Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4375 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 09.05.16 und Betr.: Antwort des Senats Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen, die in vielerlei Hinsicht Gewalt und/oder Unrecht erlebt haben können, die Möglichkeit über einen Antrag eine Entschädigung zu stellen. Die Leistungen nach dem OEG sind in verschiedener Form zu erhalten und richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. In der Vergangenheit wurde laut Aussagen von Antragsstellern/-innen und vergangenen Anfragen immer wieder deutlich, dass die Bearbeitungszeit für Anträge nach dem OEG zum Teil bei über zwölf Monaten lag. Vor diesem Hintergrund fragen wir Senat: 1. Wie viele Anträge wurden nach dem Opferentschädigungsgesetz im Jahr 2015 beim Hamburger Versorgungsamt gestellt? Bitte nach einzelnen Entschädigungsleistungen aufgliedern (ehemalige Heimkinder, Opfer von Gewalttaten und so weiter und so fort). Im Jahr 2015 wurden 471 Anträge auf Leistungen nach dem OEG gestellt. Das OEG setzt für alle Entschädigungsleistungen einheitlich das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen eine Person voraus. Einen gesonderten Leistungstatbestand für ehemalige Heimkinder gibt es im OEG nicht, insofern wird eine im Sinne der Fragestellung differenzierte Statistik nicht geführt. Ehemalige Heimkinder erhalten vielmehr gesonderte Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“; davon liegen in Hamburg 986 Anträge vor. 2. Über wie viele Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde 2015 gesamt entschieden? Wie viele davon wurden bewilligt beziehungsweise abgelehnt? Mit wie vielen dieser Anträge wurde auf sonstigem Weg verfahren und wie gestalten sich diese? Bitte auch in Prozent angeben. In 2015 wurden 526 Anträge erledigt. 200 Anträge (38 Prozent) wurden positiv beschieden, 257 (49 Prozent) wurden abgelehnt und 69 (13 Prozent) wurden auf sonstige Weise erledigt. Erledigungen auf sonstige Weise sind insbesondere Antragsrücknahmen und Verfahrensabgaben. 3. Aus welchen Jahren stammen die Anträge nach dem OEG, über welche in 2015 entschieden wurde? Die in 2015 entschiedenen Anträge stammen aus dem Zeitraum der Jahre 2008 bis 2015. Darüber hinaus liegen keine automatisiert auswertbaren Daten vor, die eine Drucksache 21/4375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode zahlenmäßige Zuordnung zu einzelnen Jahren ermöglichen würden. Eine händische Auswertung aller Akten über die in 2015 erledigten 526 Anträge ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie ist die aktuelle Bearbeitungszeit eines Antrages nach dem OEG? Bitte nach einzelnen Entschädigungsleistungen aufgliedern. Die Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen hängen wesentlich davon ab, in welchem Zeitraum dem Versorgungsamt der zuständigen Behörde jeweils die entscheidungserheblichen externen Unterlagen vorgelegt werden, zum Beispiel medizinische Befundberichte, ärztliche Gutachten, Ermittlungs- und Gerichtsakten. Insoweit besteht auch aufgrund des Beibringungsgrundsatzes eine Mitwirkungspflicht der Antragsteller. Bearbeitungszeiten können sich darüber hinaus verlängern, wenn Fristverlängerungen von Antragstellern erbeten werden, um weitere Unterlagen nachreichen zu können, bevor eine endgültige Entscheidung erfolgt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit 16,07 Monate. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages nach dem OEG im Jahr 2015? Im Jahre 2015 betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines OEG-Antrages 14,98 Monate. 6. Welchen Platz nimmt das Bundesland Hamburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern bezüglich der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Entschädigung nach dem OEG ein? Statistische Vergleichszahlen für die Länder über die Bearbeitungsdauer von OEGAnträgen liegen dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales und damit auch der Behörde nicht vor. 7. Wie haben sich die Mittel für Geld- und Sachleistungen nach dem OEG inklusive Fürsorgeleistungen und ohne Bundesanteile seit 2013 entwickelt? Bitte in Soll- und Ist-Ergebnissen darstellen. Die Mittel für Geld- und Sachleistungen nach dem OEG inklusive Fürsorgeleistungen und ohne Bundesanteile haben sich seit dem Jahre 2013 wie folgt entwickelt (SollAngaben gemäß jeweiligem Haushaltsplan): Jahr: Ist: Soll: 2013 4.582.408,23 € 4.297.000,00 € 8. 2014 4.518.096,00 € 4.797.000,00 € 2015 4.605.056,31 € 5.026.000,00 € Wie viele VZÄ im Versorgungsamt sind für die Bearbeitung von Anträgen nach dem OEG derzeit zuständig und wie hoch ist das VZÄ-Soll? Gibt es gegebenenfalls Pläne die VZÄ aufzustocken? Für die Sachbearbeitung der OEG-Anträge gibt es kein spezielles VZÄ-Soll. Das VZÄIst liegt zurzeit bei rund sechs. 9. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die BASFI die Bearbeitungszeit für Entschädigungsanträge nach dem OEG und in diesem Zusammenhang die diesbezügliche personelle Besetzung? Die zuständige Behörde verfolgt das Ziel, die von 14,98 auf 16,07 Monate (siehe Antworten zu 4. und 5.) gestiegene Bearbeitungszeit wieder zu verkürzen, insbesondere durch personelle Verstärkung im Wege amtsinterner Umsetzungen und weitere Optimierung verwaltungsinterner Verfahrensabläufe. 10. Wie hoch sind die Haushaltsmittel zur Opferentschädigung im Jahr 2015 und 2016? Das Haushalts-Ist für das Jahr 2015 betrug 4.605.056,31 Euro. Das Haushalts-Soll für das Jahr 2016 beträgt 5.026.000 Euro. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4375 11. Wie gedenkt der Senat in Zukunft diese Haushaltsmittel einzusetzen? Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach dem OEG. 3