10-29 26 [email protected] www.bochum.de/vhs 12.2 Museen Deutsches Bergbau-Museum Am Bergbaumuseum 28, 44791 Bochum Tel.: 02 34/58 77-0 und 02 34/58 77-146 (Gruppenanmeldungen) Fax: 02 34/58 77-1 11 [email protected] www.bergbaumuseum.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 8.30–17 Uhr, Samstag und Sonntag und an Feiertagen 10–17 Uhr Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden 103 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Bei der Rampe im Inneren des Museums (diese ist steiler als 6% und länger als 6 m) wird Hilfestellung angeboten. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Die Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss (Garderobenbereich). Deutsches Bergbau-Museum mit „Schwarzem Diamanten“ Hinweise: Fünf Behindertenparkplätze befinden sich am Europaplatz, direkt vor dem Bergbau-Museum. Die barrierefreie Zuwegung erfolgt über einen Seiteneingang des Hauptportals. Das Anschauungsbergwerk ist ungefähr zur Hälfte für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich (kräftige Begleitung empfehlenswert). Die untere Aussichtsplattform des Förderturms (in 50 m Höhe) ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich, die obere Aussichtsplattform ist nicht zugänglich. Geschultes Personal ist im ungünstigsten Fall an der Information/Kasse zu erreichen, um bei evtl. Schwierigkeiten zu helfen. Es gibt spezielle Führungen für Menschen mit Behinderung. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Die Behindertentoiletten befinden sich im Gastronomiebereich, im „Schwarzen Diamanten“ und im Besucherzentrum. Kunstmuseum Bochum Kortumstr. 147, 44777 Bochum Tel.: 02 34/9 10-42 30, Fax: 02 34/9 10-42 10 [email protected], www.bochum.de/kunstmuseum Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10–17 Uhr, zusätzlich Mittwoch 17–20 Uhr 104 DGEG Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen Dr.-C.-Otto-Str. 191, 44879 Bochum Tel.: 02 34/49 25 16, Fax: 02 34/94 42 87 30 [email protected] www.eisenbahnmuseum-bochum.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 10–17 Uhr, Sonn- und Feiertage 10–17 Uhr (Winterpause beachten) Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Hinweis: Der Außenbereich des Eisenbahnmuseums ist größtenteils ebenerdig befahrbar. 12.3 Veranstaltungsstätten Schauspielhaus Bochum Königsallee 15, 44789 Bochum Tel.: 02 34/33 33-55 55 (Theaterkasse), Fax: 02 34/33 33-55 12 [email protected] www.schauspielhausbochum.de Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Ratgeber für Menschen mit Behinderung WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt zwei Behindertenparkplätze an der Oskar-HoffmannStraße/Ecke Schauspielhaus (Bereich Ticket-Center/Bäckerei Schmidtmeier) und 13 im Parkhaus P9 direkt am Schauspielhaus. Das Kassenpersonal steht für alle Fragen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gibt es zwei speziell reservierbare Plätze (3. Reihe links). Die Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss links. Die Kammerspiele, das Theater unter Tage und der Melanchthonsaal sind nicht barrierefrei zugänglich. Sollten Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eine Vorstellung in den Kammerspielen besuchen wollen, ist eine Voranmeldung bei der Kartenbestellung erforderlich, hier können notwendige Hilfestellungen sichergestellt werden. Behindertentoiletten sind in den Kammerspielen, im Theater unter Tage und im Melanchthonsaal nicht vorhanden. SCHAUSPIELHAUS BOCHUM THEATERKASSE: 0234 / 33 33-5555 WWW.SCHAUSPIELHAUSBOCHUM.DE Varieté et cetera Herner Str. 299, 44809 Bochum Tel.: 02 34/1 30 03, Fax: 02 34/1 30 04 [email protected] www.variete-et-cetera.de Veranstaltungen: Donnerstag bis Samstag 20 Uhr, Sonntag 19 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Hinweise: Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind die Plätze der Kategorie A, die Plätze der Kategorie B sind eingeschränkt zugänglich. Das Personal ist bei der Platzeinnahme behilflich. Foto: Birgit Hupfeld 105 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Bahnhof Langendreer Wallbaumweg 108, 44894 Bochum Tel.: 02 34/6 87 16 10 [email protected] www.bahnhof-langendreer.de Öffnungszeiten: täglich Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt zwei Behindertenparkplätze (Wallbaumweg 108, Eingang Kino-Cafe/Halle). Halle, Studio und Kino sind zugänglich, die Kneipe ist für Rollstuhlbenutzer eingeschränkt zugänglich. Es sind speziell für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer reservierbare Plätze vorhanden (Plätze im Kino befinden sich vor der 1. Sitzreihe). Hilfsbereites Personal ist zur Stelle, um evtl. auftauchende Schwierigkeiten zu überwinden. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Die Seminarräume im 1. Stock sind nicht barrierefrei zugänglich. Jeden 2. Samstag im Monat findet in Halle und Studio 108 ab 22 Uhr ein Frauenabend (Party nur für Frauen) statt. Die Behindertentoiletten befinden sich in Halle, Studio und Kneipe. WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt 15 Behindertenparkplätze, diese befinden sich im Parkhaus am Starlight Express. Der Zuschauersaal verfügt über vier Plätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Rollstuhlbenutzer werden vor der Vorstellung vom Service-Personal zu den entsprechenden Plätzen begleitet (bitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Eingangsbereich informieren!). Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70 % mit Begleiterin oder Begleiter erhalten 50 % Ermäßigung in allen Preiskategorien und an allen Spieltagen. In den sanitären Einrichtungen sind behindertengerechte Toiletten (je zwei für Damen und Herren) vorhanden. Starlight Express Stadionring 24, 44791 Bochum Tel.: 02 34/50 60 0 oder 01 80/5 15 25 30 (Tickethotline, 14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) www.starlight-express.de Veranstaltungen: Mittwoch bis Sonntag Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer 106 Electra vom Starlight Express Ratgeber für Menschen mit Behinderung prinz-regent-theater Prinz-Regent-Str. 50–60, 44795 Bochum Tel.: 02 34/77 11 17, Fax: 02 34/77 14 28 [email protected] www.prinzregenttheater.de Bürozeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 10–13 Uhr und 14–17 Uhr, Donnerstag 10–13 Uhr Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC [email protected] www.freilichtbuehne-wattenscheid.de Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Es gibt speziell für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer reservierbare Plätze. Bei möglichen Barrieren werden Hilfestellungen geleistet. Die Behindertentoilette befindet sich im Foyer. Hinweis: Bei Veranstaltungen werden direkt auf dem Parkplatzareal der Freilichtbühne bis zu 20 Parkplätze speziell für behinderte Menschen geschaffen. Die Behindertentoilette befindet sich im Toilettenhäuschen am Eingangsbereich der Freilichtbühne. Zeche Bochum Prinz-Regent-Str. 50–60, 44795 Bochum Tel.: 02 34/9 77 23 21, Fax: 02 34/7 53 38 [email protected], www.zeche.com Anmerkung: Musik Club, Konzerte und Events, regelmäßige Termine am Donnerstag, Freitag und Samstag Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden Freilichtbühne Wattenscheid Hinweis: Es gibt insg. zwei Behindertentoiletten, ein spezieller Schlüssel ist nicht erforderlich. Freilichtbühne Wattenscheid Parkstraße, 44866 Bochum Tel.: 02 34/61 03-0 (bei Veranstaltungen 0 23 27/32 88 79) Fax: 02 34/61 03-1 09 Stadthalle Wattenscheid Saarlandstr. 40, 44866 Bochum Tel.: 02 34/61 03-0 (bei Veranstaltungen 0 23 27/3 30 41) Fax: 02 34/61 03-1 09 [email protected] www.stadthalle-wattenscheid.de Öffnungszeiten: während der Veranstaltungen 107 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es befinden sich zwei Behindertenparkplätze in der Nähe des Schuleingangsbereiches der Märkischen Schule. Die barrierefreie Zuwegung erfolgt über den Schuleingang der Märkischen Schule (bitte an der Kasse Bescheid sagen). Die Behindertentoilette befindet sich im Foyerbereich der Stadthalle. rewirpower STADION VFL Bochum 1848, Castroper Str. 145, 44791 Bochum Tel.: 02 34/95 18 48, Fax: 02 34/95 18 95 [email protected], www.vfl-bochum.de Öffnungszeiten: bei Veranstaltungen (Fußballspiele und Musikkonzerte) Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt insg. 15 Behindertenparkplätze, diese befinden sich hinter dem VfL-Stadioncenter. Audio-Description über Kopfhörer von zwei Reportern. VfL-Behindertenbeauftragte vor Ort: Steffi Tatge (Tel.: 0174/6 77 99 79) und Frank Schnellert (Tel.: 0173/5 34 89 45). Die drei Behindertentoiletten – EuroSchlüssel (dieser ist auch beim Ordnungspersonal erhältlich) – befinden sich am Marathontor/Block N). 108 12.4 Weitere Freizeitangebote Tierpark + Fossilium Bochum Klinikstr. 49, 44791 Bochum Tel.: 02 34/95 02 90, Fax: 02 34/9 50 29 70 [email protected] www.tierpark-bochum.de Öffnungszeiten: März 9–18 Uhr, April bis September 9–19 Uhr, Oktober 9–18 Uhr, November bis Februar 9–16.30 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt zwei Behindertenparkplätze, diese befinden sich direkt gegenüber vom Eingang des Tierparks (neben der Bushaltestelle). Der Tierpark Bochum wurde 2002 als erste Institution Bochums wegen seiner barrierefreien Gestaltung vom Sozialverband Deutschlands ausgezeichnet. Das Aquarienhaus ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer jedoch nur eingeschränkt zugänglich. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Führungen für sehbehinderte und blinde Personen werden auf Anfrage durchgeführt. Die Behindertentoilette befindet sich unmittelbar hinter der Kasse am Tierparkeingang (Euro-Schlüssel, zudem ist der Schlüssel an der Kasse erhältlich). Botanischer Garten der Ruhr-Universtität Bochum Universitätsstr. 150, 44801 Bochum Tel.: 02 34/3 22 30 98 Fax: 02 34/32-1 44 23 www.ruhr-uni-bochum.de/boga Öffnungszeiten: April–September 9–18 Uhr, Oktober–März 9–16 Uhr Ratgeber für Menschen mit Behinderung Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Öffnungszeiten: z. Zt. wegen Renovierung geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung: Januar 2011 WC Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Behindertentoilette vorhanden Hinweise: Ebenerdige Zugänglichkeit über den Eingang „Betriebshof“, von dort sind fast alle Flächen über stufenfreie Stichwege erreichbar (Eingang Mensa soll im Laufe des Jahres 2010 behindertengerecht umgebaut werden –> dadurch zukünftig auch Rollstuhltauglichkeit von Rundwegen innerhalb des Gartens, einige Steigungen sind jedoch bis zu 100m lang, die Steigungen sind aber nicht größer als 6%). Karte am Eingang weist aus, wie man fast alle Bereiche ebenerdig erreichen kann. Der Chinesische Garten ist nur sehr eingeschränkt rollstuhltauglich (zu steile Rampe am Eingang, zu enge Wege). Bis auf das Tropenhaus sind alle Schauhäuser ebenerdig zugänglich. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Die Behindertentoilette befindet sich im Bereich des Tropenhauses. 12.5 Bäder Freibad Werne Bramheide 17-19, 44894 Bochum Tel.: 02 34/26 48 09 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder Öffnungszeiten: 15. Mai bis 15. September täglich von 7–21 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Hallenbad Querenburg Hustadtring 157, 44801 Bochum Tel.: 02 34/9 78 99 50 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt insg. drei Behindertenparkplätze. Der Schlüssel für die Behindertentoilette ist an der Kasse erhältlich. Hallenfreibad Hofstede Stettiner Str. 1–3, 44809 Bochum Tel.: 02 34/52 47 18 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder Öffnungszeiten: Montag 13–22 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 6.30–22 Uhr, Samstag und Sonntag 7–22 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt insg. zwei Behindertenparkplätze. Zum Einlassen ins Wasser gibt es einen Schwimmbadlifter. Die Behindertentoilette ist nur für Herren, für Frauen gibt es keine Behindertentoilette. 109 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Hallenfreibad Höntrop Am Südpark 1, 44869 Bochum Tel.: 0 23 27/7 31 67 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder Öffnungszeiten: Montag 10–22 Uhr, Dienstag 7–15 Uhr, Mittwoch bis Sonntag 7–22 Uhr Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Hallenfreibad Linden (Südbad) Brannenweg 10, 44879 Bochum Tel.: 02 34/49 42 57 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 7–22 Uhr Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden Hinweis: Den Schlüssel für die Behindertentoilette erhält man an der Kasse. 12.6 Einkaufen Drehscheibe/City-Point Einkaufscenter Kortumstr. 89, 44787 Bochum Tel.: 02 34/57 92 69-0, Fax: 02 34/57 92 69-69 [email protected], [email protected], www.city-point-bochum.de Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10–20 Uhr P Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt insg. 4 Behindertenparkplätze. Die Behindertentoilette – Euro-Schlüssel – befindet sich in der Freibadumkleide (Schlüssel ist auch an der Kasse erhältlich). Wellenfreibad Südfeldmark Märkische Str. 13 44866 Bochum Tel.: 0 23 27/8 93 06 www.bochum.de –> Freizeit/Sport –> Sport in Bochum –> Sportund Bäderamt –> Bäder Öffnungszeiten: 15. Mai bis 15. September täglich 7–21 Uhr 110 WC Behindertentoilette vorhanden Hinweis: Die Behindertentoilette (Euro-Schlüssel) befindet sich im Untergeschoss zwischen dem Bacher Reformhaus und der Apotheke. Ruhr-Park Bochum Am Einkaufszentrum, 44791 Bochum Tel.: 02 34/6 87 08 80, Fax: 02 34/68 70 88 99 www.ruhrpark.de Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10–20 Uhr Ratgeber für Menschen mit Behinderung Eingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden Hinweise: Es gibt über 30 Behindertenparkplätze an den verschiedensten Stellen. Das Areal des Ruhr-Parks umfasst rund 126.000 m² mit über 140 Geschäften. Weitestgehend ist er barrierefrei und überdacht. Einige Türbreiten und Fahrstühle sind jedoch nur eingeschränkt zugänglich. Die Mitnahme eines Blindenhundes ist möglich. Es gibt zwei Behindertentoiletten, eine in der Via Bartolo und eine neben C&A – Euro-Schlüssel – (Schlüssel ist auch am Info-Point erhältlich). Hinweise: Es gibt drei Behindertenparkplätze direkt neben dem Haupteingang/Bereich Radstation und drei ggü. vom Hauptbahnhof/Bereich Hausnummern 8–12. Für sehbehinderte/blinde Personen sind taktil erkennbare Bedienelemente, ein taktiles Bodenleitsystem und eine taktile Informationstafel vorhanden. Für hörbehinderte/gehörlose Personen sind elektronische Anzeigetafeln vorhanden. Besondere Hilfestellungen durch das Servicepersonal gibt es in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Eine Behindertentoilette befindet sich im Empfangsbereich (Ausgang City, zwischen Kino und Mr. Chicken), eine weitere befindet sich auf dem Vorplatz am Ausgang Buddenbergplatz (nur zugänglich während des Marktes – Mi. + Sa. 8–14 Uhr). Beide Toiletten sind mit dem Euro-Schlüssel zu öffnen. Für Mobilitätseingeschränkte Reisende gibt es bei der Deutschen Bahn einen speziellen Service. Informationen dazu erfährt man unter www.bahn.de –>Services –> Vor der Reise. Informationen über die Bahnhofsmission Bochum findet man in Kap. 11.3. 12.7 Verkehr Hauptbahnhof Bochum Kurt-Schumacher-Platz Tel.: 02 01/1 82-36 02 Fax: 02 01/1 82-10 75 54 (DB Station & Service AG/Bahnhofsmanagement Essen) www.deutschebahn.com und www.bahn.de Zugänglich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer WC Behindertentoilette vorhanden P Behindertenparkplatz vorhanden 111 BOGESTRA Info: Informationen zum Nahverkehrsangebot der BOGESTRA findet man in Kap. 7.1. Für telefonische Auskünfte steht Herr Thomas Mittkowski von der Servicestelle für Rehabilitation zur Verfügung. Info: Thomas Mittkowski, Servicestelle für Rehabilitation – siehe Kap. 11.2. 12.8 Arztpraxen 12.9 Schlafstätten Informationen über barrierefreie Bochumer Arztpraxen kann man über das Internetangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe >www.kvwl.de/earzt/< abrufen. Die Broschüre „Schlafstätten“ der Bochum Marketing GmbH >www.bochum-tourismus.de –> Informationsmaterial< stellt empfehlenswerte Quartiere (z. B. Hotelzimmer, Appartments) in Bochum vor. Welche dieser Quartiere über rollstuhlgerechte Zimmer verfügen, kann der Broschüre entnommen werden. Broschüre erhältlich bei: Bochum Ticketshop Touristinfo Huestr. 9, 44787 Bochum Servicezeiten: Montag bis Freitag 9–18 Uhr, Samstag 10–16 Uhr Kontakt: Tel.: 0 18 05/26 02 34 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 ct.) Fax: 02 34/9 63 02 55 [email protected], www.bochum-tourismus.de 12.10 Restaurants, Cafés und Kneipen In der Broschüre GUiDO (Der Ruhr-Gastro-Guide 2010/2011) >www.bochum-tourismus.de –> Informationsmaterial< findet man Informationen zu Bochumer Restaurants, Cafés und Kneipen. Hinweise zur „Behindertenfreundlichkeit“ werden in Form von Piktogrammen dargestellt. Broschüre erhältlich bei: Bochum Ticketshop Touristinfo –> siehe Info-Box zu 12.9. 112 Ratgeber für Menschen mit Behinderung IV Stichwortverzeichnis A Abhängigkeitserkrankte (Beratungsstellen) ........................... 58 agentur barrierefrei NRW......................................................... 37 Agentur für Arbeit .................................................................... 29 Allgemeinpsychiatrie (Beratungsstellen) ................................. 58 Alzheimer/Demenz.................................................................... 82 Aphasie (Selbsthilfegruppe) ..................................................... 81 Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum............................. 6 Arztpraxen ............................................................................... 112 Ausbildung ................................................................................ 29 Autismus .................................................................. 14, 22, 27, 56 B Bäder ........................................................................................ 109 Bahnhof Langendreer ............................................................. 106 Bahnhofsmission ............................................................... 91, 111 Beatmungspflege ...................................................................... 53 Behindertenbeauftragte......................................................... 116 Behindertenfahrdienste............................................................ 64 Behindertenorganisationen ..................................................... 78 Behindertenparkplätze ..................................................... 68, 100 Behinderten-Sportgemeinschaft Bochum-Südwest ................ 83 Behindertentoiletten ........................................................ 73, 100 Behindertentoilettenschlüssel (EURO-Behinderten-WC-Schlüssel) ........................................... 73 Behindertentreff Wattenscheid ............................................... 86 Behindertenwerkstätten........................................................... 30 Behindertenwohungen (Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) .............................. 39 Beruf .......................................................................................... 29 Betreute Wohnformen ............................................................. 39 Betreuungsgesetz...................................................................... 74 Betreuungsvereine .................................................................... 75 Betreuungsverfügung ............................................................... 75 Blinde Menschen (wirtschaftliche Hilfen) ................................ 71 Blinden- und Sehbehindertenverein ........................................ 78 BOGESTRA ................................................................................. 62 Botanischer Garten ................................................................. 108 C Cafés......................................................................................... 112 City-Point/Drehscheibe Einkaufscenter .................................. 110 D Demenz/Alzheimer.................................................................... 82 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft ................................. 79 Deutsche Rheuma-Liga ............................................................. 80 Deutsches Bergbau-Museum .................................................. 103 Drehscheibe/City-Point Einkaufscenter .................................. 110 E Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen............................... 104 Elternberatung .......................................................................... 17 Ergotherapie.............................................................................. 11 Erziehungsberatungsstellen ..................................................... 92 Essen auf Rädern ....................................................................... 53 EURO-Behinderten-WC-Schlüssel ............................................. 73 F Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ........................ 35 FamilienAssistenz ...................................................................... 56 Familienbildungsstätten ........................................................... 93 Familienforum ........................................................................... 86 Familienunterstützung ............................................................. 55 Forschungsinstitut Technologie und Behinderung ................. 37 Frauen und Mädchen mit Behinderung .................................. 94 Freilichtbühne Wattenscheid ................................................. 107 Freiwilligen-Zentrum ................................................................ 74 Freizeit ....................................................................................... 85 Früherkennung.......................................................................... 10 Fürsorgestelle für Kriegsopfer und andere Opfer (LWL-Hauptfürsorgestelle)........................................................ 95 G Gehörlose Menschen (wirtschaftliche Hilfen) ......................... 71 Gehörlose und Hörgeschädigte (Kontakt- und Beratungsstelle) ................................................ 97 Geistige Behinderung (Beratungsstellen) ................................ 58 113 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Geistige Behinderung (Familienunterstützung)...................... 55 Geistige Behinderung (Freizeitangebote und Sport)........ 59, 87 Geistige Behinderung (Urlaub) ................................................ 88 GEZ (Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung) ................. 70 Motopädie (Frühförderung) ..................................................... 13 Mütterberatung ......................................................................... 17 Multiple Sklerose (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) . 79 Musikschule ............................................................................. 101 H Hauptbahnhof Bochum .......................................................... 111 Haus der Begegnung ................................................................ 85 Hausnotruf................................................................................. 54 Heilpädagogische Leistungen (Frühförderung) ...................... 13 Heimaufsicht (Behörde für die Überwachung von Betreuungseinrichtungen) ................................................ 47 Hilfsmittel (Sanitätshäuser) ...................................................... 55 Hotels (Schlafstätten) .............................................................. 112 N Nachteilsausgleiche ................................................................... 70 NetzwerkBüro NRW .................................................................. 94 Nora e. V. ................................................................................... 94 Notfalltelefonnummern ......................................................... 116 I Initiative Behinderter und ihrer Freunde ................................ 81 Integrationsbüro ....................................................................... 97 Integrationsfachdienst .............................................................. 31 P Parkausweise ............................................................................. 67 Parkerleichterungen ................................................................. 67 Persönliches Budget .................................................................. 90 Pflege ......................................................................................... 51 Pflegedienste (Ambulante Pflegedienste) ............................... 51 Pflegeversicherung.................................................................... 48 Planetarium (Zeiss Planetarium)............................................. 101 prinz-regent-theater ............................................................... 106 Psychiatrische Kliniken .............................................................. 60 Psychische Behinderung (Kontaktstellen)................................ 60 Psychische Behinderung (Tagesstätten) ................................... 61 K Kindergarten ............................................................................. 19 Kinderhaus Bochum .................................................................. 47 Kinderkrankenpflege ................................................................ 53 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst .............................. 17 Kindervorsorgeuntersuchung................................................... 10 Kneipen.................................................................................... 112 Kraftfahrzeugsteuer ................................................................. 71 Kriegsopfer (LWL-Hauptfürsorgestelle) ................................... 95 Kündigungsschutz (Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) .................................................................................... 35 Kunstmuseum .......................................................................... 104 Kurzzeitpflege ..................................................................... 50, 52 L Logopädie (Sprachtherapie) ..................................................... 12 LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen für Kriegsopfer und andere Opfer .......................................................................................... 95 M Mädchen und Frauen mit Behinderung .................................. 94 Medizinische Rehabilitation (Frühförderung) ......................... 11 114 O OASE (Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum) ................. 78 Öffentlicher Personennahverkehr (Erleichterungen) ............. 66 R Rehabilitation (Servicestellen für Rehabilitation) ................... 90 Reisen ......................................................................................... 88 Reiten (Integrativer Reitbetrieb) .............................................. 87 Restaurants .............................................................................. 112 rewirpower STADION .............................................................. 108 Rheuma (Deutsche Rheuma-Liga e. V.) .................................... 80 Rollstuhl-Team-Basketball an der Ruhr Universität Bochum .. 84 Rollstuhltransporte (Behindertenfahrdienste) ........................ 64 Ruhr-Park Bochum .................................................................. 110 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ........................... 70 S Sanitätshäuser ........................................................................... 55 Ratgeber für Menschen mit Behinderung Schauspielhaus ........................................................................ 104 Schlafstätten ............................................................................ 112 Schule ......................................................................................... 21 Schwangerschaftsberatung ........................................................ 9 Schwerbehindertenausweis ...................................................... 69 Sehbehinderte Menschen (wirtschaftliche Hilfen) .................. 71 Selbsthilfegruppe Aphasie Bochum ......................................... 81 Selbsthilfe-Kontaktstelle........................................................... 77 Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum (OASE) ................. 78 Servicestellen für Rehabilitation .............................................. 90 Sozialpädiatrisches Zentrum..................................................... 10 Sozialpsychiatrischer Dienst...................................................... 57 Sozialtarif (Telefongebührenermäßigung) .............................. 70 Sport........................................................................................... 83 Sprachtherapie (Logopädie) ..................................................... 12 Stadtbüchereien ...................................................................... 101 Stadthalle Wattenscheid......................................................... 107 Stadtsportbund Bochum ........................................................... 83 Stadtteilhelfer ........................................................................... 74 Starlight Express ...................................................................... 106 Studium...................................................................................... 28 T Tagespflege ............................................................................... 51 Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif) .............................. 70 Tierpark + Fossilium Bochum .................................................. 108 Toiletten (Behindertentoiletten) ...................................... 73, 100 Treff 24 ....................................................................................... 59 TV Wattenscheid 01 .................................................................. 85 U Urlaub ........................................................................................ 88 U-Untersuchungen (Früherkennung)....................................... 10 V Varieté et cetera ...................................................................... 105 Verhinderungspflege .......................................................... 50, 52 Versorgungsamt .................................................................. 66, 69 Volkshochschule Bochum........................................................ 103 Vorsorgevollmacht .................................................................... 75 W Weibernetz e. V. ........................................................................ Weiterbildung ........................................................................... Werkstätten für behinderte Menschen ................................... Wohlfahrtsverbände (Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege) .............................................................................. Wohnberatung .......................................................................... Wohnheime (Betreute Wohnformen)...................................... Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.... 98 37 39 39 Y Yael Elya Institut........................................................................ 98 Z Zeche Bochum ......................................................................... 107 Zeiss Planetarium Bochum ...................................................... 101 IMPRE SSUM Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum – Die Oberbürgermeisterin – 44777 Bochum, www.bochum.de. 95 29 30 PUBLIKATIONEN Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Bildbeiträge: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum, mediaprint WEKA info verlag gmbh, Haus der Begegnung / AG Behinderte in Bochum, BOGESTRA, Diakonie Ruhr, Urlaub & Pflege e. V., CBF Darmstadt, Akademisches Förderungswerk, Arne Mayntz Fotografie, Jens Hauer, Lebenshilfe Bochum, www.photocase.de Redaktion: Sozialamt, Hilfen für Menschen mit Behinderungen Susanne Kikuth, Heiko Stegmann, 44777 Bochum Tel. 0234/910-2778, Fax: 0234/910-1349 Exemplare: 7.500 Redaktionsschluss: Mai 2010 INTERNET KARTOGRAFIE WERBEMITTEL mediaprint WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2, D-86415 Mering Tel. +49 (0) 8233 384-0 Fax +49 (0) 8233 384-103 [email protected] www.mp-infoverlag.de www.alles-deutschland.de www.mediaprint.tv 44777089/2. Auflage / 2010 115 Ratgeber für Menschen mit Behinderung V Behindertenbeauftragte Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe Mauerstr. 53, 11017 Berlin Tel.: 0 30/185 27-29 44, Fax: 0 30/185 27-18 71 [email protected] www.behindertenbeauftragter.de Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Angelika Gemkow Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Tel.: 02 11/8 55-30 08, Fax: 02 11/8 55-30 37 [email protected], www.lbb.nrw.de Aufgrund der Landtagswahlen im Mai 2010 stand die/der neue Behindertenbeauftragte der Landesregierung bei Redaktionsschluss noch nicht fest! Notfalltelefonnummern Polizei 110 Feuerwehr/Notarzt/Rettungswagen 112 Notruf-Fax der Polizei für Hörbehinderte 02 34/9 09-12 34 (auch für Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen) Bitte Vordruck nutzen, siehe: www.polizei-nrw.de/im/im_notfall Ärztlicher Notdienst 02 34/1 92 92 Zahnärztlicher Notdienst 02 34/77 00 55 Kindernotruf 0 234/9 10-54 63 Frauenhaus 02 34/50 10 34 Telefonseelsorge (gebührenfrei) 08 00/1 11 01 11 oder 1 11 02 22 Danksagung und Hinweise der Redaktion Die Redaktion möchte allen „Mitwirkenden“, die diesen „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ möglich gemacht haben, ihren Dank aussprechen. Insbesondere bedanken wir uns bei Ulrike Dirks und Jochen Werdelmann von der Projektgruppe „Behindertenratgeber“ im Sozialamt Bochum sowie Rena Beuchel und Werner Hirschmann von der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“. Damit dieser Ratgeber seiner Aufgabe noch besser gerecht werden kann, sind Anregungen und Kritik erforderlich. Wir freuen uns daher über Hinweise, Ergänzungen und Kritik, • wenn Sie Themen und Informationen vermissen, • wenn Sie spezielle Anregungen zu einzelnen Themen des Ratgebers haben oder • wenn Sie sonstige Anregungen oder Vorschläge haben. Die hier vorliegende Auflage des Ratgebers erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelne Angaben (z. B. Anschriften oder Telefonnummern) können sich aus verschiedenen Gründen ändern. Deshalb übernimmt die Stadt Bochum keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Redaktion 116 Susanne Kikuth und Heiko Stegmann Ambulant Betreutes Wohnen | Stationäres Wohnen | Freizeitgestaltung Haushaltshilfen | Integrative Erziehung Ratgeber für Menschen mit Behinderung Selbst bestimmt leben. Mit unserer Hilfe. www.awo-ruhr-mitte.de [email protected] Stationäres Wohnen Integrative Erziehung Informationen über Ambulant Betreutes Wohnen erhalten Sie im Emilie-Hegemann-Haus Am Neggenborn 77 44892 Bochum Fachberatung Kindergartenwerk Herzogstraße 36 44807 Bochum Stadtbüro Bleichstraße 8 44787 Bochum Tel.: 02 34. 92 28 8 - 0 Tel.: 02 34. 50 75 8 - 32 Tel.: 02 34. 96 47 7 - 0 3