Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Handelsplatz 1 04319 Leipzig
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Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Handelsplatz 1 04319 Leipzig goritzka akustik INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL-UND SCHWINGUNGSTECHNIK Tel.: Fax: (0341) 65 100 92 (0341) 65 100 94 e-mail: [email protected] Immissionsschutz, Bauphysik, Raum- und Elektroakustik Bekanntgabe als Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG Leipzig, 11.08.2014 [email protected] NACHRICHT 01 zum Bericht 3683/14 Betreff: Schreiben der ACCON GmbH vom 03.07.14 an die Gemeinde Brannenburg zum Thema „Lebensmittelmarkt an der Kufsteiner Straße, Prüfung der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 34“ Anmerkungen zum Accon Schreiben, Absatz: Immissionsorte, Immissionsrichtwert-Anteile Die Anzahl und die Lage der Immissionsorte wurden in Abstimmung mit ?? so gewählt, dass sie für das gesamte Untersuchungsgebiet kennzeichnend sind. Geringfügige Lageänderungen sind - wie im BILD 2 unserer schalltechnischen Untersuchung flächendeckend dargestellt - von untergeordneter Bedeutung. Um die von der Accon GmbH angesprochenen Fragen hinsichtlich der Gebietseinordnung nach der BauNVO gebührend zu berücksichtigen, sind von der Gemeinde folgende Anmerkungen zu bearbeiten bzw. zu bestätigen: Die im B-Plan Nr. 5 ausgewiesenen Flurstücke Nr. 63 und 70 sind nach BauNVO wie einzuordnen (WA oder MI)? Die Lage dieser Flächen ist zu übergeben, um diese - in der neuen schalltechnischen Untersuchung - konkret zu berücksichtigen. Wie sollen die Wohngebäude in der Dorfbachstraße nach BauNVO eingeordnet werden? WA oder WR? Im B-Plan Nr. 28 „Karfreitkaserne“ ist die Flurstücksfläche 640 als WA ausgewiesen. Wir haben für dieses Gebiet als MI betrachtet. Was ist anzusetzen? Wo liegt genau das Flurstück Nr. 598? Welche Gebietseinordnung ist den Berechnungen zugrunde zu legen; Die Höhe der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte - unter Berücksichtigung des Spielraumes für weitere Gewerbeeinrichtungen - ist zu benennen. Fachlich korrekt wäre das Ermitteln der Emissionskontingente nach der DIN 45691. Dipl.-Ing. M. Goritzka E/TEXTE7/NACHRICHTEN/NACHRICHT-01_NETTO-BRANNENBURG.doc Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Handelsplatz 1 04319 Leipzig goritzka akustik INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL-UND SCHWINGUNGSTECHNIK Tel.: Fax: (0341) 65 100 92 (0341) 65 100 94 Immissionsschutz, Bauphysik, Raum- und Elektroakustik e-mail: [email protected] Bekanntgabe als Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG Leipzig, 15.09.14 NACHRICHT 02 zum Bericht 3683/14 Betreff: Stellungnahme zum BV Brannenburg Im Folgenden sollen die im Bericht 6614-02-B der ACCON GmbH vom 03.07.2014 aufgetreten „Unklarheiten“ beseitigt werden. „Die Beurteilung als WA entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5. Allerdings ist die Gemeinde Brannenburg der Auffassung, dass es sich hier faktisch um ein WR handelt.“ Der Bebauungsplans Nr. 5 ist rechtskräftig und daher so lange als verbindlich anzusehen bis eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgt. Die Ausweisung eines reinen Wohngebiets hätte zu Folge, dass auch das benachbarte Dorfgebiet umgewidmet werden müsste, da ein aneinandergrenzen von reinem Wohngebiet zu Dorfgebiet nicht den Regeln der Bauleitplanung entspricht. „Die Berechnungsergebenisse von IP03 können näherungsweise auch für die zukünftigen Wohngebäude des Bebauungsplanes Nr. 28 herangezogen werden, wobei die niedrigeren Immissionsrichtwerte (WA) zu beachten sind.“ Am IP03 werden die IRW (WA) tags um 9 dB und nachts um 9,2 dB unterschritten. D.h, auch unter Berücksichtigung eines Ruhezeitenzuschlages werden die IRW für ein allgemeines Wohngebiet mit Sicherheit unterschritten. „IP 04 kann nicht alleine als repräsentativ für die Wohngebäude nordöstlich des Bauvorhabens angesehen werden. Ein weiterer IP in einem nicht durch das geplante Gebäude abgeschirmten Bereich wäre wünschenswert, z.B. auf Flur Nr. 598.“ Für die Einschätzung der Geräuschsituation auf die umliegenden Gebäude wurde eine flächendeckende Isophonenkarte ausgewiesen. In dieser ist das Ergebnis der Schallausbreitungsberechnung ausgewiesen und darauf aufbauend an den am stärksten betroffenen Gebäuden Aufpunkte (Immissionsorte) gesetzt. goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bauphysik, Raum- und Elektroakustik Bericht 3683/14 Nachricht 02 Unter Berücksichtigung, dass an diesen lautesten Punkten die IRW für allgemeines Wohngebiet eingehalten werden, ist für die leiseren Bereiche ebenfalls von der Einhaltung auszugehen. Die Betrachtung weitere IPs würde somit keine weiterführende Reglementierung der Anlage nach sich ziehen (Auslegung der Lufttechnik etc.). „Für die Immissionsorte westlich und südlich (IP01, IP02) halten wir die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um 3 dB und östlich (IP 03) um 6 dB für angemessen.“ Seitens des zukünftigen Betreibers des Marktes liegt die Bestätigung vor, dass die Öffnungszeiten des Marktes von 07:00 bis 21.00 Uhr betragen. Somit entfallen die den Pegel bestimmenden Emittenten im Zeitraum nachts (hier Parkplatzgeräusche und Pkw-Zufahrt). Unter Berücksichtigung dieser reduzierten Öffnungszeiten werden die oben genannten Kriterien durchgängig erfüllt. „Unklar ist der Ansatz für Handhubwagen im Bereich des Eingangs, der HLUG entnommen wird.“ Grundlage bilden die in der HULG Tbaelle 10 ausgewiesnen maximalen Emissionen für die Vorgänge „Asphalt, uneben, unbeladen mit LWAT = 100 dB“ und „Asphalt, uneben, PET-Flaschen mit LWAT = 90 dB“. Damit der Berechnungsansatz konform zum Ansatz im Bereich Rampe erfolgt, sind die in /HULG/ ausgewiesenen Schallleistungspegel auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens LWAT (Absatz 8.3 Seite 17) in den mittleren Schallleistungspegel für eine Stunde umgerechnet worden. Die Hinweise zur Berechnung sind im Bericht auf Seite 13 enthalten und folgend nochmals ausgewiesen. LWAT,1h = LWAT + 10 log (TE / 3600) Auf Grundlage des Taktmaximalpegels (Messzyklus 5 Sekunden) und der in Heft 3 HLUG ausgewiesen Geschwindigkeit (v = 1,4 m/s) entspricht der Vorgang einer Wegstrecke von 7 m. LWAT,1h = 100 dB + 10 log (5s / 3600) = 71 dB LWAT,1h = 90 dB + 10 log (5s / 3600) = 61 dB 2 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bauphysik, Raum- und Elektroakustik Bericht 3683/14 Nachricht 02 „Die Anzahl der Pkw wird mit 700 pro Tag angesetzt [2], jedoch nicht näher belegt.“ Die schriftliche Bestätigung liegt bei. „Unklar ist der Ansatz für Einkaufswagensammelbox, der HULG [4] entnommen wird, aber im Bericht nicht nachvollzogen werden kann:“ Im Bericht HULG [4] wird der Taktmaximalpegel mit LWAT,1h = 72 dB ausgewiesen. Im Bericht wurde der Mittelungspegel mit LWA,1h = 68 dB angesetzt und der verbleibende Impulszuschlag von 4 dB immissionsseitig vergeben (TA Lärm konform). „Der Ansatz für das Entspannen der Druckluftbremse ist unklar, der laut Gutachten nach HULG [4] entnommen wurde.“ Nach HULG Seite 16 „Empfohlene Emissionsansätze für die Immissionsprognose“ ist für das Einzelereignis „Betriebsbremse“ ein Schallleistungspegel von LWA = 108 dB ausgewiesen. „Der Ansatz für das Schließen eines Pkw-Kofferraumdeckels ist unklar, da zwar die Parkplatzlärmstudie [3] zitiert wird, aber im Bericht nur ein Schallleistungspegel von 97,5 dB(A) angegeben wird (Pkw-Tür) statt 99,5 dB(A) (Kofferraumdeckel).“ Hier wurde mit dem Zuschlagen einer Pkw-Tür gerechnet. Auf Grund der Öffnungszeiten entfällt das Einzelereignis im Nachtzeitraum. Im Tagzeitraum ist somit umliegend nicht mit Überschreitungen des Spitzenpegels zu rechnen. Dipl. Ing. (FH) R. Julius 3