ECS - DAKOSY Datenkommunikationssystem AG

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ECS - DAKOSY Datenkommunikationssystem AG
ECS Summarische
Ausgangsanmeldung 1.2
Schulungsunterlage
Global Edition 4.9
Stand 2016/04
Mattentwiete 2
20457 Hamburg
www.dakosy.de
+ 49 40 37003 - 0
+ 49 40 37003 - 370
[email protected]
Änderungsdienst
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Datenkommunikationssystem AG
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Global Edition 4.9 - Schulungsunterlage - ECS Summarische Ausgangsanmeldung 1.2
Inhaltsverzeichnis
1 Export Control System (ECS)................................................................................................ 1
1.1 ASumA (EXSC).................................................................................................................................. 1
1.2 DE: EXSC - ECS Ausgangs-SumA erstellen.....................................................................................2
2 Artikel erstellen....................................................................................................................... 4
3 Fehler bearbeiten (Zoll)..........................................................................................................5
4 Dokument drucken................................................................................................................. 6
5 Kontaktinformationen.............................................................................................................. 7
Global Edition 4.9 - Schulungsunterlage - ECS Summarische Ausgangsanmeldung 1.2
Global Edition 4.9 - Schulungsunterlage - ECS Summarische Ausgangsanmeldung 1.2
1 Export Control System (ECS)
In diesem Kapitel wird das Export Control System beschrieben.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 i. V. m. Artikel 1 und 2 der Verordnung
(EG) Nr. 273/2009 besteht ab 1. Januar 2011 für Wirtschaftsbeteiligte die Pflicht zur Abgabe
summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen in elektronischer Form für Waren, die in das
(Import) oder aus dem (Export) Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden.
1.1 ASumA (EXSC)
In diesem Kapitel wird die Summarische Ausgangsanmeldung (EXSC) beschrieben.
In der ASumA muss angegeben werden, welche Waren bei welcher Ausgangszollstelle ausgeführt
werden sollen. Der SumA-Verantwortliche sendet die ASumA an das EAS-System. Die Daten werden
geprüft. Im Fehlerfall erhält der SumA-Verantwortliche eine Rückmeldung. Ist die ASumA fehlerfrei
erhält der SumA-Verantwortliche eine MRN.
Eine Änderung der ASumA ist nicht möglich. Sollte eine Änderung erforderlich sein, muss der SumAVerantwortliche eine neue ASumA mit den korrekten Daten senden.
Die ASumA kann gemäß Artikel 182d Absatz 3 des Zollkodex von folgenden verschiedenen Personen
abgegeben werden:
•
•
•
Die Person, die die Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbringt.
Die Person, die die Verantwortung für die Beförderung der Waren aus dem Zollgebiet der
Gemeinschaft übernimmt.
Jede Person, die in der Lage ist, die betreffenden Waren der zuständigen Zollstelle zu
gestellen oder sie ihr gestellen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für den Inhaber des
Verwahrungslagers/Freizonenlagers.
Die genannten Personen können sich bei der Abgabe der ASumA vertreten lassen.
Beförderungsart
Abgabefristen
Seeverkehr
•
•
•
Im überseeischen Containerverkehr: 24 Stunden vor dem Verladen
auf das Schiff, mit dem das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen
werden soll.
Massen- und Stückgut: mindestens 4 Stunden vor dem Auslaufen
aus dem Hafen im Zollgebiet der Gemeinschaft.
Bei Beförderungen zwischen Grönland, den Färöer Inseln, Ceuta,
Melilla Island, sowie den Häfen der Nord- und Ostsee, des
Mittelmeeres, des Schwarzen Meeres und dem Gebiet der EU:
mindestens 2 Stunden vor dem Auslaufen aus dem Hafen im
Zollgebiet der Gemeinschaft.
Binnenschiffsverkehr
Mindestens 2 Stunden vor der Abfahrt bei der Ausgangszollstelle.
Flugverkehr
Mindestens 30 Minuten vor Abflug von einem Flughafen im Zollgebiet
der Gemeinschaft.
Eisenbahnverkehr
Mindestens 2 Stunden vor der Abfahrt bei der Ausgangszollstelle.
Straßenverkehr
Mindestens 1 Stunde vor der Abfahrt bei der Ausgangszollstelle.
Notfallverfahren
•
•
Die Abgabefrist für die ASumA beträgt gem. Art. 592 b Abs. 2 ZKDVO mindestens 4 Stunden vor Abfahrt, wenn die ASumA nicht mit
Hilfe der EDV abgegeben wird.
Funktioniert das EDV-System der Zollbehörden vorübergehend
nicht, so gelten die für den Normalfall vorgesehenen Fristen.
Tabelle 1: Beförderungsweg/Fristen
Stand 2016/04
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Wurde eine ASumA abgegeben, ohne dass die Waren nach Ablauf der Frist das Zollgebiet der
Gemeinschaft verlassen haben, gilt die ASumA als nicht abgegeben. Die Frist beträgt 150 Tage ab
Abgabedatum der Anmeldung.
Nach Abgabe der ASumA und vor dem Ausgang der Waren wird vom Zoll eine Risikoanalyse
durchgeführt. Werden Waren, für die eine ASumA nicht erforderlich ist, aus dem Zollgebiet der
Gemeinschaft verbracht, wird die Risikoanalyse bei Gestellung der Waren vorgenommen. Ergebnisse
einer Risikoanalyse können sein:
•
•
•
•
papiermäßige Prüfung
Verschlusskontrolle
Beschau
Untersagung des Ausgangs
Für folgende Waren/Zollanmeldearten muss keine ASumA abgegeben werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Elektrizität
in Pipelines verbrachte Waren
Briefe, Postkarten, Druckschriften
nach dem Weltpostvertrag beförderte Waren
Reisegepäck
besondere Formen der Zollanmeldung und Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro
Carnet ATA, Form 302
Waren, die im Linienverkehr gem. Artikel 313 Absatz B der Zollkodex Durchführungsverordnung
befördert werden
Waren an Bord von Schiffen oder Flugzeugen, die zwischen zwei Häfen/Flughäfen innerhalb der
EU befördert werden
Diplomaten- und Konsulargut
Waffen und militärisches Gerät, das durch Streitkräfte der Mitgliedstaaten verbracht wird
Waren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft direkt zu Bohr- oder Förderplattformen verbracht
werden; wenn die Plattform von einer im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassenen Person
betrieben wird
mündliche oder konkludente Zollanmeldung
!
Wichtig: Die Abgabe einer ASumA für auszuführende Waren ist nur erforderlich, wenn die
Waren nicht in das Ausfuhr- oder ein anderes Zollverfahren überführt werden müssen.
!
Wichtig: Bitte beachten Sie hinsichtlich eventueller Änderungen die Veröffentlichungen des
Zolls.
1.2 DE: EXSC - ECS Ausgangs-SumA erstellen
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Sie eine ASumA für Deutschland erstellen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Wählen Sie den Menüeintrag Start > Zollanmeldung.
Klicken Sie im Bereich Verwandte Aktionen auf den Eintrag Zollanmeldung erstellen.
Es öffnet sich das Fenster Neue Zollanmeldung.
Wählen Sie das Zollverfahren ECS.
Wählen Sie das Land DE - Deutschland.
Wählen Sie die Zollanmeldeart EXSC - ECS Ausgangs-SumA.
Geben Sie eine eindeutige Bezugsnummer ein.
Tipp: Um automatisch eine laufende Nummer zu generieren, klicken Sie auf die
Schaltfläche . Die Nummer kann in eine Ziffern- und/oder Buchstabenfolge eingebunden
werden.
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Klicken Sie auf OK.
Es öffnet sich die Registerkarte Zollanmeldung DE: EXSC - ECS Ausgangs-SumA.
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8.
Füllen Sie die Felder des Reiters Allgemein. Die Pflichtfelder können sich mit Eingaben, die Sie
machen, ändern.
Kennnummer
!
Eindeutige Identifikation der Sendung, beispielsweise die UCR (Unique
Consignment Reference Number) oder die Frachtpapiernummer. Ist
die Kennnummer für alle Positionen gleich, wird sie auf Kopfebene
eingegeben.
Wichtig: Handelt es sich um eine ASumA für einen Empfänger, erfassen Sie
den Empfänger und die EORI des Empfängers auf dem Reiter Allgemein. Für
unterschiedliche Empfänger in einer ASumA erfassen Sie die Felder auf dem Reiter
Position/Allgemein.
Tipp: Geben Sie als Warenort eines der Felder Code, Beschreibung oder Amtsplatz
ein.
9. Klicken Sie auf den Reiter Verschlüsse.
10. Erfassen Sie Verschlüsse über das Icon .
Es öffnet sich das Fenster Siegel hinzufügen. Mit der Schaltfläche Hinzufügen können Sie
mehrere Verschlüsse nacheinander erfassen.
11. Klicken Sie auf den Reiter Positionen.
Es wird Ihnen die Übersicht aller Positionen dieses Vorgangs angezeigt.
12. Klicken Sie auf das Icon .
Es wird eine neue Position angelegt.
13. Füllen Sie die Pflichtfelder auf der Position.
Tipp: Sie können einen Artikel aus dem Feld Artikelcode erstellen. Eine Anleitung
finden Sie im Kapitel Artikel erstellen auf Seite 4.
14. Klicken Sie im Bereich Aktionen auf den Eintrag Speichern.
Die Zollanmeldung erscheint in der Übersicht Zollanmeldungen.
15. Um die Zollanmeldung zu senden, klicken Sie im Bereich Aktionen auf den Eintrag Senden.
16. Schließen Sie die Zollanmeldung.
17. Prüfen Sie die Zollanmeldung auf Rückmeldungen.
Tipp: Die Ansicht aktualisiert sich nicht selbst. Um die Ansicht zu aktualisieren, klicken
Sie auf das Icon .
!
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Wichtig: Haben Sie für Ihre Zollanmeldung einen Fehlerstatus erhalten, müssen Sie den
Fehler beheben. Eine Anleitung finden Sie im Kapitel Fehler bearbeiten (Zoll) auf Seite
5.
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2 Artikel erstellen
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Sie einen Artikel erstellen.
1. Wählen Sie den Menüeintrag Verwaltung > Artikel.
Es öffnet sich die Übersicht Artikel.
2. Klicken Sie im Bereich Aktionen auf den Eintrag Neuer Artikel. Alternativ können Sie einen Artikel
aus dem Feld Artikelcode einer Anmeldung erstellen.
a) Drücken Sie die rechte Maustaste.
b) Wählen Sie aus dem Menü Warencode erstellen.
Es öffnet sich die Registerkarte Artikel.
3. Füllen Sie die Felder der Registerkarte.
Tipp: Bei einigen Feldern können Sie die Eingaben über einen Rechtsklick direkt in die
Stammdaten übernehmen, beispielsweise beim Feld Artikelcode auf der Registerkarte
Positionen.
4. Klicken Sie im Bereich Aktionen auf den Eintrag Speichern. Wenn Sie den Artikel aus dem Feld
Artikelcode erstellt haben, klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
Der Artikel erscheint in der Übersicht.
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3 Fehler bearbeiten (Zoll)
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Sie am Beispiel einer Zollanmeldung Fehler entdecken und
beheben.
Fehlerhafte Zollanmeldungen erkennen Sie in der Übersicht Zollanmeldungen an dem Status in der
Spalte Status. Abhängig von der Art der Zollanmeldung heißen die Status unterschiedlich.
1. Um die fehlerhafte Zollanmeldung zu öffnen, doppelklicken Sie auf die Zollanmeldung.
Die Zollanmeldung öffnet sich in einer neuen Registerkarte.
2. Klicken Sie auf den Reiter Nachrichten & Status.
3. Markieren Sie in der Tabelle die Zeile mit der eingehenden Nachricht.
Die Nachrichten werden im Bereich Nachrichten-Vorschau angezeigt.
Es gibt unterschiedliche Gewichtungen bei den Rückmeldungen.
•
•
•
Fehler (ERR) - Der Zoll hat die Anmeldung abgelehnt, da sie fehlerhaft ist.
Warnung (WRG) - Der Zoll teilt einen Fehler mit, der nicht zu einer Ablehnung der Anmeldung
geführt hat.
Information (INF) - Der Zoll hat einen Hinweis übermittelt.
In der Spalte Meldungstext werden Details zur Nachricht angezeigt.
4. Doppelklicken Sie auf die Zeile mit dem Meldungstext.
Abhängig von der Art des Fehlers wird ein Fenster mit zusätzlichen Informationen zu dem Fehler
geöffnet.
5. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
•
•
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Fehler beheben, Zollanmeldung speichern und erneut senden.
Fehler zu einem späteren Zeitpunkt beheben.
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4 Dokument drucken
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Sie ein Dokument drucken, faxen oder als PDF-Datei erstellen.
Sie können mehrere Dokumente gleichzeitig anfordern, beim Erstellen einer PDF-Datei werden diese
dann in einer Datei zusammengefügt.
1. Klicken Sie im Bereich Aktionen auf den Eintrag Drucken.
Es öffnet sich das Fenster Dokument drucken.
2. Markieren Sie im Bereich Verfügbare Dokumenttypen das Formular oder Dokument.
Verfügbare
Dokumenttypen
Die Tabelle wird nur angezeigt, wenn mehrere Dokumenttypen für das
markierte Dokument vorhanden sind.
•
•
Formulare sind Dokumente, die aktiv erstellt werden können,
beispielsweise das markierte Shipment, die markierte Zollanmeldung
oder eine Rückmeldung des Zolls, beispielsweise ein Befund.
Dokumente sind automatisiert erstellte Dokumente, beispielsweise
ein Ausfuhrbegleitdokument. Zuvor erstellte Dokumente werden auch
aufgelistet. In der Spalte Zeitpunkt wird der Erstellungszeitpunkt
des Dokumentes angezeigt. Die Dokumente sind auch in der
Dokumentenablage zu finden.
3. Markieren Sie die Kontrollkästchen für die Ausgabe und geben Sie die benötigten Daten ein,
beispielsweise eine E-Mail-Adresse.
Als PDF drucken/
anzeigen
Druckt oder öffnet das Dokument als PDF-Datei.
Dokument speichern
Das Dokument wird gespeichert.
Drucken
Das Dokument wird gedruckt.
Fax
Das Dokument wird als Fax versendet.
Mail
Das Dokument wird als PDF-Datei im Anhang einer E-Mail versendet.
In der Tabelle werden für den markierten Dokumenttyp die entsprechenden Spalten Drucker,
Anzahl Kopien, Faxnummer und/oder Mail an automatisch gefüllt. So können Sie erkennen, was
Sie bereits ausgewählt haben.
4. Markieren Sie einen weiteren Dokumenttypen und wiederholen Sie den vorherigen Schritt.
5. Um die Dokumente zu erstellen, klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
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5 Kontaktinformationen
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zollstelle. Weitere
Kontaktmöglichkeiten:
Fragen zu Global Edition
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•
Ansprechpartner: DAKOSY-Support
Telefon: + 49 40 378 609 90
E-Mail: [email protected]
Kontaktformular
Fachliche Fragen Zoll
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Ansprechpartner: Zentrale Auskunft Zoll
Telefon: +49 351 44834-520
E-Mail: [email protected]
Fachliche Fragen ATLAS
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Stand 2016/04
Commit:
Ansprechpartner: Service Desk ITZBund
Telefon aus dem Inland (DE): 0800 80 07 - 54 51
Telefon aus dem Ausland: +49 69 209 71 - 545
E-Mail: [email protected]
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