Managementplan Wismarbucht und Salzhaff

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Managementplan Wismarbucht und Salzhaff
Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
Managementplan
für das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1934-401
Wismarbucht und Salzhaff
Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern finanziert.
Impressum
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Telefon 0385 59586-0 ● Fax 0385 59586-570
http://www.mv-regierung.de/stälu/westmecklenburg
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
SALIX-Kooperationsbüro für Umwelt- und Landschaftsplanung Dr. W. Scheller
Willem-Kolff-Platz 1
17166 Teterow
Tel. 03996-159450
e-Mail: [email protected]
www.salix-teterow.de
Bearbeitung:
Dr. Wolfgang Scheller
Dipl.-Ing. Gesche Köpke
Pöyry Deutschland GmbH, Büro Schwerin
Ellerried 7
19061 Schwerin
Tel. 0385 6382-0
E-Mail: [email protected]
Internet http://www.poyry.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Dirk Steyer
Dipl.-Ing. Claudia Antons
Teterow/ Schwerin, 13. April 2015
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
INHALTSVERZEICHNIS TEIL I GRUNDLAGEN
0
GESAMTZUSAMMENFASSUNG
7
I
TEIL GRUNDLAGEN
8
I.1
Allgemeine Gebietsbeschreibung ........................................................................................... 8
I.1.1
I.1.2
I.1.3
Grundlagen
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
I.2
Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 ........................................................ 80
I.2.1
I.2.2
I.2.3
I.2.4
I.2.5
Gemeldete und erfasste in der VSGLVO M-V genannte Vogelarten
80
Habitate der relevanten Vogelarten
81
Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden
88
Weitere maßgebliche Bestandteile
96
Bedeutung der in der VSGLVO M-V genannten Vogelarten für das Netz Natura 2000
97
I.3
Zusammenfassende Bewertung des Gebietes / Konflikte und Betroffenheiten ................... 99
I.3.1
I.3.2
I.3.3
Schutzzweck
Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele
Funktionsbezogene Erhaltungsziele
I.4
Quellen ............................................................................................................................... 131
I.5
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 135
3
8
22
70
99
110
118
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1:
Abb. 2:
Abb. 3:
Abb. 4:
Abb. 5:
Abb. 6:
Abb. 7:
Abb. 8:
Naturräumliche Einordnung des Untersuchungsraumes ................................................... 8
Darstellung der Entwicklung im Betrachtungsgebiet anhand von Teilausschnitten historischer Karten der Insel Poel ............................................................................. 20
Heutige potenziell natürliche Vegetation im Betrachtungsraum (Quelle: Kartenportal M-V) ..................................................................................................................... 21
Entwicklung der Fangmengen im Zeitraum 2005 bis 2012 im Fanggebiet
"Wismarbucht" (LALLF M-V) ....................................................................................... 31
Darstellung der fischereilichen Aktivitäten im Betrachtungsraum im Jahr 2007
(Quelle: HANTKE, H. in Fisch & Umwelt, Jahresheft 2009/ 2010) .............................. 31
Verteilung der Windrichtung im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an der
Station Boltenhagen (Quelle: windfinder.com) .............................................................. 55
Darstellung der munitionsbelasteten Gebiete in den Küstengewässern des
Betrachtungsgebietes ...................................................................................................... 67
Abgrenzung der Boddengewässer zum offenen Meer .................................................... 88
TEXT-KARTEN
Textkarte 1:
Textkarte 2:
Textkarte 3:
Textkarte 4:
Textkarte 5:
Textkarte 6:
Textkarte 7:
Betrachtungsgebiet und Übersicht der kommunalen Verwaltungsstruktur .................... 10
Ausschnitt der Schmettauschen Karte (1788) des Betrachtungsgebietes ....................... 17
Waldfunktionen im Betrachtungsgebiet.......................................................................... 25
Fischereiliche Nutzung im Betrachtungsgebiet .............................................................. 27
Wasserwirtschaft und Küstenschutz im Betrachtungsgebiet .......................................... 42
Touristische Nutzung im Betrachtungsgebiet ................................................................. 63
Schutzgebiete im Betrachtungsgebiet und Bereiche hoher Empfindlichkeit .................. 79
4
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1:
Tab. 2:
Tab. 3:
Tab. 4:
Tab. 5:
Tab. 6:
Tab. 7:
Tab. 8:
Tab. 9:
Tab. 10:
Tab. 11:
Tab. 12:
Tab. 13:
Tab. 14:
Tab. 15:
Tab. 16:
Tab. 17:
Tab. 18:
Tab. 19:
Tab. 20:
Tab. 21:
Tab. 22:
Tab. 23:
Tab. 24:
Tab. 25:
Tab. 26:
Wesentliche
Merkmale
der
naturräumlichen
Gliederung
des
Untersuchungsraumes ....................................................................................................... 9
Hauptnutzungsformen im Vogelschutzgebiet und seiner unmittelbaren
Umgebung....................................................................................................................... 22
Übersicht
der
Waldgesellschaften
gemäß
Biotopund
Nutzungstypenausgrenzung (Karte 1a)........................................................................... 24
Verteilung der im Jahr 2013 zugelassenen Fischereibetriebe im Fischereibezirk
Wismarbucht mit Salzhaff .............................................................................................. 28
Fangstatistik der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei M-V im Fanggebiet
"Wismarbucht"(LALLF M-V) ........................................................................................ 29
Mindestgrößen, Schonzeiten und Mindestmaschenöffnungen ausgewählter
Fischarten gemäß Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) ...................................... 33
Maßnahmen der Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL .......................................... 37
Nährstoff- und Schwermetalleinträge in die Küstengewässer des
Betrachtunsgebietes in den Jahren 2003 - 2006 (LUNG, 2008) ..................................... 43
Hauptwerte (2003 - 2012) und historische Wasserstände an den Pegeln
Timmendorf und Wismar ............................................................................................... 45
Küsten- und Hochwasserschutzanlagen im Betrachtungsgebiet gemäß
Sturmflut- und Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar ........ 45
Entwicklung der Gästezahlen im Ostseebad Boltenhagen (Kurverwaltung
Boltenhagen, 2013) ......................................................................................................... 48
Entwicklung der Beherbergungssituation inkl. Campingtourismus der Jahre
2011 und 2012 im Bereich des nördlichen Salzhaffs (Quelle: www.statistikmv.de) ............................................................................................................................. 49
Darstellung der Camping- und Wohnwagenstellplätze im Betrachtungsgebiet ............. 50
Einteilung der Windverhältnisse und deren Nutzbarkeit für den Surf-/ Kitesport ......... 56
Surf-/ Kitermonitoring des BUND Salzhaff-Rerik 2013 im inneren Salzhaff ............... 58
Mitglieder der Regionalvereinigung Wismarbucht und Bootsliegeplätze im
Gebiet .............................................................................................................................. 59
Gesamtstreckenergebnisse der vergangenen 3 Jagdjahre der im LK Rostock
befindlichen gemeinschaftlichen Jagdbezirke (GJB) ..................................................... 69
Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten lt.
Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung.......................................... 80
Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten lt.
Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung.......................................... 81
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Brutvogelarten .................. 82
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Rastvogelarten .................. 86
Weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile im
Gebiet ............................................................................................................................. 96
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Brutvögel für das Netz Natura 2000............ 97
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Rastvögel für das Netz Natura
2000 ................................................................................................................................ 98
Übersicht über die für die Zielarten relevanten Wassertiefen der
Küstengewässer ............................................................................................................ 100
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der
relevanten Brutvogelarten ......................................................................................... 111
5
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 27:
Tab. 28:
Tab. 29:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der
relevanten Rastvogelarten.......................................................................................... 117
Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Brutvogelarten
nach VS-RL................................................................................................................... 119
Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Rastvogelarten
nach VS-RL................................................................................................................... 127
FOTOVERZEICHNIS
Foto 1:
Foto 2:
Foto 3:
Windwatt am NSG Langenwerder .................................................................................. 13
Zum Radwanderweg ausgebauter ehemaliger Kolonnenweg vor Steinbeck .................. 52
Blick auf das Surfrevier Salzhaff am Zeltplatz Pepelow ................................................ 54
ANHANG
ANHANG 1:
Karten
Karte 1a: Blätter 1 und 2: Aktueller Zustand Biotoptypen
Karte 1b: Blätter 1 und 2: Nutzungen/ Pläne und Projekte
Karte 2c: 28 Teilkarten: Habitate der Arten nach Art. 4 EU-VRL
Kartenübersicht (Karte 2 c) nach Arten
Kartenblattschnitte (Karte 2c)
ANHANG 2:
Detaillierte Habitatbewertung
ANHANG 3:
Erläuterungstext zu den verortbaren Vogeldaten
ANHANG 4:
GIS-Daten einschließlich Metadatendokumentation
6
M 1 : 25.000
M 1 : 25.000
M 1 : 10.000
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
0
GESAMTZUSAMMENFASSUNG
Die Zusammenfassung wird am Ende der Bearbeitung des Managementplanes eingefügt.
7
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I
TEIL GRUNDLAGEN
I.1
Allgemeine Gebietsbeschreibung
I.1.1
Grundlagen
Name und Größe des Schutzgebietes
Das Europäische Vogelschutzgebiet (EU-VSG) "Wismarbucht und Salzhaff" (EU-Nummer DE 1934401) ist Teil des ökologischen Netzes "NATURA 2000". Managementpläne dienen der gebietsspezifischen Darstellung der Erhaltungsziele auf der Grundlage der Vogelschutzgebietslandesverordnung
(VSGLVO M-V). Auf naturschutzfachlicher Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen werden
die erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Entwicklungsmaßnahmen
dargestellt und Instrumente zu deren Umsetzung aufgezeigt.
Das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" (DE 1934-401) wurde mit einer Fläche von 42.472 ha an
die Europäische Union gemeldet. Entsprechend des Fachleitfadens "Managementplanung für Natura
2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern" (MLUV M-V 2012) wurde eine Anpassung der ursprünglich im Maßstab 1 : 25 000 erarbeiteten Schutzgebietsgrenze an den Maßstab 1 : 10 000 vorgenommen, wodurch es in geringfügigem Maße zu Grenzkorrekturen kam. Die aktualisierte Grenze bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Managementplanes und soll zu einem späteren
Zeitpunkt der Nachmeldung an die EU dienen. Die rechtsverbindliche Grenze des Schutzgebietes
stellt nach wie vor die mit der Gebietsmeldung im Maßstab von 1 : 25 000 vorgelegte Grenze dar.
Lage
Das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" erstreckt sich gemäß naturräumlicher Gliederung des
Landschaftsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern über die Landschaftszonen "Beltsee" (0a) und
Ostseeküstenland (10) (Abb. 1).
Abb. 1:
Naturräumliche Einordnung des Untersuchungsraumes
Folgende gebietsspezifische Charakteristika sind diesen Zonierungen zuzuordnen (Tab. 1):
8
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 1:
Wesentliche Merkmale der naturräumlichen Gliederung des Untersuchungsraumes
Landschaftszone
Großlandschaft
Landschaftseinheit
Wertgebende Merkmale
Innere Seegewässer der Wismarbucht und Salz- − Beeinflussung der Salinität
durch
Wasseraustausch
Mecklenburger
Bucht haff (0a00)
mit der Nordsee über das
(0a0)
Kattegat mit relativ instaFlachwasserzone (< 20 "Euphotische
Zone"
bilen Verhältnissen
m) der äußeren Seege- (0a10)
− Bestand an marin geprägwässer der Mecklenburten Zönosen
ger Bucht (0a1)
− Vorkommen von Untiefen,
"Schwachlicht-Zone"
unterseeischen
Rinnen(0a11)
und Kuppensystemen sowie ausgeprägten Windwatten
− Küstensaum mit unmittelOstseeküstenland Nordwestliches Hügel- Klützer Winkel (101)
bar angrenzendem Hinterland
(10)
(1)
land
Wismarer Land und Insel
−
charakterisiert
durch bePoel (102)
sondere geomorphologiNeubukower Becken mit
sche und hydrologische
Halbinsel Wustrow (103)
Verhältnisse und den ausgleichenden Klimaeinfluss
der Ostsee
− starke Küstengliederung
− Begrenzung durch die Erhebungen der Pommerschen
Hauptendmoräne
der Weichsel-Kaltzeit
Beltsee (0a)
9
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Textkarte 1:
10
Betrachtungsgebiet und Übersicht der kommunalen Verwaltungsstruktur
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Geologie und Wasserhaushalt
(Quelle: Geologische Karte, DMMF, 1997, Jeschke et al. 2003)
Die Landschaft wird von den besonderen Verhältnissen des Grenzraumes zwischen Land und Ostsee
geprägt, was sich in den geomorphologischen, hydrologischen und klimatischen Verhältnissen zeigt.
Das Betrachtungsgebiet wurde durch den jüngsten Eisvorstoß des Pommerschen Stadiums der
Weichsel-Kaltzeit geprägt und teilweise durch den Mecklenburger Vorstoß der W3-Moräne überformt, wodurch große Schuttmengen im Gebiet akkumulierten. Geprägt wird der Bereich durch ausgedehnte, aus Geschiebelehm und -mergel aufgebaute Grundmoränen. Begrenzt werden die Außenränder der Inlandeisvorstöße durch markante Endmoränenzüge. Im Gebiet umrahmt insbesondere die
als Wismar-Lobus bezeichnete Hauptrandlage aus Stauchendmoränen durch ihren küstenparallelen
Verlauf deutlich die Wismarbucht. An die Endmoränen schließen sich in südlicher Richtung für gewöhnlich die durch Abschmelzprozesse gebildeten Sander an.
Der Küstenverlauf im Bereich der Wismarbucht spiegelt im Wesentlichen den Verlauf der Haupteisrandlage des Pommerschen Stadiums wider. Die Gliederung dieser Ausgleichsküste wurde durch den
Mecklenburger Gletschervorstoß bestimmt, dessen Grundmoräne flach zur Wismarbucht einfällt. Dabei wechseln Geschiebemergelkliffs mit flachen Stränden, Dünenkuppen, Nehrungshaken und Haffs
ab, vorgelagert liegt die Insel Poel und die Halbinsel Wustrow in der Wismarbucht.
Steiluferabschnitte in Form aktiver als auch inaktiver Kliffs finden sich v.a. in folgenden Bereichen:
−
−
−
−
−
−
Halbinsel Wustrow in Form ausstreichender Geschiebemergel und Tonschichten
aktives Kliff zwischen Groß Strömkendorf und Redentin aus schwach gebänderten Schluffen
an West- bis Norduferabschnitten der Insel Poel, z.B. zwischen Gollwitz und Schwarzem Busch,
westlich von Neuhof sowie zwischen dem Hafen Timmendorf und dem Rustwerder
aktives Kliff an der Hohen Wieschendorfer Huk
an den Ost- und Westuferabschnitten der Wohlenberger Wiek
über 40 m hohes Steilufer Großklützhöved nördlich von Redewisch, welches sich in einer z.T.
glazial stark gestörten Serie bis Kleinklützhöved fortsetzt.
Flachküstenabschnitte blieben erst mit Ende der abklingenden Litorina-Transgression erhalten. Besonders erwähnenswert ist der, dem Steilufer der Halbinsel Wustrow auf einer Länge von fast 4 km
leeseitig vorgelagerte Kieler Ort. Isoliert durch eine fast 60 Jahre dauernde militärische Nutzung und
infolge der Aufrechterhaltung der Sperrung für die touristische Nutzung konnte sich dieser Sandhaken und der Moränenkern der Halbinsel Wustrow eigendynamisch entwickeln.
Die Insel Langenwerder entstand nach der Litorina-Transgression als freie Strandwallbildung auf einem, dem Kliff bei Gollwitz vorgelagerten Pleistozänkern. Ein diskontinuierlicher Sedimenttransport
führt zu einer allmählichen Inselverlagerung von Nord nach Süd. Durch die sich südwestlich der Insel
Langenwerder allmählich ausbildende sandig-schlickige Sandbank wird der Durchfluss zwischen den
Inseln Poel und Langenwerder eingeschränkt. Die Insel Walfisch stellt ähnlich Langenwerder den
Rest eines litorinazeitlich "ertrunkenen" Moränenkerns aus Geschiebemergel dar, der durch die Errichtung einer Findlingsmauer am nordwestlichen Ufer und die Verklappung von Baggergut aus dem
Hafen und der Fahrrinne Wismar in ihrer Morphologie stark beeinflusst wurde. Weitere freie Strandwälle sitzen dem südöstlichen Ausläufer der Untiefe Lieps auf bzw. bilden das Standwall-HakenPrielsystem des Faulen Sees/ Rustwerders sowie des Brandenhusener und Fährdorfer Hakens auf der
Insel Poel.
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Die Küste des Betrachtungsgebietes unterliegt einer noch lebendigen Morphodynamik. Zu erwähnen
ist dabei der z.T. starke Küstenrückgang v.a. nord- und westexponierter Steilufer von i.M. 0,5 m jährlich (Westkliff Insel Poel), wobei deren Küstenverlauf insbesondere durch Sturmhochwasserereignisse deutlich beeinflusst wird. Hervorzuheben sind dabei z.B. das Sturmflutereignis vom 11./ 12. November 1872, bei dem es am Kliff Schwarzer Busch zu Abbruchbeträgen von 28 bis 32 m und am
Kliff Kaltenhof - Gollwitz zu Abbruchbeträgen von 24 bis 26 m kam. Der Sandtransport und die Akkumulation an Ausgleichsküsten erfolgt vornehmlich in östlicher Richtung. Die Ausbildung großräumiger Dünenkomplexe durch äolische Sedimente wird dabei v.a. durch das Ausgangssubstrat Geschiebemergel verhindert.
Küstengewässer
Die Wismarbucht ist eine weit in die Grundmoränenlandschaft Nordwestmecklenburgs eingeschnittene südliche Ausbuchtung der Mecklenburger Bucht, die sich am südwestlichen Ende der Ostsee befindet. Die abwechslungsreiche Landschaft der angrenzenden terrestrischen Gebiete (z.B. Klützer
Winkel) setzt sich in abgeschwächter Form unter Wasser fort. Aufgrund der Lage im Übergangsbereich zwischen Nord- und Ostsee bzw. ihrer Nähe zur Nordsee enthält die Wismarbucht im Vergleich
mit den weiter östlich gelegenen Bodden an der pommerschen Küste und dem Achterwasser deutlich
salzhaltigeres Wasser. Bei anhaltend starken Weststürmen werden größere Mengen salz- und sauerstoffhaltigen Wassers in die Ostsee transportiert. Der Wasseraustausch unterliegt größeren Schwankungen und hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Beschaffenheit der Küstenzone und Ufer,
Wasserstands- und Strömungsverhalten, Untiefen oder Wassertemperatur ab. Hydrographisch wird
die Wismarbucht in die innere und äußere Wismarbucht unterteilt. Die innere Wismarbucht ist ein
Flachwassergebiet von 3 bis 4 m Tiefe mit breiten ufernahen Zonen zwischen 0 bis 1 m Tiefe. Ausgehend vom Spülsaum fällt der Meeresboden langsam ab, so dass sich bei niedrigem Wasserstand
ausgedehnte, ausschließlich windabhängige Wattengebiete ausbilden (gezeitenunabhängige Windwatte). Zwischen dem Salzhaff und der inneren Wismarbucht befinden sich die größten zusammenhängenden Flachwasserzonen der Wismarbucht. Ausgehend von der noch etwa 2 m tiefen Gollwitz wird
südlich des Boiensdorfer Werders in die Flachwasserzonen und Windwatte der Großen Wiek und die
eine Wassertiefe von < 1 m aufweisende Zaufe und Breitling übergeleitet.
Das Salzhaff selbst wird durch den sich unter Wasser fortsetzenden Teßmannsdorfer Haken in einen
flachen, nordöstlichen Teil (innere Bucht, Wassertiefe 2 bis 3 m) und einen tieferen südwestlichen
Teil (äußere Bucht, Wassertiefe 3 bis fast 5 m) geteilt. Der Wasseraustausch im Salzhaff wird nur
über eine schmale Rinne (Ellbogen) gewährleistet. Mit der äußeren Wismarbucht ist das Salzhaff
durch eine 4 m tiefe Rinne, die sogenannte Kielung südöstlich der Kroy verbunden. Die äußere Wismarbucht setzt sich aus einem ausgedehnten Rinnen- und Kuppensystem zusammen. Die bei Hochwasser überströmte Insel Lieps stellt dabei den flachsten Teil dar.
Die Untiefen Hannibal, Schweinsköthel, Jäckelberg, Sechsergund und Platte weisen Wassertiefen von
etwa 3 m auf. Das Rinnensystem beginnt nordöstlich am Großen Tief (Wassertiefe etwa 18 m) und
verläuft über das Krakentief bis zur Wohlenberger Wiek (Wassertiefe etwa 10 bis 13 m).
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Foto 1: Windwatt am NSG Langenwerder (Foto: Köpke/Scheller, 2013)
Binnengewässer
Folgende gemäß Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Fließgewässer befinden sich im Betrachtungsgebiet, Region Mittleres Mecklenburg/ Rostock und münden in die Wismarbucht bzw. das Salzhaff:
Hellbach:
Das Quellgebiet des Hellbaches befindet sich im Raum Altenhagen südlich von Kröpelin. Nördlich
von Neubukow mündet der Hellbach bei Teßmannsdorf in das Salzhaff. Das Einzugsgebiet des Hellbaches umfasst eine Fläche von rd. 210 km². Aus Sicht der Fischfauna besitzt der Hellbach eine besondere Bedeutung u.a. für die Meerforelle (Salmo trutta trutta) und den Aland (Leuciscus idus). Der
Hellbach wird dem LAWA-Typ 15 "Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse" zugeordnet.
Gemäß WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung "Hellbach und Zuflüsse" ist der Hellbach von der Mündung in das Salzhaff bis Neubukow als naturnah einzustufen. Defizite der hydromorphologischen
Qualitätskomponenten der Gewässer des Hellbachsystems sind das Fehlen naturnaher Gewässer- und
Uferstrukturen und die übermäßige Nährstoffbelastung. Primär sind dabei diffuse Nährstoffeinträge
zu beobachten, es treten jedoch auch vereinzelt Belastungen aus Punktquellen auf. Diese Nährstoffeinträge stellen indirekt auch eine Belastung für das Salzhaff dar. Der Ursprung der diffusen Nährstoffeinträge ist vor allem in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Umlandes zu sehen, die bedingt hohe Düngemittelgaben und vielfach Flächendränung erfordern.
13
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Farpener Bach:
Der Farpener Bach besitzt ab dem Stausee Farpen bis zur Mündung in die Wismarbucht unterhalb
Groß Strömkendorf eine Gewässerlänge von 10.485 m. Gemäß Fließgewässerstrukturgütekartierung
der Bewirtschaftungsvorplanung im Teileinzugsgebiet Küste-Ost ist der Zustand des Gewässers als
deutlich bis stark verändert einzuschätzen, lediglich der Unterlauf ist gering verändert. Der Farpener
Bach wird dem LAWA-Typ 14 "Sandgeprägte Tieflandbäche" zugeordnet. Auch der Farpener Bach
besitzt Bedeutung für den Aufstieg der Meerforelle, wobei das Auslaufbauwerk an der Staumauer die
Wanderungen blockiert.
Biendorfer Bach:
Der Biendorfer Bach (NMKZ-0900, Graben aus Biendorf) hat eine Länge von 10,8 km, er wird dem
LAWA-Typ 16 "Kiesgeprägte Tieflandbäche" zugeordnet. Das Gewässer ist stark anthropogen geprägt. Die Gewässerstruktur wurde durch viele Bau- und Ausbaumaßnahmen stark verändert (Rohrleitungen, viele Querbauwerke, etc.), das Gewässer ist auf über 50 Prozent seiner Länge verrohrt. Die
zwischenliegenden offenen Gewässerabschnitte sind stark ausgebaut und degradiert, auch hier wird
das starke natürliche Gefälle durch Sohlrampen abgebaut. Der Unterlauf wird vom Salzhaff rückgestaut. Im Mündungsbereich wurde ein Deich geschlitzt, um das natürliche Überflutungsregime in den
küstennahen Grünlandbereichen wiederherzustellen. Das Umland des Biendorfer Baches ist stark
landwirtschaftlich genutzt, was zu erhöhten diffusen Nährstoffeinträgen in das Gewässer und damit in
das Salzhaff führt.
Über die beschriebenen Fließgewässer hinaus befinden sich mit zumeist nur untergeordneten Längen
folgende berichtspflichtigen Fließgewässer der Region Westmecklenburg im Betrachtungsgebiet.
Einzelheiten zur Maßnahmenplanung der WRRL sind Tab. 7 bzw. Textkarte 5 zu entnehmen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Klützer Bach
Tarnewitzer Bach
Farpener Bach
Walmstorfer Graben
Beckerwitzer Graben
Zierower Bach
Gagzower Graben
Hageböker Graben
Blowatzer Bach.
Stillgewässer
Neben kleineren Lagunen sowie Söllen und sonstigen Kleingewässern ist im Betrachtungsgebiet lediglich der Stausee Farpen als künstlich entstandenes Stillgewässer von Relevanz. Die Talsperre Farpen dient als Stauwehr der Wasserrückhaltung des im Farpener Bach (Neuburger Graben, Graben 10,
Plastbach, Fauler Bach) anfallenden Wassers im Sinne der Landwirtschaft. Sie liegt nordöstlich der
Hansestadt Wismar im Tal des Farpener Bachs zwischen den Ortslagen Farpen und Neuburg. Die eine mittlere Tiefe von etwa 1,3 m aufweisende Talsperre wurde zwischen 1976 und 1978 zur landwirtschaftlichen Bewässerung errichtet.
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Nutzungsgeschichte
(Quelle: Jeschke et al. 2003, DMMF, 1997, GLRP WM, 2008, RREP WM , 2011, Wiebekingsche Karte von 1786,
Schmettausche Karte von Mecklenburg 1788, Königlich Preußische Landesaufnahme von 1879)
Im Betrachtungsraum von Wismarbucht und Salzhaff begann die nachweisbare Siedlungsgeschichte
nach dem Abklingen der letzten Vereisung etwa im 10. Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung. Erste
Spuren ließen sich anhand von Funden bearbeiteten Feuersteins für die Zeit des Spätpaläolithikums
(Altsteinzeit) nachweisen. Zu dieser Zeit gab es die heutige Ostsee noch nicht. Vor etwa 12.000 Jahren war das Gebiet eisfrei und im Paläolithikum mit Tundra oder Waldtundra bedeckt. Die den in das
Gebiet einwandernden Tieren folgenden Menschen lebten von der Jagd und Fischerei.
In den folgenden Jahrtausenden war das Klima durch eine zunehmende Erwärmung und Erhöhung
der Feuchtigkeit, die Auffüllung des Grundwassers, das Verschwinden des Permafrostbodens und die
einsetzende Bodenbildung geprägt, woraus eine Vielzahl von Veränderungen der natürlichen Vegetation, insbesondere der Waldentwicklung resultierte. Mit Beginn der Litorina-Transgression vor etwa
8.000 Jahren und dem langsamen Anstieg des Meeresspiegels in mehreren Schwankungsphasen wurden große Teile des Betrachtungsgebietes überspült und ertranken, höhere Erhebungen wie Wustrow,
Poel, Walfisch und Lieps blieben als Inseln bestehen. Mit den sich vor etwa 5.000 Jahren herausbildenden Küstenlinien und den sich verändernden Siedlungsbedingungen waren die Voraussetzungen
für eine Sesshaftigkeit seit dem Neolithikum gegeben. Lebensgrundlagen bildete dabei der sich entwickelnde Ackerbau und Viehzucht. Nachweise neolithischer Besiedlung im Betrachtungsgebiet
stammen u.a. aus Ausgrabungen im Latt-Moor südlich der Straße Wismar Eiserne Hand - Müggenburg. Weitere Siedlungsplätze wurden u.a. bei Redentin, Proseken, Brandenhusen, Fährdorf und Groß
Strömkendorf nachgewiesen. Megalithgräber als die markantesten Denkmäler dieser Zeit finden sich
mit dem "Steingrab" bei Proseken sowie östlich von Rerik. Hügelgräber der Bronzezeit finden sich
u.a. mit dem "Köppenbarg" südöstlich von Brandenhusen, der "Tridamsberg" südwestlich von Wismar, der "Loyenberg" bei Triwalk südöstlich von Wismar und der "Trüllingsberg" östlich von Gagzow. Auch während der Bronzezeit dominierte die Viehzucht, gefolgt vom Ackerbau.
Der in den Wiesenniederungen abgebaute Raseneisenstein bildete die Grundlage für die Entwicklung
einer bodenständigen Eisenproduktion, mit der vor etwa 2.500 Jahren in die Eisenzeit übergeleitet
wurde. Ackerbau und Viehzucht bildeten weiterhin die Lebensgrundlage. Im Betrachtungsgebiet ließen sich Spuren von Stall- und Hausbauten und Keramikscherben nachweisen, die u.a. auf einen
germanischen Siedlungsplatzes bei Groß Strömkendorf hindeuteten. Während der Römischen Kaiserzeit blieb die germanische Bevölkerungszusammensetzung weitestgehend unverändert, neben der
Landwirtschaft und der Fischerei gewann das Handwerk zunehmend an Bedeutung. Zur Zeit der Völkerwanderung (375-600 n. Chr.) kam es zu einer starken Abnahme der Bevölkerungszahl und zu einem Einwandern slawischer Stämme in den weitgehend entsiedelten Raum. Im Bereich der Wismarbucht ließ sich der Stamm der Obotriten nieder, die Burganlagen u.a. in Dorf Mecklenburg, Rerik (bis
1938 Alt Gaarz), Ilow, Neuburg und Roggow unterhielten. Auch das Gelände des Friedhofes von
Kirchdorf/ Poel lässt sich einem slawischen Siedlungsplatz zuordnen, ebenso stehen zahlreiche Ortsund Flurnamen für einen slawischen Ursprung.
Von besonderer Bedeutung sind Funde wie z.B. Siedlungsreste südwestlich von Groß Strömkendorf,
die sich auf die Jahre 729 bis 732 rückdatieren lassen und Rückschlüsse auf den verschollenen Handelsplatz "Emporicum Reric" vermuten lassen, der 808 von den Dänen überfallen und vernichtet
wurde.
Der Ostseeraum bildete während des frühen Mittelalters die Kontaktzone zwischen den skandinavischen Königreichen, dem fränkischen Reich und den baltischen bzw. slawischen Stammesgebieten
und entwickelte sich zu einem wichtigen Wirtschaftsraum. Das zentrale Element innerhalb des Warenaustausches stellten die auf überregionalen Handel und Handwerk spezialisierten Küstenansiedlungen dar. Diese Seehandelsplätze erhielten ihre Bedeutung vor allem durch die Existenz von Häfen,
die sowohl beste Voraussetzungen für die Erreichbarkeit durch Segelschiffe als auch Schutz gegen
15
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Stürme und Überfälle boten. In Groß Strömkendorf führten die Auswertung von Luft- und Satellitenaufnahmen gemeinsam mit geologischen und geophysikalischen Prospektionsarbeiten zum Nachweis
eines Hafenbeckens.
Im 12. Jahrhundert wurde die slawische Herrschaft durch die Ostexpansion der Deutschen v.a. unter
Heinrich dem Löwen beendet. Die Landesfürsten, die Kirche mit ihren Klöstern, die in rascher Folge
vor und nach 1200 gegründet wurden und später die ritterlichen Grundherren holten ab 1150 deutsche
Siedler in das Land. Im Zuge der deutschen Besiedlung nahm in Verbindung mit einem starken Bevölkerungsanstieg die Intensität der Landnutzung zu. Das Betrachtungsgebiet gehörte dabei zum Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Im 13. Jahrhundert wurden die ersten Städte der Region gegründet.
Diese betrieben einen ausgeprägten Handel, wobei Wismar als Mitglied der Hanse eine führende
Stellung einnahm. Denkmäler der Christianisierung im Gebiet sind u.a. die im 13. Jahrhundert errichtetem Kirchbauten, wie z.B. Rerik, Dreveskirchen, Kirchdorf und Proseken. An Siedlungsgründungen
sind aus dieser Zeit u.a. die Dörfer Timmendorf, Seedorf, Brandenhusen, Weitendorf und Niendorf
auf der Insel Poel hervorzuheben. Die Gründung der Stadt Wismar zu Beginn des 13. Jahrhunderts
(etwa um 1226) stellt einen entscheidenden Faktor in der Entwicklung des Gebietes dar. Die Stadt
entwickelte sich zu einem bedeutenden Handels- und Hafenplatz und wichtigem Mitglied der wendischen Hanse.
Während sich auf dem Festland neben den mecklenburgischen Fürsten und Bischöfen von Ratzeburg
und Schwerin auch der Adel an den Siedlungsgründungen beteiligten und sich aus kleineren Befestigungen spätere Rittergüter und Schlösser entwickelten (z.B. Zierow, Roggow, Bothmer), besaß auf
der Insel Poel vorwiegend das Lübecker Domkapitel umfangreiche Besitzungen. Die Kirche hatte ab
Anfang des 14. Jahrhunderts fast in allen Dörfern der Insel Poel die Grundherrschaft an sich gebracht,
was Grundlage dafür war, dass sich die bäuerlichen Verhältnisse auf der Insel bis in das 19. Jahrhundert anders entwickelten als auf dem Festland.
Einschneidende Veränderungen brachte der Dreißigjährige Krieg, der den Raum der Wismarbucht
1627 erreichte. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete,
wurden die Stadt und die Herrschaft Wismar und die Insel Poel an Schweden abgetreten. Ausgenommen davon waren die 4 lübischen Dörfer auf der Insel Poel. Wismar als Zentrum des Gebietes
war wirtschaftlich ruiniert und verarmt, zahlreiche Dörfer kaum noch bewohnt oder vollständig aufgegeben. Unter schwedischer Herrschaft wurde Wismar zur Festung sowie die Insel Walfisch zur Sicherung der Hafeneinfahrt ausgebaut. Dagegen verlor die Festung Poel an Bedeutung. Bereits 1675
wurde die schwedische Herrschaft im Gebiet durch die Besetzung durch brandenburgische (Insel Poel) und dänische Truppen (Wismar) abgelöst, in den folgenden Jahrzehnten lösten sich kriegerische
Auseinandersetzungen, Belagerungen und Verwüstungen durch unterschiedlichste Kriegsgegner ab,
v.a. Wismar erlebte einen Niedergang.
16
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Textkarte 2:
17
Ausschnitt der Schmettauschen Karte (1788) des Betrachtungsgebietes
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Nach über 150 Jahren (1803) kamen die schwedischen Besitzungen durch den Vertrag von Malmö in
mecklenburgischen Pfandbesitz und wurden 1903 ganz an Mecklenburg abgetreten. Nach Ende der
Napoleonischen Kriege kam es im Handwerk, dem Schiffbau und dem Handel zu einem Aufschwung. Straßenverbindungen nach Schwerin, Rostock oder Lübeck sowie zur Insel Poel wurden errichtet, der Poeldamm mit Brücke über den Breitling wurde 1927 fertiggestellt. Zur Sicherung der
Hafenzufahrt Wismar wurde der Leuchtturm in Timmendorf Strand als Grundlage für die Entstehung
des neuen Ortsteils inklusive Hafen für Fischereiboote und das Lotsenversetzboot gebaut
Die ursprünglichen Fischereirechte Wismars, die sich seit dem Mittelalter von Wustrow bis in die
Boltenhagener Bucht erstreckten, wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch die Schaffung von Fischereirevieren, die abwechselnd von Fischern Wismars, Pols und der übrigen Küstendörfer befischt wurden, abgelöst. Insbesondere die fischereiliche Nutzung auf Poel entwickelte sich zu einem bedeutenden Erwerbszweig. Dazu kam seit Beginn des 19. Jahrhunderts der zunehmende Bade- und Fremdenverkehr insbesondere in Boltenhagen, auf Poel und in Rerik, der Auswirkungen auf die Arbeitssituation und die Ortsbilder nach sich zog.
Mitte bis Ende des 19. Jh. kam es zu starken Migrationsbewegungen der Landbevölkerung. Die Auswanderungswelle nach Nordamerika führte zu starken Bevölkerungsverlusten in den Ackerbürgerstädten und Dörfern. Mit dem Einsetzen der Industrialisierung kam es dann zur Abwanderung in die
Städte (z.B. verdoppelte sich die Einwohnerzahl Wismars von 13.000 im Jahr 1850 auf 26.000 im
Jahr 1913). Der 1. Weltkrieg führte im Ergebnis zu Stagnationen auf allen Gebieten (Land- und Fischereiwirtschaft, Tourismus), die Zeit nach 1933 stand unter dem Schatten der allgemeinen Aufrüstung und Mobilmachung. Große Flächen wurden der militärischen Nutzung zugeführt. Als Beispiele
sind die Aufspülungen der Tarnewitzer Huk und die Errichtung des dortigen Flugplatzes mit Hafen
zu nennen. Die gesamte Halbinsel Wustrow wurde ab 1934 zu einer "Soldatenstadt an der Ostsee" für
den auf der Halbinsel errichteten Flugplatz mit Flak-Schule. Weitere Kasernenkomplexe entstanden
in unmittelbarer Umgebung (Rerik, Wismar). Das gesamte Seegebiet vor Wustrow wurde für Schießübungen zum Sperrgebiet erklärt. Der 2. Weltkrieg führte zu großen Bevölkerungsverlusten. Die
Stadt Wismar und ihre wertvolle Bausubstanz wurden stark zerstört. Zum Kriegsende und in der
Nachkriegszeit vervielfachte sich die Bevölkerung durch Flüchtlinge und Aussiedler aus Ostpreußen
und Hinterpommern. Die Rüstungsbetriebe wurden demontiert, die Militäranlagen in Tarnewitz und
Rerik größtenteils gesprengt. Große Mengen an Reparationsleistungen in Form von Holz und Saatgut
aus Malchow/ Poel wurden an die Sowjetunion fällig.
Im Zuge der Ende 1945 beginnenden Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Betriebe > 100
ha entschädigungslos enteignet und mit Aussiedlern und Kriegsflüchtlingen aufgesiedelt. Durch die
Kollektivierung veränderte sich das Landschafts- und Strukturbild im Gebiet stark, große Schläge von
8 bis 18 ha beherrschten nunmehr die Landschaft. In Wismar kam es zum Neuaufbau der Werft mit
zahlreichen Zulieferbetrieben und weiteren Industriezweigen sowie einer steten Intensivierung sämtlicher Nutzungen, Wismar wurde zum wirtschaftlichen Zentrum der Region. Auf Poel wurde der
Fischfang und die Fischverarbeitung ein wichtiger Erwerbszweig, östlich der Insel Walfisch wurde
1968 die größte Fischgehegeanlage der DDR zur Forellenintensivhaltung in Netzkäfigen errichtet.
Diese Forellenzuchtstation, mit einer Jahresproduktion von bis zu 500 Tonnen Speiseforellen, wurde
von Niendorf aus betrieben, nach 1990 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Zusammen mit der
Entwicklung des Wismarer Hafens zum Umschlag z.B. für Kalidünger führten diese Entwicklungen
zu einer starken Belastung der Wasserqualität in der Wismarbucht. Die weitere Intensivierung der
Landwirtschaft steigerte mit diffusen Nährstoff- und Chemikalieneinträgen die Belastung der angrenzenden Küstengewässer wie z.B. Salzhaff, Kirchsee und Breitling. Die Schlaggrößen stiegen weiter
an und lagen z.B. auf der Insel Poel bei z.T. über 100 ha.
18
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Mit Verbesserung der Lebensverhältnisse nahmen auch der Urlauberverkehr und Einrichtungen des
Erholungswesens in Form von Ferienheimen, Ferienlagern, Campingplätzen sowie privaten Quartiersvermittlungen zu. Die Anzahl der Urlauber auf Poel stieg von etwa 3.200 im Jahr 1953 auf etwa
36.000 im Jahr 1989 und führte zu nicht unerheblichen Problemen v.a. in den Sommermonaten in den
Küstengebieten.
Der sich nach der Wende 1989 in nahezu allen Wirtschaftszweigen vollzogene Umstrukturierungsprozess führte infolge der Stilllegung bzw. Produktionseinschränkung zahlreicher Betriebe zu einem
hohen Verlust von Arbeitsplätzen und einer damit im Zusammenhang stehenden Abwanderung vor
allem junger und qualifizierter Arbeitskräfte.
In Wismar als dem wirtschaftlichen Zentrum der Region stellten bzw. schränkten viele Industriebetriebe ihre Produktion ein. So hatte sich der Anteil der Arbeitslosen in der Hansestadt Wismar (gemessen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 65 Jahren) im Zeitraum von 2001 bis
2004 um 4,8 % erhöht und liegt Stand 2004 bei 14,8 % (Quelle: Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar, 2005). Ursachen für den Verlust des Charakters einer Industriestadt waren u.a. im Rückgang des Hafenumschlags (Zurückfahren des Kaliumschlags in Folge der Stilllegungen im mitteldeutschen Kalibergbau, Einstellung von Frachtverbindungen mit der Sowjetunion) und
der steten Umorientierung/ Umstrukturierung der ehemaligen Mathias-Thesen-Werft (heute Nordic
Yards) zu suchen. War die Werft mit etwa 6.000 Angestellten vor der Wende der größte Arbeitgeber
Wismars, beschäftigt die Werft heute noch etwa 700 Mitarbeiter. Von der Personalentwicklung her
ähnliche Entwicklungen fanden in der Land- und Fischereiwirtschaft statt.
Dagegen entwickelt der Tourismus und Fremdenverkehr eine immer größer werdende und stetig
wachsende Bedeutung als Erwerbszweig. Zwar liegen die Gästezahlen weit unter denen vor 1990
(quantitative Angaben unter dem Kapitel Tourismus und Erholung), ein starker Neubauboom ist aber
im gesamten Betrachtungsgebiet zu verzeichnen. Zu erwähnen sind hierbei die Errichtung verschiedener Marinas u.a. in Boltenhagen (Weiße Wiek), Wismar, der Neubau von Kurkliniken, Ferienhaussiedlungen und Hotels sowie die infrastrukturelle Angebotserweiterung (Aus- und Neubau von
Yacht- und Sportboothäfen, Anlage von Golfplätzen, Rad-, Reit- und Wassersportnutzung, etc.).
Seit 1990 finden in Westmecklenburg größere Veränderungen in der räumlichen Verteilung der Bevölkerung statt. Während die Gesamteinwohnerzahl Westmecklenburgs von 1989 bis Ende 2008 um
insgesamt etwa 10,4 % zurückging (entspricht ca. 55.900 Einw.), verlor die Hansestadt Wismar im
Durchschnitt etwa Durchschnitt 24,7 % ihrer Einwohner (RREP WM, 2011). Nach Auswertung der
Daten der Statistischen Landesamtes MV ergibt sich folgende Entwicklung des Bevölkerungsstandes:
Einwohnerzahl zum Stichtag
Hansestadt Wismar
31.12.1990
55.500 Einw.
30.06.2012
43.844 Einw.
Veränderung
- 21,00 %
amtsfreie Gemeinde Insel Poel
2.810 Einw.
2.603 Einw.
- 7,37 %
Amt Klützer Winkel (inkl. Boltenhagen)
8.470 Einw.
10.922 Einw.
+ 28,95 %
Amt Neuburg
5.799 Einw.
6.026 Einw.
+ 3,91 %
Vom gesamten Bevölkerungsrückgang in Westmecklenburg sind ca. 75 % auf den mit der Wiedervereinigung einsetzenden Geburtenrückgang und den dadurch zu verzeichnenden Gestorbenenüberschuss zurückzuführen und ca. 25 % auf Wanderungsverluste.
19
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Abb. 2:
Darstellung der Entwicklung im Betrachtungsgebiet anhand von Teilausschnitten historischer
Karten der Insel Poel
oben: Wiebekingsche Karte der Insel Poel (Südteil) aus dem Jahr 1786 (Quelle: Kartenportal M-V)
unten: Preußische Landesaufnahme der Insel Poel (Südteil) aus dem Jahr 1879 (Quelle: eigenes Archiv)
20
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HPNV)
Unter der heutigen HPNV werden die Pflanzengesellschaften verstanden, die sich entsprechend der
aktuellen Standorteigenschaften bei Einstellung der Landnutzung entwickeln würde. Die potenzielle
natürliche Vegetation der das Betrachtungsgebiet dominierenden Grundmoränen-Lehmplatten basenund kalkreicher Standorte (z.B. Klützer Winkel, Halbinsel Wustrow) stellt überwiegend der "Waldgersten-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut-Buchenwald" dar, der partiell
durch Einlagerungen des "Waldmeister-Buchenwaldes" auf mesophilen Standorten untergegliedert
wird. Partiell könnte es im Bereich Boltenhagen - Tarnewitz sowie entlang des Zierower Baches/ Beckerwitzer Grabens zur Ausbildung von Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwäldern im Übergang mit
Röhrichten und Staudenfluren der Ostsee- und Boddenküste auf mesohalinen Standorten kommen.
Landseitig von Boltenhagen können sich geophytenreiche Buchen-Eschen-Mischwälder entwickeln.
Die potenzielle natürliche Vegetation des Bereiches der Grundmoränen-Lehmplatte v.a. nordöstlich
von Wismar sowie entlang der Kliffkanten des westlichen Betrachtungsgebietes würde sich als
"Waldmeister-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Perlgras-Buchenwald" ausbilden. Im
Bereich der Teßmannsdorfer Tannen käme es zur Ausbildung von "Flattergras-Buchenwald einschließlich der Ausprägungen als Hainrispengras-Buchenwald und Waldschwingel-Buchenwald". Die
Niederungen von Fluss- und Bachläufen sind durch die Ausbildung grundfeuchter TraubenkirschenErlen-Eschenwälder auf nassen organischen Standorten gekennzeichnet. Entlang der Küstenlinien
würde sich eine gehölzfreie Küstenvegetation aus Quellerfluren, Salzwiesen sowie halinen Röhrichten ausbilden. Natürlicherweise würden sich diese Vegetationsgesellschaften an den Südostküsten der
Insel Poel, der Halbinsel Wustrow, entlang des inneren Salzhaffes, am Poeler Damm sowie nördlich
Zierow und Redentin besonders ausprägen. Die angrenzende Vegetation würde sich aus gehölzfreien
Primär- und Weißdünen zusammensetzen, denen sich Weißmoos-Krähenbeeren-KiefernKüstendünenwälder anschließen könnten. Derartige Ausprägungen wären insbesondere auf der Halbinsel Wustrow sowie saumartig entlang aktiver Kliffbereiche ausgebildet.
Gehölzfreie Küstenvegetation
Gehölzfreie
Moore
Bereiche
eutropher
Buchenwälder mesophiler Standorte
Bodensaure Buchenwälder
Buchenwälder basen- und kalkreicher Standorte
Vegetation
pher Moore
oligotropher-mesotro-
Auenwälder und Niederungswälder
sowie
edellaubholzreiche
Mischwälder
Birken- und Schwarzerlen-Sumpfund Bruchwälder
Bodensaure Stieleichenmischwälder
Stieleichen-Hainbuchenwälder
Traubeneichen-Hainbuchenwälder
Subkontinentale
Kiefern-Eichenund Kiefernwälder
Abb. 3:
Heutige potenziell natürliche Vegetation im Betrachtungsraum (Quelle: Kartenportal M-V)
21
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen
Zur Analyse der aktuellen Nutzungsverhältnisse im EU-VSG und seiner unmittelbaren Umgebung
wurde die aktualisierte Biotop- und Nutzungstypenkartierung zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang wurden die Biotop- und Nutzungstypen anhand aktueller Luftbilder und eigenen Gebietskenntnissen aktualisiert. Die aktuelle Nutzung ist in der Karte 1a dargestellt. In der nachfolgenden Tab.
sind Anteile und Flächengrößen der Hauptnutzungsformen im Betrachtungsgebiet (EU-VSG und unmittelbare Umgebung bis 300 m Entfernung) dargestellt.
Tab. 2:
Hauptnutzungsformen im Vogelschutzgebiet und seiner unmittelbaren Umgebung
Landnutzungsform
im Betrachtungsgebiet
davon im Vogelschutzgebiet
Fläche in ha
Anteil
Fläche in ha
Anteil
1.424,86
3,02 %
1.175,75
2,77 %
381,67
0,81 %
286,67
0,68 %
Acker, Erwerbsgartenbau (A)
10.154,49
21,54 %
8.879,19
20,91 %
Grünland (G)
1.353,77
2,87 %
1.044,52
2,46 %
Salzgrasland (KG)
438,89
0,93 %
389,52
0,92 %
Röhrichte,
(KV, V)
405,10
0,86 %
339,79
0,80 %
Fließgewässer (F)
58,40
0,12 %
48,01
0,11 %
Stillgewässer (S)
123,71
0,26 %
101,40
0,24 %
30.797,91
65,33 %
29.487,97
69,44 %
Küstenbiotope (K)
356,94
0,76 %
295,09
0,69 %
Trocken-/ Magerbiotope (T)
19,62
0,04 %
18,99
0,04 %
Staudenfluren (R)
27,87
0,06 %
21,79
0,05 %
Freiflächen des Siedlungsbereiches
(P)
309,42
0,66 %
12,28
0,03 %
Siedlungs- und Gewerbeflächenflächen (O)
1.033,84
2,19 %
253,91
0,60 %
Verkehrsflächen (OV)
243,63
0,52 %
107,69
0,25 %
Abgrabungsbiotope (X)
10,02
0,02 %
5,53
0,01 %
47.140,14 ha
100,00 %
42.468,32 ha
100,00 %
Wälder und Forsten (W)
Gehölzflächen (B)
Feuchtstaudenfluren
Innere und äußere Küstengewässer
(N, U)
Gesamt
22
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Landwirtschaft
Entsprechend der Auflistung in Tab. 2 unterliegen etwa 25,3 % der Fläche des EU-VSG der landwirtschaftlichen Nutzung. Mit etwa 8.879 ha dominiert dabei die Ackernutzung gegenüber der Grünlandnutzung (1.434 ha). Betrachtet man ausschließlich die terrestrischen Flächen, so nimmt die landwirtschaftliche Nutzung einen Anteil von fast 80 % ein. Wie in der geschichtlichen Abhandlung des Gebietes bereits erwähnt, ist insbesondere die ackerbauliche Nutzung durch relativ große Schläge gekennzeichnet. Insbesondere die guten Bodenbedingungen lassen eine ertragreiche Ackerbewirtschaftung zu. So überwiegen im Betrachtungsgebiet gemäß Mittelmaßstäbiger landwirtschaftlicher Standortkartierung vernässungsfreie bzw. staunässebestimmte Lehm- und Tieflehmstandorte. Kleinere Flächenanteile werden von grundwasser- und staunässebestimmten Sanden eingenommen. Die Ackerzahlen liegen überwiegend zwischen 45 bis 60. Aus diesem Grund kann die landwirtschaftliche Produktion hochproduktiv und wettbewerbsfähig erfolgen, die Bodenrichtwerte pro ha Ackerland sind
dementsprechend besonders hoch. Die überwiegend intensiv bewirtschafteten Ackerflächen und die
damit in Zusammenhang stehenden hohen Düngergaben verursachen eine entsprechende Nährstoffzufuhr über das Oberflächenwasser in die Boddengewässer, was hier zur Belastung mit Nährstoffen
führt (s. Tab. 8). Die terrestrischen Flächen des Vogelschutzgebietes liegen gemäß den Darstellungen
der Regionalen Raumentwicklungsprogramme Westmecklenburg (2011) sowie Mittleres Mecklenburg/ Rostock (2009) im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft. Großräumige Ausnahmen bildet
neben den Waldflächen das NSG "Wustrow".
Die Grünlandnutzung konzentriert sich auf die nicht ackerfähigen Standorte der ehemaligen bzw.
noch aktiven Küstenüberflutungsmoore bzw. das Salzgrasland. Gemäß den Ausgrenzungen in Karte
1a nehmen die salzbeeinflussten Grünländer eine Fläche von etwa 439 ha ein.
Forstwirtschaft
Das Betrachtungsgebiet befindet sich in den Zuständigkeitsbereichen von zwei Forstämtern. Das östlich der Hansestadt Wismar gelegene Gebiet wird durch das Forstamt Bad Doberan mit den zuständigen Revieren Neukloster, Neuburg, Höltingsdorf und Diedrichshagen bewirtschaftet. Der Sitz des
Forstamtes befindet sich in Bad Doberan. Der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Grevesmühlen
mit den zuständigen Revieren Everstorf und Hohen Schönberg erstreckt sich über das westliche Betrachtungsgebiet. Der Sitz des Forstamtes befindet sich in Gostorf bei Grevesmühlen.
Im Naturschutzgebiet "Wustrow" sind gemäß Verordnung vom 13. Januar 1997 die forstliche Nutzung der Bruchwälder und die Durchführung von Erstaufforstungen unzulässig.
In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern werden den
Waldgebieten im EU-VSG verschiedene Schutz- und/oder Erholungsfunktionen zugeordnet. Berücksichtigung finden dabei folgende Schutzfunktionen: Uferschutz, Bodenschutz, Küstenschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Klimaschutz und Wald mit Erholungsfunktion. Ferner findet die Lage der
Wälder in unterschiedlichen Kategorien von Schutzgebieten Berücksichtigung (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete u. a.).
Die Verteilung der Waldgesellschaften im Betrachtungsgebiet unter Auswertung der Karte 1 "Aktueller Zustand, Biotoptypen" ergibt sich aus der folgenden Tab. 3. Daraus wird ersichtlich, dass der
Laubholzbestand heimischer Baumarten, der Kiefernwald und der Vorwald mit jeweils über 20 %
den größten Anteil an der Waldfläche haben.
23
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 3:
Übersicht der Waldgesellschaften gemäß Biotop- und Nutzungstypenausgrenzung (Karte 1a)
Biotopcode
Biotoptyp
Fläche
Anteil
WN
Bruch- und Sumpfwald feuchter bis nasser Standorte
49,77 ha
3,49 %
WF
Bruch- und Sumpfwald feuchter Standorte
23,22 ha
1,63 %
WB
Buchenwald
22,75 ha
1,60 %
WE
Eichenwald
42,81 ha
3,00 %
WS
Schlucht- und Hangwald
5,25 ha
0,37 %
WK
Kiefernwald
334,81 ha
23,50 %
WV
Vorwald
327,98 ha
23,02 %
WX
Laubholzbestand heimischer Baumarten
411,80 ha
28,90 %
WY
Laubholzbestand nichtheimischer Baumarten
97,42 ha
6,84 %
WZ
Nadelholzbestand
85,41 ha
5,99 %
WR
Naturnaher Waldrand
1,24 ha
0,09 %
WL
Schlagflur/ Waldlichtung/ Waldschneise
8,13 ha
0,57 %
W
Wald ohne weitere Unterteilung
14,27 ha
1,00 %
1.424,86 ha
100,00 %
Gesamt
24
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Textkarte 3:
25
Waldfunktionen im Betrachtungsgebiet
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Fischerei
Die Fischerei hat in der Wismarbucht traditionell eine große Bedeutung. Die Ursachen liegen zum einen in den ausgezeichneten Lebensbedingungen für viele (Wirtschafts-)Fischarten infolge der besonderen hydrographischen Bedingungen. Der für die Ostsee im Vergleich relativ hohe Salinitätsgrad
von durchschnittlich ca. 12 ‰, der insbesondere in den Frühjahrsmonaten kurzfristig auf 18 bis 20 ‰
ansteigen kann, bietet zusammen mit der allgemein guten Wasserdurchmischung, einer positiven
Sauerstoffbilanz, stabilen pH-Werten, hohen Sichttiefen und der daraus resultierenden Entwicklung
einer weitläufigen Sandbodenvegetation aus v.a. Seegraswiesen hervorragende Bedingungen für die
Besiedlung durch euryhaline Fischarten. Dazu kommt es insbesondere in den Mündungsbereichen der
zuströmenden Bäche zu Nachweisen einiger Süßwasserarten, die den für sie hohen Salzgehalt in der
Wismarbucht tolerieren und diesen Lebensraum ebenfalls besiedeln.
Küstenfischerei:
Im Bereich der Wismarbucht befinden sich folgende Fischschonbezirke gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 der
Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
(GVOBl. M-V S. 843), zuletzt geändert am 14. Mai 2014 (GVOBl. M-V S. 269), in deren Wasserflächen die Ausübung der Fischerei zeitweise verboten ist:
−
−
das Gebiet (Mündungsbereiche) innerhalb einer seitlichen und seeseitigen Entfernung von 300 m
zur Mündung der Zuflüsse Klützer Bach, Tarnewitzer Bach, Plastbach/ Farpener Bach,
Köppernitz, Wallensteingraben und Hellbach, Blowatzer Bach, Zierower Bach und Redentiner
Bach – Verbot der Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 1. August bis zum 28. Februar
der Uferverlauf vom Boiensdorfer Werder bis Mündung des Hellbachs (die Wasserfläche wird
durch die von diesen Punkten ausgehenden Senkrechten bis zu einer seeseitigen Entfernung von
500 Metern begrenzt) – Verbot der Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 15. September bis
zum 14. Dezember.
Spezielle Laichschonbezirke gemäß § 12 KüFVO M-V sind im Bereich des Betrachtungsgebietes der
FFH-Managementplanung für das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" nicht ausgewiesen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 8 KüFVO M-V wird zur Gewährleistung einer besseren fischereilichen Gewässerbewirtschaftung der nachfolgend beschriebene Bereich zum Fischereibezirk Wismarbucht erklärt:
−
südlich der Linie Halbinsel Wustrow - Großklützhöved einschließlich Wohlenberger Wiek,
Boltenhagenbucht, Eggers Wiek, Kirchsee, Breitling und Salzhaff.
Gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern
(Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V) ist die Art und Höchstzahl von Fanggeräten im Fischereibezirk Wismarbucht wie folgt zulässig:
−
−
−
Stellnetze: 80 000 Meter, (davon 6.000 m im Salzhaff) (1
Aalkörbe 13 000 Stück, (davon 5.000 Stk. im Salzhaff)
Haken: 40 000 Stück, (davon 5.000 Stk. im Salzhaff).
Das Schleppangeln ist in diesen Bereichen verboten.
(1
nach Auskunft der Fischereiaufsichtsstation Wismar des LALLF M-V wird überschlägig eingeschätzt, dass davon
im Mittel etwa 70.000 m genutzt werden
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Textkarte 4:
27
Fischereiliche Nutzung im Betrachtungsgebiet
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Die Verteilung der Fanggeräte in den Fischereibezirken wird durch die obere Fischereibehörde auf
die Haupt- und Nebenerwerbsfischer festgelegt. Bei der Verteilung sind vorrangig Haupterwerbsfischer zu berücksichtigen, die ihren Sitz in der Nähe der jeweiligen Fischereibezirke haben und dort
überwiegend ihre fischereiliche Tätigkeit ausüben (§ 14 Abs. 3 KüFVO M-V).
Maßgeblicher Bewirtschafter des Fischereibezirkes Wismarbucht ist die Fischereigenossenschaft
Wismarbucht mit Sitz in Wismar. Gemäß den Angaben des LALFF hatten im Jahr 2013 insgesamt 70
Fischereibetriebe2) aus M-V eine Erlaubnis zum Fischfang im Fischereibezirk Wismarbucht mit Salzhaff. Diese Anzahl setzt sich wie folgt zusammen:
−
−
−
23 Haupterwerbsfischer, davon sind 18 in der FG Wismarbucht organisiert
21 Nebenerwerbsfischer, davon sind 8 in der FG Wismarbucht organisiert
25 Freizeitfischer.
Nachfolgende Tab. gibt die Verteilung der Fischer wieder:
Tab. 4:
Verteilung der im Jahr 2013 zugelassenen Fischereibetriebe im Fischereibezirk Wismarbucht mit
Salzhaff
Ort
Anzahl
Fischereibetriebe
Ort
Anzahl
Fischereibetriebe
Arpshagen
1
Neuburg
1
Oertzenhof
3
Pepelow
3
Mühl-Rosin
1
Boltenhagen
3
Milow OT Deibow
1
Benz
3
Weitendorf
3
Bad Doberan
1
Boiensdorf
2
Dassow
1
Wismar
7
Timmendorf
5
Kirchdorf
12
Rerik
12
Redewisch
1
Gollwitz
2
Tarnewitz
2
Grundshagen
1
Selmsdorf
1
Redentin
2
Löwitz
1
Gesamtanzahl 69 2)
Fischereihäfen befinden sich u.a. in Kirchdorf und Timmendorf (Insel Poel), Boltenhagen, Hohen
Wieschendorf und Wismar. Die Fischereiflotte der Insel Poel besteht aus ungefähr 28 Fischereifahrzeugen von 5 bis 11 m Länge. Im Hafen Timmendorf werden jährlich ca. 120 Tonnen Fisch angelandet, im Hafen Kirchdorf sind es ca. 10 Tonnen (www.ostseebad-insel-poel.de).
(2
Bei den 70 Fischereibetrieben ist noch ein sogenannter Patenfischer registriert, der, da er nicht mit eigenem Fischereifahrzeug die Fischerei ausübt, nicht bei den Freizeit-, Haupt- und Nebenerwerbsfischern
geführt wird. Dieser wäre dann dem Hafen Pepelow zuzuordnen.
28
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Wie in Tab. 5 ersichtlich, gehören Aal Anguilla anguilla, Hering Clupea harengus und Dorsch Gadus
morrhua sowie die Plattfischarten Flunder Platichthys flesus, Scholle Pleuronectes platessa und
Kliesche Limanda limanda zu den aus fischereiwirtschaftlicher Sicht gesehen bedeutendsten Wirtschaftsfischarten. Die Anlandungen des Fanggebietes "Wismarbucht" sind ebenfalls in Tab. 5 aufgeschlüsselt.
Tab. 5:
Fangstatistik der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei M-V im Fanggebiet "Wismarbucht"(LALLF M-V)
2005
[kg]
2006
[kg]
2007
[kg]
2008
[kg]
2009
[kg]
2010
[kg]
2011
[kg]
2012
[kg]
Σ 2005 2012 [t]
Hering
25.175
76.827
37.088
14.933
35.160
37.469
32.052
34.382
293,09
Sprott
60
0
599
17
0
0
0
0
0,68
Fischart
Dorsch
238.520 203.996 170.710 133.469
61.342
200.951 110.038 135.201
1.254,23
Wittling
1.949
1.232
1.112
2.637
351
273
154
156
7,86
Seelachs
0
56
8
0
0
2
0
12
0,08
Scholle
1.029
918
1.303
880
1.770
833
1.290
941
8,96
Kliesche
8.534
8.631
3.488
7.639
6.164
3.767
5.225
2.797
46,25
Flunder
63.123
34.741
64.113
59.728
48.350
32.721
40.044
52.525
395,35
Steinbutt
1.677
1.181
861
1.376
2.445
828
917
465
9,75
187
86
356
113
86
47
100
26
1,00
Meerforelle
1.427
1.029
925
1.117
2.319
961
1.398
1.659
10,84
Hornhecht
5.385
1.351
4.553
3.079
3.482
4.828
1.475
1.543
25,70
Schnäpel
6
8
12
3
0
0
12
0
0,04
11.955
16.935
8.275
9.372
8.861
8.856
4.743
3.675
72,67
Zander
0
339
15
0
814
3.703
955
1.805
7,63
Barsch
104
430
612
47
57
222
226
377
2,08
Hecht
0
109
82
49
5
676
39
161
1,12
Blei
0
24
7
0
145
770
0
704
1,65
Plötze
0
0
0
0
48
100
0
162
0,31
sonstige
Arten
7.512
14.913
5.439
8.160
5.823
9.026
4.145
8.603
63,62
Gesamt [t]
366,64
362,81
299,56
242,62
177,22
306,03
202,81
245,19
2.202,89
Lachs
Aal
Anmerkungen zur Tab. 5:
Gemäß § 14 Pkt. 8 der KüFVO M-V erstreckt sich der Fischereibezirk "Wismarbucht" südlich der Linie Halbinsel Wustrow bis Großklützhöved und schließt die Wohlenberger Wiek, die Boltenhagener Bucht, die Eggers
Wiek, die Kirchsee, den Breitling und das Salzhaff ein. Die Anlandemengen des außerhalb dieser Grenze liegenden Fanggebietes Außenstrand Klützer Winkel und Außenstrand Wismarbucht als Bestandteil des EU-VSG
"Wismarbucht und Salzhaff" sind in der Tab. nicht aufgeführt. Weiterhin erlaubt ein Gerichtsurteil aus dem
Jahr 1921 schleswig-holsteinischen Fischern die Ausübung der Fischerei in mecklenburgischen Gewässern bis
in Höhe Tarnewitzer Huk. Das betrifft etwa 6 bis 7 Fischer mit einer Stellnetzlänge von 1.500 m. Deren Anlandemengen sind in der Statistik ebenfalls nicht aufgeführt.
29
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Hauptwirtschaftsfischart in der Wismarbucht ist mit einem Anteil von fast 60 % an der Gesamtfangmenge der Dorsch. Diese Ergebnisse bestätigen die Tatsache, dass der Dorsch für die westlichen Ostseeanrainerländer trotz stark schwankender Fangmengen schon seit den 1970-er Jahren der wichtigste
Wirtschaftsfisch der Ostsee ist. Nach starken Bestandseinbrüchen ab Mitte der 1980-Jahre, die ursächlich auf Überfischung und Verschlechterung der Umweltbedingungen insbesondere für die Eiund Larvenstadien hat sich der Bestand zwischen Mitte der 1990-er Jahre bis Anfang 2000 wieder erholt. Diese sich auf die Anlandungen auswirkende Stabilisierung der Bestandsgrößen hängt v.a. mit
stärkeren Salzwassereinstromereignissen aus der Nordsee zusammen.
Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) schätzt ein, dass zur Stabilisierung des Dorschbestandes als wirtschaftliche Grundlage für insbesondere kleinere Fischereibetriebe in der westlichen
Ostsee die Fangmengen deutlich reduziert werden müssten. Auf die Bestandssituation wirkt sich zudem aus, dass die nicht regulierte Freizeitfischerei erhebliche und variable Mengen an westlichem
Dorsch entnimmt. Für das Jahr 2014 wurde durch die EU-Fischereiminister am 17.10.2013 eine
Fangquotenverringerung für den Dorsch in der westlichen Ostsee um 15 % vereinbart.
Neben dem Dorsch sind v.a. die Plattfischarten Flunder sowie in geringeren Anteilen Kliesche,
Scholle und auch Steinbutt kommerziell wichtige Fischarten für die Wismarbucht. Auch bei diesen
Arten kam es Mitte der 1980-er Jahre zu gravierenden Bestandseinbrüchen. Neben sinkenden Fangmengen machte sich das im langjährigen Fehlen der Flunder in inneren Gewässerabschnitten der
Wismarbucht sowie im starken Rückgang der Jungflundern in den küstennahen flachen Aufwuchsbereichen bemerkbar. ICES schätzt den Bestand aktuell auch aufgrund des kaum kostendeckenden Anlandeerlöses als stabil ein, ähnlich wie bei dem Dorsch spielt auch hier die Freizeitfischerei eine große Rolle. Fangmengenbegrenzungen sind für die Flunder nicht festgelegt.
Die Fangmengen des Herings als ebenfalls wichtiger Wirtschaftsfischart unterliegen ebenfalls starken Schwankungen. Auch hier führten die nicht kostendeckenden Anlandeerlöse zum Ausweichen
auf andere Fischarten. Obwohl der Bestand nach der aktuellen Berechnungen der ICES in schlechterem Zustand erscheint, ist mittelfristig bei Senkung des Fischereidrucks und Reduzierung der Fangmengen eine Zunahme der Fangmöglichkeiten zu erwarten. Für das Jahr 2014 wurde durch die EUFischereiminister am 17.10.2013 eine Fangquotenverringerung für den Hering in der westlichen Ostsee um 23 % vereinbart.
Die Fangquotenverringerungen für die Hauptfischarten Dorsch und Hering kann neben einer Bestandstabilisierung kurzfristig Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Fischereibetriebe
im Betrachtungsgebiet erzielen.
Tab. 5 zeigt u.a. auch die drastischen Fangverluste in den Jahren 2008, 2009, 2011 und 2012, die ursächlich auf das Ausbleiben von Dorsch und Flunder zurückzuführen sind. Ähnliche Situationen
spielten sich bereits in den Jahren 1986 bis 1990 ab (LALLF M-V). Im Ergebnis ist zu konstatieren,
dass Stellnetze zum Fang von Hering, Dorsch und den Plattfischarten in der inneren Wismarbucht
immer seltener wurden und vornehmlich nur noch in den Außenbereichen eingesetzt werden. Dagegen stieg die Bedeutung des Aalfanges mittels Aalkörben (DMMF, 1997), speziell im Salzhaff.
30
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Abb. 4:
Entwicklung der Fangmengen im Zeitraum 2005 bis 2012 im Fanggebiet "Wismarbucht"
(LALLF M-V)
Aus der nachfolgenden Abb. wird ersichtlich, dass die fischereilichen Aktivitäten hauptsächlich um
den Bereich der 5 m Tiefenlinie konzentriert. In der Textkarte 4 sind zudem die durch SALIX bei den
avifaunistischen Kartierungen 2013 aufgenommenen Standorte für Stellnetze und Aalkörbe dargestellt.
Abb. 5:
Darstellung der fischereilichen Aktivitäten im Betrachtungsraum im Jahr 2007 (Quelle:
HANTKE, H. in Fisch & Umwelt, Jahresheft 2009/ 2010)
Als regionale Besonderheit ist die Garnelenfischerei in der Wismarbucht zu erwähnen. Hier bildete
sich der sogenannte "Krabbenring" als lokaler Zusammenschluss Wismarer und Poeler Garnelenfischer heraus, die das Fangprivileg besitzen und die nach alten Rechten und Traditionen u.a. den Beginn der Fangplätze im Krabbenring auslosen und diese täglich im Uhrzeigersinn wechseln. Diese
Traditionen spiegeln die frühere Bedeutung der Wismarbucht als ehemals größtes und wichtigstes
deutsches Ostsee-Garnelenfanggebiet wider. Gefangen wird dabei vorrangig die Ostseegarnele Palaemon adspersus im Zeitraum zwischen Mai und August/ September. Zu diesen Zeiten befinden sich
die Garnelen in Schwärmen im Flachwasserbereich. Die genehmigten Garnelen-Fangstellen des
31
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Krabbenrings befinden sich im Bereich der Kroy an der Halbinsel Wustrow sowie an der Südküste
der Insel Poel zwischen Timmendorf und dem Ostufer der Kirchsee. Der Fang der Garnelen erfolgt
überwiegend nachts mittels Krabbenkörben. Die durchschnittlichen Anlandemengen der Garnelenfischerei belaufen sich auf 2 bis 4 t. Diese können in Abhängigkeit von der Bestandsfluktuation und der
Vermarktungsmöglichkeiten durchaus auch höher ausfallen. Der Absatz und die Vermarktung der gefangenen Garnelen erfolgt vorrangig über die Fischereigenossenschaft Wismar bzw. in geringen
Mengen lokal vor Ort, gewisse Mengenanteile dienen der Besteckfischerei (für Aalleinen).
Freizeit-/ Angelfischerei:
Die Wismarbucht und das Salzhaff mit ihren Flachwasserbereichen sind dabei ebenfalls von hoher
Bedeutung für die Angelnutzung und Freizeitfischerei. Der Landesanglerverband MecklenburgVorpommern e.V. (LAV M-V) und die betroffenen Anglervereine vor Ort sind dabei Unterzeichner
der "Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht" im Jahr
2005 und aktiv an der Ausgestaltung, breiteren Bekanntmachung und Umsetzung der Vereinbarung
unter Wahrung der Mitgliederinteressen beteiligt.
Neben der haupt- oder nebenerwerbsmäßigen Fischerei besitzt die Freizeit- und Angelfischerei einen
gewissen Einfluss auf den Fischbestand. Nach § 17 Abs. 1 der KüFVO M-V dürfen Freizeitfischer in
begrenztem Umfang Langleinen (max. 100 Haken), Stellnetze (max. 100 m) und Aalkörbe (max. 8
Stück) einsetzen. Für die Meldung der Fänge aus Freizeit- und Angelfischerei gibt es keine Rechtsgrundlage, so dass diese nicht erfasst werden. Durch das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock
werden aber auch Angaben der Freizeitangler für ausgewählte Fischarten durch Kontrolle und Befragung der Angler erhoben. Demnach nehmen die Fangmengen der Freizeitfischerei bezogen auf die
Fischart Dorsch fast einen gleich hohen Stellenwert ein wie die Gesamtanlandeergebnisse der hauptoder nebenerwerbsmäßigen Fischerei. Derartige Daten zum Aal werden aktuell gerade ausgewertet,
beim Hering nimmt die Freizeitfischerei einen vernachlässigbaren Anteil ein.
Seeseitig ist das Gebiet sehr geeignet für Boots- und Kutterangler. Dabei sind sowohl viele Kleinbootfahrer als auch gewerbliche Angelkutter in den Gewässern des Betrachtungsgebietes unterwegs.
Folgende Möglichkeiten bestehen dabei im Gebiet (nach eigener Recherche und Rücksprache mit
dem Thünen Institut für Ostseefischerei Rostock ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
−
−
Angeln mit der MS Christa bzw. MS Peter II, Alter Holzhafen Wismar, bis zu 40 Plätze
Angeln mit dem privaten Charterkutter Wattwurm, Rerik, 10 Plätze
Bei Internetrecherchen werden noch folgende Kutter angegeben, die nach Auskunft des ThünenInstituts nicht mehr aktiv bzw. nicht bekannt sind:
−
−
−
−
−
MS Sturmvogel II Seebrücke Boltenhagen oder ab Hafen Wismar, bis 25 Plätze
M.S. Eltra ab Seehafen Wismar, 50 Plätze
MS Vorwärts, ab Kirchdorf oder Timmendorf, 22 Plätze
Traditionskutter Inga, ab Kirchdorf oder Timmendorf, 20 Plätze
MS Wenke, Rerik, 20 Plätze.
Beliebte Angelplätze befinden sich im gesamten Bereich der Ostseeküste des EU-VSG. Besonders
prädestiniert sind dabei die Steilküsten für das Brandungsangeln sowie die mit Steinen durchsetzten
Strandabschnitte für die Wat- und Bellyboat-Angler. Insbesondere mit dem Belly-Boat, einer Art
"Schwimmhilfe", ist eine Erreichbarkeit und Befischung von zugewachsenen Ufern, Schilfgürteln
und sonstigen Bereichen, die man vom Ufer oder mit der Wathose nicht erreichen kann, problemlos
möglich. Watangeln ist bis zu einer Wassertiefe von 1 m weit verbreitet.
32
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Hot-Spots für Angler stellen die Seebrücken u.a. von Boltenhagen, Hohen Wieschendorf und der
Kartoffelanleger Wohlenberg sowie die befestigten Hafenanlagen im Gebiet dar.
Die Angler finden hier das ganze Jahr über gute Fangbedingungen. Beliebteste Fischarten sind
Dorsch, Hering, Meerforelle, Hornfisch, Flunder und Aal mit u.a. folgenden gesetzlichen Schonzeiten/ Fangverboten und Mindestmaßen:
Tab. 6:
Name
Mindestgrößen, Schonzeiten und Mindestmaschenöffnungen ausgewählter Fischarten gemäß
Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Mindestmaß Küstengewässer (§ 4)
Schonzeit Küstengewässer (§ 5)
Mindestmaschenweite
(§ 15)
Aal
50 cm
01.12. - 28.02.
Reusen/ Aalkörbe 25 mm
Dorsch
38 cm
-
110 mm
Flunder
25 cm
-
120 mm
Hering
-
-
32 mm
Kliesche
25 cm
-
120 mm
Lachs
60 cm
15.09. - 14.12.
157 mm
Meerforelle
45 cm
15.09. - 14.12.
120 mm
Steinbutt
30 cm
01.06. - 31.07.
120 mm
Zander
45 cm
23.04. - 22.05.
90 mm
Nach Auskunft des LAV M-V vertreten der Ostseeanglerverband Wismar e.V. (25 Anglervereine)
und der Kreisanglerverein Mecklenburg-Nordwest e.V. (19 Anglervereine) die Interessen der in diesen Verbänden organisierten Anglervereine für das Betrachtungsgebiet. Die Zahl der organisierten
Angler beider Verbände wird mit ungefähr 2.500 Personen angegeben, zu denen eine große Anzahl
Angler aus anderen Verbänden des LAV M-V e.V. sowie eine Vielzahl nicht organisierter Angler
und Touristen hinzukommt. Die Anzahl der real im Betrachtungsgebiet angelnden Personen lässt sich
daher nicht beziffern, wird durch den LAV M-V e.V. auf etwa 5.000 potenzielle Angler geschätzt,
wobei selbst unter günstigsten Witterungs- und Angelbedingungen z.B. im Mai zur Hornhechtangelsaison nie mehr als 200 Angler im gesamten Vogelschutzgebiet gleichzeitig anzutreffen sind (schriftlich LAV M-V e.V., 2013).
Im Hinblick auf Wat- und Brandungsangler ist die Tatsache erwähnenswert, dass große Abstände der
Angler (mindestens 30 m) untereinander einzuhalten sind, um sich nicht gegenseitig zu stören bzw.
das Vorbeiwaten zu behindern. Dadurch kann es insbesondere zu Angelsaisonzeiten (Hering, Hornhecht, etc.) an beliebten Angelspots zu großflächigen Inanspruchnahmen von Standabschnitten kommen. Mit Booten und Bellybooten ist immer ein Mindestabstand von mindestens 1,5 facher Wurfweite zum Watangler einzuhalten.
Für die im FFH-Gebiet "Wismarbucht" (DE 1934-302) als maßgebliche Bestandteile geführten
Fischarten gemäß Anhang II der FFH-RL Meerneunauge Petromyzon marinus und Flussneunauge
Lampetra fluviatilis gilt, dass das Aneignen von Meer- und Flussneuaugen laut § 3 der Verordnung
zur Ausübung der Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO M-V vom
15.08.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2011) und gemäß § 3 der Verordnung
zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V)
vom 28. 11. 2006, zuletzt geändert am 14.05.2014, verboten ist. Beide Arten besitzen eine ganzjährige Schonzeit.
33
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Insel Walfisch" vom 30.03.2010 ist es verboten, im Gebiet den Fischfang mit der Handangel auszuüben sowie Grundschleppnetze zu verwenden.
Analog ist das Angeln auch im Naturschutzgebiet "Wustrow" gemäß Verordnung vom 13. Januar
1997 verboten.
Binnenfischerei:
Folgende Fließgewässer obliegen der fischereilichen Nutzung des Landesanglerverbandes M-V. Gemäß Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes können diese Gewässer wie folgt beschrieben
werden:
Klützer Bach:
−
−
−
−
Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5101
zwischen Klütz und Boltenhagen
Länge: 0,8 km
Hauptfischarten: Plötze, Barsch
Tarnewitzer Bach:
−
−
−
−
Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5160
400 m nördlich der Straßenbrücke L01 zwischen Christinenfeld und Oberhof bis Einmündung in
die Ostsee
Länge: 2,8 km
Hauptfischarten: Plötze, Barsch, Hecht, Meerforelle
Hellbach:
−
−
−
−
−
Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5003b
400 m unterhalb Mühlenteich Neubukow bis Einmündung in das Salzhaff
Länge: 14,3 km
Angelverband: AV Neubukow
Hauptfischarten: Plötze, Aland, Barsch, Meerforelle, Bachforelle, Hecht
Seit 1999 beschäftigt sich die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LALFF) in
enger Zusammenarbeit mit Fisch & Umwelt e.V. sowie dem LAV M-V e.V. mit Wiedereinbürgerungs- und Bestandsaufstockungsmaßnahmen der Meerforelle. So wurde das Hellbachsystem, das
1993 kein natürliches Brutaufkommen der Meerforelle mehr aufwies, bis 1999 mit ca. 665.000 Stück
Brütlingen und ca. 78.000 angefütterten Satzfischen besetzt. Kontrollfänge signalisierten eine deutliche Zunahme der aufsteigenden Meerforellen. Aufgrund der natürlich einsetzenden Reproduktion
wird der Hellbach seit 2000 nicht mehr besetzt. Insbesondere auch durch den Bau der Fisch- und Evertebratenaufstiegsanlage am Mühlenteich Neubukow Ende 2003 wurden die Laichbedingungen für
die Meerforellen verbessert und es wurde der Aufstieg von Laichfischen im Bachsystem gewährleistet.
Redentiner Bach:
−
−
−
−
−
Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5062
von Farpen bis Mündung in die Ostsee bei Hof Redentin
Länge: 3,6 km
Angelverband: OAV Wismar
Hauptfischarten: Plötze, Barsch, Aal
34
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Diese aufgeführten Fließgewässer werden nicht nur von organisierten Anglern der Verbände, sondern
auch durch Angler anderer Verbände sowie nicht organisierte heimische und auswärtige Angler begangen. Die anderen kleineren Fließgewässer des Betrachtungsgebietes werden nicht durch Angler
frequentiert, da sie als Angelgewässer zu klein und daher nicht interessant sind. Für den Laichaufstieg
von Meerforellen und weiterer bedrohter Fischarten haben sie jedoch eine hohe Bedeutung und werden durch den LAV M-V e.V. beobachtet. Dazu werden durch den Verein Salmoniden und Gewässerschutz e.V. u.a. dort auch Laichkartierungen vorgenommen.
Weiterhin ist die Talsperre Farpen (Gewässer- Kennzahl 9635600000) ein Pachtgewässer für die
Angel- und Berufsfischerei. Gemeldete Fischarten in dem rund 49 ha großen Stausee sind u.a. Aal,
Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Kaulbarsch, Rotfeder, Schleie, Wels und Zander.
Wasserwirtschaft
Zuständigkeit und Gewässerunterhaltung
Die Wismarbucht liegt als Bundeswasserstraße im Zuständigkeitsbereich des Bundes und ist somit
Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenverordnung (SeeSchStrO i.d.F. vom 22.10.1998, BGBl. I
Seite 3209). Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck. Bezogen auf das Betrachtungsgebiet sind Seeschifffahrtsstraßen im Sinne der Verordnung "die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie". In den Zuständigkeitsbereich des WSA fällt zudem das Spülfeld Fährort. Das Spülfeld wurde 1980 durch Eindeichung von Wasserfläche und Salzgrasland an der Südostspitze der Insel Poel mit einer Polderfläche von etwa 9,4 ha angelegt. Im Jahr 1990 wurde das Spülfeld mit Baggergut aus dem Fahrwasser Kirchsee (Poel), im Herbst 2006 mit Baggergut aus der Unterhaltungsbaggerung der Wismarbucht beschickt. Aktuell bestehen bei einer Aufspülhöhe von 4,0 m
HN noch Speicherkapazitäten von 200.000 m³, die nach einer Beräumung auf ca. 400.000 m³ erweitert werden könnte. An der Nordspitze der Kirchsee befindet sich ein weiteres Spülfeld, welches Anfang der 1980 Jahre ebenfalls mit Baggergut aus der Fahrrinne zum Hafen Kirchdorf befüllt wurde.
Damit gingen Wasserflächen und Verlandungsröhrichte in diesem Bereich verloren (vgl. auch Textkarte 2). Das Spülfeld befindet sich nicht in der Unterhaltungslast des Bundes.
Die im Betrachtungsgebiet vorhandenen Fließgewässer sowie die größeren Gräben bzw. Vorfluter
sind Gewässer II. Ordnung (vgl. Textkarte 5) und obliegen dem Zuständigkeitsbereich der Wasserund Bodenverbände "Wallensteingraben-Küste" und "Hellbach-Conventer Niederung". An Gewässern I. Ordnung sind im Betrachtungsgebiet lediglich der Ablauf der Talsperre Farpen (Farpener
Bach, Plastbach, Fauler Bach) sowie der Große Hellbach vorhanden.
Trinkwasserschutzzonen
Innerhalb des Betrachtungsgebietes befinden sich folgende Trinkwasserschutzgebiete:
−
−
−
Wasserschutzgebiet Hohenkirchen-Gramkow, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_2033_03,
festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81)
Wasserschutzgebiet Farpen, Schutzzone II, Nummer MV_WSG_2035_02, festgesetzt gemäß
Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81)
Wasserschutzgebiet Malchow/ Poel, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_2034_02, festgesetzt
gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81)
35
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
−
−
−
Wasserschutzgebiet Timmendorf/ Kirchdorf, Schutzzone II, Nummer MV_WSG_2034_01,
festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81)
Wasserschutzgebiet Teßmannsdorf, Schutzzonen II bis IV, Nummer MV_WSG_1935_01,
festgesetzt gemäß Beschluss vom 23.06.1976 (Beschluss-Nr. 88/VI-13/76)
Wasserschutzgebiet Rerik, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_1835_01, festgesetzt gemäß
Beschluss vom 23.06.1976 (Beschluss-Nr. 88/VI-13/76)
Die räumliche Abgrenzung der Wasserschutzgebiete ist der Textkarte 7 zu entnehmen.
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz Bereiche, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung
oder Rückhaltung beansprucht werden. Innerhalb des Betrachtungsgebietes sind keine Überschwemmungsgebiete gemäß § 78 LWaG festgesetzt.
Querbauwerke
Vom LUNG wurden Daten zur Wasserwirtschaft übergeben und ausgewertet. In den Binnengewässern des EU-VSG wurden insgesamt 90 Querbauwerke registriert, von denen 31 nicht bzw. zeitweise
für Fische durchgängig sind. Die Durchgängigkeit für den Fischotter ist an 39 Bauwerken eingeschränkt. Auf die Darstellung der Querbauwerke wird an dieser Stelle verzichtet.
Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL:
Im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanungen "Teileinzugsgebiet Küste-West" (PÖYRY 2009), "Teileinzugsgebiet Küste-Ost" (IHU, 2009) sowie "Hellbach und Zuflüsse" und Salzhaffzuflüsse (BIOTA, 2008) wurden u.a. folgende Defizite hinsichtlich der Fließgewässer im Projektgebiet definiert:
−
−
−
−
−
Einschränkung der ökologischen Durchgängigkeit
fehlende Gewässerrandstreifen und Beschattung
Beweidung und ackerbauliche Nutzung bis unmittelbar an den Böschungsrand
Strukturarmut durch Begradigung und regelmäßige maschinelle Krautung
punktuelle und v.a. diffuse Nährstoffbelastungen im landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebiet.
Vom StALU Westmecklenburg wurden digitale Daten zur Maßnahmenplanung und den Zielen der
Bewirtschaftungsplanung übergeben, die nachfolgend dargestellt werden.
36
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 7:
Gewässer
Klützer Bach
Tarnewitzer
Bach*
Maßnahmen der Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL
Bewirtschaf- Wassertungsziel
körper-Nr.
Gewässerkennzahl
gutes ökologisches Potenzial
9631400000
gutes ökologisches Potenzial
KGNW0400
KGNW0600
9632000000
Station
Maßnahme
Priorität
Realisierung
Zuständigkeit
von
bis
160,000
375,000
Anpflanzen von Silberweiden rechtsseitig auf 215
m oberhalb vom Straßendurchlass am HWAbschlusswehr Boltenhagen
hoch
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
160,000
1385,000 Anpflanzen von Silberweiden und Schwarzerlen
linksseitig in lückigen Gruppen zwischen dem
Straßendurchlass am HW-Abschlusswehr nordwestlich Boltenhagen und der Nordostecke vom
Buchenwaldstück östlich Redewisch
mäßig
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
160,000
4203,000 Reduzierung von Krautung und Böschungsmahd in
Abhängigkeit angepflanzter Ufergehölze zwischen
dem HW-Abschlusswehr Boltenhagen und dem
Waldstreifen am Ostrand von Klütz
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
35,000
2930,000 Einbringen von Störsteinen und Totholz an ca. 20
ausgewählten Stellen zwischen dem alten Bediensteg an der Ferienanlage "Weiße Wiek" und
dem oberen Deichwegende ca. 400 m nördlich der
Straßenbrücke Eulenkrug
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
400,000
2615,000 Anpflanzen standorttypischer Ufergehölze rechtsseitig zwischen dem Bachknick oberhalb vom
HW-Abschlusswehr und einem Waldstück ca. 2,2
km nördlich "Eulenkrug"
hoch
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
392,000
2842,000 Reduzierung von Krautung und Böschungsmahd in
Abhängigkeit angepflanzter Ufergehölze zwischen
HW-Abschlusswehr und der Wasserkörpergrenze
ca. 490 m nördlich Eulenkrug
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
37
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gewässer
Walmstorfer
Graben
Beckerwitzer
Graben
Bewirtschaf- Wassertungsziel
körper-Nr.
Gewässerkennzahl
gutes ökologisches Potenzial
9633120000
gutes ökologisches Potenzial
KGNW1300
KGNW1400
9633280000
Station
Maßnahme
Priorität
Realisierung
Zuständigkeit
von
bis
23,000
0,000
Umbau des Hochwasserabschlusswehres vor Mündung in die Wohlenberger Wiek mit einem doppelt
(1,5m) breiten Gerinne, Sohle mit Schotter aufschütten
mäßig
2015-2027
Straßenmeisterei
Dorf Mecklenburg
150,000
630,000
Anpflanzen bzw. Ergänzen standorttypischer
Ufergehölze linksseitig im Bereich des Zeltplatz
Niendorf (vom Südrand des Zeltplatzes bis Rohrdurchlass am oberen Rand vom Malbusen des
ehem. Schöpfwerkes)
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
37,000
82,000
Anpflanzen standorttypischer Ufergehölze beidseitig vom Auslauf aus dem Malbusen bis zum Straßendurchlass an der Wohlenberger Wiek
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
0,000
630,000
Reduzieren der Krautung und Böschungsmahd in
Abhängigkeit der Wuchshöhe angepflanzter Ufergehölze im Bereich des Zeltplatzes Niendorf bis
zur Mündung
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
1098,000
0,000
Fischaufstieg in Form eines Schlitzpasses am
Schützwehr für Speicherwasser bei Landsdorf einrichten
mäßig
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
500,000
810,000
Anpflanzen von Schwarzerlen linksseitig östlich
Eggerstorf zwischen südlichen Erlenbruchwaldrand und Straßendurchlass
hoch
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
200,000
810,000
Anpflanzen von Schwarzerlen rechtsseitig zwischen Straßendurchlass östlich Eggerstorf und
mittig im Erlenbruchwald 200 m oberhalb Mündung in den Zierower Bach
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
210,000
810,000
Einstellen der Sohlkrautung in Abhängigkeit der
Wuchshöhe beidseitig angepflanzter Ufergehölze
im Grünland bis Straßendurchlass östl. Eggerstorf
sowie im Erlenbruchwald östl. Eggerstorf sofort
einstellen
mäßig
noch offen
WBV Wallensteingraben-Küste
38
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gewässer
Zierower
Bach*
Gagzower
Graben
(Unterlauf)
Farpener Bach
Bewirtschaf- Wassertungsziel
körper-Nr.
Gewässerkennzahl
guter ökologischer Zustand
9633200000
gutes ökologisches Potenzial
gutes ökologisches Po-
KGNW1500
KGNW2100
9635120000
Station
von
Maßnahme
Priorität
Realisierung
Zuständigkeit
bis
8165,000
7165,000 Anpflanzen von Schwarzerlen sowie Silberweiden unabdinglinksseitig zwischen der Grünlandecke am Ostrand
bar
des Erlenbruchwaldes westl. Zierow bis zum
Waldrand südwestl. Zierow
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
8530,000
7220,000 Anpflanzen von Schwarzerlen sowie Silberweiden unabdingrechtsseitig zwischen Durchlass vor Ostseemünbar
dung westl. Zierow und dem vorhandenen Ufergehölzstreifen am Waldrand südwestl. Zierow
2015-2027
WBV Wallensteingraben-Küste
8535,000
7900,000 Renaturierung der Niederung des Zierower Baches
durch Wiederherstellung der küstendynamischen
Prozesse mit Salzwassereinbrüchen zwischen
Durchlass vor Ostseemündung und der Straße
Zierow - Landstorf
hoch
noch offen
StALU Schwerin
Fischotterberme in Straßenbrücke der L12 westlich
Hof Redentin einbauen
hoch
noch offen
WBV
hoch
noch offen
WBV
429,000
0,000
KGNW2100
0,000
KGNW2100
1514,000
0,000
Durchlass südlich Hof Redentin, Sediment einbringen
mäßig
noch offen
WBV
KGNW2100
1587,000
0,000
Durchlass und Stau südlich Hof Redentin, Stau abreißen, Durchlass neu bauen
hoch
noch offen
WBV
KGNW2200
3205,000
0,000
Durchlass nordwestlich Gagzow, Sediment einbringen
mäßig
noch offen
WBV
KGNW2200
1840,000
4503,000 Modifizierung der Unterhaltung
hoch
noch offen
WBV
KGNW2200
1822,000
3786,000 Niederung zwischen Hof Redentin und Gagzow,
Einrichtung Gewässerentwicklungsraum beidseitig
hoch
noch offen
WBV
hoch
noch offen
StALU Schwerin
KGNW2400
9635600000
2205,000
1830,000 Modifizierung der Unterhaltung
0,000
Doppelrohrdurchlass und Sohlgleite westlich Alt
Farpen, Durchlass und Sohlengleite neu bauen
39
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gewässer
Bewirtschaf- Wassertungsziel
körper-Nr.
Gewässerkennzahl
tenzial
KGNW2600
Hageböker
Graben
gutes ökologisches Potenzial
KGNW2700
9635660000
Station
9635800000
Zuständigkeit
2655,000
0,000
Sohlgleite westlich Alt Farpen, neue Sohlgleite
einbauen
hoch
noch offen
StALU Schwerin
4894,000
0,000
Staudamm Farpen, ökologische Durchgängigkeit
herstellen
hoch
2015-2027
StALU Schwerin
1253,000
0,000
Straßenbrücke südwestlich Neu Wodorf, Fischotterberme einbauen
hoch
noch offen
Straßenbauamt
Schwerin
115,000
0,000
Durchlass nordwestlich Neu Wodorf, Sediment
einbringen
mäßig
noch offen
StALU Schwerin
0,000
4854,000 Modifizierung der Unterhaltung
hoch
2015-2027
StALU Schwerin
0,000
1243,000 Niederung unterhalb Küstenstraße, Einrichtung
Gewässerentwicklungsraum beidseitig
hoch
noch offen
StALU Schwerin
1253,000
0,000
Straßenbrücke Neuburg, Fischotterberme einbauen
mäßig
2015-2027
WBV
2270,000
0,000
Durchlass westlich Lischow, Durchlass ersatzlos
abreißen
hoch
noch offen
WBV
2603,000
0,000
Durchlass westlich Lischow, neuen Durchlass einbauen
hoch
noch offen
WBV
hoch
noch offen
WBV
Durchlass nordwestlich Lischow, neuen Durchlass
einbauen
hoch
noch offen
WBV
2200,000 Niederung unterhalb Lischow, Einrichtung Gewässerentwicklungsraum linksseitig
hoch
noch offen
WBV
1801,000
KGNW2800
Realisierung
bis
1598,000
gutes ökologisches Potenzial
Priorität
von
82,000
Blowatzer
Bach
Maßnahme
3226,000 Modifizierung der Unterhaltung
0,000
1145,000
0,000
Verbesserung ökologische Durchgängigkeit Rohrdurchlass
hoch
2015-2027
WBV
2252,000
0,000
Verbesserung ökologische Durchgängigkeit Wegdurchlass bei Blowatz
hoch
2015-2027
WBV
2964,000
0,000
Verbesserung ökologische Durchgängigkeit am
hoch
2015-2027
Landkreis NWM
40
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gewässer
Bewirtschaf- Wassertungsziel
körper-Nr.
Gewässerkennzahl
Station
Priorität
Realisierung
Zuständigkeit
hoch
2015-2027
WBV
8113,000 Modifizierung der Unterhaltung
hoch
noch offen
WBV
4033,000
4186,000 Öffnung des verrohrten Bachabschnittes östlich
von Blowatz
hoch
2015-2027
WBV
4186,000
8113,000 Verbesserung Strukturgüte östlich von Blowatz bis
Niendorf
hoch
2015-2027
WBV
4186,000
6411,000 Anlage Uferrandstreifen mit Gehölzen
hoch
2015-2027
WBV/ Landkreis
NWM
von
Maßnahme
bis
Straßendurchlass in Blowatz
4565,000
0,000
0,000
Optimierung von insgesamt 4 nicht optimal gestalteten Sohlgleiten
41
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Textkarte 5:
42
Wasserwirtschaft und Küstenschutz im Betrachtungsgebiet
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Küstengewässer
Umfangreiche Aussagen zur Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer sind dem Gewässergütebericht MV 2003 - 2006 zu entnehmen (LUNG, 2008). Sowohl die inneren als auch die äußeren Küstengewässer des Betrachtungsgebietes sind als mesohaline Gewässer zu charakterisieren. Die Hauptbelastung erfolgt über den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen sowie Schwermetallen über die Zuflüsse. Nachfolgend werden Einträge in das Betrachtungsgebiet aus relevanten Zuflüssen aufgeführt,
die die Erfordernis zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verminderung der Einträge v.a. aus diffusen
Quellen im Einzugsgebiet der Küstenzuflüsse verdeutlichen:
Tab. 8:
Nährstoff- und Schwermetalleinträge in die Küstengewässer des Betrachtunsgebietes in den
Jahren 2003 - 2006 (LUNG, 2008)
Element
Hellbach
Wallensteingraben
Kläranlage Wismar
Stickstoff (N)
930 t
639 t
114 t
Phosphor (P)
17,4 t
33,4 t
9,7 t
Quecksilber (Hg)
0,12 kg/ a
0,32 kg/ a
0,21 kg/ a
Cadmium (Cd)
1,84 kg/ a
1,54 kg/ a
0,68 kg/ a
Blei (Pb)
37,8 kg/ a
20,1 kg/ a
1,6 kg/ a
Kupfer (Cu)
74 kg/ a
80 kg/ a
35 kg/ a
Zink (Zn)
255 kg/ a
226 kg/ a
75 kg/ a
Chrom (Cr)
42 kg/ a
36 kg/ a
9 kg/ a
Nickel (Ni)
122 kg/ a
134 kg/ a
13 kg/ a
Zudem spielt der Eintrag von organischen Schadstoffen in die Küstengewässer eine große Bedeutung.
Diese gelangen wie z.B. DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Chlorpestizide-/ insektizide (z.B. HCB, HCH)
ebenfalls über die Zuflüsse in die marinen Gewässer bzw. wurden direkt vor Ort als Antifoulingmittel
(z.B. TBT - Tributylzinnhydrid) durch die Anwendung in Schiffsanstrichfarben eingetragen. Insbesondere in den Hafensedimenten der Wismarbucht ist z.T. eine erhebliche Akkumulation dieser
Schadstoffe nachgewiesen. Aufgrund des reduzierten Austauschs bzw. der Verdünnung belasteter
Konzentrationen des Wassers insbesondere der inneren Küstengewässer mit Wasser aus der Nordsee
sind biologische Schadstoffeffekte bei verschiedensten Organismengruppen nachgewiesen worden
(BMU 2012). So akkumulieren Fische die genannten fettlöslichen Schadstoffe in ihren Organen und
der Muskulatur, woraus eine Schwächung ihres Immunsystems und das vermehrte Auftreten von
Krankheiten resultieren. So wurde ein erhöhter Krankheitsbefall von z.B. Dorschen und Flundern
bzw. das Auftreten von Larvendeformationen von Aalmuttern in den Gewässern der Mecklenburger
Bucht nachgewiesen. Auch die weitere Anreicherung der Substanzen in den am Ende des Nahrungsnetzes stehenden Seevögeln wurde belegt.
Dagegen weist die äußere Wismarbucht und das äußere Salzhaff im Vergleich mit anderen mecklenburgischen Küstengewässern die besten Lichtverhältnisse auf. Die mittleren Sichttiefen im Zeitraum
2003 bis 2006 lagen bei knapp über 5,0 m, hier wurden mit 9,0 m auch die Maximalwerte gemessen.
Die WRRL-Bewertung des ökologischen Zustands der Küstengewässer im Betrachtungsgebiet ergibt
einen "mäßigen" Zustand für die äußere Wismarbucht und einen "unbefriedigenden" Zustand für die
innere Wismarbucht und das Salzhaff.
43
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Aktuelle Zustandsdaten der Ostsee sind der "Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie RICHTLINIE 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie): Anfangsbewertung der deutschen
Ostsee nach Artikel 8 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (BMU, 2012) zu entnehmen. So werden hinsichtlich der biologischen Merkmale für das Betrachtungsgebiet folgende Parameter bewertet (Grundlage bildet dabei eine 5-stufige Bewertungsskala von sehr gut bis schlecht):
−
−
−
Zustand des Phytoplanktons "mäßig" (äußere Wismarbucht) bis "unbefriedigend" (innere
Wismarbucht und Salzhaff)
Zustand der Makrophyten "mäßig"
Zustand des Makrozoobenthos "gut" (westliche Wismarbucht) bis "mäßig" (äußere Wismarbucht
und Salzhaff).
Nachteilige Wirkungen auf die Küstengewässer ergeben sich u.a. durch:
−
−
−
−
−
Sedimentaufwirbelungen und Auswirkungen auf die benthischen Lebensgemeinschaften durch
Schleppnetzfischerei (nur außerhalb der 3-Seemeilen-Zone zulässig)
Abbau von Sanden und Kiesen in den Küstengewässern
Verlärmung durch Sonare und Echolote, Offshore-Windkraftanlagen, akustischen Vergrämern
und den Schiffsverkehr allgemein
Vermüllung des Spülsaumes, des Meeresbodens und des freien Wasserkörpers durch Abfälle
jeglicher Art (Kunststoffe, Netze, etc.)
Stoffeinträge und Veränderung des Gewässerchemismus sowie Anreicherung von
Schadstoffkonzentrationen in der Wassersäule und im Sediment.
Küstenschutz
Der Küstenschutz ist grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe und umfasst primär alle baulichen Vorsorgemaßnahmen gegen Überflutung und Küstenerosion. Ziel ist die Schaffung und Bewahrung der
Voraussetzungen für die sichere Besiedlung und Nutzung des Küstengebietes durch den Menschen.
Gemäß § 83 Abs. 1 des Landeswassergesetzes M-V (LWaG) ist der staatliche Küstenschutz ausschließlich auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten ausgelegt. Die Aufgabe zur
Durchführung des Küstenschutzes erstreckt sich nicht auf den Bau, die Unterhaltung und Wiederherstellung von Deichen, die ausschließlich dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen gegen Hochwasser
und Sturmflut dienen (§ 83 Abs. 3 LWaG).
Die Küste im Betrachtungsgebiet kann differenziert werden in eine zum offenen Meer exponierte
Außenküste (Kliffküste Kleinklützhöved bis Hohen Wieschendorfer Huk/ Zierow, Küstenabschnitt
der Insel Poel zwischen Rustwerder bis einschließlich Langenwerder und Nordwestküste Halbinsel
Wustrow) und eine vom offenen Meer zunehmend abgeriegelte, stärker gegliederte Binnenküste. Die
hydrodynamischen Prozesse an der Außenküste unterscheiden sich aufgrund ihrer exponierten Lage
und der erheblich stärkeren Beanspruchung deutlich von denen der Binnenküsten. Eine eingeschränkte Seegangsbelastung und Sedimentdynamik sowie reduzierte Sturmflutwasserstände dämpfen die
hydrodynamische Belastung der Binnenküsten erheblich, was sich in dem geringeren Aufwand der
erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen niederschlägt.
Folgende Hauptwerte (2003 - 2012) und gesicherte historische Sturmflutereignisse und Niedrigwasserstände sind für das Betrachtungsgebiet relevant (Quelle: WSA Lübeck):
44
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Tab. 9:
Hauptwerte (2003 - 2012) und historische Wasserstände an den Pegeln Timmendorf und Wismar
Pegelstandort
Wismar Baumhaus
Timmendorf/ Poel
Pegelnullpunkt
- 5,14 m HN
- 5,14 m HN
682 cm
673 cm
505 cm
506 cm
Höchster Wasserstand (2003 - 2012)
01.11.2006
Mittlerer Wasserstand (2003 - 2012)
Niedrigster Wasserstand (2003 - 2012)
09.01.2005
352 cm
363 cm
Ausgewählte Höchstwasserstände
13.11.1872
31.12.1904
04.01.1954
03.11.1995
784 cm
732 cm
714 cm
703 cm
?
?
706 cm
689 cm
Ausgewählte Niedrigwasserstände
06.11.1911
18.10.1967
04.12.1999
313 cm
334 cm
309 cm
?
341 cm
316 cm
Handlungsgrundlage des Küstenschutzes ist das "Sturmflut- und Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar" (Bestands- und Handlungsempfehlungsdokumentation Hochwasserschutzanlagen Ostseeküste Landkreis Nordwestmecklenburg und kreisfreie Hansestadt Wismar,
Stand Dezember 2009). Gemäß Handbuch befinden sich folgende Hochwasserschutzbauwerke im
Betrachtungsgebiet (abschnittsweise geordnet von West nach Ost):
Tab. 10:
Küsten- und Hochwasserschutzanlagen im Betrachtungsgebiet
Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar
Beschreibung
gemäß
Sturmflut-
und
Küsten-km
Bauwerk
Baudurchführung
F 22,315 - 23,160
Deckwerk
wisch
Rede- Hochwasserschutzanlage aus Feld- und 1983 sowie ErneueSetzsteinen bis Höhe BHW zum Schutz rung bzw. Neubau
von Boltenhagen-Redewisch
auf Teilabschnitten
1991 bzw. 1996
F 22,235 - 22,865
Buhnen
wisch
Rede- 9 einreihige, offene Pfahlbuhnen, Buhnen- Rekonstruktion 2005
länge 55 bis 88 m, Buhnenabstand 74 bis infolge Schiffsbohrwurmbefall
90 m
F 22,340 - 23,475
Seedeich Bolten- Hochwasserschutzdeich bis Höhe BHW, 1989, Rekonstruktihagen-Redewisch Kronenhöhe 3,55 bis 4,52 m NHN, Kro- on auf Teilabschnitnenbreite 3,50 bis 4,00 m, Nutzung der be- ten 1992
festigten Krone als Wanderweg
Absperrbauwerk Klützer Bach bei km F
22,850, manuelles Verschließen des Wehres im Sturmflutfall bei Erreichen eines
Ostseewasserstandes von 1,15 m NHN
F 22,890 - 23,475
Deichdeckwerk
Boltenhagen
F 23,080 - F 25,900
Düne Boltenhagen Hochwasserschutzdüne bis Höhe BHW, 1994 aufgespült
Kronenhöhe 3,56 m bis 4,54 m NHN, Kronenbreite 40 m, unter Zugrundelegung aktueller Entwurfsgrundsätze ist die Düne geringfügig unterdimensioniert (erforderliche
Kronenhöhe beträgt ca. 4,65 m NHN)
F 25,725 - F 29,752
Deich Tarnewitzer Hochwasserschutzdeich bis Höhe BHW, 1996
Hochwasserschutzdeckwerk aus Molen- 1993
steinen bis Höhe BHW, Kronenhöhe 2,65
m NHN bis 4,35 m NHN
45
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Küsten-km
Bauwerk
Huk Boltenhagen
Beschreibung
Baudurchführung
Kronenhöhe 3,55 bis 4,52 m NHN, Kronenbreite 3,00 bis 3,50 m, befestigte Krone, Nutzung als Wanderweg
Absperrbauwerk Tarnewitzer Bach, manuelles Verschließen des Wehres im Sturmflutfall bei Erreichen eines Ostseewasserstandes von 1,15 m NHN, aufgrund des nur
begrenzten Speichervolumens im Grabenprofil kann bei längerem Verschluss ein
Ausufern des Baches erfolgen
F 25,845 - F 26,330
Deichdeckwerk
Tarnewitz I
Hochwasserschutzdeckwerk aus Setzstei- 1996
nen auf Geovlies bis Höhe BHW, Kronenhöhe 2,85 bis 4,55 m NHN, dem Deckwerk
ist in Teilen eine ältere, übersandete Befestigung aus Betonplatten vorgelagert
F 29,700 - F 29,820
Deckwerk Tarne- Deckwerk aus Feldsteinen und Beton, Krowitz II
nenhöhe 2,80 m NHN ohne Bedeutung für
den Hochwasserschutz im Zusammenhang
bebauter Gebiete, das Deckwerk befindet
sich nicht in der Unterhaltungspflicht des
StALU Schwerin
P 3,740 - P 3,860
Steinwall
mendorf
P 4,600 - P 5,100
Düne Timmendorf Schutzdüne für den Zeltplatz Timmendorf 2002 aufgespült
Strand ohne Bedeutung für den Hochwasserschutz im Zusammenhang bebauter Gebiete, Kronenhöhe 3,15 m NHN, Kronenbreite 5,00 bis 7,00 m die Düne befindet
sich nicht in der Unterhaltungspflicht des
Landes M-V
P 7,600 - P 8,530
Düne
Am Küstenschutzdüne im Zusammenwirken 2009 aufgespült
Schwarzen Busch mit den vorgelagerten Buhnen, Kronenhöhe 3,38 bis 4,53 m NHN, Kronenbreite 10
bis 25 m; der Schutz im Zusammenhang
bebauter Gebiete ist nur eingeschränkt im
südwestlichen Bereich erforderlich
P 7,450 - P 8,560
Buhnen
Am 8 einreihige, offene Pfahlbuhnen, Buhnen- Ersatzneubau von 15
Schwarzen Busch länge ca. 90 m, Buhnenabstand 80 m
Buhnen im Jahr 2008
infolge Schiffsbohrwurmbefall
1991, mit Errichtung
der Marina Weiße
Wiek in Teilen überbaut
Tim- Wellenbrecher aus Granit-Packwerk ohne 1936
Bedeutung für den Hochwasserschutz im
Zusammenhang bebauter Gebiete, Kronenhöhe 0,85 m bis 1,85 m NHN
Im November 2013 erfolgte im Bereich des Schutzsystems im Küstenabschnitt RedewischBoltenhagen die Aufspülung einer Hochwasserschutzdüne zwischen der Mündung des Klützer Baches und der Seebrücke Boltenhagen im Auftrag der Gemeinde Boltenhagen. Insgesamt wurde in einer etwa zweiwöchigen Bauzeit 70.000 m³ Sand in einer etwa 30 m breiten Küstenschutzdüne vor
dem Küstenschutzwald aufgespült und einplaniert. Das Material stammt aus der Entnahmestelle Trollegrund vor Kühlungsborn. Vorgesehen ist, auf dieser Küstenschutzdüne eine Promenade für eine
bessere touristische Erschließung des Bereiches anzulegen.
46
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Das Bergamt Stralsund hat das Bergrecht für die Entnahmestelle nördlich der Untiefe Hannibal bis
zum Jahr 2060 genehmigt. Vor aktiver Entnahme von Sanden aus diesem Gewinnungsfeld sind die
planrechtlichen Unterlagen zu erarbeiten. Nach Auskunft des StALU Westmecklenburg, Dezernat 43,
wird in den nächsten Jahren keine weitere planerische Vorbereitung der nach Bergrecht erforderlichen Betriebsunterlagen, speziell eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 57 a
BBergG auf Grundlage eines Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2a BBergG mit Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet.
Planungen, die Ortslage Kirchdorf/ Poel am Nordufer der Kirchsee vor Hochwasser durch Errichtung
eines Küstenschutzdeiches zu schützen, endeten im Stadium der Vorplanung und werden aktuell nicht
fortgeführt
Das StALU MM, Dezernatsgruppe Küste führt aktuell gerade den Rückbau von Stahlbuhnen vor der
Halbinsel Wustrow durch. Zielstellung dieser Maßnahme ist die Wiederherstellung einer natürlichen
Küstendynamik durch den Rückbau von komplexen Küstenbefestigungen.
47
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Tourismus und Erholung
Im Landesraumentwicklungsprogramm M-V ist fast der gesamte Teil des Betrachtungsgebietes als
"Vorbehaltsgebiet Tourismus" ausgewiesen. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen
Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg/ Rostock sind insbesondere der küstennahe Bereich im
westlichen Betrachtungsgebiet (Warnkenhagen bis Hoben), die Insel Poel sowie der küstennahe Bereich im östlichen Betrachtungsgebiet (Pepelow bis Rerik) als "Tourismusschwerpunktraum, die verbleibenden Bereiche des Betrachtungsgebietes (um die Hansestadt Wismar) als "Tourismusraum bzw.
Tourismusentwicklungsraum" dargestellt. Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes
Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Juli 2013) weist den überwiegenden Teil des die Küstengewässer
einnehmenden Betrachtungsgebietes als marines Vorbehaltsgebiet Tourismus aus.
Aufgrund der wechselhaften und landschaftlich reizvollen Küstenformen, bei denen auch breite, touristisch erschlossene Sandstrände vorkommen, übt das Gebiet eine große Attraktivität auf Touristen
aus. Mit der traditionsreichen Hansestadt Wismar und dem dünn besiedelten, agrarisch geprägten
Küstenhinterland sind weitere Voraussetzungen für vielfältige touristische Aktivitäten gegeben.
Entwicklung der Beherbergungssituation
Wie unter dem Kapitel "Nutzungsgeschichte" bereits angedeutet, entwickelte der Tourismus und
Fremdenverkehr im Betrachtungsgebiet seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine immer größer werdende und stetig wachsende Bedeutung als Erwerbszweig. Nachfolgend ist die Entwicklung der Beherbergungskapazitäten am Beispiel Boltenhagens dargestellt:
Tab. 11:
Entwicklung der Gästezahlen im Ostseebad Boltenhagen (Kurverwaltung Boltenhagen, 2013)
Jahr
Übernachtungsgäste
Übernachtungen
Bettenkapazität
durchschnittliche
Verweildauer
1998
80.300
626.400
7.500
7,8 Tage
1999
92.816
806.400
7.744
8,7 Tage
2000
108.028
964.152
7.968
8,9 Tage
2001
110.721
1.001.950
8.008
9,0 Tage
2002
116.420
1.079.004
8.128
9,3 Tage
2003
124.670
1.159.430
8.200
9,3 Tage
2004
125.311
1.165.952
8.390
9,3 Tage
2005
126.188
1.171.781
8.427
9,3 Tage
2006
129.680
1.189.100
8.536
9,2 Tage
2007
132.111
1.244.100
8.604
9,4 Tage
2008
147.706
1.329.354
9.697
9,0 Tage
2009
155.326
1.416.000
9.810
9,1 Tage
2010
160.000
1.451.000
9.920
9,1 Tage
2011
179.538
1.418.350
10.052
7,9 Tage
2012
185.944
1.475.271
10.240
7,9 Tage
Schlüsselt man die Beherbergungsangebote für das Ostseebad Boltenhagen weiter auf, ergeben sich,
bezogen auf Jahr 2012, folgende Zahlen:
−
10 Hotels mit zusammen 1.806 Gästebetten (davon allein 1.000 Betten im TUI Dorfhotel und
Iberotel Weiße Wiek)
48
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
−
−
−
−
4 Pensionen und 3 Gästehäuser mit zusammen 167 Gästebetten
2 Kliniken/ Kureinrichtungen (Strandklinik und Ostseeklinik) mit zusammen 752 Klinik-/
Kurbetten
3 Camping-/ Wohnwagenstellplätze mit zusammen 410 Stellplätzen (rechnerische Bettenanzahl
1.148)
Appartements, Ferienwohnungen/ -häuser und Privatzimmer mit zusammen 6.367 Betten.
Die Gesamtgästeanzahl an Übernachtungsmöglichkeiten in Boltenhagen beläuft sich demnach auf
10.240 Betten. Gemäß der Angaben der Kurverwaltung ergaben sich 2012 folgende Beherbergungszahlen:
−
−
−
−
87.756 Gäste mit 902.872 Übernachtungen in den Ferienwohnungen, Pensionen und
Appartements (≈ 47,2 %)
71.189 Gäste mit 271.796 Übernachtungen in den Hotels (≈ 38,3 %)
11.017 Gäste mit 226.163 Übernachtungen in den Kliniken und Kureinrichtungen (≈ 5,9 %)
15.982 Gäste mit 74.440 Übernachtungen in den Camping- und Wohnwagenplätzen (≈ 8,6 %).
Am Beispiel von Boltenhagen, als einem der leistungsstärksten deutschen Ostseebäder, liegt die Zielstellung der künftigen Tourismusentwicklung in der besseren Auslastung der Übernachtungskapazitäten durch saisonverlängernde Maßnahmen und ganzjährig nutzbare Gesundheitsangebote. Ein weiterer Ausbau der Bettenkapazitäten wird nur noch im Hotelbereich, und hier v.a. im 4- und 5-SterneBereich mit entsprechenden Nebeneinrichtungen befürwortet.
Neben Boltenhagen/ Tarnewitz ist die Insel Poel ein weiteres Urlaubszentrum sowie das Salzhaff im
Betrachtungsgebiet. Die Beherbergungssituation auf der Insel Poel sowie im nördlichen Bereich des
Betrachtungsgebietes lässt sich wie folgt abbilden:
Tab. 12:
Gebiet
Entwicklung der Beherbergungssituation inkl. Campingtourismus der Jahre 2011 und 2012 im
Bereich des nördlichen Salzhaffs (Quelle: www.statistik-mv.de)
Geöffnete Beherbergungsbetriebe
Angebotene Gäste- Gästeübernachtunbetten
gen
Gästeankünfte
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
Insel Poel
31
31
2.662
2.670
178.148
184.665
28.543
30.549
Am Salzhaff
5
5
738
763
67.404
74.987
16.870
19.237
Rerik
35
34
4.059
3.985
378.282
409.900
74.598
77.941
Folgende touristischen Großprojekte sind seit der politischen Wende realisiert worden:
Marina Boltenhagen/ Weiße Wiek
−
−
−
−
−
−
B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Boltenhagen zur Errichtung einer Hotel- und Ferienanlage "Weiße
Wiek"
Eröffnung Anfang April 2008
Marina Weiße Wiek mit 350 Liegeplätzen für Yachten bis 50 m Länge
TUI Dorfhotel und Iberotel mit insgesamt 1.000 Betten als Bestandteil der Marina
Vertiefung der Hafenzufahrt Ende 2011 auf 4,5 m
Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt am 30.06.2010 den Bebauungsplan für ungültig (3 K
19/ 06), wodurch eine Neuerstellung der naturschutzfachlichen Unterlagen erforderlich wurde
49
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Durch die Errichtung der Weißen Wiek wurde das Übernachtungsangebot im höheren Qualitäts- und
Preissegment im Raum Boltenhagen weiter verstärkt, aber auch Natur und Landschaft sowie das
Landschaftsbild nachhaltig verändert.
Marina Hohen Wieschendorf
−
−
−
−
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen
vorläufiger Baustopp durch den Landkreis aufgrund fehlender Bauunterlagen Ende Mai 2013
Vertagung der Entscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplanes durch die
Gemeindevertretung am 05.06.2013
für die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten ist ein neuer Durchführungsvertrag erforderlich
Campingplätze
Innerhalb des Betrachtungsgebietes gibt es derzeit insgesamt folgende Camping- und Wohnwagenstellplätze:
Tab. 13:
Darstellung der Camping- und Wohnwagenstellplätze im Betrachtungsgebiet
Ort
Stellplätze*
Übernachtungen
Regenbogencamp Boltenhagen
320
ca. 900
Wohnwagenstellplatz Krämer, Boltenhagen
45
ca. 130
Wohnwagenstellplatz Hartkopf, Boltenhagen
45
ca. 130
Campingplatz "Liebeslaube", Wohlenberger Wiek
455
ca. 1.250
Ferienanlage Seeblick, Niendorf
ca. 200Stellplätze,
22 FeWo
ca. 620
Ostseecamping "Beckerwitzer Strand"
ca. 86 Stellplätze +
Zeltwiese
ca. 300
200 Stellplätze
+16 Mobilheime
ca. 600
Ostseecamping Ferienpark Zierow (14,4 ha)
Campingmöglichkeit am Inselhotel Gollwitz (Poel)
keine Angaben
Campingplatz "Leuchtturm", Timmendorf Strand
200
ca. 560
Campingplatz Möwe, Boiensdorfer Werder
360
ca. 1.000
Campingplatz "Am Salzhaff", Pepelow
300
ca. 840
Erläuterungen zur Tab. 13:
Stellplätze:
Recherche bei den Campingplatzbetreibern, Zuarbeit der Kurverwaltungen bzw. Angaben
der Internetpräsentationen
Übernachtungen:
nach Angaben der Kurverwaltung Boltenhagen kann für einen Stellplatz im Durchschnitt
mit einer Belegung durch 2,8 Personen gerechnet werden. Diese Zahlen geben dementsprechend etwa die maximal mögliche Belegung des jeweiligen Platzes an.
Insbesondere für die Campingplätze außerhalb Boltenhagens kann davon ausgegangen werden, dass
sich die Spitzenzeiten, zu denen die Plätze weitestgehend ausgebucht sind, auf die Woche um Pfingsten sowie die Monate Juli bis August beschränken. Auch in den klimatisch geeigneten Zeiträumen
Juni sowie September sind deutlich geringere Auslastungen zu verzeichnen.
50
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Besonders attraktiv erscheinen die Campingplätze als Ausgangspunkt für den Wassersport, insbesondere für Wind- und Kite-Surfer. So befinden sich auf oder angrenzend an zahlreiche Campingplätze
Surfschulen. Zu erwähnen sind dabei folgende Campingplätze:
−
−
−
−
Campingplatz "Am Salzhaff", Pepelow ⇒ Surfschule Pepelow
Campingplatz "Leuchtturm", Timmendorf Strand ⇒ Wassersport Insel Poel
Ostseecamping Ferienpark Zierow ⇒ Wassersportzentrum Zierow
Campingplatz "Liebeslaube", Wohlenberger Wiek ⇒ private Surfschule
Räumliche Erweiterungen sind aktuell am Campingplatz Liebeslaube geplant. Ansonsten führen die
Campingplatzbetreiber notwendige Modernisierungsarbeiten durch, um den Besuchern einen hohen
Qualitätsstandard anbieten zu können. Neben der Sommersaison werden einige Plätze auch ganzjährig durch Dauercamper genutzt.
Erholungsnutzungen
Radtourismus
Aufgrund der landschaftlichen Schönheit besitzt das Betrachtungsgebiet eine hohe Bedeutung für den
Radtourismus, dessen Stärkung durch folgende Wegebeziehungen erfolgt:
Ostseeküstenradweg:
Der Ostseeküstenradweg führt auf fast 1.100 Kilometern von Flensburg bis nach Ahlbeck auf der Insel Usedom und quert das Betrachtungsgebiet vollständig von Ost nach West. Von Priwall über den
ehemaligen Kolonnenweg kommend verläuft er vorwiegend küstenparallel über die Ortschaften
Steinbeck - Boltenhagen - Tarnewitz - Wohlenberg - Beckerwitz - Zierow - Hoben - Wendorf nach
Wismar. Von Wismar ausgehend zieht sich der Ostseeküstenradweg durch das Haffeld nach Redentin
und weiter v.a. straßenbegleitend zur Landesstraße 12. Er passiert die Ortschaften Groß Strömkendorf
- Blowatz - Dreveskirchen - Stove - Boiensdorf - Pepelow und Rakow. Straßenbegleitend zu kommunalen und Kreisstraßen geht es weiter über Teßmannsdorf und Roggow, bevor der Radfernweg kurz
vor Rerik das Betrachtungsgebiet verlässt. Ein hoher Abwechslungsreichtum ergibt sich durch die
Verknüpfung von bizarren Steilküsten mit feinen Sandstrandabschnitten. Der Ostseeküstenradweg
liegt nach ADFC-Bewertung auf Platz 5 der beliebtesten Radwanderwege Deutschlands. Fahrradfreundliche Bed & Bike-Gastbetriebe an der Route befinden sich u.a. in Boltenhagen, Beckerwitz,
Wismar und Blowatz.
Anknüpfungspunkte erhält der Ostseeküstenradweg u.a. in Groß Strömkendorf an die 27 km lange
"Inselrundtour Poel". Diese verläuft über den Poeler Damm entlang der L 121 durch die Ortschaften
Fährdorf - Niendorf - Kirchdorf - Weitendorf nach Wangern. In Wangern verlässt die Rundroute die
Landesstraße und verläuft über Hinterwangern in Richtung NSG Fauler See, von wo aus sich der
Weg entlang der Küste/ des Küstenwaldes über Timmendorf Strand, Schwarzer Busch nach Gollwitz
zieht. Bis zum Ende der Rundtour in Fährdorf muss die Kreisstraße 32 genutzt werden.
Folgende weitere radtouristische Abstecher ausgehend vom Ostseeküstenradweg sind im Betrachtungsgebiet gemäß des "Regionalen Radwegekonzeptes Westmecklenburg 2009" des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg zu erwähnen:
−
−
−
von Boltenhagen durch den Klützer Winkel in Richtung Klütz/ Grevesmühlen ⇒ regional
bedeutsame Radtour "Schlösser und Meer im Klützer Winkel"
von Tarnewitz in Richtung Grevesmühlen ⇒ Regionaler Radwanderweg R1 Gottmannsförde Grevesmühlen - Boltenhagen (42 km)
Rundroute um Wismar ⇒ regional bedeutsame Radtour "Die Hansestadt Wismar lädt ein"
51
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
−
−
−
−
von Blowatz (Ostseeküstenradweg) nach Neuburg ⇒ Regionaler Radwanderweg R6 Blowatz Neuburg - Neukloster - Warin - Klein Labenz - Laase (35 km)
von Stove (Ostseeküstenradweg) nach Alt Bukow ⇒ "Salzhaff-Kühlung Radtour"
von Pepelow nach Alt Bukow und Neubukow/ Buschmühlen - Pepelow ⇒ "Schliemann-Tour"
"Cariner Land Tour" (Roggow - Russow - Neubukow).
Aktuell erarbeitet das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock ein
Radwegekonzept der Region Rostock, Bereich Neubukow - Salzhaff.
In den vergangenen Jahren sind umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des Fahrradtourismus, v.a. bezogen auf den Ostseeküstenradweg ergriffen worden. Zu erwähnen ist der Ausbau des Kolonnenweges, der ursprünglich als Spurbahn aus Betongitterplatten im doch relativ stark
bewegten Gelände des Klützer Winkels kaum als befahrbar einzustufen war. Weitere Ausbaumaßnahmen betrafen die Abschnitte Steinbeck - Boltenhagen, Beckerwitz - Eggerstorf sowie den Steilküstenabschnitt Hoben- Wendorf. Im Jahr 2013 wurde der straßenbegleitende Radweg im Bereich der
Wohlenberger Wiek gebaut und damit der Ostseeküstenradweg in diesem Abschnitt komplettiert.
Östlich von Wismar wurde durch die Errichtung straßenbegleitender Radwege auf fast vollständiger
Länge zwischen Redentin und Rerik sowie auf der Insel Poel dem Fahrradfahrer eine gefahrlose Fahrt
ermöglicht. Die letzten Lückenschlussabschnitte, Abschnitt Klein Strömkendorf bis Pepelow befinden sich in Planung bzw. Bauvorbereitung.
Im Zeitraum Mitte Juni bis Anfang September verkehrt zwischen Rerik und dem Hafen Gollwitz auf
der Insel Poel mit einem Zwischenstopp in Boiensdorf zudem eine Fahrradfähre, die die Region Salzhaff für den sanften Tourismus verbindet.
Foto 2: Zum Radwanderweg ausgebauter ehemaliger Kolonnenweg vor Steinbeck (Foto: Steyer, 2013)
Reittourismus
Folgende Anbieter für Reit- und Pferdetourismus befinden sich im Betrachtungsgebiet:
−
−
−
Landgut Oberhof
Reiterhof Boltenhagen
Hotel und Reitschule Elsholz GmbH & Co.KG, Zierow
52
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
−
−
−
−
Zucht- und Reitanlage Timmendorf (Poel)
Gestüt Neuhof (Poel)
Ferien- und Reiterhof Landgut Lischow, Lischow-Neuburg
Gestüt Heidekaten.
Insbesondere in den Bereichen um diese Reiterhöfe sind zahlreiche unbefestigte Wirtschaftswege als
Reitweg ausgewiesen. Die Nutzung von Strandabschnitten für das Reiten ist insbesondere auf der Insel Poel zwischen Timmendorf Strand und Am Schwarzen Busch sowie in der Wohlenberger Wiek
festzustellen.
Das Ausreiten an Stränden ist i.d.R. verboten bzw. nur durch Ausnahmegenehmigung erlaubt. Im
Einzelfall wird es in gemeindlichen Strandsatzungen geregelt. So ist in den bewirtschafteten Strandund Dünenabschnitten mit den dazugehörenden Wasserbereichen der Gemeinde Boltenhagen das
Reiten und Führen von Pferden verboten. Ausnahmen können nach Beantragung für den Zeitraum
vom 01. Oktober bis 31. März erteilt werden. In den der Gemeinde Zierow unterliegenden Strandbereichen ist das Reiten zwischen dem 01. April und 30. September verboten.
Im Naturschutzgebiet (NSG) "Wustrow" ist gemäß § 4 Pk. 11 der Verordnung vom 13.01.1997 das
Reiten grundsätzlich verboten.
53
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Wassersport
Surfsport inkl. Kitesurfen
Die Wismarbucht und das Salzhaff stellen für den Surfsport beliebte Reviere dar. Belegt werden kann
das u.a. durch die relativ hohe Dichte an Surfschulen im Gebiet. Ausgedehnte Flachwassergebiete,
stabile Windverhältnisse und die Lage der verschiedenen Surf- und Kitereviere in Bezug auf die
Hauptwindrichtungen bilden die entscheidenden Voraussetzungen für eine Reihe von Surfrevieren,
die immer wieder aufgesucht werden.
Foto 3: Blick auf das Surfrevier Salzhaff am Zeltplatz Pepelow (Foto: Steyer, 2013)
Grundsätzlich ist eine Nutzung der Wasserflächen des Betrachtungsgebietes zur Ausübung des Surfsports mit wenigen Ausnahmen möglich. Gemäß § 1 der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO,
1999) sind Seeschifffahrtsstraßen:
−
−
die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und einer Linie von drei
Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie
die durchgehend durch Sichtzeichen B.11 der Anlage 1 begrenzten Wasserflächen der
seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer.
Gemäß § 31 SeeSchStrO "Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängern, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen" ist die Ausübung dieser Sportarten auf den Wasserflächen innerhalb
des Fahrwassers sowie in einem Abstand von 200 m vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen und Liegestellen verboten. Das Gleiche trifft bei Nacht sowie bei verminderter Sicht zu.
Darüber hinaus ist das Surfen in folgenden Bereichen unzulässig:
−
−
−
−
Wasserfläche des Strandsees "Fauler See" im NSG Fauler See-Rustwerder auf Poel (landeseigene
Flurstücke)
Wasserfläche des Strandsees östlich von Vorwerk auf der Insel Poel (eigenes Flurstück)
Wasserfläche der Brackwasserlagune am Südteil des Boiensdorfer Werder (eigenes Flurstück)
Teile im Mündungsbereich des Hellbachs (eigenes Flurstück).
Weiterhin verbietet § 7 Pkt. 1 der Strandsatzung der Gemeinde Boltenhagen das Surfen sowie Befahren mit Motor- und Segelbooten in den mit Bojen abgegrenzten Badebereichen der Gemeinde Bol54
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
tenhagen. Da der Strandbereich aber Bestandteil der Bundeswasserstraße ist, wird diesem Ausschluss
per Satzung aber keine Rechtswirksamkeit zugestanden.
Grundsätzlich ist die Ausübung des Surfsports bei geeigneten Wind- und untergeordnet den Temperaturverhältnissen das ganze Jahr außerhalb der Vereisungsperioden möglich. Abhängig von den Erfahrungen und der sportlichen Kondition lässt sich einschätzen, dass Kitesurfer ab 9/ 10 kn, Windsurfer
ab 14/ 15 kn ihren Sport ausüben können. "Normale" Surfer nutzen Windverhältnisse bis etwa 7 bis 8
Windstärken, sportliche Surfer können auch bei noch stärkeren Windgeschwindigkeiten ihrem Hobby
nachgehen. Für Einsteiger sind zumeist Windstärken 3 bis 4 völlig ausreichend. Diese surfen überwiegend bei auflandigem Wind (Voraussetzung um wieder an das Festland zu kommen), das Surfen
bei ablandigem Wind ist wegen der Gefahr des unbeabsichtigten Abtreibens nur von erfahreneren
Sportlern möglich.
Nachfolgende Abb. zeigt die Statistik der Winddaten im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an
der Station Boltenhagen, basierend auf Tagesmessungen von 7:00 bis 19:00 Uhr (Quelle: windfinder.com).
Abb. 6:
Verteilung der Windrichtung im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an der Station
Boltenhagen (Quelle: windfinder.com)
55
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Tab. 14:
Einteilung der Windverhältnisse und deren Nutzbarkeit für den Surf-/ Kitesport
Beaufort
m/ s
Knoten
km/ h
Auswirkung im Binnenland
0
< 0,2
<1
<1
Windstille, Rauch steigt gerade empor
1
0,3 - 1,5
1-3
1-5
leichter Zug, Windrichtung ist nur durch
Rauch erkennbar
2
1,6 - 3,3
4-6
6 - 11
leichte Brise, Wind ist im Gesicht fühlbar
3
3,4 - 5,4
7 - 10
12 - 19
schwache Brise, dünne Zweige und Blätter
bewegen sich
4
5,5 - 7,9
11 - 15
20 - 28
mäßige Brise, Zweige und dünne Äste bewegen sich, Staub erhebt sich
5
8 - 10,7
16 - 22
29 - 38
frische Brise, kleine Bäume schwanken
6
10,8 - 13,8
22 - 27
39 - 49
starker Wind, Pfeifton an Drahtleitungen
7
13,9 - 17,1
28 - 33
50 - 61
steifer Wind, spürbare Hemmung beim Gehen
8
17,2 - 20,7
34 - 40
62 - 74
stürmischer Wind, Zweige brechen von den
Bäumen, Gehen wird erheblich erschwert
9
20,8 - 24,4
41 - 47
75 - 88
Sturm, kleinere Schäden an Häusern und
Dächern
10
24,5 - 28,4
48 - 55
89 - 102
schwerer Sturm, Bäume werden entwurzelt,
bedeutende Schäden
11
28,5 - 32,6
56 - 63
103 - 117
orkanartiger Sturm, schwere Sturmschäden
12
> 32,6
> 64
> 118
Orkan, katastrophale Schäden
Hauptwindstärkenbereich, in dem Surfsport allgemein ausgeübt werden kann (die gestrichelten Flächen
kennzeichnen die Übergangsbereiche)
An folgenden Standorten im Betrachtungsgebiet bzw. unmittelbar angrenzend befinden sich stationäre Surfschulen, die Kurse im Wind- und Kitesurfen auf den Gewässern der Wismarbucht anbieten:
−
−
−
−
−
−
Wassersportschule Surfknopf
Wohlenberger Wiek 1, Gramkow
Wassersportcenter Zierow
Strandstr. 19c, Zierow (Campingplatz)
Surfschule Rerik, Alter Holzhafen 3, Wismar
Wassersportschule Kite- und Windsurfen Insel Poel
Campingplatz Leuchtturm, Timmendorf Strand (Insel Poel)
Kite-Schule Boiensdorf
Zum Strand 12, Boiensdorf
Feriendorf und Surfschule Pepelow (San-Pepelone)
Sandweg 1, Pepelow (Campingplatz)
Kite-Surfschule, Seeweg 1, Pepelow
Surfschule Rerik, Am Bootsanleger, Rerik
Die Standorte der Surfschulen sind der Textkarte 6 sowie den Karten 1b zu entnehmen.
Folgende Bereiche in der Wismarbucht bzw. im Salzhaff lassen sich als besonders frequentierte Surfund Kitreviere beschreiben (im Rahmen der Freiwilligen Vereinbarung "Naturschutz, Wassersport
und Angeln in der Wismarbucht" sind die beschriebenen Flächen als Reviere mit zeitlichen Einschränkungen für die Ausübung des Surf- und Kitesports ausgewiesen worden):
56
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Revier Wohlenberger Wiek
−
−
−
bei nordwestlichen bis östlichen Winden geeignetes Flachwasserrevier für Wind- und Kitesurfer
Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend
Gefährdungen von Badegästen sind aufgrund der weitläufigen Flachwasserküste und räumlichen
Überlagerungen mit dem Surfsport zu verzeichnen, es fehlen ausgewiesene Einstiege für den
Surfer in den Spot am Strand
Revier Hohen Wieschendorf
−
bei Winden aus Nordwest bis Ost für Wind- und Kitesurfer geeignetes Flachwasserrevier
Revier Zierow
−
−
−
−
bei Winden aus Nord bis Ost geeignetes Flachwasserrevier,
geeignet für Wind- und Kitesurfer, anfängergeeignet
Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend
mangels fehlender Einstiege für den Surfer in den Spot am Strand Belastungen von Badegästen
Revier Groß Strömkendorf
−
−
angrenzend Vereinsgelände des Wismarer Surfvereins e.V. mit etwa 80 Mitgliedern
(Vereinsgelände mit Platz für max. 20 Plätze zu klein für die Vereinsmitglieder, durch
Küstenabbrüche allmählich weiter Verkleinerung)
Wunsch des Vereins nach weiterem öffentlichen Zugang ausgehend von der L 121 in Höhe des
Neuburger Grabens
Revier Salzhaff, Pepelow und Boiensdorf
−
−
−
sehr beliebtes Stehrevier im Salzhaff mit besten Bedingungen bei Winden aus West und Südwest,
aber auch Nordost bis Ost, bei Nord- und Nordwestwinden gibt es Windabdeckungen durch die
vorgelagerte Halbinsel Wustrow
Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend, anfängergeeignet mit hoher
Frequentierung durch Schulungsteilnehmer nach Auskunft der Surfschule sind max. 50 bis 80
Surfer und randlich 40 bis 50 Kiter gleichzeitig auf der Fläche
zeitweise starke Belastung durch hohe Beanspruchung des Surfspots durch Surfer und Kiter
(untergeordnet Badegäste)
Revier Timmendorf (Poel)
−
−
−
−
−
wellenexponierter Surfspot für Wind- und Kitesurfer
geeignet bei Winden aus Südwest bis Nordost
Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend in Timmendorf Strand
mangels fehlender Einstiege für den Surfer in den Spot am Strand Belastungen von Badegästen
durch Zufahrtsbeschränkung des Parkplatzes am NSG Fauler See-Rustwerder ist die
Erreichbarkeit für Surfer und Kiter erschwert worden.
Im inneren Salzhaff wurde der Bereich vor den Teßmannsdorfer Tannen in den letzten Jahren relativ
konstant besurft und konnte erst beruhigt werden, nachdem die Wege zum Einstieg in die Wasserflächen und die zwischen Wald und Haff gelegenen Wiesenflächen (wurden auch als Stellfläche für
Übernachtungen genutzt) gesperrt wurden. Die Surfer und Kiter wichen auf die weiter nördlich gelegenen Einstiege bei Roggow und Blengow aus. Das Surfer-/ Kiter-Monitoring des BUND SalzhaffRerik 2013 ergab folgende Ergebnisse:
57
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Tab. 15:
Tag
Surf-/ Kitermonitoring des BUND Salzhaff-Rerik 2013 im inneren Salzhaff
Mai
R-D
R-P
Juni
R-D
R-P
Juli
R-D
August
R-P
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
09.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
58
R-D
R-P
September
R-D
R-P
Oktober
R-D
R-P
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
R-D
Zählstelle Roggow Dorf
R-P
Zählstelle Roggow Pappelwald
Zählung von 1 bis 2 Surfern/ Kitern
Zählung von 3 bis 5 Surfern/ Kitern
Zählung von 6 bis 10 Surfern/ Kitern
Zählung von 11 bis 20 Surfern/ Kitern
Zählung von > 21 Surfern/ Kitern
Ausgrenzung Wochenende und Feiertage
Nach stichprobenhaften Kfz-Kennzeichenkontrollen des BUND Salzhaff-Rerik im inneren Salzhaff
zwischen Juni bis September 2009 ergibt sich die Herkunftsverteilung der Surfer wie folgt:
−
−
−
−
−
22 % Landkreis Bad Doberan
19 % Berlin
19 % Hansestadt Hamburg
15 % Schleswig-Holstein
25 % Andere.
Diese Einteilung wurde 2013 in etwa bestätigt.
Segeln und Kanusport
Analog der Aussagen zum Surf- und Kitesport besitzt das Betrachtungsgebiet ebenso eine sehr hohe
Bedeutung für den Segel- und Kanusport. In der nachfolgenden Tab. 16 sind die in der Regionalvereinigung Wismarbucht organisierten Vereine (vorrangig Wassersport) aufgeführt sowie Angaben zur
Liegeplatzsituation im Betrachtungsgebiet zuzüglich Rerik getroffen worden:
Tab. 16:
Mitglieder der Regionalvereinigung Wismarbucht und Bootsliegeplätze im Gebiet
Verein
Gelände/ Hafen
Yachtclub Wismar 1961 e.V. Yachthafen Wendorf
(YCW)
vorhandene
Liegeplätze
MooringLiegeplätze
freie Liegeplätze
150
0
4
Mecklenburger Seglerverein
Wismar e.V. (MSV)
Yachthafen Wendorf
-
10
0
TSG Wismar e.V., Abteilung
Kanu
Yachthafen Wendorf
60
0
1
Ostseeanglerverband Wismar
e.V. (OAV)
Yachthafen Wendorf
120
25
0
1911 kleiner Naturhafen westlich
der Werft in Wismar
85
0
4
Wasserwanderrastplatz
(WWRP)
Kopenhagener
Straße Wismar
35
0
-
10
0
0
Wismarer Segelverein
e.V. (WSV 1911)
─
Wassersportclub
(WSCW)
─
Westhafen Westhafen Wismar
Seehafen Wismar
59
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Verein
Gelände/ Hafen
vorhandene
Liegeplätze
MooringLiegeplätze
freie Liegeplätze
100
0
0
35
0
0
70
10
0
e.V. Hafen Kirchdorf (Poel)
50
0
2
─
Marina Niendorf
50
0
2
─
Wasserwanderrastplatz
(WWRP) Timmendorf
80
-
-
─
Gemeindehafen
dorf
10
-
-
-
20
0
─
Sportbootservice Westhafen Wismar, Lagerstraße
Redentiner Seglerverein 1990 Redentin
e.V.
─
Segelclub
(SCIP)
Insel
Gemeindehafen Kirchdorf
(Poel)
Poel
Timmen-
Wassersport- und Segelclub Marina Boltenhagen auf
Boltenhagen e.V. (WSCB)
der Halbinsel Tarnewitz.
─
Marina Boltenhagen
350
0
110
─
Wohlenberger Wiek
0
0
0
─
Marina Hohen Wieschendorf
120
0
70
Boiensdorf
0
0
0
Pepelow
0
30
0
Hafen Rerik
115
30
15
Gemeinde Rerik
40
0
0
Fa. Wiek Rerik
50
0
0
Summe
1.530
125
208
Gesamtliegeplätze
1.655
Segelverein Alt Gaarz e.V
(SVAG)
─
─
─
Nachfolgend werden die aufgeführten Häfen und Liegemöglichkeiten im Betrachtungsgebiet, die Bedeutung für den Segelsport bzw. das Anlegen von motorgetriebenen Booten und Yachten besitzen,
kurz näher erläutert:
60
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Marina Boltenhagen:
−
−
−
−
ca. 350 Liegeplätze an Schwimmstegen, z. T. mit Auslegern für Yachten bis 50 m Länge
Hafenzufahrt mit 4,5 m Tiefe
Fischerpier im SW-Teil, Liegeplätze für die Fahrgastschifffahrt im NO-Teil des Hafens
Bootstankstelle und weitere Nebenanlagen auf dem Marina-Gelände
Marina Hohen Wieschendorf:
−
−
vier Schwimmstege mit Auslegern an der geschützten Südseite des massiven Anlegers für ca. 120
Liegeplätze
Anlegemöglichkeiten für Yachten >15 m direkt am Anleger
Hafen Timmendorf/ Poel:
−
−
−
ehemaliger Lotsenhafen an der Westküste der Insel Poel
Boxen auf ca. 2,0 bis 5,0 m Wassertiefe an der Nordmole für Gastliegeplätze
weitere Liegeplätze in der Saison an der Fischerbrücke
Hafen Kirchdorf/ Poel:
−
−
−
Hafen für Fischerei, Fahrgastschifffahrt und Sportboote an der Nordspitze der Kirchsee
Gastliegeplätze am Wasserwanderrastplatz
Heimathafen des Segelclubs Insel Poel e.V. (SCIP) mit Gastliegeplätzen
Sportboothafen Niendorf/ Poel:
−
−
−
Sportboothafen "Poeler Forellenhof" an der Nordspitze der Kirchsee
unmittelbare Nähe zum Hafen Kirchdorf
2 Stege für Gastliegeplätze
Bootsliegeplatz Boiensdorf:
−
vom WSA Lübeck genehmigte Einzelliegeplätze.
Weitere Häfen befinden sich außerhalb des Betrachtungsgebietes in der Hansestadt Wismar sowie in
Rerik. Die Liegeplatzkapazitäten sind Tab. 16 zu entnehmen.
−
−
−
−
−
−
Yachthafen Haffanleger Rerik
Alter Hafen Wismar
Wasserwanderrastplatz Brunkowkai Wismar
Naturhafen Seglerverein Wismar
Marina Westhafen Wismar
Marina Yachthafen Wendorf.
Die Wismarbucht und das Salzhaff werden von Sportbooten, Yachten und Kanuten als Segelrevier
und Wasserwanderstrecke sowie auch für die unterschiedlichsten Regatten genutzt. Laut Angaben der
Regionalvereinigung Segeln Wismarbucht e.V. fanden 2013 folgende Regatten der unterschiedlichen
marinen Sportvereine statt:
61
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Datum
Veranstaltung 2013 / Veranstalter
angemeldete Revier
Teilnehmer
27./28.04.
XVI Bitburg-Pokalregatta / YCW
70
nördlich Ketelhard
01.05.
Frühjahrsregatta Rerik / SVAG
16
Fahrwasser Wismar, Breitling, Ostsee
01.05.
Schnuppersegeln / YCW
10
Yachthafen Wismar
04.05.
Ansegeln / RVS
52
Fahrwasser Wismar
Mai - September
Mittwochsregatta / RVS
25
im Bereich Fahrwasser Wismar
Mai - September
Mittwochsregatta / SVAG
15
Fahrwasser Wismar, Breitling, Salzhaff
05.06.
Sommersonnenwendregatta / SVAG
80
im Salzhaff vor Rerik
08.06.
Familienregatta / WSV
25
im Bereich Fahrwasser Wismar
17.08.
Schwedenkopfregatta / Maritim
25
im Bereich Fahrwasser Wismar
17./18.08.
BMW Sailing Cup Wismar / YCW
6
Wendeplatte Hafen
31.08.
Herbstregatta Rerik / SVAG
16
Fahrwasser Wismar, Breitling, Ostsee
07.09.
Rund Hannibal / YCW
40
im Bereich Fahrwasser Wismar
14./ 15.09.
XX. Fair Play Cup / YCW
56
nördlich Ketelhard
420 er-Cup / WSV
15
südlich Ketelhard
28.09.
Fischerbootregatta / SCIP
30
29./30.09.
Championsweek / Norddeutscher
Regattaverein NRV
25
Wohlenberger Wiek
05.10.
Absegeln / RVS
45
Fahrwasser Wismar
12./ 13.10.
A-Cup / MSV
30
innere Wismarbucht
Die genutzten Segel- und Regattastrecken sind in den Karten 1b dokumentiert.
62
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Textkarte 6:
63
Touristische Nutzung im Betrachtungsgebiet
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Siedlung, Industrie und Gewerbe
Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne liegen für das Gebiet folgender Gemeinden vor (vgl. auch
tabellarische Auflistung im Anhang):
Amt Klützer Winkel
−
−
−
−
−
Gemeinde Kalkhorst
Stadt Klütz
Gemeinde Boltenhagen
Gemeinde Hohenkirchen
Gemeinde Zierow
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Gemeinde Krusenhagen
Gemeinde Blowatz
Gemeinde Boiensdorf
Gemeinde Neuburg
Gemeinde Hornstorf
Gemeinde Benz
Stadt Rerik
Am Salzhaff
Stadt Neubukow
Alt Bukow
Hansestadt Wismar
Gemeinde Insel Poel
Amt Neuburg
Amt Neubukow-Salzhaff
Die amtsfreie Gemeinde Insel Poel sowie die Gemeinde Boltenhagen verfügen zudem über einen
Landschaftsplan (aktuelle Überarbeitung für die Insel Poel).
Gewerbe und Industrie spielen im Betrachtungsgebiet v.a. für die außerhalb des EU-VSG liegende
Hansestadt Wismar als wichtiger Hafen- und Werftstandort eine große Bedeutung. Wichtige angrenzende Siedlungen mit vorrangiger Bedeutung im Tourismus und der Fischerei sind die oben genannten Ämter und Gemeinden mit u.a. den im Betrachtungsgebiet liegenden Ortschaften Boltenhagen,
Wohlenberg, Zierow, Groß Strömkendorf, Blowatz, Dreveskirchen, Stove, Neuburg, Boiensdorf, Pepelow sowie die Ortslagen auf der Insel Poel.
Nordic Yard Werft Wismar
Die Werft Nordic Yards (ehemals Wadan Yards MTW, Aker MTW Werft) ist einer der größten Arbeitgeber in Wismar. Als Schiffsreparaturwerk der Roten Armee 1946 gegründet, wurde insbesondere
seit den 1950er Jahren eine Vielzahl von Hochseeschiffen für die Handels- und Fischfangflotte der
DDR und den internationalen Markt gefertigt. Die Werft beschäftigt aktuell etwa 700 Mitarbeiter, vor
der Krise im Schiffbau waren es 1.300. Im Vergleich dazu waren in der Mathias-Thesen-Werft vor
der politischen Wende als dem größten Arbeitgeber Wismars etwa 6.000 Mitarbeiter angestellt. Zu
den neu gebauten Anlagen in der Werft Wismar gehört u.a das 155 m breite und über 395 m lange,
überdachte Baudock, dessen 72 m hohe Halle das auffälligste Bauwerk mit hoher Fernwirkung im
Betrachtungsgebiet darstellt.
64
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Straßen-/ Schienenverkehr, Häfen
Südlich der Hansestadt Wismar verläuft die Bundesautobahnen BAB 20, die im Autobahnkreuz
Wismar Anbindung an die BAB 14 erhält. Der Mindestabstand des Autobahnkreuzes Wismar zur
Grenze des EU-VSG beträgt > 5 km.
Das EU-VSG wird lediglich randlich von der Bundesstraße B 105 Wismar - Rostock tangiert. Südlich der Ortschaft Hagebök nähert sich diese überregional bedeutsame Verkehrsverbindung auf einen
Abstand von maximal 60 m zur Grenze des EU-VSG.
Ebenfalls in diesem Bereich des EU-VSG verläuft die Grenze des EU-VSG auf einer Länge von etwa
1.700 m entlang des Dammfußes der Bahnverbindung Wismar - Rostock - Tessin. Bei dieser Schienenverbindung handelt es sich um die Regionallinie RE 8, die das Betrachtungsgebiet randlich berührt. Die nächstgelegenen Haltepunkte sind Wismar, Hornstorf, Kalsow, Steinhausen-Neuburg, Hagebök, Teschow und Neubukow. Die Züge frequentieren das Gebiet in den Zeiten zwischen 5:00 Uhr
bis 22:00 Uhr täglich etwa im Stundentakt.
Folgende Landesstraßen verlaufen im EU-VSG bzw. im erweiterten Betrachtungsgebiet:
−
−
−
−
Landesstraße 01: Dassow - Kalkhorst - Klütz - Proseken - B 105: Verlauf im Bereich der
Wohlenberger Wiek dicht angrenzend an das EU-VSG auf einer Länge von etwa 3,6 km
innerhalb des Betrachtungsgebietes
Landesstraße 03: Klütz - Boltenhagen: Verlauf im Bereich der Ortslage Boltenhagen auf einer
Länge von etwa 0,25 km innerhalb des Betrachtungsgebietes
Landesstraße 12: Wismar - Groß Strömkendorf - Blowatz - Dreveskirchen - Stove - Boiensdorf Pepelow - Rakow - Neubukow: Verlauf nordöstlich von Wismar durch das EU-VSG auf einer
Länge von etwa 1,9 km innerhalb des Betrachtungsgebietes
Landesstraße 121: Groß Strömkendorf - Kirchdorf - Timmendorf (Poel) - Timmendorf Strand:
Anbindung der Insel Poel und vollständiger Verlauf durch das EU-VSG auf einer Länge von etwa
1,1 km innerhalb des Betrachtungsgebietes
Der zentralen Erschließung des Gebietes dienen zahlreiche Kreisstraßen sowie kommunale Straßen.
Hervorzuheben ist die Bedeutung des Seehafens Wismar für den Umschlag und die Verteilung von
Gütern und Waren zwischen Mitteleuropa und Skandinavien (Nord-Süd-Anbindung) sowie als OstWest-Anbindung Richtung Baltikum und Russland. Relevant ist der Hafen Wismar für:
−
−
−
−
−
−
Umschlag und Lagerung von Getreide und sonstige Agrarprodukte
Umschlag und Lagerung von Baustoffen, Erden, Steinen
Umschlag und Lagerung von Düngemitteln, Soda, Kali und Salzen
Umschlag und Lagerung von Holz und Holzprodukten
Umschlag und Lagerung von Metallen
Umschlag und Lagerung von Recyclinggütern und Abfällen.
Das jährliche Umschlagvolumen des Seehafens Wismar beträgt ca. 7 Mio. Tonnen. Der Seehafen
nimmt eine Fläche von 66 ha ein, davon sind 56 ha Landfläche. Die Länge des hafeneigenen Gleisnetzes beträgt ca. 27 km. Die zulässigen Schiffsabmessungen für die Anlandung an den 15 Liegeplätzen (Gesamtkailänge 2,5 km) betragen 230 m max. Länge und 35 m max. Breite, der erlaubte Tiefgang beträgt 8,4 m.
Luftverkehr
Außerhalb des Betrachtungsgebietes befindet sich der Flugplatz Wismar - Verkehrslandeplatz
EDCW. Die parallel zur EU-VSG-Grenze verlaufende Landebahn befindet sich in einem Abstand
von etwa 1.400 m zur Gebietsgrenze. Der Flugplatz Wismar bietet Charter- und Rundflüge an sowie
führt Pilotenausbildungen durch. Im RREP Westmecklenburg ist der Flugplatz Wismar als "Sonstiger
65
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Flugplatz" übernommen worden. Die regulären Öffnungszeiten des Flugplatzes beschränken sich im
Sommerhalbjahr März bis Oktober auf den Zeitraum von 9:00 bis 19:00 Uhr. In der Winterzeit ist er
nur nach telefonischer Absprache geöffnet.
Weiterhin befindet sich der Sonderlandeplatz Zweedorf/ Flugplatz Blengow dicht angrenzend außerhalb des Betrachtungsgebietes. Die Nutzungsänderung des ehemaligen Agrarflugplatzes in einen
zivilen Verkehrslandeplatz basierte auf Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Nr. 3 "Flugplatz
Zweedorf" der Gemeinde Bastorf. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3 erfolgte am
21.06.1995, die Satzung trat am 26.07.1999 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde
am 03.01.2007 genehmigt. Der Landeplatz erhielt eine unbefristete Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Abstand der Start-Landebahn zur Grenze des Europäischen Vogelschutzgebiets beträgt 750 m. Die Start-Landebahn ist so ausgerichtet, dass sie in Richtung des Vogelschutzgebietes verläuft.
Die Steilküste Großklützhöved hat sich in den letzten Jahren als Ausgangspunkt für das Gleitschirmfliegen etabliert. Neben den Paraglidern nutzen auch die von der Thermik unabhängigen Motorschirme (rechtlich als Ultraleichtflugzeuge dem Luftverkehrsgesetz LuftVG unterliegend) v.a. bei den zum
Starten erforderlichen Nordostwinden diese exponierte Steilkante.
Rohstoffgewinnung
Gemäß der Regionalen Raumentwicklungsprogramme Westmecklenburg (RREP WM) und Mittleres
Mecklenburg/ Rostock (RREP MMR) liegen im Betrachtungsgebiet keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung.
Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern (Stand Juli 2013)
weist im zentralen nördlichen Teil des Betrachtungsgebietes ein "marines Vorranggebiet Rohstoffe"
aus. Dabei handelt es sich um eine Entnahmestelle für die aktive Gewinnung von Sanden nördlich der
Untiefe Hannibal. Das Bergamt Stralsund hat das Bergrecht für diese Entnahmestelle bis zum Jahr
2060 genehmigt. Vor aktiver Entnahme von Sanden aus diesem Gewinnungsfeld sind die erforderlichen Betriebsunterlagen für die planerische Vorbereitung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 57 a BBergG auf Grundlage eines Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2a BBergG
mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten.
Energiewirtschaft
Gemäß RREP Westmecklenburg wurden innerhalb des Betrachtungsgebietes keine Eignungsgebiete
für Windenergieanlagen ausgewiesen. Mit dem Windpark Rohlstorf der Gemeinde Hornstorf befindet sich angrenzend an das EU-VSG im südöstlichen Bereich des Betrachtungsgebietes ein mit 12
Windenergieanlagen bestückter Windpark. Der Abstand der dichtesten WEA zum EU-VSG beträgt
dabei etwa 130 m.
Ein weiterer Windpark mit aktuell 9 WEA befindet sich an der nordöstlichen EU-VSG-Grenze. Dabei
handelt es sich um den Windpark Neubukow (Nr. 22 gemäß RREP MMR) östlich der Straße Rakow Questin. Der Abstand der dichtesten WEA zum EU-VSG beträgt dabei 80 m.
Innerhalb der Grenzen des EU-VSG befanden sich in Höhe des Trüllingsberges östlich der Ortschaft
Gagzow 3 Windräder. Ein Bebauungs- oder vorhabensbezogener Entwicklungsplan wurde dafür nicht
aufgestellt. Die Laufzeit dieser Windräder war befristet bis 2014, ein Umrüsten (sog. repowering) ist
nicht zulässig. Aktuell werden bzw. wurden die drei an diesem Standort befindlichen Windräder bereits zurückgebaut.
Zwei weitere WEA befinden sich südwestlich der Ortslage Teßmannsdorf. Für diese Einzelanlagen
besteht keine zeitliche Befristung, ein Repowering ist aber ebenfalls nicht zulässig.
66
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Innerhalb des Betrachtungsgebietes des Managementplans befinden sich keine Hochspannungs- oder
Ferngasleitungen. Der Freileitungsbestand wird überwiegend von Nieder- oder Mittelspannungsleitungen gebildet.
Kampfmittelbelastung
Gemäß den Erkenntnissen des Bundes-/ Länder-Messprogrammes für die Meeresumwelt von Nordund Ostsee (BLMP) sind weite Teile der Küstengewässer des Betrachtungsgebietes durch Munition
und Kampfmittel belastet. In Abb. 7 bzw. Karte 1b sind dieses Gebiete nachrichtlich dargestellt.
Abb. 7:
Darstellung der munitionsbelasteten Gebiete in den Küstengewässern des Betrachtungsgebietes
Die Belastungsschwerpunkte lassen sich von West nach Ost wie folgt zusammenfassen:
BMB01L (Belastungsfläche ca. 530 ha):
−
−
−
Seegebiet nordwestlich von Großklützhöved
Belastung durch mehrere mit Munition beladene zivile Schuten nach Kriegsende
versenkte Munition sind Handgranaten, Handwaffen- und Granatmunition
BMB06L (Belastungsfläche ca. 220 ha):
−
−
−
−
Halbinsel Tarnewitz
die Halbinsel fungierte zwischen 1935 und 1937 als Erprobungsstelle für Waffensysteme der
Rüstungsindustrie vor deren Einführung
nach dem 2. Weltkrieg blieb die Liegenschaft in militärischer Nutzung
Belastung durch Granatmunition und Minen sowie vergrabene Munition von Angehörigen der
Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte
BMB12L (Belastungsfläche ca. 3.120 ha):
−
Seegebiet vor der Halbinsel Tarnewitz
67
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
−
−
Bereich des ehemaligen Schießgebietes (Sperrgebiet für den Schießbetrieb)
Belastung durch Hinterlassenschaften des Übungsschießens und Abwurfmunition
BMB08L (Belastungsfläche ca. 650 ha):
−
−
−
Seegebiet in der östlichen Wismarbucht zwischen Insel Poel und Wismar
Belastung durch Bombardierungen der ehemaligen Norddeutschen Dornier-Werke in Wismar
während des 2. Weltkrieges sowie der Nachnutzung der demontierten Flächen/ des ehemaligen
Flugfeldes durch die sowjetische Armee bis 1990
Belastung des Flachwasserbereiches mit Bomben, Infanterie- und Flakmunition sowie Wurf- und
Panzergranaten
BMB11L (Belastungsfläche ca. 14.650 ha):
−
−
−
Seegebiet vor der Halbinsel Wustrow bis nördlich von Kühlungsborn
Bereich des ehemaligen Schießgebietes (Sperrgebiet für den Schießbetrieb)
Belastung durch Hinterlassenschaften des Übungsschießens und Abwurfmunition
Jagd
Im Betrachtungsgebiet als Teil des Landkreises Rostock gibt es 4 gemeinschaftliche Jagdbezirke
(GJB):
−
−
−
−
GJB Alt Bukow mit einer Gesamtflächengröße von 995 ha
GJB Pepelow mit einer Gesamtflächengröße von 590 ha
GJB Rakow/ Teßmannsdorf mit einer Gesamtflächengröße von 737 ha
GJB Roggow/ Russow mit einer Gesamtflächengröße von 979 ha.
Im Betrachtungsgebiet als Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es 10 Jagdgenossenschaften (Blowatz, Boiensdorf, Hagebök, Insel Poel I - IV, Krusenhagen I - III) sowie 11 Eigenjagdbezirke. Die Jagd erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Für den innerhalb des Landkreises Rostock liegenden Teil des Betrachtungsgebietes wurden durch
die untere Jagdbehörde des Landkreises folgende Gesamtstreckenergebnisse aus den letzten 3 Jagdjahren übermittelt.
68
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 17:
Wildart
Gesamtstreckenergebnisse der vergangenen 3 Jagdjahre der im LK Rostock befindlichen
gemeinschaftlichen Jagdbezirke (GJB)
GJB Alt Bukow
GJB Pepelow
GJB Rakow/
Teßmannsdorf
GJB Roggow/
Russow
2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/
2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013
Rotwild
1 Stk. 2 Stk. 3 Stk.
-
-
-
3 Stk. 1 Stk. 3 Stk.
-
Rehwild
22 Stk. 16 Stk. 12 Stk. 12 Stk. 7 Stk. 14 Stk. 22 Stk. 17 Stk. 14 Stk. 12 Stk.
1 Stk.
-
-
17 Stk.
Schwarzwild 25 Stk. 22 Stk. 22 Stk. 13 Stk. 4 Stk. 8 Stk. 58 Stk. 12 Stk. 28 Stk. 36 Stk. 38 Stk. 49 Stk.
Feldhasen
-
-
-
-
Kaninchen
-
-
-
-
Füchse
Baummarder
Steinmarder
Dachse
-
-
8 Stk. 8 Stk.
3 Stk. 3 Stk. 5 Stk.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
11 Stk. 4 Stk. 9 Stk. 5 Stk. 7 Stk. 13 Stk. 11 Stk. 5 Stk. 5 Stk. 11 Stk. 9 Stk. 6 Stk.
-
-
-
-
-
-
1 Stk.
-
1 Stk.
-
-
-
2 Stk. 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk. 2 Stk.
-
-
1 Stk.
-
-
-
-
1 Stk. 1 Stk. 1 Stk.
-
-
-
2 Stk. 2 Stk. 2 Stk. 4 Stk. 1 Stk.
-
Marderhunde 1 Stk.
-
2 Stk.
-
2 Stk.
-
-
4 Stk.
-
Fasanenhähne
-
-
-
-
-
-
2 Stk.
-
-
-
-
-
Höckerschwäne
-
-
-
-
-
-
25 Stk.
-
12 Stk.
-
-
-
4 Stk. 4 Stk. 2 Stk.
-
-
-
Graugänse
8 Stk. 4 Stk. 2 Stk.
Blässgänse
4 Stk.
-
-
5 Stk. 8 Stk. 3 Stk. 3 Stk. 2 Stk. 2 Stk.
Saatgänse
-
-
-
6 Stk. 10 Stk. 4 Stk. 15 Stk. 4 Stk. 3 Stk. 8 Stk. 4 Stk. 10 Stk.
Kanadagänse
-
-
-
Stockenten
5 Stk. 6 Stk.
-
-
6 Stk. 4 Stk. 3 Stk.
-
-
1 Stk. 2 Stk.
4 Stk. 3 Stk. 5 Stk.
-
-
-
6 Stk. 8 Stk.
-
-
10 Stk. 10 Stk.
-
-
-
-
10 Stk. 20 Stk.
Für den innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg liegenden Teil des Betrachtungsgebietes
liegen keine Streckenergebnisse vor.
Gemäß § 3 "Bejagungsverbote" Abs. 1 der Jagdzeitenverordnung (JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 ist es verboten, die Jagd auszuüben:
2. auf jagdbare Wildgänse auf den in der Anlage aufgeführten Gewässern und im 400-MeterAbstand von deren Ufer; die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung; weitergehende Regelungen bezüglich Naturschutzgebieten und Nationalparken bleiben unberührt
3. auf Wasserwild mittels Bleischrot auf Gewässern und im 400-Meter-Abstand von deren Ufer
In der Anlage zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Jagdzeitenverordnung sind das Salzhaff, die Wohlenberger
Wiek, die Lieps, die Eggers Wiek, der Faule See, die Kirchsee, der Breitling, Flachgewässer um Langenwerder, die Redentiner Bucht und See sowie die südliche Wismarbucht mit Hafen aufgeführt.
Gemäß § 1 der Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes (JagdzeitV vom 02.04.1977) darf die
Jagd auf folgende Arten in den Zeiträumen ausgeübt werden:
18
19
Höckerschwäne
Graugänse
20
Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse
vom 1. November bis 20. Februar
vom 1. August bis 31. August und
vom 1. November bis 15. Januar
vom 1. November bis 15. Januar
69
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
21
22
Stockenten
vom 1. September bis 15. Januar
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- vom 1. Oktober bis 15. Januar
und Trauerenten
24
25
Blässhühner
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen
vom 11. September bis 20. Februar
vom 1. Oktober bis 10. Februar
Gemäß § 2 "Aufhebung der Jagdzeit" der Jagdzeitenverordnung M-V wird die Jagdzeit im Gebiet des
Landes u.a. für die Federwildarten Bergente und Reiherente als maßgeblichen Zielarten des Vogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" aufgehoben.
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Folgende Schutzgebiete überlagern sich bzw. tangieren das EU-VSG:
−
−
−
FFH-Gebiet DE 1934-302 "Wismarbucht"
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Küstenlandschaft Wismar-West", "Boiensdorfer Werder",
"Hellbachtal" und "Salzhaff"
Naturschutzgebiete (NSG) "Tarnewitzer Huk", "Insel Walfisch", "Fauler See - Rustwerder/ Poel,
"Rustwerder", "Insel Langenwerder" und "Wustrow".
Nachfolgend werden die Schutzziele und die wesentlichen Verbote der Schutzgebiete beschrieben.
Die Ausgrenzung der vorhandenen Schutzgebiete ist der Karte 1a bzw. der Textkarte 7 zu entnehmen.
FFH-Gebiete
FFH-Gebiet DE 1934-302 "Wismarbucht"
Das etwa 23.828 ha große FFH-Gebiet "Wismarbucht" wurde 1992 als besonderes Schutzgebiet im
Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagen und im Jahr 2004 an die Europäische Kommission gemeldet
und überschneidet sich zu einem großen Teil mit dem EU-VSG-Gebiet. Für das FFH-Gebiet wurde
ein Managementplan aufgestellt, in dem die Erhaltungsziele und geeignete Maßnahmen rechtlicher,
administrativer oder vertraglicher Art erarbeitet wurden (UM M-V 2006). Mit Schreiben vom
29.03.2006 wurden diese Handlungsgrundlagen am 29. März 2006 durch das Umweltministerium erlassen.
Im FFH-Gebiet wurden 18 Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie und 8 Arten gemäß
Anhang II der FFH-Richtlinie bestätigt. Im Überschneidungsbereich zum EU-VSG-Gebiet "Wismarbucht" sind 21 Zugvogelarten gemäß Art. 4 Abs. 2 VSRL und 21 Brutvogelarten gemäß Anhang I
VSRL planungsrelevant. Schutzzweck ist die Erhaltung des vielfältigen Komplexes aus marinen und
Küstenlebensraumtypen, die typisch für den südwestlichen Ostseeraum sind und aufgrund der naturnahen Ausprägungen besonders bedeutsam sind für den Schutz charakteristischer Tier- und Pflanzenarten. Im Sommerhalbjahr sind Teilbereiche besonders wichtig für die relevanten Brutvogelarten sowie für mausernde Wasservögel. Im Winterhalbjahr hat fast das gesamte Gebiet eine hohe Bedeutung
für die Rast und Nahrungsaufnahme von Zugvogelarten. Der günstige Zustand der Lebensräume und
Arten ist zu erhalten, der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Brutvogelarten im ungünstigen Zustand soll wiederhergestellt werden. Darüber hinaus werden für ausgewählte Lebensraumtypen
und Arten Entwicklungsmaßnahmen angestrebt. Wichtige funktionale Voraussetzungen für günstige
Erhaltungszustände sind die Sicherung und weitere Verbesserung der Gewässergüte, der Erhalt der
natürlichen Morphologie und Hydrologie der Küstengewässer, küstendynamischer Prozesse sowie
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
der relativen Ungestörtheit weiter Bereiche. Führt die Verbesserung der Wassergüte zum Rückgang
von Arten, die an sehr eutrophe Verhältnisse angepasst sind, entspricht diese Entwicklung dem
Schutzzweck. Das Gebiet hat gleichzeitig bereits zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit seinen
Strand- und naturnahen Küstenabschnitten eine sehr hohe Bedeutung für die menschliche Erholung
und den Tourismus. Diese Qualitäten sollen erhalten und mit den Anforderungen zum nachhaltigen
Schutz der Arten und Lebensräume in Übereinstimmung gebracht werden.
Wesentliches Instrument zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen ist die "Freiwillige Vereinbarung
Naturschutz, Wassersport und Angeln" zum Schutz der Vogelarten und sonstigen Tierarten, daneben
werden administrative Regelungen mit Gemeinden getroffen und die Notwendigkeit der weiteren intensiven Betreuung der vorhandenen Naturschutzgebiete hervorgehoben.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar-West"
Das etwa 170 ha große Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar-West" wurde per Verordnung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Wismar vom 01.11.1995 unter Schutz gestellt (in
Kraft seit dem 21.01.1996) und tangiert das Betrachtungsgebiet westlich von Wismar zwischen Wendorf und Zierow.
Bei dem LSG handelt es sich um eine Grundmoränenlandschaft mit einem abwechslungsreichen
Flach- und Steilküstenverlauf sowie buchtenreichen Flachwasserbereichen. Die Vielfalt, Eigenart und
Schönheit der Landschaft ist im Vorkommen zahlreicher wertvoller Landschaftselemente und Lebensräume wie Salzwiesen, Stranddünen, Hecken, Söllen, Kopfbäumen, Röhrichten und Feuchtstandorten begründet. Das Gebiet ist Lebensraum für zahlreiche, zum Teil sehr seltene Tier- und
Pflanzenarten. Besonders hervorgehoben wird die internationale Bedeutung als Winterquartier und
Rastplatz sowie Mauser-, Nahrungs- und Brutrevier für Wasservögel. Gefährdete Pflanzenarten und
Pflanzengesellschaften salzbeeinflusster Standorte, die in östlichen Abschnitten der deutschen Ostseeküste bereits verschwunden sind, finden hier eine letzte Rückzugsstätte.
Zielstellung des LSG "Küstenlandschaft Wismar-West" ist der Erhalt, der Schutz und die Pflege der
charakteristischen Landschaft, damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie die Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft dauerhaft gesichert werden. Die Küstenlandschaft der westlichen Wismarbucht
ist zudem wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Naherholung sowie den Tourismus/ Fremdenverkehr in ihrem Charakter zu erhalten und zu entwickeln.
Landschaftsschutzgebiet "Boiensdorfer Werder"
Die Unterschutzstellung des LSG "Boiensdorfer Werder" erfolgte bereits mit der Verordnung des
Landrates der Kreises Wismar vom 16.02.1939 (in Kraft seit 22.02.1939), ein besonderer Schutzzweck wurde nicht definiert.
Das LSG "Boiensdorfer Werder" umfasst eine ca. 90 ha große Halbinsel nordöstlich der Insel Poel.
Die terrestrischen Flächen als auch die unmittelbaren Küstenabschnitte des Schutzgebietes sind bis
auf eine Ferienhaussiedlung mit angrenzendem Campingplatz an der Südwestspitze der Halbinsel unbebaut und relativ naturnah, teilweise sind Steilküstenabschnitte vorhanden. Die Offenflächen der
Halbinsel werden von ausgeräumten, weitgehend gehölzlosen landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt, die jedoch während des Vogelzuges Bedeutung für Rastvögel haben. Neben dem in das LSG
integrierten NSG "Rustwerder" (vgl. nachfolgende NSG-Beschreibung) ist der gesamte Ufersaum der
Halbinsel als ökologisch wertvoll einzuschätzen. Er wird im Norden von einem durchgehenden Gehölzstreifen begleitet, am Ostufer der Halbinsel ist Salzgrasland vorhanden. Diese Uferbereiche sind
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Kernbereiche des landesweiten Biotopverbundes und zugleich ein bedeutender Schwerpunktraum für
Zielarten des Florenschutzkonzeptes M-V.
Das Landschaftsbild im LSG ist in hohem Maße durch die Eigenart der besonderen Landschaftsform
und Lage der kleinen Halbinsel sowie die vielfältigen Blickbeziehungen zwischen Land und Meer
geprägt und von besonders hoher Schutzwürdigkeit.
Landschaftsschutzgebiet "Hellbachtal"
Das etwa 107 ha große Landschaftsschutzgebiet "Hellbachtal" wurde per Verordnung des Landrates
der Kreises Bad Doberan vom 02.02.1998 unter Schutz gestellt (in Kraft seit dem 18.02.1998). Als
Schutzzweck des LSG wurde der Schutz, die Pflege und Entwicklung eines noch naturnahen, mäandrierenden Bachabschnittes einschließlich der angrenzenden Wald- und Grünlandflächen sowie der
Erhalt des Landschaftscharakters definiert. Bemerkenswert ist der Hellbach mit seiner weitläufigen
naturnahen Struktur, den zahlreichen Kiesbänken und der Verbindung zur Ostsee über das Salzhaff
als Laichgewässer der Meerforelle. Der Hellbach gehört heute zu den wenigen Salmonidengewässern
(Lachs/ Meerforelle) mit stabiler Eigenreproduktion. Jährlich steigen bis zu 1.000 Meerforellen über
den Fischaufstieg bei Neubukow in die Laichregionen des Oberlaufes.
In das LSG integriert ist das FND "Hellbachmündung" mit seinen ausgedehnten Brackwasserröhrichten hoher Dynamik.
Landschaftsschutzgebiet "Salzhaff"
Die Unterschutzstellung des LSG "Salzhaff" erfolgte per Verordnung des Landrates der Kreises Bad
Doberan vom 12.01.1998. Als Schutzzweck des 3.330 ha großen LSG wurde der Schutz, die Pflege
und Entwicklung der besonderen Küstenlandschaft sowie der Erhalt des Landschaftscharakters definiert. Besondere Zielstellungen des LSG "Salzhaff" sind gemäß GLRP MMR u.a.:
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−
−
−
Erhalt der Lebensraumqualität des Salzhaffs als überwiegend phytalgeprägtes Flachgewässer mit
artenreicher Phytal- und Sedimentfauna
Erhalt der herausragenden ökologischen Funktion des Salzhaffs als Nahrungs- und Rastgebiet für
Wat- und Wasservogelarten
Erhalt der typischen Lebensgemeinschaften der Windwattflächen des Salzhaffs
Erhalt artenreicher und Regeneration ehemaliger Salzgraslandstandorte (Salzwiesen und röhrichte) durch Wiederherstellung natürlicher Überflutungsverhältnisse in gepolderten
Küstenniederungen und extensive Bewirtschaftung
Entwicklung der Salzhaffumgebung als Raum für die landschaftsgebundene Erholung.
In das LSG integriert ist das NSG "Wustrow" als Küstenökosystemkomplex hoher Dynamik (vgl.
nachfolgende NSG-Beschreibung).
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiet "Tarnewitzer Huk"
Schutzgegenstand des etwa 69 ha großen NSG ist die für die Errichtung eines Flugplatzes mit Hafen
in den 1930-er Jahren künstlich aufgespülte und befestigte Halbinsel Tarnewitzer Huk als Landspitze
zwischen der Boltenhagener Bucht und der Wohlenberger Wiek.
Schutzzweck
Entsprechend der Landesverordnung vom 21.10.1993 wurde das NSG einstweilig sichergestellt.
Schutzzweck ist die Sicherung und Erhaltung einer etwa 50 Jahre alten sekundären Sukzessionsfläche
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
auf einem aufgespülten ehemaligen Militärgelände unmittelbar an der Ostseeküste, die sich durch eine vielfältige Besiedelung mit gefährdeten und bedrohten Pflanzen- und Tierarten nährstoffarmer Bereiche auszeichnet, sowie des daran anschließenden Strandabschnittes mit gefährdeten Pflanzengesellschaften der Spülsäume, Vordünen und Dünen.
Verbote
Gemäß einstweiliger Sicherstellung sind in dem Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die zu
einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile
oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. So ist es z.B. verboten:
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−
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−
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Gewässer oder deren Ufer auszubauen, zu erweitern, zu ändern oder Maßnahmen durchzuführen,
die den Wasserstand oder den Wasserabfluß verändern, oder Stoffe einzubringen, einzuleiten
oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder
biologische Beschaffenheit des Gewässers nachhaltig zu verändern;
Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu entnehmen, zu beschädigen oder in ihrem
Weiterbestand zu gefährden, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen;
wildlebenden Tieren nachzustellen, sie durch Lärm oder mutwillig anderweitig zu beunruhigen,
sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihre Larven, Puppen, Eier, ihre Brut- oder Wohnstätten
zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere auszusetzen oder anzusiedeln;
zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen,
Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Hunde nicht angeleint mitzuführen, Flugkörper starten
oder landen zu lassen;
zu baden;
an den Ufern mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten jeder Art anzulegen;
das einstweilig gesicherte Naturschutzgebiet außerhalb der gekennzeichneten Bereiche zu
betreten;
im einstweilig gesicherten Naturschutzgebiet zu reiten, mit Fahrzeugen jeder Art zu fahren oder
zu parken;
Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der
Schutzgebietsverordnung zu entnehmen.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Der Zustand des für die Öffentlichkeit gesperrten und z.T. noch munitionsbelasteten Gebietes wird
nach JESCHKE et al. (2003) als gut eingeschätzt. Insbesondere dient es als Studienobjekt des Prozessschutzes, um die natürliche Entwicklung auf einem anthropogen völlig überformten Standort zu
beobachten und wissenschaftlich zu begleiten. Pflegemaßnahmen für spezielle Arten sollen auf den
Einzelfall beschränkt bleiben. Als nachteilig sind die aus der Lage zwischen den Standabschnitten
Boltenhagens und der Marina Weiße Wiek resultierenden Störungen durch illegales Betreten sowie
durch Wassersportnutzung und marine Großveranstaltungen zu werten.
Naturschutzgebiet "Insel Walfisch"
Schutzgegenstand des 72 ha großen NSG "Insel Walfisch" ist die etwa 12 ha große Insel einschließlich der umgebenden 60 ha Wasserflächen mit ihren ausgedehnten Block- und Steingründen v.a.
westlich und nördlich der Insel. Die Insel Walfisch selbst besteht aus einem freien Strandwall, der im
Nordteil auf einem Geschiebemergelkern aufliegt. Infolge von Sedimentverlagerungen des freien
Strandwalls ist der im Süden und Nordosten der Insel durch Hakenbildungen geprägt.
Schutzzweck
Entsprechend der Verordnung vom 30. März 2010 ist der Schutzzweck wie folgt definiert: Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung, Pflege und wissenschaftlichen Dokumentation einer ursprünglich
als Strandwallbildung ausgeprägten Küstenvogelinsel, die durch umfangreiche Aufspülungen stark
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
anthropogen beeinflusst und durch natürliche Abtragungs- und Anlandungsprozesse stetigen Veränderungen in der Ausprägung unterworfen ist. Es dient insbesondere:
−
−
der Erhaltung einer überregional bedeutsamen, waldfreien Insel als Brutgebiet unter anderem für
die Graugans, Reiherente, Eiderente und Flussseeschwalbe und der angrenzenden
Flachwasserbereiche als Nahrungs-, Rast- und Mausergebiet für eine Vielzahl von Wat- und
Wasservögeln, insbesondere durch die Aufrechterhaltung der durch die Insellage bedingten
Störungsarmut und der natürlichen Küstendynamik,
der Erhaltung der im Flachwasser auf unterschiedlichen Substraten, in den Spülsäumen, Dünen,
Staudenfluren, Salzwiesen und Gebüschen vorkommenden biotoptypischen Pflanzenarten und
Pflanzengesellschaften, insbesondere durch die Minimierung von Schadstoff- und
Nährstoffeinträgen, der Erhaltung einer natürlichen Küstendynamik sowie dem Ausschluss
gefährdender Nutzungen.
Weitere Zielstellungen sind der Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (GVOBl. M-V 2010, S. 202).
Verbote
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können. So ist es z.B. verboten:
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−
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−
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−
das Naturschutzgebiet zu betreten,
mit Wasserfahrzeugen oder Sportgeräten jeder Art am Ufer anzulegen,
zu baden, zu tauchen, zu lagern, zu zelten, zu lärmen, Flugkörper jeder Art starten oder landen zu
lassen, Modellboote zu betreiben,
Grundschleppnetze zu verwenden,
im Gebiet den Fischfang mit der Handangel auszuüben,
Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu beschädigen oder zu entnehmen oder in
ihrem Weiterbestand zu gefährden oder Pflanzen und Pflanzenteile einzubringen,
wild lebende Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu füttern, ihnen nachzustellen, sie durch
Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, ihre Eier, Larven, Puppen oder ihre Brut- oder
Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere mit sich zu führen, zu halten,
auszusetzen oder anzusiedeln,
Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der
Schutzgebietsverordnung zu entnehmen.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Der Gebietszustand wird als sehr gut eingeschätzt (JESCHKE et al., 2003). Durch die relative Unzugänglichkeit der für die Öffentlichkeit gesperrten Insel existieren wenige Beeinträchtigungen. Das
Entwicklungsziel besteht darin, auch weiterhin die ungestörte Entwicklung des Gebietes zu ermöglichen.
Naturschutzgebiet "Fauler See - Rustwerder/ Poel"
Schutzgegenstand des 136 ha großen NSG ist ein beweidetes Strandwall- und Hakensystem unter
Einschluss einer Brackwasserlage an der südwestlichen Ostseeküste der Insel Poel südlich der Ortschaften Brandenhusen und Hinterwangern. Die Geländehöhen variieren zwischen - 0,4 bis 6,6 m
NN. Die südliche Begrenzung des Faulen Sees zur inneren Wismarbucht wird durch den 2 km langen
und bis zu 400 m breiten Haken "Rustwerder" gebildet, der aus Strandwällen unterschiedlichen Alters
besteht, zwischen denen sich ein Prielsystem entwickelt hat. Der "Faule See" ist eine nur bis 0,5 m
tiefe, ca. 46 ha große Brackwasserlagune mit schlickigem Untergrund. Im NSG findet die typische
Salzwiesenabfolge statt, die die besondere botanische Wertigkeit des Gebietes ausmacht. Die Beweidung mit Pferden und Rindern soll dem Erhalt der Salzwiesen dienen.
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgte am 20. September 1984 (Beschl.-Nr. 11 des BT Rostock). Gemäß
NSG-VO besteht der Schutzzweck des Gebietes im Schutz und Erhalt eines beweideten Strandwallund Hakensystems unter Einschluss einer Brackwasserlage an der südwestlichen Ostseeküste.
Verbote
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können. Das NSG ist aufgrund der hohen Störungsempfindlichkeit der Brut- und Rastvögel
nicht zugänglich.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Das Gebiet zählt geobotanisch zu den wertvollsten an der südlichen Ostseeküste, der allgemeine Gebietszustand wird als gut eingeschätzt. Durch die Nutzung als Standweide sind bis in die Gegenwart
typische Florenelemente des Salzgraslandes der südwestlichen Ostseeküste erhalten worden. Brutansiedlung und Bruterfolg der bodenbrütenden Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet.
Naturschutzgebiet "Rustwerder"
Schutzgegenstand ist ein etwa 20 ha großes Gebiet an der Südseite der Halbinsel Boiensdorfer Werder an der Großen Wiek zwischen Poeler Breitling und Salzhaff in der östlichen Wismarbucht. Bei
Niedrigwasser ist die seichte, ca. 3 ha große Brackwasserlagune mit marschähnlichen Bildungen
durch tonig-schlickige Strandwallbildungen vom offenen Wasser getrennt und fällt als Windwatt
größtenteils trocken. Die Höhenlagen variieren zwischen -0,5 bis 5 m NN.
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet "Rustwerder" wurde am 31.03.1971 unter Schutz gestellt. Geschützt ist ein
sich veränderndes Haken- und Strandwallsystem. Am Boiensdorfer Werder abgetragenes Material
wird nach Süden und Osten verfrachtet und bildet so in der Flachbucht der "Großen Wiek" das derzeit
ca. 1 km lange Hakensystem. Zwischen dessen Strandwällen und dem Festland ist ein Salzgraslandkomplex mit Lagunen und Prielen eingeschlossen, der seit Jahren kontinuierlich extensiv mit Rindern
beweidet wird.
Gemäß NSG-VO besteht der Schutzzweck des Gebietes im Erhalt einer aktiven Strandhakenbildung
mit Schlickwatten sowie seit Jahrhunderten beweidetem Salzgrünland und dem Schutz eines Brutplatzes von Vogelarten kurzrasiger Salzgrünlandstandorte.
Verbote
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Der Zustand des Gebietes wird als gut eingeschätzt. Als nachteilig sind die vom unmittelbar angrenzenden Campingplatz sowie von der nahe gelegenen Ferienhaussiedlung ausgehenden, zeitweise erheblichen Störungen durch Wassersportler und Strandwanderer zu werten.
Naturschutzgebiet "Insel Langenwerder"
Schutzgegenstand des etwa 35 ha großen NSG ist die im Flachwasserbereich der Wismarbucht zwischen den Halbinseln Wustrow bzw. Boiensdorf und der Insel Poel liegende gleichnamige Insel. Die
ca. 1.000 m lange und 200 bis 450 m breite Insel (Größe ca. 25 ha) entstand nach der Litorina75
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Transgression als freie Strandwallbildung. Sie besteht aus einem in NNW-SSO-Richtung verlaufenden, bis 2 m hohen Strandwallsystem, an das stellenweise ein jüngerer Strandwall mit aufgewehtem
Dünenkamm angelagert ist. Diskontinuierlicher Sedimenttransport durch Wind, Wellen und Meeresströmung führt zu einer allmählichen Inselverlagerung von Nord nach Süd. Südwestlich der Insel bildet sich derzeit eine ausgedehnte, sandig-schlickige Sandbank. Die Hydrologie der Insel wird von den
Wasserständen der Ostsee beherrscht. Bei mittleren Hochwassern wird das NSG teilweise, bei starken
Hochwassern größtenteils überflutet.
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet "Insel Langenwerder" wurde bereits am 28.09.1937 unter Schutz gestellt und
am 20.09.1984 erweitert. Die Schutzgebietsverordnung trat am 20.11.1995 in Kraft. Gemäß NSG-VO
besteht der Schutzzweck des Gebietes im "Schutz einer unbewaldeten Ostseeinsel in der äußeren
Wismarbucht mit überregional bedeutenden Brutvorkommen von Küstenvogelarten sowie als Rastplatz für Wat- und Wasservögel einschließlich der wissenschaftlichen Dokumentation der Entwicklung der Insel und ihrer Fauna".
Verbote
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Der Gebietszustand wird als befriedigend eingeschätzt (JESCHKE et al., 2003). Störungen ergeben
sich insbesondere durch Wassersportaktivitäten. Brutansiedlung und Bruterfolg der bodenbrütenden
Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet.
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Naturschutzgebiet "Wustrow"
Schutzgegenstand des etwa 1.940 ha großen NSG ist der größte Teil der Halbinsel Wustrow (ca. 670
ha), einen Teil des Salzhaffs (300 ha) bis zur Wassertiefe von 2,5 m, die Wasserfläche der Kroy (300
ha) sowie Flachwasserbereiche der Ostsee bis zur 5-m-Wasserlinie (590 ha). Die Ostgrenze des NSG
verläuft etwa 4 km südwestlich des Ostseebades Rerik.
Schutzzweck
Entsprechend der Verordnung vom 13.01.1997 (GVOBl. M-V 1997, S. 28) ist der Schutzzweck wie
folgt definiert: Das Naturschutzgebiet ist ein Komplex von Küstenökosystemen. Aufgrund der sehr
verschiedenen Lebensraumtypen mit Übergangsformen zwischen Festland und marinen Wasserflächen mit unterschiedlichem Salzgehalt bietet es einer großen Anzahl von Pflanzen- und Tiergemeinschaften Lebensraum. So findet man zum Beispiel in den küstengeprägten Gebietsteilen typische
Pflanzengesellschaften des Spülsaums, der Vor-, Weiß- und Graudünen, der vermoorten Dünensenken, der sandigen und tonigen Salzpionierfluren sowie der Salzwiesen- und Salzröhrichtgesellschaften; in den marinen Bereichen kommen verschiedene Lebensgemeinschaften des flachen Ostseebodens vor. Vordringliches Ziel des Naturschutzgebietes ist es, die Vielfalt an Lebensgemeinschaften
mit einer großen Zahl hochspezialisierter, gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und
Pflanzenarten auf engstem Raum in ihrer Ungestörtheit zu bewahren, zu schützen und zu entwickeln.
Darüber hinaus haben die Flachwasserzonen des Salzhaffes und der Kroy sowie der Sandhaken Kieler Ort innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" größte Bedeutung für Brut, Durchzug und Überwinterung einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten.
Gemäß JESCHKE et al. (2003) besteht der Schutzzweck des Gebietes im Schutz und Erhalt der ungestörten Dynamik eines Küstengebietes im Übergangsbereich zwischen Ostsee, Festland und Haff,
dem Schutz der Flachwasserlebensräume der Ostsee, der Kroy und des Salzhaffs sowie der salzbeeinflussten Überflutungsgebiete und Dünen sowie der Sicherung der natürlichen Entwicklung aufgelassener Moränenstandorte mit nur geringen Nährstoffeinträgen.
Verbote
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können. Insbesondere ist es verboten:
−
−
−
−
−
−
−
Gewässer oder deren Ufer zu ändern, zu beseitigen, zu schaffen oder umzugestalten oder
Handlungen vorzunehmen, die zu einer Absenkung der Grundwasserstände oder zu einer
Beeinträchtigung des natürlichen Austauschprozesses bei Hochwasserlage führen können, sowie
Stoffe einzubringen oder einzuleiten oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind,
die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit der Gewässer zu beeinträchtigen,
Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu beschädigen oder zu entnehmen oder in
ihrem Weiterbestand zu gefährden oder Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen,
wildlebende Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu füttern, ihnen nachzustellen, sie durch
Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, ihre Eier, Larven, Puppen, ihre Nester oder ihre sonstigen
Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere auszusetzen oder
anzusiedeln,
zu baden, zu lagern, zu zelten, zu tauchen, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen, zu
lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Fluggeräte
jeder Art starten oder landen zu lassen oder Modellboote zu betreiben,
Hunde, außer Hütehunde, frei laufen zu lassen,
das Naturschutzgebiet zu betreten, in ihm zu reiten oder mit Fahrrädern zu fahren,
im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen, einschließlich mit Fahrrädern mit Hilfsmotor, zu
fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken,
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
−
−
an den Ufern mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten jeder Art anzulegen sowie die Uferbereiche
zu betreten,
im Naturschutzgebiet zu angeln
Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der
Schutzgebietsverordnung zu entnehmen.
Gebietszustand und Entwicklungsziele
Aufgrund der nahezu vollständig erhalten gebliebenen ungestörten Küstendynamik ist der Gebietszustand trotz der militärischen Vorbelastungen (Munition, Müll- und Bauschutt, Altlasten, Bodenzerstörung, Bauwerksreste) als gut einzuschätzen. Die Halbinsel blieb durch die militärische Nutzung von
anderen, heute raumgreifend vorhandenen Landschaftsveränderungen wie Eutrophierung, Küstenverbau und intensiver touristischer Nutzung verschont. Störungen der für die Öffentlichkeit gesperrten
Halbinsel ergeben sich insbesondere durch Wassersportaktivitäten. Brutansiedlung und Bruterfolg der
bodenbrütenden Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet.
Flächennaturdenkmale
Im Betrachtungsgebiet befinden sich 2 Flächennaturdenkmale (FND). Die "Feuchtwiese Hoben"
(FND HWI 1) wurde per Beschluss des Rates der Stadt Wismar Nr.101-18/ 86 vom 21.08.1986 festgesetzt. Bei diesem FND handelt es sich um einen geschützten Pflanzenbestand im unmittelbaren
Flachküstenbereich mit stabilen, leicht variablen Beständen des Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majlis) sowie anderen Feuchtwiesen- und Sumpfpflanzenarten. Die Flächengröße des FND
wird mit 0,2 ha angegeben (die gesamte Wiesenfläche beträgt etwa 2 ha). Als weiteres Flächennaturdenkmal ist die "Hellbachmündung" gemäß Kreistagsbeschluss des Landkreises Bad Doberan
Nr.26/ VIII - 4/ 84 vom 14.11.1984. Wesentlicher Grund der Gebietsausweisung ist die Ausbildung
wertvoller Biotope im Mündungsbereich des naturnahen Hellbachs in das Salzhaff.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind innerhalb des Betrachtungsgebietes des Managementplanes
nicht vorhanden
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil)
Textkarte 7:
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Schutzgebiete im Betrachtungsgebiet und Bereiche hoher Empfindlichkeit
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.2
I.2.1
Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000
Gemeldete und erfasste in der VSGLVO M-V genannte Vogelarten
Nach der VSGLVO M-V sind für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff"
insgesamt 33 Brutvogelarten und 14 Rastvogelarten als Zielarten des Schutzgebietes ausgewiesen
worden. Die Tab. 18 gibt eine Übersicht zu den Brutvogel- und die Tab. 19 zu den Rastvogelzielarten
des Schutzgebietes. In den Tabellen werden auch jeweils der mit dem Standard-Datenbogen gemeldete Erhaltungszustand und der aktuell ermittelte Erhaltungszustand aufgeführt. Auf eventuelle Differenzen zwischen gemeldeten und aktuell ermittelten Erhaltungszustand wird in Kap. I.3.2 näher eingegangen.
Tab. 18: Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB)
und aktueller Bewertung
Vogelart
Austernfischer
Brandgans
Brandseeschwalbe
Eisvogel
Fischadler
Flussseeschwalbe
Gänsesäger
Heidelerche
Kranich
Küstenseeschwalbe
Mittelsäger
Mittelspecht
Neuntöter
Reiherente
Rohrdommel
Rohrweihe
Rotmilan
Rotschenkel
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
Schnatterente
Schwarzkopfmöwe
Schwarzspecht
Seeadler
Sperbergrasmücke
Sturmmöwe
Tüpfelsumpfhuhn
Uferschwalbe
Wachtelkönig
Weißstorch
Wespenbussard
Zwergschnäpper
Zwergseeschwalbe
Erhaltungszustand Erhaltungszustand
der Vogelhabitate der Habitate im
lt. SDB
Gebiet
C
C
B
C
C
B
B
B
B
C
C
A
B
C
B
C
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C
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B
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C
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C
C
C
C
C
C
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B
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B
C
B
C
B
C
B
C
C
C
80
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 19: Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB)
und aktueller Bewertung
Erhaltungszustand aktueller Erhalder Vogelhabitate tungszustand der
lt. SDB
Vogelhabitate
Art
Bergente
Blässgans
Blässhuhn
Eiderente
Graugans
Höckerschwan
Odinshühnchen
Ohrentaucher
Pfuhlschnepfe
Reiherente
Säbelschnäbler
Schellente
Singschwan
Zwergschwan
I.2.2
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
C
C
C
B
C
C
B
A
C
C
C
C
C
C
Habitate der relevanten Vogelarten
Die Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustandes der Vogelhabitate erfolgte auf der Grundlage des
der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V
2014). Nach diesen Vorgaben wurden die maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebiets, die Habitate
und deren Bewertungen der relevanten Arten ermittelt. Mit der Tab. 20 wird eine Übersicht über das
Vorkommen der Habitate der Brutvogelarten sowie über die jeweiligen Flächengrößen und aktuell
ermittelten Erhaltungszustände gegeben. Aus der Tab. 21 gehen diese Angaben für die Rastvogelarten hervor.
81
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 20: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Brutvogelarten
Art
Austernfischer
Brandgans
Brandseeschwalbe
Status
b
b
b
Verbreitung der Habitate im
Gebiet
Anzahl der
Teilflächen
Habitatfläche (ha)
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
Breitling, Langenwerder, HI
Wustrow mit Kieler Ort, Ostufer Salzhaff, innere Gewässer
Poel, südl. Wismarbucht bis
Eggerswiek, Walfisch
54
956,4
A:
0,0
A:
0,0
B:
597,7
B:
62,5
C:
358,7
C:
37,5
Gesamt:
Verstreut in der inneren
Wismarbucht, Breitling, Langenwerder, HI Wustrow mit
Kieler Ort und Kroy, Ostufer
Salzhaff,
59
15
433,7
A:
11,6
3 723,8 B:
77,2
B:
2,1
C:
3213,0
C:
86,3
A:
0,0
A:
0,0
B:
10176,8
B:
100,0
C:
0,0
C:
0,0
10 176,8
Gesamt:
Eisvogel
Fischadler
Flussseeschwalbe
Gänsesäger
b
b
b
b
Plastbach mit Stausee Farpen, Hellbach
8
165,3
11
621,9
18
9 872,0
A:
0,0
B:
136,4
B:
82,5
C:
28,9
C:
17,5
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
621,9
C:
100,0
79
4 551,3
Heidelerche
b
29
314,2
A:
100,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
0,0
C:
0,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
4551,3
C:
100,0
Kranich
b
81
82
C
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
314,2
C:
100,0
A:
243,7
A:
15,8
B:
633,1
B:
41,2
C:
661,5
C:
43,0
Gesamt:
verteilt im gesamten SPA,
Konzentration von geeigneten Bruthabitaten im Waldkomplex östl. von Strömkendorf und auf der HI Wustrow
A
9872,0
Gesamt:
im Bereich armer Böden östl.
des Breitlings und des Salzhaffs
C
A:
Gesamt:
Küsten der inneren und äußeren Wismarbucht, rings um
Poel, Breitling, HI Wustrow,
Salzhaff
B
0,0
Gesamt:
Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, NSG Rustwerder/Fauler See, Walfisch,
Haken südl. Poel
B
A:
Gesamt:
Stausee Farpen als Nahrungsgebiet und umliegende
Wälder mit potenziellen
Bruthabitaten
C
A:
Gesamt:
Brut: Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, Walfisch; Nahrungsgewässer:
rings um Poel, innere Wismarbucht, Salzhaff
C
C
1 538,2
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Art
Küstenseeschwalbe
Mittelsäger
Mittelspecht
Neuntöter
Reiherente
Rohrdommel
Status
b
b
b
b
b
b
Verbreitung der Habitate im
Gebiet
Anzahl der
Teilflächen
Habitatfläche (ha)
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
Bruthabitate: Sandstrände im
Bereich der Haken und Inseln; Nahrungshabitate: östl.
Wohlenberger Wiek bis Ostteil Salzhaff
A:
13
9 332,8 B:
C:
0,0
A:
0,0
9332,8
B:
100,0
0,0
C:
0,0
Gesamt:
mit Ausnahme der Intensivstrände nahezu an allen Küsten- und Boddenufern verbreitet
61
11
171,2
24
142,3
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
11171,2
C:
100,0
42
879,5
0,0
A:
0,0
B:
61,4
B:
43,1
C:
80,9
C:
56,9
14
850,0
184,4
A:
21,0
B:
155,1
B:
17,6
C:
540,0
C:
61,4
19
178,3
0,0
A:
0,0
B:
638,1
B:
75,1
C:
211,9
C:
24,9
Rohrweihe
b
171
1 793,5
29,9
A:
16,8
B:
126,7
B:
71,0
C:
21,7
C:
12,2
A:
Rotmilan
Rotschenkel
b
b
271
1 949,4
A:
B:
0,0
B:
0,0
C:
1793,5
C:
100,0
17
83
0,0
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
1949,4
C:
100,0
Gesamt:
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitlingswiesen, Langenwerder, Neu Wodorfer
Wiesen, Mündung Stover
Bach, Rustwerder / Boiensdorfer Werder, östl. Boiensdorfer Werder
C
0,0
Gesamt:
Wälder, Feldgehölze und
Baumreihen sowie Grünlandflächen im gesamten SPA
B
A:
Gesamt:
Röhrichtflächen und Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet verteilt
B
A:
Gesamt:
HI Wustrow, Hellbachmündung, Poel: Am Schwarzen
Busch, Vorwerk, Stausee Farpen, westl. Hof Redentin,
Mündung Fauler Bach
C
A:
Gesamt:
Kieler Ort, Kap Kirchmesse,
Langenwerder, Inseln im südl.
Breitling, Walfisch, Brandenhusener Haken
C
A:
Gesamt:
Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI
Wustrow
C
A:
Gesamt:
Erlenbruch südl. Eggerswiek,
Waldkomplex Redentiner
Tannen, Laubwald nördöstl.
Stausee Farpen, Bestand auf
der HI Wustrow
B
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
145,7
B:
32,6
C:
301,1
C:
67,4
446,8
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Art
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
Schnatterente
Schwarzkopfmöwe
Status
b
b
b
b
Verbreitung der Habitate im
Gebiet
Anzahl der
Teilflächen
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitling, Langenwerder,
Mündung Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer Werder
19
349,2
55
0,4
A:
0,1
B:
113,6
B:
32,5
C:
235,2
C:
67,4
A:
64,0
A:
15,6
B:
110,8
B:
27,0
C:
236,4
C:
57,5
A:
1106,4
A:
53,7
B:
587,9
B:
28,5
55
C:
367,9
C:
17,8
2 718,6
Schwarzspecht
Seeadler
b
b
10
779,9
2718,6
A:
100,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
0,0
C:
0,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
779,9
C:
100,0
Gesamt:
Brutwälder: HI Wustrow,
Teßmannsdorfer Tannen, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen,
Wald bei Eggerstorf
12
13
805,9
Sperbergrasmücke
b
26
84
C
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
13805,9
C:
100,0
Gesamt:
Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI
Wustrow
A
A:
Gesamt:
Wald HI Wustrow, Redentiner Tannen, Waldkomplex
rings um Stausee Farpen
A
2 062,2
Gesamt:
112
C
411,2
Gesamt:
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk), Walfisch, NSG
Rustwerder/Fauler See,
Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Große Wiek, Kieler
Ort, boddenseitige Ufer HI
Wustrow, Hellbachmündung,
östl. Salzhaff
C
A:
Gesamt:
Tarnewitzer Huk, Hohen
Wieschendorfer Huk, Eggers
Wiek, Fliemsdorfer Huk, Walfisch, Tonnenhof, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee,
Brandenhusener Haken,
Fährort, Breitling, Rustwerder/Boiensdorfer Werder,
Langenwerder, Kieler Ort,
nordöstl. Salzhaffufer, Nordufer Poel
Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Nahrungshabitat: Acker- und Grünlandflächen im 4 km Puffer
Habitatfläche (ha)
C
A:
184,4
A:
39,4
B:
45,3
B:
9,7
C:
238,5
C:
50,9
468,1
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Art
Sturmmöwe
Tüpfelsumpfhuhn
Uferschwalbe
Status
b
b
b
Verbreitung der Habitate im
Gebiet
Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort , Breitlingsinseln; Nahrungshabitat: Ackerund Grünlandflächen im 4 km
Puffer
Anzahl der
Teilflächen
Habitatfläche (ha)
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
188
A:
0,0
A:
0,0
4 463,1 B:
0,0
B:
0,0
4463,1
C:
100,0
C:
Gesamt:
HI Wustrow, Hellbachmündung, Neu Wodorfer Wiesen,
Poel am schwarzen Busch,
westl. Hof Redentin
7
151,0
A:
22
A:
B:
0,0
B:
0,0
C:
151,0
C:
100,0
b
Hellbachmündung, Wodorfer
Wiesen, westlich Alt Bukow
3
Weißstorch
Wespenbussard
Zwergschnäpper
Zwergseeschwalbe
b
b
b
b
61
A:
57,7
B:
4,3
B:
6,3
C:
24,6
C:
36,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
108,1
B:
69,9
C:
46,6
C:
30,1
68,2
154,7
523,3
29
1 100,7
5
625,8
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
523,3
C:
100,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
1100,7
C:
100,0
41
85
2 924,0
C
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
625,8
C:
100,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
2924,0
C:
100,0
Gesamt:
sandige und kiesige Stellen
ausreichender Größe als
Bruthabitate verteilt über die
gesamte Küste, Flachwasserzone der Ostsee und Bodden
als Nahrungshabitat
C
0,0
Gesamt:
Altholzbestände auf HI
Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen, Wald nördl.
Eggerstorf
C
A:
Gesamt:
HI Wustrow, Waldkomplex
Redentiner Tannen mit Grünland und Ackerflächen im 1
km Puffer
C
39,4
Gesamt:
verstreut liegende Grünlandflächen im östl. Teil der Landfläche des Schutzgebiets
0,0
A:
Gesamt:
Wachtelkönig
C
0,0
Gesamt:
Groß- u. Kleinklützhöved,
Wohlenberger Wiek, Hohen
Wieschendorfer Huk, Fliemstorfer Huk, Hobenbucht, sö
Redentin; Süd-, West- Nordküste Poel; nö Breitlingsufer,
Boiensdorfer Werder, HI
Wustrow
C
C
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 21: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Rastvogelarten
Art
Bergente
Blässgans
Blässhuhn
Status
r
r
r
Verbreitung der Habitate im Anzahl der
Gebiet
Teilflächen
innere Wismarbucht in 2-8
m Tiefe; westl. Salzhaff,
Kroy, Kielung, Gollwitz und
Gr. Wiek in 2-8 m Tiefe; NWTeilbereich Kirchsee; Stausee Farpen
Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler
See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Grünland >50 ha und
Ackerfeldblöcke > 50 ha im
gesamten Schutzgebiet
Boltenhagenbucht, innere
Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u.
Breitling in 0-3 m Tiefe
Habitatfläche (ha)
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
4
6 456,5
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
6456,5
C:
100,0
Gesamt:
69
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
10813,5
C:
100,0
10 813,5
5 920,0
Eiderente
Graugans
Höckerschwan
r
r
r
Rastgewässer: Lieps, südwestl. innere Wismarbucht,
Walfisch, Kirchsee, Fauler
See, östl. Salzhaff, Kroy u.
Breitling in 0-2 m Tiefe und
Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Acker- und Grünland bis zu 1 km entfernt
vom Rastgewässer, Ackerfeldblöcke >50 ha bis zu 6
km entfernt;
Lieps, Walfisch, große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler
See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-1 m Tiefe;
1
14 127,7
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
5920,0
C:
100,0
A:
0,0
A:
0,0
B:
14127,7
B:
100,0
C:
0,0
C:
0,0
Gesamt:
134
Odinshühnchen
r
17
86
C
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
11060,7
C:
100,0
11 060,7
2 390,3
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
2390,3
C:
100,0
Gesamt:
Salzgrünland: Herrwisch
(westl. Eggers Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk),
NSG Fauler See/Rustwerder,
Pierklader (Kirchsee), Breitling, NSG Rustwerder/Boiensd., Langenwerder, Wodorfer Wiesen
B
A:
Gesamt:
12
C
A:
Gesamt:
gesamter Anteil des offenen
Meeres im Schutzgebiet mit
2-15 m Tiefe
C
A:
Gesamt:
8
C
B
A:
131,8
A:
31,9
B:
251,6
B:
60,9
C:
30,0
C:
7,2
413,4
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Art
Ohrentaucher
Pfuhlschnepfe
Status
r
r
Verbreitung der Habitate im Anzahl der
Gebiet
Teilflächen
offenes Meer, innere Wismarbucht, nördl. Breitling
und westl. Salzhaff in 2-10 m
Tiefe
Lieps; Windwattflächen und
Strände verteilt über die gesamte Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer Huk
im Westen bis an die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes im östl. Salzhaff
Habitatfläche (ha)
Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%)
Gesamt:
1
17 881,2
A:
17881,2
A:
100,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
0,0
C:
0,0
Gesamt:
46
941,0
Reiherente
Säbelschnäbler
r
r
Lieps; Windwattflächen verteilt über die gesamte Küste
des Schutzgebietes vom
Tarnewitzer Huk im Westen
bis an die nordöstliche
Grenze des Schutzgebietes
im östl. Salzhaff
3
10 941,8
116,6
A:
12,4
B:
473,5
B:
50,3
C:
350,9
C:
37,3
A:
924,0
A:
B:
0,0
B:
0,0
C:
10941,8
C:
100,0
Schellente
Singschwan
Zwergschwan
r
r
Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler
See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha
im gesamten Schutzgebiet
r
Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler
See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha
im gesamten Schutzgebiet
5
8 368,6
10 626,6
A:
11,9
B:
467,4
B:
50,6
C:
346,5
C:
37,5
87
10 626,6
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
8368,6
C:
100,0
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
10626,6
C:
100,0
Gesamt:
65
C
110,2
Gesamt:
65
0,0
A:
Gesamt:
Boltenhagenbucht und alle
Boddengewässer bis zu 5 m
Tiefe
C
0,0
Gesamt:
30
C
A:
Gesamt:
Boltenhagenbucht und alle
Boddengewässer bis zu 8 m
Tiefe, Stausee Farpen
A
C
A:
0,0
A:
0,0
B:
0,0
B:
0,0
C:
10626,6
C:
100,0
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.2.3
Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden
Wesentliche Grundlagen für die Ermittlung der Habitate bildeten die aktualisierte Biotop- und Nutzungstypenkartierung (auf der Grundlage von LUNG M-V 2010), im Falle großräumiger Abgrenzungen von Ackerhabitaten (relevant für Graugans, Blässgans, Kranich, Sing- und Zwergschwan) das
Feldblockkataster (LAFIS), für Waldlebensräume die digitale aktuelle Forstgrundkarte, aktuelle Orthofotos sowie die Ergebnisse der Geländebegehungen im Jahr 2013 und einiger Nachkontrollen im
Frühjahr 2014.
Bei der Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden Managementplanung (hier: Kriterien zur Abgrenzung und Bewertung der für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" relevanten Vogelhabitate) konnten zunächst nicht in allen Fällen die für die Arten geeignetsten Habitate
abgegrenzt werden. Aufgrund regionaler Besonderheiten war es daher bei einer Reihe von Arten erforderlich, in Einzelfällen von den Habitatabgrenzungsregeln abzuweichen, um die geeignetsten Habitate abgrenzen zu können. Ferner erwies es sich in einigen Fällen als erforderlich, bestimmte Habitatabgrenzungsparameter zu präzisieren, um die für die Art geeignetsten Habitate ausweisen zu können. Nachfolgend werden die o. g. Abweichungen bzw. Präzisierungen aufgeführt:
Im Falle des im zweiten Halbjahr 2014 stattgefundenen neuen Durchbruchs im Bereich des Kieler
Ortes ist diese naturräumliche Veränderung bei der Abgrenzung der Habitate für alle relevanten Arten
in diesem Bereich nachträglich berücksichtigt worden.
Die bei einigen Arten bei der Habitatabgrenzung notwendige Abgrenzung der Boddengewässer vom
offenen Meer geht aus der Abb. 8 hervor.
Abb. 8: Abgrenzung der Boddengewässer zum offenen Meer
88
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Austernfischer
− Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen;
− Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Habitatkomplex rings um Poeldamm: auch Flächen < 5 ha abgegrenzt, da Bestandteil des Habitatkomplexes;
− Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten;
− Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt;
− Windwatt wurde vor Intensivstränden nicht abgegrenzt;
− Boiensdorfer Werder (SO am Salzhaff): Salzgrünland aufgrund nur geringfügiger Unterschreitung
(4,84 ha) als Habitat abgegrenzt;
Bergente
− Kroy-Süd: zur räumlichen Abrundung auch Tiefenbereich < 2m ins Habitat integriert;
− bekannter Ruheplatz NW Kirchsee ins Habitat aufgenommen;
− Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert;
− Hafenbereich Weiße Wiek ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet);
Blässgans
− Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen,
− Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat
mit einbezogen worden;
− Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen;
− Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet einbezogen worden;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
− Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als
ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha);
− Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der
nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden;
Blässhuhn
− Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze ins Habitat integriert;
89
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
− Fahrrinnen wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert und ins Habitat
integriert;
− Hafenbereich Weiße Wiek ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet);
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert;
− Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als
ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha);
Brandgans
− Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen;
− Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert;
− Herrwisch, Damekower Werder, östl. Breitlingsufer, Vorwerker Wiesen: randl. Böschungen (mit
Höhlenpotenzial) im Mineralboden als Bruthabitat abgegrenzt;
− Windwatt, Flachwasserbereiche < 2 m Tiefe (bis zu 500 m entlang des Ufers entfernt von Bruthabitaten) und Kliffs (mit Strand) bzw. weitere Habitatstrukturen auch ohne Anbindung an Salzgrünland als Habitat abgegrenzt (Kliffs um Gr. Klützhöved, Tarnewitzer Huk, Wohlenberger
Wiek, Hohenwischendorfer Huk, Eggers Wiek, südl. und nördl. Fischkaten, Umgebung Spülfeld
Fährdorf mit Haken, Kieler Ort, Ostufer Kroy, Ostufer Salzhaff westl. Tessmannsdorf);
− Inseln und Halbinseln rings um Poeldamm: Mineralbodenbereiche wegen Vorhandenseins von
potenziellen Brutmöglichkeiten (Fuchsbaue) in das Habitat integriert;
− Baumwerder: Schilfröhricht an SO-Seite wegen Flächenarrondierung ins Bruthabitat integriert;
Eisvogel
− verbuschte Fließgewässer, die dem Eisvogel kein Befliegen des Gewässers ermöglichen, wurden
nicht berücksichtigt;
− Stausee Farpen: aufgrund der nur geringen Breite des Sees ist auf die Abgrenzung einer 30 m
breiten Gewässerzone verzichtet und der See mit seiner ganzen Fläche als Habitat ausgewiesen
worden;
− Hellbach: Böschungen im Talrandbereich aufgrund naturräumlicher Einheit stellenweise auch
über 100 m hinaus vom Gewässer entfernt mit einbezogen;
Gänsesäger
− es wurden auch Altbäume mit Höhlen berücksichtigt, die sich innerhalb von Baumreihen (insbesondere Kopfweidenreihen) befinden;
− Küstengewässer (< 2 m Wassertiefe) bis 2 km entfernt vom Bruthabitat als Nahrungshabitat abgegrenzt;
− Kieler Ort: wegen Flächenarrondierung auch Strandabschnitte weiter als 500 m vom Bruthabitat
entfernt ins Nahrungshabitat integriert;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert;
90
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
− Walfisch: Strand der gesamten Insel als Bestandteil des Nahrungshabitats (hier als Ruheplatz)
aufgenommen
Graugans
− Bodden zw. Hoben und Fliemstorfer Huk und Eggerswiek: wegen Flächenarrondierung wurden
auch stellenweise Gewässerbereiche mit 2 m-Tiefenlinie < 300 m entfernt vom Ufer ins Rasthabitat einbezogen;
− Walfisch: der Flachwasserbereich bis 2 m Tiefe wurden wegen funktionaler Einheit des Inselumfeldes vollständig ins Habitat aufgenommen (obwohl nicht immer 300 m weit vom Ufer entfernt)
Höckerschwan
− Breitling: kleine Inseln wurden als Ruheplätze ins Habitat integriert, tiefere Stellen inmitten des
1 m-Tiefenbereichs wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Bereich Lieps ist wegen besonders günstiger Nahrungsbedingungen abgegrenzt worden (obwohl
nicht immer windgeschützt);
− Salzhaff-Süd, Halbinsel Wustrow-Süd und Kroy-NW: einzelne Abschnitte mit geringfügig
< 100 m-Weite wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat
integriert;
Kranich
− Für den Kranich wurden überstaute Flächen und angrenzende Offenlandflächen auf der Halbinsel
Wustrow als Habitat abgegrenzt. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte oder teilversiegelte, ehemals militärisch genutzte Flächen, die nach 1990 der Sukzession überlassen wurden.
Diese Flächen sind vom Biotoptyp her Sonderflächen und haben keine eindeutige Entsprechung
in der "Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern" (LUNG M-V 2010) und werden in der Anlage 13 zum Fachleitfaden nicht
aufgeführt. Diese Flächen wurden aufgrund ihres besonderen Habitatwertes für den Kranich
trotzdem als Habitatflächen abgegrenzt.
− Da der Kranich im EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" im Zuge seiner weiteren Ausbreitung
und Verdichtung der Bestände in den letzten Jahren auch zunehmend in Brackwasserröhrichten
brütete, wurden von der Flächengröße her geeignete überstaute Brackwasserröhrichte zusätzlich
als relevante Habitate abgegrenzt.
Mittelsäger
− Fauler See NW: Salzgrünland, welches teilweise weiter als 100 m entfernt vom Ufer liegt, wurde
wegen geeigneter Habitatstrukturen und Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen;
− kleine Inseln im Breitling und Faulen See wurden als Ruheplätze ins Nahrungshabitat integriert;
− Lieps: wurde als Ruheplatz ins Nahrungshabitat integriert;
− Anleger Hohen Wischendorf: die schmale Fahrrinne vor dem Anleger (tiefer als 5 m) wurde wegen Flächenarrondierung ins Nahrungsgewässer integriert;
− Baumwerder südl. Breitling: Insel (einschl. Schilfröhricht) wurde wegen Flächenarrondierung
vollständig abgegrenzt;
91
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Odinshühnchen
− Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen;
− Habitatkomplex rings um Poeldamm (Ahrensberg/Hengstenort): Mineralbodengrünland mit gut
geeigneten Kleingewässern wurde ins Habitat integriert;
Ohrentaucher
− Hafenbereich Weiße Wiek wurde ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet),
− Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) sind wegen geringer Flächenausdehnung bei der Habitatabgrenzung ignoriert und ins Habitat integriert worden;
− Salzhaff: nordöstlicher Abschnitt wurde nicht ins Habitat integriert, da nur ein ungenügender
Austausch mit dem offenen Meer besteht;
Pfuhlschnepfe
− Windwatt wurde nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten;
− Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt;
− Windwatt wurde im Bereich von Intensivstränden bis 50 m entfernt von der Ufer-(Mittelwasser-)
linie ausgespart;
− Breitling: im Windwatt liegende kleine Inseln zur Flächenarrondierung in Habitat mit einbezogen;
− Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
Reiherente (Rast)
− Lieps wurde als Habitat mit abgegrenzt (Ruheplatz und oft überspült)
− Hafenbereich Weiße Wiek ist ausgespart worden (obwohl von der Tiefe her geeignet),
− Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) sind wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert und wegen Flächenarrondierung ins Habitat aufgenommen worden;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
Rotschenkel
− Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich ist wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden;
− Habitatkomplex rings um Poeldamm: es wurden auch Flächen < 5 ha abgegrenzt, da diese Bestandteil des Habitatkomplexes sind; es wurde auch Grünland auf Mineralboden mit Kleingewässern ins Habitat integriert;
− Kirchsee NW: 1, 7 ha Grünland auf Mineralboden wurde zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
92
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
Rotmilan
− an das offene Meer (Außenküste) angrenzende Gehölze und Grünlandbereiche (bis zu 500 m entfernt) wurden nicht berücksichtigt, da vom Rotmilan die unmittelbare Nähe zum offenen Meer
gemieden wird;
− westl. Rakow: es wurde eine ca. 21 ha große Grünlandfläche als Nahrungshabitat abgegrenzt,
welche aufgrund ihrer Lage nach Anlage 13 formal nicht zu berücksichtigen wäre (weiter als
500 m von anderen Grünlandflächen entfernt). Die Fläche wurde trotzdem wegen der günstigen
Flächengröße und der nur geringfügigen Überschreitung (ca. 70 m) der erforderlichen Maximaldistanz von 500 m zu anderen Grünlandflächen als Habitat abgegrenzt.
Säbelschnäbler (Brut)
− Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich ist wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden;
− Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden wurde zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
Säbelschnäbler (Rast)
− Obwohl Habitate nur im Bereich der Bodden abgegrenzt werden, ist als Ausnahme die Insel Langenwerder mit seinen Anteilen am offenen Meer mit abgegrenzt worden (störungsarmes und
windgeschütztes Windwatt);
− Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten;
− Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt;
− Windwatt wurde im Bereich von Intensivstränden bis 50 m entfernt von der Ufer-(Mittelwasser-)
linie ausgespart;
− Breitling: im Windwatt liegende kleine Inseln sind zur Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen worden;
− Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
Sandregenpfeifer
− Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet;
− Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten;
− Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt;
93
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
− Windwatt wurde vor Intensivstränden nicht abgegrenzt;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Breitling: im Nahrungshabitat liegende kleine Inseln sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat einbezogen worden;
Schnatterente
− Kieler Ort und Langenwerder: es wurden auch Dünen mit Staudenfluren als geeignetes Bruthabitat abgegrenzt;
− Boddengewässer (bis 1 m tief) wurden bis zu 500 m entfernt vom Bruthabitat als Nahrungsgewässer ins Habitat einbezogen;
− Langenwerder: es wurde auch der windgeschützte Bereich südl. der Insel ins Nahrungsgebiet einbezogen (laut Definition kein Boddengewässer);
− Walfisch: die 1 m-Tiefenzone im Norden der Insel wurde wegen funktionaler Einheit auch über
500 m hinaus in das Nahrungshabitat einbezogen;
− Anleger Hohen Wieschendorf: das potenzielle Nahrungsgewässer nördlich des Anlegers für Bruthabitate in der Herrwisch ist wegen Flächenarrondierung nicht berücksichtigt worden;
− Ritenkoppel: die Schilfröhricht-Insel ist wegen Arrondierung ins Bruthabitat integriert worden;
− Flachwasserzone Breitling nördl. Poeldamm: im Rahmen der Flächenarrondierung sind auch innerhalb der 1 m-Tiefenzone liegende Bereiche mit Tiefe > 1 m einbezogen worden;
− Kirchsee NW: Salzgrünland ist stellenweise auch > 50 m entfernt vom Boddengewässer (bei Fehlen von Prielen und Röten) wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden;
− Rustwerder Poel: Graudüne und Strand sind wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen
worden;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
− Langenwerder und Kieler Ort: Dünen mit Staudenfluren wurden vollständig ins Bruthabitat integriert;
− Baumwerder südl. Breitling: die Insel (einschl. Schilfröhricht) wurde wegen Flächenarrondierung
vollständig als Habitat abgegrenzt;
Schwarzkopfmöwe
− Langenwerder, Kieler Ort und Walfisch: an das Bruthabitat angrenzende Strandbereiche wurden
wegen der Bedeutung als Ruheplätze und im Rahmen der Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
Seeadler
− Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen Nutzung als Nahrungsgewässer und der nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt
worden;
− Wälder (> 30 ha) wurden nur als Bruthabitat abgegrenzt, wenn mindestens 2 ha Altholzbestände
mit horstaufnahmefähigen Kronen vorhanden sind;
94
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Singschwan
− Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen,
− Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat
mit einbezogen worden;
− Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen;
− Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet für Schwäne mit einbezogen worden;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
− Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als
ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha);
− Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der
nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden;
Sperbergrasmücke und Neuntöter
− Für die Sperbergrasmücke und den Neuntöter wurden Offenland- und Halboffenlandflächen auf
der Halbinsel Wustrow als Habitat abgegrenzt. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte
oder teilversiegelte, ehemals militärisch genutzte Flächen, die nach 1990 der Sukzession überlassen wurden. Diese Flächen sind vom Biotoptyp her Sonderflächen und haben keine eindeutige
Entsprechung in der "Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen
in Mecklenburg-Vorpommern" (LUNG M-V 2010) und werden in der Anlage 13 zum Fachleitfaden nicht aufgeführt. Diese Flächen wurden aufgrund ihres besonderen Habitatwertes für die
Sperbergrasmücke und den Neuntöter trotzdem als Habitatflächen abgegrenzt.
Sturmmöwe
− Langenwerder, Kieler Ort und Walfisch: an Bruthabitat angrenzende Strandbereiche wurden wegen der Bedeutung als Ruheplätze und im Rahmen der Flächenarrondierung ins Habitat integriert;
− Bis zu 4 km entfernt von Bruthabitaten wurde nicht nur Grünland (G), sondern auch KG (Salzgrünland) abgegrenzt, da beide Grünlandformen oft eng miteinander verzahnt vorkommen und
die Sturmmöwen im Schutzgebiet auch auf Salzgrünland Nahrung aufnehmen.
Wachtelkönig
− östl. Hellbachmündung: der erforderliche Inkreisradius von 200 m für Grünland wird nur geringfügig unterschritten (195 m), daher wurde die Fläche als Habitat trotzdem abgegrenzt;
Weißstorch
− westl. Rakow: es wurde eine ca. 21 ha große Grünlandfläche als Nahrungshabitat abgegrenzt,
welche aufgrund ihrer Lage nach Anlage 13 formal nicht zu berücksichtigen wäre (weiter als
500 m von anderen Grünlandflächen entfernt). Die Fläche wurde trotzdem wegen der günstigen
Flächengröße und der nur geringfügigen Überschreitung (ca. 70 m) der erforderlichen Maximaldistanz von 500 m zu anderen Grünlandflächen als Habitat abgegrenzt.
95
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Zwergschwan
− Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen;
− Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat
mit einbezogen worden;
− Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen;
− Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet für Schwäne mit einbezogen worden;
− kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden;
− Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als
ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha);
− Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der
nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden;
I.2.4
Weitere maßgebliche Bestandteile
Weitere standörtliche oder funktionelle Bestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand, welche
ebenfalls als maßgeblich zu betrachten sind, werden in Tab. 22 aufgeführt. Dabei handelt es sich um
Habitatvoraussetzungen, die von den Lebensraumansprüchen der Arten her zwar grundsätzlich bekannt sind und gegeben sein müssen, im Gelände aber methodisch schwer zu erfassen und/oder zu
verorten sind.
Tab. 22: Weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile im Gebiet
Standörtliche oder funktionelle
„maßgebliche Bestandteile“ im
Gebiet
Altbäume mit Großhöhlenangebot
reiche Submersvegetation
betroffene Arten
Bemerkungen
Gänsesäger
maßgeblich als Brutstätte
Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente [b],
Schnatterente, Zwergschwan
maßgeblich für den Nahrungserwerb
Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe,
geringer Druck durch Bodenprädato- Mittelsäger, Rohrweihe, Rotschenkel, Säbelmaßgeblich für den Bruterfolg
ren
schnäbler [b], Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe, Zwergseeschwalbe
reichhaltige Bestände benthischer
Mollusken
Bergente, Blässhuhn, Eiderente, Reiherente
[r], Schellente
maßgeblich für Nahrungserwerb
Brandseeschwalbe, Eisvogel, Fischadler,
fischreiche und klare FlachwasserbeFlussseeschwalbe, Gänsesäger, Küstenseereiche
schwalbe, Mittelsäger, Zwergseeschwalbe
maßgeblich für Nahrungserwerb
fisch- und wasservogelreiche Gewässer
fisch- und polychaetenreiche Küstengewässer
Seeadler
maßgeblich für Nahrungserwerb
Ohrentaucher
maßgeblich für Nahrungserwerb
nahrungsreiche Flachwasserbereiche
(Na.: Fische und/oder Lurche
Rohrdommel
und/oder Wasserinsekten)
maßgeblich für Nahrungserwerb
96
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.2.5 Bedeutung der in der VSGLVO M-V genannten Vogelarten für das Netz Natura
2000
Aus den Tab. 23 und 24 geht, differenziert nach Brut- und Rastvögeln, hervor, welche Bedeutung das
EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" für bestimmte Arten im Rahmen des europäischen Netzes Natura 2000 hat.
Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der für das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" relevanten Brutvogelarten für das europäische Netz Natura 2000 sind:
•
•
•
das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populationsanteil) im Gebiet
(EICHSTÄDT et al. 2006, HERRMANN & JUNGE 2013)
eine landesweit "ungünstige" Bewertung (abnehmende Tendenz der Bestände), Grundlage für diese Beurteilung bildet die "Rote Liste" (EICHSTÄDT et al. 2003)
ein europaweit "ungünstiger" Erhaltungszustand nach BURFIELD & VAN BOMMEL (2004).
Die Bestimmung des Anteiles an der Flyway-Population bei Rastvögeln (Tab. 24) erfolgte nach
WETLANDS INTERNATIONAL (2006), der europaweite Erhaltungszustand (Tab. 24) ergibt sich nach
BURFIELD & VAN BOMMEL (2004).
I.2.5.1 Brutvogelarten
Aus überregionaler Sicht sind die Vorkommen der Brutvogelarten Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Eisvogel, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Sturmmöwe
und Zwergseeschwalbe besonders bedeutsam, da für diese Arten mindestens zwei der in Tab. 23 aufgeführten Kriterien zutreffen.
Tab. 23: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Brutvögel für das Netz Natura 2000
Sehr hoher Populationsanteil
bezogen auf das Land
(relative Größe = A)
Ungünstiger Zustand auf
Landesebene
(Rote Liste, abnehmend)
Austernfischer
x
a
Brandgans
x
a
Brandseeschwalbe
x
a
x
a
x
Art
Eisvogel
x
Fischadler
a
Flussseeschwalbe
Gänsesäger
Europaweit ungünstiger Zustand
x
Heidelerche
x
Kranich
x
Küstenseeschwalbe
x
a
Mittelsäger
x
a
Mittelspecht
Neuntöter
x
Reiherente
x
Rohrdommel
x
Rohrweihe
x
Rotmilan
Rotschenkel
x
a
97
x
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Art
Sehr hoher Populationsanteil
bezogen auf das Land
(relative Größe = A)
Ungünstiger Zustand auf
Landesebene
(Rote Liste, abnehmend)
x
aa
Europaweit ungünstiger Zustand
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
x
Schnatterente
Schwarzkopfmöwe
x
Schwarzspecht
x
Seeadler
Sperbergrasmücke
Sturmmöwe
x
a
x
Tüpfelsumpfhuhn
Uferschwalbe
x
Wachtelkönig
x
Weißstorch
x
Wespenbussard
Zwergschnäpper
a
Zwergseeschwalbe
x
Erläuterungen:
Spalte 3: a – Bestandsabnahme >20 %, aa – Bestandsabnahme > 50 % in den letzten 20 Jahren
I.2.5.2 Rastvogelarten / Überwinterer
Aus überregionaler Sicht sind die Vorkommen der Rastvogelarten Bergente, Reiherente und Zwergschwan besonders bedeutsam, da von diesen Arten mehr als 1 % der Flyway-Population im Schutzgebiet vorkommt und diese Arten auf europäischer Ebene einen ungünstigen Zustand aufweisen (Tab.
24).
Tab. 24: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Rastvögel für das Netz Natura 2000
Art
Bergente
Blässgans
Blässhuhn
Eiderente
Graugans
Höckerschwan
Odinshühnchen
Ohrentaucher
Pfuhlschnepfe
Reiherente
Säbelschnäbler
Schellente
Singschwan
Zwergschwan
Anteil an der Flyway-Population im Gebiet > 1 %
Europaweit ungünstiger Zustand
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
98
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.3
I.3.1
Zusammenfassende Bewertung des Gebietes / Konflikte und Betroffenheiten
Schutzzweck
Nach § 32 Abs. 3 BNatSchG entspricht der Schutzzweck den jeweiligen Erhaltungszielen des
Schutzgebietes. Der Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" ergibt sich aus der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung - VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011. Nach
§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung besteht der Schutzzweck des EU-VSG im Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume, die in der Anlage 1 zur Verordnung aufgeführt sind.
Durch einen Abgleich der schutzgut- und funktionsbezogenen Erhaltungsziele mit den in Anlage 1 der
VSGLVO M-V aufgeführten maßgeblichen Lebensraumbestandteilen werden in nachfolgender Übersicht die relevanten Lebensraumbestandteile und Funktionen schutzgutübergreifend dargestellt. Dabei
werden die gebietsbezogenen Erhaltungsziele differenziert in "Erhalt" (E) und "Entwicklung", unterschieden nach "wünschenswerter Entwicklung" (wE) und vorrangiger Entwicklung" (vE), dargestellt.
Da entsprechend der Defizitanalyse eine Wiederherstellung von Habitaten nicht erforderlich ist, fehlt
die Kategorie "Wiederherstellung" (W).
Erhaltungsziele
Erhalt von offenen Meeresbereichen
relevant für:
Eiderente, Ohrentaucher, Brandgans
Der Erhalt für die Habitate der oben aufgeführten Arten bezieht sich jeweils auf einen bestimmten
Tiefenbereich (s. Tab. 25).
fisch- und polychaetenreich:
Ohrentaucher
mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken:
Eiderente
mit geringen Störungen:
Eiderente und Ohrentaucher
mit geringen fischereilichen Aktivitäten (Stellnetze):
Eiderente und Ohrentaucher
Erhalt von Küstengewässern
relevant für:
Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger,
Graugans, Höckerschwan, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Ohrentaucher, Reiherente (Brut u. Rast),
Schellente, Schnatterente, Seeadler, Singschwan, Zwergschwan, Zwergseeschwalbe
Mit Ausnahme des Seeadlers bezieht sich der Erhalt für die Habitate der oben aufgeführten Arten jeweils auf einen bestimmten Tiefenbereich (s. Tab. 25).
99
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Flache Meeresbuchten:
Bergente, Schellente
flach:
Bergente, Blässhuhn, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Graugans, Höckerschwan, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Reiherente (Rast), Schellente,
Schnatterente, Singschwan, Zwergschwan, Zwergseeschwalbe
mit reichem Angebot benthischer Mollusken:
Bergente, Blässhuhn, Reiherente (Rast), Schellente
fischreich:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Seeadler, Zwergseeschwalbe
mit (reicher) Submersvegetation:
Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente (Brut), Schnatterente, Zwergschwan
Tab. 25: Übersicht über die für die Zielarten relevanten Wassertiefen der Küstengewässer
Code Zielart lt. Landesverordnung
A036
A051
A195
A041
A048
A070
A043
A061
A038
A037
A125
A069
A067
A193
A194
A061
A191
A062
A007
A063
Höckerschwan
Schnatterente
Zwergseeschwalbe
Blässgans
Brandgans
Gänsesäger
Graugans
Reiherente (Brut)
Singschwan
Zwergschwan
Blässhuhn
Mittelsäger
Schellente
Flussseeschwalbe
Küstenseeschwalbe
Reiherente (Rast)
Brandseeschwalbe
Bergente
Ohrentaucher
Eiderente
Aspekt
Rast
Brut
Brut
Rast
Brut
Brut
Rast
Brut
Rast
Rast
Rast
Brut
Rast
Brut
Brut
Rast
Brut
Rast
Rast
Rast
0-1
x
x
x
0-2
x
x
x
x
x
x
x
0-3
x
Wassertiefe [m]
0-5 0-6 0-8 0-20
2-8
2-10 2-15
x
x
x
x
x
x
x
x
x
klar:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente
(Brut), Zwergseeschwalbe
mit windgeschützten Bereichen:
Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Graugans, Höckerschwan, Reiherente (Rast), Schellente, Singschwan,Zwergschwan
mit deckungsreichen Uferbereichen:
Schnatterente
100
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
mit deckungsreichen Inseln:
Reiherente (Brut)
mit nahe gelegenen Altbaumgruppen oder Altbäumen mit Großhöhlen:
Gänsesäger
angrenzend an Salzgrünland:
Brandgans
mit landseitig angrenzenden störungsarmen Bereichen:
Graugans
störungsarm:
Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Brandgans, Gänsesäger, Ohrentaucher, Reiherente (Brut u. Rast),
Schellente, Schnatterente, Singschwan, Zwergschwan
mit geringen fischereilichen Aktivitäten (Stellnetze):
Bergente, Gänsesäger, Mittelsäger, Reiherente (Rast)
Erhalt von Windwatt
relevant für:
Pfuhlschnepfe, Säbelschnäbler (Rast), Sandregenpfeifer
störungsarm:
Säbelschnäbler (Rast), Sandregenpfeifer
Erhalt von Steilküsten
relevant für:
Uferschwalbe
mit aktiven Kliffs:
Uferschwalbe
Erhalt von Halbinseln und/oder Inseln
relevant für:
Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut),
Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe
störungsarm:
Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe
101
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
ohne Bodenprädatoren:
Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut),
Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe
mit Plateaus und niedriger, lückiger Vegetation:
Flussseeschwalbe, Schwarzkopfmöwe
mit einzelnen Büschen und Hochstaudenfluren:
Mittelsäger, Reiherente (Brut)
mit deckungsreicher Vegetation:
Reiherente (Brut), Schnatterente
vegetationsarm:
Flussseeschwalbe
mit Dünen und trockenen Grünlandbereichen:
Sturmmöwe
mit Lachmöwen- oder Sturmmöwenkolonien:
Reiherente (Brut), Schwarzkopfmöwe
mit kurzrasigen Grünlandbereichen:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe
Erhalt von Stränden
relevant für:
Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe
störungsarm:
Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe
mit geringer Dichte an Bodenprädatoren:
Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe
mit vegetationslosen Bereichen:
Küstenseeschwalbe, Zwergseeschwalbe
Erhalt von Salzgrünland
relevant für:
Austernfischer, Brandgans, Mittelsäger, Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer
störungsarm:
Brandgans, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut)
mit geringer Dichte an Bodenprädatoren:
Austernfischer, Brandgans, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer
102
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
mit weiträumig offenen Bereichen:
Austernfischer, Säbelschnäbler
mit Prielen und Röten:
Brandgans, Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut)
mit kurzgrasigen Bereichen:
Austernfischer, Brandgans, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer
mit kurzgrasigen Bereichen und höherer Vegetation:
Rotschenkel
in Verbindung mit Sandbänken:
Mittelsäger
Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windkraftanlagen)
relevant für:
Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Weißstorch, Wespenbussard
störungsarm:
Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard
mit fischreichen Gewässern:
Fischadler, Seeadler
mit Laubwäldern und Laub-Nadel-Mischwäldern mit Altbeständen, ersatzweise Feldgehölze und
Baumreihen:
Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard
mit herausragenden Altbäumen in Wäldern:
Fischadler
mit Altbäumen an Waldrändern:
Fischadler, Rotmilan
mit exponierten Horstunterlagen (z. B. auf Stromleitungsmasten):
Fischadler
mit Offenlandbereichen mit hoher Strukturdichte:
Wespenbussard, Rotmilan
mit Röhrichten und ausgedehnten Verlandungszonen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Grünland):
Rohrweihe
mit hohen Anteilen an Grünlandflächen
Weißstorch, Rotmilan
103
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
mit Kleingewässern und feuchten Senken:
Weißstorch
mit Gebäude- und Vertikalstrukturen in Siedlungsbereichen (Horststandort):
Weißstorch
Erhalt von Altbaumgruppen oder Altbäumen mit Großhöhlenangebot
relevant für:
Gänsesäger
Erhalt von Wäldern
relevant für:
Heidelerche, Kranich, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Seeadler, Wespenbussard,
Zwergschnäpper
mit Altbeständen:
Mittelspecht, Rotmilan, Schwarzspecht, Wespenbussard, Zwergschnäpper
großflächig:
Schwarzspecht, Wespenbussard
Laub- und Laub-Nadelmischwälder:
Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard, Mittelspecht, Schwarzspecht, Zwergschnäpper
mit Beimischungen älterer grob-borkiger Bäume:
Mittelspecht
mit hohem Totholzanteil:
Mittelspecht, Schwarzspecht
lichte Kiefernwälder auf Sandstandorten und mit lückiger und überwiegend niedriger Vegetation:
Heidelerche
störungsarm:
Kranich, Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard
mit gering ausgeprägtem Unter- und Zwischenstand und hohem Kronenschlussgrad:
Zwergschnäpper
Waldmäntel angrenzend an Grünland:
Neuntöter
nasse Bereiche:
Kranich
104
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Seen
relevant für:
Bergente, Eisvogel, Fischadler, Reiherente (Rast), Rohrdommel, Rohrweihe, Schellente, Seeadler,
Singschwan, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschwan
störungsarm:
Bergente, Eisvogel, Reiherente (Rast), Rohrdommel, Rohrweihe, Schellente, Singschwan, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschwan
geringe Flächengröße und küstennah:
Bergente, Reiherente (Rast)
fischreich:
Eisvogel, Fischadler, Seeadler
relativ groß und wasservogelreich:
Seeadler
ausreichende Sichttiefe:
Eisvogel, Fischadler
mit uferbegleitendem Gehölzsaum:
Eisvogel
mit Flachwasserbereichen:
Rohrdommel, Rohrweihe, Singschwan, Zwergschwan
mit reicher Submersvegetation:
Singschwan, Zwergschwan
mit Verlandungsbereichen:
Rohrdommel, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn
relativ groß mit windgeschützten Buchten und mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken:
Schellente
Erhalt von steilen Uferwänden an Flüssen und Seen (fischreich, mit ausreichender Sichttiefe, mit
uferbegleitendem Gehölzsaum)
relevant für:
Eisvogel
105
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Erhalt von strukturreichen Hecken, Waldmänteln, Strauchgruppen oder dornigen Einzelsträuchern mit angrenzenden, als Nahrungshabitat dienenden Grünlandflächen, Gras- oder Staudenfluren oder ähnlichen Flächen
relevant für:
Neuntöter, Sperbergrasmücke
mit einer bodennahen Schicht aus dichten, dornigen Sträuchern:
Sperbergrasmücke
Erhalt von Heide- und Sukzessionsflächen mit Einzelgehölzen oder halboffenem Charakter und
strukturreichen Verlandungsbereichen von Gewässern mit Gebüschen und halboffenen Mooren
relevant für:
Sperbergrasmücke
Erhalt von Grünland
relevant für:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Kranich, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Sperbergrasmücke,
Sturmmöwe, Wachtelkönig, Weißstorch
störungsarm:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Kranich
vegetationsarm:
Flussseeschwalbe
kurzrasig:
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe
küstennah:
Sturmmöwe
hoher Anteil an Offenland:
Rotmilan
mit dornigen Hecken und Gebüschen:
Neuntöter, Sperbergrasmücke
vorzugsweise feucht oder nass:
Wachtelkönig, Weißstorch
mit Deckung gebender Vegetation:
Wachtelkönig
106
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Erhalt von Seggenrieden
relevant für:
Wachtelkönig
Erhalt von Heiden
relevant für:
Heidelerche, Wespenbussard, Neuntöter
nahe von großen Wäldern:
Wespenbussard
nahe von lichten Kiefernwäldern auf Sandstandorten:
Heidelerche
mit Einzelgehölzen:
Neuntöter
Erhalt von Begleitbiotopen der bewirtschafteten Offenlandflächen (Säume, Gras- oder Staudenfluren)
relevant für:
Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wachtelkönig, Wespenbussard
trocken:
Heidelerche
nahe von großen Wäldern:
Wespenbussard
an Hecken und/oder Gebüschen:
Neuntöter, Sperbergrasmücke
Erhalt von landwirtschaftliche Nutzflächen
relevant für:
Blässgans, Graugans, Kranich, Rohrweihe, Singschwan, Sturmmöwe, Zwergschwan
störungsarm:
Blässgans, Graugans, Kranich, Singschwan, Zwergschwan
großflächig:
Blässgans, Singschwan, Zwergschwan
unzerschnitten:
Blässgans, Graugans, Singschwan, Zwergschwan
küstennah und mit guter Nahrungsverfügbarkeit:
Sturmmöwe
107
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Erhalt einer offenen Kulturlandschaft
relevant für:
Schwarzkopfmöwe
Entwicklungsziele auf Gebietsebene
Küstengewässer
relevant für:
Bergente (vE), Blässgans (wE), Blässhuhn (wE), Gänsesäger (wE), Graugans (wE), Höckerschwan
(wE), Reiherente-Brut (wE), Reiherente-Rast (vE), Schellente (wE)
Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen
Entwicklung einer jagdberuhigten Zone durch Änderung der JagdZVO M-V (Bergente, Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente, Schellente)
Kliff
relevant für:
Uferschwalbe (wE)
Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen (bezogen auf Beeinträchtigungen durch Fluggeräte)
Strände und/oder Windwatte
relevant für:
Pfuhlschnepfe (wE), Säbelschnäbler-Rast (wE)
Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen
Grünland (auf Mineral- und Niedermoorböden)
relevant für:
Rotmilan (wE), Rohrweihe (wE), Sperbergrasmücke (wE), Weißstorch (wE)
Ziele: Erhöhung des Grünlandanteiles an der landwirtschaftlichen Nutzfläche,
Erhöhung des Anteiles extensiv genutzter Grünlandflächen an Hecken angrenzend (zutreffend
für Neuntöter und Sperbergrasmücke)
Altbaumgruppen oder Altbäume mit Großhöhlenangebot (einschließlich Kopfweiden und Pappeln)
als Nisthabitat in Küstennähe
relevant für:
Gänsesäger (wE)
Ziel: Entwicklung des Großhöhlenangebotes durch Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen
108
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Seen
relevant für:
Bergente (vE), Reiherente-Rast (vE)
Ziel: Entwicklung einer jagdberuhigten Zone durch Änderung der JagdZVO M-V
Entwicklung von störungsarmen Bereichen (bezogen auf menschliche Präsenz)
Wald
relevant für:
Mittelspecht (wE), Schwarzspecht (wE)
Ziele: Erhöhung des Totholzanteiles in Laubbaumbeständen
Erhöhung des Anteiles von rauborkigen, alten Laubbaumbeständen (nur Mittelspecht)
Erhöhung des Anteiles von alten Buchenbeständen (nur Schwarzspecht)
Landschaft
relevant für:
Blässgans (wE), Graugans (wE), Rohrweihe (wE), Rotmilan (wE), Seeadler (wE), Singschwan (wE),
Zwergschwan (vE)
Ziel: Entwicklung einer unzerschnitten Landschaft durch Rückbau von Windenergieanlagen
Entwicklung einer unzerschnitten Landschaft durch Rückbau von E-Freileitungen in der Nähe
von Rastgewässern (zutreffend für Blässgans, Singschwan und Zwergschwan)
109
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.3.2
Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele
Schutzobjektbezogene Erhaltungsziele ergeben sich aus dem Vergleich des Erhaltungszustandes zum
Zeitpunkt der Meldung des EU-VSG, im Jahr 2008 und dem aktuell im Jahr 2013 ermittelten Zustand. Für Habitate mit einem günstigen Erhaltungszustand (A = hervorragend, B = gut) ergibt sich
als Zielstellung eine Erhaltung des Zustandes. Sofern notwendig, werden Maßnahmen formuliert, die
geeignet sind, den angestrebten Zustand langfristig zu sichern.
Hat sich der Erhaltungszustand der Habitate einer Vogelart seit der Meldung hingegen vermeintlich
verschlechtert und wird dieser nur noch als ungünstig bewertet (Kategorie C = durchschnittlich bzw.
teilweise beeinträchtigt), wurde die Bewertung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, da die ursprüngliche Bewertung auf der Grundlage einer anderen Methodik vorgenommen wurde. So basiert
die Ermittlung des Erhaltungszustandes für den Standard-Datenbogen in der Regel auf grobe Schätzwerte ohne genaue Kenntnis der Lage und Größe der Habitate. Darüber hinaus wurden nicht alle Habitatparameter berücksichtigt, welche aktuell in den Habitatabgrenzungs- und Bewertungsregeln die
Grundlage für die Ermittlung des Erhaltungszustandes bilden. Somit liegt heute mit der nochmals
überarbeiteten Fassung der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014) eine nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand fundierte und umfassendere Grundlage für die Ermittlung des Erhaltungszustandes der Habitate vor.
Sofern die aktuelle Bewertung des Erhaltungszustandes nicht plausibel ist, wird von einem "wissenschaftlichen Fehler" ausgegangen, so dass aufgrund der nach heutigen Gesichtspunkten ursprünglichen Fehleinschätzung keine zwingenden Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind. Kam es
jedoch plausibel zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes (von der Kat. A oder B auf C),
sind zwingend Wiederherstellungsmaßnahmen (W) erforderlich. Sie umfassen dabei den Flächenanteil der Habitate, der für die Einstufung in einen günstigen Erhaltungszustand notwendig ist. So ist ein
günstiger Erhaltungszustand erst dann erreicht, wenn weniger als 25 % der Habitatfläche einer Vogelart in die Kat. C eingestuft werden.
Bei einem ungünstigen Erhaltungszustand, ohne zwingend notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen, sind Entwicklungsziele zu formulieren. Entwicklungsziele können dabei vorrangig (vE) oder
wünschenswert (wE) sein. Vorrangige Entwicklungsziele (vE) ergeben sich für Arten, die eine besondere Bedeutung für das europäische Netz Natura 2000 haben (Kap. I.2.5, Tab. 23 u. 24). Wünschenswerte Entwicklungsziele (wE) sind nachrangig, sie werden nach ihrer jeweiligen Zweckmäßigkeit und
dem Aufwand geplant.
Plausibilitätsprüfung - Erhaltungszustand der Habitate der Brutvogelarten
Aus der Tab. 26 geht hervor, dass sich ohne Prüfung der Plausibilität im Vergleich zu den Angaben
im Standard-Datenbogen bei 19 Brutvogelarten der Erhaltungszustand verschlechtert und bei 5 Brutvogelarten verbessert hätte. Bei 9 Brutvogelarten kam es zu keiner Änderung des Erhaltungszustandes. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, worin die Ursachen für die vermeintlichen
Veränderungen der Erhaltungszustände der Arten liegen. Des Weiteren wurde auch überprüft, ob bei
den Arten mit keinen festgestellten Änderungen des Erhaltungszustandes tatsächlich keine Änderungen eingetreten sind. Hierzu wurde für alle Arten überprüft, welcher Erhaltungszustand sich zum Referenzzeitpunkt (2008, Meldung des Europäischen Vogelschutzgebietes an die EU-Kommission) bei
Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten"
(MLUV M-V 2014) ergeben hätte. Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede der Erhaltungszustände in allen 24 Fällen auf die unterschiedliche Methodik der Ermittlung des Erhaltungszustandes
zurückzuführen ist, so dass es im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung seit dem Referenzzeitpunkt bei
110
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
diesen Arten tatsächlich zu keinen Änderungen der Kategorien der Erhaltungszustände der Arten gekommen ist.
Tab. 26: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten
Art
Austernfischer
Brandgans
Brandseeschwalbe
Eisvogel
Fischadler
Flussseeschwalbe
Gänsesäger
Heidelerche
Kranich
Küstenseeschwalbe
Mittelsäger
Mittelspecht
Neuntöter
Reiherente
Rohrdommel
Rohrweihe
Rotmilan
Rotschenkel
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
Schnatterente
Schwarzkopfmöwe
Schwarzspecht
Seeadler
Sperbergrasmücke
Sturmmöwe
Tüpfelsumpfhuhn
Uferschwalbe
Wachtelkönig
Weißstorch
Wespenbussard
Zwergschnäpper
Zwergseeschwalbe
Angestrebter
Erhaltungszustand
aktueller
langfristig
Status
Rechtsgrund- Erhaltungszustand
der Vogelhabitate Erhaltungszustand
erreichbarer
kurzfristig bis
lt. SDB
lage
lt. SDB
der Vogelhabitate
Erhaltungszustand
mittelfristig
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
C
B [C]
C [B]
B
B [C]
C [A]
B [C]
B [C]
B [C]
C [B]
C
B [C]
B [C]
B
B
B [C]
B [C]
C
C
C
C [A]
B [A]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
C
C
C
B
B
C
A
C
C
C
B
C
C
C
B
B
C
C
C
C
C
A
A
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
C (Erhalt)
C (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
A (Erhalt, wE)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
C (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, vE)
C (Erhalt)
A (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
B (Erhalt)
A (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt)
A (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt, wE )
B (Erhalt, wE )
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt)
A (Erhalt, wE)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
C (Erhalt)
Erläuterungen:
3. Spalte: Erhaltungszustand in Klammern ist das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung
Auffallend ist die relativ große Anzahl von Brutvogelarten, deren aktueller Erhaltungszustand mit
"C" bewertet wurde. Dabei unterliegen ganze Artengruppen einer systematischen Abwertung, sofern
sich Bewertungsparameter über große Anteile der Habitatflächen oder gar flächendeckend auswirken.
So geriet bei einer Reihe von Brutvogelarten der Erhaltungszustand in die Kategorie "C", bei denen
ein geringer Druck an Bodenprädatoren als maßgeblicher Lebensraumbestandteil in der VSGLVO MV formuliert wurde und die Bruthabitate nicht ausschließlich auf Inseln eingeschränkt wurden. Der
dazu alternierende Bewertungsparameter aus der Anlage 13 zum Fachleitfaden ist unter "2. Bewertung" aufgeführt und umfasst die "Beeinträchtigungen durch Prädatoren", die bei allen Landflächen
(keine Insellage) mit "C: Prädatoren sind nicht unter Kontrolle zu halten" bewertet werden mussten.
Betroffen davon sind nahezu alle Küstenvogelarten (Austernfischer, Brandgans, Flussseeschwalbe,
Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Sandregenpfeifer, Schnatterente und Zwergseeschwalbe).
111
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Bei Arten mit großen Raumansprüchen, die in den Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) hinsichtlich von Windkraftanlagen berücksichtigt wurden (LUNG M-V 2013), ist in Anlage 13 zum
Fachleitfaden der Bewertungsparameter "Zerschneidung durch Windenergieanlagen im Umkreis von
x km um die Bruthabitate" einbezogen worden. Dabei wurde der artspezifisch festgelegte Prüfbereich
gemäß TAK berücksichtigt. Da sich innerhalb des Schutzgebiets noch eine Windenergieanlage bei
Teßmannsdorf befindet und sich die Prüfbereiche gemäß TAK von 4 bis zu 6 km erstrecken können,
liegen innerhalb der Prüfbereiche in den meisten Fällen Windkraftanlagen, so dass sich hinsichtlich
dieses Bewertungsparameters nahezu systematisch die Kategorie "C" ergab. Der Erhaltungszustand
dieser Arten fiel allein schon durch diesen Parameter in die Kategorie "C". Betroffen davon sind folgende Brutvogelarten: Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler und Weißstorch.
An dieser Stelle sei noch auf folgende Veränderungen hingewiesen, die sich zunehmend negativ auf
den Erhaltungszustand von einigen Arten auswirken können, seit dem Referenzzeitpunkt aber noch
zu keinem messbaren Habitatverlust bzw. keiner Änderung der Kategorie des Erhaltungszustandes
führten:
1. Gehölzsukzession auf dem Tarnewitzer Huk und der Halbinsel Wustrow und damit einhergehender Verlust von Offenland- und Halboffenlandlebensräumen (betroffene Arten: Neuntöter und
Sperbergrasmücke)
2. Einwanderung einer weiteren Prädatorenart, des Waschbärs, welche zu noch höheren Gelegeverlusten, insbesondere bei den Küstenvogelarten, führen kann
Nachfolgend werden die Brutvogelarten aufgeführt, bei denen sich im Vergleich zur Einschätzung
des Erhaltungszustandes im Standard-Datenbogen eine Verschlechterung von einem günstigen (Kat.
A od. B) zu einem ungünstigen (Kat. C) Erhaltungszustand ergeben hat. Bei diesen Arten wurde im
Rahmen einer Plausibilitätsprüfung untersucht, ob tatsächlich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eingetreten ist, oder ob diese vermeintliche Verschlechterung auf andere Ursachen (z. B.
durch unterschiedliche Methoden der Bewertung) zurückzuführen ist.
Brandgans
Die Habitate der Brandgans liegen verstreut entlang der Küste. Den größten Flächenanteil nehmen
dabei die Habitate auf dem Festland ein. Da auf dem Festland Prädatoren in der Regel nicht unter
Kontrolle zu halten sind, wurden alle Festlandhabitate hinsichtlich des Bewertungsparameters 2.1
"Beeinträchtigungen durch Prädatoren" mit "C" bewertet. Der hohe Flächenanteil der Festlandhabitate führt bei der Gesamtbewertung zum Erhaltungszustand "C". Diese Situation war bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben, wurde aber bei der Ermittlung des Erhaltungszustandes nicht berücksichtigt,
so dass es seinerzeit zu einer günstigeren Einschätzung ("B") kam.
Fischadler
Der aktuelle Erhaltungszustand "C" ergibt sich dadurch, dass der größte Teil der Habitatflächen in einer Entfernung von weniger als 4.000 m zu einer Windenergieanlage liegt, die sich innerhalb des EUVogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" befindet. Ferner führt die zu geringe Größe von
Nahrungsgewässern zu einer ungünstigen Einschätzung. Diese Situation war bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben, was jedoch bei der ursprünglichen Ermittlung des Erhaltungszustandes nicht berücksichtigt wurde, so dass die Einschätzung des Erhaltungszustandes zum Referenzzeitpunkt von
"B" nach "C" geändert werden muss.
112
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Gänsesäger
Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich hauptsächlich durch die Bewertung eines Strukturparameters (Anzahl von Altbäumen mit Höhlen im Uferbereich) und durch die
Bewertung potenzieller Störungen anhand des Wegesystems in Ufernähe und wasserseitiger Störungen. Beim Abgleich dieser Parameter mit der Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es
seitdem keine nennenswerten Änderungen gab, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss.
Heidelerche
Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich vor allem durch die Berücksichtigung des Bewertungsparameters 1.1 "Anteil Trocken- und Magerrasen, Zwergstrauchheiden, WKF,
WLK, WLT, TM, TP". Alle abgegrenzten Habitate wurden hinsichtlich dieses Parameters mit "C"
bewertet, so dass sich für die Gesamtbewertung ebenfalls der Erhaltungszustand "C" ergab. Diese Situation war bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben, so dass die ursprüngliche Einschätzung des
Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss.
Kranich
Die aktuelle Ermittlung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich allein schon durch die zu geringe
Flächengröße einer Reihe von Bruthabitaten. Da sich die Flächengröße der Bruthabitate seit dem Referenzzeitpunkt nicht wesentlich verändert hat, dieser Parameter bei der ursprünglichen Ermittlung
des Erhaltungszustandes aber offensichtlich nicht berücksichtigt wurde, muss auch der ursprüngliche
Erhaltungszustand von "B" nach "C" geändert werden.
Mittelspecht
Da in den größeren Waldkomplexen der Anteil von geeigneten Habitatflächen relativ gering ist,
ergibt sich für die in diesen Waldkomplexen liegenden Habitatflächen die Bewertung "C". Da diese
Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des
Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Neuntöter
Neben der größten Bewertungseinheit, welche die Offenlandflächen der Halbinsel Wustrow umfasst
und für die ein sehr guter Erhaltungszustand ermittelt wurde, gibt es zahlreiche, über das Gesamtgebiet verteilte kleinere Bewertungseinheiten. Ein größerer Teil dieser Flächen ist aufgrund verschiedener Bewertungsparameter mit "C" bewertet worden. Am häufigsten führte dabei die zu geringe Habitatgröße zur Bewertung "C" (in 27 von 39 Fällen). Beim Abgleich der Bewertungsparameter mit der
Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es seitdem keine nennenswerten Änderungen gab,
so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden
muss.
Rohrweihe
Für die Rohrweihe wurde eine Gesamthabitatfläche von 1.793,5 ha abgegrenzt, welche aufgrund von
Überlappungen der Nahrungshabitate zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst wurde. Die aktuelle Bewertung dieser Habitatflächen mit "C" ergibt sich aufgrund des geringen Grünlandanteiles an
der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie aufgrund der potenziellen Beeinträchtigung durch eine
Windenergieanlage (bei Teßmannsdorf), die innerhalb des Schutzgebiets steht. Hinsichtlich beider o.
113
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
g. Faktoren war die Situation zum Referenzzeitpunkt schon so gegeben wie aktuell festgestellt, so
dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden
muss.
Rotmilan
Für den Rotmilan wurde eine Gesamthabitatfläche von ca. 1.949,4 ha abgegrenzt, welche aufgrund
von Überlappungen der Nahrungshabitate zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst wurde. Die
aktuelle Bewertung dieser Habitatflächen mit "C" ergibt sich, wie bei der Rohrweihe, aufgrund des
geringen Grünlandanteiles an der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie aufgrund der potenziellen
Beeinträchtigung durch eine Windenergieanlage, die sich innerhalb des Schutzgebiets befindet. Hinsichtlich beider o. g. Faktoren war die Situation zum Referenzzeitpunkt schon so gegeben wie aktuell
festgestellt, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss.
Schwarzspecht
Für den Schwarzspecht wurden drei Habitatkomplexe (Bewertungseinheiten) abgegrenzt. Zwei von
diesen wurden schon aufgrund ihrer zu geringen Flächengröße mit "C" bewertet, so dass sich allein
durch diesen Parameter insgesamt ein Erhaltungszustand "C" ergibt. Zusätzlich ist in allen Wäldern
der Anteil geeigneter Altbuchenbestände so gering, dass auch dieser Parameter den Erhaltungszustand "C" verursacht. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die
ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Seeadler
Für den Seeadler wurde aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Die Kategorie "C" ergab sich vor
allem durch den sehr hohen Flächenanteil der Habitate, welche durch die im EU-Vogelschutzgebiet
"Wismarbucht und Salzhaff" sich befindliche Windkraftanlage potenziell beeinträchtigt werden. Ferner führte auch ein zu dichtes Wegesystem in den Bruthabitaten zum ungünstigen Erhaltungszustand.
Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Sperbergrasmücke
Neben der größten Bewertungseinheit, welche die Offenlandflächen der Halbinsel Wustrow umfasst
und für die ein sehr guter Erhaltungszustand ermittelt wurde, gibt es zahlreiche, über das Gesamtgebiet verteilte kleinere Bewertungseinheiten. Ein größerer Teil dieser Flächen ist aufgrund verschiedener Bewertungsparameter mit "C" bewertet worden. Am häufigsten führten dabei die intensive Nutzung des Umfeldes geeigneter Bruthabitate (15 Fälle) und die zu geringe Habitatgröße (10 Fälle) zum
Erhaltungszustand "C". Beim Abgleich dieser Bewertungsparameter mit der Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es seitdem keine nennenswerten Änderungen gab, so dass die ursprüngliche
Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss.
Sturmmöwe
Für die Sturmmöwe führte der zu geringe Anteil von Sommergetreidekulturen auf den Ackerflächen
(< 20 %) aktuelle zum ungünstigen Erhaltungszustand "C". Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B"
nach "C" geändert werden.
114
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tüpfelsumpfhuhn
Für das Tüpfelsumpfhuhn wurden 6 Habitate abgegrenzt, deren Habitatqualität aufgrund der geringen
Flächengröße mit "C" bewertet wurde. Da in 5 von diesen Habitaten Prädatoren nicht unter Kontrolle
zu bekommen sind (keine Insellage), wurden sie zudem hinsichtlich der Beeinträchtigungen ebenfalls
mit "C" bewertet. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Uferschwalbe
Für die Uferschwalbe ist aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt worden, obwohl von den Habitatstrukturen und der Anzahl geeigneter Habitate her sehr gute Bedingungen für die Art vorhanden
sind. Die Abstufung in die Kategorie "C" erfolgte hauptsächlich aufgrund der Beeinträchtigungen der
Kliffs um Großklützhöved durch das Befliegen mit Luftsportgeräten während der Brutzeit. Diese
Kliffs würden ohne die Beeinträchtigungen durch das Befliegen mit Sportgeräten mit der Kategorie
"A" bewertet werden. Aufgrund des großen Anteiles dieses Kliffs an der Gesamthabitatfläche (ca.
52 %) und im Zusammenhang mit weiteren "C"-Abschnitten geringeren Ausmaßes ergibt sich eine
Abwertung des gesamten Erhaltungszustandes in die Kategorie "C". Da diese Beeinträchtigung bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Wachtelkönig
Für den Wachtelkönig wurden drei geeignete Habitatflächen abgegrenzt. Zwei dieser Habitatflächen
wurden mit der Kat. B bewertet, die dritte mit der Kat. C. Da die dritte Fläche an der Gesamthabitatfläche einen Anteil von ca. 30 % hat, ergibt sich insgesamt ein Erhaltungszustand "C". Der ungünstige Zustand dieser Fläche ergibt sich durch die intensive Bewirtschaftung. Daraus ergeben sich ein zu
geringer Anteil an deckungsreicher Vegetation und eine zu geringe Anzahl von Mahdrefugien. Ein
Abgleich dieser Parameter mit dem Referenzjahr führte zu der Erkenntnis, dass diese Situation bereits
auch im Jahr 2008 gegeben war und sich die Habitatqualität in den letzten Jahren sogar etwas verbessert hat. Da sich anhand dieser Parameter der Erhaltungszustand "C" auch schon zum Referenzzeitpunkt ergeben hätte, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C"
geändert werden.
Weißstorch
Für den Weißstorch wurden zwei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von ca. 523 ha abgegrenzt.
Bei beiden Habitatkomplexen wurde die Habitatqualität aufgrund der geringen Grünlandfläche und
des geringen Anteiles von Feucht- und Nassgrünland mit "C" bewertet. Zudem liegt bei beiden Habitatkomplexen ein großer Teil der Habitatflächen in Bereichen, die potenziell durch die im EUVogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" vorhandene Windenergieanlage gestört werden können, so dass sich auch hinsichtlich der Beeinträchtigungen die Bewertung "C" und insgesamt aktuell
der Erhaltungszustand "C" ergab. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben
war und seitdem keine nennenswerten Änderungen eingetreten sind, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Wespenbussard
Der Erhaltungszustand für den Wespenbussard wurde aktuell mit "C" eingeschätzt. Abgegrenzt wurden zwei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von ca. 1.102 ha. In beiden Habitatkomplexen ist
die Habitatqualität aufgrund der relativ geringen Flächengröße der Brutwaldkomplexe mit "C" bewer115
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
tet worden. Da sich seit dem Referenzzeitpunkt die Flächengröße der Waldflächen in keinen relevanten Größenordnungen geändert hat, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes
von "B" nach "C" geändert werden.
Zwergschnäpper
Für den Zwergschnäpper wurde aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Die Kategorie "C" ergab
sich vor allem durch den geringen Anteil von Altbeständen der Rotbuche in allen drei abgegrenzten
Bewertungseinheiten. Da sich seit dem Referenzzeitpunkt der Anteil von Altbeständen der Buche in
keinen relevanten Größenordnungen geändert hat, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
Plausibilitätsprüfung - Erhaltungszustand der Habitate der Rastvogelarten
Der Tab. 27 ist zu entnehmen, dass sich ohne Prüfung der Plausibilität im Vergleich zu den Angaben
im Standard-Datenbogen bei 10 Rastvogelarten der Erhaltungszustand von günstig (A od. B) zu ungünstig (C) verschlechtert hätte. Eine Art, der Säbelschnäbler, wurde im Vergleich zum StandardDatenbogen mit der VSGLVO M-V neu als Zielart für das EU-VSG aufgenommen, so dass für diese
Art bislang noch keine Bewertung des Erhaltungszustandes vorlag.
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, worin die Ursachen für die o. g. vermeintlichen Veränderungen der Erhaltungszustände der Arten liegen. Dabei stellte sich heraus, dass auch bei
den Rastvogelarten die Unterschiede der Erhaltungszustände in allen Fällen auf die unterschiedliche
Methodik der Ermittlung des Erhaltungszustandes zurückzuführen ist. Bei Anwendung der Anlage 13
zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014) auf die Situation im Jahr 2008 (Referenzzeitpunkt: Meldung des EU-VSG an die EU-Kommission) hätte sich
in allen Fällen der aktuell ermittelte Erhaltungszustand ergeben, so dass es im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung seit dem Referenzzeitpunkt tatsächlich zu keinen Änderungen der Kategorien der Erhaltungszustände der Arten gekommen ist.
Dabei ist zu erwähnen, dass vier Rastvogelarten (Blässgans, Graugans, Singschwan und Zwergschwan) allein schon durch die Anwendung des Bewertungsparameters "Zerschneidung durch Windenergieanlagen im Umkreis von 6 km um Schlafplätze (Prüfbereich gemäß TAK)" abgewertet wurden und nur noch den Erhaltungszustand der Kategorie "C" erlangen können. Es handelt sich dabei
um Arten, bei denen ein ausgeprägter Wechsel zwischen den Schlafplätzen auf den Gewässern und
den Nahrungsflächen auf dem Lande (teilweise über große Strecken) hinweg stattfindet. Sofern solche Arten in den Tierökologischen Abstandskriterien (LUNG M-V 2013) berücksichtigt wurden,
ergab sich nach Anlage 13 zum Fachleitfaden die Bewertungskategorie "C", wenn sich innerhalb des
EU-VSG bis zu 6 km entfernt von den Schlafplätzen Windkraftanlagen befinden. Da sich innerhalb
des Schutzgebiets noch eine Windenergieanlage (bei Teßmannsdorf) befindet, geraten nahezu alle
Schlafplätze und Nahrungsflächen dieser Arten in die entsprechende Bewertungskategorie "C" für
diesen Parameter.
Bei einer weiteren Artengruppe ergab sich der ungünstige Erhaltungszustand "C" ausschließlich bzw.
überwiegend durch mangelnden oder nicht vorhandenen Schutz vor einer Bejagung an den Rastgewässern. Zu dieser Gruppe zählen folgende Wasservogelarten: Höckerschwan, Bergente, Reiherente,
Schellente und Blässhuhn.
116
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 27: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten
Art
Bergente
Blässgans
Blässhuhn
Eiderente
Graugans
Höckerschwan
Odinshühnchen
Ohrentaucher
Pfuhlschnepfe
Reiherente
Säbelschnäbler
Schellente
Singschwan
Zwergschwan
Angestrebter
Erhaltungszustand
aktueller
langfristig
Status
Rechtsgrund- Erhaltungszustand
der Vogelhabitate Erhaltungszustand
erreichbarer
kurzfristig bis
lt. SDB
lage
lt. SDB
der Vogelhabitate
Erhaltungszustand
mittelfristig
r
r
r
r
r
r
r
r
r
r
r
r
r
r
B [C]
B [C]
B [C]
B
B [C]
B [C]
B
B [A]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
B [C]
C
C
C
B
C
C
B
A
C
C
C
C
C
C
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
VSGLVO M-V
B (Erhalt, vE)
A (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt)
A (Erhalt)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, vE)
B (Erhalt, wE)
B (Erhalt, wE)
A (Erhalt, wE)
A (Erhalt, vE)
B
A
B
B
B
B
B
A
B
B
B
B
A
A
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
(Erhalt)
Erläuterungen:
Spalte 3: Erhaltungszustand in Klammern ist das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung
Nachfolgend werden die Rastvogelarten aufgeführt, bei denen sich im Vergleich zur Einschätzung
des Erhaltungszustandes im Standard-Datenbogen eine Verschlechterung von einem günstigen (Kat.
A od. B) zu einem ungünstigen (Kat. C) Erhaltungszustand ergeben hat. Bei diesen Arten wurde im
Rahmen einer Plausibilitätsprüfung untersucht, ob tatsächlich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eingetreten ist, oder ob diese vermeintliche Verschlechterung auf andere Ursachen (z. B.
durch unterschiedliche Methoden der Bewertung) zurückzuführen ist.
Blässgans, Graugans, Singschwan und Zwergschwan
Für diese Arten wurde jeweils eine Bewertungseinheit mit einer größeren Anzahl von Teilhabitaten
abgegrenzt und aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Da bei allen vier Arten ein sehr großer
Anteil der Teilhabitate durch im EU-Vogelschutzgebiet befindliche Windenergieanlage potenziell beeinträchtigt wird, ergibt sich für diese Habitate hinsichtlich der Beeinträchtigungen die Bewertungskategorie "C", was aufgrund des großen Anteiles an der Gesamthabitatfläche jeweils zum Erhaltungszustand "C" führt. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" bei allen vier Arten nach "C" geändert
werden.
Höckerschwan
Beim Höckerschwan wurden von den 12 abgegrenzten Bewertungseinheiten 8 hinsichtlich der Störungen durch menschliche Präsenz mit "C" bewertet. Diese Habitate nehmen ca. 62 % der Gesamthabitatfläche ein, so dass sich durch diesen hohen Flächenanteil der Erhaltungszustand "C" für diese Art
ergibt. Darüber hinaus unterliegt der Höckerschwan dem Jagdrecht und ist durch die JagdZVO M-V
an seinen Rastgewässern von der Bejagung nicht ausgenommen. Dadurch wurden alle Habitate des
Höckerschwans hinsichtlich des Bewertungsparameters 2.2 mit "C" bewertet. Da die Beeinträchtigungen dieser Habitate in dem aktuell festgestellten Ausmaß nicht unterschieden ist vom Ausmaß
zum Referenzzeitpunkt, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach
"C" geändert werden.
117
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Bergente, Reiherente, Schellente und Blässhuhn
Der ungünstige Erhaltungszustand "C" ergab sich bei diesen Wasservogelarten ausschließlich durch
den mangelnden oder nicht vorhandenen Schutz vor einer Bejagung an den Rastgewässern. Während
Schellente und Blässhuhn nach der JagdZVO M-V an und auf Gewässern bejagt werden können, ist
für die Bergente und die Reiherente die Jagdzeit aufgehoben, so dass diese Arten formal nicht bejagt
werden dürfen. Da die letztgenannten Arten jedoch oft vergesellschaftet mit Arten vorkommen, die
bejagt und von diesen nicht immer sicher unterschieden werden können (insbesondere Tafelente,
Schellente und Blässhuhn) kann in der Praxis nicht ausgeschlossen werden, dass es trotz Aufhebung
der Jagdzeit zur Bejagung von Berg- und Reiherente kommt. Die Regelungen in der JagdZVO M-V
zum Schutz dieser Arten sind daher unzureichend, so dass auch bei diesen Arten bezüglich des auf
die JagdZVO M-V bezogenen Bewertungsparameters die Kategorie "C" vergeben wurde.
Da die oben beschriebene Situation hinsichtlich der Bejagung dieser Arten bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes für alle aufgeführten Arten von "B" nach "C" geändert werden.
Pfuhlschnepfe
Für die Pfuhlschnepfe wurden 30 Habitate ausgewiesen. Der aktuell ermittelte Erhaltungszustand "C"
ergibt sich vor allem dadurch, dass 11 Habitate durch Freizeitaktivitäten gestört werden und diese
Habitate somit hinsichtlich der Beeinträchtigungen mit "C" bewertet wurden. Diese Habitate nehmen
37 % der Gesamthabitatfläche ein, so dass sich durch diesen hohen Flächenanteil der Erhaltungszustand "C" für diese Art ergibt. Da die Beeinträchtigungen dieser Habitate in dem aktuell festgestellten
Ausmaß bereits zum Referenzzeitpunkt bestanden, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden.
I.3.3
Funktionsbezogene Erhaltungsziele
Funktionsbezogene Erhaltungsziele (Tab. 28 und 29) ergeben sich für alle Schutzobjekte und für das
gesamte Schutzgebiet aus der Defizitanalyse, wobei eine Differenzierung in Sicherung des Status-quo
(Erhalt durch S = Schutz, N = Nutzung oder P = Pflege), Wiederherstellung und vorrangige und wünschenswerte Entwicklung erfolgt.
Da sich die Erhaltungsziele der Schutzobjekte auf das gesamte Schutzgebiet beziehen, kann es durch
räumliche Überlagerungen zu konkurrierenden Zielstellungen kommen. Daher wurden die Erhaltungsziele von allen Arten hinsichtlich ihrer räumlichen Überschneidung und der dadurch möglichen
Konkurrenz überprüft. Im Gegensatz zu den Darstellungen in Tab. 26 und 27, in denen Entwicklungsziele ausschließlich auf Gebietsebene aufgeführt werden, sind in den folgenden Tab. 28 und 29
auch Entwicklungsziele berücksichtigt worden, die zu einer Verbesserung von Teilflächen führen
können, ohne dabei den Erhaltungszustand insgesamt verbessern zu können.
118
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 28: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Brutvogelarten nach VS-RL
Schutzobjekt
Austernfischer
Brandgans
Brandseeschwalbe
Erhaltungsziel
Fischadler
Fläche
(ha)
Ortsbezeichnung / Teilfläche
Schutz und Nutzung von kurzgrasigem,
weiträumig offenem Salzgrünland,
Schutz der Strände, Inseln und Halbinseln sowie anderer Bereiche der Küste
und der Bodden vor Störungen, Schutz
vor Bodenprädatoren
S, N
956,4
Breitling, Langenwerder,
HI Wustrow mit Kieler
Ort, Ostufer Salzhaff, innere Gewässer Poel,
südl. Wismarbucht bis
Eggerswiek, Walfisch
Reduzieren von Störungen
wE
110,3
003 Kieler Ort
Schutz vor Störungen und Nutzung von
kurzgrasigem Salzgrünland mit Prielen
und Röten auf Inseln und Halbinseln
sowie an anderen Bereichen der Küste
und der Bodden mit angrenzenden
Flachwasserbereichen, Schutz vor Bodenprädatoren
S, N
3 723,8
Reduzieren von Störungen
wE
433,7
Verstreut in der inneren
Wismarbucht, Breitling,
Langenwerder, HI
Wustrow mit Kieler Ort
und Kroy, Ostufer Salzhaff,
001 Kieler Ort
10 176,8
Brut: Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, Walfisch; Nahrungsgewässer: rings um Poel,
innere Wismarbucht,
Salzhaff
wE
70,8
001g Kieler Ort, 001o Insel im südlichen Breitling, 001d Teilbereiche
Walfisch
Erhalt von Bodenabbruchkanten von
steilen Uferwänden an Flüssen und
Seen, ersatzweise auch von Erdabbaustellen und Wurzeltellern geworfener
Bäume in Gewässernähe (Nisthabitat)
sowie ufernahen Bereichen fischreicher Stand- und Fließgewässer mit ausreichender Sichttiefe und uferbegleitenden Gehölzen (Nahrungshabitat mit
Ansitzwarten), Schutz vor Störungen
S
165,3
Plastbach mit Stausee
Farpen, Hellbach
Bruthabitatangebot vergrößern (Schaffung künstl. Steilwände), Störungen
reduzieren
wE
99,1
001 Stausee Farpen
Renaturierung
wE
28,9
002 Plastbach
621,9
Stausee Farpen als Nahrungsgebiet und umliegende Wälder mit potenziellen Bruthabitaten
Schutz von Inseln in der Wismarbucht
mit kurzgrasigen Grünlandbereichen
und umgebende fischreiche und klare
Flachwasserbereiche, Schutz vor Störungen und Bodenprädatoren
Gehölzstrukturen >3m entfernen
Eisvogel
Art
des
Zieles
Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im
Hinblick auf Windenergieanlagen) mit
fischreichen Gewässern mit ausreichender Sichttiefe und mit herausragenden Altbäumen in Wäldern oder
Altbäumen an Waldrändern sowie anderen exponierten Horstunterlagen (z.
B. Stromleitungsmasten)
S
S
119
Bemerkung
S hinsichtlich Bodenprädatoren: Inseln
N: bezogen auf Salzgrünland
S hinsichtlich Bodenprädatoren: Inseln
N: bezogen auf Salzgrünland
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Flussseeschwalbe
Schutz von fischreichen Gewässern mit
ausreichender Sichttiefe sowie Erhalt
durch Nutzung und Pflege von vegetationsarmen oder kurzgrasigen Flächen,
Freihalten der Inseln wie Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort von Bodenprädatoren, Schutz vor Störungen
Gänsesäger
Erhalt von störungsarmen Abschnitten
der Ostseeküste mit hoher Sichttiefe
und möglichst geringen fischereilichen
Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze)
sowie Schutz von nahe gelegenen Altbaumgruppen oder Altbäumen mit
Großhöhlenangebot (einschließlich
Kopfweiden, Pappeln) als Nisthabitat
Schaffung von zusätzlichen Nisthöhlenangeboten, Unterbinden von landund wasserseitigen Störungen
Heidelerche
Art
des
Zieles
S, N, P
S
wE
Schutz, Nutzung und Pflege von lichten
Kiefernwäldern auf Sandstandorten,
trockenen Randbereichen und Lichtungen (einschließlich Schneisen und Kahlschlägen) von Kiefernwäldern mit lückiger und überwiegend niedriger Vegetation (insbesondere Zwergstrauchheiden und Sandmagerrasen, aber
auch trockene Gras- oder Staudenfluren oder ähnliche Flächen, Wegränder
und Säume im Übergang zwischen
Wald und Offenland), Pflege von nicht
genutzten Offenlandflächen im Umfeld
der Kiefernwälder
S,P,N
Anteil Trocken und Magerrasen oder
ähnlicher Flächen durch Umwandlung
von Acker erhöhen
wE
Kranich
Erhalt von nassen Waldbereichen,
wasserführenden Söllen und Senken,
Mooren, Sümpfen, Verlandungszonen
von Gewässern und renaturierten Poldern angrenzend oder nahe landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Grünland), Schutz vor Störungen
Küstenseeschwalbe
Erhalt von völlig oder fast vegetationslosen, kiesigen und sandigen Stellen an
der Küste, v. a. Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort sowie benachbarten, klaren und fischreichen Flachwasserzonen der Ostsee, Schutz vor Störungen
S, N
S
120
Fläche
(ha)
Ortsbezeichnung / Teilfläche
9 872,0
Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling,
NSG Rustwerder/Fauler
See, Walfisch, Haken
südl. Poel
4 551,3
Küsten der inneren und
äußeren Wismarbucht,
rings um Poel, Breitling,
HI Wustrow, Salzhaff
4 551,3
Küsten der inneren und
äußeren Wismarbucht,
rings um Poel, Breitling,
HI Wustrow, westliches
Salzhaff
50 Nistenkästen wurden bereits im Herbst
2014 aufgehängt
314,2
im Bereich armer Böden
östl. des Breitlings und
des Salzhaffs
P: bezogen auf Pflege
von nicht genutzten
Offenlandflächen im
Umfeld der Kiefernwälder
262,1
Bemerkung
alle Nahrungsflächen
1 538,2
verteilt im gesamten EUVSG, Konzentration von
geeigneten Bruthabitaten im Waldkomplex
östl. von Strömkendorf
und auf der HI Wustrow
9 332,8
Bruthabitate: Sandstrände im Bereich der Haken
und Inseln; Nahrungshabitate: östl. Wohlenberger Wiek bis Ostteil Salzhaff
N: bezogen auf Grünland und Acker
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Ortsbezeichnung / Teilfläche
11 171,2
mit Ausnahme der Intensivstrände nahezu an allen Küsten- und Boddenufern verbreitet
S
142,3
Erlenbruch südl. Eggerswiek, Waldkomplex Redentiner Tannen, Laubwald nördöstl. Stausee
Farpen, Bestand auf der
HI Wustrow
Anteil alter rauborkiger Bestände erhöhen, Totholzanteil erhöhen
wE
385,8
002 ges. Waldkomplex
Redentiner Tannen
Anteil alter, rauborkiger Bestände erhöhen
wE
230,7
004 ges. Wald HI
Wustrow
Erhaltungsziel
Mittelsäger
Erhalt von Inseln und Halbinseln sowie
Salzgrünland mit einzelnen Büschen
und Hochstaudenfluren (Bruthabitat)
in Verbindung mit Sandbänken (Ruheplätze) sowie angrenzenden fischreichen Flachwasserzonen mit ausreichender Sichttiefe (Nahrungshabitat)
mit möglichst geringen fischereilichen
Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze),
Schutz vor Störungen
Mittelspecht
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Schutzobjekt
Erhalt von Laub- und Laub-NadelMischwäldern mit ausreichend hohen
Anteilen an Altbeständen und stehendem Totholz sowie mit Beimischungen
älterer grob-borkiger Bäume (u. a. Eiche, Erle und Uraltbuchen)
S
Erhalt von strukturreichen Hecken,
Waldmänteln, Strauchgruppen oder
dornigen Einzelsträuchern mit angrenzenden als Nahrungshabitat dienenden
extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen, Gras- oder Staudenfluren oder
S, N, P
ähnlichen Flächen (ersatzweise Säume), Heide- und Sukzessionsflächen
mit Einzelgehölzen oder halboffenem
Charakter, Strukturreichen Verlandungsbereichen von Gewässern mit
Gebüschen und halboffenen Mooren
879,5
Hecken, Gebüsch- und
Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet
verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI
Wustrow
Neuntöter
Schaffung von extensiv genutzten
Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter
wE
209,1
010 Flächen am Stover
Bach,012 Wodorfer Wiesen,029 Rustwerder,032
Fliemstorfer Huk
Anteil dorniger Sträucher erhöhen und
Schaffung von extensiv genutzten
Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter
wE
38,5
024 südlicher Breitling
bei Fährdorf
Flächengröße des Nahrungshabitats
erhöhen und Schaffung von extensiv
genutzten Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter
wE
20,8
037 Ackerflächen bei
Steinbeck
121
Bemerkung
bewirkt langfristig eine
Vergrößerung der Habitatfläche
bewirkt langfristig eine
Vergrößerung der Habitatfläche
N, P: bezogen auf
Grünlandbereiche,
P: Erhalt der Qualität
und Quantität der Hecken mit dornigen
Sträuchern, Erhalt der
Offenlandschaft mit
dornigen Sträuchern
auf Wustrow
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Reiherente
Erhaltungsziel
Erhalt von deckungsreichen Inseln und
Halbinseln der flachen Bodden und
Meeresbuchten, vorzugsweise im Bereich von Lachmöwenkolonien sowie
umgebenden störungsarmen Gewässern mit ausgeprägter Submersvegetation, Schutz vor Störungen und Bodenprädatoren
Störungen reduzieren
Rohrdommel
Rohrweihe
Rotmilan
Erhalt von breiten und weitgehend ungenutzten Verlandungszonen mit Deckung bietender Vegetation (insbesondere Alt-Schilf- und/oder typhabestimmte Röhrichte), in Verbindung mit
Nahrungsreichen Flachwasserbereichen an der Boddenküste, an Seen,
Torfstichen, Fischteichen, Flüssen, offenen Wassergräben oder in renaturierten Poldern, Schutz vor Störungen
möglichst unzerschnittene Landschaftsbereiche (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und
Windenergieanlagen) mit störungsarmen, weitgehend ungenutzten Röhrichten mit möglichst hohem Anteil an
flach überstauten Wasserröhrichten
und geringem Druck durch Bodenprädatoren (auch an Kleingewässern)
und mit ausgedehnten Verlandungszonen oder landwirtschaftlich genutzten
Flächen (insbesondere Grünland) als
Nahrungshabitat
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Ortsbezeichnung / Teilfläche
S
850,0
Kieler Ort, Kap Kirchmesse, Langenwerder, Inseln
im südl. Breitling, Walfisch, Brandenhusener
Haken
wE
570,7
Nahrungshabitate 001
Kieler Ort und 002 Langenwerder
178,3
HI Wustrow, Hellbachmündung, Poel: Am
Schwarzen Busch, Vorwerk, Stausee Farpen,
westl. Hof Redentin,
Mündung Fauler Bach
1 793,5
Röhrichtflächen und
Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet
verteilt
zusätzliche Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet
S
S
Umwandlung Acker in Grünland
wE
537,4
Rückbau der Windenergieanlage
wE
1 793,5
bei Teßmannsdorf
1 949,4
Wälder, Feldgehölze und
Baumreihen sowie Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet
Erhalt von möglichst unzerschnittenen
Landschaftsbereichen (insbesondere
im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit
Laubwäldern und Laub-NadelMischwäldern mit Altbeständen und
Altbäumen insbesondere im Waldrandbereich sowie einem störungsarmen Horstumfeld, ersatzweise auch
Feldgehölze und Baumreihen (Bruthabitat) und mit hohen Grünlandanteilen
sowie möglichst hoher Strukturdichte
(Nahrungshabitat)
S
122
Bemerkung
Neuausweisung von
Grünlandflächen zur
Erhöhung des Anteiles
an Grünland in der
Bewertungseinheit
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Rotschenkel
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
Schnatterente
Erhaltungsziel
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Ortsbezeichnung / Teilfläche
Bemerkung
Neuausweisung von
Grünlandflächen zur
Erhöhung des Anteiles
an Grünland in der
Bewertungseinheit
Umwandlung Acker in Grünland
wE
1 535,0
zusätzliche Grünlandflächen im gesamten
Schutzgebiet
Rückbau der Windenergieanlage
wE
1 949,4
bei Teßmannsdorf
Schutz und Nutzung von Salzgrünland
mit kurzgrasigen Bereichen und höherer Vegetation sowie Prielen und Röten
auf Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küsten und Bodden, kleinflächigen Feucht- und Nassgrünlandbereichen oder temporär versumpften Gebieten mit nicht zu hohem
Graswuchs, Schutz vor Störungen
S, N
446,8
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl.
Kirchsee, Breitlingswiesen, Langenwerder, Neu
Wodorfer Wiesen, Mündung Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer
Werder, östl. Boiensdorfer Werder
Gehölzstrukturen > 3 m entfernen
wE
106,0
007 Vorwerker Wiesen
Schutz und Nutzung von kurzgrasigem
Salzgrünland mit Prielen und schlickigen Röten auf bodenprädatorenfreien
Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küsten und Bodden,
Schutz vor Störungen
S, N
349,2
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl.
Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Mündung
Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer Werder
Gehölzstrukturen >3m entfernen
wE
106,0
010 Vorwerker Wiesen
S und N: bezogen auf
Salzgrünland und
Nasswiesen
vE: bezogen auf Schutz
vor Bodenprädatoren
Schutz von Strandabschnitten, vorzugsweise mit vorgelagerten Windwattflächen sowie auch mit angrenzendem kurzgrasigen Salzgrünland, auf
bodenprädatorenfreien Inseln und
Halbinseln sowie an anderen Bereichen
der Küsten und Bodden mit möglichst
geringem Druck durch Bodenprädatoren, Schutz vor Störungen
S, N
411,2
Tarnewitzer Huk, Hohen
Wieschendorfer Huk, Eggers Wiek, Fliemsdorfer
Huk, Walfisch, Tonnenhof, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee, S: bezogen auf Strände
Brandenhusener Haken, N: durch Beweidung
des Salzgrünlandes
Fährort, Breitling, Rustwerder/Boiensdorfer
Werder, Langenwerder,
Kieler Ort, nordöstl.
Salzhaffufer, Nordufer
Poel
Störungen reduzieren
wE
54,9
004 Kieler Ort
Schutz von flachen Bodden und Küstengewässern mit ausgeprägter Submersvegetation sowie deckungsreichen Uferbereichen (vorzugsweise Inseln), Schutz vor Störungen
S
123
2 062,2
Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), Ritenkoppel
(Fliemstorfer Huk), Walfisch, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee,
Breitling, Langenwerder,
Große Wiek, Kieler Ort,
boddenseitige Ufer HI
Wustrow, Hellbachmündung, östl. Salzhaff
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Ortsbezeichnung / Teilfläche
2 718,6
Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Nahrungshabitat: Acker- und
Grünlandflächen im 4 km
Puffer
S
779,9
Wald HI Wustrow, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen
wE
385,8
002 Redentiner Tannen
S
13 805,9
Brutwälder: HI Wustrow,
Teßmannsdorfer Tannen, Redentiner Tannen,
Waldkomplex rings um
Stausee Farpen, Wald
bei Eggerstorf
Rückbau der Windenergieanlage
wE
13 805,9
bei Teßmannsdorf
Störungen im Brutwald reduzieren
wE
427,4
Erhaltungsziel
Schwarzkopfmöwe
Erhalt von störungsarmen Inseln mit
leicht erhöhten, flachen Stellen und lückiger, niedriger Vegetation sowie
Lach- oder Sturmmöwenkolonien;
Schutz vor Bodenprädatoren, Schutz
von offener Kulturlandschaft als zusätzliches Nahrungshabitat
Schwarzspecht
Schutz von größeren, vorzugsweise zusammenhängenden Laub-, Nadel- und
Mischwäldern mit ausreichend hohen
Anteilen an Altbeständen und Totholz
Flächenanteil alter Buchenbestände
erhöhen, Totholzanteil erhöhen
Seeadler
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Schutzobjekt
Erhalt von möglichst unzerschnittenen
Landschaftsbereichen (insbesondere
im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit störungsarmen Wäldern (vorzugsweise
Laub- und Laub-Nadel- Mischwälder
(ersatzweise Feldgehölze) mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen
als Bruthabitat sowie fisch- und wasservogelreiche größere Gewässer als
Nahrungshabitat (Küstengewässer,
Buchten, Salzhaff)
Erhalt von Hecken, Gebüschen und
Waldrändern mit einer bodennahen
Schicht aus dichten, dornigen Sträuchern und Nutzung angrenzender offener Flächen (vorzugsweise Feuchtund Nassgrünland, Trockenrasen,
Hochstaudenfluren, Gras- oder Staudenfluren oder ähnliche Flächen)
S
S, N,P
Verringerung des Anteiles intensiv genutzter Grünland- od. Ackerflächen im
Umfeld der Habitate (Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter);
wE
124
Redentiner Tannen,
Waldkomplex rings um
Stausee Farpen
468,1
Hecken, Gebüsch- und
Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet
verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI
Wustrow
219,5
002 Hellbach, 003 Klein
Strömkendorf, 004 Blowatz, 005 östl. Zaufe,
006 Wodorfer Wiesen O,
007 Wodorfer Wiesen N,
008 Damekow, 009 u.
010 Vorwerker Wiesen,
011 Pierwarder, 012
Fährdorf Ausbau, 014 Ritenkoppel, 015 Herrwisch, 016 Timmendorf
N, 017 Rethmoor, 020
Großklützhöved , 021
Kleinklützhöved, 022
Steinbeck
Sperbergrasmücke
Bemerkung
N, P: bezogen auf
Grünlandbereiche,
P: Erhalt der Qualität
und Quantität der Hecken mit dornigen
Sträuchern, Erhalt der
Halboffenlandschaft
mit dornigen Sträuchern auf HI Wustrow
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Sturmmöwe
Ortsbezeichnung / Teilfläche
4 463,1
Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Breitlingsinseln;
Nahrungshabitat: Ackerund Grünlandflächen im
4 km Puffer
533,3
Ackerflächen im 4 km
Puffer um die Bruthabitate
151,0
HI Wustrow, Hellbachmündung, Neu Wodorfer
Wiesen, Poel am
schwarzen Busch, westl.
Hof Redentin
S
68,2
Groß- u. Kleinklützhöved, Wohlenberger
Wiek, Hohen Wieschendorfer Huk, Fliemstorfer
Huk, Hobenbucht, sö
Redentin; Süd-, WestNordküste Poel; nö Breitlingsufer, Boiensdorfer
Werder, HI Wustrow
Unterbindung des Befliegens von Kliffs
mit Sportgeräten
wE
15,0
004 Großklützhöved
Schutz und Nutzung von Grünland
(vorzugsweise Feucht- und Nassgrünland) mit Deckung gebender Vegetation, flächiger Hochstaudenfluren, Seggenriede sowie Gras- oder Staudenfluren oder ähnlichen Flächen
S,N
154,7
Hellbachmündung, Wodorfer Wiesen, westlich
Alt Bukow
wE
46,6
002 westlich Alt Bukow
523,3
verstreut liegende Grünlandflächen im östl. Teil
der Landfläche des
Schutzgebiets
Schutz von störungsarmen Dünen und
trockeneren Bereichen des küstennahen Grünlandes sowie küstennaher
landwirtschaftlicher Nutzflächen mit
guter Nahrungsverfügbarkeit; Schutz
der Hauptbrutgebiete (Inseln Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort),
Schutz vor Bodenprädatoren, Schutz
vor Störungen
Anteil von Ackerflächen mit Sommergetreidekulturen erhöhen
Tüpfelsumpfhuhn
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Erhaltungsziel
Erhalt von störungsarmen Verlandungsbereichen von Gewässern, lockeren Schilfröhrichten mit kleinen Wasserflächen, Torfstichen, seggen- und
binsenreichen Nasswiesen
Schutz von aktiven Steilküsten
S
vE
S
Uferschwalbe
Wachtelkönig
Weißstorch
Erhöhung Anteil deckungsreicher Vegetation und Anzahl von Mahdrefugien, Nutzungsintensität verringern
Erhalt möglichst unzerschnittener
Landschaftsbereiche im Hinblick auf
Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen mit hohen Anteilen an
(vorzugsweise frischen bis nassen)
Grünlandflächen sowie Kleingewässern
und feuchten Senken (Nahrungshabitat) sowie Gebäude und Vertikalstrukturen in Siedlungsbereichen (Horststandort)
S, N
125
Bemerkung
erforderliche Anbaufläche mit Sommergetreide, um Anteil von
20 % an Kulturarten
auf Acker zu erzielen
N: extensive Nutzung
von -Grünlandflächen
im Gesamtgebiet
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Wespenbussard
Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im
Hinblick auf Hochspannungsleitungen
und Windenergieanlagen) mit möglichst großflächigen und störungsarmen Waldgebieten (vorzugsweise
Laub- oder Laub-Nadel-Mischwälder)
mit ausreichend hohen Anteilen an
Altbeständen als Bruthabitat und mit
Offenbereichen mit hoher Strukturdichte (insbesondere Trocken- und
Magerrasen, Heiden, Feucht- und
Nassgrünland, Säume, Gras- oder
Staudenfluren oder ähnliche Flächen
nahe des Brutwaldes)
Zwergschnäpper
Schutz von Laub- und Laub-NadelMischwäldern mit ausreichend hohen
Anteilen an Beständen mit stehendem
Totholz (Höhlungen als Nistplatz), mit
wenig oder fehlendem Unter- und Zwischenstand sowie gering ausgeprägter
oder fehlender Strauch- und Krautschicht (Hallenwälder)
Erhöhung des Anteiles an Altholzbeständen (Buche >120 Jahre)
Zwergseeschwalbe
Schutz von störungsarmen, völlig oder
fast vegetationslosen, kiesigen und
sandigen Stellen an der Küste ohne
Bodenprädatoren (Bruthabitat), Schutz
von in Verbindung mit dem Bruthabitat
stehenden klaren und fischreichen
Flachwasserzonen der Ostsee (Nahrungshabitat)
Art
des
Zieles
Fläche
(ha)
Ortsbezeichnung / Teilfläche
1 100,7
HI Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen
mit Grünland und Ackerflächen im 1 km Puffer
S
625,8
Altholzbestände auf HI
Wustrow, Waldkomplex
Redentiner Tannen,
Wald nördl. Eggerstorf
wE
358,5
002 Waldkomplex Redentiner Tannen
S
S
126
2 924,0
sandige und kiesige Stellen ausreichender Größe
als Bruthabitate verteilt
über die gesamte Küste,
Flachwasserzone der
Ostsee und Bodden als
Nahrungshabitat
Bemerkung
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Tab. 29: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Rastvogelarten nach VS-RL
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Bergente
Schutz von zur Ostsee hin offene Bodden und flache Meeresbuchten bei Wassertiefen
zwischen 2 und 8 m als Nahrungshabitat, Schutz von benthischen Mollusken, möglichst
geringe fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze)
sowie Schutz der Tagesruheplätze (windgeschützte Buchten oder kleine Seen in der
Nähe der Nahrungsgewässer)
vor Störungen
Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten)
Blässgans
Blässhuhn
Eiderente
Art des
Zieles
Fläche (ha)
S
6 456,5
innere Wismarbucht in
2-8 m Tiefe; westl.
Salzhaff, Kroy, Kielung,
Gollwitz und Gr. Wiek
in 2-8 m Tiefe; NWTeilbereich Kirchsee;
Stausee Farpen
vE
6 456,5
alle Rastgewässer
Schutz vor Störungen von flachen Küstengewässern mit
größeren Bereichen als Schlafgewässer und landseitig nahe
gelegenen Bereichen als Sammelplätze sowie Schutz von
vor Störungen und Zerschneidung große unzerschnittener
und möglichst landwirtschaftlich genutzter Flächen als Nahrungshabitat
S
10 813,5
Windenergieanlage entfernen,
E-Freileitung entfernen;
wE
10 813,5
Erhalt von flachen Küsten- und
Boddengewässern mit störungsarmen windgeschützten
Bereichen und reicher Submersvegetation oder reichem
Angebot benthischer Mollusken, Schutz vor Störungen
Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten)
ganzjähriger Schutz offener
Meeresbereiche (2-15 m Wassertiefe) mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken vor Störungen durch Schiffe und Windenergieanlagen
und möglichst geringe fischereiliche Aktivitäten (bezogen
auf Stellnetze); Schutz vor Ölverschmutzung
Ortsbezeichnung /
Teilfläche
Rastgewässer: große
Abschnitte der inneren
Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling
in 0-2 m Tiefe und
Stausee Farpen;
Nahrungshabitat:
Grünland >50 ha und
Ackerfeldblöcke > 50
ha im gesamten
Schutzgebiet
Windenergieanlage bei
Teßmannsdorf, EFreileitung westl.
Roggow
S
5 920,0
Boltenhagenbucht, innere Wismarbucht,
Kirchsee, Fauler See,
Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-3 m Tiefe
wE
5 920,0
alle Rastgewässer
14 127,7
gesamter Anteil des offenen Meeres im
Schutzgebiet mit
2-15 m Tiefe
S
127
Bemerkung
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Graugans
Erhaltungsziel
Fläche (ha)
Ortsbezeichnung /
Teilfläche
Schutz größerer Gewässer
(insbesondere Salzhaff und flache Meeresbuchten) mit
Sandbänken, Flachwasserbereichen und Buchten als Ruheund Schlafplatz vor Störungen
und Schutz vor Zerschneidung
landseitig angrenzender Bereiche als Sammelplätze und
landwirtschaftlich genutzte
Flächen, Schutz vor Störungen
S
11 060,7
Rastgewässer: Lieps,
südwestl. innere Wismarbucht, Walfisch,
Kirchsee, Fauler See,
östl. Salzhaff, Kroy u.
Breitling in 0-2 m Tiefe
und Stausee Farpen;
Nahrungshabitat:
Acker- und Grünland
bis zu 1 km entfernt
vom Rastgewässer,
Ackerfeldblöcke >50
ha bis zu 6 km entfernt;
Windenergieanlage entfernen
wE
11 060,7
Windenergieanlage bei
Teßmannsdorf
Störungen der Rastgewässer
reduzieren
wE
2 700,0
Rastgewässer
2 390,3
Lieps, Walfisch, große
Abschnitte der inneren
Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling
in 0-1 m Tiefe;
Schutz von Flachwasserbereichen (bis ca. 1 m Wassertiefe)
mit reicher Submersvegetation
vor Störungen
Höckerschwan
Art des
Zieles
S
Störungen der Rastgewässer
reduzieren
wE
1 004,2
Teilflächen in den Habitaten 001 Salzhaff,
007 südl. Breitling über
Redentiner Bucht bis
Wismar, 009 Eggers
Wiek bis Wendorf
in JagdZVO M-V Jagdverbot im
Gewässer- und -randbereich
analog jagdbaren Wildgänsen
einführen
wE
2390,3
alle Rastgewässer
413,4
Salzgrünland: Herrwisch (westl. Eggers
Wiek), Ritenkoppel
(Fliemstorfer Huk),
NSG Fauler
See/Rustwerder, Pierklader (Kirchsee), Breitling, NSG Rustwerder/Boiensd., Langenwerder, Wodorfer
Wiesen
17 881,2
offenes Meer, innere
Wismarbucht, nördl.
Breitling und westl.
Salzhaff in 2-10 m Tiefe
Odinshühnchen
Schutz von Strandseen; Nutzung von Salzgrünland mit
Prielen und Röten und renaturierten Poldern
Ohrentaucher
Schutz großflächiger fisch- und
polychaetenreicher Küstengewässer und Meeresgebiete bis
20 m Wassertiefe vor Störungen von Oktober bis Mai (insbesondere durch Schiffe und
Windenergieanlagen) und
möglichst geringen fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf
Stellnetze); Schutz vor Ölverschmutzung
S, N, P
S
128
Bemerkung
N: Beweidung des Salzgrünlandes, Beweidung od.
Mahd der Wodorfer Wiesen
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Pfuhlschnepfe
Erhaltungsziel
Schutz von sandigen bis schlickigen Windwattflächen der
Küste und der äußeren Bodden, Stränden und Sandbänken an der Küste, Schutz vor
Störungen
Störungen reduzieren
Reiherente
Schutz vor Störungen von
windgeschützten Gewässerbereichen mit reichen Beständen
benthischer Mollusken (Mausergewässer); sowie Flachwasserbereichen der Großseen,
Boddengewässern und flachen
Meeresbuchten mit reichen
Beständen benthischer Mollusken (Nahrungsgewässer zur
Zug- und Überwinterungszeit),
möglichst geringe fischereiliche Aktivitäten (bezogen auf
Stellnetze) sowie Schutz vor
Störungen windgeschützter
Gewässerbereiche oder kleinerer Gewässer in der Nähe der
Nahrungsgewässer (Tagesruheplätze)
Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten)
Schutz vor Störungen sandiger
bis schlickiger Windwattgebiete am Bodden
Art des
Zieles
Fläche (ha)
941,0
Lieps; Windwattflächen und Strände verteilt über die gesamte
Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer
Huk im Westen bis an
die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes
im östl. Salzhaff
141,4
001 Pepelower Bucht,
021 Windwatt bei
Groß Strömkendorf; alternativ 003 Biensdorfer Werder und 024
Fliemstorfer Huk
S
10 941,8
Boltenhagenbucht und
alle Boddengewässer
bis zu 8 m Tiefe, Stausee Farpen
vE
10 941,8
alle Rastgewässer
S
wE
S
924,0
Lieps; Windwattflächen verteilt über die
gesamte Küste des
Schutzgebietes vom
Tarnewitzer Huk im
Westen bis an die
nordöstliche Grenze
des Schutzgebietes im
östl. Salzhaff
175,6
010 Eggers Wiek bis
Wendorf, 026 Boiensdorfer Werder, 029
südl. Breitling bis Redentiner Bucht
Säbelschnäbler
Störungen reduzieren
Ortsbezeichnung /
Teilfläche
wE
129
Bemerkung
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Schutzobjekt
Schellente
Singschwan
Erhaltungsziel
Schutz größerer Seen, Flüsse,
flacher Meeresbuchten und
geschützter Küstenabschnitte
mit reichhaltigen Beständen
benthischer Mollusken (Nahrungshabitat) sowie Schutz vor
Störungen windgeschützter
Buchten (Schlaf- und Ruheplatz)
Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten)
Schutz vor Störungen von
Flachwasserbereichen (Schlafgewässer) sowie großen unzerschnittenen landwirtschaftlich genutzten Flächen als Nahrungshabitat
Windenergieanlage entfernen,
E-Freileitung entfernen
Zwergschwan
Schutz vor Störungen von
Flachwasserbereichen (vorzugsweise mit Submersvegetation) oder Überschwemmungsflächen sowie großer unzerschnittener landwirtschaftlich
genutzter Flächen als Nahrungshabitat
Windenergieanlage entfernen,
E-Freileitung entfernen
Art des
Zieles
Fläche (ha)
S
8 368,6
Boltenhagenbucht und
alle Boddengewässer
bis zu 5 m Tiefe
wE
8 368,6
alle Rastgewässer
10 626,6
Rastgewässer: große
Abschnitte der inneren
Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling
in 0-2 m Tiefe und
Stausee Farpen;
Nahrungshabitat:
Ackerfeldblöcke
> 50 ha im gesamten
Schutzgebiet
10 626,6
Windenergieanlage bei
Teßmannsdorf,
E-Freileitung westl.
Roggow
10 626,6
Rastgewässer: große
Abschnitte der inneren
Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling
in 0-2 m Tiefe und
Stausee Farpen;
Nahrungshabitat:
Ackerfeldblöcke
> 50 ha im gesamten
Schutzgebiet
10 626,6
Windenergieanlage bei
Teßmannsdorf,
E-Freileitung westl.
Roggow
S
wE
S
vE
130
Ortsbezeichnung /
Teilfläche
Bemerkung
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.4
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Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
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132
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
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Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2007, zuletzt geändert
am 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154).
Landesverordnung zur einstweiligen Sicherung des geplanten Naturschutzgebietes "Tarnewitzer Huk"
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 899).
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) [Amtsbl.EG Jg. 35, Nr. L 206/7 v.
22.07.1992, zuletzt geändert: 1.1.2007].
Richtlinie 2009/147/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Amtsblatt der Europäischen Union L20: 7-25.
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
(WRRL-Wasserrahmenrichtlinie). ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Boiensdorfer Werder" des Landrates von Wismar
vom 16.2.1939.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar West" des OB der Hansestadt Wismar vom 01.11.1995.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Salzhaff" des Landrates vom Landkreis Bad Doberan
vom 12.11.1998.
133
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Walfisch“ in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. März 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 202).
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wustrow" in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1997 (GVOBl. M-V 1997, S. 28).
134
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
I.5
Abkürzungsverzeichnis
BBergG
BHW
BiFVO M-V
Bundesberggesetz vom 13.08.1980
Bemessungshochwasser
Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern MecklenburgVorpommerns (Binnenfischereiverordnung) vom 15.08.2005
BLMP
Bundes-/ Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Einw.
Einwohner
EU-VRL
Europäische Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG)
EU-VSG
Europäisches Vogelschutzgebiet
FFH-Gebiet
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des
Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FND
Flächennaturdenkmal
FNP
Flächennutzungsplan
GJB
gemeinschaftliche Jagdbezirke
HI
Halbinsel (Wustrow)
HPNV
Heutige potenzielle natürliche Vegetation
HW
Hochwasser
ICES
Internationale Rat für Meeresforschung
JagdzeitV
Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes vom 02.04.1977
JagdZVO M-V Jagdzeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 14.11.2008
KüFVO M-V
Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern MecklenburgVorpommerns (Küstenfischereiverordnung) vom 28.11.2006
LALLF M-V
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MecklenburgVorpommern
LAV M-V
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
LAWA
Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
LK
Landkreis
LRT
Lebensraumtyp
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
LUNG
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
LWaG
Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommerns
MMR
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
MSV
Mecklenburger Seglerverein Wismar e.V.
NatSchAG
Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.
Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2010
NATURA 2000 Kohärentes europäisches System besonderer Schutzgebiete gemäß der Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
135
Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil
NRV
NSG
NWM
OAV
RREP
SeeSchStrO
SCIP
SPA
StALU
SVAG
UG
UR
VRL/ VSchRL
VSGLVO-MV
WFK
WM
WSA
WSG
WRRL
WSCB
WSV
WSCW
YCW
Norddeutscher Regattaverein
Naturschutzgebiet
Nordwestmecklenburg
Ostseeanglerverband Wismar e.V.
Regionales Raumentwicklungsprogramm
Seeschifffahrtsstraßenverordnung vom 22.10.1998
Segelclub Insel Poel e.V.
Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Segelverein Alt Gaarz e.V.
Untersuchungsgebiet
Untersuchungsraum
siehe EU-VRL
Vogelschutzgebietslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Waldfunktionenkartierung
Westmecklenburg
Wasser- und Schifffahrtsamt
Wasserschutzgebiet
Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und
des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik)
Wassersport- und Segelclub Boltenhagen e.V.
Wismarer Segelverein 1911 e.V.
Wassersportclub Westhafen
Yachtclub Wismar 1961 e.V.
136
ANHANG
ANHANG 1: Karten
Karte 1a, Blätter 1 und 2: Aktueller Zustand Biotoptypen
Karte 1b, Blätter 1 und 2: Nutzungen/ Pläne und Projekte
Karte 2c: 28 Teilkarten: Habitate der Arten nach Art. 4 EU-VRL
Kartenverzeichnis nach Arten zu Karte 2c
Kartenblattschnitte zu Karte 2c
M 1 : 25.000
M 1 : 25.000
M 1 : 10.000
Kartenverzeichnis nach Arten zu Karte 2c
Code
dt. Artbez.
wiss. Artbez.
A007
A021
A031
A036
A037
A038
A041
A043
A048
A051
A061
A062
A063
A067
A069
A070
A072
A074
A075
A081
A094
A119
A122
A125
A127
A130
A132
A137
A157
A162
A170
A176
A182
A191
A193
A194
A195
A229
A236
A238
A246
A249
A307
A320
A338
Ohrentaucher
Rohrdommel
Weißstorch
Höckerschwan
Zwergschwan
Singschwan
Blässgans
Graugans
Brandgans
Schnatterente
Reiherente
Bergente
Eiderente
Schellente
Mittelsäger
Gänsesäger
Wespenbussard
Rotmilan
Seeadler
Rohrweihe
Fischadler
Tüpfelsumpfhuhn
Wachtelkönig
Blässhuhn
Kranich
Austernfischer
Säbelschnäbler
Sandregenpfeifer
Pfuhlschnepfe
Rotschenkel
Odinshühnchen
Schwarzkopfmöwe
Sturmmöwe
Brandseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Küstenseeschwalbe
Zwergseeschwalbe
Eisvogel
Schwarzspecht
Mittelspecht
Heidelerche
Uferschwalbe
Sperbergrasmücke
Zwergschnäpper
Neuntöter
Podiceps auritus
Botaurus stellaris
Ciconia ciconia
Cygnus olor
Cygnus bewickii
Cygnus cygnus
Anser albifrons
Anser anser
Tadorna tadorna
Anas strepera
Aythya fuligula
Aythya marila
Somateria mollissima
Bucephala clangula
Mergus serrator
Mergus merganser
Pernis apivorus
Milvus milvus
Haliaeetus albicilla
Circus aeruginosus
Pandion haliaetus
Porzana porzana
Crex crex
Fulica atra
Grus grus
Haematopus ostralegus
Recurvirostra avosetta
Charadrius hiaticula
Limosa lapponica
Tringa totanus
Phalaropus lobatus
Larus melanocephalus
Larus canus
Sterna sandvicensis
Sterna hirundo
Sterna paradisaea
Sterna albifrons
Alcedo atthis
Dryocopus martius
Dendrocopos medius
Lullula arborea
Riparia riparia
Sylvia nisoria
Ficedula parva
Lanius collurio
Karte 2c Brutvögel
Karte 2c Rastvögel
Artengruppe 1* Artengruppe 2* Artengruppe 1* Artengruppe 2*
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Erläuterungen
*Jede Artengruppe wird auf 7 Kartenblattschnitte mit den Bezeichnungen Karte "A1", "A2", "B1", "B2", "B3", "C1" und "C2" dargestellt
Übersicht Kartenblattschnitte zu Karte 2c Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff"
ANHANG 2:
Detaillierte Habitatbewertung

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